IHRE KOMPETENTE BERATUNG IM PFLANZENSCHUTZ KEINER VERSTEHT IHRE KULTUREN BESSER. ALLES WAS SIE ZUM THEMA PFLANZENSCHUTZ WISSEN MÜSSEN. www.lagerhaus.at PFLANZENSCHUTZ Was Sie beim Einkauf und der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln berücksichtigen sollten. Ist das Pflanzenschutzmittel verkehrsfähig? Beim Einkauf von Pflanzenschutzmitteln sind insbesondere das Pflanzenschutzmittelgesetz 2011 und die Pflanzenschutzmittelverordnung 2011 sowie, hinsichtlich der Anwendung, die jeweiligen Landesgesetze zu beachten. Jedes Pflanzenschutzmittel, welches in Österreich verkauft wird, muss eine aktuell gültige Registrierung (unter Berücksichtigung der Abverkaufsfrist) haben und darf auch nur dann an den Landwirt abgegeben werden. Selbst kontrollieren können Sie dies im PFS-Mittelregister auf der AGES Homepage unter http://pmg.ages.at Ein Produkt, welches in Österreich in Verkehr gebracht wird, hat immer (auch bei Importprodukten aus dem Ausland) in deutscher Sprache, inkl. österr. Registernummer, etikettiert zu sein. Bei Eigen-Importen aus dem Ausland muss, neben der Originalkennzeichnung, eine Kennzeichnung einschließlich einer Gebrauchsanweisung in deutscher Sprache, deutlich lesbar und unverwischbar vorhanden sein. Die Anwendung eines Produktes ist nur erlaubt, wenn es im PFS-Mittelregister der AGES eingetragen ist. Sicherheitshalber vergewissern Sie sich, ob dies bei jedem angelieferten Produkt der Fall ist. Dies sollte verhindern, dass Sie bei der nächsten AMA Betriebskontrolle um Ihre Förderungen fürchten müssen. Bei der Anwendung von Alternativprodukten muss der Landwirt den Identitätsnachweis selbst erbringen. Versteckte Kosten beim Kauf von Pflanzenschutzmitteln Beachten Sie bei Angeboten für Pflanzenschutzmittel die Kosten für die Anlieferung (Frachtkosten). Die Durchführung der Anlieferung stellt dazu oft einen hohen Mehraufwand dar. Bezahlung von Rechnungen / Anzahlungen Beachten Sie Ihre Mehrkosten für Zahlungskonditionen. Allfällige Bankspesen, insbesondere ein Mehraufwand für Anzahlungen, sind zu berücksichtigen. Logistik, Gefahrguttransport, gesetzliche Bestimmungen Wird die Ware zugestellt oder muss Sie selbst abgeholt werden? Bei Selbstabholung sind die Regeln zum Gefahrguttransport, z. B. Vorhandensein eines Gefahrgutlieferscheines, vom Abholer zu beachten. Eine Registernummer muss auf allen relevanten Geschäftsunterlagen (Lieferscheine, Rechnungen usw.) angebracht sein. Wann erhalten Sie ihre Lieferung / wann Ihre Nachlieferung? Wissen Sie, wann Sie Ihre Pflanzenschutzmittel angeliefert bekommen? Produkte mit frühem Einsatzzeitpunkt in der Kultur müssen sehr früh verfügbar sein. Erhalten Sie in der Anwendungssaison eine schnelle Nachlieferung für Ihren Bedarf? Ist eine Änderung der Bestellung möglich? Können Sie im Bedarfsfall auf ein Ersatzprodukt ausweichen und die Bestellung ändern? Beratung / Reklamationen vor Ort Ist Ihr Lieferant für Pflanzenschutzmittel im Bedarfsfall vor Ort, wenn Sie Ratschläge für die Anwendung brauchen? Wo erhalten Sie Detailinformationen zur Anwendung von Ihnen nicht bekannten Produkten? Produktinformationen und Sicherheitshinweise zu bestellten Produkten: Beim erstmaligen Bezug von Pflanzenschutzmitteln erhalten Sie im Lagerhaus das Sicherheitsdatenblatt (SDB) als Link auf