Niederschrift über die öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung vom 10.12.2015 in dem Restaurant "Stoltenbergs Gasthof" in Brügge Beginn: Ende: 19.30 Uhr 21.00 Uhr Anwesend: Bgm. Kärgel GV L. Birreck GV R. Birreck GV’ I. Geurink GV J. Geurink GV Köpke GV’ Lütt GV Pause GV Prothmann GV Reese GV' Westphal Ferner waren anwesend: Pastor Henry Koop Protokoll: Antje Jelinek Bgm. Kärgel eröffnet um 19.30 Uhr die Sitzung und stellt die Beschlussfähigkeit sowie die form- und fristgerechte Einladung zu dieser Sitzung fest. TOP 1: Beschluss über die Tagesordnung Bgm. Kärgel beantragt, TOP 8 in nichtöffentlicher Sitzung zu behandeln. TOP 11 wird als neuer TOP 8 vorgezogen, so dass sich die Nummerierung der nachfolgenden TOPs ändert. TOP 12 soll ersatzlos gestrichen werden, da keine Grundstücksangelegenheiten vorliegen. Abstimmungsergebnis: einstimmig Es wird nach folgender geänderter Tagesordnung beraten: Tagesordnung: 1. Beschluss über die Tagesordnung 2. Einwohnerfragestunde 3. Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 08. Oktober 2015 4. Mitteilungen des Bürgermeisters 5. Anfragen aus der Gemeindevertretung 6. Erlass der Satzung der Gemeinde Brügge über die Erhebung einer Hundesteuer 7. Kindertagesstätte Brügge; Gebührensatzung 8. Vertragsangelegenheiten in nichtöffentlicher Sitzung: 9. Personalangelegenheiten in öffentlicher Sitzung: 10. Haushaltssatzung und –plan 2016 11. Investitionsprogramm 2015 - 2019 2 TOP 2: Einwohnerfragestunde Pastor Koop wird in TOP 8 eine kurze Stellungsnahme abgeben können. TOP 3: Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 08.10.2015 Gegen die Sitzungsniederschrift vom 08.10.2015 liegen keine Einwendungen vor. Sie gilt damit als genehmigt. TOP 4: Mitteilungen des Bürgermeisters 1. Das Team der Gemeindevertretung errang beim Boßeln der Freiwilligen Feuerwehr den ersten Platz. 2. Es haben Gespräche über die Wohnbebauung am Brügger Redder stattgefunden. Es gibt einen Erschließungsträger, der die gesamte Fläche erschließen will. Über das weitere Verfahren wird der Bürgermeister berichten. 3. Auch über die Ausweisung eines Gewerbegebietes haben Gespräche stattgefunden. Auch da wird der Bürgermeister über das weitere Verfahren berichten. 4. Der Weg „Holm“ ist gesperrt worden. Grund ist eine Ulme mit einem Durchmesser von ca. 120 cm (Windbruch), die im Stamm gerissen ist. Dieser Baum soll in der kommenden Woche entfernt werden. TOP 5: Anfragen aus der Gemeindevertretung Es liegen keine Anfragen vor. TOP 6: Erlass der Satzung der Gemeinde Brügge über die Erhebung einer Hundesteuer Bgm. Kärgel referiert den Sachverhalt. Hintergrund ist die Aufnahme von Gefahrhunden und eine eventuelle Änderung der Steuersätze. Beschluss: „Die Gemeindevertretung beschließt den Entwurf „Satzung der Gemeinde Brügge über die Erhebung einer Hundesteuer“ vom 10.12.2015 als Satzung mit folgenden Steuersätzen: a) für den ersten Hund 36,00 € b) für den zweiten Hund 60,00 € c) für jeden weiteren Hund 72,00 € d) für den ersten gefährlichen Hund 240,00 € e) für jeden weiteren gefährlichen Hund 420,00 € Der Satzungsentwurf ist Bestandteil dieses Beschlusses und dem Originalprotokoll als Anlage beigefügt.“ Abstimmungsergebnis: einstimmig TOP 7: Kindertagesstätte Brügge; Gebührensatzung Bgm. Kärgel fasst den Sachverhalt zusammen und erläutert die geplanten Gebührenerhöhungen. Beschluss: „ Die Gemeindevertretung beschließt : Der Entwurf der 5. Änderung der Gebührensatzung der Gemeinde Brügge für die Nutzung der Kindertagesstätte vom 30.10.2015 wird als Satzung beschlossen. Der Entwurf ist Bestandteil dieses Beschlusses und dem Originalprotokoll als Anlage beizufügen.