BVS-Standpunkt zu "Weiße Wannen im Wohnungsbau"

Herausgeber:
Standpunkt
Fachbereich Bau
Weiße Wannen im Wohnungsbau 04-2016
Der Bundesverband öffentlich bestellter und vereidigter sowie qualifizierter Sachverständiger e.V.
(BVS) ist die zentrale Organisation der öffentlich bestellten und vereidigten sowie gleichwertig qualifizierten Sachverständigen in Deutschland.
werke vorhanden sind, verantwortungsbewusst gehandelt werden kann. Außerdem sollen besonders
bedeutsame technische Regeln besonders hervorgehoben werden.
Fachbereich Bau
Die unabhängig von einer Interessenlage erarbeiteten Standpunkte des BVS stellen, nach Auffassung
der im BVS organisierten Sachverständigen, die allgemein anerkannten Regeln der Technik dar.
Der Fachbereich Bau im BVS diskutiert in Arbeitskreisen Fachthemen, die durch Normen, Merkblätter,
Richtlinien, usw. nicht ausreichend geregelt sind oder
deren besondere Bedeutung hervorgehoben werden
soll.
Zur fachlichen Absicherung wurde der Standpunkt in
einem Einspruchsverfahren zur Kommentierung gestellt. Die eingegangenen Einsprüche und Anregungen wurden im Arbeitskreis behandelt und berücksichtigt.
Das Diskussionsergebnis wird in Standpunkten mit
konkreten Empfehlungen veröffentlicht.
Der Inhalt dieser Veröffentlichung soll als Richtschnur bei Bewertungen und Beurteilungen herangezogen werden. Kritiken und Anregungen sind ausdrücklich erwünscht.
Mit Wissensfortschreibung werden Standpunkte und
Richtlinien in unregelmäßiger Zeitenfolge aktualisiert.
Viele Bereiche technischer und baupraktischer Belange sind nicht oder nur eingeschränkt geregelt; Anforderungen nicht ausreichend definiert.
Bei Sonderkonstruktionen und beim Bauen im Bestand sind technische Regelwerke darüber hinaus
häufig nicht anwendbar und es müssen Sonderlösungen gefunden werden.
Je nach Interessenlage der Planer, Ausführenden und
Nutzer werden so die Lücken im Regelwerk unterschiedlich interpretiert und/oder ergänzt.
Vor diesem Hintergrund werden im Fachbereich Bau
des BVS Standpunkte von öffentlich bestellten und
vereidigten Sachverständigen, die unmittelbar mit
vorstehend dargestellten Konflikten konfrontiert
sind, erarbeitet.
Dieses dient dem Ziel, eine Empfehlung und Hilfe für
Planer, Ausführende und Nutzer auszusprechen, wie
in den Fällen, in denen keine hinreichenden Regel-
Fachbereich Bau
Inhaltsverzeichnis
1.
Allgemeines
2.
Grundlagen
3.
Konstruktionstypen
4.
Planung
5.
Durchdringungen / Öffnungen / Fugen
6.
Technische Anforderungen
7.
Erforderliche Berechnungen und Nachweise
8.
Ausführung und Überwachung
9.
Literatur
10. Empfehlungen des BVS
11 Mitwirkende des Arbeitskreises
Impressum
Bundesverband öffentlich bestellter und vereidigter sowie qualifizierter Sachverständiger e. V.
Charlottenstraße 79/80
10117 Berlin
Download: www.bvs-ev.de
Stand: 4.2016
Weiße Wannen im Wohnungsbau
BVS-Standpunkt 04-2016
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1. Allgemeines
die im Folgenden Bezug genommen wird.
Der Bemessungswasserstand gilt für die jeweils
zutreffende Beanspruchung. Er schließt somit auch
den Lastfall „aufstauendes Sickerwasser“ mit ein.
1.1 Einleitung
Weiße Wannen stellen eine der heute im Wohnungsbau vorherrschenden Kellerkonstruktionen dar. Dabei übernehmen Weiße Wannen sowohl Aufgaben der
Standsicherheit, als auch der Bauwerksabdichtung.
