DAAD Deutscher Akademischer Austausch Dienst German Academic Exchange Service Referat ST41: Auslandsschulen, Praktika und Hochschulsommerkurse FAQs Hochschulsommer-, Intensivsprachkurs- oder Hochschulwinterkursstipendium Inhaltsverzeichnis A) DAS HOCHSCHULSOMMERKURSPROGRAMM ....................................................................................................... 2 B) DAS INTENSIVSPRACHKURSPROGRAMM ............................................................................................................... 2 C) DAS HOCHSCHULWINTERKURSPROGRAMM ......................................................................................................... 2 D) FRAGEN ZUR FÖRDERUNG ........................................................................................................................................ 3 1. 2. 3. 4. 5. E) STIPENDIUM .......................................................................................................................................................... 3 KANN ICH ZWEI STIPENDIEN GLEICHZEITIG ANNEHMEN? ..................................................................................... 3 W ANN KANN ICH MIT EINEM AUSWAHLERGEBNIS RECHNEN? .............................................................................. 3 W ANN BEKOMME ICH DIE FÖRDERUNGSSUMME? ................................................................................................ 3 REISEKOSTENZUSCHUSS...................................................................................................................................... 3 FRAGEN ZUM KURS ..................................................................................................................................................... 4 1. 2. 3. 4. 5. 6. 7. 8. 9. 10. 11. 12. F) KURSWAHL............................................................................................................................................................ 4 W IRD MEIN ERSTER KURSWUNSCH BERÜCKSICHTIGT? ....................................................................................... 4 W ER MELDET MICH ZU MEINEM GEWÜNSCHTEN KURS AN? ................................................................................. 4 W ERDE ICH NACH ANKUNFT IN DEUTSCHLAND VOM KURSVERANSTALTER ABGEHOLT?.................................... 4 KANN ICH FRÜHER ANREISEN? ............................................................................................................................. 5 KANN ICH SPÄTER ANREISEN/FRÜHER ABREISEN ODER MUSS ICH DEN KURS KOMPLETT BESUCHEN?.............. 5 W AS PASSIERT, WENN ICH DAS STIPENDIUM NACH ERHALT DER ZUSAGE NICHT ANTRETE? ............................. 5 W AS PASSIERT, WENN ICH DEN KURS ABBRECHE ODER UNTERBRECHE? .......................................................... 5 KANN ICH MEINEN KURS WECHSELN? .................................................................................................................. 6 W ER ORGANISIERT DIE UNTERKUNFT? ................................................................................................................ 6 W ELCHE KOSTEN WERDEN WÄHREND MEINES AUFENTHALTES IN DEUTSCHLAND ANFALLEN? ......................... 6 MUSS ICH DIE SPRACHKURSPRÜFUNG SELBST BEZAHLEN? ................................................................................ 7 FÜR STIPENDIATEN: FRAGEN ZUR STIPENDIENZUSAGE .................................................................................... 8 1. 2. 3. 4. G) W ELCHE INFORMATIONEN ENTHÄLT DIE STIPENDIENZUSAGE? ........................................................................... 