Allgemeine Geschäftsaufnahmebedingungen des Hotel Goldene Steig, Kempten §1 Der Gastaufnahmevertrag (Mietvertrag) ist geschlossen, sobald das Zimmer/ die Zimmer bestellt und vom Hotel Goldene Steig Kempten bestätigt wurde(n). §2 a) Der Abschluss des Gastaufnahmevertrages verpflichtet die Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages, gleichgültig, auf welche Dauer der Vertrag abgeschlossen worden ist. Dieser Vertrag kann nicht einseitig gelöst werden. b) Als Vertragspartner gilt im Zweifelsfalle der Besteller, auch wenn er für andere namentlich genannte Personen bestellt oder mitbestellt hat. Besteller und Leistungsempfänger haften gesamtschuldnerisch. §3 Optionsdaten sind für beide Vertragspartner bindend. Das Hotel Goldene Steig Kempten behält sich das Recht vor, nach Ablauf der Optionsdaten die reservierten Zimmer und Tagungsräume anderweitig zu vermieten. §4 Reservierte Hotelzimmer stehen dem Gast von 15 Uhr am Anreisetag, und bis 11.00 Uhr am Abreisetag zur Verfügung. §5 Der Leistungsnehmer erwirbt keinen Anspruch auf Bereitstellung bestimmter Hotelzimmer. Sollten vereinbarte Zimmer, aus welchen Gründen auch immer, nicht verfügbar sein, so ist das Hotel Goldene Steig Kempten verpflichtet, für einen gleichwertigen Ersatz, auch außerhalb des Hauses, soweit dies zumutbar ist, Sorge zu tragen. §6 Bei Um- bzw. Abbestellungen von reservierten Hotelzimmer werden in Rechnung gestellt: a) Storno bis 24 Stunden vor Ankunft (15:00): keine Stornokosten b) Storno weniger als 24 Stunden vor Ankunft: 80 % der vereinbarten Leistungen c) Nichtanreise ohne jegliche Absage: 100% der vereinbarten Leistungen §7 Die Rechnungen ohne Fälligkeitsdatum sind entweder am Tag der Anreise fällig oder können am Tag der Abreise ab 8:00 Uhr beglichen werden. Folgende Zahlungsarten werden akzeptiert: Rechnung, Barzahlung, Eurocash und Kreditkartenzahlung (Mastercard, Visa). §8 Kreditkarten (Visa, Mastercard) werden zur Zahlung von Beträgen akzeptiert, die weder einer Provisionsforderung unterliegen, noch verbilligte Sonderpreise darstellen. §9 Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluß und Leistungserstellung 6 Monate, so behält sich das Hotel Goldene Steig Kempten das Recht vor, Preisänderungen ohne vorherige Ankündigung vorzunehmen. § 10 Änderungen der Mehrwertsteuer gehen unabhängig vom Zeitpunkt des Vertragsabschlusses zu Gunsten oder zu Lasten des Leistungsnehmers. Alle Preise verstehen sich in EURO und einschließlich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. § 11 Mündliche Vereinbarungen sind erst nach schriftlicher Bestätigung gültig § 12 Die Haftung für eingebrachtes Gut richtet sich ausschließlich nach deutschem Recht. §13 Durch das Hotel Goldene Steig Kempten zu verantwortende Störungen an zur Verfügung gestellten technischen oder sonstigen Einrichtungen werden, soweit möglich, sofort beseitigt. Eine Zurückbehaltung oder Minderung von Zahlungen durch den Besteller ist ausdrücklich ausgeschlossen. §14 Der Gast haftet für alle Schäden am Gebäude, Inventar, des Inhabers oder der Mitarbeiter des Hotels, die durch Veranstaltungsteilnehmer bzw. Besucher, Mitarbeiter oder sonstige Dritte aus dem Bereich des Gastes oder durch ihn selber verursacht werden. Für den Fall der Feststellung von unzulässig eingebrachten Gefahrgüter oder bei Verantwortlichkeit für entstandene Schäden kann das Hotel nach seiner Wahl vom Gast die Gestellung angemessener Sicherheit wie z.B. die Mitteilung vorhandener Haftpflichtversicherungen, die Zahlung einer Kaution in Höhe der erwarteten Schadenshöhe oder dafür die Gestellung einer Bürgschaft verlangen, auch soweit der Schaden von einem Dritten aus seinem Bereich verursacht wurde. Der Gast haftet für die Bezahlung eventuell von seiner Begleitperson oder Besuchern zusätzlich bestellter und verzehrter Speisen und Getränken, soweit deren Bezahlung unterlassen wurde. Stand: Juli 2015
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