Niederschrift über die öffentliche Sitzung der

Niederschrift über die öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung vom 10.12.2015
in dem Restaurant "Stoltenbergs Gasthof" in Brügge
Beginn:
Ende:
19.30 Uhr
21.00 Uhr
Anwesend:
Bgm. Kärgel
GV L. Birreck
GV R. Birreck
GV’ I. Geurink
GV J. Geurink
GV Köpke
GV’ Lütt
GV Pause
GV Prothmann
GV Reese
GV' Westphal
Ferner waren anwesend:
Pastor Henry Koop
Protokoll:
Antje Jelinek
Bgm. Kärgel eröffnet um 19.30 Uhr die Sitzung und stellt die Beschlussfähigkeit sowie die form- und
fristgerechte Einladung zu dieser Sitzung fest.
TOP 1: Beschluss über die Tagesordnung
Bgm. Kärgel beantragt, TOP 8 in nichtöffentlicher Sitzung zu behandeln. TOP 11 wird als neuer TOP
8 vorgezogen, so dass sich die Nummerierung der nachfolgenden TOPs ändert. TOP 12 soll ersatzlos
gestrichen werden, da keine Grundstücksangelegenheiten vorliegen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
Es wird nach folgender geänderter Tagesordnung beraten:
Tagesordnung:
1. Beschluss über die Tagesordnung
2. Einwohnerfragestunde
3. Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 08. Oktober 2015
4. Mitteilungen des Bürgermeisters
5. Anfragen aus der Gemeindevertretung
6. Erlass der Satzung der Gemeinde Brügge über die Erhebung einer Hundesteuer
7. Kindertagesstätte Brügge; Gebührensatzung
8. Vertragsangelegenheiten
in nichtöffentlicher Sitzung:
9. Personalangelegenheiten
in öffentlicher Sitzung:
10. Haushaltssatzung und –plan 2016
11. Investitionsprogramm 2015 - 2019
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TOP 2: Einwohnerfragestunde
Pastor Koop wird in TOP 8 eine kurze Stellungsnahme abgeben können.
TOP 3: Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 08.10.2015
Gegen die Sitzungsniederschrift vom 08.10.2015 liegen keine Einwendungen vor. Sie gilt damit als
genehmigt.
TOP 4: Mitteilungen des Bürgermeisters
1. Das Team der Gemeindevertretung errang beim Boßeln der Freiwilligen Feuerwehr den ersten Platz.
2. Es haben Gespräche über die Wohnbebauung am Brügger Redder stattgefunden. Es gibt einen
Erschließungsträger, der die gesamte Fläche erschließen will. Über das weitere Verfahren wird der
Bürgermeister berichten.
3. Auch über die Ausweisung eines Gewerbegebietes haben Gespräche stattgefunden. Auch da wird
der Bürgermeister über das weitere Verfahren berichten.
4. Der Weg „Holm“ ist gesperrt worden. Grund ist eine Ulme mit einem Durchmesser von ca. 120 cm
(Windbruch), die im Stamm gerissen ist. Dieser Baum soll in der kommenden Woche entfernt werden.
TOP 5: Anfragen aus der Gemeindevertretung
Es liegen keine Anfragen vor.
TOP 6: Erlass der Satzung der Gemeinde Brügge über die Erhebung einer Hundesteuer
Bgm. Kärgel referiert den Sachverhalt. Hintergrund ist die Aufnahme von Gefahrhunden und eine
eventuelle Änderung der Steuersätze.
Beschluss: „Die Gemeindevertretung beschließt den Entwurf „Satzung der Gemeinde Brügge über die
Erhebung einer Hundesteuer“ vom 10.12.2015 als Satzung mit folgenden Steuersätzen:
a) für den ersten Hund
36,00 €
b) für den zweiten Hund
60,00 €
c) für jeden weiteren Hund
72,00 €
d) für den ersten gefährlichen Hund
240,00 €
e) für jeden weiteren gefährlichen Hund
420,00 €
Der Satzungsentwurf ist Bestandteil dieses Beschlusses und dem Originalprotokoll als Anlage
beigefügt.“
Abstimmungsergebnis: einstimmig
TOP 7: Kindertagesstätte Brügge; Gebührensatzung
Bgm. Kärgel fasst den Sachverhalt zusammen und erläutert die geplanten Gebührenerhöhungen.