Da Abdichtungsschäden einen großen Anteil der Bauschäden insgesamt ausmachen, diese meist kostenaufwendig saniert werden müssen und darüber hinaus auch zu starken Nutzungsbeeinträchtigungen
führen können, muss einer dauerhaft gebrauchstauglichen Konstruktion besondere Aufmerksamkeit zukommen.
Nach Auffassung der BVS-Sachverständigen bestehen in verschiedenen Bereichen häufig Planungsund Beurteilungsunsicherheiten beim Entwurf, Bau
und Beurteilung von Weißen Wannen, was auch dadurch bedingt sein kann, dass keine Norm existiert,
welche die einzuhaltenden Regeln ausreichend beschreibt. Der vorliegende Standpunkt soll Konstruktionsempfehlungen für Planung und Errichtung von
Weißen Wannen geben und soll gleichermaßen als
Leitfaden zur Beurteilung dieser Konstruktionen dienen.
Es wird darauf hingewiesen, dass der Standpunkt
keine vollständige Wiedergabe aller für die Planung
und Errichtung von Weißen Wannen geltenden Regeln darstellt. Der Standpunkt beschränkt sich insofern auf bisher nicht ausreichend geregelte oder besonders wichtige Sachverhalte, welche nochmals besonders hervorgehoben werden sollen.
1.2 Anwendungsbereich
Dieser Standpunkt gilt für teilweise oder vollständig
ins Erdreich eingebettete Betonbauwerke und -bauteile des allgemeinen Wohnungsbaus. Dieser Standpunkt gilt sinngemäß auch für Gebäude und Bauteile
mit ähnlicher Nutzung und vergleichbaren Anforderungen.
Er gilt nicht für weiße Decken, Konstruktionen im Bereich Brücken- und Tunnelbau, öffentliche Parkgaragen, Becken und Behälter und unterirdische Ingenieurbauwerke.
Unter einer Weißen Wanne versteht man ein von
außen wasserbeanspruchtes wannenartiges Bauwerk
aus Betonbauteilen das wasserundurchlässig ist und
keine zusätzliche Abdichtungsschicht benötigt.
In der WU-Richtlinie [1] werden Weiße Wannen im
Hinblick auf ihre Wasserbeanspruchung und Nutzungsanforderungen
verschiedenen
Beanspruchungs- und Nutzungsklassen zugeordnet, auf
BVS-Standpunkt 04-2016
Grundlagen
Weiße Wannen müssen wasserundurchlässig sein.
Als wasserundurchlässig werden Stoffe bezeichnet,
in die drückendes Wasser nur bis zu einer gewissen
Tiefe eindringt, jedoch nicht hindurchtritt [2].
2.1 Nutzung / Bauphysik / Lüftung
Alle Bauteile aus Beton enthalten in der Regel mehr
Wasser als zum Erhärten des Zements erforderlich
ist. Dieses Überschusswasser wird in die Raumluft
abgegeben bis sich im Betonbauteil die Ausgleichsfeuchte eingestellt hat. Die durch eine Weiße Wanne
hindurchdiffundierende Wassermenge ist, wenigstens in der überwiegenden Nutzungsdauer, deutlich
geringer, als die durch Trocknung der Betonkonstruktion abgegebene Wassermenge.
Diese auftretenden Feuchtemengen sind nicht zu vernachlässigen und bei Ausbau und Nutzung zu berücksichtigen.
Bei Kellern in WU-Bauweise bestehen ähnliche bauphysikalische Besonderheiten, wie bei anderen Kellerbauweisen (z.B. Gefahr der Tauwasserbildung infolge Sommerkondensation).
2.2 Anwendungsmöglichkeiten und Anwendungsgrenzen der Weißen Wanne
Grundsätzlich können Weiße Wannen bei allen Nutzungen des üblichen Wohnungsbaus eingesetzt werden und stellen eine wirtschaftliche Bauweise dar.
2.3 Dauerhaftigkeit
Weiße Wannen müssen über die gesamte geplante
Nutzungsdauer des Bauwerks dauerhaft wasserundurchlässig sein.
