Mediadaten Nr. 74, gültig ab 01.01.2016 - Rhein

Mediadaten Nr. 74, gültig ab 01.01.2016
Koblenz Nielsen IIIa
www.rhein-zeitung.de
ABOPRESSE e.V.
AG.MA
Zeitungsregion
Rheinland-Pfalz - Saarland
1Verlagsangaben
Verlag
Mittelrhein Verlag GmbH
August-Horch-Straße 28 · 56070 Koblenz
www.rhein-zeitung.de
Konto: Sparkasse Koblenz
Konto-Nr.: 570 – BLZ 570 501 20
IBAN: DE54570501200000000570
SWIFT-BIC-Code: MALADE51KOB
rz-Media GmbH, Anzeigenservice
August-Horch-Str. 28, 56070 Koblenz
Anzeigenleitung
Tel.:0261 / 892-556
Fax: 0261 / 892-471
Auftragsabwicklung
E-Mail: [email protected]
Tel.: 0261 / 892-700
Fax: 0261 / 892-734
Telefonische Anzeigen-Annahme
Tel.: 0261 / 9836-2003
Fax: 0261 / 9836-2006
Onlinewerbung
Tel.: 0261 / 892-229
E-Mail: [email protected]
Reise und Tourismus
Tel.: 0261 / 892-478
E-Mail: [email protected]
Beilagen
Tel.: 0261 / 892-704
Fax: 0261 / 892-735
E-Mail: [email protected]
Geschäftsbedingungen
Aufträge werden zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Anzeigen und Fremdbeilagen in Zeitungen
und den zusätzlichen Geschäftsbedingungen des
Verlages ausgeführt.
Zahlungsbedingungen
Zahlungen nach Rechnungserhalt innerhalb 10 Tage
netto Kasse. Bei Vorauskasse oder Bankeinzug für Abschlusskunden 2% Skonto. Gelegenheitskunden gegen
bar oder Bank­einzug ohne Rechnung.
Preise
Alle Preise in EURO zzgl. Mehrwertsteuer
Anzeigenschluss
Für die Montagausgabe Freitag 11 Uhr
Für die Dienstagausgabe Montag
11 Uhr
Für die Mittwochausgabe
Dienstag
10 Uhr
Für die Donnerstagausgabe Mittwoch
11 Uhr
Für die Freitagausgabe Donnerstag
10 Uhr
Für die Samstagausgabe Donnerstag
15 Uhr
Kfz-/Stellenmarkt, Samstag Donnerstag
12 Uhr
Veranstaltungsanzeigen Mittwoch 10 Uhr
Reisejournal Donnerstag 15 Uhr
Amtliche Bekanntmachungen und Ausschreibungen:
2 Werktage vor dem Erscheinungstermin, bis 11 Uhr
Aufgrund von Feiertagen können sich abweichende
Anzeigenschlusszeiten ergeben. Diese werden in der
Rhein-Zeitung rechtzeitig angekündigt. Bei Fragen zu
den Anzeigenschlusszeiten wenden Sie sich bitte an
unsere Auftrags-Abwicklung.
Anzeigenschluss für
Tunnel- und Panoramaanzeigen
3 Werktage vor Erscheinungstermin
Für die Zusendung von Druckunterlagen gilt der
jeweilige Anzeigenschluss.
Erscheinungsweise
Werktäglich, morgens
Chiffregebühr
Bei Abholung der Offerten für jede Veröffentlichung
4,– EURO. Bei Übersendung der Offerten für jede Veröffentlichung 7,50 EURO.
Abschlussnachlass für gewerbliche Anzeigen
MalstaffelNachlass
6 Anzeigen  5%
12 Anzeigen 10%
24 Anzeigen
15%
52 Anzeigen
20%
Mengenstaffel für Millimeterabschlüsse ab
  3 000 mm 5%
   5 000 mm
10%
  10 000 mm
15%
  20 000 mm
20%
  40 000 mm 21%
  50 000 mm
22%
  60 000 mm
23%
  80 000 mm
24%
100 000 mm
25%
Abschlussnachlass für Beilagen
AbnahmemengeNachlass
ab 500 000  3%
ab 750 000  4%
ab 1 Mio.  5%
ab 2 Mio.  6%
ab 4 Mio.  7%
ab 6 Mio.  8%
ab 8 Mio.  9%
über 10 Mio.
10%
Abschlussnachlässe werden bei schriftlich vereinbartem Anzeigen-/Beilagenabschluss gewährt. Der Abschlusszeitraum beträgt 12 Monate und verlängert sich
ohne Kündigung um ein weiteres Jahr. Der Nachlass
muss vor Erscheinen der 1. Anzeige/dem 1. Beilagentermin im Abschlussjahr vereinbart sein. Kombinationsanzeigen werden rabattiert und zählen jeweils als eine
Anzeige zum Anzeigenabschluss. Anzeigenvolumina bei
Belegung mehrerer Ausgaben werden nicht addiert.
Ausgabennachlass
Bei Belegung
ab 2 Lokalausgaben 10% ab 4 Lokalausgaben 20% den
} auf
addierten Preis
Platzierungs-Aufschlag
15% für Text anschließende Anzeigen auf der
1. Lo­kal­seite und auf der 1. Sportseite
Konzernnachlass
Ab 51% Beteiligung
Agenturprovision
15% auf die Grundpreise
Sonderthemen
Abweichende Preise für Sonderthemen auf Anfrage
2
Auflage und Online-Abrufe
Online-Abrufe rhein-zeitung.de*
Verkaufte Auflage
inkl. ePaper (IVW 2. Q. 2015)
(IVW 2. Q. 2015)
ZIS-Nr.
Mo.-Fr.
Sa.
pro Tag
pro Woche
Gesamtausgabe
100764 184.237 198.897
Startseite
31.567
220.970
Hauptausgabe
100083 150.469 163.996
Regionale Startseite
13.141
91.987
Ballungsräume
Koblenz/Mittelrhein
Rhein/Ahr/Westerwald
Rhein-Nahe
101117
100645
104795
Lokale Seiten
Koblenz/Mittelrhein
Rhein/Ahr/Westerwald
Rhein-Nahe
15.222
12.389
7.105
106.554
86.723
49.732
3.273
10.983
22.914
76.566
4.435
3.483
3.020
1.797
2.724
4.902
2.089
2.487
2.125
4.381
31.047
24.378
21.140
12.577
19.066
34.312
14.626
17.411
14.872
30.666
Lokalausgaben
A Kreis Neuwied
BKoblenz/Andernach/
Mayen/Rhein-Lahn
B0Koblenz
B1Andernach/Mayen
B2Rhein-Lahn-Kreis
D Kreis Cochem-Zell
E Kreis Kreuznach
FWesterwaldkreis
H Kreis Altenkirchen
J Rhein-Hunsrück-Kreis
K Kreis Ahrweiler
L Kreis Birkenfeld
79.413
71.056
33.768
87.811
76.185
34.901
101764
100960
20.226
58.142
22.423
65.047
101274
100870
100358
100581
100555
101154
100955
100429
101886
100719
28.410
14.513
15.219
8.040
20.415
23.813
16.299
13.231
10.718
13.353
32.696
16.251
16.100
8.568
21.078
25.567
16.886
14.196
11.309
13.823
Lokale Seiten
A Kreis Neuwied
BKoblenz/Andernach/
Mayen/Rhein-Lahn
B0Koblenz
B1Andernach/Mayen
B2Rhein-Lahn-Kreis
D Kreis Cochem-Zell
E Kreis Kreuznach
FWesterwaldkreis
H Kreis Altenkirchen
J Rhein-Hunsrück-Kreis
K Kreis Ahrweiler
L Kreis Birkenfeld
ZIS - Das Zeitungsinformationssystem identifiziert alle Anzeigenbelegungseinheiten der Zeitung mit einer eindeutigen sechsstelligen Nummer. Diese ZIS-Nr. verknüpft alle Datenbestände, die zur Zeitungsplanung benötigt werden. *Seitenaufrufe (PI) rhein-zeitung.de, Durchschnittswerte pro Monat
Verlagsangaben
& Auflagen
Siegen
Köln
H
Bonn
A
F
K
Limburg
B
D
J
Mainz
E
L
Trier
Saarbrücken
Kaiserslautern
3
Sonderformate, Sonderplatzierungen
Anzeige/Format
Platzierung
Farbe
Berechnung
Titelkopf-Anzeige
rechts oben auf
der Titelseite
alle 4c Euroskala-Farben
Festpreis, siehe
Seiten 7-39
rechts unten auf
der Titelseite
alle 4c Euroskala-Farben
Festpreis, siehe
Seiten 7-39
Griffecken-Anzeige
Gesamtausgabe
rechts unten auf
der Titelseite
alle 4c Euroskala-Farben
Festpreis, siehe
Seite 7
Griffecken-Anzeige
Gesamtausgabe
rechts unten auf
der Sportseite
alle 4c Euroskala-Farben
Festpreis, siehe
Seite 7
Textteil-Anzeige
auf Textseiten,
abhängig vom
Seitenumbruch
eine oder mehrere
Zusatzfarben
mm-Preis im
Textteil, siehe
Seiten 7-39
auf rechten oder
linken Textseiten
außen
eine oder mehrere
Zusatzfarben
mm-Preis, siehe
Seiten 7-39
auf rechten oder
linken Textseiten
außen
eine oder mehrere
Zusatzfarben
mm-Preis, siehe
Seiten 7-39
Umrechnungsfaktor 1,1667
auf rechten oder
linken Textseiten
außen
eine oder mehrere
Zusatzfarben
mm-Preis, siehe
Seiten 7-39
Umrechnungsfaktor 1,1667
33 mm Höhe
116,5 mm Breite
Titelfuß-Anzeige
45 mm Höhe
73,5 mm Breite
(auf der Titelseite)
  96 mm Höhe
105,64 mm Breite
(auf der Sportseite)
96 mm Höhe
105,64 mm Breite
mind.  35 mm/1 Textspalte
max. 105 mm/1 Textspalte
mind.  35 mm/2 Textspalten
max. 105 mm/2 Textspalten
1000er-Format
250 mm Höhe/
4 Anzeigenspalten
Eckfeld-Anzeige
Mindestvolumen 700 mm
mind. 200 mm/3 Textspalten
max. 420 mm/5 Textspalten
Blatthohe Anzeige
mind. 480 mm/2 Textspalten
max. 480 mm/4 Textspalten
TitelkopfAnzeige
TitelfußAnzeige
Seite 3 / Logo Titelkopf-Anzeige
Seite 3 / Logo Titelseiten-Anzeige
Textteil-Anzeige
1000er-Format
Seite 3 / 1.000er-Anzeige
Anzeigenschluss siehe Seite 1
Umrechnungsfaktor: Eine Textspalte = 1,1667 Anzeigenspalten
Griffecken-Anzeige
auf der Titelseite
Griffecken-Anzeige
auf der Sportseite
Seite 3 / Logo Griffecken-Anzeige auf Titelseite
Seite 3 / Logo Griffecken-Anzeige auf Sportseite
Eckfeld-Anzeige
Blatthohe Anzeige
Seite 3 / Eckfeld-Anzeige
4
Sonderformate, Sonderplatzierungen
Anzeige/Format
Platzierung
Farbe
Berechnung
Blattbreite Anzeige
am Fuß von Textseiten
eine oder mehrere
Zusatzfarben
mm-Preis, siehe
Seiten 7-39
Umrechnungsfaktor 1,1667
L-Anzeige im Textteil
rechte oder
linke Seite
eine oder mehrere
Zusatzfarben
mm-Preis, siehe
Seiten 7-39
Umrechnungsfaktor
1,1667
Titelkopf-Anzeige Lokal
Lokalausgaben
täglich im Kopf
der 1. Lokalseite
eine oder mehrere
Zusatzfarben
Festpreis, siehe
Seiten 7-39
Titelkopf-Anzeige Sport
Gesamtausgabe
täglich im Kopf der
1. Sportseite
eine oder mehrere
Zusatzfarben
Festpreis, siehe
Seite 7
Titelkopf-Anzeige Motor
Gesamtausgabe
und Ballungsräume
samstags im Kopf
der 1. Seite
Motor-Magazin
eine oder mehrere
Zusatzfarben
Festpreis, siehe
Seiten 7-15
Titelkopf-Anzeige Immo
Gesamtausgabe
und Ballungsräume
samstags im
Kopf der 1. Seite
Immo-Magazin
eine oder mehrere
Zusatzfarben
Festpreis, siehe
Seiten 7-15
Titelkopf-Anzeige Stellen
Gesamtausgabe
und Ballungsräume
samstags im
Kopf der 1. Seite
Stellenmarkt
eine oder mehrere
Zusatzfarben
Festpreis, siehe
Seiten 7-15
Mindesthöhe 100 mm
Maximalhöhe 360 mm
2 Textspalten (105,64 mm)
blatthoch
Rest 4 Textspalten (219,36 mm)
100 mm hoch
  33 mm Höhe
116,5 mm Breite
  33 mm Höhe
116,5 mm Breite
  33 mm Höhe
116,5 mm Breite
  33 mm Höhe
116,5 mm Breite
  33 mm Höhe
116,5 mm Breite
Formate &
Platzierungen
Blattbreite
Anzeige
Seite 4 / Logo Blattbreite Anzeige
Titelkopf-Anzeige
Motor
Seite 4 / Seitenkopf-Anzeige Kfz
L-Anzeige
Seite 4 / L-Anzeige
Titelkopf-Anzeige
Immo
Seite 4 / Seitentitel-Anzeige „1. Seite Immo-Magazin“
Anzeigenschluss siehe Seite 1
Umrechnungsfaktor: Eine Textspalte = 1,1667 Anzeigenspalten
Titelkopf-Anzeige
Lokal
Titelkopf-Anzeige
Sport
Seite 4 / Titelkopf-Anzeige Sport
Titelkopf-Anzeige
Stellen
Seite 4 / Titelkopf-Anzeige „1. Seite Stellenmarkt“
Weitere
Sonder­formate
Flexform,
Schattenanzeige,
Anzeigenstrecke
Preise, Formate und
Farben auf Anfrage
5
Sonderformate, Sonderplatzierungen
Anzeige/Format
Platzierung
Farbe
Berechnung
Roman-Anzeige
Gesamtausgabe,
Frei-Zeit-Seite,
im Roman
eine oder mehrere
Zusatzfarben
mm-Preis im
Textteil, siehe
Seite 7
Fernseh-Anzeige
Gesamtausgabe,
Fernseh-Seite, im
Programm
eine oder mehrere
Zusatzfarben
mm-Preis im
Textteil, siehe
Seite 7
Rätsel-Anzeige
Gesamtausgabe,
Samstag, im
Kreuzworträtsel der
Seite „Journal
Kinder & Familie“
eine oder mehrere
Zusatzfarben
mm-Preis im
Textteil, siehe
Seite 7
Satelliten-Anzeige
1 bis 3 Anzeigenspalten
max. 5 Anzeigen pro Seite
Gilt für den
Abschluss als eine
Anzeige
eine oder mehrere
Zusatzfarben
mm-Preis im
Textteil, siehe Seiten
7-39
Tunnel-Anzeige
nach Absprache
eine oder mehrere
Zusatzfarben
mm-Preis, siehe
Seiten 7-39
Umrechnungsfaktor 1,1667
Panorama-Anzeige
nach Absprache
eine oder mehrere
Zusatzfarben
15 Anzeigenspalten
mm-Preis, siehe
Seiten 7-39
Roman-Anzeige
Seite 5 / Roman-Anzeige
mind. 35 mm/1 Textspalte
max. 50 mm/1 Textspalte
4 Anzeigen
je 30 mm H./1 Textsp.,   50,80 mm B.
