BUNDESVEREINIGUNG BAUWIRTSCHAFT STÄRKEN BÜNDELN, ZUKUNFT BAUEN, KOMPETENZ BEWEISEN. DIE BUNDESVEREINIGUNG BAUWIRTSCHAFT GESCHÄFTSBERICHT 2014/2015 INHALT 4 Baukonjunktur und Wirtschaftspolitik Unser Einsatz zur Förderung des Bau- und Ausbau-Handwerks. 9 Rechts-, Steuer- und Sozialpolitik Aktive Mitgestaltung der gesetzlichen Rahmenbedingungen. 16 Bau- und Umwelttechnik Gewerkeübergreifende Zusammenarbeit bei der Etablierung ökologischer Standards. 19 Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Kompetenz und effiziente Information für Entscheider und Öffentlichkeit. 22 Organisation der Bundesvereinigung Bauwirtschaft Eine starke Struktur für viele Anliegen. Herausgeber Bundesvereinigung Bauwirtschaft Kronenstraße 55-58 10117 Berlin Telefon 030 20314-0 Telefax 030 20314-419 [email protected] www.bv-bauwirtschaft.de November 2015 Verantwortlich Dr. Ilona K. Klein Bilder BVB/Reiner Zensen Redaktion RA Rainer Huke Dr. Andreas Geyer Dipl.-Kffr. Carin Hollube Dipl.-Ing. Dieter Kuhlenkamp RA Dr. Philipp Mesenburg Druck Ludwig Austermeier Offsetdruck, Berlin VORWORT Deutschland und seine politischen Vertreter stehen vor großen Herausforderungen. Instandhaltung und Ausbau der Infrastruktur, energetische Gebäudemodernisierung und die Förderung mittelständischer Unternehmen im zusammenwachsenden Europa sind nur einige Punkte auf der Agenda. Mit den vielen Flüchtlingen ist eine neue Herausforderung in einer bisher nicht gekannten Dimension zusätzlich hinzugekommen. Am Beitrag der deutschen Bauwirtschaft wird es nicht fehlen, sie wird wie gewohnt anpacken und Lösungen für die Zukunft schaffen. Die deutsche Bauwirtschaft ist geprägt durch ihre mittelständischen Betriebe, Familien geführt, Inhaber geprägt und von großer Verantwortung für ihre Beschäftigten erfüllt. 2,5 Mio. Menschen arbeiten bei den rund 300.000 Betrieben. Damit ist die Bauwirtschaft unzweifelhaft einer der größten Arbeitgeber in Deutschland. Sie ist der Motor für Arbeits- und Ausbildungsplätze. Doch dazu braucht es Investitionen. Und wir brauchen höhere Investitionen in den Wohnungsbau. Wir erleben nicht erst seit die Flüchtlinge in Deutschland angekommen sind, eine hausgemachte Wohnungsnot in den Ballungsräumen, die es in einem reichen Land wie Deutschland nicht geben dürfte. Seit vielen Jahren weisen wir gemeinsam mit anderen Verbänden und den Gewerkschaften darauf hin, dass zu wenig Wohnungen gebaut werden und dass es steuerlicher und weiterer Anreize bedürfe, um höhere Investitionen in den Mietwohnungsbau loszutreten. Wir sind sicher, mit einer Erhöhung der AfA, tatsächlichen Investitionen in den sozialen Wohnungsbau und einer Verkürzung der Genehmigungszeiten für neue Wohnungen stünden mehr Wohnungen zur Verfügung. Genau so sicher ist, dass die Mietpreisbremse keine Wohnungen baut. Wer die Wohnungsmärkte entlasten will, muss Wohnungen bauen - und zwar 400.000 pro Jahr. So einfach ist die Rechnung. Investitionen sind das Schmieröl für Wachstum und Wohlstand in unserem Land. Geht es beim Wohnungsbau größtenteils um private Investitionen, die es anzureizen gilt, so ist der Staat auch als Investor selbst gefordert – im Straßenbau, beim Bau von Schulen, Kitas und Turnhallen, beim demografisch bedingten Umbau der kommunalen Infrastruktur, aber auch hier liegt vieles im Argen. Der Staat investiert selbst 63 Mrd. Euro, das sind nur noch zwei Prozent des Bruttoinlandproduktes – und eine Trendwende ist nicht in Sicht. Auch die kommunalen Investitionen bereiten uns große Sorge, denn diese machen nur noch die Hälfte der öffentlichen Investitionen aus. Vor noch nicht allzu langer Zeit war das noch mehr als zwei Drittel. Was uns Unternehmer quält, ist die Bürokratie, die unsere Zeit stiehlt. Wir sind Unternehmer und keine Bürokraten. Wir wollen uns um unser Kerngeschäft kümmern und nicht um Vorschriften, Regeln und Verfahrensweisen. Für mich das Zeug zum Unwort des Jahres hat: Mindestlohndokumentations- Bundesvereinigung Bauwirtschaft - Gechäftsbericht 2014/2015 I 3 Karl-Heinz Schneider, Vorsitzender der Bundesvereinigung Bauwirtschaft pflichtenverordnung! Nicht viel besser sieht es mit den weiteren Baustellen der Politik aus, seien es das Bauvertragsrecht, die Reform der Erbschaftssteuer oder das Verbraucherrecht. Die Große Koalition hatte 2015 zum Jahr der Wirtschaft erkoren. Die deutsche Bauwirtschaft findet: Der Ball liegt auch 2016 im Feld der Politik. BAUKONJUNKTUR UND WIRTSCHAFTSPOLITIK Im Interesse des Mittelstands: Unser Einsatz zur Förderung des Bau- und Ausbau-Handwerks. Die Bundesvereinigung Bauwirtschaft ist der Zusammenschluss der deutschen Bau- und Ausbauhandwerke. Sie vereint unter ihrem Dach etwa 300.000 Betriebe mit rund 2,5 Mio. Beschäftigten. Die Mitgliedsbetriebe der Bundesvereinigung Bauwirtschaft erbringen ca. 80 Prozent der Leistungen des Baugewerbes. Hinzu kommen die baunahen Dienstleistungen wie die Gebäudereinigung. Die Bundesvereinigung Bauwirtschaft setzt sich für eine Verbesserung der wirtschaftspolitischen Rahmenbedingungen für die mittelständische Bauwirtschaft in Deutschland und Europa ein. Baukonjunktur und Wirtschaftspolitik Rahmenbedingungen und Bauinvestitionen Die deutsche Wirtschaft hat sich im Jahr 2014 insgesamt weiter als stabil erwiesen: Um 1,6 % war das preisbereinigte Bruttoinlandsprodukt (BIP) höher als in 2013. Das Wachstum lag damit über dem Durchschnitt der letzten zehn Jahre von 1,2 %. Die deutsche Volkswirtschaft profitierte von der starken Binnennachfrage. Preisbereinigt legte der Konsum um 1,2 %, die Bruttoanlageinvestitionen sogar um 3,4 % zu. Aufgeholt haben dabei insbesondere die Ausrüstungsinvestitionen (+4,3 % nach -2,4 % in 2013), aber auch die Bauinvestitionen kamen nach dem Stillstand im Vorjahr mit +3,6 % deutlich in Fahrt. Weniger dynamisch stiegen die Investitionen bei den sonstigen Anlagen mit real 1,2 %. Nimmt man das Jahr 2008 (vor der Finanzkrise) zur Basis, so lag der reale Wert des BIP in 2014 um knapp 4 % höher, rechnerisch eine jahres- Entwicklung Bruttoinlandsprodukt real Mrd. € 2.800 2.700 2.600 2.500 2.400 2.355 2.395 2.396 2.378 2.406 2.423 2.513 2.596 2.623 2.475 2.576 2.669 2.679 2.682 2.725 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2.200 2000 2.300 2.100 Abb. 1: Entwicklung Bruttoinlandsprodukt durchschnittliche Steigerung um 0,6 %. Dies verdeutlicht den großen Tempoverlust, den die Krise mit sich brachte. (Abb. 1) Die deutsche Bauwirtschaft setzte in 2014 fast 290 Mrd. € an Investitionen für die Volkswirtschaft um (nominal). Sie erbringt damit gut die Hälfte der Investitionen in Deutschland. Sie ist eine Schlüsselbranche in unserem Land. (Abb. 2) Ihr Stellenwert resultiert auch aus der Tatsache, dass sie Investitionsgüter herstellt und diese Produktion im Inland erstellt und damit hohe Bedeutung für die Erwerbstätigkeit in Deutschland hat. Im Baugewerbe sind in Deutschland mehr als 2,4 Mio. Erwerbstätige beschäftigt. Dies entspricht der Zahl der Erwerbstätigen im Maschinenbau, Fahrzeugbau und der chemischen Industrie zusammen. (Abb. 3) Die Bruttowertschöpfung im Baugewerbe macht ca. 4 % am Gesamtaufkommen der deutschen Volkswirtschaft aus. Die Bauinvestitionen haben in 2014 um 5 % zugelegt. Der Wohnungsbau bleibt der „Tanker“ unter den Bausparten. Mit fast 175 Mrd. € trägt er 60 % der Bauinvestitionen des Bundesvereinigung Bauwirtschaft - Geschäftsbericht 2014/2015 I 4 bauten ist nicht mehr sachgerecht. Der Anteil von Bauteilen mit einer Nutzungsdauer von unter 50 Jahren hat nachweislich mit der Verschiebung der Baukosten zum Ausbau Dominanz erreicht. Die generelle Erhöhung der Abschreibung im Mietwohnungsneubau auf 4 % ist ein notwendiger Schritt, um zusätzliche Potenziale für Haushalte mit mittleren Einkommen zur Bezahlbarkeit von Neubaumietwohnungen zu erschließen. Investitionen in Deutschland 2014 in Milliarden € 350 300 293 250 200 186 150 2.355 2.355 50 2.355 100 102 0 Bauinvestitionen Ausrüstungsinvestitionen Sonstige Anlagen Abb. 2 