8 W AS PASSIERT MIT DER ANNAHMEERKLÄRUNG? (S. E) UND F)) ........................................................................ 8 W ANN ERHALTE ICH DIE KURSBESTÄTIGUNG VOM KURSVERANSTALTER? ......................................................... 8 W ANN MUSS ICH DEN ABSCHLUSSFRAGEBOGEN EINREICHEN? .......................................................................... 8 FRAGEN ZUR VISA- BEANTRAGUNG ........................................................................................................................ 9 1. BEANTRAGT DER DAAD DAS VISUM? .................................................................................................................. 9 DAAD Deutscher Akademischer Austausch Dienst German Academic Exchange Service Referat ST41: Auslandsschulen, Praktika und Hochschulsommerkurse Die DAAD Sprachkursstipendien für Ausländer Im Programm „Hochschulsommer-, Intensivsprach- und -winterkurse bietet der DAAD weltweit Stipendien, zum Besuch von Sprachkursen in Deutschland an. Ob und wie Sie sich um ein Stipendium bewerben können, erfahren Sie auf der DAAD-Homepage: www.funding-guide.de. A) Das Hochschulsommerkursprogramm Gemäß Programmausschreibung www.funding-guide.de sind diese Stipendien zum Besuch von sprach- und landeskundlichen sowie fachsprachlichen Kursen bestimmt, die von staatlichen oder staatlich anerkannten deutschen Hochschulen und den Hochschulen angeschlossenen Sprachkursanbietern angeboten werden. Die Kurse haben eine Laufzeit von mindestens 18 Unterrichtstagen (maximal 5 Tage/Woche exklusive der An- und Abreisetage) mit jeweils mindestens 25 Unterrichtsstunden pro Woche. Sie werden in der Unterrichtssprache Deutsch gehalten und in den Sommermonaten (in der Regel ab Juni) während der vorlesungsfreien Zeit angeboten. Die Stipendien können nicht verlängert werden. Die zur Auswahl stehenden Kursanbieter (DAAD Homepage: www.daad.de/hsk-kursliste) zum Besuch eines DAAD-Hochschulsommerkurses sind mit einem grünen Stern markiert. Bitte beachten Sie, dass die Kursangebote des neuen Stipendienjahres ca. im September des laufenden Stipendienjahres veröffentlicht werden. Die von Land zu Land unterschiedlichen Bewerbungsfristen werden auf der DAAD Homepage www.funding-guide.de im Register „Bewerbungsverfahren“ angezeigt. Bitte beachten Sie auch die länderspezifischen Besonderheiten in den Registern „Bewerbungsverfahren“ und „Kontakt und Beratung“. Falls Sie Ihr Land nicht im Funding-Guide finden, empfehlen wir Ihnen die Internetseite der DAAD-Außenstelle Ihres Landes zu besuchen. B) Das Intensivsprachkursprogramm Gemäß Programmausschreibung www.funding-guide.de bietet der DAAD für Studierende aus bestimmten Ländern Stipendien zum Besuch von Deutsch-Intensivkursen an einem Sprachinstitut in der Bundesrepublik Deutschland an. Die Stipendien haben eine Laufzeit von zwei Monaten und werden zwischen Juni und Dezember angeboten. Die Stipendien können nicht verlängert werden. Eine Übersicht der vom DAAD geförderten Intensivsprachkurse finden Sie auf der DAAD Homepage: www.daad.de/isk-kursliste. Die von Land zu Land unterschiedlichen Bewerbungsfristen werden auf der DAAD Homepage www.fundingguide.de im Register „Bewerbungsverfahren“ angezeigt. Wenn Sie sich um ein Intensivsprachkursstipendium bewerben, dürfen Sie sich nicht um ein Hochschulsommerkursstipendium bewerben und umgekehrt. C) Das Hochschulwinterkursprogramm Gemäß Programmausschreibung www.funding-guide.de bietet der DAAD für Studierende aus bestimmten Ländern einen „Deutschlandkundlichen Winterkurs“ an einigen