o. 30 mm H./2 Textsp., 105,64 mm B.
o. 30 mm H./3 Textsp., 160,48 mm B.
o. 30 mm H./4 Textsp., 215,32 mm B.
Höhe 60 mm
Breite 50 mm
mind. 160 mm Höhe/
455,64 mm Breite (9 Textspalten)
mind. 160 mm Höhe/
565,32 mm Breite (11 Textspalten)
max. 240 mm Höhe/
455,64 mm Breite (9 Textspalten)
max. 240 mm Höhe/
565,32 mm Breite (11 Textspalten)
mind. 160 mm Höhe/
675 mm Breite (13 Textspalten)
max. 360 mm Höhe/
675 mm Breite (13 Textspalten)
darüber = 480 mm Höhe/
675 mm Breite (13 Textspalten)
Fernseh-Anzeige
Rätsel-Anzeige
Seite 5 / Rätsel-Anzeige
Satelliten-Anzeige
Seite 5 / Fernseh-Anzeige
Seite 5 / Tunnel-Anzeige
Tunnel-Anzeige
Seite 5 / Panorama-Anzeige
Panorama-Anzeige
Anzeigenschluss:
· Für Roman-, Fernseh- und Rätsel-Anzeige 2 Wochen vor Erscheinen
· Für Tunnel- und Panorama-Anzeigen 3 Tage vor Erscheinen
Umrechnungsfaktor: Eine Textspalte = 1,1667 Anzeigenspalten
6
Sponsoring, PR-Anzeige
Gesamtausgabe
Ortspreise
Grundpreise
Wettersponsoring
Festpreis bei 1 x Frequenz
Festpreis bei 1 x Frequenz
Festgröße: Höhe 10 mm/Breite 231 mm
nicht rabattfähig
Montag bis Freitag
Samstag
1.190
1.210
Montag bis Freitag
Samstag
Wettersponsoring
Börsenpräsentation
Seite 6 / Wettersponsoring
Seite 6 / Börsenpräsentation
Finanz-Anzeige 1
Finanz-Anzeige 2
1.400
1.424
Schwarz/Weiß- bis 4c-Anzeigen
Börsenpräsentation
Festpreis bei 1 x Frequenz
Festgröße: 10 mm/blattbreit
nicht rabattfähig
Montag bis Freitag
Samstag
Festpreis bei 1 x Frequenz
1.530
1.560
Montag bis Freitag
Samstag
1.800
1.836
Schwarz/Weiß- bis 4c-Anzeigen
Finanz-Anzeige 1
Festpreis
Festgröße: 50 mm/1 Textspalte
rabattfähig
Montag bis Freitag
Samstag
Festpreis
1.060
1.070
Montag bis Freitag
Samstag
1.248
1.259
Schwarz/Weiß- bis 4c-Anzeigen
Seite 6 / Finanzanzeige 1
Finanz-Anzeige 2
Festpreis
Festgröße: 50 mm/3 Textspalten
rabattfähig
Montag bis Freitag
Samstag
Festpreis
3.330
3.380
Montag bis Freitag
Samstag
Schwarz/Weiß- bis 4c-Anzeigen
PR-Anzeige
Präsentationswerbung eines Kunden – Jubiläum, Tag der offenen Tür, Veranstaltungen – keine Angebotsanzeigen
Mindestgröße: ab 1/4 Seite = 840 mm. Berechnung: 20% Präsentationsnachlass und rabattfähig.
Alle Preise in Euro, zzgl. MwSt.
Weitere Belegungsmöglichkeiten und Preise – Ausgaben und Frequenz-Anzahl – auf Anfrage.
Farbanzeigen: keine Mindestberechnung. Anzeigenschluss siehe Seite 1
Formate &
Platzierungen
3.918
3.977
Seite 6 / Finanzanzeige 2
7Gesamtausgabe
Print
Ortspreise
Mo. bis Fr.
Anzeigenteil:
Schwarz/Weiß-Anzeige
1 Zusatzfarbe
2+3 Zusatzfarben
7,26
8,71
10,16
Formate
Grundpreise
Sa.
7,48
8,98
10,47
Mo. bis Fr.
8,54
10,25
11,95
Sa.
8,80
10,56
12,32
Textteil:
Textteil-Anzeige
Schwarz/Weißbis 4c-Anzeigen
24,78
Titelkopf-Anzeigen
Schwarz/Weiß- bis 4c-Anzeigen
Titelkopf Titelseite
Titelkopf Lokal
Titelkopf Sport
Titelkopf Motor
Titelkopf Immo
Titelkopf Stellen
2.370
2.441
1.896
1.953
1.896
1.953
1.659
1.659
1.659
25,53
29,15
30,04
Griffecken-Anzeigen
Schwarz/Weiß- bis 4c-Anzeigen
Titelseite
1. Sportseite (Di. bis Sa.)
H
Bonn
Satzspiegel:
480 mm Höhe,
325 mm Breite
Seiteninhalt: 3.360 mm
A
F
K
1. Lokalseite:
mind. 35 mm/1 Textsp.
max. 50 mm/1 Textsp.
Weitere Lokalseiten:
mind. 35 mm/1 Textsp.
max. 105 mm/2 Textsp.
Limburg
B
D
J
2.788
2.872
2.231
2.298
2.231
2.298
1.952
1.952
1.952
33 mm H./116,5 mm B.
Mainz
E
33 mm H./116,5 mm B.
33 mm H./116,5 mm B.
33 mm H./116,5 mm B.
L
Trier
33 mm H./116,5 mm B.
33 mm H./116,5 mm B.
Saarbrücken
Titelfuß-Anzeige
Schwarz/Weiß- bis 4c-Anzeigen
Siegen
Köln
1.659
6.723
3.763
1.709
6.929
4.028
1.952
7.909
4.427
2.011
8.152
4.739
45 mm Höhe
73,5 mm Breite
96 mm H./105,64 mm B.
96 mm H./105,64 mm B.
Kaiserslautern
Alle Preise in Euro, zzgl. MwSt.
Belegungsmöglichkeit
werktäglich, Anzeigenschluss siehe Seite 1
Farbanzeigen Anzeigenteil: Mindestberechnung 50 mm
Platzierungs-Aufschlag
15% für Text anschließende Anzeigen auf der 1. Lokalseite und
auf der 1. Sportseite
Spaltenbreiten
für Anzeigen- und Textteil siehe „Technische Daten“
Umrechnungsfaktor Eine Textspalte = 1,1667 Anzeigenspalten
rhein-zeitung.de/Startseite
Online
Ortspreise
Grundpreise
Formate
TagWocheTKP
TagWocheTKP
in Pixel
5882.971
5002.480
50 59
60 70
Superbanner +
Skyscraper
Superbanner
Festplatzierung
TKP (ohne Targeting)
TKP (mit Targeting)
2821.411
2401.200
25 29
35 41
90 Höhe
728 Breite
Skyscraper
Festplatzierung
TKP (ohne Targeting)
TKP (mit Targeting)
3291.600
2801.360
30 35
40 47
600 Höhe
120 Breite
Rectangle
Festplatzierung
TKP (ohne Targeting)
TKP (mit Targeting)
2351.176
2001.000
25 29
35 41
250 Höhe
300 Breite
mobil.rhein-zeitung.de/Startseite
Mobil
Ortspreise
Grundpreise
Formate
TagWocheTKP
TagWocheTKP
in Pixel
Permanent-Banner
Festplatzierung
TKP (ohne Targeting)
TKP (mit Targeting)
353
300
30 35
40 47
50 Höhe
320 Breite
Medium-Banner
Festplatzierung
TKP (ohne Targeting)
TKP (mit Targeting)
153
130
25 29
35 41
75 Höhe
320 Breite
Gesamtausgabe
Hauptausgabe
Skyscraper
Wallpaper
Festplatzierung
TKP (ohne Targeting)
TKP (mit Targeting)
Wallpaper
Superbanner
MediumRectangle
Medium-Banner
Permanent-Banner
Alle Preise in Euro, zzgl. MwSt.
Festplatzierung = Auslieferung 100 %, TKP = Preis je 1.000 Werbe-Einblendungen
9Hauptausgabe
Print
Ortspreise
Mo. bis Fr.
Formate
Grundpreise
Sa.
Mo. bis Fr.
Siegen
Sa.
Köln
H
Anzeigenteil:
Schwarz/Weiß-Anzeige
6,10
6,20
7,18
7,29
1 Zusatzfarbe
7,32
7,44
8,61
8,75
2+3 Zusatzfarben
8,54
8,68
10,05
10,21
Textteil:
Textteil-Anzeige
Schwarz/Weiß- bis 4c-Anzeigen
20,46
20,79
24,07
24,46
Bonn
Satzspiegel:
480 mm Höhe,
325 mm Breite
Seiteninhalt: 3.360 mm
A
F
K
1. Lokalseite:
mind. 35 mm/1 Textsp.
max. 50 mm/1 Textsp.
Weitere Lokalseiten:
mind. 35 mm/1 Textsp.
max. 105 mm/2 Textsp.
Limburg
B
Titelkopf-Anzeigen
D
Schwarz/Weiß- bis 4c-Anzeigen
J
Titelkopf Titelseite
1.850
1.906
2.176
2.242
33 mm H./116,5 mm B.
