Allgemeine Geschäftsaufnahmebedingungen des

Allgemeine Geschäftsaufnahmebedingungen des Hotel Goldene Steig, Kempten
§1
Der Gastaufnahmevertrag (Mietvertrag) ist geschlossen, sobald das Zimmer/ die Zimmer bestellt
und vom Hotel Goldene Steig Kempten bestätigt wurde(n).
§2
a) Der Abschluss des Gastaufnahmevertrages verpflichtet die Vertragspartner zur Erfüllung des
Vertrages, gleichgültig, auf welche Dauer der Vertrag abgeschlossen worden ist. Dieser Vertrag kann
nicht einseitig gelöst werden.
b) Als Vertragspartner gilt im Zweifelsfalle der Besteller, auch wenn er für andere namentlich
genannte Personen bestellt oder mitbestellt hat. Besteller und Leistungsempfänger haften
gesamtschuldnerisch.
§3
Optionsdaten sind für beide Vertragspartner bindend. Das Hotel Goldene Steig Kempten behält sich
das Recht vor, nach Ablauf der Optionsdaten die reservierten Zimmer und Tagungsräume
anderweitig zu vermieten.
§4
Reservierte Hotelzimmer stehen dem Gast von 15 Uhr am Anreisetag, und bis 11.00 Uhr am
Abreisetag zur Verfügung.
§5
Der Leistungsnehmer erwirbt keinen Anspruch auf Bereitstellung bestimmter Hotelzimmer. Sollten
vereinbarte Zimmer, aus welchen Gründen auch immer, nicht verfügbar sein, so ist das Hotel
Goldene Steig Kempten verpflichtet, für einen gleichwertigen Ersatz, auch außerhalb des Hauses,
soweit dies zumutbar ist, Sorge zu tragen.
§6
Bei Um- bzw. Abbestellungen von reservierten Hotelzimmer werden in Rechnung gestellt:
a) Storno bis 24 Stunden vor Ankunft (15:00): keine Stornokosten
b) Storno weniger als 24 Stunden vor Ankunft: 80 % der vereinbarten Leistungen
c) Nichtanreise ohne jegliche Absage: 100% der vereinbarten Leistungen
§7
Die Rechnungen ohne Fälligkeitsdatum sind entweder am Tag der Anreise fällig oder können am Tag
der Abreise ab 8:00 Uhr beglichen werden. Folgende Zahlungsarten werden akzeptiert: Rechnung,
Barzahlung, Eurocash und Kreditkartenzahlung (Mastercard, Visa).
§8
Kreditkarten (Visa, Mastercard) werden zur Zahlung von Beträgen akzeptiert, die weder einer
Provisionsforderung unterliegen, noch verbilligte Sonderpreise darstellen.
§9
Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluß und Leistungserstellung 6 Monate, so behält
sich das Hotel Goldene Steig Kempten das Recht vor, Preisänderungen ohne vorherige Ankündigung
vorzunehmen.
§ 10
Änderungen der Mehrwertsteuer gehen unabhängig vom Zeitpunkt des Vertragsabschlusses zu
Gunsten oder zu Lasten des Leistungsnehmers. Alle Preise verstehen sich in EURO und einschließlich
der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
§ 11
Mündliche Vereinbarungen sind erst nach schriftlicher Bestätigung gültig
§ 12
Die Haftung für eingebrachtes Gut richtet sich ausschließlich nach deutschem Recht.
§13
Durch das Hotel Goldene Steig Kempten zu verantwortende Störungen an zur Verfügung gestellten
technischen oder sonstigen Einrichtungen werden, soweit möglich, sofort beseitigt. Eine
Zurückbehaltung oder Minderung von Zahlungen durch den Besteller ist ausdrücklich
ausgeschlossen.
§14
Der Gast haftet für alle Schäden am Gebäude, Inventar, des Inhabers oder der Mitarbeiter des
Hotels, die durch Veranstaltungsteilnehmer bzw. Besucher, Mitarbeiter oder sonstige Dritte aus dem
Bereich des Gastes oder durch ihn selber verursacht werden.
Für den Fall der Feststellung von unzulässig eingebrachten Gefahrgüter oder bei Verantwortlichkeit
für entstandene Schäden kann das Hotel nach seiner Wahl vom Gast die Gestellung angemessener
Sicherheit wie z.B. die Mitteilung vorhandener Haftpflichtversicherungen, die Zahlung einer Kaution
in Höhe der erwarteten Schadenshöhe oder dafür die Gestellung einer Bürgschaft verlangen, auch
soweit der Schaden von einem Dritten aus seinem Bereich verursacht wurde.
Der Gast haftet für die Bezahlung eventuell von seiner Begleitperson oder Besuchern zusätzlich
bestellter und verzehrter Speisen und Getränken, soweit deren Bezahlung unterlassen wurde.
Stand: Juli 2015