pdf Datei Statuten Branchenverband CAFM RING e.V. downloaden

Statuten des Branchenverbandes CAFM RING e.V.
Der Branchenverband CAFM RING e.V. ist ein freiwilliger, offener und unabhängiger
Zusammenschluss
von
CAFM-Anbietern
und
FM-Dienstleistern
im
deutschsprachigen Markt. Auf Basis konsequenter Kundenorientierung ist er
getragen von den Prinzipien der Fairness im freien Wettbewerb, der Förderung
transparenter Qualitätsstandards sowie der Kompetenz, Leistungsfähigkeit und
Zukunftsfähigkeit seiner Mitglieder. Seine Mitglieder sind nach den Aufnahmekriterien
des Branchenverbandes zertifiziert (Anlage 2) und erfüllen darüber hinaus weitere im
Markt relevante Zertifizierungen.
§ 1 Zielsetzung
1. Vertretung der allgemeinen Interessen von CAFM-Anbietern und FMDienstleistern in Deutschland, Österreich und der Schweiz in der
Fachöffentlichkeit.
2. Förderung des Nutzens von CAFM- und FM-Projekten zum Wohle der Kunden
qua wettbewerbsübergreifender Initiativen und Projekte, etwa durch die
Standardschnittstelle, CAFM-Connect zum phasenübergreifenden Austausch
von Immobiliendaten, durch Marktstudien und durch Forschungsprojekte.
3. Erhöhung von Transparenz in einem hyperheterogenen Anbietermarkt zur
besseren Orientierung von Interessenten und Kunden qua pointierter
Öffentlichkeitsarbeit und Kooperationen, etwa durch Veröffentlichungen von
Leitfäden, Artikeln, und Pressemitteilungen bzw. gezielter Zusammenarbeit mit
Fachmedien, Fachveranstaltern und Verbänden.
4. Steigerung einer kundengerechten Qualität und des Nutzens von CAFM- und
FM-Projekten durch die Kombination dieser Ziele und den daraus
resultierenden Maßnahmen.
5. Sicherung von Investitionsentscheidungen potenzieller Kunden bei
Ausschreibung und Beschaffung/Beauftragung von CAFM-Software und FMGültige Statuten gemäß Beschluss Mitgliederversammlung vom 11.2.2016
1
Dienstleistungen qua nachgewiesener Kompetenz über die Aufnahmekriterien
und deren wiederkehrende Überprüfung aller Mitglieder des
Branchenverbandes.
§ 2 Etikette
1. Die Mitglieder stimmen darin überein, dass die Prinzipien der freien
Marktwirtschaft und des freien, fairen und unverfälschten Wettbewerbs zu
achten sind, und dass der Branchenverband CAFM RING e.V. keinesfalls zu
kartellrechtswidrigen Absprachen zu missbrauchen ist, etwa bei
Preisgestaltung, Angeboten oder Markteinflüssen.
2. Sie stimmen darin überein, dass sich jegliche üble Nachrede gegenüber
Wettbewerbern und Mitgliedern des Branchenverbandes sowie gegenüber der
gemeinsamen Zielsetzung des Branchenverbandes verbietet und zum
Ausschluss führen kann.
3. Sie stimmen auch darin überein, dass der hohe Wert von CAFM-Software und
FM-Dienstleistungen zu achten und zu pflegen ist.
4. Sie stimmen des Weiteren darin überein, dass die wettbewerbsübergreifende
und persönliche Zusammenarbeit an und für die Ziele des CAFM RING e.V.
nicht
zu einer proaktiven Abwerbung von Mitarbeitern eines jeweils anderen
Mitglieds führen darf.
5. Sie stimmen ebenfalls darin überein, sämtliche gesetzlichen Vorgaben zum
Schutz des geistigen Eigentums eines jeweils anderen Mitglieds strikt
einzuhalten.
