Geschäftsbericht 2014/2015 - Bundesvereinigung Bauwirtschaft

BUNDESVEREINIGUNG
BAUWIRTSCHAFT
STÄRKEN BÜNDELN,
ZUKUNFT BAUEN,
KOMPETENZ BEWEISEN.
DIE BUNDESVEREINIGUNG BAUWIRTSCHAFT
GESCHÄFTSBERICHT 2014/2015
INHALT
4
Baukonjunktur und Wirtschaftspolitik
Unser Einsatz zur Förderung des Bau- und Ausbau-Handwerks.
9
Rechts-, Steuer- und Sozialpolitik
Aktive Mitgestaltung der gesetzlichen Rahmenbedingungen.
16
Bau- und Umwelttechnik
Gewerkeübergreifende Zusammenarbeit bei der Etablierung ökologischer Standards.
19
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Kompetenz und effiziente Information für Entscheider und Öffentlichkeit.
22
Organisation der Bundesvereinigung Bauwirtschaft
Eine starke Struktur für viele Anliegen.
Herausgeber
Bundesvereinigung
Bauwirtschaft
Kronenstraße 55-58
10117 Berlin
Telefon 030 20314-0
Telefax 030 20314-419
[email protected]
www.bv-bauwirtschaft.de
November 2015
Verantwortlich
Dr. Ilona K. Klein
Bilder
BVB/Reiner Zensen
Redaktion
RA Rainer Huke
Dr. Andreas Geyer
Dipl.-Kffr. Carin Hollube
Dipl.-Ing. Dieter Kuhlenkamp
RA Dr. Philipp Mesenburg
Druck
Ludwig Austermeier Offsetdruck,
Berlin
VORWORT
Deutschland und seine politischen
Vertreter stehen vor großen Herausforderungen. Instandhaltung und
Ausbau der Infrastruktur, energetische Gebäudemodernisierung und
die Förderung mittelständischer
Unternehmen im zusammenwachsenden Europa sind nur einige
Punkte auf der Agenda. Mit den
vielen Flüchtlingen ist eine neue
Herausforderung in einer bisher
nicht gekannten Dimension zusätzlich hinzugekommen. Am Beitrag
der deutschen Bauwirtschaft wird
es nicht fehlen, sie wird wie gewohnt anpacken und Lösungen für
die Zukunft schaffen.
Die deutsche Bauwirtschaft ist geprägt durch ihre mittelständischen
Betriebe, Familien geführt, Inhaber
geprägt und von großer Verantwortung für ihre Beschäftigten erfüllt.
2,5 Mio. Menschen arbeiten bei
den rund 300.000 Betrieben. Damit
ist die Bauwirtschaft unzweifelhaft
einer der größten Arbeitgeber in
Deutschland. Sie ist der Motor für
Arbeits- und Ausbildungsplätze.
Doch dazu braucht es Investitionen.
Und wir brauchen höhere Investitionen in den Wohnungsbau. Wir erleben nicht erst seit die Flüchtlinge
in Deutschland angekommen sind,
eine hausgemachte Wohnungsnot
in den Ballungsräumen, die es in
einem reichen Land wie Deutschland nicht geben dürfte. Seit vielen
Jahren weisen wir gemeinsam
mit anderen Verbänden und den
Gewerkschaften darauf hin, dass zu
wenig Wohnungen gebaut werden
und dass es steuerlicher und weiterer Anreize bedürfe, um höhere
Investitionen in den Mietwohnungsbau loszutreten.
Wir sind sicher, mit einer Erhöhung
der AfA, tatsächlichen Investitionen
in den sozialen Wohnungsbau und
einer Verkürzung der Genehmigungszeiten für neue Wohnungen
stünden mehr Wohnungen zur
Verfügung. Genau so sicher ist,
dass die Mietpreisbremse keine
Wohnungen baut. Wer die Wohnungsmärkte entlasten will, muss
Wohnungen bauen - und zwar
400.000 pro Jahr. So einfach ist die
Rechnung.
Investitionen sind das Schmieröl
für Wachstum und Wohlstand in
unserem Land. Geht es beim Wohnungsbau größtenteils um private
Investitionen, die es anzureizen
gilt, so ist der Staat auch als Investor selbst gefordert – im Straßenbau, beim Bau von Schulen, Kitas
und Turnhallen, beim demografisch
bedingten Umbau der kommunalen
Infrastruktur, aber auch hier liegt
vieles im Argen. Der Staat investiert
selbst 63 Mrd. Euro, das sind nur
noch zwei Prozent des Bruttoinlandproduktes – und eine Trendwende
ist nicht in Sicht.
Auch die kommunalen Investitionen
bereiten uns große Sorge, denn
diese machen nur noch die Hälfte
der öffentlichen Investitionen aus.
Vor noch nicht allzu langer Zeit war
das noch mehr als zwei Drittel.
Was uns Unternehmer quält, ist
die Bürokratie, die unsere Zeit
stiehlt. Wir sind Unternehmer und
keine Bürokraten. Wir wollen uns
um unser Kerngeschäft kümmern
und nicht um Vorschriften, Regeln
und Verfahrensweisen. Für mich
das Zeug zum Unwort des Jahres
hat: Mindestlohndokumentations-
Bundesvereinigung Bauwirtschaft - Gechäftsbericht 2014/2015 I 3
Karl-Heinz Schneider, Vorsitzender der
Bundesvereinigung Bauwirtschaft
pflichtenverordnung! Nicht viel
besser sieht es mit den weiteren
Baustellen der Politik aus, seien es
das Bauvertragsrecht, die Reform
der Erbschaftssteuer oder das Verbraucherrecht.
Die Große Koalition hatte 2015 zum
Jahr der Wirtschaft erkoren. Die
deutsche Bauwirtschaft findet: Der
Ball liegt auch 2016 im Feld der
Politik.
BAUKONJUNKTUR UND WIRTSCHAFTSPOLITIK
Im Interesse des Mittelstands:
Unser Einsatz zur Förderung des Bau- und Ausbau-Handwerks.
Die Bundesvereinigung Bauwirtschaft ist der Zusammenschluss der
deutschen Bau- und Ausbauhandwerke. Sie vereint unter ihrem Dach etwa
300.000 Betriebe mit rund 2,5 Mio. Beschäftigten. Die Mitgliedsbetriebe
der Bundesvereinigung Bauwirtschaft erbringen ca. 80 Prozent der Leistungen des Baugewerbes. Hinzu kommen die baunahen Dienstleistungen
wie die Gebäudereinigung.
Die Bundesvereinigung Bauwirtschaft setzt sich für eine Verbesserung der wirtschaftspolitischen
Rahmenbedingungen für die
mittelständische Bauwirtschaft in
Deutschland und Europa ein.
Baukonjunktur und
Wirtschaftspolitik
Rahmenbedingungen und
Bauinvestitionen
Die deutsche Wirtschaft hat sich im
Jahr 2014 insgesamt weiter als stabil
erwiesen: Um 1,6 % war das preisbereinigte Bruttoinlandsprodukt (BIP)
höher als in 2013. Das Wachstum
lag damit über dem Durchschnitt
der letzten zehn Jahre von 1,2 %. Die
deutsche Volkswirtschaft profitierte
von der starken Binnennachfrage.
Preisbereinigt legte der Konsum um
1,2 %, die Bruttoanlageinvestitionen
sogar um 3,4 % zu. Aufgeholt haben
dabei insbesondere die Ausrüstungsinvestitionen (+4,3 % nach
-2,4 % in 2013), aber auch die Bauinvestitionen kamen nach dem Stillstand im Vorjahr mit +3,6 % deutlich
in Fahrt. Weniger dynamisch stiegen
die Investitionen bei den sonstigen
Anlagen mit real 1,2 %.
Nimmt man das Jahr 2008 (vor der
Finanzkrise) zur Basis, so lag der
reale Wert des BIP in 2014 um knapp
4 % höher, rechnerisch eine jahres-
Entwicklung Bruttoinlandsprodukt real
Mrd. €
2.800
2.700
2.600
2.500
2.400
2.355
2.395
2.396
2.378
2.406
2.423
2.513
2.596
2.623
2.475
2.576
2.669
2.679
2.682
2.725
2001
2002
2003
2004
2005
2006
2007
2008
2009
2010
2011
2012
2013
2014
2.200
2000
2.300
2.100
Abb. 1: Entwicklung Bruttoinlandsprodukt
durchschnittliche Steigerung um
0,6 %. Dies verdeutlicht den großen
Tempoverlust, den die Krise mit sich
brachte. (Abb. 1)
Die deutsche Bauwirtschaft setzte
in 2014 fast 290 Mrd. € an Investitionen für die Volkswirtschaft um
(nominal). Sie erbringt damit gut die
Hälfte der Investitionen in Deutschland. Sie ist eine Schlüsselbranche
in unserem Land. (Abb. 2)
Ihr Stellenwert resultiert auch aus
der Tatsache, dass sie Investitionsgüter herstellt und diese Produktion
im Inland erstellt und damit hohe
Bedeutung für die Erwerbstätigkeit
in Deutschland hat. Im Baugewerbe
sind in Deutschland mehr als 2,4
Mio. Erwerbstätige beschäftigt. Dies
entspricht der Zahl der Erwerbstätigen im Maschinenbau, Fahrzeugbau und der chemischen Industrie
zusammen. (Abb. 3) Die Bruttowertschöpfung im Baugewerbe macht
ca. 4 % am Gesamtaufkommen der
deutschen Volkswirtschaft aus.
Die Bauinvestitionen haben in 2014
um 5 % zugelegt. Der Wohnungsbau bleibt der „Tanker“ unter den
Bausparten. Mit fast 175 Mrd. € trägt
er 60 % der Bauinvestitionen des
Bundesvereinigung Bauwirtschaft - Geschäftsbericht 2014/2015 I 4
bauten ist nicht mehr sachgerecht.
Der Anteil von Bauteilen mit einer
Nutzungsdauer von unter 50 Jahren
hat nachweislich mit der Verschiebung der Baukosten zum Ausbau
Dominanz erreicht. Die generelle
Erhöhung der Abschreibung im
Mietwohnungsneubau auf 4 % ist
ein notwendiger Schritt, um zusätzliche Potenziale für Haushalte mit
mittleren Einkommen zur Bezahlbarkeit von Neubaumietwohnungen zu
erschließen.
