Tarife Radio 2016 - SWR Media Services

Radio
Tarife 2016
Ihre Gesprächspartner
Marketing und Verkauf
Dr. Gitte Katz (Ltg.)
Andreas Henkel 0711 929-12975 0711 929-12970 Fax -12968
Fax -12968
Disposition
Doris W. Lux (Ltg.)
Viola Hickel
Monika Huß
Carolin Müller
Rosaria Trovato
0711 929-12957 0711 929-12956 0711 929-12959 0711 929-12958 0711 929-12958
Fax
Fax
Fax
Fax
Fax
Sponsoring
Dr. Axel Buchholz
07221 929-24313 Fax -22662
SWR Media Services GmbH
Werbung & Sponsoring
Internet · E-Mail
Zentrale Auftragsannahme / -abwicklung
für Hörfunkaufträge, die mehrere
ARD-Werbegesellschaften betreffen
-12978
-12978
-12978
-12978
-12978
Neckarstraße 221 · 70190 Stuttgart · Postadresse: 70150 Stuttgart
Hans-Bredow-Straße 20 · 76530 Baden-Baden
Postfach 10 05 45 · 76486 Baden-Baden
www.SWRmediaservices.de · [email protected] · [email protected]
[email protected]
AS&S Radio GmbH · Bertramstraße 8 / D-Bau · 60320 Frankfurt am Main
Tel. 069 15424-236 / -237 / -239 · Fax 069 15424-7236 / -7237 / -7239
www.ass-radio.de
Werbefunk-Angebot 2016
Montag – Freitag
Ø-Std. 6–18 Uhr
Hörer in Tsd. 1
Montag – Freitag
Ø-Std. 6–18 Uhr
Euro/1 Sek.
Montag – Freitag
Ø-Std. 6–18 Uhr
Tkp 2
Samstag
Ø-Std. 6–18 Uhr
Hörer in Tsd. 1
Samstag
Ø-Std. 6–18 Uhr
Euro/1 Sek.
Samstag
Ø-Std. 6–18 Uhr
Tkp 2
SWR1 RP
SWR4 RP
SWR1/4 Kombi RP
190
232
423
10,00
12,25
21,75
1,58
1,58
1,54
216
167
383
10,75
8,75
19,00
1,49
1,57
1,49
SWR1 BW
SWR4 BW
SWR1/4 Kombi BW
383
519
902
24,25
22,75
45,75
1,90
1,31
1,52
293
421
714
19,00
19,00
37,00
1,95
1,35
1,55
SWR3
1.091
94,75
2,61
859
67,00
2,34
SWR1 Kombi BW/RP
SWR1/4 Kombi BW/RP
573
1.325
33,25
65,50
1,74
1,48
509
1.097
29,00
54,50
1,71
1,49
SWR3+1 Kombi
1.664
122,00
2,20
1.368
93,00
2,04
SWR Kombi Max (1, 3 + 4)
2.416
146,00
1,81
1.956
112,00
1,72
1
ma Radio 2015 II, BRD gesamt, 10 Jahre + (dspr. Bev.), BKS
2
Tausend-Kontakt-Preis
dDiie
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alle
.de
SWR1
SWR1 – das erfolgreiche Programm für Ihre Hörfunkwerbung. Weitere Informationen unter
929-12951, www.SWRmediaservices.de oder mailen Sie uns: [email protected]
[email protected]
Telefon 0711 929-12950,
SWR1 Rheinland-Pfalz
P
rogrammprofil
SWR1 Rheinland-Pfalz ist das Informationsprogramm des SWR in Rheinland-Pfalz. Hier werden
Informationen, Service und Musik groß geschrieben. SWR-Reporter und Korrespondenten berichten
aus aller Welt, den Studios und Regionalbüros – Themen aus Rheinland-Pfalz, Deutschland und der
ganzen Welt. Das Musikprogramm von SWR1 Rheinland-Pfalz bringt die größten Hits der vergangenen 40 Jahre. Ob Politik, Sport, Kultur, Gesellschaft, Heiteres oder Ernstes – SWR1 RheinlandPfalz trifft immer den richtigen Ton. Die größten Hits aller Zeiten und die Nr. 1 in Aktualität und
Service. SWR1 Rheinland-Pfalz – das optimale Programm für das Land.
Kernzielgruppe
Das attraktive Angebot
des SWR für alle Zielgruppen
im mittleren Alterssegment.
Gesamtbevölkerung 30–59 Jahre
Musikformat
Die größten Hits der letzten 40 Jahre
Mitglied in den Kombinationen
SWR1/4 Kombi RP
SWR1/4 Kombi BW/RP
SWR1 Kombi BW/RP
SWR3+1 Kombi
SWR Kombi Max (1, 3 + 4)
sowie in verschiedenen AS&S Radio-Kombis
Rheinland-Pfalz
SWR1 Rheinland-Pfalz
Montag – Freitag
6:00
9:00
Programm-Raster, Stand Juli 2015
Nachrichten
SWR1 Guten Morgen Rheinland-Pfalz
SWR1 Der Vormittag
Das aktuelle Frühmagazin
Besser informiert in den Tag gehen
Nützliche Infos und Service
Samstag
Nachrichten
SWR1 Guten Morgen Rheinland-Pfalz
9:00
9:30
10:00
10:30
11:00
11:30
SWR1 Der Vormittag
9:00
SWR1 Aktuell
6:00
6:30
7:00
7:30
8:00
8:30
12:00
SWR1 Aktuell um 12
12:00
12:30
13:00
SWR1 Der Nachmittag
13:00
13:30
Das aktuelle Frühmagazin
Besser informiert in den Tag gehen
6:00
6:30
7:00
7:30
8:00
8:30
10:00
11:00
12:00
12:30
13:00
14:00
14:00
14:30
SWR1 Arbeitsplatz
14:00
15:00
15:00
15:30
16:00
16:30
SWR1 Stadion
15:00
SWR1 Aktuell um 5
17:00
17:30
17:15 SWR1 Landessport
18:00
SWR1 Guten Abend Rheinland-Pfalz
18:00
18:30
19:00
SWR1 Guten Abend Rheinland-Pfalz
19:30
SWR1 Thema heute
17:00
Das Wichtigste vom Tag zum Feierabend
18:30 Sport Kompakt
Der aktuelle Hintergrund
Di Wirtschaft; Do Landespolitik
16:00
18:30 Sport Kompakt
18:00
18:30
19:00
SWR1 RP
Sendezeit
Preisliste Nr. 18, gültig ab 1. Januar 2016
Montag – Freitag
Euro/1 Sek.
Montag – Freitag
Euro/30 Sek.
Samstag
Euro/1 Sek.
Samstag
Euro/30 Sek.
Montag – Samstag
Ø Euro/1 Sek.
Montag – Samstag
Ø Euro/30 Sek.
06 – 07 Uhr
07 – 08 Uhr
08 – 09 Uhr
09 – 10 Uhr
10 – 11 Uhr
11 – 12 Uhr
12 – 13 Uhr
13 – 14 Uhr
14 – 15 Uhr
15 – 16 Uhr
16 – 17 Uhr
17 – 18 Uhr
18 – 19 Uhr
9,00
15,00
16,00
13,50
10,50
9,00
10,50
9,50
6,50
6,50
7,00
7,00
4,50
270,00
450,00
480,00
405,00
315,00
270,00
315,00
285,00
195,00
195,00
210,00
210,00
135,00
7,00
11,00
17,50
18,00
12,50
14,00
10,00
8,00
9,00
9,50
7,50
5,00
3,00
210,00
330,00
525,00
540,00
375,00
420,00
300,00
240,00
270,00
285,00
225,00
150,00
90,00
8,67
14,33
16,25
14,25
10,83
9,83
10,42
9,25
6,92
7,00
7,08
6,67
4,25
260,00
430,00
487,50
427,50
325,00
295,00
312,50
277,50
207,50
210,00
212,50
200,00
127,50
Ø 06 – 18 Uhr
10,00
300,00
10,75
322,50
10,13
303,75
Die Umsatzsteuer wird gesondert und zusätzlich in Rechnung gestellt.
Durchschnittspreise dienen der Planungshilfe. Sie sind ggf. gerundet.
Die Rabattierung erfolgt nach der inkrementellen Volumenrabatt-Staffel für die Angebote SWR1 RP, SWR4 RP und
SWR1/4 Kombi RP. Voraussetzung ist eine Abschlussvereinbarung mit der SWR Media Services GmbH. Berechnungsbasis
ist das Brutto-Umsatzvolumen (ohne Umsatzsteuer) innerhalb der im Kalenderjahr erreichten Umsatz-Intervalle.
Die Rabattstaffel und Hinweise zur Rabattierung sind unter „Auftragsabwicklung und Rabatte“ aufgeführt.
Rheinland-Pfalz
SWR4.de
Im Hörfunkprogramm SWR4
informieren wir Sie über die Region
und das Land und sorgen
für gute Unterhaltung.
SWR4 Rheinland-Pfalz
rogrammprofil
P
SWR4 Rheinland-Pfalz ist das Landesprogramm mit der größten Werbeträgerreichweite in Rheinland-Pfalz. Wer regionale Informationen braucht, bekommt sie bei SWR4 RP: 5 Studios und 7 Regionalbüros im Sendegebiet berichten flächendeckend über die Themen, die die Menschen direkt vor
Ort betreffen. SWR4 RP steht sowohl für Tradition als auch für ein modernes Heimatgefühl. Auf
Festen und Veranstaltungen kann man mit SWR4 RP die eigene Heimat immer wieder neu entdecken. SWR4 RP bietet ein modernes melodisches Musikprogramm mit der besten neuen deutschen Musik, Klassikern des deutschen Schlagers und internationalen Evergreens.
Kernzielgruppe
Modernes Radio für alle,
die gerne in RheinlandPfalz leben.
Gesamtbevölkerung ab 50 Jahre
Musikformat
Deutsch-orientiert und melodiös
Mitglied in den Kombinationen
SWR1/4 Kombi RP
SWR1/4 Kombi BW/RP
SWR Kombi Max (1, 3 + 4)
sowie in verschiedenen AS&S Radio-Kombis
Rheinland-Pfalz
SWR4 Rheinland-Pfalz
Montag – Freitag
6:00
Am Morgen
7:15 Wetter und Gesundheit
9:00
Am Vormittag
Programm-Raster, Stand Juli 2015
Nachrichten
6:00
6:30
7:00
7:30
8:00
8:30
Samstag
Am Morgen
7:15 Wetter und Gesundheit
9:00
9:30
10:00*
10:30
11:00
11:30
Am Vormittag
Sprechstunde
Nachrichten
6:00
6:30
7:00
7:30
8:00
8:30
9:00
9:30
10:00
10:30
11:00
11:30
12:00
Am Mittag (Regionalsendungen)
12:00
12:30
Am Mittag (Regionalsendungen)
12:00
12:30
13:00
Am Nachmittag
13:00
13:30
14:00*
14:30
15:00
15:30
16:00
16:30
17:00
17:30
SWR4 Freizeit
13:00
Das aktuelle Magazin aus Mainz, Kaiserslautern,
Koblenz, Ludwigshafen und Trier
16:00
18:00
19:00
Am Abend
Das aktuelle Magazin aus Mainz, Kaiserslautern,
Koblenz, Ludwigshafen und Trier
14:00
15:00
SWR4 Prominent
17:00
18:00
18:30
19:00
* mit Börse
16:00
18:00
Oldieshow
19:00
SWR4 RP
Sendezeit
Preisliste Nr. 18, gültig ab 1. Januar 2016
Montag – Freitag
Euro/1 Sek.
