44. Jahrgang Freitag, 22. Januar 2016 Nummer 3 Herzlichen Herzliche Glückwünsche Glückwunsch Frau Paula Ruetz aus Staig feierte am 14. Januar 2016 ihren 90. Geburtstag. Herr Paul Strauss aus Blitzenreute Bürgermeister Oliver Spieß überbrachte der Jubilarin die Glückwünsche, die Urkunde des Ministerpräsidenten und ein Geschenk der Gemeinde. Goldenen Hochzeit. Für die Zukunft wünschen wir Frau Ruetz alles Gute, persönliches Wohlergehen und eine gesegnete Zeit. Herr Bürgermeister Oliver Spieß überbrachte dem Jubelpaar die Glückwünsche der Gemeinde sowie die Ehrenurkunde von Herrn Ministerpräsident Kretschmann. Die Rathäuser Blitzenreute und Fronhofen werden am Frau Johanna Strauss und feierten am 14. Januar 2016 das Fest der Wir wünschen dem Ehepaar Strauss weiterhin alles Gute, vor allem Gesundheit und Gottes Segen. Wir gratulieren Frau Elfriede Deuringer aus Blitzenreute zum 75. Geburtstag Schon gesehen? Erleben Sie Fronreute über das interaktive Fotoalbum auf der Homepage unter Gemeinde & Gewerbe/Bildergalerie Zu sehen… Bilder vom Neujahrsempfang am 10. Januar 2016 – schauen SIE mal rein! Bromigen Freitag, 5. Februar 2016 durch die Narren befreit und sind am Rosenmontag, 8. Februar 2016 ganztags geschlossen. Für die Fasnetswoche KW 6 sollten Sie Ihre Beiträge fürs Mitteilungsblatt bereits am Freitag, 05.02.2016 bis 08:30 Uhr bei uns abgeben. Wir sind bemüht auch in der „verruckten Zeit“ Ihnen die Neuigkeiten zuverlässig zu liefern. Ihre Mitteilungsblattredaktion Seite 2 Freitag, 22. Januar 2016 Fronreute BEREITSCHAFTSDIENSTE NOTRUFE Feuerwehr Notruf Gesamtkommandant Kommandant Abt. Blitzenreute Kommandant Abt. Fronhofen Polizei Notruf Polizei Altshausen Polizei Weingarten Notarzt Deutsches Rotes Kreuz DRK Ravensburg DLRG Wasserrettung Notdienst TWS für Wasserversorgung und Gasversorgung Fronreute Nachbarschaftshilfe Fronreute 112 07505 230 07502 3719 0157 74707905 110 07584 92170 0751 8036666 112 112 0751 56061-0 112 0751 804-2000 0151 26161789 (bitte auf die Mobil-Box sprechen!) E-Mail nbh.fronreute @gmail.com oder 07505 503 sowie 07502 1332 (Pfarrbüro Blitzenreute, Frau Hörner) Annahme von Wachs-/Kerzenreste im Wertstoffhof in Baienbach Der Erlös der Wachsund Kerzenreste 2015 mit 130,00 EUR, geht an die ehrenamtliche Helfer-vor-Ort-Gruppe Blitzenreute. APOTHEKEN-NOTDIENST der Apotheken in Ravensburg, Weingarten, Bad Waldsee und Umgebung Samstag, 23. Januar 2016 Hubertus Apotheke, Dorfplatz 1, Baindt, Telefon 07502 911035 Sonntag, 24. Januar 2016 Brunnen Apotheke, Brunnenplatz 7, Berg, Telefon 0751 52121 Apotheke am Goetheplatz, Goetheplatz 1, Ravensburg, Telefon 0751 23860 * dienstbereit von 10:00 – 12:00 Uhr und 17:00 – 19:00 Uhr ** dienstbereit von 10:30 – 12:00 Uhr ÄRZTLICHER SONNTAGSDIENST Sie erreichen Ihren Ärztlichen Notdienst an Wochenenden und Feiertagen unter der bundeseinheitlichen Rufnummer 116 117 ➢ Augenärzte 01801 929346 ➢ Kinderärzte 01801 929288 für den Bereich Baienfurt, Baindt, Mochenwangen, Wolpertswende und Staig: Es gibt eine einheitliche Rufnummer für den Kassenärztlichen Notdienst in diesem Notfallbezirk 0180 1929280 ➢ Zahnärztlicher Notfalldienst zu erfragen unter Telefon 01805 911-630 ➢ Vergiftungs-Informations-Zentrale 24-Stunden-Notruf unter Telefon 0761 19240 TIERÄRZTE Sonntagsdienst der Tierärzte für den Bereich Fronreute, Horgenzell, Wilhelmsdorf Sonntag, 24. Januar 2016 TA Futterer, Telefon 0174 9201765 Sonntagsdienst der Tierärzte für den Bereich Mittleres Schussental Samstag/Sonntag, 23./24. Januar 2016 Kleintierpraxis A. Kirsch, Telefon 0751 95884400 Telefonische Anmeldung erforderlich! Hundesteuerbescheide 2016 Die Hundesteuerbescheide für das Jahr 2016 werden zugestellt. Die Steuerschuld entsteht jährlich für jeden im Gemeindegebiet gehaltenen und über drei Monate alten Hund. Die Steuer beträgt im Rechnungsjahr 2016 für den ersten Hund 80,00 EUR. Hält ein Hundehalter mehrere Hunde, so erhöht sich der Steuersatz für den zweiten und jeden weiteren Hund auf 160,00 EUR. Werden Hunde sowohl für die Erzielung von Einkommen gehalten, so ermäßigt sich der geltende Steuersatz auf 30,00 EUR. Steuerschuldner ist der Halter des Hundes. Halter eines Hundes ist, wer einen Hund in seinem Haushalt oder Wirtschaftsbetrieb aufgenommen hat, um ihn seinen Zwecken oder denen seines Haushalts oder seines Betriebes dienstbar zu machen. Kann der Halter eines Hundes nicht ermittelt werden, so gilt als Halter, wer den Hund mindestens drei Monate lang gepflegt, untergebracht oder auf Probe oder zum Anlernen gehalten hat. Alle im Haushalt gehaltenen Hunde gelten als von den Haltern gemeinsam gehalten. Halten mehrere Personen gemeinschaftlich einen oder mehrere Hunde, so sind sie Gesamtschuldner. Die Gemeinde Fronreute gibt für jeden steuerpflichtigen Hund eine Hundesteuermarke aus. Die im Jahr 2015 ausgegebene Hundesteuermarke ist gültig bis 31.12.2017. Endet die Hundehaltung, so ist die Steuermarke zurückzugeben. Bitte nehmen Sie am Abbuchungsverfahren teil! Wir weisen Sie auf diesen vereinfachten Zahlungsmodus hin. Sie erleichtern sich damit die Terminüberwachung und helfen mit, die Verwaltung zu rationalisieren und Steuergeld zu sparen. Wenn Sie uns noch keinen Abbuchungsauftrag erteilt haben, übersenden Sie bitte das dem Bescheid beigefügte SEPABasislastschriftmandat an die Gemeindekasse. Gemeindeverwaltung Fronreute Es ist Winter…………… Schnee, Frost und vereiste Gehwege geben Anlass, Sie auf die Räum- und Streupflicht hinzuweisen. Innerhalb der geschlossenen Ortslage müssen die Straßenanlieger die Gehwege reinigen, bei Schneefall räumen und bei Schnee- und Eisglätte streuen. Fronreute Freitag, 22. Januar 2016 Straßenanlieger sind die Eigentümer und Besitzer von Grundstücken, die an einer Straße liegen oder von ihr Zugang haben. Besitzer sind auch Mieter und Pächter, die das Grundstück nutzen. Auch Verbindungswege und Treppen müssen von den Anliegern geräumt und gestreut werden. Die Gehwege müssen werktags bis 07:00 Uhr und an Sonn- und Feiertagen bis 08:00 Uhr geräumt und gestreut sein. Wenn nach diesem Zeitpunkt Schnee fällt oder Schnee- oder Eisglätte auftritt, ist unverzüglich, bei Bedarf auch wiederholt zu räumen und zu streuen. Diese Pflicht endet um 20:00 Uhr. Zum Streuen sollte möglichst abstumpfendes Material wie Sand oder Splitt verwendet werden. Die Verwendung von Salz ist auf ein unumgängliches Mindestmaß zu beschränken. Um einen reibungslosen Winterdienst durch die Gemeinde zu gewährleisten, ist es vor allem in den Wohnstraßen wichtig, dass diese nicht mit Fahrzeugen zugeparkt werden. Wir bitten daher alle, ihre Fahrzeuge möglichst auf Parkoder Stellplätzen abzustellen. Ihre Gemeindeverwaltung Öffentliche Bekanntmachung des Inkrafttretens des Bebauungsplanes "Große Bettna II" und der örtlichen Bauvorschriften hierzu sowie der 1. Änderung des Bebauungsplanes mit Grünordnungsplan "Grosse Bettna" Das Landratsamt Ravensburg hat den von dem Gemeinderat der Gemeinde Fronreute am 21.09.2015 in öffentlicher Sitzung beschlossenen Bebauungsplan "Große Bettna II" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu sowie die 1. Änderung des Bebauungsplanes mit Grünordnungsplan "Grosse Bettna" mit Erlass vom 23.12.2015, Az. BLP/3188/15/41-621.41-Gen auf Grund von § 10 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) genehmigt. Für den räumlichen Geltungsbereich des Flächennutzungsplanes ist der Lageplan in der Fassung vom 16.09.2015 maßgebend. Seite 3 Der Bebauungsplan "Große Bettna II" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu sowie die 1. Änderung des Bebauungsplanes mit Grünordnungsplan "Grosse Bettna" – bestehend aus Planzeichnung, Satzung und Begründung mit Umweltbericht sowie die zusammenfassende Erklärung – kann ab Veröffentlichung dieser Bekanntmachung im Rathaus der Gemeinde Fronreute (Schwommengasse 2, Zimmer 5, 88273 Fronreute), während der allgemeinen Öffnungszeiten eingesehen werden. Jedermann kann den Bebauungsplan einsehen und über seinen Inhalt Auskunft verlangen. Gemäß § 215 Abs. 1 BauGB ist eine Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften des Baugesetzbuches beim Zustandekommen eines Bebauungsplanes unbeachtlich, wenn sie im Falle einer beachtlichen Verletzung der in § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB bezeichneten Verfahrensund Formvorschriften, im Falle einer beachtlichen Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes und des Flächennutzungsplanes (§ 214 Abs. 2 BauGB), im Falle von beachtlichen Mängeln des Abwägungsvorgangs (§ 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB) oder im Falle beachtlicher Fehler nach § 214 Abs. 2a BauGB nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des Bebauungsplanes gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden sind. Der Sachverhalt, der die Verletzung oder die Mängel begründen soll, ist darzulegen (§ 215 Abs. 1 BauGB). Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 und Abs. 4 des Baugesetzbuches über die fristgemäße Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche für Eingriffe in eine bisher zulässige Nutzung durch diesen Bebauungsplan und über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen. Hinweis zur Gültigkeit von Ortsrecht: Nach § 4 Abs. 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) gelten Satzungen, die unter Verletzungen von Verfahrens- und Formvorschriften dieses Gesetzes zustande gekommen sind, ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn 1. die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, 2. der Bürgermeister dem Beschluss nach § 43 GemO wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat oder wenn vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat oder die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschrift gegenüber der Gemeinde unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht worden sind. Ist eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht worden, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen. Fronreute, 19.01.2016 gez. Oliver Spieß Bürgermeister Die Erteilung der Genehmigung wird hiermit gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt gemacht. Der Bebauungsplan "Große Bettna II" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu sowie die 1. Änderung des Bebauungsplanes mit Grünordnungsplan "Grosse Bettna" wird mit dieser Bekanntmachung rechtsverbindlich. Ist Ihr Personalausweis oder Ihr Reisepass noch gültig??? vvv Seite 4 Freitag, 22. Januar 2016 Gremien Aus der Sitzung des Gemeinderates Fronreute und des Technischen Ausschusses vom 18. Januar 2016 wird berichtet: Mehrfachbeauftragung zukünftige Entwicklung Schulareal Fronhofen mit Grundschule und Kindergarten und Zukunft bisheriger Standort Kindergarten Fronhofen - Beschlussfassung über den zukünftigen Standort des Kindergartens Fronhofen - Beratung über die vorliegenden Entwürfe der Mehrfachbeauftragung - Beschlussfassung über das zu beauftragende Architekturbüro Der Gemeinderat hat beschlossen, den Kindergarten Fronhofen nicht am jetzigen Standort zu sanieren. Es erfolgt ein Neubau bzw. Umbau der ehemaligen Hauptschule Fronhofen. Der Planungsauftrag zur zukünftigen Entwicklung des Schulareals Fronhofen mit Grundschule und Kindergarten wurde an den freien Architekten Herrn Thomas Stumper aus Ravensburg vergeben. Aus der Bürgerbeteiligung heraus gab es den klaren Auftrag, den Neubau eines Kindergartens am Standort Schule zu planen, aber auch ernsthaft zu prüfen, inwieweit ein Umbau und eine Modernisierung am jetzigen Standort möglich ist. Das Architekturbüro Angerhofer und Braun, Ravensburg sowie das Büro Holzbau Kreativ, Staig wurden im Rahmen einer Mehrfachbeauftragung von der Gemeinde Fronreute beauftragt, die Modernisierung und die Erweiterung des bestehenden Kindergartens Fronhofen mit dem Angebot von zwei Kindergartengruppen und einer Krippengruppe mit dem Angebot einer Ganztagesbetreuung mit Mittagessen zu planen. Ziel dieser Mehrfachbeauftragung war es, das Potenzial am vorhandenen Standort zu ermitteln und auch die Kosten für einen möglichen Anbau und die Modernisierung zu ermitteln, um damit einen Vergleich zu einer möglichen Neubaulösung zu haben. Es sind zwei unterschiedliche Planungen herausgekommen. Die Architekten sind zwei unterschiedliche Wege gegangen. Die Kosten für diese Modernisierung und den notwendigen Anbau wurden von beiden Büros in einer Größenordnung bis zu 1,8 Mio. bis zu 2,1 Mio. EUR beziffert. Die Planungen zeigen aber auch die notwendigen Kompromisse in Bezug auf die heutige Pädagogik und beim Umbau eines Bestandsgebäudes. Nach dem erfolgten Schritt der Mehrfachbeauftragung für die Neustrukturierung des Kinderhauses Fronhofen und der Grundschule auf dem gemeinsamen Standort an der Grundschule hat sich der Gemeinderat klar für den Neubau eines Kinderhauses am Standort Schule ausgesprochen. Mit ausschlaggebend für den Beschluss des Gemeinderates, den bestehenden Kindergarten am derzeitigen Standort nicht zu sanieren war, dass