Verein Gewehr 300 Das Vereinsresultat zählt für die Vereinskonkurrenz SSV und die Kategorieneinteilung SSV. Sportgeräte: alle Sportgeräte Scheibe: A10 Schiessprogramm: 2 Schuss Einzelfeuer Probe obligatorisch 6 Schuss Einzelfeuer 4 Schuss Einzelfeuer, am Schluss gezeigt letzte Standblattausgabe jeweils ½ Stunde vor Schiessende. Karabiner und Standardgewehre liegend-frei Freigewehre nicht liegend Sturmgewehre ab Zweibeinstütze Alle Veteranen und Seniorveteranen können mit Karabiner liegend-aufgelegt oder mit Freigewehren liegend-frei schiessen. Stellungen: Teilnahmekosten: Teilnahmekosten Junioren: CHF 22.00 (inkl. Munition und Gebühren) CHF 16.00 (inkl. Munition und Gebühren) Auszeichnungen: Kranzkarte AGSV im Wert CHF 12.00 E/S Kat. A Kat. D Kat. B Bestimmung: Standardgewehre, Freigewehre Karabiner, Stgw 90, Stgw 57 (Ord03) Stgw 57 (Ord02) 90 84 81 U21/V U17/SV 88 82 79 87 81 78 Der Stich „Verein“ ist für Teilnehmende, deren Verein an der Vereinskonkurrenz teilnimmt, obligatorisch und zählt für die Vereinskonkurrenz. Mouchen-Joker (fakultativ) Gewehr 300 Sportgeräte Alle Sportgeräte Scheibe A100 Wettkampfprogramm Es zählt der Vereinsstich Teilnahmekosten CHF 5.00 (CHF 5.00 Doppelgeld) Gabensatz Mindestens 60% vom Doppelgeld als sofortige Barauszahlung pro Kategorie. Sollte die sofortige Barauszahlung nicht mindestens 50% betragen, wird der gesamte Differenzbetrag bis zum Erreichen der Gabenquote von 60% als Verbesserung oder Verlängerung der Gabenreihe nachbezahlt. Beträgt die sofortige Barauszahlung 50 – 60%, so wird der Differenzbetrag bis zum Erreichen der Gabenreihe von 60%, der Vereinskonkurrenz zugewiesen. Sofortige Barauszahlung Für die höchste Mouche der 4 Schuss Einzelfeuer am Schluss gezeigt vom Stich Verein Kat. A Kat. B und D 100 Punkte CHF 13.00 CHF 15.00 99 Punkte CHF 11.00 CHF 13.00 98 Punkte CHF 10.00 CHF 11.00 97 Punkte CHF 9.00 CHF 10.00 96 Punkte CHF 8.00 CHF 9.00 Bestimmungen Während dem Anlass nicht bezogene Auszahlungen verfallen zu Gunsten des Organisators. FSG Auenstein Bezirksverbandschiessen Brugg 2016 Gewehr 300 m Schiessanlage Auenstein 6 Scheiben SIUS Ascor SA 8800 Vereinskonkurrenz Scheibe A 10 2 Schüsse Probe 6 Schüsse Einzel 4 Schüsse Einzel am Schluss gezeigt Freitag Samstag Samstag 22.04.2016 23.04.2016 30.04.2016 18:00 - 20:00 09:00 - 12:00 09:00 - 12:00 13:15 - 16:30 13:15 - 16:30 Wir heissen alle Schützinnen und Schützen herzlich willkommen in Auenstein, wünschen allen „Guet Schuss“ und einen angenehmen Aufenthalt. Allgemeine Bestimmungen Gewehr 300m Vorschriften Der Anlass basiert auf den Regeln für das Sportliche Schiessen (RSpS / 1.10.4020.d) und den sieben Teilreglementen des SSV, sowie sämtlichen Vorschriften, Reglementen, Weisungen, Ausführungsbestimmungen (AFB) und Hilfsmittelverzeichnissen von SSV, Swiss Olympic, VBS, SAT, USS, und KSV. Diese Vorschriften regeln alle im Schiessplan nicht explizit aufgeführten Positionen und stehen in der Schiessanlage zur Verfügung. Sie sind vom Organisator jederzeit anzuwenden. Anlasskategorie Beim Schiessanlass handelt es sich um einen Vereinswettkampf nach RSpS, Teil RW Art. 2, Abs. 4. Der Anlass ist gebühren- und lizenzpflichtig. Alterskategorie Junioren Junioren Elite Senioren Veteranen Seniorveteranen Teilnahmeberechtigung Der Teilnehmer darf am gleichen Schiessanlass nur mit einem (1) Verein pro Disziplin teilnehmen und nur in einer (1) Kategorie schiessen. Die Teilnahme von Mehrfachmitgliedern mit einem Verein, bei dem sie als Aktiv-BMitglieder fasst sind, ist nur möglich, wenn: der Disziplinen-Stammverein am gleichen Verbands-, Vereins-, Mannschafts- oder Gruppenwettkampf nicht teilnimmt und das Reglement des Wettkampfes nichts anderes vorsieht. Nimmt der Stammverein trotzdem an diesem Anlass teil, so wird der Teilnehmer in der Einzelrangliste aufgeführt. Das Resultat zählt aber nicht für den Formationswettkampf beider Vereine. Munition Es darf nur die vom Organisator abgegebene Munition verwendet werden. Die Hülsen bleiben