Montag – Freitag
Euro/30 Sek.
Samstag
Euro/1 Sek.
Samstag
Euro/30 Sek.
Montag – Samstag
Ø Euro/1 Sek.
Montag – Samstag
Ø Euro/30 Sek.
06 – 07 Uhr
07 – 08 Uhr
08 – 09 Uhr
09 – 10 Uhr
10 – 11 Uhr
11 – 12 Uhr
12 – 13 Uhr
13 – 14 Uhr
14 – 15 Uhr
15 – 16 Uhr
16 – 17 Uhr
17 – 18 Uhr
18 – 19 Uhr
8,50
20,00
23,50
17,00
14,00
12,00
14,00
9,50
7,50
7,00
7,00
7,00
4,00
255,00
600,00
705,00
510,00
420,00
360,00
420,00
285,00
225,00
210,00
210,00
210,00
120,00
5,00
11,50
17,00
17,00
17,00
9,00
8,00
5,00
4,00
4,50
3,00
4,00
3,00
150,00
345,00
510,00
510,00
510,00
270,00
240,00
150,00
120,00
135,00
90,00
120,00
90,00
7,92
18,58
22,42
17,00
14,50
11,50
13,00
8,75
6,92
6,58
6,33
6,50
3,83
237,50
557,50
672,50
510,00
435,00
345,00
390,00
262,50
207,50
197,50
190,00
195,00
115,00
Ø 06 – 18 Uhr
12,25
367,50
8,75
262,50
11,67
350,00
Die Umsatzsteuer wird gesondert und zusätzlich in Rechnung gestellt.
Durchschnittspreise dienen der Planungshilfe. Sie sind ggf. gerundet.
Die Rabattierung erfolgt nach der inkrementellen Volumenrabatt-Staffel für die Angebote SWR1 RP, SWR4 RP und
SWR1/4 Kombi RP. Voraussetzung ist eine Abschlussvereinbarung mit der SWR Media Services GmbH. Berechnungsbasis
ist das Brutto-Umsatzvolumen (ohne Umsatzsteuer) innerhalb der im Kalenderjahr erreichten Umsatz-Intervalle.
Die Rabattstaffel und Hinweise zur Rabattierung sind unter „Auftragsabwicklung und Rabatte“ aufgeführt.
Rheinland-Pfalz
SWR1/4 Kombi RP
Kombination der Programme
SWR1 Rheinland-Pfalz
SWR4 Rheinland-Pfalz
rogrammprofil
P
siehe Beschreibung der Einzelprogramme
Kernzielgruppe
Gesamtbevölkerung ab 30 Jahre
Musikformat
siehe Beschreibung der Einzelprogramme
SWR1/4 Kombi RP
Sendezeit
Montag – Freitag
Euro/1 Sek.
Preisliste Nr. 19, gültig ab 1. Januar 2016
Montag – Freitag
Euro/30 Sek.
Samstag
Euro/1 Sek.
Samstag
Euro/30 Sek.
Montag – Samstag
Ø Euro/1 Sek.
Montag – Samstag
Ø Euro/30 Sek.
06 – 07 Uhr
07 – 08 Uhr
08 – 09 Uhr
09 – 10 Uhr
10 – 11 Uhr
11 – 12 Uhr
12 – 13 Uhr
13 – 14 Uhr
14 – 15 Uhr
15 – 16 Uhr
16 – 17 Uhr
17 – 18 Uhr
18 – 19 Uhr
17,00
34,50
39,00
30,00
24,00
20,50
24,00
18,50
13,50
13,00
13,50
13,50
7,50
510,00
1.035,00
1.170,00
900,00
720,00
615,00
720,00
555,00
405,00
390,00
405,00
405,00
225,00
11,50
22,00
34,00
34,50
29,00
22,50
17,50
12,50
12,50
13,50
10,00
8,50
5,00
345,00
660,00
1.020,00
1.035,00
870,00
675,00
525,00
375,00
375,00
405,00
300,00
255,00
150,00
16,08
32,42
38,17
30,75
24,83
20,83
22,92
17,50
13,33
13,08
12,92
12,67
7,08
482,50
972,50
1.145,00
922,50
745,00
625,00
687,50
525,00
400,00
392,50
387,50
380,00
212,50
Ø 06 – 18 Uhr
21,75
652,50
19,00
570,00
21,29
638,75
Die Umsatzsteuer wird gesondert und zusätzlich in Rechnung gestellt.
Durchschnittspreise dienen der Planungshilfe. Sie sind ggf. gerundet.
Die Rabattierung erfolgt nach der inkrementellen Volumenrabatt-Staffel für die Angebote SWR1 RP, SWR4 RP und
SWR1/4 Kombi RP. Voraussetzung ist eine Abschlussvereinbarung mit der SWR Media Services GmbH. Berechnungsbasis
ist das Brutto-Umsatzvolumen (ohne Umsatzsteuer) innerhalb der im Kalenderjahr erreichten Umsatz-Intervalle.
Die Rabattstaffel und Hinweise zur Rabattierung sind unter „Auftragsabwicklung und Rabatte“ aufgeführt.
Rheinland-Pfalz
dDiie
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SWR1
SWR1 – das erfolgreiche Programm für Ihre Hörfunkwerbung. Weitere Informationen unter
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SWR1 Baden-Württemberg
P
rogrammprofil
SWR1 Baden-Württemberg – das aktuelle und unterhaltsame Landesprogramm mit den größten
Hits aller Zeiten. SWR1 Baden-Württemberg bietet kompakte Informationen aus Baden-Württemberg, aus Deutschland und der ganzen Welt, aktuelle Korrespondentenberichte und Nachrichten
zu jeder halben Stunde. Service für Autofahrer und Verbraucher wird groß geschrieben. Die Themen
bei SWR1 sind vielfältig: von Politik bis Börse, von Kultur, Kabarett und Gesellschaft bis hin zum
Sport. Ein informatives und musikalisch abwechslungsreiches Programm rund um die Uhr.
Kernzielgruppe
Gesamtbevölkerung 30–59 Jahre
Das attraktive Angebot
des SWR für alle Zielgruppen
im mittleren Alterssegment.
Musikformat
Die größten Hits der letzten 40 Jahre
Mitglied in den Kombinationen
SWR1/4 Kombi BW
SWR1/4 Kombi BW/RP
SWR1 Kombi BW/RP
SWR3+1 Kombi
SWR Kombi Max (1, 3 + 4)
sowie in verschiedenen AS&S Radio-Kombis
Baden-Württemberg
SWR1 Baden-Württemberg
Montag – Freitag
6:00
SWR1 Guten Morgen Baden-Württemberg
Das aktuelle Frühmagazin
Programm-Raster, Stand Juli 2015
Nachrichten
6:00
6:30
7:00
7:30
8:00
8:30
9:00
9:30
Samstag
Nachrichten
SWR1 Guten Morgen Baden-Württemberg
6:00
6:30
7:00
7:30
Schmidts Samstag
8:00
8:30
9:00
9:30
Das aktuelle Frühmagazin
10:00
SWR1 Leute
10:00
10:30
11:00
11:30
12:00
SWR1 Aktuell um 12
12:00
12:30
SWR1 Aktuell um 12
12:00
12:30
13:00
SWR1 Der Nachmittag
13:00
13:30*
SWR1 Der Nachmittag
13:00
14:00
14:30
SWR1 Arbeitsplatz
14:00
15:00
15:30
16:00
16:30
SWR1 Stadion
15:00
14:00
Zwei Stunden ein populärer Gast
mit Unterhaltung, Landeskunde und -kultur,
„Leuten aus dem Land“, Service, Boulevard
und viel Aktualität
15:00
17:00
18:00
19:30
SWR1 Aktuell um 5
17:00
17:30
SWR1 Guten Abend Baden-Württemberg
18:00
18:30
19:00
18:30 Sport Aktuell
SWR1 Thema heute
Der aktuelle Hintergrund
Di Baden-Württemberg; Do Landespolitik
* mit Börse
10:00
10:30
11:00
11:30
16:00
SWR1 Guten Abend Baden-Württemberg
18:30 Sport Aktuell
18:00
18:30
19:00
SWR1 BW
Sendezeit
Preisliste Nr. 19, gültig ab 1. Januar 2016
Montag – Freitag
Euro/1 Sek.
Montag – Freitag
Euro/30 Sek.
Samstag
Euro/1 Sek.
Samstag
Euro/30 Sek.
Montag – Samstag
Ø Euro/1 Sek.
Montag – Samstag
Ø Euro/30 Sek.
06 – 07 Uhr
07 – 08 Uhr
08 – 09 Uhr
09 – 10 Uhr
10 – 11 Uhr
11 – 12 Uhr
12 – 13 Uhr
13 – 14 Uhr
14 – 15 Uhr
15 – 16 Uhr
16 – 17 Uhr
17 – 18 Uhr
18 – 19 Uhr
31,00
42,00
38,00
31,00
22,00
21,00
22,00
17,00
15,50
15,50
17,00
19,00
12,00
930,00
1.260,00
1.140,00
930,00
660,00
630,00
660,00
510,00
465,00
465,00
510,00
570,00
360,00
6,00
16,00
31,00
36,00
24,00
27,00
25,00
12,50
12,50
14,50
12,50
11,00
4,00
180,00
480,00
930,00
1.080,00
720,00
810,00
750,00
375,00
375,00
435,00
375,00
330,00
120,00
26,83
37,67
36,83
31,83
22,33
22,00
22,50
16,25
15,00
15,33
16,25
17,67
10,67
805,00
1.130,00
1.105,00
955,00
670,00
660,00
675,00
487,50
450,00
460,00
487,50
530,00
320,00
Ø 06 – 18 Uhr
24,25
727,50
19,00
570,00
23,38
701,25
Die Umsatzsteuer wird gesondert und zusätzlich in Rechnung gestellt.
Durchschnittspreise dienen der Planungshilfe. Sie sind ggf. gerundet.
Die Rabattierung erfolgt nach der inkrementellen Volumenrabatt-Staffel für die Angebote SWR1 BW, SWR4 BW und
SWR1/4 Kombi BW. Voraussetzung ist eine Abschlussvereinbarung mit der SWR Media Services GmbH. Berechnungsbasis
ist das Brutto-Umsatzvolumen (ohne Umsatzsteuer) innerhalb der im Kalenderjahr erreichten Umsatz-Intervalle.
Die Rabattstaffel und Hinweise zur Rabattierung sind unter „Auftragsabwicklung und Rabatte“ aufgeführt.
