Erläuterungen zum Wahlsystem

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Bei der Kommunalwahl in Frankfurt am 6. März 2016
werden 93 Stadtverordnete gewählt. Daraus folgt: Sie können 93 Stimmen verteilen.
gleichzeitig werden für den Ortsbeirat, 19 Ortsbeiräte gewählt. Sie können dafür 19 Stimmen verteilen.
Durch das Listenkreuz:
Wählen Sie eine Partei, indem Sie in der Kopfzeile dieser Partei ein Kreuz
machen. Damit wählt man alle Kandidaten einer Partei in der vorgegebenen
Reihenfolge.
Wichtig: Sie dürfen nur eine Partei ankreuzen.
Durch Kumulieren:
Kann man bis zu drei Stimmen pro Kandidat vergeben und damit
die Chancen eines Flughafenausbaugegners erhöhen, einen Sitz in
Stadtparlament oder Ortsbeirat zu bekommen.
Wichtig: Auf keinen Fall mehr als drei Stimmen pro Kandidat vergeben.
Durch Streichen eines Kandidaten (z.B. von
Flughafenausbaubefürwortern) erhalten diese keine Stimme, die
Reihenfolge der Liste wird verändert und damit sinken die Chancen in das
Stadtparlament oder den Ortsbeirat gewählt zu werden.
Wichtig: Nur bei der Partei die man mit Listenkreuz gewählt hat zeigt
dies Wirkung.
Sie können gleichzeitig streichen, kumulieren und panaschieren!
Durch Panaschieren können an
Flughafenausbaugegner die auf Listen anderer
Parteien stehen, pro Kandidat bis zu drei Stimmen
vergeben werden.
Für ganz Mutige gibt es auch die Möglichkeit keiner
Partei ein Listenkreuz zu geben und alle 93 Stimmen
für das Stadtparlament oder die 19 Stimmen für den
Ortsbeirat 5 einzeln anzukreuzen.
Wichtig: Auf keinen Fall mehr als 93 beziehungsweise
19 Stimmen auf den entsprechenden Wahlzetteln
vergeben.
Wann wird ein Stimmzettel ungültig?
• Sie dürfen nur eine Partei ankreuzen.
• Sie dürfen jedem Kandidaten nur bis zu drei Stimmen geben.
• Besonders wenn Sie keine Liste ankreuzen: Achten Sie darauf, dass Sie nicht mehr als 93 Stimmen für
die Stadtverordnetenversammlung oder 19 Stimmen für den Ortsbeirat vergeben.
Bei der Kommunalwahl am 6.März 2016 können Sie jetzt zum dritten Mal kumulieren und panaschieren.
Der große Unterschied: Sie können Parteien und einzelne Personen wählen.
Es ermöglicht Ihnen eine größere Mitsprache, und mehr Demokratie ist möglich.
Kumulieren (anhäufeln) bedeutet, durch Kennzeichnung können Sie selber entscheiden, wie viele Stimmen
Sie einem bestimmten Kandidaten geben möchten.
Durch Panaschieren (mischen) können Sie, unabhängig von der Parteizugehörigkeit des Kandidaten, Ihre
persönliche Auswahl treffen.
Sie können auch Kandidaten streichen.
Grundlegende Informationen:
1. Sie können so viele Stimmen vergeben, wie Mandate zu besetzen sind. Bei der Wahl in Frankfurt am
6. März sind 93 Stadtverordnete (19 Ortsbeiräte) zu wählen. Daraus folgt, Sie können 93 Stimmen (19
Stimmen im Ortsbeirat) vergeben.
2. Jeder Kandidat darf nur bis zu drei Stimmen erhalten.
3. Auf dem Stimmzettel stehen nebeneinander die Listen der Parteien mit bis zu 93 Kandidaten (19
Kandidaten OBR5). Diese 93 (19) Stimmen können Sie bei dieser Wahl kumulieren und panaschieren.
Sie haben jetzt folgende Möglichkeiten:
Wenn Ihnen dies alles zu kompliziert ist, lassen Sie nur einer Partei Ihre Stimmen zukommen. Sie setzen in
der Kopfzeile der Partei Ihrer Wahl ein Kreuz.
Wenn Sie es aber nicht damit belassen wollen, können Sie kumulieren.
Sie geben einem oder auch mehreren Kandidaten direkt Ihr Stimme geben, indem Sie dies durch Kreuze
kennzeichnen. Bei der Auszählung erhalten dann andere Bewerber dieser Partei entsprechend weniger.
Streichen
Achtung! Sie können Kandidaten nur streichen, wenn sie auf der Liste stehen, die Sie vorher angekreuzt
haben.
Wenn Sie einen Kandidaten streichen, werden die Stimmen frei, die dieser Kandidat sonst von Ihnen
bekommen hätte. Andere Bewerber der Partei erhalten dann bei der Auszählung entsprechend mehr
Stimmen.
Sie können diese freien Stimmen auch entweder zum Kumulieren anderer Kandidaten der angekreuzten
Partei benutzen, oder Sie vergeben sie durch Panaschieren an Kandidaten anderer Parteien auf dem
Stimmzettel.
Wenn Sie keine Partei ankreuzen wollen, wählen Sie, indem Sie den Kandidaten Ihrer Wahl durch Ankreuzen
oder Ziffern bis zu drei Stimmen geben.
Was passiert bei der Auszählung?
Veränderungen durch Kreuze haben absoluten Vorrang. Diese Stimmen werden zuerst gezählt. Damit weiß
man, wie viele Stimmen für die angekreuzte Liste übrig sind.
Welche Fehler können Sie machen?
1. Bitte vergeben Sie nur ein Listenkreuz! Sonst wird der Stimmzettel ungültig.
2. Kein Kandidat sollte mehr als 3 Stimmen erhalten. Sonst besteht die Gefahr, dass der Stimmzettel ungültig
wird.
Unser Rat: Wählen Sie per Briefwahl!!! So können Sie in Ruhe zu Hause den Stimmzettel ausfüllen.
Benutzen Sie beim Ausfüllen einen Bleistift. Vielleicht ist ja manchmal Radieren nötig.
Wenn Sie Internet haben, dann können Sie es hier ein bisschen ausprobieren.
http://www.probewahl.de/hessen/index.html
Ab 25. Januar ist das Briefwahllokal im Wahlamt geöffnet und der Versand von Briefwahlunterlagen
beginnt.
Die Musterstimmzettel werden ab dem 29. Januar versandt.
Wahlamt, Zeil 3, Tel.: 069 212 40400, E-Mail: [email protected] (nur Briefwahlanträge)