Rudolf Hinterding Wolfsweg 20 26639 Wiesmoor Wiesmoor, den 19. Februar 2013 Tel.: 0 49 44 / 91 43 84 Fax: 0 49 44 / 91 44 09 Hollberg & Schmidts z.Hd. Frau Schmidts Postfach 3121 21670 Stade Pflichtteil Hinterding ./. Hinterding Sehr geehrte Frau Schmidts, hiermit bitte ich Sie um Kenntnisnahme bzgl. des Schreibens meines Vaters (siehe Anlage) an mich und meiner Reaktion darauf. Ich schreibe Sie direkt an, da mein Anwalt Herr Dr. von der Decken im Moment in Urlaub ist und ich keine Fristen versäumen möchte. Mit freundlichen Grüßen Rudolf Hinterding Anlage Seite 1 von 1 Rudolf Hinterding Wolfsweg 20 26639 Wiesmoor Wiesmoor, den 19. Februar 2013 Einschreiben mit Rückschein Herrn Hans Hinterding Münsterstr. 26 48282 Emsdetten Dein Fax vom 14.2.2013 – Gläubigerbenachteiligung Hallo Papa, in deinem Fax vom 14.2.2013 deutest du an, dass du dein Vermögen komplett auf einzelne oder mehrere meiner Geschwister/meine Schwägerin übereignet hast. Weiterhin ist deinem Schreiben zu entnehmen, dass du jederzeit eine eidesstattliche Versicherung über deine Vermögensverhältnisse abgeben kannst. Nur für den Fall, dass damit gemeint sein soll, dass du einer möglichen Zahlung meines Pflichtteils nicht mehr nachkommen kannst und lediglich um die Wahrung möglicher Fristen zu sichern, gebe ich dir hiermit Folgendes bekannt: Für mich persönlich ist mit den Angaben im o.g. Schreiben und natürlich mit den Übereignungen deines Vermögens selbst der Anschein einer Gläubigerbenachteiligung/eines Gläubigerbetrugs gegeben. Deshalb teile ich dir hiermit mit, dass ich die Übertragungen anfechten werde, falls du die Zahlung meines Pflichtteils verweigern solltest oder schon vorher, sofern mein Anwalt, der sich zurzeit im Urlaub befindet, das für sinnvoll hält. Ich werde diesen Sachverhalt meinem Anwalt zur Prüfung übergeben mit der Bitte, im Rahmen des AnfG und/oder unter Zuhilfenahme ihm geeignet erscheinender Rechtsmittel dagegen anzugehen und die Übereignungen ggf. rückgängig machen zu lassen. Dieses Schreiben erhalten sinngemäß auch meine Geschwister nebst meiner Schwägerin und selbstverständlich deine Anwältin Frau Schmidts. Für den Fall, dass meine Geschwister und/oder meine Schwägerin sich trotz Kenntnis einer anstehenden Pflichtteilsforderung an einer Gläubigerbenachteiligung zu meinem Nachteil beteiligt haben sollten, werde ich selbstverständlich auch gegen sie vorgehen, da sie sich meiner Ansicht nach in diesem Fall mit strafbar gemacht haben. Mit freundlichen Grüßen Rudolf Hinterding Rudolf Hinterding Wolfsweg 20 26639 Wiesmoor Wiesmoor, den 19. Februar 2013 Einschreiben mit Rückschein Herrn Peter Hinterding Hildesheimer Str. 32 31171 Nordstemmen Fax von Hans Hinterding vom 14.2.2013 – Gläubigerbenachteiligung Hallo Peter, Papa hat in seinem Schreiben an mich angedeutet, dass er sein ganzes Vermögen komplett auf einzelne oder mehrere meiner Geschwister/seine Schwiegertochter übereignet hat. Weiterhin ist seinem Schreiben zu entnehmen, dass er jederzeit eine eidesstattliche Versicherung über seine Vermögensverhältnisse abgeben kann. Nur für den Fall, dass damit gemeint sein soll, dass er einer möglichen Zahlung meines Pflichtteils nicht mehr nachkommen kann und lediglich um die Wahrung möglicher Fristen zu sichern, gebe ich dir hiermit Folgendes bekannt: Für mich persönlich ist mit den Angaben im o.g. Schreiben und natürlich mit den Übereignungen des Vermögens selbst der Anschein einer Gläubigerbenachteiligung/eines Gläubigerbetrugs gegeben. Deshalb teile ich dir mit, dass ich die Übertragungen anfechten werde, falls Papa die Zahlung meines Pflichtteils verweigern sollte oder schon vorher, sofern mein Anwalt, der sich zurzeit im Urlaub befindet, das für sinnvoll hält. Ich werde diesen