Häufige Fragen zum Sachkundenachweis Wofür dient eigentlich ein Sachkundenachweis? Hunde sind so zu halten und zu führen, dass von ihnen keine Gefahren für Mensch und Tier ausgehen. Dieser Grundsatz gilt für alle Hunde - egal, welcher Rasse sie angehören oder wie groß oder alt sie sind! Um diesem Grundsatz nachkommen zu können, müssen Hundehalter die erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten besitzen, was den Umgang mit Hunden sowohl in alltäglichen, als auch in besonderen Situationen angeht. Ein Sachkundenachweis oder auch „Hundeführerschein“ genannt, ist eine Bescheinigung über eben jenes Wissen, welches sich der Hundehalter in einem Kurs angeeignet und in einer abschließenden Prüfung erfolgreich unter Beweis gestellt hat. Wann ist ein Sachkundenachweis zwingend notwendig? Wer einen sogenannten Gefahrenhund hält, muss gemäß § 8 Abs. 2 Gefahrhundegesetz (GefHG) Schleswig-Holstein einen Nachweis darüber erbringen, dass er seinen Hund so halten und führen kann, dass von diesem keine Gefahr für die öffentliche Sicherheit ausgeht (Sachkundenachweis). Dies gilt nicht nur für den Halter selbst, sondern auch für Personen, die den Hund lediglich ausführen oder auf ihn aufpassen, weshalb auch sie über einen Sachkundenachweis verfügen müssen. Welche Hunde gelten überhaupt als Gefahrenhunde? In Schleswig-Holstein gelten folgende Hunderassen als Gefahrenhunde: Pitbull-Terrier, American Staffordshire-Terrier, Staffordshire-Bullterrier und Bullterrier sowie alle Mischlinge aus diesen Rassen. Ebenfalls als Gefahrenhunde gelten weiterhin: • Hunde mit über das natürliche Maß hinausgehender Kampfbereitschaft, Angriffslust (besonders niedrige Reizschwelle), Schärfe oder anderer Mensch oder Tier gefährdender Eigenschaften, insbesondere Beißkraft und fehlender Bisslösung; • Hunde, die einen Menschen gebissen haben, sofern dies nicht zur Verteidigung anlässlich einer strafbaren Handlung geschah; • Hunde, die außerhalb des Grundstücks des Hundehalters wiederholt in gefahrdrohender Weise Menschen angesprungen haben; • Hunde, die ein anderes Tier durch Bisse verletzt haben, ohne selbst angegriffen worden zu sein oder die einen anderen Hund gebissen haben, obwohl sich dieser ihm bereits unterwarf; • Hunde, die unkontrolliert Wild, Vieh oder andere Tiere hetzen oder reißen. Warum ist ein Sachkundenachweis für jeden Hundehalter empfehlenswert? Auch wenn ein Sachkundenachweis nur für Gefahrenhunde im Sinne des Gefahrhundegesetzes zwingend notwendig ist, so ist der Nachweis und damit die Teilnahme an dem Kurs generell für jeden Hundehalter empfehlenswert. Eine harmonische Mensch-Tier-Beziehung beruht vor allem auf gegenseitigem Vertrauen und Respekt, wobei der Mensch die notwenigen Voraussetzungen hierfür schaffen und dem Hund mit richtigem Verhalten gegenüber treten muss. Da Hunde von Natur aus gerne ihre Grenzen austesten, müssen sie frühzeitig und konsequent lernen, diese zu akzeptieren, um gesellschaftsfähig zu sein und sich nicht zum „Kläffer“, „Leinenzieher“ oder „Springer“ zu wandeln. Um dies von Grund auf zu unterbinden, erhalten Hundehalter in dem Kurs fundiertes Wissen über das Verhalten und die Erziehung von Hunden, aber auch Wissen über typische Missverständnisse zwischen Hund und Halter. Welche Inhalte werden in dem Kurs vermittelt und wodurch? Neben den erforderlichen Kenntnissen und Fähigkeiten zum Umgang mit Hunden in Alltagssituationen wird den Kursteilnehmern auch vermittelt, wie sie in kritischen (Gefahren-) Situationen mit dem Hund umgehen sollten. Die Prävention und das Erkennen von Gefahrensituationen sind daher wesentliche Grundsteine des Kurses. Unterschieden wird zwischen rein theoriebasierten Kursen und Kursen mit zusätzlichen