Radio Tarife 2016 Ihre Gesprächspartner Marketing und Verkauf Dr. Gitte Katz (Ltg.) Andreas Henkel 0711 929-12975 0711 929-12970 Fax -12968 Fax -12968 Disposition Doris W. Lux (Ltg.) Viola Hickel Monika Huß Carolin Müller Rosaria Trovato 0711 929-12957 0711 929-12956 0711 929-12959 0711 929-12958 0711 929-12958 Fax Fax Fax Fax Fax Sponsoring Dr. Axel Buchholz 07221 929-24313 Fax -22662 SWR Media Services GmbH Werbung & Sponsoring Internet · E-Mail Zentrale Auftragsannahme / -abwicklung für Hörfunkaufträge, die mehrere ARD-Werbegesellschaften betreffen -12978 -12978 -12978 -12978 -12978 Neckarstraße 221 · 70190 Stuttgart · Postadresse: 70150 Stuttgart Hans-Bredow-Straße 20 · 76530 Baden-Baden Postfach 10 05 45 · 76486 Baden-Baden www.SWRmediaservices.de · [email protected] · [email protected] [email protected] AS&S Radio GmbH · Bertramstraße 8 / D-Bau · 60320 Frankfurt am Main Tel. 069 15424-236 / -237 / -239 · Fax 069 15424-7236 / -7237 / -7239 www.ass-radio.de Werbefunk-Angebot 2016 Montag – Freitag Ø-Std. 6–18 Uhr Hörer in Tsd. 1 Montag – Freitag Ø-Std. 6–18 Uhr Euro/1 Sek. Montag – Freitag Ø-Std. 6–18 Uhr Tkp 2 Samstag Ø-Std. 6–18 Uhr Hörer in Tsd. 1 Samstag Ø-Std. 6–18 Uhr Euro/1 Sek. Samstag Ø-Std. 6–18 Uhr Tkp 2 SWR1 RP SWR4 RP SWR1/4 Kombi RP 190 232 423 10,00 12,25 21,75 1,58 1,58 1,54 216 167 383 10,75 8,75 19,00 1,49 1,57 1,49 SWR1 BW SWR4 BW SWR1/4 Kombi BW 383 519 902 24,25 22,75 45,75 1,90 1,31 1,52 293 421 714 19,00 19,00 37,00 1,95 1,35 1,55 SWR3 1.091 94,75 2,61 859 67,00 2,34 SWR1 Kombi BW/RP SWR1/4 Kombi BW/RP 573 1.325 33,25 65,50 1,74 1,48 509 1.097 29,00 54,50 1,71 1,49 SWR3+1 Kombi 1.664 122,00 2,20 1.368 93,00 2,04 SWR Kombi Max (1, 3 + 4) 2.416 146,00 1,81 1.956 112,00 1,72 1 ma Radio 2015 II, BRD gesamt, 10 Jahre + (dspr. Bev.), BKS 2 Tausend-Kontakt-Preis dDiie s t i H n te ß ö r g n e t i e Z r alle .de SWR1 SWR1 – das erfolgreiche Programm für Ihre Hörfunkwerbung. Weitere Informationen unter 929-12951, www.SWRmediaservices.de oder mailen Sie uns: [email protected] [email protected] Telefon 0711 929-12950, SWR1 Rheinland-Pfalz P rogrammprofil SWR1 Rheinland-Pfalz ist das Informationsprogramm des SWR in Rheinland-Pfalz. Hier werden Informationen, Service und Musik groß geschrieben. SWR-Reporter und Korrespondenten berichten aus aller Welt, den Studios und Regionalbüros – Themen aus Rheinland-Pfalz, Deutschland und der ganzen Welt. Das Musikprogramm von SWR1 Rheinland-Pfalz bringt die größten Hits der vergangenen 40 Jahre. Ob Politik, Sport, Kultur, Gesellschaft, Heiteres oder Ernstes – SWR1 RheinlandPfalz trifft immer den richtigen Ton. Die größten Hits aller Zeiten und die Nr. 1 in Aktualität und Service. SWR1 Rheinland-Pfalz – das optimale Programm für das Land. Kernzielgruppe Das attraktive Angebot des SWR für alle Zielgruppen im mittleren Alterssegment. Gesamtbevölkerung 30–59 Jahre Musikformat Die größten Hits der letzten 40 Jahre Mitglied in den Kombinationen SWR1/4 Kombi RP SWR1/4 Kombi BW/RP SWR1 Kombi BW/RP SWR3+1 Kombi SWR Kombi Max (1, 3 + 4) sowie in verschiedenen AS&S Radio-Kombis Rheinland-Pfalz SWR1 Rheinland-Pfalz Montag – Freitag 6:00 9:00 Programm-Raster, Stand Juli 2015 Nachrichten SWR1 Guten Morgen Rheinland-Pfalz SWR1 Der Vormittag Das aktuelle Frühmagazin Besser informiert in den Tag gehen Nützliche Infos und Service Samstag Nachrichten SWR1 Guten Morgen Rheinland-Pfalz 9:00 9:30 10:00 10:30 11:00 11:30 SWR1 Der Vormittag 9:00 SWR1 Aktuell 6:00 6:30 7:00 7:30 8:00 8:30 12:00 SWR1 Aktuell um 12 12:00 12:30 13:00 SWR1 Der Nachmittag 13:00 13:30 Das aktuelle Frühmagazin Besser informiert in den Tag gehen 6:00 6:30 7:00 7:30 8:00 8:30 10:00 11:00 12:00 12:30 13:00 14:00 14:00 14:30 SWR1 Arbeitsplatz 14:00 15:00 15:00 15:30 16:00 16:30 SWR1 Stadion 15:00 SWR1 Aktuell um 5 17:00 17:30 17:15 SWR1 Landessport 18:00 SWR1 Guten Abend Rheinland-Pfalz 18:00 18:30 19:00 SWR1 Guten Abend Rheinland-Pfalz 19:30 SWR1 Thema heute 17:00 Das Wichtigste vom Tag zum Feierabend 18:30 Sport Kompakt Der aktuelle Hintergrund Di Wirtschaft; Do Landespolitik 16:00 18:30 Sport Kompakt 18:00 18:30 19:00 SWR1 RP Sendezeit Preisliste Nr. 18, gültig ab 1. Januar 2016 Montag – Freitag Euro/1 Sek. Montag – Freitag Euro/30 Sek. Samstag Euro/1 Sek. Samstag Euro/30 Sek. Montag – Samstag Ø Euro/1 Sek. Montag – Samstag Ø Euro/30 Sek. 06 – 07 Uhr 07 – 08 Uhr 08 – 09 Uhr 09 – 10 Uhr 10 – 11 Uhr 11 – 12 Uhr 12 – 13 Uhr 13 – 14 Uhr 14 – 15 Uhr 15 – 16 Uhr 16 – 17 Uhr 17 – 18 Uhr 18 – 19 Uhr 9,00 15,00 16,00 13,50 10,50 9,00 10,50 9,50 6,50 6,50 7,00 7,00 4,50 270,00 450,00 480,00 405,00 315,00 270,00 315,00 285,00 195,00 195,00 210,00 210,00 135,00 7,00 11,00 17,50 18,00 12,50 14,00 10,00 8,00 9,00 9,50 7,50 5,00 3,00 210,00 330,00 525,00 540,00 375,00 420,00 300,00 240,00 270,00 285,00 225,00 150,00 90,00 8,67 14,33 16,25 14,25 10,83 9,83 10,42 9,25 6,92 7,00 7,08 6,67 4,25 260,00 430,00 487,50 427,50 325,00 295,00 312,50 277,50 207,50 210,00 212,50 200,00 127,50 Ø 06 – 18 Uhr 10,00 300,00 10,75 322,50 10,13 303,75 Die Umsatzsteuer wird gesondert und zusätzlich in Rechnung gestellt. Durchschnittspreise dienen der Planungshilfe. Sie sind ggf. gerundet. Die Rabattierung erfolgt nach der inkrementellen Volumenrabatt-Staffel für die Angebote SWR1 RP, SWR4 RP und SWR1/4 Kombi RP. Voraussetzung ist eine Abschlussvereinbarung mit der SWR Media Services GmbH. Berechnungsbasis ist das Brutto-Umsatzvolumen (ohne Umsatzsteuer) innerhalb der im Kalenderjahr erreichten Umsatz-Intervalle. Die Rabattstaffel und Hinweise zur Rabattierung sind unter „Auftragsabwicklung und Rabatte“ aufgeführt. Rheinland-Pfalz SWR4.de Im Hörfunkprogramm SWR4 informieren wir Sie über die Region und das Land und sorgen für gute Unterhaltung. SWR4 Rheinland-Pfalz rogrammprofil P SWR4 Rheinland-Pfalz ist das Landesprogramm mit der größten Werbeträgerreichweite in Rheinland-Pfalz. Wer regionale Informationen braucht, bekommt sie bei SWR4 RP: 5 Studios und 7 Regionalbüros im Sendegebiet berichten flächendeckend über die Themen, die die Menschen direkt vor Ort betreffen. SWR4 RP steht sowohl für Tradition als auch für ein modernes Heimatgefühl. Auf Festen und Veranstaltungen kann man mit SWR4 RP die eigene Heimat immer wieder neu entdecken. SWR4 RP bietet ein modernes melodisches Musikprogramm mit der besten neuen deutschen Musik, Klassikern des deutschen Schlagers und internationalen Evergreens. Kernzielgruppe Modernes Radio für alle, die gerne in RheinlandPfalz leben. Gesamtbevölkerung ab 50 Jahre Musikformat Deutsch-orientiert und melodiös Mitglied in den Kombinationen SWR1/4 Kombi RP SWR1/4 Kombi BW/RP SWR Kombi Max (1, 3 + 4) sowie in verschiedenen AS&S Radio-Kombis Rheinland-Pfalz SWR4 Rheinland-Pfalz Montag – Freitag 6:00 Am Morgen 7:15 Wetter und Gesundheit 9:00 Am Vormittag Programm-Raster, Stand Juli 2015 Nachrichten 6:00 6:30 7:00 7:30 8:00 8:30 Samstag Am Morgen 7:15 Wetter und Gesundheit 9:00 9:30 10:00* 10:30 11:00 11:30 Am Vormittag Sprechstunde Nachrichten 6:00 6:30 7:00 7:30 8:00 8:30 9:00 9:30 10:00 10:30 11:00 11:30 12:00 Am Mittag (Regionalsendungen) 12:00 12:30 Am Mittag (Regionalsendungen) 12:00 12:30 13:00 Am Nachmittag 13:00 13:30 14:00* 14:30 15:00 15:30 16:00 16:30 17:00 17:30 SWR4 Freizeit 13:00 Das aktuelle Magazin aus Mainz, Kaiserslautern, Koblenz, Ludwigshafen und Trier 16:00 18:00 19:00 Am Abend Das aktuelle Magazin aus Mainz, Kaiserslautern, Koblenz, Ludwigshafen und Trier 14:00 15:00 SWR4 Prominent 17:00 18:00 18:30 19:00 * mit Börse 16:00 18:00 Oldieshow 19:00 SWR4 RP Sendezeit Preisliste Nr. 18, gültig ab 1. Januar 2016 Montag – Freitag Euro/1 Sek. Montag – Freitag Euro/30 Sek. Samstag Euro/1 Sek. Samstag Euro/30 Sek. Montag – Samstag Ø Euro/1 Sek. Montag – Samstag Ø Euro/30 Sek. 06 – 07 Uhr 07 – 08 Uhr 08 – 09 Uhr 09 – 10 Uhr 10 – 11 Uhr 11 – 12 Uhr 12 – 13 Uhr 13 – 14 Uhr 14 – 15 Uhr 15 – 16 Uhr 16 – 17 Uhr 17 – 18 Uhr 