Arbeitsgemeinschaft Bayerischer Junglehrer im Bayerischen Lehrer- und Lehrerinnenverband (BLLV) Leitfaden für arbeitslose Lehrer Ausgabe 2015 Leitfaden für arbeitslose Lehrer 2 Leitfaden für arbeitslose Lehrer, München, 2015 Herausgeber: Arbeitsgemeinschaft Bayerischer Junglehrer (ABJ) im BLLV, Bavariaring 37, 80336 München http://abj.bllv.de [email protected] Zusammengestellt von Gerd Nitschke, Stephan Poss, Annette Schneider, Raimund Willert, Toni Gschrei, Roland Kirschner Aktualisierung 2015: Karin Leibl, Gerd Nitschke Layout: Karin Leibl, Kerstin Polster Kopie und Weitergabe nur mit dem Einverständnis der ABJ gestattet. Dieser Leitfaden kann von BLLV-Mitgliedern im Internet unter http://www.bllv.de/Arbeitslosigkeit.224.0.html heruntergeladen werden. Diese Zusammenstellung erfolgte nach bestem Wissen. Irrtümer sind aber nicht ausgeschlossen. Aus den in diesem Geheft gemachten Aussagen kann kein Rechtsanspruch o. Ä. abgeleitet werden. Konkrete und verbindliche (Rechts-)Auskunft erhalten Mitglieder des BLLV bei der BLLVAbteilung Dienstrecht und Besoldung sowie bei der Rechtsabteilung des BLLV. Adressen finden sich am Ende des Gehefts. Arbeitsgemeinschaft Bayerischer Junglehrer (ABJ) http://abj.bllv.de Leitfaden für arbeitslose Lehrer 3 Arbeitslos — was nun? Viele Semester Studium, zwei Jahre Ausbildung im Seminar und schließlich die Lehrproben, Klausur, mündliche Prüfung und Hausarbeit. Sollte die viele Arbeit nun gänzlich umsonst sein? Die Ausbildung als Sackgasse? Die Arbeitslosigkeit bei Lehrkräften zieht sich immer wieder "wellenförmig" durch die Jahrzehnte. 2004 standen hunderte von Grundschullehrkräften auf der Straße, da die Arbeitszeit aller Lehrkräfte erhöht wurde. Im Februar 2010 traf es viele Gymnasiallehrkräfte durch die Abschaffung des G9. Durch die geringe Zahl von Pensionierungen kommt es auch im Realschulbereich zu nur wenigen Einstellungen. Dazu kommen seit 2011 die Veränderung der Lehreraltersgrenze und die Verlängerung der Lebensarbeitszeit – Lebensältere müssen immer länger im Dienst bleiben, während fertig und gut ausgebildete junge Kolleginnen und Kollegen kein Einstellungsangebot erhalten! Diese schwierige Situation bei der Einstellung ist somit auch 2015 für die Bewerber von den Wartelisten gegeben. Dazu kommt die Einstellungspraxis der Staatsregierung, die es vorzieht Lehrer Jahr für Jahr auf Vertrag anzustellen statt den Junglehrern ein Einstellungsangebot zu machen und den Kindern somit eine verlässliche Vertrauensperson an die Seite zu geben. In unseren Augen ist es ein Skandal, dass die Rahmenbedingungen von Schule sich nicht in dem Maße verbessern, wie es die Rahmenbedingungen erfordern würden, Lehrer immer später in Pension gehen dürfen, während hingegen viele junge, bestens ausgebildete, engagierte und motivierte Kolleginnen und Kollegen nicht in die Schule gelassen werden. Gleichzeitig finanzieren sich die jungen Kolleginnen und Kollegen durch den eigenverantwortlichen Unterricht, den sie geben, quasi ihre eigene Arbeitslosigkeit vor. Das Konzept „Arbeitsplätze für Junge - Entlastung älterer Kollegen“ ist ein Ansatzpunkt von ABJ und BLLV, der versucht Lösungen anzubieten. Alle Wege sind jedoch nicht zum Nulltarif zu haben. Es braucht deshalb die politische Bereitschaft der Staatsregierung, finanzielle Mittel zur Verfügung zu stellen. Die ABJ wird auch weiterhin in Gesprächen, Pressediensten und Aktionen dafür kämpfen. Jetzt ist es an der Zeit, die Rücknahme der Arbeitszeiterhöhung und die rückgehenden Schülerzahlen zu nutzen, um für eine bessere Lehrer-Schüler-Relation zu sorgen und bessere Lernbedingungen für Schüler und bessere Arbeitsbedingungen für Lehrer zu schaffen! Inklusion ist nicht zum Nulltarif zu haben. Wir brauchen dafür Planstellen – und keine befristeten Arbeitsverträge, weil hier Wissen und Erfahrung nach einem Jahr wieder entlassen wird und in die Wirtschaft abwandern! Doch bei allen Lösungsversuchen wollen wir die pragmatische und konkrete Hilfe für euch, die Betroffenen, nicht vernachlässigen. Aus diesem Grund haben wir dieses Geheft zusammengestellt, gefüllt mit Informationen, von denen wir meinen, dass sie euch hilfreich sind. Lehrer sind, so scheint es zunächst, nur für die Unterrichtung von Schülern in einer Schulstufe ausgebildet. Dennoch habt ihr in Studium und Ausbildung Schlüsselqualifikationen erworben, mit denen ihr auch auf dem freien Arbeitsmarkt nicht chancenlos seid. Eine ausgebildete Lehrkraft hat bewiesen, dass sie selbstständig arbeiten und mit Menschen umgehen kann, ein großes Allgemeinwissen hat und sich in der Gesellschaft engagieren möchte. Im Namen der Arbeitsgemeinschaft Bayerischer Junglehrer wünschen wir euch neben einer schnellen Einstellung in den Schuldienst für die Zwischenzeit viel Erfolg bei der Arbeitsuche und hoffen mit dem vorliegenden Leitfaden euch Antwort auf eure Fragen und Hilfe zu geben. Karin Leibl stv. Vorsitzende BLLV Oberbayern Vorsitzende BLLV KV Ingolstadt Arbeitsgemeinschaft Bayerischer Junglehrer (ABJ) http://abj.bllv.de Gerd Nitschke 1. Vizepräsident des BLLV Vorsitzender des BLLVBezirksverbands Oberbayern Leitfaden für arbeitslose Lehrer 1 4 Hinweise zur Arbeitslosigkeit 1. Das Beamtenverhältnis auf Widerruf endet mit Aushändigung des Prüfungszeugnisses im September (14.09.2015) bzw. Februar (je nach Lehramt). Die Anwärterbezüge werden zunächst nur für den halben Monat bezahlt. Die zweite Hälfte kann formlos beantragt werden, wenn kein anschließendes Beschäftigungsverhältnis vorliegt. Eine entsprechende Erklärung findest du unter 2. Arbeitsagentur einschalten! Die Arbeitsagentur bietet teilweise Bildungsmaßnahmen an. Aufwendungen für Bewerbungen können vom Arbeitsamt übernommen werden. Die finanziellen Leistungen müssen aber vorher beim zuständigen Vermittler beantragt werden. 