Gebäude- und Mobiliarverglasung in der

Gebäude- und Mobiliarverglasung
in der Hausratversicherung/
Versichert sind Bruchschäden an Mobiliar­verglasungen,
Selbstbehalt CHF 0.– (Hausrat­versicherung BASIC:
Selbstbehalt CHF 200.–). Bei dieser Z
­ usatzversicherung
handelt es sich um eine Erstrisikodeckung. Die Versicherungssumme bei der Hausratversicherung BASIC ist
CHF 2000.– (fix).
Unter Mobiliarverglasungen versteht man gemäss AVB:
Glasschränke und Glastische
Wandspiegel
Platten von Natur- und Kunststeintischen
samt Steinsockel
Variante Gebäude- und Mobiliarverglasung
Versichert sind Bruchschäden an Gebäude- und Mobiliarverglasungen, Selbstbehalt CHF 0.– (Hausratversi­
cherung BASIC: Selbst­behalt CHF 200.–). Bei dieser
Zusatzversi­cherung handelt es sich um eine Erstrisikodeckung. Dieser Deckungs­­umfang ist vor allem für
Eigenheimbesitzer wichtig. Die Versicherungssumme bei
der Hausratversicherung BASIC ist CHF 2000.– (fix).
Unter Gebäudeverglasung versteht man gemäss AVB alle
Gebäudeverglasungen, welche fest mit dem Gebäude
verbunden sind, wie:
Lavabos, Dusch- und Badewannen
Steinabdeckungen
Kochflächen aus Glaskeramik
Fassaden- und Wandverkleidungen
Ebenso sind Folge- und Komplementärschäden sowie
Absplitterungen von Emailbelägen an Lavabos,
Spültrögen, Dusch- und Badewannen etc. über diese
Variante versichert.
C&P 4777_010 De – 06.15
Variante Mobiliarverglasung