Investitionen in Deutschland 2014 in Milliarden €
350
300
293
250
200
186
150
2.355
2.355
50
2.355
100
102
0
Bauinvestitionen
Ausrüstungsinvestitionen
Sonstige Anlagen
Abb. 2 Investitionen in Deutschland in 2014
Jahres 2014. Und er trägt mit einem
Wachstum um 6 % maßgeblich das
Wachstum der Bauinvestitionen.
Auch der Wirtschaftsbau (+3,5 %)
und der öffentliche Bau (+4 %) konnten nennenswert zulegen. (Abb. 4)
Der Wohnungsbau ist das Hauptgeschäftsfeld der dem Baugewerbe
zuzurechnenden Unternehmen der
Bundesvereinigung Bauwirtschaft.
Auftrieb erfährt der Wohnungsbau
aus der Neubautätigkeit. Im Jahr
2014 wurden insgesamt 245.325
Wohneinheiten (WE) errichtet.
Im Jahr 2009 wurde mit 158.987
Wohneinheiten das niedrigste Fertigstellungsniveau seit der Wiedervereinigung markiert. Nimmt man das Jahr
2010 zur Basis, sind die Wohnungsfertigstellungen innerhalb von vier
Jahren um mehr als 50 % gestiegen.
Die Fertigstellungen lagen aber in
2014 weiter unter dem benötigten
Gesamtsoll, das vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau
und Reaktorsicherheit (BMUB) aktuell
mit ca. 270.000 WE beziffert wird.
In den Ballungsräumen wird preiswerter Wohnraum knapp. Die
Quelle: Statistisches Bundesamt
anhaltende Binnenwanderung in
Städte und Ballungszentren sowie
die steigende Zahl an Flüchtlingen
macht die Fertigstellung von jährlich
bis zu 400.000 Wohneinheiten in
Deutschland erforderlich. Dazu müssen sich die Rahmenbedingungen
wie folgt ändern:
Die gegenwärtig gültige Abschreibung von 2 % linear für Mietwohn-
Für den Neustart im sozialen Wohnungsbau ist die Wiedereinführung
der degressiven Afa (§7k EStG) für
private Investoren notwendig. Investitionen genossenschaftlicher und
kommunaler Wohnungsunternehmen müssen über Investitionszulagen animiert werden.
Die Fördermittel des Bundes für den
sozialen Wohnungsbau in Höhe von
518 Mio. € an die Länder müssen
mindestens verdoppelt werden. Hier
ist der Bund mit seinen Zusagen auf
dem richtigen Weg. Eine Zweckbindung ist zu sichern.
Erwerbstätige 2012
Tsd.
2.410
Baugewerbe
1.109
Maschinenbau
Fahrzeugbau
950
346
Chemische Industrie
0
Abb. 3 Erwerbstätige 2012.
Bundesvereinigung Bauwirtschaft - Gechäftsbericht 2014/2015 I 5
500
1000
1500
2000
2500
3000
Quelle: Statistisches Bundesamt
Die Wiedereinführung einer eigenständigen Kompetenz des Bundes
für die Vergabe von Wohnraumfördermitteln ist ernsthaft zu prüfen.
Arbeitskreis Wirtschaft und
Statistik
Die Konjunktureinschätzungen
der Mitgliedsverbände bilden den
Schwerpunkt der Beratungen des
BVB-Arbeitskreises Wirtschaft und
Statistik.
Baukonjunktur 2014
Die 300.000 Betriebe der Bundesvereinigung Bauwirtschaft mit
ihren fast 2,5 Mio. Beschäftigten
erzielten in 2014 einen Umsatz
von 226 Mio. €, was einer Steigerung um 2,6 % entsprach. Für das
Baujahr 2014 waren drei Merkmale
kennzeichnend:
Erstens war das umsatzstarke
erste Quartal zu verzeichnen, in
dem es keine witterungsbedingten
Behinderungen für die Bauproduktion gegeben hat. Davon hat das
besonders witterungsabhängige
Bauhauptgewerbe als Taktvorgeber
der Bauwirtschaft profitiert. Ein Umsatzplus von 27 % im ersten Quartal
machte das deutlich. Die weniger
witterungsabhängigen Gewerke,
die dem Rohbau dann nachfolgen,
lagen zu diesem Zeitpunkt ebenfalls bereits schon bei +7 %. Von
diesem Polster ist im Jahresverlauf
gezehrt worden. Zum Jahresende
kommt das Bauhauptgewerbe in der
Bundesvereinigung Bauwirtschaft
zu einem Umsatzzuwachs von ca.
3,5 % gegenüber 2013, was einem
Umsatz von 85 Mrd. € entspricht.
Nicht alle Sparten im Rohbau partizipieren daran gleichermaßen. So
erreichte das Dachdeckerhandwerk
nur eine Steigerung von +2,5 %.
Der stark anziehende Mehrfamilien-
Entwicklung Bauinvestitionen
Mrd. €
350,0
300,0
34,1
250,0
200,0
150,0
33,3
27,0
80,4
35,6
83,4
70,6
58,1
100,0
50,0
114,7
133,3
164,6 174,4
0,0
2005
2006
2007
2008
Wohnungsbau
2009
2010
Wirtschaftsbau
Abb 4: Entwicklung der Bauinvestitionen
hausbau hält gegenüber dem Einund Zweifamilienhausbau weitaus
weniger Dachfläche bereit. Im
Bereich Photovoltaik/Solarthermie,
in dem das Dachdeckerhandwerk
mancherorts stark involviert war,
haben sich die Umsätze aufgrund
der durch die Politik herbeigeführten deutlichen Kürzungen im
Förderbereich in den Jahren 2013
und 2014 nicht mehr wie in den
Vorjahren entwickelt.
Auch der für das Dachdeckerhandwerk wichtige Sanierungsbereich
hatte in 2014 an Schwung verloren, die von der Politik in Aussicht
gestellte Förderung der energetischen Sanierung dürfte zu einer
abwartenden Haltung von Investoren geführt haben.
Die positive Entwicklung im Bauhauptgewerbe insgesamt ist zum
wiederholten Male vom Wohnungsbau getragen worden, wie das
Umsatzplus von 6 % zeigt. Davon
profitieren auch die ausbaunahen
Handwerke, die im Wohnungsbau
ihr Hauptbetätigungsfeld haben.
Trotz einer erkennbaren Umsatzsteigerung gab es keine adäquate
2011
2012
2013
2014
Öffentlicher Bau
Quelle: Statistisches Bundesamt
Entwicklung der Erträge. Dies ist
das zweite Merkmal des Baujahres
2014. Es zeigte sich, dass die
Baupreisentwicklung im Jahresdurchschnitt über alle Gewerke
mit +1,7 % bis 1,8 % an Dynamik
weiter verloren hat (2011 +2,8 %;
2012 +2,5 %; 2013 +2,0 %). Dabei
blieben die Rohbauarbeiten mit
1,3 % stark unterdurchschnittlich
ausgeprägt, die Ausbaugewerke
erreichten +1,7 %. Lediglich der an
Bedeutung gewinnende Anteil der
Gebäudetechnik kam auf nennenswerte Steigerungen von gut 2 %.
Der überschaubaren Baupreisentwicklung ist die Baukostenentwicklung entgegen zu rechnen, die z. B.
bei Wohngebäuden ebenfalls bei
knapp 2 % gelegen hat.
Auch im Ausbaugewerbe wurde
keine durchgreifende Verbesserung der Ertragslage sichtbar.
Nach den Daten des Statistischen
Bundesamtes waren z.B. die Preise
im Malerhandwerk nur unterdurchschnittlich um 1,1 % gestiegen.
Damit war keine Verbesserung
der Ertragslage zu erreichen, da
die Einkaufspreise mindestens im
gleichen Umfang gestiegen sind.
Bundesvereinigung Bauwirtschaft - Geschäftsbericht 2014/2015 I 6
Der Bundesverband Farbe Gestaltung und Bautenschutz bestätigt
den ungewöhnlichen Jahresverlauf
2014. Das erste und zweite Quartal
war durchgehend produziert worden, wohingegen sich im dritten
Quartal gegenüber dem Vorjahr
eine schlechtere Entwicklung
zeigte. Insgesamt kam der Ausbaubereich in 2014 mit einem Umsatzwachstum von 2 % auf 81 Mrd. €.
Der witterungsunabhängigste Bereich der Bundesvereinigung Bauwirtschaft – die Gebäudetechnik
– kam ebenfalls zu einer positiven
Umsatzentwicklung in 2014. Der
Umsatz lag in 2014 bei 60 Mrd. €,
was einer Steigerung um 2,5 %
entsprach.
Gründungsversammlung der „Planen Bauen 4.0“
Die Unternehmen aus dem Bereich
Sanitär Heizung Klima erzielten ein
Umsatzwachstum von gut 2 %. Nach
wie vor machen Sanierungsarbeiten
den Hauptanteil der Produktion
des SHK-Handwerks aus. So sind
in 2014 schätzungsweise wiederrum 500.000 Bäder in Deutschland saniert und auch 500.000
Heizungen gewartet und instandgesetzt worden. Der Großteil des
Umsatzes (ca. 80 %) wird mit Privatkunden generiert.
Wichtige Stützen des Wachstums im
Rollladen-und Sonnenschutztechniker-Handwerk waren im vergangenen Jahr der private Konsum sowie
Bauinvestitionen. Das Statistische
Bundesamt verzeichnete für das 1.
Quartal 2014 einen Umsatzanstieg
von 20,1 % und für das 2. Quartal
immerhin noch von 10,1 % (jeweils
gegenüber Vorjahresquartal).
Auch wenn sich die konjunkturelle
Lage in der zweiten Jahreshälfte
etwas eintrübte, fiel der Umsatz
des Jahres 2014 mit nahe 2 Mrd. €
deutlich über dem des Vorjahres
(1,76 Mrd. €) aus (+7 %).
