Valdrin Ahmeti Bundesstraße 1 5450 Werfen

Valdrin Ahmeti
Bundesstraße 1
5450 Werfen
Bezirkshauptmannschaft
Zell am See
Zahl (Bitte im Antwortschreiben anführen)
Datum
Stadtplatz 1
30602-152/5207/6-2016
01.04.2016
5700 Zell am See
Betreff
Fax +43 6542 760-6719
Kundmachung - Ahmeti Valdrin, Waschhalle am Standort Alte Bundesstraße 40, 5700 Zell am See
[email protected]
Mag. Monika Rasser
Telefon +43 6542 760-6702
Sehr geehrte Damen und Herren!
Wir bearbeiten folgendes Vorhaben:
Valdrin AHMETI, Bundesstraße 1, 5450 Werfen
Gewerbebehördliche Genehmigung für die Änderung der bestehenden Betriebsanlage am
Standort in 5700 Zell am See, Alte Landesstraße 40 durch den Betrieb einer Waschhalle für
PKW‘s.
Wir laden Sie ein, zur mündlichen Verhandlung zu kommen.
Datum: Dienstag, den 19.04.2016 um 13:00 Uhr
Ort: An Ort und Stelle – Alte Landesstraße 40, 5700 Zell am See
Beachten Sie bitte, dass
1. Als sonst Beteiligter beachten Sie bitte, dass im Sinne des § 42 Abs. 1 AVG 1991 i.d.g.F.
eine Person ihre Stellung als Partei verliert, soweit sie nicht spätestens am Tag vor Beginn der Verhandlung bei der Behörde oder während der Verhandlung Einwendungen gegen den Gegenstand der Verhandlung erhebt.
Im Gewerbeverfahren sind gemäß § 356 Abs. 3 GewO 1994 i.d.g.F. nur Einwendungen im
Sinne des § 74 Abs. 2 Z. 1, 2, 3 oder 5 GewO 1994 i.d.g.F. rechtserheblich.
2. Sie bis zum Vortag der Verhandlung, im Gewerbeamt (Montag bis Freitag von 8 - 12 Uhr)
oder im Gemeindeamt während der für den Parteienverkehr vorgesehenen Zeiten, in das
Einreichprojekt einsehen können;
www.salzburg.gv.at
Bezirkshauptmannschaft Zell am See | Pinzgau
Postfach 130 | 5700 Zell am See | Österreich | Telefon +43 6542 760-0 | [email protected] | DVR 0067938
Salzburger Sparkasse | BIC SBGSAT2SXXX | IBAN AT612040400600261537 | UID ATU36796400
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3. Bitte kommen Sie persönlich an den oa. Verhandlungsort oder entsenden Sie an Ihrer
Stelle einen Bevollmächtigten. Sie können auch gemeinsam mit Ihrem Bevollmächtigten
zu uns kommen.
Bevollmächtigter kann eine eigenberechtigte natürliche Person, eine juristische Person,
eine Personengesellschaft des Handelsrechts oder eine eingetragene Erwerbsgesellschaft
sein. Personen, die unbefugt die Vertretung anderer zu Erwerbszwecken betreiben, dürfen nicht bevollmächtigt werden.
Der Bevollmächtigte muss mit der Sachlage vertraut sein und sich durch eine schriftliche
Vollmacht ausweisen können.
Eine schriftliche Vollmacht ist nicht erforderlich,
* wenn Sie sich durch eine zur berufsmäßigen Parteienvertretung befugte Person – zB einen
Rechtsanwalt, Notar oder Wirtschaftstreuhänder – vertreten lassen,
* wenn Sie sich durch Familienmitglieder (bzw. Haushaltsangehörige, Angestellte, Funktionäre
von Organisationen), die uns bekannt sind, vertreten lassen und kein Zweifel an deren Vertretungsbefugnis besteht,
* wenn Sie gemeinsam mit Ihrem Bevollmächtigten zu uns kommen.
Bitte bringen Sie zur Verhandlung diese Verständigung mit oder veranlassen Sie, dass Ihr Bevollmächtigter diese mitbringt. Hinweise auf sonst erforderliche Unterlagen finden Sie auf der
nächsten Seite neben Ihrem Namen.
Als Antragsteller beachten Sie bitte, dass die Verhandlung in Ihrer Abwesenheit durchgeführt oder
auf Ihre Kosten vertagt werden kann, wenn Sie die Verhandlung versäumen (Ihr Vertreter diese versäumt). Wenn Sie aus wichtigen Gründen – zB Krankheit, Gebrechlichkeit oder Urlaubsreise – nicht
kommen können, teilen Sie uns dies sofort mit, damit wir allenfalls den Termin verschieben können.
Rechtsgrundlage: §§ 40 bis 42 des Allgemeinen Verwaltungsverfahrensgesetzes; Gegen diese Anberaumung ist kein Rechtsmittel zulässig.
Mit freundlichen Grüßen!
Für die Bezirkshauptmannschaft:
Mag. Monika Rasser
Für die Richtigkeit
der Ausfertigung:
Julia Buchner
Amtssigniert. Hinweise zur Prüfung der Amtssignatur finden Sie unter www.salzburg.gv.at/amtssignatur
Ergeht an:
1.
Valdrin Ahmeti, Bundesstraße 1, 5450 Werfen, Zustellung RSb (dual)
2.
Stadtgemeinde Zell am See, Brucker Bundesstraße 2, 5700 Zell am See, z. Hd. des Herrn
Bürgermeisters bzw. der Frau Bürgermeister, samt Einreichprojekt, mit dem Ersuchen,
• eine Ausfertigung dieser Anberaumung bis zum Verhandlungstag an der Gemeindeamtstafel anzuschlagen,
• je eine Ausfertigung dieser Anberaumung in den unmittelbar benachbarten Häusern anzuschlagen,
• alle in diesem Edikt nicht aufscheinenden, jedoch in Betracht kommenden Nachbarn und
Interessenten nachweislich zu verständigen,
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3.
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5.
• zum Vorhaben innerhalb von 6 Wochen, möglichst jedoch bis zur Verhandlung, unter
dem Gesichtspunkt des Schutzes der öffentlichen Interessen im Sinne des § 74 Abs. 2 Z. 2 5 GewO 1994 - insbesonders unter Bedachtnahme auf die örtlichen Verhältnisse Stellung
zu nehmen,
• das beiliegende Einreichprojekt auf dem Gemeindeamt während der Amtsstunden für
den Parteienverkehr zur Einsicht für Personen aufzulegen, welche für sich die Nachbareigenschaft im Sinne des § 75 GewO 1994 beanspruchen, und
• einen Vertreter zur Verhandlung zu entsenden, der zu deren Beginn dem Verhandlungsleiter folgendes übergibt:
o Das Einreichprojekt,
o das an der Amtstafel angeschlagene, mit Anschlagvermerk versehene Exemplar dieser
Anberaumung,
o eine Bestätigung des durchgeführten Hausanschlages (Punkt b) mit Angabe der Orientierungsnummern,
o allfällige Zustellnachweise (Punkt c), sowie
o die Stellungnahme der Gemeinde (Punkt d).
BH Zell am See Umwelt und Forst, Ing. Johann Struber, Stadtplatz 1, 5700 Zell am See, EMail
Referat Technisches Gewerbewesen, Michael-Pacher-Straße 36, Postfach 527, 5020 Salzburg
Exemplar für Papierakt