Was Schweizer Strom wirklich kostet

09|2015
Was Schweizer Strom wirklich kostet
Vergleich staatlicher Förderungen und gesamtgesellschaftlicher Kosten von
Atomkraft und erneuerbaren Energien
Swantje Fiedler und Rupert Wronski
unter Mitarbeit von Florian Simonsen
Studie
im Auftrag von
IMPRESSUM
Forum Ökologisch-Soziale Marktwirtschaft e.V.
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Was Schweizer Strom wirklich kostet
INHALT
SEITE
I
ZUSAMMENFASSUNG DER ERGEBNISSE ...................................................................................4
II
WAS SCHWEIZER STROM WIRKLICH KOSTET .............................................................................6
1
Gesamte staatliche Förderungen im Zeitraum 1970-2014 ................................................6
2
Förderungen im Strombereich ...................................................................................7
2.1
Vergleich der spezifischen Förderungen in Rp/kWh...................................................................... 9
2.2
Gesamtgesellschaftliche Kosten der Stromerzeugung im Jahr 2014 .................................................. 11
3
Atom-Abgabe 2014 ............................................................................................... 15
III
ANHANG ............................................................................................................... 17
1
Ergebnisse staatliche Förderungen ........................................................................... 17
2
Übersicht über die erfassten Arten von staatlichen Förderungen im Energiebereich ............ 19
3
Ergebnisse Datenblätter ......................................................................................... 20
3.1
Datenblätter Atomenergie .................................................................................................. 20
3.1.1 A. Finanzhilfen ....................................................................................................... 20
3.1.2 B. Weitere finanzielle Vorteile .................................................................................... 27
3.1.3 Weitere, nicht angesetzte finanzielle Vorteile von Kernkraftwerken ........................................ 30
3.2
Datenblätter erneuerbare Energien ....................................................................................... 32
3.2.1 A. Finanzhilfen ....................................................................................................... 32
3.2.2 B. Weitere finanzielle Vorteile .................................................................................... 39
3.2.3 Weitere, nicht quantifizierbare Vorteile erneuerbarer Energien ............................................. 43
4
Externe Kosten Atomenergie................................................................................... 44
5
Durchschnittliche Verkaufspreise ............................................................................. 48
5.1
Durchschnittliche Verkaufspreise Atomenergie .......................................................................... 48
5.2
Durchschnittliche Verkaufspreise erneuerbarer Energien .............................................................. 48
6
Literatur- und Quellenverzeichnis ............................................................................ 51
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I
ZUSAMMENFASSUNG DER E RGEBNISSE
Die Kosten für Strom setzen sich aus unterschiedlichen Komponenten zusammen. So enthält der Strompreis für Endverbraucher in der Schweiz nicht nur die eigentlichen Kosten der Energieerzeugung, sondern
darüber hinaus auch verschiedene Preisaufschläge wie z.B. Netzentgelte, Steuern sowie Abgaben an die
Gemeinden und für die Kostendeckende Einspeisevergütung (KEV). Neben diesen auf der Stromrechnung
ausgewiesenen Komponenten existieren zudem zahlreiche „versteckte Kosten“. Diese stehen nicht auf der
Stromrechnung, obwohl die Gesellschaft letzten Endes in Form von Steuerzahlungen oder als Belastung für
Menschen und Umwelt dafür zahlt.
Durch die KEV, welche die Förderkosten der Stromerzeugung aus neuen erneuerbaren Energien auf die
Stromverbraucher umlegt, sind diese direkt und transparent an den Kosten der Energiewende beteiligt. Im
Jahr 2015 beträgt die Abgabe für alle Endverbraucher 1,1 Rp/kWh. Dadurch entsteht der Eindruck, dass
neue erneuerbare Energien ohne Förderungen im freien Wettbewerb mit den kostengünstigeren Atomkraftwerken nicht überlebensfähig wären.
Doch auch die Atomenergie profitiert seit Jahrzehnten in erheblichem Umfang von staatlichen Förderungen in Form von Finanzhilfen und weiteren begünstigenden Rahmenbedingungen. Während bei den neuen
Erneuerbaren ein relevanter Teil der Förderkosten über den KEV-Zuschlag ausgewiesen wird, handelt es
sich bei der Atomenergie zu großen Teilen um versteckte Förderungen. Hinzu kommt, dass die Atomkraft
hohe Risikokosten verursacht, die ihr ebenfalls nur zu geringen Anteilen in Rechnung gestellt werden (sogenannte externe Kosten). Diese beiden Kostenblöcke - die staatlichen Förderungen und die externen
Kosten - werden oftmals nicht direkt mit dem Preis der Atomkraft in Verbindung gebracht, müssen aber in
letzter Konsequenz doch bezahlt werden.
Ziel dieser Studie ist ein systematischer Vergleich der gesamtgesellschaftlichen Kosten der Stromerzeugung aus den unterschiedlichen (neuen) erneuerbaren Energien und der Atomenergie. Dazu werden neben
den Kosten der Stromerzeugung auch die staatlichen Förderungen und externen Kosten der unterschiedlichen Technologien berücksichtigt. Als Ergebnis zeigt sich, dass die Gesellschaft im Jahr 2014 pro Kilowattstunde Strom folgende Kosten trägt: rund 13 Rappen für die Stromerzeugung aus Kleinwasserkraft, 16
Rappen für Windstrom, 18 Rappen für Strom aus Biomasse und 29 Rappen für Photovoltaik-Strom. Die Gesamtkosten für Strom aus Atomkraft summieren sich hingegen auf mindestens 19 bis 48 Rappen je Kilowattstunde und liegen damit deutlich über denen der neuen erneuerbaren Energien.
Die Zusatzkosten der Atomkraft im Jahr 2014 sind insgesamt mehr als zehn Mal so hoch wie die Förderung
der neuen erneuerbaren Energien. Sie betragen rund 3,7 Mrd. CHF, während die neuen Erneuerbaren im
Jahr 2014 in Summe von rund 0,34 Mrd. CHF profitieren. Würde man die Belastungen des Staatshaushalts
und die externen Kosten durch die Atomkraft nach KEV-Methode auf die Endverbraucher umlegen, läge
diese „Atom-Abgabe“ im Jahr 2014 bei umgerechnet 6,5 Rp/kWh. Selbst gegenüber dem im Jahr 2015 auf
1,1 Rappen gestiegenen KEV-Zuschlag wäre dies noch sechs Mal so viel.
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Strompreis und Zusatzkosten: neue erneuerbare Energien vs. Atomenergie 2014
Diese Abbildung veranschaulicht, welche Kosten bisher im Strompreis noch nicht enthalten sind.
Bei der Einpreisung der Zusatzkosten der Atomenergie (Förderungen und Risiko) nach KEV-Methode
würden private Haushalte statt rund 21 Rappen durchschnittlich rund 28 Rappen für eine Kilowattstunde Strom bezahlen.
Dies zeigt, dass der KEV-Zuschlag zur Förderung neuer erneuerbarer Energien (0,6 Rp/kWh in 2014 und
1,1 Rp/kWh in 2015) gegenüber den Folgekosten der Atomenergie eine deutlich geringere Kostenbelastung
1
darstellt. Anders als häufig angenommen, sind die neuen erneuerbaren Energien nicht die „Preistreiber“
der Stromversorgung, sondern sie ersetzen mit der Atomkraft einen Energieträger mit viel höheren Folgekosten für Steuerzahler und Gesellschaft. Müssten die Energieversorger diese Zusatzkosten der Stromerzeugung in ihrer Kostenkalkulation berücksichtigen, wären neue erneuerbare Energien größtenteils heute
schon wettbewerbsfähig.
1
Dies gilt auch, wenn zusätzlich die staatlichen Förderungen und externen Kosten der neuen Erneuerbaren berücksichtigt
werden. Denn im Jahr 2014 machte dieser Kostenblock lediglich 0,14 Rp/kWh aus.
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II WAS S CHWEIZER STROM WIRKLICH KOSTET
Das Forschungsinteresse der Studie ist ein systematischer Vergleich der staatlichen Förderungen der
2
Atomenergie und der erneuerbaren Energien (insbesondere der neuen erneuerbaren Energien) in der
Schweiz. Wie hoch sind die spezifischen Förderungen bezogen auf die erzeugte Strommenge? In welchem
Verhältnis steht die Förderung der Atomkraft zu jener der (neuen) erneuerbaren Energien? Ist Atomstrom
aus Verbraucher- und Steuerzahlersicht wirklich billiger als Strom aus (neuen) erneuerbaren Energien?
Diese Fragen stellen den zentralen Ausgangspunkt der Analyse dar. Die vorliegende Textfassung baut auf
den Vorarbeiten des Forums Ökologisch-Soziale Marktwirtschaft (FÖS) zu den staatlichen Förderungen von
Atomenergie, Steinkohle, Braunkohle, Erdgas sowie erneuerbaren Energien in Deutschland im Rahmen des
Projekts „Was Strom wirklich kostet“ auf und überträgt, soweit möglich, methodische Überlegungen auf
3
den Schweizer Kontext.
Auf Basis von Literatur- und Datenauswertungen und eigenen methodischen Überlegungen erfolgt ein systematischer Vergleich der staatlichen direkten und indirekten Förderungen von Atomkraft und erneuerba4
ren Energien für den Zeitraum von 1970 bis 2014. Über die Umrechnung der absoluten Förderbeträge
eines Jahres auf den jeweiligen Versorgungsbeitrag zur Stromerzeugung werden spezifische Förderwerte
(in Rp/kWh) angegeben und für die Energieträger verglichen.
1
Gesamte staatliche Förderungen im Zeitraum 1970-2014
Für den systematischen Vergleich von staatlichen Förderungen der Atomenergie und den (neuen) erneuerbaren Energien wird ein weit gefasster Subventionsbegriff zugrunde gelegt, der neben direkten Finanzhilfen auch weitere finanzielle Vorteile wie die KEV (neue erneuerbare Energien) sowie Vorteile durch zu
geringe Kapitalkosten (Atomenergie), vgl. Kapitel ‎3.1.2, erfasst.
Mithilfe des Landesindex der Konsumentenpreise (LIK) werden die nominalen Förderwerte aus den Vorjahren auf den Preisstand 2014 umgerechnet. Anhand dieser umfassenden Perspektive kann ein annähernd
vollständiges Bild der staatlich veranlassten Begünstigungen und der damit verbundenen gesamtgesellschaftlichen Kosten der verschiedenen Energieträger erreicht werden. Die im Einzelnen erfassten staatlichen Förderungen sind den Übersichtstabellen Tabelle 2 und Tabelle 3 im Anhang zu entnehmen.
Abbildung 1 stellt die gesamte, im Rahmen der Studie quantifizierbare, Förderhöhe für Atomenergie und
die erneuerbaren Energien gegenüber. Hierbei werden sämtliche Fördertatbestände für die Energieträger
berücksichtigt, unabhängig davon, ob diese der Stromerzeugung zuzurechnen sind oder nicht. Die Werte
sind daher höher als in Abbildung 2 (siehe folgender Abschnitt).
2
3
4
Erneuerbare Energien sind Technologien, die auf nicht-endlichen Energiequellen beruhen. Unter neuen erneuerbaren Energien werden in der Schweiz gemeinhin Stromerzeugung aus Kleinwasserkraft (<10 MW), Photovoltaik, Wind, Biomasse und
Geothermie verstanden. Wenn im Text allgemein von erneuerbaren Energien gesprochen wird, ist die Großwasserkraft mit
eingeschlossen.
FÖS 2015: Was Strom wirklich kostet. Vergleich der staatlichen Förderungen und gesamtgesellschaftlichen Kosten konventioneller und erneuerbarer Energien; FÖS 2012: Externe Kosten der Atomenergie und Reformvorschläge zum Atomhaftungsrecht
- Hintergrundpapier zur Dokumentation von Annahmen, Methoden und Ergebnissen.
Als Bezugsjahr dient in dieser Studie das Jahr 1970, da ab diesem Zeitpunkt für die unterschiedlichen staatlichen Förderungen, insbesondere für den Bereich „A.1 Forschung und Entwicklung“, vergleichsweise lückenlose und jahresscharfe Daten vorliegen. Damit werden im Atombereich einige staatliche Förderungen nicht erfasst (z.B. Forschungsreaktor Lucens und Bau
von Beznau I), weshalb die Höhe der gesamten staatlichen Förderungen hier eher unterschätzt wird. Die Beschränkung auf
den Zeitraum 1970-2014 vermittelt insgesamt ein realistisches Bild der Größenordnungen. Auf die gesamtgesellschaftlichen
Kosten im Jahr 2014 haben die vergangenen Förderungen keine Auswirkung.
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5
Im Ergebnis hat die Atomkraft mit mindestens 8,2 Mrd. CHF (real) wesentlich stärker von staatlichen Förderungen profitiert als die erneuerbaren Energien mit rund 3,0 Mrd. CHF (real). (Neue) erneuerbare Ener6
gien profitieren erst seit der Einführung der Mehrkostenfinanzierung (MKF) im Jahr 2005 von nennenswerten Förderungen (siehe Kapitel ‎3.2.2 im Anhang).
Grundsätzlich ist darauf hinzuweisen, dass es sich um Mindestwerte handelt. Insbesondere bei der Atomenergie konnten einige, zum Teil erhebliche, finanzielle Vorteile im Rahmen dieser Studie nicht quantifiziert werden (siehe Kapitel ‎3.1.3 im Anhang).
Abbildung 1 Staatliche Förderungen (Strom und Wärme) 1970-2014 in Mrd. CHF (real)*
* Die genaue Zusammensetzung der Summen ist in Tabelle 2 und Tabelle 3 im Anhang dargestellt.
Abbildung 1 zeigt die kumulierten staatlichen Förderungen von 1970 bis 2014 für Atomenergie und
für erneuerbare Energien (Strom und Wärme). Da eine vollständige und jahresscharfe Zeitreihe
erst ab 1970 vorliegt, konnten frühere staatliche Förderungen nicht einbezogen werden. Unter
staatliche Förderungen fallen (direkte) Finanzhilfen und weitere (indirekte) finanzielle Vorteile.
Nicht enthalten sind hier externe Kosten.
2
Förderungen im Strombereich
Während ein relevanter Teil der Förderung neuer erneuerbarer Energien über den KEV-Zuschlag transparent und explizit im Strompreis ausgewiesen wird, erfolgen die staatlichen Förderungen der Atomenergie
teils direkt aus dem öffentlichen Haushalt, teils über die Gewährung von Vorteilen durch zu geringe Kapitalkosten. In beiden Fällen sind die Förderungen für die Verbraucher auf ihren Stromrechnungen nicht
sichtbar. Dadurch kann der Eindruck entstehen, dass die neuen erneuerbaren Energien aufgrund der KEVVergütungen die „Preistreiber“ der Stromversorgung sind und die Atomenergie demgegenüber eine be5
6
Für die Vorteile, die der Stromerzeugung aus Atomenergie durch die Duldung zu geringer Kapitalkosten von Seiten der Politik
entstanden sind, werden in dieser Studie zwei Szenarien berechnet (siehe Kapitel B.1 im Anhang). Die Daten im Text beziehen sich jeweils auf das untere Szenario, das diese Vorteile eher unterschätzt.
Die MKF ist gemeinhin auch unter dem Begriff „15-Räppler“ bekannt.
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zahlbare Energieversorgung sicherstellt. Diese Perspektive greift nach den Ergebnissen dieser Studie zu
kurz, weil der Energieträger Atom von umfangreichen staatlichen Förderungen außerhalb der Strompreisbildung profitiert.
Die ermittelten staatlichen Fördersummen für die beiden Energieträger werfen Fragen zu den tatsächlichen Kosten von Strom aus Atomenergie und aus (neuen) erneuerbaren Energien auf: Wie hoch sind die
spezifischen Förderungen bezogen auf die erzeugte Strommenge, die letztlich die Gesellschaft trägt? Zur
Beantwortung dieser Frage wurde ermittelt, welcher Teil der Förderungen der Stromerzeugung zurechenbar ist. Denn einige Förderungen können sachlich nicht dem Bereich der Schweizer Stromerzeugung zugeordnet werden (z.B. die Forschungsförderung für Kernfusion oder der Beitrag zu den Folgekosten von
Tschernobyl). Zudem muss noch weiter unterschieden werden: Während die Atomenergie vollständig zur
Stromerzeugung eingesetzt wird, finden die neuen erneuerbaren Energien auch zur Wärmeerzeugung Verwendung. Die Angaben zum Anteil des finanziellen Volumens einzelner Fördertatbestände für die Stromerzeugung sind den Übersichtstabellen Tabelle 2 und Tabelle 3 im Anhang zu entnehmen. Eine genauere
Dokumentation erfolgt in den Datenblättern ebenfalls im Anhang. Soweit Angaben und Daten für eine Zurechnung der Fördersummen zu den Verwendungszwecken nicht möglich sind, erfolgt sie als Näherungswert.
Abbildung 2 Kumulierte staatliche Förderungen 1970-2014 in Mrd. CHF (real),
Anteil Stromerzeugung
Abbildung 2 veranschaulicht das Anwachsen der staatlichen Förderungen im Bereich der Stromerzeugung im Laufe der Zeit. Finanzhilfen für die Atomenergie aus der Zeit vor 1970 sind nicht in die
Berechnung eingeflossen. Auch für die staatlichen Förderungen von 1970 bis 2014 im Strombereich
7
gilt, dass die gesamte (kumulierte) Förderung der erneuerbaren Energien mit rund 2,2 Mrd. CHF
trotz eines dynamischen Anstiegs ab ca. 2005 insgesamt immer noch deutlich unter den Beträgen
der Atomenergie (6,9 Mrd. CHF) liegt.
7
Dieser Wert umfasst die Großwasserkraft. Werden nur die neuen Erneuerbaren herangezogen, sinkt der Wert leicht au f
2,1 Mrd. CHF.
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2.1
Vergleich der spezifischen Förderungen in Rp/kWh
Weiterhin kann die Vergleichbarkeit der Energieträger nur gewährleistet werden, wenn eine spezifische
Bezugsgröße herangezogen wird. Um den Förderwert von Strom aus Atomenergie und erneuerbaren Energien vergleichen zu können, wird die Fördersumme ins Verhältnis zur jeweils erzeugten Strommenge gesetzt und ein Förderwert in Rappen je Kilowattstunde ermittelt. Diese Werte sind nicht als „durch die
Stromerzeugung verursachte Kosten“ zu verstehen, da sich viele staatliche Ausgaben auch auf die zukünftige Stromerzeugung (z.B. Forschungsausgaben) oder die Folgekosten der vergangenen Stromerzeugung
(z.B. Endlagersuche) beziehen. Dennoch bieten die Bezugsgrößen von Fördersumme und Stromerzeugung
die Möglichkeit eines genaueren Vergleichs.
Hierzu werden in der folgenden Abbildung 3 bei den Erneuerbaren zwei unterschiedliche Bezugsgrößen
gewählt: Die dunkelgrüne, flachere Linie, resultiert, wenn die gesamten jährlichen Förderungen für die
Erneuerbaren auf die gesamte jährliche Stromerzeugung aus Erneuerbaren umgelegt werden (inkl. Großwasserkraft). Für die hellgrüne Linie wird diese Methodik dagegen ausschließlich auf die neuen Erneuerbaren angewandt. Diese zweigeteilte Darstellungsform vermittelt ein realistisches Bild der spezifischen Förderwerte.
Die Stromerzeugung aus Großwasserkraft (>10 MW) ist zwar grundsätzlich den erneuerbaren Energien zuzurechnen. Ein wesentlicher Grund für die zweigeteilte Darstellung ist jedoch, dass die Kostendebatte in
der Schweiz auf die neuen erneuerbaren Energien fokussiert, die im Gegensatz zur Großwasserkraft mittels der KEV gefördert werden.
Abbildung 3 Spezifische Förderwerte 1970-2014 in Rp/kWh
Abbildung 3 zeigt die spezifischen Förderwerte von 1970 bis 2014 pro Kilowattstunde. Die neuen
erneuerbaren Energien werden gesondert von der Großwasserkraft dargestellt (hellgrüne Linie).
Wird die Großwasserkraft hinzugerechnet, so liegen die Förderwerte der Atomenergie (rote Linie)
stets über denjenigen der erneuerbaren Energien.
Im gesamten Zeitraum 1970-2014 wurde erneuerbar erzeugter Strom (inkl. Großwasserkraft) mit durchschnittlich 0,14 Rp/kWh gefördert. Im selben Zeitraum profitierte Atomenergie von durchschnittlichen
Förderungen von 0,81 Rp/kWh. Wird die hohe Stromerzeugungsmenge aus Großwasserkraft außen vor ge-
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lassen, liegt der Förderwert der neuen erneuerbaren Energien im Zeitraum von 1970 bis 2014 mit durchschnittlich 1,52 Rp/kWh jedoch deutlich höher.