Das Gebäudereiniger-Handwerk
konnte wiederum überproportional
wachsen, mit 4 %. Insgesamt war
es hier gelungen, die Personalkostensteigerung aus den abgeschlossenen Tarifverträgen, die
den Hauptanteil der Kosten ausmachen, in den Rahmenvereinbarungen mit den Kunden weiter zu
reichen. Umsatzzuwächse ergaben
sich überwiegend aus Dienstleistungen, wie Winterdienste
oder Grünflächenpflege, bis hin
zum kompletten Gebäudemanagement.
Markant für die Entwicklung in
2014 war zum Dritten, dass der in
den letzten Jahren im Baugewerbe
zu verzeichnende Beschäftigtenaufbau zum Erliegen gekommen
ist. Dies betrifft alle Sparten der
Bundesvereinigung Bauwirtschaft.
Die noch zu Jahresbeginn erwartete Steigerung um 0,5 % auf glatt
2,5 Mio. Beschäftigte trat nicht ein.
Die Anzahl der Beschäftigten stieg
nur um 0,2 %, womit die Marke von
2,5 Mio. weiter knapp verfehlt wurde. Es blieb bei 2,49 Mio. Beschäftigten. Damit bleibt es auch beim
Bundesvereinigung Bauwirtschaft - Gechäftsbericht 2014/2015 I 7
Spitzenwert aus 2012 mit 2,51 Mio.
Beschäftigten.
Hauptgrund für die nachlassende
Dynamik bei der Beschäftigung ist,
dass es vor dem Hintergrund der
demografischen Entwicklung für
das Bauhandwerk immer schwieriger wird, im Wettbewerb um die
Fachkräfte mit den anderen Branchen vorn zu sein.
Um dem Fachkräftemangel zu
begegnen, wollen die Mitgliedsverbände Konzepte erarbeiten,
die Abhilfe schaffen. So schaut
z.B. das SHK-Handwerk stärker
auf die Gewinnung ausländischer
Facharbeiter, da es immer schwieriger wird, auf dem deutschen
Arbeitsmarkt geeignetes Personal
zu finden. Zu dem Lösungsansatz
gehört auch die Frage, wie man
die Produktivität steigern kann, z.
B. durch entsprechenden Einsatz
von Technik und/oder Vorfertigung. Dabei schaut man über die
gesamte Wertschöpfungskette von
Industrie-, Handel-, bis zum Bauhandwerk. In das Konzept eingeschlossen werden auch Fragen zum
Gesundheitsmanagement.
Ausblick Baukonjunktur 2015
Im Frühjahr 2015 prognostizierte
die Bundesvereinigung Bauwirtschaft für 2015 ein weiteres Umsatzwachstum von +2 %. Die Unternehmen des Bauhauptgewerbes
und des Ausbau erwarteten eine
Umsatzsteigerung von knapp 2 %.
Am optimistischsten startete die
Sparte Gebäudetechnik mit einem
Plus von 3 %. Damit würden in den
Unternehmen der Bundesvereini-
Entwicklung Umsatz BVB; gesamt
Mio. €
240.000
220.000
200.000
180.000
2010
2011
2012
gung Bauwirtschaft ca. 230 Mrd. €
erwirtschaftet. (Abb. 5)
Die Baugenehmigungen für neue
Wohnungen in Wohngebäuden stehen zum Halbjahr 2015 bei 116.000
WE. Das ist ein weiterer Höchstwert
seit 2007. Allerdings ist zu berücksichtigen, dass am prosperierenden Mehrfamilienhausbau die
Handwerksunternehmen weniger
beteiligt sind. Die Genehmigungen
für Ein- und Zweifamilienhäuser –
dem Hauptgeschäftsfeld der dem
Bauhaupt- und Ausbaugewerbe
zuzurechnenden Unternehmen
der Bundesvereinigung Bauwirt-
2.550.000
2.500.000
2.450.000
2.380.444
2.438.209
2.485.500
2.506.900
2.495.900
2.498.886
2.502.500
2.250.000
2.364.258
2.400.000
2.300.000
2013
2014
2015
2015: Prognose Frühjahr
Abb. 5 Umsatzentwicklung in den Unternehmen der BVB
Beschäftigte
2.350.000
230.400
2009
225.700
2008
220.000
218.640
100.000
217.300
120.000
199.505
140.000
190.982
160.000
196.216
Neu in den Fokus gerückt sind
bei den Mitgliedsverbänden der
Bundesvereinigung Bauwirtschaft
die Produktivitätspotenziale aus
dem modellbasierten Arbeiten
mit digitalen Gebäudedaten. Das
sogenannte Building Information
Modeling, kurz BIM, wird nicht nur
den gesamten Prozess vom Planen
bis zur Baufertigstellung beschleunigen, sondern der gesamten
Bauwirtschaft ein innovatives
Image verschaffen. Die Bundesvereinigung beteiligt sich daher
an der „Bauen Digital GmbH“, die
es sich zur Aufgabe gemacht hat,
die Rahmenbedingungen für die
Anwendung dieser Technologie in
Deutschland voran zu bringen.
2008
2009
2010
2011
2012
2013
2014
2015
schaft – stagnieren hingegen auf
Vorjahresniveau. Daher ist für die
Handwerksunternehmen hier weniger Schub zu erwarten.
Nach den unterjährigen Daten des
Statistischen Bundesamtes erreichen die Unternehmen des Bauhauptgewerbes und des Ausbaus
zur Jahresmitte nicht die Umsätze
des Vorjahres. Es wird eine deutliche Steigerung der Nachfrage im
zweiten Halbjahr brauchen, um
hier noch den Prognosewert von
+2 % zu erreichen. Bei der Gebäudetechnik sprechen die Halbjahreswerte dafür, dass entsprechend
der Prognose abgeschlossen wird.
Die Zahl der Beschäftigten bleibt
nach den Halbzeitergebnissen
2015 des Statistischen Bundesamtes im Trend der letzten Jahre
– bei einer Stagnation. Sollten sich
im zweiten Halbjahr keine deutlichen Nachfrageimpulse zeigen,
würde sich der erhoffte leichte
Beschäftigungsaufbau in der Bundesvereinigung Bauwirtschaft nicht
einstellen. (Abb. 6)
2015: Prognose Frühjahr
Abb. 6 Entwicklung Beschäftigung in der BVB
Bundesvereinigung Bauwirtschaft - Geschäftsbericht 2014/2015 I 8
RECHTS-, STEUER- UND SOZIALPOLITIK
Alles was Recht ist:
Aktive Mitgestaltung der gesetzlichen Rahmenbedingungen.
Durch kontinuierliche Begleitung aller baurelevanten Gesetzgebungsvorhaben von Regierung und Parlament und durch Erarbeitung eigener Konzepte zu allen für die Bauwirtschaft wichtigen
Fragen der Wirtschafts-, Rechts- und Sozialpolitik nimmt die
Bundesvereinigung Bauwirtschaft aktiv Einfluss auf die Gestaltung
mittelstandsfördernder Rahmenbedingungen.
Vergaberecht
Die europäischen Vergaberichtlinien sind im April 2014 in Kraft getreten und müssen bis April 2016 in
deutsches Recht umgesetzt werden.
Die Bundesregierung hat im Juli
2015 einen Gesetzentwurf zur Reform des Vergaberechts beschlossen. Von besonderer Bedeutung
sind hierbei die folgenden Aspekte:
Zur Verbesserung der Teilnahme
von kleinen und mittleren Unternehmen an öffentlichen Beschaffungen
ist erstmals auch auf europäischer
Ebene die Möglichkeit der Unterteilung von Aufträgen in Lose vorgesehen. Im deutschen Vergaberecht haben wir mit § 97 Abs. 3 GWB bereits
eine Vorschrift, die die Teilnahme
von kleinen und mittleren Unternehmen an öffentlichen Aufträgen
wirksam sicherstellt. Wir begrüßen
es daher, dass im Gesetzentwurf
der Grundsatz beibehalten wird,
wonach Aufträge verpflichtend in
Lose aufzuteilen sind.
Gleichermaßen bedeutsam ist
es, dass die Vergabe öffentlicher
Bauaufträge weiterhin in der VOB/A
geregelt wird. Durch die Mitwirkung
der von den Regeln unmittelbar
Betroffenen im Deutschen Vergabeund Vertragsausschuss für Baulei-
stungen (DVA) ist sichergestellt,
dass auch in Zukunft ausgewogene
Regelungen festgelegt werden
können, die praxisnah eine breite
Akzeptanz auf allen Seiten finden.
Daher begrüßen wir es, dass die Regeln für öffentliche Bauaufträge in
der VOB/A normiert werden sollen.
Für die praktische Handhabbarkeit
des Vergaberechts ist für Unternehmen wie Vergabestellen von großer
Bedeutung, dass bei der Einführung
der „Einheitlichen Europäischen
Eigenerklärung“ darauf geachtet
wird, dass das im Baubereich seit
Jahren etablierte Präqualifizierungssystem (PQ VOB) nicht verdrängt
wird. Dieses hat sich als wirksames
Mittel zur Entbürokratisierung bewährt und sollte durch die „Einheitliche Europäische Eigenerklärung“
sinnvoll ergänzt werden.
Gerade für die kleinen und mittleren
Betriebe ist von großer Bedeutung,
dass sich die sog. vergabefremden Aspekte – also insbesondere
Umwelt- und Sozialaspekte – stets
konkret auf den entsprechenden
Auftrag beziehen müssen und keine
allgemeinen Anforderungen an das
Unternehmen aufgestellt werden
dürfen.
Bundesvereinigung Bauwirtschaft - Geschäftsbericht 2014/2015 I 9
Aus- und Einbaukosten
Bauunternehmer schulden bei Mängeln infolge mangelhafter Baustoffe
den Ausbau des mangelhaften
sowie den Einbau mangelfreien
Materials. Vom Baustoffhändler,
bzw. -hersteller kann der Bauunternehmer in der Praxis regelmäßig
nur mangelfreies Material, nicht
aber die Aus- und Einbaukosten
verlangen. Die finanziellen Folgen
aus der Mangelhaftigkeit des Materials treffen den Bauunternehmer,
obwohl dieser den Mangel nicht
verursacht hat. Da die Aus- und
Einbaukosten die Materialkosten
häufig um ein Vielfaches übersteigen, ist die Frage, ob der Bauunternehmer den Verkäufer bezüglich
der Aus- und Einbaukosten in
Regress nehmen kann, von enormer
wirtschaftlicher Bedeutung. Dieses
Thema hat die Bundesvereinigung
Bauwirtschaft am 7. Oktober 2014
im Rahmen eines parlamentarischen Abends intensiv mit der
Arbeitsgruppe Bauen der CDU/CSUBundestagsfraktion erörtert.
