Q&As für die Brandt Jurykindersuche

Q&As für die Brandt Jurykindersuche
Was ist die Aktion „Wir suchen Dein Lächeln!“?
Brandt wirbt seit langer Zeit mit einem lächelnden Kind auf der Zwieback
Packung. Für eine Aktionsauflage sollen neben dem bekannten „Brandt Kind“
auch andere Kindergesichter auf Millionen Packungen Brandt Markenzwieback
lächeln. Dafür werden ab Januar 2016 in einer großen Casting-Aktion sieben
Kinder gesucht. Alle Einzelheiten verrät Brandt im Dezember 2015, kurz vor Start
der Aktion.
Was ist ein „Jury-Kind“ und wer kann mitmachen?
Bei der Casting-Aktion „Wir suchen Dein Lächeln!“ spielt die Jury eine große
Rolle. Zur Jury gehören Superstar Nena, Mitglieder der Familie Brandt, die
Chefredaktion der Zeitschrift „familie&co“ und Werbeexperten. Es werden
zusätzlich zu den genannten Jurymitgliedern zwei Kinder im Alter von acht bis
zwölf Jahren für die Jury gesucht. Mitmachen können alle Kinder in diesem Alter,
die in Deutschland wohnen.
Was müssen die Jury-Kinder tun?
Im Januar findet eine Pressekonferenz in Hagen, Westfalen, statt, bei der die
Casting-Aktion vorgestellt wird. Daran nehmen Nena, die übrigen Jurymitglieder
und auch die beiden Jury-Kinder teil. Die Jury-Kinder werden dazu mit einer
Begleitperson nach Hagen eingeladen. Die Jurykinder werden also auch den
Medien vorgestellt. Das Kind und die Erziehungsberechtigten müssen damit
einverstanden sein, dass über sie in den Medien berichtet wird. Eine Garantie für
die Berichterstattung können wir dabei allerdings nicht übernehmen.
Nach der Bewerbungsphase von „Wir suchen Dein Lächeln!“ finden im Juni 2016
ein großes Fotoshooting mit Bewerberkindern und Nena sowie eine Jurysitzung
statt. Die genauen Termine werden noch bekannt gegeben. Die beiden
Jurykinder werden mit einer Begleitperson zum Fotoshooting und zur
Jurysitzung eingeladen. Bei der Jurysitzung ist natürlich auch das Urteil der
beiden Jury-Kinder gefragt.
Wie sollen die Bewerbungsvideos für die Jury-Kinder-Suche aussehen?
Am besten „kurz und knackig“! Das heißt: Aufwendige Technik muss überhaupt
nicht sein. Zwei Handy-Videos, jedes mindestens 10 und höchstens 20
Sekunden lang, reichen vollkommen. Die Kinder sollen nur gut zu erkennen und
das, was sie sagen, gut zu verstehen sein. Im ersten Video freuen wir uns über
ein Statement zur Frage „Was bringt mich besonders zum Lächeln?“ und im
zweiten Video geht es um „Was mache ich besonders gern?“. Falls weitere
Personen in den Videos zu sehen sind, müssen diese damit einverstanden sein,
dass das Video veröffentlicht werden könnte.
Zudem müssen die Videos im .mp4 oder im .mov Format hochgeladen werden
und sollten eine Dateigröße von 100mb nicht überschreiten.
Werden die Bewerbungsvideos veröffentlicht?
Wer mitmacht, muss damit einverstanden sein, dass seine Videos veröffentlicht
werden. Brandt postet ab und zu einige Bewerbungsvideos auf der facebook
Seite von Brandt Zwieback (https://www.facebook.com/zwieback.de).
Haben die Bewerber, deren Videos nicht veröffentlicht werden, geringere
Chancen, als Jury-Kind ausgesucht zu werden?
Nein, die Entscheidung, welche Kinder als Jury-Kinder ausgesucht werden,
treffen einzig und allein Nena und Brandt Zwieback Chef Carl-Jürgen Brandt. Ob
ein Video bei facebook gepostet wurde oder nicht, oder wie viele „Likes“ ein
Video bekommt, ist dafür nicht entscheidend. Vor der Entscheidung werden zum
Beispiel auch Gespräche mit den Eltern der Kinder, die in Frage kommen,
geführt. Brandt Zwieback nimmt seine Verantwortung in dieser Sache sehr ernst.
Darf ich noch an der Casting-Aktion „Wir suchen Dein Lächeln!“
teilnehmen, wenn ich mich jetzt als Jury-Kind bewerbe?
Auf jeden Fall. Alle, die sich als Jury-Kind bewerben und nicht als Jury-Kind
ausgewählt werden, dürfen auch an der Casting-Aktion, die im Januar 2016
beginnt, teilnehmen.
Wann werden die Jury-Kinder bekanntgegeben?
Die beiden Jury-Kinder werden im November auf unserer Website sowie auf der
facebook Seite von Brandt vorgestellt (www.brandt-zwieback.de;
https://www.facebook.com/zwieback.de).
Wie lange habe ich Zeit für die Bewerbung?
Der letzte Bewerbungstag ist der 27. Oktober 2015.