Merkblatt Technische Lehrer an gewerblichen Schulen

MINISTERIUM FÜR KULTUS, JUGEND UND SPORT
Stand: 29.03.2016
MERKBLATT
Einstellung von Technischen Lehrerinnen und Technischen Lehrern
an gewerblichen Schulen
In Baden-Württemberg können bei Bedarf berufserfahrene Meisterinnen/Meister und
staatlich geprüfte Technikerinnen/Techniker zur Erteilung der berufspraktischen Übungen
(Technologiepraktikum, Laborübungen, Praktische Unterweisung) in den gewerblichen
Schuldienst des Landes Baden-Württemberg eingestellt werden. Je nach Schulart und Berufsfeld sollen sie die im theoretischen Unterricht gewonnenen Erkenntnisse vertiefen oder
grundlegende Fertigkeiten vermitteln.
1. Allgemeine Einstellungsvoraussetzungen:
a) eine erfolgreich abgelegte Meister- oder staatliche Technikerprüfung
b) möglichst mehrjährige Berufserfahrung als Meister/-in oder Techniker/-in.
2. Einstellung und Entgelt
Die eingestellten Bewerberinnen und Bewerber werden zunächst als Technische Lehrerinnen/Technische Lehrer nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L)
beschäftigt.
3. Übernahme in das Beamtenverhältnis
Bei entsprechender Bewährung im Unterricht und Erfüllung der persönlichen Voraussetzungen (Altersgrenze etc.) ist die Übernahme in das Beamtenverhältnis (Laufbahn der Technischen Lehrerin/des Technischen Lehrers) unter folgenden Voraussetzungen möglich:
a) Mindestens fünfjährige Berufserfahrung als Meister/-in bzw. staatlich geprüfte(r) Techniker/-in. Von dieser Zeit kann auch ein Teil im Schuldienst (als Technische/-r Lehrer/-in im
Angestelltenverhältnis) abgeleistet worden sein.
b) Erfolgreiche Teilnahme an einem einjährigen pädagogischen Fortbildungslehrgang. Lehrgänge dieser Art werden nach Einstellung in den Schuldienst berufsbegleitend durchge-
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führt. Während dieser Zeit wird unter Fortzahlung des Gehalts ein Teillehrauftrag wahrgenommen.
4. Einstellungsbehörden
Für die Einstellung von Technischen Lehrerinnen und Technischen Lehrern sind die Regierungspräsidien zuständig. Sie beantworten allgemeine diesbezügliche Anfragen. Bewerbungen sind über die jeweiligen Schulen einzureichen.
Regierungspräsidium
Stuttgart
Abt. 7 Schule und Bildung
Regierungspräsidium
Karlsruhe
Abt. 7 Schule und Bildung
Regierungspräsidium
Freiburg
Abt. 7 Schule und Bildung
Regierungspräsidium
Tübingen
Abt. 7 Schule und Bildung
Hausadresse:
Ruppmannstraße 21
70565 Stuttgart
Hausadresse:
Hebelstraße 2
76133 Karlsruhe
Hausadresse:
Eisenbahnstraße 68
79098 Freiburg
Hausadresse:
Konrad-Adenauer-Str. 40
72072 Tübingen
Postfachanschrift:
Postfach 103642
70031 Stuttgart
Postfachanschrift:
Postfach 100151
76031 Karlsruhe
Postfachanschrift:
Postfach
79095 Freiburg
Postfachanschrift:
Postfach 2666
72016 Tübingen
Tel. 0711 904-0
Tel. 0721/ 926-0
Tel. 0761/ 208-6000
Tel. 07071/ 757-2038
Internet: https://www.lehrer-online-bw.de
Hinweis zu Stellenausschreibungen im Online-Portal www.lehrer-online-bw.de:
Bei Bewerbungen auf schulbezogene Stellenausschreibungen für Technische Lehrkräfte
gewerblicher Richtung im Portal www.lehrer-online-bw.de ist keine Online-Registrierung
oder -Bewerbung möglich. Die Bewerbungsunterlagen müssen ausschließlich an die
ausschreibende Schule gesendet werden.
5. Laufbahn und Besoldung von Technischen Lehrerinnen und Technischen
Lehrern im Beamtenverhältnis
a) Technische/r Lehrer/-in
b) Technische/r Oberlehrer/-in
c) Technische/r Oberlehrer/-in als Fachbetreuer/-in
Bes. Gr. A 10
Bes. Gr. A 11
Bes. Gr. A 12