Vor diesem Hintergrund begrüßen
wir es ausdrücklich, dass der Koalitionsvertrag bei diesem wichtigen
Thema mit deutlichen Worten Abhilfe zusagt.
Nicht einverstanden sind wir damit,
dass das Bundesjustizministerium in seinem Gesetzentwurf vom
24. September 2015 die Aus- und
Einbaukosten mit Regelungen für
ein gesetzliches Bauvertragsrecht
verbunden hat. Die Erfolgsaussichten für eine schnelle Verabschiedung der Regelungen zu den
Aus- und Einbaukosten sinken
durch die Verknüpfung mit dem
Thema gesetzliches Bauvertragsrecht deutlich, da die Bauwirtschaft
die Vorschläge zum gesetzlichen
Bauvertragsrecht nicht mitträgt.
Hier droht erhebliches Konfliktpotential. Wir setzen uns weiter für
eine separate Behandlung dieser
beiden Materien ein.
Bezüglich der Aus- und Einbaukosten begrüßen wir die Einordnung
in § 439 Abs. 3 BGB-E. Es fehlt
bis­lang jedoch eine Regelung, nach
der die neue Mängelhaftung im
B-to-B-Bereich AGB-fest ausgestaltet ist. Der durch § 439 Abs. 3 BGB-E
vorgesehene Schutz der Handwer-
ker und Werkunternehmer
würde konterkariert, wenn die
regelmäßig marktstärkeren
Lieferanten und Hersteller
gegenüber den kleinen und
mittelständischen Unternehmern die Mängelhaftung
in ihren AGB ausschließen
können. Hier muss eine entsprechende Regelung aufgenommen werden.
Gesetz zur Umsetzung
der Verbraucherrechterichtlinie
Am 13. Juni 2014 ist das
Gesetz zur Umsetzung der
Verbraucherrechterichtlinie
in Kraft getreten. Dieses hat
in erster Linie Änderungen
im Bürgerlichen Gesetzbuch
(BGB) mit sich gebracht, wodurch die Verbraucherrechte
weiter gestärkt und ausgeweitet
wurden. Neben umfassenden Informationspflichten des Unternehmers
steht dem Verbraucher nunmehr bei
außerhalb von Geschäftsräumen
geschlossenen Verträgen sowie
Fernabsatzverträgen ein Widerrufsrecht zu. In dem ausführlichen Leitfaden „Verbraucherbauverträge – Änderungen ab
Juni 2014“ hat die Bundesvereinigung Bauwirtschaft sämtliche
durch das Gesetz zur Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie eingetretenen Veränderungen im Detail erläutert.
Verbrauchervertrag BVB –
Haus & Grund
Die durch das Gesetz zur Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinien in Kraft getretenen
Veränderungen haben es
erforderlich gemacht, dass die
Bundesvereinigung Bauwirtschaft und die Eigentümergemeinschaft Haus & Grund ihr
gemeinsam herausgegebenes Bauvertragsmuster „Verbrauchervertrag
für Bauleistungen Einzelgewerk/
Handwerkervertrag“ überarbeitet
und aktualisiert haben. So wurden
insbesondere das Widerrufsrecht
für Verbraucher sowie die Informationspflichten der Unternehmer in
den Mustervertrag eingearbeitet.
Der Mustervertrag, welcher sich in
der Praxis sowohl bei den Betrieben
als auch bei privaten Auftraggebern großer Beliebtheit erfreut,
führt Schritt für Schritt durch die
von Unternehmern zu erfüllenden
Pflichten, so dass diese sichergehen können, bei Verwendung des
Mustervertrages keine Informations- und Belehrungspflichten zu
vergessen. Insbesondere enthält
der aktualisierte Mustervertrag
alle erforderlichen Belehrungen
(so auch die Widerrufsbelehrung).
Der Mustervertrag wurde mit Stand
13. Juni 2014 im Internet als ausfüllbares PDF-Dokument zur Verfügung
gestellt.
Bundesvereinigung Bauwirtschaft - Geschäftsbericht 2014/2015 I 10
Gesetz zur Bekämpfung
von Zahlungsverzug im
Geschäftsverkehr
Das Gesetz zur Bekämpfung von
Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr ist am 29. Juli 2014 in Kraft
getreten. Gegenstand des Gesetzes
ist die Begrenzung von Zahlungsund Abnahmefristen bei Verträgen
zwischen Unternehmern sowie bei
Verträgen mit öffentlichen Auftraggebern. Bei Verträgen mit Verbrauchern finden die Höchstfristen
keine Anwendung. Darüber hinaus
finden die neuen Höchstfristen nur
bei BGB-Verträgen Anwendung.
Bei einem VOB-Vertrag kommen
die dort geregelten Fristen unverändert zur Anwendung. Um den
Unternehmern einen Überblick über
die neuen Zahlungs- und Abnahmefristen nach BGB und VOB zu
geben, hat die Bundesvereinigung
Bauwirtschaft für ihre Mitgliedsbetriebe ein Merkblatt inklusive eines
Praxistipps zum Umgang mit den
neuen Zahlungs- und Abnahmefristen erstellt.
LOS-ARGE-Vertrag
Die Bundesvereinigung Bauwirtschaft hat das von ihr herausgegebene Muster eines
Arbeitsgemeinschafts-Vertrages
für LOS-Arbeitsgemeinschaften
überarbeitet und aktualisiert. Der
LOS-ARGE-Vertrag liegt nunmehr in
der Fassung Juli 2014 vor. Parallel
dazu haben wir das ausführliche
Merkblatt zum Vertrag mit Stand August 2014 überarbeitet. Dieses gibt
den Betrieben einen Überblick über
die Entstehung einer LOS-ARGE,
die Haftung der Gesellschafter, die
steuerrechtlichen Besonderheiten
sowie die im Innenverhältnis der
Gesellschafter zu treffenden Vereinbarungen.
Nachunternehmervertrag
Die Bundesvereinigung Bauwirtschaft hat ihren Nachunternehmervertrag Fassung November
2006 grundlegend überarbeitet
und in der Fassung April 2015
neu herausgegeben. Der Nachunternehmervertrag Fassung April
2015 berücksichtigt das geltende
Steuerrecht und das Gesetz über
den Mindestlohn, welches am
1. Januar 2015 in Kraft getreten ist
und das auf die Arbeitnehmer, die
nicht dem Geltungsbereich des
tarifvertraglichen Mindestlohns
unterliegen, Anwendung findet.
Überdies wurden sämtliche Formulare im Anhang zum Nachunternehmervertrag überarbeitet bzw.
auf den neuesten Stand gebracht.
Wir haben versucht, den Nachunternehmervertrag so schlank
wie möglich zu halten und dennoch die neuen Entwicklungen zu
berücksichtigen. Die Neufassung
kann als ausfüllbares PDF-Dokument im Internet heruntergeladen
werden.
Bundesvereinigung Bauwirtschaft - Geschäftsbericht 2014/2015 I 11
Insolvenzanfechtung
Aufgrund der in der Vergangenheit
zu beobachtenden BGH-Rechtsprechung der letzten Jahre sowie der
in der Praxis der Insolvenzverwalter vermehrt zu verzeichnenden
Anfechtung von Stundungs- und
Ratenzahlungsvereinbarungen hat
die Bundesregierung in den Koalitionsvertrag eine Überarbeitung des
Insolvenzanfechtungsrechts aufgenommen. Nach einer im Herbst
2013 eingeleiteten Verbändeinitiative wurde am 16. März 2015 der
Referentenentwurf vorgelegt, der
den Wirtschaftsverkehr von Rechtsunsicherheiten entlasten soll, die
von der derzeitigen Praxis des
Insolvenzanfechtungsrechts ausgehen. Nach kleineren Korrekturen
am Entwurf hat die Bundesregierung den Gesetzentwurf zur Reform
des Insolvenzanfechtungsrechts
am 29. September 2015 beschlossen. Der Gesetzentwurf sieht eine
Neujustierung der Vorsatzanfechtung durch eine Änderung des §
133 InsO vor. Wir begrüßen die
Verkürzung der Anfechtungsfrist
für kongruente Deckungshandlungen von bislang 10 auf nunmehr
4 Jahre. Zukünftig soll es überdies
eine Vermutungsprivilegierung
für Ratenzahlungsvereinbarungen
und sonstige Zahlungserleichterungen geben. So wird gesetzlich
vermutet, dass Gläubiger, die ihren
Schuldnern entsprechende Zahlungserleichterungen einräumen,
zu diesem Zeitpunkt die Zahlungsunfähigkeit des Schuldners nicht
kannten. Diese Maßnahme trägt
der Kritik und den Forderungen der
Bauwirtschaft Rechnung und führt
dazu, dass künftig Insolvenzverwalter zu beweisen haben, dass
der Gläubiger die Zahlungsunfä-
higkeit kannte. Bislang musste der
Gläubiger seine Unkenntnis darlegen und beweisen. Die Bundesvereinigung Bauwirtschaft begrüßt
den für die Betriebe wichtigen
Schutz der Ratenzahlungsvereinbarungen vor Insolvenz­anfechtungen.
Gesetzliches Bauvertragsrecht
Nachdem das Bundesjustizministerium in der letzten Legislaturperiode eine Arbeitsgruppe eingesetzt
hatte, die Ergebnisvorschläge zu
einem eigenständigen Bauvertragsrecht im Bereich des Werkvertragsrecht im BGB erarbeiten
sollte, hat das Bundesministerium
der Justiz und für Verbraucherschutz am 24. September 2015
den Entwurf eines Gesetzes zur
Reform des Bauvertragsrechts und
zur Änderung der kaufrechtlichen
Mängelhaftung vorgelegt.
