Anlage_K6_AnfG_Anschreiben_wg_Fristenwahrung

Rudolf Hinterding
Wolfsweg 20
26639 Wiesmoor
Wiesmoor, den 19. Februar 2013
Tel.: 0 49 44 / 91 43 84
Fax: 0 49 44 / 91 44 09
Hollberg & Schmidts
z.Hd. Frau Schmidts
Postfach 3121
21670 Stade
Pflichtteil Hinterding ./. Hinterding
Sehr geehrte Frau Schmidts,
hiermit bitte ich Sie um Kenntnisnahme bzgl. des Schreibens meines Vaters (siehe Anlage) an mich
und meiner Reaktion darauf.
Ich schreibe Sie direkt an, da mein Anwalt Herr Dr. von der Decken im Moment in Urlaub ist und ich
keine Fristen versäumen möchte.
Mit freundlichen Grüßen
Rudolf Hinterding
Anlage
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Rudolf Hinterding
Wolfsweg 20
26639 Wiesmoor
Wiesmoor, den 19. Februar 2013
Einschreiben mit Rückschein
Herrn
Hans Hinterding
Münsterstr. 26
48282 Emsdetten
Dein Fax vom 14.2.2013 – Gläubigerbenachteiligung
Hallo Papa,
in deinem Fax vom 14.2.2013 deutest du an, dass du dein Vermögen komplett auf einzelne oder mehrere meiner Geschwister/meine Schwägerin übereignet hast. Weiterhin ist deinem Schreiben zu entnehmen, dass du jederzeit eine eidesstattliche Versicherung über deine Vermögensverhältnisse abgeben
kannst. Nur für den Fall, dass damit gemeint sein soll, dass du einer möglichen Zahlung meines
Pflichtteils nicht mehr nachkommen kannst und lediglich um die Wahrung möglicher Fristen zu sichern, gebe ich dir hiermit Folgendes bekannt:
Für mich persönlich ist mit den Angaben im o.g. Schreiben und natürlich mit den Übereignungen deines Vermögens selbst der Anschein einer Gläubigerbenachteiligung/eines Gläubigerbetrugs gegeben.
Deshalb teile ich dir hiermit mit, dass ich die Übertragungen anfechten werde, falls du die Zahlung
meines Pflichtteils verweigern solltest oder schon vorher, sofern mein Anwalt, der sich zurzeit im
Urlaub befindet, das für sinnvoll hält.
Ich werde diesen Sachverhalt meinem Anwalt zur Prüfung übergeben mit der Bitte, im Rahmen des
AnfG und/oder unter Zuhilfenahme ihm geeignet erscheinender Rechtsmittel dagegen anzugehen und
die Übereignungen ggf. rückgängig machen zu lassen.
Dieses Schreiben erhalten sinngemäß auch meine Geschwister nebst meiner Schwägerin und selbstverständlich deine Anwältin Frau Schmidts. Für den Fall, dass meine Geschwister und/oder meine
Schwägerin sich trotz Kenntnis einer anstehenden Pflichtteilsforderung an einer Gläubigerbenachteiligung zu meinem Nachteil beteiligt haben sollten, werde ich selbstverständlich auch gegen sie vorgehen, da sie sich meiner Ansicht nach in diesem Fall mit strafbar gemacht haben.
Mit freundlichen Grüßen
Rudolf Hinterding
Rudolf Hinterding
Wolfsweg 20
26639 Wiesmoor
Wiesmoor, den 19. Februar 2013
Einschreiben mit Rückschein
Herrn
Peter Hinterding
Hildesheimer Str. 32
31171 Nordstemmen
Fax von Hans Hinterding vom 14.2.2013 – Gläubigerbenachteiligung
Hallo Peter,
Papa hat in seinem Schreiben an mich angedeutet, dass er sein ganzes Vermögen komplett auf einzelne
oder mehrere meiner Geschwister/seine Schwiegertochter übereignet hat. Weiterhin ist seinem Schreiben zu entnehmen, dass er jederzeit eine eidesstattliche Versicherung über seine Vermögensverhältnisse abgeben kann. Nur für den Fall, dass damit gemeint sein soll, dass er einer möglichen Zahlung meines Pflichtteils nicht mehr nachkommen kann und lediglich um die Wahrung möglicher Fristen zu
sichern, gebe ich dir hiermit Folgendes bekannt:
Für mich persönlich ist mit den Angaben im o.g. Schreiben und natürlich mit den Übereignungen des
Vermögens selbst der Anschein einer Gläubigerbenachteiligung/eines Gläubigerbetrugs gegeben. Deshalb teile ich dir mit, dass ich die Übertragungen anfechten werde, falls Papa die Zahlung meines
Pflichtteils verweigern sollte oder schon vorher, sofern mein Anwalt, der sich zurzeit im Urlaub befindet, das für sinnvoll hält.
