Die Angleichung der Entlohnungen an das heutige - AFI-IPL

25. September 2015
Aufhebung Lohnstopp im Öffentlichen Dienst Südtirols
Die Angleichung der Entlohnungen an
das heutige Preisniveau kostet 167
Mio. €
Die 5 wichtigsten Punkte:
1.)
Das Verfassungsgericht hat eine Fortsetzung des Lohnstopps im Öffentlichen Dienst
für unzulässig erklärt. Somit können die Verhandlungen im Öffentlichen Dienst mit der
Erneuerung des bereichsübergreifenden Kollektivvertrages wieder aufgenommen
werden. Dies haben die Gewerkschaften auf lokaler Ebene mit Schreiben vom 14. Juli
2015 eingefordert.
2.)
Der bereichsübergreifende Kollektivvertrag für öffentlich Bedienstete betrifft in
Südtirol etwa 35.600 Personen. Dazu gehören rund 12.000 Landesbedienstete und
Lehrpersonen mit Landesvertrag und 8.000 Beschäftigte des Sanitätsbetriebes.
3.)
Das AFI schätzt die Kosten für das gesamte Personal, das vom bereichsübergreifenden
Vertrag betroffen ist, auf 1.575 Mio. € (die Daten beziehen sich auf das Jahr 2012, sind
aber aufgrund der Aussetzung der Verhandlungen beinahe unverändert geblieben).
1
4.)
Die Entlohnungen im Öffentlichen Dienst sind seit April 2010 unverändert. Von April
2010 bis Juli 2015 ist der Verbraucherpreisindex für Haushalte von Arbeitern und
Angestellten ohne Tabakwaren (FOI) in Bozen um +10,6% angestiegen.
5.)
Im Fall einer vollständigen Angleichung der Besoldungsstufen an das aktuelle
Preisniveau in Südtirol müssen die örtlichen öffentlichen Körperschaften in Summe in
ihren Haushalten weitere 167 Millionen Euro pro Jahr für Personalkosten einplanen.
2
Die Ausgangslage
Der Verfassungsgerichtshof hat erst kürzlich mit Urteil Nr. 178/2015 vom 24.06.2015 die
Verlängerung des Verhandlungsverbotes von Vertragserneuerungen im Öffentlichen
Dienst für unrechtmäßig erklärt: Die Aussetzung der Verhandlungen sei als
außerordentliche Maßnahme zu betrachten, die daher nicht andauern dürfe. Dabei
äußert sich das Verfassungsgericht in keiner Weise zur Pflicht, die öffentlich Bediensteten
für den Verlust der Kaufkraft infolge der ausgebliebenen Vertragserneuerungen zu
entschädigen. Dennoch ist es in Hinblick auf die anstehenden Lohnverhandlungen wichtig,
die Inflation im Zeitraum des Vertragsausfalles zu berechnen. Jetzt werden nämlich die
Verhandlungen zwischen dem öffentlichen Arbeitgeber und den Vertretern der
Arbeitnehmer wieder aufgenommen. Dies haben die Gewerkschaften ASGB, CGIL/AGB,
SGBCISL, UIL/SGK, SAG und NURSING UP im gemeinsamen Schreiben vom 14. Juli 2015
eingefordert. Das Landesgesetz Nr. 6 vom 19. Mai 2015 (Personalordnung des Landes)
beschreibt in Artikel 5 die Verfahren für die bereichsübergreifenden
Kollektivverhandlungen und besagt in Art. 7, dass der Höchstbetrag der Ausgaben, die mit
den Kollektivverträgen verbunden sind, für jedes Jahr mit eigener Bestimmung im
Finanzgesetz festzulegen ist. Und genau darüber wird zurzeit diskutiert.
Das AFI wurde ersucht, die Größenordnung von Lohnerhöhungen und Personalaufwand
im Falle einer vollkommenen Angleichung an die Inflation zu schätzen.
