11. Übung – Lösung: 1.) Die Klagsforderung besteht mit € 4.000,-- zu Recht. 2.) Die Gegenforderung besteht mit € 2.000,-- zu Recht. 3.) Die beklagte Partei ist schuldig, der klagenden Partei € 2.000,-- binnen 14 Tagen zu zahlen. 4.) Das Mehrbegehren, die beklagte Partei sei schuldig, der klagenden Partei weitere € 6.000,-- zu zahlen, wird abgewiesen. 5.) Kosten 6.) Der Streitwert im Urteilskopf ist angeführt mit € 8.000,--. 7.) Die Klagsseite hat der Beklagtenseite 50 % der Vertretungskosten und 75 % der Barauslagen zu ersetzen. Weiters hat die Beklagtenseite der Klagsseite 25 % von deren Barauslagen zu ersetzen. Erläuterung zur Höhe der Gegenforderung: Bei der Kaskoversicherung als Privatversicherung erfolgt die Legalzession nicht zu Lasten des Versicherten (§ 67 VersVG). Er bekommt den gesamten Selbstbehalt ersetzt, solange er im Deckungsfonds (hier € 3.000,-- = 1/2 des Gesamtschadens) Deckung findet. Zugunsten des Kaskoversicherers besteht nur eine Regressmöglichkeit im Umfange von € 1.000,--. Tipp: Studieren Sie die Legalzessionsnormen im Versicherungsrecht, § 332 ASVG und § 67 VersVG, und ergründen Sie die Unterschiede! Hinweis: § 67 VersVG ist bei behaupteten Kaskoschäden in die rechtliche Beurteilung stets mitzuberücksichtigen (keine Legalzession zu Lasten des Versicherten). Es ist auch eine Feststellung über den Gesamtschaden am kaskoversicherten Fahrzeug notwendig. Unverbindliches Beispiel aus ELAN-RP 4080_Lösung11.rtf 1 von 1
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