1 Zur Situation von Flüchtlingskindern und ihren Familien in Berlin

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Zur Situation von Flüchtlingskindern und ihren Familien in Berlin
Die Arbeiterwohlfahrt ist durch ihren Kreisverband AWO Berlin Mitte e. V. seit ca. 25 Jahren
als Betreiber von Flüchtlingsunterkünften in Berlin tätig und mittlerweile in 5 Bezirken
vertreten. Dieser Bericht beruht auf Recherchen in Kitas sowie den Erfahrungen von
Leitungskräften und Mitarbeiter_innen aus Flüchtlingsheimen.
Wenn man sich mit der Frage befasst, was Flüchtlingsfamilien in Berlin brauchen, kommt
man schnell neben den fachspezifischen Anforderungen z. B. für Kita oder Schule zu
Fragestellungen, die dem Berliner System der Unterbringung und Behandlung von
Flüchtlingen geschuldet sind. Deshalb finden sich im Folgenden neben
Verbesserungsvorschlägen zu den Rahmenbedingungen für Kinder, Jugendliche und ihre
Familien auch ressortübergreifende Forderungen zur Entwicklung eines Verfahrens, das die
Bedürfnisse von Kindern und Familien in den Mittelpunkt stellt. Aus dieser Perspektive
sind die folgenden Forderungen an das Hilfesystem zu betrachten.
1. Berlin braucht ein Gesamtkonzept zum Umgang mit Flüchtlingskindern und
ihren Familien!
Der Senat sollte mit diesem Konzept deutliche die Ziele seiner Politik im Umgang mit
Flüchtlingen darstellen und Umsetzungsstrategien formulieren. Ebenso sollten die
Schnittstellen der unterschiedlichen Zuständigkeiten für alle Behörden klar dargestellt
werden. Dies würde sowohl den Mitarbeiter_innen in den Ämtern als auch den Bürger_innen,
Sozialarbeiter_innen und den Flüchtlingen selbst eine Orientierung bieten. Die AWO setzt
sich auch bundesweit für die Entwicklung eines ganzheitlichen Aufnahmekonzeptes für
Flüchtlinge ein.
Alle Flüchtlingsheime berichten von Problemen durch unterschiedliche Zuständigkeiten bei
der Beantragung von Sozialleistungen:
„Der Antrag auf BuT wird mit unserer Unterstützung durch die Eltern beim LAGeSo, also nicht bei dem
für die Kitagutscheine zuständigen Bezirksamt, gestellt.
Es gilt nicht das Wohnortprinzip, sondern die Zuständigkeit des Jugendamtes richtet sich nach dem
Geburtsdatum des ältesten Familienmitgliedes.“
Eine Forderung der AWO lautet deshalb:

Öffnung der Regelversorgung in allen Bereichen für Flüchtlinge
Dies würde eine Gleichbehandlung von Flüchtlingen mit allen Berliner Bürgern bedeuten und
wäre ein Schritt hin zu einer inklusiven Gesellschaft.
Die Verteilung der finanziellen Lasten kann entweder mit Hilfe eines EDV Systems erfolgen
oder die Gelder werden nach einem festgelegten Schlüssel auf die Bezirke verteilt. In jedem
Fall müssen die Finanzmittel den Menschen folgen und nicht die Menschen dorthin geschickt
werden, wo eine Finanzzuweisung erfolgt.
Ein weiteres Problem für Kinder und Jugendliche ist der systembedingte Umzug, oft quer
durch die Stadt, von der Erstaufnahme- in die Regeleinrichtung.
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„… manche Kinder sind zu schnellem Wechsel gezwungen bzw. die Eltern und Kinder haben nach
Umzug extrem weite Wege. … Die Umzüge sind systemimmanent und können nicht vermieden
werden. Hier hilft nur Vernetzung und Hilfe im Falle des Falles.
Es kommt oft zu Betreuungsabbrüchen, auch in Schulen durch den Transfer in
Gemeinschaftsunterkünfte. … Bei diesen Transfers wird keine Rücksicht auf die Betreuungssituation
genommen seitens LaGeSos.
Einige Schulen warten lieber die ersten drei Monate ab, bevor sie Kinder aufnehmen, weil sie zu viel
Fluktuation in den Willkommensklassen haben und daher überfordert sind.“
Betreuungsabbrüche in Schulen und Kitas sind immer auch Beziehungsabbrüche. Dabei ist
eine gute Bindung zu mindestens einer erwachsenen Bezugsperson (Erzieher_in oder
Lehrer_in) ein grundlegender Baustein für die Bewältigung von traumatischen Situationen
und im Aufbau von Vertrauen und Selbstbewusstsein im Umgang mit der neuen
Lebenssituation. Beziehungsabbrüche gefährden deshalb den Übergang in einen geregelten
Alltag, verzögern eine Integration, behindern erste Bildungserfolge und insgesamt das
Einleben in die neue Gesellschaft hier in Berlin.
Aber systembedingte Umzüge überfordern auch unsere Hilfesysteme. Auch Lehrer_innen,
Erzieher_innen und ehrenamtliche Helfer_innen müssen immer wieder von vorne anfangen
und neue Beziehungen aufbauen anstatt Erfolge zu erleben und Fortschritte der Kinder,
Jugendlichen und Familien begleiten zu können. Diese Frustration in Verbindung mit der
Konfrontation mit Diskriminierungen, Kriegsschilderungen und dem Nacherleben von
Gewaltsituationen führt häufig zu schnellerem Burn Out der Helfer_innen oder Rückzug aus
dem Ehrenamt.
Deshalb fordert die AWO:


