Rektorat Ressort Internationales Swiss European Mobility Program Version 2.1 Dok.- Verantw.: naro/begn Information für ausländische Partnerhochschulen bzw. Gaststudierende & Personalmobilität im Rahmen der Schweizer Übergangslösung für Erasmus+ / Swiss European Mobility Programme SEMP Schweizer Übergangslösung für Erasmus+ für 2015/16 Das Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI) hat im Auftrag des Schweizer Bundesrates und in Zusammenarbeit mit der Schweizer Nationalagentur (ch Stiftung) für die Jahre 2014/15 und 2015/16 eine Übergangslösung für Erasmus+, das Swiss European Mobility Programme, erarbeitet. Das Ziel bleibt eine volle Assoziierung der Schweiz an Erasmus+. Die Übergangslösung sieht vor, Mobilitäts- und Partnerschaftsprojekte vorübergehend mit nationalen Mitteln zu fördern. Durch diese Mittel werden im Rahmen der Leitaktion 1 (Mobilität Studierende und Mitarbeitende) sowohl Outgoing- wie auch Incoming-Studierende (Studium und Praktikum) und Mitarbeitende (Lehre und Weiterbildung) unterstützt. Diese Information beschreibt die Modalitäten der Übergangslösung / Swiss European Mobility Programm. A. Mobilitätsstipendien für Incoming Studierende der ZHAW (Studium und Praktika) 1. Zuschüsse Studierendenmobilität Studium (pro Monat) Studierendenmobilität Praktikum (pro Monat) AT, DK, FI, FR, IE, IT, LI, NO, SE, UK CHF 360* CHF 420 BE, BG, CY, CZ, DE, EE, EL, ES, HR, HU, IS, LT, LU, LV, MK, MT, NL, PL, PT, RO, SI, SK, TR CHF 420* CHF 420 Herkunftsland *Pauschal 5 Monate für ein Semester, 10 Monate für 2 Semester 2. Konditionen und Abwicklung Ein Austausch ist nur möglich mit Studierenden einer Partnerschule, mit der die ZHAW ein interinstitutionelles Abkommen unterzeichnet hat, entweder im Rahmen von Erasmus+ oder verfasst 04.05.2015 Merkblatt_Swiss-European-MobilityProgramme_D_2015-16_final.doc Seite 1 von 3 für das Swiss European Mobility Programme SEMP. Das Regelwerk von Erasmus+ wird dabei mehrheitlich übernommen. Dauer: Die Mindestdauer für einen Aufenthalt beträgt 3 Monate für einen Austausch im Rahmen des Studiums (studies), 2 Monate für einen Austausch im Rahmen des Praktikums (placements) und die Maximaldauer bis zu 12 Monate (für Studium und Praktikum). Auf jeder Stufe (Bachelor, Master) ist ein Aufenthalt von bis zu 12 Monaten möglich; auch ein kombinierter Aufenthalt von Studium und Praktikum wird unterstützt. Auszahlung: Die Auszahlung erfolgt in Schweizer Franken bei Antritt des Studiums in der Schweiz, entweder auf ein Schweizer oder ein ausländisches Bankkonto des Studierenden. Die Auszahlung der Zuschüsse erfolgt in der Regel in zwei Raten: Erste Teilzahlung erfolgt innerhalb des ersten Monats nach Antritt des Studiums/Praktikums, Restzahlung frühestens nach 3 Monaten. Die Berechnung der Höhe des Zuschuss wird bei Studierenden (Studium), neu pro Semester berechnet: 1 Semester = total 1‘800/2‘100 CHF (je nach Herkunftsland) und bei 2 Semestern = total 3‘600/4‘200 CHF (je nach Herkunftsland). Die Berechnung der Stipendienhöhe bei Studierenden (Praktikum) wird, wie bisher, pro Monat erstellt. Kontoangaben der ausländischen Bank müssen zusätzlich mit der Heimatdresse im Ausland, sowie der IBAN und der BIC/SWIFT Nummer an das zuständige International Relations Office IRO des entsprechenden Departement der ZHAW, mit dem der Austausch stattfindet, geschickt werden, unter Verwendung des Dokuments „Verpflichtungserklärung“. Es wird empfohlen, ein Konto in der Schweiz zu eröffnen, um Gebühren und Verluste durch den Währungsumtausch zu vermeiden. 