Baden-Württemberg
SWR4.de
Im Hörfunkprogramm SWR4
informieren wir Sie über die Region
und das Land und sorgen
für gute Unterhaltung.
SWR4 Baden-Württemberg
rogrammprofil
P
SWR4 Baden-Württemberg berichtet aus der Region und für die Region. Neben der richtigen
Mischung aus regionaler Information, Tagestipps, Nachrichten und Reportagen bietet SWR4
Baden-Württemberg gute Unterhaltung mit alten und neuen deutschen Schlagern und Evergreens. Aktionen vor Ort und Treffen im Ländle gehören zum Verständnis der Radio-Macher,
die die Interessen der Hörerinnen und Hörer ernst nehmen. Wer sich seiner Heimat verbunden
fühlt und seine Wurzeln pflegen möchte, ist bei SWR4 Baden-Württemberg genau richtig.
Kernzielgruppe
Gesamtbevölkerung ab 50 Jahre
Das reichweitenstärkste
Programm für BadenWürttemberg.
Musikformat
Deutsch-orientiert und melodiös
Mitglied in den Kombinationen
SWR1/4 Kombi BW
SWR1/4 Kombi BW/RP
SWR Kombi Max (1, 3 + 4)
sowie in verschiedenen AS&S Radio-Kombis
Baden-Württemberg
SWR4 Baden-Württemberg
Montag – Freitag
Programm-Raster, Stand Juli 2015
Nachrichten
Samstag
Nachrichten
6:00
Guten Morgen
6:00
6:30
7:00
7:30
8:00
8:30
Guten Morgen
9:00
Am Vormittag
9:00
9:30
10:00
10:30
11:00
11:30
Am Vormittag
9:00
9:30
10:00
10:30
11:00
11:30
12:00
12:30
Aktuell um Zwölf
Regional um halb Eins
12:00
12:30
Aktuell um Zwölf
Regional um halb Eins
12:00
12:30
13:00
Am Nachmittag
13:00
13:30
14:00*
14:30
15:00
15:30
Am Samstag-Nachmittag
13:00
Regionalprogramme
Regionalprogramme
6:00
6:30
7:00
7:30
8:00
8:30
14:00
15:00
16:00
Regional um Vier
16:00
16:30
17:00
Aktuell um Fünf
17:00
17:30
Aktuell um Fünf
17:00
18:00
Am Abend
18:00
19:00
20:00
Am Abend
18:00
19:00
20:00
* mit Börse
16:00
SWR4 BW
Sendezeit
Preisliste Nr. 19, gültig ab 1. Januar 2016
Montag – Freitag
Euro/1 Sek.
Montag – Freitag
Euro/30 Sek.
Samstag
Euro/1 Sek.
Samstag
Euro/30 Sek.
Montag – Samstag
Ø Euro/1 Sek.
Montag – Samstag
Ø Euro/30 Sek.
06 – 07 Uhr
07 – 08 Uhr
08 – 09 Uhr
09 – 10 Uhr
10 – 11 Uhr
11 – 12 Uhr
12 – 13 Uhr
13 – 14 Uhr
14 – 15 Uhr
15 – 16 Uhr
16 – 17 Uhr
17 – 18 Uhr
18 – 19 Uhr
16,50
31,50
37,00
30,50
26,00
26,00
26,00
20,50
16,00
14,50
14,50
14,00
10,50
495,00
945,00
1.110,00
915,00
780,00
780,00
780,00
615,00
480,00
435,00
435,00
420,00
315,00
8,00
21,50
32,50
35,00
28,00
27,00
23,00
16,00
10,50
9,50
8,00
9,00
6,00
240,00
645,00
975,00
1.050,00
840,00
810,00
690,00
480,00
315,00
285,00
240,00
270,00
180,00
15,08
29,83
36,25
31,25
26,33
26,17
25,50
19,75
15,08
13,67
13,42
13,17
9,75
452,50
895,00
1.087,50
937,50
790,00
785,00
765,00
592,50
452,50
410,00
402,50
395,00
292,50
Ø 06 – 18 Uhr
22,75
682,50
19,00
570,00
22,13
663,75
Die Umsatzsteuer wird gesondert und zusätzlich in Rechnung gestellt.
Durchschnittspreise dienen der Planungshilfe. Sie sind ggf. gerundet.
Die Rabattierung erfolgt nach der inkrementellen Volumenrabatt-Staffel für die Angebote SWR1 BW, SWR4 BW und
SWR1/4 Kombi BW. Voraussetzung ist eine Abschlussvereinbarung mit der SWR Media Services GmbH. Berechnungsbasis
ist das Brutto-Umsatzvolumen (ohne Umsatzsteuer) innerhalb der im Kalenderjahr erreichten Umsatz-Intervalle.
Die Rabattstaffel und Hinweise zur Rabattierung sind unter „Auftragsabwicklung und Rabatte“ aufgeführt.
Baden-Württemberg
SWR1/4 Kombi BW
Kombination der Programme
SWR1 Baden-Württemberg
SWR4 Baden-Württemberg
rogrammprofil
P
siehe Beschreibung der Einzelprogramme
Kernzielgruppe
Gesamtbevölkerung ab 30 Jahre
Musikformat
siehe Beschreibung der Einzelprogramme
SWR1/4 Kombi BW
Sendezeit
Montag – Freitag
Euro/1 Sek.
Preisliste Nr. 19, gültig ab 1. Januar 2016
Montag – Freitag
Euro/30 Sek.
Samstag
Euro/1 Sek.
Samstag
Euro/30 Sek.
Montag – Samstag
Ø Euro/1 Sek.
Montag – Samstag
Ø Euro/30 Sek.
06 – 07 Uhr
07 – 08 Uhr
08 – 09 Uhr
09 – 10 Uhr
10 – 11 Uhr
11 – 12 Uhr
12 – 13 Uhr
13 – 14 Uhr
14 – 15 Uhr
15 – 16 Uhr
16 – 17 Uhr
17 – 18 Uhr
18 – 19 Uhr
47,00
71,00
73,00
60,00
47,00
46,00
47,00
36,00
30,00
29,00
31,00
32,00
22,00
1.410,00
2.130,00
2.190,00
1.800,00
1.410,00
1.380,00
1.410,00
1.080,00
900,00
870,00
930,00
960,00
660,00
13,00
37,00
62,00
69,00
51,00
52,00
47,00
28,00
22,50
23,00
20,00
19,50
9,50
390,00
1.110,00
1.860,00
2.070,00
1.530,00
1.560,00
1.410,00
840,00
675,00
690,00
600,00
585,00
285,00
41,33
65,33
71,17
61,50
47,67
47,00
47,00
34,67
28,75
28,00
29,17
29,92
19,92
1.240,00
1.960,00
2.135,00
1.845,00
1.430,00
1.410,00
1.410,00
1.040,00
862,50
840,00
875,00
897,50
597,50
Ø 06 – 18 Uhr
45,75
1.372,50
37,00
1.110,00
44,29
1.328,75
Die Umsatzsteuer wird gesondert und zusätzlich in Rechnung gestellt.
Durchschnittspreise dienen der Planungshilfe. Sie sind ggf. gerundet.
Die Rabattierung erfolgt nach der inkrementellen Volumenrabatt-Staffel für die Angebote SWR1 BW, SWR4 BW und
SWR1/4 Kombi BW. Voraussetzung ist eine Abschlussvereinbarung mit der SWR Media Services GmbH. Berechnungsbasis
ist das Brutto-Umsatzvolumen (ohne Umsatzsteuer) innerhalb der im Kalenderjahr erreichten Umsatz-Intervalle.
Die Rabattstaffel und Hinweise zur Rabattierung sind unter „Auftragsabwicklung und Rabatte“ aufgeführt.
Baden-Württemberg
rogrammprofil
P
Die Popwelle des Südwestrundfunks ist besser, schneller, frecher und innovativer als andere
und seit Jahren in der Spitze der deutschen Radioprogramme. SWR3 begleitet seine Hörer mit
dem besten Musikmix, den schnellsten Informationen aus SWR3-Land, Deutschland und der
Welt, detailliertem Wetter- und Verkehrs-Service und kultiger Radio-Comedy. SWR3 ist für seine
Hörer ständig über alle Kanäle erreichbar. SWR3 zählt mehr als 230.000 Facebook-Fans, rund
100.000 Follower bei Twitter, mehr als 60.000 Google+-Nutzer und fast 100.000 Mitglieder
im SWR3 Club. SWR3.de ist mit mehr als 4 Mio. Visits pro Monat eines der erfolgreichsten
deutschen Radio-Angebote im Netz. Auch im Fernsehen ist die Multimedia-Marke verankert,
beispielsweise mit „SWR3 latenight“. Die interaktive 360-Grad-Marke fesselt zudem mit
außergewöhnlichen Programmaktionen, Radioshows und Events.
SWR3 – Deutschlands
meistgehörtes öffentlichrechtliches Radio
Kernzielgruppe
Gesamtbevölkerung 14–49 Jahre
Musikformat
Aktuelle Pophits von Heute und die größten Hits der 80er und 90er
Mitglied in den Kombinationen
SWR3+1 Kombi
SWR Kombi Max (1, 3 + 4)
sowie in verschiedenen AS&S Radio-Kombis
SWR3
SWR3
Programm-Raster, Stand Juli 2015
Montag – Freitag
5:00
SWR3 Die Morningshow
Der beste Start in den Tag
Aktuelle Infos, Gewinnspiele, Wetter, Service
Verkehr und Comedy
8:00
9:00
12:00
16:00
19:00
5:00
5:30
6:00
6:30
7:00
7:30
8:00
8:30
Die Vormittagsshow
Gewinnspiele, Promi-News, Lifestyle, Arbeit, Kino & TV
SWR3 Bis Zwölf
9:00
10:00
11:00
SWR3 Am Mittag
12:00
Politik, Boulevard, Sport, Medien, Wirtschaft und Verkehr
Polit-Comedy, aktuelle Hörer-Abstimmungen
13:00
14:00
Nachrichten
SWR3 PopUp
14:00
15:00
Zum Feierabend: Nachrichten, Verkehr, Comedy
SWR3 Die Nachmittagsshow
16:00
17:00
SWR3-Topthema gegen 17:40
18:00
SWR3 Club
19:00
20:00
21:00
Geschichten vom Tag, Interviews & Talks mit Stars,
CD der Woche, Pub-Quiz, Entfruster
SWR3 Sunrise
Die Frühshow
Mit den wichtigsten Infos der Nacht und den
ersten News des Tages
SWR3 Bis Zwölf
Nachrichten
5:00
6:00
7:00
8:00
Die Vormittagsshow
Gewinnspiele, Promi-News, Lifestyle, Arbeit, Kino & TV
9:00
10:00
11:00
SWR3 Am Mittag
12:00
SWR3 PopUp
13:00
Politik, Boulevard, Sport, Medien, Wirtschaft und Verkehr
Polit-Comedy, aktuelle Hörer-Abstimmungen
13:00
Interaktive Show, mit viel Musik, Lifestyle, Promis,
Comedy und Veranstaltungstipps
Samstag
Interaktive Show, mit viel Musik, Lifestyle, Promis,
Comedy und Veranstaltungstipps
SWR3 Die Wochenendshow
Show mit aktuellen Infos, viel Musik, Hörer-Interaktion
und der Fußball-Bundesliga
14:00
15:00
16:00
17:00
18:00
SWR3 ClubParty
Der Soundtrack zur Party am Samstag-Abend: SWR3 spielt
die aktuellen Hits, dazu Hörer-Talks und beste Laune.