der Rechnung oder einmalig als DVD. Dazu erhalten Sie, bei einer Änderung des SDB, eine Benachrichtigung per E-Mail. Dieses SDB beinhaltet wichtige Informationen zur Identität des betreffenden Produktes, auftretende Gefährdungen, die sichere Handhabung, Maßnahmen zur Vorbeugung, Anweisungen für den Gefahrenfall und Hinweise für den Transport. Es muss in deutscher Sprache abgefasst sein. Der Landwirt muss überprüfen, ob das SDB des Lieferanten mit den Angaben auf der Verpackung des Produkts übereinstimmt. Es ist auch darauf zu achten, ob sich das Produkt für den beabsichtigten Verwendungszweck eignet. WICHST-DIGAT:ENBLATT ERHEIT RE DA S SICH ZEHN JAH . D E S TE N S N IN E M D R S E S U W M A HRT W E B F U A L A NG Sachkundigkeit & Fachkompetenz in Ihrem Lagerhaus In der Landwirtschaft ist in Österreich bei der Verwendung von Pflanzenschutzmitteln „Sachkunde“ erforderlich. Dieser Nachweis ist ab dem 26.11.2015 beim Kauf von Pflanzenschutzmitteln, die für die berufliche Verwendung zugelassen sind, vorzuweisen. Beachten Sie dazu die jeweiligen unterschiedlichen Landespflanzenschutzgesetze. Für die Verwendung ist der Landwirt selbst verantwortlich, für die Abgabe hat aber der Verkäufer Verantwortung zu tragen. Durch die Neuregelung bei der Abgabe und den Erwerb von Pflanzenschutzmitteln besteht eine verpflichtende Aus-und Weiterbildung für Vertreiber und Berater. Die Lagerhäuser in Österreich sind registrierte, sachkundige Vertreiber von Pflanzenschutzmittel. Derzeit stehen in 541 Lagerhausfilialen über 1.500 sachkundige Mitarbeiter mit einer Bescheinigung nach § 3 PSM-VO 2011 für Sie bereit. Sie geben Ihnen Hinweise für die Verwendung, Informationen über die Risiken für Gesundheit und Umwelt und Sicherheitshinweise. Resistenzmanagement Resistenzen gegen Pflanzenschutzmittel sind immer mehr ein Thema. Aus diesem Grund wird die AGES im Jahr 2015 eine Broschüre zum Thema „Resistenzen in Österreich“ auflegen. • Eine Reduktion der Aufwandmenge erhöht unmittelbar die Gefahr, dass Pilze oder Schädlinge nach einer Behandlung überleben und eine Resistenz ausbilden. Beachten Sie in Bezug auf das Resistenzmanagement die HRAC-, FRAC- und IRAC-Codes in den Lagerhausspritzplänen. Diese Codes entsprechen der international gültigen Klassifizierung. Es gibt viele Einflussfaktoren, die helfen, einer Resistenzbildung vorzubeugen: • Entscheidend ist der WECHSEL der WIRKMECHANISMEN (Code- Gruppe) • Vermeiden Sie eine mehrmalige Verwendung von Wirkstoffen mit dem gleichen Wirkmechanismus (siehe Code Gruppe) • Die Berater im Lagerhaus sind über diese Thematik gut informiert und stimmen die Pflanzenschutzberatung auf die neuesten Erkenntnisse zur Resistenz Thematik ab. • Innerhalb der Fruchtfolge sollten unterschiedliche Wirkklassen zum Einsatz kommen. • „Verschenken“ Sie keine Wirkung des Pflanzenschutzmittels durch z.B. schlechte Einsatzbedingungen (Witterung), zu hohen pH-Wert des Wassers, oder Reduzierung der zugelassenen Aufwandmenge CHÜRAEGERHAUS BROSIH REM L ERHÄLTL ICH IN www.lagerhaus.at WIR BIETEN IHNEN: pFlanzenschutz 2015 Pflanzenschutz 2015 Pflanzenschutz 2015 Keiner versteht Keiner ihrversteht gemüse Keiner versteht ihren Obstbau besser. Pflanzenschutz 2015 Keiner versteht ihren weinbau besser. 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