viel Geld für die Sanierung eines Altbaus ausgegeben wird an einem Standort, welcher der Gemeinde nicht gehört. Durch die Verlegung des Kinderhauses an die Grundschule Fronhofen werden Synergien geschaffen. Mit dem Umbau des ehemaligen Hauptschulgebäudes in Fronhofen könnten Fördermittel aus dem Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum bis zu 500.000,00 EUR gewährt werden. In der Gemeinderatssitzung am 18.12.2015 wurden die Planungen im Rahmen der Mehrfachbeauftragung zur Ideenfindung und Planung eines Neu- und Erweiterungsbaus für eine Grundschule, Kinderhaus sowie Räume für Vereine und Fronreute die Ortsverwaltung in Verbindung mit dem Schulsekretariat von folgenden fünf Büros / Architekten vorgestellt. Holzbau kreativ Ingenieur und Planungsgesellschaft, Staig MLW Architekten, Ravensburg Pilz und Schaut Architektengemeinschaft, Ravensburg Josef Prinz, freier Architekt, Grünkraut Thomas Stumper, freier Architekt Ravensburg Alle eingereichten Planungen sind von hoher Qualität und jeder Architekt hat nach einem anderen Ansatz geplant. Nach Bewertung der eingereichten Planentwürfe hat der Gemeinderat in der Sitzung vom 18.12.2015 die Planentwürfe von Holzbau kreativ und Thomas Stumper favorisiert. In der Gemeinderatssitzung am 18.01.2016 wurden alle fünf Planentwürfe nochmals den Bürgerinnen und Bürgern vorgestellt und ihnen die Gelegenheit zur Beteiligung zu geben. In der Gemeinderatssitzung waren 28 Zuhörerinnen und Zuhörer anwesend. Die eingereichten Planentwürfe wurden von Herrn Groß entsprechend einer Bewertungsmatrix mit dem Punkten Städtebau, Architektur, Wirtschaftlichkeit, Bauabschnittsbildung, Mehrzweckraumnutzung und externe Nutzung durch die Gemeinde sowie Baukosten (bleibt ohne Bewertung) bewertet. Und die Gesamtwirtschaftlichkeit im Auge zu behalten wurde die Konsequenz aus dem Erhalt der bestehenden Gebäude beachtet. Es ergeben sich dadurch erhebliche Kostenunterschiede. Die Planvarianten, welche einen Abriss des Fachklassentrakts und den Erhalt des Altbaus vorsehen sind die teuersten. Mit dem Abriss des Fachklassentrakts wird ein Gebäudewert vernichtet und diese Fläche muss neu geschaffen werden. Beim Erhalt des Altbaus hat oft das Hanggeschoss und das Dachgeschoss keine große Nutzung. Zwischen den favorisierten Planvarianten von Holzbau kreativ und Architekt Stumper ergab sich ein Kostenunterschied aufgrund einer Kostenschätzung auf der Basis der Flächen und der Kubatur. Der Gemeinderat und die Verwaltung, Herr Architekt Groß sowie Herrn Sailer, Oberschulamt favorisieren den Planentwurf des Architekten Thomas Stumper. Der Grundriss und in der Struktur ist der Planentwurf gut durchdacht. Der Planentwurf sieht den Neubau der Grundschule am Standort des jetzigen Altbaus vor. Es ist ein zentraler Zugang geplant und damit ein Verbindungselement zwischen der jetzigen Hauptschule und dem geplanten Neubau am Standort des jetzigen Altbaus. Damit wurde eine gute Lösung mit einer durchgängigen Zweigeschossigkeit erreicht. Das jetzige Hauptschulgebäude bleibt erhalten. Im Erdgeschoss ist die Kinderkrippe und der Kindergarten geplant, im Obergeschoss die verlässliche Grundschule. Der Fachklassentrakt wird erhalten. Geplant sind dort der Mehrzweckraum und eine Vereinsnutzung. Die Zuordnung zum Bürgerbüro im Erdgeschoss des Neubaus ist gut. Gelungen ist auch die Verbindung von Schulsekretariat und Bürgerbüro. Es ist eine adäquate Zugangsmöglichkeit für das Bürgerbüro geplant. Es erfolgt kein Eingriff in den Hang und der jetzige Campus bleibt erhalten. Es wird sparsam mit Verkehrsflächen umgegangen. Insgesamt ist der Anteil der Verkehrsflächen hier von allen Entwürfen der geringste. Das ELR-Programm fordert so viel Altbausubstanzen wie möglich zu erhalten. Der ELR-Zuschuss in Höhe von bis zu 500.000,00 EUR (wurde beantragt) fließt nur, wenn das Gebäude der ehemaligen Hauptschule größtenteils erhalten bleibt. Diese Forderung ist in der Planung von Herrn Stumper erfüllt. Fronreute Freitag, 22. Januar 2016 Nach Beschlussfassung des Gemeinderates für die Planung von Herrn Stumper werden nun die Zuschussmittel aus dem Ausgleichsstock und dem Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum beantragt. Die Entscheidung über den möglichen Zuschuss fällt für das ELR im März und für den Ausgleichstock im Juni 2016. Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2016 Wirtschaftsplan Wasserversorgung 2016 Im Gemeinderat wurde der Haushaltsplan sowie der Wirtschaftsplan der Wasserversorgung für das Haushaltsjahr 2016 eingebracht und vorberaten. Eine Beschlussfassung erfolgt in der nächsten Gemeinderatssitzung. Grundlage für die Haushaltsplanung 2016 sowie für die mittelfristige Finanzplanung waren Hinweise im Haushaltserlass des Landes Baden-Württemberg sowie die Ergebnisse der November-Steuerschätzung 2015. Die Prognosen aus der November-Steuerschätzung für die kommenden Haushaltsjahre weisen weiterhin steigende Steuereinnahmen aus, wobei die Steigerungen zwischen den einzelnen Jahren differieren. Gegenüber der Mai-Steuerschätzung sind die Prognosen für das Land Baden-Württemberg sogar nochmals besser. Auch für die Kommunen sind weiterhin steigende Steuereinnahmen vorhergesagt. Da die örtlichen Bedingungen nicht unbedingt mit denen im Bundes- bzw. Landesdurchschnitt gleichzusetzen sind wurden nur moderate Steigerungen bei der Grundsteuer B sowie bei der Gewerbesteuer angesetzt. Die Vergangenheit hat ebenfalls gezeigt, dass beispielsweise die Gewerbesteuer in Fronreute keinen so großen Schwankungen – wie teilweise in anderen Gemeinden – unterworfen ist. Die für den Finanzausgleich maßgebende Einwohnerzahl der Gemeinde Fronreute zum 30.06.2015 steht leider noch nicht fest. Ausgehend vom 31.03.2015 wurden deshalb die Einwohnerzahlen hochgerechnet. Hierin besteht für die Haushaltsplanung 2016 eine Unsicherheit, die sich sowohl positiv als auch negativ bewahrheiten kann. Die teilweise deutlichen Steigerungen im Bereich des Finanzausgleichs und der Beteiligung an der Einkommensteuer reichen leider nicht aus, um die Ausgabensteigerungen und die Belastungen durch höhere Kreisumlage und Finanzausgleichsumlage vollständig zu finanzieren. So wird die Zuführungsrate im Haushaltsjahr 2016 mit 207.557 Euro knapp rund 179.500 Euro weniger als 2015 betragen. Ebenso verschlechtert sich die Darstellung des Vermögenshaushalts. Die Einnahmen wie Zuschüsse für Investitionen, Beiträge, Zuführungsrate und Grundstückserlöse können die geplanten Maßnahmen und Projekte leider nur teilweise finanzieren. Die entstehende Deckungsmittellücke von 1.870.000 Euro muss über Kredite finanziert werden. Der allgemeinen Rücklage wird dabei der fast höchstmögliche Betrag von 252.833 Euro entnommen, sodass diese zum 31.12.2016 aus heutiger Sicht noch rund 211.000 Euro betragen wird. Die Zuführungsrate des Verwaltungshaushalts an den Vermögenshaushalt wird mit 207.557 EUR im Vergleich zum Haushalt 2015 niedriger ausfallen. Dies bedeutet Wenigereinnahmen im Vermögenshaushalt zur Finanzierung von Investitionen und für Kredittilgungen von 179.524 EUR. Im Vermögenshaushalt steht die o. g. Zuführungsrate vom Verwaltungshaushalt als Deckungsmittel für die Finanzierung der Investitionen zur Verfügung. Zusätzlich müssen im Vermögenshaushalt die Tilgungsraten der Darlehen finanziert werden. Die Summe der Investitionen beträgt 5,763 Mio. Euro (Vorjahr: 2,955 Mio. Euro), die der Deckungsmittel (überwiegend Investitionszuschüsse, Beiträge, Grundstückserlöse) lediglich 3,633 Mio. Euro (Vorjahr: 1,594 Mio. Euro). Seite 5 Die größten Investitionen sind mit 3,283 Mio. Euro für den Neubau des Kindergartens in Fronhofen sowie der Errichtung einer Asylbewerberunterkunft bzw. dem Kauf eines Gebäudes zur Unterbringung zu finden. Für den Neubau des Kindergartens wird mit einem Investitionsvolumen von 2,2 Mio. Euro gerechnet, wobei 1,5 Mio. Euro in 2016 und 0,7 Mio. Euro in 2017 veranschlagt sind. Auf der Einnahmenseite werden Zuschüsse aus dem ELR Programm sowie aus dem Ausgleichsstock in Summe von 1,329 Mio. Euro erwartet. Für die Errichtung der Asylbewerberunterkunft in der Anschlussunterbringung sind 500.000 Euro vorgesehen. Weitere 150.000 Euro stehen aus Haushaltsresten aus dem Jahr 2015 zur Verfügung. Hier wird ebenso mit Zuschüssen gerechnet. Zum einen pauschal mit 125.000 Euro vom Land Baden-Württemberg und zum anderen mit 116.000 Euro aus dem kommunalen Investitionsförderungspaket. Bereits beschlossen ist der Bau einer Unterkunft für 48 Flüchtlinge im Auftrag des Landkreises. Das Volumen dieser Maßnahmen liegt bei 830.000 Euro inkl. Bauleitung, Planierung sowie Zufahrt und Außenanlagen. Hinzu kommen Investitionen für Abwasser- und Wasserleitungen i. H. v. 45.000 Euro bzw. 30.000 Euro. Für die Errichtung des Gebäudes werden vom Landkreis 770.000 Euro erstattet. Für die Weiterführung des Landessanierungsprogramms wurden die im Jahr 2016 vorgesehenen Maßnahmen (abzüglich der aus Vorjahren noch nicht verbrauchten Mittel) veranschlagt. Die Sanierung der Annenbergstraße und des Mühlbachwegs wurde erneut ins Investitionsprogramm aufgenommen, nachdem diese Maßnahme 2015 nicht vollzogen werden konnte. Weitere große Ausgabepositionen sind die Renaturierung des Krummensbach und die Errichtung eines Hochwasserschutzes am Baienbach in Staig. Für die Renaturierung wurden zusätzliche Mittel – zu den aus Vorjahren zur Verfügung stehenden Haushaltsresten – eingestellt, sodass die notwendigen finanziellen Mittel zur Verfügung stehen. Mittlerweile liegt auch der Zuschussbescheid für die Umsetzung dieser Maßnahme vor. Die Errichtung des Hochwasserschutzes am Baienbach wird in den Jahren 2016 und 2017 umgesetzt. Insgesamt wird von einem Ausgabevolumen von 313.000 Euro ausgegangen, wobei rund 40 % als Zuschüsse in den Gemeindehaushalt zurückfließen. Für Investitionen im Abwasserbereich (fließen teilweise zeitversetzt über die Rückerstattung der Abwasserabgabe zurück), Ersatzbeschaffungen für Fahrzeuge/Maschinen im Bauhof sowie für den Ausbau des Breitbands sind insgesamt Ausgaben von 860.000 Euro vorgesehen. Mit Zuschüssen i. H. v. 257.000 Euro für den Breitbandausbau wird im Jahr 2016 gerechnet. Für diversen Grunderwerb sind im Haushalt 2016 Ausgaben von 415.000 Euro vorgesehen. Auf der Einnahmenseite werden durch den Verkauf von bestehenden Bauplätzen in den Baugebieten „Große Bettna II“, „Leimäcker III“ und „Wolfsbühler Eschle“ 550.000 Euro erwartet. Zu den eigenen Deckungsmitteln der Investitionen kommt im Jahr 2016 noch eine mögliche Entnahme aus der Rücklage hinzu. 2016 ist noch eine Entnahme von 253.000 Euro möglich. Die allgemeine Rücklage wird in etwa dem gesetzlich vorgeschrieben Minimum entsprechen. Sollte das Ergebnis 2015 besser wie geplant ausfallen könnten weitere Mittel dem Haushalt zugeführt werden. 1,87 Mio. Euro sind über Kredite zu finanzieren. In den Kredittilgungen i. H. v. 201.040 Euro sind bereits Raten für die weitere Darlehensaufnahmen einkalkuliert. Der Schuldenstand der Kernverwaltung (ohne Eigenbetrieb Wasserversorgung) wird sich voraussichtlich wie folgt entwickeln: Seite 6 Freitag, 22. Januar 2016 31.12.2014: 1.942.044 Euro 31.12.2015: 1.761.622 Euro 31.12.2016: 3.430.622 Euro (Stand 31.12.2015 + neue Darlehen ./. Tilgungen) Der Schuldenstand wird zum 31.12.2016 somit 741,62 Euro pro Einwohner (bei 4.624 Einwohnern) betragen. Zum 31.12.2015 waren es noch 380,97 Euro, zum 31.12.2014 419,99 Euro. Der Erfolgsplan 2016 der Wasserversorgung sieht Einnahmen und Ausgaben in Höhe von 381.386 Euro vor. Es entsteht ein geplanter Jahresgewinn von 24.455 Euro. Im Jahr 2015 wurden die Gebühren durch die Allevo Kommunalberatung neu kalkuliert. Aufgrund der hohen Verlustvorträge im Eigenbetrieb Wasserversorgung war eine Gebührenerhöhung zum 01.01.2016 unumgänglich. Die Verbrauchsgebühr einschließlich des so genannten "Wasserpfennigs" beträgt für die Wasserversorgung ab 01.01.2016 in der Gemeinde Fronreute 1,15 €/cbm (Vj. 1,07 €). Die Grundgebühr beträgt ab 01.01.20016 pro Zähler je nach Nenndurchfluss 5,00 Euro (übliche Haushaltsgröße); 6,60 Euro; 16,50 Euro pro Monat und bleibt somit unverändert. Der Vermögensplan 2016 sieht Einnahmen und Ausgaben in Höhe von 385.647 Euro vor. Für die Verlegung der Wasserleitung im Bereich des Mühlbachwegs in Staig sind 19.000 Euro vorgesehen, für die Annenbergstraße in Blitzenreute 35.000 Euro. Die im Haldenweg in Staig in die Jahre gekommenen Wasserleitungen sollen 2016 erneuert werden. Hierfür sind 40.000 Euro vorgesehen. Die digitale Erfassung der Leitungen durch die TWS konnte 2015 nicht vollständig abgeschlossen werden. 