Wichtige Informationen Dieses Blatt dient ausschließlich als Informationsseite und soll nicht mit dem Antragsformular zurückgeschickt werden. • Das Antragsformular soll am Computer ausgefüllt und obligatorisch bis spätestens den 30. April 2016 eingereicht werden. • Sie sind gebeten einen vollständigen Antrag abzugeben um jegliche Verzögerung bei der Bearbeitung zu vermeiden. • CEDIES verschickt keine Empfangsbestätigung. Wir raten Ihnen, entweder Ihr Formular bei CEDIES abzugeben oder per Einschreiben mit Rückschein einzuschicken. Es können keine Informationen zum Eingang Ihres Formulars weder per Telefon noch per Mail mitgeteilt werden . • Eingereichte Formulare per E-Mail oder per Fax werden nicht berücksichtigt. • Alle gelieferten Dokumente müssen in luxemburgischer, französischer, deutscher oder englischer Sprache verfasst sein; eine amtlich beglaubigte Übersetzung wird für jede andere Sprache verlangt. (Liste der vereidigten Übersetzer unter www.mj.public.lu) • Die dazugehörigen Dokumente sollen alle an das Antragsformular angeheftet werden. Informationen über die einzelnen Stipendien und das Studentendarlehen Bitte mit „Ja“ alle Stipendien ankreuzen, die Sie zusätzlich zu Ihrem Basis – oder Sozialstipendium erhalten wollen. Es werden keine Änderungen nach Einreichen Ihres Antrags mehr berücksichtigt. Mobilitätstipendium: Der zweite Teil des Mobilitätsstipendiums wird Ihnen gewährt unter der Bedingung, dass sie Ihre Studien außerhalb Ihres Wohnsitzlands weiterfahren und dort eine Miete zahlen. Familienstipendium: Das Familienstipendium wird Ihnen gewährt, wenn andere Kinder aus dem Haushalt in dem Sie leben, ebenfalls eine staatliche Studienbeihilfe für Hochschulstudien erhalten. Einschreibegebühren: Nur die bereits bezahlten Studiengebühren und die nicht im Wintersemester berechnet wurden, werden berücksichtigt; die noch nicht bezahlten Studiengebühren können später mit dem bis 31. Juli 2016 auf der Internetseite von Cedies verfügbaren Formular „Zusätzliche Zahlung der Studiengebühren“ mitberechnet werden. Anti-Kumulierungsbestimmungen Sie müssen alle finanzielle Hilfen angeben, die Sie in Ihrem Wohnsitzland erhalten. Anmerkung : Stipendien, die auf Verdienst beruhen oder welche die internationale Mobilität (Erasmus+ Programm) fördern, werden hier nicht berücksichtigt. Seite 1 / 3 18-20 montée de la Pétrusse . L-2327 Luxembourg Adresse postale: BP 1101 . L-1011 Luxembourg Tél : 247-88650 / [email protected] Staatliche Studienbeihilfe für Hochschulstudien Zweiter Teil 2015 - 2016 Der Verwaltung vorbehalten Interne Referenznummer Daten des Studenten Identifizierungsnummer in Luxemburg (Sozialversicherungsnummer): Name: Geburtsdatum: Vorname: Staatsangehörigkeit(en): Familienstand: Tel.: E-Mail Adresse: Offizielle Adresse Straße, Nr. : Postleitzahl: Ort: Land: Adresse des Studenten (falls Sie eine andere Adresse während Ihres Studiums haben) Straße, Nr. : Postleitzahl: Land: Ort: Seite 2 /3 Identifizierungsnummer: Angaben über Ihr derzeitiges Hochschulstudium Art ihres Studiums: Vollzeitstudium Teilzeitstudium* Fernstudium* Duales Studium * geben Sie bitte die Anzahl der ECTS-Punkte an, für welche Sie dieses Semester eingeschrieben sind Studienrichtung: (z.B. Jura, Sprachen, Wirtschaftswissenschaften …) Welchen Hochschulabschluss bereiten Sie zurzeit vor? (BTS, CPGE, Bachelor, Master, Doktorat,…) In welchem Studienjahr sind Sie jetzt eingeschrieben? 1. Jahr 2. Jahr 3. Jahr 4. Jahr 5. Jahr andere: Genaue Bezeichnung Ihrer Hochschule: Ort: Land: Einschreibegebühren Entrichteter Betrag für das Sommersemester: Bereits entrichteter Betrag und nicht beim Antrag fürs Wintersemester beigelegt Beizufügende Dokumente: • Rechnung und Zahlungsbelege Möchten Sie das Mobilitätsstipendium erhalten? ja Beizufügende Dokumente: •eine Kopie des Mietvertrages / Beweis einer Wohngemeinschaft •einen Zahlungsbeleg der Miete ich besitze keinen Mietvertrag (Erklärungen). Dokumente wurden bereits im Wintersemester beigefügt. Möchten Sie das Familienstipendium erhalten? Identifizierungsnummer in Luxemburg des 2. Studenten Identifizierungsnummer in Luxemburg des 3. Studenten Ja Nein nein Seite 3 /3 Identifizierungsnummer: Änderung der Kontonummer (IBAN) Muss nur ausgefüllt werden, wenn die Kontonummer sich im Vergleich zum Wintersemester geändert hat Inhaber des Kontos (RIB obligatorisch) Beizufügende Dokumente • Der Einschreibungsbeleg für das Sommersemester (Die Studenten, die eine Jahreseinschreibung haben, müssen keine Einschreibung für das Sommersemester vorweisen) • Die Resultate der Examen des Wintersemesters (wenn verfügbar) Ich erkläre hiermit, dass ich keine Resultate beilegen kann, weil keine Examen im Wintersemester vorgesehen waren. Ich erkläre hiermit, dass ich keine Resultate beilegen kann, weil die Schule die Resultate nur am Ende des akademischen Jahres vorzeigt. • Ein Beleg mit dem Betrag irgendeines anderen im Wohnsitzlandland erhaltenen Stipendiums und noch nicht beim Wintersemester beigelegt Ich erhalte kein anderes Stipendium in meinem Wohnsitzland. • ein rezenter Beleg mit dem vom Studenten erhaltenen monatlichen Betrag der Wohnbeihilfen bzw. ein Beleg der Nicht-Zahlung oder Einstellung der Zahlung“ (gilt nicht wenn keine Wohnbeihilfen in Ihrem Wohnsitzland bestehen). Dieser Beleg muss obligatorisch auf den Namen des Studenten und von der betreffenden Familienausgleichskasse ausgestellt werden, in dem Land, wo der Student seine Adresse hat. Anmerkungen Falsche Angaben Die Personen die eine finanzielle Studienbeihilfe aufgrund falscher oder unvollständiger Angaben gemacht haben, müssen sofort diese Hilfen zurückerstatten und machen sich strafbar laut Artikel 496 des luxemburgischen Strafgesetzbuchs Ich erkläre hiermit, dass sämtliche hier gemachten Angaben vollständig und wahrheitsgemäß sind. Datum Ort Unterschrift Ein nicht unterschriebener Antrag ist ungültig.
© Copyright 2024 ExpyDoc