Hundesteuer – Abmeldung (persönlich vorzunehmen!)

Stadt Weilburg an der Lahn
-StadtbüroMauerstraße 6/8
35781 Weilburg an der Lahn
Hundesteuer – Abmeldung (persönlich vorzunehmen!)
1. Angaben zum Hundehalter:
Zu- und Vorname
PLZ, Ort, Straße, Hausnummer
35781 Weilburg
Telefon privat
Handy privat
E-Mail privat
2. Angaben zum Hund:
Rasse / Mischrasse
Geschlecht
Farbe und Abzeichen
männlich
weiblich
Name
Wurftag oder derzeitiges Alter
Mikrochip-Nr.
Tätowierungs-Nr.
Steuermarke
wird zurückgegeben
wird nicht zurückgegeben, weil
ist nicht mehr vorhanden, weil
Nr.
Weitere Hunde im Haushalt vorhanden?
Ja
Wenn ja, wie viele Hunde besitzen Sie jetzt noch?
Nein
Hund(e)
3. Abmeldegrund:
3.1
Wegzug am………………… aus der Stadt Weilburg an der Lahn nach
PLZ, Ort
3.2
Straße, Hausnummer
Verkauf / Abgabe am ……………………………..
Zu- und Vorname des neuen Halters
PLZ, Ort, Straße, Hausnummer
Telefon privat
3.3
Handy privat
e-mail privat
Tod des Hundes am ………………………..
eingeschläfert
natürlicher Tod
Als Nachweis wird beigefügt:
Tierärztliche Bescheinigung
Nachweis über Tierkörperbeseitigung
3.4 Sonstige Gründe (z. B. Entlaufen)
Erläuterungen
Ich versichere, dass alle Angaben nach bestem Wissen und Gewissen gemacht wurden. Mir ist bekannt, dass die Anmeldung der
Hundesteuer eine Steuererklärung im Sinne der Abgabenordnung ist. Wissentlich oder fahrlässig unrichtig oder unvollständig gemachte
Angaben werden als Steuerhinterziehung bzw. Steuergefährdung geahndet.
Weilburg, den _____________________________
________________________________________
(Unterschrift Hundehalter)
Verfügung der Verwaltung (wird vom Amt ausgefüllt):
Marke eingezogen
Abmeldung aufgenommen (Datum, Name)
Nr.
Ende Steuerpflicht ab
Kassenzeichen
Kopie FD 1.3
EDV erfasst (Datum, Name)
Stadt Weilburg an der Lahn
-StadtbüroMauerstraße 6/8
35781 Weilburg
Hinweise zur Hundesteuer-Abmeldung
1. die Abmeldung ist persönlich vom Halter innerhalb von 14 Tagen nach
Wegzug / Abgabe / Tod des Hundes vorzunehmen. (§ 2 Hundesteuersatzung)
2. Mitzubringen sind:
•
•
•
Die Hundesteuermarke
(bei Nichtrückgabe wird eine Gebühr von 3,00 € fällig)
Name und Anschrift des künftigen Halters
Tierärztliche Bescheinigung oder Nachweis über Tierkörperbeseitigung
3. Die Steuerpflicht endet mit Ablauf des Kalendermonats, in dem die
Hundehaltung beendet wird.
Wird ein Hund nicht das gesamte Kalenderjahr gehalten, wird die Hundesteuer
entsprechend gutgeschrieben / erstattet.
4. Endet die Haltung eines sogenannten Kampfhundes, ist dies ebenfalls dem
Ordnungsamt anzuzeigen.
Verstöße gegen die Meldepflichten stellen eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit
einer Geldbuße bis 5.000,00 € geahndet werden kann! (§ 15 Hundesteuersatzung)