2016 wird deshalb das restliche Honorar von 40.000 Euro fällig. Die Abwicklung des Baugebiets „Große Bettna II“ in Staig wird außerhalb des Haushalts geführt. Nach Fertigstellung des Baugebiets müssen die Anlagen jedoch in den kommunalen Haushalt übernommen und aktiviert werden. Für das Leitungsnetz im neuen Baugebiet wird von Kosten von 82.000 Euro ausgegangen. Demgegenüber stehen jedoch Wasserversorgungsbeiträge i. H. v. 56.900 Euro. Hinzu kommt die Erschließung des Grundstücks an der Wolpertswender Straße für die Errichtung einer Asylbewerberunterkunft sowie pauschal 1.000 Euro für Investitionen an den Wasserzählern. Die Abschreibungen, der Jahresgewinn 2016 sowie die Wasserbeiträge werden nicht ausreichen, um die o. g. Investitionen und die Kredittilgungen finanzieren zu können. Um die Deckungslücke schließen zu können sind Kreditaufnahmen i. H. v. 230.000 Euro notwendig. In der Finanzplanung (Erfolgsplan) wird davon ausgegangen, dass in den Jahren 2016 – 2019 folgende Jahresüberschüsse erwirtschaftet werden. Investitionen sind laut Vermögensplan im Jahr 2017 mit 100.000 Euro und in den Jahren 2018 und 2019 mit jeweils 45.000 Euro veranschlagt, ohne dass diese Beträge durch konkrete Maßnahmen hinterlegt sind. Im Jahr 2017 sind deshalb weitere Kreditaufnahmen i. H. v. 34.000 Euro erforderlich. Die geplanten Investitionen des Wasserversorgungsverbandes Schussen-Rotachtal werden durch den Verband mit Krediten finanziert. Der Schuldendienst wird über die Umlagen erhoben. Asylbewerber- und Flüchtlingsunterbringung in der Gemeinde Fronreute In den Tagen vor Weihnachten und in den ersten zwei Wochen im Januar 2016 wurden 38 Flüchtlinge neu in der Gemeinde Fronreute aufgenommen. Es handelt sich um syrische und irakische Familien, welche in angemieteten Wohnungen in Blitzenreute und Fronhofen einziehen konnten. Fronreute Die Mitglieder des Helferkreises Asyl haben die Familien in den ersten Tagen und Wochen intensiv unterstützt – die Gemeindeverwaltung bedankt sich für diesen großartigen Einsatz! Syrische Flüchtlinge, welche im Juni 2015, in Blitzenreute zugezogen sind, haben zwischenzeitlich ihre Aufenthaltserlaubnis erhalten. Ihr größter Wunsch ist es nun, ihre Familien auf Syrien nach Blitzenreute zu holen. Sie möchten gerne mit ihren Familien in Blitzenreute oder Staig wohnen bleiben, da sie sich hier schon heimisch fühlen. Für zwei vierköpfige syrische Familien sucht die Gemeindeverwaltung Wohnraum. Die Väter der Familien sind seit Juni 2015 in Blitzenreute wohnhaft und sprechen gut Deutsch. Sie holen derzeit ihre Familien aus Syrien nach Blitzenreute. Die Kinder sind im Alter zwischen einem Jahr und vier Jahren. Die Gemeindeverwaltung sucht für die beiden syrischen Familien Wohnraum. Der Mietvertrag wird zwischen den Eigentümern und der Gemeinde als Mieter abgeschlossen. Ansprechpartnerin bei der Gemeindeverwaltung Hauptamtsleiterin Margot Kolbeck Telefon 07502 954-13 E-Mail: [email protected] Die Planungen für den Bau einer Unterkunft für die Erstunterbringung von bis zu 48 Flüchtlingen auf dem Grundstück vor dem Friedhof Blitzenreute sind weitgehend abgeschlossen. Die Unterkunft wird von der Firma Bausanierung Ravensburg in Zusammenarbeit mit der Zimmerei Bernhard gebaut und soll bis Mitte Juni 2016 bezogen werden. Gemeindeverwaltungsverband Fronreute - Wolpertswende HAUSHALTSSATZUNG für das HAUSHALTSJAHR 2016 Auf Grund von § 79 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg i. d. F. vom 24. Juli 2000 (Ges. Bl. S. 582) in Verbindung mit § 18 des Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit (GKZ) i. d. F. vom 16.09.1974 (Ges.Bl. S. 408) hat die Verbandsversammlung am 15.12.2015 in Wolpertswende folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2016 beschlossen: §1 Der Haushaltsplan wird festgesetzt mit 1. den Einnahmen und Ausgaben in Höhe von je davon im Verwaltungshaushalt im Vermögenshaushalt 2. dem Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahme 3. dem Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigung 90.100 € 89.100 € 1.000 € 0€ 0€ §2 Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird auf 2.000 € festgesetzt §3 Die Verbandsumlage des Verwaltungshaushaltes wird auf 89.100 € festgesetzt. Fronreute Freitag, 22. Januar 2016 Seite 7 Gemeindeverwaltungsverband Fronreute - Wolpertswende HAUSHALTSSATZUNG für das HAUSHALTSJAHR 2017 Auf Grund von § 79 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg i.d.F. vom 24. Juli 2000 (Ges.Bl. S. 582) in Verbindung mit § 18 des Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit (GKZ) i.d.F. vom 16.09.1974 (Ges.Bl. S. 408) hat die Verbandsversammlung am 15.12.2015 in Wolpertswende folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2017 beschlossen: Rathaus Blitzenreute Öffnungszeiten: Mo - Fr 8:00 - 12:00 Uhr Dienstagnachmittag 16:00 - 19:00 Uhr Tel. 07502 954-0, Fax 07502 954-33 E-Mail: [email protected], Webseite: www.fronreute.de Ortsverwaltung Fronhofen §1 Der Haushaltsplan wird festgesetzt mit 1. den Einnahmen und Ausgaben in Höhe von je davon im Verwaltungshaushalt im Vermögenshaushalt 2. dem Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahme 3. dem Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigung von 80.000 € Öffnungszeiten: Mo - Fr Mi Tel. 07502 954-50, Fax 07502 954-55 79.000 € 1.000 € Mitteilungsblatt Redaktionsschluss: 0€ 0€ §2 Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird auf 2.000 € festgesetzt. §3 Die Verbandsumlage des Verwaltungshaushaltes wird auf 79.000 € festgesetzt. Wolpertswende, den 15.12.2015 gez. Steiner Verbandsvorsitzender Das Landratsamt Ravensburg als Rechtsaufsichtsbehörde hat mit Erlass vom 28.12.2015 – Nr. 026-902.41 – die Gesetzmäßigkeit der Haushaltssatzung mit Haushaltsplan für die Haushaltsjahre 2016 und 2017 bestätigt. Der Haushaltsplan für die Haushaltsjahre 2016 und 2017 liegt in der Zeit von Montag 25.01.2016 bis Dienstag 02.02.2016 (je einschließlich) auf dem Rathaus Wolpertswende, Kirchplatz 4, 88284 Wolpertswende, Zimmer 8, zur Einsichtnahme während der üblichen Dienststunden öffentlich aus. Hinweis: Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) oder aufgrund der GemO erlassener Verfahrensvorschriften beim Zustandekommen dieser Satzung wird nach § 4 Abs. 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber dem Gemeindeverwaltungsverband Fronreute-Wolpertswende, 88284 Wolpertswende, geltend gemacht worden ist; der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind. Ausgefertigt! Wolpertswende, den 18.01.2016 gez. Daniel Steiner, Verbandsvorsitzender 8:00 - 12:00 Uhr 14:00 - 18:30 Uhr Redaktionsschluss: Dienstags, 08:30 Uhr E-Mail [email protected] Anzeigenschluss immer montags um 08:00 Uhr. Geänderter Redaktionsschluss in der KW 6 wegen der „Fasnet“: Redaktionsschluss: Freitag, 05.02.2016, 08:00 Uhr Erscheinungstag: Freitag, 12.02.2016 Bauhof Baienbach Öffnungszeiten: November - März: Samstag 09:00 – 12:00 Uhr Wertstoffe: • Kostenlose Abgabemöglichkeit für: Kunststoffe (Verpackungsmaterial), Kartonagen, Batterien, Haushaltsgroßgeräte und Kältegeräte, Kerzen- und Wachsreste, Informations- und Telekommunikationsgeräte, Gasentladungslampen, Haushaltskleingeräte, Schrottkleinteile • Container für: Glas, Papier, Blechdosen, Altkleider und Schuhe Nächste Abfuhr Papiertonne: Mittwoch, 3. Februar 2016 Altpapiersammlungen durch die Vereine: Blitzenreute – 20.02.2016 Fronhofen – 27.02.2016 Nächste Hausmüllabfuhr: Bitte beachten Sie die Angaben im Abfallkalender. Weitere Infos und Termine erhalten Sie unter www.landkreis-ravensburg.de Impressum: Herausgeber: Gemeindeverwaltung Schwommengasse 2, 88273 Fronreute Verantwortlich für den redaktionellen Teil: Bürgermeister O. Spieß oder Vertreter im Amt Herstellung und Vertrieb: Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG, Max-Planck-Str. 14, 70806 Kornwestheim Telefon 07154 82 22-0, Telefax 07154 82 22-10 Verantwortlich für den Anzeigenteil: Sven Morell Telefon: 07154 82 22-71, Telefax 07154 82 22-15 E-Mail Anzeigen: [email protected] Seite 8 Freitag, 22. Januar 2016 Fronreute Energiesparen im Haushalt, Teil 69 Baumängel und Schimmel Nicht immer ist falsches Lüften und Heizen die Ursache für kondensierende Feuchtigkeit und hässliche Schimmelflecken. Oft zeigt sich auf diese Weise erst, dass beim Bau oder der Sanierung des Hauses gepfuscht wurde. Auch eine Überschwemmung im Keller kann zum Dauerproblem werden, das sich nicht einfach weglüften lässt. Denn je tiefer die Nässe in Wand und Boden eingedrungen ist, desto schwieriger ist das Trockenlegen. Im Zweifelsfall kann ein Bausachverständiger helfen. von Hartmut Netz 1. Baufeuchte. Bewohner von Neubauten oder erst kürzlich sanierten Altbauten sollten die Luftfeuchtigkeit besonders sorgfältig kontrollieren. Denn in den Baustoffen steckt viel Wasser, das erst im Laufe vieler Monate ausdünstet. Bei guter Lüftung braucht beispielsweise Ziegelmauerwerk ein Jahr, bis es trocken ist; ein betonierter Keller trocknet sogar erst nach vier Jahren richtig aus. In dieser Zeit muss intensiv geheizt und gelüftet und kontinuierlich mit dem Hygrometer die Luftfeuchte gemessen werden. „Trockenwohnen“ hat man das früher genannt. Selbst in frisch bezogenen Passivhäusern kann es durch Baufeuchte zu Schimmelbefall kommen. Wer einen Neubau plant und Zeit genug hat, solle deshalb im Frühjahr den Rohbau hochziehen, den Sommer über trocknen lassen und im Herbst die Fassade anbringen, rät die Stiftung Warentest. 2. Sanierung. Wurde das Haus energetisch saniert und mit neuen Fenstern nachgerüstet, sollte man liebgewonnene Lüftungsgewohnheiten überdenken. Denn plötzlich ist alles anders: Oft sind nicht mehr die Fenster die kältesten Flächen im Raum, sondern die Außenwände. Eventuell auftretendes Kondenswasser lässt sich nun nicht mehr so leicht aufspüren wie zuvor. Vermieter mit runderneuerten Immobilien sollten ihre Mieter unbedingt über die Folgen der energetischen Sanierung aufklären. Besonders wichtig ist die Information, dass nach dem Einbau dicht schließender Fenster vermehrt gelüftet werden muss. 3. Wärmebrücken. Zeigen sich trotz ausreichender Lüftung nasse Flecken an der Wand, könnte es sich um eine Wärmebrücke handeln. So bezeichnen Fachleute Bauteile, die die Wärme schneller nach draußen ableiten als umliegende. Typische Stellen sind schlecht gedämmte Fensterstürze, Rolladenkästen, Fensterlaibungen. Besonders kritisch: Ecken, denn hier sind die kalten Außenflächen im Vergleich zu den warmen Innenflächen besonders groß. Materialien, die Wärme schnell abfließen lassen, sind Stahl und Beton. Lässt sich der kondensierende Wasserdampf nicht mehr weglüften, setzt sich Schimmelpilz fest. 4. Baumängel. Immer wenn sich nasse Flecken an Decken und Innenwänden zeigen, sollte man prüfen, ob ein Dachziegel verrutscht oder eine Leitung undicht ist. Lecke Heizungsrohre und Wasserleitungen können ärgerliche Wasserschäden verursachen, Gefahrstellen sind auch die Abläufe von Spüle, Bade- und Duschwanne. Über Risse im Putz kann Schlagregen in die Hauswand einsickern; sie müssen schnellstens abgedichtet werden. Undichtigkeiten in der Fassadendämmung können die Wirkung zunichte machen. Ist die Dampfsperre einer Innendämmung schlecht ausgeführt, kann Feuchtigkeit eindringen und die Dämmschicht schädi- gen. Im Mauerwerk aufsteigende Bodenfeuchte deutet auf lückenhaft verlegte Bitumen-Sperrschichten im Kellerbereich hin. Regenrinnen sollten regelmäßig gesäubert, Fallrohre und Bodenabläufe auf Funktion geprüft werden. 5. Trockenlegen. Ist die Waschmaschine ausgelaufen oder eine Wasserleitung geplatzt, ist schnelles Handeln angesagt. Je länger das Zögern, desto größer der Schaden. Das Wasser ist zügig aufzuwischen. Feuchte Bodenbeläge und Wandverkleidungen müssen entfernt und getrocknet oder gleich entsorgt werden. Dann beginnt der eigentliche Trocknungsprozess: Intensives Heizen und Lüften, gegebenenfalls unterstützt durch ein professionelles Trocknungsgerät, holt die Feuchtigkeit nach und nach aus Boden und Wänden. 6. Trocknungsgerät. Stehen Bad und Keller unter Wasser, lässt sich die Feuchtigkeit, die nun in Boden und Wänden steckt, mit Heizen und Lüften nicht mehr entfernen. Insbesondere wenn die Nässe bis unter den schwimmenden Estrich gekrochen ist, hält die Stiftung Warentest den Einsatz professioneller Trocknungsgeräte für unabdingbar. Sind unterm Estrich liegende Dämmschichten zu trocknen, ist ein Adsorptionstrockner das Gerät der Wahl. Er bindet die Feuchtigkeit mit Granulat. Ansonsten sollte man zum Kondensationstrockner greifen. Diese Geräte leiten die feuchte Raumluft über Kühlschlangen und sammeln das dabei kondensierende Wasser in einem Auffangbehälter. Sie trocknen energiesparend und schonend und entziehen der Luft 20 l Wasser am Tag. Infrarot- oder Mikrowellenverfahren verdampfen die in den Baustoffen sitzende Feuchtigkeit dagegen per Hitze, sind jedoch nicht großflächig einsetzbar. Die Warentester warnen vor Schäden an Türstöcken und Rissen im Putz. Auch von Entfeuchtern auf Salzbasis rät die Stiftung ab. Solche Geräte seien allenfalls geeignet, schlecht belüftete Nebenräume trockenzulegen. 