Strukturen für bürgerschaftliches Engagement schaffen und
Systembedingte Wohnortwechsel für Kinder und Jugendliche vermeiden
Der Königsweg hierzu ist eine Unterbringung in eigenen Wohnungen direkt nach einer
Orientierungsphase in der Erstaufnahmeeinrichtung. Wo dies nicht möglich ist, muss die
Aufenthaltszeit in einer Erstaufnahmeeinrichtung so kurz wie möglich gehalten werden.
Leider sieht die Realität immer noch anders aus und die Verweildauer beträgt in Einzelfällen
bis zu einem Jahr.
„BuT- Anträge werden vom Kinder- und Jugendbereich für die Familien gestellt, die Leistungen
werden in der Regel gezahlt, aber immer mit einigen Wochen Verzögerung zum Einschulungstermin.“
Damit Kinder und Jugendliche schnellstmöglich am Kita- und Schulleben teilhaben können,
ist ein schneller Zugang zu den Bildungs- und Teilhabeleistungen dringend erforderlich. Eine
Schulische Erstausstattung, Fahrtkosten für den Schulweg, Teilnahme am Mittagessen in
Kita und Schule ab dem ersten Tag, Teilnahme an Ausflügen und Reisen in Kita und Schule,
Lernförderung und das Mitmachen bei Kultur, Sport und Freizeitaktivitäten sind gesetzliche
Leistungen, die auch Kindern von Asylbewerber_innen zustehen und für eine erfolgreiche
Integration notwendig sind.

Bildungs- und Teilhabeleistungen mit dem Grundantrag sicher stellen
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2. In der Flüchtlingsunterkunft werden Hilfe- und Unterstützungsangebote für
Kinder und ihre Familien benötigt
Die bisherigen Standards des LAGeSO sind im Hinblick auf die Ausstattung der Räume und
die Anforderungen an den Betrieb sehr offen d. h. niedrig gehalten. Vorgehalten werden
müssen je ein Spielraum, Beratungsraum, Hausaufgabenraum und Aufenthaltsraum für alle
Bewohner_innen. Hier fehlen bisher Standards für Größe und Ausstattung. Die AWO fordert
hier:

Eine Orientierung der Spielräume an den Standards der Kindertagesstätten mit
mindestens 3qm Spielfläche pro Kind

Die Bereitstellung von Sachmitteln für eine kindgemäße Raumausstattung und
Spielmaterialien
Auch Personalstandards fehlen, es gibt nur unverbindliche Richtwerte. Dies führt zu
unterschiedlicher Handhabung in der Bewilligungspraxis und lässt auch eine restriktive
Auswertung zu.

In Orientierung an den Standards der Kindertagesstätten muss ein
Personalschlüssel festgelegt werden.
Auch die Versorgung im psychosozialen Bereich ist nicht geregelt. Dabei geht es zum einen
um eine schnelle und unbürokratische medizinische Versorgung, zum anderen um die
Ermittlung von Hilfebedarfen, z. B. bei chronischen Erkrankungen und Behinderungen.
Gerade Kinder mit Behinderungen benötigen eine schnelle Förderung sowie eine Aufnahme
in die Fördersysteme von Kita und Schule wie Unterstützung durch Facherzieher_innen für
Integration und Sonderpädagog_innen. Die AWO fordert hier ein System der aufsuchenden
Arbeit:

Einsatz von Fachpersonal aus der Regelversorgung heraus mit der Einrichtung
von festen psychosozialen Angeboten (Sprechzeiten von Kinderärzten,
Psychologen) in Aufnahme- und Notunterkünften zur Ermittlung und Erfassung
der gesundheitlichen Situation sowie der psychosozialen Bedarfe von Kindern
und Jugendlichen