18 – 19 Uhr 8,50 20,00 23,50 17,00 14,00 12,00 14,00 9,50 7,50 7,00 7,00 7,00 4,00 255,00 600,00 705,00 510,00 420,00 360,00 420,00 285,00 225,00 210,00 210,00 210,00 120,00 5,00 11,50 17,00 17,00 17,00 9,00 8,00 5,00 4,00 4,50 3,00 4,00 3,00 150,00 345,00 510,00 510,00 510,00 270,00 240,00 150,00 120,00 135,00 90,00 120,00 90,00 7,92 18,58 22,42 17,00 14,50 11,50 13,00 8,75 6,92 6,58 6,33 6,50 3,83 237,50 557,50 672,50 510,00 435,00 345,00 390,00 262,50 207,50 197,50 190,00 195,00 115,00 Ø 06 – 18 Uhr 12,25 367,50 8,75 262,50 11,67 350,00 Die Umsatzsteuer wird gesondert und zusätzlich in Rechnung gestellt. Durchschnittspreise dienen der Planungshilfe. Sie sind ggf. gerundet. Die Rabattierung erfolgt nach der inkrementellen Volumenrabatt-Staffel für die Angebote SWR1 RP, SWR4 RP und SWR1/4 Kombi RP. Voraussetzung ist eine Abschlussvereinbarung mit der SWR Media Services GmbH. Berechnungsbasis ist das Brutto-Umsatzvolumen (ohne Umsatzsteuer) innerhalb der im Kalenderjahr erreichten Umsatz-Intervalle. Die Rabattstaffel und Hinweise zur Rabattierung sind unter „Auftragsabwicklung und Rabatte“ aufgeführt. Rheinland-Pfalz SWR1/4 Kombi RP Kombination der Programme SWR1 Rheinland-Pfalz SWR4 Rheinland-Pfalz rogrammprofil P siehe Beschreibung der Einzelprogramme Kernzielgruppe Gesamtbevölkerung ab 30 Jahre Musikformat siehe Beschreibung der Einzelprogramme SWR1/4 Kombi RP Sendezeit Montag – Freitag Euro/1 Sek. Preisliste Nr. 19, gültig ab 1. Januar 2016 Montag – Freitag Euro/30 Sek. Samstag Euro/1 Sek. Samstag Euro/30 Sek. Montag – Samstag Ø Euro/1 Sek. Montag – Samstag Ø Euro/30 Sek. 06 – 07 Uhr 07 – 08 Uhr 08 – 09 Uhr 09 – 10 Uhr 10 – 11 Uhr 11 – 12 Uhr 12 – 13 Uhr 13 – 14 Uhr 14 – 15 Uhr 15 – 16 Uhr 16 – 17 Uhr 17 – 18 Uhr 18 – 19 Uhr 17,00 34,50 39,00 30,00 24,00 20,50 24,00 18,50 13,50 13,00 13,50 13,50 7,50 510,00 1.035,00 1.170,00 900,00 720,00 615,00 720,00 555,00 405,00 390,00 405,00 405,00 225,00 11,50 22,00 34,00 34,50 29,00 22,50 17,50 12,50 12,50 13,50 10,00 8,50 5,00 345,00 660,00 1.020,00 1.035,00 870,00 675,00 525,00 375,00 375,00 405,00 300,00 255,00 150,00 16,08 32,42 38,17 30,75 24,83 20,83 22,92 17,50 13,33 13,08 12,92 12,67 7,08 482,50 972,50 1.145,00 922,50 745,00 625,00 687,50 525,00 400,00 392,50 387,50 380,00 212,50 Ø 06 – 18 Uhr 21,75 652,50 19,00 570,00 21,29 638,75 Die Umsatzsteuer wird gesondert und zusätzlich in Rechnung gestellt. Durchschnittspreise dienen der Planungshilfe. Sie sind ggf. gerundet. Die Rabattierung erfolgt nach der inkrementellen Volumenrabatt-Staffel für die Angebote SWR1 RP, SWR4 RP und SWR1/4 Kombi RP. Voraussetzung ist eine Abschlussvereinbarung mit der SWR Media Services GmbH. Berechnungsbasis ist das Brutto-Umsatzvolumen (ohne Umsatzsteuer) innerhalb der im Kalenderjahr erreichten Umsatz-Intervalle. Die Rabattstaffel und Hinweise zur Rabattierung sind unter „Auftragsabwicklung und Rabatte“ aufgeführt. Rheinland-Pfalz dDiie s t i H n te ß ö r g n e t i e Z r alle .de SWR1 SWR1 – das erfolgreiche Programm für Ihre Hörfunkwerbung. Weitere Informationen unter 929-12951, www.SWRmediaservices.de oder mailen Sie uns: [email protected] [email protected] Telefon 0711 929-12950, SWR1 Baden-Württemberg P rogrammprofil SWR1 Baden-Württemberg – das aktuelle und unterhaltsame Landesprogramm mit den größten Hits aller Zeiten. SWR1 Baden-Württemberg bietet kompakte Informationen aus Baden-Württemberg, aus Deutschland und der ganzen Welt, aktuelle Korrespondentenberichte und Nachrichten zu jeder halben Stunde. Service für Autofahrer und Verbraucher wird groß geschrieben. Die Themen bei SWR1 sind vielfältig: von Politik bis Börse, von Kultur, Kabarett und Gesellschaft bis hin zum Sport. Ein informatives und musikalisch abwechslungsreiches Programm rund um die Uhr. Kernzielgruppe Gesamtbevölkerung 30–59 Jahre Das attraktive Angebot des SWR für alle Zielgruppen im mittleren Alterssegment. Musikformat Die größten Hits der letzten 40 Jahre Mitglied in den Kombinationen SWR1/4 Kombi BW SWR1/4 Kombi BW/RP SWR1 Kombi BW/RP SWR3+1 Kombi SWR Kombi Max (1, 3 + 4) sowie in verschiedenen AS&S Radio-Kombis Baden-Württemberg SWR1 Baden-Württemberg Montag – Freitag 6:00 SWR1 Guten Morgen Baden-Württemberg Das aktuelle Frühmagazin Programm-Raster, Stand Juli 2015 Nachrichten 6:00 6:30 7:00 7:30 8:00 8:30 9:00 9:30 Samstag Nachrichten SWR1 Guten Morgen Baden-Württemberg 6:00 6:30 7:00 7:30 Schmidts Samstag 8:00 8:30 9:00 9:30 Das aktuelle Frühmagazin 10:00 SWR1 Leute 10:00 10:30 11:00 11:30 12:00 SWR1 Aktuell um 12 12:00 12:30 SWR1 Aktuell um 12 12:00 12:30 13:00 SWR1 Der Nachmittag 13:00 13:30* SWR1 Der Nachmittag 13:00 14:00 14:30 SWR1 Arbeitsplatz 14:00 15:00 15:30 16:00 16:30 SWR1 Stadion 15:00 14:00 Zwei Stunden ein populärer Gast mit Unterhaltung, Landeskunde und -kultur, „Leuten aus dem Land“, Service, Boulevard und viel Aktualität 15:00 17:00 18:00 19:30 SWR1 Aktuell um 5 17:00 17:30 SWR1 Guten Abend Baden-Württemberg 18:00 18:30 19:00 18:30 Sport Aktuell SWR1 Thema heute Der aktuelle Hintergrund Di Baden-Württemberg; Do Landespolitik * mit Börse 10:00 10:30 11:00 11:30 16:00 SWR1 Guten Abend Baden-Württemberg 18:30 Sport Aktuell 18:00 18:30 19:00 SWR1 BW Sendezeit Preisliste Nr. 19, gültig ab 1. Januar 2016 Montag – Freitag Euro/1 Sek. Montag – Freitag Euro/30 Sek. Samstag Euro/1 Sek. Samstag Euro/30 Sek. Montag – Samstag Ø Euro/1 Sek. Montag – Samstag Ø Euro/30 Sek. 06 – 07 Uhr 07 – 08 Uhr 08 – 09 Uhr 09 – 10 Uhr 10 – 11 Uhr 11 – 12 Uhr 12 – 13 Uhr 13 – 14 Uhr 14 – 15 Uhr 15 – 16 Uhr 16 – 17 Uhr 17 – 18 Uhr 18 – 19 Uhr 31,00 42,00 38,00 31,00 22,00 21,00 22,00 17,00 15,50 15,50 17,00 19,00 12,00 930,00 1.260,00 1.140,00 930,00 660,00 630,00 660,00 510,00 465,00 465,00 510,00 570,00 360,00 6,00 16,00 31,00 36,00 24,00 27,00 25,00 12,50 12,50 14,50 12,50 11,00 4,00 180,00 480,00 930,00 1.080,00 720,00 810,00 750,00 375,00 375,00 435,00 375,00 330,00 120,00 26,83 37,67 36,83 31,83 22,33 22,00 22,50 16,25 15,00 15,33 16,25 17,67 10,67 805,00 1.130,00 1.105,00 955,00 670,00 660,00 675,00 487,50 450,00 460,00 487,50 530,00 320,00 Ø 06 – 18 Uhr 24,25 727,50 19,00 570,00 23,38 701,25 Die Umsatzsteuer wird gesondert und zusätzlich in Rechnung gestellt. Durchschnittspreise dienen der Planungshilfe. Sie sind ggf. gerundet. Die Rabattierung erfolgt nach der inkrementellen Volumenrabatt-Staffel für die Angebote SWR1 BW, SWR4 BW und SWR1/4 Kombi BW. Voraussetzung ist eine Abschlussvereinbarung mit der SWR Media Services GmbH. Berechnungsbasis ist das Brutto-Umsatzvolumen (ohne Umsatzsteuer) innerhalb der im Kalenderjahr erreichten Umsatz-Intervalle. Die Rabattstaffel und Hinweise zur Rabattierung sind unter „Auftragsabwicklung und Rabatte“ aufgeführt. Baden-Württemberg SWR4.de Im Hörfunkprogramm SWR4 informieren wir Sie über die Region und das Land und sorgen für gute Unterhaltung. SWR4 Baden-Württemberg rogrammprofil P SWR4 Baden-Württemberg berichtet aus der Region und für die Region. Neben der richtigen Mischung aus regionaler Information, Tagestipps, Nachrichten und Reportagen bietet SWR4 Baden-Württemberg gute Unterhaltung mit alten und neuen deutschen Schlagern und Evergreens. Aktionen vor Ort und Treffen im Ländle gehören zum Verständnis der Radio-Macher, die die Interessen der Hörerinnen und Hörer ernst nehmen. Wer sich seiner Heimat verbunden fühlt und seine Wurzeln pflegen möchte, ist bei SWR4 Baden-Württemberg genau richtig. Kernzielgruppe Gesamtbevölkerung ab 50 Jahre Das reichweitenstärkste Programm für BadenWürttemberg. Musikformat Deutsch-orientiert und melodiös Mitglied in den Kombinationen SWR1/4 Kombi BW SWR1/4 Kombi BW/RP SWR Kombi Max (1, 3 + 4) sowie in verschiedenen AS&S Radio-Kombis Baden-Württemberg SWR4 Baden-Württemberg Montag – Freitag Programm-Raster, Stand Juli 2015 Nachrichten Samstag Nachrichten 6:00 Guten Morgen 6:00 6:30 7:00 7:30 8:00 8:30 Guten Morgen 9:00 Am Vormittag 9:00 9:30 