Stadt Weilburg an der Lahn -StadtbüroMauerstraße 6/8 35781 Weilburg an der Lahn Hundesteuer – Abmeldung (persönlich vorzunehmen!) 1. Angaben zum Hundehalter: Zu- und Vorname PLZ, Ort, Straße, Hausnummer 35781 Weilburg Telefon privat Handy privat E-Mail privat 2. Angaben zum Hund: Rasse / Mischrasse Geschlecht Farbe und Abzeichen männlich weiblich Name Wurftag oder derzeitiges Alter Mikrochip-Nr. Tätowierungs-Nr. Steuermarke wird zurückgegeben wird nicht zurückgegeben, weil ist nicht mehr vorhanden, weil Nr. Weitere Hunde im Haushalt vorhanden? Ja Wenn ja, wie viele Hunde besitzen Sie jetzt noch? Nein Hund(e) 3. Abmeldegrund: 3.1 Wegzug am………………… aus der Stadt Weilburg an der Lahn nach PLZ, Ort 3.2 Straße, Hausnummer Verkauf / Abgabe am …………………………….. Zu- und Vorname des neuen Halters PLZ, Ort, Straße, Hausnummer Telefon privat 3.3 Handy privat e-mail privat Tod des Hundes am ……………………….. eingeschläfert natürlicher Tod Als Nachweis wird beigefügt: Tierärztliche Bescheinigung Nachweis über Tierkörperbeseitigung 3.4 Sonstige Gründe (z. B. Entlaufen) Erläuterungen Ich versichere, dass alle Angaben nach bestem Wissen und Gewissen gemacht wurden. Mir ist bekannt, dass die Anmeldung der Hundesteuer eine Steuererklärung im Sinne der Abgabenordnung ist. Wissentlich oder fahrlässig unrichtig oder unvollständig gemachte Angaben werden als Steuerhinterziehung bzw. Steuergefährdung geahndet. Weilburg, den _____________________________ ________________________________________ (Unterschrift Hundehalter) Verfügung der Verwaltung (wird vom Amt ausgefüllt): Marke eingezogen Abmeldung aufgenommen (Datum, Name) Nr. Ende Steuerpflicht ab Kassenzeichen Kopie FD 1.3 EDV erfasst (Datum, Name) Stadt Weilburg an der Lahn -StadtbüroMauerstraße 6/8 35781 Weilburg Hinweise zur Hundesteuer-Abmeldung 1. die Abmeldung ist persönlich vom Halter innerhalb von 14 Tagen nach Wegzug / Abgabe / Tod des Hundes vorzunehmen. (§ 2 Hundesteuersatzung) 2. Mitzubringen sind: • • • Die Hundesteuermarke (bei Nichtrückgabe wird eine Gebühr von 3,00 € fällig) Name und Anschrift des künftigen Halters Tierärztliche Bescheinigung oder Nachweis über Tierkörperbeseitigung 3. Die Steuerpflicht endet mit Ablauf des Kalendermonats, in dem die Hundehaltung beendet wird. Wird ein Hund nicht das gesamte Kalenderjahr gehalten, wird die Hundesteuer entsprechend gutgeschrieben / erstattet. 4. Endet die Haltung eines sogenannten Kampfhundes, ist dies ebenfalls dem Ordnungsamt anzuzeigen. Verstöße gegen die Meldepflichten stellen eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einer Geldbuße bis 5.000,00 € geahndet werden kann! (§ 15 Hundesteuersatzung)
© Copyright 2024 ExpyDoc