Betreutes Wohnen in Kiel Informationen und Entscheidungshilfen für ein selbständiges Leben im Alter Amt für Soziale Dienste 1 Impressum Herausgeberin: Landeshauptstadt Kiel Amt für Soziale Dienste Stephan-Heinzel-Straße 2 24116 Kiel mit Unterstützung des Pflegestützpunktes in der Landeshauptstadt Kiel Text: Pflegestützpunkt in der Landeshauptstadt Kiel Checkliste (ab S. 25) erarbeitet von der Bundesarbeitsgemeinschaft der enioren-Organisationen (BAGSO) und der BundesInteressenvertretung S der Nutzerinnen und Nutzer von Wohn- und Betreuungsangeboten im Alter und beiBehinderung e. V. (BIVA) Bildnachweis: shutterstock: Elena11, Monkey Business Images, Anna Lurye, SpeedKingz; Fotolia.com: bernanamoglu, Ingo Bartussek, Hunor Kristo, mma23 Gestaltung: schmidtundweber, Kiel Druck: Schmidt & Klaunig, Kiel 1. Auflage, 4000 Stück, Juli 2015 Haftungsausschluss: Die Landeshauptstadt Kiel übernimmt keinerlei Gewähr für die Aktualität, Korrektheit, Vollständigkeit oder Qualität der bereitgestellten Informationen. Haftungsansprüche gegen die Herausgeberin, welche sich auf Schäden materieller oder ideeller Art beziehen, die durch die Nutzung oder Nichtnutzung der dargebotenen Informationen bzw. durch die Nutzung fehlerhafter und unvollständiger Informationen verursacht wurden, sind grundsätzlich ausgeschlossen. Betreutes Wohnen in Kiel Informationen und Entscheidungshilfen für ein selbständiges Leben im Alter Vorwort Liebe Kielerinnen und Kieler, mit zunehmendem Alter ergeben sich immer wieder Anlässe, sich mit der eigenen Wohnsituation zu beschäftigen. Wenn die Kinder aus dem Haus gezogen sind, das Berufsende erreicht ist, die Partnerin oder der Partner verstorben ist, machen sich viele Gedanken über die Gestaltung der Zukunft. Zudem machen das Bücken und Knien beim Staubsaugen und Feudeln sowie das Treppensteigen und Tragen schwerer Einkaufstaschen immer mehr Mühe. 4 Mit dem Älterwerden ändern sich die persönlichen Ansprüche an das Wohnen und die Anforderungen an die Wohnbedingungen. Zudem steigt das Bedürfnis nach Sicherheit – einer Sicherheit, die das familiäre Umfeld so oft nicht mehr gewährleisten kann. Gleichzeitig besteht der Wunsch, solange wie möglich in den eigenen vier Wänden bleiben zu können. Auf die Selbständigkeit und damit einhergehende persönliche Freiheit möchte niemand so schnell verzichten, sie soll so lange wie möglich aufrecht erhalten und bewahrt werden. Aber auch das Bedürfnis, im Alter am gesellschaftlichen Leben teilnehmen und sich mit Gleichgesinnten austauschen zu können, gewinnt zunehmend an Bedeutung. Auf dieser Grundlage hat sich das „Betreute Wohnen“ zu e iner ansprechenden Wohnform entwickelt. In einem gemieteten oder erworbenen Wohnraum selbständig einen eigenen Haushalt führen und gleichzeitig gewisse Betreuungsleistungen in Anspruch nehmen zu können, weckt immer mehr das Interesse vieler Menschen. Die Wahl einer entsprechenden Wohnanlage fällt allerdings bei der Vielzahl der unterschiedlichen Angebote nicht leicht. Diese Broschüre enthält grundsätzliche Informationen zum „Betreuten Wohnen“, bietet gleichzeitig aber auch Entscheidungshilfen und Denkanstöße, damit die individuellen Wünsche und Vorstellungen mit den Gegebenheiten im künftigen Zuhause möglichst übereinstimmen. Am Ende dieser Broschüre finden Sie daher eine Checkliste zum Vergleichen verschiedener Angebote des „Betreuten Wohnens“ als auch eine Übersicht über die in Kiel bestehenden diesbezüglichen Einrichtungen. Ich würde mich freuen, wenn diese Broschüre für Sie zu einer guten Unterstützung bei Ihrer Wahl für das passende Wohnangebot im Alter wird. Zögern Sie nicht, bei Fragen die kostenlose und neutrale Beratung des Pflegestützpunktes in der Landeshauptstadt Kiel in Anspruch zu nehmen. Gerwin Stöcken Stadtrat für Soziales, Gesundheit, Wohnen und Sport Kiel, im Juli 2015 5 Inhalt 1. Was ist „Betreutes Wohnen“? ............................................... 