RICHTER S grosse Tour - Schweizerischer Verband für Pferdesport

CD DRESSUR
Anmelde- und Infoblatt
RICHTER S grosse Tour
INFO UND ANMELDUNG: RICHTER S grosse Tour
Allgemeines
Das vorliegende Informationsblatt enthält alle wichtigen
Angaben zur Prüfung Dressurrichter S grosse Tour. Bei
allen Personenbezeichnungen ist die weibliche Form
jeweils mitgemeint.
Die Verantwortung für alle Belange wie Rekrutierung
und Einsatz, Ernennung, Kurse, Aus- und Weiterbildung,
disziplinarischen Massnahmen und Aberkennung von
Offiziellen obliegt der Fachkommission Ressort Technik
im Auftrag der Disziplin Dressur SVPS, gemäss Org.
Reglement des SVPS 2011, Ziff. 7.3.1 j).
Definition Richter S grosse Tour
Der S-Richter grosse Tour ist befugt, an allen Turnieren
sämtliche Programme der Kategorie CC, CH Promotion, R, L, M und S und alle FEI Programme zu
richten.
Ernennungsbedingungen
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Als S Richter kleine Tour während den letzten 3 – 5
Jahren 10 Prüfungen der kleinen Tour gerichtet
Mindestens 4 mal als Assistent bei einem C Richter Grosse Tour tätig
Besuch eines GP Richter Seminars oder Mitrichten
eines Grand Prix (ohne Wertung)
Drei Klassierungen in Nationalen Prüfungen der
Kategorie S mit 62%
Prüfung Richter S grosse Tour
Personen, die diese Bedingungen erfüllen, stellen einen
Antrag mit diesem offiziellen Formular an das Sekretariat
SVPS. Die Kandidaten werden dann zur Prüfung
aufgeboten.
Die Richterprüfung wird gemäss Prüfungsreglement
durchgeführt.
Bei nicht Bestehen kann die Prüfung höchstens einmal
wiederholt werden.
Kurse
Wünschenswert ist der Besuch von einem
ausgeschriebenen offiziellen Dressurrichterkurs der
Disziplin Dressur SVPS pro Jahr.
Obligatorisch ist jedoch der Besuch von einem
ausgeschriebenen, offiziellen Dressurrichterkurs der
Disziplin Dressur SVPS in 2 Jahren.
Richtereinsätze pro Jahr
Von einem Dressurrichter werden pro Jahr mindestens
acht Richtereinsätze verlangt.
Bei wiederholt unkonstanten Leistungen kann der
Richter zurückgestuft werden. (Entscheid LT Dressur
auf Antrag Ressort Technik).
Beurlaubung
Der Richter kann ein Gesuch um Beurlaubung von der
Richtertätigkeit stellen. Nach drei Jahren Urlaub wird
eine neue Richterprüfung verlangt werden.
Verantwortung
Von einem Richter wird verlangt, dass er sich an die
Reglemente und Weisungen des SVPS hält, und als
Vertreter der Disziplin Dressur SVPS durch tadelloses
Auftreten überzeugt. Bei Nichteinhalten oder wiederholten Beanstandungen auf Antrag des Ressorts
Technik der Disziplin Dressur von der
Sanktionskommission ein disziplinarisches Verfahren
eingeleitet und eine Sanktion gemäss Anhang I zum
GR ausgesprochen werden.
Eigene Starts
Ein Richter ist berechtigt, an derselben Veranstaltung
sowohl zu richten, als auch selbst zu starten.
Rechtliche Grundlagen
Es gilt das Rechtspflegereglement des SVPS und die
Zuständigkeit der Verbandsgerichtsbarkeit wird
ausdrücklich anerkannt.
Publikation
Die S-Richter grosse Tour werden im SVPS Bulletin und
auf der Internetseite www.fnch.ch veröffentlicht.
Altersbegrenzung
Die Tätigkeit als Richter endet am Ende des Jahres, in
dem dieser 75 Jahre alt wird.
Gültig per 01.01.2016
Disziplin Dressur / Ressort Technik
CD DRESSUR
Anmelde- und Infoblatt
RICHTER S grosse Tour
Name:
Schweizerischer Verband für Pferdesport
Postfach 726
Papiermühlestrasse 40 H
3000 Bern 22
Vorname:
Strasse:
PLZ / Ort:
Tel.:
Natel:
E-Mail:
Anmeldung zur Prüfung: Dressurrichter S grosse Tour
Ich habe von den Prüfungsbedingungen Kenntnis genommen und melde mich für die Prüfung als
Dressurrichter S grosse Tour an.
Ich bin als Dressurrichter S kleine Tour tätig seit: __________________
Nachweis der Richtertätigkeit (Mindestens 10 Einsätze als S Richter kleine Tour)
Veranstaltungsort
Jahr
Programm
Bemerkungen
Assistent bei C Richter S grosse Tour
Veranstaltungsort
Jahr
Programm
Ort, Datum:
Unterschrift des C-Richters
Unterschrift:
Disziplin Dressur / Ressort Technik