10:00 10:30 11:00 11:30 Am Vormittag 9:00 9:30 10:00 10:30 11:00 11:30 12:00 12:30 Aktuell um Zwölf Regional um halb Eins 12:00 12:30 Aktuell um Zwölf Regional um halb Eins 12:00 12:30 13:00 Am Nachmittag 13:00 13:30 14:00* 14:30 15:00 15:30 Am Samstag-Nachmittag 13:00 Regionalprogramme Regionalprogramme 6:00 6:30 7:00 7:30 8:00 8:30 14:00 15:00 16:00 Regional um Vier 16:00 16:30 17:00 Aktuell um Fünf 17:00 17:30 Aktuell um Fünf 17:00 18:00 Am Abend 18:00 19:00 20:00 Am Abend 18:00 19:00 20:00 * mit Börse 16:00 SWR4 BW Sendezeit Preisliste Nr. 19, gültig ab 1. Januar 2016 Montag – Freitag Euro/1 Sek. Montag – Freitag Euro/30 Sek. Samstag Euro/1 Sek. Samstag Euro/30 Sek. Montag – Samstag Ø Euro/1 Sek. Montag – Samstag Ø Euro/30 Sek. 06 – 07 Uhr 07 – 08 Uhr 08 – 09 Uhr 09 – 10 Uhr 10 – 11 Uhr 11 – 12 Uhr 12 – 13 Uhr 13 – 14 Uhr 14 – 15 Uhr 15 – 16 Uhr 16 – 17 Uhr 17 – 18 Uhr 18 – 19 Uhr 16,50 31,50 37,00 30,50 26,00 26,00 26,00 20,50 16,00 14,50 14,50 14,00 10,50 495,00 945,00 1.110,00 915,00 780,00 780,00 780,00 615,00 480,00 435,00 435,00 420,00 315,00 8,00 21,50 32,50 35,00 28,00 27,00 23,00 16,00 10,50 9,50 8,00 9,00 6,00 240,00 645,00 975,00 1.050,00 840,00 810,00 690,00 480,00 315,00 285,00 240,00 270,00 180,00 15,08 29,83 36,25 31,25 26,33 26,17 25,50 19,75 15,08 13,67 13,42 13,17 9,75 452,50 895,00 1.087,50 937,50 790,00 785,00 765,00 592,50 452,50 410,00 402,50 395,00 292,50 Ø 06 – 18 Uhr 22,75 682,50 19,00 570,00 22,13 663,75 Die Umsatzsteuer wird gesondert und zusätzlich in Rechnung gestellt. Durchschnittspreise dienen der Planungshilfe. Sie sind ggf. gerundet. Die Rabattierung erfolgt nach der inkrementellen Volumenrabatt-Staffel für die Angebote SWR1 BW, SWR4 BW und SWR1/4 Kombi BW. Voraussetzung ist eine Abschlussvereinbarung mit der SWR Media Services GmbH. Berechnungsbasis ist das Brutto-Umsatzvolumen (ohne Umsatzsteuer) innerhalb der im Kalenderjahr erreichten Umsatz-Intervalle. Die Rabattstaffel und Hinweise zur Rabattierung sind unter „Auftragsabwicklung und Rabatte“ aufgeführt. Baden-Württemberg SWR1/4 Kombi BW Kombination der Programme SWR1 Baden-Württemberg SWR4 Baden-Württemberg rogrammprofil P siehe Beschreibung der Einzelprogramme Kernzielgruppe Gesamtbevölkerung ab 30 Jahre Musikformat siehe Beschreibung der Einzelprogramme SWR1/4 Kombi BW Sendezeit Montag – Freitag Euro/1 Sek. Preisliste Nr. 19, gültig ab 1. Januar 2016 Montag – Freitag Euro/30 Sek. Samstag Euro/1 Sek. Samstag Euro/30 Sek. Montag – Samstag Ø Euro/1 Sek. Montag – Samstag Ø Euro/30 Sek. 06 – 07 Uhr 07 – 08 Uhr 08 – 09 Uhr 09 – 10 Uhr 10 – 11 Uhr 11 – 12 Uhr 12 – 13 Uhr 13 – 14 Uhr 14 – 15 Uhr 15 – 16 Uhr 16 – 17 Uhr 17 – 18 Uhr 18 – 19 Uhr 47,00 71,00 73,00 60,00 47,00 46,00 47,00 36,00 30,00 29,00 31,00 32,00 22,00 1.410,00 2.130,00 2.190,00 1.800,00 1.410,00 1.380,00 1.410,00 1.080,00 900,00 870,00 930,00 960,00 660,00 13,00 37,00 62,00 69,00 51,00 52,00 47,00 28,00 22,50 23,00 20,00 19,50 9,50 390,00 1.110,00 1.860,00 2.070,00 1.530,00 1.560,00 1.410,00 840,00 675,00 690,00 600,00 585,00 285,00 41,33 65,33 71,17 61,50 47,67 47,00 47,00 34,67 28,75 28,00 29,17 29,92 19,92 1.240,00 1.960,00 2.135,00 1.845,00 1.430,00 1.410,00 1.410,00 1.040,00 862,50 840,00 875,00 897,50 597,50 Ø 06 – 18 Uhr 45,75 1.372,50 37,00 1.110,00 44,29 1.328,75 Die Umsatzsteuer wird gesondert und zusätzlich in Rechnung gestellt. Durchschnittspreise dienen der Planungshilfe. Sie sind ggf. gerundet. Die Rabattierung erfolgt nach der inkrementellen Volumenrabatt-Staffel für die Angebote SWR1 BW, SWR4 BW und SWR1/4 Kombi BW. Voraussetzung ist eine Abschlussvereinbarung mit der SWR Media Services GmbH. Berechnungsbasis ist das Brutto-Umsatzvolumen (ohne Umsatzsteuer) innerhalb der im Kalenderjahr erreichten Umsatz-Intervalle. Die Rabattstaffel und Hinweise zur Rabattierung sind unter „Auftragsabwicklung und Rabatte“ aufgeführt. Baden-Württemberg rogrammprofil P Die Popwelle des Südwestrundfunks ist besser, schneller, frecher und innovativer als andere und seit Jahren in der Spitze der deutschen Radioprogramme. SWR3 begleitet seine Hörer mit dem besten Musikmix, den schnellsten Informationen aus SWR3-Land, Deutschland und der Welt, detailliertem Wetter- und Verkehrs-Service und kultiger Radio-Comedy. SWR3 ist für seine Hörer ständig über alle Kanäle erreichbar. SWR3 zählt mehr als 230.000 Facebook-Fans, rund 100.000 Follower bei Twitter, mehr als 60.000 Google+-Nutzer und fast 100.000 Mitglieder im SWR3 Club. SWR3.de ist mit mehr als 4 Mio. Visits pro Monat eines der erfolgreichsten deutschen Radio-Angebote im Netz. Auch im Fernsehen ist die Multimedia-Marke verankert, beispielsweise mit „SWR3 latenight“. Die interaktive 360-Grad-Marke fesselt zudem mit außergewöhnlichen Programmaktionen, Radioshows und Events. SWR3 – Deutschlands meistgehörtes öffentlichrechtliches Radio Kernzielgruppe Gesamtbevölkerung 14–49 Jahre Musikformat Aktuelle Pophits von Heute und die größten Hits der 80er und 90er Mitglied in den Kombinationen SWR3+1 Kombi SWR Kombi Max (1, 3 + 4) sowie in verschiedenen AS&S Radio-Kombis SWR3 SWR3 Programm-Raster, Stand Juli 2015 Montag – Freitag 5:00 SWR3 Die Morningshow Der beste Start in den Tag Aktuelle Infos, Gewinnspiele, Wetter, Service Verkehr und Comedy 8:00 9:00 12:00 16:00 19:00 5:00 5:30 6:00 6:30 7:00 7:30 8:00 8:30 Die Vormittagsshow Gewinnspiele, Promi-News, Lifestyle, Arbeit, Kino & TV SWR3 Bis Zwölf 9:00 10:00 11:00 SWR3 Am Mittag 12:00 Politik, Boulevard, Sport, Medien, Wirtschaft und Verkehr Polit-Comedy, aktuelle Hörer-Abstimmungen 13:00 14:00 Nachrichten SWR3 PopUp 14:00 15:00 Zum Feierabend: Nachrichten, Verkehr, Comedy SWR3 Die Nachmittagsshow 16:00 17:00 SWR3-Topthema gegen 17:40 18:00 SWR3 Club 19:00 20:00 21:00 Geschichten vom Tag, Interviews & Talks mit Stars, CD der Woche, Pub-Quiz, Entfruster SWR3 Sunrise Die Frühshow Mit den wichtigsten Infos der Nacht und den ersten News des Tages SWR3 Bis Zwölf Nachrichten 5:00 6:00 7:00 8:00 Die Vormittagsshow Gewinnspiele, Promi-News, Lifestyle, Arbeit, Kino & TV 9:00 10:00 11:00 SWR3 Am Mittag 12:00 SWR3 PopUp 13:00 Politik, Boulevard, Sport, Medien, Wirtschaft und Verkehr Polit-Comedy, aktuelle Hörer-Abstimmungen 13:00 Interaktive Show, mit viel Musik, Lifestyle, Promis, Comedy und Veranstaltungstipps Samstag Interaktive Show, mit viel Musik, Lifestyle, Promis, Comedy und Veranstaltungstipps SWR3 Die Wochenendshow Show mit aktuellen Infos, viel Musik, Hörer-Interaktion und der Fußball-Bundesliga 14:00 15:00 16:00 17:00 18:00 SWR3 ClubParty Der Soundtrack zur Party am Samstag-Abend: SWR3 spielt die aktuellen Hits, dazu Hörer-Talks und beste Laune. 19:00 20:00 21:00 SWR3 Sendezeit Preisliste Nr. 19, gültig ab 1. Januar 2016 Montag – Freitag Euro/1 Sek. Montag – Freitag Euro/30 Sek. Samstag Euro/1 Sek. Samstag Euro/30 Sek. Montag – Samstag Ø Euro/1 Sek. Montag – Samstag Ø Euro/30 Sek. 05–06 Uhr 06–07 Uhr 07–08 Uhr 08–09 Uhr 09–10 Uhr 10–11 Uhr 11–12 Uhr 12–13 Uhr 13–14 Uhr 14–15 Uhr 15–16 Uhr 16–17 Uhr 17–18 Uhr 18–19 Uhr 35,00 125,00 160,00 121,00 94,00 79,00 79,00 79,00 75,00 63,00 72,00 96,00 94,00 53,00 1.050,00 3.750,00 4.800,00 3.630,00 2.820,00 2.370,00 2.370,00 2.370,00 2.250,00 1.890,00 2.160,00 2.880,00 2.820,00 1.590,00 30,00 72,00 119,00 116,00 95,00 78,00 74,00 60,00 51,00 34,00 39,00 36,00 32,00 900,00 2.160,00 3.570,00 3.480,00 2.850,00 2.340,00 2.220,00 1.800,00 1.530,00 1.020,00 1.170,00 1.080,00 960,00 109,17 145,33 120,67 97,67 81,67 78,83 78,17 72,50 61,00 65,67 86,50 84,33 49,50 3.275,00 4.360,00 3.620,00 2.930,00 2.450,00 2.365,00 2.345,00 2.175,00 1.830,00 1.970,00 2.595,00 2.530,00 1.485,00 Ø 06–18 Uhr 94,75 2.842,50 67,00 2.010,00 90,13 2.703,75 Die Umsatzsteuer wird gesondert und zusätzlich in Rechnung gestellt. Durchschnittspreise dienen der Planungshilfe. Sie sind ggf. gerundet. Die Rabattierung erfolgt nach der inkrementellen Volumenrabatt-Staffel für die