Universitäten in Deutschland an. Diese Stipendien sind zum Besuch von sprach- und landeskundlichen Deutschkursen bestimmt. Die Kurse dauern bis zu sechs Wochen und werden in den Monaten Januar/Februar angeboten. Die Kursangebote werden mit Veröffentlichung der Programmausschreibung bekannt gegeben: www.daad.de/hwk-kursliste. zum Inhaltsverzeichnis FAQ HSK/ISK/HWK Seite 2 von 9 01.10.2015 DAAD Deutscher Akademischer Austausch Dienst German Academic Exchange Service Referat ST41: Auslandsschulen, Praktika und Hochschulsommerkurse D) Fragen zur Förderung 1. Stipendium Die Förderungen (www.funding-guide.de) der Hochschulsommer-, -winter- und Intensivsprachkurse beinhalten die Stipendienrate, den Kursgebührenzuschuss und ggf. einen Reisekostenzuschuss, der von Land zu Land variiert (https://www.daad.de/rkp-hsk_hwk_isk/rkp-hsk_hwk_isk.pdf ). Für einige Länder werden keine Reisekostenpauschalen ausgegeben. Bitte beachten Sie, dass die Förderung möglicherweise nicht die gesamten Kosten deckt (siehe Punkt 4). Die detaillierten Kosten der Kursangebote finden Sie auf der DAAD Homepage: o Hochschulsommerkurse: Sprach- und Fachkurse in Deutschland www.daad.de/hsk-kursliste o Intensivsprachkurs: www.daad.de/isk-kursliste o Hochschulwinterkurse: www.daad.de/hwk-kursliste. 2. Kann ich zwei Stipendien gleichzeitig annehmen? Nein, das ist nicht möglich. Sollten Sie sich für zwei Stipendien beworben haben, müssen Sie sich gemäß unserer Stipendienbedingungen nach Zuerkennung beider Stipendien für ein Stipendium entscheiden. Bitte geben Sie im OnlineBewerbungsformular an, ob Sie sich um ein weiteres DAAD-Stipendium und/oder andere Stipendien beworben haben. Geben Sie bitte den Namen des Programms, Stipendienbeginn und -ende an. 3. Wann kann ich mit einem Auswahlergebnis rechnen? Alle Bewerbungen durchlaufen bis zur Auswahlentscheidung verschiedene Bearbeitungsschritte. In der Regel werden die Stipendienbriefe voraussichtlich im März/April (Hochschulsommer- und Intensivsprachkurse) versandt. Die Zusagen der Hochschulwinterkurse werden ca. Mitte Oktober versandt. Alle Kandidaten, denen kein Stipendium zuerkannt wurde, erhalten entweder eine Absage oder ein Reserveschreiben. In der Stipendienzusage werden Kurs, Kursort und –laufzeit aufgeführt. Wir bitten Sie, in dieser Zeit, die wir für die Bearbeitung Ihrer Bewerbung benötigen, von allen Anfragen und Anrufen bei uns abzusehen. Nur auf diese Weise unterstützen Sie eine zügige Abwicklung! 4. Wann bekomme ich die Förderungssumme? Der DAAD überweist Ihr Stipendium an die Kursorganisatoren. Die Kursveranstalter ziehen die Kosten (Kursgebühren, Unterkunft, etc.) ab und zahlen den evtl. verbleibenden Rest an die StipendiatInnen nach Ankunft in Deutschland aus. Den Hochschulen steht es frei, das Stipendium in 2 - 3 Teilraten auszuzahlen. Fragen zur Unterkunft werden im Abschnitt E Punkt 10 beantwortet. 5. Reisekostenzuschuss In der Regel wird der Reisekostenzuschuss nach Ankunft in Deutschland ebenfalls vom Kursveranstalter ausbezahlt. Sie müssen Ihr Ticket also zunächst selbst bezahlen. zum Inhaltsverzeichnis FAQ HSK/ISK/HWK Seite 3 von 9 01.10.2015 DAAD Deutscher Akademischer Austausch Dienst German Academic Exchange Service Referat ST41: Auslandsschulen, Praktika und Hochschulsommerkurse Bitte beachten Sie: Die Programmausschreibungen des nächsten Stipendienjahres erscheinen i. d. R. im Mai des Kalenderjahres (z.B. im Mai 2015 wird für das Stipendienjahr 2016 veröffentlicht). Die Reisekostenpauschalen werden jedoch erst im Oktober des laufenden Kalenderjahres (also z.B. 2015) für das kommende Stipendienjahr