Anwendungsbereich
Laut Art. 1 des bereichsübergreifenden Kollektivvertrages1 gilt der Vertrag für das
Personal folgender Bereiche:
 Landesverwaltung
 Gemeinden, Altersheime und Bezirksgemeinschaften
 Landesgesundheitsdienst
 Institut für den sozialen Wohnbau (WOBI)
 Verkehrsamt der Stadt Bozen und Kurverwaltung Meran.
Keine Anwendung findet der bereichsübergreifende Kollektivvertrag auf die Lehrpersonen
an staatlichen Schulen und auf das ärztliche Personal.
Um wie viele Personen geht es eigentlich?
Die zuverlässigste Quelle für die Ermittlung der Anzahl von Personen, die vom
bereichsübergreifenden Kollektivvertrag des Öffentlichen Dienstes betroffen sind, ist die
ASTAT-Schrift Nr. 208 „Erwerbstätigkeit in Südtirol”, Stand 2013. Für die gegenständliche
1
Beiblatt Nr. 3 zum Amtsblatt vom 26.2.2008 – Nr. 9/I-II
3
Untersuchung wurden diese Daten in Hinblick auf den Anwendungsbereich des
bereichsübergreifenden Kollektivvertrages abgeändert bzw. ergänzt.
Abbildung 1: Öffentlich Bedienstete der Lokalverwaltungen, 2013
Lokalverwaltungen
Daten ASTAT,
Schrift Nr. 208,
Übersicht 2.1
(Personen,
31.12.2013)
Korrekturen AFI
(Personen)
Schätzung AFI
(Personen)
12.191
+8.9302
21.121
Autonome Provinz Bozen
Gemeinden
4.544
4.544
Bezirksgemeinschaften
1.823
1.823
Sanitätsbetrieb
8.855
WOBI (Wohnbauinstitut)
-1.0103
7.845
223
223
Verkehrsämter
39
39
Landtag
61
61
Insgesamt
27.736
+7.920
35.656
© AFI 2015. Quelle: ASTAT. Ausarbeitung: AFI.
Laut AFI-Schätzung findet der bereichsübergreifende Kollektivvertrag für die öffentlich
Bediensteten aufgrund der Daten aus den Haushalten der Lokalverwaltungen in Südtirol
Anwendung auf rund 35.600 Personen. Dabei handelt es sich um absolute Werte und
nicht um VZÄ (Vollzeitäquivalente). Bekanntlich ist die Anzahl der VZÄ im Öffentlichen
Dienst aufgrund der starken Verbreitung der Teilzeitstellen deutlich geringer als die
absolute Anzahl an Personen.
Die Kosten zu Lasten des öffentlichen Haushaltes
Um die Auswirkung der Angleichung der Entlohnungen auf die Haushalte der öffentlichen
Körperschaften in Südtirol abschätzen zu können, wurden die Daten des Statistischen
Jahrbuches 2014 des ASTAT herangezogen. Auch in diesem Fall sind einige Ergänzungen
2
In Südtirol sind 4.861 Lehrpersonen mit Landesvertrag beschäftigt; diese sind bereits in der Kategorie
„Autonome Provinz Bozen“ inbegriffen. Dazu müssen noch 8.930 an staatlichen Schulen tätige
Lehrpersonen hinzugerechnet werden, da sie zum Teil durch den Haushalt der Autonomen Provinz Bozen
finanziert werden (ASTAT, Schrift Nr. 208, Übersicht 2.2). Zusätzlich zur staatlich vorgesehenen
Entlohnung erhalten die Lehrpersonen auch eine Landeszulage. Die entsprechenden Kosten werden von
der Autonomen Provinz Bozen gedeckt.
3
Die Anzahl der Ärzte wurde nach einem Bericht des Südtiroler Sanitätsbetriebes geschätzt.
4
erforderlich (siehe Fußnoten). Es handelt sich um „Kassa“-Beträge, die jedoch nicht
wesentlich von den nach dem Kompetenzprinzip geordneten Daten abweichen.