Titelkopf Lokal
1.480
1.524
1.741 1.793
33 mm H./116,5 mm B.
Titelkopf Motor
1.295
1.524
33 mm H./116,5 mm B.
Titelkopf Immo
1.295
1.524
33 mm H./116,5 mm B.
Alle Preise in Euro, zzgl. MwSt.
Titelkopf Stellen
1.295
1.524
33 mm H./116,5 mm B.
Belegungsmöglichkeit
werktäglich, Anzeigenschluss siehe Seite 1
Farbanzeigen Anzeigenteil: Mindestberechnung 50 mm
Platzierungs-Aufschlag
15% für Text anschließende Anzeigen auf der 1. Lokalseite und
auf der 1. Sportseite
Spaltenbreiten
für Anzeigen- und Textteil siehe „Technische Daten“
Umrechnungsfaktor Eine Textspalte = 1,1667 Anzeigenspalten
Titelfuß-Anzeige
Schwarz/Weiß- bis 4c-Anzeigen
1.295
1.334
1.524
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11 Ballungsraum Koblenz/Mittelrhein
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13 Ballungsraum Rhein/Ahr/Westerwald
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15 Ballungsraum Rhein-Nahe
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17 Lokalausgabe A Kreis Neuwied
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VG
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Puderbach
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Waldbreitbach
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VG
Rengsdorf
VG
Dierdorf
VG
Bad Hönningen
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505
576
594 33 mm H./116,5 mm B.
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404
461 475
33 mm H./116,5 mm B.
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404
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19 Lokalausgabe B Koblenz/Andernach/Mayen/Rhein-Lahn
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Bendorf
Andernach
VG
VG
VG
Pellenz
VG Vallendar
VG
Mendig
Weißenthurm
VG
Diez
Koblenz
VG
Bad
Ems
Mayen
VG
VG
Vordereifel
Lahnstein
Nassau Hahnstätten
VG
VG
VG
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VG
VG
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21 Lokalausgabe B0 Koblenz
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23 Lokalausgabe B1 Andernach/Mayen
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25 Lokalausgabe B2 Rhein-Lahn-Kreis
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27 Lokalausgabe D Kreis Cochem-Zell
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Ulmen
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33 mm H./116,5 mm B.
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29 Lokalausgabe E Kreis Bad Kreuznach
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Langenlonsheim
VG
Rüdesheim
VG
Kirn-Land
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mind. 35 mm/1 Textsp.
max. 50 mm/1 Textsp.
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mind. 35 mm/1 Textsp.
max. 105 mm/2 Textsp.
VG
Sobernheim
Bad Kreuznach
VG
Bad Kreuznach
VG
Bad Münster am Stein
Kirn
VG
Meisenheim
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Lauterecken
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420
433
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Titelkopf Lokal
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33 mm H./116,5 mm B.
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73,5 mm Breite
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Mobil
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Formate
Woche
Woche
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31 Lokalausgabe F Westerwaldkreis
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4,38
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VG
Bad Marienberg
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480 mm Höhe,
325 mm Breite
Seiteninhalt: 3.360 mm
VG
Selters
VG
RansbachBaumbach
1. Lokalseite:
mind. 35 mm/1 Textsp.
max. 50 mm/1 Textsp.
Weitere Lokalseiten:
mind. 35 mm/1 Textsp.
max. 105 mm/2 Textsp.
VG
Rennerod
VG
Westerburg
VG
Wallmerod
VG
Wirges
VG
HöhrGrenzhausen
VG
Montabaur
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Schwarz/Weiß- bis 4c-Anzeigen
Titelkopf Titelseite
490
505
576
594 33 mm H./116,5 mm B.
Titelkopf Lokal
392
404
461 475
33 mm H./116,5 mm B.
Alle Preise in Euro, zzgl. MwSt.
Belegungsmöglichkeit
werktäglich, Anzeigenschluss siehe Seite 1
Titelfuß-Anzeige
Farbanzeigen Anzeigenteil: Mindestberechnung 50 mm
Schwarz/Weiß- bis 4c-Anzeigen
Platzierungs-Aufschlag
15% für Text anschließende Anzeigen auf der 1. Lokalseite und
auf der 1. Sportseite
Spaltenbreiten
für Anzeigen- und Textteil siehe „Technische Daten“
Umrechnungsfaktor Eine Textspalte = 1,1667 Anzeigenspalten
343
353
404
415
45 mm Höhe
73,5 mm Breite
rhein-zeitung.de/lokale Onlineseite F
Online
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Woche
Woche
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TKP
620
50
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TKP (ohne Targeting)
TKP (mit Targeting)
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Woche
Woche
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TKP (ohne Targeting)
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320 Breite
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Festplatzierung
TKP (ohne Targeting)
TKP (mit Targeting)
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Festplatzierung = Auslieferung 100 %, TKP = Preis je 1.000 Werbe-Einblendungen
33 Lokalausgabe H Kreis Altenkirchen
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Sa.
Mo. bis Fr.
Sa.
Anzeigenteil:
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1,10
1,11
1,29
1,31
1 Zusatzfarbe
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1,33
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2+3 Zusatzfarben
1,54
1,55
1,81
1,82
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Kirchen
Satzspiegel:
480 mm Höhe,
325 mm Breite
Seiteninhalt: 3.360 mm
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mind. 35 mm/1 Textsp.
max. 50 mm/1 Textsp.
Weitere Lokalseiten:
mind. 35 mm/1 Textsp.
max. 105 mm/2 Textsp.
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Titelkopf Titelseite
420
433
494
509 33 mm H./116,5 mm B.
Titelkopf Lokal
336
346
395 407
Schwarz/Weiß- bis 4c-Anzeigen
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Altenkirchen
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Betzdorf
VG
Herdorf-Daaden
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Gebhardshain
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Schwarz/Weiß- bis 4c-Anzeigen
33 mm H./116,5 mm B.
Alle Preise in Euro, zzgl. MwSt.
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werktäglich, Anzeigenschluss siehe Seite 1
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Farbanzeigen Anzeigenteil: Mindestberechnung 50 mm
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35 Lokalausgabe J Rhein-Hunsrück-Kreis
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37 Lokalausgabe K Kreis Ahrweiler
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Sinzig
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297
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39 Lokalausgabe L Kreis Birkenfeld
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Mo. bis Fr.
Sa.
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1,29
1,32
1 Zusatzfarbe
1,32
1,34
1,55
1,58
2+3 Zusatzfarben
1,54
1,57
1,81
1,85
Textteil:
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3,69
3,78
4,34
4,45
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480 mm Höhe,
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Herrstein
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mind. 35 mm/1 Textsp.
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Idar-Oberstein
VG
Birkenfeld
VG
Baumholder
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402
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Titelkopf Lokal
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45 mm Höhe
73,5 mm Breite
rhein-zeitung.de/lokale Onlineseite L
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240
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282
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553 65
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41MemoStick©
Der MemoStick© ist ein aufmerksamkeitsstarker Werbeaufkleber, der auf der Titelseite der Zeitung platziert
wird. Er ist zweiseitig bedruckbar, selbsthaftend und leicht ablösbar. Dadurch eignet er sich hervorragend für
Gutschein- und Couponaktionen
Platzierung
Auf der Titelseite, rechts oben im Seitenkopf
Belegungsmöglichkeiten
Lokalausgaben
Preise
(je 1.000 Exemplare)
Verteilkosten:
Ortspreise 60,00 €
Grundpreise 70,59 €
+ Produktionskosten, bis 5 Farben
(weitere Farben auf Anfrage)
Ortspreise 35,00 €
Grundpreise 41,18 €
Format
Format 76 mm x 76 mm
Sonderformen
Auf Anfrage
Druckunterlagen
Druckfähiges, vektorisiertes PDF (s/w mind. 200 dpi, 4c mind. 300 dpi)
Beschnitt umlaufend 3 mm
Druckunterlagenschluss 12 Werktage vor Anzeigenschluss
Weitere technische Anforderungen auf Anfrage
Kontakt und Beratung
Telefon (0261) 892-281
E-Mail: [email protected]
Alle Preise in Euro zzgl. MwSt. Preise nicht rabattfähig
42 Stellenmarkt (Mittwoch & Samstag)
Stellenmarkt
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Mi.Sa.Doppel
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8,56 8,82 13,04 10,07 10,38 15,34
10,70 11,03 16,30 12,59 12,98 19,18
1.659
1.952
33 mm H./116,5 mm B.
7,09 7,22 10,76 8,35 8,50 12,68
8,86 9,03 13,46 10,42 10,63 15,84
1.295
1.524
33 mm H./116,5 mm B.
3,77 3,84 5,72 4,44 4,52 6,74
4,71 4,80 7,16 5,54 5,65 8,42
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33 mm H./116,5 mm B.
3,32 3,38 5,04 3,91 3,98 5,94
4,15 4,23 6,30 4,88 4,98 7,42
798
939
33 mm H./116,5 mm B.
2,17 2,20 3,28 2,55 2,59 3,86
2,71 2,75 4,10 3,19 3,24 4,82
469
552
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Immobilienmarkt
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7,10 7,24 10,80 8,35 8,52 12,72
8,52 8,69 12,96 10,02 10,22 15,26
1.952
1.659
33 mm H./116,5 mm B.
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7,44 7,56 11,28 8,75 8,89 13,28
1.524
1.295
33 mm H./116,5 mm B.
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3,96 4,02 6,00 4,66 4,73 7,06
996
847
33 mm H./116,5 mm B.
2,90 2,95 4,40 3,41 3,47 5,18
3,48 3,54 5,28 4,09 4,16 6,22
939
798
33 mm H./116,5 mm B.
1,88 1,92 2,86 2,21 2,26 3,36
2,26 2,30 3,44 2,66 2,71 4,06
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33 mm H./116,5 mm B.
6,20 6,30 9,40 7,29 7,41 11,06
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2,90 2,95 4,40 3,41 3,47 5,18
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798
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33 mm H./116,5 mm B.
1,88 1,92 2,86 2,21 2,26 3,36
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5,29
7,96
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4,20
3,29
4,94
2,30
3,46
2,71
4,08
2,30
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2,71
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Rhein/Ahr/Westerwald
(nur für Ortskunden)
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(nur für Ortskunden)
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1,80
2,70
2,12
Alle Preise in Euro, zzgl. MwSt.
* Nur Kinos, Theater, Konzerte, Museen, Galerien, Volks- und Weinfeste, Flohmärkte, Gastronomie, Ausstellungen
(nicht in Verkaufsräumen), Sportveranstaltungen.
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100
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OrtspreiseGrundpreise
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Montag-FreitagSamstagMontag-FreitagSamstag
s/w-Anz.Farbanz.s/w-Anz.Farbanz.s/w-Anz.Farbanz.s/w-Anz.Farbanz.