Die sprunghafte Zunahme der Förderwerte für Atomenergie Ende der 70er Jahre lässt sich im Wesentlichen auf gestiegene Forschungsförderung zurückführen. Der Anstieg Mitte der 90er Jahre ist hingegen mit
der erstmaligen Quantifizierung der Vorteile durch Kapitalkosten zu erklären. Hierzu liegen keine weiter
rückwirkenden Daten vor. Das jüngste Abflachen der Förderwerte für Atomenergie resultiert aus abnehmenden Vorteilen durch Kapitalkosten. Die exponentielle Zunahme der Förderwerte für die neuen Erneuerbaren ab 2005 ist durch die Einführung der Mehrkostenfinanzierung bzw. der Kostendeckenden Einspeisevergütung zu erklären.
Während die erneuerbaren Energien, inkl. Großwasserkraft, im gesamten Zeitraum auf einer Rp/kWh8
Ebene deutlich unterhalb der Atomenergie lagen, erreichten die neuen Erneuerbaren mit 0,75 Rp/kWh
von 1988 bis 1993 und schließlich ab 2002 dauerhaft einen höheren Förderwert als die Atomenergie. Dennoch lag die Förderung der neuen Erneuerbaren gegenüber der Atomenergie lange Zeit auf einem niedrigeren Niveau. Erst mit Einführung der Mehrkostenfinanzierung ab 2005 hat sich die Schere bei der Förderung von neuen Erneuerbaren und der Atomenergie deutlich vergrößert. Vor dem Hintergrund der laut
„Energiestrategie 2050“ selbst gesteckten Ziele eines Ausbaus der neuen Erneuerbaren bis 2035 auf rund
28 % der gesamten Stromproduktion sind die vergleichsweise hohen Förderwerte jedoch wenig überraschend. Da die neuen erneuerbaren Energien zukünftige gesellschaftliche Folgekosten der Stromerzeugung
vermeiden helfen, sollte dies nicht als Beleg für die „zu hohen Kosten“ der neuen erneuerbaren Energien
oder gar für die geringeren Kosten von Atomstrom gewertet werden. Die heute diskutierten Kosten der
Förderung von neuen erneuerbaren Energien sind für die Atomenergie in anderer Form und im Laufe der
letzten Jahrzehnte ebenfalls und in noch größerem Ausmaß gewährt worden (s.o.).
Hätten die AKW-Betreiber auch nur einen relevanten Teil der Kosten selbst tragen müssen, wäre diese
Technologie vermutlich nie eingeführt worden. Die hohen vergangenen Förderungen haben die heutige
Marktposition der Atomenergie überhaupt erst ermöglicht. Fast alle Förderungen sind zumindest indirekt
relevant für die Markteinführung und Wettbewerbsvorteile zugunsten der Atomenergie. Die Evolutorische
Ökonomik zeigt, dass ein in der Vergangenheit eingeschlagener Entwicklungspfad Innovationen erschwert
oder sogar verhindern kann. So verfügen etablierte Technologien über eine Reihe von Vorteilen, die den
Marktdurchbruch für Innovationen alternativer Energien erschweren (so genannte Pfadabhängigkeit). Die
Entwicklung der vergangenen 50 Jahre hätte mehr und frühere Chancen für umweltfreundliche Energien
bereitgehalten, wären zum Beispiel nicht die Stromnetze auf zentrale Kraftwerke ausgerichtet oder die
Forschung nicht einseitig in Richtung Atomenergie gelenkt worden. Aber auch heute ist die Atomenergie,
wenn die Förderungen und verdeckten Subventionen mit eingerechnet werden, vermutlich nicht wettbewerbsfähig.
Es gilt weiterhin zu berücksichtigen, dass die staatlichen Förderungen im Falle der neuen erneuerbaren
Energien nachhaltigen und umweltfreundlichen Technologien zu Gute kommen, die umwelt- und klimaschädliche sowie risikobehaftete Technologien wie Atomenergie und Kohle ablösen sollen. Die anfänglichen Investitionen zahlen sich aus, wenn die Kostendegressionen zu niedrigeren Strompreisen führen. Im
Gegensatz dazu verursacht die Atomenergie hohe und bisher kaum bezifferbare Folgekosten, die erst nach
Abschaltung jeglicher Kraftwerke fällig werden. So wird beispielsweise der Umgang mit radioaktiven Abfällen, die für Millionen Jahre gefährlich bleiben, teurer werden als heute angenommen. Die Atomenergie
wird daher auch in Zukunft ohne einen Beitrag zur Stromerzeugung Kosten verursachen, die zukünftige
Generationen finanzieren müssen.
8
Dieser Förderwert ist nicht mit dem KEV-Zuschlag zu verwechseln, da die Förderungen ins Verhältnis zur jeweils erzeugten
Strommenge gesetzt werden (in diesem Fall: Strom aus neuen erneuerbaren Energien). Beim KEV-Zuschlag hingegen bezieht
sich der Förderwert auf einen bestimmten Stromverbrauch, unabhängig davon wie der Strom erzeugt wurde.
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2.2
Gesamtgesellschaftliche Kosten der Stromerzeugung im Jahr 2014
Ein relevanter Teil der Förderungen bei den neuen erneuerbaren Energien ist mit dem KEV-Zuschlag direkt
in der Stromrechnung ausgewiesen und damit für den Verbraucher transparent. Die staatlichen Förderungen von Atomenergie sind hingegen „versteckte Kosten“ und werden nicht direkt mit dem Strompreis in
Verbindung gebracht. Sie belasten stattdessen den Staatshaushalt oder stellen finanzielle Risiken dar und
werden damit indirekt über die Beiträge der Steuerzahler finanziert. Insbesondere die den AKWBetreibern entstehenden Vorteile durch die Duldung zu geringer Kapitalkosten müssen in diesem Kontext
erwähnt werden. Darüber hinaus verursacht die Atomenergie hohe sogenannte „externe Kosten“, insbesondere durch das Risiko nuklearer Unfälle, die letztlich ebenfalls von der Gesellschaft getragen werden
müssen.
Auf Grundlage der Ergebnisse zu den staatlichen Förderungen erfolgt in einem weiteren Schritt beispielhaft für das Jahr 2014 eine Gegenüberstellung der gesamtgesellschaftlichen Kosten der Atomenergie und
der unterschiedlichen erneuerbaren Energien. Zum Strompreis werden die Kosten der budgetrelevanten
staatlichen Förderungen (im Falle der Atomenergie auch der budgetunabhängigen finanziellen Vorteile)
und die „externen Kosten“ von Strom aus Atomenergie und erneuerbaren Energien aufaddiert.
a)
Verkaufspreis des Stroms
Der erste Kostenfaktor bei den gesamtgesellschaftlichen Stromkosten ist der „Verkaufspreis“ des Stroms
selbst. Dabei ist zwischen der Atomenergie und den unterschiedlichen (neuen) erneuerbaren Energien zu
unterscheiden:
1.
Atomenergie: Als durchschnittlicher Preis für Bandenergie werden hier 5 Rp/kWh angenommen.
9
Diese vorsichtige Schätzung einer früheren Studie der Schweizerischen Energie-Stiftung (SES)
scheint auch vor dem Hintergrund plausibel, dass sie sich gut mit dem Ergebnis einer alternativen
Berechnungsmethode deckt: Dem nach der Bruttoerzeugung in 2014 gewichteten Durchschnitt aus10
gewiesener Stromgestehungskosten der Atomkraftwerke Gösgen, Leibstadt und Mühleberg. Die
Stromgestehungskosten können als geeignete Schätzung für den durchschnittlichen Marktpreis von
Bandenergie gelten, da die Schweizer Elektrizitätsversorgungsunternehmen angehalten sind, ihren
Stromverkaufspreis an ihre Gestehungskosten anzulehnen. Die Eidgenössische Elektrizitätskommission (ElCom) ist als Regulierungsbehörde für die Überprüfung zuständig.
2.
Erneuerbare Energien: Ein Teil der Stromerzeugung aus neuen erneuerbaren Energien (2014 rund 27
Prozent) erhält durch die KEV feste Vergütungssätze, die anhand von Referenzanlagen pro Techno11
logie und Leistungsklasse festgelegt werden. Für einen weiteren Teil (rund 6 Prozent) erfolgt eine
Förderung über die Mehrkostenfinanzierung (MKF), die ebenfalls über den KEV-Fonds finanziert wird.
Der größte Teil der gesamten Erzeugung aus neuen Erneuerbaren (rund zwei Drittel) erhält jedoch
keine gesonderte Vergütung über den KEV-Fonds, sondern erhält von den Energieversorgungsunternehmen einen Abnahmepreis, der zwischen dem Marktpreis der KEV-geförderten neuen Erneuerbaren und den jeweiligen KEV-Vergütungen liegt.
Daher setzen sich die durchschnittlichen Verkaufspreise für die unterschiedlichen (neuen) erneuerbaren Energien aus drei Komponenten zusammen: dem KEV-Teil, dem MKF-Teil und der Vermarktung außerhalb dieser beiden Förderinstrumente. Zusammengenommen werden Werte in einer
9
10
11
SES 2013: Atomvollkosten. Was der Atomstrom wirklich kostet.
Für eine ausführlichere Beschreibung der Methodik und der verwandten Quellen siehe Kapitel 5
‎ im Anhang dieser Studie.
Siehe Datenblatt B.1 zur Kostendeckenden Einspeisevergütung im Anhang.
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Spanne von 5,0 Rp/kWh (Großwasserkraft) bis 28,2 Rp/kWh (Photovoltaik) angenommen (vgl. Abbil12
dung 4).
b)
Staatliche Förderungen und finanzielle Vorteile
Bei den staatlichen Förderungen als zweite Kostenkomponente sind die Förderbereiche herauszufiltern,
die direkte Auswirkungen auf den Staatshaushalt haben - bzw. im Falle der Kapitalkostenvorteile Auswirkungen haben können - und so den Steuerzahler an der Finanzierungslast beteiligen. Um die Zusatzkosten
der staatlichen Förderungen zu ermitteln, werden demnach im Falle der erneuerbaren Energien die Förde13
rungen im Bereich „A. Finanzhilfen“ berücksichtigt. Während die gesamten Erneuerbaren, inkl. Großwasserkraft, hier lediglich 0,12 Rp/kWh aufweisen, liegt dieser Wert für die neuen Erneuerbaren mit
0,93 Rp/kWh deutlich höher. Somit wird im Falle der Großwasserkraft der erste Werte, für die neuen erneuerbaren Energien der zweite Wert zu Grunde gelegt. Für die Atomenergie wird neben dem Bereich „A.
Finanzhilfen“ auch der Bereich „B. Weitere finanzielle Vorteile“ berücksichtigt, da dieser Bereich mit
hoher Wahrscheinlichkeit direkte oder indirekte Auswirkungen auf den Staatshaushalt bzw. die Steuerzahler hat.
Der unabhängige Finanzmarktexperte Kaspar Müller (vgl. u.a. Müller 2008) zeigt auf, dass die Kernkraftwerke Gösgen (KKG) und Leibstadt (KKL) über viele Jahre finanzielle Vorteile erzielt haben, indem sie
1.
ihre Ansprüche an die Stilllegungs- und Entsorgungsfonds in der Bilanz systematisch überbewertet,
2.
nicht werthaltige "zu amortisierende Kosten für Nachbetrieb, Stilllegung und Entsorgung" in der
Bilanz fälschlicherweise aktiviert und
3.
Kapital zu gering verzinst haben.
Je nach Annahmen bezüglich der Kapitalkostensätze bzw. der Kapitalverzinsung ergeben sich für die Zeit
1970-2014 dadurch versteckte Förderungen in Höhe von 4,9 bis 6,0 Mrd. CHF (nominal) bzw. 5,1 bis
14
6,3 Mrd. CHF (real). Im Jahr 2014 verursacht allein dieser Vorteil Kosten in Höhe von rund 1,1 Rp/kWh.
Im Ergebnis weist die Atomenergie mit mindestens 1,3 Rp/kWh einen deutlich höheren Wert an staatlichen
Förderungen auf als die unterschiedlichen (neuen) Erneuerbaren.
c)
Externe Kosten
Bei den erneuerbaren Energien werden die Ergebnisse der Ecoplan-Studie zu Grunde gelegt und auf den
Preisstand 2014 umgerechnet. Danach betragen die externen Kosten der Stromerzeugung aus Wasser
15
0,34 Rp/kWh, aus Wind 0,47 Rp/kWh, aus Photovoltaik 1,07 Rp/kWh und aus Biomasse 2,5 Rp/kWh. Die-
12
Für den KEV/MKF-Teil weist der Geschäftsbericht der Stiftung KEV genaue Werte aus. Für den Nicht-KEV/MKF-Teil liegen
jedoch keine präzisen Werte vor, weswegen hier Annahmen über die Höhe der Durchschnittsvergütungen getroffen werden
mussten. Für eine genauere Beschreibung des methodischen Vorgehens siehe Kapitel 5
‎ im Anhang dieser Studie.
13
14
15
Denn die Förderung im Rahmen des KEV-Zuschlags ist mit der ersten Kostenkomponente „Stromverkaufswert“ bereits abgedeckt. Es erfolgt keine Belastung für den Staatshaushalt.
Für eine ausführliche Dokumentation der Annahmen sowie der daraus resultierenden finanziellen Vorteile siehe Kapitel B.1
im Anhang dieser Studie.
Quelle: BFE (2012): Energiestrategie 2050 – volkswirtschaftliche Auswirkungen.
Diese Werte bilden die geschätzten Kosten der Luftbelastung als Summe der Schäden im In- und Ausland ab. Die durch Treibhausgase verursachten externen Kosten des Klimawandels wurden in der Ecoplan-Studie aus methodischen Gründen nicht er-
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se Werte umfassen u.a. aus der Luftbelastung resultierende Gesundheitskosten oder Kosten durch Ernteausfälle.
Für die externen Kosten von Atomkraft wird – unter Berücksichtigung von Schweizer Studien zu diesem
16
Thema - auf Vorarbeiten aus dem deutschen Kontext zurückgegriffen. Zu den externen Kosten der Atomenergie in der Schweiz liegen Schätzungen in der Bandbreite von 0,2 bis 36,92 Rp/kWh vor – die verschiedenen Schätzungen weichen also fast um den Faktor 200 voneinander ab. Ein wesentlicher Grund für die
große Bandbreite ist vor allem, dass die Risiken eines Atomunfalls mit sehr hohen Kosten und sehr geringen Wahrscheinlichkeiten verbunden sind und dass sowohl für die Kosten als auch für die Wahrscheinlichkeiten die Schätzungen stark variieren. Aus dieser Bandbreite methodisch fundiert einen „Best Guess“
herauszufiltern, ist nach Einschätzung der Autor_innen nicht möglich. Für die externen Kosten der Atomenergie kann lediglich eine verkleinerte Bandbreite, aber kein Punktwert angegeben werden.
Für den unteren Wert der Bandbreite wird auf die Hilfslösung des deutschen Umweltbundesamtes in der
Methodenkonvention zurückgegriffen, Atomenergie den Wert des nächst schlechtesten fossilen Brennstoffs
17
– Braunkohle – zuzuordnen, also 12,9 Rp/kWh. Als oberer Wert der Bandbreite wird auf Basis einer breiten Literaturauswertung und einer Expertenbefragung eine Neuberechnung des Schadenserwartungswertes
für den Fall katastrophaler nuklearer Unfälle verwendet. Für den reinen Schadenserwartungswert wird
eine Bandbreite von aus heutiger Sicht realistischen Annahmen und Methoden zugrunde gelegt, woraus
unter Berücksichtigung eines Risikoaversionsfaktors externe Kosten der Atomenergie von 41,3 Rp/kWh
resultieren. Methodik und Annahmen zur Wahrscheinlichkeit schwerer Unfälle, zu den dann zu erwartenden Folgekosten und den entsprechenden Wertansätzen finden sich im Hintergrundpapier „Externe Kosten
der Atomenergie“ des FÖS aus dem Jahr 2012.
Abbildung 4 Gesamtgesellschaftliche Kosten der Stromerzeugung im Jahr 2014 im Vergleich
fasst. Dieser Teil ist in der absoluten Höhe bei den erneuerbaren Energien vernachlässigbar, wie vergleichbare Studien im
deutschen Kontext zeigen (siehe Ausführungen in FÖS 2015).
16
17
Siehe methodische Ausführungen und Quellen im Anhang, Kapitel ‎4, FÖS (2012): Externe Kosten der Atomenergie und Reformvorschläge zum Atomhaftungsrecht. Hintergrundpapier zur Dokumentation von Annahmen, Methoden und Ergebnissen.
Dieses pragmatische Vorgehen soll helfen, die große Bandbreite an Schätzungen einzugrenzen. Dahinter steht die Idee, die
externen Kosten des nächst schlechtesten Energieträgers anzusetzen, der die Lücke in der Stromerzeugung schließen könnte,
wenn ein Atomausstieg angedacht ist. Für Deutschland wäre dies die Braunkohle. Da die Schweiz in den letzten Jahren Strom
in der Größenordnung von 12 TWh (bei rund 68 TWh Erzeugung) aus Deutschland importiert hat, kann dieser Ansatz auch auf
die Schweiz übertragen werden, vgl. UBA (2012): Ökonomische Bewertung von Umweltschäden. Methodenkonvention 2.0 zur
Schätzung von Umweltkosten, Abschnitt 2.5.4.
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Abbildung 4 gibt eine Übersicht über die gesamtgesellschaftlichen Kosten (Strompreis, KEV, staatliche Förderungen und externe Kosten) der verschiedenen Stromerzeugungstechnologien. Werden alle Kosten berücksichtigt, hat die Atomenergie mit bis zu 47,9 Rp/KWh bei weitem die höchsten
Kosten. Wenn man bei der Photovoltaik einen Neuanlagenvergleich machen würde, wären die Kosten nochmals deutlich geringer (siehe Fußnote 18).
Im Ergebnis trägt die Gesellschaft im Jahr 2014 bei einer Kilowattstunde Strom aus Großwasserkraft Kosten in Höhe von 5,6 Rappen, aus Kleinwasserkraft von 12,5 Rappen, aus Wind von 16,1 Rappen, aus Bio18
masse von 17,8 Rappen und aus Photovoltaik von 29,4 Rappen. Die Gesamtkosten für Atomenergie summieren sich hingegen auf mindestens 19,2 Rappen je Kilowattstunde. Wird der obere Wert der Bandbreite
der externen Kosten von 41,3 Rp/kWh verwendet, liegen die gesellschaftlichen Kosten der Atomenergie
sogar bei 47,9 Rp/kWh. Dies zeigt, dass es insbesondere die externen Kosten sind, die die Atomenergie zur
teuersten Energie für die Gesellschaft machen.
Bereits heute sind sämtliche neuen erneuerbaren Energien günstiger als die Atomenergie, wenn außer dem
Strompreis auch die Kosten von staatlichen Förderungen sowie Umwelt-, Klima- und insbesondere Risikokosten einbezogen werden. Dies sollte bei der Diskussion um „bezahlbaren Strom“ und der Debatte um die
zukünftige Energieversorgung berücksichtigt werden. Wird die untere Bandbreite der externen Kosten der
Atomenergie angelegt, liegt lediglich die Photovoltaik über den hohen Kosten der Atomenergie.
18
Im Gegensatz zu den anderen neuen Erneuerbaren sind die Vergütungssätze für Photovoltaik in den letzten Jahren stark
gesunken. Für 2014 in Betrieb genommene Anlagen lag die durchschnittliche Vergütung bei 25 Rp/kWh (mengengewichteter
Durchschnittswert über alle Anlagentypen, d.h. freistehend, angebaut und integriert) (BFE 2015a). Zum 01.04. und
01.10.2015 werden die Vergütungssätze für PV-Anlagen erneut abgesenkt (BFE 2014a). Ein Neuanlagenvergleich würde daher
ein deutlich abweichendes Bild zu der hier vorgenommenen Betrachtung des gesamten Anlagenbestands ergeben. Dies zeigt
das große, zum Teil bereits realisierte, Potenzial der PV.
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3
Atom-Abgabe 2014
Es wurde gezeigt, dass insbesondere bei der Atomenergie Kosten durch staatliche Förderungen und Risiken
für die Gesellschaft entstehen, die bisher im Strompreis nicht abgebildet sind. Ein wichtiger Bestandteil
des Förderwerts der erneuerbaren Stromerzeugung ist mit dem KEV-Zuschlag hingegen transparent im
Strompreis abzulesen. Würden staatliche Förderungen und die Risikokosten der Atomenergie wie bei der
KEV auf alle Endverbraucher umgelegt, würde eine solche „Atom-Abgabe“ einen deutlichen Zuschlag auf
den Endverbraucher-Strompreis bewirken.
Tabelle 1
Atom-Abgabe: Theoretische Kostenumwälzung von staatlichen Förderungen und
externen Kosten der Atomenergie sowie der neuen Erneuerbaren für das Jahr 2014
2014
Summe der
umzulegenden Kosten
zur Kostenverteilung angelegter Stromverbrauch
Abgabe auf Stromverbrauch
57,5 TWh
Zusatzkosten Atomenergie außerhalb des Strompreises
Staatliche Förderungen:
Finanzhilfen und Vorteile durch zu geringe Kapitalkosten (min)
0,32 Mrd. CHF
0,56 Rp/kWh
Externe Kosten (min)
3,41 Mrd. CHF
5,92 Rp/kWh
3,73 Mrd. CHF
6,48 Rp/kWh
0,04 Mrd. CHF
0,08 Rp/kWh
0,03 Mrd. CHF
0,06 Rp/kWh
∑ Atom-Abgabe
Zusatzkosten neue Erneuerbare außerhalb des Strompreises
Staatliche Förderungen:
Finanzhilfen
Externe Kosten
∑ Neue-Erneuerbare-Energien-Umlage
0,07 Mrd. CHF
0,14 Rp/kWh
Die staatlichen Förderungen und die nicht internalisierten externen Kosten der Atomenergie haben im Jahr
2014 ein Volumen von mindestens 3,7 Mrd. CHF. Dieser Wert ist mehr als zehn Mal so hoch wie die Summe
der direkten und indirekten Förderungen der erneuerbaren Energien aus KEV-Fonds, staatlichen Förderun19
gen und externen Kosten (zusammen ca. 340 Mio. CHF). Wären diese Zusatzkosten der Atomenergie 2014
nach KEV-Methode umgelegt worden, hätte die Atom-Abgabe den Strompreis um 6,5 Rp/kWh erhöht. Selbst
gegenüber dem im Jahr 2015 auf 1,1 Rappen gestiegenen KEV-Zuschlag ist das noch sechs Mal so viel.
19
Diese Summe setzt sich aus rund 270 Mio. CHF KEV-Fonds, rund 40 Mio. CHF an Finanzhilfen und rund 30 Mio. CHF an externen Kosten zusammen.
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Abbildung 5 Strompreis und Zusatzkosten neue erneuerbare Energien vs. Atomenergie 2014
Abbildung 5 veranschaulicht, welche Kosten bisher im Strompreis noch nicht enthalten sind. Bei der