3
Konstruktionstypen
Bodenplatten von Weißen Wannen werden in der Regel in Ortbeton erstellt. Für die Wände kommen drei
Konstruktionstypen zur Anwendung:
1.3 Begriffe
2
2
(1) Ortbetonbauweise
(2) Elementwand
(3) Vollfertigteil
Alle Konstruktionstypen weisen üblicherweise Fugen
auf, welche besonders beachtet werden müssen.
Eine Arbeitsfuge zwischen Bodenplatte und Wand ist
immer vorhanden.
Weiße Wannen im Wohnungsbau
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Weitere Unterscheidungen der einzelnen Konstruktionstypen ergeben sich aus den Entwurfsgrundsätzen im Sinne des Absatzes 7 (4) der WU-Richtlinie
[1]. Vor der im Einzelfall notwendigen Entscheidung,
welche Bauweise für die „Weiße Wanne“ zur Anwendung kommen soll, sind sorgfältig die Vor- und Nachteile in Bezug auf das zu errichtende Bauwerk und
deren Erfordernissen (vereinbarte Beschaffenheit /
Verwendungseignung) abzuwägen.
Merkmale
Die jeweiligen Ausführungsmerkmale der Konstruktionstypen sowie kennzeichnende Vor- und Nachteile
werden nachfolgend kurz beschrieben.
-
Zwangsrissstellen durch begrenzte Wandlängen.
-
Beidseitig relativ glatte Wandoberflächen.
-
Nur Teilschalung vor Ort notwendig.
-
Zeitersparnis auf der Baustelle.
-
Für die Funktion der Weißen Wanne ist ein inniger
Verbund zwischen Kern- und Schalenbeton erforderlich.
-
Es kann zu transport- und / oder montagebedingten Rissen kommen.
-
Elementwände können im Gegensatz zu Ortbetonwänden nur bei geeigneten einfachen Bauwerksabmessungen sinnvoll eingesetzt werden. Ihr Einsatzgebiet ist somit eingeschränkt.
-
Zur Herstellung der Halbfertigteile wird gegebenenfalls mehr Baustahl benötigt.
3.1 Ortbetonbauweise
Hauptmerkmal für diese Bauweise ist die monolithische Herstellung (Betonieren) des Bauteils am Standort. Zur Formgebung des Frischbetons bis zum Erreichen der Eigenfestigkeit sind Schalungen erforderlich.
Merkmale
-
Die Herstellungsart komplett aus Ortbeton hat
sich bewährt.
-
Es entstehen einheitliche und homogene Bauteilquerschnitte.
-
Das exakte Einbringen von Bewehrung und Fugenabdichtungen ist möglich.
-
Transport- und / oder montagebedingte Risse
kommen nicht vor.
-
Undichtigkeiten infolge von Rissen sind schneller
lokalisierbar.
-
Die Wassereintrittsstelle liegt nahe der Wasseraustrittsstelle.
-
Im Einzelfall sind auch schwierige Grundrisse realisierbar.
-
Eine Produktion unter immer gleichen Bedingungen ist nicht möglich. Baustellen- und wetterbedingt ergeben sich abweichende Randbedingungen.
Im vorliegenden Arbeitskreis hat sich derzeit keine
einheitliche fachliche Auffassung bei den beteiligten
Sachverständigen herausgebildet, ob die Bauweise
von Weißen Wannen aus Elementwänden zum Zeitpunkt der Erstellung dieses Standpunktes den anerkannten Regeln der Technik entspricht oder nicht.
Insbesondere wurde kontrovers diskutiert, ob der erforderliche Verbund zwischen Schalen- und Kernbeton unter baupraktischen Bedingungen mit ausreichender Sicherheit erreichbar ist.
3.3 Vollfertigteil
Bei der Vollfertigteilwand handelt es sich um Wandelemente, die im Fertigteilwerk in der vollen Wandstärke samt Bewehrung hergestellt werden. Bei dieser Bauweise handelt es sich um eine Sonderkonstruktion, die zumindest in Deutschland einen nur geringen Marktanteil hat.
