Der Bürgermeister Stadt Coesfeld · Postfach 1843 · 48638 Coesfeld Hausanschrift: Postanschrift: Fachbereich: Aktenzeichen: Auskunft erteilt: Zimmer: Tel.-Durchwahl: Tel.-Vermittlung: Telefax: E-Mail: Markt 8, 48653 Coesfeld Postfach 1843, 48638 Coesfeld 60-Planung, Bauordnung, Verkehr Herr Hegemann / Frau Freitag 305 1305 (02541) 939-0 (02541) 939-4000 [email protected] [email protected] E-Postbrief: [email protected] Internet: http://www.coesfeld.de Datum: 19.10.2015 [[NeuerBrief]] Entwurfsverfasser für Außenbereichsvorhaben Nachweis der Versorgung mit Löschwasser, soweit dieses durch die Städte und Gemeinden nicht ausreichend zur Verfügung gestellt werden kann Sehr geehrte Damen und Herren, soweit im Außenbereich durch die Städte und Gemeinden keine angemessene Löschwasserversorgung zur Verfügung gestellt werden kann, ist es nach den Regelungen des FSHG die Aufgabe der Bauherren - für welche Sie Anträge im Bau- und BImschGGenehmigungsverfahren erstellen - eine geeignete Löschwasserversorgung nachzuweisen. Um diesen Nachweis auch in der Planungsphase zu erleichtern und in Antragsverfahren geeignet nachweisen zu können, wurde die folgende Erklärung zur Löschwasserversorgung als (mögliche) Bauvorlage nach § 3(1) Nr.10 in Verbindung mit § 1(2) Satz 2 BauPrüfVO von der Brandschutzdienststelle des Kreises Coesfeld erstellt. In dieser Vorlage werden vier verschiedene Möglichkeiten angegeben, um zu erklären auf welche Weise man für das Bauvorhaben die Löschwasserversorgung sicherstellen kann. Die Punkte 1 und 2 stellen hier für landwirtschaftlich betriebene Hofstellen in Bezug auf die Löschwassermenge den Regelfall dar, die Punkte 3 und 4 sind Fälle für einen geringen Umfang an Bausubstanz. Als Variante ist ein weiterer Punkt beigefügt, sofern auf einem benachbarten Grundstück Löschwasser für eine Maßnahme vorgehalten wird. Der geplante Standort der Löschwasserversorgung mitsamt Anfahrtsmöglichkeit ist (gem. BauPRüfVO) gleichzeitig notwendiger Inhalt des Lageplanes. Weitergehende Erläuterungen zu den einzelnen Ausführungen finden Sie auch im Anhang. Mit freundlichen Grüßen im Auftrag COESFELD APP. Sprechzeiten Bürgerbüro: montags bis freitags 8.00 - 18.00 Uhr ferner samstags 10.00 - 12.00 Uhr Allgemein: montags bis freitags 8.00 - 12.30 Uhr ferner donnerstags 8.00 - 18.00 Uhr sowie nach Vereinbarung Konten der Stadtkasse Coesfeld Sparkasse Westmünsterland VR-Bank Westmünsterland eG Volksbank Lette-Darup-Rorup eG Postbank Dortmund BIC: WELADE3WXXX BIC: GENODEM1BOB BIC: GENODEM1CND BIC: PBNKDEFF IBAN: DE71 4015 4530 0045 0090 08 IBAN: DE32 4286 1387 5101 7320 00 IBAN: DE27 4006 9226 3500 2006 00 IBAN: DE96 4401 0046 0000 5344 66 für Android und iOS -2- Bauvorlage nach § 3 (1) Nr.10 i.V. mit § 1 (2) Satz 2 BauPrüfVO NRW Erklärung zur Lösschwasserversorgung im Außenbereich Bauherr: …………………………………………………………… Bauort: …………………………………………………………… Bauvorhaben: …………………………………………………………… Gebäude dürfen nach geltendem Baurecht nur errichtet werden, wenn spätestens bei Beginn ihrer Benutzung die Löschwasserversorgung vorhanden und benutzbar ist (§ 4 (1) BauO NRW). Daher ist im Rahmen des Bauantrages nachzuweisen, dass die erforderliche Löschwassermenge über 2 Stunden gesichert ist. Die für ihr Vorhaben erforderliche