3. Antrag auf Arbeitslosengeld (in den letzten zwei Jahren mindestens 12 Monate in einem Versicherungspflichtverhältnis gestanden) oder Arbeitslosengeld II (erwerbsfähige hilfebedürftige Personen in der Bundesrepublik Deutschland) persönlich bei der zuständigen Arbeitsagentur stellen. Mit dem 1. Tag der Arbeitslosigkeit (aber nicht rückwirkend) beginnen die Zahlungen. Antrag kann schon vor dem 14. September 2015 gestellt werden bzw. muss mindestens sofort nach Bekanntgabe der Staatsnote persönlich gestellt werden (bei Wartelistenbewerbern mit befristeten Arbeitsverträgen in der Regel drei Monate vor Befristungsende der Beschäftigung!). In der Regel werden Lehramtsbewerber keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld oder Arbeitslosengeld II haben. Weitere Infos unter www.arbeitsagentur.de ! 4. Versicherungsfrage mit der Krankenversicherung klären. Die private Krankenversicherung kann weiterlaufen oder ruhen. Keine Versicherungslücke entstehen lassen, wenn die Beihilfe ab 15. September 2015 nicht mehr gewährt wird! Infos zur Krankenversicherung gibt auch das Merkblatt „Kranken-/Pflegeversicherung arbeitsloser ehemaliger Lehramtsanwärter(innen)“ der Abteilung Dienstrecht und Besoldung. Die Diensthaftpflichtversicherung kann gekündigt werden, wenn du BLLV-Mitglied bist, denn im Mitgliedsbeitrag ist seit 2011 eine Diensthaftpflicht- und Schlüsselversicherung enthalten. Insbesondere wenn du deine Versicherungen über den BLLV-Wirtschaftsdienst abgeschlossen hast, setze dich mit deinem dortigen Sachbearbeiter in Verbindung. Der BLLV Wirtschaftsdienst ist im Internet unter www.bllv-wd.de oder per Telefon unter 089 286762-6 zu erreichen. 5. Überlege, ob du nicht die II. Staatsprüfung wiederholen willst. Diese Möglichkeit ist vor allem dann interessant, wenn du eine gute I. Lehramtsprüfung gemacht hast. 6. Ziehe Nachrückmöglichkeiten in Betracht (Lehramt Grundschule, Lehramt Mittelschule, Fachlehrer): Ab Anfang August werden nicht angetretene Stellen bzw. Zusatzbedarf durch Nachrücker aufgefüllt. Die Regierungen in Mittelfranken, Unterfranken, Schwaben und Oberbayern schreiben ab August jeweils montags die Stellen auf ihrer Homepage aus. Die Regierungen in der Oberpfalz, Niederbayern und Oberfranken rufen die Bewerber nach Einsatzwunsch und Prüfungsnote gereiht an. Bitte schau, wie das in deinem Regierungsbezirk genau geregelt ist. Melde deine Bereitschaft zum Nachrücken auch ans Schulamt (evtl. Nachrücker- oder Aushilfsverträge im laufenden Schuljahr). Hierbei ist zu bedenken: Der größte Nachrückerbedarf ist in Oberbayern. Es besteht unabhängig vom Heimatbezirk die Möglichkeit sich dort bei der Regierung und den Schulämtern als Nachrücker zu melden. Je flexibler die möglichen Einsatzwünsche, desto höher ist die Wahrscheinlichkeit des Nachrückens. Der größte Bedarf besteht für Grund- und Mittelschullehrer in und um München. Als Nachrücker im August erhält man einen befristeten Angestelltenvertrag über ein ganzes Jahr. Die Novemberverträge gehen dann nur noch bis zum Schuljahresende 2015/16. 7. Erkundige dich bei Privatschulen.1 http://www.lff.bayern.de/download/formularcenter/besoldung/erklaerung_weiterzahlung_anw%C3%A4rterbezuege.pdf 8. 1 • Eine Liste der Privatschulen gibt es bei der Bezirksregierung. Möglichst sofort bewerben. • Montessori-Diplom: Regina Vischer, Feldbergstr. 2, 65830 Kriftel, Tel.: 06192/402781; Fax: 402773, [email protected] oder Montessori Landesverband Bayern e.V. *, Hirtenstraße 26, 80335 München, Tel.: 089/76 77 266 0, Fax: 089/76 77 266 2, www.montessoribayern.de oder Institut für ganzheitliches Lernen IGL Claus Dieter Kaul, D-83684 Tegernsee Rosenstrasse 1 Fon: 08022-83483, 08022-83776 Fax: 08022-8058, [email protected] • Rudolf-Steiner/Waldorf-Schulen: Landesarbeitsgemeinschaft der Freien Waldorfschulen in Bayern, Steinplattenweg 25, 90491 Nürnberg Tel.: 0911 / 59 86 206 oder 0911 / 59 84 790 Fax: 0911 / 59 86 200, E-Mail: [email protected] • Für arbeitslose katholische Lehrer mit Religionslehre und Missio bzw. evangelische Lehrer mit Vocatio gibt es oftmals Angestelltenverträge für Religionsunterricht. Erkundige dich bei der Schulabteilung der Diözese. Brauchst du Hilfe? Dann wende dich an den Vorsitzenden deines ABJ-Bezirksverbandes oder an den dortigen Vertreter der BLLV-Abteilung Dienstrecht und Besoldung. Kontaktmöglichkeiten findest du am Ende dieses Gehefts. Literatur: Arbeitsgemeinschaft Freier Schulen (Hrsg.): Handbuch Freie Schulen. Hamburg 1993. Arbeitsgemeinschaft Bayerischer Junglehrer (ABJ) http://abj.bllv.de Leitfaden für arbeitslose Lehrer 2 5 Hinweise zur Warteliste In die Warteliste werden die Lehramtsbewerber aufgenommen, die wegen fehlenden Bedarfs oder fehlender Planstellen nicht auf Dauer in den staatlichen Schuldienst eingestellt werden können und deren maßgebende Prüfungsnote nicht unter 3,50 liegt. Lehrkräfte, die nur auf befristeten Arbeitsvertrag beschäftigt werden können, werden deshalb ebenfalls in die Warteliste aufgenommen. Ferner kann auf Antrag (bis 30. Mai) auch ein Prüfungsteilnehmer in die Warteliste aufgenommen werden, der auf eine Einstellung verzichtet, obwohl die notenmäßigen Voraussetzungen für eine Einstellung vorlägen. Wer nach fünf Jahren auf der Warteliste noch keine Planstelle bekommen hat, wird von der Warteliste gestrichen und wird dann nicht mehr ‚automatisch’ berücksichtigt. Es ist aber weiterhin möglich, sich als sog. ‚freier Bewerber’ um eine Stelle im staatlichen Schuldienst zu bemühen. 2.1 Welche Wartelisten gibt es? Je nach ausgeübtem Lehramt gibt es unterschiedliche Arten von Wartelisten. 2.1.1 Jahrgangsabhängige Wartelisten Für die Lehrämter Grundschule, Mittelschule und Förderschule sowie für Fachlehrkräfte und Förderlehrkräfte werden jahrgangsabhängige Wartelisten geführt. Das heißt, es gibt eine Warteliste Grundschule für den Prüfungsjahrgang 2013, eine für den Prüfungsjahrgang 2012 usw. Auf den Wartelisten für Grund- und Mittelschulen wird nicht nach studiertem Unterrichtsfach etc. unterschieden.2 Warteliste Stand 31.12.2014 (inklusive aller Beschäftigten im Arbeitnehmerverhältnis): Lehramt an Jahr der 2. Staatsprüfung 2010 2011 2012 2013 2014 Insgesamt Fachlehrer Förderlehrer Grundschulen Mittelschulen Sonderpädagogik 9 (15/20) 9 (21/35) 20 (34/48) 15 (27) 16 0 (0/1) 1 (2/5) 3 (3/7) 4 (10) 14 232 (343/465) 248 (357/480) 266 (382/579) 239 (377) 303 8 (10/13) 11 (14/33) 17 (25/191) 15 (71) 44 0 (5/7) 1 (5/8) 3 (9/17) 4 (12) 14 69 22 1288 95 22 (116/170) (16/15) (1680/2045) (121/240) (37/48) Die Zahlen in Klammer sind die