zweite Teilzahlung

Wichtige Informationen
Dieses Blatt dient ausschließlich als Informationsseite und soll nicht mit dem
Antragsformular zurückgeschickt werden.
• Das Antragsformular soll am Computer ausgefüllt und obligatorisch bis spätestens den 30. April 2016 eingereicht werden.
• Sie sind gebeten einen vollständigen Antrag abzugeben um jegliche Verzögerung bei der Bearbeitung zu vermeiden.
• CEDIES verschickt keine Empfangsbestätigung. Wir raten Ihnen, entweder Ihr Formular bei CEDIES abzugeben oder per
Einschreiben mit Rückschein einzuschicken. Es können keine Informationen zum Eingang Ihres Formulars weder per Telefon
noch per Mail mitgeteilt werden .
• Eingereichte Formulare per E-Mail oder per Fax werden nicht berücksichtigt.
• Alle gelieferten Dokumente müssen in luxemburgischer, französischer, deutscher oder englischer Sprache verfasst sein; eine
amtlich beglaubigte Übersetzung wird für jede andere Sprache verlangt. (Liste der vereidigten Übersetzer unter www.mj.public.lu)
• Die dazugehörigen Dokumente sollen alle an das Antragsformular angeheftet werden.
Informationen über die einzelnen Stipendien und das Studentendarlehen
Bitte mit „Ja“ alle Stipendien ankreuzen, die Sie zusätzlich zu Ihrem Basis – oder Sozialstipendium erhalten wollen. Es werden keine
Änderungen nach Einreichen Ihres Antrags mehr berücksichtigt.
Mobilitätstipendium:
Der zweite Teil des Mobilitätsstipendiums wird Ihnen gewährt unter der Bedingung, dass sie Ihre Studien außerhalb Ihres Wohnsitzlands weiterfahren und dort eine Miete zahlen.
Familienstipendium:
Das Familienstipendium wird Ihnen gewährt, wenn andere Kinder aus dem Haushalt in dem Sie leben, ebenfalls eine staatliche
Studienbeihilfe für Hochschulstudien erhalten.
Einschreibegebühren:
Nur die bereits bezahlten Studiengebühren und die nicht im Wintersemester berechnet wurden, werden berücksichtigt; die noch
nicht bezahlten Studiengebühren können später mit dem bis 31. Juli 2016 auf der Internetseite von Cedies verfügbaren Formular
„Zusätzliche Zahlung der Studiengebühren“ mitberechnet werden.
Anti-Kumulierungsbestimmungen
Sie müssen alle finanzielle Hilfen angeben, die Sie in Ihrem Wohnsitzland erhalten.
Anmerkung :
Stipendien, die auf Verdienst beruhen oder welche die internationale Mobilität (Erasmus+ Programm) fördern, werden hier nicht
berücksichtigt.
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18-20 montée de la Pétrusse . L-2327 Luxembourg
Adresse postale: BP 1101 . L-1011 Luxembourg
Tél : 247-88650 / [email protected]
Staatliche Studienbeihilfe für Hochschulstudien
Zweiter Teil 2015 - 2016
Der Verwaltung vorbehalten
Interne Referenznummer
Daten des Studenten
Identifizierungsnummer in Luxemburg
(Sozialversicherungsnummer):
Name:
Geburtsdatum:
Vorname:
Staatsangehörigkeit(en):
Familienstand:
Tel.:
E-Mail Adresse:
Offizielle Adresse
Straße, Nr. :
Postleitzahl:
Ort:
Land:
Adresse des Studenten (falls Sie eine andere Adresse während Ihres Studiums haben)
Straße, Nr. :
Postleitzahl:
Land:
Ort:
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Identifizierungsnummer:
Angaben über Ihr derzeitiges Hochschulstudium
Art ihres Studiums:
Vollzeitstudium
Teilzeitstudium*
Fernstudium*
Duales Studium
* geben Sie bitte die Anzahl der ECTS-Punkte an, für welche Sie dieses Semester eingeschrieben sind
Studienrichtung: (z.B. Jura, Sprachen, Wirtschaftswissenschaften …)
Welchen Hochschulabschluss bereiten Sie zurzeit vor? (BTS, CPGE, Bachelor, Master, Doktorat,…)
In welchem Studienjahr sind Sie jetzt eingeschrieben?
1. Jahr
2. Jahr
3. Jahr
4. Jahr
5. Jahr
andere:
Genaue Bezeichnung Ihrer Hochschule:
Ort:
Land:
Einschreibegebühren
Entrichteter Betrag für das Sommersemester:
Bereits entrichteter Betrag und nicht beim Antrag fürs Wintersemester beigelegt
Beizufügende Dokumente:
• Rechnung und Zahlungsbelege
Möchten Sie das Mobilitätsstipendium erhalten?
ja
Beizufügende Dokumente:
•eine Kopie des Mietvertrages / Beweis einer Wohngemeinschaft
•einen Zahlungsbeleg der Miete ich besitze keinen Mietvertrag (Erklärungen). Dokumente wurden bereits im Wintersemester beigefügt.
Möchten Sie das Familienstipendium erhalten?
Identifizierungsnummer in Luxemburg des 2. Studenten
Identifizierungsnummer in Luxemburg des 3. Studenten
Ja
Nein
nein
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Identifizierungsnummer:
Änderung der Kontonummer (IBAN)
Muss nur ausgefüllt werden, wenn die Kontonummer sich im Vergleich zum Wintersemester geändert hat
Inhaber des Kontos
(RIB obligatorisch)
Beizufügende Dokumente
• Der Einschreibungsbeleg für das Sommersemester (Die Studenten, die eine Jahreseinschreibung haben,
müssen keine Einschreibung für das Sommersemester vorweisen)
• Die Resultate der Examen des Wintersemesters (wenn verfügbar)
Ich erkläre hiermit, dass ich keine Resultate beilegen kann, weil keine Examen im Wintersemester vorgesehen waren.
Ich erkläre hiermit, dass ich keine Resultate beilegen kann, weil die Schule die Resultate nur am Ende des
akademischen Jahres vorzeigt.
• Ein Beleg mit dem Betrag irgendeines anderen im Wohnsitzlandland erhaltenen Stipendiums und noch nicht beim
Wintersemester beigelegt
Ich erhalte kein anderes Stipendium in meinem Wohnsitzland.
• ein rezenter Beleg mit dem vom Studenten erhaltenen monatlichen Betrag der Wohnbeihilfen bzw. ein Beleg der
Nicht-Zahlung oder Einstellung der Zahlung“ (gilt nicht wenn keine Wohnbeihilfen in Ihrem Wohnsitzland
bestehen). Dieser Beleg muss obligatorisch auf den Namen des Studenten und von der betreffenden Familienausgleichskasse ausgestellt werden, in dem Land, wo der Student seine Adresse hat.
Anmerkungen
Falsche Angaben
Die Personen die eine finanzielle Studienbeihilfe aufgrund falscher oder unvollständiger Angaben gemacht haben, müssen
sofort diese Hilfen zurückerstatten und machen sich strafbar laut Artikel 496 des luxemburgischen Strafgesetzbuchs
Ich erkläre hiermit, dass sämtliche hier gemachten Angaben vollständig und wahrheitsgemäß sind.
Datum
Ort
Unterschrift
Ein nicht unterschriebener Antrag ist ungültig.