7. Hygrometer. Die relative Luftfeuchtigkeit wird mit einem Hygrometer bestimmt. In feuchtegefährdeten Wohnungen gehören diese Messgeräte zur Grundausstattung, meint die Stiftung Warentest. Sogenannte Absorptionshygrometer messen mit wasseranziehenden Materialien, deren Eigenschaften sich durch die Feuchtigkeit ändern. Gängig sind Haar-Hygrometer mit einem menschlichen Haar, das sich bei Feuchtigkeit ausdehnt. Da das Haar mit der Zeit austrocknen kann, müssen Haar-Hygrometer hin und wieder regeneriert werden. Dazu hüllt man sie etwa eine Stunde lang in ein nasses Tuch und justiert sie dann auf 98 Prozent. Spiral-Hygrometer messen mithilfe aufgerollter Metallstreifen, sind jedoch weniger präzise als Haar-Hygrometer. Moderne elektronische Hygrometer messen die Luftfeuchtigkeit dagegen mithilfe eines Sensors. Preiswerte Geräte kosten zwischen 10 und 20 Euro. > Die Stiftung Warentest befasst sich mit dem Lüften von Problemräumen: Feuchte- und Schimmelprobleme in Wohn- und Badezimmern und Feuchte und Schimmelprobleme im Keller lassen sich gegen 1,00 Euro downloaden unter www.test.de/Feuchte-und-Schimmelproblemeim-Wohnbereich-Tipps-zur-Bekaempfung-1132124-0/ und www.test.de/Feuchte-und-Schimmelprobleme-imKeller-Tipps-zur-Bekaempfung-1132136-0/ Fronreute Freitag, 22. Januar 2016 Verbandssatzung des Gemeindeverwaltungsverbands „Fronreute-Wolpertswende“ Aufgrund der §§ 59 - 61 der Gemeindeordnung für BadenWürttemberg (GemO) vom 24.07.2000 (GBl. S. 5814 ff. berichtigt S. 698) in der derzeit gültigen Fassung in Verbindung mit § 6 Abs. 1 des Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit (GKZ) vom 16.09.1974 (GBl. S. 408) hat die Verbandsversammlung des Gemeindeverwaltungsverbandes Fronreute-Wolpertswende am 15.12.2015 folgende Verbandssatzung als Neufassung beschlossen: §1 Mitglieder, Name und Sitz des Verbands (1) Die Gemeinden Fronreute und Wolpertswende, beide Landkreis Ravensburg (im Folgenden: Mitgliedsgemeinden) bilden den Gemeindeverwaltungsverband „Fronreute-Wolpertswende“. (2) Der Gemeindeverwaltungsverband (im Folgenden: Verband) hat seinen Sitz in Wolpertswende. §2 Aufgaben des Verbands (1) Der Verband berät die Mitgliedsgemeinden bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben. Bei Angelegenheiten, die andere Mitgliedsgemeinden berühren und eine gemeinsame Abstimmung erfordern, haben sich die Mitgliedsgemeinden der Beratung durch den Verband zu bedienen. (2) Der Verband erledigt für die Mitgliedsgemeinden in deren Namen die folgenden Angelegenheiten und Geschäfte der Gemeindeverwaltung nach den Beschlüssen und Anordnungen der Gemeindeorgane (Erledigungsaufgaben): 1. die technischen Angelegenheiten bei der verbindlichen Bauleitplanung und der Durchführung von Bodenordnungsmaßnahmen sowie von Maßnahmen nach dem Städtebauförderungsgesetz 2. die Planung, Bauleitung und örtliche Bauaufsicht bei den Vorhaben des Hoch- und Tiefbaus, 3. die Unterhaltung und den Ausbau der Gewässer zweiter Ordnung. 4. die gemeinsamen Belange bei den Themen Naherholung/Fremdenverkehr 5. die gemeinsamen Belange des Projekts „Neues Kommunales Haushaltsrecht“ (NKHR) (3) Der Verband erfüllt anstelle der Mitgliedsgemeinden in eigener Zuständigkeit die folgenden Aufgaben (Erfüllungsaufgaben): 1. die vorbereitende Bauleitplanung (Flächennutzungsplanung) (4) Der Verband nimmt ferner die ihm sonst noch durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes übertragenen Aufgaben wahr. §3 Organe des Verbands Organe des Verbands sind: die Verbandsversammlung, der Verbandsvorsitzende. §4 Verbandsversammlung (1) Die Verbandsversammlung ist das Hauptorgan des Verbands. Sie ist für alle Angelegenheiten des Verbands zuständig, für die nicht die Zuständigkeit des Verbandsvorsitzenden gegeben ist, insbesondere für 1. die Wahl des Verbandsvorsitzenden uns seines Stellvertreters, Seite 9 2. 3. die Änderung der Verbandssatzung, den Erlass von Satzungen des Verbands einschließlich der Haushaltssatzung 4. den Erlass von Tarifordnungen für die Inanspruchnahme der Einrichtung und Dienstleistungen des Verbands, 5. für die Feststellung der Jahresrechnung, 6. die Aufstellung, Änderung, Ergänzung oder Aufhebung des Flächennutzungsplans, 7. die Entscheidung über die Errichtung, wesentliche Erweiterung und Aufhebung von Einrichtungen des Verbands und der Verbandsverwaltung, 8. die Entscheidung über die Anschaffung oder Herstellung von Vermögensgegenständen, deren Anschaffungs- oder Herstellungskosten im Einzelfall oder für die Sachgemeinschaft mehr als 5.000,-- € betragen, 9. die Beschlussfassung über Maßnahmen, die sich erheblich auf den Haushalt des Verbands auswirken oder die kommunalpolitisch besonders bedeutsam sind, 10. die Entscheidung über die Ernennung, Anstelle und Entlassung der Beamten und er sonstigen leitenden Bediensteten des Verbands. (2) Die Verbandsversammlung besteht aus den Bürgermeistern der Mitgliedsgemeinden und je einem weiteren Vertreter für je 1000 angefangene Einwohner (§ 143 GemO) einer jeden Mitgliedsgemeinde. Die weiteren Vertreter einer jeden Mitgliedsgemeinde werden nach jeder regelmäßigen Wahl der Gemeinderäte von dem neu gebildeten Gemeinderat aus seiner Mitte gewählt. Scheidet ein weiterer Vertreter vorzeitig aus, wird für den Rest der Amtszeit ein neuer weiterer Vertreter gewählt. Für jeden weiteren Vertreter ist ein Stellvertreter zu bestellen, der diesen im Verhinderungsfall vertritt. (3) Jede Mitgliedsgemeinde hat so viele Stimmen wie Vertreter in der Verbandsversammlung. Die Stimmen jeder Mitgliedsgemeinde können nur einheitlich abgegeben werden. Die Stimmabgabe wird vom Bürgermeister als Stimmführer vorgenommen; § 13 Abs. 4 Satz 1 Halbsatz 2 GKZ gilt entsprechend. §5 Geschäftsgang (1) Für den Geschäftsgang der Verbandsversammlung gelten § 15 GKZ und ergänzend in entsprechender Anwendung die Bestimmungen der Gemeindeordnung über den Geschäftsgang des Gemeinderats, soweit in dieser Verbandssatzung nichts anderes bestimmt ist. (2) Die Verbandsversammlung ist einzuberufen, wenn es die Geschäftslage erfordert, mindestens einmal im Jahr. (3) Die Verbandsversammlung ist beschlussfähig, wenn beide Mitgliedsgemeinden vertreten sind. (4) Die Beschlüsse der Verbandsversammlung werden mit Stimmenmehrheit gefasst. Für die in § 4 Abs. 1 Nrn. 2, 3 und 6 genannten Angelegenheiten ist eine Mehrheit von mindestens zwei Dritteln der satzungsmäßigen Stimmenzahl der Verbandsmitglieder erforderlich. (5) Die Niederschrift über die Verhandlungen der Verbandsversammlung ist vom Vorsitzenden und vom Schriftführer zu unterzeichnen. Sie ist den Mitgliedern der Verbandsversammlung innerhalb von zwei Monaten zur Kenntnis zu bringen. Mehrfertigungen von Niederschriften über nichtöffentliche Sitzungen dürfen nicht ausgehändigt werden. §6 Verbandsvorsitzender (1) Soweit das Gesetz über kommunale Zusammenarbeit und diese Verbandssatzung keine Bestimmungen über den Verbandsvorsitzenden enthalten, finden auf diesen die Vorschriften der Gemeindeordnung über den Bürgermeister entsprechende Anwendung. Seite 10 Freitag, 22. Januar 2016 (2) Der Verbandsvorsitzende und ein Stellvertreter werden von der Verbandsversammlung aus ihrer Mitte auf die Dauer von jeweils drei Jahren gewählt; bis zur Neuwahl nehmen die Gewählten ihr Amt weiter wahr. Scheiden sie vorzeitig aus der Verbandsversammlung aus, so findet für den Rest ihrer Amtszeit eine Neuwahl statt. §7 Verbandsversammlung (1) Zur Erfüllung seiner Aufgaben nach § 2 stellt der Verband Beamte mit der Befähigung zum Gemeindefachbeamten und sonstige Bedienstete nach Maßgabe des Stellenplans ein. Er kann auch die sonstigen Bediensteten zu hauptamtlichen Beamten ernennen. (2) Der Verband kann sich zur Erfüllung einzelner ihm nach § 2 obliegender Aufgaben auch geeigneter Bediensteter und sächlicher Verwaltungsmittel der Gemeinde Wolpertswende bedienen. Das Nähere regelt eine Vereinbarung zwischen dem Verband und der Gemeinde Wolpertswende. (3) Verletzt ein Bediensteter nach Abs. 2 in Ausübung seiner Tätigkeit bei der Wahrnehmung einer Verbandsaufgabe nach § 2 Abs. 3 und 4 die einem Dritten gegenüber obliegende Amtspflicht, so haftet der Verband. Im Übrigen haftet die Mitgliedsgemeinde, für die er tätig geworden ist. § 7a Ehrenbeamte (1) Zur Erledigung der Verwaltungsgeschäfte bestellt der Zweckverband einen Verbandspfleger und Schriftführer. Sie sind Ehrenbeamte des Verbandes. (2) Die Entschädigung des Ehrenbeamten wird in der Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit geregelt. §8 Finanzierung (1) Der Verband erhebt für die Inanspruchnahme seiner Einrichtung und seiner Dienstleistung nach § 2 Abs. 2, soweit diese nur einzelne Mitgliedsgemeinden betrifft, kostendeckende Entgelte. (2) Den durch Abs. 1 nicht gedeckten Aufwand legt der Verband durch eine jährliche allgemeine Verbandsumlage auf die Mitgliedsgemeinden um. Umlageschlüssel sind die nach § 143 GemO maßgebenden Einwohnerzahlen der Mitgliedsgemeinden. (3) Die allgemeine Verbandsumlage ist mit je einem Viertel in der Mitte des Vierteljahres fällig. Solange ihre Höhe noch nicht festgelegt ist, haben die Mitgliedsgemeinden zu diesem Termin entsprechende Vorauszahlungen auf der Grundlage der Vorjahresschuld zu leisten. §9 Öffentliche Bekanntmachungen (1) Öffentliche Bekanntmachungen des Verbands erfolgen in jeder Mitgliedsgemeinde nach deren Satzung über die Form der öffentlichen Bekanntmachungen. (2) Als Tag der öffentlichen Bekanntmachung gilt der Tag der letzten Bekanntmachung in den Mitgliedsgemeinden. § 10 Inkrafttreten Diese Verbandssatzung tritt am Tage nach der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verbandssatzung vom 07.09.1977 außer Kraft. Hinweis: Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) oder aufgrund der GemO erlassener Verfahrensvorschriften beim Zustandekommen dieser Satzung wird nach § 4 Abs. 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht Fronreute schriftlich innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber dem Gemeindeverwaltungsverband Fronreute-Wolpertswende, 88284 Wolpertswende, geltend gemacht worden ist; der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind. Ausgefertigt! Wolpertswende, den 18.01.2016 gez. Daniel Steiner, Verbandsvorsitzender Deutsch-Polnische Partnerschaft Fronreute - Tarnowo Podgórne e.V. Polnisch kochen Am Dienstag, 26. Januar 2016 treffen wir uns um 17:00 Uhr in der Schulküche Fronhofen zu einem polnischen Kochabend. Unter der Leitung von Ewa Jäger werden wir ein polni-sches Menü zusammen kochen und anschließend genießen. Da die Plätze begrenzt sind, ist eine Anmeldung bei Jägers (Telefon 07502 4532) erforderlich. Wir freuen uns auf viele Köche und Köchinnen! Gemeindebücherei Blitzenreute Kirchstraße 11 / 1 Telefon: 075 02 / 4 08 99 82 email: [email protected] Öffnungszeit: Dienstag, 9:30 Uhr bis 11:30 Uhr und 16 Uhr bis 19 Uhr Donnerstag: 16:00 Uhr bis 18:30 Uhr Die Ausleihe ist kostenlos! Wir empfehlen: Ute Wehrle: Bächle, Gässle, Künstlerpech. Krimi. Eine junge Frau fällt nach einer Zumba-Stunde ins Koma; offenbar wurde sie vergiftet. Auf der Suche nach dem Täter stolpert die Freiburger Journalistin Katharina Müller immer wieder über denselben Namen: Diego Sanchez, Star der internationalen Kunstszene. Doch nicht nur ihre Nachforschungen halten Katharina auf Trab – denn da gibt es noch diesen gut aussehenden Spanier mit den unwiderstehlich braunen Augen . . . Ironisch, witzig, unterhaltsam – nicht nur für Freiburger lesenswert! Scott Turow: Die Erben des Zeus. Krimi. Ein tödliches Verwirrspiel, in dem sich politische Macht und persönliche Schuld danach bemessen, wer den besseren Anwalt hat. Paul und Cass Gianis sind Zwillinge. Paul ist erfolgreicher Anwalt, der seine Wahlkampagne für das Amt des Bürgermeisters vorbereitet. Cass sitzt seit fünfundzwanzig Jahren im Gefängnis, weil er im Jahr 1982 seine Verlobte, Dita Kronon, umgebracht haben soll. Seine Entlassung steht kurz bevor. Nun will Hal Kronon, Bruder des Opfers und aufbrausender Immobilientycoon, einen lang gehegten Verdacht prüfen – nämlich dass Paul nicht minder an der Ermordung seiner Schwester beteiligt war als der Zwilling Cass. Hals Rachefeldzug ist nur der Auftakt zu einem vielschichtigen Verwirrspiel, dessen Dramatik einer griechischen Tragödie Fronreute Freitag, 22. Januar 2016 gleicht. Denn auf die Protagonisten Paul Gianis und Hal Kronon und ihren Kampf um Wahrheit und Macht fällt der lange Schatten einer Geschichte zweier Einwandererfamilien, in der Hals Vater, Zeus Kronon, die unheilvolle Hauptrolle spielt. "Ein Buch, das noch lange nachhallt." Karin Trappe, HR-Info Büchercheck Beachten Sie auch unseren Korb mit ausgesonderten Büchern. Darunter sind diverse Schnäppchen. Seite 11 Der Kurs ist für pflegende Angehörige kostenlos und wird von der Barmer Ersatzkasse auch für Angehörige anderer Pflegekassen ermöglicht. Für Arbeitsmittel und ein Zertifikat wird von den Teilnehmern ein Beitrag von 25 Euro erhoben. INFO: Anmeldungen bis 22. Januar 2016 bei der Sozialstation St. Josef unter Telefon 07584 924444 und Mail: [email protected] oder bei Kerstin Dewald, Telefon 07356 938653 und Mail: [email protected]. Deutsche Rotes Kreuz Helfen kann so einfach sein