Zahlen der Personen, die in den Vorjahren jeweils auf der Warteliste standen. So sind zum Beispiel 2015 insgesamt 1288 Bewerber mit dem Lehramt an Grundschulen auf der Warteliste, 2014 waren es 1680 und 2013 waren es 2045. So ist zu ersehen, wie viele Bewerber in den letzten beiden Jahren berücksichtigt werden konnten. Im Bereich der Förderschule teilen sich die Wartelistenberechtigten wie folgt auf die einzelnen Fachrichtungen auf: Gehörlosenpädagogik 2 (0/0), Schwerhörigenpädagogik 4 (2/4), Sprachheilpädagogik 7 (5/4), Lernbehindertenpädagogik 12 (5/7), Geistigbehindertenpädagogik 8 (17/26), Körperbehindertenpädagogik 3 (1/2), Verhaltensgestörtenpädagogik 8 (7/5). Nach fünf Jahren auf der Warteliste verloren 113 (112/86) Grundschullehrkräfte, 1 (1/1) Mittelschullehrkraft, 8 Fachlehrer, 1 Förderlehrer und 6 (5/11) Lehrkräfte für Sonderpädagogik ihre Wartelistenberechtigung. Im Bereich der Realschulen verloren 31 Lehrkräfte die Wartelistenberechtigung, bei den Gymnasien 80. Für Grund, Mittel- und Förderschulen wurden 225 (139/113) außerbayerische Bewerbungen berücksichtigt. 32 (21/56) europäische Bewerber (Österreich, Ungarn, Tschechische Republik, Belgien, Estland, Rumänien) traten im letzten Jahr ihren Dienst in Bayern in diesen Schularten an. Nicht alle Wartelistenberechtigten haben eine Bereitschaftserklärung abgegeben (vgl 2.1.3) Diese Berechtigten ohne Bereitschaftserklärung sind in den oben genannten Zahlen mit enthalten. 2 Offiziell wird auch hier jeweils von einer Warteliste gesprochen, innerhalb der die einzelnen Prüfungsjahrgänge Gruppen bilden. Aus Gründen der leichteren Lesbarkeit wird dies hier aber nicht so unterschieden. Arbeitsgemeinschaft Bayerischer Junglehrer (ABJ) http://abj.bllv.de Leitfaden für arbeitslose Lehrer 6 2.1.2 Jahrgangsübergreifende Wartelisten Für die Lehrämter Realschule und Gymnasium gibt es für jede Fächerkombination jeweils eine Warteliste. Diese werden grundsätzlich jahrgangsübergreifend geführt. Das heißt, es gibt beispielsweise für das Lehramt an Gymnasien eine Warteliste Mathematik/Physik, auf der alle Bewerber/innen geführt sind, die in den letzten fünf Jahren keine Stelle bekommen haben. Hier könnte es vorkommen, dass ein Bewerber auf der Warteliste nie zum Zug kommt, da jedes Jahr einige bessere Bewerber vor ihm eingereiht werden. Deshalb gewährt das Ministerium eine Art ‚Wartebonus’ von 0,06 Notenstufen pro Jahr. Beispiel: Der Bewerber A ist zum fünften Mal teilnahmeberechtigt am Wartelistenverfahren, der Mitbewerber B zum zweiten Mal. Der Bewerber A wird dem Mitbewerber B vorgezogen, wenn seine Gesamtprüfungsnote um nicht mehr als 0,18 Notenstufen schlechter ist als die Gesamtprüfungsnote des Mitbewerbers. Allerdings darf die Notendifferenz insgesamt 0,24 nicht übersteigen.3 Wartelisten RS/GY (Stand: 31.12.2014) Fach Bewerber RS Bewerber Gy Katholische Religionslehre 394 (301/203) 211 (111/72) Evangelische Religionslehre 124 (98/62) 21 (11/12) Deutsch 1273 (976/659) 1401 (1033/806) Englisch 707 (521/336) 1440 (1090/814) Französisch 78 (37/21) 465 (324/228) Italienisch - (-) 50 (38/25) Spanisch - (-) 347 (227/115) Latein - (-) 140 (64/48) Griechisch - (-) 10 (8/7) 629 (400/202) 95 (70/51) Physik 102 (64/12) 42 (34/27) Chemie 115 (69/27) 76 (56/50) Biologie 34 (23/0) 36 (28/30) Geschichte 718 (571/412) 978 (742/565) Wirtschaftswissenschaften 406 (325/227) 105 (77/61) Geographie 660 (526/385) 555 (419/315) Sozialkunde 39 (29/23) 142 (115/76) Mathematik Psychologie 2 (2/3) 42 (31/20) Sport, männlich 156 (111/60) 123 (80/80) Sport, weiblich 71 (57/32) 128 (73/60) Musik 55 (39/12) 12 (18/22) 59 (32/9) 11 (12/11) 2 (1/10) 8 (8/4) Kunsterziehung Informatik Zum Vergleich der Zahlen am Gymnasium ist anzumerken, dass alle Zahlen jeweils die Septembereinstellung betreffen. Bei obigen Zahlen fehlen also rund 720 „Neuzugänge“ aus der Februareinstellung 2015. Da jeder Wartelistenberichtigte bei jedem seiner Fächer gezählt wird, ist die Spaltensumme jeweils höher als die Anzahl aller Wartelistenberechtigten. Im Bereich der Gymnasien gaben 47,3% der Berechtigten keine Bereitschaftserklärung ab (Realschulen 34,3%), bewarben sich also nicht um die Aufnahme in den Bayerischen Schuldienst. Sie werden nicht auf der jahrgangsübergreifenden Warteliste geführt. Hier sind also nur Bewerber aufgelistet, die tatsächlich eine Bereitschaftserklärung abgegeben haben. 3 vgl.: Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus: Wartelistenrichtlinien. KMS vom 22. Februar 1999 Nr. II/2-P4001/38/4 221. BLLV-Mitglieder können dieses KMS unter [email protected] bestellen. Arbeitsgemeinschaft Bayerischer Junglehrer (ABJ) http://abj.bllv.de Leitfaden für arbeitslose Lehrer 7 In welche Warteliste komme ich? Grundsätzlich kommt man auf die Warteliste, die für die entsprechende Fächerkombination (jahrgangsübergreifende Wartelisten) bzw. für den jeweiligen Prüfungsjahrgang (jahrgangsabhängige Wartelisten) geführt wird. In manchen Fällen ist es aber möglich, gleichzeitig auf zwei verschiedenen Wartelisten zu sein: • freiwillige Wiederholer der 2. LAP. • Falls du deine Fächerkombination (LA RS, GYM) mit einem dritten Fach erweitert und in diesem Fach auch das zweite Staatsexamen abgelegt hast, wirst du in der Warteliste deiner grundständigen Fächerverbindung und in der Warteliste deiner Erweiterung geführt. • Verzögerungen durch Wehr- und Zivildienst (§ 11a Arbeitsplatzschutzgesetz bzw. § 78 Zivildienstgesetz), infolge Geburt eines Kindes (§ 125b,1 BRRG) oder durch die tatsächliche Pflege eines nahen Angehörigen (§ 125b,2 BRRG) können bei der Einstellung berücksichtigt werden. Verzögerungen wegen Wehr- und Zivildienst werden grundsätzlich von Amts wegen geprüft. Eine Verzögerung durch Pflege ist der zuständigen Regierung unter Vorlage eines ärztlichen Attestes sowie einer detaillierten schriftlichen Begründung über Art und Umfang der täglichen Pflegeleistung mitzuteilen. Entschieden wird an der zuständigen Bezirksregierung. In Problemfällen steht den BLLVMitgliedern die Beratung durch den Rechtsbeistand des BLLV offen. 