Merkmale
-
hohe Betonqualität durch Vorfertigung im Werk
-
vermindertes Rissrisiko durch zwängungsfreie
Herstellung
-
Fugenabdichtung nur auf der dem Wasser zugewandten Seite möglich
3.2 Elementwand
Die Elementwand, auch Dreifachwand genannt, ist
ein sogenanntes Halbfertigteil. Sie besteht aus zwei
im Betonwerk vorgefertigten, verhältnismäßig dünnen bewehrten Stahlbetonschalen, die durch Gitterträger starr miteinander verbunden sind und nach
der Montage auf der Baustelle mit Ortbeton verfüllt
werden.
Der Abstand zwischen den Betonschalen ergibt sich
im Hinblick auf bautechnische Notwendigkeiten (z.B.
Betoniervorgang, statische Erfordernisse). Der
größte Teil der Bewehrung wird entsprechend den
statischen Berechnungen im Fertigteilwerk eingebaut.
Fachbereich Bau
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Planung
4.1. Planungsbeteiligte
Eine Fachplanung im Hinblick auf die WU-Konstruktion ist immer erforderlich. Diese ist für den Erfolg
der Ausführung von entscheidender Bedeutung.
Der Koordinierung der verschiedenen Fachplanungen
kommt besondere Bedeutung zu. Diese ist in der Regel durch den Objektplaner zu erbringen.
Weiße Wannen im Wohnungsbau
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serständen (z.B. zeitweise aufstauendes Sickerwasser, Grundwasserwechselbereich) ausgeführt werden.
Es sollen möglichst zwängungsfreie Konstruktionen
geplant werden.
Ungeplante wasserführende Trennrisse stellen einen
bautechnischen Fehler dar, sofern keine anderweitigen vertraglichen Vereinbarungen getroffen wurden.
Bild 1: Darstellung der Planungsverantwortlichkeiten
4.2. Grundlagenermittlung
Eine Baugrunduntersuchung ist immer erforderlich.
In dieser sind mindestens folgende Angaben notwendig:
-
Art der Wasserbeanspruchung
-
Bemessungswasserstand
-
Schichtenaufbau des Baugrundes mit Durchlässigkeitsbeiwerten
-
Vorliegen von betonangreifenden Wässern
4.3. Entwurfsgrundsätze
Der Auswahl des auszuführenden Entwurfsgrundsatzes (nach [1]) kommt bei der Planung von Weißen
Wannen eine zentrale Bedeutung zu. Aus diesem
Grund ist es zwingend erforderlich, dass das Konzept
in Zusammenarbeit zwischen dem verantwortlichen
Planer und den Fachplanern entwickelt wird.
Es stehen 3 grundlegende Entwurfsgrundsätze (nach
[1]) zur Verfügung:
1. Beschränkung der Trennrissweite mit Selbstheilung
2. Vermeidung von Trennrissen
3. Kontrollierte Trennrissbildung mit geplanter Rissabdichtung
Bei Kellerräumen des üblichen Wohnungsbaus (Nutzungsklasse A) kommt nur der Entwurfsgrundsatz der
Rissvermeidung (trennrissfreie Konstruktion) in Betracht, wenn diese in der Nutzung nicht mehr zugänglich sind, z.B. durch Aufbringen weiterer Bauteilschichten wie Estriche oder durch feste Einbauten.
Der Entwurfsgrundsatz der Rissbreitenbeschränkung
mit Selbstheilung nach [1] kommt hier nicht in Betracht.
Nach dem Entwurfsgrundsatz der Rissbreitenbeschränkung mit Selbstheilung nach [1] konstruierte
Weiße Wannen dürfen nicht bei wechselnden Was-
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BVS-Standpunkt 04-2016
Die Auswahl des Konzepts muss in Abhängigkeit mit
der Bauaufgabe und der Wirtschaftlichkeit erfolgen.
Es sind nicht alle Konzepte für alle Bauaufgaben
gleich gut geeignet. Insbesondere die Beschränkung
der Rissweite mit Selbstheilung ist nur bei dauernd
anstehendem Wasser und hinnehmbaren Feuchtestellen möglich (keine Belagsaufbauten auf Bodenund Wandoberflächen möglich ).
4.4. Wannenhöhe
Die Weiße Wanne ist mindestens 30 cm über den,
vom Fachingenieur für Baugrund- und Bodenmechanik ermittelten Bemessungswasserstand zu führen.