Sachverhalt meinem Anwalt zur Prüfung übergeben mit der Bitte, im Rahmen des AnfG und/oder unter Zuhilfenahme ihm geeignet erscheinender Rechtsmittel dagegen anzugehen und die Übereignungen ggf. rückgängig machen zu lassen. Es besteht nach den Angaben in Papas Schreiben potenziell die Möglichkeit, dass du, trotz Kenntnis einer anstehenden Pflichtteilsforderung meinerseits, an einer Gläubigerbenachteiligung zu meinem Nachteil beteiligt gewesen sein könntest. In dem Fall hättest du dich meiner Ansicht nach mit strafbar gemacht und ich würde selbstverständlich auch gegen dich vorgehen. Falls du natürlich mit möglichen Übertragungen von Vermögenswerten meines Vaters zum Zwecke der besagten Gläubigerbenachteiligung zu meinem Nachteil keinerlei Befassung hattest, wird sich das im Laufe der Recherchen sicherlich bestätigen und du kannst dieses Schreiben als gegenstandslos betrachten. Mit freundlichen Grüßen Rudolf Hinterding Rudolf Hinterding Wolfsweg 20 26639 Wiesmoor Wiesmoor, den 19. Februar 2013 Einschreiben mit Rückschein Frau Brigitte Hinterding Hildesheimer Str. 32 31171 Nordstemmen Fax von Hans Hinterding vom 14.2.2013 – Gläubigerbenachteiligung Hallo Brigitte, min Vater hat in seinem Schreiben an mich angedeutet, dass er sein ganzes Vermögen komplett auf einzelne oder mehrere meiner Geschwister/seine Schwiegertochter übereignet hat. Weiterhin ist seinem Schreiben zu entnehmen, dass er jederzeit eine eidesstattliche Versicherung über seine Vermögensverhältnisse abgeben kann. Nur für den Fall, dass damit gemeint sein soll, dass er einer möglichen Zahlung meines Pflichtteils nicht mehr nachkommen kann und lediglich um die Wahrung möglicher Fristen zu sichern, gebe ich dir hiermit Folgendes bekannt: Für mich persönlich ist mit den Angaben im o.g. Schreiben und natürlich mit den Übereignungen des Vermögens selbst der Anschein einer Gläubigerbenachteiligung/eines Gläubigerbetrugs gegeben. Deshalb teile ich dir mit, dass ich die Übertragungen anfechten werde, falls mein Vater die Zahlung meines Pflichtteils verweigern sollte oder schon vorher, sofern mein Anwalt, der sich zurzeit im Urlaub befindet, das für sinnvoll hält. Ich werde diesen Sachverhalt meinem Anwalt zur Prüfung übergeben mit der Bitte, im Rahmen des AnfG und/oder unter Zuhilfenahme ihm geeignet erscheinender Rechtsmittel dagegen anzugehen und die Übereignungen ggf. rückgängig machen zu lassen. Es besteht nach den Angaben in dem Schreiben meines Vaters potenziell die Möglichkeit, dass du, trotz Kenntnis einer anstehenden Pflichtteilsforderung meinerseits, an einer Gläubigerbenachteiligung zu meinem Nachteil beteiligt gewesen sein könntest. In dem Fall hättest du dich meiner Ansicht nach mit strafbar gemacht und ich würde selbstverständlich auch gegen dich vorgehen. Falls du natürlich mit möglichen Übertragungen von Vermögenswerten meines Vaters zum Zwecke der besagten Gläubigerbenachteiligung zu meinem Nachteil keinerlei Befassung hattest, wird sich das im Laufe der Recherchen sicherlich bestätigen und du kannst dieses Schreiben als gegenstandslos betrachten. Mit freundlichen Grüßen Rudolf Hinterding Rudolf Hinterding Wolfsweg 20 26639 Wiesmoor Wiesmoor, den 19. Februar 2013 Einschreiben mit Rückschein Herrn Andreas Hinterding Bühlsand 43 48282 Emsdetten Fax von Hans Hinterding vom 14.2.2013 – Gläubigerbenachteiligung Hallo Andreas, Papa hat in seinem Schreiben an mich angedeutet, dass er sein ganzes Vermögen komplett auf einzelne oder mehrere meiner Geschwister/seine Schwiegertochter übereignet hat. Weiterhin ist seinem Schreiben zu entnehmen, dass er jederzeit eine eidesstattliche Versicherung über seine Vermögensverhältnisse abgeben kann. Nur für den Fall, dass damit gemeint sein soll, dass er einer