2.1.3 Nicht abgegebene Bereitschaftserklärungen Die Zahlen basieren auf dem Stand von 2013, weil zum Zeitpunkt der Datenerhebung die Zahl der 2014 abgegebenen Bereitschaftserklärungen nicht bekannt war. Insgesamt ist zu erkennen, dass immer mehr Wartelistenberechtigte keine Bereitschaftserklärung abgeben. Sei es, weil sie einen längerfristigen Vertrag in der Wirtschaft eingegangen sind oder weil sie in die Familienplanung einstiegen oder sich beruflich vollkommen umorientierten. Um abschätzen zu können, wie die Chancen auf eine Planstelle sind, ist es nicht nur wichtig zu wissen, wie sich die Zahlen auf der Warteliste entwickelten, sondern auch, wie viele der Wartelistenberechtigten bereit sind eine Planstelle anzutreten. Im Bereich der Grund- und Mittelschulen trifft es hier besonders die Planstellen in Oberbayern. Viele Kolleginnen verzichten lieber auf eine Planstelle als nach Oberbayern ziehen zu müssen. Lehramt /Lehrerausbildung für Wartelistenberechtigte (Stand Juli 2014) Davon mit Bereitschaftserklärung Grundschulen 1.647 (2.122/1.932) 1.203 (1.547/1.489) Mittelschulen 117 (258/160) 72 (212/129) 33 (46/160) 9 (10/97) Realschulen 2.071 (1.329/791) 1.360 (830/491) Gymnasien 2.911 (2.171/1.678) 1.534 (1.238/1.015) Fachlehrer 116 (176/192) 84 (136/147) 17 (14/13) 12 (9/8) Sonderpädagogik Förderlehrer Arbeitsgemeinschaft Bayerischer Junglehrer (ABJ) http://abj.bllv.de ohne Bereitschaftserklärung 444 (575/443) 27% (27%/23%) 45 (46/31) 39% (18%/20%) 24 (36/63) 73% (78%/40%) 711 (499/300) 34% (38%/38%) 1.377 (933/663) 47% (43%/40%) 32 (40/45) 28% (23%/23%) 5 (5/5) 29% (36%/38%) Leitfaden für arbeitslose Lehrer 8 2.1.4 Streichen von der Warteliste Von der Warteliste gestrichen wird, wer innerhalb von 5 Jahren nach dem Prüfungsjahr kein Einstellungsangebot erhalten hat. Das ist unabhängig davon, wie oft er oder sie Bereitschaftserklärungen abgab, es gelten 5 Jahre nach Prüfungsjahr. Im Jahr 2014 fielen insgesamt 240 (2013: 187) Bewerber von der Warteliste, die sich wie folgt auf die Lehrämter verteilen: Lehramt/Ausbildung für nach 5 Jahren von der Warteliste gestrichene Wartelistenberechtigte davon mit Bereitschaftserklärung im Juli 2014 Grundschulen 113 (112/86) Mittelschulen 1 (0/1) 0 (0/0) 6 (5/11) 0 (0/4) Sonderpädagogik 57 (60/60) Realschulen 31 (11/4) 9 (1/0) Gymnasien 80 (29/48) 3 (1/0) Fachlehrer 8 (29/22) 2 (12/9) 1 (1/1) 0 (0/0) Förderlehrer Wer nicht mehr auf der Warteliste ist, kann sich um Aufnahme in den Staatsdienst als sogenannter „externer“ oder „freier“ Bewerber bemühen. Dann muss seine Note besser sein als die aktuelle Staatsnote. Das wird dann wahrscheinlich nur in Jahren möglich sein, in denen eher Bewerbermangel herrscht. 2.2 Was muss ich beachten? Alle Bewerber bekommen ein Formblatt „Daten für die Warteliste“ zugeschickt, das unbedingt unterschrieben und ergänzt termingerecht zurückgeschickt werden muss. Ansonsten wird der Bewerber aus der Warteliste gestrichen. Aus diesem Datenblatt geht noch nicht der Wartelistenplatz hervor. Den vorläufigen Platz erfährst du, wenn du eine schriftliche Anfrage an das Kultusministerium stellst. Dieser kann sich jedoch im Laufe eines Schuljahres erheblich ändern (Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus, Salvatorstr. 2, 80333 München). Wenn du auf der Warteliste bist und du zum nächsten Schuljahr in den Schuldienst gehen möchtest, musst du termingerecht eine Bereitschaftserklärung abgeben. Termin und Formblätter für die gesamte mögliche Wartelistenzeit von fünf Jahren bekommst du rechtzeitig zugeschickt. Wenn du keine Bereitschaftserklärung abgibst, nimmst du nicht am Auswahlverfahren teil, verbleibst aber auf der Warteliste. Du kannst dich also im darauf folgenden Jahr wieder bereit erklären. Vorsicht: Wenn du die Erklärung abgibst, sagst du damit aus, dass du für das kommende Schuljahr noch keinen Arbeitsvertrag z. B. mit einer Privatschule geschlossen hast. Wenn du nach Abgabe einen Arbeitsvertrag unterschreibst, musst du dies dem KM mitteilen. Damit ziehst du die Bereitschaftserklärung zurück. Tust du dies nicht, kannst du von der Warteliste gestrichen werden. Ein Bewerber wird außer in den genannten Fällen von der Warteliste gestrichen, wenn... • er eine ihm angebotene Vollbeschäftigung im staatlichen bayerischen Schuldienst ablehnt. • er im nichtstaatlichen öffentlichen Schuldienst Bayerns oder im öffentlichen Schuldienst außerhalb Bayerns eine unbefristete Anstellung mit Vollbeschäftigung gefunden hat oder wenn er von der Evangelischen Schulstiftung oder vom Katholischen Schulwerk in Bayern zum Kirchenbeamten ernannt worden ist (eine sonstige Anstellung an privaten, staatlich anerkannten oder genehmigten Schulen beeinträchtigt somit den Verbleib auf der Warteliste nicht!) • er trotz abgegebener und nicht zurückgezogener Bereitschaftserklärung ein Angebot einer unbefristeten Vollbeschäftigung im staatlichen bayerischen Schuldienst ablehnt oder nicht in der ihm gesetzten Frist beantwortet (Eine befristete Stelle oder eine Stelle, die nicht die volle Unterrichtspflichtzeit umfasst, kann also abgelehnt werden.). Der Abschluss eines Arbeitsvertrages am 10. August oder später ist für das Verbleiben auf der Warteliste unschädlich. Arbeitsgemeinschaft Bayerischer Junglehrer (ABJ) http://abj.bllv.de Leitfaden für arbeitslose Lehrer • 9 er 5 Jahre nach Eintragung der Gruppe seines Prüfungsjahrgangs in die Warteliste noch nicht berücksichtigt werden konnte. Die Dauer der Wartelistenberechtigung verlängert sich nicht, wenn ein Bewerber an manchen Einstellungsterminen nicht am Wartelistenverfahren teilgenommen hat. Sollte eine Stelle wegen Schwangerschaft oder aus Gründen der Kindererziehung nicht sofort angetreten werden können, so kann trotzdem am Wartelistenverfahren teilgenommen werden, da Mutterschutz oder Erziehungsurlaub der Einstellung nicht entgegenstehen. Wenn du dich also an die „Spielregeln“ der Warteliste hältst (besonders Termine), wirst du nicht so schnell gestrichen. Melde aber bitte sämtliche Adressenänderungen oder Namensänderungen (Heirat!) auf dem Dienstweg, also über das zuletzt zuständige Schulamt an die Bezirksregierung (FL, FöL, LA GS, HS, FöS) bzw. an das Kultusministerium. So kann es nicht durch Fehllaufzeiten der Post terminlich knapp werden. 