Beschluss: „ Die Gemeindevertretung beschließt :
Der Entwurf der 5. Änderung der Gebührensatzung der Gemeinde Brügge für die Nutzung der
Kindertagesstätte vom 30.10.2015 wird als Satzung beschlossen. Der Entwurf ist Bestandteil dieses
Beschlusses und dem Originalprotokoll als Anlage beizufügen.“
Abstimmungsergebnis: einstimmig
TOP 8: Vertragsangelegenheiten
Bgm. Kärgel erläutert den Sachverhalt: Es geht um die Trägervereinbarung der Gemeinde mit der
Kirchengemeinde über das Montessori Kinderhaus. Ziel ist es, eine gerechtere Kostenverteilung zu
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erreichen, auch aufgrund der angespannten finanziellen Situation der Gemeinde. Es ist NICHT das
Ziel, die Einrichtung zu schließen, sondern eine NEUE Vereinbarung abzuschließen.
Pastor Koop wirbt darum, auf dieser Sitzung keine Kündigung zu beschließen. Er äußert Verständnis
für die Problematik und berichtet von dem Schriftverkehr mit dem Amt. Der Trägervertrag sei die
Arbeitsgrundlage der Einrichtung, eine Kündigung würde Eltern, Mitarbeiter und die Bevölkerung
verunsichern. Er verweist auch auf die Kreisumlage, die zu niedrig sei und seit 2010 nicht mehr
angepasst sei. Pastor Koop will darauf aufmerksam machen, dass das Betriebskostendefizit viele
Ursachen hat.
Die Kirchengemeinde macht folgenden Lösungsvorschlag:
1. Gespräche mit den Bürgermeistern der Nachbargemeinden führen, um eine freiwillige
Kostenbeteiligung zu erreichen,
2. Gespräche mit dem Kreistagsabgeordneten führen
3. Die Kirchengemeinde ist offen für Vertragsverhandlungen, die den alten, überholten Vertrag in 2-3
Monaten ablösen kann; Inhalt wäre u. a.: höherer Eigenanteil der Kirche
4. Ohne Vertrag fehle die Basis für die Arbeit des Montessori Kinderhauses.
Bgm. Kärgel findet es sinnvoll, in der ersten oder zweiten Januarwoche 2016 in Verhandlungen
einzutreten, macht aber deutlich, dass bei fehlender Lösung die Gemeinde ein weiteres Jahr das Defizit
tragen muss. Das gelte es zu verhindern.
GV’ Westphal sieht zwei Probleme vordergründig: 1. Kosten für die Kinder aus den
Umlandgemeinden; 2. die Betriebskosten liegen aufgrund der geringen Größe der Einrichtung weit
über dem Satz. Man müsse nach Möglichkeiten suchen, wo Betreuungskosten gesenkt werden
könnten.
GV J. Geurink ist dagegen, auf dieser Sitzung Vertragsverhandlungen zu führen. Der Vertragspartner
Kirchengemeinde habe öffentlich deutlich gemacht, dass er offen sei für Veränderungen. GV J.
Geurink sieht keine Notwendigkeit für eine Kündigung, die auch ein falsches Signal für die
Mitarbeiter wäre, da man mit ihrer Arbeit zufrieden sei. Seiner Meinung nach sind die Verhandlungen
bisher mit dem falschen Gremium geführt worden: Zuständig seien die Gemeindevertretung und der
Kirchenvorstand bzw. der Kirchengemeinderat, nicht das Kuratorium.
GV Pause hat zum einen formale Bedenken, dass das Thema auf dieser Sitzung in der Form behandelt
wird, da eine Kündigung bei Nichteinigung zu einer Schließung führe. Die Öffentlichkeit müsse
hierüber informiert sein und Einfluss nehmen können, was sie seiner Meinung nach nicht kann, da der
Inhalt des TOPs nicht aus der Formulierung zu entnehmen sei. GV Pause bemängelt auch, dass die
Vorlage zu diesem TOP erst an diesem Tag und somit sehr spät gekommen sei. Zum anderen bestätigt
er GV J. Geurink, dass das Kuratorium nicht das Gremium für Vertragsverhandlungen sei. Bisher
hätten mit dem Kirchengemeinderat keine Verhandlungen über einen höheren Kirchenanteil an dem
Betriebskostendefizit stattgefunden. GV Pause sieht die Gemeinde in der Verantwortung für die
bestehende Einrichtung. Eine Kündigung zu diesem Zeitpunkt sei zu schnell, da keine Gespräche
geführt worden seien. Sie wäre nur eine Option bei Nicht-Einigung. GV Pause beantragt, den Vertrag
neu zu verhandeln mit konkreten Zielen und der Option auf Kündigung in einem Jahr.