6. Insbesondere aber halten Sie die Ziele der CAFM- und FM-Branche und den
Einsatz aller Mitglieder des Branchenverbandes in Ehren und halten diese in
ihrer internen und externen Kommunikation hoch.
Gültige Statuten gemäß Beschluss Mitgliederversammlung vom 11.2.2016
2
§ 3 Rechte von Mitgliedern
1. Mitglieder halten ein personifiziertes Stimmrecht zu Entscheidungen im
Branchenverband, das nur in Ausnahmefällen und nach Zustimmung durch
den Vorstand delegiert werden kann. Dazu zählen:
a. Die Wahl des Vorstandes
b. Die Festlegung von Mitgliedsbeiträgen
c. Die Festlegung von Aufnahmegebühren
d. Die Festlegung außerordentlicher Budgetentscheidungen
e. Die Herbeiführung einer Änderung bei den Statuten
f. Die Herbeiführung einer Änderung der Satzung
g. Die Herbeiführung einer Änderung bei den Aufnahmekriterien
2. Mitglieder erhalten Vorschlagsrechte für die Besetzung der Organe des CAFM
RING e.V.
3. Mitglieder können Funktionen im Branchenverband übernehmen:
a. Sich in den Vorstand wählen lassen
b. Arbeitskreise initiieren und deren Leitung übernehmen.
4. Mitglieder können teilnehmen:
a. An den Mitgliederversammlungen
b. An den Arbeitskreisen
5. Mitglieder haben Marketing- und Kostenvorteile:
a. Erhalt und Verwendung des RING-Zertifikats
b. Verwendung des RING-Logos
c. Aufführung des eigenen Logos in allen relevanten Info-Materialien des
RING
d. Aufführung auf der RING-Website
e. Eigenen Landing-Page auf der RING Website
f. Verlinkung von der RING-Website auf die eigene Firmenwebsite
g. Verfügung über Info-Materialien
h. Mögliche Rabatte auf Anzeigenschaltungen mit Medien-Partnern
i.
Zugriff auf das RING-Archiv im Projektraum
Gültige Statuten gemäß Beschluss Mitgliederversammlung vom 11.2.2016
3
j.
Eigene Pressemitteilung bei Aufnahme
k. Teilnahme an möglichen Fachsymposien mit Fachverlagen
l.
Teilnahme an herausgehobenen Events
m. Zertifizierung von CAFM-Connect zu Selbstkosten
§ 4 Rechte von Ehrenmitgliedern
1. Ehrenmitgliedern kann das personifizierte Stimmrecht zu Entscheidungen im
Branchenverband erteilt werden. Dazu zählen:
a. Die Wahl des Vorstandes
b. Die Herbeiführung einer Änderung bei den Statuten
c. Die Herbeiführung einer Änderung der Satzung
d. Die Herbeiführung einer Änderung bei den Aufnahmekriterien
2. Ehrenmitglieder können auch unabhängig vom erteilten Stimmrecht
teilnehmen:
a. An den Vorstandssitzungen
b. An den Mitgliederversammlungen
c. An den Arbeitskreisen
d. An dem Katalogausschuss
3. Ehrenmitglieder haben dieselben Marketing- und Kostenvorteile wie
Mitglieder.
§ 5 Pflichten von Mitgliedern und Ehrenmitgliedern
1. Einhalten der Aufnahmekriterien und proaktives Anzeigen relevanter
Änderungen (Anlage 2).
2. Konstruktives und öffentlichkeitswirksames Bekenntnis zu der Satzung.
3. Einhalten der Statuten und ihrer Pflichten.
4. Verlinkung ihrer Homepage auf die Website des CAFM RING e.V.
Gültige Statuten gemäß Beschluss Mitgliederversammlung vom 11.2.2016
4
§ 6 Aufgaben, Pflichten und Rechte des Vorstands
Der aus dem 1. Vorsitzende, dem 2. Vorsitzenden und dem Schriftführer bestehende
Vorstand des CAFM RING e.V. hat infolge seiner herausgehobenen und
öffentlichkeitswirksamen Stellung nach außen sowie seiner Vorbildfunktion nach
innen eine über die üblichen Etikette hinausgehende Verantwortung. Der Vorstand
verkörpert die repräsentative und demokratische Kultur des Branchenverbandes und
zeichnet sich insbesondere durch diese Eigenschaften aus:
1. Einer uneingeschränkten Loyalität gegenüber den Zielen und den
Beschlüssen des CAFM RING e.V. im Sinne seiner Mitglieder.