19:00
20:00
21:00
SWR3
Sendezeit
Preisliste Nr. 19, gültig ab 1. Januar 2016
Montag – Freitag
Euro/1 Sek.
Montag – Freitag
Euro/30 Sek.
Samstag
Euro/1 Sek.
Samstag
Euro/30 Sek.
Montag – Samstag
Ø Euro/1 Sek.
Montag – Samstag
Ø Euro/30 Sek.
05–06 Uhr
06–07 Uhr
07–08 Uhr
08–09 Uhr
09–10 Uhr
10–11 Uhr
11–12 Uhr
12–13 Uhr
13–14 Uhr
14–15 Uhr
15–16 Uhr
16–17 Uhr
17–18 Uhr
18–19 Uhr
35,00
125,00
160,00
121,00
94,00
79,00
79,00
79,00
75,00
63,00
72,00
96,00
94,00
53,00
1.050,00
3.750,00
4.800,00
3.630,00
2.820,00
2.370,00
2.370,00
2.370,00
2.250,00
1.890,00
2.160,00
2.880,00
2.820,00
1.590,00
30,00
72,00
119,00
116,00
95,00
78,00
74,00
60,00
51,00
34,00
39,00
36,00
32,00
900,00
2.160,00
3.570,00
3.480,00
2.850,00
2.340,00
2.220,00
1.800,00
1.530,00
1.020,00
1.170,00
1.080,00
960,00
109,17
145,33
120,67
97,67
81,67
78,83
78,17
72,50
61,00
65,67
86,50
84,33
49,50
3.275,00
4.360,00
3.620,00
2.930,00
2.450,00
2.365,00
2.345,00
2.175,00
1.830,00
1.970,00
2.595,00
2.530,00
1.485,00
Ø 06–18 Uhr
94,75
2.842,50
67,00
2.010,00
90,13
2.703,75
Die Umsatzsteuer wird gesondert und zusätzlich in Rechnung gestellt.
Durchschnittspreise dienen der Planungshilfe. Sie sind ggf. gerundet.
Die Rabattierung erfolgt nach der inkrementellen Volumenrabatt-Staffel für die Angebote SWR3, SWR3+1 Kombi und
SWR Kombi Max. Voraussetzung ist eine Abschlussvereinbarung mit der SWR Media Services GmbH. Berechnungsbasis
ist das Brutto-Umsatzvolumen (ohne Umsatzsteuer) innerhalb der im Kalenderjahr erreichten Umsatz-Intervalle.
Die Rabattstaffel und Hinweise zur Rabattierung sind unter „Auftragsabwicklung und Rabatte“ aufgeführt.
SWR3
SWR1 Kombi BW/RP
Kombination der Programme
SWR1 Baden-Württemberg
SWR1 Rheinland-Pfalz
rogrammprofil
P
siehe Beschreibung der Einzelprogramme
Baden-Württemberg/Rheinland-Pfalz
Kernzielgruppe
Gesamtbevölkerung 30–59 Jahre
Musikformat
siehe Beschreibung der Einzelprogramme
SWR1 Kombi BW/RP
Sendezeit
Montag – Freitag
Euro/1 Sek.
Preisliste Nr. 17, gültig ab 1. Januar 2016
Montag – Freitag
Euro/30 Sek.
Samstag
Euro/1 Sek.
Samstag
Euro/30 Sek.
Montag – Samstag
Ø Euro/1 Sek.
Montag – Samstag
Ø Euro/30 Sek.
06 – 07 Uhr
07 – 08 Uhr
08 – 09 Uhr
09 – 10 Uhr
10 – 11 Uhr
11 – 12 Uhr
12 – 13 Uhr
13 – 14 Uhr
14 – 15 Uhr
15 – 16 Uhr
16 – 17 Uhr
17 – 18 Uhr
18 – 19 Uhr
38,00
55,00
53,00
44,00
32,00
29,00
32,00
25,00
21,50
21,50
23,00
25,00
14,50
1.140,00
1.650,00
1.590,00
1.320,00
960,00
870,00
960,00
750,00
645,00
645,00
690,00
750,00
435,00
12,50
26,50
47,00
52,00
36,00
40,00
34,50
20,00
21,00
23,50
19,50
15,50
6,50
375,00
795,00
1.410,00
1.560,00
1.080,00
1.200,00
1.035,00
600,00
630,00
705,00
585,00
465,00
195,00
33,75
50,25
52,00
45,33
32,67
30,83
32,42
24,17
21,42
21,83
22,42
23,42
13,17
1.012,50
1.507,50
1.560,00
1.360,00
980,00
925,00
972,50
725,00
642,50
655,00
672,50
702,50
395,00
Ø 06 – 18 Uhr
33,25
997,50
29,00
870,00
32,54
976,25
Die Umsatzsteuer wird gesondert und zusätzlich in Rechnung gestellt.
Durchschnittspreise dienen der Planungshilfe. Sie sind ggf. gerundet.
Die Rabattierung erfolgt nach der inkrementellen Volumenrabatt-Staffel für das Angebot SWR1 Kombi BW/RP.
Voraussetzung ist eine Abschlussvereinbarung mit der SWR Media Services GmbH. Berechnungsbasis
ist das Brutto-Umsatzvolumen (ohne Umsatzsteuer) innerhalb der im Kalenderjahr erreichten Umsatz-Intervalle.
Die Rabattstaffel und Hinweise zur Rabattierung sind unter „Auftragsabwicklung und Rabatte“ aufgeführt.
Überregionale
SWR-Kombis
SWR1/4 Kombi BW/RP
Kombination der Programme
SWR1 Baden-Württemberg
SWR1 Rheinland-Pfalz
SWR4 Baden-Württemberg
SWR4 Rheinland-Pfalz
rogrammprofil
P
siehe Beschreibung der Einzelprogramme
Kernzielgruppe
Gesamtbevölkerung ab 30 Jahre
Musikformat
siehe Beschreibung der Einzelprogramme
SWR1/4 Kombi BW/RP
Sendezeit
Montag – Freitag
Euro/1 Sek.
Preisliste Nr. 21, gültig ab 1. Januar 2016
Montag – Freitag
Euro/30 Sek.
Samstag
Euro/1 Sek.
Samstag
Euro/30 Sek.
Montag – Samstag
Ø Euro/1 Sek.
Montag – Samstag
Ø Euro/30 Sek.
06 – 07 Uhr
07 – 08 Uhr
08 – 09 Uhr
09 – 10 Uhr
10 – 11 Uhr
11 – 12 Uhr
12 – 13 Uhr
13 – 14 Uhr
14 – 15 Uhr
15 – 16 Uhr
16 – 17 Uhr
17 – 18 Uhr
18 – 19 Uhr
62,00
106,00
109,00
88,00
68,00
66,00
69,00
53,00
42,00
40,00
41,00
42,00
28,00
1.860,00
3.180,00
3.270,00
2.640,00
2.040,00
1.980,00
2.070,00
1.590,00
1.260,00
1.200,00
1.230,00
1.260,00
840,00
23,00
59,00
96,00
99,00
80,00
72,00
62,00
41,00
33,00
32,00
29,00
28,00
13,00
690,00
1.770,00
2.880,00
2.970,00
2.400,00
2.160,00
1.860,00
1.230,00
990,00
960,00
870,00
840,00
390,00
55,50
98,17
106,83
89,83
70,00
67,00
67,83
51,00
40,50
38,67
39,00
39,67
25,50
1.665,00
2.945,00
3.205,00
2.695,00
2.100,00
2.010,00
2.035,00
1.530,00
1.215,00
1.160,00
1.170,00
1.190,00
765,00
Ø 06 – 18 Uhr
65,50
1.965,00
54,50
1.635,00
63,67
1.910,00
Die Umsatzsteuer wird gesondert und zusätzlich in Rechnung gestellt.
Durchschnittspreise dienen der Planungshilfe. Sie sind ggf. gerundet.
Die Rabattierung erfolgt nach der inkrementellen Volumenrabatt-Staffel für das Angebot SWR1/4 Kombi BW/RP.
Voraussetzung ist eine Abschlussvereinbarung mit der SWR Media Services GmbH. Berechnungsbasis
ist das Brutto-Umsatzvolumen (ohne Umsatzsteuer) innerhalb der im Kalenderjahr erreichten Umsatz-Intervalle.
Die Rabattstaffel und Hinweise zur Rabattierung sind unter „Auftragsabwicklung und Rabatte“ aufgeführt.
Überregionale
SWR-Kombis
SWR3+1 Kombi
Kombination der Programme
SWR3
SWR1 Baden-Württemberg
SWR1 Rheinland-Pfalz
rogrammprofil
P
siehe Beschreibung der Einzelprogramme
Kernzielgruppe
Gesamtbevölkerung bis 59 Jahre
Musikformat
siehe Beschreibung der Einzelprogramme
SWR3+1 Kombi
Sendezeit
Preisliste Nr. 17, gültig ab 1. Januar 2016
Montag – Freitag
Euro/1 Sek.
Montag – Freitag
Euro/30 Sek.
Samstag
Euro/1 Sek.
Samstag
Euro/30 Sek.
Montag – Samstag
Ø Euro/1 Sek.
Montag – Samstag
Ø Euro/30 Sek.
06 – 07 Uhr
07 – 08 Uhr
08 – 09 Uhr
09 – 10 Uhr
10 – 11 Uhr
11 – 12 Uhr
12 – 13 Uhr
13 – 14 Uhr
14 – 15 Uhr
15 – 16 Uhr
16 – 17 Uhr
17 – 18 Uhr
18 – 19 Uhr
150,00
203,00
172,00
135,00
110,00
103,00
110,00
96,00
81,00
85,00
110,00
109,00
65,00
4.500,00
6.090,00
5.160,00
4.050,00
3.300,00
3.090,00
3.300,00
2.880,00
2.430,00
2.550,00
3.300,00
3.270,00
1.950,00
42,00
98,00
164,00
163,00
120,00
114,00
104,00
77,00
72,00
56,00
56,00
50,00
34,00
1.260,00
2.940,00
4.920,00
4.890,00
3.600,00
3.420,00
3.120,00
2.310,00
2.160,00
1.680,00
1.680,00
1.500,00
1.020,00
132,00
185,50
170,67
139,67
111,67
104,83
109,00
92,83
79,50
80,17
101,00
99,17
59,83
3.960,00
5.565,00
5.120,00
4.190,00
3.350,00
3.145,00
3.270,00
2.785,00
2.385,00
2.405,00
3.030,00
2.975,00
1.795,00
Ø 06 – 18 Uhr
122,00
3.660,00
93,00
2.790,00
117,17
3.515,00
Die Umsatzsteuer wird gesondert und zusätzlich in Rechnung gestellt.
