informationsmitteilung zu händen der europäischen - Eco

SEPT
2015
INFORMATIONSMITTEILUNG ZU
HÄNDEN DER EUROPÄISCHEN
UND INTERNATIONALEN
MÖBELHERSTELLER
Neue Vorschriften in Frankreich in
Bezug auf die Sammlung und das
Recycling von Möbeln: Verpflichtungen
Ihrer französischen Kunden, Hersteller,
Importeure und Vertreiber
0811 69 68 70 I eco-mobilier.fr
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IE SCHAFFUNG EINER NEUEN RECHTLICHEN VERPFLICHTUNG
D
FÜR DIE HERSTELLER, IMPORTEURE UND VERTREIBER VON
MÖBELN IN FRANKREICH: DIE ÜBERNAHME DER ENTSORGUNG
VON MÖBELN
In Frankreich bekräftigt das Gesetz Engagement national pour l’Environnement (Gesetz über das nationale Engagement
für den Umweltschutz) von 2010 dass „jede natürliche oder juristische Person, die Einrichtungsgegenstände herstellt,
importiert oder inverkehrbringt, die Übernahme der Sammlung und die Behandlung der Abfälle, die besagte
Produkte am Ende ihres Lebenszyklus verursachen, sicherstellt“. Eine Durchführungsverordnung vom 6. Januar
2012 in Bezug auf „die Abfallwirtschaft der Einrichtungsgegenstände“ gibt die Verpflichtungen, die sich aus dem
Gesetz für die Unternehmen des Sektors ergeben, konkret wieder. Es handelt sich um die Anwendung des Prinzips der
„erweiterten Verantwortung der Hersteller“ (Résponsabilité élargie du producteur (REP)), das auf die Möbelindustrie
angewendet wird.
Um dieser Verpflichtung nachzukommen, haben die Vertreiber und Hersteller eigens eine Umwelteinrichtung,
Eco-mobilier, gegründet. Sie wurde am 1. Januar 2013 vom französischen Staat zugelassen und dient allen in Frankreich
tätigen Unternehmen zur Organisation eines Sammel-, Recycling- und Verwertungsverfahrens für Haushaltsmöbel.
Alle Unternehmen, die auf diesem Markt in Frankreich tätig sind, müssen Eco-mobilier beitreten. Wenn sie
Inverkehrbringer sind, insbesondere, wenn sie ausländische Produkte importieren, müssen sie jedem Produkt eine
Umweltabgabe zuweisen, die wie in Teil 2 dargelegt, berechnet wird.
Ab dem 1. Mai 2013 beginnen die Erhebung und die Inrechnungstellung der Umweltabgabe
gegenüber den Verbrauchern für jeden Einrichtungsgegenstand.
Daher ist es wichtig, dass die französischen Importeure über nützliche Informationen im Hinblick auf die Umsetzung
dieser neuen Vorschrift verfügen.
Éco-mobilier
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F OLGENDE INFORMATIONEN MÜSSEN SIE IHREN KUNDEN
– DEN FRANZÖSISCHEN HERSTELLERN, IMPORTEUREN UND
VERTREIBERN – ÜBERMITTELN
In Anlehnung an das Verfahren für Elektro- und Elektronik-Altgeräte (insbesondere für Elektrohaushaltsgeräte) werden
Verbraucher eine Umweltabgabe auf alle Einrichtungsgegenstände gemäß einer nationalen Tarifstaffelung entrichten
müssen.
Die Tarifstaffelung für Umweltabgaben umfasst die folgenden drei Kategorien: Sitzmöbel, Bettzeug und Möbel.
Die Umweltabgabe wird vom Importeur berechnet und dann zum Preis addiert und zusätzlich zum Produktpreis in
Rechnung gestellt. Selbiges gilt für die gesamte Vertriebskette, vom Hersteller/Importeur bis zum Endkunden, wobei
die Zusammensetzung des Preises für letzteren nachvollziehbar sein muss. Der Importeur überträgt die Umweltabgabe
anschließend an Eco-mobilier, damit die Sammlung und das Recyceln der Altmöbel finanziert und organisiert werden
kann.