Einpreisung der Zusatzkosten der Atomenergie (Förderungen und Risiko) nach KEV-Methode würden
private Haushalte statt rund 21 Rappen durchschnittlich rund 28 Rappen für eine Kilowattstunde
Strom bezahlen.
Dieser Vergleich zeigt, dass der KEV-Zuschlag für die Gestaltung einer umweltfreundlicheren und zukunftsfähigen Energieversorgung eine deutlich günstigere Kostenbelastung ist, selbst unter der Annahme eines
erheblichen Anstiegs. Anders als häufig angenommen sind die neuen erneuerbaren Energien nicht die
„Preistreiber“ der Stromversorgung, sondern sie ersetzen Energieträger mit viel höheren Folgekosten für
Steuerzahler und Gesellschaft.
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III ANHANG
1
Ergebnisse staatliche Förderungen
Tabelle 2
Staatliche Förderungen der Atomenergie 1970-2014
Alle Angaben in Mio. CHF
nominal
min.
max.
A.
A.1
A.2
A.3
A.4
A.5
Finanzhilfen
Forschung und Entwicklung
davon: Euratom (Anteil CH)
Internationale Atomenergieagentur
Endlagerstandortsuche
davon: BFE-Aufwand
davon: Nagra, Beiträge Bund
Beitrag Tschernobyl
ENSI, Beiträge des Bundes
2.436
2.163
518
161
55
37
18
36
21
real (Preise 2014)
min.
max.
3.067
2.757
584
193
56
37
19
40
21
Durchschnittlich in Rappen pro kWh
B.
B.1
B.2
B.3
Weitere finanzielle Vorteile
Unterbewertung der Ansprüche an die
Stilllegungs- und Entsorgungsfonds
Aktivierung zu amortisierender Kosten für
Nachbetrieb, Stilllegung und Entsorgung
Unzureichende Kapitalverzinsung
Durchschnittlich in Rappen pro kWh
real (1970-2014) im Jahr 2014
min.
max.
min.
max.
1.819
1.549
0
193
56
37
19
0
21
16
2
0
6
5
5
0
0
3
0,21
0,06
4.858
5.991
5.107
6.300
5.107
6.300
280
341
308
347
309
348
309
348
26
29
654
3.896
817
4.827
657
4.142
821
5.131
657
4.142
821
5.131
61
193
76
236
0,60
0,74
1,06
1,29
6.926
8.118
295
357
0,81
0,95
1,12
1,35
Durchschnittlich in Rappen pro kWh
A. + B. Summe Finanzhilfen und weitere
finanzielle Vorteile
Förderungen Anteil
Stromerzeugung
gesamte Förderungen 1970-2014
7.294
8.427
8.174
9.367
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Tabelle 3
Staatliche Förderungen der erneuerbaren Energien 1970-2014
Alle Angaben in Mio. CHF
gesamte Förderungen 1970-2014
nominal
EE
(ges.)*
A.
A.1
A.2
A.3
A.4
A.5
Finanzhilfen
Forschung und Entwicklung
Ausgaben Kantone
Ausgaben Energieschweiz
Beiträge internat. Organisationen
Mittel aus Netzzuschlägen, ohne KEV
1.601
1.428
81
90
1
2
Nur
nEE**
1.529
1.355
81
90
1
2
real (Preise
2014)
EE
Nur
(ges.)
nEE
1.828
1.644
82
99
1
2
1.751
1.568
82
99
1
2
Durchschnittlich in Rappen pro kWh
B.
B.1
B.2
B.3
B.4
Weitere finanzielle Vorteile
Kostendeckende Einspeisevergütung
Mehrkostenfinanzierung
Einmalvergütung
Stabilisierungsprogramm PV
1.179
847
307
13
13
1.179
847
307
13
13
1.178
845
308
13
13
Durchschnittlich in Rappen pro kWh
A.+B. Summe: Finanzhilfen und weitere
finanzielle Vorteile
2.780
Durchschnittlich in Rappen pro kWh
3.006
1.178
845
308
13
13
Förderungen Anteil Stromerzeugung
real 1970-2014
EE
(ges.)
Nur nEE
im Jahr 2014
EE
(ges.)
Nur nEE
1.022
896
81
42
0
2
950
825
81
42
0
2
47
41
4
2
0
0
44
38
4
2
0
0
0,07
0,68
0,12
0,93
1.178
845
308
13
13
1.178
845
308
13
13
304
270
27
6
0
304
270
27
6
0
0,08
0,84
0,77
6,38
2.200
2.128
351
348
0,14
1,52
0,89
7,32
* Die Spalten EE (ges.) weisen die Förderungen der gesamten erneuerbaren Energien aus, d.h. inkl. Großwasserkraft.
** Die Spalten nEE weisen lediglich die Teilmenge der Förderungen für die neuen erneuerbaren Energien aus.
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2
Übersicht über die erfassten Arten von staatlichen Förderungen im Energiebereich
Atomenergie
A. Finanzhilfen
Erneuerbare Energien
A.1 Forschung und Entwicklung
A.1 Forschung und Entwicklung
davon: Euratom (Anteil CH)
A.2 Ausgaben Kantone
A.2 Internationale Atomenergieagentur
A.3 Ausgaben Energieschweiz
A.3 Endlagerstandortsuche
A.4 Beiträge internat. Organisationen
A.4 Beitrag Tschernobyl
A.5 Mittel aus Netzzuschlägen, ohne KEV
A.5 ENSI, Beiträge des Bundes
B. Weitere
finanzielle Vorteile
B.1 Unterbewertung der Ansprüche an die
Stilllegungs- und Entsorgungsfonds
B.1 Kostendeckende Einspeisevergütung
B.2 Mehrkostenfinanzierung
B.2 Aktivierung zu amortisierender Kosten für
Nachbetrieb, Stilllegung und Entsorgung
B.3 Einmalvergütung
B.4 Stabilisierungsprogramm PV
B.3 Unzureichende Kapitalverzinsung
Weitere
Förderungen
(ohne systematische
Quantifizierung und
ohne Berücksichtigung
in der Summe)
1. Vor 1970 angefallen Förderungen (z.B.
Versuchsreaktor Lucens und Bau von Beznau I)
1. Ggf. weitere kantonal sowie kommunal
geförderte Projekte
2. Zu geringe Einzahlungen in Stilllegungs- und
Entsorgungsfonds
3. Zu geringe Rückstellungen (und nicht von
Anfang an gezahlt)
4. Zu geringe Eigenkapitalquote der
Kernkraftwerke
5. Keine Neubaureserven angelegt
6. Kostenlose Inanspruchnahme von
Systemdienstleistungen
Ein weiterer relevanter Kostenblock, der nicht auf der Stromrechnung auftaucht und Marktpreise verfälscht, sind die sogenannten „externen Kosten“. Da es in der Wissenschaft umstritten ist, ob die „nichtEinpreisung“ der externen Kosten eine staatliche Förderung darstellt, wird dieser Teil in der Studie gesondert aufgeführt.
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3
3.1
Ergebnisse Datenblätter
Datenblätter Atomenergie
3.1.1
A. Finanzhilfen
A.1 Finanzhilfen für Forschung und Entwicklung
Kurzbeschreibung
Im Folgenden werden die Finanzhilfen der Schweiz für Forschung und Entwicklung der Atomenergie quantifiziert. Dies beinhaltet Beiträge für Forschung und Entwicklung sowie für Demonstrationsprojekte der
Technologie, aktuell u.a. auf folgenden Feldern: Regulatorische Sicherheitsforschung, Kernfusion und nukleare Abfälle (BFE 2013a).
Quantifizierung
Als Datenquelle wird die Datenbank „RD&D statistics“ der Internationalen Energieagentur (IEA) genutzt,
welche die Forschungsausgaben der IEA-Mitgliedsstaaten für die unterschiedlichen Energieträger beziffert.
Diese Daten stehen erst ab dem Jahr 1974 zur Verfügung (IEA 2014). Wie eine einfache Anfrage aus dem
Jahr 1998 zeigt, werden bereits seit 1956 Finanzhilfen im Atombereich gewährt (Baumann 1998). Ein Vollständigeres Bild mit jahressscharfen Daten aller gewährten Finanzhilfen konnte erst für den Zeitraum ab
1970 ermittelt werden. Daher wird hier die Zeitreihe ab 1974 verwendet.
Besonders in den 70er- und 80er-Jahren ist ein starker Anstieg der Fördergelder für Forschung und Entwicklung von Atomenergie zu verbuchen. So stiegen die Finanzhilfen in diesem Bereich von rund
3,8 Mio. CHF im Jahr 1974 auf rund 73,6 Mio. CHF im Jahr 1990. Seitdem sank die Förderung wieder und
hat sich seit 2000 bei jährlich rund 50 Mio. CHF eingependelt. Demonstrationsprojekte wurden zwar laut
Bundesamt für Energie (BFE) bereits vor 2004 gefördert. Die IEA weist diese jedoch erst seither getrennt
aus. Sie machen allerdings (mit beispielsweise 1 % der Förderung der Atomenergie im Jahr 2004) jeweils
nur einen sehr geringen Teil der Gesamtfördermenge aus. Insgesamt wurde die Atomenergie im Bereich
20
Forschung und Entwicklung (inkl. Demonstrationsprojekte) über den Zeitraum von 1974 bis 2014 mit
rund 2,2 Mrd. CHF gefördert (real 2,8 Mrd. CHF).
Tabelle 4
Ausgaben für Forschungsförderung
1974-2014
in Mrd. CHF nominal
Summe
2,163
1974-2014
in Mrd. CHF real
2,757
2014
in Mrd. CHF
0,050
Es werden nur Finanzhilfen für Forschung und Entwicklung, inkl. Demonstrationsprojekte, die dem Bereich
der Kernfission zuzuzählen sind, der Stromerzeugung angerechnet. Die Förderungen im Bereich Stromerzeugung betragen daher im Zeitraum 1974-2014 1,55 Mrd. CHF real. Förderungen der Kernfusion werden
für den Bereich der Stromerzeugung nicht berücksichtigt.
20
Da für das Jahr 2014 noch keine aktuellen Daten verfügbar sind, wurde der Förderwert des Jahres 2013 fortgeschrieben.
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A.1 Beteiligung EURATOM (inkl. ITER) (Teil der Forschungsausgaben)
Kurzbeschreibung
Im Folgenden wird die Finanzierung nuklearer Projekte quantifiziert, welche die Schweiz im Rahmen des
EU-Forschungsprogramms EURATOM tätigt. Diese Beträge werden bereits vollständig vom Bereich „A.1
Finanzhilfen für Forschung und Entwicklung“ erfasst. Das EURATOM-Programm fördert die Atomenergieforschung in den Bereichen Kernspaltung, Kernfusion, Sicherheit, Stilllegung und Rückbau kerntechnischer
Anlagen, sowie Strahlenschutz und Behandlung von strahlendem Abfall (FÖS 2010). Das EURATOMProgramm ist heute Teil des EU-Forschungsrahmenprogramms (FRP) und macht im derzeitigen FRP „Horizon 2020“ 6 % der gesamten EU-Forschungsförderung aus (Nuklearforum Schweiz 2015).
Seit 1978 ist die Schweiz mit dem EURATOM-Forschungsprogramm im Bereich der Fusionsforschung assoziiert. Sie zahlt jährliche Beiträge, entsprechend des relativen Bruttoinlandsprodukts (BIP) der Schweiz zu
jenem der EU. Im Gegenzug wird die Schweiz in Bezug auf das EURATOM-Programm wie ein EU-Mitglied
behandelt (Europäische Kommission 2015) . Dies bedeutet, dass die Schweiz das „European Fusion Development Agreement“ (EFDA) unterzeichnet hat und darin repräsentiert ist, wodurch der Schweiz Zugang zum
Experimentalreaktor „Joint European Torus“ (JET) in der UK gewährt wird. Des Weiteren ist die Schweiz
wie ein EU-Mitglied im ITER-Projekt involviert und ist im Vorstand von „Fusion for Energy“ (F4E) vertreten,
21
22
welches die Beschaffungsagentur des ITER-Projekts ist. Auch war die Schweiz in CCE-Fu , dem für das
EURATOM-Fusionsprogramm zuständigen Komitee, vertreten. Zusätzlich hat die Schweiz bis 2010 freiwillige Beiträge im Rahmen des „Broader-Approach Agreements“ zwischen der EU und Japan gezahlt. Später
wurde das EURATOM-Forschungsprogramm in die EU-Forschungsrahmenprogramme integriert (Europäische
Kommission 2015).
Seit 2007 nimmt die Schweiz am gesamten EURATOM-Forschungsprogramm teil. Seit 2014 wird ITER allerdings nicht mehr über EURATOM finanziert, sondern gesondert über eine separate Budgetlinie im EUHaushaltsplan (SBFI/IFI 2015). Dennoch ist die Schweiz weiter an dem Projekt beteiligt und ist weiterhin
Mitglied des F4E Vorstands.
Quantifizierung
Für die Jahre 1978-2006, in welchen die Schweiz lediglich am Fusionsteil des EURATOM-Programms beteiligt war, wird auf die EU-Haushaltspläne als Datengrundlage zurückgegriffen (EU 2014). Hier werden jeweils unter dem Titel 6011 „Kooperationsabkommen Schweiz-Euratom im Bereich der kontrollierten thermonuklearen Fusion und der Plasmaphysik — Zweckgebundene Einnahmen“ die Schweizer Beiträge beziffert.
In der Schweizer Staatsrechnung werden seit 2007 die EURATOM-Beiträge gelistet (EFV 2015a). Allerdings
werden teils lediglich die Kosten für den Fusionsteil gesondert gelistet, während die Kosten für Fission, an
welcher die Schweiz sich ebenfalls seit 2007 beteiligt, unter den Gesamtausgaben der Schweiz für das
jeweilige Forschungsrahmenprojekt genannt werden und somit nicht klar beziffert werden können. In diesen Fällen wurde lediglich der Fusionsteil eingerechnet. Somit handelt es sich bei diesen Kalkulationen
eher um eine konservative Einschätzung.
21
22
ITER steht für den „Internationalen Thermonuklearen Experimentalreaktor“ in Frankreich.
CCE-Fu steht für “Consultative Committee for the EURATOM Specific Research and Training Programme in the Field of Nuclear Energy (Fusion)”.
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Daneben werden in den Staatsrechnungen teils unter dem Posten „Beiträge an Dritte“ (bzw. im Jahr 2007
unter dem Posten „Flankierende Maßnahmen zu den Forschungsrahmenprogrammen“) Zahlungen für die
JET- und ITER-Projekte beziffert. Da das ITER-Projekt seit 2014 nicht mehr über EURATOM finanziert wird,
werden die ITER-Beiträge der Schweiz für dieses Jahr in der Schweizer Staatsrechnung gesondert gelistet.
Für die Kalkulation der Ausgaben werden diese Beträge hier ebenso einbezogen. Weil für 2014 die Beiträge
für den „JET Joint Fund“, sowie den das ITER-Projekt unterstützenden „Fusion for Energy Joint
Fund“ nicht gesondert genannt werden, wurde angenommen, dass diese Beiträge seit 2013 konstant geblieben sind.
Insgesamt sind die Beiträge für das EURATOM-Programm von rund 6 Mio. CHF (nominal) im Jahr 1979 auf
etwa 48 Mio. CHF im Jahr 2014 deutlich angestiegen. Dabei hat die Beteiligung am vollen EURATOMProgramm ab 2007 zu deutlich höheren Ausgaben geführt. Insbesondere in den Jahren 2012 und 2013 fallen die Beiträge deutlich höher aus (nominal 52 bzw. 74 Mio. CHF), was hauptsächlich darauf zurückzuführen ist, dass die EU sich entschieden hat, die ITER Beiträge aufzustocken, und dementsprechend die
Schweizer Beiträge höher waren (SBFI/IFI 2015). Insgesamt belaufen sich die Ausgaben der Schweiz für das
EURATOM-Programm inklusive ITER über den Zeitraum von 1978 bis 2014 auf rund 518 Mio. CHF (real
584 Mio. CHF).
Tabelle 5
Ausgaben für Beteiligung an EURATOM (inkl. ITER)
1978-2014
in Mrd. CHF nominal
Summe
0,518
1978-2014
in Mrd. CHF real
0,584
2014
in Mrd. CHF
0,048
Die EU-Ausgaben im Bereich der Atomenergie werden für die Gesamtsubventionen gewertet, aber nicht
der Stromerzeugung in der Schweiz zugerechnet, da sie nicht unmittelbar der Stromerzeugung in der
Schweiz zu Gute kommen.
A.2 Beiträge internationale Organisationen
Kurzbeschreibung
Seit 1957 ist die Schweiz Mitglied der 164 Mitglieder umfassenden Internationalen Atomenergieagentur
(IAEA), welche die sichere und friedliche Nutzung atomarer Energieforschung und –technologie fördert
(IAEA 2015). Im Folgenden werden die IAEA-Mitgliedsbeiträge der Schweiz seit 1970 quantifiziert.
Quantifizierung
Zur Quantifizierung der Mitgliedsbeiträge der Schweiz an die IAEA werden Daten der von der Eidgenössischen Finanzverwaltung (EFV) zur Verfügung gestellten Datenbank der Bundessubventionen genutzt (EFV
2014). Hier werden die jährlichen Beiträge ab 2005 beziffert. Für die Jahre vor 2005 werden nur für jedes
fünfte Jahr die Beiträge ausgewiesen. Die Daten der fehlenden Jahre konnten durch Nachfrage bei der EFV
ergänzt werden (EFV 2015b).
Neben der EFV erhebt auch die IAEA Daten über die Beiträge ihrer Mitglieder. Auffällig ist, dass diese fast
über den gesamten betrachteten Zeitraum kleiner sind. In der Summe beträgt die Differenz nominal rund
48 Mio. CHF (rund 30 %). Gründe für die Unterschiede könnten laut Eidgenössischer Finanzverwaltung sein,
dass die Zahlungen unterschiedlich verbucht wurden, und dass die IAEA-Daten Beiträge anderer Institute
enthalten könnten. Des Weiteren könne es zu Verschiebungen von Buchungen zwischen verschiedenen
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Was Schweizer Strom wirklich kostet ● Seite 23 von 54
Rechnungsjahren gekommen seien, welche die Unterschiede erklären könnten. Weitere kleine Differenzen
können durch verschiedene angewandte Wechselkurse entstehen (BFE 2015b).
Da die von der IAEA angegebenen Daten möglicherweise Beiträge diverser Schweizer Institute enthalten,
und da die EFV jene Zahlen ausweist, die effektiv aus dem Schweizer Haushalt gezahlt wurden, werden
letztere hier verwendet.
Die IAEA-Mitgliedsbeiträge der Schweiz sind von jährlich etwa 0,5 Mio. CHF (nominal) im Jahr 1970 auf
rund 5,6 Mio. CHF im Jahr 2014 angestiegen. Insgesamt belaufen sich die Ausgaben über den Zeitraum
1970-2014 auf rund 161 Mio. CHF (real 193 Mio. CHF).
Tabelle 6
Ausgaben für die Beteiligung an der IAEA
1970-2014
in Mrd. CHF nominal
Summe
1970-2014
in Mrd. CHF real
0,161
2014
in Mrd. CHF
0,193
0,006
Die Ausgaben für die Beteiligung an der IAEA werden vollständig dem Bereich der Stromerzeugung zugerechnet.
A.3 Endlagerstandortsuche
Kurzbeschreibung
Im Folgenden wird abgeschätzt, in welcher Höhe sich der Staat an den Kosten für die Standortsuche für
geologische Tiefenlager beteiligt. Gemäß dem Sachplan für geologische Tiefenlager trägt das Bundesamt
für Energie (BFE) die Gesamtverantwortung, unterstützt durch die Kantone bei der Durchführung der regionalen Partizipation und bei der Zusammenarbeit mit den Gemeinden. Die Nationale Genossenschaft für
die Lagerung radioaktiver Abfälle (Nagra) wiederum hat die Funktion, die erdwissenschaftlichen Grundlagen zu erarbeiten und Vorschläge für die Wahl der Standorte zu unterbreiten. Schließlich entscheidet der
Bundesrat jeweils über den Abschluss der drei Etappen der Endlagerstandortsuche. Verschiedene Behörden
wie das ARE, Bundesamt für Umwelt (BAFU) und Eidgenössische Nuklearsicherheitsinspektorat (ENSI) nehmen verschiedene Prüfungen vor (BFE 2008).
Die Abschätzung der Kostenbeteiligung des Staates fokussiert sich auf
1.
die Kosten, die beim BFE speziell für die Standortsuche anfallen, sowie
2.
die Beiträge des Bundes an die Nagra, die eigens für die Standortsuche zuständig ist.
Nicht mit erfasst werden die Kosten für Partizipation, Anhörungen und Konsultationen, ebenso wie die
raumplanerischen und Umwelt-Beurteilungen durch das ARE und das BAFU und die zusätzlichen Kosten des
23
Bundesrats und des Parlaments. Die Kosten, die beim Eidgenössischen Nuklearsicherheitsinspektorat
(ENSI) für sicherheitstechnische Überprüfungen anfallen, sind im Datenblatt A.6 (s.u.) mit enthalten.
23
Der Aufwand, diese Kosten zu ermitteln, stünde nicht im Verhältnis zu den zur Verfügung stehenden Ressourcen.
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Quantifizierung
Die Ausgaben für die Endlagerstandortsuche, die beim BFE angefallen sind, wurden der Staatsrechnung
(EFV, diverse Jahrgänge) für die öffentlich verfügbaren Jahrgänge 2004–2014 entnommen. Dort ist in der
Erfolgsrechnung der Posten „A2111.0147 Entsorgung radioaktiver Abfälle“ gesondert aufgeführt.
Als Datenquellen für die Beteiligung des Bundes an den Kosten der Nagra werden die Geschäftsberichte
der Nagra (Nagra, diverse Jahrgänge) zugrunde gelegt. Öffentlich verfügbar sind die Berichte von 2003 bis
2013. Dort sind jeweils in der „kumulierten Rechnung“ der Jahresrechnungen die Beiträge der „Schweizerischen Eidgenossenschaft“ aufgeführt. Ebenfalls in diesen Rechnungen genannt werden Verwaltungskostenbeiträge, von denen allerdings nicht offengelegt wird, von welchen Organisationen diese Kosten getragen werden. Daher mussten die Verwaltungskosten, die allenfalls der Bund mit trägt, vernachlässigt werden. Die Beiträge des Bundes seit der Gründung im Jahre 1972 bis 2002 wurden basierend auf den verfügbaren Daten (2003-2013) geschätzt. Dabei wurde angenommen, dass die Beiträge entsprechend des Trends
von 2003-2013 auch in den Jahren zuvor exponentiell angestiegen sind.
Tabelle 7
Staatliche Förderung der Endlagerstandortsuche via BFE und Nagra
1970-2014
in Mio. CHF nominal
1970-2014
in Mio. CHF real
2014
in Mio. CHF
Ausgaben des BFE
Bundesbeiträge Nagra
37,0
17,9
36,7
19,5
5,0
-*
Summe
55,0
56,5
5,0*
* Der Nagra-Geschäftsbericht 2014 ist bis dato noch nicht veröffentlicht.
Die staatlichen Förderungen der Endlagerstandortsuche werden vollständig dem Bereich der Stromerzeugung zugerechnet.
A.4 Beitrag zu den Folgekosten des Tschernobyl-Unfalls
Kurzbeschreibung
Im Folgenden wird aufgeführt, in welcher Höhe sich die Schweiz an den Folgekosten für die nukleare Katastrophe in Tschernobyl bzw. an der Förderung der Sicherheit der Kernenergie in Osteuropa finanziell beteiligt. Die Beteiligung erfolgt über Beiträge an die folgenden drei von der EBRD verwalteten Fonds (SECO
2001):