2.3 Berücksichtigung der Warteliste bei der Einstellung Grundsätzlich werden freie Stellen zu 60% aus dem aktuellen Prüfungsjahrgang und zu 40% aus den Wartelisten gedeckt4. Bei Lehrämtern, die für jeden Prüfungsjahrgang eine eigene Warteliste führen (GS, HS, FöS) werden die Wartelisten in dem Verhältnis ihrer Größe berücksichtigt. Berechnungsbeispiel für jahrgangsabhängige Wartelisten: 500 zu vergebende Stellen (fiktive Annahme!) aus dem aktuellen Prüfungsjahrgang dieses Lehramtes: aus allen Wartelisten dieses Lehramtes: 300 Stellen (entspricht 60%) 200 Stellen (entspricht 40%) Die einzelnen Wartelisten werden ja nach ihrer Länge unterschiedlich berücksichtigt. Berechnungsbeispiel für jahrgangsübergreifende Wartelisten: 10 zu vergebende Stellen (fiktive Annahme!) aus dem aktuellen Prüfungsjahrgang dieser Fächerkombination: aus der Warteliste dieser Fächerkombination: 4 Stellen (entspricht 40%) 6 Stellen (entspricht 60%) Für Lehrämter, bei denen auch zum Februar Bewerber eingestellt werden (RS, Gym, BS), werden nur zum Septembertermin Bewerber aus den Wartelisten eingestellt. Bitte melde dich bei deinem BLLV-Kreisverband, wenn du arbeitslos wirst, damit dein Beitragssatz geändert werden kann! Arbeitslose Mitglieder zahlen pro Monat nur 1 Euro!!! Deinen BLLV-Kreisverband findest du unter http://www.bllv.de/Kreisverbaende.61.0.html 4 Beim Lehramt an Beruflichen Schulen werden die Wartelistenbewerber der jeweiligen Fachrichtungen nach Maßgabe der erzielten Gesamtprüfungsnote berücksichtigt. Arbeitsgemeinschaft Bayerischer Junglehrer (ABJ) http://abj.bllv.de Leitfaden für arbeitslose Lehrer 3 10 Statistiken zur Einstellungssituation Wenn keine zusätzlichen Planstellen geschaffen werden, ist der Bedarf an neuen Lehrern hauptsächlich von den Pensionierungen abhängig. Hinzu kommen Beurlaubungen und Teilzeitarbeit (auch Altersteilzeit). Mittel-, Förder-, Realschul- und Gymnasiallehrer sind im kommenden Schuljahr noch in der Rückzahlungsphase des verpflichtenden Arbeitszeitkontos. Dem gegenüber stehen die Absolventen der zweiten Lehramtsprüfung. Folgende Zahlen sollen dir eine Abschätzung der Gesamtlage und deiner persönlichen Chancen erlauben.5 3.1 Altersstruktur der Lehrer Abbildung 1: Alterstruktur der voll- und teilzeitbeschäftigten Lehrer 2013/2014 1 Schulart unter 35 Jahre 35 bis unter 45 Jahre 45 bis unter 55 Jahre 55 und mehr Jahre Grundschule 18,8 24,1 28,0 29,1 Mittelschule 19,1 24,5 25,2 31,2 Förderschule 21,4 23,9 28,9 25,8 Realschule 31,8 28,2 19,6 20,4 Gymnasium 21,8 29,6 22,4 26,2 staatliche berufliche Schulen 15,7 23,7 31,4 29,2 staatliche Schulen gesamt 21,0 25,9 25,7 27,4 Übersicht 1: 5 Altersaufbau der voll- und teilzeitbeschäftigten Lehrer im Schuljahr 2013/2014 in Prozent http://www.bestellen.bayern.de/shoplink/05000201.htm Arbeitsgemeinschaft Bayerischer Junglehrer (ABJ) http://abj.bllv.de Leitfaden für arbeitslose Lehrer 11 3.2 Lehrerbedarf und Angebot nach der Lehrerbedarfsprognose (Stand Februar 2013) : 6 Abbildung 2: Lehramt Grundschule (darunter ca. 4 % Fachlehrkräfte) Bewerber sind hier ausschließlich Prüflinge ohne Wartelistenbewerber. Im Jahr 2014 gab es zusätzlich 1.330 Wartelistenberechtigte und Externe Bewerber. Abbildung 3: Lehramt Mittelschule (darunter rund 12 - 20% Fachlehrkräfte) Bewerber sind hier ausschließlich Prüflinge ohne Wartelistenbewerber. Im Jahr 2014 gab es zusätzlich 220 Wartelistenberechtigte und Externe Bewerber. 6 alle Diagramme und Tabellen in diesem Kapitel nach: Bayerisches Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst, Salvatorstraße 2, 80333 München: http://www.bestellen.bayern.de/shoplink/05000201.htm Arbeitsgemeinschaft Bayerischer Junglehrer (ABJ) http://abj.bllv.de Leitfaden für arbeitslose Lehrer 12 Abbildung 4: Lehramt Förderschule Bewerber sind hier ausschließlich Prüflinge ohne Wartelistenbewerber. Im Jahr 2014 gab es zusätzlich 40 Wartelistenberechtigte und Externe Bewerber. Abbildung 5: Lehramt Realschule Bewerber sind hier ausschließlich Prüflinge ohne Wartelistenbewerber. Im Jahr 2014 gab es zusätzlich 1.390 Wartelistenberechtigte und Externe Bewerber. Arbeitsgemeinschaft Bayerischer Junglehrer (ABJ) http://abj.bllv.de Leitfaden für arbeitslose Lehrer 13 Abbildung 6: Lehramt Gymnasium Bewerber sind hier ausschließlich Prüflinge ohne Wartelistenbewerber. Im Jahr 2014 gab es zusätzlich 1.700 Wartelistenberechtigte und Externe Bewerber. Abbildung 7: Lehramt Berufliche Schulen Nur rund die Hälfte des angegebenen Bedarfs entfällt auf Absolventen mit der Befähigung für das Lehramt an beruflichen Schulen und Fachlehrer (zusammen ca. 65%), ansonsten Absolventen Lehramt Gymnasium (ca. 20%), Diplomabschlüsse, Master, Magister oder Meister/Techniker). Arbeitsgemeinschaft Bayerischer Junglehrer (ABJ) http://abj.bllv.de Leitfaden für arbeitslose Lehrer 4 14 Petition an den Bayerischen Landtag Was soll denn eine Petition bringen? Einerseits kannst du durch eine Petition erreichen, doch noch in den Schuldienst zu gelangen (auch wenn das Schuljahr schon angefangen hat). Dies ist der Fall, wenn deiner Petition stattgegeben wird. Besonders bei sozialen Härten oder Grenzfällen gibt es hier eine reelle Chance. Andererseits wird bei einer Vielzahl von Petitionen deutlich, welche Dimensionen das Problem hat. Auch Eltern, Lehrern und jeder anderen Person ist es möglich, eine Petition zur Einstellungssituation zu stellen. Versuche deshalb, Verbündete zu finden. Dieses Kapitel soll bei der Formulierung der Petition eine Hilfe sein.7 4.1 Formale Aspekte Laut Verfassung hat jeder Bewohner Bayerns das Recht, sich mit einer Petition an den Bayerischen Landtag zu wenden. Der Eingang der Petition wird vom Landtagsamt schriftlich bestätigt. Anschließend wird die Petition im zuständigen Fachausschuss (nicht im Petitionsausschuss!) behandelt. Das ist in unserem Fall entweder der Bildungsausschuss oder der Ausschuss für Fragen des öffentlichen Dienstes. Die Petition muss in jedem Fall auf die Tagesordnung gesetzt werden. Sobald ein Beschluss vorliegt, wird dieser ebenfalls schriftlich mitgeteilt. Die Petition sollte an folgende Anschrift gesendet werden: Präsidentin des Bayerischen Landtags Frau Barbara Stamm Maximilianeum 81627 München Es