Angebote SWR3, SWR3+1 Kombi und SWR Kombi Max. Voraussetzung ist eine Abschlussvereinbarung mit der SWR Media Services GmbH. Berechnungsbasis ist das Brutto-Umsatzvolumen (ohne Umsatzsteuer) innerhalb der im Kalenderjahr erreichten Umsatz-Intervalle. Die Rabattstaffel und Hinweise zur Rabattierung sind unter „Auftragsabwicklung und Rabatte“ aufgeführt. SWR3 SWR1 Kombi BW/RP Kombination der Programme SWR1 Baden-Württemberg SWR1 Rheinland-Pfalz rogrammprofil P siehe Beschreibung der Einzelprogramme Baden-Württemberg/Rheinland-Pfalz Kernzielgruppe Gesamtbevölkerung 30–59 Jahre Musikformat siehe Beschreibung der Einzelprogramme SWR1 Kombi BW/RP Sendezeit Montag – Freitag Euro/1 Sek. Preisliste Nr. 17, gültig ab 1. Januar 2016 Montag – Freitag Euro/30 Sek. Samstag Euro/1 Sek. Samstag Euro/30 Sek. Montag – Samstag Ø Euro/1 Sek. Montag – Samstag Ø Euro/30 Sek. 06 – 07 Uhr 07 – 08 Uhr 08 – 09 Uhr 09 – 10 Uhr 10 – 11 Uhr 11 – 12 Uhr 12 – 13 Uhr 13 – 14 Uhr 14 – 15 Uhr 15 – 16 Uhr 16 – 17 Uhr 17 – 18 Uhr 18 – 19 Uhr 38,00 55,00 53,00 44,00 32,00 29,00 32,00 25,00 21,50 21,50 23,00 25,00 14,50 1.140,00 1.650,00 1.590,00 1.320,00 960,00 870,00 960,00 750,00 645,00 645,00 690,00 750,00 435,00 12,50 26,50 47,00 52,00 36,00 40,00 34,50 20,00 21,00 23,50 19,50 15,50 6,50 375,00 795,00 1.410,00 1.560,00 1.080,00 1.200,00 1.035,00 600,00 630,00 705,00 585,00 465,00 195,00 33,75 50,25 52,00 45,33 32,67 30,83 32,42 24,17 21,42 21,83 22,42 23,42 13,17 1.012,50 1.507,50 1.560,00 1.360,00 980,00 925,00 972,50 725,00 642,50 655,00 672,50 702,50 395,00 Ø 06 – 18 Uhr 33,25 997,50 29,00 870,00 32,54 976,25 Die Umsatzsteuer wird gesondert und zusätzlich in Rechnung gestellt. Durchschnittspreise dienen der Planungshilfe. Sie sind ggf. gerundet. Die Rabattierung erfolgt nach der inkrementellen Volumenrabatt-Staffel für das Angebot SWR1 Kombi BW/RP. Voraussetzung ist eine Abschlussvereinbarung mit der SWR Media Services GmbH. Berechnungsbasis ist das Brutto-Umsatzvolumen (ohne Umsatzsteuer) innerhalb der im Kalenderjahr erreichten Umsatz-Intervalle. Die Rabattstaffel und Hinweise zur Rabattierung sind unter „Auftragsabwicklung und Rabatte“ aufgeführt. Überregionale SWR-Kombis SWR1/4 Kombi BW/RP Kombination der Programme SWR1 Baden-Württemberg SWR1 Rheinland-Pfalz SWR4 Baden-Württemberg SWR4 Rheinland-Pfalz rogrammprofil P siehe Beschreibung der Einzelprogramme Kernzielgruppe Gesamtbevölkerung ab 30 Jahre Musikformat siehe Beschreibung der Einzelprogramme SWR1/4 Kombi BW/RP Sendezeit Montag – Freitag Euro/1 Sek. Preisliste Nr. 21, gültig ab 1. Januar 2016 Montag – Freitag Euro/30 Sek. Samstag Euro/1 Sek. Samstag Euro/30 Sek. Montag – Samstag Ø Euro/1 Sek. Montag – Samstag Ø Euro/30 Sek. 06 – 07 Uhr 07 – 08 Uhr 08 – 09 Uhr 09 – 10 Uhr 10 – 11 Uhr 11 – 12 Uhr 12 – 13 Uhr 13 – 14 Uhr 14 – 15 Uhr 15 – 16 Uhr 16 – 17 Uhr 17 – 18 Uhr 18 – 19 Uhr 62,00 106,00 109,00 88,00 68,00 66,00 69,00 53,00 42,00 40,00 41,00 42,00 28,00 1.860,00 3.180,00 3.270,00 2.640,00 2.040,00 1.980,00 2.070,00 1.590,00 1.260,00 1.200,00 1.230,00 1.260,00 840,00 23,00 59,00 96,00 99,00 80,00 72,00 62,00 41,00 33,00 32,00 29,00 28,00 13,00 690,00 1.770,00 2.880,00 2.970,00 2.400,00 2.160,00 1.860,00 1.230,00 990,00 960,00 870,00 840,00 390,00 55,50 98,17 106,83 89,83 70,00 67,00 67,83 51,00 40,50 38,67 39,00 39,67 25,50 1.665,00 2.945,00 3.205,00 2.695,00 2.100,00 2.010,00 2.035,00 1.530,00 1.215,00 1.160,00 1.170,00 1.190,00 765,00 Ø 06 – 18 Uhr 65,50 1.965,00 54,50 1.635,00 63,67 1.910,00 Die Umsatzsteuer wird gesondert und zusätzlich in Rechnung gestellt. Durchschnittspreise dienen der Planungshilfe. Sie sind ggf. gerundet. Die Rabattierung erfolgt nach der inkrementellen Volumenrabatt-Staffel für das Angebot SWR1/4 Kombi BW/RP. Voraussetzung ist eine Abschlussvereinbarung mit der SWR Media Services GmbH. Berechnungsbasis ist das Brutto-Umsatzvolumen (ohne Umsatzsteuer) innerhalb der im Kalenderjahr erreichten Umsatz-Intervalle. Die Rabattstaffel und Hinweise zur Rabattierung sind unter „Auftragsabwicklung und Rabatte“ aufgeführt. Überregionale SWR-Kombis SWR3+1 Kombi Kombination der Programme SWR3 SWR1 Baden-Württemberg SWR1 Rheinland-Pfalz rogrammprofil P siehe Beschreibung der Einzelprogramme Kernzielgruppe Gesamtbevölkerung bis 59 Jahre Musikformat siehe Beschreibung der Einzelprogramme SWR3+1 Kombi Sendezeit Preisliste Nr. 17, gültig ab 1. Januar 2016 Montag – Freitag Euro/1 Sek. Montag – Freitag Euro/30 Sek. Samstag Euro/1 Sek. Samstag Euro/30 Sek. Montag – Samstag Ø Euro/1 Sek. Montag – Samstag Ø Euro/30 Sek. 06 – 07 Uhr 07 – 08 Uhr 08 – 09 Uhr 09 – 10 Uhr 10 – 11 Uhr 11 – 12 Uhr 12 – 13 Uhr 13 – 14 Uhr 14 – 15 Uhr 15 – 16 Uhr 16 – 17 Uhr 17 – 18 Uhr 18 – 19 Uhr 150,00 203,00 172,00 135,00 110,00 103,00 110,00 96,00 81,00 85,00 110,00 109,00 65,00 4.500,00 6.090,00 5.160,00 4.050,00 3.300,00 3.090,00 3.300,00 2.880,00 2.430,00 2.550,00 3.300,00 3.270,00 1.950,00 42,00 98,00 164,00 163,00 120,00 114,00 104,00 77,00 72,00 56,00 56,00 50,00 34,00 1.260,00 2.940,00 4.920,00 4.890,00 3.600,00 3.420,00 3.120,00 2.310,00 2.160,00 1.680,00 1.680,00 1.500,00 1.020,00 132,00 185,50 170,67 139,67 111,67 104,83 109,00 92,83 79,50 80,17 101,00 99,17 59,83 3.960,00 5.565,00 5.120,00 4.190,00 3.350,00 3.145,00 3.270,00 2.785,00 2.385,00 2.405,00 3.030,00 2.975,00 1.795,00 Ø 06 – 18 Uhr 122,00 3.660,00 93,00 2.790,00 117,17 3.515,00 Die Umsatzsteuer wird gesondert und zusätzlich in Rechnung gestellt. Durchschnittspreise dienen der Planungshilfe. Sie sind ggf. gerundet. Die Rabattierung erfolgt nach der inkrementellen Volumenrabatt-Staffel für die Angebote SWR3, SWR3+1 Kombi und SWR Kombi Max. Voraussetzung ist eine Abschlussvereinbarung mit der SWR Media Services GmbH. Berechnungsbasis ist das Brutto-Umsatzvolumen (ohne Umsatzsteuer) innerhalb der im Kalenderjahr erreichten Umsatz-Intervalle. Die Rabattstaffel und Hinweise zur Rabattierung sind unter „Auftragsabwicklung und Rabatte“ aufgeführt. Überregionale SWR-Kombis SWR Kombi Max (1, 3 + 4) Kombination der Programme SWR1 Baden-Württemberg SWR1 Rheinland-Pfalz SWR3 SWR4 Baden-Württemberg SWR4 Rheinland-Pfalz rogrammprofil P siehe Beschreibung der Einzelprogramme Kernzielgruppe Gesamtbevölkerung ab 14 Jahre Musikformat siehe Beschreibung der Einzelprogramme SWR Kombi Max (1, 3 + 4) Sendezeit Montag – Freitag Euro/1 Sek. Preisliste Nr. 19, gültig ab 1. Januar 2016 Montag – Freitag Euro/30 Sek. Samstag Euro/1 Sek. Samstag Euro/30 Sek. Montag – Samstag Ø Euro/1 Sek. Montag – Samstag Ø Euro/30 Sek. 06 – 07 Uhr 07 – 08 Uhr 08 – 09 Uhr 09 – 10 Uhr 10 – 11 Uhr 11 – 12 Uhr 12 – 13 Uhr 13 – 14 Uhr 14 – 15 Uhr 15 – 16 Uhr 16 – 17 Uhr 17 – 18 Uhr 18 – 19 Uhr 164,00 230,00 215,00 166,00 134,00 128,00 136,00 116,00 100,00 104,00 131,00 128,00 74,00 4.920,00 6.900,00 6.450,00 4.980,00 4.020,00 3.840,00 4.080,00 3.480,00 3.000,00 3.120,00 3.930,00 3.840,00 2.220,00 55,00 128,00 193,00 191,00 152,00 133,00 123,00 93,00 79,00 69,00 65,00 63,00 40,00 1.650,00 3.840,00 5.790,00 5.730,00 4.560,00 3.990,00 3.690,00 2.790,00 2.370,00 2.070,00 1.950,00 1.890,00 1.200,00 145,83 213,00 211,33 170,17 137,00 128,83 133,83 112,17 96,50 98,17 120,00 117,17 68,33 4.375,00 6.390,00 6.340,00 5.105,00 4.110,00 3.865,00 4.015,00 3.365,00 2.895,00 2.945,00 3.600,00 3.515,00 2.050,00 Ø 06 – 18 Uhr 146,00 4.380,00 112,00 3.360,00 140,33 4.210,00 Die Umsatzsteuer wird gesondert und zusätzlich in Rechnung gestellt. Durchschnittspreise dienen der Planungshilfe. Sie sind ggf. gerundet. Die Rabattierung erfolgt nach der inkrementellen Volumenrabatt-Staffel für die Angebote SWR3, SWR3+1 Kombi und SWR Kombi Max. Voraussetzung ist eine Abschlussvereinbarung mit der SWR Media Services GmbH. Berechnungsbasis ist das Brutto-Umsatzvolumen (ohne Umsatzsteuer) innerhalb der im Kalenderjahr erreichten Umsatz-Intervalle. Die Rabattstaffel und Hinweise zur Rabattierung sind unter „Auftragsabwicklung