Abbildung 2: Ausgaben für das Personal der Lokalverwaltungen (kassenmäßige
Beträge), 2012
Lokalverwaltungen
Daten ASTAT,
Statistisches
Jahrbuch 2014,
Tab. 20.9
(2012, Mio. €)
Korrekturen AFI
(in Mio. €)
Schätzung AFI
(in Mio. €)
1.026,217
n. v.
82,0974
509,6275
944,120
509,627
257,326
-20,5864
236,740
67,028
-5,3624
61,666
541,159
-223,5926
317,5677
WOBI (Wohnbauinstitut)
nicht verfügbar
+10,4818
10,481
Verkehrsämter
nicht verfügbar
+1,8339
1,833
Landtag
nicht verfügbar
+2,86710
2,867
1.891,73011
-316,456
1.575,274
Autonome Provinz Bozen
davon Landesverwaltung
Gemeinden
Bezirksgemeinschaften
Sanitätsbetrieb
Insgesamt
© AFI 2015. Quelle: ASTAT. Ausarbeitung: AFI.
4
8% der Personalausgaben dürften sich schätzungsweise auch bei einer Änderung der Entlohnung nicht
ändern (Mensaausgaben, Außendienstzulagen, Spesenrückvergütungen, etc.).
5
Die Schätzung stützt sich auf die Rechnungslegung 2012 der Autonomen Provinz Bozen. Inbegriffen sind
die Personalausgaben der Landesverwaltung im engeren Sinn und des Schulbereiches, die Ausgaben für
Lehrpersonal an staatlichen Schulen ausgenommen.
6
Geschätzte Ausgaben für das ärztliche Personal sowie Personalausgaben, die sich mit der Erhöhung der
Entlohnung nicht ändern.
7
Schätzung der Ausgaben für nicht ärztliches Personal, die sich mit der Entlohnung ändern. Quelle der
Ausgaben für nicht ärztliches Personal: Rechnungslegung des Südtiroler Sanitätsbetriebes 2012.
8
Die Schätzung geht von den durchschnittlichen Ausgaben für eine Person in der Landesverwaltung (47.000
€) mal Anzahl der Personen beim WOBI aus.
9
Die Schätzung geht von den durchschnittlichen Ausgaben für eine Person in der Landesverwaltung (47.000
€) mal Anzahl der Personen im Verkehrsamt der Stadt Bozen und in der Kurverwaltung Meran aus.
10
Die Schätzung geht von den durchschnittlichen Ausgaben für eine Person in der Landesverwaltung
(47.000 €) mal Anzahl der Personen im Landtag aus.
11
Folgende Posten der Tabelle 20.9 werden nicht berücksichtigt, da besagtes Personal nicht vom
bereichsübergreifenden Vertrag betroffen ist: Autonome Region Trentino-Südtirol, Gemeindebetriebe,
Wohlfahrtseinrichtungen, verschiedene Konsortien, Eigenverwaltungen, sonstige örtliche öffentliche
Körperschaften.
5
Laut AFI-Schätzung dürften sich die Ausgaben für das gesamte Personal, auf das der
bereichsübergreifende Kollektivvertrag für öffentlich Bedienstete Anwendung findet, auf
etwa 1.575 Mio. € belaufen (Stand der Daten: 2012). Dabei ist zu beachten, dass die
Entlohnungen seit April 2010 unverändert geblieben sind und somit auch die Ausgaben
wegen der Aussetzung der Angleichung an die Inflation nicht gestiegen sind.
Der Inflationsausgleich
Die Inflationsrate gibt den Kaufkraftverlust in einem bestimmten Zeitraum wieder. Das
italienische Statistikinstitut ISTAT berechnet drei Indizes: den NIC (Verbraucherpreisindex
für alle privaten Haushalte), den FOI (Verbraucherpreisindex für Haushalte von Arbeitern
und Angestellten) und den HVPI (auf europäischer Ebene harmonisierter
Verbraucherpreisindex). Die Erhebung der Verbraucherpreise erfolgt in Südtirol
ausschließlich durch die Gemeinde Bozen. Die einzelnen Indizes unterscheiden sich weder
aufgrund der Auswahl der Produkte noch aufgrund der erhobenen Preise, sondern einzig
und allein in der Zusammensetzung der Warenkörbe, was sich in eine unterschiedliche
Gewichtung der Produkte niederschlägt.
