Entscheidung der Stadt Karlsruhe über den Antrag der Fa. Schrott

Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Karlsruhe
Entscheidung der Stadt Karlsruhe über den Antrag der Firma Schrott-Wetzel GmbH auf
Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Änderungsgenehmigung.
Das Verfahren wurde mit Beteiligung der Öffentlichkeit nach §§ 16 Abs. 1 in Verbindung mit § 10 Abs. 3 des Bundes- Immissionsschutzgesetz (BImSchG) durchgeführt.
Nach § 10 Abs. 7 und 8 BImSchG sowie § 21a der 9. BImSchV wird der verfügende Teil
der Entscheidung vom 20.10.2015 sowie die Rechtsbehelfsbelehrung öffentlich bekannt
gemacht:
Änderungsgenehmigung nach BImSchG vom 20.10.2015
1. Der Firma Schrott-Wetzel GmbH wird die immissionsschutzrechtliche Genehmigung
für folgende Änderungen der Anlage zur Zwischenlagerung, Behandlung und zum
Umschlag von Eisen- und Nichteisenschrotten auf dem Grundstück Nordbeckenstraße 16, 76189 Karlsruhe, Flst. Nr. 14522 (Teilfläche) erteilt:

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Erhöhung der Gesamtlagerkapazität auf 6.000 t
Erhöhung der Dauer des Schiffsumschlags von 9 h/d auf 16 h/d und der maximalen täglichen Umschlagsleistung von 1.500 t/d auf 3.000 t/d
1.1 Die Änderungen sind entsprechend den unter Ziffer 2 genannten Antragsunterlagen durchzuführen, soweit in den Ziffern 1 und 3 dieses Bescheides nichts anderes geregelt ist.
1.2 Die sich aus der bisherigen Genehmigung ergebenden Rechte und Pflichten bleiben von dieser Entscheidung unberührt, soweit sie nicht mit dem Inhalt dieses Bescheides im Widerspruch stehen.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diese Entscheidung können Sie Widerspruch einlegen. Dieser ist innerhalb eines
Monats nach Bekanntgabe dieser Entscheidung bei der Stadtverwaltung Karlsruhe
schriftlich (Postanschrift Stadt Karlsruhe, Zentraler Juristischer Dienst, 76124 Karlsruhe)
oder mündlich zur Niederschrift (Stadtverwaltung Karlsruhe, Rathaus am Marktplatz,
Zentraler Juristischer Dienst, 76133 Karlsruhe) zu erheben. Die Widerspruchsfrist gilt
auch als gewahrt, wenn der Widerspruch beim Regierungspräsidium Karlsruhe, Schlossplatz 1-3, 76131 Karlsruhe, innerhalb der oben genannten Frist eingelegt wird.
Hinweis:
Der Genehmigungsbescheid ergeht mit Nebenbestimmungen.
Auslegung der Unterlagen:
Eine Ausfertigung des vollständigen Bescheids und seine Begründung liegen in der Zeit
vom 09.11.2015 bis einschließlich 23.11.2015 beim Zentralen Juristischen Dienst der
Stadt Karlsruhe, Rathaus am Marktplatz, Zimmer C 211, während der Dienststunden zur
Einsichtnahme aus. Mit dem Ende der Auslegungsfrist gilt der Bescheid auch gegenüber
Dritten, die keine Einwendungen erhoben haben, als zugestellt.
Der für den 17.11.2015 angekündigte Erörterungstermin findet nicht statt, da Einwendungen gegen das Vorhaben nicht erhoben wurden.
Stadt Karlsruhe
Zentraler Juristischer Dienst
Immissionsschutzbehörde