Investitionen in Deutschland in 2014 Jahres 2014. Und er trägt mit einem Wachstum um 6 % maßgeblich das Wachstum der Bauinvestitionen. Auch der Wirtschaftsbau (+3,5 %) und der öffentliche Bau (+4 %) konnten nennenswert zulegen. (Abb. 4) Der Wohnungsbau ist das Hauptgeschäftsfeld der dem Baugewerbe zuzurechnenden Unternehmen der Bundesvereinigung Bauwirtschaft. Auftrieb erfährt der Wohnungsbau aus der Neubautätigkeit. Im Jahr 2014 wurden insgesamt 245.325 Wohneinheiten (WE) errichtet. Im Jahr 2009 wurde mit 158.987 Wohneinheiten das niedrigste Fertigstellungsniveau seit der Wiedervereinigung markiert. Nimmt man das Jahr 2010 zur Basis, sind die Wohnungsfertigstellungen innerhalb von vier Jahren um mehr als 50 % gestiegen. Die Fertigstellungen lagen aber in 2014 weiter unter dem benötigten Gesamtsoll, das vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) aktuell mit ca. 270.000 WE beziffert wird. In den Ballungsräumen wird preiswerter Wohnraum knapp. Die Quelle: Statistisches Bundesamt anhaltende Binnenwanderung in Städte und Ballungszentren sowie die steigende Zahl an Flüchtlingen macht die Fertigstellung von jährlich bis zu 400.000 Wohneinheiten in Deutschland erforderlich. Dazu müssen sich die Rahmenbedingungen wie folgt ändern: Die gegenwärtig gültige Abschreibung von 2 % linear für Mietwohn- Für den Neustart im sozialen Wohnungsbau ist die Wiedereinführung der degressiven Afa (§7k EStG) für private Investoren notwendig. Investitionen genossenschaftlicher und kommunaler Wohnungsunternehmen müssen über Investitionszulagen animiert werden. Die Fördermittel des Bundes für den sozialen Wohnungsbau in Höhe von 518 Mio. € an die Länder müssen mindestens verdoppelt werden. Hier ist der Bund mit seinen Zusagen auf dem richtigen Weg. Eine Zweckbindung ist zu sichern. Erwerbstätige 2012 Tsd. 2.410 Baugewerbe 1.109 Maschinenbau Fahrzeugbau 950 346 Chemische Industrie 0 Abb. 3 Erwerbstätige 2012. Bundesvereinigung Bauwirtschaft - Gechäftsbericht 2014/2015 I 5 500 1000 1500 2000 2500 3000 Quelle: Statistisches Bundesamt Die Wiedereinführung einer eigenständigen Kompetenz des Bundes für die Vergabe von Wohnraumfördermitteln ist ernsthaft zu prüfen. Arbeitskreis Wirtschaft und Statistik Die Konjunktureinschätzungen der Mitgliedsverbände bilden den Schwerpunkt der Beratungen des BVB-Arbeitskreises Wirtschaft und Statistik. Baukonjunktur 2014 Die 300.000 Betriebe der Bundesvereinigung Bauwirtschaft mit ihren fast 2,5 Mio. Beschäftigten erzielten in 2014 einen Umsatz von 226 Mio. €, was einer Steigerung um 2,6 % entsprach. Für das Baujahr 2014 waren drei Merkmale kennzeichnend: Erstens war das umsatzstarke erste Quartal zu verzeichnen, in dem es keine witterungsbedingten Behinderungen für die Bauproduktion gegeben hat. Davon hat das besonders witterungsabhängige Bauhauptgewerbe als Taktvorgeber der Bauwirtschaft profitiert. Ein Umsatzplus von 27 % im ersten Quartal machte das deutlich. Die weniger witterungsabhängigen Gewerke, die dem Rohbau dann nachfolgen, lagen zu diesem Zeitpunkt ebenfalls bereits schon bei +7 %. Von diesem Polster ist im Jahresverlauf gezehrt worden. Zum Jahresende kommt das Bauhauptgewerbe in der Bundesvereinigung Bauwirtschaft zu einem Umsatzzuwachs von ca. 3,5 % gegenüber 2013, was einem Umsatz von 85 Mrd. € entspricht. Nicht alle Sparten im Rohbau partizipieren daran gleichermaßen. So erreichte das Dachdeckerhandwerk nur eine Steigerung von +2,5 %. Der stark anziehende Mehrfamilien- Entwicklung Bauinvestitionen Mrd. € 350,0 300,0 34,1 250,0 200,0 150,0 33,3 27,0 80,4 35,6 83,4 70,6 58,1 100,0 50,0 114,7 133,3 164,6 174,4 0,0 2005 2006 2007 2008 Wohnungsbau 2009 2010 Wirtschaftsbau Abb 4: Entwicklung der Bauinvestitionen hausbau hält gegenüber dem Einund Zweifamilienhausbau weitaus weniger Dachfläche bereit. Im Bereich Photovoltaik/Solarthermie, in dem das Dachdeckerhandwerk mancherorts stark involviert war, haben sich die Umsätze aufgrund der durch die Politik herbeigeführten deutlichen Kürzungen im Förderbereich in den Jahren 2013 und 2014 nicht mehr wie in den Vorjahren entwickelt. Auch der für das Dachdeckerhandwerk wichtige Sanierungsbereich hatte in 2014 an Schwung verloren, die von der Politik in Aussicht gestellte Förderung der energetischen Sanierung dürfte zu einer abwartenden Haltung von Investoren geführt haben. Die positive Entwicklung im Bauhauptgewerbe insgesamt ist zum wiederholten Male vom Wohnungsbau getragen worden, wie das Umsatzplus von 6 % zeigt. Davon profitieren auch die ausbaunahen Handwerke, die im Wohnungsbau ihr Hauptbetätigungsfeld haben. Trotz einer erkennbaren Umsatzsteigerung gab es keine adäquate 2011 2012 2013 2014 Öffentlicher Bau Quelle: Statistisches Bundesamt Entwicklung der Erträge. Dies ist das zweite Merkmal des Baujahres 2014. Es zeigte sich, dass die Baupreisentwicklung im Jahresdurchschnitt über alle Gewerke mit +1,7 % bis 1,8 % an Dynamik weiter verloren hat (2011 +2,8 %; 2012 +2,5 %; 2013 +2,0 %). Dabei blieben die Rohbauarbeiten mit 1,3 % stark unterdurchschnittlich ausgeprägt, die Ausbaugewerke erreichten +1,7 %. Lediglich der an Bedeutung gewinnende Anteil der Gebäudetechnik kam auf nennenswerte Steigerungen von gut 2 %. Der überschaubaren Baupreisentwicklung ist die Baukostenentwicklung entgegen zu rechnen, die z. B. bei Wohngebäuden ebenfalls bei knapp 2 % gelegen hat. Auch im Ausbaugewerbe wurde keine durchgreifende Verbesserung der Ertragslage sichtbar. Nach den Daten des Statistischen Bundesamtes waren z.B. die Preise im Malerhandwerk nur unterdurchschnittlich um 1,1 % gestiegen. Damit war keine Verbesserung der Ertragslage zu erreichen, da die Einkaufspreise mindestens im gleichen Umfang gestiegen sind. Bundesvereinigung Bauwirtschaft - Geschäftsbericht 2014/2015 I 6 Der Bundesverband Farbe Gestaltung und Bautenschutz bestätigt den ungewöhnlichen Jahresverlauf 2014. Das erste und zweite Quartal war durchgehend produziert worden, wohingegen sich im dritten Quartal gegenüber dem Vorjahr eine schlechtere Entwicklung zeigte. Insgesamt kam der Ausbaubereich in 2014 mit einem Umsatzwachstum von 2 % auf 81 Mrd. €. Der witterungsunabhängigste Bereich der Bundesvereinigung Bauwirtschaft – die Gebäudetechnik – kam ebenfalls zu einer positiven Umsatzentwicklung in 2014. Der Umsatz lag in 2014 bei 60 Mrd. €, was einer Steigerung um 2,5 % entsprach. Gründungsversammlung der „Planen Bauen 4.0“ Die Unternehmen aus dem Bereich Sanitär Heizung Klima erzielten ein Umsatzwachstum von gut 2 %. Nach wie vor machen Sanierungsarbeiten den Hauptanteil der Produktion des SHK-Handwerks aus. So sind in 2014 schätzungsweise wiederrum 500.000 Bäder in Deutschland saniert und auch 500.000 Heizungen gewartet und instandgesetzt worden. Der Großteil des Umsatzes (ca. 80 %) wird mit Privatkunden generiert. Wichtige Stützen des Wachstums im Rollladen-und Sonnenschutztechniker-Handwerk waren im vergangenen Jahr der private Konsum sowie Bauinvestitionen. Das Statistische Bundesamt verzeichnete für das 1. Quartal 2014 einen Umsatzanstieg von 20,1 % und für das 2. Quartal immerhin noch von 10,1 % (jeweils gegenüber Vorjahresquartal). Auch wenn sich die konjunkturelle Lage in der zweiten Jahreshälfte etwas eintrübte, fiel der Umsatz des Jahres 2014 mit nahe 2 Mrd. € deutlich über dem des Vorjahres (1,76 Mrd. €) aus (+7 %). Das Gebäudereiniger-Handwerk konnte wiederum überproportional wachsen, mit 4 %. Insgesamt war es hier gelungen, die Personalkostensteigerung aus den abgeschlossenen Tarifverträgen, die den Hauptanteil der Kosten ausmachen, in den Rahmenvereinbarungen mit den Kunden weiter zu reichen. Umsatzzuwächse ergaben sich überwiegend aus Dienstleistungen, wie Winterdienste oder Grünflächenpflege, bis hin zum kompletten Gebäudemanagement. Markant für die Entwicklung in 2014 war zum Dritten, dass der in den letzten Jahren im Baugewerbe zu verzeichnende Beschäftigtenaufbau zum Erliegen gekommen ist. Dies betrifft alle Sparten der Bundesvereinigung Bauwirtschaft. Die