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PFLANZENSCHUTZ
Was Sie beim Einkauf und der Anwendung von
Pflanzenschutzmitteln berücksichtigen sollten.
Ist das Pflanzenschutzmittel verkehrsfähig?
Beim Einkauf von Pflanzenschutzmitteln sind insbesondere das Pflanzenschutzmittelgesetz 2011
und die Pflanzenschutzmittelverordnung 2011
sowie, hinsichtlich der Anwendung, die jeweiligen
Landesgesetze zu beachten.
Jedes Pflanzenschutzmittel, welches in Österreich
verkauft wird, muss eine aktuell gültige Registrierung (unter Berücksichtigung der Abverkaufsfrist)
haben und darf auch nur dann an den Landwirt abgegeben werden. Selbst kontrollieren können Sie
dies im PFS-Mittelregister auf der AGES Homepage unter http://pmg.ages.at
Ein Produkt, welches in Österreich in Verkehr gebracht wird, hat immer (auch bei Importprodukten
aus dem Ausland) in deutscher Sprache, inkl. österr. Registernummer, etikettiert zu sein.
Bei Eigen-Importen aus dem Ausland muss, neben
der Originalkennzeichnung, eine Kennzeichnung
einschließlich einer Gebrauchsanweisung in deutscher Sprache, deutlich lesbar und unverwischbar
vorhanden sein.
Die Anwendung eines Produktes ist nur erlaubt,
wenn es im PFS-Mittelregister der AGES eingetragen ist. Sicherheitshalber vergewissern Sie sich,
ob dies bei jedem angelieferten Produkt der Fall
ist. Dies sollte verhindern, dass Sie bei der nächsten AMA Betriebskontrolle um Ihre Förderungen
fürchten müssen. Bei der Anwendung von Alternativprodukten muss der Landwirt den Identitätsnachweis selbst erbringen.
Versteckte Kosten beim Kauf von Pflanzenschutzmitteln
Beachten Sie bei Angeboten für Pflanzenschutzmittel die Kosten für die Anlieferung (Frachtkosten). Die Durchführung der Anlieferung stellt dazu
oft einen hohen Mehraufwand dar.
Bezahlung von Rechnungen / Anzahlungen
Beachten Sie Ihre Mehrkosten für Zahlungskonditionen. Allfällige Bankspesen, insbesondere ein
Mehraufwand für Anzahlungen, sind zu berücksichtigen.
Logistik, Gefahrguttransport, gesetzliche Bestimmungen
Wird die Ware zugestellt oder muss Sie selbst abgeholt werden? Bei Selbstabholung sind die Regeln zum Gefahrguttransport, z. B. Vorhandensein
eines Gefahrgutlieferscheines, vom Abholer zu
beachten.
Eine Registernummer muss auf allen relevanten
Geschäftsunterlagen (Lieferscheine, Rechnungen
usw.) angebracht sein.
Wann erhalten Sie ihre Lieferung / wann Ihre
Nachlieferung?
Wissen Sie, wann Sie Ihre Pflanzenschutzmittel
angeliefert bekommen? Produkte mit frühem Einsatzzeitpunkt in der Kultur müssen sehr früh verfügbar sein. Erhalten Sie in der Anwendungssaison
eine schnelle Nachlieferung für Ihren Bedarf?
Ist eine Änderung der Bestellung möglich?
Können Sie im Bedarfsfall auf ein Ersatzprodukt
ausweichen und die Bestellung ändern?
Beratung / Reklamationen vor Ort
Ist Ihr Lieferant für Pflanzenschutzmittel im Bedarfsfall vor Ort, wenn Sie Ratschläge für die
Anwendung brauchen? Wo erhalten Sie Detailinformationen zur Anwendung von Ihnen nicht bekannten Produkten?
Produktinformationen und Sicherheitshinweise
zu bestellten Produkten:
Beim erstmaligen Bezug von Pflanzenschutzmitteln erhalten Sie im Lagerhaus das Sicherheitsdatenblatt (SDB) als Link auf der Rechnung oder
einmalig als DVD. Dazu erhalten Sie, bei einer
Änderung des SDB, eine Benachrichtigung per
E-Mail.
Dieses SDB beinhaltet wichtige Informationen zur
Identität des betreffenden Produktes, auftretende
Gefährdungen, die sichere Handhabung, Maßnahmen zur Vorbeugung, Anweisungen für den Gefahrenfall und Hinweise für den Transport. Es muss in
deutscher Sprache abgefasst sein. Der Landwirt
muss überprüfen, ob das SDB des Lieferanten mit
den Angaben auf der Verpackung des Produkts
übereinstimmt. Es ist auch darauf zu achten, ob
sich das Produkt für den beabsichtigten Verwendungszweck eignet.
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Sachkundigkeit & Fachkompetenz in Ihrem Lagerhaus
In der Landwirtschaft ist in Österreich bei der
Verwendung von Pflanzenschutzmitteln „Sachkunde“ erforderlich. Dieser Nachweis ist ab dem
26.11.2015 beim Kauf von Pflanzenschutzmitteln,
die für die berufliche Verwendung zugelassen sind,
vorzuweisen. Beachten Sie dazu die jeweiligen
unterschiedlichen Landespflanzenschutzgesetze.
Für die Verwendung ist der Landwirt selbst verantwortlich, für die Abgabe hat aber der Verkäufer
Verantwortung zu tragen.
Durch die Neuregelung bei der Abgabe und den
Erwerb von Pflanzenschutzmitteln besteht eine
verpflichtende Aus-und Weiterbildung für Vertreiber und Berater. Die Lagerhäuser in Österreich
sind registrierte, sachkundige Vertreiber von
Pflanzenschutzmittel. Derzeit stehen in 541 Lagerhausfilialen über 1.500 sachkundige Mitarbeiter
mit einer Bescheinigung nach § 3 PSM-VO 2011
für Sie bereit. Sie geben Ihnen Hinweise für die
Verwendung, Informationen über die Risiken für
Gesundheit und Umwelt und Sicherheitshinweise.
Resistenzmanagement
Resistenzen gegen Pflanzenschutzmittel sind immer mehr ein Thema. Aus diesem Grund wird die
AGES im Jahr 2015 eine Broschüre zum Thema
„Resistenzen in Österreich“ auflegen.
• Eine Reduktion der Aufwandmenge erhöht unmittelbar die Gefahr, dass Pilze oder Schädlinge
nach einer Behandlung überleben und eine Resistenz ausbilden.
Beachten Sie in Bezug auf das Resistenzmanagement die HRAC-, FRAC- und IRAC-Codes in den
Lagerhausspritzplänen. Diese Codes entsprechen
der international gültigen Klassifizierung. Es gibt
viele Einflussfaktoren, die helfen, einer Resistenzbildung vorzubeugen:
• Entscheidend ist der WECHSEL der WIRKMECHANISMEN (Code- Gruppe)
• Vermeiden Sie eine mehrmalige Verwendung
von Wirkstoffen mit dem gleichen Wirkmechanismus (siehe Code Gruppe)
• Die Berater im Lagerhaus sind über diese Thematik gut informiert und stimmen die Pflanzenschutzberatung auf die neuesten Erkenntnisse
zur Resistenz Thematik ab.
• Innerhalb der Fruchtfolge sollten unterschiedliche Wirkklassen zum Einsatz kommen.
• „Verschenken“ Sie keine Wirkung des Pflanzenschutzmittels durch z.B. schlechte Einsatzbedingungen (Witterung), zu hohen pH-Wert des
Wassers, oder Reduzierung der zugelassenen
Aufwandmenge
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