Chernobyl Shelter Fund (SCF): Der Fonds wurde im Dezember 1997 eingerichtet, um Mensch und
Umwelt vor den Gefahren zu schützen, die vom radioaktiven Inventar der Einheit 4 im Kernkraftwerk Tschernobyl ausgingen. Die Verwendung der Fondsgelder sind im „Shelter Implementation
Plan“ geregelt.

Nuclear Safety Account (NSA): Dieser Fonds wurde 1992 eröffnet und verfolgt das Ziel, Notmaßnahmen zur Verbesserung der kurzfristigen Sicherheit in risikoreichen Kernkraftwerken in Zentral- und
Osteuropa zu finanzieren.

International Decommissioning Support Funds (IDSF): Die Fonds unterstützen die Stilllegung risikoreicher Kernkraftwerke in Litauen, Bulgarien und der Slowakischen Republik. Der erste Fonds wurde
2000 eröffnet.
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Quantifizierung
Die Beiträge der Schweiz betragen laut SECO (2001) für

den "Chernobyl Shelter Fund" (CSF): 13.4 Mio. CHF,

den "Nuclear Safety Account" (NSA): 20 Mio. CHF,

die "International Decommissioning Support Funds" (IDSF): 3 Mio. CHF.
Die genauen Jahre, an denen die Zahlungen an die Fonds getätigt wurden, sind unsicher, darum müssen
für die Jahrgänge Annahmen getroffen werden. Den Annahmen wurden zum einen die o.g. Eröffnungsjahre
der Fonds zugrunde gelegt. Zum anderen scheint es nach 2011 keine weiteren Zahlungen gegeben zu haben, da im aktuellen Shareholderprofil der Schweiz bei der EBRD (EBRD 2015), bei der diese Fonds angesiedelt sind, im Vergleich zur zitierten Quelle von 2001 (SECO 2001) keine zusätzlichen Zahlungen aufgeführt sind. Darum wurden folgende Jahrgänge für die Beitragszahlungen angenommen:

den "Chernobyl Shelter Fund" (CSF): seit 1999

den "Nuclear Safety Account" (NSA): seit 1997

die "International Decommissioning Support Funds" (IDSF): seit 2000
Tabelle 8
Beiträge der Schweiz an den CSF, den NSA und die IDSF
1992-2014
in Mio. CHF nominal
1992-2014
in Mio. CHF real
2014
in Mio. CHF
Chernobyl Shelter Fund
Nuclear Safety Account
International Decommissioning Support Funds
13,4
20,0
3,0
14,7
21,6
3,3
0
0
0
Summe
36,4
39,6
0
Die Beiträge der Schweiz zu den Folgekosten des Tschernobyl-Unfalls werden zwar für die Gesamtsubventionen gewertet, aber nicht der Stromerzeugung in der Schweiz zugerechnet, da sie nicht unmittelbar der
Stromerzeugung in der Schweiz zu Gute kommen.
A.5 Öffentliche Ausgaben für die nuklearen Aufsichtsbehörden (HSK und ENSI)
Kurzbeschreibung
Im Folgenden werden die öffentlichen Ausgaben für die Aufsichtsbehörden des Bundes auf dem Gebiet der
Kernenergie aufgeführt. Vor 2009 wurde die Kernenergieaufsicht durch die beim BFE angesiedelte Hauptabteilung für die Sicherheit der Kernanlagen (HSK) ausgeübt. Am 1. Januar 2009 wurde die HSK in eine
eigene Organisation, das Eidgenössische Nuklearsicherheitsinspektorat (ENSI), überführt (ENSI o.J.). Entsprechend werden die folgenden Positionen erfasst:
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
die Leistungsverrechnungen des HSK für die Dienstleistungen, die sie für verschiedene Ämter erbrachte, sowie

die Abgeltungen des Bundes an das Eidgenössische Nuklearsicherheitsinspektorat (ENSI), mit denen
der Bund die von ihm beanspruchten Leistungen des ENSI abgilt.
Das ENSI finanziert sich grundsätzlich aus Erträgen, die hauptsächlich aus der Aufsichtstätigkeit des ENSI
stammen. Die Erträge setzen sich vorwiegend zusammen aus:

Gebühren von Gesuchstellern und Inhabern von Kernanlagen, nuklearen Gütern und radioaktiven
Abfällen sowie