Gesamtausgabe
7,619,517,849,808,9611,209,2311,54
Hauptausgabe 6,418,016,518,147,54 9,437,659,56
Ballungsraum Koblenz/Mittelrhein
3,684,603,744,684,33 5,414,405,50
Ballungsraum Rhein/Ahr/Westerwald 3,414,263,484,354,01 5,014,085,10
Ballungsraum Rhein-Nahe 2,082,602,112,642,45 3,062,483,10
A
1,371,711,381,731,61 2,011,622,03
B
3,053,813,103,883,58 4,483,644,55
B0
2,423,032,433,042,85 3,562,863,58
B1
1,161,451,171,461,35 1,691,381,73
B2
1,101,381,111,391,30 1,631,311,64
D 1,001,251,021,281,18 1,481,201,50
E
1,161,451,171,461,35 1,691,381,73
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auf rz-trauer.de, dem Trauerportal der
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Gestaltung: mit Logos und/oder Bildern. Anzeigen mit Hintergrund­motiven sind nur in folgenden Formaten möglich: Höhe 120 mm, 130 mm, 140 mm, 150 mm, 180 mm;
Breite 3 oder 4 Spalten. Gestaltung mit seitlichem Motiv: 90 mm oder 120 mm, in den Breiten 3 Spalten oder 4 Spalten
Rubrikmärkte
Gewerbl. Nachrufe
47 Reise und Tourismus
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Dienstag
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Ralph Schäfer, Tel.: 0261/892-478, E-Mail: [email protected]
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48 Reise und Tourismus
Die Reisethemen 2016
Januar
05.01.2016 12.01.2016 19.01.2016 26.01.2016 Februar
02.02.2016 09.02.2016 16.02.2016 23.02.2016 Skiurlaub, Karibik
Schwarzwald, Ägypten
Allgäu im Winter, Mandelblüte auf Mallorca
Dem Karneval entfliehen, Bahnreisen
Südtirol im Winter, Fernreisen/Seychellen
Wellness- Aktivurlaub, USA/Florida
Bayerischer Wald, Sportreisen
Kreuzfahrten/Flusskreuzfahrten
März
01.03.2016 08.03.2016 15.03.2016 22.03.2016 29.03.2016 Holland, Österreich
Ostern mal woanders, Norwegen
Frühling im Allgäu, Studienreisen
Schwarzwald, Polen
Spanien-Balearen-Kanaren, Bodensee
August
02.08.2016 09.08.2016 16.08.2016 23.08.2016 30.08.2016 Urlaub auf dem Bauernhof, Belgien
Bayern/Allgäu/Bayerischer Wald
Wellness- Aktivurlaub
Städtereisen, England
Nachsaison an der See
April
05.04.2016 12.04.2016 19.04.2016 26.04.2016 Nordsee, Israel
Ostsee, Türkei
Wander- und Radreisen, Tirol
Schwarzwald, Irland
September
06.09.2016
13.09.2016 20.09.2016 27.09.2016 Wander- und Radreisen, Irland
Kreuzfahrten/Flusskreuzfahrten
Herbsturlaub, Norwegen
Schwarzwald, Fernreisen/Malediven
Gardasee, Mountainbiking
Wellness, Frankreich
Nordsee, Freizeitparks
Urlaub auf dem Bauernhof
Holland, Portugal
Oktober
04.10.2016 11.10.2016 18.10.2016
25.10.2016 31.10.2016 Allgäu, Schweiz
Urlaub mit dem Hund, Frankreich
Wellness, Kanada
Spanien-Balearen-Kanaren, Mountainbiking
Städtereisen, Abu Dhabi/Dubai/Oman
Mai
03.05.2016 10.05.2016 17.05.2016 24.05.2016 31.05.2016 Juni
07.06.2016 14.06.2016 21.06.2016 28.06.2016 Juli
05.07.2016 12.07.2016 19.07.2016 26.07.2016 Urlaub mit der Familie
Schwarzwald, Italien
Spanien, Dänemark
Sommerferien/ Last Minute
Nordsee, Frankreich
Genussvoll Urlaub machen
Ostsee, Schweden
Holland, Polen
November
08.11.2016 15.11.2016 22.11.2016 29.11.2016 Dezember
06.12.2016 13.12.2016 20.12.2016 27.12.2016 Winter an der Nordsee
Allgäu im Winter
Wellness, Südtirol/Dolomiten
Schwarzwald, Karibik
Auf geht`s in den Schnee
Weihnachten in Deutschland
Ab auf die Piste
Reisetrends 2017
Das Reisejournal erscheint jeweils dienstags, Terminänderungen vorbehalten.
Rubrikmärkte
49Prospektbeilagen
Preise
je 1.000 Exemplare, ohne Postgebühren
bis 20 g
bis 25 g
bis 30 g
bis 35 g
bis 40 g
bis 45 g
bis 50 g
Mehrpreis je 5 g
Prospektbeilagen und Ergänzungsanzeigen
Ortspreise
Grundpreise
 76,50
 85,00
 91,00
 94,00
 97,00
 99,00
101,00
  5,50
 90,00
100,00
107,06
110,59
114,12
116,47
118,82
  6,47
Höhere Gewichte auf Anfrage
Kostenlose Ergänzungsanzeige
Bei Realisierung eines Kundenbeilagen-Auftrags in der Rhein-Zeitung und ihren Heimatausgaben ist im Beilagenpreis die Veröffentlichung einer Anzeige auf einer Redaktionsseite 1-spaltig,
50 mm hoch, schwarz/weiß, enthalten, sofern mindestens 5 Verbandsgemeinden einer Aus­
gabe mit ­Kundenbeilagen belegt werden (Farbanzeigen auf Anfrage).
Sie gestalten die Anzeige selbst und lassen uns die fertige Vorlage zum Anzeigenschluss (2 Tage
vor Erscheinen) zukommen. Der Kundenbeilagenpreis verändert sich dadurch nicht.
Die Kundenbeilagen-Ergänzungsanzeige kann am Beilagentermin oder bis zu 2 Tage vor Beilagentermin in der/den gebuchten Ausgabe/n platziert werden. Die Anzeige wird nicht in den
Abschluss eingerechnet.
Ansprechpartner Karl-Heinz Schunk, Fred Bilo, Brigitte Schöck
Tel.: 0261/892-704, Fax: 0261/892-735
Beilagendispo.rz@rhein-zeitung .net Machen Sie mehr aus Ihrer Beilage!
Kombinieren Sie den schnellen Reichweitenaufbau der Prospekt-Beilage mit den Möglich­keiten
einer interaktiven Online-Beilage.
Wochenpreise
Ihre Online-Beilage erscheint in
der gleichen Belegungs-Einheit
wie Ihre Zeitungsbeilage.
Beilagen in der Gesamt-/Hauptausgabe stehen auf der
Regionalen Startseite.
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Ortspreise
Grundpreise
150177
50Prospektbeilagen
Planungsauflagen
(ohne Postexemplare)
A
B
B0
B1
B2
D
E
F
H
J
K
L
Gesamtausgabe
Montag - Freitag
Samstag
20.550
23.100
58.000
66.050
28.100
33.050
Werbung die ankommt
Wenn es um umfangreiche Angebote geht, sind Beilagen in der Tageszeitung eine inte­
ressante Alternative zu Anzeigen.
✓Zeitungsbeilagen besitzen eine große Akzeptanz und Glaubwürdigkeit unter den Lesern.
14.550
16.600
15.250
16.400
8.150
8.800
21.300
22.250
24.350
26.500
16.650
17.450
13.300
14.500
11.050
11.800
13.450
14.050
186.700
204.500
✓ Zeitungsbeilagen profitieren von der hohen Qualität der Tageszeitung als Werbeträger.
✓Zeitungsbeilagen werden aktiv zur Einkaufsplanung genutzt. 78% der Leser lesen die
Zeitungsbeilagen bereits morgens und jeder zweite Leser nimmt die Beilage sogar zum
Einkaufen mit, um sich an bestimmte Angebote zu erinnern.
✓Zeitungsbeilagen in der Tageszeitung erreichen auch die Haushalte der „Werbeverweigerer“. Ein kaufkräftiges Kundenpotenzial, das über die Verteilung „unerwünschter“
Werbung wie z. B. Prospekte oder Werbung in kostenlosen Wochenblättern, nicht erreicht
wird.
✓ Zeitungsbeilagen haben einen hohen Beachtungswert
✓Zeitungsbeilagen haben mit nur 1,3 Reklamationen auf 1.000 Zustellvorgänge* eine
äußerst zuverlässige Zustellung!
✓ Unsere Zusteller verfügen über langjährige Erfahrung und genaue Ortskenntnisse. Nutzen
Sie dieses Know-how, um teure Streuverluste zu vermeiden, denn Schnelligkeit, Pünktlichkeit und Zuverlässigkeit ist unser Geschäft.
* Quelle: BDZV, Benchmark-Vergleich „Zustellqualitäten von Tageszeitungen“
Prospektbeilagen
51Prospektbeilagen
Infos zur Auftragsabwicklung
1. Formate und g/qm-Gewichte: Mindestformat: 10,5 x 14,8 cm bei einem
Papiergewicht von mindestens 170 g/qm. Für größere Formate, z. B. auf
DIN A4 oder DIN A5 gefalzt, ist ein Papiergewicht von mindestens 100 g/qm
erforderlich. Höchstformat: 24 x 34 cm bei einem Papiergewicht von mind.
170 g/qm ohne Falz bzw. 100 g/qm mit Falz oder Heftung parallel der längsten Seite.
2. Höchstgewicht: auf Anfrage.
3. Beilagen müssen so beschaffen sein, dass sie maschinell verarbeitet werden können. Das
Einlegen von Beilagen mit Leporellofalz,Altarfalz, aufgeklebten Postkarten auf der Außenseite oder mit Warenmustern und -proben ist nicht möglich. Eine Termingarantie oder Haftung
im Falle höherer Gewalt, beschädigt gelieferter Beilagen oder technischer Störungen kann
nicht übernommen werden, ebenso nicht für Einsteckfehler im technischen Bereich (Toleranzgrenze 1%).
4. Rückenheftung: Die Klammerung muss ordentlich ausgeführt sein
5. Die Lagenstärke muss dem Produkt entsprechen, die größtmögliche Lagenstärke ist zu wählen. Möglichst lose auf Palette. Den Palettenrand nicht überschreiten. Höhe der gepackten
Palette bis max. 125 cm und gesichert.
6. Erscheinungstermine: werktäglich.
7. Anlieferung (werktäglich, außer Samstag, von 08:00 bis 15:30 Uhr): frei Haus, frühestens
10 Tage, spätestens 5 Tage vor Beilegung.
8. Versandanschrift: Mittelrhein-Verlag GmbH
Zeitungsbeilagen/Warenannahme
Mittelrheinstr. 2, 56072 Koblenz
9. Konkurrenz- einschließlich Produktausschluss kann nicht gewährt werden. Beilagen dürfen
nicht zeitungsähnlich aussehen.
10.Die Beilagen dürfen keine Fremdanzeigen enthalten.
11.Letzter Rücktrittstermin 3 Wochen vor Beilegung. Bei nicht termingerechter Anlieferung
der Beilagen sowie bei kurzfristigerem Rücktritt berechnet der Verlag eine Ausfallgebühr
in Höhe von 50% auf der Basis der gebuchten Gewichtsstufe. Werden Beilagentermine
nach dem letzten Rücktrittstermin verschoben, wird ein Erschwerniszuschlag von 20%
erhoben.
12.In der belegten Auflage erfolgt ein kostenloser Beilagenhinweis in der verlagsüblichen Form
(ohne Gewähr).
13.Bei verschiedenen Beilagen-Versionen (Anschriften, Motive, Einleger usw.) sind diese vor
Anlieferung genau zu kennzeichnen.
14.Umweltfreundliche Verpackung. Optimal; Fuß u. Deckel bestehend aus Euro-Paletten und
mit Palettenbändern aus PE verschlossen. Kunststoffmaterialien müssen aus PE sein. Nur
recyclingfähige Kartonagen verwenden.
15.Bei Auftragserteilung bitten wir um Vorlage von mindestens zwei Musterexemplaren. Beilagenaufträge gelten erst nach Vorlage dieser Muster als endgültig angenommen.
16.Für zuviel angelieferte Beilagen übernehmen wir weder Haftung noch Rücksendung.
17.Kurzfristige Verschiebungen von Teilbelegungen auf den nächstmöglichen Termin sind dem
Verlag vorbehalten.
18.Die Beilage darf in keiner Form einen Hinweis auf den Verlag/Zeitung/Leser enthalten wie
z. B. „An die Leser der Rhein-Zeitung“/„An die Leser in Rheinland-Pfalz“/„An alle Leser
dieser Zeitung“/usw.
Teilbelegung
Mindestzahl der beizulegenden Beilagen: 3.000 je Lokalausgabe. Auflagenveränderungen und
Abweichungen von der Liefermenge beein­flussen die genaue Einhaltung des vereinbarten
Verteilerplanes. Aktuelle Verteilzahlen, Preise und höhere Gewichte auf Anfrage.
Rabatte ab 1 Million Verteilmenge pro Jahr und Vereinbarung, Werbungsmittlern und Werbeagenturen werden 15% Mittlungsvergütung gewährt.
Der Mittelrhein-Verlag vermittelt Aufträge für Haushaltsverteilungen von Kunden an qualifizierte
Dienstleister. Die Rechnung über den Auftrag erstellt die ­Mittel­rhein-Verlag GmbH. Alle Rechte
und Pflichten des Auftrages sowie Geschäftsbedingungen liegen beim Dienstleister.