noch zu Jahresbeginn erwartete Steigerung um 0,5 % auf glatt 2,5 Mio. Beschäftigte trat nicht ein. Die Anzahl der Beschäftigten stieg nur um 0,2 %, womit die Marke von 2,5 Mio. weiter knapp verfehlt wurde. Es blieb bei 2,49 Mio. Beschäftigten. Damit bleibt es auch beim Bundesvereinigung Bauwirtschaft - Gechäftsbericht 2014/2015 I 7 Spitzenwert aus 2012 mit 2,51 Mio. Beschäftigten. Hauptgrund für die nachlassende Dynamik bei der Beschäftigung ist, dass es vor dem Hintergrund der demografischen Entwicklung für das Bauhandwerk immer schwieriger wird, im Wettbewerb um die Fachkräfte mit den anderen Branchen vorn zu sein. Um dem Fachkräftemangel zu begegnen, wollen die Mitgliedsverbände Konzepte erarbeiten, die Abhilfe schaffen. So schaut z.B. das SHK-Handwerk stärker auf die Gewinnung ausländischer Facharbeiter, da es immer schwieriger wird, auf dem deutschen Arbeitsmarkt geeignetes Personal zu finden. Zu dem Lösungsansatz gehört auch die Frage, wie man die Produktivität steigern kann, z. B. durch entsprechenden Einsatz von Technik und/oder Vorfertigung. Dabei schaut man über die gesamte Wertschöpfungskette von Industrie-, Handel-, bis zum Bauhandwerk. In das Konzept eingeschlossen werden auch Fragen zum Gesundheitsmanagement. Ausblick Baukonjunktur 2015 Im Frühjahr 2015 prognostizierte die Bundesvereinigung Bauwirtschaft für 2015 ein weiteres Umsatzwachstum von +2 %. Die Unternehmen des Bauhauptgewerbes und des Ausbau erwarteten eine Umsatzsteigerung von knapp 2 %. Am optimistischsten startete die Sparte Gebäudetechnik mit einem Plus von 3 %. Damit würden in den Unternehmen der Bundesvereini- Entwicklung Umsatz BVB; gesamt Mio. € 240.000 220.000 200.000 180.000 2010 2011 2012 gung Bauwirtschaft ca. 230 Mrd. € erwirtschaftet. (Abb. 5) Die Baugenehmigungen für neue Wohnungen in Wohngebäuden stehen zum Halbjahr 2015 bei 116.000 WE. Das ist ein weiterer Höchstwert seit 2007. Allerdings ist zu berücksichtigen, dass am prosperierenden Mehrfamilienhausbau die Handwerksunternehmen weniger beteiligt sind. Die Genehmigungen für Ein- und Zweifamilienhäuser – dem Hauptgeschäftsfeld der dem Bauhaupt- und Ausbaugewerbe zuzurechnenden Unternehmen der Bundesvereinigung Bauwirt- 2.550.000 2.500.000 2.450.000 2.380.444 2.438.209 2.485.500 2.506.900 2.495.900 2.498.886 2.502.500 2.250.000 2.364.258 2.400.000 2.300.000 2013 2014 2015 2015: Prognose Frühjahr Abb. 5 Umsatzentwicklung in den Unternehmen der BVB Beschäftigte 2.350.000 230.400 2009 225.700 2008 220.000 218.640 100.000 217.300 120.000 199.505 140.000 190.982 160.000 196.216 Neu in den Fokus gerückt sind bei den Mitgliedsverbänden der Bundesvereinigung Bauwirtschaft die Produktivitätspotenziale aus dem modellbasierten Arbeiten mit digitalen Gebäudedaten. Das sogenannte Building Information Modeling, kurz BIM, wird nicht nur den gesamten Prozess vom Planen bis zur Baufertigstellung beschleunigen, sondern der gesamten Bauwirtschaft ein innovatives Image verschaffen. Die Bundesvereinigung beteiligt sich daher an der „Bauen Digital GmbH“, die es sich zur Aufgabe gemacht hat, die Rahmenbedingungen für die Anwendung dieser Technologie in Deutschland voran zu bringen. 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 schaft – stagnieren hingegen auf Vorjahresniveau. Daher ist für die Handwerksunternehmen hier weniger Schub zu erwarten. Nach den unterjährigen Daten des Statistischen Bundesamtes erreichen die Unternehmen des Bauhauptgewerbes und des Ausbaus zur Jahresmitte nicht die Umsätze des Vorjahres. Es wird eine deutliche Steigerung der Nachfrage im zweiten Halbjahr brauchen, um hier noch den Prognosewert von +2 % zu erreichen. Bei der Gebäudetechnik sprechen die Halbjahreswerte dafür, dass entsprechend der Prognose abgeschlossen wird. Die Zahl der Beschäftigten bleibt nach den Halbzeitergebnissen 2015 des Statistischen Bundesamtes im Trend der letzten Jahre – bei einer Stagnation. Sollten sich im zweiten Halbjahr keine deutlichen Nachfrageimpulse zeigen, würde sich der erhoffte leichte Beschäftigungsaufbau in der Bundesvereinigung Bauwirtschaft nicht einstellen. (Abb. 6) 2015: Prognose Frühjahr Abb. 6 Entwicklung Beschäftigung in der BVB Bundesvereinigung Bauwirtschaft - Geschäftsbericht 2014/2015 I 8 RECHTS-, STEUER- UND SOZIALPOLITIK Alles was Recht ist: Aktive Mitgestaltung der gesetzlichen Rahmenbedingungen. Durch kontinuierliche Begleitung aller baurelevanten Gesetzgebungsvorhaben von Regierung und Parlament und durch Erarbeitung eigener Konzepte zu allen für die Bauwirtschaft wichtigen Fragen der Wirtschafts-, Rechts- und Sozialpolitik nimmt die Bundesvereinigung Bauwirtschaft aktiv Einfluss auf die Gestaltung mittelstandsfördernder Rahmenbedingungen. Vergaberecht Die europäischen Vergaberichtlinien sind im April 2014 in Kraft getreten und müssen bis April 2016 in deutsches Recht umgesetzt werden. Die Bundesregierung hat im Juli 2015 einen Gesetzentwurf zur Reform des Vergaberechts beschlossen. Von besonderer Bedeutung sind hierbei die folgenden Aspekte: Zur Verbesserung der Teilnahme von kleinen und mittleren Unternehmen an öffentlichen Beschaffungen ist erstmals auch auf europäischer Ebene die Möglichkeit der Unterteilung von Aufträgen in Lose vorgesehen. Im deutschen Vergaberecht haben wir mit § 97 Abs. 3 GWB bereits eine Vorschrift, die die Teilnahme von kleinen und mittleren Unternehmen an öffentlichen Aufträgen wirksam sicherstellt. Wir begrüßen es daher, dass im Gesetzentwurf der Grundsatz beibehalten wird, wonach Aufträge verpflichtend in Lose aufzuteilen sind. Gleichermaßen bedeutsam ist es, dass die Vergabe öffentlicher Bauaufträge weiterhin in der VOB/A geregelt wird. Durch die Mitwirkung der von den Regeln unmittelbar Betroffenen im Deutschen Vergabeund Vertragsausschuss für Baulei- stungen (DVA) ist sichergestellt, dass auch in Zukunft ausgewogene Regelungen festgelegt werden können, die praxisnah eine breite Akzeptanz auf allen Seiten finden. Daher begrüßen wir es, dass die Regeln für öffentliche Bauaufträge in der VOB/A normiert werden sollen. Für die praktische Handhabbarkeit des Vergaberechts ist für Unternehmen wie Vergabestellen von großer Bedeutung, dass bei der Einführung der „Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung“ darauf geachtet wird, dass das im Baubereich seit Jahren etablierte Präqualifizierungssystem (PQ VOB) nicht verdrängt wird. Dieses hat sich als wirksames Mittel zur Entbürokratisierung bewährt und sollte durch die „Einheitliche Europäische Eigenerklärung“ sinnvoll ergänzt werden. Gerade für die kleinen und mittleren Betriebe ist von großer Bedeutung, dass sich die sog. vergabefremden Aspekte – also insbesondere Umwelt- und Sozialaspekte – stets konkret auf den entsprechenden Auftrag beziehen müssen und keine allgemeinen Anforderungen an das Unternehmen aufgestellt werden dürfen. Bundesvereinigung Bauwirtschaft - Geschäftsbericht 2014/2015 I 9 Aus- und Einbaukosten Bauunternehmer schulden bei Mängeln infolge mangelhafter Baustoffe den Ausbau des mangelhaften sowie den Einbau mangelfreien Materials. Vom Baustoffhändler, bzw. -hersteller kann der Bauunternehmer in der Praxis regelmäßig nur mangelfreies Material, nicht aber die Aus- und Einbaukosten verlangen. Die finanziellen Folgen aus der Mangelhaftigkeit des Materials treffen den Bauunternehmer, obwohl dieser den Mangel nicht verursacht hat. Da die Aus- und Einbaukosten die Materialkosten häufig um ein Vielfaches übersteigen, ist die Frage, ob der Bauunternehmer den Verkäufer bezüglich der Aus- und Einbaukosten in Regress nehmen kann, von enormer wirtschaftlicher Bedeutung. Dieses Thema hat die Bundesvereinigung Bauwirtschaft am 7. Oktober 2014 im Rahmen eines parlamentarischen Abends intensiv mit der Arbeitsgruppe Bauen der CDU/CSUBundestagsfraktion erörtert. Vor diesem Hintergrund begrüßen wir es ausdrücklich, dass der Koalitionsvertrag bei diesem wichtigen Thema mit deutlichen Worten Abhilfe zusagt. Nicht einverstanden sind wir