Abgeltungen des Bundes. Diese werden für Leistungen getätigt wie z.B. die allgemeine Information
der Öffentlichkeit, die Mitwirkung an Gesetzen und Verordnungen sowie die Beantwortung parlamentarischer Anfragen. Darüber hinaus unterstützt der Bund die angewandte Forschung über die Sicherheit von Kernanlagen und die nukleare Entsorgung (ENSI 2014).
Quantifizierung
Die Hauptabteilung für die Sicherheit der Kernanlagen (HSK) hat ihre finanzielle Berichterstattung ab dem
Geschäftsjahr 2003 veröffentlicht, so dass die Leistungsverrechnung mit dem Staat nur für die Jahre 20032008 angesetzt werden konnte. Die Leistungsverrechnung wird in der Betriebsrechnung der HSK in den
Geschäftsberichten (HSK, diverse Jahrgänge) getrennt ausgewiesen.
Die Abgeltungen des Bundes an das ENSI werden in den Erläuterungen zur Erfolgsrechnung in den Jahresrechnungen des ENSI ausgewiesen. Die Jahresrechnungen sind bis dato für die Geschäftsjahre 2009 bis
2014 öffentlich zugänglich (ENSI).
Tabelle 9
Öffentliche Ausgaben an die HSK und das ENSI
1970-2014
in Mio. CHF nominal
Summe
1970-2014
in Mio. CHF real
20,6
2014
in Mio. CHF
20,5
2,8
Die öffentlichen Ausgaben an die HSK und das ENSI werden vollständig dem Bereich der Stromerzeugung
zugerechnet.
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3.1.2
B. Weitere finanzielle Vorteile
B.1 Vorteile durch zu geringe Kapitalkosten
Kurzbeschreibung
Der unabhängige Finanzmarktexperte Kaspar Müller (vgl. u.a. Müller 2008) zeigt auf, dass die Kernkraftwerke Gösgen (KKG) und Leibstadt (KKL) über viele Jahre finanzielle Vorteile erzielt haben, indem sie
1.
ihre Ansprüche an die Stilllegungs- und Entsorgungsfonds in der Bilanz systematisch überbewertet,
2.
nicht werthaltige "zu amortisierende Kosten für Nachbetrieb, Stilllegung und Entsorgung" in der
Bilanz fälschlicherweise aktiviert und
3.
Kapital zu gering verzinst haben.
1. Überbewertung der Ansprüche an die Stilllegungs- und Entsorgungsfonds
Die Kernkraftwerke Gösgen und Leibstadt aktivieren in ihrer Bilanz die von ihnen getätigten Einlagen in
die Stilllegungs- und Entsorgungsfonds. Bereits 2008 wies Müller (vgl. Müller 2008, 2012 und Müller/Thomann 2013)) darauf hin, dass die Kernkraftwerke diese Einlagen systematisch zu hoch ausweisen.
24
Seit vielen Jahren gehen diese bei der Bewertung von einer kalkulatorischen Verzinsung der Einlagen
aus, die im Schnitt über die Jahre deutlich höher war als die tatsächlich erzielten Fondserträge. Damit
sind die Ansprüche an die Fonds in den Bilanzen in der Regel zu hoch ausgewiesen und übersteigen die
Marktwerte (vgl. KKG und KKL , diverse Jahrgänge).
Diese systematische Überbewertung birgt die Gefahr, dass die Stilllegungs- und Entsorgungsfonds letztlich
untergedeckt sind. Dies wurde durch den Bundesrat bestätigt, der 2014 die Stilllegungs- und Entsorgungsfondsverordnung per Beschluss dahingehend änderte, dass u.a. der Modellparameter für die nominale
Fondsverzinsung von 5 % auf 3,5 % abgesenkt werden müsse, da sonst eine Finanzierungslücke in den Fonds
drohe. Diese neue Regelung trat am 1.1.2015 in Kraft (vgl. BFE 2013b, BFE 2014b).
Dies bedeutet jedoch, dass in den Jahren vor 2015 zu wenig in die Stilllegungs- und Entsorgungsfonds gezahlt wurde, und zwar (mindestens) jeweils in Höhe der Überbewertung der Fondseinlagen. Diese fehlenden Einlagen hätten sich die Kernkraftwerke in den betreffenden Jahren auf den Kapitalmärkten zu entsprechenden Kapitalkosten (Fremd- und Eigenkapital) beschaffen müssen, was die Gestehungskosten entsprechend erhöht hätte (Müller 2015). Es handelt sich daher gewissermassen um versteckte bzw. verschleierte Gestehungskosten.
Das Problem entsteht dann, wenn die Kernkraftwerke abgeschaltet werden und die Fonds die anfallenden
Stilllegungs- und Entsorgungskosten nicht voll decken können. Dies ist ein finanzielles Risiko, das nicht die
Kernkraftwerke selbst tragen, sondern im Sinne externer Kosten zunächst die Aktionäre (d.h. weitestgehend der Staat). Falls diese schließlich nicht voll dafür aufkommen können, trägt die weiteren Kosten
gemäß Art. 80 Abs. 4 KEG (Kernenergiegesetz) wiederum der Staat. Man könnte in diesem Fall auch von
einer versteckten öffentlichen Subventionierung, da der Staat einen Großteil des finanziellen Risikos (d.h.
der externen Kosten) trägt.
24
In den Geschäftsberichten des KKG werden die Fondsansprüche ab 2002 mit Ausnahme des Jahres 2005 durchgehend zu hoch
ausgewiesen. Für das KKL sind erst ab 2005 die entsprechenden Daten aus den Geschäftsberichten verfügbar. Die (uns bekannte) systematische Überbewertung der Fonds besteht seit dem Jahr 2008.
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2. Fälschlicherweise Aktivierung von "zu amortisierenden Kosten für Nachbetrieb, Stilllegung
und Entsorgung"
Das KKG und das KKL aktivieren seit 2006 (KKG) bzw. ab 2005 (KKL) in ihrer Bilanz die Position "zu amortisierende Kosten für Nachbetrieb, Stilllegung und Entsorgung". Diese Position sichert einen Großteil des
Eigenkapitals der Kernkraftwerke ab, am 31.12.2014 z.B. 87 % (KKG) bzw. 88 % (KKL). Gemäß Müller (2008,
2011a und Müller 2011b) ist diese Vorgehensweise aus Sicht eines fairen Accountings höchst problematisch:
Eine solche Position, die lediglich zukünftige Kosten ausweist (Müller 2012), sei gemäß Obligationenrecht
(OR) nicht aktivierungsfähig, d.h. es handle sich zumindest zum größten Teil um „fiktive Aktiven“. Ohne
diese „zu amortisierenden Kosten für Nachbetrieb, Stilllegung und Entsorgung" würde die Eigenkapitalquote zum Stichtag 31.12.2014 von 10 % (KKG) bzw. 12 % (KKL) gemäß Bilanzierungen der Kernkraftwerke auf
25
tatsächliche 1,3% (KKG) bzw. 1,4 % (KKL) sinken.
Dem entsprechend benötigen gemäß Müller (2011a) beide Kernkraftwerke dringend eine Eigenkapitalsanierung in Form einer Eigenkapitalerhöhung. Sofern davon ausgegangen wird, dass sie zumindest die gemäß
26
Bilanz dargestellte (und ohnehin eher geringe) Eigenkapitalquote z.B. von 10 % (KKG) bzw. 12 % (KKL) in
2014 wieder erreichen sollen, müssten die Kernkraftwerke jeweils über zusätzliches Eigenkapital mindestens in Höhe der Position "zu amortisierende Kosten für Nachbetrieb, Stilllegung und Entsorgung" verfügen.
Dieses zusätzliche Eigenkapital müssten sie sich auf dem Kapitalmarkt zu angemessenen Eigenkapitalkosten beschaffen, was die Gestehungskosten entsprechend erhöhen würde (vgl. Müller 2011a).
Diese versteckten Eigenkapitalkosten verschleiern einen Teil der tatsächlichen Gestehungskosten des
Atomstroms, und die tatsächlich sehr geringe Eigenkapitaldeckung birgt ein erhebliches finanzielles Risiko.
Dieses Risiko tragen ebenso – wie im oben geschilderten Fall - nicht die Kernkraftwerke selbst, sondern in
Gestalt externer Kosten zunächst die Aktionäre und, wenn diese nicht mehr dafür aufkommen können,
wiederum der Staat. Man kann daher auch in diesem Fall von einer gewissen versteckten öffentlichen Subventionierung sprechen, da der Staat einen Großteil dieser externen Kosten trägt.
3. Zu geringe Kapitalverzinsung
Das KKG und KKL erwirtschaften gemäß Müller (2008) eine zu geringe Kapitalverzinsung. Der buchhalterische betriebliche Gewinn nach Steuern (NOPAT, Net Operating Profit After Taxes, EVA-Economic Value
Added) der Kernkraftwerke entspricht dem Betrag, der für die Deckung der Kapitalkosten zur Verfügung
steht, d.h. für die Verzinsung des betrieblich notwendigen Eigen– und Fremdkapitals.
Das KKG und das KKL haben z.B. im Jahr 2014 das betriebsnotwendige Kapital zu 3,5 % verzinst, was gemäß Müller (2008) deutlich zu gering ist. Seiner Meinung nach müsste eine realistische Verzinsung von 9 %
27
(Meister 2008) oder, vorsichtig gerechnet, von 8 % erzielt werden. Damit zerstören die KKG und KKL gewissermaßen finanzielle Werte, und die ausgewiesenen Gestehungskosten sind zu tief angesetzt bzw. ein
Teil der tatsächlichen Gestehungskosten wird verschleiert. Diese zu geringe Kapitalverzinsung kann ebenfalls wieder als eine versteckte Subventionierung durch die Eigenkapitalgeber, d.h. zum größten Teil
durch den Staat, interpretiert werden.
25
26
27
Entsprechend würden Sanierungsmassnahmen gemäss Art. 724 OR notwendig.
Gemäss Müller müssten Kernkraftwerke grundsätzlich eine Eigenkapitalquote von mind. 50% erreichen. Denn im Interesse der
finanziellen Stabilität, müssten langfristig gebundene Vermögensgegenstände möglichst mit Eigenkapital finanziert werden,
und Kernkraftwerke verfügen über hohe und sehr langfristig gebundene Vermögensanteile aus. Vgl. Müller (2011a).
Die Schweizer Post erzielte 2008 z.B. eine Kapitalverzinsung von 8%, vgl. Die Schweizerische Post (2008).
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Quantifizierung
1. Überbewertung der Ansprüche an die Stilllegungs- und Entsorgungsfonds
In den Erläuterungen zu den Bilanzen des KKG und KKL geben die Kernkraftwerke an, in welcher Höhe die
Beiträge an die Fonds in den verschiedenen Jahren überbewertet wurden (KKG und KKL, diverse Jahrgänge). Diese Überbewertungen wurden für die betreffenden Jahre (ab 2002, mit Ausnahme der Jahre 2005,
2006 und 2007 (im Fall des KKL)) angesetzt und anschliessend multipliziert mit einem angenommenen
durchschnittlichen Kostensatz für Eigen- und Fremdkapital (Weighted Average Cost of Capital). Da dieser
Kostensatz mit Unsicherheiten behaftet ist und zugleich einen relativ hohen Einfluss auf das berechnete
Ergebnis hat, werden ganz bewusst sehr konservative Annahmen zugrunde gelegt. Zudem wird in zwei
28
Szenarien gerechnet: einem vorsichtigen Szenario I und einem realistischeren Szenario II:

Szenario I: Der Kapitalkostensatz für das fehlende Eigen- und Fremdkapital beträgt 8 %

Szenario II: Der Kapitalkostensatz für das fehlende Eigen- und Fremdkapital beträgt 9 %
2. Aktivierung "zu amortisierender Kosten für Nachbetrieb, Stilllegung und Entsorgung"
In den Bilanzen des KKG und KKL werden die „zu amortisierenden Kosten für Nachbetrieb, Stilllegung und
Entsorgung" veröffentlicht. Diese Beträge wurden für die betreffenden Jahre (KKG ab 2006 und KKL ab
2005) angesetzt. Anschließend wurden diese multipliziert mit einer angenommenen durchschnittlichen
Eigenkapitalverzinsung. Da dieser Kostensatz jedoch ebenfalls mit Unsicherheiten behaftet ist und zugleich einen hohen Einfluss auf das berechnete Ergebnis hat, wurde auch hier in zwei Szenarien gerechnet:

Szenario I: Der Kapitalkostensatz für das fehlende Eigenkapital beträgt 8 %

Szenario II: Der Kapitalkostensatz für das fehlende Eigenkapital beträgt 10 %
3. Zu geringe Kapitalverzinsung
Der Net Operating Profit After Taxes (NOPAT) errechnet sich aus dem Ergebnis vor Zinsen und Steuern
EBIT (Earnings before Interest and Taxes), abzüglich der Steuern:
𝑁𝑂𝑃𝐴𝑇 = 𝐸𝐵𝐼𝑇 − 𝑆𝑡𝑒𝑢𝑒𝑟𝑛
Das betrieblich notwendige Kapital (BNK) in einem bestimmten Jahr t entspricht dem Durchschnitt des
betrieblich notwendigen Anlage- und Nettoumlaufvermögens zu Beginn und Ende eines Geschäftsjahres
(BNV):
𝐵𝑁𝐾𝑡 = (𝐵𝑁𝑉1.1.𝑡 + 𝐵𝑁𝑉31.12.𝑡 )/2
Das betrieblich notwendige Anlage- und Nettoumlaufvermögen (BNV) der Kernkraftwerke wiederum errechnet sich, indem von der Bilanzsumme die in den Stilllegungs- und Entsorgungsfonds gebundenen Mittel
(SEF) zu ihrem Marktwert und das kurzfristige Fremdkapital subtrahiert werden (Müller 2008):
28
Kernkraftwerke sind risikoreiche Anlagen, und die tatsächlichen Gestehungskosten des Atomstroms sind deutlich höher, als
sie von den Betreibern ausgewiesen sind. Darum sind nach Meinung des Finanzexperten Müller (2015) die Weighted Average
Costs of Capital in Höhe von 8 bzw. 9% sehr niedrig angesetzt. Realistischere Kapitalkostensätze lägen zwischen 10-15%, insbesondere wenn sich die Kernkraftwerke ohne staatliche Unterstützung auf dem Kapitalmarkt finanzieren müssten.
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𝐵𝑁𝑉 = 𝐵𝑖𝑙𝑎𝑛𝑧𝑠𝑢𝑚𝑚𝑒 − 𝑆𝐸𝐹 − 𝑘𝑢𝑟𝑧𝑓𝑟. 𝐹𝑟𝑒𝑚𝑑𝑘𝑎𝑝𝑖𝑡𝑎𝑙
Des Weiteren wird angenommen, dass eine Kapitalverzinsung analog zur Argumentation in Punkt 1 (Überbewertung der Ansprüche an die Stilllegungs- und Entsorgungsfonds) in folgender Höhe angemessen wä29
re:

Szenario I: Die angemessene Kapitalverzinsung beträgt 8 %

Szenario II: Die angemessene Kapitalverzinsung beträgt 9 %
Das Ausmaß der zu geringen Kapitalverzinsung wurde schließlich ermittelt, indem der Spread zwischen der
zu erzielenden Verzinsung von 8 % bzw. 9 % und der tatsächlich erzielten Verzinsung (NOPAT/BNK) des
KKG und des KKL in Höhe von 3,5 % errechnet wurde. Dieser Spread wurde wiederum mit dem BNK multipliziert. So wurde bspw. im Jahr 2014 für das KKG eine zu geringe Kapitalverzinsung in Höhe von 77 Mio.
CHF (Szenario I) bzw. 94 Mio. CHF (Szenario II) und für das KKL in Höhe von 116 Mio. CHF (Szenario I) bzw.
142 Mio. CHF (Szenario II) ermittelt. Es konnte grundsätzlich nur für diejenigen Geschäftsjahre der Kernkraftwerke gerechnet werden, für die eine ausreichend detaillierte Finanzberichterstattung verfügbar war,
d.h. für das KKG ab 1992 und für das KKL ab 1993.
Tabelle 10
Vorteile durch zu geringe Kapitalkosten
1. Überbewertung Fondsansprüche*
2. Aktivierung zukünftiger
Kosten
3. Geringe Kapitalverzinsung*
Summe
1970-2014
in Mio. CHF nominal
1970-2014
in Mio. CHF real
Szenario
I
Szenario
I
Szenario
II
2014
in Mio. EUR
Szenario
II
Szenario
I
Szenario
II
308
347
305
344
25,7
28,9
654
817
650
813
60,6
75,7
3.896
4.827
3.980
4.929
193,3
236,4
4.858
5.991
4.936
6.086
279,6
341,1
* Würden anstatt der niedrig angesetzten Weighted Average Costs of Capital realistischere 12% angesetzt, lägen die nominalen Kapitalkosten für These 1. anstatt bei 300 bzw. 337 Mio. bei 450 Mio. CHF und für These 3. anstatt bei 2.4 bzw. 2.9 Mrd. bei 4.5 Mrd. CHF.
Die Vorteile durch zu geringe Kapitalkosten werden vollständig der Stromerzeugung zugerechnet.
3.1.3
Weitere, nicht angesetzte finanzielle Vorteile von Kernkraftwerken
Neben den beschriebenen und quantifizierten Kapitalvorteilen der KKG und KKL gibt es gemäß Müller
(2008, 2011a, 2011b, 2015) noch weitere Vorteile:

29
Obwohl das KKG seit 1979 und das KKL seit 1984 in Betrieb sind, haben die Unternehmen erst ab
1985 in den Stilllegungsfonds und ab 2001 in den Entsorgungsfonds eingezahlt. Im Prinzip hätten die
Einzahlungen jedoch vom ersten Betriebsjahr an erfolgen müssen.
Auch hier lägen realistischere Kapitalkosten gemäss Müller (2015) deutlich höher, d.h. zwischen 10-15 %.
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
Die Rückstellungen für Nachbetrieb, Stilllegung und Entsorgung müssten prinzipiell von Anfang an
vollständig vorhanden sein und nicht erst über die Zeit aufgebaut werden.

Die vom Bundesrat seit 2015 neu verlangte Sicherheitsmarge von 30 % in den Stilllegungs- und Entsorgungsfonds und die entsprechende Erhöhung der zu zahlenden Beiträge zeigt, dass die Einlagen
der Kernkraftwerke in die Stilllegungs- und Entsorgungsfonds in der Vergangenheit (bis 2014) zu gering waren, weil sie die Kostensteigerungen für Stilllegung und Entsorgung (bei Außerbetriebnahme
der KKW) deutlich unterschätzt haben (s. BFE 2013b, BFE 2014b).

Ebenso kann davon ausgegangen werden, dass die Rückstellungen für Nachbetrieb, Stilllegung und
Entsorgung ebenfalls zu niedrig waren und es vermutlich nach wie vor sind.

Die Eigenkapitalquote der Kernkraftwerke müsste gemäß Müller (2011a) mind. 50 % betragen und
damit deutlich höher sein, als dies tatsächlich der Fall ist. Der Grund dafür ist, dass langfristig gebundene Vermögensgegenstände möglichst mit Eigenkapital finanziert werden sollten, und Kernkraftwerke sich durch hohe, sehr langfristig gebundene Vermögensteile auszeichnen.

Die Kernkraftwerke hätten grundsätzlich Neubaureserven anlegen müssen, was sie jedoch nie getan
haben.

Die Kernkraftwerke nehmen z.T. kostenlos, z.T. zu geringen, nicht marktgerechten Kosten Systemdienstleistungen in Anspruch: Im Moment müssen sie für die Vorhalteleistung für den Ausfall von
Großkraftwerken (Reservehaltung zur Sicherung der Netzstabilität) keinen marktgerechten Preis bezahlen. Zudem zahlen Kernkraftwerke keine Gebühren für das Benutzen des Übertragungsnetzes für
die Stromübertragung für den Eigenbedarf, z.B. für das Pumpen von überschüssigem Strom in Pumpspeicherseen.

Weitere Förderungen, die vor 1970 angefallen sind, z.B. Versuchsreaktor Lucens (inkl. Kernschmelze)
und Bau von Beznau I. Da eine vollständige und jahresscharfe Zeitreihe erst ab 1970 vorliegt, wurden diese Förderungen nicht einbezogen.