und Rabatte“ aufgeführt. Überregionale SWR-Kombis Sendegebiete der SWR-Hörfunkprogramme Düsseldorf Köln Bonn Koblenz Rheinland-Pfalz Frankfurt a. M. Wiesbaden Mainz Würzburg Trier Kaiserslautern Mannheim Ludwigshafen Luxemburg Heidelberg Saarbrücken Bad Mergentheim Heilbronn Pirmasens Karlsruhe Pforzheim Baden-Baden Crailsheim Aalen Stuttgart Straßburg Tübingen Ulm Baden-Württemberg Freiburg Friedrichshafen Konstanz Basel Zürich Kempten Auftragsabwicklung und Rabatte Auftragsannahme Aufträge werden von der SWR Media Services GmbH und von der AS&S Radio GmbH angenommen. In der Regel gilt ein Annahmeschluss von 5 Arbeitstagen vor der ersten Ausstrahlung. Abrechnung / Spotlänge Ab 10 Sekunden ist jede Spotlänge möglich. Längen über 60 Sekunden bedürfen einer gesonderten Vereinbarung. SWR Media Services GmbH und AS&S Radio GmbH behalten sich vor, Aufschläge für Eckplatzierungen zu berechnen. Diese werden im Vorfeld schriftlich und eindeutig kommuniziert. Preisangaben Soweit keine andere Währung ausdrücklich genannt ist, verstehen sich alle Preise in Euro, zuzüglich der zum Zeitpunkt der Leistungserbringung gültigen Umsatzsteuer. Zahlungsbedingungen a) Für die in laufender Geschäftsbeziehung stehenden Vertragspartner werden die Einschaltungen im Regelfall jeweils im Monat vor der Ausstrahlung mit Rechnungsdatum 5. des Ausstrahlungsmonats berechnet. Die Rechnungen sind spätestens nach 25 Tagen ab Rechnungsdatum rein netto, ohne Abzug, fällig. Bei Zahlungseingang innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsdatum werden 2 % Skonto gewährt. Bei Berechnung mit Rechnungsdatum nach dem 5. des Ausstrahlungsmonats gelten die Zahlungsziele analog. b) Erstmalige Vertragspartner zahlen vor Beginn der ersten Ausstrahlung. Der Zahlungseingang muss bis spätestens 3 Arbeitstage vor der ersten Ausstrahlung erfolgen. In der Regel werden die Buchungen im Monat vor der Ausstrahlung berechnet. Die Rechnungen sind bei Wahrung der in Satz 1 genannten Vorauskasse spätestens nach 25 Tagen ab Rechnungsdatum rein netto, ohne Abzug, fällig; bei Zahlungseingang innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsdatum werden 2 % Skonto gewährt. Als Tag der Zahlung gilt bei Übersendung von Verrechnungsschecks der Tag des Eingangs bei der SWR Media Services GmbH, bei Überweisung gilt der Tag, an dem der Betrag auf einem der Konten der SWR Media Services GmbH gutgeschrieben wird. Wurde die Rechnung von der AS&S Radio GmbH erstellt, gilt als Tag der Zahlung bei Übersendung von Verrechnungsschecks der Tag des Eingangs bei der AS&S Radio GmbH, bei Überweisungen der Tag, an dem der Betrag auf einem der Konten der AS&S Radio GmbH gutgeschrieben wird. Wird mit der SWR Media Services GmbH die Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandats vereinbart, erfolgt der Einzug der Lastschrift mit Abzug des Skontobetrages unter Wahrung der auf der Rechnung genannten Skontofrist. Ist die Rechnung nicht termingerecht beglichen, so sind die SWR Media Services GmbH und AS&S Radio GmbH berechtigt, die Ausführung des Auftrags bis zum Zahlungseingang zu unterlassen oder vom restlichen Auftrag zurückzutreten, ohne dass daraus ein Ersatzanspruch des Auftraggebers abgeleitet werden kann. Der Auftraggeber haftet der SWR Media Services GmbH für den entstandenen Schaden. Die SWR Media Services GmbH behält sich das Recht vor, auch bei Vertragspartnern, die in laufender Geschäftsbeziehung stehen, die unter Punkt b genannten Zahlungsbedingungen anzuwenden. Auftragsabwicklung und Rabatte Agenturvergütung Werden der SWR Media Services GmbH oder AS&S Radio GmbH Aufträge für Werbesendungen von Werbeagenturen oder Werbemittlern erteilt, erhalten diese, sofern sie ihre Auftraggeber werblich beraten und entsprechende Dienstleistungen nachweisen können, soweit branchenüblich, eine Agenturvergütung in Höhe von 15 % der um etwa gewährte Rabatte gekürzten Bruttoeinschaltpreise (ausschließlich Umsatzsteuer). Die Gewährung dieser Vergütung setzt die verantwortliche Abwicklung der Aufträge über die Werbeagentur voraus. Werbeagenturen sind Unternehmen, deren Hauptaufgabe die Vermittlung von Werbe- und Anzeigenaufträgen ist. Die Werbeagentur hat auf Nachfrage einen Nachweis hierfür zu erbringen (Handelsregisterauszug, Bescheinigung eines unabhängigen Wirtschaftsprüfers, Geschäftsbericht). Sendeunterlagen Die Sendeunterlagen (Einschaltpläne, Texte und Tonträger/Audiodateien mit GEMA-Angaben) sind vom Auftraggeber kostenlos zur Verfügung zu stellen. Sie müssen mindestens 3 Arbeitstage vor der ersten Sendung bei der SWR Media Services GmbH vorliegen. Die Tonträger werden per E-Mail im MP3oder WAV-Format angenommen. Bei Aufträgen, die mehrere ARD-Werbegesellschaften betreffen, erfolgt die zentrale Spotannahme über die NDR Media GmbH, Hamburg. Rabatte Die Rabattierung erfolgt nach den im Folgenden aufgeführten inkrementellen Volumenrabatt-Staffeln. Voraussetzung ist eine Abschlussvereinbarung mit der SWR Media Services GmbH. Berechnungsbasis ist das Brutto-Umsatzvolumen (ohne Umsatzsteuer) innerhalb der im Kalenderjahr erreichten Umsatz-Intervalle. Gültig ab 1. Januar 2016. Änderungen vorbehalten Die Rabattsätze beziehen sich ausschließlich auf das gebuchte Brutto-Umsatzvolumen im jeweiligen Intervall. Bei Überschreitung einer Intervallgrenze gilt der höhere Rabattsatz nur für das tatsächliche Volumen innerhalb des erreichten Intervalls. Er gilt nicht für Volumina vorheriger Intervalle. Eine Zusammenfassung bei Aufträgen verschiedener Unternehmen erfolgt nur, wenn der SWR Media Services GmbH oder AS&S Radio GmbH a) eine aktuelle Bescheinigung der zuständigen Finanzbehörde über die steuerliche Organschaft vorliegt oder b) eine aktuelle Bescheinigung eines öffentlich bestellten Wirtschaftsprüfers darüber vorliegt, dass zwischen den in Betracht kommenden Unternehmen eine Beziehung im Sinne des § 290 Abs. 1, Abs. 2 HGB besteht bzw. sie einen Gleichordnungskonzern bilden. Dabei ist die Rechtsform sowie der Sitz (In- oder Ausland) der beteiligten Unternehmen ohne Bedeutung. Änderungen der Organschaft im Vertragsjahr werden bei der Rabattierung berücksichtigt. Umsätze aus Aufträgen basierend auf einer Abschlussvereinbarung mit der SWR Media Services GmbH werden zur Rabattermittlung nicht mit Umsätzen aus nationalen AS&S Radio-Kombinationen oder im Rahmen eines national mit der AS&S Radio GmbH vereinbarten Abschlusses getätigten Buchungen der SWR-Programme oder SWR-Kombis zusammengefasst. Spätestens bei Beendigung des Vertragsjahres werden die Umsätze eines Werbungtreibenden mit dem bei der SWR Media Services GmbH in der jeweiligen Rabattstaffel tatsächlich erreichten durchschnittlichen Rabattsatz abgerechnet. Der bis dahin gewährte Rabatt kann sich dadurch ändern. Der Ausgleich erfolgt durch eine Rabattkorrektur (Gutschrift oder Nachbelastung). SWR1 RP, SWR4 RP, SWR1/4 Kombi RP Volumenrabatt inkrementell Berechnungsbasis: Brutto-Umsatzvolumen (ohne Umsatzsteuer) innerhalb der im Kalenderjahr erreichten Intervalle Bruttoumsatz-Intervall Euro von größer bis kleiner/gleich > > > > > > > > > > > > 0 2.000 4.000 7.000 11.000 17.000 26.000 40.000 60.000 100.000 200.000 400.000 ≤ ≤ ≤ ≤ ≤ ≤ ≤ ≤ ≤ ≤ ≤ 2.000 4.000 7.000 11.000 17.000 26.000 40.000 60.000 100.000 200.000 400.000 Rabattsatz im jeweiligen Intervall 0,00% 3,00% 6,00% 9,00% 12,00% 15,00% 18,00% 22,00% 26,00% 30,00% 35,00% 40,00% Beispielberechnung Jahresumsatz Euro 24.500 > > > > > > 0 2.000 4.000 7.000 11.000 17.000 ≤ ≤ ≤ ≤ ≤ = Brutto-Jahresumsatz Rabattsatz im Intervall Umsatz im Intervall Euro 2.000,00 2.000,00 3.000,00 4.000,00 6.000,00 7.500,00 Rabatt Intervall Euro 0,00% 3,00% 6,00% 9,00% 12,00% 15,00% 0,00 60,00 180,00 360,00 720,00 1.125,00 Rabatt kumuliert Euro 0,00 60,00 240,00 600,00 1.320,00 2.445,00 24.500,00 2.445,00 Kumulierter Rabatt auf Jahresumsatz Durchschnitts-Rabattsatz auf Brutto-Umsatzvolumen Umsätze in SWR1 RP, SWR4 RP und SWR1/4 Kombi RP werden für die Rabattierung addiert. 