aktualisiert. Während der Bewerbungsphase im Heimatland liegen u. U. die neuen Pauschalen noch nicht vor. Sofern es Ihnen möglich ist, informieren Sie sich auf der DAAD Homepage im Vorfeld über diese möglichen Änderungen. Über die Programmausschreibung www.funding-guide.de gelangen Sie zum Link der Reisekostenpauschalen. E) Fragen zum Kurs 1. Kurswahl o Hochschulsommerkurse: Sprach- und Fachkurse in Deutschland www.daad.de/hsk-kursliste o Intensivsprachkurse: www.daad.de/isk-kursliste o Hochschulwinterkurse www.daad.de/hwk-kursliste Sie müssen bereits in der Bewerbung Ihre Kurswünsche eindeutig festlegen. Sie sollten Ihre Wahl daher sehr gut überlegen. Vermeiden Sie im Online-Bewerbungsformular bei Ihrer Kurswahl (Kurslaufzeit!!!) bitte Überschneidungen mit Prüfungs- und anderweitigen Terminen oder Stipendienanträgen. Je besser Sie sich vorbereiten, desto weniger unangenehme Überraschungen werden Sie in Deutschland erleben. Nach Bewerbungseingang werden keine Kursänderungen mehr entgegen genommen!!! 2. Wird mein erster Kurswunsch berücksichtigt? Die Kursveranstalter stellen dem DAAD eine bestimmte Anzahl von Kursplätzen zur Verfügung. Falls das Platzkontingent des gewünschten Kurses ausgeschöpft sein sollte, behält sich der DAAD ausdrücklich vor, Sie in einem anderen Kurs zu platzieren. Daher bitten wir Sie, verschiedene Kursorte und Kurslaufzeiten zu wählen. Sie haben keinen Anspruch auf einen bestimmten Kursplatz. Der DAAD bemüht sich, Ihren Wünschen entgegen zu kommen. 3. Wer meldet mich zu meinem gewünschten Kurs an? Der DAAD in Bonn nimmt die Kursanmeldung vor und meldet Sie beim Kursveranstalter an. Sie können sich nicht selbst beim Kursveranstalter anmelden. 4. Werde ich nach Ankunft in Deutschland vom Kursveranstalter abgeholt? Dieser Service ist nicht selbstverständlich. Bitte klären Sie diese Fragen direkt mit dem Kursveranstalter. Seien Sie jedoch unbesorgt, die Kursveranstalter senden Ihnen mit der Kursbestätigung i. d. R. eine Wegbeschreibung mit Fahrplänen der entsprechenden Verkehrsmittel zu. Weitere Informationen können Sie auf den Internetseiten der Touristeninformation der jeweiligen Stadt (z. B. Stadtpläne etc.) finden. zum Inhaltsverzeichnis FAQ HSK/ISK/HWK Seite 4 von 9 01.10.2015 DAAD Deutscher Akademischer Austausch Dienst German Academic Exchange Service Referat ST41: Auslandsschulen, Praktika und Hochschulsommerkurse 5. Kann ich früher anreisen? Ja, Sie können früher anreisen. Allerdings müssen Sie sich selbst um die Unterkunft kümmern. Klären Sie bitte mit dem Kursveranstalter, ob Sie bereits früher die geplante Unterkunft aufsuchen dürfen. Bitte denken Sie auch an Ihre Krankenversicherung, denn der DAAD versichert Sie nur für die in der Stipendienzusage genannte Kurslaufzeit. Die genauen An- und Abreisetermine wird Ihnen der Kursveranstalter mit Zusendung der Kursbestätigung mitteilen. Bitte informieren Sie sofort den DAAD in Bonn, wenn Sie früher anreisen möchten. 6. Kann ich später anreisen/früher abreisen oder muss ich den Kurs komplett besuchen? Grundsätzlich müssen Sie den Kurs komplett besuchen. Falls Sie aus zwingenden Gründen (Prüfung, noch kein Visum o. ä.) später anreisen oder früher abreisen müssen, benachrichtigen Sie bitte sofort schriftlich den DAAD in Bonn und den Kursveranstalter. Sie dürfen aus oben genannten Gründen (Prüfung, noch kein Visum o. ä.) maximal drei Tage nach Kursbeginn eintreffen oder vor Kursende abreisen, sonst wird Ihr Stipendium anteilig gekürzt. Bitte informieren Sie allen Fällen sofort den DAAD in Bonn, wenn Sie später anreisen oder früher abreisen möchten. 