Liegt kein Bemessungswasserstand vor, ist als Bemessungswasserstand die Geländeoberkante zugrunde zu legen. Öffnungen, wie z.B. Fenster/Türen,
Durchdringungen etc., die unterhalb des Bemessungswasserstands liegen, müssen mit in die Wannenkonzeption einbezogen werden.
Kellerabgänge, Lichtschächte und deren Entwässerung, etc. sind zwingender Bestandteil einer Weißen
Wanne und sind deshalb bei der Planung mit einzubeziehen.
Endet die Weiße Wanne weniger als 15/30 cm über
Geländeoberkante, sind Maßnahmen nach den hierfür geltenden Regeln der Technik der Bauwerksabdichtung (z.B. DIN 18195) auszuführen.
4.5. Raumklima
Bedingt durch das Austrocknungsverhalten von Beton ist bei betonierten Kellern grundsätzlich zu berücksichtigen, dass zu Anfang der Standzeit mit
einem erhöhten Feuchtigkeitsanfall zu rechnen ist.
Die Austrocknung dauert mehrere Jahre an. Wenn
bedingt durch die Nutzung erhöhte Feuchtigkeit nicht
toleriert werden kann, müssen Konzepte für die Regulierung der anfallenden Feuchtigkeit entwickelt
werden.
Auch bei dauerhaft vorhandenem drückendem Wasser findet keine nennenswerte Diffusion durch eine
weiße Wanne statt. Aus diesem Grund kann auch im
Wohnungsbau auf den Einbau einer zusätzlichen Abdichtung (KMB o. ä.) als Dampfsperre verzichtet werden [7].
Weiße Wannen im Wohnungsbau
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Durchdringungen / Öffnungen /
Fugen
Undichtigkeiten in Weißen Wannen sind häufig auf
fehlerhaft geplante und/oder ausgeführte Durchdringungen, Öffnungen, Fugen und Anschlüsse zurückzuführen. Deshalb sind diese Details explizit zu planen
und sorgfältig auszuführen.
Dies gilt für:
-
Durchdringungen / Einbauteile
-
Lichtschächte
-
Fugenabdichtungen,
-
Sollrissquerschnitte,
-
Außentreppen
-
Öffnungen
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Technische Anforderungen
Eine Sauberkeitsschicht aus Beton ist unter der ungedämmten Bodenplatte zwingend erforderlich. Bei
gedämmten Konstruktionen sind die Fachregeln und
Zulassungen der Perimeterdämmung zu beachten.
Eine möglichst zwängungsfreie Lagerung der Bodenplatte (z.B. durch mehrlagige Folien, geglättete
Sauberkeitsschicht, usw.) ist erforderlich, um
Zwangsspannungen zu minimieren, bzw. zu vermeiden.
Die Betonzusammensetzung, die Betonierabschnitte,
die Fugenabstände, etc. sind so zu wählen, dass
Trennrisse nicht entstehen. Anderenfalls ist eine entsprechende Bewehrung zur Aufnahme der Zwangsspannungen anzuordnen. Ein rechnerischer Nachweis
hierüber ist erforderlich.
sowie vergleichbare Bauteile.
Fugenabdichtungen müssen lückenlos und umlaufend dicht ausgeführt werden. Ein Wechsel von innerer zu äußerer Abdichtung ist nicht fachgerecht.
Durchdringungen, Fugen, Öffnungen und Anschlüsse
sind auf das erforderliche Mindestmaß zu reduzieren
und sollen, wenn dies technisch möglich ist, oberhalb
des Bemessungswasserstandes angeordnet werden.
Quellfugenbänder dürfen nicht in der Wasserwechselzone und nicht in der Beanspruchungsklasse 2
nach WU-Richtlinie [1] verwendet werden.
Bei Verwendung von Schwindrohren muss darauf geachtet werden, dass der Betonquerschnitt (bei Elementwand der Kernbetonquerschnitt) im fertigen Zustand das Schwindrohr mindestens 5 cm umhüllt.
Fugenbleche und Fugenbänder müssen ausreichend
tief in den Beton einbinden. Auf ausreichende Lagesicherung ist zu achten.
