Versicherungen und Haftung

Rektorat
Ressort Internationales
Swiss European Mobility Program
Version 2.1
Dok.- Verantw.: naro/begn
Information für ausländische Partnerhochschulen bzw.
Gaststudierende & Personalmobilität im Rahmen der Schweizer
Übergangslösung für Erasmus+ / Swiss European Mobility Programme
SEMP
Schweizer Übergangslösung für Erasmus+ für 2015/16
Das Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI) hat im Auftrag des
Schweizer Bundesrates und in Zusammenarbeit mit der Schweizer Nationalagentur (ch Stiftung)
für die Jahre 2014/15 und 2015/16 eine Übergangslösung für Erasmus+, das Swiss European
Mobility Programme, erarbeitet. Das Ziel bleibt eine volle Assoziierung der Schweiz an
Erasmus+.
Die Übergangslösung sieht vor, Mobilitäts- und Partnerschaftsprojekte vorübergehend mit
nationalen Mitteln zu fördern. Durch diese Mittel werden im Rahmen der Leitaktion 1 (Mobilität
Studierende und Mitarbeitende) sowohl Outgoing- wie auch Incoming-Studierende (Studium und
Praktikum) und Mitarbeitende (Lehre und Weiterbildung) unterstützt.
Diese Information beschreibt die Modalitäten der Übergangslösung / Swiss European Mobility
Programm.
A.
Mobilitätsstipendien für Incoming Studierende der ZHAW (Studium
und Praktika)
1. Zuschüsse
Studierendenmobilität
Studium
(pro Monat)
Studierendenmobilität
Praktikum
(pro Monat)
AT, DK, FI, FR, IE,
IT, LI, NO, SE, UK
CHF 360*
CHF 420
BE, BG, CY, CZ, DE,
EE, EL, ES, HR, HU,
IS, LT, LU, LV, MK,
MT, NL, PL, PT, RO,
SI, SK, TR
CHF 420*
CHF 420
Herkunftsland
*Pauschal 5 Monate für ein Semester, 10 Monate für 2 Semester
2. Konditionen und Abwicklung
Ein Austausch ist nur möglich mit Studierenden einer Partnerschule, mit der die ZHAW ein
interinstitutionelles Abkommen unterzeichnet hat, entweder im Rahmen von Erasmus+ oder
verfasst
04.05.2015
Merkblatt_Swiss-European-MobilityProgramme_D_2015-16_final.doc
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für das Swiss European Mobility Programme SEMP. Das Regelwerk von Erasmus+ wird dabei
mehrheitlich übernommen.
Dauer: Die Mindestdauer für einen Aufenthalt beträgt 3 Monate für einen Austausch im
Rahmen des Studiums (studies), 2 Monate für einen Austausch im Rahmen des Praktikums
(placements) und die Maximaldauer bis zu 12 Monate (für Studium und Praktikum).
Auf jeder Stufe (Bachelor, Master) ist ein Aufenthalt von bis zu 12 Monaten möglich; auch ein
kombinierter Aufenthalt von Studium und Praktikum wird unterstützt.
Auszahlung: Die Auszahlung erfolgt in Schweizer Franken bei Antritt des Studiums in der
Schweiz, entweder auf ein Schweizer oder ein ausländisches Bankkonto des Studierenden.
Die Auszahlung der Zuschüsse erfolgt in der Regel in zwei Raten:
Erste Teilzahlung erfolgt innerhalb des ersten Monats nach Antritt des
Studiums/Praktikums, Restzahlung frühestens nach 3 Monaten.
Die Berechnung der Höhe des Zuschuss wird bei Studierenden (Studium), neu pro Semester
berechnet:
1 Semester = total 1‘800/2‘100 CHF (je nach Herkunftsland) und bei
2 Semestern = total 3‘600/4‘200 CHF (je nach Herkunftsland).
Die Berechnung der Stipendienhöhe bei Studierenden (Praktikum) wird, wie bisher, pro Monat
erstellt.