Der DRK-Blutspendedienst lädt zur Blutspende ein Wie wäre es als Lebensretter ins neue Jahr zu starten? Gelegenheit dazu bietet die DRK-Blutspendeaktion Angebote im Wohnpark St. Martinus Blitzenreute „Leben wie in einer Großfamilie“ Wohnpark St. Martinus Blitzenreute, Kirchstraße 2. Ein Pflegeheim nach dem Hausgemeinschaftsmodell mit Wohnangeboten für Kurz- und Dauerpflege, Betreuter Wohnanlage und integrierter Tagespflege. Haben Sie Interesse sich die Wohnanlage oder das Pflegeheim anzuschauen? Dann vereinbaren Sie einen unverbindlichen Termin mit der Wohnpark- oder Pflegedienstleitung unter Telefon 07502 940859-11. Veranstaltungen im Wohnpark St. Martinus Blitzenreute Dienstag, 26.01.2016 „Bewegung auf Musik“ – 10:00 Uhr mit Heidi Stein in der Cafeteria. Kreativtreff Wohnpark St. Martinus Wir treffen uns jeden Mittwochnachmittag im Wohnpark ab 14:30 Uhr, nicht nur zum Häkeln und Stricken. Wir häkeln, stricken, basteln... gerne auf Bestellung. Ansprechpartnerin: Frau Erna Mayer Telefon 07502 913538, Kirchstraße 2 – Blitzenreute. Wir laden Sie herzlich zum Mitmachen ein. Zu unseren Veranstaltungen sind Interessierte und Gäste aus Blitzenreute und Umgebung jederzeit herzlich willkommen. Wir freuen uns auf Sie. St. Elisabeth-Stiftung Kinästhetik-Grundkurs für pflegende Angehörige ab 29. Januar in Horgenzell Krafteinsatz verringern, Stress reduzieren Ein Kinästhetik-Grundkurs für pflegende Angehörige beginnt am Freitag, 29. Januar 2016, um 18:00 Uhr in der Sozialstation St. Josef Horgenzell, Alte Poststraße 15. Die Leitung obliegt Kinästhetik-Trainerin Kerstin Dewald (Sulmingen) in Zusammenarbeit mit Julia Mieruch (Horgenzell). Die weiteren Kurstermine sind am 11. und 25. Februar sowie am 10., 17. und 23. März, jeweils von 18:00 bis 21:00 Uhr. Viele Angehörige betreuen hilfsbedürftige Patienten, ohne dass sie eine pflegerische Ausbildung haben. Dies kann unbeabsichtigt die Gesundheit aller Beteiligten gefährden. Dabei gibt es durchaus Möglichkeiten für die Pflegenden, ihren täglichen Krafteinsatz zu verringern und Stress zu reduzieren. In diesem Kinästhetik-Kurs lernen Angehörige, ihre Patienten beim Aufstehen, Ankleiden, Essen, bei der Körperpflege, bei Transfers in das und aus dem Bett sowie nach einem Sturz schonend zu unterstützen. Es geht darum, die eigenen Bewegungsmuster und die des Patienten wahrzunehmen und mit möglichst wenig eigenem Krafteinsatz zu helfen. Während des Kurses wird die praktische Umsetzung im Alltag trainiert und konkrete Anliegen der Teilnehmer werden besprochen. Freitag, 29.01.2016, von 15:00 bis 19:30 Uhr Herzog-Philipp-Verbandsschule/Mensa, Ebersbacher Str. 20/1, 88361 ALTSHAUSEN Mit Kinderspielecke! Bitte bringen Sie zur Blutspende Ihren Personalausweis mit! 15.000 Blutspenden werden täglich benötigt um die Versorgung der Kliniken sicherzustellen. Jede Blutspende hilft den Patienten und rettet Leben. Aber auch für den Spender selbst lohnt sich die gute Tat. Neben dem erfüllenden Gefühl bis zu drei Menschen mit seiner Blutspende geholfen zu haben bekommt jeder Blutspender einen kleinen Gesundheitscheck. Erstspender erhalten einen Blutspendeausweis mit der Blutgruppe. Dieser hat bei Unfällen nicht selten schon einen entscheidenden Zeitvorteil gebracht. Jede Spende zählt. Blut spenden kann jeder von 18 bis zur Vollendung des 71. Lebensjahres, Erstspender dürfen jedoch nicht älter als 64 Jahre sein. Damit die Blutspende gut vertragen wird, erfolgt vor der Entnahme eine ärztliche Untersuchung. Die eigentliche Blutspende dauert nur wenige Minuten. Mit Anmeldung, Untersuchung und anschließendem Imbiss sollten Spender eine gute Stunde Zeit einplanen. Eine Stunde, die ein ganzes Leben retten kann. Bitte zur Blutspende den Personalausweis mitbringen. Alternative Blutspendetermine und weitere Informationen zur Blutspende sind unter der gebührenfreien Hotline 0800 1194911 und im Internet unter www.blutspende.de erhältlich. Landratsamt Ravensburg Am 29. Januar in Haisterkirch: Schülerabend der Fachschule für Landwirtschaft Ravensburg Zum traditionellen Schülerabend der Fachschule für Landwirtschaft Ravensburg und der Fachrichtung Hauswirtschaft in Bad Waldsee laden die Schülerinnen und Schüler am Freitag, 29. Januar, ab 20 Uhr in die Gemeindehalle in Haisterkirch ein. Verschiedene Fachvorträge im Wechsel mit unterhaltsamen Einlagen geben Einblicke in das breite Bildungsangebot der Fachschule. Musikalisch umrahmt wird der Schülerabend von der Bauernkapelle Oberschwaben. Auch für das leibliche Wohl ist bestens gesorgt. Seite 12 Freitag, 22. Januar 2016 Volkshochschule Das neue Semester-Programm der Volkshochschulen Ravensburg und Weingarten ist ab sofort bei folgenden Stellen erhältlich: - Gemeindeverwaltung Blitzenreute - Ortsverwaltung Fronhofen - Raiffeisenbank Blitzenreute, Staig und Fronhofen - Kreissparkasse Blitzenreute - Dorfladen Blitzenreute - Bäckerei Müller, Blitzenreute und Staig - Gemeindebücherei Blitzenreute Die Anmeldung erfolgt: • schriftlich (Formulare entnehmen Sie bitte dem Programmheft) Bei Neukunden, deren Daten noch nicht erfasst sind, benötigen wir eine schriftliche Anmeldung. Damit erteilen Sie der VHS Weingarten die Erlaubnis, die Kursgebühren im SEPA-Basislastschriftverfahren einzuziehen. • online unter www.vhs-weingarten.de Hierzu ist das dort hinterlegte Anmeldeformular mit SEPABasislastschriftmandat auszufüllen und im Original an die VHS zurück zu senden. • telefonisch – wenn Sie bereits Kunde sind. Bei Neukunden, deren Daten noch nicht erfasst sind, benötigen wir eine schriftliche Anmeldung und das Einverständnis zur Teilnahme am SEPA-Basislastschriftverfahren. Auskünfte, Anmeldung, Zahlung, etc.: Gemeindeverwaltung Blitzenreute Telefon: 07502 954-22 oder 954-21 Telefax: 07502 954-33 E-Mail: [email protected] oder bei der Ortsverwaltung Fronhofen H1100-01W5-V Von Moskau nach St. Petersburg über den Wasserweg Lichtbildervortrag von Brigitte Alt Bereits Peter der Große hatte die Vision von einem Wasserweg zwischen Moskau und St. Petersburg. Während er die Erfüllung dieses Traumes selbst nicht mehr erlebte, ist es uns heute möglich, die einzigartigen Wasserstraßen, die die beiden Zarenstädte verbinden, quer durch das Herz Russlands zu befahren. Der Reisende erlebt die Metropolen Moskau und St. Petersburg mit ihren einzigartigen und reichen Kunstschätzen und Palästen, die malerischen Uferlandschaften an Wolga, Swir und Newa, die Schönheiten Kareliens und die endlos scheinenden Weiten des Onega- und Ladogasees. Lauschen Sie in den vielen wunderschönen Kathedralen entlang der Wasserstraße dem Klang orthodoxer Kirchenmusik und bestaunen Sie jahrhundertealte Ikonenmalerei. Dienstag, 08.03.2016, 20:00 - 21:30 Uhr Dorfgemeinschaftshaus Blitzenreute, Kirchstraße 10, Fronreute 5,-- EUR (Abendkasse) H1100-02W5-V Neusiedlersee und Puszta Hortobagy Naturfilm von Lothar Zier Die Grassteppen und Flachwasserseen der Pannonischen Fronreute Tiefebene, jenseits von Wien, sind ein beliebtes Ziel für Naturfreunde. Nicht ohne Grund. Wir begegnen dort Tierpopulationen und Pflanzengesellschaften die europaweit längst der intensiven Landwirtschaft zum Opfer gefallen sind. Wo sonst kann man noch balzende Großtrappen, segelnde Kaiseradler, stolzierende Schwarzstörche, rufende Rohrdommeln oder Scharen von Limikolen und Entenvögeln erleben? Wer im Frühling präsent ist, kann die Blütenpracht der Grassteppe verfolgen, die von Schwertlilien, Orchideen und Anemonen dominiert wird. Ein geduldiger Ansitz gibt Gelegenheit zur Beobachtung von wuseligen Zieseln, einer scheuen Erdhörnchen-Art. Der Besucher kann aber auch anderswo längst verschollene Haustierrassen bestaunen, die hier zur Landschaftspflege in den Nationalparks eingesetzt werden. Dienstag, 12.04.2016, 20:00 - 21:30 Uhr Dorfgemeinschaftshaus Blitzenreute, Kirchstraße 10, Fronreute 5,-- EUR (Abendkasse) Märchenwanderung für Kinder von 7 - 12 Jahren Melanie Krause Die Natur wird zur Kulisse für eine verzauberte Welt, der Wald verwandelt sich zum Märchenwald. Natur- und erlebnispädagogische Spiele und Aktionen unterstützen uns das Märchen intensiv zu erleben. Mit allen Sinnen fühlen, spielen, singen und begreifen wir das Märchen und erleben so ein paar verzauberte Stunden draußen in der Natur. Dieser Nachmittag dient neben den naturkundlichen Sinneserfahrungen der Steigerung der Phantasie und bildlichen Vorstellungskraft. Jede Wanderung beinhaltet ein anderes Märchen, jeder Termin kann einzeln gebucht werden. Bitte mitbringen: Wettergerechte Kleidung, gutes Schuhwerk und ein Vesper mit Getränk. 8 - 12 Kinder Ergetsweiler Wald (genauer Treffpunkt wird von der Dozentin noch bekannt gegeben) Kurs 1 H1150-01W5 Samstag, 09.04.2016, 14:00-17:00 Uhr 11,20 EUR (keine Ermäßigung) Kurs 2 H1150-02W5 Samstag, 14.05.2016, 14:00-17:00 Uhr 11,20 EUR (keine Ermäßigung) Kurs 3 H1150-03W5 Samstag, 02.07.2016, 14:00-17:00 Uhr 11,20 EUR (keine Ermäßigung) H1150-04W5 Landart mit allen Sinnen für Kinder von 9 - 12 Jahren Melanie Krause In einer märchenhaften bunten Welt, fernab von der Hektik unserer Zeit, erkunden wir die Natur und gestalten und malen Bilder, Formen und Figuren aus Märchen und Geschichten. Alles was wir dazu benötigen schenkt uns die Natur. Der kreative Ausdruck wird somit gefördert, die Sinne für scheinbar Unscheinbares geschärft und die Schönheit der Natur auf eine abenteuerliche und magische Weise wahrgenommen. Dieser Nachmittag dient neben den naturkundlichen Sinneserfahrungen der Steigerung der Phantasie und bildlichen Vorstellungskraft. Außerdem wird die Konzentrationsfähigkeit gefördert. Unsere Hilfsmittel: Offene Ohren, wache Augen, tatkräftige Füße und neugierige Hände. Fronreute Freitag, 22. Januar 2016 Seite 13 Aus in der Natur gefundenen Materialien werden im Wald tolle Kunstwerke geschaffen, die sich dann später selbst überlassen bleiben. Bitte mitbringen: Wettergerechte Kleidung, gutes Schuhwerk und ein Vesper mit Getränk. Ausweichtermin bei schlechtem Wetter: 03.06.2016 6 - 12 Kinder Freitag, 27.05.2016, 14:00-17:00 Uhr Ergetsweiler Wald (genauer Treffpunkt wird von der Dozentin noch bekannt gegeben) 15,00 EUR (keine Ermäßigung) Qi Gong Rita Krahl Bitte mitbringen: Bequeme Kleidung und warme Socken. (zzgl. 3,00 EUR Materialkosten - werden im Kurs eingesammelt) H1150-05W5 Im Reich der Zwerge und Feen für Kinder von 6 - 10 Jahren Melanie Krause Mitten in der Natur basteln wir aus Schafwolle kleine bunte Zwerge und Feen. Wir bauen den kleinen Wesen danach ein eigenes Reich aus Naturmaterialien und erfreuen uns an Geschichten aus dem Zwergen und Feenreich. Dieser Nachmittag dient neben den naturkundlichen Sinneserfahrungen der Steigerung der Phantasie und bildlichen Vorstellungskraft. Für Stärkung ist gesorgt. Bitte mitbringen: Wettergerechte Kleidung, gutes Schuhwerk und ein Getränk. Ausweichtermin bei schlechtem Wetter: 01.07.2016 6 - 12 Kinder Freitag, 24.06.2016, 14:00-17:00 Uhr Ergetsweiler Wald (genauer Treffpunkt wird von der Dozentin noch bekannt gegeben) 17,50 EUR (keine Ermäßigung, inkl. 2,50 EUR Materialkosten) Kurs 2 H3015-02W5 6 Vormittage, 16.02.2016 - 22.03.2016 Dienstag, wöchentlich, 8:15 - 9:45 Uhr Qi Gong Studio Krahl, Fronreute-Fronhofen, Meretsreute 14 KURS BEREITS BELEGT! H2083-01W5 Sing mit uns! Folk- und Popsongs im Chor Karl Knittel Wir sind ein gemischter Chor, singen deutsche bzw. internationale Lieder, arrangiert im mehrstimmigen Chorsound. Die einzige Voraussetzung ist die Freude am Chorgesang und Offenheit für musikalische Neuwege. 8 – 20 Personen 10 Abende, 24.02.2016 – 04.05.2016 Mittwoch, 19:30 - 21:00 Uhr Schule Blitzenreute, Bauhofstraße 41 50,-- EUR H2092-01W5 Kreistänze im Jahresverlauf Marion Matuschek Tanzen wie es das Herz begehrt, ob nach innen gerichtet oder fröhlich nach außen gekehrt; tanzend fördern wir unsere Gesundheit, klären Geist und Seele. Unter diesen Aspekten lernen wir Tänze verschiedener Kulturen und Völker kennen. Ebenso widmen wir uns zeitgenössischer Musik. Vorkenntnisse sind nicht erforderlich. Wir treffen uns einmal im Monat. 