Bgm. Kärgel erläutert, dass die Vorlage erst so spät gekommen ist, da die Beratungen aus den
Fachausschüssen mit einfließen sollten. Er berichtet von Gesprächen seitens der Gemeinde mit der
Kirche, die zwar nicht im offiziellen Auftrag der GV stattgefunden hätten, aber er und der
stellvertretende Bürgermeister GV Reese seien im Mai 2015 im Kirchengemeinderat gewesen und
hätten informative und informierende Gespräche geführt.
GV Pause bemängelt, dass er erst im Sozial- und Kulturausschuss von der angedachten Kündigung
erfahren habe. Bgm. Kärgel entgegnet, dass bereits bei den Haushaltsberatungen mit den beiden
Fraktionsvorsitzenden über Einsparmöglichkeiten - auch beim Montessori Kinderhaus - gesprochen
worden sei.
GV Reese bestätigt die im Mai stattgefundenen Gespräche zwischen Bgm. Kärgel, ihm und dem
Kirchengemeinderat. Die Reaktion der Kirche sei das Schreiben an das Amt im Mai 2015 gewesen. Er
bemängelt die lange Bearbeitungszeit (Antwortschreiben vom September 2015) und äußert ebenfalls
Bedenken bei einer möglichen Kündigung. Er verweist auf eine möglicherweise lange
Bearbeitungsdauer (Verweis auf Grundschule Brügge), die Unsicherheit und Ungewissheit bei Eltern,
Kindern und Mitarbeitern auslöse, und plädiert für eine Änderungskündigung.
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Bgm. Kärgel sieht keine Probleme bezüglich der Zeitschiene, wenn man zügig in der ersten oder
zweiten Januarwoche 2016 in die Verhandlungen einsteige.
GV’ Westphal zitiert aus dem Protokoll des Kuratoriums vom 07.05.2015, TOP 4. in dem die Kosten
mit anderen Kitas verglichen worden sind, und macht deutlich, dass die Informationen allen bekannt
gewesen sind. GV J. Geurink entgegnet, dass eine mögliche Kündigung der Vereinbarung nicht aus
dem Protokoll ersichtlich wird.
GV Köpke resümiert die Bedenken und Lösungsvorschläge seiner Fraktion und unterstützt diese.
Bgm. Kärgel ist sich als Bürgermeister der Gemeinde Brügge über die Tragweite bewusst, sieht aber
keine andere Möglichkeit als eine Kündigung, um die anderen Bürgermeister mit ins Boot zu holen.
GV R. Birreck unterstützt diese Sichtweise, indem er bei einer Kündigung von einer Chance für einen
Neuanfang spricht.
Pastor Koop wirbt erneut um eine Aussetzung der Kündigung. Er ist für eine Vertragsänderung bzw.
ein Ersetzen des Vertrages ohne Kündigung.
GV Pause macht darauf aufmerksam, dass in dem in der Vorlage formulierten Beschlussvorschlag eine
Erhöhung des Kirchenanteils nicht enthalten ist. Er beantragt, mit der Kirche über eine neue
Vereinbarung zu verhandeln. Sollte das nicht gelingen, komme eine Kündigung in Betracht.
Bgm. Kärgel lässt abstimmen, ob der Beschlussvorschlag der Tischvorlage der weiter gehende Antrag
sei.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
Beschluss: „Die Gemeindevertretung beschließt, die Trägervereinbarung vom 29.06./12.07.2004
(Anlage 1) mit der Kirchengemeinde St. Johannis Brügge fristgerecht zum Ablauf des KiTa-Jahres
2015/2016 zu kündigen mit dem Ziel, zu Beginn des KiTa-Jahres 2016/2017 einen neuen Vertrag mit
den aktuellen Gegebenheiten abzuschließen.
Die Kirchengemeinde wird aufgefordert, die Elternbeiträge umgehend auf 30 % der Betriebskosten
anzupassen.
Parallel dazu ist ein Schreiben an die die kirchliche Einrichtung nutzenden Bürgermeister der
Nachbargemeinden zu senden, um eine freiwillige Beteiligung dieser Gemeinden am
Betriebskostendefizit (Restkostenabdeckung) zu erreichen.“
Abstimmungsergebnis:
6 Ja-Stimmen
5 Nein-Stimmen
5
in nichtöffentlicher Sitzung:
TOP 9: Personalangelegenheiten
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6
in öffentlicher Sitzung:
TOP 10: Haushaltssatzung und –plan 2016
Bgm. Kärgel berichtet von den Beratungen im Finanzausschuss. Der Haushalt ist nicht auszugleichen,
die finanzielle Ausstattung ist geringer als die Ausgaben. Eine Ursache sind Mindereinnahmen bei der
Gewerbesteuer.