2.000 4.000 7.000 11.000 17.000 24.500 Gültig ab 1. Januar 2016 9,97959% Gegenüber der tatsächlichen Abrechnung können geringfügige Rundungsdifferenzen auftreten. Auftragsabwicklung und Rabatte SWR1 BW, SWR4 BW, SWR1/4 Kombi BW Volumenrabatt inkrementell Berechnungsbasis: Brutto-Umsatzvolumen (ohne Umsatzsteuer) innerhalb der im Kalenderjahr erreichten Intervalle Bruttoumsatz-Intervall Euro von größer bis kleiner/gleich > > > > > > > > > > > > 0 5.000 10.000 17.500 27.500 42.500 65.000 100.000 150.000 250.000 500.000 1.000.000 ≤ ≤ ≤ ≤ ≤ ≤ ≤ ≤ ≤ ≤ ≤ 5.000 10.000 17.500 27.500 42.500 65.000 100.000 150.000 250.000 500.000 1.000.000 Rabattsatz im jeweiligen Intervall 0,00% 3,00% 6,00% 9,00% 12,00% 15,00% 18,00% 22,00% 26,00% 30,00% 35,00% 40,00% Beispielberechnung Jahresumsatz Euro 62.000 > > > > > > 0 5.000 10.000 17.500 27.500 42.500 ≤ ≤ ≤ ≤ ≤ = 5.000 10.000 17.500 27.500 42.500 62.000 Brutto-Jahresumsatz 5.000,00 5.000,00 7.500,00 10.000,00 15.000,00 19.500,00 Rabattsatz im Intervall 0,00% 3,00% 6,00% 9,00% 12,00% 15,00% Rabatt Intervall Euro 0,00 150,00 450,00 900,00 1.800,00 2.925,00 Rabatt kumuliert Euro 0,00 150,00 600,00 1.500,00 3.300,00 6.225,00 62.000,00 6.225,00 Kumulierter Rabatt auf Jahresumsatz Durchschnitts-Rabattsatz auf Brutto-Umsatzvolumen Umsätze in SWR1 BW, SWR4 BW und SWR1/4 Kombi BW werden für die Rabattierung addiert. Umsatz im Intervall Euro Gültig ab 1. Januar 2016 10,04032% Gegenüber der tatsächlichen Abrechnung können geringfügige Rundungsdifferenzen auftreten. SWR3, SWR3+1 Kombi, SWR Kombi Max Volumenrabatt inkrementell Berechnungsbasis: Brutto-Umsatzvolumen (ohne Umsatzsteuer) innerhalb der im Kalenderjahr erreichten Intervalle Bruttoumsatz-Intervall Euro von größer bis kleiner/gleich > > > > > > > > > > > > 0 20.000 40.000 70.000 110.000 170.000 260.000 400.000 600.000 1.000.000 2.000.000 4.000.000 ≤ ≤ ≤ ≤ ≤ ≤ ≤ ≤ ≤ ≤ ≤ 20.000 40.000 70.000 110.000 170.000 260.000 400.000 600.000 1.000.000 2.000.000 4.000.000 Rabattsatz im jeweiligen Intervall 0,00% 3,00% 6,00% 9,00% 12,00% 15,00% 18,00% 22,00% 26,00% 30,00% 35,00% 40,00% Beispielberechnung Jahresumsatz Euro 240.000 > > > > > > 0 20.000 40.000 70.000 110.000 170.000 ≤ ≤ ≤ ≤ ≤ = 20.000 40.000 70.000 110.000 170.000 240.000 Brutto-Jahresumsatz Rabattsatz im Intervall Umsatz im Intervall Euro 20.000,00 20.000,00 30.000,00 40.000,00 60.000,00 70.000,00 0,00% 3,00% 6,00% 9,00% 12,00% 15,00% Rabatt Intervall Euro 0,00 600,00 1.800,00 3.600,00 7.200,00 10.500,00 Rabatt kumuliert Euro 0,00 600,00 2.400,00 6.000,00 13.200,00 23.700,00 240.000,00 23.700,00 Kumulierter Rabatt auf Jahresumsatz Durchschnitts-Rabattsatz auf Brutto-Umsatzvolumen Umsätze in SWR3, SWR3+1 Kombi und SWR Kombi Max werden für die Rabattierung addiert. Gültig ab 1. Januar 2016 9,87500% Gegenüber der tatsächlichen Abrechnung können geringfügige Rundungsdifferenzen auftreten. Auftragsabwicklung und Rabatte SWR1 Kombi BW/RP Volumenrabatt inkrementell Berechnungsbasis: Brutto-Umsatzvolumen (ohne Umsatzsteuer) innerhalb der im Kalenderjahr erreichten Intervalle Bruttoumsatz-Intervall Euro von größer bis kleiner/gleich > > > > > > > > > > > > 0 6.000 12.000 21.000 33.000 51.000 78.000 120.000 180.000 300.000 600.000 1.200.000 ≤ ≤ ≤ ≤ ≤ ≤ ≤ ≤ ≤ ≤ ≤ 6.000 12.000 21.000 33.000 51.000 78.000 120.000 180.000 300.000 600.000 1.200.000 Rabattsatz im jeweiligen Intervall 0,00% 3,00% 6,00% 9,00% 12,00% 15,00% 18,00% 22,00% 26,00% 30,00% 35,00% 40,00% Beispielberechnung Jahresumsatz Euro 75.000 > > > > > > 0 6.000 12.000 21.000 33.000 51.000 ≤ ≤ ≤ ≤ ≤ = 6.000 12.000 21.000 33.000 51.000 75.000 Brutto-Jahresumsatz Umsatz im Intervall Euro 6.000,00 6.000,00 9.000,00 12.000,00 18.000,00 24.000,00 Gültig ab 1. Januar 2016 Rabattsatz im Intervall 0,00% 3,00% 6,00% 9,00% 12,00% 15,00% Rabatt Intervall Euro 0,00 180,00 540,00 1.080,00 2.160,00 3.600,00 Rabatt kumuliert Euro 0,00 180,00 720,00 1.800,00 3.960,00 7.560,00 75.000,00 7.560,00 Kumulierter Rabatt auf Jahresumsatz Durchschnitts-Rabattsatz auf Brutto-Umsatzvolumen 10,08000% Gegenüber der tatsächlichen Abrechnung können geringfügige Rundungsdifferenzen auftreten. SWR1/4 Kombi BW/RP Volumenrabatt inkrementell Berechnungsbasis: Brutto-Umsatzvolumen (ohne Umsatzsteuer) innerhalb der im Kalenderjahr erreichten Intervalle Bruttoumsatz-Intervall Euro von größer bis kleiner/gleich > > > > > > > > > > > > 0 12.000 24.000 42.000 66.000 102.000 156.000 240.000 360.000 600.000 1.200.000 2.400.000 ≤ ≤ ≤ ≤ ≤ ≤ ≤ ≤ ≤ ≤ ≤ 12.000 24.000 42.000 66.000 102.000 156.000 240.000 360.000 600.000 1.200.000 2.400.000 Rabattsatz im jeweiligen Intervall 0,00% 3,00% 6,00% 9,00% 12,00% 15,00% 18,00% 22,00% 26,00% 30,00% 35,00% 40,00% Beispielberechnung Jahresumsatz Euro 140.000 > > > > > > 0 12.000 24.000 42.000 66.000 102.000 ≤ ≤ ≤ ≤ ≤ = 12.000 24.000 42.000 66.000 102.000 140.000 Brutto-Jahresumsatz Gültig ab 1. Januar 2016 Rabattsatz im Intervall Umsatz im Intervall Euro 12.000,00 12.000,00 18.000,00 24.000,00 36.000,00 38.000,00 Rabatt Intervall Euro 0,00% 3,00% 6,00% 9,00% 12,00% 15,00% 0,00 360,00 1.080,00 2.160,00 4.320,00 5.700,00 Rabatt kumuliert Euro 0,00 360,00 1.440,00 3.600,00 7.920,00 13.620,00 140.000,00 13.620,00 Kumulierter Rabatt auf Jahresumsatz Durchschnitts-Rabattsatz auf Brutto-Umsatzvolumen 9,72857% Gegenüber der tatsächlichen Abrechnung können geringfügige Rundungsdifferenzen auftreten. Auftragsabwicklung und Rabatte Allgemeine Geschäftsbedingungen 1. Vertragsabschluss 5. Schriftform Die SWR Media Services GmbH hat die AS&S Radio GmbH beauftragt, im Rahmen der verfügbaren Sendezeit Aufträge für Werbung im 1., 3. und 4. Hörfunkprogramm des Südwestrundfunks (SWR) entgegenzunehmen und namens und für Rechnung der SWR Media Services GmbH auszuführen. Die SWR Media Services GmbH behält sich vor, entsprechende Aufträge auch selbst entgegenzunehmen und auszuführen. SWR Media Services GmbH und AS&S Radio GmbH (nachfolgend Auftragnehmerin genannt) verpflichten sich zur ordnungsgemäßen Ausführung der von ihr bestätigten Aufträge nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen. Der Vertrag über die Annahme eines erteilten Auftrags bedarf der Schriftform oder der elektronischen Bestätigung. Neben- und Änderungsabreden bedürfen der gleichen Form. 2. Einhaltung gesetzlicher Regelungen Die Werbeeinschaltungen müssen den Rechtsgrundlagen des SWR, dessen Satzungen sowie dem Rundfunkstaatsvertrag und den einschlägigen Rundfunkgesetzen und Staatsverträgen der Länder entsprechen, in denen der SWR seinen Sitz hat. Außerdem müssen sie den vom Zentralverband der Werbewirtschaft e.V. (ZAW) bzw. vom Deutschen Werberat anerkannten Verhaltensregeln entsprechen. Werbung für politische Zwecke jeder Art, für religiöse Auffassungen und weltanschauliche Überzeugungen ist ausgeschlossen. Dies gilt auch für die Verwendung entsprechender Aussagen in der Werbung. 3. Einheitlicher Auftrag Für ein zu bewerbendes Produkt oder eine zu bewerbende Leistung wird nur ein einheitlicher Auftrag, in dem der Werbungtreibende genau zu bezeichnen ist, angenommen. 4. Einschaltung von Werbeagenturen Aufträge erteilt eine Werbeagentur auf eigenen Namen und auf eigene Rechnung. Aufträge von Werbeagenturen werden nur angenommen, wenn der Werbungtreibende namentlich bezeichnet ist. Die Werbeagentur muss vom Werbungtreibenden zur Auftragserteilung an die Auftragnehmerin nachweisbar ermächtigt sein. Wenn die eingeschaltete Werbeagentur einwilligt, kann mit Zustimmung der Auftragnehmerin während der Abwicklung des Auftrags eine andere Werbeagentur an ihre Stelle treten. 