Entgegen den nachdrücklichen
Forderungen aus der Bauwirtschaft
hat das Bundesjustizministerium
den Gesetzentwurf zur Reform
des Bauvertragsrechts mit den
Änderungen zur kaufrechtlichen
Mängelhaftung (Aus- und Einbaukosten) verbunden. Diese Verbindung kritisieren wir mit allem
Nachdruck, da hierdurch das für
die gesamte Bauwirtschaft eminent
wichtige Ziel einer gesetzlichen
Regelung zu den Aus- und Einbaukosten gefährdet bzw. in jedem
Fall verzögert wird. Die Bundesvereinigung Bauwirtschaft hat daher
eine separate Behandlung dieser
beiden Materien gefordert, um so
das für das Handwerk bedeutsame
Gesetzgebungsvorhaben zu den
Aus- und Einbaukosten kurzfristig
zu einem Erfolg zu bringen.
Der Referentenentwurf beinhaltet
neben den Aus- und Einbaukosten
spezielle Regelungen für den Bauvertrag, den Verbraucherbauvertrag sowie den Architektenvertrag
und den Ingenieurvertrag. Diese
sind in das Werkvertragsrecht des
Bürgerlichen Gesetzbuchs eingefügt worden. So ist die Einführung eines Anordnungsrechts des
Bestellers einschließlich Regelung
zur Preisanpassung bei Mehr- oder
Minderleistungen vorgesehen.
Zudem gibt es Änderungen und
Ergänzungen bei den Regelungen
zur Abnahme sowie die Normierung eines Kündigungsrechts aus
wichtigem Grund. Speziell für
Bauverträge mit Verbrauchern werden darüber hinaus Regelungen
zur Einführung einer Baubeschreibungspflicht des Unternehmers,
zur Pflicht der Parteien, eine
verbindliche Vereinbarung über
die Bauzeit zu treffen, zum Widerrufsrecht des Verbrauchers und zur
Einführung einer Obergrenze für
Abschlagszahlungen vorgeschlagen. Mit Blick auf ihre Besonderheiten werden zusätzliche einige
Sonderregelungen für Architektenund Ingenieurverträge sowie den
Bauträgervertrag vorgeschlagen.
Aufgrund der durchweg nachteiligen Änderungen im Werk- bzw.
Bauvertragsrecht wird der Gesetzentwurf von der Bundesvereinigung Bauwirtschaft abgelehnt.
Bundesvereinigung Bauwirtschaft - Geschäftsbericht 2014/2015 I 12
Immobilienwirtschaft
wandte sich die Bundesvereinigung Bauwirtschaft mehrmals an das
Bundesfinanzministerium, um rasch Verbesserungen für die betroffenen Bauunternehmer
zu erreichen.
Umkehr der Steuerschuldnerschaft bei Bauleistungen
§ 13 b UStG
Nachdem der Bundesfinanzhof die
Bedingungen für die Umkehr der
Steuerschuldnerschaft bei Bauleistungen, § 13 b Umsatzsteuer­
gesetz, grundlegend verändert hatte und die Finanzverwaltung das
Urteil übernahm, setzte sich die
Bundesvereinigung Bauwirtschaft
beim Bundesfinanzministerium für
eine möglichst unbürokratische
Lösung für die Mitgliedsunternehmen ein. Sie monierte insbesondere die massive Rechtsunsicherheit
für die bauleistenden Unternehmer, forderte Übergangsfristen
und eine schnelle Änderung des
Umsatzsteuergesetzes, um eine
Rückkehr zur bewährten Rechtslage zu ermöglichen. Gemeinsam mit
anderen Verbänden der Bau- und
Aufgrund des Drucks
der Verbände erfolgte
schließlich noch vor
der Sommerpause die
Änderung des § 13 b
UStG mit Geltung ab
1.10.2014. Dadurch wurde annähernd die alte
Rechtslage hergestellt.
Zum Nachweis der Steuerschuldnerschaft des
Leis­tungsempfängers
gibt es eine neue, rein
umsatzsteuerrechtliche
Bescheinigung des
Finanzamts. Das gibt bauleistenden
Unternehmen Rechtssicherheit.
Auch die Vereinfachungsregelung,
wonach sich die Vertragsparteien
bei Zweifeln auf die Anwendung des
§ 13 b UStG einigen können, wurde
in das Umsatzsteuergesetz aufgenommen. Reine Bauträger sind
danach nicht mehr Steuer schuldner nach § 13 b UStG.
Ferner wurde eine Abtretungsmöglichkeit für Umsätze vor dem
15.2.2014 eingeführt: Der bauleistende Unternehmer kann seinen
Umsatzsteueranspruch gegen den
Leistungsempfänger auf Antrag an
das Finanzamt abtreten, wenn der
Bauträger die Steuer zurückfordert,
obwohl die Parteien übereinstimmend von der Anwendung des
§ 13 b UStG ausgegangen waren.
Bundesvereinigung Bauwirtschaft - Geschäftsbericht 2014/2015 I 13
Die Abtretung wirkt wie eine Steuerzahlung des leistenden Unternehmers.
Wie von der Bundesvereinigung
Bauwirtschaft gefordert, konnte
bei den Nachzahlungszinsen ebenfalls eine Entschärfung erreicht
werden: Der Antrag des Leistungsempfängers auf Erstattung der Umsatzsteuer beim Finanzamt gilt als
rückwirkendes Ereignis, dadurch
fallen i. d. R. für den bauleistenden
Unternehmer keine Nachzahlungszinsen an.
Insbesondere in Fällen der Verjährung, von Abtretungsverboten oder
der Insolvenz des Bauträgers traten in der Praxis Anwendungsprobleme mit der Abtretungsregelung
des § 27 Abs. 19 UStG auf, die mit
erheblichen finanziellen Auswirkungen für die Bauunternehmen
verbunden sind. Deshalb fordert
die Bundesvereinigung Bauwirtschaft in einem gemeinsamen
Schreiben mit ZDB und HDB vom
Bundesfinanzministerium im Interesse der betroffenen Mitgliedsunternehmen dringend eine kurzfristige Klarstellung zur Beseitigung
der Rechtsunsicherheiten.
Neuer Rundfunkbeitrag
Mit der Abschaffung des ehemaligen gerätebezogenen Gebührensystems war auch das Ziel
verbunden, Bürokratie abzubauen
und Ungerechtigkeiten zu vermeiden. Dennoch führt insbesondere
die Beitragspflicht für betriebliche
Kraftfahrzeuge – unabhängig
davon, ob ein Empfangsgerät vorhanden ist – bei den Unternehmen
des Bau- und Ausbauhandwerks zu
einer deutlich höheren Belastung.
Die Bundesländer haben sich
in einer Protokollerklärung zum
15. Rundfunkänderungsstaatsvertrag darauf verständigt, im Hinblick
auf die Einnahmeentwicklung zu
prüfen, inwieweit auf die Einbeziehung von gewerblichen Fahrzeugen
verzichtet werden kann. Vor einer
allgemeinen Absenkung des Rundfunkbeitrags muss daher primär
diese Zusage der Länder umgesetzt
werden.
Daher forderte die Bundesvereinigung Bauwirtschaft in einem
Schreiben an die Vorsitzende der
Rundfunkkommission, die Ministerpräsidentin von Rheinland-Pfalz
Malu Dreyer, diese wichtige Erklärung der Länder bei der anstehenden Diskussion der Überprüfung
des neuen Regelwerks einzubeziehen
und die für die Unternehmen schwer
nachvollziehbaren
Ungleichheiten zu
beseitigen.
In der Antwort
der Staatskanzlei
Rheinland-Pfalz wird
ausgeführt, dass
auf der Basis des
KEF-Berichts eine
Evaluierung durchgeführt wird. Diese umfasst die Entwicklung
der Erträge aus dem
Rundfunkbeitrag,
aufgeschlüsselt nach
den Anteilen der
privaten Haushalte,
der Privatwirtschaft
und der öffentlichen
Hand am Gesamtertrag.
Inwiefern neben einer Beitragssenkung auch die angesprochenen
strukturellen Maßnahmen angezeigt sind, könne noch nicht
beantwortet werden. Es müssten
die Ergebnisse der sich in Durchführung befindlichen Evaluation
abgewartet werden. Erst danach
könnten die Länder über strukturelle Entlastungen beraten. Nach
Abschluss der Evaluierung wird sich
die Bundesvereinigung Bauwirtschaft erneut für eine Nachbesserung stark machen.
Bundesvereinigung Bauwirtschaft - Geschäftsbericht 2014/2015 I 14
Arbeitskreis Sozial- und
Tarifpolitik
Die Aktivitäten des Arbeitskreises
Sozial- und Tarifpolitik der Bundesvereinigung Bauwirtschaft standen
im Berichtszeitraum 2014/2015
ganz im Zeichen der Einführung des
gesetzlichen Mindestlohns und den
Änderungen im Bereich der Allgemeinverbindlicherklärung durch
das sog. „Tarifautonomiestärkungsgesetz“. Die Änderungen wurden
sowohl im Gesetzgebungsverfahren
als auch nach Inkrafttreten der
Neuregelung im Interesse einer
praxisgerechten Lösung intensiv
begleitet.
Insbesondere die mit dem gesetzlichen Mindestlohn einhergehende
Bürokratie wurde von Anfang an als
besonderes und vor allem überflüssiges Ärgernis der Betriebe
identifiziert. Hinzu kommt die
Ungleichbehandlung im Verhältnis zu anderen, nicht unter das
Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz
fallenden Branchen. In innerhalb
des Arbeitskreises abgestimmten
Aktionen haben sich die Mitgliedsverbände der Bundesvereinigung
Bauwirtschaft gegenüber der
Politik für Änderungen und eine
praxistaugliche Einschränkung der
Aufzeichnungspflichten eingesetzt.
Im Ergebnis konnten zumindest
Teilerfolge erzielt werden. So wurde
im August 2015 u.a. der Schwel-
lenwert, ab dem eine Aufzeichnungspflicht besteht, abgesenkt
und weitere überflüssige Vorgaben
gestrichen.