Ebenfalls sollten die übernommenen Risikobürgschaften der Schweiz für Exportkredite für den Bau
von Kernkraftwerken im Ausland erfasst werden. In der Schweiz übernimmt die Schweizerische Exportrisikoversicherung (SERV), eine Anstalt des Bundes, diese Aufgabe. Da die SERV jedoch keine Finanzzahlen veröffentlicht, war eine genaue Recherche dazu in diesem Rahmen nicht möglich. Die
Vermutung liegt jedoch nahe, dass die SERV für die Atomenergie nicht systematisch mehr oder höhere Bürgschaften übernommen hat als für erneuerbare Energien, u.a. aufgrund des expliziten Unterstützungsschwerpunkts der SERV zugunsten erneuerbarer Energien (SERV 2015).
Diese Vorteile wurden nicht genauer kalkuliert, da sie z.T. schwieriger zu belegen und z.T. auch aufwändiger nachzuvollziehen sind. Des Weiteren kann vermutet werden, dass die o.g. Vorteile zumindest teilweise auch für die anderen Kernkraftwerke in der Schweiz zutreffen. Dies konnte jedoch aufgrund mangelnder Transparenz und aufgrund des begrenzten Projektrahmens nicht nachgeprüft werden.
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3.2
Datenblätter erneuerbare Energien
3.2.1
A. Finanzhilfen
A.1 Finanzhilfen für Forschung und Entwicklung
Kurzbeschreibung
Im Folgenden wird die Forschungsförderung im Bereich erneuerbare Energien beziffert. Die Förderung in
diesem Bereich enthält Förderungen von Forschung und Entwicklung, sowie Kosten für Demonstrationsprojekte. Die Beiträge an die Internationale Agentur für Erneuerbare Energien (IRENA) werden hier nicht als
Forschungsbeiträge verbucht, sondern gesondert in A.4 behandelt.
Quantifizierung
Datengrundlage bildet die Datenbank der Internationalen Energieagentur (IEA) „RD&D statistics“, welche
die Ausgaben aller Mitgliedsstaaten der IEA für „Research and Development“, sowie für „Demonstration“ von erneuerbaren Energien seit 1974 beschreibt. Die Ausgaben werden nach Technologien aufgeschlüsselt.
Die Finanzhilfen für Forschung und Entwicklung im Bereich erneuerbare Energien sind von jährlich rund
30
0,8 Mio. CHF (nominal) im Jahr 1974 auf rund 64,8 Mio. CHF im Jahr 2014 deutlich angestiegen. Dabei
gab es zwei Phasen eines deutlichen Anstiegs, der jeweils vor allem auf die Photovoltaik zurückzuführen
ist: 1986-1994 und 2005-2014. Insgesamt wurden die erneuerbaren Energien über den Zeitraum 1974-2014
mit rund 1,43 Mrd. CHF (real rund 1,64 Mrd. CHF) gefördert. Mit rund 65 % ging der größte Anteil dieser
Förderung an die Photovoltaik, gefolgt von rund 17 % für Biokraftstoffe. Die neuen erneuerbaren Energien
(d.h. ohne Großwasserkraft) wurden über den Zeitraum 1974-2014 mit rund 1,36 Mrd. CHF (real rund 1,57
Mrd. CHF) gefördert.
Tabelle 11
Ausgaben für Forschung, Entwicklung und Demonstration
1974-2014
in Mrd. CHF nominal
1974-2014
in Mrd. CHF real
2014
in Mrd. CHF
Summe erneuerbare Energien
1,428
1,644
0,065
Summe neue erneuerbare Energien
1,355
1,568
0,061
Anteil Stromerzeugung und neue erneuerbare Energien
Der Anteil der Förderung, welcher der Stromerzeugung zuzuordnen ist, wird auf Basis der IEA Forschungsdaten berechnet. Dazu werden die Forschungsdaten ausgewertet und den einzelnen Technologiebereichen
zugeordnet. Windenergie und Wasserkraft wurden komplett der Stromerzeugung angerechnet. Für Technologien, die sowohl zur Strom-, als auch Wärmeerzeugung eingesetzt werden können, wurden je nach
Technologie geschätzte Anteile der Stromerzeugung angerechnet. Die folgende Tabelle gibt Aufschluss
über die anteilige Förderung, die der Stromerzeugung zugeordnet wurde:
30
Da für 2014 (bzw. für Demonstrationsprojekte ab 2013) keine Daten vorhanden sind, wurden als Richtwerte die Förderwerte
von 2013 (bzw. 2012) ebenfalls für 2014 angenommen.
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Tabelle 12
Anteilige Förderung für die Stromerzeugung
Technologie
Der Stromerzeugung zugerechneter
Anteil
Wasserkraft
Solarenergie:
100%
Solarwärme und –kühlung
0%
Photovoltaik
100%
Solarthermie und Hochtemperaturanwendungen
50%
Nicht kategorisierte Solarenergie
50%
Windenergie
100%
Geothermie
Biokraftstoffe:
0%
Produktion flüssiger Biokraftstoffe
0%
Produktion fester Biokraftstoffe
50%
Produktion von Biogasen
75%
Anwendungen für Wärme und Strom
50%
Andere und nicht kategorisierte Biokraftstoffe
50%
Andere Erneuerbare Energien
50%
Der Anteil der Förderung von Technologien zur Stromerzeugung beträgt exemplarisch für das Jahr 2014
rund 63 %. Die Fördersumme, die der Stromerzeugung zugerechnet wird, beträgt damit in diesem Jahr
etwa 41 Mio. CHF. Für den gesamten Zeitraum 1974-2014 beträgt der auf die Stromerzeugung anfallende
Anteil der Finanzhilfen für Forschung und Entwicklung erneuerbarer Technologien rund 802 Mio. CHF (real
etwa 896 Mio. CHF).
Um den Förderwert der Stromerzeugung nur für die neuen erneuerbaren Energien zu berechnen, müssen
die Förderungen, die die Großwasserkraft (>10 MW) erhalten hat, vernachlässigt werden. Für den Zeitraum
1974-2014 ergeben sich auf diese Weise Werte von 734 Mio. CHF (nominal) bzw. 825 Mio. CHF (real).
A.2 Ausgaben Kantone
Kurzbeschreibung
Im Folgenden werden die Ausgaben der Kantone für Strom aus erneuerbaren Energien erfasst, sofern dazu
Daten zur Verfügung stehen. Die Ausgaben umfassen auch die Globalbeiträge des Bundes, mit denen dieser
die kantonalen Förderausgaben ergänzt.
Quantifizierung
Für die Jahre 1970 bis 2000 sind keine Angaben für kantonale Förderungen verfügbar. Da sie vermutlich
vernachlässigbar sind, wurden für diese Jahre keine Ausgaben angesetzt.
Für die anschließenden Jahre 2001 bis 2014 standen verschiedene Datenquellen zur Verfügung:
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Was Schweizer Strom wirklich kostet ● Seite 34 von 54

2001-2010: Im Rahmen der Wirkungsanalysen des Programmes EnergieSchweiz, die INFRAS im Auftrag des BFE durchgeführt hat, wurden die Daten für kantonale Förderungen (inkl. Globalbeiträge
des Bundes) für die Jahre 2001 bis 2010 systematisch und nach Technologien aufgeschlüsselt erfasst (BFE, div. Jahrgänge).
2011-2014: Für diesen Zeitraum standen keine umfassenden Daten zur Verfügung, kantonale Förderprogramme waren in diesem Zeitraum im Vergleich zu den Fördermaßnahmen des Bundes eher
von untergeordneter Bedeutung. INFRAS hat für diesen Zeitraum kantonale Förderprogramme recherchiert und zusammengestellt. Die Auflistung enthält vermutlich die wichtigsten Projekte,
kann aber keinen Anspruch auf Vollständigkeit erheben.

Da zu den Biomasse- und Geothermie-Technologien nur gesamthafte Daten zur Förderung von Strom und
Wärme zur Verfügung standen, wurde angenommen, dass der Anteil der Stromförderung aus Biomasse 50 %
und aus Geothermie 20 % beträgt (Infras 2015).
Tabelle 13
Kantonale Ausgaben, inkl. Globalbeiträge des Bundes
2001-2014
in Mio. CHF nominal
Summe
2001-2014
in Mio. CHF real
80,4
2014
in Mio. CHF
81,2
4.2
Anteil Stromerzeugung und neue erneuerbare Energien
Die kantonalen Ausgaben werden vollständig der Stromerzeugung zugerechnet. Eine Unterscheidung zwischen neuen und „alten“ erneuerbaren Energien ist nicht nötig, da hier nur neue Erneuerbare gefördert
wurden.
A.3 Ausgaben des Bundes für PACER, Energie 2000 und EnergieSchweiz
Kurzbeschreibung
Im Folgenden sind die Bundesmittel zur Förderung von Strom aus erneuerbaren Energien zusammengestellt. Die systematische Förderung begann Ende der 1980er Jahre und erfolgte via folgende Programme
(Majoleth 2008):

Aktionsprogramm PACER im Rahmen des Impulsprogramm „Erneuerbare Energien“ (1989-1995)

Aktionsprogramm „Energie 2000“ (1991-2000)

Programm „EnergieSchweiz“ (seit 2001)
Quantifizierung
1989-1995: Impulsprogramm „Erneuerbare Energien“ (PACER)
Die genauen Ausgaben des Programms PACER für die Stromförderung sind nicht bekannt. Gemäss Majoleth
(2008) standen insgesamt 6 Mio. CHF zur Verfügung. Die Prioritäten des Programms lagen in der Förderung
der aktiven und passiven Sonnenenergienutzung, der PV, Nutzung von Biomasse und Kleinstkraftwerke.
29 % aller Kurse galten der PV (Majoleth 2008).
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Basierend auf diesen Angaben nehmen wir an, dass die Programmmittel zu 50 % in die Stromerzeugung aus
erneuerbaren Energien flossen und über die Jahre 1989-1995 gleichmäßig verteilt ausgezahlt wurden (d.h.
rund 0,4 Mio. CHF pro Jahr).
1991-2000: Aktionsprogramm „Energie 2000“
Auch für dieses Programm gibt es keine genauen Daten dazu, wieviel Fördermittel spezifisch zur Förderung von Strom aus erneuerbaren Energien aufgewendet wurden. Bekannt sind lediglich folgende Teilfakten:

1991-1996: Im Rahmen des Startprogramms „Photovoltaik“ wurden Solarstromanlagen auf oder in
unmittelbarer Nähe von Schulhäusern mit insgesamt rund 2 Mio. CHF gefördert (Majoleth 2008).

1997-1999: Von den gesamten Mitteln des Investitionsprogramms „Energie 2000“ in Höhe von
56 Mio. CHF flossen 64 Mio. CHF in die Förderung privater Investitionen im Energiebereich. Die PV
wurde sehr restriktiv, insgesamt nur mit 240.050 CHF, gefördert (Majoleth 2008). Die Auswertung
des Berichts der Programmleitung Energie 2000 (1998) legt zudem nahe, dass neben der PV keine
weiteren (nennenswerten) Förderungen anderer Technologien zur Stromerzeugung aus erneuerbaren
31
Energien erfolgten. Daher nehmen wir an, dass durch das Investitionsprogramm außer der PV keine
weitere Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien gefördert wurde.

1997-2001: Subventionsprogramm „Photovoltaik“: Dieses Programm subventionierte gemäss Majoleth (2008) die PV und thermische Wärmegewinnung mit den folgenden Beträgen: 1998 9,6 Mio. CHF,
1999 11 Mio. CHF, 2000 19 Mio. CHF und 2001 19 Mio. CHF (davon flossen 3 Mio. CHF in Abwärmeprojekte, für die Förderung erneuerbarer Energien auf Bundesebene blieben noch 10 Mio. CHF).
Des Weiteren ist bekannt, dass das Aktionsprogramm „Energie 2000“ die folgenden Beträge für die Förderung der erneuerbaren Energien Biomasse, Umweltwärme und Sonnenenergie aufwandte: 1995
3,45 Mio. CHF, 1996 2,62 Mio. CHF, 1997 4,93 Mio. CHF, 1998 5,01 Mio. CHF, 1999 und 2000 jeweils 5,27
Mio. CHF (Majoleth 2008).
Basierend auf diesen Informationen werden folgende Annahmen getroffen:

1991-1994 wurde die PV vor allem aus dem Startprogramm „Photovoltaik“ gefördert. Es wird angenommen, dass die Fördersumme von 2 Mio. CHF gleichmässig über die sechsjährige Programmlaufzeit ausgezahlt wurde, so dass 1991-1994 jeweils rund 0,3 Mio. CHF zur Verfügung standen.

1995-2000 wurden die folgenden Mittel zur Förderung von erneuerbaren Energien ausbezahlt: 1995
3,45 Mio. CHF, 1996 2,62 Mio. CHF, 1997 4,93 Mio. CHF, 1998 5,01 Mio. CHF, 1999 und 2000 jeweils
5,27 Mio. CHF (Majoleth 2008). Es wird angenommen, dass der Anteil dieser Geldmittel, die für die
Stromerzeugung aufgewandt wurden, dem entsprechenden Durchschnitt aus den Jahren 2001 bis
2010, d.h. 22 % entspricht (EnergieSchweiz 2013).
31
Gemäß Iten (2008) kamen die energetischen Wirkungen des Investitionsprogramms im Strombereich zu 4 % durch die PV und
ansonsten durch Effizienzmassnahmen (Beleuchtung, Betriebsoptimierungen) zustande.
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Seit 2001: Programm „EnergieSchweiz“
Für die Jahre 2001-2010 liegen Daten für die Stromförderung aus erneuerbaren Energien aus den Wirkungsanalysen der EnergieSchweiz vor, die INFRAS im Auftrag des BFE durchgeführt hat (BFE, div. Jahrgänge).
Im Jahr 2011 standen gemäß Jahresbericht EnergieSchweiz von 2013/14 (EnergieSchweiz 2014) für die
erneuerbaren Energien rund 5 Mio. CHF zur Verfügung. Da der Anteil daraus zur Stromförderung wiederum
unbekannt ist, wird auch hier angenommen, dass der Anteil für die Stromförderung dem entsprechenden
Durchschnitt aus den Jahren 2001 bis 2010, d.h. 22 %, entspricht (EnergieSchweiz 2013).
Für das Jahr 2012 liegen die tatsächlichen Ausgaben und für 2013-2015 die geplanten Mittelbedarfe von
EnergieSchweiz für die verschiedenen Technologien vor (EnergieSchweiz 2013). Wir nehmen an, dass die
tatsächlichen Ausgaben nicht substanziell von den geplanten abgewichen sind, und legen daher für 20132015 die Planungsdaten zugrunde. Da für die Solarenergie nur ein Gesamtbetrag angegeben ist, gehen wir
zudem davon aus, dass der PV-Anteil an den Gesamtausgaben für Solarenergie dem Durchschnitt aus den
Jahren 2001 bis 2010 entspricht und damit 35 % beträgt.
Für alle Jahre 2001-2015 sind für die Energieträger Biomasse und Geothermie die Anteile, die für die
Stromerzeugung aufgewandt wurden, unbekannt. Wir nehmen an, dass der Stromanteil der Biomasse 50 %
und der Stromanteil der Geothermie 20 % beträgt (Infras 2015).
Tabelle 14
Ausgaben des Bundes für PACER, Energie 2000 und EnergieSchweiz
1989-2014
in Mio. CHF nominal
Summe
1989-2014
in Mio. CHF real
90,0
2014
in Mio. CHF
99
2,0
Anteil Stromerzeugung und neue erneuerbare Energien
Die Ausgaben des Bundes für PACER, Energie 2000 und EnergieSchweiz werden anteilsmäßig der Stromerzeugung zugerechnet. Eine Unterscheidung zwischen neuen und „alten“ erneuerbaren Energien ist nicht
nötig, da hier nur neue Erneuerbare gefördert wurden. Die Förderungen im Bereich Stromerzeugung betragen im Zeitraum 1989-2014 42,2 Mio. CHF real.
A.4 Beiträge internationale Organisationen
Kurzbeschreibung
Im Folgenden werden die Beiträge der Schweiz zur Förderung erneuerbarer Energien an internationale
Organisationen quantifiziert. Die Schweiz zahlt seit 2011 Mitgliedsbeiträge an die Internationale Agentur
für Erneuerbare Energien (IRENA), welche 2009 in Bonn gegründet wurde und sich für einen verstärkten
Einsatz und eine nachhaltige Nutzung erneuerbarer Energien einsetzt (EFV 2014).
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Quantifizierung
Als Datenquelle wird die Datenbank der Bundessubventionen der Eidgenössischen Finanzverwaltung
genutzt, welche die Subventionszahlungen seit Beginn im Jahr 2011 benennt. Die Beiträge belaufen sich
auf jährlich rund 200.000 CHF. Insgesamt wurden für die Jahre 2011-2014 rund 830.000 CHF an IRENA
gezahlt.
Tabelle 15
Ausgaben für Beiträge international Organisationen
2011-2014
in Mio. CHF nominal
Summe
2011-2014
in Mio. CHF real
1,0
2014
in Mio. CHF
1,0
0,2
Anteil Stromerzeugung und neue erneuerbare Energien
Um den Anteil des Stromsektors an den gesamten Förderungen zu bestimmen, wurde vereinfachend angenommen, dass die gezahlten Beträge je zur Hälfte der Strom- und Wärmeerzeugung zuzurechnen sind.
Dem Bereich der Stromerzeugung können somit seit 2011 rund 414.000 CHF real zugerechnet werden. Im
Jahr 2014 lag der Betrag bei 106.000 CHF. Es ist davon auszugehen, dass die Förderungen ausschließlich
den neuen erneuerbaren Energien zu Gute kommen.
A.5 Weitere Mittel aus Netzzuschlägen (ohne KEV und Mehrkostenfinanzierung)
Kurzbeschreibung
Das Energiegesetz (EnG) sieht neben den Risikogarantien für die Geothermie und der KEV (s. B.1) weitere
Förderungen vor, die aus den seit 2009 eingeführten Netzzuschlägen finanziert werden:

Mehrkostenfinanzierung (Art. 7a Abs. 1, Art. 28a Abs. 1, Art. 15b, Abs. 1a EnG), die im Datensatz
B.1 (KEV) mit erfasst ist,

Einmalvergütungen für neue kleine Photovoltaik-Anlagen (Art. 7abis und Art. 15b, Abs. 1 bbis EnG),