Kontoangaben der ausländischen Bank müssen zusätzlich mit der Heimatdresse im Ausland,
sowie der IBAN und der BIC/SWIFT Nummer an das zuständige International Relations Office
IRO des entsprechenden Departement der ZHAW, mit dem der Austausch stattfindet,
geschickt werden, unter Verwendung des Dokuments „Verpflichtungserklärung“.
Es wird empfohlen, ein Konto in der Schweiz zu eröffnen, um Gebühren und Verluste durch
den Währungsumtausch zu vermeiden.
3. SEMP (Pflicht-) Dokumente SMS/SMT
SEMP (Pflicht-) Dokumente
Learning Agreement for Studies
Learning Agreement for Traineeships
Verpflichtungserklärung
Schlussbericht
Certificate of Attendance
Transcript of records (ToR)  wird
vom zuständigen ZHAW Department
ausgestellt
verfasst
04.05.2015
Vom Studierenden
einzureichen bis:
mit der Anmeldung
mit der Anmeldung
2 Monate vor Ankunft
2 Wochen vor Abreise
2 Woche vor Abreise
5 Wochen nach Abreise
S-18-Ressort_Internationales\Mobilität\Merkblätter\SEMP\
Merkblatt_Swiss-European-Mobility-Programme_D_2015-16_draft.doc
Studium
(SMS)
X
X
X
X
X
Praktikum
(SMT)
X
X
X
X
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B.
Mobilitätsstipendien für Incoming Personalmobilität
1. Zuschüsse
Gastland bzw. Herkunftsland
Personalmobilität Lehre / Weiterbildung
(pro Tag)
AT, BE, BG, CY, CZ, DE,
DK, EE, EL, ES, FI, FR, HR, HU,
IE, IS, IT, LI, LT, LU, LV, MK,
MT, NL, NO, PL, PT, RO, SE, SI,
SK, TR, UK
CHF 170 (1. - 14. Tag)
CHF 80 (15. - 60. Tag)
Reisekosten effektiv max. CHF 600
2. Konditionen und Abwicklung
Ein Austausch ist nur möglich mit Mitarbeitenden einer Partnerschule, mit der die ZHAW ein
interinstitutionelles Abkommen unterzeichnet hat, entweder im Rahmen vom Erasmus+ oder
für das Swiss European Mobility Programme SEMP. Das Regelwerk von Erasmus+ wird dabei
mehrheitlich übernommen.
Die Mindestdauer für einen Aufenthalt beträgt 2 Tage (bei Lehre mit mindestens 8
Lektionen/Woche, dies gilt auch bei einem Aufenthalt von 2 Tagen). Ein Austausch kann
maximal bis zu 60 Tage dauern und entweder im Bereich Lehre oder Weiterbildung absolviert
werden.
Die Auszahlung der Tagespauschalen und der Reisekosten erfolgt bei Antritt des Aufenthaltes
in der Schweiz. Die effektiven Reisekosten werden anhand von Belegen bis zu maximal 600.CHF erstattet; Auszahlung erfolgt in Schweizer Franken entweder auf ein Schweizer oder ein
ausländisches Bankkonto des Besuchers.
Kontoangaben der ausländischen Bank müssen zusätzlich mit der Heimatadresse, sowie der
IBAN und der BIC/SWIFT Nummer an das zuständige International Relations Office (IRO) im
entsprechenden Departement der ZHAW, bei dem der Austausch stattfindet, geschickt
werden; unter Verwendung des Dokuments „Mobility Agreement“.
3. SEMP (Pflicht-) Dokumente STA/STT
SEMP (Pflicht-) Dokumente
Zuschussvertrag
Mobility Agreement
Schlussbericht
Certificate of Attendance (optional)
verfasst
04.05.2015
vom Gastdozenten einzureichen bis:
2 Monate vor Antritt
2 Monate vor Antritt
Am Tag der Abreise
wird auf Wunsch von der ZHAW ausgestellt
S-18-Ressort_Internationales\Mobilität\Merkblätter\SEMP\
Merkblatt_Swiss-European-Mobility-Programme_D_2015-16_draft.doc
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