Alkohol für Junge? Wir übernehmen Verantwortung Empfehlungen von Gastro Zug und dem Amt für Gesundheit des Kantons Zug Amt für Gesundheit des Kantons Zug Aegeristrasse 56, 6300 Zug T 041 728 39 39, [email protected] www.zug.ch/gesund Gesundheitsdirektion Amt für Gesundheit Was heisst Jugendschutz? - Jugendliche schützen und unterstützen. Sehr geehrte Zuger Gastronomen Jeder von uns kennt das Problem mit dem Jugendschutz. Wir sind dazu verpflichtet, unsere Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen richtig über den Ausschank und die Abgabe von alkoholischen Getränken und Tabak zu instruieren. Uns ist es ein wichtiges Anliegen, dass Sie mit wenig Aufwand Ihre Pflichten erfüllen können. Gastro Zug entwickelte in Zusammenarbeit mit der Gesundheitsdirektion des Kantons Zug eine Broschüre zur Unterstützung. Diese Broschüre zeigt Ihnen, wie Sie die Jugendschutzgesetze einhalten und sich in schwierigen Situationen verhalten können. Jugendschutz heisst zum einen, Jugendliche vor dem Missbrauch von Suchtmitteln – insbesondere von alkoholischen Getränken und von Tabakwaren – zu bewahren. Zum anderen bedeutet Jugendschutz auch, Jugendliche beim risikoarmen, mässigen Umgang mit alkoholischen Getränken und beim rauchfreien Leben zu unterstützen. Sie als Gastronomin/als Gastronom spielen neben anderen Bezugspersonen von Jugendlichen wie Eltern, Lehrpersonen, Sportleitenden und Verkaufspersonal eine Schlüsselrolle für den Jugendschutz. Diese Broschüre hilft Ihnen bei der Umsetzung der Jugendschutzgesetze [1]. Die geltenden Gesetze verbieten: • die Abgabe alkoholhaltiger Getränke an Jugendliche unter 16 Jahren • die Abgabe von Spirituosen oder gemischten alkoholischen Getränken auf der Basis von Spirituosen an Jugendliche unter 18 Jahren • den Verkauf von Tabakwaren an Jugendliche unter 18 Jahren. Selbstverständlich stehen Ihnen Gastro Zug und das Amt für Gesundheit des Kantons Zug für weitere Auskünfte gerne zur Verfügung. Die notwendigen Telefonnummern und Adressen finden Sie auf der letzten Seite dieser Broschüre. Ich danke Ihnen für Ihre tatkräftige Unterstützung in der Einhaltung der Jugendschutzgesetze und grüsse Sie herzlich Barbara Schneider, Präsidentin Gastro Zug [1] Nationale Gesetze: Schweizerisches Strafgesetzbuch, Art. 136 (SR 311); Alkoholgesetz, Art. 41, 42 (SR 680); Lebensmittel- und Gebrauchsgegenständeverordnung, Art. 11 (SR 817.02) Kantonale Gesetze: Gesundheitsgesetz, § 49, § 50 (BGS 821.1); Gastgewerbegesetz, § 3, § 6, § 10 (BGS 943.11) Warum braucht es Jugendschutz? Wie setzen Sie Jugendschutz verantwortungs bewusst um? Die Befragung der Zuger Jugend über ihren Konsum von Alkohol und Tabak ergab im Jahr 2010: Im Alter von 15 Jahren konsumieren etwa 20 % der Mädchen und 35 % der Knaben mindestens einmal pro Woche alkoholische Getränke. Rund 20 % der Jugendlichen rauchen mit 15 Jahren gewohnheitsmässig. Dies obwohl der Verkauf von Alkohol an Jugendliche unter 16 Jahren und derjenige von Tabakwaren an Jugendliche unter 18 Jahren verboten sind. Schulung des Personals • Klären Sie Ihr Personal über die Jugendschutzbestimmungen und deren Umsetzung in Ihrem Betrieb auf. • Fordern Sie Ihre Angestellten auf, an der kostenlosen Schulung «Alkohol- und Tabakverkauf an Jugendliche» vom Amt für Gesundheit des Kantons Zug teilzunehmen. Folgende Risiken durch Alkoholmissbrauch sind allgemein bekannt: • Die Trunkenheit ist medizinisch gesehen vergleichbar mit einer Organvergiftung. • Die Gefahr, einen Unfall zu erleiden, Opfer einer Gewalthandlung zu werden oder ungeschützt Geschlechtsverkehr zu haben (ungewollte Schwangerschaft, Geschlechtskrankheiten usw.), ist bei Jugendlichen bedeutend grösser. • Im öffentlichen Raum sind Littering, Ruhestörungen und Gewalttaten als Konsequenz des Alkoholmissbrauchs an der Tagesordnung. Umsetzung der Jugendschutzgesetze im Arbeitsalltag • Kontrollieren Sie mittels eines amtlichen Ausweises (z. B. Identitätskarte, Pass) das