Gewässersanierungsmaßnahmen (Art. 15abis EnG und Art. 15b, Abs. 1d EnG).
Quantifizierung
Die Einmalvergütungen für neue PV-Anlagen und die Aufwendungen für die Gewässersanierungsmaßnahmen können den Jahresrechnungen der Stiftung KEV in den jeweiligen Geschäftsberichten (Stiftung KEV
diverse Jahrgänge) entnommen werden. Einmalvergütungen für kleine PV-Anlagen werden erst ab 2014
bezahlt. Da für 2014 bis dato noch keine Zahlen verfügbar waren, wurden sie vernachlässigt. Gewässersanierungsmassnahmen werden als „Aufwand Gewässerschutz“ aufgeführt.
Tabelle 16
Aufwendungen für Gewässerschutz aus Netzzuschlägen
1970-2014
in Mio. CHF nominal
Summe
1970-2014
in Mio. CHF real
1.6
2014
in Mio. CHF
2.6
Noch unveröffentlicht
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Anteil Stromerzeugung und neue erneuerbare Energien
Weitere Mittel aus Netzzuschlägen (ohne KEV und MKF) werden für die Gesamtsubventionen gewertet,
aber nicht der Stromerzeugung zugerechnet, da sie nicht unmittelbar der Stromerzeugung in der Schweiz
zu Gute kommen.
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3.2.2
B. Weitere finanzielle Vorteile
B.1 Kostendeckende Einspeisevergütung
Kurzbeschreibung
Seit 2009 werden erneuerbare Energien in der Schweiz durch die Kostendeckende Einspeisevergütung (KEV)
gefördert. Dies gilt auch rückwirkend für Anlagen, die ab dem 1. Januar 2006 in Betrieb genommen worden sind. Die Höhe der Vergütungsbeträge variiert je nach Technologie und Leistungsklasse und wird anhand von Referenzanlagen festgelegt. Die Beträge sinken jährlich nach einem vorgegeben Muster, welches
den technischen Fortschritt und die zunehmende Marktreife widerspiegelt. Je nach Technologie ist der
Vergütungszeitraum auf 20-25 Jahre festgelegt (Stiftung KEV 2010).
Für die Umsetzung der KEV wurde ein eigener Förderfonds eingerichtet, aus welchem die Einspeisevergütungen finanziert werden. Da die KEV lediglich die Differenz zwischen Marktpreis und den festgelegten
Vergütungssätzen für die jeweiligen Energieträger deckt, hängt die Menge der Gelder, die insgesamt dem
KEV-Fonds entnommen werden, vom Marktpreis des Stroms ab. In den KEV-Fonds zahlen über eine Abgabe
pro kWh alle Stromkonsument_innen ein. Großverbraucher erhalten eine Rückerstattung dieses Zuschlags.
Die Höhe des KEV-Zuschlags auf die Stromkosten, und somit auch die Gesamtfördermenge, sind jährlich
durch das Energiegesetz limitiert. 2009 lag der Maximalzuschlag bei 0,6 Rp/kWh und 2014 konnte der Zuschlag gesetzlich höchstens 1,4 Rp/kWh betragen (Stiftung KEV 2010; Stiftung KEV 2014). Der Bundesrat
muss in diesem Rahmen jährlich die Höhe des effektiven Zuschlags festlegen. Im Jahr 2015 beträgt dieser
z.B. 1,1 Rp/kWh. Die sich daraus ergebende maximale Fördersumme (für das Jahr 2014 ergaben sich beispielsweise bei einem Zuschlag von 0,6 Rp/kWh und einem Elektrizitätsverbrauch von rund 58 TWh eine
maximal mögliche Fördersumme von 348 Mio. CHF) wird auf Förderungen im Rahmen der KEV, der MKF,
sowie die Finanzierung von Risikobürgschaften für Geothermieprojekte und von wettbewerblichen Aus32
schreibungen für Effizienzmaßnahmen aufgeteilt (Stiftung KEV 2014). Des Weiteren ist gesetzlich geregelt, zu welchem maximalen Anteil die jeweiligen Energieträger durch die KEV-Fördergelder unterstützt
werden können (Stiftung KEV 2010). Festgelegt sind die Bestimmungen zur KEV in der geänderten Energieverordnung (EnV).
Quantifizierung
Im Folgenden wird die Vergütung, die über den KEV-Fonds für die KEV ausgeschüttet wird, und die zusammen mit den anderen Förderungen über den KEV-Zuschlag von den Stromkonsument_innen, mit Ausnahme von Großverbrauchern getragen wird, beziffert.
Als Datenquelle wird auf die Geschäftsberichte der Stiftung KEV zurückgegriffen, welche für die Jahre
2009 bis 2014 verfügbar sind (Stiftung KEV 2015a). In den Geschäftsberichten wird die Vergütung durch
den KEV-Fonds nach Technologien aufgeschlüsselt. Die Förderbeträge sind von 45,3 Mio. CHF im Jahr 2009
auf 270,4 Mio. CHF im Jahr 2014 gestiegen. Die Gesamtmenge der Einspeisevergütungen über die Jahre
2009-2014 betrug etwa 847 Mio. CHF (real 845 Mio. CHF). Der größte Teil der KEV-Gelder geht an Biomasse- (38,7 %), Wasserkraft- (31,8 %), und Photovoltaikprojekte (26,3 %).
32
Die Bezeichnung „KEV-Fonds“ ist somit etwas missverständlich, da der Fonds nicht nur für Förderungen im Rahmen der KEV,
sondern auch andere Förderlinien, wie zum Beispiel die MKF deckt. Dementsprechend ist der „KEV-Zuschlag“ ein Stromkostenzuschlag, der den KEV-Fonds speist, aber nicht nur für die KEV, sondern für die verschiedenen Förderungen aufkommt.
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In den KEV-Auszahlungen sind Vergütungen enthalten, die unter dem bis 2009 existierenden Mehrkostenfinanzierungssystem (MKF) vereinbart wurden. Dies betrifft jene Anlagen, die ab dem 1.1.2006 in Betrieb
gegangen sind, da diese 2009 in die KEV wechseln mussten. Anlagen, die vor 2006 in Betrieb gegangen sind,
deren Förderungsdauer aber noch anhält, werden weiterhin durch die MKF gefördert. Ab 2009 werden sie
allerdings über den KEV-Fonds finanziert.
Tabelle 17
Ausgaben Kostendeckende Einspeisevergütung
2009-2014
in Mrd. CHF nominal
2009-2014
in Mrd. CHF real
2014
in Mrd. CHF
Wasserkraft
0,269
0,269
0,083
Photovoltaik
0,223
0,223
0,082
Windenergie
0,027
0,027
0,007
Geothermie
0,000
0,000
0,000
Biomasse
0,328
0,327
0,097
Summe
0,847
0,845
0,270
Anteil Stromerzeugung und neue erneuerbare Energien
Die Ausgaben für die Kostendeckende Einspeisevergütung werden vollständig der Stromerzeugung zugerechnet. Eine Unterscheidung zwischen neuen und „alten“ erneuerbaren Energien ist nicht nötig, da hier
nur neue Erneuerbare gefördert wurden.
B.2 Mehrkostenfinanzierung
Kurzbeschreibung
Der Vorgänger der 2009 eingeführten KEV ist die Mehrkostenfinanzierung (MKF) – auch bekannt unter dem
Begriff „15-Räppler“. Sie besteht seit 2005 und ist ein Fördermodell für Erneuerbare Energien, welches
Produzenten im Durchschnitt einen Abnahmepreis von 15 Rp/kWh garantiert (BFE 2010). Der Vergütungssatz ist für alle Technologien gleich (Stiftung KEV 2014). Die Mehrkosten für die Energieversorgungsunternehmen werden durch die MKF auf alle Endverbraucher verteilt. Die Mehrkosten ergeben sich als Differenz
zwischen dem garantierten Abnahmepreis und dem marktorientierten Bezugspreis (UVEK 2014). Seit 2009
läuft diese finanzielle Wälzung über den KEV-Fonds und den KEV-Zuschlag.
Seit 2009 werden keine neuen Anlagen mehr durch die MKF gefördert und bestehende Förderungen laufen
höchstens noch bis 2035 (Stiftung KEV 2014). Anlagen, die ab 2006 in Betrieb gegangen sind und durch die
MKF gefördert wurden, mussten in die KEV wechseln. Die weiter bestehenden Förderungen jener Anlagen,
die vor 2006 in Betrieb gegangen sind, werden seit 2009 finanziell ebenfalls über den neu eingeführten
KEV-Fonds abgewickelt (BFE 2010).
Im Folgenden wird die Höhe der Förderungen im Rahmen der MKF quantifiziert. Es sind die Mehrkosten,
die über den KEV-Zuschlag von den Endverbrauchern finanziert werden.
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Quantifizierung
Die Daten der Ausgaben für die Mehrkostenfinanzierung können für die Jahre 2005 und 2006 aus dem Faktenblatt Mehrkostenfinanzierung 2005/2006 des Bundesamts für Energie entnommen werden, in welchem
sie nach Primärenergieträgern aufgeschlüsselt werden (Bundesamt für Energie 2007). Die Zahlen der MKF
für das Jahr 2007 wurden auf Email-Anfrage direkt vom Bundesamt für Energie bezogen. Ab 2008 können
die Ausgaben für die MKF den Jahresberichten der Stiftung KEV entnommen werden (Stiftung KEV 2015a).
Die nominalen Förderungen im Rahmen der MKF betrugen rund 21,7 Mio. CHF im Jahr 2005 und stiegen auf
rund 40,9 Mio. CHF im Jahr 2007 an. 2008 stieg die Förderung weiter auf rund 50 Mio. CHF an, wobei dieser Anstieg auch der Umstellung des Vergütungssystems von Rückvergütung im Folgejahr auf eine quartalsweise Rückvergütung zuzuschreiben ist (Stiftung KEV 2010). Anlagen, die nach dem 1.1.2006 in Betrieb
gegangen sind und durch die MKF gefördert wurden, mussten ab 2009 in die KEV wechseln, weshalb die
jährliche Fördermenge durch die MKF von 2008 (50,0 Mio. CHF) auf 2009 (28,3 Mio. CHF) stark rückgängig
war (Stiftung KEV 2010). Bis 2014 sind die Vergütungen im Rahmen der MKF weiter auf jährlich rund
33
27,3 Mio. CHF gesunken. Insgesamt betrugen die MKF-Vergütungen über den Zeitraum 2005-2014 rund
307 Mio. CHF (real 308 Mio. CHF). Der Großteil dieser Förderungen ging an Kleinwasserkraftprojekte (über
den Zeitraum 2005-2014 rund 76 %).
Tabelle 18
Ausgaben Mehrkostenfinanzierung
2005-2014
in Mrd. CHF nominal
2005-2014
in Mrd. CHF real
2014
in Mrd. CHF
Wasserkraft
0,234
0,235
0,023
Photovoltaik
0,010
0,010
0,001
Windenergie
0,004
0,004
0,001
Geothermie
0,000
0,000
0,000
Klär- und Biogas
0,011
0,011
0,001
Biomasse
0,048
0,048
0,003
Summe
0,307
0,308
0,027
Anteil Stromerzeugung und neue erneuerbare Energien
Die Ausgaben für die Mehrkostenfinanzierung werden vollständig der Stromerzeugung zugerechnet. Eine
Unterscheidung zwischen neuen und „alten“ erneuerbaren Energien ist nicht nötig, da hier nur neue Erneuerbare gefördert wurden.
B.3 Einmalvergütung
Kurzbeschreibung
Die Einmalvergütung (EIV) wurde 2014 als Förderinstrument für Photovoltaikanlagen eingeführt. Seitdem
gilt, dass neue Photovoltaikanlagen mit einer Leistung zwischen 2 und weniger als 10 kW statt durch die
33
Da für 2014 keine Daten vorhanden sind, wurden als Richtwerte die Förderwerte von 2013 fortgeschrieben.
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KEV durch die EIV gefördert werden. Die Vergütung beträgt maximal 30 % der Investitionskosten einer
Referenzanlage und wird in einem einmaligen Betrag innerhalb weniger Monate ausgezahlt. Betreiber von
Anlagen, deren Leistung zwischen 10 kW und 30 kW beträgt, können zwischen EIV und KEV wählen. Anlagen mit einer Leistung von über 30 kW werden weiterhin durch die KEV gefördert. Dies gilt auch rückwirkend für alle Anlagen, die ab dem 1.1.2013 in Betrieb genommen wurden (BFE 2014c). Die EIV wird wie
MKF und die KEV finanziell über den KEV-Fonds abgewickelt (Stiftung KEV 2014).
Quantifizierung
Da die Einmalvergütung erst am 1. Januar 2014 (rückwirkend für Anlagen mit Inbetriebnahme ab 1. Januar
2013) in Kraft getreten ist (BFE 2014c), kann die Förderung ausschließlich für das Jahr 2013 beziffert werden. Als Datenquelle dient das Cockpit für Photovoltaik der Stiftung KEV (2015b). Mangels aktuellerer Daten wird für 2014 die gleiche Förderung wie 2013 angesetzt.
Tabelle 19
Ausgaben Einmalvergütung
2013-2014
in Mio. CHF nominal
Summe
2013-2014
in Mio. CHF real
12,5
2014
in Mio. CHF
12,5
6.25
Anteil Stromerzeugung und neue erneuerbare Energien
Die Ausgaben für die Einmalvergütung werden vollständig der Stromerzeugung zugerechnet. Eine Unterscheidung zwischen neuen und „alten“ erneuerbaren Energien ist nicht nötig, da hier nur neue Erneuerbare gefördert wurden.
B.4 Zweites Stabilisierungsprogramm: Förderprogramm PV
Kurzbeschreibung
2009 hat das Parlament das zweite Stabilisierungsprogramm zur Stützung der schweizerischen Wirtschaft
beschlossen. Teil dieses 710 Mio. CHF umfassenden Programms war ein Förderprogramm für neue Photovoltaikanlagen, die auf der Liste der Kostendeckenden Einspeisevergütung (KEV) standen. Im Rahmen dieses Programms standen 20 Mio. CHF als Investitionshilfen für jene Photovoltaikanlagen, die bis 31.08.2008
für die KEV angemeldet worden sind und auf Grund der Limitierung der KEV-Ausschüttungen auf der Warteliste standen, zur Verfügung (BFE 2009a). Je teilnehmender Anlage wurde höchstens ein Drittel der Gesamtkosten durch das Förderprogramm gedeckt (Swissgrid).
Quantifizierung
Die Zahlen der Investitionshilfen können der Website der Nationalen Netzgesellschaft Swissgrid entnommen werden. Während für das Förderprogramm für neue Photovoltaikanlagen im Rahmen des zweiten
Stabilisierungsprogramms 20 Mio. CHF als Investitionshilfen zur Verfügung standen und Subventionszusagen
sogar für 22,5 Mio. CHF gemacht wurden, wurden im Endeffekt nur Investitionshilfen von 12,5 Mio. CHF
genutzt. Grund dafür ist, dass viele, die einen Projektantrag für eine Anlage gestellt hatten, diese entgegen ihrer ursprünglichen Intention nicht realisiert haben, ohne dies rechtzeitig kommuniziert zu haben
(Swissgrid).
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Tabelle 20
Ausgaben Zweites Stabilisierungsprogramm: Förderprogramm PV
2009 in Mrd. CHF nominal
Summe
0,0125
2014 in Mrd. CHF
0,0122
Anteil Stromerzeugung und neue erneuerbare Energien
Die Ausgaben für das zweite Stabilisierungsprogramm: Förderprogramm PV werden vollständig der Stromerzeugung zugerechnet. Eine Unterscheidung zwischen neuen und „alten“ erneuerbaren Energien ist nicht
nötig, da hier nur neue Erneuerbare gefördert wurden.
3.2.3
Weitere, nicht quantifizierbare Vorteile erneuerbarer Energien
Ebenso wie bei der Atomenergie konnten einige finanzielle Vorteile durch Förderung für die erneuerbaren
Energien nicht vollständig quantifiziert werden, u.a.

Ggf. weitere kantonal sowie kommunal geförderte Projekte.