Einsatz von Fachpersonal aus der Regelversorgung heraus zur Beratung von
Eltern über das Berliner Bildungssystem und Familienunterstützungssysteme
(z. B. Fachkräfte aus Familienzentren, Beratungsstellen)
Nach den Berichten aus den Flüchtlingsheimen gehört leider es zum Alltag, dass es trotz
aller Bemühungen um einen schnellen Zugang zu Kita und Schule nicht immer gelingt,
diesen umzusetzen. Die Suche nach neuen Lehrkräften, die Einrichtung neuer
Willkommensklassen, die Verzögerung der ärztlichen Schul- und Kitauntersuchung durch
Personalmangel in den Gesundheitsämtern u.a. führen dazu, dass es fast immer zu Beginn
der Aufnahme Zeiten gibt, in denen sich die Kinder und Jugendlichen ganztags in der
Einrichtung aufhalten. Hier empfiehlt sich eine Strukturierung des Tages und eine
Vorbereitung auf das Leben in Deutschland.
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
Stundenweise erste Angebote zum Kennenlernen der Umgebung und erste
Sprachangebote (So leben wir in Berlin!) für Kinder und Jugendliche im
Schulalter bis die Schule beginnt
3. Zugänge für Flüchtlingskinder in die Kita erleichtern
„Drei Kinder (Drillinge) sind gerade 6 geworden und hängen in der Luft: sie sind schon für das nächste
Schuljahr angemeldet. Es macht jetzt auch keinen großen Sinn mehr, einen Kita-Gutschein zu
beantragen, denn bis der Schein kommt und ich drei Kita-Plätze gefunden habe sind die
Sommerferien schon da.
… Zurückhaltung der Einrichtungen, da hohe Fluktuation bei den Flüchtlingskindern, Ängste und
Vorbehalte gegenüber traumatisierten Kindern, fehlende Sprachkenntnisse der Kinder und Eltern…
Beantragung der Kitagutscheine gelingt mit Unterstützung der SozialbetreuerInnen, ansonsten gibt es
Verständnisschwierigkeiten und Sprachbarrieren für die Bewohner
Die Suche einer geeigneten Kita kann in der Regel so erfolgen: Recherche Sozialbetreuer_innen und
Hilfe bei der Terminvereinbarung etc., Auf Grund von Hinweise anderer Bewohner_innen, Geflüchteter
oder Bekannt_innen, welche schon einen Kitaplatz haben, mit Hilfe von Ehrenamtlichen.
.. Die Kitagutscheine waren nur auf zwei Monate befristet. Wir haben bei der Beantragung der
Verlängerung geholfen, aber als diese endlich durch war, war die Familie umgezogen in einen
anderen Stadtteil.“
Der Zugang zu Kindertagesstätten scheint regional unterschiedlich erfolgreich zu verlaufen.
In der Regel gibt es jedoch nicht genügend Kitaplätze im Umfeld der
Flüchtlingseinrichtungen. Insgesamt ist hier ein deutlicher und schneller Ausbau von
Kitaplätzen gefordert und ggf. der Einsatz von zusätzlichen Mitteln z. B. durch das
Kommunalinvestitionsgesetz des Bundes und eine Weiterführung des Landesprogramms Auf
die Plätze, Kitas, Los! Für 2016 gibt es hier wegen der laufenden Haushaltsverhandlungen
keinerlei Planungssicherheit für Träger und auch bisher keine Möglichkeit zur Antragstellung
für den Ausbau von Plätzen für Kinder über 3 Jahren. Anstelle eines Kontingentes von
reservierten Plätzen, das eine Ungleichbehandlung von Kindern zur Folge hätte (alle Berliner
Kinder ab dem ersten Lebensjahr haben einen Rechtsanspruch auf einen Kitaplatz!), sollten
bezirkliche und regionale Netzwerke genutzt werden, um Flüchtlingsrelevante Themen dort
einzubringen: z. B. durch regelmäßige Berichte über fehlende Plätze und Belegungsmöglichkeiten in der AG 78 oder in anderen bezirklichen Kita - Netzwerken. Die im LJHA im
März 2015 zugesagte regelmäßige Kommunikation zwischen LAGeSo und Jugendverwaltung auf Landesebene scheint leider bisher immer noch nicht zu gelingen (selbst die
Übermittlung von aktuellen Belegungslisten der Kinder in Flüchtlingsunterkünften an die
handelnden Akteure scheint nicht zu erfolgen) . Erforderlich ist deshalb:

die regelmäßige Ermittlung der aktuellen Anzahl von Flüchtlingskindern in den
Flüchtlingseinrichtungen

der Aufbau einer regelhafte Berichterstellung zur Steuerung der Kooperation
zwischen den verschiedenen Ressorts
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Fachkräfte berichteten über eine verzögerte Ausstellung von Gutscheinen und Befristungen
auf die Dauer des Asylverfahrens in Einzelfällen. Hier bedarf es eines landesweiten
einheitlichen Verfahrens und einer Kommunikation an die Jugendämter ggf. durch
Rundschreiben:

