Muss ich bei der Internet-Anmeldung meine E-Mail-Adresse

Muss ich bei der Internet-Anmeldung meine E-Mail-Adresse angeben?
Ja! Nach erfolgter Internet-Anmeldung wird eine Aktivierungs-E-Mail versandt, daher benötigen Sie
eine gültige E-Mail-Adresse. Alle weiteren Infomails bezüglich Aufnahmeverfahren werden ebenfalls
an diese von Ihnen angegebene Adresse versandt.
Wie kann ich die Kostenbeteiligung bezahlen?
Die Kostenbeteiligung muss direkt über das Tool der Internet-Anmeldung bezahlt werden. Es stehen
Ihnen die Zahlungsarten Kreditkarte (Mastercard, Visa), Online-Überweisung und PayPal zur Verfügung.
Muss ich die Kostenbeteiligung, wenn ich mich sowohl für Wirtschaftswissenschaften als auch
Sozialwirtschaft anmelde zwei Mal bezahlen?
Der Kostenbeitrag muss nur ein Mal bezahlt werden.
Wenn ich am Aufnahmetest nicht teilnehme, bekomme ich den Kostenbeitrag zurück?
Nein, es besteht kein Anspruch auf Rückerstattung des geleisteten Kostenbeitrages.
Gibt es den Aufnahmetest auch in englischer Sprache?
Die Prüfung erfolgt in deutscher Sprache. Nur bei der Überprüfung der Sprachkompetenzen gibt es
auch Teile in englischer Sprache.
Muss ich das Aufnahmeverfahren unbedingt an der Johannes Kepler Universität durchlaufen,
um an der Johannes Kepler Universität studieren zu können?
Um an der Johannes Kepler Universität studieren zu können, müssen Sie das Aufnahmeverfahren an
der Johannes Kepler Universität positiv absolvieren.
Wenn ich das Aufnahmeverfahren positiv durchlaufen habe, bin ich dann automatisch zum
Studium zugelassen?
Nein, Sie müssen dann innerhalb der allgemeinen Zulassungsfrist die Zulassung persönlich im Zulassungsservice der JKU abschließen.
Gibt es auch für das Sommersemester ein Aufnahmeverfahren?
Es gibt nur einmal pro Studienjahr ein Aufnahmeverfahren. Ein positives Ergebnis des Aufnahmeverfahrens berechtigt sowohl für die Zulassung zum folgenden Wintersemester, als auch für das darauffolgende Sommersemester.
Kann man den Test an einem anderen Termin schreiben?
Nein, es gibt keinen Ersatztermin.
Kann man am Aufnahmeverfahren mehrmals teilnehmen?
Ja, die Testergebnisse gelten nur für das Jahr der Teilnahme am Aufnahmeverfahren und haben keinen Einfluss auf folgende Aufnahmeverfahren.
Kann ich mich in der Nachregistrierungsfrist noch für das Aufnahmeverfahren anmelden?
Wurde an der Johannes Kepler Universität das Kontingent noch nicht ausgeschöpft, ist eine Nachregistrierung vorgesehen. Voraussetzungen für eine Nachregistrierung sind:

Sie haben sich bereits für ein Studium mit Aufnahmeverfahren an einer anderen österreichischen Universität registriert.

In diesem Studium wurde das Kontingent bereits überschritten.

Das Studium für das Sie sich zum Aufnahmeverfahren registriert haben, ist demselben Fachbereich (also den wirtschafts- und sozialwissenschaftlichen Studien) zuzuordnen.
Die Nachregistrierung ist nur so lange möglich, bis für dieses Studium an der JKU das Kontingent
ausgeschöpft ist.
Ich bin bereits in einer anderen Studienrichtung Studierende. Muss ich bei einem Wechsel
trotzdem das Aufnahmeverfahren absolvieren?
Ja, Sie müssen genauso wie andere StudienwerberInnen für diese Studienrichtungen das
Aufnahmeverfahren absolvieren.
Von der Absolvierung des Aufnahmeverfahrens ausgenommen sind:

Studierende, die zu einem sozialwirtschaftlichen oder wirtschaftswissenschaftlichen Studium
an einer ausländischen Universität oder gleichwertigen ausländischen anerkannten postsekundären Bildungseinrichtung zugelassen sind und im Rahmen eines internationalen Mobilitätsprogramms (z. B. ERASMUS) eine auf höchstens zwei Semester befristete Zulassung
zum Bachelorstudium Sozialwirtschaft oder Wirtschaftswissenschaften der Johannes Kepler
Universität Linz anstreben.

Aktive oder ehemalige Studierende die bereits im Bachelorstudium Sozialwirtschaft oder Wirtschaftswissenschaften an der JKU Linz zugelassen sind oder waren.

Aktive oder ehemalige Studierende die bereits im Diplomstudium Sozialwirtschaft oder Wirtschaftswissenschaften an der JKU Linz zugelassen sind oder waren und in dessen Rahmen
Leistungsnachweise im Ausmaß von mindestens 120 ECTS erworben haben.