7. Was passiert, wenn ich das Stipendium nach Erhalt der Zusage nicht antrete? Mit Zusendung der schriftlichen Stipendienzusage erhalten Sie eine Annahmeerklärung. Bitte schicken Sie diese sofort nach Erhalt unterschrieben an den DAAD zurück. Mit Annahme des Stipendiums (unterschriebene Annahmeerklärung) verpflichten Sie sich, den Kurs während der gesamten Kurslaufzeit regelmäßig zu besuchen. Sollten Sie das Stipendium nicht antreten, müssen Sie den DAAD sofort nach Erhalt der Stipendienzusage informieren. Bei Nichtantritt besteht kein Anspruch auf das Stipendium und bereits erhaltene Stipendienleistungen (z. B. Reisekostenpauschale) sind zurück zu zahlen. Wenn Sie sich nicht rechtzeitig abmelden und der Kursveranstalter hat bereits einen Kursplatz und eine Unterkunft für Sie reserviert, muss der DAAD diese im Auftrag stornieren. Sollten Stornokosten entstehen, werden Ihnen diese gegebenenfalls belastet und Sie erhalten eine Zahlungsaufforderung vom DAAD. Ausnahmen: o Studienprüfungen im Heimatland unter Vorlage einer offiziellen Bestätigung. Wir bitten bei Bewerbung darauf zu achten, eine Überschneidung der Hochschulsommer-, Intensivsprach- und/oder Hochschulwinterkurse mit Prüfungs- oder sonstigen Terminen an der Heimathochschule zu vermeiden. o Krankheitsbedingte Fehlzeiten müssen ab dem ersten Tag durch Vorlage eines ärztlichen Attests belegt werden. 8. Was passiert, wenn ich den Kurs abbreche oder unterbreche? Sie sind gemäß Stipendienzusage verpflichtet, den Kurs über die gesamte Kurslaufzeit zu besuchen. Jeder Kursabbruch und jede Kursunterbrechung muss begründet und sofort schriftlich dem DAAD und dem Kursveranstalter mitgeteilt werden. Entstehende Stornokosten werden dem Stipendiaten in Rechnung gestellt. Ausnahmen: o Studienprüfungen im Heimatland unter Vorlage einer offiziellen Bestätigung. Wir bitten bei Bewerbung darauf zu achten, eine Überschneidung der Hochschulsommer-, Intensivsprach- und/oder Hochschulwinterkurse mit Prüfungs- oder sonstigen Terminen an der Heimathochschule zu vermeiden. FAQ HSK/ISK/HWK Seite 5 von 9 01.10.2015 DAAD Deutscher Akademischer Austausch Dienst German Academic Exchange Service Referat ST41: Auslandsschulen, Praktika und Hochschulsommerkurse o Krankheitsbedingte Fehlzeiten müssen ab dem ersten Tag durch Vorlage eines ärztlichen Attests belegt werden. 9. Kann ich meinen Kurs wechseln? Sie können den Kurs nicht wechseln. Der DAAD behält sich jedoch vor, Kursänderungen vorzunehmen (s. Programmausschreibung www.funding-guide.de). 10. Wer organisiert die Unterkunft? Um die Unterkunft kümmert sich in der Regel der Kursveranstalter. Sie können auch selbst für eine Unterkunft sorgen. Hilfe bei der Wohnungssuche bietet die DAAD Homepage über den Link: https://www.daad.de/deutschland/nach-deutschland/bewerbung/en/22222-wohnheimfinder/ Nach Zuerkennung eines Stipendiums erhalten Sie eine Stipendienzusage. Der DAAD meldet Sie zum Kurs an. Der Kursveranstalter sendet Ihnen eine Einladung. Sobald Sie diese erhalten, sollten Sie den Kursveranstalter informieren, wenn Sie selbst eine Unterkunft organisieren. o Hochschulsommerkurse: Sprach- und Fachkurse in Deutschland www.daad.de/hsk-kursliste o Intensivsprachkurse: www.daad.de/isk-kursliste o Hochschulwinterkurse: www.daad.de/hwk-kursliste Fragen zu Kursinhalten und zur Unterkunft beantwortet der Kursveranstalter. 