52 Premiumthemen 2016
Januar
Februar
März
April
Ausbildung (im Stellenmarkt)
Bauen & Wohnen 1
Arbeitsmarkt im Wandel: Soziale Berufe
Gartenwochen 4
Wohntrends 2016
Best Ager/50plus
Gartenwochen 1
Gartenwochen 5
Gartenwochen 2
Gartenwochen 6
Gartenwochen 3
Gartenwochen 7
Mai
Juni
Juli
August
Bauen & Wohnen 2
Fußball Europameisterschaft
Summi-Sommerspaß-Magazin
Gesund & Aktiv 1
Arbeitsmarkt im Wandel:
Bauen & Wohnen 3
Genuss im Garten
Facharbeiter & Ingenieure
Tempo-Tore-Titeljagd
70 Jahre Rhein-Zeitung
Stilvolles Zuhause
September
Arbeitsmarkt im Wandel / Ausbildung
Oktober
November
Dezember
Ausbildung (im Stellenmarkt)
Garten Herbst 2
Bauen & Wohnen 5
Weihnachtsbeilage
Bauen & Wohnen 4
Arbeitsmarkt im Wandel:
Garten Herbst 1
Wiedereinsteiger / 50plus
Jahresrückblick
Gesund & Aktiv 2
Prospektbeilagen
Premiumthemen
53 Nielsen-BallungsRaum-Zeitungen (NBRZ)
NBRZ - Deutsche Zeitungsallianz
NBRZ – Deutsche Zeitungsallianz ist mit 300 Einzeltiteln und Titelkombinationen sowie mit einer Reichweite von über 26,6 Millionen Leser
(MA 2015) Deutschlands größter Printwerbeträger.
Deutsche Zeitungsallianz
RW (%)
Gebiet
0,0– 1,0
1,1 – 5,0
5,1 – 20,0
20,1 – 99,0
Quelle: MDS-Regio ma 2015
Weitere Informationen erhalten Sie unter:
Telefon: 089 - 2388650
E-Mail: [email protected]
Internet: www.nbrz.de
54 Zeitungsregion Rheinland-Pfalz-Saarland
Siegen
Betzdorf
Köln
Bonn
Altenkirchen
Hachenburg
Puderbach
Bad NeuenahrAhrweiler
Neuwied
Andernach
Mayen
Gerolstein
Auftragsabwicklung:
rz-Media GmbH
Anzeigenservice
August-Horch-Str. 28 - 56070 Koblenz
Tel.:0261/892-700
Fax:0261/892-734
E-Mail:[email protected]
Internet:www.zrs-kombi.de
Montabaur
Koblenz
Bad Ems
Nastätten
Cochem
Bitburg
Emmelshausen
Wittlich
Simmern
Mainz
Bad Kreuznach
Kirn
Trier
Idar-Oberstein
Birkenfeld
Kontaktchancen
Leser
1,23 Mio. (MA 2015)
Limburg
Diez
Lahnstein
Daun
Prüm
Westerburg
Selters
Verkaufte Auflage
ZIS-Nr.
Mo.-Fr.
Sa.
100524
405.300 432.688
(IVW 2. Q. 2015, inkl. ePaper)
Wadern
Merzig
Kaiserslautern
St. Wendel
Saarlouis
Neunkirchen
Saarbrücken
Zweibrücken
NBRZ-Kombi
ZRS-Kombi
55 Mediadaten Print & Online
Media-Analyse 2015
Gesamt
Geschlecht
Männer
Frauen
Altersgruppe
14 bis 29 Jahre
30 bis 49 Jahre
50 Jahre und älter
Ausbildung
Allgemeinbildende Schulen
Hauptschule/
Volksschule ohne Lehre
Hauptschule/
Volksschule mit Lehre
weiterführende Schule
ohne Abitur, mittlere Reife
Fach-/Hochschule ohne Studium
Fach-/Hochschule mit Studium
Beruf des Hauptverdieners
große Selbständige, Freiberufler
kleine und mittlere Selbständige
leitende Angestellte und Beamte
sonstige Angestellte und Beamte
leitende Arbeiter/Facharbeiter
sonstige Arbeiter
Im Verbreitungsgebiet
Leser der Rhein-Zeitung
Einwohner
Struktur
Leser1
1.273.000
100 %
585.000
100 %
46 %
625.000
648.000
49 %
51 %
295.000
290.000
50 %
50 %
47 %
45 %
260.000
376.000
638.000
20 %
30 %
50 %
69.000
143.000
373.000
12 %
25 %
63 %
27 %
38 %
58 %
64.000
105.000
5 %
8 %
15.000
23.000
3 %
4 %
24 %
22 %
497.000
39 %
261.000
45 %
52 %
323.000
25 %
174.000
30 %
54 %
136.000
147.000
11 %
12 %
45.000
67.000
8 %
11 %
33 %
45 %
24.000
63.000
63.000
658.000
179.000
113.000
2 %
5 %
5 %
52 %
14 %
9 %
10.000
31.000
39.000
344.000
79.000
34.000
2 %
5 %
7 %
59 %
14 %
6 %
44 %
49 %
61 %
52 %
44 %
30 %
AGOF Digital facts
Struktur Reichweite2
Gesamt
Geschlecht
Männer
Frauen
Altersgruppe
14 bis 29 Jahre
30 bis 49 Jahre
50 Jahre und älter
Ausbildung
Haupt-/Volksschule
weiterführende Schule
Abitur/Fachabitur
Fach-/
Hochschulabschluss
Berufstätigkeit
Voll berufstätig
Basis
rhein-zeitung.de
Nutzer* Struktur
Nutzer** Struktur
564.000 100 %
52,9
100 %
27,6
25,3
52 %
48 %
286.000
278.000
51 %
49 %
13,9
20,3
18,6
26 %
38 %
35%
155.000
278.000
131.000
27 %
49 %
23%
14,8
16,9
8,4
28 %
32 %
16 %
130.000
143.000
137.000
23 %
25 %
24 %
11,1
21 %
145.000
26 %
25,1
47 %
317.000
56 %
56 Mediadaten Print & Online
Media-Analyse 2015
Im Verbreitungsgebiet
Leser der Rhein-Zeitung
Einwohner
Struktur
Leser1
bis unter 1.000 Euro
50.000
4%
12.000
2%
23%
1.000 bis unter 1.250 Euro
48.000
4%
21.000
4%
44%
1.250 bis unter 1.500 Euro
95.000
8%
42.000
7%
44%
1.500 bis unter 2.000 Euro
201.000
16%
95.000
16%
47%
2.000 bis unter 2.500 Euro
216.000
17%
97.000
17%
44%
2.500 bis unter 3.000 Euro
271.000
21%
145.000
25%
53%
3.000 und mehr
393.000
31%
174.000
30%
44%
700.000
55%
391.000
67%
56%
AGOF Digital facts
Struktur Reichweite2
Haushalts-Netto-Einkommen
Basis
rhein-zeitung.de
Nutzer* Struktur
Nutzer** Struktur
Haushaltsnettoeinkommen
Bis unter 1.000 €
8,8
17%
82.000
15%
1.000 - unter 2.000 €
14,2
27%
131.000
23%
2.000 - unter 3.000 €
13,1
25%
133.000
24%
3.000 € und mehr
16,7
32%
217.000
39%
Wohnungsart
im eigenen Haus
35.000
3%
12.000
2%
36%
538.000
42%
181.000
31%
34%
Gartenbesitz
1.120.000
88%
553.000
95%
49%
Privat-PKW
1.147.000
90%
546.000
93%
47%
Größere Fernreise
784.000
62%
406.000
69%
52%
Kurzreise
479.000
38%
208.000
36%
43%
in eigener Eigentumswohnung
zur Miete, Untermiete
Besitz
Urlaub und Reisen
Media-Analyse
Gebiet: Gesamtausgabe der Rhein-Zeitung
Quelle: AgMa, Media-Analyse 2015
1
Leser im Gesamtgebiet, 2 Reichweite im Verbreitungsgebiet
AGOF digital facts
Nutzer mobiler und/oder stationärer Angebote in den letzten 3 Monaten (rhein-zeitung.de
und mobil.rhein-zeitung.de)
Quelle: AGOF digital facts 2015-06, Ø Monat (April, Mai, Juni 2015), Basis 14 Jahre und
älter.
*
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(in den letzten 12 Monaten)
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Mediadaten
57AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen für Anzeigen und Fremdbeilagen in Zeitungen
  1. „Anzeigenauftrag“ im Sinn der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist der Vertrag über die Veröffentlichung
einer oder mehrerer Anzeigen eines Werbungstreibenden oder sonstigen Inserenten in einer Druckschrift zum Zweck der
Verbreitung.
  2.Anzeigen sind im Zweifel zur Veröffentlichung innerhalb eines Jahres nach Vertragsabschluss abzurufen. Ist im Rahmen eines
Abschlusses das Recht zum Abruf einzelner Anzeigen eingeräumt, so ist der Auftrag innerhalb eines Jahres seit Erscheinen
der ersten Anzeige abzuwickeln, sofern die erste Anzeige innerhalb der in Satz 1 genannten Frist abgerufen und veröffentlicht wird.
  3.Bei Abschlüssen ist der Auftraggeber berechtigt, innerhalb der vereinbarten bzw. der in Ziffer 2 genannten Frist auch über die
im Auftrag genannte Anzeigenmenge hinaus weitere Anzeigen abzurufen.
  4.Wird ein Auftrag aus Umständen nicht erfüllt, die der Verlag nicht zu vertreten hat, so hat der Auftraggeber unbeschadet
etwaiger weiterer Rechtspflichten, den Unterschied zwischen dem gewährten und dem der tatsächlichen Abnahme
entsprechenden Nachlass dem Verlag zu erstatten. Die Erstattung entfällt, wenn die Nichterfüllung auf höherer Gewalt im
Risikobereich des Verlages beruht.
  5.Aufträge für Anzeigen und Fremdbeilagen, die erklärtermaßen ausschließlich in bestimmten Nummern, bestimmten Ausgaben oder an bestimmten Plätzen der Druckschrift veröffentlicht werden sollen, müssen so rechtzeitig beim Verlag eingehen,
dass dem Auftraggeber noch vor Anzeigenschluss mitgeteilt werden kann, wenn der Auftrag auf diese Weise nicht auszuführen ist. Rubrizierte Anzeigen werden in der jeweiligen Rubrik abgedruckt, ohne dass dies der ausdrücklichen Vereinbarung
bedarf.
  6.Textteil-Anzeigen sind Anzeigen, die mit mindestens drei Seiten an den Text und nicht an andere Anzeigen angrenzen. Anzeigen, die aufgrund ihrer redaktionellen Gestaltung nicht als Anzeigen erkennbar sind, werden als solche vom Verlag mit dem
Wort „Anzeige“ deutlich kenntlich gemacht.
  7. Der Verlag behält sich vor, Anzeigenaufträge – auch einzelne Abrufe im Rahmen eines Abschlusses – und Beilagenaufträge
wegen des Inhalts, der Herkunft oder der technischen Form nach einheitlichen, sachlich gerechtfertigten Grundsätzen
des Verlages abzulehnen, oder Inhalte zu entfernen, die direkt oder indirekt durch Links gegen Gesetze oder behördliche
Bestimmungen verstoßen oder deren Veröffentlichung für den Verlag unzu­mutbar ist. Dies gilt auch für Aufträge, die bei
Geschäftsstellen, Annahmestellen oder Vertretern aufgegeben werden. Beilagenaufträge sind für den Verlag erst nach Vorlage eines Musters der Beilage und deren Billigung bindend. Beilagen, die durch Format oder Aufmachung beim Leser den
Eindruck eines Bestandteils der Zeitung oder Zeitschrift erwecken oder Fremdanzeigen enthalten, werden nicht angenommen. Die Ablehnung eines Auftrages wird dem Auftraggeber unverzüglich mitgeteilt. Die Zahlungspflicht für angenommene
Anzeigenaufträge, die später korrigiert werden, bleibt bestehen.
  8.Für die rechtzeitige Lieferung des Anzeigentextes und einwandfreier Druckunterlagen oder der Beilagen ist der Auftraggeber
verantwortlich. Für erkennbar ungeeignete oder beschädigte Druckunterlagen fordert der Verlag unverzüglich Ersatz an. Der
Verlag gewährleistet die für den belegten Titel übliche Druckqualität im Rahmen der durch die Druckunterlagen gegebenen
Möglichkeiten.
