Anschreiben Entwurfsverfasser für

Der Bürgermeister
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60-Planung, Bauordnung, Verkehr
Herr Hegemann / Frau Freitag
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1305
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(02541) 939-4000
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Datum: 19.10.2015
[[NeuerBrief]]
Entwurfsverfasser
für Außenbereichsvorhaben
Nachweis der Versorgung mit Löschwasser, soweit dieses durch die Städte und Gemeinden nicht ausreichend zur Verfügung gestellt werden kann
Sehr geehrte Damen und Herren,
soweit im Außenbereich durch die Städte und Gemeinden keine angemessene Löschwasserversorgung zur Verfügung gestellt werden kann, ist es nach den Regelungen des FSHG
die Aufgabe der Bauherren - für welche Sie Anträge im Bau- und BImschGGenehmigungsverfahren erstellen - eine geeignete Löschwasserversorgung nachzuweisen.
Um diesen Nachweis auch in der Planungsphase zu erleichtern und in Antragsverfahren
geeignet nachweisen zu können, wurde die folgende Erklärung zur Löschwasserversorgung
als (mögliche) Bauvorlage nach § 3(1) Nr.10 in Verbindung mit § 1(2) Satz 2 BauPrüfVO von
der Brandschutzdienststelle des Kreises Coesfeld erstellt.
In dieser Vorlage werden vier verschiedene Möglichkeiten angegeben, um zu erklären auf
welche Weise man für das Bauvorhaben die Löschwasserversorgung sicherstellen kann. Die
Punkte 1 und 2 stellen hier für landwirtschaftlich betriebene Hofstellen in Bezug auf die
Löschwassermenge den Regelfall dar, die Punkte 3 und 4 sind Fälle für einen geringen Umfang an Bausubstanz. Als Variante ist ein weiterer Punkt beigefügt, sofern auf einem benachbarten Grundstück Löschwasser für eine Maßnahme vorgehalten wird. Der geplante
Standort der Löschwasserversorgung mitsamt Anfahrtsmöglichkeit ist (gem. BauPRüfVO) gleichzeitig notwendiger Inhalt des Lageplanes. Weitergehende Erläuterungen
zu den einzelnen Ausführungen finden Sie auch im Anhang.
Mit freundlichen Grüßen
im Auftrag
COESFELD APP.
Sprechzeiten
Bürgerbüro: montags bis freitags 8.00 - 18.00 Uhr
ferner samstags 10.00 - 12.00 Uhr
Allgemein: montags bis freitags 8.00 - 12.30 Uhr
ferner donnerstags 8.00 - 18.00 Uhr
sowie nach Vereinbarung
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für Android und iOS
-2-
Bauvorlage nach § 3 (1) Nr.10 i.V. mit § 1 (2) Satz 2 BauPrüfVO NRW
Erklärung zur Lösschwasserversorgung im Außenbereich
Bauherr:
……………………………………………………………
Bauort:
……………………………………………………………
Bauvorhaben:
……………………………………………………………
Gebäude dürfen nach geltendem Baurecht nur errichtet werden, wenn spätestens bei Beginn
ihrer Benutzung die Löschwasserversorgung vorhanden und benutzbar ist
(§ 4 (1) BauO NRW). Daher ist im Rahmen des Bauantrages nachzuweisen, dass die erforderliche Löschwassermenge über 2 Stunden gesichert ist. Die für ihr Vorhaben erforderliche
Menge beträgt für landwirtschaftliche Hofstellen im Regelfall 96 m³/h für einen Zeitraum von
2 Stunden (Punkt 1 und 2 der unten aufgeführten Punkte). Die Anforderungen zur konkreten
Ausführung können Sie dem Anhang entnehmen.
Für dieses beantragte Bauvorhaben wird die Löschwasserversorgung wie folgt sicher gestellt
(bitte ankreuzen) und ist mitsamt Anfahrmöglichkeit ebenfalls im Lageplan dargestellt:
□
Löschwasserteich (mind. 300 m³) nach DIN 14210, unterirdischer
Löschwasserbehälter (mind. 200 m³), Hydrant (mit Nachweis über 96 m³/h), offenes
Gewässer (mit geeigneter Aufstellmöglichkeit und Nachweis über die erforderliche
Wassermenge) oder Löschwasserbrunnen (mind. 96 m³/h) nach DIN 14220 in einer
Entfernung von weniger als 300 m Wegstrecke zum Antragsgegenstand und einer
frostfreien Entnahmestelle nach DIN 14244.
□
Löschwasserteich (mind. 300 m³) nach DIN 14210, unterirdischer
Löschwasserbehälter (mind. 200 m³), Hydrant (mit Nachweis über 96 m³/h), offenes
Gewässer (mit geeigneter Aufstellmöglichkeit und Nachweis über die erforderliche
Wassermenge) oder Löschwasserbrunnen (mind. 96 m³/h) nach DIN 14220 in einer
Entfernung von mehr als 300 m jedoch weniger als 500 m Wegstrecke zum Antragsgegenstand und einem unterirdischen Löschwasserbehälter von mindestens 30
m³ auf der Hofstelle mit jeweils einer frostfreien Wasserentnahmestelle nach DIN
14244.
□
Unterirdischer Löschwasserbehälter (mind. 100 m³) oder Löschwasserbrunnen
(mind. 48 m³/h) nach DIN 14220 in einer Entfernung von weniger als 300 m Wegstrecke zum Antragsgegenstand und einer frostfreien Entnahmestelle nach DIN
14244. (Nur für kleine ländliche Anwesen wie z.B. aufgegebene kleineren Hofstellen
möglich)
□
Unterirdischer Löschwasserbehälter (mind. 30 m³) oder Löschwasserbrunnen
(mind. 24 m³/h) nach DIN 14220 in einer Entfernung von weniger als 300 m Wegstrecke zum Antragsgegenstand und einer frostfreien Entnahmestelle nach DIN
14244. (Nur für Einzelhäuser o.ä. möglich.)
-3-
□
Nur ankreuzen soweit Löschwasserversorgung nicht auf eigenem
Eigentumsgrundstück nachgewiesen werden soll.
Einer der vorhin angegebenen Punkte zur Löschwasserversorgung liegt auf folgendem benachbarten
Grundstück………………………………………………………..........….(Anschrift)
Gemarkung:……………..….......………; Flur:………………….;
Flurstück: ……………………………….
Als Eigentümer ……………………………………… (Name, Vorname) des o.g. Grundstückes,
auf dem die oben beschrieben Löschwasserversorgung (zum Teil) vorhanden ist, erkläre ich
mich damit einverstanden, dass diese auch für das beantragte Vorhaben weiterhin zur Verfügung steht.
Ort, Datum ........……………
.........................……………………………...
Unterschrift (benachbarter) Grundstückseigentümer
Die o.g. Angaben zur Löschwasserversorgung werden nach den im Anhang erläuterten Regeln der Technik (= DIN –Normen) umgesetzt und instand gehalten werden. Sofern die o.g.
Löschwasserversorgung (zu einem späteren Zeitpunkt, insbesondere auf einem Nachbargrundstück) nicht mehr vorhanden ist, ist die Notwendigkeit eines Ersatznachweises durch
den Bauherren oder die Notwendigkeit einer Nutzungsaufgabe bekannt.
Ort, Datum ……………………………..
……………………………………
Unterschrift Bauherr
………………………………………………..
Unterschrift Entwurfsverfasser