Durchschnittspreise dienen der Planungshilfe. Sie sind ggf. gerundet.
Die Rabattierung erfolgt nach der inkrementellen Volumenrabatt-Staffel für die Angebote SWR3, SWR3+1 Kombi und
SWR Kombi Max. Voraussetzung ist eine Abschlussvereinbarung mit der SWR Media Services GmbH. Berechnungsbasis
ist das Brutto-Umsatzvolumen (ohne Umsatzsteuer) innerhalb der im Kalenderjahr erreichten Umsatz-Intervalle.
Die Rabattstaffel und Hinweise zur Rabattierung sind unter „Auftragsabwicklung und Rabatte“ aufgeführt.
Überregionale
SWR-Kombis
SWR Kombi Max (1, 3 + 4)
Kombination der Programme
SWR1 Baden-Württemberg
SWR1 Rheinland-Pfalz
SWR3
SWR4 Baden-Württemberg
SWR4 Rheinland-Pfalz
rogrammprofil
P
siehe Beschreibung der Einzelprogramme
Kernzielgruppe
Gesamtbevölkerung ab 14 Jahre
Musikformat
siehe Beschreibung der Einzelprogramme
SWR Kombi Max (1, 3 + 4)
Sendezeit
Montag – Freitag
Euro/1 Sek.
Preisliste Nr. 19, gültig ab 1. Januar 2016
Montag – Freitag
Euro/30 Sek.
Samstag
Euro/1 Sek.
Samstag
Euro/30 Sek.
Montag – Samstag
Ø Euro/1 Sek.
Montag – Samstag
Ø Euro/30 Sek.
06 – 07 Uhr
07 – 08 Uhr
08 – 09 Uhr
09 – 10 Uhr
10 – 11 Uhr
11 – 12 Uhr
12 – 13 Uhr
13 – 14 Uhr
14 – 15 Uhr
15 – 16 Uhr
16 – 17 Uhr
17 – 18 Uhr
18 – 19 Uhr
164,00
230,00
215,00
166,00
134,00
128,00
136,00
116,00
100,00
104,00
131,00
128,00
74,00
4.920,00
6.900,00
6.450,00
4.980,00
4.020,00
3.840,00
4.080,00
3.480,00
3.000,00
3.120,00
3.930,00
3.840,00
2.220,00
55,00
128,00
193,00
191,00
152,00
133,00
123,00
93,00
79,00
69,00
65,00
63,00
40,00
1.650,00
3.840,00
5.790,00
5.730,00
4.560,00
3.990,00
3.690,00
2.790,00
2.370,00
2.070,00
1.950,00
1.890,00
1.200,00
145,83
213,00
211,33
170,17
137,00
128,83
133,83
112,17
96,50
98,17
120,00
117,17
68,33
4.375,00
6.390,00
6.340,00
5.105,00
4.110,00
3.865,00
4.015,00
3.365,00
2.895,00
2.945,00
3.600,00
3.515,00
2.050,00
Ø 06 – 18 Uhr
146,00
4.380,00
112,00
3.360,00
140,33
4.210,00
Die Umsatzsteuer wird gesondert und zusätzlich in Rechnung gestellt.
Durchschnittspreise dienen der Planungshilfe. Sie sind ggf. gerundet.
Die Rabattierung erfolgt nach der inkrementellen Volumenrabatt-Staffel für die Angebote SWR3, SWR3+1 Kombi und
SWR Kombi Max. Voraussetzung ist eine Abschlussvereinbarung mit der SWR Media Services GmbH. Berechnungsbasis
ist das Brutto-Umsatzvolumen (ohne Umsatzsteuer) innerhalb der im Kalenderjahr erreichten Umsatz-Intervalle.
Die Rabattstaffel und Hinweise zur Rabattierung sind unter „Auftragsabwicklung und Rabatte“ aufgeführt.
Überregionale
SWR-Kombis
Sendegebiete der SWR-Hörfunkprogramme
Düsseldorf
Köln
Bonn
Koblenz
Rheinland-Pfalz
Frankfurt a. M.
Wiesbaden
Mainz
Würzburg
Trier
Kaiserslautern Mannheim
Ludwigshafen
Luxemburg
Heidelberg
Saarbrücken
Bad Mergentheim
Heilbronn
Pirmasens
Karlsruhe
Pforzheim
Baden-Baden
Crailsheim
Aalen
Stuttgart
Straßburg
Tübingen
Ulm
Baden-Württemberg
Freiburg
Friedrichshafen
Konstanz
Basel
Zürich
Kempten
Auftragsabwicklung und Rabatte
Auftragsannahme
Aufträge werden von der SWR Media Services GmbH und von der AS&S Radio
GmbH angenommen. In der Regel gilt ein Annahmeschluss von 5 Arbeitstagen
vor der ersten Ausstrahlung.
Abrechnung / Spotlänge
Ab 10 Sekunden ist jede Spotlänge möglich. Längen über 60 Sekunden bedürfen
einer gesonderten Vereinbarung.
SWR Media Services GmbH und AS&S Radio GmbH behalten sich vor, Aufschläge für Eckplatzierungen zu berechnen. Diese werden im Vorfeld schriftlich und eindeutig kommuniziert.
Preisangaben
Soweit keine andere Währung ausdrücklich genannt ist, verstehen sich alle
Preise in Euro, zuzüglich der zum Zeitpunkt der Leistungserbringung gültigen
Umsatzsteuer.
Zahlungsbedingungen
a) Für die in laufender Geschäftsbeziehung stehenden Vertragspartner werden
die Einschaltungen im Regelfall jeweils im Monat vor der Ausstrahlung mit
Rechnungsdatum 5. des Ausstrahlungsmonats berechnet. Die Rechnungen
sind spätestens nach 25 Tagen ab Rechnungsdatum rein netto, ohne Abzug,
fällig. Bei Zahlungseingang innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsdatum
werden 2 % Skonto gewährt. Bei Berechnung mit Rechnungsdatum nach
dem 5. des Ausstrahlungsmonats gelten die Zahlungsziele analog.
b) Erstmalige Vertragspartner zahlen vor Beginn der ersten Ausstrahlung. Der
Zahlungseingang muss bis spätestens 3 Arbeitstage vor der ersten Ausstrahlung erfolgen. In der Regel werden die Buchungen im Monat vor der
Ausstrahlung berechnet. Die Rechnungen sind bei Wahrung der in Satz 1
genannten Vorauskasse spätestens nach 25 Tagen ab Rechnungsdatum
rein netto, ohne Abzug, fällig; bei Zahlungseingang innerhalb von 10 Tagen
ab Rechnungsdatum werden 2 % Skonto gewährt.
Als Tag der Zahlung gilt bei Übersendung von Verrechnungsschecks der Tag
des Eingangs bei der SWR Media Services GmbH, bei Überweisung gilt der Tag,
an dem der Betrag auf einem der Konten der SWR Media Services GmbH gutgeschrieben wird.
Wurde die Rechnung von der AS&S Radio GmbH erstellt, gilt als Tag der Zahlung bei Übersendung von Verrechnungsschecks der Tag des Eingangs bei der
AS&S Radio GmbH, bei Überweisungen der Tag, an dem der Betrag auf einem
der Konten der AS&S Radio GmbH gutgeschrieben wird.
Wird mit der SWR Media Services GmbH die Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandats vereinbart, erfolgt der Einzug der Lastschrift mit Abzug des Skontobetrages unter Wahrung der auf der Rechnung genannten Skontofrist.
Ist die Rechnung nicht termingerecht beglichen, so sind die SWR Media Services
GmbH und AS&S Radio GmbH berechtigt, die Ausführung des Auftrags bis
zum Zahlungseingang zu unterlassen oder vom restlichen Auftrag zurückzutreten, ohne dass daraus ein Ersatzanspruch des Auftraggebers abgeleitet
werden kann. Der Auftraggeber haftet der SWR Media Services GmbH für den
entstandenen Schaden.
Die SWR Media Services GmbH behält sich das Recht vor, auch bei Vertragspartnern, die in laufender Geschäftsbeziehung stehen, die unter Punkt b
genannten Zahlungsbedingungen anzuwenden.
Auftragsabwicklung
und Rabatte
Agenturvergütung
Werden der SWR Media Services GmbH oder AS&S Radio GmbH Aufträge für
Werbesendungen von Werbeagenturen oder Werbemittlern erteilt, erhalten
diese, sofern sie ihre Auftraggeber werblich beraten und entsprechende
Dienstleistungen nachweisen können, soweit branchenüblich, eine Agenturvergütung in Höhe von 15 % der um etwa gewährte Rabatte gekürzten Bruttoeinschaltpreise (ausschließlich Umsatzsteuer).
Die Gewährung dieser Vergütung setzt die verantwortliche Abwicklung der
Aufträge über die Werbeagentur voraus. Werbeagenturen sind Unternehmen,
deren Hauptaufgabe die Vermittlung von Werbe- und Anzeigenaufträgen ist.
Die Werbeagentur hat auf Nachfrage einen Nachweis hierfür zu erbringen
(Handelsregisterauszug, Bescheinigung eines unabhängigen Wirtschaftsprüfers, Geschäftsbericht).
Sendeunterlagen
Die Sendeunterlagen (Einschaltpläne, Texte und Tonträger/Audiodateien mit
GEMA-Angaben) sind vom Auftraggeber kostenlos zur Verfügung zu stellen.
Sie müssen mindestens 3 Arbeitstage vor der ersten Sendung bei der SWR
Media Services GmbH vorliegen. Die Tonträger werden per E-Mail im MP3oder WAV-Format angenommen. Bei Aufträgen, die mehrere ARD-Werbegesellschaften betreffen, erfolgt die zentrale Spotannahme über die NDR
Media GmbH, Hamburg.
Rabatte
Die Rabattierung erfolgt nach den im Folgenden aufgeführten inkrementellen
Volumenrabatt-Staffeln. Voraussetzung ist eine Abschlussvereinbarung mit
der SWR Media Services GmbH. Berechnungsbasis ist das Brutto-Umsatzvolumen (ohne Umsatzsteuer) innerhalb der im Kalenderjahr erreichten
Umsatz-Intervalle.
Gültig ab 1. Januar 2016. Änderungen vorbehalten
Die Rabattsätze beziehen sich ausschließlich auf das gebuchte Brutto-Umsatzvolumen im jeweiligen Intervall. Bei Überschreitung einer Intervallgrenze gilt
der höhere Rabattsatz nur für das tatsächliche Volumen innerhalb des erreichten
Intervalls. Er gilt nicht für Volumina vorheriger Intervalle.