praktischen Kursanteilen, wie etwa dem VDH-Hundeführerschein, bei dem Übungen zum Gehorsam und zur Sozialverträglichkeit des Hundes durchgeführt werden. Insbesondere bei dem rein theoretischen Kurs ist es nicht zwangsläufig notwendig, bereits einen eigenen Hund mitzubringen, zumal sich der Sachkundenachweis auch an Menschen richtet, die sich zum ersten mal einen Hund anschaffen und sich bereits vor der eigentlichen Hundeschule schon einmal über den richtigen Umgang mit Hunden informieren möchten. Wer hält den Kurs ab und wie viel kostet er? Die Kurse zum Erwerb des Sachkundenachweises dürfen nur von hierfür speziell ausgebildeten Personen abgehalten werden. So bieten z.B. die Tierärzteschaft, der VDH oder der BHV Kurse an, die sich dabei im Wesentlichen bei der Schwerpunktsetzung des Kursinhaltes und natürlich auch beim Kosten- und Zeitaufwand unterscheiden. Für einen rein theoriebasierten Kurs gibt es unter anderem folgende Kursanbieter: Anbieter: Tierärztin Frau Heimke Siemen-Thiesfeld Anschrift: Einfelder Straße 33 in 24536 Neumünster Telefon: 04321 - 95 70 20 oder 04321 - 95 70 24 Email: [email protected] Website: www.tierarztpraxis-nms.de Kursinhalte: ausschließlich Theorie Kurskosten: 110,00 € Kursdauer: insg. 5 Kurse dienstags abends Prüfungsinhalte: Multiple-Choice-Test, ausschließlich Theoriefragen Voraussetzungen: Hundehalter ab einem Alter von 18 Jahren Hunde ab einem Alter von 1 Jahr Für einen VDH-Hundeführerschein gibt es unter anderem folgende Kursanbieter: Anbieter: Altenholzer Hundefreunde e.V. Anschrift: Hof Barkmissen in 24161 Altenholz Telefon: 0431 – 32 92 42 9 Email: [email protected] Website: www.altenholzer-hundefreunde.de Kursinhalte: Theorie und Praxis zu folgenden Themenschwerpunkten: • Sachkunde des Hundehalters • Gehorsam des Hundes • Sozialverträglichkeit des Hundes Kurskosten: 115,00 € Kursdauer: mind. 12 Kurse samstags von 10:00-12:00 Uhr (April-September) Prüfungsinhalte: Multiple-Choice-Test + praktische Prüfung vor externem Prüfer Voraussetzungen: Hundehalter ab einem Alter von ca. 12 Jahren, Hunde ab einem Alter von mind. 1 Jahr mit Chip-Kennzeichnung Mindestgröße des Kurses von 12-15 Teilnehmern Welche Inhalte werden in der abschließenden Prüfung abgefragt? In einer abschließenden Prüfung haben die Kursteilnehmer ihr zuvor erlerntes Wissen über den Umgang mit Hunden noch einmal unter Beweis zu stellen. Erst nach einer erfolgreich bestandenen Prüfung erhalten die Teilnehmer den Sachkundenachweis. Die Prüfung besteht dabei überwiegend aus einem theoretischen Prüfungsteil, welcher je nach Kurs um einen praktischen Prüfungsteil ergänzt werden kann. Den theoretischen Prüfungsteil können die Hundehalter prinzipiell in jeder Tierarztpraxis absolvieren, ebenso bei einer Hundeschule mit einem durch die Tierärztekammer zertifizierten Hundetrainer. Sie wird als computergestützte und zeitlich begrenzte Prüfung durchgeführt und umfasst mehrere Multiple-Choice-Fragen aus unterschiedlichen Sachgebieten, wie z.B. Welpenkauf, Hundeerziehung oder Hundehaltung. Zusätzlich zum theoretischen Prüfungsteil finden je nach Kurs noch praktische Übungen mit dem Hund statt, bei denen z.B. das sichere Führen des Hundes in der Öffentlichkeit geprüft wird, während andere Hunde, Jogger, Radfahrer, Kinder oder Autos passieren. Wer ist zur Abnahme des Prüfungsteils berechtigt? Die Prüfungen zum Erwerb des Sachkundenachweises dürfen nur von hierfür speziell zertifizierten Personen abgenommen werden, wie z.B. von Fachtierärzten für Verhaltenskunde, Tierärzten mit der Zusatzbezeichnung Verhaltenstherapie oder von durch die Tierärztekammer oder dem VDH zertifizierten Hundetrainern.
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