möglichen Zahlung meines Pflichtteils nicht mehr nachkommen kann und lediglich um die Wahrung möglicher Fristen zu sichern, gebe ich dir hiermit Folgendes bekannt: Für mich persönlich ist mit den Angaben im o.g. Schreiben und natürlich mit den Übereignungen des Vermögens selbst der Anschein einer Gläubigerbenachteiligung/eines Gläubigerbetrugs gegeben. Deshalb teile ich dir mit, dass ich die Übertragungen anfechten werde, falls Papa die Zahlung meines Pflichtteils verweigern sollte oder schon vorher, sofern mein Anwalt, der sich zurzeit im Urlaub befindet, das für sinnvoll hält. Ich werde diesen Sachverhalt meinem Anwalt zur Prüfung übergeben mit der Bitte, im Rahmen des AnfG und/oder unter Zuhilfenahme ihm geeignet erscheinender Rechtsmittel dagegen anzugehen und die Übereignungen ggf. rückgängig machen zu lassen. Es besteht nach den Angaben in Papas Schreiben potenziell die Möglichkeit, dass du, trotz Kenntnis einer anstehenden Pflichtteilsforderung meinerseits, an einer Gläubigerbenachteiligung zu meinem Nachteil beteiligt gewesen sein könntest. In dem Fall hättest du dich meiner Ansicht nach mit strafbar gemacht und ich würde selbstverständlich auch gegen dich vorgehen. Falls du natürlich mit möglichen Übertragungen von Vermögenswerten meines Vaters zum Zwecke der besagten Gläubigerbenachteiligung zu meinem Nachteil keinerlei Befassung hattest, wird sich das im Laufe der Recherchen sicherlich bestätigen und du kannst dieses Schreiben als gegenstandslos betrachten. Mit freundlichen Grüßen Rudolf Hinterding Rudolf Hinterding Wolfsweg 20 26639 Wiesmoor Wiesmoor, den 19. Februar 2013 Einschreiben mit Rückschein Frau Sonja Lechel Münsterstr. 26 a 48282 Emsdetten Fax von Hans Hinterding vom 14.2.2013 – Gläubigerbenachteiligung Hallo Sonja, Papa hat in seinem Schreiben an mich angedeutet, dass er sein ganzes Vermögen komplett auf einzelne oder mehrere meiner Geschwister/seine Schwiegertochter übereignet hat. Weiterhin ist seinem Schreiben zu entnehmen, dass er jederzeit eine eidesstattliche Versicherung über seine Vermögensverhältnisse abgeben kann. Nur für den Fall, dass damit gemeint sein soll, dass er einer möglichen Zahlung meines Pflichtteils nicht mehr nachkommen kann und lediglich um die Wahrung möglicher Fristen zu sichern, gebe ich dir hiermit Folgendes bekannt: Für mich persönlich ist mit den Angaben im o.g. Schreiben und natürlich mit den Übereignungen des Vermögens selbst der Anschein einer Gläubigerbenachteiligung/eines Gläubigerbetrugs gegeben. Deshalb teile ich dir mit, dass ich die Übertragungen anfechten werde, falls Papa die Zahlung meines Pflichtteils verweigern sollte oder schon vorher, sofern mein Anwalt, der sich zurzeit im Urlaub befindet, das für sinnvoll hält. Ich werde diesen Sachverhalt meinem Anwalt zur Prüfung übergeben mit der Bitte, im Rahmen des AnfG und/oder unter Zuhilfenahme ihm geeignet erscheinender Rechtsmittel dagegen anzugehen und die Übereignungen ggf. rückgängig machen zu lassen. Es besteht nach den Angaben in Papas Schreiben potenziell die Möglichkeit, dass du, trotz Kenntnis einer anstehenden Pflichtteilsforderung meinerseits, an einer Gläubigerbenachteiligung zu meinem Nachteil beteiligt gewesen sein könntest. In dem Fall hättest du dich meiner Ansicht nach mit strafbar gemacht und ich würde selbstverständlich auch gegen dich vorgehen. Falls du natürlich mit möglichen Übertragungen von Vermögenswerten meines Vaters zum Zwecke der besagten Gläubigerbenachteiligung zu meinem Nachteil keinerlei Befassung hattest, wird sich das im Laufe der Recherchen sicherlich bestätigen und du kannst dieses Schreiben als gegenstandslos betrachten. Mit freundlichen Grüßen Rudolf Hinterding
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