empfiehlt sich in jedem Fall, die Petition in gleichem Wortlaut auch an das Kultusministerium zu richten, unter folgender Anschrift: Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus 80327 München 4.2 Inhalte der Petition Die Petition sollte u.a. folgende Punkte enthalten: • Darstellung der persönlichen Situation (Beginn des Studiums, beide Staatsnoten, finanzielle Situation, ggf. geplanter Unterrichtseinsatz im kommenden Schuljahr) • Forderung zur Verbesserung der persönlichen Situation: Übernahme in das Beamtenverhältnis trotz Nichterreichens der Staatsnote • Allgemeine Forderungen im Zusammenhang mit der Arbeitslosigkeit (zusätzliche Lehrerplanstellen, Einstellungsverträge für nicht übernommene Lehrer, 10-Jahresplan zur Verhinderung eines weiteren Anstiegs der Arbeitslosigkeit, konkrete Hilfen und umfassende Information für die betroffenen Junglehrer, Information für Lehramtsstudenten und Junglehrer im ersten Jahr über die zukünftigen Einstellungschancen) Es ist sehr wichtig, dass jede Petition mit der persönlichen Situation begründet wird. Abgetippte Standard-Petitionen nerven verständlicherweise den behandelnden Ausschuss und bewirken das Gegenteil. Um einen Überblick über die verschiedensten Aktivitäten innerhalb des BLLV zu erhalten, wäre es schön, wenn ihr eine Kopie der Petition auch an uns weiterleitet: BLLV-Landesgeschäftsstelle Herrn Florian Fischer Postfach 150209, 80042 München Telefon 089 72100130 Telefax: 089 72100156, E-Mail: [email protected] 7 Zusammenstellung: Florian Fischer, Parlamentsreferent des BLLV, [email protected] Arbeitsgemeinschaft Bayerischer Junglehrer (ABJ) http://abj.bllv.de Leitfaden für arbeitslose Lehrer 5 15 Arbeitsagenturen Bei den Arbeitsagenturen müsst ihr euch arbeitslos melden und persönlich den Antrag auf Arbeitslosengeld bzw. Arbeitslosengeld II stellen, wenn ihr keine Arbeit gefunden habt. Dort gibt es auch Arbeitsberater, die für die Akademikervermittlung zuständig sind. 91522 Ansbach Schalkhäuser Str. 40 (09 81) 1 82 - 0 [email protected] 63739 Aschaffenburg Memeler Str. 15 (0 60 21) 3 90 - 0 [email protected] 86153 Augsburg Wertachstr. 28 (08 21) 31 51 - 0 [email protected] 96050 Bamberg Mannlehenweg 27 (09 51) 91 28 - 0 [email protected] 95444 Bayreuth Casselmannstr. 6 (09 21) 8 87 - 0 [email protected] 96450 Coburg Kanonenweg 25 (0 95 61) 93 - 0 [email protected] 94469 Deggendorf Hindenburgstr. 32 (09 91) 31 01 - 0 [email protected] 86609 Donauwörth Zirgesheimer Str. 9 (09 06) 7 88 - 0 [email protected] 85356 Freising Parkstr. 11 (0 81 61) 1 71 - 0 [email protected] 95032 Hof Äußere Bayreuther Str. 2 (0 92 81) 7 85 - 0 [email protected] 85049 Ingolstadt Heydeckplatz 1 (08 41) 93 38 - 0 [email protected] 87439 Kempten Rottachstr. 26 (08 31) 20 56 - 0 [email protected] 84034 Landshut Leinfelder Str. 6 (08 71) 6 97 - 0 [email protected] 87700 Memmingen Dr.-Berndl-Platz 2 (0 83 31) 9 71 - 0 [email protected] 80337 München Kapuzinerstr. 26 (0 89) 51 54 - 0 [email protected] 90443 Nürnberg Rich.-Wagner-Platz 5 (09 11) 2 42 - 0 [email protected] 94032 Passau Innstr. 30 (08 51) 5 08 - 0 [email protected] 84347 Pfarrkirchen Ringstr. 23 (0 85 61) 9 82 - 0 [email protected] 93053 Regensburg Galgenbergstr. 24 (09 41) 78 08 - 0 [email protected] 83022 Rosenheim Wittelsbacherstr. 57 (0 80 31) 2 02 - 0 [email protected] 92421 Schwandorf Wackersdorfer Str. 4 (0 93 41) 2 00 - 0 [email protected] 97421 Schweinfurt Kornacherstr.6 (0 97 21) 5 47 - 0 [email protected] 83278 Traunstein Chiemseestr. 35 (08 61) 7 03 - 0 [email protected] 92637 Weiden Weigelstr. 24 (09 61) 4 09 - 0 [email protected] 82362 Weilheim Karwendelstr. 1 (08 81) 9 91 - 0 [email protected] 91781 Weißenburg Schwärzgasse 1 (0 91 41) 8 71 - 0 [email protected] 97072 Würzburg Ludwigskai 3 (09 31) 79 49 - 0 [email protected] Die Arbeitsagentur bietet auch freie Stellen im Internet an: http://www.arbeitsagentur.de Arbeitsgemeinschaft Bayerischer Junglehrer (ABJ) http://abj.bllv.de Leitfaden für arbeitslose Lehrer 6 16 Alternative Einsatzfelder für Lehrer Im Schuljahr 2013/2014 gibt es für Grundschullehrkräfte, die mindestens zwei Jahre in Förderschulen beschäftigt und besser als 2,7 in der Staatsnote waren, die Möglichkeit, eine sonderpädagogische Zusatzqualifikation zu erwerben und bei Erfolg im Förderschuldienst (zu den Bedingungen den Grundschullehrer) verbeamtet zu werden. Solch eine innerschulische Möglichkeit findet sich selten, also sehen sich viele Lehrkräfte auf dem freien Markt um. Auch wenn es so scheint, dass es für Lehrer auf Grund des Studien- und Ausbildungsganges nur eine beschränkte Anzahl möglicher Einsatzfelder gäbe, werden in der Ausbildung Qualitäten vermittelt, die am Arbeitsmarkt Chancen eröffnen. Immerhin habt ihr ein akademisches Studium mit Schwerpunkten auf Fachwissenschaft, Didaktik und Erziehungswissenschaften absolviert und zwei Jahre Berufserfahrung im Referendariat gesammelt. Ihr verfügt daher über pädagogisches Wissen und die Fähigkeit, Inhalte didaktisch aufzuarbeiten. Ihr könnt wissenschaftlich arbeiten, verfügt über eine hohe Sprachkompetenz und könnt euch schnell in fremde Gebiete einarbeiten, euch hier Wissen aneignen und weitergeben etc. Grundsätzlich kommen für Junglehrerinnen und Junglehrer folgende Tätigkeiten als alternative Einsatzfelder in Betracht: • Unterricht, Aus- und Weiterbildung z. B. Lehrer/in oder Dozent/in an Institutionen der Erwachsenenbildung und im Rahmen von Weiterbildungsmaßnahmen anderer Träger (Verbände, Vereinigungen); Unterricht an Krankenanstalten, Heimen und Mitarbeit im Rahmen der beruflichen Aus- und Fortbildung, VHS, Fachakademien • Beratung / Betreuung z. B. Berufsberatung, Studien(fach)beratung, Bildungs- und Schullaufbahnberatung, Erziehungs-, Eheberatung, Alten-, Aussiedler-, Kinderbetreuung, Jugendheime, Berufsbildungswerk, Lebenshilfe, Kindermädchenagenturen • Planende /Administrative Tätigkeiten z. B. in Bildungs- und Kulturreferaten und in anderen Fachreferaten, Stadtverwaltung, Landgericht, Landratsämter, Bezirksverwaltungen • Forschungstätigkeit an öffentlichen und privaten Forschungseinrichtungen, Hochschulen (Hinweis: z.T. nicht als Alternative zur Lehrtätigkeit