Alter von Jugendlichen. • Geben Sie Jugendlichen unter 16 Jahren keine alkoholhaltigen Getränke ab. • Jugendlichen ab 16 Jahren dürfen Sie gegorenen Alkohol (Bier, Wein, Most) abgeben. • Jugendlichen ab 18 Jahren dürfen Sie alle alkoholischen Getränke abgeben. • Bringen Sie gut sichtbar Hinweisschilder zu den gesetzlichen Jugendschutzbestimmungen an. • Verzichten Sie auf die Werbung für alkoholische Getränke. • Halten Sie das Verbot von Vergünstigungen oder der Gratisabgabe von Spirituosen (z. B. Happy Hours) sowie deren Werbung ein. • Kommen Sie ausserdem dem Gastgewerbegesetz nach, das die Abgabe von alkoholischen Getränken an Betrunkene verbietet. Zudem gilt für Jugendliche im Vergleich zu Erwachsenen: • Sie sind schneller betrunken. • Der Alkoholabbau geschieht langsamer. • Körperliche Entwicklungsprozesse können beeinträchtigt werden. • Die Wahrscheinlichkeit, später im Leben Alkoholprobleme zu haben, ist bei regelmässigem Konsum doppelt so gross. Einsatz einer professionellen Sicherheitsperson • Eine professionelle Sicherheitsperson kann in Ihrem Auftrag übermässigen Konsum von alkoholischen Getränken, Gewaltausschreitungen und Vandalismus verhindern. • Eine professionelle Sicherheitsperson kann Alters- und Trunkenheitskontrollen durchführen. Umgang mit «schwierigen» Jugendlichen • Setzen Sie Personal beider Geschlechter ein. Oft spielen in konfliktträchtigen Situationen geschlechterspezifische Mechanismen mit. • Instruieren Sie Ihr Personal mit klaren Richtlinien zum Jugendschutz. • Unterstützen Sie Ihr Personal in Konfliktsituationen mit jugendlicher Kundschaft. • Lassen Sie sich nicht durch unangenehme Kundinnen und Kunden provozieren; bleiben Sie sachlich. • Rufen Sie im Notfall die Polizei. Wer unterstützt Sie bei der Umsetzung des Jugendschutzes? Altersrichtlinien für 2015 und 2016 Das Amt für Gesundheit des Kantons Zug berät und unterstützt Sie gerne. In der Beilage erhalten Sie Karten mit einem farbigen Sticker. Diesen können Sie gut sichtbar an der Kasse oder auf dem Portmonee aufkleben. Die darauf enthaltenen Informationen erleichtern die Einhaltung der gesetzlichen Jugendschutzbestimmungen in der Praxis. Folgende Angebote sind kostenlos erhältlich: • Hinweisschilder mit den Jugendschutzbestimmungen im Bereich Alkohol und Tabak • Flyer, Broschüren und Informationsmaterial zum Thema «Jugendschutz» • farbige Kontrollarmbänder als Eintrittskontrolle • Schulungen zum Thema «Alkohol- und Tabakverkauf an Jugendliche» • Sticker-Karten mit Altersrichtlinien für den Jugendschutz. Für Fragen zur Umsetzung dieser Empfehlungen kontaktieren Sie uns unter: Gastro Zug Barbara Schneider, Gasthaus zum Rössli, Mitteldorfstrasse 1, 6315 Oberägeri T 041 750 12 36/079 743 04 87 oder per E-Mail an [email protected] Amt für Gesundheit des Kantons Zug Isabelle Egger Tresch, Leiterin Gesundheitsförderung und Prävention T 041 728 39 39 oder per E-Mail an [email protected] 2015 dürfen Sie: 2016 dürfen Sie: 2000 Jugendlichen mit Jahrgang 2000 und jüngeren weder alkoholische Getränke noch Tabakwaren verkaufen; 2001 Jugendlichen mit Jahrgang 2001 und jüngeren weder alkoholische Getränke noch Tabakwaren verkaufen; 1999 Jugendlichen mit Jahrgang 1999 nach deren Geburtstag nur Bier, Wein und Apfelwein (keine Spirituosen und Tabakwaren) verkaufen; 2000 Jugendlichen mit Jahrgang 2000 nach deren Geburtstag nur Bier, Wein und Apfelwein (keine Spirituosen und Tabakwaren) verkaufen; 1998 Jugendlichen mit Jahrgang 1998 nur Bier, Wein und Apfelwein (keine Spirituosen und Tabakwaren) verkaufen; 1999 Jugendlichen mit Jahrgang 1999 nur Bier, Wein und Apfelwein (keine Spirituosen und Tabakwaren) verkaufen; 1997 Jugendlichen mit Jahrgang 1997 nach deren Geburtstag alle alkoholischen Getränke und Tabakwaren verkaufen. 1998 Jugendlichen mit Jahrgang 1998 nach deren Geburtstag alle alkoholischen Getränke und Tabakwaren verkaufen.
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