8 2. Welche Standards gibt es für das Betreute Wohnen? ...... 11 Exkurs: Barrierefreiheit ......................................................... 11 Merkmale barrierefreier Wohnungen .................................. 12 3. Was regeln Miet- und Betreuungsvertrag? ........................ a) Mietvertrag und Miete ..................................................... Exkurs: Das Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz .............................................. b) Der Betreuungsvertrag .................................................... 14 14 15 17 4. Welche Service-Leistungen werden in der Regel angeboten? ............................................................................ 18 a)Grundleistungen .............................................................. 18 b) Zusatz- oder Wahlleistungen .......................................... 19 5. Wie kann das Betreute Wohnen finanziert werden? ................................................................ 20 6. Was sollte vor einem Umzug in eine betreute Wohnanlage beachtet werden? ........................... 21 7. Informationen und Kontaktadressen .................................. 23 8. Checkliste zum Vergleich verschiedener Angebote des Betreuten Wohnens ....................................................... 25 9. Einrichtungen des Betreuten Wohnens in Kiel .................. 33 7 1. Was ist „Betreutes Wohnen“? Der Begriff „Betreutes Wohnen“ ist gesetzlich nicht geschützt. Immer wieder werden Ihnen daher verschiedene Bezeichnungen oder Begriffe für eine Wohnform mit gleichem oder ähnlichem Grundinhalt begegnen, wie „Service-Wohnen“, „Wohnen mit Service“, „Unterstütztes Wohnen“ oder „Servicekompatibles Wohnen“. Im Folgenden wird als Überbegriff für die verschiedenen Bezeichnungen vom „Betreuten Wohnen“ die Rede sein. 8 Die grundlegende Idee des Betreuten Wohnens ist es, die Unabhängigkeit und private Atmosphäre, die ein eigener Haushalt bieten, mit der Möglichkeit zu verbinden, auf Unter stützungsleistungen zurückgreifen zu können. Betreutes Wohnen ist eine Wohnform, die speziell auf die Bedürfnisse und A nsprüche älterer Menschen ausgerichtet ist. Auch bei zunehmendem Hilfebedarf bleibt es Ziel, eine dauerhafte, selbständige Lebensführung in der eigenen Wohnung sowie Teilhabe am öffentlichen Leben zu ermöglichen. Es existieren jedoch keine eindeutig festgelegten Kriterien, Qualitätsanfor derungen oder Merkmale für diese Wohnform. Daher verbergen sich hinter den Bezeichnungen häufig unterschiedliche Angebotsarten und Leistungsqualitäten. Generell sind die Angebote gekennzeichnet durch die Ver knüpfung eines Miet- oder Kaufvertrages über eine „alters gerechte“ Wohnung mit einem Betreuungsvertrag über einen Grundservice und der Möglichkeit, gesonderte Wahlleistungen in Anspruch zu nehmen. Der Grundservice wird über eine monatliche Betreuungspauschale (oder auch Servicepauschale) abgedeckt, die in jedem Fall entrichtet werden muss; hinsichtlich der Wahlleistungen besteht hingegen keine Abnahme verpflichtung (siehe Kapitel 4). Die Wohnungen entsprechen bezüglich ihrer Lage, Ausstattung und Zuschnitt den Bedürfnissen Älterer. Sie sind in der Regel in das allgemeine, soziale und kulturelle Umfeld integriert, zentral gelegen und zu Fuß oder mit öffentlichen Verkehrsmitteln gut erreichbar. Die Höhe des Mietpreises, die Wohnungsgröße und die ange botenen Dienstleistungen differieren von Wohnanlage zu Wohnanlage. Einige Einrichtungen bieten großzügige Aufenthaltsräume und ein vielfältiges Freizeitprogramm. Andere Unterkünfte mit gleicher Bezeichnung haben hingegen nur einige wählbare Sonderleistungen. Der direkte Vergleich der einzelnen Angebote ist deshalb oft erschwert und