MINISTERIUM FÜR KULTUS, JUGEND UND SPORT Stand: 29.03.2016 MERKBLATT Einstellung von Technischen Lehrerinnen und Technischen Lehrern an gewerblichen Schulen In Baden-Württemberg können bei Bedarf berufserfahrene Meisterinnen/Meister und staatlich geprüfte Technikerinnen/Techniker zur Erteilung der berufspraktischen Übungen (Technologiepraktikum, Laborübungen, Praktische Unterweisung) in den gewerblichen Schuldienst des Landes Baden-Württemberg eingestellt werden. Je nach Schulart und Berufsfeld sollen sie die im theoretischen Unterricht gewonnenen Erkenntnisse vertiefen oder grundlegende Fertigkeiten vermitteln. 1. Allgemeine Einstellungsvoraussetzungen: a) eine erfolgreich abgelegte Meister- oder staatliche Technikerprüfung b) möglichst mehrjährige Berufserfahrung als Meister/-in oder Techniker/-in. 2. Einstellung und Entgelt Die eingestellten Bewerberinnen und Bewerber werden zunächst als Technische Lehrerinnen/Technische Lehrer nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) beschäftigt. 3. Übernahme in das Beamtenverhältnis Bei entsprechender Bewährung im Unterricht und Erfüllung der persönlichen Voraussetzungen (Altersgrenze etc.) ist die Übernahme in das Beamtenverhältnis (Laufbahn der Technischen Lehrerin/des Technischen Lehrers) unter folgenden Voraussetzungen möglich: a) Mindestens fünfjährige Berufserfahrung als Meister/-in bzw. staatlich geprüfte(r) Techniker/-in. Von dieser Zeit kann auch ein Teil im Schuldienst (als Technische/-r Lehrer/-in im Angestelltenverhältnis) abgeleistet worden sein. b) Erfolgreiche Teilnahme an einem einjährigen pädagogischen Fortbildungslehrgang. Lehrgänge dieser Art werden nach Einstellung in den Schuldienst berufsbegleitend durchge- -2- führt. Während dieser Zeit wird unter Fortzahlung des Gehalts ein Teillehrauftrag wahrgenommen. 4. Einstellungsbehörden Für die Einstellung von Technischen Lehrerinnen und Technischen Lehrern sind die Regierungspräsidien zuständig. Sie beantworten allgemeine diesbezügliche Anfragen. Bewerbungen sind über die jeweiligen Schulen einzureichen. Regierungspräsidium Stuttgart Abt. 7 Schule und Bildung Regierungspräsidium Karlsruhe Abt. 7 Schule und Bildung Regierungspräsidium Freiburg Abt. 7 Schule und Bildung Regierungspräsidium Tübingen Abt. 7 Schule und Bildung Hausadresse: Ruppmannstraße 21 70565 Stuttgart Hausadresse: Hebelstraße 2 76133 Karlsruhe Hausadresse: Eisenbahnstraße 68 79098 Freiburg Hausadresse: Konrad-Adenauer-Str. 40 72072 Tübingen Postfachanschrift: Postfach 103642 70031 Stuttgart Postfachanschrift: Postfach 100151 76031 Karlsruhe Postfachanschrift: Postfach 79095 Freiburg Postfachanschrift: Postfach 2666 72016 Tübingen Tel. 0711 904-0 Tel. 0721/ 926-0 Tel. 0761/ 208-6000 Tel. 07071/ 757-2038 Internet: https://www.lehrer-online-bw.de Hinweis zu Stellenausschreibungen im Online-Portal www.lehrer-online-bw.de: Bei Bewerbungen auf schulbezogene Stellenausschreibungen für Technische Lehrkräfte gewerblicher Richtung im Portal www.lehrer-online-bw.de ist keine Online-Registrierung oder -Bewerbung möglich. Die Bewerbungsunterlagen müssen ausschließlich an die ausschreibende Schule gesendet werden. 5. Laufbahn und Besoldung von Technischen Lehrerinnen und Technischen Lehrern im Beamtenverhältnis a) Technische/r Lehrer/-in b) Technische/r Oberlehrer/-in c) Technische/r Oberlehrer/-in als Fachbetreuer/-in Bes. Gr. A 10 Bes. Gr. A 11 Bes. Gr. A 12
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