Verein Gewehr 300 Mouchen-Joker (fakultativ) Gewehr 300

Verein
Gewehr 300
Das Vereinsresultat zählt für die Vereinskonkurrenz SSV und die Kategorieneinteilung SSV.
Sportgeräte:
alle Sportgeräte
Scheibe:
A10
Schiessprogramm:
2 Schuss Einzelfeuer Probe obligatorisch
6 Schuss Einzelfeuer
4 Schuss Einzelfeuer, am Schluss gezeigt
letzte Standblattausgabe jeweils ½ Stunde vor Schiessende.
Karabiner und Standardgewehre liegend-frei
Freigewehre nicht liegend
Sturmgewehre ab Zweibeinstütze
Alle Veteranen und Seniorveteranen können mit Karabiner liegend-aufgelegt oder mit Freigewehren liegend-frei schiessen.
Stellungen:
Teilnahmekosten:
Teilnahmekosten
Junioren:
CHF 22.00
(inkl. Munition und Gebühren)
CHF 16.00
(inkl. Munition und Gebühren)
Auszeichnungen:
Kranzkarte AGSV im Wert CHF 12.00
E/S
Kat. A
Kat. D
Kat. B
Bestimmung:
Standardgewehre, Freigewehre
Karabiner, Stgw 90, Stgw 57 (Ord03)
Stgw 57 (Ord02)
90
84
81
U21/V U17/SV
88
82
79
87
81
78
Der Stich „Verein“ ist für Teilnehmende, deren Verein an der Vereinskonkurrenz teilnimmt,
obligatorisch und zählt für die Vereinskonkurrenz.
Mouchen-Joker (fakultativ)
Gewehr 300
Sportgeräte
Alle Sportgeräte
Scheibe
A100
Wettkampfprogramm
Es zählt der Vereinsstich
Teilnahmekosten
CHF 5.00
(CHF 5.00 Doppelgeld)
Gabensatz
Mindestens 60% vom Doppelgeld als sofortige Barauszahlung pro Kategorie. Sollte die sofortige Barauszahlung nicht mindestens 50% betragen, wird der gesamte Differenzbetrag
bis zum Erreichen der Gabenquote von 60% als Verbesserung oder Verlängerung der Gabenreihe nachbezahlt.
Beträgt die sofortige Barauszahlung 50 – 60%, so wird der Differenzbetrag bis zum Erreichen der Gabenreihe von 60%, der Vereinskonkurrenz zugewiesen.
Sofortige
Barauszahlung
Für die höchste Mouche der 4 Schuss Einzelfeuer am Schluss gezeigt
vom Stich Verein
Kat. A
Kat. B und D
100 Punkte
CHF 13.00
CHF 15.00
99 Punkte
CHF 11.00
CHF 13.00
98 Punkte
CHF 10.00
CHF 11.00
97 Punkte
CHF 9.00
CHF 10.00
96 Punkte
CHF 8.00
CHF 9.00
Bestimmungen
Während dem Anlass nicht bezogene Auszahlungen verfallen zu Gunsten des Organisators.
FSG Auenstein
Bezirksverbandschiessen Brugg 2016
Gewehr 300 m
Schiessanlage Auenstein
6 Scheiben SIUS Ascor SA 8800
Vereinskonkurrenz
Scheibe A 10
2 Schüsse Probe
6 Schüsse Einzel
4 Schüsse Einzel am Schluss gezeigt
Freitag
Samstag
Samstag
22.04.2016
23.04.2016
30.04.2016
18:00 - 20:00
09:00 - 12:00
09:00 - 12:00
13:15 - 16:30
13:15 - 16:30
Wir heissen alle Schützinnen und Schützen herzlich willkommen in Auenstein, wünschen allen „Guet Schuss“ und
einen angenehmen Aufenthalt.
Allgemeine Bestimmungen
Gewehr 300m
Vorschriften
Der Anlass basiert auf den Regeln für das Sportliche Schiessen (RSpS / 1.10.4020.d)
und den sieben Teilreglementen des SSV, sowie sämtlichen Vorschriften, Reglementen,
Weisungen, Ausführungsbestimmungen (AFB) und Hilfsmittelverzeichnissen von SSV,
Swiss Olympic, VBS, SAT, USS, und KSV.
Diese Vorschriften regeln alle im Schiessplan nicht explizit aufgeführten Positionen und
stehen in der Schiessanlage zur Verfügung. Sie sind vom Organisator jederzeit anzuwenden.
Anlasskategorie
Beim Schiessanlass handelt es sich um einen Vereinswettkampf nach RSpS, Teil RW
Art. 2, Abs. 4. Der Anlass ist gebühren- und lizenzpflichtig.
Alterskategorie
Junioren
Junioren
Elite
Senioren
Veteranen
Seniorveteranen
Teilnahmeberechtigung
Der Teilnehmer darf am gleichen Schiessanlass nur mit einem (1) Verein pro Disziplin
teilnehmen und nur in einer (1) Kategorie schiessen.
Die Teilnahme von Mehrfachmitgliedern mit einem Verein, bei dem sie als Aktiv-BMitglieder fasst sind, ist nur möglich, wenn: der Disziplinen-Stammverein am gleichen
Verbands-, Vereins-, Mannschafts- oder Gruppenwettkampf nicht teilnimmt und das
Reglement des Wettkampfes nichts anderes vorsieht.