Eine Zusammenfassung bei Aufträgen verschiedener Unternehmen erfolgt
nur, wenn der SWR Media Services GmbH oder AS&S Radio GmbH
a) eine aktuelle Bescheinigung der zuständigen Finanzbehörde über die steuerliche Organschaft vorliegt oder
b) eine aktuelle Bescheinigung eines öffentlich bestellten Wirtschaftsprüfers
darüber vorliegt, dass zwischen den in Betracht kommenden Unternehmen
eine Beziehung im Sinne des § 290 Abs. 1, Abs. 2 HGB besteht bzw. sie einen
Gleichordnungskonzern bilden. Dabei ist die Rechtsform sowie der Sitz
(In- oder Ausland) der beteiligten Unternehmen ohne Bedeutung.
Änderungen der Organschaft im Vertragsjahr werden bei der Rabattierung
berücksichtigt.
Umsätze aus Aufträgen basierend auf einer Abschlussvereinbarung mit der
SWR Media Services GmbH werden zur Rabattermittlung nicht mit Umsätzen
aus nationalen AS&S Radio-Kombinationen oder im Rahmen eines national
mit der AS&S Radio GmbH vereinbarten Abschlusses getätigten Buchungen
der SWR-Programme oder SWR-Kombis zusammengefasst.
Spätestens bei Beendigung des Vertragsjahres werden die Umsätze eines Werbungtreibenden mit dem bei der SWR Media Services GmbH in der jeweiligen
Rabattstaffel tatsächlich erreichten durchschnittlichen Rabattsatz abgerechnet. Der bis dahin gewährte Rabatt kann sich dadurch ändern. Der Ausgleich
erfolgt durch eine Rabattkorrektur (Gutschrift oder Nachbelastung).
SWR1 RP, SWR4 RP, SWR1/4 Kombi RP Volumenrabatt inkrementell
Berechnungsbasis: Brutto-Umsatzvolumen (ohne Umsatzsteuer) innerhalb der im Kalenderjahr erreichten Intervalle
Bruttoumsatz-Intervall
Euro
von größer bis kleiner/gleich
>
>
>
>
>
>
>
>
>
>
>
>
0
2.000
4.000
7.000
11.000
17.000
26.000
40.000
60.000
100.000
200.000
400.000
≤
≤
≤
≤
≤
≤
≤
≤
≤
≤
≤
2.000
4.000
7.000
11.000
17.000
26.000
40.000
60.000
100.000
200.000
400.000
Rabattsatz
im
jeweiligen
Intervall
0,00%
3,00%
6,00%
9,00%
12,00%
15,00%
18,00%
22,00%
26,00%
30,00%
35,00%
40,00%
Beispielberechnung
Jahresumsatz
Euro 24.500
>
>
>
>
>
>
0
2.000
4.000
7.000
11.000
17.000
≤
≤
≤
≤
≤
=
Brutto-Jahresumsatz
Rabattsatz
im
Intervall
Umsatz
im
Intervall
Euro
2.000,00
2.000,00
3.000,00
4.000,00
6.000,00
7.500,00 Rabatt
Intervall
Euro
0,00%
3,00%
6,00%
9,00%
12,00%
15,00%
0,00
60,00
180,00
360,00
720,00
1.125,00
Rabatt
kumuliert
Euro
0,00
60,00
240,00
600,00
1.320,00
2.445,00
24.500,00
2.445,00
Kumulierter Rabatt auf Jahresumsatz
Durchschnitts-Rabattsatz
auf Brutto-Umsatzvolumen
Umsätze in SWR1 RP, SWR4 RP und SWR1/4 Kombi RP
werden für die Rabattierung addiert.
2.000
4.000
7.000
11.000
17.000
24.500
Gültig ab 1. Januar 2016
9,97959%
Gegenüber der tatsächlichen Abrechnung können geringfügige Rundungsdifferenzen auftreten.
Auftragsabwicklung
und Rabatte
SWR1 BW, SWR4 BW, SWR1/4 Kombi BW Volumenrabatt inkrementell
Berechnungsbasis: Brutto-Umsatzvolumen (ohne Umsatzsteuer) innerhalb der im Kalenderjahr erreichten Intervalle
Bruttoumsatz-Intervall
Euro
von größer bis kleiner/gleich
>
>
>
>
>
>
>
>
>
>
>
>
0
5.000
10.000
17.500
27.500
42.500
65.000
100.000
150.000
250.000
500.000
1.000.000
≤
≤
≤
≤
≤
≤
≤
≤
≤
≤
≤
5.000
10.000
17.500
27.500
42.500
65.000
100.000
150.000
250.000
500.000
1.000.000
Rabattsatz
im
jeweiligen
Intervall
0,00%
3,00%
6,00%
9,00%
12,00%
15,00%
18,00%
22,00%
26,00%
30,00%
35,00%
40,00%
Beispielberechnung
Jahresumsatz
Euro 62.000
>
>
>
>
>
>
0
5.000
10.000
17.500
27.500
42.500
≤
≤
≤
≤
≤
=
5.000
10.000
17.500
27.500
42.500
62.000
Brutto-Jahresumsatz
5.000,00
5.000,00
7.500,00
10.000,00
15.000,00
19.500,00 Rabattsatz
im
Intervall
0,00%
3,00%
6,00%
9,00%
12,00%
15,00%
Rabatt
Intervall
Euro
0,00
150,00
450,00
900,00
1.800,00
2.925,00
Rabatt
kumuliert
Euro
0,00
150,00
600,00
1.500,00
3.300,00
6.225,00
62.000,00
6.225,00
Kumulierter Rabatt auf Jahresumsatz
Durchschnitts-Rabattsatz
auf Brutto-Umsatzvolumen
Umsätze in SWR1 BW, SWR4 BW und SWR1/4 Kombi BW
werden für die Rabattierung addiert.
Umsatz
im
Intervall
Euro
Gültig ab 1. Januar 2016
10,04032%
Gegenüber der tatsächlichen Abrechnung können geringfügige Rundungsdifferenzen auftreten.
SWR3, SWR3+1 Kombi, SWR Kombi Max Volumenrabatt inkrementell
Berechnungsbasis: Brutto-Umsatzvolumen (ohne Umsatzsteuer) innerhalb der im Kalenderjahr erreichten Intervalle
Bruttoumsatz-Intervall
Euro
von größer bis kleiner/gleich
>
>
>
>
>
>
>
>
>
>
>
>
0
20.000
40.000
70.000
110.000
170.000
260.000
400.000
600.000
1.000.000
2.000.000
4.000.000
≤
≤
≤
≤
≤
≤
≤
≤
≤
≤
≤
20.000
40.000
70.000
110.000
170.000
260.000
400.000
600.000
1.000.000
2.000.000
4.000.000
Rabattsatz
im
jeweiligen
Intervall
0,00%
3,00%
6,00%
9,00%
12,00%
15,00%
18,00%
22,00%
26,00%
30,00%
35,00%
40,00%
Beispielberechnung
Jahresumsatz
Euro 240.000
>
>
>
>
>
>
0
20.000
40.000
70.000
110.000
170.000
≤
≤
≤
≤
≤
=
20.000
40.000
70.000
110.000
170.000
240.000
Brutto-Jahresumsatz
Rabattsatz
im
Intervall
Umsatz
im
Intervall
Euro
20.000,00
20.000,00
30.000,00
40.000,00
60.000,00
70.000,00 0,00%
3,00%
6,00%
9,00%
12,00%
15,00%
Rabatt
Intervall
Euro
0,00
600,00
1.800,00
3.600,00
7.200,00
10.500,00
Rabatt
kumuliert
Euro
0,00
600,00
2.400,00
6.000,00
13.200,00
23.700,00
240.000,00
23.700,00
Kumulierter Rabatt auf Jahresumsatz
Durchschnitts-Rabattsatz
auf Brutto-Umsatzvolumen
Umsätze in SWR3, SWR3+1 Kombi und SWR Kombi Max
werden für die Rabattierung addiert.
Gültig ab 1. Januar 2016
9,87500%
Gegenüber der tatsächlichen Abrechnung können geringfügige Rundungsdifferenzen auftreten.
Auftragsabwicklung
und Rabatte
SWR1 Kombi BW/RP Volumenrabatt inkrementell
Berechnungsbasis: Brutto-Umsatzvolumen (ohne Umsatzsteuer) innerhalb der im Kalenderjahr erreichten Intervalle
Bruttoumsatz-Intervall
Euro
von größer bis kleiner/gleich
>
>
>
>
>
>
>
>
>
>
>
>
0
6.000
12.000
21.000
33.000
51.000
78.000
120.000
180.000
300.000
600.000
1.200.000
≤
≤
≤
≤
≤
≤
≤
≤
≤
≤
≤
6.000
12.000
21.000
33.000
51.000
78.000
120.000
180.000
300.000
600.000
1.200.000
Rabattsatz
im
jeweiligen
Intervall
0,00%
3,00%
6,00%
9,00%
12,00%
15,00%
18,00%
22,00%
26,00%
30,00%
35,00%
40,00%
Beispielberechnung
Jahresumsatz
Euro 75.000
>
>
>
>
>
>
0
6.000
12.000
21.000
33.000
51.000
≤
≤
≤
≤
≤
=
6.000
12.000
21.000
33.000
51.000
75.000
Brutto-Jahresumsatz
Umsatz
im
Intervall
Euro
6.000,00
6.000,00
9.000,00
12.000,00
18.000,00
24.000,00 Gültig ab 1. Januar 2016
Rabattsatz
im
Intervall
0,00%
3,00%
6,00%
9,00%
12,00%
15,00%
Rabatt
Intervall
Euro
0,00
180,00
540,00
1.080,00
2.160,00
3.600,00
Rabatt
kumuliert
Euro
0,00
180,00
720,00
1.800,00
3.960,00
7.560,00
75.000,00
7.560,00
Kumulierter Rabatt auf Jahresumsatz
Durchschnitts-Rabattsatz
auf Brutto-Umsatzvolumen
10,08000%
Gegenüber der tatsächlichen Abrechnung können geringfügige Rundungsdifferenzen auftreten.
SWR1/4 Kombi BW/RP Volumenrabatt inkrementell
Berechnungsbasis: Brutto-Umsatzvolumen (ohne Umsatzsteuer) innerhalb der im Kalenderjahr erreichten Intervalle
Bruttoumsatz-Intervall
Euro
von größer bis kleiner/gleich
>
>
>
>
>
>
>
>
>
>
>
>
0
12.000
24.000
42.000
66.000
102.000
156.000
240.000
360.000
600.000
1.200.000
2.400.000
≤
≤
≤
≤
≤
≤
≤
≤
≤
≤
≤
12.000
24.000
42.000
66.000
102.000
156.000
240.000
360.000
600.000
1.200.000
2.400.000
Rabattsatz
im
jeweiligen
Intervall
0,00%
3,00%
6,00%
9,00%
12,00%
15,00%
18,00%
22,00%
26,00%
30,00%
35,00%
40,00%
Beispielberechnung
Jahresumsatz
Euro 140.000
>
>
>
>
>
>
0
12.000
24.000
42.000
66.000
102.000
≤
≤
≤
≤
≤
=
12.000
24.000
42.000
66.000
102.000
140.000
Brutto-Jahresumsatz
Gültig ab 1. Januar 2016
Rabattsatz
im
Intervall
Umsatz
im
Intervall
Euro
12.000,00
12.000,00
18.000,00
24.000,00
36.000,00
38.000,00 Rabatt
Intervall
Euro
0,00%
3,00%
6,00%
9,00%
12,00%
15,00%
0,00
360,00
1.080,00
2.160,00
4.320,00
5.700,00
Rabatt
kumuliert
Euro
0,00
360,00
1.440,00
3.600,00
7.920,00
13.620,00
140.000,00
13.620,00
Kumulierter Rabatt auf Jahresumsatz
Durchschnitts-Rabattsatz
auf Brutto-Umsatzvolumen
9,72857%
Gegenüber der tatsächlichen Abrechnung können geringfügige Rundungsdifferenzen auftreten.