“ Abstimmungsergebnis: einstimmig TOP 8: Vertragsangelegenheiten Bgm. Kärgel erläutert den Sachverhalt: Es geht um die Trägervereinbarung der Gemeinde mit der Kirchengemeinde über das Montessori Kinderhaus. Ziel ist es, eine gerechtere Kostenverteilung zu 3 erreichen, auch aufgrund der angespannten finanziellen Situation der Gemeinde. Es ist NICHT das Ziel, die Einrichtung zu schließen, sondern eine NEUE Vereinbarung abzuschließen. Pastor Koop wirbt darum, auf dieser Sitzung keine Kündigung zu beschließen. Er äußert Verständnis für die Problematik und berichtet von dem Schriftverkehr mit dem Amt. Der Trägervertrag sei die Arbeitsgrundlage der Einrichtung, eine Kündigung würde Eltern, Mitarbeiter und die Bevölkerung verunsichern. Er verweist auch auf die Kreisumlage, die zu niedrig sei und seit 2010 nicht mehr angepasst sei. Pastor Koop will darauf aufmerksam machen, dass das Betriebskostendefizit viele Ursachen hat. Die Kirchengemeinde macht folgenden Lösungsvorschlag: 1. Gespräche mit den Bürgermeistern der Nachbargemeinden führen, um eine freiwillige Kostenbeteiligung zu erreichen, 2. Gespräche mit dem Kreistagsabgeordneten führen 3. Die Kirchengemeinde ist offen für Vertragsverhandlungen, die den alten, überholten Vertrag in 2-3 Monaten ablösen kann; Inhalt wäre u. a.: höherer Eigenanteil der Kirche 4. Ohne Vertrag fehle die Basis für die Arbeit des Montessori Kinderhauses. Bgm. Kärgel findet es sinnvoll, in der ersten oder zweiten Januarwoche 2016 in Verhandlungen einzutreten, macht aber deutlich, dass bei fehlender Lösung die Gemeinde ein weiteres Jahr das Defizit tragen muss. Das gelte es zu verhindern. GV’ Westphal sieht zwei Probleme vordergründig: 1. Kosten für die Kinder aus den Umlandgemeinden; 2. die Betriebskosten liegen aufgrund der geringen Größe der Einrichtung weit über dem Satz. Man müsse nach Möglichkeiten suchen, wo Betreuungskosten gesenkt werden könnten. GV J. Geurink ist dagegen, auf dieser Sitzung Vertragsverhandlungen zu führen. Der Vertragspartner Kirchengemeinde habe öffentlich deutlich gemacht, dass er offen sei für Veränderungen. GV J. Geurink sieht keine Notwendigkeit für eine Kündigung, die auch ein falsches Signal für die Mitarbeiter wäre, da man mit ihrer Arbeit zufrieden sei. Seiner Meinung nach sind die Verhandlungen bisher mit dem falschen Gremium geführt worden: Zuständig seien die Gemeindevertretung und der Kirchenvorstand bzw. der Kirchengemeinderat, nicht das Kuratorium. GV Pause hat zum einen formale Bedenken, dass das Thema auf dieser Sitzung in der Form behandelt wird, da eine Kündigung bei Nichteinigung zu einer Schließung führe. Die Öffentlichkeit müsse hierüber informiert sein und Einfluss nehmen können, was sie seiner Meinung nach nicht kann, da der Inhalt des TOPs nicht aus der Formulierung zu entnehmen sei. GV Pause bemängelt auch, dass die Vorlage zu diesem TOP erst an diesem Tag und somit sehr spät gekommen sei. Zum anderen bestätigt er GV J. Geurink, dass das Kuratorium nicht das Gremium für Vertragsverhandlungen sei. Bisher hätten mit dem Kirchengemeinderat keine Verhandlungen über einen höheren Kirchenanteil an dem Betriebskostendefizit stattgefunden. GV Pause sieht die Gemeinde in der Verantwortung für die bestehende Einrichtung. Eine Kündigung zu diesem Zeitpunkt sei zu schnell, da keine Gespräche geführt worden seien. Sie wäre nur eine Option bei Nicht-Einigung. GV Pause beantragt, den Vertrag neu zu verhandeln mit konkreten Zielen und der Option auf Kündigung in einem Jahr. Bgm. Kärgel erläutert, dass die Vorlage erst so spät gekommen ist, da die