Ein weiteres Anliegen des Arbeitskreises Sozial- und Tarifpolitik war
die rechtssichere und praxisgerechte Regelung der Allgemeinverbindlicherklärung. Allerdings musste festgestellt werden, dass die
Versprechen des Gesetzgebers, in
diesem Bereich für Vereinfachungen
und Rechtssicherheit zu sorgen, nur
bedingt umgesetzt wurden. Es fand
dazu im Arbeitskreis mehrfach ein
intensiver Austausch statt, in den
insbesondere Erfahrungen antragstellender Branchen eingeflossen
sind. Unverändert gilt es danach
das Bundesarbeitsministerium
zu einer klaren Positionierung zu
bewegen und auf zügige Verfahren
hinzuwirken. Nur so kann im Ansatz
der Zweck der Neuregelung erreicht
werden.
Daneben nahm im Arbeitskreis
Sozial- und Tarifpolitik der Austausch über aktuelle tarifpolitische
Entwicklungen in den jeweiligen
Branchen und die dabei gemachten
Erfahrungen mit dem Sozialpartner
Raum ein. So gab es einige Tarifabschlüsse, die über die jeweilige
Branche hinaus auf Interesse stießen. Dazu gehört nicht zuletzt die
ZVK-Reform im Bauhauptgewerbe,
bei der die Umstellung der Zusatzversorgungskasse (ZVK) von einem
Umlageverfahren in einem kapitalgedeckten Verfahren im Mittelpunk
stand.
Auch die Einführung eines Mindestbeitrags im Bereich der Ausbildungsumlage im Bauhauptgewerbe wie im Dachdeckerhandwerk
gehörte dazu.
Ein weiteres Schwerpunktthema
des Arbeitskreises ist und bleibt
das Thema Schwarzarbeitsbekämpfung. Hier fand im Vorfeld eines
von den zuständigen Bundesministerien initiierten Gipfeltreffens,
zu dem die in der Bundesvereinigung Bauwirtschaft organisierten
Verbände eingeladen waren, eine
enge Abstimmung innerhalb des
Arbeitskreises statt. Im Bereich der
Schwarzarbeitsbekämpfung wird
dabei noch immer ein erhebliches
Potenzial zur Verbesserung im
Interesse eines fairen Wettbewerbs
gesehen. Übereinstimmend wird in
diesem Zusammenhang die Zunahme von Solo-Selbständigen kritisch
beurteilt. Vor diesem Hintergrund
hat sich der Arbeitskreis gegen die
Bestrebungen der EU-Kommission
zur Einführung der sog. 1-Mann
EU-Gesellschaft ausgesprochen
und sich auch in diesem Punkt auf
ein gemeinsames, abgestimmtes
Vorgehen verständigt
AK Sozial- und Tarifpolitik
Leitung
Rechtsanwalt Rainer Huke
Bundesvereinigung Bauwirtschaft - Geschäftsbericht 2014/2015 I 15
BAU- UND UMWELTTECHNIK
Umweltschutz in Theorie und Praxis:
Gewerkeübergreifende Zusammenarbeit bei der Etablierung ökologischer
Standards.
Die Bundesvereinigung Bauwirtschaft bekennt sich zum umweltverträglichen
Bauen und unterstützt praxisgerechte Umweltschutzgesetze und -vorschriften.
In der Bautechnik wirkt sie bei der Erstellung gewerkeübergreifender Normen mit und setzt sich für die Berücksichtigung
praktischer Belange in den technischen Regelwerken ein.
Maßnahmen der Bundesregierung
Deutschland hat sich für das Jahr
2020 das Ziel gesetzt, die Treib­
hausgase, ausgehend vom Jahr
1990, um mindestens 40 % zu reduzieren. Bis 2012 ist laut nationalem
Inventarbericht eine Reduktion um
24,7 % erreicht worden. Gleichzeitig
wurde festgestellt, dass die bisherigen Anstrengungen nicht ausreichen, um die Zielvorgabe bis 2020
einzuhalten. Die Bundesregierung
hat sich daher die Aufgabe gestellt,
durch ein Nachjustieren und weitere
Maßnahmen die 40 %-Marke zu
erreichen. Sie hat ein „Aktionsprogramm Klimaschutz 2020“ auf den
Weg gebracht, um unter Beteiligung
der relevanten Sektoren Maßnahmen zu erarbeiten, mit denen die
Erreichung des Ziels unterstützt
werden kann.
Danach geht es dann weiter, denn
das Ziel lautet, die Treibhausgasemissionen bis 2050 um 80 – 95 %
zu mindern, den Anteil erneuerbarer Energien am Stromverbrauch
auf 80 % zu steigern und die Energieeffizienz durch die Senkung des
Primärenergieverbrauchs insgesamt
zu senken.
Dabei geht es nicht ausschließlich
darum, das ambitionierte Ziel, die
Emission der Treibhausgase zu
reduzieren, sondern vielmehr auch,
hinsichtlich der fossilen Energieträger, Ressourcen zu schonen und die
Importabhängigkeit zu reduzieren.
Gleichzeitig ist damit verbunden,
dass die Energieversorgungssicherheit erhöht wird und Energie für die
Beheizung der Wohnungen und von
Warmwasser bezahlbar bleibt.
Für die deutsche Wirtschaft bietet
die Klimapolitik Chancen für Innovationen, Wettbewerbsfähigkeit und
nachhaltige wirtschaftliche Entwicklung mit entsprechenden Beschäftigungsmöglichkeiten. Als Leitprinzip
hat sich die Bundesregierung zu
einer nachhaltigen, global- und zukunftsverantwortlichen Entwicklung
verpflichtet. Dabei kann Deutschland seit Anfang der 90er Jahre
bereits deutliche Fortschritte beim
Klimaschutz aufweisen, denn es
ist gelungen, Wirtschaftswachstum
und die Entwicklung der Treibhausgasemissionen zu entkoppeln.
Die Bundesvereinigung Bauwirtschaft hat sich an der Entwicklung
Energiebedarf von Gebäuden
kWh/m2 a
400
350
300
250
von bis
Klimaschutz
200
150
100
50
0
Bestand 1. WSVO
vor 1977
1977
2. WSVO 3. WSVO
1982
1994
EnEV
2002
2004
EnEV
2007
EnEV
2009
EnEV
2014
Passivhaus
Energiebedarf von Gebäuden
Bundesvereinigung Bauwirtschaft - Geschäftsbericht 2014/2015 I 16
des nationalen Aktionsprogramms
(NAPE) sowie der Aktion Klimaschutz 2020 mit den folgenden
Maßnahmenvorschlägen beteiligt:
• Förderung der energetischen Modernisierung verdoppeln, verstetigen und ergänzen,
• Energieeinsparverordnung und
das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz zusammenführen und
Niedrigstenergiegebäude definieren,
• Energieberatung in unabhängiger
Weise durch qualifizierte Fachleute einführen,
• Information der Endverbraucher
verbessern.
Die Energieeinsparverordnung
2014 spricht von dem Dreiklang aus
Fordern, Fördern und Informieren.
Mit den Anforderungen, wie sie ab
01.01.2016 für den Neubau erreicht
werden, ist eine wirtschaftlich
und technisch machbare Grenze
erreicht, so dass nur durch Förderung und Information der Bau
energieeffizienter Gebäude erreicht
wird. Im Gebäudebestand ist es
erforderlich, eine Breitenwirkung
zu erzielen, d. h. dass die Gebäude,
die vor 1984, der zweiten Wärmeschutzverordnung, gebaut wurden,
energetisch modernisiert werden.
Dabei muss vor allem die Umsetzung von Einzelmaßnahmen über
einen längeren Zeitraum zugelassen
werden. Eine Alternative ist der
Ersatzneubau. Er bietet die Möglichkeit, heutigen Wohnansprüchen
insgesamt Rechnung zu tragen,
auch hinsichtlich des altersgerechten Bauens, und sollte daher in
den Förderprogrammen aufgenommen werden. Auch die steuerliche
Förderung muss als weitere Komponente umgesetzt werden.
Mit Blick auf den Neubau und die
Anforderungen ab 2021 sollten die
beiden gesetzlichen Regelungen,
die Energieeinsparverordnung
(EnEV) und das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG)
zusammengeführt werden. Gleichzeitig sind Vereinfachungen beim
Nachweis zum Endenergiebedarf
einzuführen. Mit dem Anforderungsniveau, das ab 2016 für
Neubauten gilt, sehen wir das Niedrigstenergiegebäude (Nahe-NullEnergie-Gebäude nach EU Richtlinie
über die Gesamtenergieeffizienz
von Gebäuden) erreicht.
Im Gebäudebestand ist es erforderlich, die Beratungskapazitäten
stärker zu nutzen. Das Handwerk
führt seit Jahren die Qualifizierung
zum geprüften Gebäudeenergieberater (Gebäudeenergieberater
HWK) durch. Dadurch sind über
20.000 Gebäudeenergieberater
seit 1995 ausgebildet worden. Sie
beraten Gebäudeeigentümer und
erstellen ein Modernisierungskonzept (Sanierungsfahrplan). Damit
erhält der Gebäudeeigentümer ein
Beratungsergebnis, anhand dessen er selber entscheiden kann, in
welchem Umfang und in welchen
Schritten er bei seinem Gebäude
vorgehen und Energieeffizienzmaßnahmen umsetzen möchte. Leider
fordern die Förderprogramme des
Bundes, insbesondere der BAFA,
die Unabhängigkeit des Beraters.
Damit sind Gebäudeenergieberater
HWK, die gleichzeitig ein Unternehmen führen, ausgeschlossen.
Dies ist unserer Auffassung nach
nicht nachvollziehbar, denn der
Unternehmer wird in der Regel nur
in einem Gewerk tätig. Das Modernisierungskonzept für ein bestehendes Gebäude befasst sich jedoch
mit der gesamten Gebäudehülle
und der Anlagentechnik, so dass
andere Gewerke ebenfalls zum Zuge
kommen werden. Im Sinne des Klimaschutzes fordern wir daher, dass
der Gebäudeenergieberater HWK
den Planern gleichgestellt wird.