Im Fugenbereich muss die Betonoberfläche eine ausreichende Rauigkeit aufweisen und frei von verbundmindernden Bestandteilen (z.B. Verunreinigungen,
Zementschlempe, etc.) sein.
Lichtschächte sind bis 30 cm über dem Bemessungswasserstand druckwasserdicht anzuschließen und
fachgerecht zu entwässern oder tagwasserdicht abzudecken (z.B. aufgeständerte Glasabdeckung).
Die Bewehrungsführung ist auf die dichtungstechnischen Anforderungen (Einbau von Fugenblechen, Fugenbänder, Einbauteilen, usw.) abzustimmen. Dabei
ist eine ausreichende Verdichtungsmöglichkeit (Rüttelgassen, Flächenrüttler) sicherzustellen.
Die Überlappung von Bewehrungen insbesondere bei
Mattenbewehrungen, ist zu berücksichtigen. Eine
Unterschreitung der erforderlichen Betondeckung ist
ebenso unzulässig wie eine Verringerung des geplanten (Standsicherheitsnachweis) lichten Abstandes
zwischen oberer und unterer Bewehrungslage.
Art und Lage der Abstandshalter sind zu planen.
Hierzu wird auf [3], [4] verwiesen.
Die Wanddicken von Elementwänden sollen mindestens 30 cm, von Ortbetonwänden mindestens 24 cm
betragen. Bodenplatten sollen mindestens 25 cm dick
sein. Dies gilt unabhängig von der Beanspruchungsklasse. Schwächungen der WU-Bauteile sind nach
Möglichkeit zu vermeiden. Sollten diese zwingend erforderlich sein, sind diese besonders zu planen und
zu überwachen (Vermeidung von Rissbildungen / Undichtigkeiten).
Betonqualitäten, Betonzusammensetzung, Zement
und Zuschlag müssen bereits bei der Planung auf das
jeweilige Bauwerk abgestimmt sein.
Bei Bauteilen, welche einer Beanspruchung durch
Chloride (z.B. Tausalze) ausgesetzt sind (z.B. Tiefgaragen), sind besondere Schutzmaßnahmen (z.B. nach
[5], [6]) zu beachten.
Ein ausreichender Verbund zwischen Schalen- und
Kernbeton bei Elementwänden ist wichtig für die
Funktion der Weißen Wanne. Eine ausreichende Rauigkeit der inneren Oberflächen der Halbfertigteile ist
sicherzustellen (auf [1], [2] wird verwiesen).
Fachbereich Bau
Weiße Wannen im Wohnungsbau
BVS-Standpunkt 04-2016
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Erforderliche Berechnungen und
Nachweise
Für übliche Wohnungskeller (Nutzungsklasse A) ist
für alle Beanspruchungsklassen sicherzustellen, dass
es nicht zu einer Trennrissbildung kommt. Hierzu ist
in der Regel nachzuweisen, dass die auftretenden
Spannungen niedriger als die trennrissfrei aufnehmbaren Spannungen sind. Es sind alle maßgeblichen
Einwirkungen über die gesamte Nutzungsdauer einzubeziehen.
9
Literatur
Nachfolgend wird nur diejenige Literatur aufgeführt,
auf welche im Standpunkt unmittelbar Bezug genommen wurde.
Das Literaturverzeichnis stellt keine vollständige Aufzählung aller Veröffentlichungen zum Thema Weiße
Wannen dar.
[1]
DAfStb-Richtlinie „Wasserundurchlässige Bauwerke aus Beton (WU-Richtlinie)“ Ausgabe
November 2003 mit Berichtigung März 2006,
Hrsg. Deutscher Ausschuss für Stahlbeton im
DIN Deutsches Institut für Normung e.V., Berlin
Die Planung – und hierzu gehören insbesondere die
rechnerischen Nachweise zur Sicherstellung der maximalen Rissbreite oder der Rissvermeidung – ist Teil
der Werkleistung und gehört aus technischer Sicht
zum geschuldeten Werk.
[2]
Lohmeyer G., Ebeling; „Weiße Wannen, einfach und sicher“, Verlag Bau + Technik GmbH,
Düsseldorf 8. überarbeitete Auflage 2007.