2. Der Neutralität im Auftritt nach außen ohne Verquickungen mit eigenen
Interessen
3. Einem gradlinigen und seriösen Auftreten
4. Einer ausgewogenen Vertretung der Interessen aller Mitglieder
5. Einer Vertretung der übergreifenden Brancheninteressen
Mit der Ausgestaltung des Amtes als Vorstandsmitglied des CAFM RING e.V. gehen
diese Pflichten einher:
1. Entwicklung von Visionen und Zielen sowie von Strategien zu deren
Vermittlung und Umsetzung
2. Stärkung des Rings durch das Gewinnen neuer geeigneter Mitglieder und
Herbeiführung geeigneter Kooperationen etwa mit anderen Verbänden
3. Repräsentation des CAFM RING e.V.
4. Inhaltliche Führung im Sinne von zusammenhalten, motivieren, koordinieren,
informieren und kommunizieren. Im Einzelnen zählen dazu auch, dass er
Beschlüsse vorbereitet, deren Zustandekommen moderiert und deren
Umsetzung überwacht und dokumentiert.
5. Vorbereitung und Einladung der Mitgliederversammlung und wo gegeben
auch die Einberufung außerordentlicher Mitgliederversammlungen.
Gültige Statuten gemäß Beschluss Mitgliederversammlung vom 11.2.2016
5
Um ihre Aufgaben effizient umsetzen und ihren Pflichten besser gerecht werden zu
können, genießen die Mitglieder des Vorstandes u.a. diese besondere Rechte:
1. Der Vorsitzende hat eine Richtlinienkompetenz
2. Die Vorstandsmitglieder können den CAFM RING e.V. einzelnen vertreten und
haben in diesem Sinne Prokura. Ihre Erklärungen sind im Außenverhältnis
bindend.
3. Sie haben Präsenzrecht bei der jährlichen Beiratssitzung
§ 7 Aufgaben, Pflichten und Rechte des Schatzmeisters
Der Schatzmeister ist insbesondere der Verschwiegenheit verpflichtet. Seine
Aufgaben bestehen aus:
1. Führung und Überwachung der Bankgeschäfte
2. Führung der Mitgliederlisten
3. Einzug der Mitgliedsbeiträge
4. Vorlage eines abgestimmten Budgetvorschlags
5. Laufende Kontrolle des Budgets und dessen zweckgebundener Verwendung
6. Spesenabrechnungen gemäß Beschlüssen
7. Mitwirken bei finanzrelevanten Vertragsverhandlungen
8. Erstellung notwendiger Steuererklärungen
Der Schatzmeister zählt im informellen Sinne zum erweiterten Vorstand und sollte
zur Beratung wichtiger Vorstandsbeschlüsse hinzugezogen werden.
§ 8 Aufgaben, Pflichten und Rechte des Beirats
Der Beirat hat die Aufgabe, die Bekanntheit des CAFM RING e.V. und die seiner
Ziele
und
Assets
sowie
den
branchen-
und
spartenübergreifenden
Meinungsaustausch zu fördern (Multiplikationsfunktion). Des Weiteren hat er die
Aufgabe, die strategische Ausrichtung des CAFM RING e.V. und dessen taktisches
Gültige Statuten gemäß Beschluss Mitgliederversammlung vom 11.2.2016
6
Vorgehen konstruktiv-kritisch zu begleiten und im Rahmen konkreter Entscheidungen
beratend zur Seite zu stehen (Qualitätsfunktion). Zudem besteht seine Aufgabe
darin, bei möglichen Ziel- bzw. Interessenkonflikten innerhalb des CAFM RING e.V.
sowie ggü. Dritten schlichtend und vermittelnd einzuwirken (Vermittlungsfunktion).