Für die Verhandlungen ist der FOI ohne Tabakwaren der aussagekräftigste Index 12. Um
die Entwicklung des lokalen Preisgefüges am besten abzubilden, ist der lokale und nicht
der nationale Index von Bedeutung.
Was die Erneuerung des bereichsübergreifenden Vertrages für den öffentlichen Dienst
betrifft, wurden die Entlohnungen seit Juli 2009 nicht mehr angepasst. Im April 2010 kam
es noch zu einer letzten Lohnerhöhung durch die Auszahlung der Entschädigung für
Vertragsvakanz. Ab April 2010 bis zum heutigen Tag gab es dann keinerlei
Lohnverhandlung mehr.
Die Verbraucherpreise sind in Südtirol im Untersuchungszeitraum (April 2010 – Juli 2015)
um +10,6% gestiegen. Dies kann in den Verhandlungen für die Angleichung der
Entlohnungen stets als Bezugspunkt dienen.
12
Der bereichsübergreifende Vertrag schreibt eigentlich nicht vor, auf welchen Index die Ermittlungen
basieren sollen, sondern verweist auf die vom ASTAT berechnete Rate. Bei den letzten zwei
Vertragserneuerungen wurde für Südtirol immer der FOI ohne Tabakwaren herangezogen.
6
100
04/2010
05/2010
06/2010
07/2010
08/2010
09/2010
10/2010
11/2010
12/2010
01/2011
02/2011
03/2011
04/2011
05/2011
06/2011
07/2011
08/2011
09/2011
10/2011
11/2011
12/2011
01/2012
02/2012
03/2012
04/2012
05/2012
06/2012
07/2012
08/2012
09/2012
10/2012
11/2012
12/2012
01/2013
02/2013
03/2013
04/2013
05/2013
06/2013
07/2013
08/2013
09/2013
10/2013
11/2013
12/2013
01/2014
02/2014
03/2014
04/2014
05/2014
06/2014
07/2014
08/2014
09/2014
10/2014
11/2014
12/2014
01/2015
02/2015
03/2015
04/2015
05/2015
06/2015
07/2015
0
04/2010
05/2010
06/2010
07/2010
08/2010
09/2010
10/2010
11/2010
12/2010
01/2011
02/2011
03/2011
04/2011
05/2011
06/2011
07/2011
08/2011
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10/2011
11/2011
12/2011
01/2012
02/2012
03/2012
04/2012
05/2012
06/2012
07/2012
08/2012
09/2012
10/2012
11/2012
12/2012
01/2013
02/2013
03/2013
04/2013
05/2013
06/2013
07/2013
08/2013
09/2013
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11/2013
12/2013
01/2014
02/2014
03/2014
04/2014
05/2014
06/2014
07/2014
08/2014
09/2014
10/2014
11/2014
12/2014
01/2015
02/2015
03/2015
04/2015
05/2015
06/2015
07/2015
Abbildung 3: Tendenzielle Veränderung (a) der Verbraucherpreise für Haushalte von
Arbeitern und Angestellten ohne Tabakwaren (FOI), Bozen, April 2010-Juli 2015 – in
Prozent
4,5
4
3,5
3
2,5
2
1,5
1
0,5
© AFI 2015. Quelle: ASTAT. Ausarbeitung: AFI.
Abbildung 4: Verbraucherpreisindex für Haushalte von Arbeitern und Angestellten ohne
Tabakwaren (FOI), Vergleich Bozen-Italien, April 2010-Juli 2015 (Index April 2010 = 100)
Bozen
Italien
112
110
108
106
104
102
© AFI 2015. Quelle: ASTAT. Ausarbeitung: AFI.
