Gemeindeversammlung vom 25. November 2015

Gemeindeversammlung vom 25. November 2015
Abschied der Rechnungsprüfungskommission
B
Schulgemeinde
1
Projektkredit für Neubau Kindergärten und Tagesstrukturen Schulhaus
Lätten, Fällanden
Bewilligung Projektierungskredit für ein Gesamtleistungswettbewerb
und ein Vorprojekt
Ausgangslage
Die Schulgemeinde Fällanden hat sich in den Jahren 2012 – 2014 intensiv mit ihrer
Immobilienstrategie befasst. Diese wurde im Herbst 2014 der Bevölkerung präsentiert.
Dabei wurden erkannt, dass die Kindergärten und die Tagesstruktur in Fällanden als
prioritäres Projekt als erstes angepackt werden muss. Dieser Logik zufolge stellt die
Schulpflege nun den Antrag für einen Planungskredit zu Durchführung eines
Wettbewerbsverfahrens und der Ausarbeitung des Vorprojekts.
Der RPK fällt dabei auf, dass der Antrag an die Gemeindeversammlung auf fünf Seiten
sehr viel aus der Immobilienstrategie wiederholt, um dann auf einer Seite relativ kurz
den eigentlichen Planungskredit zu beantragen. Aus Sicht der RPK hätte der Antrag
in seiner Gewichtung genau umgekehrt sein sollen. Aus finanzpolitischer Sicht sind
zum vorliegenden Antrag wenig Kennzahlen und Grundlagen zum Projektentscheid
vorhanden.
Aus Sicht der RPK sind die eingeschlagene Strategie und die daraus resultierenden
Massnahmen (nämlich die Schaffung von zusätzlichem Schulraum in Fällanden)
logisch und als Grundlage unumstritten.
Finanzpolitische Vorgaben
Es geht nun darum, diese Strategie auf ein konkretes Projekt umzulegen. Dazu
vermisst die RPK ein klares Projektpflichtenheft mit den planerischen Vorgaben aus
finanzpolitischer Sicht für den Projektierungskredit. Auch fehlt im Projektierungskredit
die Begründung zur Abweichung von der Raumstrategie, in welcher unter Variante
„FÄ-S2/S3-N, Neubau Kindergarten und Tagesbetreuung an den Standorten
Fröschbach und Maurstrasse“ zwei mögliche Standorte für das Projekt erarbeitet
wurden. Beide Varianten sehen die Freihaltung der Schulhauswiese vor. Im
vorliegenden Antrag wird nun scheinbar geplant, die Schulhauswiese mit dem neuen
Projekt zu überbauen. Eine konkrete Begründung dieses Strategiewechsels liegt nicht
vor.
Aus finanzpolitischer Sicht störend ist, dass in der Immobilienstrategie der Schule für
die Projektvariante FÄ-S2/S3-N von Gesamtkosten von CHF 8‘180‘000 ausgegangen
wird. Bei einem geschätzten Gebäudevolumen von SIA 416 11’012 m³ ergeben sich
Kosten von rund CHF 742 /m³. Dies sind verhältnismässig hohe Investitionskosten.
Die RPK vermisst als Vorgaben für das Wettbewerbsverfahren eine Zielvorgabe für
die Kosten, welche sich an konkrete Rahmenbedingungen (z.B. Verzicht von Labels,
Reduktion der technischen Ausrüstung (kontrollierte Lüftung versus Betriebskosten,
etc.)) anlehnt. Dies auch im Vergleich mit vergleichbaren günstigen Projekten (z.B.
Zurich International School, Schule Uster, etc.). Wir verweisen dazu auch auf den
Bericht des Hochbaudepartements der Stadt Zürich (Projekt Kostenklarheit, Teilprojekt
Schulen
und
Betreuung,
April
2014,
siehe:
https://www.stadtzuerich.ch/content/dam/stzh/hbd/Deutsch/Ueber_das_Departement/Weitere%20Dok
umente/Strategie_Politik/baukostendebatte/grundlagen/schlussbericht_teilprojekt_sc
hulen.pdf). Darin ist ersichtlich, dass vergleichbare Neubauprojekte durchaus mit
Kosten pro m³ von CHF 450-650 gebaut werden können. Dies würde dann zu
Investitionskosten für den Neubau im Umfang von rund CHF 5-7 Mio. führen, was vom
im Moment geschätzten Kostenrahmen massiv abweicht. Solche Investitionskosten
würden jedoch viel besser zur finanziellen Verfassung des Haushaltes der Schule
passen.
