VILLINGEN-SCHWENNINGEN Samstag, 18. April 2015 Verwaltungsgericht kippt Demoverbot Kundgebung von SBH-Gida auf dem Münsterplatz darf stattfinden / Kubon „enttäuscht“ / Böck „entsetzt“ Das Verwaltungsgericht Freiburg hat gestern das von Oberbürgermeister Rupert Kubon verhängte Verbot einer PegidaKundgebung am Sonntag gekippt und damit einem Eilantrag von SBH-Gida entsprochen. Villingen-Schwenningen. Das Verwaltungsgericht Freiburg hat entschieden, dass die für den 19. April angemeldete Demonstration der SBH-Gida auf dem Villinger Münsterplatz stattfinden darf. Es hat damit dem von der Anmelderin der Versammlung beim Verwaltungsgericht gestellten Eilantrag entsprochen, der sich gegen das durch die Versammlungsbehörde, die Stadt Villingen-Schwenningen, verhängte Verbot richtet. Da der Offene Antifaschistische Treff VS keinen Eilantrag beim Verwaltungsgericht eingereicht hat, bleibt das Demoverbot für diese Gruppierung bestehen. Oberbürgermeister Kubon bestätigte, das Demonstrationsverbot gegen die extremen Linken nicht aufheben zu wollen. Der Offene Antifaschistische Treff ließ gestern am späten Abend in einer Stellungnahme gegenüber der NECKARQUELLE wissen: „Wir haben uns dagegen entschieden, gegen das Versammlungsverbot zu klagen, da uns hierzu die Zeit, die Erfahrung und die finanziellen Mittel fehlen.“ Wie Sprecher Robert Hertkamp mitteilte, werde es keinen Protest „gegen den rassistischen Aufmarsch im Rahmen einer legalen, angemeldeten Kundgebung geben.“ Die Begründung des Gerichtes: Laut Pressestelle des Verwaltungsgerichtes wird der Beschluss wie folgt begründet: Nach dem Versammlungsgesetz könne die zuständige Behörde eine Versammlung nur verbieten oder von Auflagen abhängig machen, wenn nach den erkennbaren Umständen die öffentliche Sicherheit oder Ordnung bei Durchführung der Versammlung oder des Aufzugs unmittelbar gefährdet sei. Ein Publikumsmagnet: der verkaufsoffene Sonntag in Villingen. Es müssten tatsächliche Anhaltspunkte beziehungsweise nachweisbare Tatsachen vorliegen, bloße Verdachtsmomente und Vermutungen reichten nicht. Für eine „unmittelbare Gefährdung“ der öffentlichen Sicherheit sei erforderlich, dass der Eintritt eines Schadens für die Schutzgüter der öffentlichen Sicherheit mit hoher Wahrscheinlichkeit zu erwarten sei, heißt es in einer Pressemitteilung des Gerichts. An einer solchen hinreichenden Gefahrenprognose fehle es hier. Die Stadt Villingen-Schwenningen habe nicht vorgetragen, dass angesichts des Verlaufs der fünf vorangegangenen Demonstrationen der SBH-Gida sowie der Gegendemonstrationen eine Eskalation zu befürchten wäre, die mit polizeilichen Mitteln nicht mehr beherrschbar sei. Sie habe insbesondere keine polizeili- chen Erkenntnisse vorgelegt, die eine solche Befürchtung stützen würden. Im Übrigen müssten sich behördliche Maßnahmen bei Störungen der öffentlichen Sicherheit, insbesondere Gewalttaten, die lediglich von Gegendemonstrationen beziehungsweise sonstigen Personen ausgehen, die sich gegen die Kundgebung wenden, primär gegen die störenden Gegendemonstrationen richten. Es sei Aufgabe der zum Schutz der rechtsstaatlichen Ordnung berufenen Polizei, in unparteiischer Weise auf die Verwirklichung des Versammlungsrechts hinzuwirken. Dass – wie die Stadt vortrage – bei der Versammlung der Redner Michael Stürzenberger auftrete, der extrem islamfeindlich sei, rechtfertige ebenfalls kein Verbot. Die Stadt habe weder behauptet noch belegt, dass