7
Simulation
Die Simulation geht von der Annahme einer vollkommenen Angleichung der
Entlohnungen der öffentlich Bediensteten an die Inflation aus, und zwar vor dem
Hintergrund der Überlegung, die reale Kaufkraft unverändert zu lassen.
Die Hochrechnung der Personalausgaben der lokalen Körperschaften entsprechend der
Entwicklung der Verbraucherpreise führt zu folgendem Ergebnis:
Abbildung 5: Personalausgaben der Lokalverwaltung vor und nach der Korrektur durch
die Inflation (kassenmäßige Beträge)
Lokalverwaltungen
Schätzung AFI vor
der Anpassung
(in Mio. €)
Korrekturen Schätzung AFI nach
aufgrund der
der Anpassung
Inflation
(in Mio. €)
(in Mio. €)
Autonome Provinz Bozen
davon Landesverwaltung
944,120
509,627
100,077
54,020
1.044,197
563,647
Gemeinden
236,740
25,094
261,834
61,666
6,537
68,203
317,567
33,662
351,229
10,481
1,111
11,592
Verkehrsämter
1,833
0,194
2,027
Landtag
2,867
0,304
3,171
1.575,274
166,979
1.742,253
Bezirksgemeinschaften
Sanitätsbetrieb
WOBI (Wohnbauinstitut)
Insgesamt
© AFI 2015. Quelle: AFI.
Im Falle einer vollständigen Angleichung an die Steigerung der Lebenshaltungskosten im
Zeitraum April 2010 – Juli 2015 betragen die Zusatzausgaben für das Personal der
örtlichen öffentlichen Verwaltungen 167 Mio. € pro Jahr.
8
Schlussbetrachtungen
Vorausgeschickt, dass die Verhandlungen Zuständigkeit der Gewerkschaften und der
öffentlichen Verwaltung als Arbeitgeber sind, erlaubt sich das AFI einige technische
Anmerkungen:

Der Verfassungsgerichtshof hat den Lohnstopp im öffentlichen Dienst für
unrechtmäßig erklärt, aber nicht rückwirkend: Das bedeutet, dass die öffentlich
Bediensteten nicht für die ausgebliebenen Lohnerhöhungen der letzten fünf Jahre
(2010-2014) entschädigt werden. Schätzungsweise haben die Lokalverwaltungen
durch die ausgebliebene Anpassung der Entlohnungen des Personals in diesen
fünf Jahren insgesamt 386 Mio. € eingespart.
Abbildung 6: Ersparnis der Lokalverwaltungen infolge der ausgebliebenen
Anpassung der Löhne an die Inflation für den Zeitraum April 2010 – Dezember
2014
Lokalverwaltungen
Schätzung AFI
Personalausgaben
vor der Anpassung
(in Mio. €)
Schätzung AFI
Ersparnis wegen
ausgebliebener
Anpassung (in Mio. €)
Autonome Provinz Bozen
davon Landesverwaltung
944,120
509,627
231,30914
127,02613
Gemeinden
236,740
58,00114
61,666
15,10814
317,567
77,46813
10,481
2,56814
Verkehrsämter
1,833
0,44914
Landtag
2,867
0,70214
1.575,274
385,605
Bezirksgemeinschaften
Sanitätsbetrieb
WOBI (Wohnbauinstitut)
Insgesamt
© AFI 2015. Quelle: AFI.
13
Dieser Betrag entspricht der Differenz zwischen den Personalausgaben, die bei einer jährlichen
Anpassung an die Inflation des Vorjahres angefallen wären, und den tatsächlich laut Jahresabschluss
getragenen Personalausgaben.
14
Die Schätzung erfolgte unter der Annahme, dass das Verhältnis zwischen Ersparnis und Personalausgaben
für alle Verwaltungen gleich ist. Bei der Berechnung der Ersparnis der Landesverwaltung und der lokalen
Sanitätsbetriebe ist man von den im Jahresabschluss angegebenen Personalausgaben ausgegangen. Dabei
hat sich eine Ersparnis in Höhe von 24,5% der Personalausgaben vor der Anpassung ergeben.
