Geraubte Kinder fordern Entschädigung für NS

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20. Januar 2016
Pressemitteilung:
Geraubte Kinder fordern Entschädigung für
NS-Verbrechen
„Wir verlangen ein Ende des Schweigens“
Appell an Hannelore Kraft
NS-Opfer erwartet vom Regierungspräsidium Detmold (NRW) die Rückzahlung
von 1.000.- DM.
(Freiburg/ Detmold) Überlebende der von den Nazis geraubten und nach Deutschland
verschleppten Kinder verlangen die Anerkennung ihrer zerbrochenen Leben. Über
200.000 dieser Kinder waren vor allem in Ost- und Südosteuropa, aber auch in Norwegen von den deutschen Besatzern verhaftet und ins „Reich“ verschleppt worden, um
sie zu „germanisieren“. Wegen ihres angeblich „nordischen“ Aussehens sollten sie in
Deutschland Nachwuchs zeugen. Die Kinder wurden in Umerziehungsheime gesperrt,
ihre Geburtsurkunden wurden gefälscht. Eine unbekannte Anzahl dieser Kinder lebt
heute in hohem Alter in der Bundesrepublik, weil sie ihren Eltern auch in der Nachkriegszeit nicht zurückgegeben wurden.
So erfuhr die 1933 in Polen geborene und nach Deutschland deportierte Janina K. erst nach
50 Jahren, dass ihre leibliche Mutter vergebens versucht hatte, die Tochter in der Bundesrepublik ausfindig zu machen. Ein Zusammenspiel zwischen staatlichen Stellen und den westdeutschen Pflegeeltern des Mädchens ließ die Nachforschungen des Polnischen Roten Kreuzes ins Leere laufen. Die aus Poznan (Posen) stammende Mutter war bereits verstorben,
als Ilona K. in Deutschland ihre Identität rekonstruieren konnte. Dieselben Täter, die an den
Fälschungen der Geburtsurkunden in der NS-Zeit beteiligt gewesen waren, bestätigten in der
Bundesrepublik die vermeintliche Echtheit dieser Fälschungen.
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In dem besonders eklatanten Fall fortgesetzter Kindesentführung zu Lasten der Janina K.
weigerte sich das Regierungspräsidium Detmold 1964, Janina ihren tatsächlichen Namen
zurück zu geben. Der Regierungspräsident Detmold stützte sich dabei auf die Aussage eines früheren SS-Hauptsturmführers, der als ehrenwerter Notar in Minden lebte. Nach § 235
Strafgesetzbuch wird die Tat (Entziehung Minderjähriger) mit Haftstrafen bis zu zehn Jahren
geahndet.
Einen weiteren Versuch des Opfers, wies das Regierungspräsidium Detmold im Jahr 1989
erneut ab und forderte von Janina K. „Beweise“, die in Form eines Briefes der polnischen
Mutter, alten Kinderbildern und Dokument längst vorlagen. Janina K. musste ein akademisches Gutachten beantragen und dem Regierungspräsidium Detmold nach eigenen Aussagen rund 1.000.- DM für die Rückübertragung ihres wirklichen Namens zahlen: „Als ich
dann später meine Identität, mein Geburtsdatum haben wollte...dann musste ich 999
Mark bezahlen, weil ich eigentlich das haben wollte, was mir gehörte...“
Der Standesbeamte in Berlin verlieh ihr dann einen Doppelnamen bestehend aus dem
Nachnamen der deutschen Pflegemutter - die sie als Kind missbrauchte - und der leiblichen
Mutter aus Polen.
Noch im Dezember 2015 versuchte das Regierungspräsidium Detmold, die Veröffentlichung dieser Hintergründe in einer Ausstellung über die geraubten Kinder zu verhindern, indem es die Löschung der entsprechenden Dokumente verlangte. Der Freiburger Verein „geraubte Kinder – vergessene Opfer“ kommt dieser Aufforderung nicht
nach. Stattdessen hat der gemeinnützige Verein 500.- Euro an das heute in Berlin
lebende Entführungsopfer gezahlt und fordert die Detmolder Regierungspräsidentin
Marianne Thomann-Stahl auf, einen ähnlichen Betrag inkl. Zinsen an die deportierte
Bundesbürgerin zu überweisen.
Zugleich hat der Freiburger Verein in einem Schreiben vom 20.01.2016 an die Regierungspräsidentin von NRW, Hannelore Kraft, appelliert, Janina K. eine Ehrenrente zu
gewähren oder über eine andere materielle Anerkennung zu beschließen.
Pressekontakt:
Christoph Schwarz (Vorstandssprecher)
Tel.: 0761-4770777, Handy: 015233714767
Email: [email protected]
Bei Interesse übersenden wir Ihnen eine ausführliche Fassung unserer Pressemitteilung
zu.
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