damit, dass das Bundesjustizministerium in seinem Gesetzentwurf vom 24. September 2015 die Aus- und Einbaukosten mit Regelungen für ein gesetzliches Bauvertragsrecht verbunden hat. Die Erfolgsaussichten für eine schnelle Verabschiedung der Regelungen zu den Aus- und Einbaukosten sinken durch die Verknüpfung mit dem Thema gesetzliches Bauvertragsrecht deutlich, da die Bauwirtschaft die Vorschläge zum gesetzlichen Bauvertragsrecht nicht mitträgt. Hier droht erhebliches Konfliktpotential. Wir setzen uns weiter für eine separate Behandlung dieser beiden Materien ein. Bezüglich der Aus- und Einbaukosten begrüßen wir die Einordnung in § 439 Abs. 3 BGB-E. Es fehlt bislang jedoch eine Regelung, nach der die neue Mängelhaftung im B-to-B-Bereich AGB-fest ausgestaltet ist. Der durch § 439 Abs. 3 BGB-E vorgesehene Schutz der Handwer- ker und Werkunternehmer würde konterkariert, wenn die regelmäßig marktstärkeren Lieferanten und Hersteller gegenüber den kleinen und mittelständischen Unternehmern die Mängelhaftung in ihren AGB ausschließen können. Hier muss eine entsprechende Regelung aufgenommen werden. Gesetz zur Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie Am 13. Juni 2014 ist das Gesetz zur Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie in Kraft getreten. Dieses hat in erster Linie Änderungen im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) mit sich gebracht, wodurch die Verbraucherrechte weiter gestärkt und ausgeweitet wurden. Neben umfassenden Informationspflichten des Unternehmers steht dem Verbraucher nunmehr bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen sowie Fernabsatzverträgen ein Widerrufsrecht zu. In dem ausführlichen Leitfaden „Verbraucherbauverträge – Änderungen ab Juni 2014“ hat die Bundesvereinigung Bauwirtschaft sämtliche durch das Gesetz zur Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie eingetretenen Veränderungen im Detail erläutert. Verbrauchervertrag BVB – Haus & Grund Die durch das Gesetz zur Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinien in Kraft getretenen Veränderungen haben es erforderlich gemacht, dass die Bundesvereinigung Bauwirtschaft und die Eigentümergemeinschaft Haus & Grund ihr gemeinsam herausgegebenes Bauvertragsmuster „Verbrauchervertrag für Bauleistungen Einzelgewerk/ Handwerkervertrag“ überarbeitet und aktualisiert haben. So wurden insbesondere das Widerrufsrecht für Verbraucher sowie die Informationspflichten der Unternehmer in den Mustervertrag eingearbeitet. Der Mustervertrag, welcher sich in der Praxis sowohl bei den Betrieben als auch bei privaten Auftraggebern großer Beliebtheit erfreut, führt Schritt für Schritt durch die von Unternehmern zu erfüllenden Pflichten, so dass diese sichergehen können, bei Verwendung des Mustervertrages keine Informations- und Belehrungspflichten zu vergessen. Insbesondere enthält der aktualisierte Mustervertrag alle erforderlichen Belehrungen (so auch die Widerrufsbelehrung). Der Mustervertrag wurde mit Stand 13. Juni 2014 im Internet als ausfüllbares PDF-Dokument zur Verfügung gestellt. Bundesvereinigung Bauwirtschaft - Geschäftsbericht 2014/2015 I 10 Gesetz zur Bekämpfung von Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr Das Gesetz zur Bekämpfung von Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr ist am 29. Juli 2014 in Kraft getreten. Gegenstand des Gesetzes ist die Begrenzung von Zahlungsund Abnahmefristen bei Verträgen zwischen Unternehmern sowie bei Verträgen mit öffentlichen Auftraggebern. Bei Verträgen mit Verbrauchern finden die Höchstfristen keine Anwendung. Darüber hinaus finden die neuen Höchstfristen nur bei BGB-Verträgen Anwendung. Bei einem VOB-Vertrag kommen die dort geregelten Fristen unverändert zur Anwendung. Um den Unternehmern einen Überblick über die neuen Zahlungs- und Abnahmefristen nach BGB und VOB zu geben, hat die Bundesvereinigung Bauwirtschaft für ihre Mitgliedsbetriebe ein Merkblatt inklusive eines Praxistipps zum Umgang mit den neuen Zahlungs- und Abnahmefristen erstellt. LOS-ARGE-Vertrag Die Bundesvereinigung Bauwirtschaft hat das von ihr herausgegebene Muster eines Arbeitsgemeinschafts-Vertrages für LOS-Arbeitsgemeinschaften überarbeitet und aktualisiert. Der LOS-ARGE-Vertrag liegt nunmehr in der Fassung Juli 2014 vor. Parallel dazu haben wir das ausführliche Merkblatt zum Vertrag mit Stand August 2014 überarbeitet. Dieses gibt den Betrieben einen Überblick über die Entstehung einer LOS-ARGE, die Haftung der Gesellschafter, die steuerrechtlichen Besonderheiten sowie die im Innenverhältnis der Gesellschafter zu treffenden Vereinbarungen. Nachunternehmervertrag Die Bundesvereinigung Bauwirtschaft hat ihren Nachunternehmervertrag Fassung November 2006 grundlegend überarbeitet und in der Fassung April 2015 neu herausgegeben. Der Nachunternehmervertrag Fassung April 2015 berücksichtigt das geltende Steuerrecht und das Gesetz über den Mindestlohn, welches am 1. Januar 2015 in Kraft getreten ist und das auf die Arbeitnehmer, die nicht dem Geltungsbereich des tarifvertraglichen Mindestlohns unterliegen, Anwendung findet. Überdies wurden sämtliche Formulare im Anhang zum Nachunternehmervertrag überarbeitet bzw. auf den neuesten Stand gebracht. Wir haben versucht, den Nachunternehmervertrag so schlank wie möglich zu halten und dennoch die neuen Entwicklungen zu berücksichtigen. Die Neufassung kann als ausfüllbares PDF-Dokument im Internet heruntergeladen werden. Bundesvereinigung Bauwirtschaft - Geschäftsbericht 2014/2015 I 11 Insolvenzanfechtung Aufgrund der in der Vergangenheit zu beobachtenden BGH-Rechtsprechung der letzten Jahre sowie der in der Praxis der Insolvenzverwalter vermehrt zu verzeichnenden Anfechtung von Stundungs- und Ratenzahlungsvereinbarungen hat die Bundesregierung in den Koalitionsvertrag eine Überarbeitung des Insolvenzanfechtungsrechts aufgenommen. Nach einer im Herbst 2013 eingeleiteten Verbändeinitiative wurde am 16. März 2015 der Referentenentwurf vorgelegt, der den Wirtschaftsverkehr von Rechtsunsicherheiten entlasten soll, die von der derzeitigen Praxis des Insolvenzanfechtungsrechts ausgehen. Nach kleineren Korrekturen am Entwurf hat die Bundesregierung den Gesetzentwurf zur Reform des Insolvenzanfechtungsrechts am 29. September 2015 beschlossen. Der Gesetzentwurf sieht eine Neujustierung der Vorsatzanfechtung durch eine Änderung des § 133 InsO vor. Wir begrüßen die Verkürzung der Anfechtungsfrist für kongruente Deckungshandlungen von bislang 10 auf nunmehr 4 Jahre. Zukünftig soll es überdies eine Vermutungsprivilegierung für Ratenzahlungsvereinbarungen und sonstige Zahlungserleichterungen geben. So wird gesetzlich vermutet, dass Gläubiger, die ihren Schuldnern entsprechende Zahlungserleichterungen einräumen, zu diesem Zeitpunkt die Zahlungsunfähigkeit des Schuldners nicht kannten. Diese Maßnahme trägt der Kritik und den Forderungen der Bauwirtschaft Rechnung und führt dazu, dass künftig Insolvenzverwalter zu beweisen haben, dass der Gläubiger die Zahlungsunfä- higkeit kannte. Bislang musste der Gläubiger seine Unkenntnis darlegen und beweisen. Die Bundesvereinigung Bauwirtschaft begrüßt den für die Betriebe wichtigen Schutz der Ratenzahlungsvereinbarungen vor Insolvenzanfechtungen. Gesetzliches Bauvertragsrecht Nachdem das Bundesjustizministerium in der letzten Legislaturperiode eine Arbeitsgruppe eingesetzt hatte, die Ergebnisvorschläge zu einem eigenständigen Bauvertragsrecht im Bereich des Werkvertragsrecht im BGB erarbeiten sollte, hat das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz am 24. September 2015 den Entwurf eines Gesetzes zur Reform des Bauvertragsrechts und zur Änderung der kaufrechtlichen Mängelhaftung vorgelegt. Entgegen den nachdrücklichen Forderungen aus der Bauwirtschaft hat das Bundesjustizministerium den Gesetzentwurf zur Reform des Bauvertragsrechts mit den Änderungen zur kaufrechtlichen Mängelhaftung (Aus- und Einbaukosten) verbunden. Diese Verbindung kritisieren wir mit allem