Auftragsabwicklung
und Rabatte
Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Vertragsabschluss
5. Schriftform
Die SWR Media Services GmbH hat die AS&S Radio GmbH beauftragt, im
Rahmen der verfügbaren Sendezeit Aufträge für Werbung im 1., 3. und 4.
Hörfunkprogramm des Südwestrundfunks (SWR) entgegenzunehmen und
namens und für Rechnung der SWR Media Services GmbH auszuführen. Die
SWR Media Services GmbH behält sich vor, entsprechende Aufträge auch
selbst entgegenzunehmen und auszuführen. SWR Media Services GmbH und
AS&S Radio GmbH (nachfolgend Auftragnehmerin genannt) verpflichten sich
zur ordnungsgemäßen Ausführung der von ihr bestätigten Aufträge nach
Maßgabe der folgenden Bestimmungen.
Der Vertrag über die Annahme eines erteilten Auftrags bedarf der Schriftform
oder der elektronischen Bestätigung. Neben- und Änderungsabreden bedürfen der gleichen Form.
2. Einhaltung gesetzlicher Regelungen
Die Werbeeinschaltungen müssen den Rechtsgrundlagen des SWR, dessen
Satzungen sowie dem Rundfunkstaatsvertrag und den einschlägigen Rundfunkgesetzen und Staatsverträgen der Länder entsprechen, in denen der SWR
seinen Sitz hat. Außerdem müssen sie den vom Zentralverband der Werbewirtschaft e.V. (ZAW) bzw. vom Deutschen Werberat anerkannten Verhaltensregeln entsprechen. Werbung für politische Zwecke jeder Art, für religiöse
Auffassungen und weltanschauliche Überzeugungen ist ausgeschlossen. Dies
gilt auch für die Verwendung entsprechender Aussagen in der Werbung.
3. Einheitlicher Auftrag
Für ein zu bewerbendes Produkt oder eine zu bewerbende Leistung wird nur
ein einheitlicher Auftrag, in dem der Werbungtreibende genau zu bezeichnen
ist, angenommen.
4. Einschaltung von Werbeagenturen
Aufträge erteilt eine Werbeagentur auf eigenen Namen und auf eigene Rechnung. Aufträge von Werbeagenturen werden nur angenommen, wenn der
Werbungtreibende namentlich bezeichnet ist. Die Werbeagentur muss vom
Werbungtreibenden zur Auftragserteilung an die Auftragnehmerin nachweisbar ermächtigt sein. Wenn die eingeschaltete Werbeagentur einwilligt, kann
mit Zustimmung der Auftragnehmerin während der Abwicklung des Auftrags
eine andere Werbeagentur an ihre Stelle treten.
6. Ablehnungsvorbehalt
Die Auftragnehmerin behält sich vor, einen Auftrag nach einheitlichen
Grundsätzen anzunehmen oder abzulehnen. Auch bei rechtsverbindlich
angenommenen Aufträgen behält sich die Auftragnehmerin vor, Sendeunterlagen wegen ihres Inhalts oder ihrer technischen Form zurückzuweisen.
Die Auftragnehmerin wird den Auftraggeber unverzüglich unter Angabe von
Gründen benachrichtigen, wenn Sendeunterlagen unbrauchbar sind oder
aus sonstigen Gründen eine Ausstrahlung nicht vorgenommen werden kann.
Eine Ablehnung ist insbesondere dann möglich, wenn der Inhalt der Werbeeinschaltung gegen rechtliche Bestimmungen oder die Interessen des SWR
verstößt. Formulierungen, die die Werbesendung mit dem SWR zu identifizieren versuchen, sind nicht gestattet; ebenso eine Gestaltung, die den Eindruck
erwecken soll, als identifiziere sich der SWR mit der Werbeausstrahlung.
7. Preise, Rabatte, Abrechnung
Die Auftragnehmerin berechnet und gewährt die in der jeweils gültigen
Preisliste genannten Preise, Agenturvergütungen und Skonti. Die Rabatte
werden bei der Rechnungserteilung aufgrund des mit der SWR Media
Services GmbH für ein Vertragsjahr vereinbarten Brutto-Umsatzvolumens
(ohne Umsatzsteuer) der Werbeeinschaltungen gewährt. Sie werden spätestens bei Beendigung des Vertragsjahres mit dem bei der SWR Media Services
GmbH in der jeweiligen Rabattstaffel tatsächlich erreichten durchschnittlichen Rabattsatz abgerechnet. Der bis dahin gewährte Rabatt kann sich
dadurch ändern. Der Ausgleich erfolgt durch eine Rabattkorrektur (Gutschrift
oder Nachbelastung).
Für die Preisberechnung wird die Laufzeit der Tonträger nach deren tatsächlicher Länge bemessen. Grundlage für die Berechnung der Länge einer Einschaltung sind der erste und der letzte Nutzton.
Sonderwerbeformen werden im Gesamtumsatz für die Rabattierung nicht
berücksichtigt.
Die Auftragnehmerin behält sich vor, Aufschläge für Eckplatzierungen zu berechnen. Diese werden im Vorfeld schriftlich und eindeutig kommuniziert.
Soweit keine andere Währung ausdrücklich genannt ist, verstehen sich alle
Preise in Euro, zuzüglich der zum Zeitpunkt der Leistungserbringung gültigen
Umsatzsteuer.
8. Verbundwerbung
Verbundwerbung bedarf in jedem Einzelfall der Einwilligung durch die Auftragnehmerin.
9. Vertragsjahr
Aufträge werden innerhalb des Vertragsjahres (=Kalenderjahr) abgewickelt.
10. Verantwortung für Inhalte
Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für den Inhalt der der Auftragnehmerin zur Verfügung gestellten Tonträger, haftet ihr für deren rechtliche
Zulässigkeit und stellt die Auftragnehmerin von Ansprüchen Dritter frei.
11. Nutzungsrechte
Der Auftraggeber gewährleistet, dass der Auftragnehmerin für Werbeeinschaltungen nur solche Sendeunterlagen übersandt werden, für die er
sämtliche zur Verwertung im Hörfunk erforderlichen Urheber- und Leistungsschutzrechte erworben und abgegolten hat, auch soweit für die Herstellung
der Sendeunterlagen Industrietonträger jeglicher Art verwendet worden sind.
Ausgenommen hiervon sind die Sende- und für die Herstellung des Sendebands erforderlichen Vervielfältigungsrechte an Musikwerken des GEMARepertoires, die von der Auftragnehmerin durch ihre Verträge mit der GEMA
erworben und abgegolten werden.
Der Auftraggeber überträgt der Auftragnehmerin das Nutzungsrecht an den
überlassenen Sendeunterlagen und zwar zeitlich, örtlich und inhaltlich in dem
für die Durchführung des Auftrags erforderlichen Umfang. Dies umfasst auch
das Recht, das Nutzungsrecht auf den SWR bzw. an zur Sendeabwicklung
beauftragte Dritte weiter zu übertragen. Das Nutzungsrecht wird in allen
Fällen örtlich unbegrenzt übertragen und berechtigt zur Ausstrahlung
mittels aller bekannten technischen Verfahren sowie aller bekannten Formen
des Hörfunks. Davon erfasst ist auch das Recht zur gleichzeitigen, unveränderten Verwertung in Online-Medien aller Art, einschließlich Internet, d.h. das
Recht, den Spot an eine Vielzahl potentieller Nutzer mittels analoger, digitaler
oder anderweitiger Speicher- bzw. Datenübertragungstechniken via elektronischer Wellen durch Leitungsnetze jedweder Art oder Funk derart zu senden, dass diese den Spot parallel zu allen anderen Formen des Hörfunks über
Online-Medien (z.B. Internet) empfangen und wiedergeben können, gleichgültig welches Empfangsgerät hierbei zum Einsatz kommt (Simulcast, Streaming).
Die Auftragnehmerin ist nicht dazu verpflichtet, die Rechtmäßigkeit der
Nutzung zu überprüfen. Sollte die Auftragnehmerin aufgrund der Nutzung
der zur Verfügung gestellten Tonträger von Dritten in Anspruch genommen
werden, so stellt der Auftraggeber die Auftragnehmerin von allen in diesem
Zusammenhang entstehenden Schäden und Kosten frei.
In der Rechteübertragung ist auch das Recht der Auftragnehmerin enthalten,
für denjenigen, der schriftlich glaubhaft macht, in seinen Rechten betroffen
zu sein, einen Mitschnitt zu fertigen und ihm diesen Mitschnitt auszuhändigen. Die Auftragnehmerin ist nicht verpflichtet, die Rechtmäßigkeit der
Nutzung zu überprüfen. Ebenso ist die Auftragnehmerin berechtigt, für dritte
Auftraggeber einen Mitschnitt des gesamten Werbeblockes zu Anhörzwecken/Ansichtszwecken zu fertigen, in dem neben dem Werbespot des dritten
Auftraggebers auch der Werbespot des Auftraggebers im Ganzen oder in Teilen enthalten sein kann. Die Auftragnehmerin wird in Zusammenhang mit
der Überlassung des Mitschnitts an dritte Auftraggeber darauf hinweisen,
dass eine darüber hinausgehende Nutzung nicht erlaubt ist.
12. Einreichung der Sendeunterlagen
Der Auftraggeber verpflichtet sich, die Unterlagen für die jeweilige Sendung
der Auftragnehmerin spätestens bis zu dem in der Preisliste bestimmten
oder besonders vereinbarten Annahmetermin einzureichen. Werden Sendeunterlagen nicht rechtzeitig geliefert oder gemäß Ziffer 6 der Allgemeinen
Geschäftsbedingungen abgelehnt und kann aus diesen Gründen die Sendung
nicht ausgestrahlt werden, so bleibt der Auftraggeber zur Bezahlung der
vereinbarten Sendezeit verpflichtet. Die Auftragnehmerin ist in diesem Fall
AGB
jedoch verpflichtet, dem Auftraggeber nach Möglichkeit einen Ersatztermin
anzubieten. Erfolgt die Zurückweisung der Unterlagen aus Gründen, die der
SWR bzw. die Auftragnehmerin zu vertreten hat, so kann der Auftraggeber
vom Vertrag zurücktreten. Bei Verlust oder Beschädigung der der Auftragnehmerin übersandten Sendeunterlagen beschränkt sich die Haftung der
Auftragnehmerin auf den Ersatz der Kosten für das Ziehen einer neuen Kopie.