[3]
DBV Merkblatt „Unterstützung nach Eurocode
2“, Deutscher Beton- und Bautechnikverein,
Ausgabe Januar 2011.
8
[4]
DBV Merkblatt „Abstandhalter nach Eurocode
2“, Deutscher Beton- und Bautechnikverein,
Ausgabe Januar 2011.
[5]
DBV Merkblatt „Parkhäuser und Tiefgaragen“,
Deutscher Beton- und Bautechnikverein, Ausgabe September 2010.
[6]
DIN 1045-1:2008-08; "Tragwerke aus Beton,
Stahlbeton und Spannbeton; Teil 1: Bemessung und Konstruktion".
[7]
Positionspapier des Deutschen Ausschusses
für Stahlbeton zur DAfStb -Richtlinie "Wasserundurchlässige Bauwerke aus Beton" – Feuchtetransport durch WU-Konstruktionen, Hrsg.
Deutscher Ausschuss für Stahlbeton im DIN
Deutsches Institut für Normung e.V., Berlin
2006.
Für Bauteile der Nutzungsklasse B kann der Nachweis
durch Rissbreitenbeschränkung nach [1], [6] geführt
werden.
Ausführung und Überwachung
Die Ausführung ist zwischen den beteiligten Gewerken zu koordinieren, zu planen und zu überwachen.
Auf die hohe Bedeutung der fachgerechten Organisation der Baustelle wird besonders hingewiesen.
Zur Ausführung sollen nur geschulte Fachkräfte eingesetzt werden. Es ist ein Verantwortlicher vor Ort
auf der Baustelle zu benennen.
Außenflächen der Einbauteile sowie Elementwandflächen sind vorzunässen.
Die erforderliche Betontemperatur ist durch geeignete Maßnahmen (z.B. Betonierzeitpunkt, Witterungsbedingungen, Schutzmaßnahmen, usw.) sicherzustellen.
Auf eine ausreichende Verdichtung während des Betoniervorgangs ist zu achten.
Der sorgfältigen Nachbehandlung und Nachbearbeitung des jungen Betons zur Rissvermeidung kommt
besondere Bedeutung zu.
Fugen, Anschlüsse und Durchdringungen sowie Einbauteile sind besonders schadensanfällig. Auf eine
sorgfältige Ausführung und Überwachung gemäß Planung ist besonders zu achten.
Bei der Verwendung von Elementwänden sind besondere Maßnahmen in der Planung, Bauausführung und
Überwachung erforderlich. Hierzu wird auf [1] verweisen.
Eine Anschlussmischung sollte bei Wandkonstruktionen stets eingebaut werden.
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BVS-Standpunkt 04-2016
Weiße Wannen im Wohnungsbau
Fachbereich Bau
10 Empfehlungen des BVS
Unter diesem Punkt werden die Hauptforderungen
des Standpunktes, wegen deren besonderen Bedeutung, nochmals hervorgehoben.
1. Weiße Wannen sind immer im Hinblick auf deren
abdichtende Funktion zu planen. Diese Forderung
ist unabhängig von der Größe der Wannenkonstruktion.
2. Eine Baugrunduntersuchung zur Untersuchung
der Wasserbeanspruchung ist in der Regel erforderlich. Dies gilt nur dann nicht, wenn die Konstruktion für die höchste mögliche Wasserbeanspruchung ausgelegt wird. Es ist sicherzustellen,
dass keine betonangreifenden Wässer anstehen
oder die Konstruktion so zu bemessen, dass diese
gegen den höchst möglichen Betonangriff widerstandsfähig ist.
3. Die BVS-Sachverständigen empfehlen, eine Ausführung von Weißen Wannen aus Elementwänden
grundsätzlich mit dem Auftraggeber zu vereinbaren, da sich offenbar noch keine eindeutige Meinung darüber herausgebildet hat, ob diese derzeit
bereits den anerkannten Regeln der Technik entsprechen. In dieser Vereinbarung sollte insbesondere über den kontroversen Meinungsstand sowie
über Vor- und Nachteile der unterschiedlichen
Konstruktionen aufgeklärt werden.