Insbesondere besteht seine Aufgabe auch darin, auf die Einhaltung der Satzung, der
Statuten
und
der
Aufnahmekriterien
des
CAFM
RING
e.V.
zu
achten
(Kontrollfunktion).
1. In ihrem Wirken für den CAFM RING e.V. sind die Mitglieder des Beirats zur
Loyalität, Gewissenhaftigkeit und Verschwiegenheit verpflichtet.
2. Gegenüber dem Vorstand sind sie auskunftsverpflichtet.
3. Der Vorstand ist über mögliche Treffen, Entscheidungen und Maßnahmen in
geeigneter Weise und frühzeitig zu informieren.
4. Die Ergebnisse der Beiratstreffen werden protokolliert und dem Vorstand
dokumentiert zur Verfügung gestellt.
5. Der Beiratsvorsitzende und/oder der Stellvertretende Vorsitzende informieren
die Mitglieder auf der jährlichen Mitgliederversammlung über die Maßnahmen,
Ergebnisse und Vorhaben des Beirats.
Um ihren Aufgaben im Sinne des CAFM RING e.V. verantwortungsvoll entsprechen
zu können, stehen den Beiratsmitgliedern diese Rechte zu:
1. Beiratsmitglieder üben Ihre Tätigkeit unabhängig und frei von Weisungen aus.
2. Im Rahmen der Statuten und der Satzung des CAFM RING e.V. kann sich der
Beirat eine Beiratsordnung geben.
3. Der Beirat kann der Mitgliederversammlung Vorschläge für neue Themen und
Assets unterbreiten.
4. Er kann mit Zustimmung der Mitgliederversammlung auch selber Themen
bzw. Assets umsetzen.
5. Der Beiratsvorsitzende und der Stellvertretende Vorsitzende erhalten das
Protokoll der Mitgliederversammlung.
Gültige Statuten gemäß Beschluss Mitgliederversammlung vom 11.2.2016
7
6. Der Beiratsvorsitzende und der Stellvertretende Vorsitzende können auf
Wunsch an den Sitzungen des Vorstandes und denen der Arbeitskreise
teilnehmen. Sie haben ein Auskunftsrecht gegenüber Vorstand und
Arbeitskreisen.
7. Die Mitglieder des Beirates erhalten dieselben Marketingvorteile, wie sie auch
den Mitgliedern des CAFM RING e.V. zustehen (§ 3 Abs. 5).
8. Mitglieder des Beirats wirken für den CAFM RING e.V. ehrenamtlich. Sie
erhalten eine jährliche Aufwandspauschale in einer von der
Mitgliederversammlung festzulegende Höhe. Reisekosten und Auslagen
werden ihnen erstattet.
§ 9 Aufgaben, Pflichten und Rechte der Arbeitskreise
Die Leiter der Arbeitskreise tragen eine besondere Verantwortung für das Wirken des
CAFM RING e.V. Sie haben die Aufgabe, neue Themen und Assets des CAFM RING
e.V. im Sinne von Beschlüssen der Mitgliederversammlung auszuarbeiten. Ihre
Pflichten bestehen u.a. aus:
1. Führung des Arbeitskreises im Sinne der Vereinsbeschlüsse
2. Entwicklung von Zielen und Maßnahmen zu deren Umsetzung
3. Dokumentation der Arbeitssitzungen und ihrer Ergebnisse
4. Information und Präsentation der Arbeitsergebnisse
Im Einzelnen werden das Wirken und die Zusammenarbeit im Branchenverband
CAFM RING e.V. in der Satzung geregelt.
Gültige Statuten gemäß Beschluss Mitgliederversammlung vom 11.2.2016
8