Ich werde diesen Sachverhalt meinem Anwalt zur Prüfung übergeben mit der Bitte, im Rahmen des
AnfG und/oder unter Zuhilfenahme ihm geeignet erscheinender Rechtsmittel dagegen anzugehen und
die Übereignungen ggf. rückgängig machen zu lassen.
Es besteht nach den Angaben in Papas Schreiben potenziell die Möglichkeit, dass du, trotz Kenntnis
einer anstehenden Pflichtteilsforderung meinerseits, an einer Gläubigerbenachteiligung zu meinem
Nachteil beteiligt gewesen sein könntest. In dem Fall hättest du dich meiner Ansicht nach mit strafbar
gemacht und ich würde selbstverständlich auch gegen dich vorgehen. Falls du natürlich mit möglichen
Übertragungen von Vermögenswerten meines Vaters zum Zwecke der besagten Gläubigerbenachteiligung zu meinem Nachteil keinerlei Befassung hattest, wird sich das im Laufe der Recherchen sicherlich bestätigen und du kannst dieses Schreiben als gegenstandslos betrachten.
Mit freundlichen Grüßen
Rudolf Hinterding
Rudolf Hinterding
Wolfsweg 20
26639 Wiesmoor
Wiesmoor, den 19. Februar 2013
Einschreiben mit Rückschein
Frau
Brigitte Hinterding
Hildesheimer Str. 32
31171 Nordstemmen
Fax von Hans Hinterding vom 14.2.2013 – Gläubigerbenachteiligung
Hallo Brigitte,
min Vater hat in seinem Schreiben an mich angedeutet, dass er sein ganzes Vermögen komplett auf
einzelne oder mehrere meiner Geschwister/seine Schwiegertochter übereignet hat. Weiterhin ist seinem
Schreiben zu entnehmen, dass er jederzeit eine eidesstattliche Versicherung über seine Vermögensverhältnisse abgeben kann. Nur für den Fall, dass damit gemeint sein soll, dass er einer möglichen Zahlung meines Pflichtteils nicht mehr nachkommen kann und lediglich um die Wahrung möglicher
Fristen zu sichern, gebe ich dir hiermit Folgendes bekannt:
Für mich persönlich ist mit den Angaben im o.g. Schreiben und natürlich mit den Übereignungen des
Vermögens selbst der Anschein einer Gläubigerbenachteiligung/eines Gläubigerbetrugs gegeben. Deshalb teile ich dir mit, dass ich die Übertragungen anfechten werde, falls mein Vater die Zahlung meines
Pflichtteils verweigern sollte oder schon vorher, sofern mein Anwalt, der sich zurzeit im Urlaub befindet, das für sinnvoll hält.
Ich werde diesen Sachverhalt meinem Anwalt zur Prüfung übergeben mit der Bitte, im Rahmen des
AnfG und/oder unter Zuhilfenahme ihm geeignet erscheinender Rechtsmittel dagegen anzugehen und
die Übereignungen ggf. rückgängig machen zu lassen.
Es besteht nach den Angaben in dem Schreiben meines Vaters potenziell die Möglichkeit, dass du,
trotz Kenntnis einer anstehenden Pflichtteilsforderung meinerseits, an einer Gläubigerbenachteiligung
zu meinem Nachteil beteiligt gewesen sein könntest. In dem Fall hättest du dich meiner Ansicht nach
mit strafbar gemacht und ich würde selbstverständlich auch gegen dich vorgehen. Falls du natürlich
mit möglichen Übertragungen von Vermögenswerten meines Vaters zum Zwecke der besagten Gläubigerbenachteiligung zu meinem Nachteil keinerlei Befassung hattest, wird sich das im Laufe der Recherchen sicherlich bestätigen und du kannst dieses Schreiben als gegenstandslos betrachten.
