Unter welchen Bedingungen können Kommunen - Sachsen

Workshop zum kommunalen Klimaschutz –
Unter welchen Bedingungen können
Kommunen in Haushaltskonsolidierung
Fördermittel beantragen?
Unter welchen Bedingungen können Kommunen in Haushaltskonsolidierung
Fördermittel beantragen
Kommunen in Haushaltskonsolidierung
→ der Haushaltsausgleich wird im Ergebnishaushalt nicht erreicht
(§ 98 Abs. 3 Kommunalverfassungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt-KVG LSA)
→ Rechtsfolge: Aufstellung eines Haushaltskonsolidierungskonzeptes
(§ 100 Abs. 3 KVG LSA)
© Ministerium für Inneres und Sport des Landes Sachsen-Anhalt, Referat 32
Unter welchen Bedingungen können Kommunen in Haushaltskonsolidierung
Fördermittel beantragen
Haushaltskonsolidierungskonzept
 § 100 Abs. 3 Satz 3 KVG LSA: Der Haushaltsausgleich ist zum nächstmöglichen
Zeitpunkt wiederherzustellen, spätestens jedoch im fünften Jahr, das auf die
mittelfristige Ergebnis- und Finanzplanung folgt.
 § 100 Abs. 3 Satz 4 KVG LSA: Im Haushaltskonsolidierungskonzept ist der Zeitraum
festzulegen, innerhalb dessen der Haushaltsausgleich wieder erreicht werden
kann.
 § 100 Abs. 3 Satz 5 KVG LSA: Im Haushaltskonsolidierungskonzept sind die
Maßnahmen darzustellen, durch die die in der Vermögensrechnung und im
Ergebnisplan ausgewiesenen Fehlbeträge abgebaut und das Entstehen eines neuen
Fehlbetrages in künftigen Jahren vermieden werden sollen.
© Ministerium für Inneres und Sport des Landes Sachsen-Anhalt, Referat 32
Unter welchen Bedingungen können Kommunen in Haushaltskonsolidierung
Fördermittel beantragen
Investitionsprioritätenliste
1. Fortsetzungsmaßnahmen vor neuen Investitionsmaßnahmen
2. Investitionen für Pflichtaufgaben vor Investitionen für freiwillige Aufgaben
3. Mit Drittmitteln finanzierte Vorhaben (Fördervorhaben) vor eigenfinanzierten
Vorhaben
4. Hoch geförderte Vorhaben (z.B. 90 %) vor niedrig geförderten Vorhaben
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Fördermittel beantragen
Bedingungen für die Beantragung von Fördermitteln für
Kommunen
1. Gesamtfinanzierung der Investitionsförderungsmaßnahmen muss gesichert sein
2. Bestätigung durch Stellungnahme der zuständigen Kommunalaufsichtsbehörde
3. Entscheidung, ob die Investitionsförderungsmaßnahme erfolgreich durchführbar
ist, durch die Bewilligungsbehörde (Letztverantwortung)
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Fördermittel beantragen
Voraussetzungen für eine positive kommunalaufsichtliche
Stellungnahme bei Kommunen in Haushaltskonsolidierung
• Vorliegen eines kommunalaufsichtlich akzeptierten
Haushaltskonsolidierungskonzeptes
• Investitionsmaßnahme ist haushaltsneutral
• Investitionsmaßnahme wirkt haushaltskonsolidierend
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Unter welchen Bedingungen können Kommunen in Haushaltskonsolidierung
Fördermittel beantragen
Sonderregelungen für eine höhere Förderung von Kommunen
in Haushaltskonsolidierung (Ziffer 7.2
Zuwendungsrechtsergänzungserlass des MF vom 07.08.2013)
Voraussetzungen: →
1. Kommune befindet sich in Haushaltskonsolidierung
2. Kommune kann sich höheren Eigenanteil nicht leisten
3. Antrag der Kommune bei Bewilligungsbehörde auf Herabsetzung
des Eigenanteils auf bis zu 10 %
4. Bestätigung der zuständigen Kommunalaufsichtsbehörde bzgl.
Ziffern 1 und 2
Rechtsfolge: →
Ermessensentscheidung der Bewilligungsbehörde im Rahmen der zur
Verfügung stehenden Haushaltsmittel
© Ministerium für Inneres und Sport des Landes Sachsen-Anhalt, Referat 32
Impressum :
Titel der PowerPoint-Präsentation : Unter welchen Bedingungen können Kommunen in
Haushaltskonsolidierung Fördermittel beantragen
Ausführende : Herr Rolf Mietzner, Herr Thorsten Katt
Dienststelle : Ministerium für Inneres und Sport des Landes Sachsen-Anhalt
Anlass : Workshop zum kommunalen Klimaschutz am 08. Oktober 2015