Nachdruck, da hierdurch das für die gesamte Bauwirtschaft eminent wichtige Ziel einer gesetzlichen Regelung zu den Aus- und Einbaukosten gefährdet bzw. in jedem Fall verzögert wird. Die Bundesvereinigung Bauwirtschaft hat daher eine separate Behandlung dieser beiden Materien gefordert, um so das für das Handwerk bedeutsame Gesetzgebungsvorhaben zu den Aus- und Einbaukosten kurzfristig zu einem Erfolg zu bringen. Der Referentenentwurf beinhaltet neben den Aus- und Einbaukosten spezielle Regelungen für den Bauvertrag, den Verbraucherbauvertrag sowie den Architektenvertrag und den Ingenieurvertrag. Diese sind in das Werkvertragsrecht des Bürgerlichen Gesetzbuchs eingefügt worden. So ist die Einführung eines Anordnungsrechts des Bestellers einschließlich Regelung zur Preisanpassung bei Mehr- oder Minderleistungen vorgesehen. Zudem gibt es Änderungen und Ergänzungen bei den Regelungen zur Abnahme sowie die Normierung eines Kündigungsrechts aus wichtigem Grund. Speziell für Bauverträge mit Verbrauchern werden darüber hinaus Regelungen zur Einführung einer Baubeschreibungspflicht des Unternehmers, zur Pflicht der Parteien, eine verbindliche Vereinbarung über die Bauzeit zu treffen, zum Widerrufsrecht des Verbrauchers und zur Einführung einer Obergrenze für Abschlagszahlungen vorgeschlagen. Mit Blick auf ihre Besonderheiten werden zusätzliche einige Sonderregelungen für Architektenund Ingenieurverträge sowie den Bauträgervertrag vorgeschlagen. Aufgrund der durchweg nachteiligen Änderungen im Werk- bzw. Bauvertragsrecht wird der Gesetzentwurf von der Bundesvereinigung Bauwirtschaft abgelehnt. Bundesvereinigung Bauwirtschaft - Geschäftsbericht 2014/2015 I 12 Immobilienwirtschaft wandte sich die Bundesvereinigung Bauwirtschaft mehrmals an das Bundesfinanzministerium, um rasch Verbesserungen für die betroffenen Bauunternehmer zu erreichen. Umkehr der Steuerschuldnerschaft bei Bauleistungen § 13 b UStG Nachdem der Bundesfinanzhof die Bedingungen für die Umkehr der Steuerschuldnerschaft bei Bauleistungen, § 13 b Umsatzsteuer gesetz, grundlegend verändert hatte und die Finanzverwaltung das Urteil übernahm, setzte sich die Bundesvereinigung Bauwirtschaft beim Bundesfinanzministerium für eine möglichst unbürokratische Lösung für die Mitgliedsunternehmen ein. Sie monierte insbesondere die massive Rechtsunsicherheit für die bauleistenden Unternehmer, forderte Übergangsfristen und eine schnelle Änderung des Umsatzsteuergesetzes, um eine Rückkehr zur bewährten Rechtslage zu ermöglichen. Gemeinsam mit anderen Verbänden der Bau- und Aufgrund des Drucks der Verbände erfolgte schließlich noch vor der Sommerpause die Änderung des § 13 b UStG mit Geltung ab 1.10.2014. Dadurch wurde annähernd die alte Rechtslage hergestellt. Zum Nachweis der Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers gibt es eine neue, rein umsatzsteuerrechtliche Bescheinigung des Finanzamts. Das gibt bauleistenden Unternehmen Rechtssicherheit. Auch die Vereinfachungsregelung, wonach sich die Vertragsparteien bei Zweifeln auf die Anwendung des § 13 b UStG einigen können, wurde in das Umsatzsteuergesetz aufgenommen. Reine Bauträger sind danach nicht mehr Steuer schuldner nach § 13 b UStG. Ferner wurde eine Abtretungsmöglichkeit für Umsätze vor dem 15.2.2014 eingeführt: Der bauleistende Unternehmer kann seinen Umsatzsteueranspruch gegen den Leistungsempfänger auf Antrag an das Finanzamt abtreten, wenn der Bauträger die Steuer zurückfordert, obwohl die Parteien übereinstimmend von der Anwendung des § 13 b UStG ausgegangen waren. Bundesvereinigung Bauwirtschaft - Geschäftsbericht 2014/2015 I 13 Die Abtretung wirkt wie eine Steuerzahlung des leistenden Unternehmers. Wie von der Bundesvereinigung Bauwirtschaft gefordert, konnte bei den Nachzahlungszinsen ebenfalls eine Entschärfung erreicht werden: Der Antrag des Leistungsempfängers auf Erstattung der Umsatzsteuer beim Finanzamt gilt als rückwirkendes Ereignis, dadurch fallen i. d. R. für den bauleistenden Unternehmer keine Nachzahlungszinsen an. Insbesondere in Fällen der Verjährung, von Abtretungsverboten oder der Insolvenz des Bauträgers traten in der Praxis Anwendungsprobleme mit der Abtretungsregelung des § 27 Abs. 19 UStG auf, die mit erheblichen finanziellen Auswirkungen für die Bauunternehmen verbunden sind. Deshalb fordert die Bundesvereinigung Bauwirtschaft in einem gemeinsamen Schreiben mit ZDB und HDB vom Bundesfinanzministerium im Interesse der betroffenen Mitgliedsunternehmen dringend eine kurzfristige Klarstellung zur Beseitigung der Rechtsunsicherheiten. Neuer Rundfunkbeitrag Mit der Abschaffung des ehemaligen gerätebezogenen Gebührensystems war auch das Ziel verbunden, Bürokratie abzubauen und Ungerechtigkeiten zu vermeiden. Dennoch führt insbesondere die Beitragspflicht für betriebliche Kraftfahrzeuge – unabhängig davon, ob ein Empfangsgerät vorhanden ist – bei den Unternehmen des Bau- und Ausbauhandwerks zu einer deutlich höheren Belastung. Die Bundesländer haben sich in einer Protokollerklärung zum 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrag darauf verständigt, im Hinblick auf die Einnahmeentwicklung zu prüfen, inwieweit auf die Einbeziehung von gewerblichen Fahrzeugen verzichtet werden kann. Vor einer allgemeinen Absenkung des Rundfunkbeitrags muss daher primär diese Zusage der Länder umgesetzt werden. Daher forderte die Bundesvereinigung Bauwirtschaft in einem Schreiben an die Vorsitzende der Rundfunkkommission, die Ministerpräsidentin von Rheinland-Pfalz Malu Dreyer, diese wichtige Erklärung der Länder bei der anstehenden Diskussion der Überprüfung des neuen Regelwerks einzubeziehen und die für die Unternehmen schwer nachvollziehbaren Ungleichheiten zu beseitigen. In der Antwort der Staatskanzlei Rheinland-Pfalz wird ausgeführt, dass auf der Basis des KEF-Berichts eine Evaluierung durchgeführt wird. Diese umfasst die Entwicklung der Erträge aus dem Rundfunkbeitrag, aufgeschlüsselt nach den Anteilen der privaten Haushalte, der Privatwirtschaft und der öffentlichen Hand am Gesamtertrag. Inwiefern neben einer Beitragssenkung auch die angesprochenen strukturellen Maßnahmen angezeigt sind, könne noch nicht beantwortet werden. Es müssten die Ergebnisse der sich in Durchführung befindlichen Evaluation abgewartet werden. Erst danach könnten die Länder über strukturelle Entlastungen beraten. Nach Abschluss der Evaluierung wird sich die Bundesvereinigung Bauwirtschaft erneut für eine Nachbesserung stark machen. Bundesvereinigung Bauwirtschaft - Geschäftsbericht 2014/2015 I 14 Arbeitskreis Sozial- und Tarifpolitik Die Aktivitäten des Arbeitskreises Sozial- und Tarifpolitik der Bundesvereinigung Bauwirtschaft standen im Berichtszeitraum 2014/2015 ganz im Zeichen der Einführung des gesetzlichen Mindestlohns und den Änderungen im Bereich der Allgemeinverbindlicherklärung durch das sog. „Tarifautonomiestärkungsgesetz“. Die Änderungen wurden sowohl im Gesetzgebungsverfahren als auch nach Inkrafttreten der Neuregelung im Interesse einer praxisgerechten Lösung intensiv begleitet. Insbesondere die mit dem gesetzlichen Mindestlohn einhergehende Bürokratie wurde von Anfang an als besonderes und vor allem überflüssiges Ärgernis der Betriebe identifiziert. Hinzu kommt die Ungleichbehandlung im Verhältnis zu anderen, nicht unter das Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz fallenden Branchen. In innerhalb des Arbeitskreises abgestimmten Aktionen haben sich die Mitgliedsverbände der Bundesvereinigung Bauwirtschaft gegenüber der Politik für Änderungen und eine praxistaugliche Einschränkung der Aufzeichnungspflichten eingesetzt. Im Ergebnis konnten zumindest Teilerfolge erzielt werden. So wurde im August 2015 u.a. der Schwel- lenwert, ab dem eine Aufzeichnungspflicht besteht, abgesenkt und weitere überflüssige Vorgaben gestrichen. Ein weiteres Anliegen des Arbeitskreises Sozial- und Tarifpolitik war die rechtssichere und praxisgerechte Regelung der