Gebäude- und Mobiliarverglasung in der Hausratversicherung/ Versichert sind Bruchschäden an Mobiliarverglasungen, Selbstbehalt CHF 0.– (Hausratversicherung BASIC: Selbstbehalt CHF 200.–). Bei dieser Z usatzversicherung handelt es sich um eine Erstrisikodeckung. Die Versicherungssumme bei der Hausratversicherung BASIC ist CHF 2000.– (fix). Unter Mobiliarverglasungen versteht man gemäss AVB: Glasschränke und Glastische Wandspiegel Platten von Natur- und Kunststeintischen samt Steinsockel Variante Gebäude- und Mobiliarverglasung Versichert sind Bruchschäden an Gebäude- und Mobiliarverglasungen, Selbstbehalt CHF 0.– (Hausratversi cherung BASIC: Selbstbehalt CHF 200.–). Bei dieser Zusatzversicherung handelt es sich um eine Erstrisikodeckung. Dieser Deckungsumfang ist vor allem für Eigenheimbesitzer wichtig. Die Versicherungssumme bei der Hausratversicherung BASIC ist CHF 2000.– (fix). Unter Gebäudeverglasung versteht man gemäss AVB alle Gebäudeverglasungen, welche fest mit dem Gebäude verbunden sind, wie: Lavabos, Dusch- und Badewannen Steinabdeckungen Kochflächen aus Glaskeramik Fassaden- und Wandverkleidungen Ebenso sind Folge- und Komplementärschäden sowie Absplitterungen von Emailbelägen an Lavabos, Spültrögen, Dusch- und Badewannen etc. über diese Variante versichert. C&P 4777_010 De – 06.15 Variante Mobiliarverglasung
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