6. Ablehnungsvorbehalt Die Auftragnehmerin behält sich vor, einen Auftrag nach einheitlichen Grundsätzen anzunehmen oder abzulehnen. Auch bei rechtsverbindlich angenommenen Aufträgen behält sich die Auftragnehmerin vor, Sendeunterlagen wegen ihres Inhalts oder ihrer technischen Form zurückzuweisen. Die Auftragnehmerin wird den Auftraggeber unverzüglich unter Angabe von Gründen benachrichtigen, wenn Sendeunterlagen unbrauchbar sind oder aus sonstigen Gründen eine Ausstrahlung nicht vorgenommen werden kann. Eine Ablehnung ist insbesondere dann möglich, wenn der Inhalt der Werbeeinschaltung gegen rechtliche Bestimmungen oder die Interessen des SWR verstößt. Formulierungen, die die Werbesendung mit dem SWR zu identifizieren versuchen, sind nicht gestattet; ebenso eine Gestaltung, die den Eindruck erwecken soll, als identifiziere sich der SWR mit der Werbeausstrahlung. 7. Preise, Rabatte, Abrechnung Die Auftragnehmerin berechnet und gewährt die in der jeweils gültigen Preisliste genannten Preise, Agenturvergütungen und Skonti. Die Rabatte werden bei der Rechnungserteilung aufgrund des mit der SWR Media Services GmbH für ein Vertragsjahr vereinbarten Brutto-Umsatzvolumens (ohne Umsatzsteuer) der Werbeeinschaltungen gewährt. Sie werden spätestens bei Beendigung des Vertragsjahres mit dem bei der SWR Media Services GmbH in der jeweiligen Rabattstaffel tatsächlich erreichten durchschnittlichen Rabattsatz abgerechnet. Der bis dahin gewährte Rabatt kann sich dadurch ändern. Der Ausgleich erfolgt durch eine Rabattkorrektur (Gutschrift oder Nachbelastung). Für die Preisberechnung wird die Laufzeit der Tonträger nach deren tatsächlicher Länge bemessen. Grundlage für die Berechnung der Länge einer Einschaltung sind der erste und der letzte Nutzton. Sonderwerbeformen werden im Gesamtumsatz für die Rabattierung nicht berücksichtigt. Die Auftragnehmerin behält sich vor, Aufschläge für Eckplatzierungen zu berechnen. Diese werden im Vorfeld schriftlich und eindeutig kommuniziert. Soweit keine andere Währung ausdrücklich genannt ist, verstehen sich alle Preise in Euro, zuzüglich der zum Zeitpunkt der Leistungserbringung gültigen Umsatzsteuer. 8. Verbundwerbung Verbundwerbung bedarf in jedem Einzelfall der Einwilligung durch die Auftragnehmerin. 9. Vertragsjahr Aufträge werden innerhalb des Vertragsjahres (=Kalenderjahr) abgewickelt. 10. Verantwortung für Inhalte Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für den Inhalt der der Auftragnehmerin zur Verfügung gestellten Tonträger, haftet ihr für deren rechtliche Zulässigkeit und stellt die Auftragnehmerin von Ansprüchen Dritter frei. 11. Nutzungsrechte Der Auftraggeber gewährleistet, dass der Auftragnehmerin für Werbeeinschaltungen nur solche Sendeunterlagen übersandt werden, für die er sämtliche zur Verwertung im Hörfunk erforderlichen Urheber- und Leistungsschutzrechte erworben und abgegolten hat, auch soweit für die Herstellung der Sendeunterlagen Industrietonträger jeglicher Art verwendet worden sind. Ausgenommen hiervon sind die Sende- und für die Herstellung des Sendebands erforderlichen Vervielfältigungsrechte an Musikwerken des GEMARepertoires, die von der Auftragnehmerin durch ihre Verträge mit der GEMA erworben und abgegolten werden. Der Auftraggeber überträgt der Auftragnehmerin das Nutzungsrecht an den überlassenen Sendeunterlagen und zwar zeitlich, örtlich und inhaltlich in dem für die Durchführung des Auftrags erforderlichen Umfang. Dies umfasst auch das Recht, das Nutzungsrecht auf den SWR bzw. an zur Sendeabwicklung beauftragte Dritte weiter zu übertragen. Das Nutzungsrecht wird in allen Fällen örtlich unbegrenzt übertragen und berechtigt zur Ausstrahlung mittels aller bekannten technischen Verfahren sowie aller bekannten Formen des Hörfunks. Davon erfasst ist auch das Recht zur gleichzeitigen, unveränderten Verwertung in Online-Medien aller Art, einschließlich Internet, d.h. das Recht, den Spot an eine Vielzahl potentieller Nutzer mittels analoger, digitaler oder anderweitiger Speicher- bzw. Datenübertragungstechniken via elektronischer Wellen durch Leitungsnetze jedweder Art oder Funk derart zu senden, dass diese den Spot parallel zu allen anderen Formen des Hörfunks über Online-Medien (z.B. Internet) empfangen und wiedergeben können, gleichgültig welches Empfangsgerät hierbei zum Einsatz kommt (Simulcast, Streaming). Die Auftragnehmerin ist nicht dazu verpflichtet, die Rechtmäßigkeit der Nutzung zu überprüfen. Sollte die Auftragnehmerin aufgrund der Nutzung der zur Verfügung gestellten Tonträger von Dritten in Anspruch genommen werden, so stellt der Auftraggeber die Auftragnehmerin von allen in diesem Zusammenhang entstehenden Schäden und Kosten frei. In der Rechteübertragung ist auch das Recht der Auftragnehmerin enthalten, für denjenigen, der schriftlich glaubhaft macht, in seinen Rechten betroffen zu sein, einen Mitschnitt zu fertigen und ihm diesen Mitschnitt auszuhändigen. Die Auftragnehmerin ist nicht verpflichtet, die Rechtmäßigkeit der Nutzung zu überprüfen. Ebenso ist die Auftragnehmerin berechtigt, für dritte Auftraggeber einen Mitschnitt des gesamten Werbeblockes zu Anhörzwecken/Ansichtszwecken zu fertigen, in dem neben dem Werbespot des dritten Auftraggebers auch der Werbespot des Auftraggebers im Ganzen oder in Teilen enthalten sein kann. Die Auftragnehmerin wird in Zusammenhang mit der Überlassung des Mitschnitts an dritte Auftraggeber darauf hinweisen, dass eine darüber hinausgehende Nutzung nicht erlaubt ist. 12. Einreichung der Sendeunterlagen Der Auftraggeber verpflichtet sich, die Unterlagen für die jeweilige Sendung der Auftragnehmerin spätestens bis zu dem in der Preisliste bestimmten oder besonders vereinbarten Annahmetermin einzureichen. Werden Sendeunterlagen nicht rechtzeitig geliefert oder gemäß Ziffer 6 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen abgelehnt und kann aus diesen Gründen die Sendung nicht ausgestrahlt werden, so bleibt der Auftraggeber zur Bezahlung der vereinbarten Sendezeit verpflichtet. Die Auftragnehmerin ist in diesem Fall AGB jedoch verpflichtet, dem Auftraggeber nach Möglichkeit einen Ersatztermin anzubieten. Erfolgt die Zurückweisung der Unterlagen aus Gründen, die der SWR bzw. die Auftragnehmerin zu vertreten hat, so kann der Auftraggeber vom Vertrag zurücktreten. Bei Verlust oder Beschädigung der der Auftragnehmerin übersandten Sendeunterlagen beschränkt sich die Haftung der Auftragnehmerin auf den Ersatz der Kosten für das Ziehen einer neuen Kopie. Der Auftraggeber ist verpflichtet, der Auftragnehmerin die für die Abrechnung mit der GEMA notwendigen Angaben, insbesondere Produzent, Komponist, Titel und Länge der verwendeten Musik zusammen mit den Einschaltplänen mitzuteilen. Spätestens bei Übersendung der Einschaltpläne hat der Auftraggeber ausdrücklich zu erklären, ob bei der Herstellung von Sendeunterlagen CDs, Industrieschallplatten oder -bänder verwendet worden sind. In diesem Fall verpflichtet sich der Auftraggeber, neben den vorstehend genannten Daten den Namen des Labels, den Labelcode, den Titel des Tonträgers sowie die Tonträgernummer aufzuführen. Wird eine diesbezügliche Erklärung nicht eingereicht, versichert damit der Auftraggeber, dass bei der Herstellung der Sendeunterlagen Industrietonträger nicht verwendet worden sind. 13. Einhaltung der Sendezeiten Vereinbarte Sendezeiten werden nach Möglichkeit eingehalten; die Auftragnehmerin sichert die Sendung zu einem bestimmten Zeitpunkt, in bestimmter Reihenfolge, in Verbindung mit einem bestimmten Rahmenprogramm oder unter Beachtung des so genannten Konkurrenzausschlusses jedoch nicht zu. 14. Verschiebung der Werbeausstrahlung Kann eine Werbesendung aus Gründen des Programms zum vorgesehenen Sendetermin nicht ausgestrahlt werden oder fällt sie infolge technischer Störungen oder durch eine Betriebsunterbrechung aus anderem Grund aus, so wird sie nach Möglichkeit vorverlegt oder nachgeholt. Zur Vorverlegung oder Nachholung der Werbesendung bedarf es der Zustimmung des Auftraggebers, es sei denn, es handelt sich um eine unerhebliche Verschiebung; die Verschiebung eines Hörfunkspots ist unerheblich, wenn sie innerhalb des gleichen redaktionellen Umfeldes erfolgt und sie nicht zu einer Ausstrahlung der Werbesendung von mehr als einer Stunde vor oder nach dem ursprünglich vereinbarten Zeitpunkt führt. Konnte die erforderliche Zustimmung nicht ein- geholt werden oder wurde sie nachträglich nicht erteilt, so kann der Auftraggeber im Rahmen der Verfügbarkeit eine Ersatzausstrahlung zu vergleichbaren Bedingungen verlangen. Ist diese nicht möglich, kann der Auftraggeber eine Minderung geltend machen. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen. Die Auftragnehmerin hat das Entgelt zurückzuzahlen, wenn die Werbeeinschaltung durch Ausfall aller Sender nicht ausgestrahlt worden ist, es sei denn, die Sendung dieser Werbeeinschaltung sei vorverlegt oder nachgeholt worden. Der Auftraggeber kann hierüber hinaus Ansprüche nicht geltend machen. 15. Verschiebung wegen Personenidentität Die Auftragnehmerin behält sich vor, die Ausstrahlung von Werbespots auf einen anderen Sendetag nach Möglichkeit zur gleichwertigen Zeit zu verlegen, wenn in den Werbespots Personen mitwirken, die am selben Tag auch in einem der Programme des SWR auftreten. Dieser Grundsatz gilt nicht für die Darsteller von Nebenrollen. Ziffer 14 Abs. 1 Satz 2 findet keine Anwendung. 16. Bezugnahme in anderen Werbemitteln Auf eine Werbeeinschaltung bei der Auftragnehmerin darf in anderen Werbemitteln nur dann Bezug genommen werden, wenn dabei klargestellt wird, dass es sich bei der Werbeeinschaltung nicht um eine Ausstrahlung im allgemeinen Hörfunkprogramm, sondern um eine Ausstrahlung im Werbefunk handelt. Formulierungen, die die Werbesendung mit dem SWR in Verbindung bringen, sind nicht gestattet. 17. Höhere Gewalt, Rücktritt des Auftraggebers Im Falle höherer Gewalt kann jeder Vertragsteil mit sofortiger Wirkung vom Vertrag zurücktreten, es sei denn, dass die Auftragnehmerin die Leistung bereits erbracht hat. Die Auftragnehmerin ist dann verpflichtet, dem Auftraggeber das auf die ausgefallene(n) Werbeeinschaltung(en) entfallende Entgelt zurückzuzahlen. Zur höheren Gewalt gehören insbesondere Aufruhr, Feuer, Stromausfall, Sturmschäden, Streik, Aussperrung, Schäden durch Bauarbeiten und ähnliche Ereignisse, die die Auftragnehmerin nicht zu vertreten hat. Weitergehende Ansprüche hat der Auftraggeber nicht. In anderen Fällen muss ein Rücktrittsersuchen des Auftraggebers spätestens 6 Wochen vor dem ersten Sendetermin der Termine, die lt. Rücktrittsersuchen storniert werden sollen, schriftlich bei der Auftragnehmerin eingegangen sein. Bei Nichteinhaltung dieser Frist kann die Auftragnehmerin die Zustimmung zum Rücktritt verweigern, wenn ein Weiterverkauf der vertraglich vereinbarten Sendetermine an andere Auftraggeber nicht möglich ist. 18. Rückzahlungsansprüche Stehen dem Auftraggeber Rückzahlungsansprüche zu, hat die Auftragnehmerin dem Auftraggeber eine entsprechende Rechnungskorrektur auszustellen. Darin aufgeführte Negativbeträge führen zu einer Erstattung an den Auftraggeber. 19. Haftung des Auftraggebers Verletzt der Auftraggeber, der Werbungtreibende oder deren Erfüllungsgehilfe eine Vertragspflicht, so hat der Auftraggeber die Auftragnehmerin sowie den SWR von Ansprüchen Dritter freizustellen. Dies gilt auch für die Kosten einer angemessenen Rechtsverteidigung. 20. Preisänderung Änderungen der Einschaltpreise treten bei laufenden Aufträgen frühestens einen Monat nach ihrer Mitteilung an den Auftraggeber in Kraft. Der Auftraggeber kann in einem solchen Fall zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderung vom Vertrag zurücktreten. Er muss dies der Auftragnehmerin unverzüglich, spätestens binnen 10 Tagen nach Bekanntgabe der Änderung, schriftlich erklären. 21. Aufrechnung, Zurückbehaltungsrecht Der Auftraggeber kann die Aufrechnung mit Gegenforderungen nur erklären, wenn es sich um unbestrittene oder rechtskräftig festgestellte Forderungen handelt. Die Geltendmachung von Zurückbehaltungsrechten durch den Auftraggeber ist ausgeschlossen, sofern die Gegenansprüche aus einem anderen Vertragsverhältnis resultieren. Beruhen die Gegenansprüche auf demselben Vertragsverhältnis, ist die Geltendmachung des Zurückbehaltungsrechts nur zulässig, wenn es sich um unbestrittene oder rechtskräftig festgestellte Gegenansprüche handelt. 22. Haftung Weitergehende Ansprüche des Auftraggebers, insbesondere auf Schadensersatz statt der Leistung und auf Ersatz eines sonstigen unmittelbaren oder mittelbaren Schadens – einschließlich Begleit- oder Folgeschadens, gleichgültig aus welchem Rechtsgrund – sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht, wenn a) d ie Auftragnehmerin einen Rechts- oder Sachmangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für deren Abwesenheit oder die Beschaffung der Leistung übernommen hat; b) d er Schaden auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Auftragnehmerin, eines ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen oder einer fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten durch die Auftragnehmerin oder dieser Personen beruht; c) e ine schuldhafte Pflichtverletzung durch die Auftragnehmerin, ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen zu einem Körper- oder Gesundheitsschaden geführt hat; d) n ach dem Produkthaftungsgesetz gehaftet wird. Im Falle einfacher Fahrlässigkeit ist die Ersatzpflicht der Auftragnehmerin jedoch der Höhe nach auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden beschränkt. Eine Haftung für Folgeschäden, wie z.B. entgangener Gewinn, ist ausgeschlossen, es sei denn, dass hierdurch der Vertragszweck gefährdet wäre. 23. Verjährung Sämtliche Ansprüche gegen die Auftragnehmerin, insbesondere solche auf Erfüllung oder Schadensersatz, verjähren, faIls nicht gesetzlich eine kürzere Frist bestimmt ist, ein Jahr nach der Ausstrahlung. 24. Vertraulichkeit Beide Parteien sind verpflichtet, vertrauliche und schutzwürdige Angelegenheiten der anderen Partei, die ihr aus oder im Zusammenhang mit der Zusammenarbeit anvertraut oder bekannt werden, geheim zu halten und nicht für eigene oder fremde Zwecke, sondern nur zur rechtmäßigen Aufgabenerfüllung im Rahmen des Auftrags zu verwenden. Vertraulich sind alle Informationen oder Unterlagen einer Partei, die diese schriftlich als vertraulich gekennzeichnet hat oder deren vertraulicher Charakter sich eindeutig aus AGB ihrer Natur ergibt, insbesondere Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse. Veröffentlichungen aller Art, die im Zusammenhang mit der Zusammenarbeit stehen, sind generell nur mit vorheriger Zustimmung der anderen Partei erlaubt. Die Auftragnehmerin ist jedoch berechtigt, den Namen des Auftraggebers, dessen Marke und Logo sowie Informationen über den Auftrag unter Beachtung der oben genannten Geheimhaltungspflichten zu Referenzzwecken zu verwenden. 25. Erfüllungsort, Gerichtsstand Wird der Auftrag von AS&S Radio GmbH bestätigt, ist Erfüllungsort und Gerichtsstand Frankfurt am Main. In allen anderen Fällen ist Erfüllungsort und Gerichtsstand Stuttgart. 26. Salvatorische Klausel Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, lässt dies die Wirksamkeit im Übrigen unberührt. Für den Fall, dass einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sind, verpflichten sich die Parteien bereits jetzt, in Verhandlungen einzutreten, die zum Ziel haben, die unwirksame Bestimmung durch eine solche Klausel zu ersetzen, die dem am nächsten kommt, was die Parteien mit der bisherigen Bestimmung wirtschaftlich gewollt haben. Gültig ab 1. Januar 2016. Änderungen vorbehalten SWR Media Services GmbH Werbung & Sponsoring Neckarstraße 221 70190 Stuttgart www.SWRmediaservices.de Geschäftsführer: Claus Schillmann Vorsitzender des Aufsichtsrates: Hans-Albert Stechl Sitz und Handelsregister Stuttgart HRB 2240 Steuer-Nr. 99111/00096 FA Stuttgart USt.-Ident.-Nr. DE 814 726 710
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