Der Auftraggeber ist verpflichtet, der Auftragnehmerin die für die Abrechnung mit der GEMA notwendigen Angaben, insbesondere Produzent,
Komponist, Titel und Länge der verwendeten Musik zusammen mit den Einschaltplänen mitzuteilen.
Spätestens bei Übersendung der Einschaltpläne hat der Auftraggeber ausdrücklich zu erklären, ob bei der Herstellung von Sendeunterlagen CDs,
Industrieschallplatten oder -bänder verwendet worden sind. In diesem Fall
verpflichtet sich der Auftraggeber, neben den vorstehend genannten Daten
den Namen des Labels, den Labelcode, den Titel des Tonträgers sowie die
Tonträgernummer aufzuführen. Wird eine diesbezügliche Erklärung nicht
eingereicht, versichert damit der Auftraggeber, dass bei der Herstellung der
Sendeunterlagen Industrietonträger nicht verwendet worden sind.
13. Einhaltung der Sendezeiten
Vereinbarte Sendezeiten werden nach Möglichkeit eingehalten; die Auftragnehmerin sichert die Sendung zu einem bestimmten Zeitpunkt, in bestimmter
Reihenfolge, in Verbindung mit einem bestimmten Rahmenprogramm oder
unter Beachtung des so genannten Konkurrenzausschlusses jedoch nicht zu.
14. Verschiebung der Werbeausstrahlung
Kann eine Werbesendung aus Gründen des Programms zum vorgesehenen
Sendetermin nicht ausgestrahlt werden oder fällt sie infolge technischer
Störungen oder durch eine Betriebsunterbrechung aus anderem Grund aus,
so wird sie nach Möglichkeit vorverlegt oder nachgeholt. Zur Vorverlegung
oder Nachholung der Werbesendung bedarf es der Zustimmung des Auftraggebers, es sei denn, es handelt sich um eine unerhebliche Verschiebung; die
Verschiebung eines Hörfunkspots ist unerheblich, wenn sie innerhalb des
gleichen redaktionellen Umfeldes erfolgt und sie nicht zu einer Ausstrahlung
der Werbesendung von mehr als einer Stunde vor oder nach dem ursprünglich
vereinbarten Zeitpunkt führt. Konnte die erforderliche Zustimmung nicht ein-
geholt werden oder wurde sie nachträglich nicht erteilt, so kann der Auftraggeber im Rahmen der Verfügbarkeit eine Ersatzausstrahlung zu vergleichbaren
Bedingungen verlangen. Ist diese nicht möglich, kann der Auftraggeber eine
Minderung geltend machen. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.
Die Auftragnehmerin hat das Entgelt zurückzuzahlen, wenn die Werbeeinschaltung durch Ausfall aller Sender nicht ausgestrahlt worden ist, es sei
denn, die Sendung dieser Werbeeinschaltung sei vorverlegt oder nachgeholt
worden. Der Auftraggeber kann hierüber hinaus Ansprüche nicht geltend
machen.
15. Verschiebung wegen Personenidentität
Die Auftragnehmerin behält sich vor, die Ausstrahlung von Werbespots auf
einen anderen Sendetag nach Möglichkeit zur gleichwertigen Zeit zu verlegen, wenn in den Werbespots Personen mitwirken, die am selben Tag auch in
einem der Programme des SWR auftreten. Dieser Grundsatz gilt nicht für die
Darsteller von Nebenrollen. Ziffer 14 Abs. 1 Satz 2 findet keine Anwendung.
16. Bezugnahme in anderen Werbemitteln
Auf eine Werbeeinschaltung bei der Auftragnehmerin darf in anderen Werbemitteln nur dann Bezug genommen werden, wenn dabei klargestellt wird,
dass es sich bei der Werbeeinschaltung nicht um eine Ausstrahlung im allgemeinen Hörfunkprogramm, sondern um eine Ausstrahlung im Werbefunk
handelt. Formulierungen, die die Werbesendung mit dem SWR in Verbindung
bringen, sind nicht gestattet.
17. Höhere Gewalt, Rücktritt des Auftraggebers
Im Falle höherer Gewalt kann jeder Vertragsteil mit sofortiger Wirkung vom
Vertrag zurücktreten, es sei denn, dass die Auftragnehmerin die Leistung
bereits erbracht hat. Die Auftragnehmerin ist dann verpflichtet, dem Auftraggeber das auf die ausgefallene(n) Werbeeinschaltung(en) entfallende
Entgelt zurückzuzahlen. Zur höheren Gewalt gehören insbesondere Aufruhr,
Feuer, Stromausfall, Sturmschäden, Streik, Aussperrung, Schäden durch Bauarbeiten und ähnliche Ereignisse, die die Auftragnehmerin nicht zu vertreten
hat. Weitergehende Ansprüche hat der Auftraggeber nicht.
In anderen Fällen muss ein Rücktrittsersuchen des Auftraggebers spätestens
6 Wochen vor dem ersten Sendetermin der Termine, die lt. Rücktrittsersuchen
storniert werden sollen, schriftlich bei der Auftragnehmerin eingegangen
sein. Bei Nichteinhaltung dieser Frist kann die Auftragnehmerin die Zustimmung zum Rücktritt verweigern, wenn ein Weiterverkauf der vertraglich
vereinbarten Sendetermine an andere Auftraggeber nicht möglich ist.
18. Rückzahlungsansprüche
Stehen dem Auftraggeber Rückzahlungsansprüche zu, hat die Auftragnehmerin dem Auftraggeber eine entsprechende Rechnungskorrektur auszustellen. Darin aufgeführte Negativbeträge führen zu einer Erstattung an den
Auftraggeber.
19. Haftung des Auftraggebers
Verletzt der Auftraggeber, der Werbungtreibende oder deren Erfüllungsgehilfe eine Vertragspflicht, so hat der Auftraggeber die Auftragnehmerin sowie
den SWR von Ansprüchen Dritter freizustellen. Dies gilt auch für die Kosten
einer angemessenen Rechtsverteidigung.
20. Preisänderung
Änderungen der Einschaltpreise treten bei laufenden Aufträgen frühestens
einen Monat nach ihrer Mitteilung an den Auftraggeber in Kraft. Der Auftraggeber kann in einem solchen Fall zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der
Änderung vom Vertrag zurücktreten. Er muss dies der Auftragnehmerin unverzüglich, spätestens binnen 10 Tagen nach Bekanntgabe der Änderung,
schriftlich erklären.
21. Aufrechnung, Zurückbehaltungsrecht
Der Auftraggeber kann die Aufrechnung mit Gegenforderungen nur erklären,
wenn es sich um unbestrittene oder rechtskräftig festgestellte Forderungen
handelt.
Die Geltendmachung von Zurückbehaltungsrechten durch den Auftraggeber ist ausgeschlossen, sofern die Gegenansprüche aus einem anderen Vertragsverhältnis resultieren. Beruhen die Gegenansprüche auf demselben
Vertragsverhältnis, ist die Geltendmachung des Zurückbehaltungsrechts nur
zulässig, wenn es sich um unbestrittene oder rechtskräftig festgestellte Gegenansprüche handelt.
22. Haftung
Weitergehende Ansprüche des Auftraggebers, insbesondere auf Schadensersatz statt der Leistung und auf Ersatz eines sonstigen unmittelbaren oder
mittelbaren Schadens – einschließlich Begleit- oder Folgeschadens, gleichgültig aus welchem Rechtsgrund – sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht, wenn
a) d
ie Auftragnehmerin einen Rechts- oder Sachmangel arglistig verschwiegen
oder eine Garantie für deren Abwesenheit oder die Beschaffung der Leistung übernommen hat;
b) d
er Schaden auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Auftragnehmerin,
eines ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen oder einer fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten durch die Auftragnehmerin oder dieser Personen beruht;
c) e ine schuldhafte Pflichtverletzung durch die Auftragnehmerin, ihrer
gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen zu einem Körper- oder
Gesundheitsschaden geführt hat;
d) n
ach dem Produkthaftungsgesetz gehaftet wird. Im Falle einfacher Fahrlässigkeit ist die Ersatzpflicht der Auftragnehmerin jedoch der Höhe nach
auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden beschränkt. Eine
Haftung für Folgeschäden, wie z.B. entgangener Gewinn, ist ausgeschlossen, es sei denn, dass hierdurch der Vertragszweck gefährdet wäre.
23. Verjährung
Sämtliche Ansprüche gegen die Auftragnehmerin, insbesondere solche auf
Erfüllung oder Schadensersatz, verjähren, faIls nicht gesetzlich eine kürzere
Frist bestimmt ist, ein Jahr nach der Ausstrahlung.
24. Vertraulichkeit
Beide Parteien sind verpflichtet, vertrauliche und schutzwürdige Angelegenheiten der anderen Partei, die ihr aus oder im Zusammenhang mit der
Zusammenarbeit anvertraut oder bekannt werden, geheim zu halten und
nicht für eigene oder fremde Zwecke, sondern nur zur rechtmäßigen Aufgabenerfüllung im Rahmen des Auftrags zu verwenden. Vertraulich sind alle
Informationen oder Unterlagen einer Partei, die diese schriftlich als vertraulich gekennzeichnet hat oder deren vertraulicher Charakter sich eindeutig aus
AGB
ihrer Natur ergibt, insbesondere Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse.
Veröffentlichungen aller Art, die im Zusammenhang mit der Zusammenarbeit stehen, sind generell nur mit vorheriger Zustimmung der anderen
Partei erlaubt. Die Auftragnehmerin ist jedoch berechtigt, den Namen des
Auftraggebers, dessen Marke und Logo sowie Informationen über den
Auftrag unter Beachtung der oben genannten Geheimhaltungspflichten zu
Referenzzwecken zu verwenden.
25. Erfüllungsort, Gerichtsstand
Wird der Auftrag von AS&S Radio GmbH bestätigt, ist Erfüllungsort und
Gerichtsstand Frankfurt am Main. In allen anderen Fällen ist Erfüllungsort
und Gerichtsstand Stuttgart.
26. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen
unwirksam sein, lässt dies die Wirksamkeit im Übrigen unberührt.
Für den Fall, dass einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sind, verpflichten sich die Parteien bereits jetzt, in
Verhandlungen einzutreten, die zum Ziel haben, die unwirksame Bestimmung durch eine solche Klausel zu ersetzen, die dem am nächsten kommt,
was die Parteien mit der bisherigen Bestimmung wirtschaftlich gewollt
haben.
Gültig ab 1. Januar 2016. Änderungen vorbehalten
SWR Media Services GmbH
Werbung & Sponsoring
Neckarstraße 221
70190 Stuttgart
www.SWRmediaservices.de
Geschäftsführer: Claus Schillmann
Vorsitzender des Aufsichtsrates: Hans-Albert Stechl
Sitz und Handelsregister Stuttgart HRB 2240
Steuer-Nr. 99111/00096 FA Stuttgart
USt.-Ident.-Nr. DE 814 726 710