4. Kellerräume des üblichen Wohnungsbaus (Nutzungsklasse A) sind zwingend trennrissfrei zu
konstruieren, da die Betonbauteile durch weitere
Auf- und Einbauten in der späteren Nutzung üblicherweise nicht mehr zugänglich sind.
5. Der Ansatz der Selbstheilung darf nicht im Bereich
wechselnder Wasserstände (Grundwasserwech-
Leiter des Arbeitskreises
„Weiße Wannen im Wohnungsbau“
selbereich, aufstauendes Sickerwasser) angewendet werden.
6. Es ist ein rechnerischer und planerischer Nachweis über die Erreichung der Forderungen des
Entwurfsgrundsatzes (Trennrissvermeidung, Rissbreitenbeschränkung) erforderlich.
7. Es sollen möglichst zwängungsfreie Konstruktionen gewählt, also Fundamentvertiefungen, Pumpensümpfe o.ä. vermieden werden. Hierdurch sollen Rissbildungen vermieden bzw. vermindert
werden.
8. Fugenabdichtungen und Durchdringungen sind
sorgfältig zu planen und auf das erforderliche Maß
zu reduzieren.
9. Quellfugenbänder dürfen nicht in der Wasserwechselzone oder der Beanspruchungsklasse 2
verwendet werden.
10. Die Wanddicken von Elementwänden sollen mindestens 30 cm, von Ortbetonwänden mindestens
24 cm betragen. Bodenplatten sollen mindestens
25 cm dick sein.
11. Ein ausreichender Verbund zwischen Schalenund Kernbeton bei Elementwänden ist wichtig für
die Funktion der Weißen Wanne. Eine ausreichende Rauigkeit der inneren Oberflächen der
Halbfertigteile ist sicherzustellen.
12. Die Planung und die rechnerischen Nachweise sollen zum Nachweis der fachgerechten Konstruktion
dem Bauherrn übergeben werden.
13. Es sollen nur geschulte Fachkräfte eingesetzt
werden, deren Eignung nachweisbar ist.
14. Die Planung hat maßgeblichen Einfluss auf das in
der Ausführung erzielbare Ergebnis.
Dipl.-Ing. (FH), M.BP Michael Silberhorn
öbuv Sachverständiger für Schäden an Gebäuden, Master of Building Physics
92342 Freystadt/Nürnberg,
Telefon+49 9179 / 96 53 08  E.Mail [email protected]
Mitwirkende des Arbeitskreises
Dipl.-Ing. Architekt Antonius Bieker
öbuv SV für Betoninstandsetzung und Bauwerkserhaltung, 61130 Nidderau
Dipl.-Ing. (FH) Leutold Brouwers
06571 Roßleben
Techn. Kaufmann Werner Diez
öbuv Sachverständiger für Asphalt- und Bitumen-Werkstoffe, 89077 Ulm
Dipl.-Ing. Axel Einemann
öbuv Sachverständiger für Schäden an Gebäuden, 22393 Hamburg
Dipl.-Ing. (FH) Elke Faude
öbuv Sachverständige für Schäden an Gebäuden, 76227 Karlsruhe
Dipl.-Ing. Walter Herre
öbuv Sachverständiger für Schäden an Gebäuden, 76228 Karlsruhe
Dipl.-Ing. (FH) Michael Holler
öbuv Sachverständiger für Schäden an Gebäuden, 76649 Bruchsal
Dipl.-Ing. Jürgen Lebe
öbuv Sachverständiger für für Schäden an Gebäuden, 04425 Taucha
Dipl.-Ing. Adam Mayer
öbuv Sachverständiger für Schäden an Gebäuden, 76133 Karlsruhe
Dipl.-Ing. (Univ.) Volker Pietsch
öbuv Sachverständiger für Schäden an Gebäuden, 67098 Bad Dürkheim
Jörg Rautenbach
öbuv Sachverständiger für Maurer- und Betonbauer-Handwerk
insbesondere Holzspan-Schalungsstein, weiße Wanne, 42477 Radevormwald
Dipl.-Ing. Architekt Bernhard Riedl
öbuv Sachverständiger für Schäden an Gebäuden, 81671 München
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