Vorgehenskonzept / Wettbewerbsverfahren
Die Schulpflege hat scheinbar das Verfahren Gesamtleistungswettbewerb gewählt.
Dieses beinhaltet einen Architekturwettbewerb mit einer für den Anbieter bindenden
Werkpreisangabe (Totalunternehmervertrag).
Dieses Wettbewerbsverfahren hat grosse Vorteile bei klar umrissenen Bauvorhaben
mit gut ausgearbeiteten Projektpflichtenheften und definierten Bauleistungen.
Aus finanzpolitischer Sicht wird auch hier dem Stimmbürger nicht klar gemacht, aus
welchen Gründen diese Verfahrensart gewählt wurde. Allenfalls könnte ja die
Durchführung eines Studienauftrags und anschliessender TU-Submission (nach
Konkretisierung des Projekts) die zielführendere Variante sein, welche die
Kostenrisiken allenfalls besser minimieren würde. Das gewählte Verfahren mit der
Selektion auf maximal fünf Teams setzt das selektive Verfahren (Verfahren mit
Präqualifikation) voraus. In den Antragsunterlagen wird trotzdem noch von einem
offenen Verfahren gesprochen, was verwirrlich ist.
Im Antrag wird zusätzlich ein Kredit für ein Vorprojekt beantragt, um einen genaueren
Kostenrahmen zu erhalten. Dieser verbindliche Kostenrahmen wird jedoch bereits mit
dem Gesamtleistungswettbewerb erreicht. In diesem Sinne geht es eher darum, die
Erkenntnisse aus dem Gesamtleistungswettbewerb mit dem Vorprojekt zu
konkretisieren und weiterzubearbeiten, um das Projekt rasch möglichst zu Baureife zu
bringen.
Die RPK anerkennt den Bedarf für die im gesamten beantragten Planungskosten bis
Vorprojekt von CHF 816‘000 und die terminliche Dringlichkeit. Sie würde es
begrüssen, dass vor Start des Projektwettbewerbs das konkrete Projektpflichtenheft
mit Kostenvorgaben und Standortentscheid noch gemeinsam besprochen werden
kann, da damit wegweisende Entscheide für die zukünftige Entwicklung der Schule in
Fällanden getroffen werden.
Kommentar und Empfehlung der RPK
Der erwähnte Kostenrahmen von rund CHF 10 Mio. bzw. CHF 742/ m³ Baukosten
sind zu vergleichbaren Bauten im Kanton Zürich sehr hoch. Vergleichbare
Neubauprojekte können mit Kosten pro m³ von CHF 450-650 gebaut werden. Dies
würde dann zu Investitionskosten für den Neubau im Umfang von rund CHF 5-7
Mio. führen, was vom im Moment geschätzten Kostenrahmen massiv abweicht.
Solche Investitionskosten würden jedoch viel besser zur finanziellen Verfassung
des Haushaltes der Schule passen.
Die RPK vermisst für das Wettbewerbsverfahren aus finanzpolitischer Sicht
einen Kostenrahmen für die Gesamtinvestitionen, welcher im Vergleich zu
ähnlichen Projekten festzusetzten ist. Diese Vorgaben sind im
Projektpflichtenheft nachzuholen. Die RPK würde es begrüssen, wenn die
Schulpflege sie bei der Ausarbeitung dieser finanzpolitischen Zielsetzung im
Rahmen des Projektwettbewerbs einbeziehen würde.
Die
RPK
hat
den
vorliegenden
Projektierungskredit
für
den
Gesamtleistungswettbewerb und das Vorprojekt im gesamten Umfang von
CHF 816‘000 geprüft und empfiehlt der Gemeindeversammlung, diesen zu
genehmigen.
Fällanden, 09. November 2015
RPK Fällanden
Der Präsident
Der Sekretär
Thomas Wipfler
Daniel Lienhard