11. Welche Kosten werden während meines Aufenthaltes in Deutschland anfallen? Zunächst fallen die Kurs- und Unterkunftskosten an. Es können weitere Kosten für das Rahmenprogramm, für öffentliche Verkehrsmittel und Exkursionen sowie allgemeine Lebenshaltungskosten (Essen, Freizeit) anfallen. Die Kosten variieren von Kursveranstalter zu Kursveranstalter. Ausführliche Informationen zum Kursinhalt, Rahmenprogramm, Zusammensetzung der Kosten lesen Sie bitte auf der DAAD Homepage: o Hochschulsommerkurse: Sprach- und Fachkurse in Deutschland www.daad.de/hsk-kursliste o Intensivsprachkurse: www.daad.de/isk-kursliste o Hochschulwinterkurse: www.daad.de/hwk-kursliste Die folgende Aufstellung soll Ihnen helfen, die anfallenden Aufenthaltskosten zu berechnen: Beispiel: Förderung in EURO Programm Hochschulsommerkursstipendium Intensivsprachkurs- Hochschulwinterkursstipendium stipendium Kursangebot Ende Mai bis ca. Mitte Oktober Ende Mai bis Dezember Januar bis Februar Förderung 850 oder 1.025 (DAC: Least Developed Countries) 2.300 1.725 + evtl. Reisekostenpauschale https://www.daad.de/rkp-hsk_hwk_isk/rkp-hsk_hwk_isk.pdf FAQ HSK/ISK/HWK Seite 6 von 9 01.10.2015 DAAD Deutscher Akademischer Austausch Dienst German Academic Exchange Service Referat ST41: Auslandsschulen, Praktika und Hochschulsommerkurse Bitte kalkulieren Sie Ihre Kosten genau. Überlegen Sie: o Wie teuer ist der Kurs? o Werden Kosten für ein Rahmenprogramm erhoben (z. B. Exkursionen, Ausstellungen, etc.)? o Wer organisiert die Unterkunft? Muss ich diese selbst organisieren? Wie hoch sind die Unterkunftskosten? o Welche Reisekosten kommen auf mich zu? o Wie viel Geld benötige ich für meinen sonstigen Lebensunterhalt, d. h. für meine privaten Kosten wie Freizeit, Ausgehen, Kino, etc.? Für den Aufenthalt in Deutschland sollten Sie, je nach eigenem Bedarf und Ermessen, für Lebenshaltungskosten zusätzliches Geld kalkulieren. Referenzberechnungen finden Sie unter www.study-in.de. Bitte bedenken Sie, dass in Deutschland vieles teurer sein kann als in Ihrem Heimatland. Der DAAD erstattet keine Kosten, die die Förderungssumme übersteigen. Wenn Sie einen teuren Kurs wählen, müssen Sie die zusätzlichen Kosten selbst finanzieren. Kosten des Kursveranstalters o Kurskosten o Unterkunftskosten o Sonstige Kosten (z. B. Anmeldegebühr, Exkursionen, Rahmenprogramm, etc.) o Eventuell Kosten für die Abschlussprüfung (s. Punkt E12.) Ziehen Sie alle Kosten des Kursveranstalters von der o. g. gesamten Förderungssumme ab. Entweder es bleibt ein Rest, der Ihnen vom Kursveranstalter als Taschengeld ausbezahlt wird, oder: Kurs-, Unterkunfts- und sonstige Kosten übersteigen die Förderungssumme. Dann müssen Sie aus eigenen Mitteln dazuzahlen. 12. Muss ich die Sprachkursprüfung selbst bezahlen? Hochschulsommerkurse: Einige Kursveranstalter bieten Abschlussprüfungen an. Sofern Sie diese Kurse wählen, sind Sie verpflichtet, die Prüfung abzulegen. Gehört die Prüfung zum Kursprogramm, werden die Kosten mit dem Stipendium abgegolten. Andernfalls müssen Sie die Prüfung selbst finanzieren. Intensivsprachkurse: Sofern eine Abschlussprüfung angeboten wird, können Stipendiaten freiwillig daran teilnehmen. Die Kosten der Abschlussprüfung müssen jedoch von den Stipendiaten selbst bezahlt werden. Hochschulwinterkurse: s. Hochschulsommerkurse zum Inhaltsverzeichnis FAQ HSK/ISK/HWK Seite 7 von 9 01.10.2015 DAAD Deutscher Akademischer Austausch Dienst German Academic Exchange Service Referat ST41: Auslandsschulen, Praktika und Hochschulsommerkurse F) Für Stipendiaten: Fragen zur Stipendienzusage 1. Welche Informationen enthält die Stipendienzusage? In der Stipendienzusage wird Ihnen der zugeteilte Kurs, der Kursort und die Kurslaufzeit mitgeteilt. Die Stipendienzusage informiert auch über die Höhe der Förderungssumme. Alle Stipendiaten erhalten eine Stipendienurkunde, die Annahmeerklärung sowie unsere Hinweise und Bedingungen. 