GV’ Westphal gibt eine Stellungnahme ab.
GV Pause regt an, zeitnah (Januar/Februar 2016) Einsparungen zu beraten. GV Köpke ergänzt, alle
Haushaltsstellen zu hinterfragen, z.B. auch Zahlungen an das Amt. Bgm. Kärgel begrüßt zeitnahe
Beratungen, glaubt aber nicht an eine Konsolidierung des Haushaltes durch kleinere Posten.
GV R. Birreck vermisst bei der Auflistung der freiwilligen Leistungen der Gemeinde den höheren
Personalschlüssel der KiTa Oberdorf.
GV’ Lütt fragt konkret nach, wer sich zu Beratungen zusammensetzt. Bgm. Kärgel schlägt vor, eine
Dienstversammlung des Finanzausschusses mit ihm als Gast anzuberaumen.
Beschluss: „Die Gemeindevertretung beschließt die Haushaltssatzung 2016 inklusive Stellenplan und
Haushaltsplan wie folgt:
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2016 wird
1. im Verwaltungshaushalt
in der Einnahme auf
1.619.600,-- EUR
in der Ausgabe auf
1.619.600,-- EUR und
2. im Vermögenshaushalt
in der Einnahme auf
in der Ausgabe auf
354.200,-- EUR
354.200,-- EUR festgesetzt.
Es werden festgesetzt
1. der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und
Investitionsförderungsmaßnahmen auf
2. der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen
auf
3. der Höchstbetrag der Kassenkredite auf
4. die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen
Stellen auf
0,-- EUR
0,-- EUR
0,-- EUR
9,91 Stellen.
Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe
(Grundsteuer A)
340 v. H.
b) für Grundstücke (Grundsteuer B)
340 v. H.
2. Gewerbesteuer
360 v. H.
Der
Höchstbetrag
für
unerhebliche
überund
außerplanmäßige
Ausgaben
und
Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung der Bürgermeister seine
Zustimmung nach § 82 Abs. 1 oder § 84 Abs. 1 GO erteilen kann, beträgt 1.000,-- EUR.
Die Genehmigung der Gemeindevertretung gilt in diesen Fällen als erteilt. Der Bürgermeister ist
verpflichtet, der Gemeindevertretung mindestens halbjährlich über die geleisteten über- und
außerplanmäßigen Ausgaben und die über- und außerplanmäßig eingegangenen Verpflichtungen zu
berichten.
Die kommunalaufsichtliche Genehmigung ist nicht erforderlich.“
Abstimmungsergebnis: einstimmig
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TOP 11: Investitionsprogramm 2015 bis 2019
Bgm. Kärgel verliest und erläutert das Investitionsprogramm 2015-2019. GV Köpke ergänzt, dass für
2017 noch Kosten für die Regenwasserkanalsanierung angemeldet werden.
Beschluss: „Die Gemeindevertretung beschließt folgendes Investitionsprogramm 2015 bis 2019:
2015
Ausrüstung für die Feuerwehr
Schulverbandsumlage investiver Teil
Ausrüstung Kita
Sanierung Sporthalle
Großgrün
Wanderweg Gillwisch
Umrüstung Straßenbeleuchtung
Sanierung RW-Kanal
Reinigung RRB Gillwisch
Ausstattung Trauzimmer
Erwerb von Grundstücken
4.100,00 €
25.200,00 €
1.000,00 €
50.000,00 €
1.000,00 €
32.000,00 €
10.000,00 €
50.000,00 €
1.000,00 €
300,00 €
100,00 €
2016
Sanierung Feuerwehrhaus
Schulverbandsumlage investiver Teil
Umrüstung Straßenbeleuchtung
Sanierung RW-Kanal
Sanierung Lehrerwohnhaus
10.000,00 €
25.800,00 €
25.000,00 €
25.000,00 €
5.500,00 €
2017
Einführung des Digitalfunks
Schulverbandsumlage investiver Teil
14.000,00 €
36.900,00 €
2018
Schulverbandsumlage investiver Teil
37.000,00 €
2019
Schulverbandsumlage investiver Teil
37.100,00 €
Abstimmungsergebnis: einstimmig
Bgm. Kärgel schließt mit einem Dank an die Anwesenden um 21.00 Uhr die Sitzung.
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Der Vorsitzende
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Die Protokollführerin