6 – 20 Personen 6 Abende, monatliche Treffen: 25.02.2016 17.03.2016 21.04.2016 12.05.2016 09.06.2016 07.07.2016 jeweils Donnerstag, 20:00 - 21:30 Uhr Bürgerhaus Staig, Mochenwanger Straße 14 48,-- EUR (keine Ermäßigung) Kurs 1 H3015-01W5 6 Abende, 15.02.2016 - 21.03.2016 Montag, wöchentlich, 19:30 - 21:00 Uhr Qi Gong Studio Krahl, Fronreute-Fronhofen, Meretsreute 14 KURS BEREITS BELEGT! Kurs 3 H3015-03W5 6 Termine, 16.02.2016 - 22.03.2016 Dienstag, wöchentlich, 16:45 - 18:15 Uhr Qi Gong Studio Krahl, Fronreute-Fronhofen, Meretsreute 14 KURS BEREITS BELEGT! Yoga zum Wohlfühlen Susanne Schulz, Yogalehrerin, Sozialpädagogin Leichte Bewegungsabläufe, verschiedene Körperhaltungen und bewusste Atmung werden geübt. Körper, Geist und Seele erfahren Beweglichkeit und Geschmeidigkeit sowie Ruhe, Entspannung und Konzentration. Bitte eine Unterlage, bequeme Kleidung, warme Socken und ein Kissen mitbringen. Kurs 1 H3013-01W5 14 Abende, 27.01.2016 - 11.05.2016 Mittwoch, 19:15 - 20:30 Uhr Bürgerhaus Staig, Mochenwanger Straße 14, KURS BEREITS BELEGT! Kurs 2 H3013-02W5 7 – 12 Personen 12 Abende, 28.01.2016 - 12.05.2016 (→ Findet am 28.01.2016 im Bürgerhaus Staig statt!) Donnerstag, 17:00 - 18:15 Uhr Dorfgemeinschaftshaus Blitzenreute, Kirchstraße 10 60,00 EUR Kurs 3 H3013-03W5 12 Abende, 28.01.2016 - 12.05.2016 (→ Findet am 28.01.2016 im Bürgerhaus Staig statt!) Donnerstag, 18:30 - 19:45 Uhr Dorfgemeinschaftshaus Blitzenreute, Kirchstraße 10 KURS BEREITS BELEGT! Kurs 4 H3013-04W5 7 – 12 Personen 8 Abende, 01.06.2016 - 20.07.2016 Mittwoch, 19:15 - 20:30 Uhr Bürgerhaus Staig, Mochenwanger Straße 14, 40,00 EUR Kurs 5 H3013-05W5 7 – 12 Personen 8 Abende, 02.06.2016 - 21.07.2016 Donnerstag, 17:00 - 18:15 Uhr Dorfgemeinschaftshaus Blitzenreute, Kirchstraße 10 40,00 EUR Seite 14 Freitag, 22. Januar 2016 Kurs 6 H3013-06W5 7 – 12 Personen 8 Abende, 02.06.2016 - 21.07.2016 Donnerstag, 18:30 - 19:45 Uhr Dorfgemeinschaftshaus Blitzenreute, Kirchstraße 10 40,00 EUR Feldenkrais Methode – Bewusstheit durch Bewegung Gabriele Wagner-Krammig Sie suchen Wege zu einer erweiterten körperlichen Beweglichkeit im Alltag? Sie wünschen sich mehr Ausgeglichenheit und Wohlbefinden? Bei der Gruppenarbeit "Bewusstheit durch Bewegung" (entwickelt von Dr. Moshe Feldenkrais) können Sie auf einfache Weise entdecken: WANN und WIE Sie durch achtsam und bewusst ausgeführte Bewegungen Ihrem Körper mehr Leichtigkeit und Geschicklichkeit verleihen. Sie finden einen Weg, Ihre individuelle Beweglichkeit (auch bei Einschränkungen wie Verspannungen, Schmerz, Verlust von Körpergefühl, Erschöpfung etc.) müheloser und flexibler zu gestalten und Bewegung klüger zu steuern. Sie werden herausfinden, wie unter anderem Ihr Denken, Ihre Gewohnheiten und Emotionen Ihre Beweglichkeit beeinflussen: Sie entdecken und lernen: • Ihre Körperwahrnehmung zu verfeinern • die Bewegungsvielfalt neu zu erforschen und effektiver zu gestalten • die Ausgeglichenheit und das Wohlbefinden zu erleben • die geistige Flexibilität zu verbessern Alle Teilnehmer sind willkommen, mit oder ohne Vorerfahrung. Bringen Sie bitte warme und bequeme Kleidung, eine Matte und ein kleines flaches Kissen mit. Kurs 1 H3012-02W5 6 Abende, 02.03.2016 - 20.04.2016 (am 06.04.2016 findet kein Kurs statt!) Mittwoch, 18:00 - 19:15 Uhr Dorfgemeinschaftshaus Blitzenreute, Kirchstraße 10, KURS BEREITS BELEGT! Kurs 2 H3012-03W5 7 – 15 Personen 5 Abende, 08.06.2016 - 06.07.2016 Mittwoch, 18:00 - 19:15 Uhr Dorfgemeinschaftshaus Blitzenreute, Kirchstraße 10, 27,50 EUR H3022-01W5 Pilates - Faszien Birgit Eisele Pilates richtet sich vor allem auf die Stärkung der tiefen Bauch- und Rückenmuskulatur. Eine konzentrierte Atmung verbessert die Trainingsresultate. Als Faszien wird das muskuläre Bindegewebe bezeichnet, das unsere Muskeln, Knochen und Organe umhüllt. Mit Hilfe der Faszien-Rolle versuchen wir, Verklebungen und Verhärtungen der Faszien zu lösen, die die Funktionsfähigkeit der Muskeln beeinträchtigen. Innerhalb kürzester Zeit verbessern sich Haltung und Ausstrahlung, sowie Muskelausdauer und Körperbewusstsein im positiven Sinn. Der Kurs ist für Pilates Fortgeschrittene. Die Faszien-Rolle kann im Kurs erworben werden. 7 – 12 Personen 17 Vormittage, 23.02.2016 - 05.07.2016 Dienstag, wöchentlich, 8:15 – 9:15 Uhr Bürgerhaus Staig, Mochenwanger Straße 14 70,30 EUR Fronreute Wirbelsäulengymnastik und Rückenschule Stephanie Angerer Schonende Übungen für die Wirbelsäule, Stabilisierung, Muskelkräftigung des ganzen Bewegungsapparates sowie Entspannung und Haltungskorrektur sind Inhalte dieses Kurses. Bei akuten Beschwerden fragen Sie bitte vorher den Arzt. Bitte mitbringen: Unterlage, warme Socken und evtl. ein kleines Kissen. Kurs 1 H3023-01W5 7 – 12 Personen 8 Vormittage, 15.02.2016 – 11.04.2016 Montag, 9:00 – 10:00 Uhr Dorfgemeinschaftshaus Blitzenreute, Kirchstraße 10 32,00 EUR Kurs 2 H3023-02W5 7 – 12 Personen 8 Vormittage, 15.02.2016 – 11.04.2016 Montag, 10:15 – 11:15 Uhr Dorfgemeinschaftshaus Blitzenreute, Kirchstraße 10, 32,00 EUR Kurs 3 H3023-03W5 7 – 12 Personen 8 Abende, 15.02.2016 – 11.04.2016 Montag, 17:30 – 18:30 Uhr Landjugendheim Fronhofen, Rathausstraße 9, Bürgersaal, Fronreute 32,00 EUR Kurs 4 H3023-04W5 7 – 12 Personen 8 Abende, 15.02.2016 – 11.04.2016 Montag, 18:45 – 19:45 Uhr Landjugendheim Fronhofen, Rathausstraße 9, Bürgersaal, Fronreute 32,00 EUR H2051-081 Malen im Atelier – Stillleben und Landschaften Elisabeth Duelli „Es ist das Besondere, das zerstreut und uns leben lässt.“ (Georges Braque) In diesem Kurs malen wir Stillleben nach aufgebauten Gegenständen sowie Landschaften nach Vorlagen oder aus dem Kopf. Ziel des Kurses ist es, die eigene Kreativität anzuregen und das Formgefühl zu stärken. Dieser Kurs eignet sich für Einsteiger und Fortgeschrittene. Techniken: Aquarell und Gouache. Bitte bringen Sie mit: Aquarellblock, Aquarellfarben, Gouachefarben, festes Tonpapier, Flachpinsel z.B. Nr. 12 und Nr. 16. 5 – 8 Personen 8 Vormittage, 03.03.2016 - 12.05.2016 Donnerstag, 9:00 - 11:30 Uhr Atelier Duelli, Fronreute-Blitzenreute, Im Kalkofen 6 120,-- EUR (Keine Ermäßigung) Zusatzkurs Nähen für Anfängerinnen und Fortgeschrittene Birgit Stern Wir schneidern mit einfachen Schnitten, schönen wirkungsvollen Stoffen und Accessoires Kleidungsstücke aller Art in Konfektionsgröße 34 – 54. Gearbeitet wird nach Fertigschnitten mit individuellen Abänderungen. Damit die hergestellten Kleidungsstücke dem persönlichen Geschmack entsprechen, geht eine intensive Beratung über Schnitte und Materialien voraus. Nachdem die Schnittmuster diskutiert und erstellt sind, kön- Fronreute Freitag, 22. Januar 2016 nen typgerechte Stoffe wahlweise mit der Kursleiterin eingekauft oder selber mitgebracht werden. Die Details hierfür und weiterreichende Fragen können am ersten Kursabend besprochen werden. Für diesen Kurs ist eine eigene Nähmaschine zwingend erforderlich. Bitte mitbringen: - Schnittpapier oder –folie - Stoffschere und Papierschere - Nähgarn - Näh- und Stecknadeln - Maßband und Schneiderkreide - Nähmaschine - Stoff Am 1. Termin ist Vorbesprechung! Zu diesem Termin muss noch keine Nähmaschine mitgebracht werden! Wer hat, bitte Schnittmuster und Stoff mitbringen. Evtl. anfallende Materialkosten sind nicht in der Kursgebühr enthalten. 6 - 7 Personen Termine Donnerstag, 18.02.2016, 19:00 - 20:30 Uhr (Info-Abend, wenn vorhanden Stoff und Schnittmuster mitbringen) Freitag, 26.02.2016, 18:00 - 21:00 Uhr Samstag, 27.02.2016, 9:00 - 16:00 Uhr (Pause: 12:00 - 12:30 Uhr) Schule Blitzenreute, Bauhofstraße 41 Kursnummer und Kursgebühr waren zum Zeitpunkt der Veröffentlichung im Mitteilungsblatt noch nicht bekannt. Zu erfragen bei der Gemeinde Fronreute, Tel.: 07502/954-22. Seite 15 Ferienbetreuung für Grundschüler in den Fasnetsferien Liebe Schüler, liebe Schülerinnen und liebe Eltern! Auch in diesem Jahr wird für alle Grundschulkinder, die in der Gemeinde Fronreute wohnen, eine Betreuung in der Ferienzeit angeboten. Die Betreuerinnen Frau Kessaris, Frau Menna und Frau Reis und ihre jugendlichen Helfer haben ein interessantes Programm zusammengestellt. Vieles wird geboten von Spiel, Spaß und Sport in den Räumen der Grundschule, in der Sporthalle, im Außenbereich der Schule, im Wald, Wanderungen… und vieles mehr! An folgenden Ferientagen findet eine Betreuung statt: 09.02. bis 12.02.2016. Am Rosenmontag, 08.02.2016 findet keine Betreuung statt. Die Betreuung erfolgt immer vormittags von 07:30 Uhr bis 14:00 Uhr. Treffpunkt ist in der Grundschule in Blitzenreute. Für jeden Vormittag der Betreuung wird ein Unkostenbeitrag von 8,50 EUR erhoben. Anmeldeformulare erhalten Sie bei den Betreuerinnen in der Schule, der Gemeindeverwaltung oder auf der Internetseite der Gemeinde unter www.fronreute.de/Familie & Senioren/ Schulen/Ferienbetreuung. Bitte beachten Sie den Anmeldeschluss: 22. Januar 2016 Ansprechpartnerin Frau Maren Kessaris: 07505 957755 Ansprechpartnerin bei der Gemeindeverwaltung: Margot Kolbeck 07502 954-13 Kinderhaus Sankt Magnus Am Zehntstadel 11 • Staig • 88273 Fronreute • Telefon 07502 2044 „Solange die Kinder klein sind, gib ihnen tiefe Wurzeln, wenn sie älter werden, gib Ihnen Flügel“ Für unser katholisches Kinderhaus St. Magnus in Staig suchen wir für das Kindergartenjahr 2016/17 eine/n Anerkennungspraktikanten/in Sie sind eine engagierte, aufgeschlossene Persönlichkeit, die durch fundierte Fachkenntnisse überzeugt, Sozialkompetenz nachweist und die Bereitschaft zur kooperativen Zusammenarbeit im Team, mit Eltern, Träger und Gemeinde hat. Darüber hinaus fühlen Sie sich von unserem Leitsatz angesprochen? Dann freuen wir uns auf Ihre Bewerbung. Wir sind eine katholische Einrichtung, die Zugehörigkeit zu einer christlichen Kirche wird vorausgesetzt. Falls wir Ihr Interesse geweckt haben senden Sie bitte Ihre Bewerbung baldmöglichst an das Kirchliche Verwaltungszentrum ALLGÄU OBERSCHWABEN, Außenstelle Ravensburg, Gartenstraße 99a, 88212 Ravensburg, Frau Nörz, [email protected] Seite 16 Freitag, 22. Januar 2016 Fronreute Kirchliche Mitteilungen Seelsorgeeinheit „Westliches Schussental“ St. Konrad, Fronhofen St. Laurentius, Blitzenreute Pfarrer Stefan Pappelau, Tel. 07502 1337, Fax 07502 7638 Pater Francis, Tel. 07502 9124496 Fax 07502 9124494 Diakon Gerhard Marquard, Tel. 0751 51504 Gem.Ref. Manuela Gerster, Tel. 0751 44948 Carola Lutz, Tel. 07502 50919825 Dorothee John, Tel. 07502 3192 Pfarrbüro Blitzenreute, Kirchstr. 11 Sekretärin Christl Hörner Tel. 07502 1332, Fax 07502 1342 E-Mail: [email protected] Öffnungszeiten: Montag 14:00 Dienstag 16:00 Mittwoch 9:00 Freitag 9:00 – – – – 17:00 Uhr 19:00 Uhr 11:00 Uhr 11:00 Uhr Blitzenreute Freitag, 22. Januar – Vinzenz 18:30 Uhr Schülermesse († Albert u. Daniela Bärenweiler; † Ludwig Weihrauch) Sonntag, 24. Januar – 3. Sonntag im Jahreskreis 10:30 Uhr Eucharistiefeier - Kollekte: MISSIO-Sonntag 2016 - Mitwirkung Chor Cantiamo Montag, 25. Januar – Bekehrung des Apostels Paulus 15:00 Uhr Rosenkranz zur göttlichen Barmherzigkeit in der Kapelle in Baienbach Dienstag, 26. Januar – Timotheus u. Titus 18:30 Uhr Ökum. Friedensgebet in der Pfarrkirche Mittwoch, 27. Januar – Angela Meríci 09:00 Uhr Eucharistiefeier († Agnes Uetz; † Theresia Zembrod; † Agathe Hund) - anschl. Eucharistische Anbetung 17:00 Uhr Rosenkranz in Staig Donnerstag, 28. Januar – Thomas v. Aquin 18.30 Uhr Rosenkranz Freitag, 29. Januar 09:00 Uhr Eucharistiefeier 18:30 Uhr Wort-Gottes-Feier für Schüler Samstag, 30. Januar 17:45 Uhr Beichtgelegenheit (Pater Francis) 18:30 Uhr Vorabendmesse († Ursula Hofer) - EK-Collage - Kerzenweihe - Mitwirkung Fago-Band Sonntag, 31. Januar – Mariä Lichtmess 10:00 Uhr Rosenkranz in Staig 10:30 Uhr Wort-Gottes-Feier - Kerzenweihe Fronhofen Freitag, 22. Januar – Vinzenz 09:00 Uhr Eucharistiefeier († Franz Trautmann) Kirchenpflege: Michael Lerner, Tel. 07502 913328, Fax 07502 1342 E-Mail: [email protected] Sybille Heide, Tel. 07502 921 019, Fax 07502 1342 E-Mail: [email protected] Pfarrbüro Fronhofen, Burgstr. 