Allgemeinverbindlicherklärung. Allerdings musste festgestellt werden, dass die Versprechen des Gesetzgebers, in diesem Bereich für Vereinfachungen und Rechtssicherheit zu sorgen, nur bedingt umgesetzt wurden. Es fand dazu im Arbeitskreis mehrfach ein intensiver Austausch statt, in den insbesondere Erfahrungen antragstellender Branchen eingeflossen sind. Unverändert gilt es danach das Bundesarbeitsministerium zu einer klaren Positionierung zu bewegen und auf zügige Verfahren hinzuwirken. Nur so kann im Ansatz der Zweck der Neuregelung erreicht werden. Daneben nahm im Arbeitskreis Sozial- und Tarifpolitik der Austausch über aktuelle tarifpolitische Entwicklungen in den jeweiligen Branchen und die dabei gemachten Erfahrungen mit dem Sozialpartner Raum ein. So gab es einige Tarifabschlüsse, die über die jeweilige Branche hinaus auf Interesse stießen. Dazu gehört nicht zuletzt die ZVK-Reform im Bauhauptgewerbe, bei der die Umstellung der Zusatzversorgungskasse (ZVK) von einem Umlageverfahren in einem kapitalgedeckten Verfahren im Mittelpunk stand. Auch die Einführung eines Mindestbeitrags im Bereich der Ausbildungsumlage im Bauhauptgewerbe wie im Dachdeckerhandwerk gehörte dazu. Ein weiteres Schwerpunktthema des Arbeitskreises ist und bleibt das Thema Schwarzarbeitsbekämpfung. Hier fand im Vorfeld eines von den zuständigen Bundesministerien initiierten Gipfeltreffens, zu dem die in der Bundesvereinigung Bauwirtschaft organisierten Verbände eingeladen waren, eine enge Abstimmung innerhalb des Arbeitskreises statt. Im Bereich der Schwarzarbeitsbekämpfung wird dabei noch immer ein erhebliches Potenzial zur Verbesserung im Interesse eines fairen Wettbewerbs gesehen. Übereinstimmend wird in diesem Zusammenhang die Zunahme von Solo-Selbständigen kritisch beurteilt. Vor diesem Hintergrund hat sich der Arbeitskreis gegen die Bestrebungen der EU-Kommission zur Einführung der sog. 1-Mann EU-Gesellschaft ausgesprochen und sich auch in diesem Punkt auf ein gemeinsames, abgestimmtes Vorgehen verständigt AK Sozial- und Tarifpolitik Leitung Rechtsanwalt Rainer Huke Bundesvereinigung Bauwirtschaft - Geschäftsbericht 2014/2015 I 15 BAU- UND UMWELTTECHNIK Umweltschutz in Theorie und Praxis: Gewerkeübergreifende Zusammenarbeit bei der Etablierung ökologischer Standards. Die Bundesvereinigung Bauwirtschaft bekennt sich zum umweltverträglichen Bauen und unterstützt praxisgerechte Umweltschutzgesetze und -vorschriften. In der Bautechnik wirkt sie bei der Erstellung gewerkeübergreifender Normen mit und setzt sich für die Berücksichtigung praktischer Belange in den technischen Regelwerken ein. Maßnahmen der Bundesregierung Deutschland hat sich für das Jahr 2020 das Ziel gesetzt, die Treib hausgase, ausgehend vom Jahr 1990, um mindestens 40 % zu reduzieren. Bis 2012 ist laut nationalem Inventarbericht eine Reduktion um 24,7 % erreicht worden. Gleichzeitig wurde festgestellt, dass die bisherigen Anstrengungen nicht ausreichen, um die Zielvorgabe bis 2020 einzuhalten. Die Bundesregierung hat sich daher die Aufgabe gestellt, durch ein Nachjustieren und weitere Maßnahmen die 40 %-Marke zu erreichen. Sie hat ein „Aktionsprogramm Klimaschutz 2020“ auf den Weg gebracht, um unter Beteiligung der relevanten Sektoren Maßnahmen zu erarbeiten, mit denen die Erreichung des Ziels unterstützt werden kann. Danach geht es dann weiter, denn das Ziel lautet, die Treibhausgasemissionen bis 2050 um 80 – 95 % zu mindern, den Anteil erneuerbarer Energien am Stromverbrauch auf 80 % zu steigern und die Energieeffizienz durch die Senkung des Primärenergieverbrauchs insgesamt zu senken. Dabei geht es nicht ausschließlich darum, das ambitionierte Ziel, die Emission der Treibhausgase zu reduzieren, sondern vielmehr auch, hinsichtlich der fossilen Energieträger, Ressourcen zu schonen und die Importabhängigkeit zu reduzieren. Gleichzeitig ist damit verbunden, dass die Energieversorgungssicherheit erhöht wird und Energie für die Beheizung der Wohnungen und von Warmwasser bezahlbar bleibt. Für die deutsche Wirtschaft bietet die Klimapolitik Chancen für Innovationen, Wettbewerbsfähigkeit und nachhaltige wirtschaftliche Entwicklung mit entsprechenden Beschäftigungsmöglichkeiten. Als Leitprinzip hat sich die Bundesregierung zu einer nachhaltigen, global- und zukunftsverantwortlichen Entwicklung verpflichtet. Dabei kann Deutschland seit Anfang der 90er Jahre bereits deutliche Fortschritte beim Klimaschutz aufweisen, denn es ist gelungen, Wirtschaftswachstum und die Entwicklung der Treibhausgasemissionen zu entkoppeln. Die Bundesvereinigung Bauwirtschaft hat sich an der Entwicklung Energiebedarf von Gebäuden kWh/m2 a 400 350 300 250 von bis Klimaschutz 200 150 100 50 0 Bestand 1. WSVO vor 1977 1977 2. WSVO 3. WSVO 1982 1994 EnEV 2002 2004 EnEV 2007 EnEV 2009 EnEV 2014 Passivhaus Energiebedarf von Gebäuden Bundesvereinigung Bauwirtschaft - Geschäftsbericht 2014/2015 I 16 des nationalen Aktionsprogramms (NAPE) sowie der Aktion Klimaschutz 2020 mit den folgenden Maßnahmenvorschlägen beteiligt: • Förderung der energetischen Modernisierung verdoppeln, verstetigen und ergänzen, • Energieeinsparverordnung und das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz zusammenführen und Niedrigstenergiegebäude definieren, • Energieberatung in unabhängiger Weise durch qualifizierte Fachleute einführen, • Information der Endverbraucher verbessern. Die Energieeinsparverordnung 2014 spricht von dem Dreiklang aus Fordern, Fördern und Informieren. Mit den Anforderungen, wie sie ab 01.01.2016 für den Neubau erreicht werden, ist eine wirtschaftlich und technisch machbare Grenze erreicht, so dass nur durch Förderung und Information der Bau energieeffizienter Gebäude erreicht wird. Im Gebäudebestand ist es erforderlich, eine Breitenwirkung zu erzielen, d. h. dass die Gebäude, die vor 1984, der zweiten Wärmeschutzverordnung, gebaut wurden, energetisch modernisiert werden. Dabei muss vor allem die Umsetzung von Einzelmaßnahmen über einen längeren Zeitraum zugelassen werden. Eine Alternative ist der Ersatzneubau. Er bietet die Möglichkeit, heutigen Wohnansprüchen insgesamt Rechnung zu tragen, auch hinsichtlich des altersgerechten Bauens, und sollte daher in den Förderprogrammen aufgenommen werden. Auch die steuerliche Förderung muss als weitere Komponente umgesetzt werden. Mit Blick auf den Neubau und die Anforderungen ab 2021 sollten die beiden gesetzlichen Regelungen, die Energieeinsparverordnung (EnEV) und das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) zusammengeführt werden. Gleichzeitig sind Vereinfachungen beim Nachweis zum Endenergiebedarf einzuführen. Mit dem Anforderungsniveau, das ab 2016 für Neubauten gilt, sehen wir das Niedrigstenergiegebäude (Nahe-NullEnergie-Gebäude nach EU Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden) erreicht. Im Gebäudebestand ist es erforderlich, die Beratungskapazitäten stärker zu nutzen. Das Handwerk führt seit Jahren die Qualifizierung zum geprüften Gebäudeenergieberater (Gebäudeenergieberater HWK) durch. Dadurch sind über 20.000 Gebäudeenergieberater seit 1995 ausgebildet worden. Sie beraten Gebäudeeigentümer und erstellen ein Modernisierungskonzept (Sanierungsfahrplan). Damit erhält der Gebäudeeigentümer ein Beratungsergebnis, anhand dessen er selber entscheiden kann, in welchem Umfang und in welchen Schritten er bei seinem Gebäude vorgehen und Energieeffizienzmaßnahmen umsetzen möchte. Leider fordern die Förderprogramme des Bundes, insbesondere der BAFA, die Unabhängigkeit des Beraters. Damit sind Gebäudeenergieberater HWK, die gleichzeitig ein Unternehmen führen, ausgeschlossen. Dies ist unserer Auffassung nach nicht nachvollziehbar, denn der Unternehmer wird in der Regel nur in einem Gewerk tätig. Das Modernisierungskonzept für ein bestehendes Gebäude befasst sich jedoch mit der gesamten Gebäudehülle und der Anlagentechnik, so dass andere Gewerke ebenfalls zum Zuge kommen werden. Im Sinne des Klimaschutzes fordern wir daher, dass