Sämtliche Einrichtungsgegenstände, die in eine der zehn nachstehenden Kategorien gehören, sind davon betroffen:
1
Wohnzimmer- /Esszimmermöbel;
2
Beistellmöbel;
3
Schlafzimmermöbel;
4
Bettzeug;
5
Büromöbel;
6
Küchenmöbel;
7
Badezimmermöbel;
8
Gartenmöbel;
9
Sitzmöbel;
10
Technische Möbel, Möbel für Geschäftseinrichtungen und Objektmöbel.
Nicht betroffen sind Dekoartikel, Spielzeuge oder auch Produkte, die unter eine andere Regelung in Bezug auf die
erweiterte Verantwortung der Hersteller (REP) fallen (Elektround Elektronik-Altgeräte, Textilien etc.).
Sofern ein Produkt betroffen ist, muss bei dessen Inverkehrbringung in Frankreich eine Umweltabgabe erhoben
werden. Die Umweltabgabe wird wie folgt berechnet:
• Für Möbel: Die Höhe der Umweltabgabe richtet sich nach dem Gewicht des Produkts,
• Für Bettzeug: Die Höhe der Umweltabgabe richtet sich nach den Maßen,
• Für Sitzmöbel: Die Höhe der Umweltabgabe richtet sich nach der Anzahl der Sitzplätze.
Die im folgenden Teil dargestellten Tarifstaffelungen ermöglichen es, die Höhe der Umweltabgabe für jedes Produkt
zu bestimmen.
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In Anbetracht der Verpflichtung der Hersteller, Importeure und Vertreiber zur Festlegung der Umweltabgabe für jedes
inverkehrgebrachte Produkt und zur vierteljährlichen Mitteilung über die Inverkehrbringungen gegenüber Eco-mobilier
ist es wichtig, dass Ihre Kunden über die notwendigen Informationen verfügen und zwar:
• Für Möbel: das Gewicht des Hauptmaterials und das Gewicht des Möbelstücks;
• Für Bettzeug: die Maße, das Hauptmaterial (in Gewicht), das Gewicht;
• Für Sitzmöbel: die Anzahl der Sitzplätze und das Gewicht.
In der Praxis müssen die ausländischen Hersteller für die Hersteller-, Importeur- und Vertreiberkunden in Frankreich
die nachstehende Tabelle ausfüllen:
Referenz des Produkts
Bezeichnung des
Produkts
Bezeichnung des
Produkts
Eigenschaften (Maße,
Anzahl der Sitzplätze,
Gewicht)
Gewicht (für Bettzeug
und Sitzmöbel)
Damit Sie die Anforderungen an Ihre Kunden gut nachvollziehen können, werden im Folgenden die Berechnung der
Umweltabgaben und die Eco-mobilier-Produktcodes dargestellt.
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WELCHE CODIERUNG MÜSSEN DIE KUNDEN ANWENDEN?
Jeder Hersteller, Importeur oder Vertreiber in Frankreich wird in Zukunft einen Ecomobiler-Produktcode an den
inverkehrgebrachten Einrichtungsgegenständen anbringen müssen.
Bei dem 11-stelligen Code handelt es sich um eine von Eco-mobilier erstellte Nomenklatur zur Einteilung der
Einrichtungsgegenstände nach den Eigenschaften, deren Angabe von der französischen Agentur für Umwelt und
Energiewirtschaft (ADEME) und von Ecomobilier vorschriftsmäßig gefordert wird.
Um die für die Mitteilung notwendigen Produktcodes zu bestimmen, muss der auf der Internetseite von Eco-mobilier
verfügbare Simulator verwendet werden. Zur Veranschaulichung ist nachstehend dargestellt, wie sich der Produktcode
zusammensetzt:
KATEGORIE
bettzeug
2 stellen
00 000 00 000 0
PRODUKTTYP
matratze
3 stellen
HAUPTMATERIAL
latex
2 stellen
EIGENSCHAFT
(Maße, Gewicht, Anzahl der
Sitzplätze etc.)
<120 cm
3 stellen
Der produktcode im Detail
Dank dieses Codes können die Inverkehrbringungen quartalsweise mitgeteilt werden; dabei werden für jeden Produktcode
die Anzahl der verkauften Einheiten und das Gesamtgewicht der inverkehrgebrachten Produkte angegeben.
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Éco-mobilier - SAS au capital de 200 000 €. Siège social : 50, avenue Daumesnil – 75012 Paris - 538 495 870 RCS Paris
Illustration couverture : © Relajaelcoco - Septembre 2015
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