6 Sekretärin Christl Hörner Tel. 07505 1638, Fax 07505 1680 E-Mail: [email protected] Öffnungszeiten: Montag 9:00 - 11:00 Uhr Mittwoch 17:00 - 19:00 Uhr Samstag, 23. Januar – Sel. Heinrich Seuse 17:45 Uhr Beichtgelegenheit (Pfr. Pappelau) 18:30 Uhr Vorabendmesse - Kollekte: MISSIO-Sonntag 2016 († Franz Deutelmoser; † Eugen Metzler; † Josef Spindler; † Verst. d. Fam. Schmiedl/Wyrtki; † Augusta u. Konrad Frey; † Siegfrieda u. August Mohr; † Peter u. Erika Rimmele; † Verst. d. Fam. Halder; † Adelheid u. Bernhard Zembrod) Sonntag, 24. Januar – 3. Sonntag im Jahreskreis 09:00 Uhr Wort-Gottes-Feier - Kollekte: MISSIO-Sonntag 2016 Montag, 25. Januar – Bekehrung des Apostels Paulus 07:30 Uhr Rosenkranz Dienstag, 26. Januar – Timotheus u. Titus 07:30 Uhr Rosenkranz Mittwoch, 27. Januar – Angela Meríci 07:30 Uhr Rosenkranz Donnerstag, 28. Januar – Thomas v. Aquin 07:30 Uhr Wort-Gottes-Feier für Schüler Freitag, 29. Januar 18:30 Uhr Eucharistiefeier († Alois u. Maria Moosherr; † Martin u. Judith Jehle; † verst. Angeh. der Fam. Ehmann/Werza) Sonntag, 31. Januar – Mariä Lichtmess 09:00 Uhr Eucharistiefeier - EK-Collage - Kerzenweihe Gottesdienste SE „Westliches Schussental“ Sonntag, 24. Januar – 3. Sonntag im Jahreskreis 09:00 Uhr Eucharistiefeier, Berg 09:00 Uhr Eucharistiefeier, Mochenwangen 10:30 Uhr Eucharistiefeier (Kigo), Wolpertswende Sonntag, 31. Januar – Mariä Lichtmess 09:00 Uhr Eucharistiefeier (EK-Collage), Wolpertswende 10:30 Uhr Eucharistiefeier (EK-Collage), Berg 10:30 Uhr Eucharistiefeier (EK-Collage), Mochenwangen Fronreute Freitag, 22. Januar 2016 Kirchenchor Fronhofen Nächste Singstunde findet am Donnerstag, 21.01., um 20:00 Uhr im Kiga-Saal statt, um 18:30 Uhr ist Probe für den Bürgerball. Forum Katholische Seniorenarbeit Herzliche Einladung zu unserem Faschingsnachmittag am Dienstag, den 26. Januar 2016 in St. Meinrad um 14:00 Uhr S p a ß - Nimm das Leben mit einer Prise Humor und vergiss das Lachen nicht - denn das ist ja bekanntlich die beste Medizin!!! Liebe Seniorinnen und Senioren! Lasst Euch einladen zu einem lustigen und gemütlichem Nachmittag zum Lachen und sich Freuen bei gutem Kuchen und Kaffee und Saitenwürstle. Bringt gute Laune mit, ein nettes Hütchen oder sonstige lustige Verkleidung. Bring auch deinen Nachbar/in oder Bekannte mit, alle sind ganz herzlich willkommen. Auf Euer Kommen freut sich das Senioren-Nachmittagsteam Erstkommunion 2016 – Blitzenreute und Fronhofen Gemeindegottesdienst mit Erstkommunionfamilien Wir möchten Sie und Euch alle, ganz herzlich zum diesjährigen Collagengottesdienst der Erstkommunionvorbereitung einladen. Die Messe findet für Blitzenreute am Samstag, 30.01.16 um 18:30 Uhr in der Kirche in Blitzenreute und für Fronhofen am Sonntag, 31.01.16 um 9:00 Uhr in der Kirche in Fronhofen statt. Während des Gottesdienstes wird die Collage, auf der die diesjährigen Erstkommunionkinder zu sehen sind, vorgestellt. Alle Gemeindemitglieder sind auch herzlich eingeladen die Erstkommunionkinder auf ihrem Weg der Vorbereitung im Gebet zu begleiten. Hierzu können Sie am Ende des Gottesdienstes ein Gebetspatenschaftskärtchen mit nach Hause nehmen und so ein Kind in besonderer Weise unterstützen. Auf Ihr Kommen freut sich das Pastoral- & EK-Team. Anmeldung zur Miniwallfahrt 2016 Nächsten Freitag beginnt die Anmeldung zur Miniwallfahrt 2016 nach Krakau! Alle Informationen findet Ihr auf unserer Internetseite. Mitgehen dürfen alle Minis, die im August mind. 14 Jahre alt sind. Wer an der Altersgrenze ganz knapp „vorbeifliegt“, soll sich melden, dann schauen wir mal, was sich machen lässt. Wer sich an unserer Umfrage beteiligt hat, darf sich schon ab Freitag, 29. Januar anmelden, alle anderen Minis ab Montag, 1. Februar. Die Teilnehmerzahl ist auf 27 begrenzt, es entscheidet die Reihenfolge der Anmeldungen. Anmelden könnt Ihr Euch per Email oder telefonisch auf dem Pfarramt in Mochenwangen: [email protected] oder 07502/1337. Pfr. Stefan Pappelau Exerzitien im Alltag 2016 Auch in diesem Jahr biete ich Ihnen wieder die Gelegenheit für Exerzitien im Alltag. Ein 5-wöchiger Kurs + Abschlußabend, der vom 15. Februar bis 21. März 2016 gehen wird. Exerzitien im Alltag sind ein „Übungsweg“, auf dem ein neuer, intensiver Kontakt zu Gott gesucht wird und das mit- Seite 17 ten im alltäglichen Leben. Voraussetzung für die Teilnahme am Kurs ist die Bereitschaft, sich über 5 Wochen hinweg jeden Tag ca. 20-30 Minuten Zeit zum Beten zu nehmen und am Abend 10 Minuten für einen Tagesrückblick. Sie brauchen sonst keine Vorkenntnisse zu haben. Für diese Gebetszeiten gibt es ausgearbeitete Hilfen. Einmal in der Woche treffen sich alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer zum Erfahrungsaustausch und zur Einführung in die jeweilige Woche. Folgende Termine sind vorgesehen: Montag, 15.2.2016 Montag, 22.2.2016 Montag, 29.2.2016 Montag, 07.3.2016 Montag, 14.3.2016 Montag, 21.3.2016 jeweils um 19:00 Uhr in St. Meinrad Blitzenreute. Den Kurs begleitet Manuela Gerster, Gemeindereferentin Wer sich für dieses Angebot interessiert, kann sich bei Manuela Gerster informieren oder direkt anmelden bis spätestens: 29. Januar 2016. Tel. 0751-44948 (Dienstagvormittag, Donnerstagvormittag) oder per email: [email protected] Tauftermine in der Seelsorgeeineheit Für unsere Seelsorgeeinheit „Westliches Schussental“ können wir Ihnen bis August 2016 folgende Tauftermine sowie Termine für die Taufabende anbieten. Bitte beachten Sie auch die Informationen auf unserer Homepage www.westliches-schussental.de. Taufsonntage im Februar 2016 Taufabend: Dienstag, 02. Februar 2016, 19.30 Uhr im Pfarrhaus Wolpertswende Sonntag, 14. Februar 2016 10.30 Uhr Mochenwangen (Taufe im Sonntagsgottesdienst) 11.30 Uhr Blitzenreute Sonntag, 21. Februar 2016 10.30 Uhr Fronhofen (Taufe im Sonntagsgottesdienst) Sonntag, 28. Februar 2016 10.30 Uhr Berg (Taufe im Sonntagsgottesdienst) 11.30 Uhr Wolpertswende Taufsonntage im März 2016 Taufabend: Dienstag, 15. März 2016, 19.30 Uhr im Gemeindehaus Berg Karsamstag, 26. März 2016 – Osternacht Wenn Sie eine Taufe in der Osternacht um 21.00 Uhr wünschen, wenden Sie sich an Ihr zuständiges Pfarrbüro. Ostermontag, 28. März 2016 10.30 Uhr Wolpertswende (Taufe im Gottesdienst) 11.30 Uhr Fronhofen (bitte fragen Sie im Pfarrbüro nach) 11.30 Uhr Berg Taufsonntag im April 2016 Taufabend: Dienstag, 15. März 2016, 19.30 Uhr im Gemeindehaus Berg Sonntag, 3. April 2016 10.30 Uhr Blitzenreute (Taufe im Sonntagsgottesdienst) 11.30 Uhr Mochenwangen Taufsonntage im Mai 2016 Taufabend: Dienstag, 3. Mai 2016, 19.30 Uhr im Pfarrhaus Wolpertswende Pfingstsonntag, 15. Mai 2016 11.30 Uhr Wolpertswende Pfingstmontag, 16. Mai 2016 10.30 Uhr Mochenwangen(Taufe im Sonntagsgottesdienst) 11.30 Uhr Blitzenreute Sonntag, 22. Mai 2016 10.30 Uhr Berg (Taufe im Sonntagsgottesdienst) 10.30 Uhr Fronhofen (Taufe im Sonntagsgottesdienst) Taufsonntage im Juni 2016 Taufabend: Seite 18 Freitag, 22. Januar 2016 Dienstag, 7. Juni 2016, 19.30 Uhr im Kindergartensaal Fronhofen Sonntag, 19. Juni 2016 10.30 Uhr Wolpertswende (Taufe im Sonntagsgottesdienst) Sonntag, 26. Juni 2016 11.30 Uhr Fronhofen 11.30 Uhr Mochenwangen Taufsonntage im Juli 2016 Taufabend: Mittwoch, 13. Juli 2016, 19.30 Uhr im Gemeindehaus Mochenwangen Sonntag, 3. Juli 2016 10.30 Uhr Blitzenreute (Taufe im Sonntagsgottesdienst) 11.30 Uhr Berg Sonntag, 24. Juli 2016 10.30 Uhr Mochenwangen (Taufe im Sonntagsgottesdienst) 10.30 Uhr Berg (Taufe im Sonntagsgottesdienst) Sonntag, 31. Juli 2016 11.30 Uhr Wolpertswende Taufsonntage im August 2016 Taufabend: Mittwoch, 13. Juli 2016, 19.30 Uhr im Gemeindehaus Mochenwangen Sonntag, 7. August 2016 10.30 Uhr Fronhofen (Taufe im Sonntagsgottesdienst) Sonntag, 14. August 2016 (Mariä Himmelfahrt) 11.30 Uhr Blitzenreute Lasst uns gemeinsam für den FRIEDEN beten! Die Welt scheint aus den Fugen geraten zu sein! Täglich erreichen uns über die verschiedensten Medien viele bedrückende Nachrichten aus den Kriegs- und Spannungsgebieten, Flüchtlingsschicksale und Finanzskandale. Wir können und wollen unsere Sorgen, Ängste und Bitten vor Gott bringen. Darum ist es wichtig und notwendig, zusammen zu kommen, um gemeinsam für den Frieden zu beten. Wir laden herzlich ein: jeden Dienstag, um 18:30 Uhr in der Apsis der Pfarrkirche Blitzenreute Fronreute Sonntag, 24.01. Septuagesimä („Rund 70 Tage bis Ostern“ - „Lohn und Gnade“) 10:30 Uhr Gottesdienst mit Abendmahl in Mochenwangen, Ev. Kirche (Pfrin. Bredau) Montag, 25.01. 19:30 Uhr Posaunenchorprobe Dienstag, 26.01. 18:30 Uhr Ökum. Friedensgebet, Kath. Kirche Blitzenreute 20:00 Uhr Biblisch-philosophisches Gespräch mit Pfrin. Bredau, Ev. Gemeindehaus (Die Apokalypse des Johannes – Kap. 1 – Bilder der Seele) Mittwoch, 27.01. 16:00 Uhr Konfirmandenunterricht, Ev. Gemeindehaus 20:00 Uhr „Mochenwanger Kirchenchörle“, Ev. Gemeindehaus Sonntag, 31.01. 10:30 Uhr Gottesdienst in Blitzenreute, Kath. Kirche – Der Gottesdienst wird von den Konfirmandinnen und Konfirmanden gestaltet zum Thema: „Wer ist Jesus?“ Musikalische Umrahmung: Kirchenchörle unter der Leitung von C.M. Holweger. Die aktuellen Termine finden Sie auch auf der Homepage der Ev. Kirchengemeinde Mochenwangen: www.evkirche-mochenwangen.de FRONREUTE CDU Fronreute Landtagswahl: mit Kandidat August Schuler im Gespräch Am 13. März 2016 findet die Landtagswahl statt. Unser Land steht vor großen Herausforderungen und wichtigen Entscheidungen. So fordern insbesondere die Unterbringung und Integration der Flüchtlinge, die Schulpolitik und Bildungsfragen aber auch das Thema innere Sicherheit Evangelische Kirchengemeinde Mochenwangen Pfarrerin Ursula Bredau, Mochenwangen, Tel. 07502 91066 Pfarrbüro Haydnstr. 20 88284 Mochenwangen, Tel. 07502 91066 Fax 91067 Öffnungszeiten: Di./Fr. 10:00-12:00 Uhr und tel. Absprache Homepage: www.evkirche-mochenwangen.de E-mail: [email protected] Kirchenpflege: Verena Hillmayr, Tel. 07502-911278 Wochenspruch: Wir liegen vor dir mit unserem Gebet und vertrauen nicht auf unsere Gerechtigkeit, sondern auf deine große Barmherzigkeit. (Daniel 9,18) tatkräftiges Handeln der künftigen Landesregierung. Die CDU möchte wieder Regierungsverantwortung übernehmen und sich für ein starkes und sicheres Baden-Württemberg einsetzen. Der Landtagskandidat für den Wahlkreis 68 August Schuler nimmt in einem Kurzreferat zu diesen und anderen Themen Stellung, es bleibt viel Zeit für Fragen und Diskussionsbeiträge bei der Veranstaltung am Mittwoch, 27. Januar 2016, ab 19:30 Uhr im Gemeindehaus St. Lukas in 88284 Mochenwangen Hierzu sind alle Bürgerinnen und Bürger herzlich eingeladen. Wir freuen uns auf Ihr Kommen! Ihr CDU-Team vor Ort Fronreute Freitag, 22. Januar 2016 Jugendtreff Öffnungszeiten Jugendtreff Fronreute Fronhofen immer dienstags von 18:30 - 22:00 Uhr Blitzenreute immer mittwochs von 18:30 - 22:00 Uhr Staig immer donnerstags von 18:30 - 22:00 Uhr - weitere Öffnungszeiten nach Vereinbarung mit den Jugendbeauftragten der Gemeinde Fronreute. Leitungsteam: Thomas Böse-Bloching, Handy 0163 4117791 Siegfried Böse, Handy 0151 50406534 Ansprechpartnerin für die Jugendarbeit in der Gemeinde Margot Kolbeck, Telefon 07502 954-13 E-Mail: [email protected] Fronreute e.V. Seite 19 LandFrauen Ortsverein Fronreute e.V Bildungs- und Sozialwerk im Landfrauenverband 9. Sammeltassenkaffeeklatsch Fronhofen Hallo liabe Leit, mir hond a saukurze Fasnet heier, und drum a friahe Sammeltassakaffeklatschfeier. Scho am 24.01.2016 um 2 gohts los, im Kindergartasaal, für klei und groß. Für dick und dünn, für jung und alt, für alle Leit, dia Luscht hond halt. S'Tässle unds Tellerle dürfet ihr it vergessa, des brauchet ihr nämlich, zum Trinka und Essa. weil... Kaffee und Kuacha gibts soviel ihr wend, gega a kloine Spend. S'Programm so hoffet mir, des machet – wie jedes Johr- ihr. Und nadirlich en Huat – wär guat. Mir freiet uns auf eich! Eire Landfraua Fronhofa Sammel-Tassa! Sammel-Tassa! Sammel-Tassa! Wer Kuacha oder ebbes Herzhaftes beisteira will, der ka sich bei dr Jutta Deutelmoser melda, Tel. 741. Vergelt's Gott! Seite 20 Freitag, 22. Januar 2016 Fronreute Bewirtungs-Team Bürgerhaus Staig Spielenachmittag für Erwachsene im Bürgerhaus Staig Mutter-Kind-Gruppen Ansprechpartnerinnen: Gruppe Gretel: Simone Stehle Sylvia Rauser Gruppe Moritz: Christine Hieble Gruppe Seppl: Sandra Gindele: Marianne Pfeiffer 07502 913756 07505 9574957 07502 9438515 0171 9577690 07505 957360 Gruppe Gretel - Blitzenreute Liebe Kinder, liebe Eltern, am Mittwoch, 27.01. um 9.15 Uhr treffen wir uns beim DGH zum Schlittenfahren. Bringt bitte alle einen Schlitten oder Poporutscher mit. Neue Kinder sind herzlich willkommen. Bis dann! Gruppe Moritz - Staig Liebe Kinder und Eltern, wir treffen uns am 27.01. um 9.30 Uhr im Bürgerhaus und spielen mit dem Fallschirm und tanzen zu Musik. Bitte bringt einen Ball mit. Neue Kinder mit Eltern sind immer herzlich wilkommen. Gruppe Seppl - Fronhofen 29. Januar 2016 Mit Fingerspiele, Kniereiter und Bewegungsliedern werden wir heute unsere Kleinen bespaßen... Der Spielenachmittag findet von Oktober bis April jeden 2. und 4. Donnerstag des Monats statt. Der nächste Spielenachmittag ist am Donnerstag, 28. Januar 2016, von 14:00 bis 16:30 Uhr. Sie sind herzlich eingeladen. Verantwortlich: Dieter Haitz, Telefon 07502 3109 Hildegard Schneider, Telefon 07502 1416 Neuer Ausbildungsstart ab 01.04.2016 Musik lernen - Musik erleben - Musik machen • Magst du Musik? • Möchtest du ein Instrument erlernen? Der Musikverein Blitzenreute würde sich freuen, wenn du bei uns mit machst. Wir helfen dir gerne ein passendes Instrument, sowie einen Ausbilder zu finden. Folgende Instrumente kannst du bei uns erlernen: Tuba, Posaune, Tenorhorn, Flügelhorn, Horn, Trompete, Saxophone, Klarinette, Querflöte, Schlagzeug • Haben wir dein Interesse geweckt? • Bist Du neugierig geworden? Dann melde Dich bei Berthold Denzler Telefon 07502 913700 E-Mail: [email protected] Blasmusik die Spaß macht! BLITZENREUTE Saalöffnung 19:30 Uhr Mit den tollen Jungs der super Partyband aus Lindenberg/Allgäu sikerball u M 2 0 16 Ein Ball wie gewohnt, kurze Programm- und Showeinlagen, Tanz, Stimmung und Unterhaltung. im DGH um 20.02 Uhr Ein Ball, bei dem das Tanzbein mal so richtig geschwungen werden kann. Freitag 29. Jan. Ein Ball für unser Bürger von unseren Musikanten. wieder mit der beliebten Tanzkapelle Alpenstreuner Haben Sie schon Eintrittskarten? -- Tanzmusik live -- Berthold Denzler, Blitzenreute, 07502-913700 Alwin Reutter, Staig, 07502-7249 oder bei allen Musikanten - fetziges Kurzprogramm - Lumpenkapelle d´Bruddler - Es gilt das Jugendschutzgesetz ! E s lädt ein: Musikverein Blitzenreute e.V. Fronreute Freitag, 22. Januar 2016 Narrenzunft „Schalk vom Staig“ e.V. Seite 21 Seite 22 Freitag, 22. Januar 2016 Fronreute Fronreute Freitag, 22. Januar 2016 Narrenzunft „Schalk von Staig“ e.V. Altgemeinde Blitzenreute Seite 23 Jubiläumsumzug in Fronhofen: Ein „kleiner aber feiner“ Narrenbaum-Jubiläumsumzug mit einem tollen Nachfescht im Landjugendheim. Thomas, scheeee war’s! Umzug in Neuravensburg: „Allgäu ist immer eine Reise wert“. Umzug in Grünkraut: „Wie gewohnt en super Dag“. 