der Gebäudeenergieberater HWK den Planern gleichgestellt wird. Damit kann die kompetente und qualifizierte Beratung der ausgebildeten Gebäudeenergieberater HWK genutzt werden, um die Breitenwirkung der energetischen Modernisierung im Gebäudebestand zu fördern. Ein von einigen gefordertes Berufsbild Energieberater ist aus Sicht der Fortbildung zum Gebäudeenergieberater HWK Anzahl der Prüfungen 4.000 3.500 3.000 2.500 2.000 1.500 1.000 500 0 1997 1998 1999 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 Gebäudeenergieberater HWK Bundesvereinigung Bauwirtschaft - Geschäftsbericht 2014/2015 I 17 nicht erforderlich, da dies durch die Fortbildungsregelung nach § 42 a der Handwerksordnung bereits gegeben ist. Unsicherheit besteht beim Endverbraucher und bei den Gebäude eigentümern auch hinsichtlich der Effizienz der Modernisierungsmaßnahmen. Dies wird zum Teil durch die kritische Berichterstattung in den Medien hervorgerufen. Dabei wird wenig von den positiven Ergebnissen einer energetischen Modernisierung berichtet. Im Sinne des Klimaschutzes und der damit verbundenen gesellschaftlichen Herausforderung und Aufgabe Das Logo des Gebäudeenersollte eine gieberaters im Handwerk. objektive Pressearbeit dazu beitragen, dass die Bevölkerung und der Endverbraucher bei der Zielsetzung mitgenommen werden und jeder seinen Beitrag leisten kann. Das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) schreibt im Wärmemonitor 2014, dass der „erfreuliche Trend des sinkenden Heizenergiebedarfs in Mehrfamilienhäusern“ bestätigt werden kann (DIW Wochenbericht Nr. 41.2015). Hierzu haben sicherlich nicht nur die mit der Wärmeschutzverordnung und der Energieeinsparverordnung verbundenen Energieeffizienzsteigerungen beigetragen, sondern auch die Ausführungsqualität der Fachbetriebe der Bau- und Ausbaugewerbe. Gebäudeenergieberater HWK • Fortbildung basierend auf der Handwerksordnung § 42 a, mit Prüfung. • Besteht seit 1995. • Erarbeitet vom: - Zentralverband der elektrotechnischen Handwerke - Zentralverband Sanitär, Heizung, Klima - Zentralverband des Deutschen Baugewerbes • Seit 2002 Fortschreibung der Prüfungsgrundlage und der Fortbildungsinhalte durch die Bundesvereinigung Bauwirtschaft. Das Handwerk unterstützt damit die Klimaschutzpolitik der Bundesregierung, indem mit dieser Qualifizierung Beratungskapazitäten aufgebaut worden sind, die im Bereich der energetischen Modernisierung ingenieurmäßiges Niveau besitzen. Die Qualifizierung setzt auf der Meisterqualifizierung auf und schließt mit einer Prüfung gemäß Fortbildungsregelung nach § 42 a HWO ab. Gebäudeeigentümer wenden sich in der Regel anlassbezogen an ein Handwerksunternehmen, um notwendige Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten (beispielsweise an Dach, Fassade und Anlagentechnik) durchführen zu lassen. In diesem Falle können Gebäude- energieberater HWK den Gebäudeeigentümer beraten und auf die verschiedenen Möglichkeiten der energetischen Modernisierung hinweisen. Der Gebäudeenergieberater kennt sich in den verwendeten Baustoffen und Konstruktionen sowie den anlagentechnischen Besonderheiten aus und weiß sie dem Baujahr des Gebäudes entsprechend zuzuordnen. Diese kompetente Beratung führt zum Modernisierungskonzept als Entscheidungsgrundlage für den Gebäudeeigentümer, welche Maßnahmen er ggf. in welchen Schritten, sinnvoll aufeinander abgestimmt und wirtschaftlich umsetzen kann. Forderungen • Förderung der energetischen Modernisierung verstetigen und Förderkomponenten ergänzen (steuerliche Förderung, Ersatz neubau). • Gebäudeenergieberater HWK umfassend für die Bundesförderprogramme zulassen. • Energieeinsparverordnung und Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz zusammenführen, Nachweis vereinfachen, Niedrigstenergiegebäude bis 2017 definieren. • Information der Endverbraucher verstärken. Im Arbeitskreis Gebäudeenergieberater im Handwerk sind die folgenden Fachverbände vertreten: • Bundesverband Farbe, Gestaltung, Bautenschutz • Bundesverband Holz und Kunststoffe • Bundesverband Metall • Bundesverband Rollladen und Sonnenschutz • Deutscher Holzfertigbauverband • Verband Deutscher Klima-Kälte-Fachbetriebe • Zentralverband des Deutschen Baugewerbes • Zentralverband des Deutschen Dachdeckerhandwerks • Zentralverband Sanitär-Heizung-Klima Bundesvereinigung Bauwirtschaft - Geschäftsbericht 2014/2015 I 18 PRESSE- UND ÖFFENTLICHKEITSARBEIT Viele Interessen, eine Stimme: Kompetenz und effiziente Information für Entscheider und Öffentlichkeit. Wichtiger Aufgabenbereich der Bundesvereinigung Bauwirtschaft ist die Lobbyarbeit für die mittelständische Bauwirtschaft. Es ist immer wieder notwendig, die verantwortlichen Entscheider in Politik und Verwaltung über die tatsächlichen Leistungserbringer und Träger von Beschäftigung und Ausbildung in der Bauwirtschaft zu informieren. Nur mit konstanter Öffentlichkeitsarbeit wird die mittelständische Bauwirtschaft zu wichtigen Themen gehört. Bauwirtschaft blickte zuversichtlich auf 2014 Deutscher Bauwirtschaftstag 2013 Annähernd zeitgleich mit dem 3. Deutschen Bauwirtschaftstag im November 2013 wurde der Koalitionsvertrag der großen Koalition aus CDU/CSU und SPD unterzeichnet. So gab es direkt Informationen aus erster Hand durch den stellvertretenden Fraktionsvorsitzenden der SPD, Florian Pronold. CDUGeneralsekretär Hermann Gröhe, EU-Kommissar Günther Oettinger und der Sozialwissenschaftler Prof. Dr. Meinhard Miegel komplettierten die illustre Referentenrunde. Eröffnet Positive Aussichten für 2014 präsentierten anlässlich der Pressekonferenz zum Jahreswechsel der Bundesvereinigung Bauwirtschaft (v.r.) der Vorsitzende der Bundesvereinigung Bauwirtschaft Karl-Heinz Schneider, ZDB-Präsident Dr.-Ing. Hans-Hartwig Loewenstein und BVBGeschäftsführer Felix Pakleppa. Mit CDU-Generalsekretär Hermann Gröhe (Mitte) diskutierten die WorldSkills-Teilnehmer Sebastian Wichern (Maurer) und Maren Ottens (Malerin) sowie André Büschkes, Dachdeckermeister und ZVDH-Vizepräsident (r.). Bundesvereinigung Bauwirtschaft - Geschäftsbericht 2014/2015 I 19 Eine lebhafte Debatte führten die Teilnehmer der Worldskills (v.l.) Matthias Köfer, Sanitärinstallateur, Andreas Fichter, Zimmerer und Andreas Schenk, Stuckateurmeister, mit dem EU-Kommissar für Energie Günther Oettinger. wurde der dritte deutsche Bauwirtschaftstag von ZDF-Moderatorin Dunja Hayali und dem Vorsitzenden der Bundesvereinigung Bauwirtschaft Karl-Heinz Schneider. Der hatte in der Kürze der Zeit schon einen guten Überblick über die Feinheiten des Koalitionsvertrages und sparte nicht mit Kritik. Welche „Gesichter“ die Zukunft des Bauens prägen werden, zeigte der Auftritt des deutschen WorldSkills Team der Bauberufe, das in diesem Jahr äußerst erfolgreich an der Weltmeisterschaft der Berufe teilgenommen hat. Einige der jungen Handwerker und Unternehmer diskutierten mit den Rednern über ihre beruflichen Sorgen und Erwartungen. IHM Medientage 2014 und 2015 In den Geschäftsjahren 2014 und 2015 war die Bundesvereinigung Bauwirtschaft jeweils auf der Internationalen Handwerksmesse in München zum Medientag vertreten. Auf dem Medientag der IHM 2014 forderte die Bundesvereinigung Bauwirtschaft die Bundesregierung auf, zur Förderung des generationengerechten Umbaus ein neues Programm ‚Altersgerecht Umbauen‘ aufzulegen und mit Investitionszuschüssen auszustatten, wie sie es im Koalitionsvertrag vereinbart hat. Der Vorsitzende der Bundesvereinigung Bauwirtschaft Karl-Heinz Schneider forderte im Wohnungsbau die Erhöhung der AfA von 2 % auf 4 % bzw. die Einführung einer degressiven AfA. Er kritisierte die Mietpreisbremse der Großen Koalition, die notwendige Investitionen verhindere und forderte die steuerliche Förderung der energetischen Gebäudesanierung.Auch für die Infrastrukturpolitik der Bundesregierung gab es Kritik. Anlässlich der Frühjahrspressekonferenz der Bundesvereinigung Auf dem Medientag des Handwerks stellten Vertreter der Bundesvereinigung Bauwirtschaft