Gefährliche Hunde | Manuskript Gefährliche Hunde Bericht: Birgit Mittwoch Dieser Hund ist hochgefährlich. Sagt das Hallenser Ordnungsamt. Herrchen Andreas Braband, Musikschulleiter, ist uneinsichtig. Und lässt die Bestie weiter beim Unterricht hospitieren. Die Schüler haben auch noch nicht verstanden, mit wem sie es hier eigentlich zu tun haben. Charlotte Er ist ein sehr netter Hund, und ziemlich naja klug und kuschelig ist er. Netter Hund? Ha! Bonny zeigte ihr wahres „ich“ als gefährliches Tier vor einigen Wochen. Hier jagte sie ihr Opfer und verletzte es – es war eine Katze. Andreas Braband, Hundebesitzer Ja, ja sie war an einer langen Schleppleine und hat sich losgerissen und ist hier rein und ganz schnell ging das. Und der Katze geht es gut, die Tierarztkosten sind auch bezahlt worden von der Hundehaftpflicht. Das tut mir leid um so ´ne Katze, aber der Hund hat ja auch seinen Instinkt, da ist es immer ein bisschen schwierig da zu urteilen. Aber die Katzenbesitzerin wollte wohl mehr Rache und erstattet Anzeige beim Ordnungsamt. Das war‘s nun für Bonnys guten Ruf – einmal zugeschnappt reicht aus und sie ist nun, hier steht‘s: „ein gefährlicher Hund“. Egal welche Rasse, harmlos zugeschnappt oder angriffslustig gefetzt – das Hundegesetz macht alle gleich. Sachsen-Anhalt kennt da kein Pardon - nur Thüringen und Rheinland-Pfalz sind genauso scharf. Und hier sitzen die Vollstrecker, die uns vor all denen erretten, die so tun als seien sie harmlose Kuscheltiere. Abteilungsleiter Tobias Teschner, kämpft manchmal mit seinem hundefreundlichen Gewissen. Aber - er muss es einfach tun: Tobias Teschner, Ordnungsamt Halle Im Falle des vorliegenden Gesetzes ist es so, dass wir keinen Ermessensspielraum haben bezüglich der Entscheidung, das ist eine sogenannte gebundene Entscheidung. Liegen also die Voraussetzungen vor, ist der Hund als gefährlich einzustufen. Das heißt, einen Ermessensspielraum in diesem Sinne gibt es hier gar nicht. Zur „gebundenen Entscheidung“ gehört auch ein Wesenstest des gefährlichen Tieres. Kostenpunkt 100 €. Und ein Sachkundenachweis fürs Herrchen: 400 €. Auch die Hundesteuer steigt - von 90 Euro auf 720 Euro pro Jahr. Büßen sollst Du, Katzenjäger! Hundetrainerin Christiane Saalfeld hat das Wesen von Bonny fürs Amt und die Akten getestet. Die sogenannte Sozialverträglichkeit geprüft. Hinweis: Dieses Manuskript ist urheberrechtlich geschützt und darf nur für den privaten Gebrauch des Empfängers verwendet werden. Jede Verwertung ohne Zustimmung des Urheberberechtigten ist unzulässig. 1 Gefährliche Hunde | Manuskript Christiane Saalfeld, Hundetrainerin Da wird eben geschaut, wie reagiert der Hund in bestimmte, auf Radfahrer, auf Jogger, auf andere Hunde auch auf bedrohliche Situationen. Der Hund wird ja angestarrt, er wird angeschrien. Nur ca. 10 von 400 Hunden pro Jahr bestehen diesen Test nicht. Und Bestie Bonny? Christiane Saalfeld, Hundetrainerin Halle Bonny hatte in der Situation beim Anstarren ist sie zurückgesprungen, wollte das eher beschwichtigen. Also wollte eher sagen, oh, oh ich tu dir gar nichts. Das sind Sachen, die sind völlig in Ordnung und deswegen ist sie nicht gefährlich und deswegen muss sie auch nicht, oder theoretisch müsste man sie auch nicht weiterhin als gefährlich eingestuft lassen. Ja, was denn nun – doch nicht gefährlich? Absurderweise ist es für die amtliche Beurteilung der Tiere egal, was der Wesenstest sagt. Das Hundegesetz spricht: Einmal gefährlich, immer gefährlich, bis Bonny in den Hundehimmel eingeht. Dieser Politik-Hardliner hat sich das ganze ausgedacht: Jens Kolze von der CDU-Fraktion in Sachsen-Anhalt. Er hat am sogenannten „Gefährliche Hundegesetz“ mit geschrieben. Jens Kolze, MdL, CDU-Fraktion Wir haben wahrscheinlich als Gesetzgeber zum damaligen Zeitpunkt dieses Problem so nicht gesehen. Die Praxis hat uns eines Besseren belehrt. Hier muss man sagen, hier müssen wir besser werden, hier müssen wir nachjustieren und das haben wir uns jetzt auf die Fahnen geschrieben. Nachjustieren. Also - eine Begnadigung nicht ganz so gefährlicher Hunde möglich machen. Klingt logisch – ist aber nur ein guter Spruch. Denn wie wir erfahren haben, sind solche Änderungen im geplanten neuen Hundegesetz –nicht vorgesehen. Gut für die Verwalter, Wesenstester und - die Steuereinnahmen. Hinweis: Dieses Manuskript ist urheberrechtlich geschützt und darf nur für den privaten Gebrauch des Empfängers verwendet werden. Jede Verwertung ohne Zustimmung des Urheberberechtigten ist unzulässig. 2
© Copyright 2024 ExpyDoc