Damit kann die kompetente und
qualifizierte Beratung der ausgebildeten Gebäudeenergieberater
HWK genutzt werden, um die
Breitenwirkung der energetischen
Modernisierung im Gebäudebestand zu fördern. Ein von einigen
gefordertes Berufsbild Energieberater ist aus Sicht der Fortbildung
zum Gebäudeenergieberater HWK
Anzahl der Prüfungen
4.000
3.500
3.000
2.500
2.000
1.500
1.000
500
0
1997 1998 1999 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014
Gebäudeenergieberater HWK
Bundesvereinigung Bauwirtschaft - Geschäftsbericht 2014/2015 I 17
nicht erforderlich, da dies durch die
Fortbildungsregelung nach § 42 a
der Handwerksordnung bereits
gegeben ist.
Unsicherheit besteht beim Endverbraucher und bei den Gebäude­
eigentümern auch hinsichtlich der
Effizienz der Modernisierungsmaßnahmen. Dies wird zum Teil durch
die kritische Berichterstattung in
den Medien hervorgerufen. Dabei wird wenig von den positiven
Ergebnissen einer energetischen
Modernisierung berichtet. Im Sinne
des Klimaschutzes
und der
damit verbundenen
gesellschaftlichen
Herausforderung
und
Aufgabe
Das Logo des Gebäudeenersollte eine
gieberaters im Handwerk.
objektive
Pressearbeit dazu beitragen, dass
die Bevölkerung und der Endverbraucher bei der Zielsetzung mitgenommen werden und jeder seinen
Beitrag leisten kann.
Das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) schreibt
im Wärmemonitor 2014, dass der
„erfreuliche Trend des sinkenden
Heizenergiebedarfs in Mehrfamilienhäusern“ bestätigt werden kann
(DIW Wochenbericht Nr. 41.2015).
Hierzu haben sicherlich nicht nur
die mit der Wärmeschutzverordnung und der Energieeinsparverordnung verbundenen Energieeffizienzsteigerungen beigetragen, sondern
auch die Ausführungsqualität der
Fachbetriebe der Bau- und Ausbaugewerbe.
Gebäudeenergieberater HWK
• Fortbildung basierend auf der
Handwerksordnung § 42 a, mit
Prüfung.
• Besteht seit 1995.
• Erarbeitet vom:
- Zentralverband der elektrotechnischen Handwerke
- Zentralverband Sanitär, Heizung,
Klima
- Zentralverband des Deutschen
Baugewerbes
• Seit 2002 Fortschreibung der Prüfungsgrundlage und der Fortbildungsinhalte durch die Bundesvereinigung Bauwirtschaft.
Das Handwerk unterstützt damit die
Klimaschutzpolitik der Bundesregierung, indem mit dieser Qualifizierung Beratungskapazitäten aufgebaut worden sind, die im Bereich
der energetischen Modernisierung
ingenieurmäßiges Niveau besitzen.
Die Qualifizierung setzt auf der Meisterqualifizierung auf und schließt
mit einer Prüfung gemäß Fortbildungsregelung nach § 42 a HWO ab.
Gebäudeeigentümer wenden sich
in der Regel anlassbezogen an ein
Handwerksunternehmen, um notwendige Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten (beispielsweise
an Dach, Fassade und Anlagentechnik) durchführen zu lassen.
In diesem Falle können Gebäude-
energieberater HWK den Gebäudeeigentümer beraten und auf die
verschiedenen Möglichkeiten der
energetischen Modernisierung
hinweisen. Der Gebäudeenergieberater kennt sich in den verwendeten Baustoffen und Konstruktionen
sowie den anlagentechnischen
Besonderheiten aus und weiß sie
dem Baujahr des Gebäudes entsprechend zuzuordnen.
Diese kompetente Beratung führt
zum Modernisierungskonzept als
Entscheidungsgrundlage für den
Gebäudeeigentümer, welche Maßnahmen er ggf. in welchen Schritten, sinnvoll aufeinander abgestimmt und wirtschaftlich umsetzen
kann.
Forderungen
• Förderung der energetischen
Modernisierung verstetigen und
Förderkomponenten ergänzen
(steuerliche Förderung, Ersatz­
neubau).
• Gebäudeenergieberater HWK
umfassend für die Bundesförderprogramme zulassen.
• Energieeinsparverordnung und
Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz zusammenführen, Nachweis
vereinfachen, Niedrigstenergiegebäude bis 2017 definieren.
• Information der Endverbraucher
verstärken.
Im Arbeitskreis Gebäudeenergieberater im Handwerk sind die
folgenden Fachverbände vertreten:
• Bundesverband Farbe, Gestaltung, Bautenschutz
• Bundesverband Holz und Kunststoffe
• Bundesverband Metall
• Bundesverband Rollladen und Sonnenschutz
• Deutscher Holzfertigbauverband
• Verband Deutscher Klima-Kälte-Fachbetriebe
• Zentralverband des Deutschen Baugewerbes
• Zentralverband des Deutschen Dachdeckerhandwerks
• Zentralverband Sanitär-Heizung-Klima
Bundesvereinigung Bauwirtschaft - Geschäftsbericht 2014/2015 I 18
PRESSE- UND ÖFFENTLICHKEITSARBEIT
Viele Interessen, eine Stimme:
Kompetenz und effiziente Information für Entscheider und Öffentlichkeit.
Wichtiger Aufgabenbereich der Bundesvereinigung Bauwirtschaft ist die
Lobbyarbeit für die mittelständische Bauwirtschaft. Es ist immer wieder
notwendig, die verantwortlichen Entscheider in Politik und Verwaltung
über die tatsächlichen Leistungserbringer und Träger von Beschäftigung
und Ausbildung in der Bauwirtschaft zu informieren. Nur mit konstanter
Öffentlichkeitsarbeit wird die mittelständische Bauwirtschaft zu wichtigen Themen gehört.
Bauwirtschaft blickte
zuversichtlich auf 2014
Deutscher Bauwirtschaftstag 2013
Annähernd zeitgleich mit dem 3.
Deutschen Bauwirtschaftstag im
November 2013 wurde der Koalitionsvertrag der großen Koalition aus
CDU/CSU und SPD unterzeichnet.
So gab es direkt Informationen aus
erster Hand durch den stellvertretenden Fraktionsvorsitzenden
der SPD, Florian Pronold. CDUGeneralsekretär Hermann Gröhe,
EU-Kommissar Günther Oettinger
und der Sozialwissenschaftler Prof.
Dr. Meinhard Miegel komplettierten
die illustre Referentenrunde. Eröffnet
Positive Aussichten für 2014 präsentierten anlässlich der Pressekonferenz zum Jahreswechsel
der Bundesvereinigung Bauwirtschaft (v.r.) der Vorsitzende der Bundesvereinigung Bauwirtschaft Karl-Heinz Schneider, ZDB-Präsident Dr.-Ing. Hans-Hartwig Loewenstein und BVBGeschäftsführer Felix Pakleppa.
Mit CDU-Generalsekretär Hermann Gröhe (Mitte) diskutierten die
WorldSkills-Teilnehmer Sebastian Wichern (Maurer) und Maren
Ottens (Malerin) sowie André Büschkes, Dachdeckermeister und
ZVDH-Vizepräsident (r.).
Bundesvereinigung Bauwirtschaft - Geschäftsbericht 2014/2015 I 19
Eine lebhafte Debatte führten die Teilnehmer der Worldskills (v.l.)
Matthias Köfer, Sanitärinstallateur, Andreas Fichter, Zimmerer und
Andreas Schenk, Stuckateurmeister, mit dem EU-Kommissar für
Energie Günther Oettinger.
wurde der dritte deutsche Bauwirtschaftstag von ZDF-Moderatorin
Dunja Hayali und dem Vorsitzenden
der Bundesvereinigung Bauwirtschaft Karl-Heinz Schneider. Der
hatte in der Kürze der Zeit schon
einen guten Überblick über die
Feinheiten des Koalitionsvertrages
und sparte nicht mit Kritik. Welche
„Gesichter“ die Zukunft des Bauens
prägen werden, zeigte der Auftritt
des deutschen WorldSkills Team
der Bauberufe, das in diesem Jahr
äußerst erfolgreich an der Weltmeisterschaft der Berufe teilgenommen
hat. Einige der jungen Handwerker
und Unternehmer diskutierten mit
den Rednern über ihre beruflichen
Sorgen und Erwartungen.
IHM Medientage 2014 und 2015
In den Geschäftsjahren 2014 und
2015 war die Bundesvereinigung
Bauwirtschaft jeweils auf der Internationalen Handwerksmesse in
München zum Medientag vertreten.
Auf dem Medientag der IHM 2014
forderte die Bundesvereinigung
Bauwirtschaft die Bundesregierung
auf, zur Förderung des generationengerechten Umbaus ein neues
Programm ‚Altersgerecht Umbauen‘
aufzulegen und mit Investitionszuschüssen auszustatten, wie sie es im
Koalitionsvertrag vereinbart hat. Der
Vorsitzende der Bundesvereinigung
Bauwirtschaft Karl-Heinz Schneider
forderte im Wohnungsbau die Erhöhung der AfA von 2 % auf 4 % bzw.
die Einführung einer degressiven
AfA. Er kritisierte die Mietpreisbremse der Großen Koalition, die notwendige Investitionen verhindere und
forderte die steuerliche Förderung
der energetischen Gebäudesanierung.Auch für die Infrastrukturpolitik
der Bundesregierung gab es Kritik.
Anlässlich der Frühjahrspressekonferenz der Bundesvereinigung
Auf dem Medientag des Handwerks stellten Vertreter der Bundesvereinigung Bauwirtschaft
ihre Forderungen. V.l. Felix Pakleppa, Geschäftsführer, Marcus Nachbauer, Präsident Bundesverband Gerüstbau, Karl-Heinz Schneider, Vorsitzender, und Ilona K. Klein, Pressesprecherin.
Bauwirtschaft, die im Rahmen des
Medientages des Handwerks in
München stattfand forderte KarlHeinz Schneider auch 2015 eine
Erhöhung der AfA im Wohnungsbau,
nur so werde preiswerter, bezahlbarer Wohnraum in ausreichender
Größenordung entstehen. Schneider
verwies auf Untersuchungsergebnisse, wonach die bereits nach
derzeitigen Standards errichteten
Mehrfamilienhäuser in Innenstadtlagen zu Mietpreisen von über 10 €
führten. Weitere Themen waren der
Abbau bürokratischer Lasten beim
Mindestlohn und der Arbeitsstättenverordnung.