dessen Eigentum. Sportgeräte-Kontrolle Die Sportgeräte sind offen, d.h. nicht in Behältnissen in und aus der Schiessanlage zu bringen; eine Eingangskontrolle überprüft das Einhalten der Sicherheitsregeln gemäss RSpS Teil TRG Art. 4 Nach dem Schiessen haben die Teilnehmenden eine Entladekontrolle durchzuführen. Absenden Es findet kein Absenden statt. Die Ranglisten werden innert vier Wochen nach dem letzten Schiesstag im Internet veröffentlicht. Haftung Der Organisator übernimmt keine Haftung für Sportgeräte und Gegenstände. Versicherung Alle Teilnehmenden sind nach den Bestimmungen der USS versichert. Die Versicherten verzichten gegenüber dem Organisator auf weitere Ansprüche. Beschwerderecht Allfällige Proteste diesen Anlass betreffend werden vom Organisator sofort behandelt und erledigt. Vorbehalten bleibt das Rekursrecht an die Disziplinarkommission des SSV (Reg-Nr. 1.31.00 vom 19. April 2013). Feldschützen Auenstein Ruedi Frei, Feldacher 4, 5105 Auenstein oder per eMail an: [email protected] Telefon Schiessanlage während den Schiesszeiten 079 263 00 61 Anmeldungen Kontakt U17 U21 E S V SV 10 – 16 Jahre (Jahrgang 2006 – 2000) 17 – 20 Jahre (Jahrgang 1999 – 1996) 21 – 45 Jahre (Jahrgang 1995 – 1971) 46 – 59 Jahre (Jahrgang 1970 – 1957) 60 – 69 Jahre (Jahrgang 1956 – 1947) ab 70 Jahre (Jahrgang 1946 und älter) Feldschützen Auenstein Der Präsident Auenstein, 5. Oktober 2015 Die Aktuarin Ruedi Frei Lydia Fricker Schiessplan geprüft und genehmigt Beinwil am See, 18. Januar 2016 Aargauer Schiesssportverband AGSV sig. Jürg Weber BL Freie Schiessen Gewehr 300 m Reglement für die Vereinskonkurrenz Gewehr 300 Teilnahme Vereine: Alle einem KSV des SSV angeschlossenen 300m-Vereine sind teilnahmeberechtigt. Vereine, die die Mindestteilnehmerzahl für die Vereinskonkurrenz erreichen, müssen an dieser teilnehmen. Teilnehmende: Teilnehmende müssen dem betreffenden Verein als lizenziertes Mitglied angehören und sind verpflichtet, den Stich „Verein“ zu lösen und zu schiessen. Ein Verein darf kein lizenziertes Mitglied von der Vereinskonkurrenz ausschliessen. Teilnehmende dürfen den Stich „Verein“ auch dann schiessen, wenn der Verein, bei welchem sie Mitglied sind, nicht an der Vereinskonkurrenz teilnimmt. Streitfälle: Alle Streitfälle über die Zulassung oder Disqualifikation von Vereinen und Teilnehmenden entscheidet auf Antrag des Organisators der Vorstand der KSV mit Rekursmöglichkeit an die Disziplinar- und Rekurskommission des SSV. Kategorieneinteilung: Alle Vereine konkurrieren in der vom SSV festgelegten Kategorie (Stand bei Festbeginn). Die Vereinskonkurrenz wird in 4 Kategorien mit getrennter Rangliste ausgetragen Schiessprogramm: Es zählen die Resultate des Stiches „Verein“. Pflichtresultate: Die Anzahl Pflichtresultate entspricht in allen Kategorien 50% der Anzahl der geschossenen Resultate aller Teilnehmenden eines Vereins. Im Minimum zählen jedoch die Anzahl der Mindestpflichtresultate der entsprechenden Kategorie. Bruchteile fallen weg. Mindestpflichtresultate: 1. Kategorie 2. Kategorie 3. Kategorie 4. Kategorie Vereinsresultat: Zur Ermittlung des Vereinsresultates werden die besten Einzelresultate des Vereins berücksichtigt, unabhängig davon, mit welchem Sportgerät sie erzielt wurden. Berechnungsart: Zum Total der Pflichtresultate wird 2% der Summe der Nichtpflichtresultate hinzugezählt. Die Summe wird geteilt durch die Anzahl Pflichtresultate. Die Berechnung wird auf drei Dezimalstellen abgerundet. Rangordnung: Bei Gleichheit entscheidet die grössere Teilnehmerzahl, anschliessend die besseren Einzelresultate. Rangierung: Alle Vereine, welche die Mindestpflichtresultate für die Berechnung des Vereinsresultates erreichen, werden rangiert. Vereinsgaben: Keine Bei einem eventuellen Differenzbetrag aus dem Mouchen-Joker werden den erstrangierten Vereinen Bargaben ausbezahlt. 12 geschossene Resultate 10 geschossene Resultate 8 geschossene Resultate 6 geschossene Resultate
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