3. SEMP (Pflicht-) Dokumente SMS/SMT SEMP (Pflicht-) Dokumente Learning Agreement for Studies Learning Agreement for Traineeships Verpflichtungserklärung Schlussbericht Certificate of Attendance Transcript of records (ToR) wird vom zuständigen ZHAW Department ausgestellt verfasst 04.05.2015 Vom Studierenden einzureichen bis: mit der Anmeldung mit der Anmeldung 2 Monate vor Ankunft 2 Wochen vor Abreise 2 Woche vor Abreise 5 Wochen nach Abreise S-18-Ressort_Internationales\Mobilität\Merkblätter\SEMP\ Merkblatt_Swiss-European-Mobility-Programme_D_2015-16_draft.doc Studium (SMS) X X X X X Praktikum (SMT) X X X X Seite 2 von 3 B. Mobilitätsstipendien für Incoming Personalmobilität 1. Zuschüsse Gastland bzw. Herkunftsland Personalmobilität Lehre / Weiterbildung (pro Tag) AT, BE, BG, CY, CZ, DE, DK, EE, EL, ES, FI, FR, HR, HU, IE, IS, IT, LI, LT, LU, LV, MK, MT, NL, NO, PL, PT, RO, SE, SI, SK, TR, UK CHF 170 (1. - 14. Tag) CHF 80 (15. - 60. Tag) Reisekosten effektiv max. CHF 600 2. Konditionen und Abwicklung Ein Austausch ist nur möglich mit Mitarbeitenden einer Partnerschule, mit der die ZHAW ein interinstitutionelles Abkommen unterzeichnet hat, entweder im Rahmen vom Erasmus+ oder für das Swiss European Mobility Programme SEMP. Das Regelwerk von Erasmus+ wird dabei mehrheitlich übernommen. Die Mindestdauer für einen Aufenthalt beträgt 2 Tage (bei Lehre mit mindestens 8 Lektionen/Woche, dies gilt auch bei einem Aufenthalt von 2 Tagen). Ein Austausch kann maximal bis zu 60 Tage dauern und entweder im Bereich Lehre oder Weiterbildung absolviert werden. Die Auszahlung der Tagespauschalen und der Reisekosten erfolgt bei Antritt des Aufenthaltes in der Schweiz. Die effektiven Reisekosten werden anhand von Belegen bis zu maximal 600.CHF erstattet; Auszahlung erfolgt in Schweizer Franken entweder auf ein Schweizer oder ein ausländisches Bankkonto des Besuchers. Kontoangaben der ausländischen Bank müssen zusätzlich mit der Heimatadresse, sowie der IBAN und der BIC/SWIFT Nummer an das zuständige International Relations Office (IRO) im entsprechenden Departement der ZHAW, bei dem der Austausch stattfindet, geschickt werden; unter Verwendung des Dokuments „Mobility Agreement“. 3. SEMP (Pflicht-) Dokumente STA/STT SEMP (Pflicht-) Dokumente Zuschussvertrag Mobility Agreement Schlussbericht Certificate of Attendance (optional) verfasst 04.05.2015 vom Gastdozenten einzureichen bis: 2 Monate vor Antritt 2 Monate vor Antritt Am Tag der Abreise wird auf Wunsch von der ZHAW ausgestellt S-18-Ressort_Internationales\Mobilität\Merkblätter\SEMP\ Merkblatt_Swiss-European-Mobility-Programme_D_2015-16_draft.doc Seite 3 von 3
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