Parlamentarischer Abend der
Bundesvereinigung Bauwirtschaft
Die Bundesvereinigung Bauwirtschaft hatte zu ihrem Parlamentarischen Abend Mitglieder der CDU/
CSU-Fraktion des Deutschen Bundestages zu Gast. In einem offenen
Meinungsaustausch wurden wichtige Themen der Bauwirtschaft mit
den Parlamentariern angesprochen.
Dazu gehören der nicht ausreichende Wohnungsbau, besonders
für Menschen mit mittleren und
niedrigen Einkommen, aber auch die
steigenden Baukosten durch höhere
Standards z. B. durch die EnEV
oder sonstige politisch indizierte
Standards und Anforderungen. Der
Vorsitzende der Bundesvereinigung
Bauwirtschaft stellte eindringlich
dar, dass die aktuellen Abschreibungssätze, bedingt durch den
Der Vorsitzende der Bundesvereinigung
Bauwirtschaft Karl-Heinz Schneider begrüßte die Mitglieder des Bundestages der
CDU/CSU-Fraktion und stellte die Positionen der Verbände des Bau- und AusbauHandwerks dar.
Bundesvereinigung Bauwirtschaft - Geschäftsbericht 2014/2015 I 20
muss von derzeit zwei Prozent auf
vier Prozent erhöht werden. Weitere
Themen waren die Förderung der
energetische Gebäudesanierung,
die Entsorgungskosten, die Kreislaufwirtschaft sowie die Reform­
überlegungen zum Bauvertragsrecht.
Deutscher Bauwirtschaftstag 2015
Zum 4. Deutschen Bauwirtschaftstag
unter dem Motto „Die deutsche Bauwirtschaft – Motor für Wachstum und
Arbeitsplätze sprechen und disku-
Marie-Louise Dött MdB
tieren Peter Altmaier MdB, Chef des
Bundeskanzleramts und Bundesminister für besondere Aufgaben, Thomas Oppermann MdB, Vorsitzende
der SPD-Bundestagsfraktion, Prof.
Dr Bernd Raffelhüschen, Kerstin Andreae MdB, stv. Fraktionsvorsitzende von Bündnis 90/Die Grünen und
Nicola Beer, Generalsekretärin der
Freien Demokraten. Die Moderation
übernimmt Sven Lorig, ARD-Moderator. Der Bauwirtschaftstag ist am
11. November in Berlin, zu dem auch
dieser Geschäftsbericht erscheint.
Felix Pakleppa
höheren Anteil von moerner Gebäudetechnik, den Wertverzehr einer
Immobilie nicht mehr ausreichend
abbilden. Die lineare Abschreibung
Publikationen
Alle Publikationen können über [email protected] bestellt oder
unter www.bv-bauwirtschaft.de als PDF herunter geladen gewerden.
Verbraucherbauvertrag
Die Geschäftsberichte der
Bundesvereinigung Bauwirtschaft.
Politische Argumente für die
laufende Legislaturperiode.
Die Bundesvereinigung Bauwirtschaft
hat gemeinsam mit
Haus&Grund ein
Bauvertragsmuster
herausgegeben, das
unter www.bv-bauwirtschaft.de online
ausgefüllt werden
kann.
Bundesvereinigung Bauwirtschaft - Geschäftsbericht 2014/2015 I 21
Publikationen nur für Mitglieder
• Rechtsprechungsübersicht zum
Bau- und Vergaberecht
• Verbraucherbauverträge
• Nachunternehmervertrag BAU
• LOS-ARGE-Vertrag
• Rundschreibendatenbank
ORGANISATION DER BUNDESVEREINIGUNG
BAUWIRTSCHAFT
Eine starke Struktur für viele Anliegen:
Die Organisation der Bundesvereinigung Bauwirtschaft.
Die Bundesvereinigung Bauwirtschaft wird getragen von den zwölf Spitzenverbänden des Deutschen Bau- und Ausbauhandwerks. Sie repräsentiert damit den größten Wirtschaftszweig Deutschlands. Die weitgehende
Interessenidentität ihrer Mitglieder macht die Bundesvereinigung Bauwirtschaft zu dem kompetenten Ansprechpartner für die Politik auf nationaler und internationaler Ebene, Tarifpartner sowie Öffentlichkeit.
Die Bundesvereinigung Bauwirtschaft gliedert sich in drei Fachbereiche Bauhauptgewerbe, Ausbaugewerbe sowie
Energie-/Gebäudetechnik und -Dienstleistungen. Die jeweiligen Handwerke sind in den Fachbereichen organisiert.
An der Spitze der Bundesvereinigung Bauwirtschaft steht ihr Vorsitzender, seine Stellvertreter sind die drei Vorsitzenden der Fachbereiche.
BUNDESVEREINIGUNG BAUWIRTSCHAFT
Ehrenvorsitzender
Diplom-Volkswirt Heinz Werner Bonjean
Vorsitzender
Dachdeckermeister Karl-Heinz Schneider
Stellvertretende Vorsitzende
Diplom-Ingenieur Franz-Xaver Peteranderl
Malermeister Karl August Siepelmeyer
Diplom-Ingenieur Manfred Stather
Geschäftsführer
Rechtsanwalt Felix Pakleppa
Bauhauptgewerbe
HOCHBAU
q Massivbau
q Holzbau
q Metallbau
q Feuerungsbau
q Dachdecker
q Gerüstbau
q Fertigbau
VERKEHRS- UND TIEFBAU
q Straßenbau
q Tiefbau
q Brunnenbau
Vorsitzender
Dipl.-Ing. Franz-Xaver Peteranderl
Geschäftsführer
Rechtsanwalt
Thomas Fleischmann
Ausbaugewerbe
Energie-/Gebäudetechnik und
Dienstleistungen
q Holzbau
q Stuck, Putz, Trockenbau
q Maler und Lakierer
q Fliesen und Platten
q Wärme-, Kälte- und
q Schallschutzisolierer
q Estrich und Belag
q Betonfertigteile und Betonwerksteine
q Metallbau (Ausbau)
q Holz- und kunstoffverarbeitendes
Handwerk
q Raumausstatter
q Sanitär-, Heizungs-, Klimatechnik
q Klempner
q Kälteanlagenbauer
q Ofen- und Luftheizungsbauer
q Gebäudereiniger
q Rollladen Sonnenschutz
Vorsitzender
Malermeister
Karl August Siepelmeyer
Geschäftsführer
Rechtsanwalt Rainer Huke
Vorsitzender
Diplom-Ingenieur
Manfred Stather
Geschäftsführer
Rechtsanwalt Elmar Esser
Bundesvereinigung Bauwirtschaft - Geschäftsbericht 2014/2015 I 22
MITGLIEDSVERBÄNDE
Bundesinnungsverband des
Gebäudereiniger-Handwerks
Bundesinnungsmeister
Thomas Dietrich
Geschäftsführer
Rechtanwalt Johannes Bungart
Dottendorfer Straße 86, 53129 Bonn
www.die-gebaeudedienstleister.de
Bundesverband Farbe Gestaltung
Bautenschutz
Präsident
Malermeister Karl August Siepelmeyer
Hauptgeschäftsführer
Rechtsanwalt Rainer Huke
Gräfstraße 79, 60486 Frankfurt
www.farbe.de
Bundesverband Gerüstbau
Präsident
Dipl.-Betriebswirt (FH) Marcus Nachbauer
Geschäftsführerin
Rechtsanwältin Sabrina Luther
Rösrather Straße 645, 51107 Köln
www.geruestbauhandwerk.de
Bundesverband Metall – Vereinigung
Deutscher Metallhandwerke
Präsident
Erwin Kostyra
Hauptgeschäftsführer
Rechtsanwalt Thomas Fleischmann
Huttropstraße 58, 45138 Essen
www.metallhandwerk.de
Bundesverband Rollladen+Sonnenschutz
Präsident
Georg Nüssgens
Hauptgeschäftsführer
Christoph Silber-Bonz
Hopmannstraße 2, 53177 Bonn
www.rs-fachverband.de
Deutscher Holzfertigbauverband
Präsident
Erwin Taglieber
Hauptgeschäftsführer
Dipl.-Kfm. Thomas Schäfer
Helmuth-Hirth-Str. 7, 73760 Ostfildern
www.d-h-v.de
Tischler Schreiner Deutschland
Präsident
Konrad Steininger
Hauptgeschäftsführer
Martin Paukner
Littenstraße 10, 10179 Berlin
www.tischler-schreiner.de
Verband Deutscher Kälte-KlimaFachbetriebe
Präsident
Wolfgang Zaremski
Geschäftsführer
Norbert Hengstermann
Kaiser-Friedrich-Straße 7, 53113 Bonn
www.vdkf.org
Zentralverband des Deutschen
Baugewerbes
Präsident
Dr.-Ing. Hans-Hartwig Loewenstein
Hauptgeschäftsführer
Rechtsanwalt Felix Pakleppa
Kronenstraße 55-58, 10117 Berlin
www.zdb.de
Zentralverband des Deutschen
Dachdeckerhandwerks
Präsident
Dachdeckermeister Karl-Heinz Schneider
Hauptgeschäftsführer
Rechtsanwalt Ulrich Marx
Fritz-Reuter-Straße 1, 50968 Köln
www.dachdecker.de
Zentralverband Raum und Ausstattung
Präsident
Harald Gerjets
Geschäftsführerin
Heike Fritsche
Luxembruger Straße 107, 50939 Bonn
www.zvr.de
Zentralverband Sanitär Heizung Klima
Präsident
Dipl.-Ing. Manfred Stather
Hauptgeschäftsführer
Rechtsanwalt Elmar Esser
Rathausallee 6, 53757 Sankt Augustin
www.zvshk.de
BUNDESVEREINIGUNG BAUWIRTSCHAFT
Geschäftsstelle
Kronenstraße 55-58
10117 Berlin
Telefon 030 20314-0
Telefax 030 20314-419
www.bv-bauwirtschaft.de