die Ausstellung von unbefristeten Kitagutscheinen durch alle Jugendämter

eine zügige Bearbeitung der Kita – Gutscheine sicher stellen
Flüchtlingskinder müssen beim Kitaplatzausbau und in seinen Finanzierungsinstrumenten
berücksichtigt werden und ggf. regionale Kontingente für Flüchtlingskinder eingeplant
werden. Dies erfordert:

die Berücksichtigung von Flüchtlingseinrichtungen in der Schul- und
Kitaentwicklungsplanung

das Umfeld von Flüchtlingseinrichtungen im Kitabedarfsatlas berücksichtigen

Kitas im Umfeld von Flüchtlingseinrichtungen bei den Ausbauprogrammen
berücksichtigen

Zum Abbau von Sprachbarrieren die Finanzierung des Gemeindedolmetscherdienst sichern (vgl. LJHA – Beschluss vom 18.3.2015) und in Jugendämtern
einsetzen
4. Unterstützung von Kitas, die Flüchtlingskinder aufnehmen
Nach dem Eindruck von Kitapädagog_innen wie auch von Mitarbeiter_innen der
Flüchtlingsheime will die Mehrzahl der Eltern ihre Kinder in einer Kita unterbringen.
„Sie sollen in der Gesellschaft ankommen, Deutsch lernen, spielen und in einer kindgerechten
Umgebung ihre Traumatisierungs- und Gewalterfahrungen bewältigen lernen. Manchmal sind die
Eltern selbst von der Flucht erschöpft und brauchen Zeit für sich.
Viele Flüchtlinge haben traumatisierende Erlebnisse: Krieg, Verlust der nächsten Angehörigen,
Verfolgung, Diskriminierung und Not. …Die Erfahrung zeigt jedoch, dass eine Betreuung trotz
Traumatisierung erfolgreich geleistet werden kann, und somit den Kindern hilft.“
Flüchtlingskinder brauchen in der Kita zunächst einen wertschätzenden und zugewandten
Umgang der Pädagog_innen und intensive Sprachanregungen. Klar ist aber auch:
Flüchtlingskinder tragen zusätzliche Belastungen, deren Auswirkungen sich nicht immer
sofort zeigen wie psychische Belastungen durch Fluchterfahrungen, Sorge um ihre
Familienmitglieder, ungeklärte Zukunftsperspektiven und fehlende sprachliche
Ausdrucksmöglichkeiten für ihre Wünsche und Gefühle. Deshalb ist die Kita hier besonders
gefordert und es sind unterstützende Maßnahmen für eine gelingende Integration
erforderlich:
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
Unterstützung von Fachberatungsstrukturen
zum Aufbau von Netzwerken zum Erfahrungsaustausch der Pädagog_innen, zur Beratung
der Eltern über Fragen der Kindererziehung in Deutschland, zur Vermittlung von Kenntnissen
über weiterführende Beratungs- und Therapieangebote, zum Aufbau von Strukturen zur
intensive Begleitung (Übergabe) der Kinder in die Folgekita bei Umzug von Familien.

Fortbildungsangebote zur Sensibilisierung der Pädagog_innen in Kita und
Schule, zum Umgang mit Traumata, Vermittlung interkultureller Kompetenzen z.
B. zur Beachtung der religiösen Besonderheiten in Bezug auf Essen, Feiertage
usw.
Dies kann z. B. durch Aufstockung der Mittel des SFBB erfolgen.

Verfügbarkeit von Sprachmittler_innen, um mit den Eltern reden zu können
Auch hierzu wird der Gemeindedolmetscherdienst dringend benötigt.

Individuelle Personalzuschläge für Flüchtlingskinder zur Unterstützung der
Kitas, die über dem ndH – Zuschlag liegen und mit dem ersten Kind wirksam
werden

Aufbau von Familienzentren in Kitas im Umfeld von Flüchtlingseinrichtungen
und Aufnahme der Zielgruppe in das Programm der Familienzentren
Abschließend sei hier den Unterstützernetzwerken gedankt, über die alle Flüchtlingsheime
der AWO verfügen und die mit großem Engagement die Lebenssituation der
Flüchtlingskinder und ihrer Familien verbessern helfen. Ihnen gebührt ein herzlicher Dank
verbunden mit der bitte an die Politik, diese zu stärken und mit zu denken in den Konzepten
zum Umgang mit Flüchtlingen. Diese Netzwerke brauchen hinreichende Koordinierungsund Versorgungsstrukturen, die allen, die sich hier ehrenamtlich engagieren, Erfolge in ihrem
Engagement ermöglichen.
Berlin, den 18.6.2015
Maria Lingens | Referentin Jugendhilfe - Kinder und Familie
Arbeiterwohlfahrt Landesverband Berlin e.V.
Blücherstraße 62 | 10961 Berlin
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