Anschließend wurde die Ersparnis für die anderen Verwaltungen ermittelt, indem die Personalausgaben
vor der Anpassung mit 0,245 multipliziert wurden.
9

Ein Beispiel: ein typischer Beschäftigter im öffentlichen Dienst (6. Funktionsebene
mit 4 Vorrückungen der oberen Besoldungsstufe) hat von April 2010 bis Dezember
2014 infolge der Nichtanpassung der Entlohnung an die Inflation 7.265 Euro
eingebüßt, sofern er in diesen 5 Jahren keinen wirtschaftlichen Aufstieg genossen
hat und es daher immer bei der vierten Vorrückung der oberen Besoldungsstufe
geblieben ist.
Abbildung 7: Fallbeispiel des Verlustes eines Vollzeitbeschäftigten der 6.
Funktionsebene, obere Besoldungsstufe, 4 Vorrückungen
Jahr
t
Inflation FOI
Tatsächlicher
Jahreslohn
it
Yt
An die
Inflation
angepasster
Jahreslohn15
Ŷt=Y(t-1)+
i(t-1)*Y(t-1)
Verlust
pro Jahr
Ŷt-Yt
vom 01.04.2010
bis 31.12.2010
1,7%
29.305
29.305
0
vom 01.01.2011
bis 31.12.2011
3,2%
29.305
29.803
498
vom 01.01.2012
bis 31.12.2012
3,3%
29.305
30.757
1.452
vom 01.01.2013
bis 31.12.2013
1,2%
29.305
31.772
2.467
vom 01.01.2014
bis 31.12.2014
0,3%
29.305
32.153
2.848
Gesamtverlust
7.265
© AFI 2015. Quelle: AFI.



15
Wenn nun einerseits die Einstellung der Verhandlungen bewirkt hat, dass die
Entlohnungen nicht mehr an die Lebenshaltungskosten angepasst worden sind,
muss andererseits auch angemerkt werden, dass der Großteil der öffentlich
Bediensteten infolge einer positiven Bewertung der beruflichen Entwicklung durch
den Vorgesetzten trotzdem wirtschaftlich vorgerückt ist.
Der Anstieg des Verbraucherpreisindex kann als Richtwert für die Neudefinition
der Besoldungsstufen dienen. Anders gesagt: Wenn die Inflation +10,6% betragen
hat, müssten die Besoldungsstufen um diesen Prozentsatz erhöht werden, wenn
man das Prinzip konstanter Reallöhne zugrunde legt.
Zusätzlich zum Ausfall der Entlohnung für die öffentlich Bediensteten (erlittener
Schaden) ist zu berücksichtigen, dass die Beschäftigten das nicht erhaltene Geld
weder sparen noch anlegen konnten und somit auch Zinsen eingebüßt haben
(entgangener Gewinn).
Die Inflation eines Jahres wirkt sich erst auf die Löhne des nachfolgenden Jahres aus.
10

Sollten die öffentlich Bediensteten auch beachtenswerte Gehaltserhöhungen
fordern, so ist doch zu bedenken, dass der Großteil davon dem Konsum zugeführt
würde, was anfangs die lokale Nachfrage ankurbeln und in einem zweiten
Moment die Steuereinnahmen für das Land Südtirol steigern würde (aufgrund des
Autonomiestatuts verbleiben rund 90% der Steuereinnahmen im Land).
 Da die Fortführung des Lohnstopps für unrechtmäßig erklärt wurde, sollte der
Fokus nun auf die Beseitigung von Verschwendungen im Öffentlichen Dienst
gelegt werden, ohne dadurch die Qualität der Dienstleistungen zu
beeinträchtigen.
Die Basisdaten und Analysen wurden von der AFI-Forschungsmitarbeiterin Irene Conte
ausgearbeitet. Die Schlussbetrachtungen wurden gemeinsam mit AFI-Direktor Stefan
Perini formuliert.
11