2. Was passiert mit der Annahmeerklärung? (s. D) und E)) Mit der Stipendienzusage erhalten Sie eine Annahmeerklärung. Hier wird noch einmal der zugewiesene Kursort, die Kurslaufzeit und die Kursbezeichnung mitgeteilt. Mit Ihrer Unterschrift auf dieser Erklärung bestätigen Sie die Annahme des Stipendiums und die Kursangabe. Bitte schicken Sie nach Erhalt der Stipendienzusage die unterschriebene Annahmeerklärung sofort an den DAAD zurück. Andernfalls kann der DAAD Sie nicht zum Kurs anmelden. Denn der Kursveranstalter wird Ihnen erst eine Einladung schicken, wenn wir Sie angemeldet haben. Der Vertrag zwischen dem DAAD und Ihnen ist damit zustande gekommen. Sie verpflichten sich, die Bedingungen des DAAD zu akzeptieren und zu erfüllen. Wir bitten an dieser Stelle erneut auf Nachfragen zum Eingang der Annahmeerklärung zu verzichten. Die Eingänge werden festgehalten. Wird Ihre Annahmeerklärung vermisst, schreibt Sie der DAAD an. 3. Wann erhalte ich die Kursbestätigung vom Kursveranstalter? Der DAAD verschickt nach dem Auswahlverfahren der Hochschulsommer- und Intensivsprachkursstipendien in Bonn die Stipendienzusagen, Absagen und Reserveschreiben. In den Monaten April bis Mai meldet der DAAD alle Stipendiaten in deren Namen bei den Kursanbietern an. Die Kursveranstalter kontaktieren Sie nach unserer Kursbuchung. Bitte haben Sie Verständnis, alle Kursveranstalter haben nun viel zu tun. Die Kursveranstalter versenden die Mitteilungen nach und nach an die ernannten Stipendiaten. Zunächst werden z. B. alle Stipendiaten der Juni/Juli-Kurse informiert, und anschließend die nachfolgenden August/SeptemberKurse usw. Dies hängt von der Menge der angemeldeten DAAD-Stipendiaten ab. Darüber hinaus müssen sich die Kursveranstalter auch um die selbstzahlenden Bewerber kümmern. Seien Sie also nicht beunruhigt. Die Kursbestätigungen für die Hochschulwinterkurse werden Sie von den Kursveranstaltern ca. im Oktober/November erhalten. 4. Wann muss ich den Abschlussfragebogen einreichen? Nach Abschluss des Hochschulsommerkurses werden Sie persönlich vom DAAD angeschrieben und gebeten, einen online-Abschlussfragebogen auszufüllen. Mit dem Schreiben erhalten Sie ein individuelles Passwort. zum Inhaltsverzeichnis FAQ HSK/ISK/HWK Seite 8 von 9 01.10.2015 DAAD Deutscher Akademischer Austausch Dienst German Academic Exchange Service Referat ST41: Auslandsschulen, Praktika und Hochschulsommerkurse G) Fragen zur Visa-Beantragung 1. Beantragt der DAAD das Visum? Nein, um die Ausstellung eines Visums müssen Sie sich selbst bemühen. Wir bitten Sie, sich bei der zuständigen Botschaft in Ihrem Heimatland über die erforderlichen Einreisebestimmungen zu informieren. Die DAAD Homepage bietet dazu nützliche Hinweise: https://www.daad.de/deutschland/nach-deutschland/de/. Die Anforderungen der Botschaften unterscheiden sich von Land zu Land. In der Regel benötigen Sie zur Visabeantragung die Stipendienzusage und die Kursbestätigung/Einladung des Kursveranstalters (s. hierzu Punkt F 4). Die StipendiatInnen müssen bei der Beantragung des Visums die An- und Abreisedaten beachten. Die Bescheide (Stipendienzusagen, Absagen, Reserveschreiben) der Hochschulsommer- und Intensivsprachkursprogramm werden frühestens ab März/April verschickt. Die Bescheide der Hochschulwinterkurse werden ca. Oktober/November verschickt. Wir empfehlen dringend, bei der Kurswahl die Vorlaufzeit der Visabeantragung einzukalkulieren. zum Inhaltsverzeichnis FAQ HSK/ISK/HWK Seite 9 von 9 01.10.2015
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