NQ-Archivfoto von diesem Redner Äußerungen von strafrechtlicher Relevanz zu erwarten seien. Erwartete Meinungsäußerungen könnten jedoch nur dann Anlass für Maßnahmen gegen eine Kundgebung sein, wenn sie einen Straftatbestand erfüllten. Die Tatsache, dass am 19. April verkaufsoffener Sonntag sei, führe ebenfalls zu keiner anderen Beurteilung. Die Stadt habe keine polizeilichen Erkenntnisse vorgelegt, wonach bei einer Durchführung der Veranstaltung konkrete Gefahren für die Besucher der Innenstadt drohten. Der Hinweis, dass nahegelegene Geschäfte und Gaststätten bei der Durchführung der Veranstaltung durch Absperrungen wirtschaftlich beeinträchtigt würden, rechtfertige kein Verbot. Denn insoweit sei der Schutz der Meinungs- und Versammlungsfreiheit vorrangig. Die ultimative Ausrede geliefert Pressesprecher Nicolas Lutterbach erhält den „Goldenen Stadttrottel 2015“ „Es dauert so lange wie es dauert.“ Mit diesem Satz habe der städtische Pressesprecher Nicolas Lutterbach seinem Chef, Oberbürgermeister Rupert Kubon, die ultimative Ausrede für alle Baustellen der Stadt geliefert, befanden Thomas Moser und Michael Schopfer. MARTIN ZIMMERMANN Villingen-Schwenningen. Ein Satz, der zum geflügelten Wort wurde. „Dieser Satz hängt nun als Entschuldigung an jedem Schlagloch“ , befanden die Kabarettisten. „Zwar kannte fast jeder unserer Zuschauer den Spruch, doch fast keiner kannte den Urheber. Das wollen wir ändern“, sagten die beiden Kabarettisten bei der Übergabe des Preises gestern im Villinger Rathaus. „Der erste goldene Stadttrottel geht an den lebenden Stolperstein Rupert Kubons. Ein Mann wie ein Darmgeschwür, unsichtbar und doch genau so teuer“, verkündete Moser in seiner Laudatio und überreichte Lutterbach eine goldene Elchfigur mit einer langen Nase sowie zwei Karten für den Jahresrückblick der Kabarettisten. Der 34-Jährige studierte Historiker Lutterbach nahm die Auszeichnung mit Humor und revanchierte sich bei den Kabarettisten mit Snickers-Schokoriegeln (. . . wenns mal wieder länger dauert). „Wenn ich schon mal so eine Auszeichnung bekomme, dann nehme ich sie auch an“, so der gebürtige Mit einem humorvollen „Ich hab das Ding“ hebt Nicolas Lutterbach den von Michael Schopfer (links) und Thomas Moser vergebenen „Goldener Stadttrottel“ in die Höhe. Foto: Martin Zimmermann Karlsruher, der aus diplomatischen Gründen nicht in einem der beiden Stadtteile sondern im neutralen Schwarzwald wohnt. Schopfer und Moser wollen den erstmals vergebenen „Goldenen Stadttrottel“ zu einer Dauerinstitution machen. Nicolas Lutterbach zähle auch in den nächsten Jahren zu den heißen Favoriten und könnte zum Titelhamster werden, so die beiden Lokalhumoristen. „Sie sind ja noch jung. Sie können den Preis ja noch ein paar Mal bekommen“, witzelte Schopfer. „Wenn ich den Preis nicht meiner Bewerbungsmappe für den Posten des Pressesprechers des Berliner Flughafens beilege“, konterte Lutterbach. Die beiden Kabarettisten ließen durchblicken, dass Lutterbach drauf und dran sei, auch den nächsten „Trottel“ zu gewinnen . „Der Tipp mit den Gummistiefeln im Schwenninger Moos rechtfertigt zumindest mal eine Nominierung für den Goldenen Stadttrottel 2015“, verriet Moser. Kollege Schopfer gab zu Bedenken, dass es mit den Bürgermeistern starke Konkurrenz gebe. Neben dem von den beiden Kabarettisten ausgewählten Trottel ließen Schopfer und Moser in ihren Vorstellungen auch von ihren Zuschauern einen „Bürger-Stadttrottel“ wählen. Dabei setzte sich Bürgeramtsleiter Ralf Glück vor dem „eigentlich von allen favorisierten“ Ersten Bürgermeister Rolf Fußhoeller und Oberbürgermeister Rupert Kubon durch. „Wir sind uns nicht so ganz sicher, ob Herr Glück so cool ist wie Herr Lutterbach und den Preis annimmt oder ob er den Marcel Reich-Ranicki macht und die Ehrung verweigert “, sagte Moser. Die Reaktion der Stadt: Die Stadt Villingen-Schwenningen kann Beschwerde gegen diesen Beschluss beim Verwaltungsgerichtshof BadenWürttemberg in Mannheim einlegen, wird dies aber nicht tun. Oberbürgermeister Rupert Kubon reagierte enttäuscht auf die Entscheidung aus Freiburg. „Das ist sehr unbefriedigend. Aber ich respektiere das Urteil. Wir haben versucht, mit dem Verbot vor allem ein politisches Signal zu setzen. Ich halte es nach wie vor für nicht akzeptabel, dass eine absolute Splittergruppe die ganze Stadt in negativen Beschlag nimmt“, erklärte Kubon. Die Reaktion des Einzelhandels: Rainer Böck vom Villinger Einzelhandel zeigte sich gestern auf Anfrage „entsetzt“ über den Beschluss des Verwaltungsgerichtes Freiburg. „Das ist für mich nicht nachvollziehbar. Wir müssen kuschen, wenn ein paar Chaoten bei uns demonstrieren wollen.“ Wenn die Stadt die Genehmigung erteile, werde man versuchen, die für den Kindersonntag geplanten Veranstaltungen auf den Platz der Neuen Tonhalle zu verlegen. Falls dies nicht möglich sei, dann müssten diese Programmpunkte ausfallen. „Wir wollen mit den Kindern nicht zwischen die Fronten geraten“, so Rainer Böck. Polizei ist präsent: Unabhängig davon, ob die Versammlungen tatsächlich stattfinden, hat sich die Polizei auf die angemeldeten Versammlungen und auf den hohen Besucherandrang des verkaufsoffenen Sonntags konzeptionell eingestellt, teilt das Polizeipräsidium Tuttlingen mit. Man wolle mit eigenen und unterstellten Kräften des Polizeipräsidiums Einsatz aus Bruchsal und Göppingen erneut einen reibungslosen Ablauf der Versammlungen und des Aufzugs gewährleisten. „Die Einsatzkräfte der Polizei sind bestrebt, einen reibungslosen Ablauf der Versammlungen und der Kundgebungen, sowie die Sicherheit der Bürger des verkaufsoffenen Sonntags zu gewährleisten.“ coh Bei 30 Autos Reifen zerstochen Villingen-Schwenningen. Zwei bislang unbekannte Täter haben am Freitag, in den frühen Morgenstunden, an mindestens 30 Fahrzeugen die Reifen zerstochen, teilt die Polizei mit. Die beschädigten Fahrzeuge waren in der Saarlandstraße, Warenburgstraße, Großherzog-Karl-Straße, Herdstraße, Langstraße und in der Zähringer Straße in Villingen abgestellt. Eine Anwohnerin der Langstraße hatte, zwischen vier und fünf Uhr, offensichtlich die beiden Täter gesehen, nachdem sie das Zischen von entweichender Luft wahrgenommen hatte. Die tatverdächtigen Männer waren etwa 20 Jahre, groß und schlank. Sie trugen Flaschen in der Hand. Sie waren mit Kapuzenpullis und dunklen Hosen bekleidet. Der Sachschaden ist eb laut Polizei beträchtlich. VOM TAGE Dies ist die Woche der Komplimente. Nachdem sich zuerst der Enkel über die Fahrkünste der Großmutter anerkennend geäußert hatte, folgte nun die zwei Jahre ältere Enkelin. Das Mädchen umarmte die Großmutter und ließ sie wieder los mit den Worten: „Oma, du riechst so gut“. Das bezog sich weniger auf ein Parfum als vielmehr auf die Tatsache, dass die Oma gerade Pfannkuchen gebacken hatte. Und die isst das kleine Mädchen gern.
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