Menge beträgt für landwirtschaftliche Hofstellen im Regelfall 96 m³/h für einen Zeitraum von 2 Stunden (Punkt 1 und 2 der unten aufgeführten Punkte). Die Anforderungen zur konkreten Ausführung können Sie dem Anhang entnehmen. Für dieses beantragte Bauvorhaben wird die Löschwasserversorgung wie folgt sicher gestellt (bitte ankreuzen) und ist mitsamt Anfahrmöglichkeit ebenfalls im Lageplan dargestellt: □ Löschwasserteich (mind. 300 m³) nach DIN 14210, unterirdischer Löschwasserbehälter (mind. 200 m³), Hydrant (mit Nachweis über 96 m³/h), offenes Gewässer (mit geeigneter Aufstellmöglichkeit und Nachweis über die erforderliche Wassermenge) oder Löschwasserbrunnen (mind. 96 m³/h) nach DIN 14220 in einer Entfernung von weniger als 300 m Wegstrecke zum Antragsgegenstand und einer frostfreien Entnahmestelle nach DIN 14244. □ Löschwasserteich (mind. 300 m³) nach DIN 14210, unterirdischer Löschwasserbehälter (mind. 200 m³), Hydrant (mit Nachweis über 96 m³/h), offenes Gewässer (mit geeigneter Aufstellmöglichkeit und Nachweis über die erforderliche Wassermenge) oder Löschwasserbrunnen (mind. 96 m³/h) nach DIN 14220 in einer Entfernung von mehr als 300 m jedoch weniger als 500 m Wegstrecke zum Antragsgegenstand und einem unterirdischen Löschwasserbehälter von mindestens 30 m³ auf der Hofstelle mit jeweils einer frostfreien Wasserentnahmestelle nach DIN 14244. □ Unterirdischer Löschwasserbehälter (mind. 100 m³) oder Löschwasserbrunnen (mind. 48 m³/h) nach DIN 14220 in einer Entfernung von weniger als 300 m Wegstrecke zum Antragsgegenstand und einer frostfreien Entnahmestelle nach DIN 14244. (Nur für kleine ländliche Anwesen wie z.B. aufgegebene kleineren Hofstellen möglich) □ Unterirdischer Löschwasserbehälter (mind. 30 m³) oder Löschwasserbrunnen (mind. 24 m³/h) nach DIN 14220 in einer Entfernung von weniger als 300 m Wegstrecke zum Antragsgegenstand und einer frostfreien Entnahmestelle nach DIN 14244. (Nur für Einzelhäuser o.ä. möglich.) -3- □ Nur ankreuzen soweit Löschwasserversorgung nicht auf eigenem Eigentumsgrundstück nachgewiesen werden soll. Einer der vorhin angegebenen Punkte zur Löschwasserversorgung liegt auf folgendem benachbarten Grundstück………………………………………………………..........….(Anschrift) Gemarkung:……………..….......………; Flur:………………….; Flurstück: ………………………………. Als Eigentümer ……………………………………… (Name, Vorname) des o.g. Grundstückes, auf dem die oben beschrieben Löschwasserversorgung (zum Teil) vorhanden ist, erkläre ich mich damit einverstanden, dass diese auch für das beantragte Vorhaben weiterhin zur Verfügung steht. Ort, Datum ........…………… .........................……………………………... Unterschrift (benachbarter) Grundstückseigentümer Die o.g. Angaben zur Löschwasserversorgung werden nach den im Anhang erläuterten Regeln der Technik (= DIN –Normen) umgesetzt und instand gehalten werden. Sofern die o.g. Löschwasserversorgung (zu einem späteren Zeitpunkt, insbesondere auf einem Nachbargrundstück) nicht mehr vorhanden ist, ist die Notwendigkeit eines Ersatznachweises durch den Bauherren oder die Notwendigkeit einer Nutzungsaufgabe bekannt. Ort, Datum …………………………….. …………………………………… Unterschrift Bauherr ……………………………………………….. Unterschrift Entwurfsverfasser
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