  9.Der Auftraggeber hat bei ganz oder teilweise unleserlichem, unrichtigem oder bei unvollständigem Abdruck der Anzeige
Anspruch auf Zahlungsminderung oder eine einwandfreie Ersatzanzeige, aber nur in dem Ausmaß, in dem der Zweck
der Anzeige beeinträchtigt wurde. Lässt der Verlag eine ihm hierfür gesetzte angemessene Frist verstreichen oder ist die
Ersatzanzeige erneut nicht einwandfrei, so hat der Auftraggeber ein Recht auf Zahlungsminderung oder Rückgängigmachung des Auftrages. Schadensersatzansprüche aus positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluss
und unerlaubter Handlung sind – auch bei telefonischer Auftragserteilung – ausgeschlossen; Schadensersatzansprüche
aus Unmöglichkeit der Leistung und Verzug sind beschränkt auf Ersatz des vorhersehbaren Schadens und auf das für die
betreffende Anzeige oder Beilage zu zahlende Entgelt. Dies gilt nicht für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit des Verlegers,
seines gesetzlichen Vertreters und seines Erfüllungsgehilfen. Eine Haftung des Verlages für Schäden wegen des Fehlens
zugesicherter Eigenschaften bleibt unberührt. Im kaufmännischen Geschäftsverkehr haftet der Verlag darüber hinaus
auch nicht für grobe Fahrlässigkeit von Erfüllungsgehilfen; in den übrigen Fällen ist gegenüber Kaufleuten die Haftung für
grobe Fahrlässigkeit dem Umfang nach auf den voraussehbaren Schaden bis zur Höhe des betreffenden Anzeigenentgelts
beschränkt. Reklamationen müssen – außer bei nicht offensichtlichen Mängeln – innerhalb von vier Wochen nach Eingang
der Rechnung geltend gemacht werden.
10. Probeabzüge werden nur auf ausdrücklichen Wunsch geliefert. Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für die Richtigkeit
der zurückgesandten Probeabzüge. Der Verlag berücksichtigt alle Fehlerkorrekturen, die ihm innerhalb der bei der Übersendung des Probeabzuges gesetzten Frist mitgeteilt werden.
11. Sind keine besonderen Größenvorschriften gegeben, so wird die nach Art der Anzeige übliche, tatsächliche Abdruckhöhe
der Berechnung zu Grunde gelegt.
12.Falls der Auftraggeber nicht Vorauszahlung leistet, wird die Rechnung sofort, möglichst aber 14 Tage nach Veröf­fent­lichung
der Anzeige übersandt. Die Rechnung ist innerhalb der aus der Preisliste ersichtlichen vom Empfang der Rechnung an
laufenden Frist zu bezahlen, sofern nicht im einzelnen Fall eine andere Zahlungsfrist oder Vorauszahlung vereinbart ist.
Etwaige Nachlässe für vorzeitige Zahlung werden nach der Preisliste gewährt.
13. Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden Zinsen sowie die Einziehungskosten berechnet. Der Verlag kann bei Zahlungsverzug die weitere Ausführung des laufenden Auftrages bis zur Bezahlung zurückstellen und für die restlichen Anzeigen
Vorauszahlung verlangen. Bei Vorliegen begründeter Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers ist der Verlag
berechtigt, auch während der Laufzeit eines Anzeigenabschlusses das Erscheinen weiterer Anzeigen ohne Rücksicht auf
ein ursprünglich vereinbartes Zahlungsziel von der Vorauszahlung des Betrages und von dem Ausgleich offenstehender
Rechnungsbeträge abhängig zu machen.
14. Anzeigen bis zur Größe von 4 Spalten/220 mm Höhe werden auf der Rechnung abgedruckt und gelten als Anzeigenbeleg.
Je nach Art und Umfang des Anzeigenauftrages werden Anzeigenausschnitte oder Belegseiten geliefert. Vollständige Beleg­
nummern werden grundsätzlich nicht geliefert. Kann ein Beleg nicht mehr beschafft werden, so tritt an seine Stelle eine
rechtsverbindliche Bescheinigung des Verlages über die Veröffentlichung und Verbreitung der Anzeige.
15. Kosten für die Anfertigung bestellter Druckunterlagen und Zeichnungen sowie für vom Auftraggeber gewünschte oder zu
vertretende erhebliche Änderungen ursprünglich vereinbarter Ausführungen hat der Auftraggeber zu tragen.
16. Aus einer Auflagenminderung kann bei einem Abschluss über mehrere Anzeigen ein Anspruch auf Preisminderung hergeleitet werden, wenn im Gesamtdurchschnitt des mit der ersten Anzeige beginnenden Insertionsjahres die in der Preisliste
oder auf andere Weise genannte durchschnittliche Auflage oder – wenn eine Auflage nicht genannt ist – die durchschnittlich
verkaufte bei Fachzeitschriften gegebenenfalls die durchschnittlich tatsächlich verbreitete Auflage des vergangenen
Kalenderjahres unterschritten wird. Eine Auflagenminderung ist nur dann ein zu Preisminderung berechtigter Mangel, wenn
sie bei einer Auflage
bis zu 50 000 Exemplaren 20 v. H., bis zu 500 000 Exemplaren 10 v. H.,
bis zu 100 000 Exemplaren 15 v. H., über 500 000 Exemplaren 5 v. H. beträgt.
Darüber hinaus sind bei Abschlüssen Preisminderungsansprüche ausgeschlossen, wenn der Verlag dem Auftraggeber
von dem Absinken der Auflage so rechtzeitig Kenntnis gegeben hat, dass dieser vor Erscheinen der Anzeige vom Vertrag
zurücktreten konnte.
17. Bei Chiffre-Anzeigen wendet der Verlag für die Verwahrung und rechtzeitige Weitergabe der Angebote die Sorgfalt eines
ordentlichen Kaufmanns an. Einschreibebriefe und Eilbriefe auf Chiffre-Anzeigen werden nur auf dem normalen Postweg
weitergeleitet. Die Eingänge auf Chiffre-Anzeigen werden vier Wochen aufbewahrt. Zuschriften, die in dieser Frist nicht
abgeholt sind, werden vernichtet. Wertvolle Unterlagen sendet der Verlag zurück, ohne dazu verpflichtet zu sein.
Dem Verlag kann einzelvertraglich als Vertreter das Recht eingeräumt werden, die eingehenden Angebote anstelle und im
erklärten Interesse des Auftraggebers zu öffnen. Briefe, die das zulässige Format DIN A 4 (Gewicht 250 g) überschreiten,
sowie Waren, Bücher-, Katalogsendungen und Päckchen sind von der Weiterleitung ausgeschlossen und werden nicht
entgegengenommen. Eine Entgegennahme und Weiter­leitung kann jedoch ausnahmsweise für den Fall vereinbart
werden, dass der Auftraggeber die dabei entstehenden Gebühren/Kosten übernimmt. Der Verlag kann darüber h­ inaus
mit dem Auftraggeber die Möglichkeit der Selbstabholung oder der gebührenpflichtigen Zusendung vereinbaren. Die
58AGB
Pflicht zur Wahrung des Chiffre-Geheimnisses bezieht sich nicht auf das Auskunftsersuchen der öffentlichen Hand.
Zuschriften auf Ziffernanzeigen werden nur bearbeitet, wenn die Absender von außen erkennbar sind. Der Verlag behält
sich vor, bei Stückzahlen ab 10 Zuschriften von dem Absender eine Weiterleitungsgebühr auf der Basis des jeweils gültigen
Posttarifs zu berechnen.
18. Druckunterlagen werden nur auf besondere Anforderung an den Auftraggeber zurückgesandt.
Die Pflicht zur Aufbewahrung endet drei Monate nach Ablauf des Auftrages.
19. Erfüllungsort ist der Sitz des Verlages. Im Geschäftsverkehr mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts
oder bei öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist bei Klagen Gerichtsstand der Sitz des Verlages. Soweit Ansprüche des
Verlages nicht im Mahnverfahren geltend gemacht werden, bestimmt sich der Gerichtsstand bei Nicht-Kaufleuten nach
deren Wohnsitz. Ist der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt des Auftraggebers, auch bei Nicht-Kaufleuten, zum Zeitpunkt
der Klageerhebung unbekannt oder hat der Auftraggeber nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen
Aufenthalt aus dem Geltungsbereich des Gesetzes verlegt, ist als Gerichtsstand der Sitz des Verlages vereinbart.
Zusätzliche Geschäftsbedingungen des Verlages
a) Die Werbungsmittler und Werbeagenturen sind verpflichtet, sich in ihren Angeboten, Verträgen und Abrechnungen mit den
Werbungstreibenden an die Preisliste des Verlags zu halten. Voraussetzung für eine Provisionszahlung an Werbungsmittler
ist, dass der Auftrag unmittelbar vom Werbungsmittler erteilt und an diesen berechnet wird, die Texte bzw. Druckunterlagen
auch von ihm geliefert werden.
b) Bei fernmündlich aufgegebenen Bestellungen und Änderungen übernimmt der Verlag keine Haftung für die Richtigkeit der
Wiedergabe. Abbestellungen und Änderungen müssen schriftlich erfolgen und spätestens zum Anzeigenschluss der betreffenden Ausgaben dem Verlag vorliegen. Für bereits gesetzte Anzeigen werden Satzkosten berechnet. Bei nicht rechtzeitig
eingetroffenen Beilagen sind die entstandenen Kosten zu ersetzen, letzter Rücktrittstermin 3 Wochen vor Beilegung. Bei
nicht termingerechter Anlieferung der Beilagen sowie bei kurzfristigerem Rücktritt berechnet der Verlag eine Ausfallgebühr
in Höhe von 50% auf der Basis der gebuchten Gewichtsstufe. Werden Beilagentermine nach dem letzten Rücktrittstermin
verschoben, wird ein Erschwerniszuschlag von 20% erhoben.
c) Der Verlag wendet bei Entgegennahme und Prüfung der Anzeigentexte die geschäftsübliche Sorgfalt an, haftet jedoch nicht,
wenn er von den Auftraggebern irregeführt oder getäuscht wird.
Der Auftraggeber trägt allein die Verantwortung für den Inhalt und die rechtliche Zulässigkeit der für die Insertion zur
Verfügung gestellten Text- und Bildunterlagen. Die Verantwortung insbesondere für die wettbewerbs- und presserechtliche
Zulässigkeit der Anzeige, sowie für die richtige und vollständige Beachtung gesetzlicher Pflichtangaben, liegt ausschließlich
bei dem Auftraggeber. Dem Auftraggeber obliegt es, den Verlag von Ansprüchen Dritter freizustellen, die diesem aus der
Ausführung des Auftrages, auch wenn er sistiert sein sollte, gegen den Verlag erwachsen. Die Verteidigung des Verlages
gegen sämtliche Klagen, Verfahren oder Ansprüche erfolgt in diesen Fällen auf Kosten des Auftraggebers. Der Verlag kann
seine Anwälte und Verteidigung frei bestimmen. Der Verlag ist nicht verpflichtet, Aufträge und Anzeigen daraufhin zu prüfen,
ob durch sie Rechte Dritter beeinträchtigt werden. Erscheinen sistierte Anzeigen, so stehen auch dem Auftraggeber daraus
keinerlei Ansprüche gegen den Verlag zu.
d) Sind etwaige Mängel bei den Druckunterlagen nicht sofort erkennbar, sondern werden dieselben erst beim Druckvorgang
deutlich, so hat der Werbungstreibende bei ungenügendem Abdruck keine Ansprüche. Das Gleiche gilt bei fehlerhaften
Wiederholungsanzeigen, wenn der Werbungstreibende nicht vor Drucklegung der nächstfolgenden Anzeige auf den Fehler
hinweist. Anzeigentexte werden grundsätzlich nach den aktuellen Regeln der Rechtschreibung gesetzt und abgedruckt.