angesehen, da der Beginn der eigentlichen beruflichen Tätigkeit dadurch häufig hinausgeschoben wird) • Soziale und pflegerische Tätigkeiten z. B. Rotes Kreuz, Johanniter, Malteser, Caritas, Paritätischer Wohlfahrtsverband, Krankenhäuser, Fachkliniken, Justizvollzugsanstalten • kirchliche Einrichtungen z. B. in Diakonie, Diözese, Dekanate, Gemeinden, Religionslehrer im Kirchendienst • journalistische / redaktionelle Tätigkeit, Lektorat z. B. Zeitungen, Medien, Verlage • Öffentlichkeitsarbeit / Mitarbeiterinformation z. B. Gewerkschaften, Verbände, Innungen Unternehmen • Bildungs- und Kulturarbeit im Ausland z. B. Tätigkeit in diplomatischen Dienst sowie bei Institutionen im Bereich internationaler wirtschaftlicher und kultureller Zusammenarbeit • Tourismus- und Freizeitbereich z. B. Freizeitpädagoge, Reiseleiter • EDV-orientierte Tätigkeiten z. B. didaktischer Programmierer, Instruktor zur Durchführung von computerunterstützten Lehrgängen • kaufmännische / verwaltende Tätigkeiten z. B. Geschäftsführung, Leitung, Verwaltung, Organisation, EDV, Personal- und Sozialwesen, Marketing, Vertrieb, Kundendienst, Werbung Arbeitsgemeinschaft Bayerischer Junglehrer (ABJ) http://abj.bllv.de Leitfaden für arbeitslose Lehrer 17 • Dokumentations-, Archiv- und Bibliothekstätigkeit z. B. Bibliotheken, Büchereien • Sprachendienst z. B. Übersetzer, Dolmetscher • kulturelle / künstlerische Tätigkeit z. B. Schriftsteller, Drehbuchautor, Dramaturg / Regisseur, Museumspädagoge • Zeitarbeitsfirmen z. B. PFZ-Partner für Zeitarbeit GmbH, Müllerstr. 54, 80469 München, Tel. 0 89 / 23 66 48-0, [email protected] • Erweiterungsstudium DiDaZ Universität München Institut für Didaktik der Deutschen Sprache und Literatur II, Schellingstr. 5, 80799 München Katholische Universität Eichstätt, Ostenstraße 26, 85072 Eichstätt http://www.ku.de/slf/germanistik/fremdsprache/ • Auslandsschuldienst Informationen über das Bundesverwaltungsamt - Zentralstelle für das Auslandsschulwesen www.auslandsschulwesen.de, [email protected] Programmlehrer an Schulen oder Universitäten, sehr unterschiedliche Bedingungen. Beachtet auch Annoncen von ausländischen Schulen und Instituten in großen Tageszeitungen und der ZEIT! • Bildungsserver http://www.bildungsserver.de/jobboerse/ http://www.bildungsserver.de/zeigen.html?seite=2458 Mit Hilfe dieser Liste und des Telefonbuchs lässt sich für jeden eng umgrenzten Raum eine individuelle Liste erstellen. Außerdem ist für Großräume das „Taschenbuch des öffentlichen Lebens“ (Festland Verlag GmbH, Basteistraße 88, 53172 Bonn, Tel.: 02 28 / 36 20 21, Fax: 02 28 / 35 17 71) zu empfehlen. Wer die Zeit nutzen möchte, um im Ausland Erfahrung zu sammeln, der kann sich an die Zentralstelle für Arbeitsvermittlung Auslandsabteilung MENDELSSOHNSTR. 75 - 77 60325 Frankfurt [email protected] http://www.zav-reintegration.de/ wenden. Sie vermittelt jungen Leuten Jobs und Praktika im Ausland. Fragen zu Versicherungen? BLLV-Mitglieder können die Hilfe des BLLV-Wirtschaftsdienstes in Anspruch nehmen: www.bllv-wd.de Telefon: 089 2867626 Telfax 089 28676288 Arbeitsgemeinschaft Bayerischer Junglehrer (ABJ) http://abj.bllv.de Leitfaden für arbeitslose Lehrer 7 18 Wie bewerbe ich mich richtig? Jeder, der eine Stelle sucht, steht vor dem Problem, wie er eine möglichst professionelle und wirkungsvolle Bewerbung schreibt. Die richtige Bewerbung entscheidet darüber, ob du die Chance bekommst, dich persönlich vorzustellen. Die Bewerbung soll dich persönlich vorstellen, zeigen, wer du bist. Einfach abschreiben ist also sicher nicht der beste Weg. Die Folge wäre nämlich, dass sich 95% aller Bewerbungen nur im Absender voneinander unterscheiden würden. Zeige also Mut zu Kreativität und eigenen Formulierungen! Beschreibe dich selbst! 1. SCHRITT: SICH INFORMIEREN • in den Arbeitsagenturen nachfragen • auf eigene Faust suchen • persönliche Beziehungen nutzen • im Branchen-Fernsprechverzeichnis suchen • Betriebe auf gut Glück aufsuchen • Anzeigen der örtlichen Tagespresse studieren (regelmäßig!!!) • eventuell selbst ein Inserat aufgeben • sich unaufgefordert bewerben Nutze jede Möglichkeit, die dir geboten wird, um Informationen über Beruf und Betrieb zu bekommen. Je mehr du weißt, desto leichter fällt dir die Berufswahl und desto mehr Chancen hast du, eine Stelle zu finden! Bewerbe dich bei mehreren Firmen parallel. So hast du gleich mehrere Eisen im Feuer. Wenn es bei der einen Firma geklappt hat, sag den anderen rechtzeitig ab! 2. SCHRITT: SICH ENTSCHEIDEN / KLARHEIT VERSCHAFFEN Was die Wirtschaft erwartet8 Persönliche Kompetenz: Zuverlässigkeit Fachliche Kompetenz: lern- und Leistungsbereitschaft Soziale Kompetenz: Beherrschung der deutschen Sprache in Wort und Schrift Ausdauer, Durchhaltevermögen Kooperationsfähigkeit Sorgfalt, Gewissenhaftigkeit Teamfähigkeit Beherrschung der Rechentechniken Konzentrationsfähigkeit Höflichkeit und Freundlichkeit grundlegende naturwissenschaftliche Kenntnisse Verantwortungsfähigkeit Konfliktfähigkeit Selbstständigkeit Grundkenntnisse in Englisch Toleranz Fähigkeit zu Kritik / Selbstkritik Kreativität / Flexibilität Diese Anforderungen habt ihr alle in eurer Ausbildung schon mehrfach beweisen müssen. Ihr könnt also auf dem Arbeitsmarkt durchaus Qualitäten vorweisen, die ein Unternehmen bewegen können, einen Lehrer einzustellen. Eine erfolgreiche Bewerbung setzt eine gesunde Portion Selbstbewusstsein voraus. Mache dir deine Fähigkeiten, Fertigkeiten, Kenntnisse und Eigenschaften bewusst. Überlege dann, ob das Stellenangebot bzw. der ausgewählte Betrieb deinen Voraussetzungen und Erwartungen entsprechen könnte. 