Zu Frage 1 - Gerichtspraxis

11. Übung – Lösung:
1.) Die Klagsforderung besteht mit € 4.000,-- zu Recht.
2.) Die Gegenforderung besteht mit € 2.000,-- zu Recht.
3.) Die beklagte Partei ist schuldig, der klagenden Partei € 2.000,-- binnen 14 Tagen zu
zahlen.
4.) Das Mehrbegehren, die beklagte Partei sei schuldig, der klagenden Partei weitere €
6.000,-- zu zahlen, wird abgewiesen.
5.) Kosten
6.) Der Streitwert im Urteilskopf ist angeführt mit € 8.000,--.
7.) Die Klagsseite hat der Beklagtenseite 50 % der Vertretungskosten und 75 % der
Barauslagen zu ersetzen. Weiters hat die Beklagtenseite der Klagsseite 25 % von
deren Barauslagen zu ersetzen.
Erläuterung zur Höhe der Gegenforderung:
Bei der Kaskoversicherung als Privatversicherung erfolgt die Legalzession nicht zu Lasten
des Versicherten (§ 67 VersVG). Er bekommt den gesamten Selbstbehalt ersetzt, solange er
im Deckungsfonds (hier € 3.000,-- = 1/2 des Gesamtschadens) Deckung findet. Zugunsten
des Kaskoversicherers besteht nur eine Regressmöglichkeit im Umfange von € 1.000,--.
Tipp: Studieren Sie die Legalzessionsnormen im Versicherungsrecht, § 332 ASVG und § 67
VersVG, und ergründen Sie die Unterschiede!
Hinweis:
§ 67 VersVG ist bei behaupteten Kaskoschäden in die rechtliche Beurteilung stets
mitzuberücksichtigen (keine Legalzession zu Lasten des Versicherten). Es ist auch eine
Feststellung über den Gesamtschaden am kaskoversicherten Fahrzeug notwendig.
Unverbindliches Beispiel aus ELAN-RP
4080_Lösung11.rtf
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