Abweichungen hiervon begründen keine Ansprüche, wenn der Text in einer bis zur Änderung der Rechtschreibung gültigen
Schreibweise erschienen ist oder der Wortsinn trotz unrichtiger Schreibweise erhalten bleibt.
e) Der Anzeigenteil wird nach typografischen Gesichtspunkten gesetzt und umbrochen. Daraus ergeben sich für die Gestaltung
der rubrizierten Anzeigen gewisse Regeln, deren Berücksichtigung der Verlag sich vorbehält. Bei rubrizierten Anzeigen behält
sich der Verlag die Anwendung von allgemein verständlichen Abkürzungen vor.
f) Auf Anzeigen, die zu ermäßigten Preisen disponiert werden, mit Ausnahme von Reise- und Bäderanzeigen und privaten
Kleinanzeigen, wird dem Werbungsmittler keine Provision eingeräumt. Anzeigen von Handel, Handwerk und Gewerbe aus
dem Verbreitungsgebiet werden dem Werbungsmittler provisioniert, wenn sie zum Grundpreis abgerechnet werden. Für
Kollektive, Sonderausgaben, Beilagen und Veröffentlichungen mit erkennbarer besonderer Gestaltung können besondere
Preise, Schluss- und Rücktrittstermine festgelegt werden.
g) Bei Änderung der Anzeigenpreise treten mangels anderer Vereinbarung die neuen Bedingungen auch für laufende Aufträge
sofort in Kraft.
h) Bei Nichterscheinen der Zeitung im Falle höherer Gewalt oder bei Störung des Arbeitsfriedens erlischt jede Verpflichtung
auf Erfüllung von Aufträgen und Leistungen von Schadenersatz. Insbesondere wird auch kein Schadenersatz für Nichtveröffentlichung oder nicht rechtzeitig veröffentlichte Anzeigen und nicht ausgeführte Beilagenaufträge geleistet.
i) Die in der Anzeigenpreisliste bezeichneten Nachlässe werden nur für die innerhalb eines Jahres in einer Druckschrift
erscheinenden Anzeigen eines Werbungstreibenden gewährt. Die Frist beginnt mit dem Erscheinen der ersten Anzeige
aufgrund eines vorher schriftlich getätigten Anzeigen-Abschlusses. Der vereinbarte Abschlussrabatt wird auf alle Anzeigen,
außer Anzeigen zu ermäßigten Preisen, unabhängig von der Ausgabenbelegung gewährt. Anzeigen, die nicht rabattfähig
sind, zählen somit auch nicht zur Abschlusserfüllung. Ein Anzeigenauftrag gilt unabhängig von der belegten Ausgabenanzahl als eine Anzeige.
Ab 200 000 mm ist Einzelkalkulation möglich. Ein Ausschluss von Anzeigen- und Beilagenaufträgen (einschl. Produkt­
ausschluss) von Mitbewerbern kann weder für eine bestimmte Ausgabe noch für einen bestimmten Zeitraum zugesichert
werden. Bei Fließsatzanzeigen und Gelegenheitsanzeigen besteht kein Anspruch auf Belegausschnitt. Auf Wunsch wird ab
einem Anzeigenvolumen von 200 mm innerhalb von 3 Monaten ein Beleg­ausschnitt oder eine Belegseite geliefert, sofern
die Anzeige nicht auf der Anzeigenrechnung abgedruckt ist.
k) In Ergänzung der Ziffer 13 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden bei Zahlungsverzug oder Stundung Verzugszinsen in der gesetzlich festgelegten Höhe erhoben. Der Nachweis eines höheren Zinsschadens bleibt vorbehalten.
l) Bei Rechtsgeschäften, in denen der Vertragspartner nicht dem Personenkreis des Paragraf 24 des Gesetzes über Allgemeine Geschäftsbedingungen zuzuordnen ist, gehen die Paragrafen 2, 10, 11 und 12 des Gesetzes den Allgemeinen
Geschäftsbedingungen vor.
m) Die erforderlichen Rechnungsdaten werden elektronisch gespeichert.
n) Die Aufrechnung mit Gegenforderung ist nur soweit zulässig, als diese unbestritten bleiben oder rechtskräftig gerichtlich
festgestellt sind.
o) Aus produktionstechnischen Gründen erscheinen Anzeigen ebenfalls in der elektronischen Version (e-paper) der belegten
Printausgabe sowie in Blätterkatalogen und den Online-Portalen des Verlages. Änderungen, die sich lediglich auf die
elektronische Version beziehen, können in der Regel nicht vorgenommen werden. Auch in Bezug auf die elektronisch
veröffentlichten und verbreiteten Anzeigen gilt Buchstabe c) dieser zusätzlichen Geschäftsbedingungen. Der Auftraggeber
ist ferner damit einverstanden, das Anzeigen auch in Onlinediensten erscheinen.
p) Mit der Erteilung eines Anzeigenauftrages erkennt der Auftraggeber die Allgemeinen und die zusätzlichen Geschäftsbedingungen sowie die Preisliste des Verlages an.
q) Für die Schaltung von Online-Werbemitteln unter Rhein-Zeitung.de gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen für
Online-Werbung.
AGB
59AGB
Zusätzliche Geschäftsbedingungen für Online-Werbung
1.Werbeauftrag
(1) „Werbeauftrag“ im Sinne der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist der Vertrag über die Schaltung eines
Werbemittels oder mehrerer Werbemittel in Informations- und Kommunikationsdiensten, insbesondere dem Internet, zum
Zwecke der Verbreitung.
(2) Für den Werbeauftrag gelten ausschließlich die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie die Preisliste des Verlages, die
einen wesentlichen Vertragsbestandteil bildet. Die Gültigkeit etwaiger Allgemeiner Geschäftsbedingungen des Auftrag­
gebers oder sonstiger Inserenten ist, soweit sie mit diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht übereinstimmen, ausdrücklich ausgeschlossen. Bei Aufträgen für Werbeschaltungen, die sich auf Online-Medien und andere Medien beziehen,
gelten die jeweiligen Allgemeinen Geschäftsbedingungen für das betreffende Medium entsprechend.
2.Werbemittel
(1) Ein Werbemittel im Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen kann zum Beispiel aus einem oder mehreren der
genannten Elemente bestehen:
- aus einem Bild und/oder Text, aus Tonfolgen und/oder Bewegtbildern (u. a. Banner),
- aus einer sensitiven Fläche, die bei Anklicken die Verbindung mittels einer vom Auftraggeber genannten Online-Adresse zu
weiteren Daten herstellt, die im Bereich des Auftraggebers liegen (z. B. Link).
(2) Werbemittel, die aufgrund ihrer Gestaltung nicht als solche erkennbar sind, werden als Werbung deutlich kenntlich gemacht.
3.Vertragsschluss
(1) Vorbehaltlich entgegenstehender individueller Vereinbarungen kommt der Vertrag grundsätzlich durch schriftliche oder
durch E-Mail erfolgende Bestätigung des Auftrags zustande. Auch bei mündlichen oder fernmündlichen Bestätigungen
liegen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen zugrunde.
(2) Soweit Werbeagenturen Aufträge erteilen, kommt der Vertrag im Zweifel mit der Werbeagentur zustande, vorbehaltlich
anderer schriftlicher Vereinbarungen. Soll ein Werbung treibender Auftraggeber werden, muss er von der Werbeagentur
namentlich benannt werden. Der Verlag ist berechtigt, von den Werbeagenturen einen Mandatsnachweis zu verlangen.
(3) Werbung für Waren oder Leistungen von mehr als einem Werbungtreibenden oder sonstigen Inserenten innerhalb eines
Werbeauftritts (z. B. Banner-, Pop-up-Werbung ...) bedürfen einer zusätzlichen schriftlichen oder durch E-Mail geschlos­
senen Vereinbarung.
4.Abwicklungsfrist
Ist im Rahmen eines Abschlusses das Recht des Auftraggebers zum Abruf einzelner Werbemittel eingeräumt, so ist der
Auftrag innerhalb eines Jahres seit Vertragsabschluss abzuwickeln.
5.Auftragserweiterung
Bei Abschlüssen ist der Auftraggeber berechtigt, innerhalb der vereinbarten bzw. der in Ziffer 4 genannten Frist unter dem
Vorbehalt vorhandener Kapazität auch über die im Auftrag genannte Menge hinaus weitere Werbemittel abzurufen.
6.Nachlasserstattung
(1) Wird ein Auftrag aus Umständen nicht erfüllt, die der Verlag nicht zu vertreten hat, so hat der Auftraggeber, unbeschadet
etwaiger weiterer Rechtspflichten, den Unterschiedsbetrag zwischen dem gewährten und dem der tatsächlichen Abnahme
entsprechenden Nachlass dem Verlag zu erstatten.
(2) Der Auftraggeber hat, wenn nichts anderes vereinbart, rückwirkend Anspruch auf den seiner tatsächlichen Abnahme von
Werbemitteln innerhalb eines Jahres entsprechenden Nachlass, wenn er zu Beginn der Frist einen Vertrag abgeschlossen
hat, der aufgrund der Preisliste zu einem Nachlass von vornherein berechtigt. Der Anspruch auf den Nachlass erlischt, wenn
er nicht innerhalb von drei Monaten nach Ablauf der Jahresfrist geltend gemacht wird.
7.Datenanlieferung
(1) Der Auftraggeber ist verpflichtet, ordnungsgemäße, insbesondere dem Format oder technischen Vorgaben des Verlages
entsprechende Werbemittel rechtzeitig vor Schaltungsbeginn anzuliefern.
(2) Die Pflicht des Verlages zur Aufbewahrung des Werbemittels endet drei Monate nach seiner letztmaligen Verbreitung.
(3) Kosten des Verlages für vom Auftraggeber gewünschte oder zu vertretende Änderungen des Werbemittels hat der Auftraggeber zu tragen.
8.Chiffrewerbung
(1) Für den Fall, dass Chiffrewerbung geschaltet werden kann, werden die Eingänge vier Wochen aufbewahrt oder gespeichert.
Zuschriften, die in dieser Zeit nicht abgeholt oder abgerufen wurden, werden vernichtet bzw. gelöscht.
(2) Briefe, die das zulässige Format DIN A4 (Gewicht 50 g) überschreiten, sowie Waren-, Bücher-, Katalogsendungen und
Päckchen werden nicht entgegengenommen. Eingehende E-Mails werden nur bis zu einer Datenmenge von 300 Kilobyte
pro E-Mail weitergeleitet.
9.Ablehnungsbefugnis
(1) Der Verlag behält sich vor, Werbeaufträge – auch einzelne Abrufe im Rahmen eines Abschlusses – abzulehnen bzw. zu
sperren, wenn
- deren Inhalt gegen Gesetze oder behördliche Bestimmungen verstößt oder
- deren Inhalt vom Deutschen Werberat in einem Beschwerdeverfahren beanstandet wurde oder
- deren Veröffentlichung für den Verlag wegen des Inhalts, der Herkunft oder der technischen Form unzumutbar ist.
(2) Insbesondere kann der Verlag ein bereits veröffentlichtes Werbemittel zurückziehen, wenn der Auftraggeber nachträglich
Änderungen der Inhalte des Werbemittels selbst vornimmt oder die Daten nachträglich verändert werden, auf die durch
einen Link verwiesen wird und hierdurch die Voraussetzungen des Absatzes 1 erfüllt werden.
(3) Die Zahlungspflicht für angenommene Anzeigenaufträge, die später korrigiert werden, bleibt bestehen.
10.Rechtegewährleistung
(1) Der Auftraggeber gewährleistet, dass er alle zur Schaltung des Werbemittels erforderlichen Rechte besitzt. Der Auftraggeber
stellt den Verlag im Rahmen des Werbeauftrags von allen Ansprüchen Dritter frei, die wegen der Verletzung gesetzlicher
Bestimmungen entstehen können. Ferner wird der Verlag von den Kosten zur notwendigen Rechtsverteidigung freigestellt.
Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Verlag nach Treu und Glauben mit Informationen und Unterlagen bei der Rechtsverteidigung gegenüber Dritten zu unterstützen.
(2) Der Auftraggeber überträgt dem Verlag sämtliche für die Nutzung der Werbung in Online-Medien aller Art, einschließlich
Internet, erforderlichen urheberrechtlichen Nutzungs-, Leistungsschutz- und sonstigen Rechte, insbesondere das Recht
zur Vervielfältigung, Verbreitung, Übertragung, Sendung, Entnahme aus einer Datenbank und Abruf, und zwar zeitlich und
inhaltlich in dem für die Durchführung des Auftrags notwendigen Umfang. Vorgenannte Rechte werden in allen Fällen örtlich
unbegrenzt übertragen und berechtigen zur Schaltung mittels aller bekannten technischen Verfahren sowie aller bekannten
Formen der Online-Medien.
11. Gewährleistung des Verlages
(1) Der Verlag gewährleistet im Rahmen der vorhersehbaren Anforderungen eine dem jeweils üblichen technischen Standard
entsprechende, bestmögliche Wiedergabe des Werbemittels. Dem Auftraggeber ist jedoch bekannt, dass es nach dem
Stand der Technik nicht möglich ist, ein von Fehlern vollkommen freies Programm zu erstellen. Die Gewährleistung gilt nicht
für unwesentliche Fehler.
60AGB
Ein unwesentlicher Fehler in der Darstellung der Werbemittel liegt insbesondere vor, wenn er hervorgerufen wird
- durch die Verwendung einer nicht geeigneten Darstellungssoft- und/oder Hardware (z. B. Browser) oder
- durch Störung der Kommunikationsnetze anderer Betreiber oder
- durch Rechnerausfall aufgrund Systemversagens
- durch unvollständige und/oder nicht aktualisierte Angebote auf sogenannten Proxies (Zwischenspeichern) oder
- durch einen Ausfall des Ad-Servers, der nicht länger als 24 Stunden (fortlaufend oder addiert) innerhalb von 30 Tagen
nach Beginn der vertraglich vereinbarten Schaltung andauert.