8 Quellen: Westdeutscher Handwerkskammertag, IHKs in NRW Arbeitsgemeinschaft Bayerischer Junglehrer (ABJ) http://abj.bllv.de Leitfaden für arbeitslose Lehrer 19 3. SCHRITT: SICH BEWERBEN = FÜR SICH WERBEN Dazu ist es wichtig erst einmal die Auswahlmethoden der Betriebe zu kennen! Jetzt ist es nötig den zukünftigen Arbeitgeber zu überzeugen, dass gerade du die Frau / der Mann bist, der am besten zum Betrieb und zu der Stelle passt. Die Landesstudentengruppe im BLLV (LSG) hat sich auf ihrem Sommerlandesausschuss 2006 überlegt, welche Kompetenzen man während des Lehramtsstudiums erwirbt. Primär ging es hier um die Frage der Polyvalenz des Studiums. Wirb aber doch mit diesen Kompetenzen für dich. Unter anderem wurden folgende Kompetenzen aufgezählt: Teamwork Soziales Engagement Führungsqualität Kritikfähigkeit Reflexivität Zeitmanagement Selbstorganisation Kreativität Empathie Selbstbewusstsein Organisationsfähigkeit Flexibilität Diagnostische Fähigkeiten Kommunikative Kompetenz Präsentationstechniken Bevorzugte Auswahlmethoden der Betriebe: • Analyse der Bewerbungsunterlagen: Die Sichtung und Bewertung der Bewerbungsunterlagen steht am Anfang des Auswahlverfahrens. Vorauswahl, welcher Bewerber in das weitere Verfahren einbezogen wird. • Vorstellungsgespräch Hier fällt die Entscheidung, wem die Stelle angeboten wird. Dabei sind Kenntnis- und Wissensprüfungen, Arbeitsproben und / oder Gruppengespräche / -diskussionen Methoden, mit denen sich der Betrieb ein Bild von der Eignung der Bewerber verschaffen möchte. • Psychologische Tests werden vor allem von größeren Betrieben und Behörden eingesetzt, die Psychologen beschäftigen. Planung der Bewerbung kostet zwar Zeit, wird sich aber auszahlen. Plane und kontrolliere Deine Bewerbungsaktivitäten z. B. durch Eintragen von Terminen! Über das Verfassen von Bewerbungsschreiben, Vorstellungsgespräche und Auswahlverfahren gibt es im Buchhandel gute Ratgeber. Achte dabei aber auf die Aktualität des Buches. Informationen im Internet: BLLV: ABJ: Bezirksverbände: Kreisverbände: www.bllv.de www.abj.bllv.de http://www.bllv.de/Bezirksverbaende.62.0.html http://www.bllv.de/Kreisverbaende.61.0.html Arbeitsgemeinschaft Bayerischer Junglehrer (ABJ) http://abj.bllv.de Leitfaden für arbeitslose Lehrer 8 20 Adressen (Telefonnummern (d) sind dienstlich in der Schule bzw. dem Büro, (p) privat zu Hause. Bezirksverband ABJ-Vorsitzende/r bzw. Arbeitslosenbeauftragte/r Bezirksreferent der Abteilung Dienstrecht und Besoldung Bezirksreferent der Abteilung Recht Oberbayern Rafael Saidl Ganghoferstraße 21 a, 82380 Peißenberg Telefon 08803 488463 Knut Schweinsberg Karlsbader Straße 22b, 85570 Markt Schwaben Telefon 08121 476577 Telefax 08121 476582 E-Mail: [email protected] Markus Rinner Wiesengrundstraße 33 83229 Aschau im Chiemgau Telefon: 08052 178414 E-Mail: [email protected] Hans Rottbauer Höhenberger Feld 33, 84378 Dietersburg Telefon: 08726 969416 Telefax: 08726 969417 E-mail: [email protected] Heinz Wagner Gärtnersiedlung 8, 93077 Bad Abbach Telefon: 09405 5009710 Wilhelm Trisl Schlatteiner Str. 1/Wildenau, 95703 Plössberg Telefon: 09636 91943 Telefax: 09636 9249832 E-Mail: [email protected] Udo Behn Egerer Str. 44, 92224 Amberg Telefon: 09621 15423 Telefax: 09621 496538 E-Mail: [email protected] Silke Schür Fliederweg 2, 91330 Eggolsheim Andreas Lang Amelungenstraße 4 a, 96129 Strullendorf Telefon 09543 9438 (p) E-Mail: [email protected] E-Mail: [email protected] Winfried Kneissl Mühlackerweg 2, 95632 Wunsiedel Telefon: 09232 7591 Telefax: 09232 917083 E-Mail: [email protected] Mittelfranken Karin Leibl Altmühlstraße 15, 85137 Walting Telefon: 0841 305-41800 mobil: 0172 9594996 [email protected] Markus Scharrer Zur Steingrube 7, 91741 Theilenhofen Telefon: 09141 907210 (d), 0834 978364 (p) Telefax: 09141 907208 (d), 09834 978365 (p) E-Mail: [email protected] Andreas Rewitzer Haselweg 2 b, 91785 Pleinfeld Telefon: 09144 924413 Telefax: 09144 924409 E-Mail: [email protected] Unterfranken (ULLV) Linda Wörner Ernsttaler Str. 15, 63931 Kirchzell Wolfgang Wittmann von-Münster-Straße 6, 97517 Rannungen Telefon: 09738 1648 (p), 09735 9229 (d) Telefax: 09738 1645 (p), 09735 9239 (d) E-Mail: [email protected] Stephan Withelm Sportfeldstr. 6, 63808 Haibach Telefon 06021 93132 Fax: 06021 930078 [email protected] Johann Lenk Otto-Hahn-Straße 19, 86470 Thannhausen Telefon: 08281 1503 (p), 0821 3272306 (d) Telefax: 08281 5797 (p), 0821 3272677 (d) E-Mail: [email protected] Hans Schindele Blumenstr. 18 86871 Rammingen Tel.: 08245 2349 E-Mail: [email protected] Oswald Hofmann Pelkovenstraße 91, 80992 München Telefon : 089 14838767 (p), 089 21762265 (d) Telefax: 089 14838771 (p), 089-2176 2885 (d) E-Mail: [email protected] Bernhard Wahl Leschkircherstr. 2b, 81829 München Tel. 089 657909 Armin Troll, NLLV-Geschäftsstelle Weidenkellerstraße 6, 90443 Nürnberg Telefon: 0911 226345 Telefax: 0911 241554 E-Mail: [email protected] Dimitri Telent, Büro NLLV (Bürozeiten: Mo. bis Do. 14.00 - 17.00 Uhr) Tel. 0911 226345 Fax 0911 241554 [email protected] Leiter der Abteilung Dienstrecht und Besoldung: Rolf Habermann Postfach 46, 96313 Kronach Telefon: 09261 61480 Telefax: 09261 61481 E-Mail: [email protected] Verbandspolitischer Leiter: E-Mail: [email protected] Niederbayern Alexander Prölß Froschau 3, 94353 Haibach Telefon: 09964 6115771 Oberpfalz Barbara Gierth Orleansstraße 6, 93055 Regensburg Telefon: 0171 7880607 E-mail: [email protected] E-Mail: [email protected] Oberfranken E-Mail: [email protected] Schwaben Melanie Fischer Weberweg 2, 87766 Memmingerberg Telefon: 0176 84022647; 08331 7508200 E-mail: [email protected] E-Mail: [email protected] München (MLLV) Nürnberg (NLLV) Bettina Hottner Postfach 15 02 09 80042 München mobil: 0176 21839551 E-Mail: [email protected] Nicole Oksman Neptunweg 93, 90763 Fürth [email protected] Landesverband Arbeitslosenbeauftragte: Karin Leibl Altmühlstraße 15 85137 Walting Telefon: 0841 305-41800 mobil: 0172 9594996 [email protected] Vizepräsident des BLLV: Gerd Nitschke Bavariaring 37, 80336 München Telefon: 089 72100124 Telefax: 089 72100179 E-Mail: [email protected] [email protected] Hans-Peter Etter Ostheimer Weg 1, 82319 Starnberg Telefon: 08151 72742 Telefax: 08151 72742 E-Mail: [email protected] Fachlicher Leiter: Justitiar Burkhard Englert Bavariaring 37, 80336 München Telefon: 089 72100142 Telefax: 089 72100133 PS: Bitte melde dich bei deinem BLLV-Kreisverband, damit dein Beitragssatz geändert werden kann! Arbeitslose Mitglieder zahlen pro Monat nur 1 Euro!!! Deinen BLLV-Kreisverband findest du unter Arbeitsgemeinschaft Bayerischer Junglehrer (ABJ) http://abj.bllv.de http://www.bllv.de/Kreisverbaende.61.0.html
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