ihre Forderungen. V.l. Felix Pakleppa, Geschäftsführer, Marcus Nachbauer, Präsident Bundesverband Gerüstbau, Karl-Heinz Schneider, Vorsitzender, und Ilona K. Klein, Pressesprecherin. Bauwirtschaft, die im Rahmen des Medientages des Handwerks in München stattfand forderte KarlHeinz Schneider auch 2015 eine Erhöhung der AfA im Wohnungsbau, nur so werde preiswerter, bezahlbarer Wohnraum in ausreichender Größenordung entstehen. Schneider verwies auf Untersuchungsergebnisse, wonach die bereits nach derzeitigen Standards errichteten Mehrfamilienhäuser in Innenstadtlagen zu Mietpreisen von über 10 € führten. Weitere Themen waren der Abbau bürokratischer Lasten beim Mindestlohn und der Arbeitsstättenverordnung. Parlamentarischer Abend der Bundesvereinigung Bauwirtschaft Die Bundesvereinigung Bauwirtschaft hatte zu ihrem Parlamentarischen Abend Mitglieder der CDU/ CSU-Fraktion des Deutschen Bundestages zu Gast. In einem offenen Meinungsaustausch wurden wichtige Themen der Bauwirtschaft mit den Parlamentariern angesprochen. Dazu gehören der nicht ausreichende Wohnungsbau, besonders für Menschen mit mittleren und niedrigen Einkommen, aber auch die steigenden Baukosten durch höhere Standards z. B. durch die EnEV oder sonstige politisch indizierte Standards und Anforderungen. Der Vorsitzende der Bundesvereinigung Bauwirtschaft stellte eindringlich dar, dass die aktuellen Abschreibungssätze, bedingt durch den Der Vorsitzende der Bundesvereinigung Bauwirtschaft Karl-Heinz Schneider begrüßte die Mitglieder des Bundestages der CDU/CSU-Fraktion und stellte die Positionen der Verbände des Bau- und AusbauHandwerks dar. Bundesvereinigung Bauwirtschaft - Geschäftsbericht 2014/2015 I 20 muss von derzeit zwei Prozent auf vier Prozent erhöht werden. Weitere Themen waren die Förderung der energetische Gebäudesanierung, die Entsorgungskosten, die Kreislaufwirtschaft sowie die Reform überlegungen zum Bauvertragsrecht. Deutscher Bauwirtschaftstag 2015 Zum 4. Deutschen Bauwirtschaftstag unter dem Motto „Die deutsche Bauwirtschaft – Motor für Wachstum und Arbeitsplätze sprechen und disku- Marie-Louise Dött MdB tieren Peter Altmaier MdB, Chef des Bundeskanzleramts und Bundesminister für besondere Aufgaben, Thomas Oppermann MdB, Vorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion, Prof. Dr Bernd Raffelhüschen, Kerstin Andreae MdB, stv. Fraktionsvorsitzende von Bündnis 90/Die Grünen und Nicola Beer, Generalsekretärin der Freien Demokraten. Die Moderation übernimmt Sven Lorig, ARD-Moderator. Der Bauwirtschaftstag ist am 11. November in Berlin, zu dem auch dieser Geschäftsbericht erscheint. Felix Pakleppa höheren Anteil von moerner Gebäudetechnik, den Wertverzehr einer Immobilie nicht mehr ausreichend abbilden. Die lineare Abschreibung Publikationen Alle Publikationen können über [email protected] bestellt oder unter www.bv-bauwirtschaft.de als PDF herunter geladen gewerden. Verbraucherbauvertrag Die Geschäftsberichte der Bundesvereinigung Bauwirtschaft. Politische Argumente für die laufende Legislaturperiode. Die Bundesvereinigung Bauwirtschaft hat gemeinsam mit Haus&Grund ein Bauvertragsmuster herausgegeben, das unter www.bv-bauwirtschaft.de online ausgefüllt werden kann. Bundesvereinigung Bauwirtschaft - Geschäftsbericht 2014/2015 I 21 Publikationen nur für Mitglieder • Rechtsprechungsübersicht zum Bau- und Vergaberecht • Verbraucherbauverträge • Nachunternehmervertrag BAU • LOS-ARGE-Vertrag • Rundschreibendatenbank ORGANISATION DER BUNDESVEREINIGUNG BAUWIRTSCHAFT Eine starke Struktur für viele Anliegen: Die Organisation der Bundesvereinigung Bauwirtschaft. Die Bundesvereinigung Bauwirtschaft wird getragen von den zwölf Spitzenverbänden des Deutschen Bau- und Ausbauhandwerks. Sie repräsentiert damit den größten Wirtschaftszweig Deutschlands. Die weitgehende Interessenidentität ihrer Mitglieder macht die Bundesvereinigung Bauwirtschaft zu dem kompetenten Ansprechpartner für die Politik auf nationaler und internationaler Ebene, Tarifpartner sowie Öffentlichkeit. Die Bundesvereinigung Bauwirtschaft gliedert sich in drei Fachbereiche Bauhauptgewerbe, Ausbaugewerbe sowie Energie-/Gebäudetechnik und -Dienstleistungen. Die jeweiligen Handwerke sind in den Fachbereichen organisiert. An der Spitze der Bundesvereinigung Bauwirtschaft steht ihr Vorsitzender, seine Stellvertreter sind die drei Vorsitzenden der Fachbereiche. BUNDESVEREINIGUNG BAUWIRTSCHAFT Ehrenvorsitzender Diplom-Volkswirt Heinz Werner Bonjean Vorsitzender Dachdeckermeister Karl-Heinz Schneider Stellvertretende Vorsitzende Diplom-Ingenieur Franz-Xaver Peteranderl Malermeister Karl August Siepelmeyer Diplom-Ingenieur Manfred Stather Geschäftsführer Rechtsanwalt Felix Pakleppa Bauhauptgewerbe HOCHBAU q Massivbau q Holzbau q Metallbau q Feuerungsbau q Dachdecker q Gerüstbau q Fertigbau VERKEHRS- UND TIEFBAU q Straßenbau q Tiefbau q Brunnenbau Vorsitzender Dipl.-Ing. Franz-Xaver Peteranderl Geschäftsführer Rechtsanwalt Thomas Fleischmann Ausbaugewerbe Energie-/Gebäudetechnik und Dienstleistungen q Holzbau q Stuck, Putz, Trockenbau q Maler und Lakierer q Fliesen und Platten q Wärme-, Kälte- und q Schallschutzisolierer q Estrich und Belag q Betonfertigteile und Betonwerksteine q Metallbau (Ausbau) q Holz- und kunstoffverarbeitendes Handwerk q Raumausstatter q Sanitär-, Heizungs-, Klimatechnik q Klempner q Kälteanlagenbauer q Ofen- und Luftheizungsbauer q Gebäudereiniger q Rollladen Sonnenschutz Vorsitzender Malermeister Karl August Siepelmeyer Geschäftsführer Rechtsanwalt Rainer Huke Vorsitzender Diplom-Ingenieur Manfred Stather Geschäftsführer Rechtsanwalt Elmar Esser Bundesvereinigung Bauwirtschaft - Geschäftsbericht 2014/2015 I 22 MITGLIEDSVERBÄNDE Bundesinnungsverband des Gebäudereiniger-Handwerks Bundesinnungsmeister Thomas Dietrich Geschäftsführer Rechtanwalt Johannes Bungart Dottendorfer Straße 86, 53129 Bonn www.die-gebaeudedienstleister.de Bundesverband Farbe Gestaltung Bautenschutz Präsident Malermeister Karl August Siepelmeyer Hauptgeschäftsführer Rechtsanwalt Rainer Huke Gräfstraße 79, 60486 Frankfurt www.farbe.de Bundesverband Gerüstbau Präsident Dipl.-Betriebswirt (FH) Marcus Nachbauer Geschäftsführerin Rechtsanwältin Sabrina Luther Rösrather Straße 645, 51107 Köln www.geruestbauhandwerk.de Bundesverband Metall – Vereinigung Deutscher Metallhandwerke Präsident Erwin Kostyra Hauptgeschäftsführer Rechtsanwalt Thomas Fleischmann Huttropstraße 58, 45138 Essen www.metallhandwerk.de Bundesverband Rollladen+Sonnenschutz Präsident Georg Nüssgens Hauptgeschäftsführer Christoph Silber-Bonz Hopmannstraße 2, 53177 Bonn www.rs-fachverband.de Deutscher Holzfertigbauverband Präsident Erwin Taglieber Hauptgeschäftsführer Dipl.-Kfm. Thomas Schäfer Helmuth-Hirth-Str. 7, 73760 Ostfildern www.d-h-v.de Tischler Schreiner Deutschland Präsident Konrad Steininger Hauptgeschäftsführer Martin Paukner Littenstraße 10, 10179 Berlin www.tischler-schreiner.de Verband Deutscher Kälte-KlimaFachbetriebe Präsident Wolfgang Zaremski Geschäftsführer Norbert Hengstermann Kaiser-Friedrich-Straße 7, 53113 Bonn www.vdkf.org Zentralverband des Deutschen Baugewerbes Präsident Dr.-Ing. Hans-Hartwig Loewenstein Hauptgeschäftsführer Rechtsanwalt Felix Pakleppa Kronenstraße 55-58, 10117 Berlin www.zdb.de Zentralverband des Deutschen Dachdeckerhandwerks Präsident Dachdeckermeister Karl-Heinz Schneider Hauptgeschäftsführer Rechtsanwalt Ulrich Marx Fritz-Reuter-Straße 1, 50968 Köln www.dachdecker.de Zentralverband Raum und Ausstattung Präsident Harald Gerjets Geschäftsführerin Heike Fritsche Luxembruger Straße 107, 50939 Bonn www.zvr.de Zentralverband Sanitär Heizung Klima Präsident Dipl.-Ing. Manfred Stather Hauptgeschäftsführer Rechtsanwalt Elmar Esser Rathausallee 6, 53757 Sankt Augustin www.zvshk.de BUNDESVEREINIGUNG BAUWIRTSCHAFT Geschäftsstelle Kronenstraße 55-58 10117 Berlin Telefon 030 20314-0 Telefax 030 20314-419 www.bv-bauwirtschaft.de
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