Beratungen aus den Fachausschüssen mit einfließen sollten. Er berichtet von Gesprächen seitens der Gemeinde mit der Kirche, die zwar nicht im offiziellen Auftrag der GV stattgefunden hätten, aber er und der stellvertretende Bürgermeister GV Reese seien im Mai 2015 im Kirchengemeinderat gewesen und hätten informative und informierende Gespräche geführt. GV Pause bemängelt, dass er erst im Sozial- und Kulturausschuss von der angedachten Kündigung erfahren habe. Bgm. Kärgel entgegnet, dass bereits bei den Haushaltsberatungen mit den beiden Fraktionsvorsitzenden über Einsparmöglichkeiten - auch beim Montessori Kinderhaus - gesprochen worden sei. GV Reese bestätigt die im Mai stattgefundenen Gespräche zwischen Bgm. Kärgel, ihm und dem Kirchengemeinderat. Die Reaktion der Kirche sei das Schreiben an das Amt im Mai 2015 gewesen. Er bemängelt die lange Bearbeitungszeit (Antwortschreiben vom September 2015) und äußert ebenfalls Bedenken bei einer möglichen Kündigung. Er verweist auf eine möglicherweise lange Bearbeitungsdauer (Verweis auf Grundschule Brügge), die Unsicherheit und Ungewissheit bei Eltern, Kindern und Mitarbeitern auslöse, und plädiert für eine Änderungskündigung. 4 Bgm. Kärgel sieht keine Probleme bezüglich der Zeitschiene, wenn man zügig in der ersten oder zweiten Januarwoche 2016 in die Verhandlungen einsteige. GV’ Westphal zitiert aus dem Protokoll des Kuratoriums vom 07.05.2015, TOP 4. in dem die Kosten mit anderen Kitas verglichen worden sind, und macht deutlich, dass die Informationen allen bekannt gewesen sind. GV J. Geurink entgegnet, dass eine mögliche Kündigung der Vereinbarung nicht aus dem Protokoll ersichtlich wird. GV Köpke resümiert die Bedenken und Lösungsvorschläge seiner Fraktion und unterstützt diese. Bgm. Kärgel ist sich als Bürgermeister der Gemeinde Brügge über die Tragweite bewusst, sieht aber keine andere Möglichkeit als eine Kündigung, um die anderen Bürgermeister mit ins Boot zu holen. GV R. Birreck unterstützt diese Sichtweise, indem er bei einer Kündigung von einer Chance für einen Neuanfang spricht. Pastor Koop wirbt erneut um eine Aussetzung der Kündigung. Er ist für eine Vertragsänderung bzw. ein Ersetzen des Vertrages ohne Kündigung. GV Pause macht darauf aufmerksam, dass in dem in der Vorlage formulierten Beschlussvorschlag eine Erhöhung des Kirchenanteils nicht enthalten ist. Er beantragt, mit der Kirche über eine neue Vereinbarung zu verhandeln. Sollte das nicht gelingen, komme eine Kündigung in Betracht. Bgm. Kärgel lässt abstimmen, ob der Beschlussvorschlag der Tischvorlage der weiter gehende Antrag sei. Abstimmungsergebnis: einstimmig Beschluss: „Die Gemeindevertretung beschließt, die Trägervereinbarung vom 29.06./12.07.2004 (Anlage 1) mit der Kirchengemeinde St. Johannis Brügge fristgerecht zum Ablauf des KiTa-Jahres 2015/2016 zu kündigen mit dem Ziel, zu Beginn des KiTa-Jahres 2016/2017 einen neuen Vertrag mit den aktuellen Gegebenheiten abzuschließen. Die Kirchengemeinde wird aufgefordert, die Elternbeiträge umgehend auf 30 % der Betriebskosten anzupassen. Parallel dazu ist ein Schreiben an die die kirchliche Einrichtung nutzenden Bürgermeister der Nachbargemeinden zu senden, um eine freiwillige Beteiligung dieser Gemeinden am Betriebskostendefizit (Restkostenabdeckung) zu erreichen.