Mit freundlichen Grüßen
Rudolf Hinterding
Rudolf Hinterding
Wolfsweg 20
26639 Wiesmoor
Wiesmoor, den 19. Februar 2013
Einschreiben mit Rückschein
Herrn
Andreas Hinterding
Bühlsand 43
48282 Emsdetten
Fax von Hans Hinterding vom 14.2.2013 – Gläubigerbenachteiligung
Hallo Andreas,
Papa hat in seinem Schreiben an mich angedeutet, dass er sein ganzes Vermögen komplett auf einzelne
oder mehrere meiner Geschwister/seine Schwiegertochter übereignet hat. Weiterhin ist seinem Schreiben zu entnehmen, dass er jederzeit eine eidesstattliche Versicherung über seine Vermögensverhältnisse abgeben kann. Nur für den Fall, dass damit gemeint sein soll, dass er einer möglichen Zahlung meines Pflichtteils nicht mehr nachkommen kann und lediglich um die Wahrung möglicher Fristen zu
sichern, gebe ich dir hiermit Folgendes bekannt:
Für mich persönlich ist mit den Angaben im o.g. Schreiben und natürlich mit den Übereignungen des
Vermögens selbst der Anschein einer Gläubigerbenachteiligung/eines Gläubigerbetrugs gegeben. Deshalb teile ich dir mit, dass ich die Übertragungen anfechten werde, falls Papa die Zahlung meines
Pflichtteils verweigern sollte oder schon vorher, sofern mein Anwalt, der sich zurzeit im Urlaub befindet, das für sinnvoll hält.
Ich werde diesen Sachverhalt meinem Anwalt zur Prüfung übergeben mit der Bitte, im Rahmen des
AnfG und/oder unter Zuhilfenahme ihm geeignet erscheinender Rechtsmittel dagegen anzugehen und
die Übereignungen ggf. rückgängig machen zu lassen.
Es besteht nach den Angaben in Papas Schreiben potenziell die Möglichkeit, dass du, trotz Kenntnis
einer anstehenden Pflichtteilsforderung meinerseits, an einer Gläubigerbenachteiligung zu meinem
Nachteil beteiligt gewesen sein könntest. In dem Fall hättest du dich meiner Ansicht nach mit strafbar
gemacht und ich würde selbstverständlich auch gegen dich vorgehen. Falls du natürlich mit möglichen
Übertragungen von Vermögenswerten meines Vaters zum Zwecke der besagten Gläubigerbenachteiligung zu meinem Nachteil keinerlei Befassung hattest, wird sich das im Laufe der Recherchen sicherlich bestätigen und du kannst dieses Schreiben als gegenstandslos betrachten.
Mit freundlichen Grüßen
Rudolf Hinterding
Rudolf Hinterding
Wolfsweg 20
26639 Wiesmoor
Wiesmoor, den 19. Februar 2013
Einschreiben mit Rückschein
Frau
Sonja Lechel
Münsterstr. 26 a
48282 Emsdetten
Fax von Hans Hinterding vom 14.2.2013 – Gläubigerbenachteiligung
Hallo Sonja,
Papa hat in seinem Schreiben an mich angedeutet, dass er sein ganzes Vermögen komplett auf einzelne
oder mehrere meiner Geschwister/seine Schwiegertochter übereignet hat. Weiterhin ist seinem Schreiben zu entnehmen, dass er jederzeit eine eidesstattliche Versicherung über seine Vermögensverhältnisse abgeben kann. Nur für den Fall, dass damit gemeint sein soll, dass er einer möglichen Zahlung meines Pflichtteils nicht mehr nachkommen kann und lediglich um die Wahrung möglicher Fristen zu
sichern, gebe ich dir hiermit Folgendes bekannt:
Für mich persönlich ist mit den Angaben im o.g. Schreiben und natürlich mit den Übereignungen des
Vermögens selbst der Anschein einer Gläubigerbenachteiligung/eines Gläubigerbetrugs gegeben. Deshalb teile ich dir mit, dass ich die Übertragungen anfechten werde, falls Papa die Zahlung meines
Pflichtteils verweigern sollte oder schon vorher, sofern mein Anwalt, der sich zurzeit im Urlaub befindet, das für sinnvoll hält.
Ich werde diesen Sachverhalt meinem Anwalt zur Prüfung übergeben mit der Bitte, im Rahmen des
AnfG und/oder unter Zuhilfenahme ihm geeignet erscheinender Rechtsmittel dagegen anzugehen und
die Übereignungen ggf. rückgängig machen zu lassen.
Es besteht nach den Angaben in Papas Schreiben potenziell die Möglichkeit, dass du, trotz Kenntnis
einer anstehenden Pflichtteilsforderung meinerseits, an einer Gläubigerbenachteiligung zu meinem
Nachteil beteiligt gewesen sein könntest. In dem Fall hättest du dich meiner Ansicht nach mit strafbar
gemacht und ich würde selbstverständlich auch gegen dich vorgehen. Falls du natürlich mit möglichen
Übertragungen von Vermögenswerten meines Vaters zum Zwecke der besagten Gläubigerbenachteiligung zu meinem Nachteil keinerlei Befassung hattest, wird sich das im Laufe der Recherchen sicherlich bestätigen und du kannst dieses Schreiben als gegenstandslos betrachten.
Mit freundlichen Grüßen
Rudolf Hinterding