27.01.: „Seniorenfasnetsball“ mit anschließendem Fasnetshock Am Mittwoch, 27.01. findet ab 14:00 Uhr im Dorfgemeinschaftshaus der traditionelle Seniorenfasnetsball für die junggebliebenen Senioren statt. Hierzu lädt die Narrenzunft die junggebliebenen Senioren und natürlich auch viele weitere Gäste auf das Herzlichste zu einem bunten Nachmittag mit einem tollen Programm (siehe separate Anzeige) bei Kaffee und Kuchen und einen herzhaften Abendessen ein. Nachlese vom vergangenen Wochenende: Ein Woche der „Superlative“ steht bevor! Freitag: MEGA-Schalkball im DGH Samstag: Umzug in Waldburg 6. Schalk-Youngsterball im DGH Sonntag: Umzug in Illertissen Kinderball im DGH mit tollem Rahmenprogramm Mittwoch: Seniorenfasnetsball mit Programm und Abendessen im DGH Seite 24 Freitag, 22. Januar 2016 Freitag, 22.01.: MEGA-Schalkball im Dorfgemeinschaftshaus in Blitzenreute (Einlass 19:30 Uhr) mit nur 3 Gruppen. Mitglieder-Info zum Schalkball: Bitte die Arbeitsliste auf unserer Homepage www.schalkvonstaig.de beachten. Achtung: Schalkballkarten können am Schalkball nicht mehr zurückgegeben werden. „Anwesenheitspflicht“ ab 20:00 Uhr für alle Schalks. Fronreute Schützenverein Blitzenreute e.V. Abteilung Bogenschützen Die Bogenschützen des Schützenvereins Blitzenreute e. V. bedanken sich für die Spende der Kreissparkasse Ravensburg/Filiale Blitzenreute. Samstag, 23.01. Umzug in Waldburg Umzugsbeginn 14.00 Uhr Nr. 50 von 51 Anfahrten: 1. Bus 12.30 Uhr Staig Buswendeplatte gegenüber Kindergarten (12.35 Uhr Volksbank Blitzenreute) 2. Bus 13.20 Uhr Volksbank Blitzenreute (13.25 Uhr Staig Buswendeplatte gegenüber Kindergarten) Rückfahrten: 16.15 Uhr und 17.15 Uhr (wg. SchalkYoungsterball) Ab 18:00 Uhr: Mit dem 6. Schalk-Youngsterball findet ein weiterer Fasnets-Höhepunkt für die jüngsten „Fasnetsverruckten“ statt. Unter dem Motto: „007“ werden es die hoffentlich wieder zahlreich anwesenden Youngsters richtig krachen lassen. Programm-Highlight: SVBDancers! Kartenvorverkauf bei allen „Schalk-Youngsters“ und Carmen Bloching Telefon 07505 956870 noch möglich. Sonntag, 24.01. Umzug in Illertissen Umzugsbeginn 14.00 Uhr Nr. 41 von 82 Busabfahrtszeit (alle Busse): Anfahrt: 11.30 Uhr Staig Buswendeplatte gegenüber Kindergarten 11.35 Uhr Volksbank Blitzenreute Rückfahrt: 16.30 Uhr Ab 13.30 Uhr findet der traditionelle Kinderball mit einem gewohnt abwechslungsreichen Programm (u. a. Tanzvorführungen, traditionelle Kasperle und und …..) im Dorfgemeinschaftshaus in Blitzenreute statt. Mittwoch, 27.01.2016 findet ab 13.30 Uhr (Saalöffnung) der traditionelle Seniorenfasnetsball im Dorfgemeinschaftshaus in Blitzenreute mit einem tollen Programm, leckeren hausgemachten Kuchen mit Übergang zum Abendessen statt. Unterstützen Sie diese Veranstaltung mit Ihrem Besuch. „Schalktermine“: 29.01. Musikerball mit Live-Musik im DGH 04.02. Kindergartenbefreiungen mit Besuch des Pflegeheimes 05.02. Schul- und Rathausbefreiung mit 19. Dorfumzug 09.02. Großer Kehraus mit Fasnetsverbrennen im DGH 04.03. 17. Zunftversammlung mit Neuwahlen und Satzungsänderungen im Bürgerhaus in Staig 08.03. Rückgabe aller Kinderhäser (ausgenommen Aktion 13-jährige) wegen notwendiger Inventur Hondr’s gsea – D’r Schalk isch’s gwea! Hermann Schmid (Mitte) nahm den Scheck der Kreissparkasse entgegen. Mit dem Geld können neue 3D-Tiere angeschafft werden. Sportverein Blitzenreute e.V. Dienstag 17:00 - 19:00 Uhr Mittwoch 17:00 - 18:30 Uhr Telefon 07502 91080, Fax 07502 91081 www.svblitzenreute.de Abteilung Fußball SVB-Kinderball in DGH! Am Sonntag, 24. Januar 2016 (ab 13:30 Uhr Saalöffnung) findet im Dorfgemeinschaftshaus der traditionelle SVBKinderball statt. Mit einem bunten Programm (u. a. Schwarze-Veri Kindertanzgruppe, SVB-Mini-Dancers, Tanzalarm SV Wolpertswende, traditionelles Kasperle) werden die SVB-Fußballer die sicherlich wieder zahlreichen kleinen Mäschkerle überraschen. Durch die tatkräftige Unterstützung von hiesigen Firmen kann auch in diesem Jahr auf ein Eintrittsentgeld verzichtet werden. An dieser Stelle ein herzliches Dankeschön an die zahlreichen Gönner des SVB-Kinderballes. Der SVB freut sich auf Ihren Besuch. Abteilung Tischtennis Terminvorschau Samstag, 23.01.2016 10:00 Uhr Deuchelried IV - Jugend III 15:00 Uhr VfB FN – Herren I Unsere Trainingszeiten: Donnerstag 18 – 20 Uhr 20 – 22 Uhr Biegenburg-Halle, Blitzenreute Infos: www.svblitzenreute.de Lothar Guthörl Jugend Herren Fronreute Freitag, 22. Januar 2016 Seite 25 87654321176 02/7.-6.,1+*76321)8(.172. '&113,+%$#"!$ ,1(,.$"$ 0*73/21.2(32 072+21(.+),**2 7.$2.,.321$.(1$"$'72*2.$,(6$2$02/7.-$ **+($ 0&21622$76$471$/(.$4546321$'72*-*,662 0,21).3322.+6! 273*,1 $4.$$2..21$ *,6621$ $76$ "##$4.$$,21$ ,**2$*,6621 2..21$ *,6621$$(1$0 '&12.-*,662 12$$$$$$$$$$5,!$"$4. .*221$'72$+.&,.37+26$87654321176$73$21$26321$ '72*2.1$,(6$(162.2.$2+7&1!$ 72$2.,163,*3(1+$763$27.3654,323!$026(5421$'72$(16$ /($733,+26621$&2.$/($,22$(1$(5421! 7.$.2(21$(16$,($'72! Tischtennis Seite 26 Freitag, 22. Januar 2016 FRONHOFEN Bürgerball im Landjugendheim legendär · authentisch · unerreicht r a u n a J . 30 r h U 0 6 . 9 ab 1 9.00 Uhr 1 b a s s a Einl he oben e i s : o t t Mo Super Unterhaltung mit: Sportverein, Landfrauen, Kirchenchor, Landjugend, Narrenverein, Musikverein, Prässäck und DJ Fronreute Fronreute Freitag, 22. Januar 2016 Landjugendgruppe Fronhofen e.V. Christbaumsammeln Am Samstag, 23. Januar 2016 sammeln wir wieder kostenlos ausgediente Christbäume. Bitte die Bäume bis 10:00 Uhr gut sichtbar am Straßenrand bereitlegen. Danke Die Christbaumsammler Seite 27 Sonntag, 24.01. Überraschungsfahrt ins Blaue; Abfahrt: 9:30 Uhr Ankunft in Fronhofen: 22:00 Uhr Voranzeige: Samstag, 30.01. Bürgerball in Fronhofen; Beginn: 20:00 Uhr Sonntag, 31.01. Umzug in Reute; Beginn: 13:30 Uhr Mittwoch, 03.02. Burgwächternacht in Unteressendorf; Beginn: 20:00 Uhr Alle Termine und mehr auf www.narrenverein-fronhofen.de „d´Liesl brennt – d´Sau rennt“ Reservistenkameradschaft Fronhofen www.rk-fronhofen.de Funken 2016 Veranstaltungen im Januar Der diesjährige Funken findet am Sonntag, 14.02.2016 statt. Zündung ist um 19:00 Uhr. Wo: Auf der Wiese von Hund Eugen, Ortsausfahrt in Richtung Ruprechtsbruck. Abholung bitte anmelden bei Florian Dressel unter der 0151 14659990 (ab 14:00 Uhr) oder unter [email protected] mit Angabe des Namens und der genauen Adresse. Bei trockenem Wetter gibt es ab 14:00 Uhr Kaffee und Kuchen. Wir freuen uns auf Ihr Kommen. Landjugend Fronhofen Dienstag, 26. Januar 2016 Jahreshauptversammlung der Reservistenkameradschaft Fronhofen um 20:00 Uhr im Gasthaus „Burg“. Tagesordnung • Begrüßung • Bericht des RK-Vorsitzenden • Jahresbericht 2015 des Schriftführers • Bericht des Kassierers • Bericht der Revisoren • Entlastung • Allgemeine Punkte, Anfragen, Wünsche und Sonstiges Mit kameradschaftlichem Gruß Die Vorstandschaft Narrenverein Fronhofen e.V. Danke! Den Jubiläumsumzug anlässlich 33 Jahre Narrenbaumstellen haben wir ohne Blessuren bewältigt. Der Umzug war kurz und bündig. Die Party danach aber mega toll. Damit so ein Event überhaupt gelingen kann, bedarf es vieler Helfer. Diesen möchten wir ganz besonders danken. Schön war auch unser Zunftmeisterempfang, mit vielen geladenen Ehrengästen. Danke dass doch so viele gekommen sind. Doch auch der Kinderball, dessen Leitung diesmal Siggi übernommen hatte, war wieder spitze. Auch hier möchten wir uns bei allen Helfern bedanken. Allen Kuchenbäckerinnen und Kuchenbäckern. Allen Helfern vor oder hinter der Theke, in der Küche und auf der Bühne. Danke aber auch an die SVB-Mädels unter der Leitung von Katharina Bauer, die uns wieder mal mit ihrer Aufführung begeistert haben. Danke dass ihr gekommen seid. Danke auch an Frau Gindele als Märchenerzählerin, deren Märchen von den Kindern immer wieder gerne gehört werden. Danke! Sprungplan für diese Woche: Freitag, 22.01. Narrenbaumstellen in Oberhofen; Beginn: 18:00 Uhr Privatfahrt Samstag, 23.01. Umzug in Waldburg; Beginn: 14:00 Uhr Schwäbischer Albverein Ortsg. Wilhelmsdorf Liebe Wanderfreunde, zu unserer diesjährigen Winterwanderung am Samstag, 23. Januar 2016 lade ich Sie herzlich ein. Treffpunkt und Start der Wanderung ist der Sportplatz/Sportgaststätte `Rundhaus` in Riedhausen. Von hier wandern wir über den Kirchweg, Holzhüttenweg durch den Walder Wald zur Burg Königsegg. Weiter geht es vorbei an Bauhof zum Wasserreservoir von Oberwaldhausen. Hier können wir bei hoffentlich guter Sicht an der vorhandenen Panoramatafel die Berge vom Bregenzerwald und Allgäu bestimmen. Über Feld- und Wiesenwege geht es zurück nach Riedhausen, wo wir dann im neuen Gasthof `Rundhaus` zur Einkehr erwartet werden. Gehzeit Hauptwanderung 3¼ Stunden Gehzeit Kurzwanderung 2 Stunden TERMIN Samstag, 23. Januar 2016 TREFFPUNKT 13:30 Uhr Sportplatz/Rundhaus Riedhausen Wetterbedingte Änderung ist möglich. Anmeldung ist nicht erforderlich. Seite 28 Freitag, 22. Januar 2016 Gäste sind herzlich willkommen. Gerne erteile ich Auskunft Telefon 07503 1619 und freue mich auf rege Beteiligung. Mit frohem Wandergruß Hans Wetzel Voranzeige Am Samstag, 30. Januar 2016, um 14:11 Uhr treffen wir uns zum „närrischen Kaffeekränzle“ im Gasthaus Linde in Oberhomberg. Jeder darf etwas zum närrischen Programm beitragen. Näheres im nächsten Amtsblatt. Mit freundlichem Gruß Gerd Müller Schulverband Horgenzell Der Schulverband Horgenzell sucht zum schnellstmöglichen Zeitpunkt für die Mittagsbetreuung der Schülerinnen und Schüler der Gemeinschaftsschule Horgenzell eine/n Mitarbeiter/in im Rahmen einer geringfügigen Beschäftigung. Fronreute Informationsabend zur Technikerausbildung Die Fachschule für Technik Ravensburg veranstaltet am Dienstag, 2. Februar 2016, um 18:30 Uhr in der Aula der Gewerblichen Schule Ravensburg, Gartenstraße 128 einen Informationsabend über die Weiterbildung zum staatlich geprüften Techniker der Fachrichtung Maschinentechnik mit anschließender Besichtigung der Labors. Beginn ist jährlich im September. Eine Informationsschrift zur Technikerausbildung und über Förderungsmöglichkeiten kann beim Sekretariat der Gewerblichen Schule Ravensburg angefordert oder im Internet abgerufen werden. Anschrift:Fachschule für Technik - Maschinentechnik, Gartenstraße 128, 88212 Ravensburg (Telefon 0751 368 100, Fax 368 118). www.gsravensburg.de Anzeigen-Info: Die Arbeitszeit beträgt voraussichtlich zweimal wöchentlich jeweils 2 Stunden (dienstags und mittwochs jeweils von 12.00-14.00 Uhr) sowie nach Absprache. Die genauen Arbeitszeiten sind noch anpassbar. 07154 8222-70 [email protected] Bewerbungen richten Sie bitte an das Bürgermeisteramt Horgenzell, Kornstraße 44, 88263 Horgenzell. Für Rückfragen steht Ihnen Herr Flach (Telefon 9701-20) gerne zur Verfügung. Ursula Müller und Andrea Starz beraten Sie gerne bezüglich Gestaltung, Formate, Preise. Sie erreichen sie in der Anzeigenabteilung unter der Telefon-Durchwahlnummer 07154 8222-70. Informationsveranstaltung der Berufsfachschulen und des Technischen Gymnasiums der Gewerblichen Schule Ravensburg Am Freitag, 29. Januar 2016 finden wie folgt die Informationsveranstaltungen statt: Von 12:30 – 16:30Uhr können sich interessierte Schüler/innen und Eltern über die Ausbildung an den einund zweijährigen Berufsfachschulen Elektrotechnik, Metalltechnik, Holztechnik, Druck- und Medientechnik, Fahrzeugtechnik und Textiltechnik informieren. Dabei werden Einblicke in die jeweiligen Berufe vermittelt und es können die entsprechenden Werkstätten besichtigt werden. Ab 16:30 Uhr präsentiert sich das Technische Gymnasium mit zahlreichen offenen Unterrichtsräumen und um 18:00 Uhr mit zentralen Informationsveranstaltungen für interessierte Schüler/innen, die sich für die sechsjährige Aufbauform (ab Klasse 8) oder für die dreijährige Form (ab Klasse 11) interessieren. Die sechsjährige Aufbauform eröffnet technisch interessierten Schüler/innen von Gymnasien, Gemeinschaftsschulen, Realschulen und Werkrealschulen den Wechsel an das Berufliche Gymnasium. Spanisch oder Französisch werden dabei als zweite Fremdsprache angeboten. Das dreijährige Technische Gymnasium ab Klasse 11 vermittelt zu den allgemeinen Fächern umfassende Basics in den vier zur Wahl stehenden Profilfächern Technik und Management, Mechatronik, Informationstechnik und Gestaltungsund Medientechnik. Schüler und Lehrer stehen Ihnen gerne an diesem Tag für Fragen zur Verfügung und freuen sich darauf, Ihnen die ausgestellten Exponate und Werkstätten zeigen und erklären zu dürfen. Gewerbliche Schule Ravensburg, Telefon 0751 368-100, www.gsravensburg.de WAGNER Druck + Verlag 70799 Kornwestheim Postfach 19 22 'EZIELTUNDGàNSTIGWERBEN [email protected] Freitag, 22. Januar 2016 Fronreute Freitag, 22. Januar 2016 Fronreute
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