“ Abstimmungsergebnis: 6 Ja-Stimmen 5 Nein-Stimmen 5 in nichtöffentlicher Sitzung: TOP 9: Personalangelegenheiten ____________________________________________________________________________ 6 in öffentlicher Sitzung: TOP 10: Haushaltssatzung und –plan 2016 Bgm. Kärgel berichtet von den Beratungen im Finanzausschuss. Der Haushalt ist nicht auszugleichen, die finanzielle Ausstattung ist geringer als die Ausgaben. Eine Ursache sind Mindereinnahmen bei der Gewerbesteuer. GV’ Westphal gibt eine Stellungnahme ab. GV Pause regt an, zeitnah (Januar/Februar 2016) Einsparungen zu beraten. GV Köpke ergänzt, alle Haushaltsstellen zu hinterfragen, z.B. auch Zahlungen an das Amt. Bgm. Kärgel begrüßt zeitnahe Beratungen, glaubt aber nicht an eine Konsolidierung des Haushaltes durch kleinere Posten. GV R. Birreck vermisst bei der Auflistung der freiwilligen Leistungen der Gemeinde den höheren Personalschlüssel der KiTa Oberdorf. GV’ Lütt fragt konkret nach, wer sich zu Beratungen zusammensetzt. Bgm. Kärgel schlägt vor, eine Dienstversammlung des Finanzausschusses mit ihm als Gast anzuberaumen. Beschluss: „Die Gemeindevertretung beschließt die Haushaltssatzung 2016 inklusive Stellenplan und Haushaltsplan wie folgt: Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2016 wird 1. im Verwaltungshaushalt in der Einnahme auf 1.619.600,-- EUR in der Ausgabe auf 1.619.600,-- EUR und 2. im Vermögenshaushalt in der Einnahme auf in der Ausgabe auf 354.200,-- EUR 354.200,-- EUR festgesetzt. Es werden festgesetzt 1. der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen auf 2. der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf 3. der Höchstbetrag der Kassenkredite auf 4. die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf 0,-- EUR 0,-- EUR 0,-- EUR 9,91 Stellen. Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt: 1. Grundsteuer a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) 340 v. H. b) für Grundstücke (Grundsteuer B) 340 v. H. 2. Gewerbesteuer 360 v. H. Der Höchstbetrag für unerhebliche überund außerplanmäßige Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung der Bürgermeister seine Zustimmung nach § 82 Abs. 1 oder § 84 Abs. 1 GO erteilen kann, beträgt 1.000,-- EUR. Die Genehmigung der Gemeindevertretung gilt in diesen Fällen als erteilt. Der Bürgermeister ist verpflichtet, der Gemeindevertretung mindestens halbjährlich über die geleisteten über- und außerplanmäßigen Ausgaben und die über- und außerplanmäßig eingegangenen Verpflichtungen zu berichten. Die kommunalaufsichtliche Genehmigung ist nicht erforderlich.“ Abstimmungsergebnis: einstimmig 7 TOP 11: Investitionsprogramm 2015 bis 2019 Bgm. Kärgel verliest und erläutert das Investitionsprogramm 2015-2019. GV Köpke ergänzt, dass für 2017 noch Kosten für die Regenwasserkanalsanierung angemeldet werden. Beschluss: „Die Gemeindevertretung beschließt folgendes Investitionsprogramm 2015 bis 2019: 2015 Ausrüstung für die Feuerwehr Schulverbandsumlage investiver Teil Ausrüstung Kita Sanierung Sporthalle Großgrün Wanderweg Gillwisch Umrüstung Straßenbeleuchtung Sanierung RW-Kanal Reinigung RRB Gillwisch Ausstattung Trauzimmer Erwerb von Grundstücken 4.100,00 € 25.200,00 € 1.000,00 € 50.000,00 € 1.000,00 € 32.000,00 € 10.000,00 € 50.000,00 € 1.000,00 € 300,00 € 100,00 € 2016 Sanierung Feuerwehrhaus Schulverbandsumlage investiver Teil Umrüstung Straßenbeleuchtung Sanierung RW-Kanal Sanierung Lehrerwohnhaus 10.000,00 € 25.800,00 € 25.000,00 € 25.000,00 € 5.500,00 € 2017 Einführung des Digitalfunks Schulverbandsumlage investiver Teil 14.000,00 € 36.900,00 € 2018 Schulverbandsumlage investiver Teil 37.000,00 € 2019 Schulverbandsumlage investiver Teil 37.100,00 € Abstimmungsergebnis: einstimmig Bgm. Kärgel schließt mit einem Dank an die Anwesenden um 21.00 Uhr die Sitzung. _________________________ Der Vorsitzende _________________________ Die Protokollführerin
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