Nimmt der Stammverein trotzdem an diesem Anlass teil, so wird der Teilnehmer in der
Einzelrangliste aufgeführt. Das Resultat zählt aber nicht für den Formationswettkampf
beider Vereine.
Munition
Es darf nur die vom Organisator abgegebene Munition verwendet werden. Die Hülsen
bleiben dessen Eigentum.
Sportgeräte-Kontrolle
Die Sportgeräte sind offen, d.h. nicht in Behältnissen in und aus der Schiessanlage zu
bringen; eine Eingangskontrolle überprüft das Einhalten der Sicherheitsregeln gemäss
RSpS Teil TRG Art. 4
Nach dem Schiessen haben die Teilnehmenden eine Entladekontrolle durchzuführen.
Absenden
Es findet kein Absenden statt.
Die Ranglisten werden innert vier Wochen nach dem letzten Schiesstag im Internet veröffentlicht.
Haftung
Der Organisator übernimmt keine Haftung für Sportgeräte und Gegenstände.
Versicherung
Alle Teilnehmenden sind nach den Bestimmungen der USS versichert. Die Versicherten
verzichten gegenüber dem Organisator auf weitere Ansprüche.
Beschwerderecht
Allfällige Proteste diesen Anlass betreffend werden vom Organisator sofort behandelt
und erledigt. Vorbehalten bleibt das Rekursrecht an die Disziplinarkommission des SSV
(Reg-Nr. 1.31.00 vom 19. April 2013).
Feldschützen Auenstein
Ruedi Frei, Feldacher 4, 5105 Auenstein
oder per eMail an: [email protected]
Telefon Schiessanlage während den Schiesszeiten 079 263 00 61
Anmeldungen
Kontakt
U17
U21
E
S
V
SV
10 – 16 Jahre (Jahrgang 2006 – 2000)
17 – 20 Jahre (Jahrgang 1999 – 1996)
21 – 45 Jahre (Jahrgang 1995 – 1971)
46 – 59 Jahre (Jahrgang 1970 – 1957)
60 – 69 Jahre (Jahrgang 1956 – 1947)
ab 70 Jahre (Jahrgang 1946 und älter)
Feldschützen Auenstein
Der Präsident
Auenstein, 5. Oktober 2015
Die Aktuarin
Ruedi Frei
Lydia Fricker
Schiessplan geprüft und genehmigt
Beinwil am See, 18. Januar 2016
Aargauer Schiesssportverband AGSV
sig. Jürg Weber
BL Freie Schiessen Gewehr 300 m
Reglement für die Vereinskonkurrenz
Gewehr 300
Teilnahme Vereine:
Alle einem KSV des SSV angeschlossenen 300m-Vereine sind teilnahmeberechtigt.
Vereine, die die Mindestteilnehmerzahl für die Vereinskonkurrenz erreichen, müssen an dieser teilnehmen.
Teilnehmende:
Teilnehmende müssen dem betreffenden Verein als lizenziertes Mitglied angehören und
sind verpflichtet, den Stich „Verein“ zu lösen und zu schiessen. Ein Verein darf kein lizenziertes Mitglied von der Vereinskonkurrenz ausschliessen.
Teilnehmende dürfen den Stich „Verein“ auch dann schiessen, wenn der Verein, bei welchem sie Mitglied sind, nicht an der Vereinskonkurrenz teilnimmt.
Streitfälle:
Alle Streitfälle über die Zulassung oder Disqualifikation von Vereinen und Teilnehmenden
entscheidet auf Antrag des Organisators der Vorstand der KSV mit Rekursmöglichkeit an
die Disziplinar- und Rekurskommission des SSV.
Kategorieneinteilung:
Alle Vereine konkurrieren in der vom SSV festgelegten Kategorie (Stand bei Festbeginn).
Die Vereinskonkurrenz wird in 4 Kategorien mit getrennter Rangliste ausgetragen
Schiessprogramm:
Es zählen die Resultate des Stiches „Verein“.
Pflichtresultate:
Die Anzahl Pflichtresultate entspricht in allen Kategorien 50% der Anzahl der geschossenen Resultate aller Teilnehmenden eines Vereins. Im Minimum zählen jedoch die Anzahl
der Mindestpflichtresultate der entsprechenden Kategorie. Bruchteile fallen weg.
Mindestpflichtresultate:
1. Kategorie
2. Kategorie
3. Kategorie
4. Kategorie
Vereinsresultat:
Zur Ermittlung des Vereinsresultates werden die besten Einzelresultate des Vereins berücksichtigt, unabhängig davon, mit welchem Sportgerät sie erzielt wurden.
Berechnungsart:
Zum Total der Pflichtresultate wird 2% der Summe der Nichtpflichtresultate hinzugezählt.
Die Summe wird geteilt durch die Anzahl Pflichtresultate.
Die Berechnung wird auf drei Dezimalstellen abgerundet.
Rangordnung:
Bei Gleichheit entscheidet die grössere Teilnehmerzahl, anschliessend die besseren Einzelresultate.
Rangierung:
Alle Vereine, welche die Mindestpflichtresultate für die Berechnung des Vereinsresultates
erreichen, werden rangiert.
Vereinsgaben:
Keine
Bei einem eventuellen Differenzbetrag aus dem Mouchen-Joker werden den erstrangierten
Vereinen Bargaben ausbezahlt.
12 geschossene Resultate
10 geschossene Resultate
8 geschossene Resultate
6 geschossene Resultate