Bürgschaften durch die Schweizerische Exportrisikoversicherung (SERV) für erneuerbare Energien
(SERV 2015).
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4
Externe Kosten Atomenergie
34
Für eine Einschätzung der externen Kosten der Stromerzeugung aus Atomenergie
berücksichtigt werden (FÖS 2012, S. 7):
müssen diverse Kosten
 Unfälle mit Freisetzung radioaktiver Strahlung
 Folgekosten der Prozesskette des Abbaus und der Weiterverarbeitung von Uran
 Gefahr terroristischer Anschläge auf Kernkraftwerke
 Gefahr der Proliferation (unkontrollierte Verbreitung spaltbaren, bombenfähigen Materials)
 Folgekosten und –risiken der Endlagerung (soweit nicht durch Betreiber getragen)
Die Einschätzung dieser Kosten ist jedoch höchst komplex und kann nur auf Schätzungen aufgrund von
Richtwerten beruhen. Jene Studien, welche die externen Kosten der Stromerzeugung aus Atomenergie für
die Schweiz beschreiben, weisen Kosten von 0,23 bis 37 Rp/kWh aus und sind, da Studien bspw. in
Deutschland externe Kosten von bis zu 332,9 Rp/kWh ausweisen, eher im unteren Spektrum der Schätzungen angesiedelt (BFE 2009b). Gründe für die große Bandbreite sind vor allem, dass die Risiken eines Unfalls mit sehr hohen Kosten und sehr geringen Wahrscheinlichkeiten verbunden sind und dass sowohl für
die Kosten als auch für die Wahrscheinlichkeiten die Schätzungen stark variieren (Ecoplan 2007). Im Folgenden werden die Kosten im Normalbetrieb abgeschätzt und es wird eine Einschätzung der externen Kosten des Unfallrisikos vorgenommen. Besonders letztere kann nur als grobe Orientierung zur Größenordnung
dienen, da sie auf Richtwerten und methodischen Annahmen beruht.
Externe Kosten bei Normalbetrieb:
Eine Studie von Infras/Econcept/Prognos (1996) beziffert für die Schweiz die Kosten von Gesundheits- und
Todesfällen durch geringe Mengen radioaktiver Strahlung auf 0,01-0,08 Rp/kWh. Diese Angabe basiert auf
der Zahlungsbereitschaft zur Risikoverminderung, wobei dies explizit als absolute Untergrenze genannt
wird (Econcept/Infras 2005). Zusätzlich wird von Kosten von 0,33-0,69 Rp/kWh für in vorgelagerten Produktionsstufen emittierte Luftschadstoffe ausgegangen. Für die Berechnung dieser Kosten wurde von einem Vermeidungskostenansatz ausgegangen (Infras, Econcept, Prognos 1996) . Dementsprechend betragen
die externen Kosten bei Normalbetrieb mindestens 0,34 bis 0,77 Rp/kWh, wobei diese Schätzungen Emissionen, die bei der Entsorgung - und daraus resultierende Kosten – nicht einbeziehen und somit als untere
Richtwerte zu sehen sind. Gegenüber den hohen externen Kosten des Unfallrisikos können diese geringen
Werte bei Normalbetrieb jedoch vernachlässigt werden. Diese Werte fließen daher nicht in die gesamtgesellschaftliche Kostenbetrachtung in Kapitel ‎2.2 mit ein.
Externe Kosten Unfallrisiko:
In den Studien, welche die Unfallrisiken in der Schweiz bewerten, wird der Erwartungswert des Schadens,
ermittelt durch Zahlungsbereitschaft, als Schätzungsgrundlage verwendet. In Econcept/Infras (2005) wird
auf verschiedene Studien verwiesen, die den Erwartungswert der Schäden eines Großunfalls für die
35
Schweiz auf 0,001-0,20 Rp/kWh schätzen. Allerdings sind diese Werte als zu gering zu betrachten, da die
Risikoaversion der Bevölkerung nicht einbezogen wird (BFE 2009b; Econcept/Infras 2005). Wenn die Risikoaversion berücksichtigt wird, belaufen sich die geschätzten Kosten eines Großunfalls auf 1,134
35
Bei allen in diesem Kapitel aufgeführten Werten handelt es sich um Realwerte für das Jahr 2014. Diese wurden mittels Umrechnung per Konsumentenpreisindex (bzw. wo nötig per vorheriger Umrechnung mittels eines durchschnittlichen Wechselkurses) ermittelt.
Diese Schätzungen beruhen auf einer Risikoneutralität der Bevölkerung und errechnen sich aus dem Produkt von Schaden und
Eintrittswahrscheinlichkeit.
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39,0 Rp/kWh. Jedoch beruhen die Werte auf Studien von 1996 (Infras, Econcept, Prognos 1996), worin
ausdrücklich darauf verwiesen wird, dass der Zuschlag für die Risikoaversion der Bevölkerung nicht empirisch abgesichert ist und dass die Angaben eher illustrieren sollen, dass die Risikokosten bei Risikoaversion
36
deutlich höher sind als der Erwartungswert (Infras 1998).
Auch Studien, welche die Kosten des Unfallrisikos in Deutschland beziffern, zeigen eine große Bandbreite
auf: So wird der Erwartungswert des Schadens auf 0,02 Rp/kWh bis 3,8 Rp/kWh geschätzt (CEPN 1995,
bzw. Ewers/Rennings 1992). Gründe für diese Differenzen sind sehr unterschiedliche Schätzungen für die
Anzahl an Todesfällen und deren Wertansatz. Das FÖS hat eine aktualisierte Berechnung mit einer mittleren Anzahl an Todesfällen und einem aktuelleren, geringeren Wertansatz angestellt und kam auf einen
Erwartungswert von 0,413 Rp/kWh (FÖS 2012). Da das deutsche Umweltbundesamt zur Einbeziehung der
Risikoaversion einen Aversionsfaktor von 100 vorschlägt, ergeben sich externe Kosten von rund
41,3 Rp/kWh (FÖS 2012). Auch in der Schweiz wird mit einem Risikoaversionsfaktor von 100 gerechnet, um
Risiken, die zu nationalen Katastrophen führen können, einzuschätzen (Ecoplan 2007). Da die Schweizer
Atomkraftwerke im internationalen Vergleich als sicherer gelten (BFE 2009b), ist es möglich, dass der
Wert für die Schweiz etwas unter dem Deutschlands liegt. Dennoch kann als Schätzung des Erwartungswertes unter Berücksichtigung der Risikoaversion auch hier ein Richtwert von rund 41 Rp/kWh dienen. Dieser
Wert orientiert sich an aktuellen Studien in Deutschland und liegt leicht über der angegebenen Spannbreite der aktuellsten Schweizer Studie.
Für die Berechnung externer Kosten des atomaren Unfallrisikos können jedoch auch andere methodische
Ansätze herangezogen werden. So können neben einer Schätzung des Erwartungswerts des Schadens die
externen Kosten des nächst schlechtesten Energieträgers als Richtwert genutzt werden, der Haftpflichtversicherungswert kalkuliert werden oder die Bereitstellung einer Deckungssumme als Richtwert genutzt
werden, um das Unfallrisiko zu bewerten (FÖS 2012). Da die Bewertung der externen Kosten von Atomenergie so problematisch ist, hat das deutsche Umweltbundesamt die erste Option vorgeschlagen (FÖS
2012). Für Deutschland wäre das die Braunkohle mit externen Kosten von 12,9 Rp/kWh (FÖS 2012). Obwohl die Schweiz keine Braunkohle zur Stromerzeugung nutzt, kann dieser Wert dennoch als Richtwert für
die externen Kosten der Atomenergie in der Schweiz dienen. Denn die Schweiz hat in den letzten Jahren
Strom in der Größenordnung von 12 TWh (bei rund 68 TWh Erzeugung) aus Deutschland importiert und im
Falle eines kurzfristigen Atomausstiegs mit Stromimporten zu rechnen wäre.
Andere Studien verwenden die volle oder eine erhöhte Haftpflichtversicherung, um die externen Kosten
des atomaren Unfallrisikos zu berechnen. Die derzeitige obligatorische Versicherungssumme, mit welcher
der Inhaber der Kernenergieanlage haftet, beläuft sich auf lediglich 1,8 Mrd. CHF (BFE 2009b). Ein schwerer Unfall würde dagegen laut (Zweifel/Umbricht 2002) zu monetären Schäden von 4.471-4.577 Mrd. CHF
führen. Ähnliche Richtwerte werden in deutschen Studien angegeben (BFE 2009b). Für Deutschland kalkuliert das FÖS (2012) bei einer Versicherung von lediglich 409 Mrd. CHF externe Kosten von etwa
14 Rp/kWh.
Als letzte Alternative besteht die Möglichkeit, die Kosten des atomaren Unfallrisikos aufgrund der geschätzten Ansparung einer Deckungssumme zu evaluieren. Die Versicherungsforen Leipzig (2011) kommen
dabei für Deutschland bei einer von den 17 AKW gepoolten Ansparung, welche innerhalb von 10 Jahren die
Deckungssume eines katastrophalen nuklearen Unfalls erreichen würde, auf eine Verteuerung des Atomstroms von 4,83 CHF/kWh. Müsste jedes einzelne AKW die Deckungssumme aufbringen würden die Kosten
pro kWh auf 82,12 CHF ansteigen. Bei gleicher Methodik, einer auf 409 Mrd. CHF reduzierten Schadenssumme, und einem Pooling von neun AKW kommt das FÖS auf Kosten von rund 37 Rp/kWh. Müssten die
36
Laut einer anderen Studie betragen die externen Kosten der Stromproduktion mittels Kernenergie in der Schweiz beispielsweise lediglich 0,20-1,39 Rp/kWh (Hirschberg/Jakob 1999).
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fünf Kernkraftwerke der Schweiz allein eine solche Deckungssumme aufbringen, wären die Kosten pro kWh
noch einmal deutlich höher.
Tabelle 21 fasst die unterschiedlichen, im Text dargestellten, Bewertungsansätze zusammen.
Tabelle 21
Übersicht über Ansätze zur Quantifizierung der externen Kosten des atomaren
Unfallrisikos
Studie
Region
Methodischer Ansatz
Externe Kosten in
[Rp/kWh] (Realwerte 2014)
Hirschberg/Jakob (1999)
CH
Erwartungswert des Schadens
0,23-1,43
Econcept/Infras (2005)
CH
Erwartungswert des Schadens (Risikoneutralität)
Erwartungswert des Schadens (Risikoaversion)
0,32-0,88
1,36-36,98
Umweltbundesamt (2005)
D
Unterschiedliche methodische Ansätze (Erwartungswert des Schadens, externe Kosten
des nächst schlechtesten Energieträgers,
Erhöhung Haftpflichtversicherung, Erhöhung
Deckungssumme)
0,01-332,86
Masuhr/Oczipka (1994)
CH
Zahlungsbereitschaften bei Risikoneutralität
(Erwartungswert)
und Risikoaversion
0,001-0,19
Erwartungswert des Schadens (Risikoneutralität)
Erwartungswert des Schadens (Risikoaversion)
0,001-0,20
INFRAS/ECONCEPT/
PROGNOS (1996)
CH
1,1-36,35
2,45-38,98
Ewers/Rennings 1992
D
Erwartungswert des Schadens
3,8
CEPN (1995)
D
Erwartungswert des Schadens
0,02
FÖS (2012)
D
Erwartungswert des Schadens (Risikoneutralität)
Erwartungswert des Schadens (Risikoaversion)
0,413
Erhöhung Deckungssumme
483-8212
Versicherungsforen
Leipzig (2011)
D
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41,3
Was Schweizer Strom wirklich kostet ● Seite 47 von 54
Das FÖS benutzt für Deutschland den Erwartungswert mit Berücksichtigung des Aversionsfaktors als oberen
Wert und den Richtwert des nächst schlechtesten Energieträgers als unteren Wert der Spannbreite der
externen Kosten für Atomenergie, wodurch eine Spannbreite von 12,9 - 41 Rp/kWh zustande kommt. Auch
für die Schweiz wird diese Spannbreite der Kosten des Unfallrisikos von 12,9-41,3 Rp/kWh zu Grunde gelegt. Es kann davon ausgegangen werden, dass bei einem Pooling der fünf Schweizer AKW wesentlich höhere Kosten anfallen würden. Die durch die anderen Methoden für Deutschland entwickelten Werte befinden
sich innerhalb dieser Spannbreite (14 Rp/kWh für Versicherung und 37 Rp/kWh für Deckungssumme).
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5
5.1
Durchschnittliche Verkaufspreise
Durchschnittliche Verkaufspreise Atomenergie
Dass die in Kapitel ‎2 zur Berechnung der gesamtgesellschaftlichen Kosten im Jahr 2014 angesetzte Höhe
des Verkaufspreises für Bandenergie von 5 Rp/kWh plausibel ist, wird auch durch die folgende Herangehensweise methodisch abgestützt: die nach Stromerzeugungsmenge gewichteten Gestehungskosten der
unterschiedlichen Schweizer Atomkraftwerke.
Während für Beznau keine Quelle der aktuellen Stromgestehungskosten gefunden werden konnte, wurden
für die übrigen Atomkraftwerke folgende Werte für 2014 angenommen:

Gösgen: 4,5 Rp/kWh (Kernkraftwerk Gösgen-Däniken AG 2015)

Leibstadt: 5,25 Rp/kWh (Kernkraftwerk Leibstadt AG 2015)

Mühleberg: 7 Rp/kWh (Der Bund 2012)
Die zugehörigen Bruttostromerzeugungsmengen in 2014 stellen sich wie folgt dar (eigene Berechnung auf
Basis verfügbarer Monatsdaten von swissnuclear 2015:

Gösgen: 8.452 GWh

Leibstadt: 9.458 GWh

Mühleberg: 3.155 GWh
Als mengengewichteter Durchschnitt der Stromgestehungskosten für Atomstrom im Jahr 2014 erhält man
auf diese Weise einen Wert von 5,21 Rp/kWh.
Stromgestehungskosten in Höhe von 5 Rp/kWh anzunehmen, scheint vor diesem Hintergrund also eher
noch eine leichte Unter- als Überschätzung zu sein. Somit kann hier von einer eher konservativen Annahme gesprochen werden.
5.2
Durchschnittliche Verkaufspreise erneuerbarer Energien
Für die Schweiz existiert keine Statistik über „die“ durchschnittlichen Verkaufspreise der unterschiedli37
chen erneuerbaren Energien. Um einen geeigneten Durchschnittswert für jede Stromerzeugungstechnologie zu errechnen, müssen drei unterschiedlich vergütete Strommengen betrachtet werden: (1.) die KEVgeförderten Strommengen, (2.) die MKF-geförderten Strommengen und (3.) die NICHT-KEV/MKFgeförderten Strommengen, die je nach Technologie im Jahr 2014 zwischen 42-73 % der jeweiligen Stromerzeugung ausmachten. Für die ersten beiden Bereiche sind die Daten in den Geschäftsberichten der Stiftung KEV vorhanden (Stiftung KEV 2015a). Problematischer ist der dritte Bereich, da es keine offiziellen
Daten darüber gibt, welche Erlöse bzw. Verkaufspreise Stromerzeuger für den Strom erzielen.
Die gesamten durchschnittlichen Verkaufspreise für die unterschiedlichen erneuerbaren Energien setzen
sich aus folgenden Komponenten zusammen:
37
Für Deutschland hingegen kann auf die durchschnittlichen EEG-Vergütungen zurückgegriffen werden, die fortlaufend vom
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) herausgegeben werden. Diese enthalten auch die wettbewerbliche
Förderung über die Marktprämie.
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1. KEV-Teil: Je nach Technologie wurde der Anteil der Stromerzeugung innerhalb der KEV-Vergütung
an der Gesamtstromerzeugung mit der Gesamtvergütung innerhalb der KEV bewertet (KEV-Fonds +
Marktpreis).
2. Gleiches gilt für den MKF-Teil: Je nach Technologie wurde der Anteil der Stromerzeugung innerhalb der MKF-Vergütung an der Gesamtstromerzeugung mit der Gesamtvergütung innerhalb der
MKF bewertet (KEV-Fonds + Marktpreis).
3. NICHT-KEV/MKF-Teil: Zu diesen beiden Komponenten wurde der Teil der technologiespezifischen
Stromerzeugung außerhalb der KEV addiert, bewertet mit einem je nach Technologie variierenden
mittleren Vergütungspreis. Dieser wird hier wie folgt berechnet: Mittelwert aus Marktpreis laut
KEV-Bericht und durchschnittlichem KEV-Förderwert. Dieses Vorgehen wurde gewählt, da keine
Daten über die erzielten Erlöse von Anlagen außerhalb der KEV vorliegen.
Insgesamt wurde so eine mengengewichtete Mischkalkulation der höheren Förderungen innerhalb der KEV
und der erzielten Erlöse außerhalb der KEV je nach Technologie erreicht. Denn viele Stromeinkäufer zahlen tatsächlich nur den Marktpreis, den die Erneuerbaren erzielen. Allerdings gibt es auch Sondervergütungen, z.B. durch Netzbetreiber, die für den ökologischen Mehrwert des Produkts „Ökostrom“ zahlen. Ein
technologiespezifischer Mittelwert dieser großen Bandbreite von 4,3 Rp/kWh (durchschnittlicher Marktpreis PV innerhalb der KEV) bis 42,6 Rp/kWh (durchschnittliche Gesamtvergütung PV innerhalb der KEV)
bildet das mögliche Spektrum gut ab. Im Ergebnis wurde ein Verkaufspreis von 11,2 Rappen für Kleinwasserkraft, 15,5 Rappen für Windkraft, 15,2 Rappen für Biomasse und 28,2 Rappen für Photovoltaik angenommen.
Tabelle 22 Übersicht zur Berechnung der mengengewichteten Mischkalkulation
Kleinwasserkraft
0,152
100.833
52.647 52%
0,187
5.536
1.672.779
635.911 38%
0,199
841.667
214.419 25%
0,426
332.361 10%
(CHF/kWh)
Durchschnittspreis
Mengegewichteter
(CHF/kWh)*
ø Gesamtvergütung
Anteil an Gesamt
Strommenge
Nicht KEV/MKF-geförderte
Komponente III
(CHF/kWh)
ø Gesamtvergütung
Anteil an Gesamt
Strommengen
MKF-geförderte
(CHF/kWh)
ø Gesamtvergütung
766.182 22%
PV
*
Komponente II
3.469.360
Windenergie
Biomasse
Anteil an Gesamt
2014 in [MWh]
KEV-geförderte Strommenge
Gesamtproduktion
Komponente I
0,120
2.370.817 68%
0,098
0,112
5%
0,152
42.650 42%
0,116
0,155
32.711
2%
0,151
1.004.157 60%
0,122
0,152
10.087
1%
0,129
617.162 73%
0,235
0,282
Die durchschnittliche Gesamtvergütung der Nicht-KEV/MKF-geförderten Strommenge berechnet sich anhand des Durchschnitts aus den niedrigen durchschnittlichen Marktpreisen und der hohen durchschnittlichen Gesamtvergütung der KEVgeförderten Strommenge. Der durchschnittliche Marktpreis liegt zwischen 0,043 und 0,046 CHF/kWh.
Quelle: Stiftung KEV (2015)
Die hier verwendete Berechnungsmethodik ist als konservativ zu betrachten, d.h. sie überschätzt die Höhe
des durchschnittlichen Verkaufspreises in der Tendenz. Alternative Berechnungen wären die Folgenden:

Die um 8 % verminderte Komponente „Energiepreis“ des durchschnittlichen Haushaltsstrompreises.
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Die Vollzugshilfe des BFE (2015b) gibt diesen Richtwert für die Vergütung an: mindestens der End38
kundenpreis für Energie eines Standardstromproduktes für die gebundenen Kleinkonsumenten
(Verbrauchsprofil H43) abzüglich 8 %. Dieser würde damit bei rund 7,82 Rp/kWh (=8,5 Rp/kWh–0,68
Rp/kWh (8%)) liegen. Dieser niedrige Wert vernachlässigt ggf., dass es sich um einen Mindestwert
handelt, der je nach ökologischem Mehrwert deutlich überschritten werden kann.

Mittelwert aus der um 8 % verminderten Komponente „Energiepreis“ des durchschnittlichen Haushaltsstrompreises und durchschnittlichem KEV-Förderwert.
Mit dieser Berechnung wird die Spanne aus Mindestwert laut BFE und durchschnittlicher KEVVergütung aufgemacht. Diese beläuft sich auf 12,4 bis 29,5 Rp/kWh. Es wird allerdings vernachlässigt, dass sich viele Abnehmer von Strom aus erneuerbaren Energien nicht an die Mindestvorgaben
der BFE (s.o.) halten. In der Praxis überschätzt dieser Wert daher voraussichtlich die durchschnittlichen Verkaufspreise leicht.
38
Kosten für die Netzbenutzung, Systemdienstleistungen oder Abgaben an das Gemeinwesen werden nicht berücksichtigt.
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6
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Stiftung KEV (2014): Geschäftsbericht 2013. Abrufbar unter: http://www.stiftungkev.ch/fileadmin/media/kev/kev_download/de/Geschaeftsbericht_2013_de.pdf. Letzter Zugriff am:
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UVEK (2014): Richtlinie Mehrkostenfinanzierung. Abrufbar unter:
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Versicherungsforen Leipzig (2011): Berechnung einer risikoadäquaten Versicherungsprämie zur Deckung
der Haftpflichtrisiken, die aus dem Betrieb von Kernkraftwerken resultieren.
Zweifel, P. und Umbricht, R. (2002): Verbesserte Deckung des Nuklearrisikos. Zu welchen Bedingungen?
Forum Ökologisch-Soziale Marktwirtschaft e.V. • Green Budget Germany