Bei einem Ausfall des Ad-Servers über einen erheblichen Zeitraum (mehr als 10 Prozent der gebuchten Zeit) im Rahmen
einer zeitgebundenen Festbuchung entfällt die Zahlungspflicht des Auftraggebers für den Zeitraum des Ausfalls. Weitere
Ansprüche sind ausgeschlossen.
(2) Bei ungenügender Wiedergabequalität des Werbemittels hat der Auftraggeber Anspruch auf Zahlungsminderung oder
eine einwandfreie Ersatzwerbung, jedoch nur in dem Ausmaß, in dem der Zweck des Werbemittels beeinträchtigt wurde.
Bei Fehlschlagen oder Unzumutbarkeit der Ersatzwerbung, hat der Auftraggeber ein Recht auf Zahlungsminderung oder
Rückgängigmachung des Auftrags.
(3) Sind etwaige Mängel bei den Werbungsunterlagen nicht offenkundig, so hat der Auftraggeber bei ungenügender Veröffentlichung keine Ansprüche. Das Gleiche gilt bei Fehlern in wiederholten Werbeschaltungen, wenn der Auftraggeber nicht vor
Veröffentlichung der nächstfolgenden Werbeschaltung auf den Fehler hinweist.
12.Leistungsstörungen
Fällt die Durchführung eines Auftrags aus Gründen aus, die der Verlag nicht zu vertreten hat (etwa softwarebedingt oder
aus anderen technischen Gründen), insbesondere wegen Rechnerausfalls, höherer Gewalt, Streik, aufgrund gesetzlicher
Bestimmungen, Störungen aus dem Verantwortungsbereich von Dritten (z. B. anderen Providern), Netzbetreibern oder
Leistungsanbietern oder aus vergleichbaren Gründen, so wird die Durchführung des Auftrags nach Möglichkeit nachgeholt.
Bei Nachholung in angemessener und für den Auftraggeber zumutbarer Zeit nach Beseitigung der Störung bleibt der Vergütungsanspruch des Verlages bestehen.
13.Haftung
(1) Schadensersatzansprüche aus positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsschluss und unerlaubter Handlung
bestehen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit des Verlages, seines Vertreters oder Erfüllungsgehilfen. Dies gilt nicht
für die Haftung für zugesicherte Eigenschaften und für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten; im letzten Fall ist die
Haftung auf den vorhersehbaren Schaden beschränkt. Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung und
Verzug sind bei leichter Fahrlässigkeit beschränkt auf Ersatz des vorhersehbaren Schadens.
(2) Bei grober Fahrlässigkeit des einfachen Erfüllungsgehilfen ist die Haftung gegenüber Unternehmern dem Umfang nach auf
den vorhersehbaren Schaden beschränkt. Die gilt nicht für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.
14.Preisliste
(1) Es gilt die im Zeitpunkt der Auftragserteilung im Internet veröffentlichte Preisliste. Gegenüber Unternehmen bleibt eine
Änderung vorbehalten.
Für vom Verlag bestätigte Aufträge sind Preisänderungen allerdings nur wirksam, wenn sie vom Verlag mindestens einen
Monat vor Veröffentlichung des Werbemittels angekündigt werden.
Bei Änderung der Anzeigenpreise treten mangels anderer Vereinbarung die neuen Bedingungen auch für laufende Aufträge
sofort in Kraft.
(2) Nachlässe bestimmen sich nach der jeweils gültigen Preisliste.Werbeagenturen und sonstige Werbemittler sind verpflichtet,
sich in ihren Angeboten, Verträgen und Abrechnungen mit den Werbungtreibenden an die Preislisten des jeweiligen Anbieters zu halten.
15.Zahlungsverzug
(1) Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden Zinsen und Einziehungskosten berechnet. Der Verlag kann bei Zahlungsverzug
die weitere Ausführung des laufenden Auftrags bis zur Zahlung zurückstellen und für die restliche Schaltung Vorauszahlung
verlangen.
(2) Objektiv begründete Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers berechtigen den Verlag, auch während der Laufzeit
des Vertrages, das Erscheinen weiterer Werbemittel ohne Rücksicht auf ein ursprünglich vereinbartes Zahlungsziel von der
Vorauszahlung des Betrages und von dem Ausgleich offenstehender Rechnungsbeträge abhängig zu machen.
16. Aufrechnung mit Gegenforderung
Die Aufrechnung mit Gegenforderung ist nur soweit zulässig, als diese unbestritten bleiben oder rechtskräftig gerichtlich
festgestellt sind.
17.Kündigung
Kündigungen von Werbeaufträgen müssen schriftlich oder per E-Mail erfolgen.
18. Informationspflichten des Verlages
Soweit nichts anderes vereinbart ist, obliegt es dem Verlag, innerhalb von zehn Werktagen nach Ausführung des Auftrags
folgende Informationen für den Auftraggeber zum Abruf bereitzuhalten:
- die Zahl der Zugriffe auf das Werbemittel
- die Ausfallzeit des Ad-Servers, soweit sie eine zusammenhängende Stunde überschreitet.
19.Datenschutz
Der Werbeauftrag wird unter Berücksichtigung der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen abgewickelt.
20.Erfüllungsort/Gerichtsstand
Erfüllungsort ist der Sitz des Verlages.
Im Geschäftsverkehr mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder bei öffentlich-rechtlichem Sondervermögen ist bei Klagen Gerichtsstand der Sitz des Verlages. Soweit Ansprüche des Verlages nicht im Mahnverfahren
gel­tend gemacht werden, bestimmt sich der Gerichtsstand bei Nicht-Kaufleuten nach deren Wohnsitz. Es gilt deutsches
Recht.
Ist der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt des Auftraggebers, auch bei Nicht-Kaufleuten, im Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt oder hat der Auftraggeber nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt aus dem
Geltungsbereich des Gesetzes verlegt, ist als Gerichtsstand der Sitz des Verlages vereinbart, wenn der Vertrag schriftlich
geschlossen wurde.
21. Anerkennung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
Mit der Erteilung eines Anzeigenauftrages erkennt der Auftraggeber die Allgemeinen und die zusätzlichen Geschäftsbedingungen sowie die Preisliste des Verlages an.
AGB
61 Technische Daten, Print/Online
Technische Daten „Print“
Druckverfahren: Offsetrotationsdruck (Coldset)
nach ISO 12647-3
Zeitungsformat
350 mm breit, 510 mm hoch (Rheinisches Format)
Druckform:Offsetdruckplatten
Rasterweite:
max. 50 Linien pro cm
Satzspiegel
325 mm breit, 480 mm hoch, 1 Seite = 3.360 mm
Auflösung:
Für Schwarzweißbilder und Farbbilder mindestens 300 dpi (Originalgröße)
Für Strichvorlagen 1200 dpi.
Spaltenanzahl
Anzeigenteil
7 Spalten
Textteil
6 Spalten
Umrechnungsfaktor von Textzu Anzeigenspalten = 1,1667
Spaltenbreiten
AnzeigenteilTextteil
1
2
3
4
5
6
7
  45,14 mm
  91,78 mm
138,42 mm
185,07 mm
231,71 mm
278,35 mm
324,99 mm
1   50,80 mm
2 105,64 mm
3 160,48 mm
4 215,32 mm
5 270,16 mm
6 325,00 mm
Mindestgrößen für gestaltete Anzeigen
im Anzeigenteil:
15 mm (nicht im Kfz- und Immobilienmarkt)
7-spaltige Anzeigen = 20 mm
Mindestberechnung für Farbanzeigen
im Anzeigenteil:
50 mm
Immobilien, Kfz-, Stellenmarkt = 15 mm
Spaltenbreiten/Mindestgrößen für
Sonderformate siehe Seiten 3 - 5
Mindestschriftgröße
im Anzeigenteil: 2,63 mm = 7 Punkt
Farben
Farbtöne nach HKSZ und Sonderfarben werden im
Zusammendruck aus CMYK erzeugt. Alle Angaben
gel­ten für die Druckunterlage und nicht für das Druckergebnis. Geringfügige Passer- und Farb-Diffe­renzen
berechtigen nicht zu Ansprüchen gegen den Verlag.
Digitale Druckunterlagen
Farben/Schmuckfarben
Beim Anlegen von Schmuckfarben bitte die Schreibweise beachten: HKS 13, Pantone 256. Bitte keine
Zusätze wie „Z“, „N“ u. ä. angeben. Bei Vierfarbanzeigen wird ein Andruck auf Zeitungspapier mit Offsetdruckfarben benötigt.
Tipps
Lichtpunkt 3% und Tiefe 90%. Druckzuwachs 26% bei
40%. Bei Farbanzeigen Schwarz immer aussparen;
die Überdrucken- und Aussparfunktion (QuarkXPress)
beachten. Bilder sollen immer 1:1 platziert und
möglichst nicht skaliert werden. Die Bildrahmen
sowie die Textrahmen dürfen die Dokumentgrenzen
nie überschreiten.
Farbauftrag
Der Farbauftrag darf maximal 240% betragen.
Dateinamen
Die Dateinamen der übertragenen Dateien müssen
nach folgendem Schema vergeben werden: Firmenname_Erscheinungs­
tag_Farbigkeit (z. B. Mustermann_241201_HKS45) Bei Schwarzweiß-Anzeigen
entfällt die Farbbezeichnung.
Ordnernamen
Firmenname und Erscheinungstag (z. B. Mustermann_241201)
Als Firmenname muss der in der Anzeige eindeutig
erkennbare Name angegeben sein. Datei- und Ordnernamen dürfen nur die Buchstaben A bis Z, die
Zahlen 0 bis 9 sowie die unter Windows in Dateinamen
zulässigen Sonderzeichen enthalten.
Scannen
Die Auflösung beim Scannen für Halbtöne muss mindestens 300 dpi betragen.
Datenversand
E-Mail
[email protected]
(maximale Dateigröße 8 MB)
Dateiformate
Druck-PDF mit eingebundenen Schriften. Microsoft
Powerpoint-Dateien sowie Daten aus anderen Präsentationsprogrammen können nicht verarbeitet werden.
Datenträger
Info-Telefon zu digitalen Druckunterlagen:
02 61/8 92-90 35
Technische Daten „Online“
Die Online-Werbemittel sind für die aktuellen Versionen der gängigen Browser optimiert. Auf mobilen
Endgeräten oder bei grober Seitenauflösung kann
es zu Veränderungen in der Darstellung kommen.
Flashplayer-Formate können nicht auf iPad/iPhone
ausgeliefert werwden.
Display-Formate
Bei der Anlieferung der Werbemittel bitte beachten,
dass die vorgegebene Pixel-Größe eingehalten wird.
Eine Größe von 70 KB sollte nicht überschritten werden. Die Werbemittel können in folgenden Formaten
geliefert werden: gif / jpeg / swf / flash / html (HTMLCreatives bitte als TXT und HTML-File in einer Zip-Datei
versenden).
Wallpaper
Lieferung von Superbanner (728 x 90 Pixel) und
Skyscraper (120 - 250 x 600 Pixel) + ein mit Farbcode
erstelltes Bild in der Größe 1000 Pixel breit und 5
Pixel hoch, um den Seitenhintergrund entsprechend
einzufärben. Die Anlieferung sollte je als physisches
Werbemittel erfolgen. SWF-Dateien sollten einen
„clickTag“ enthalten.
Video-Formate
MP4-Datei im Format 16 : 9. Das Video sollte in der
größtmöglichen Qualität geliefert werden. Mindestformat: 480 x 270 Pixel.
E-Mail
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Das Verbreitungsgebiet der Rhein-Zeitung verbindet die beiden großen Ballungsräume KölnBonn und das Rhein-Main-Gebiet. Im Zentrum liegt die wirtschaftsstarke Region um Koblenz.
Die Rhein-Zeitung genießt unter ihren 585.000 Lesern 1 eine sehr hohe Glaubwürdigkeit und
das überträgt sich auch auf die in der Zeitung enthaltene Werbung. Ein weiteres Plus: 47% aus
der Gruppe der kaufkraftstarken und konsumorientierten Käufer liest regelmäßig die RheinZeitung.
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von drei Personen1, 3 (LpE) gelesen wird.
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