eine genaue Prüfung daher dringend notwendig. Hinsichtlich der Frage, wie die Versorgung in den einzelnen Wohnanlagen bei eintretender Pflegebedürftigkeit erfolgen kann, soll die nachfolgende grobe Skizzierung eine Einschätzung ermöglichen: a)Wohnanlagen ohne stationäre Pflegeeinrichtungen Ambulante Pflege kann dort bei entsprechendem Bedarf durch einen Pflegedienst Ihrer Wahl in Anspruch genommen werden. Über ein Hausnotrufsystem kann ferner durch das Auslösen des Notrufes Kontakt zur Notrufzentrale hergestellt und gegebenenfalls Hilfe in die Wege geleitet werden. Die ständige Erreichbarkeit einer Ansprechperson vor Ort auch nachts ist nicht gegeben. b)Wohnanlagen, bei denen eine stationäre Pflegeeinrichtung im selben Gebäude oder aber im Haupthaus vorhanden ist Ambulante Pflege kann dort bei entsprechendem Bedarf durch einen Pflegedienst Ihrer Wahl in Anspruch genommen werden. Darüber hinaus kann über ein Hausnotrufsystem durch das Auslösen des Notrufes Kontakt zur Notrufzentrale hergestellt und gegebenenfalls Hilfe in die Wege geleitet werden. Die ständige Erreichbarkeit einer Ansprechperson vor Ort auch nachts ist nicht zwingend gegeben. 9 c) Kieler AWO Servicehäuser Mit entsprechender ambulanter und auch teilstationärer Pflege wird dort in Aussicht gestellt, bis zum Lebensende in der Wohnung bleiben zu können. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind ständig innerhalb des Hauses anwesend und über die Rufanlage (Sozialruf) Tag und Nacht zu erreichen. Generell muss also gesagt werden, dass Betreuung im Betreuten Wohnen nicht bedeutet, dass jederzeit eine Betreuungskraft zur Verfügung steht, sondern dass es zeitweise eine Ansprechperson gibt, die behilflich ist, notwendige Hilfen zu organisieren. 10 2. Welche Standards gibt es für das Betreute Wohnen? Da der Begriff des Betreuten Wohnens nicht geschützt ist, gibt es keine gesetzlichen Standards, die für Betreibende des Betreuten Wohnens einzuhalten sind. Seit 2006 gibt es allerdings die DIN-Norm 77800, nach der sich Einrichtungen des Betreuten Wohnen zertifizieren lassen können. Sie ist jedoch rechtlich nicht verbindlich. Mit ihr wurde ein Instrument zur freiwilligen Qualitätssicherung geschaffen, um den Markt transparenter zu machen. Es handelt sich bei DIN 77800 um eine Dienstleistungsnorm, in der nicht bauliche Anforderungen den Schwerpunkt bilden. Sie enthält vielmehr Anforderungen an die Transparenz des Leistungsangebots, die zu erbringenden Dienstleistungen, unterschieden nach Grundleistungen/allgemeinen Betreuungsleistungen und Wahlleistungen sowie weitergehende Betreuungsleistungen, das Wohnangebot, die Vertragsgestaltung sowie qualitätssichernde Maßnahmen. Auch zum Anforderungsprofil für Betreuungspersonen enthält die Norm Aussagen. Die betreuten Wohnanlagen unterliegen somit keiner behörd lichen Aufsicht und keiner gesetzlichen Kontrolle (im Gegensatz zu einer Senioren- oder Pflegeeinrichtung). Exkurs: Barrierefreiheit Im allgemeinen Sprachgebrauch tauchen verschiedene Begriffe auf, wie „barrierefrei“, „barrierearm“, „behindertengerecht, „rollstuhlgerecht“, „seniorenfreundlich“ oder „altengerecht“, die nicht selten zu Missverständnissen führen. Gesetzlich definiert ist lediglich der Begriff „barrierefrei“ nach dem Behindertengleichstellungsgesetz. Danach ist eine Wohnung barrierefrei, wenn sie auch für Menschen mit Behinderung in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe zugänglich und nutzbar ist. 11 Anforderungen an das barrierefreie Bauen von Wohnungen sind in der DIN 18040-2 festgelegt, die die bislang gültige DINNorm 18025 ersetzt hat. Im Rahmen baulicher Anordnungen für Menschen mit eingeschränkter Mobilität verwendet die DIN 18040-2 die Begriffe „barrierefrei“ und „uneingeschränkte Rollstuhlnutzung“. Hinzuweisen ist in dem Zusammenhang darauf, dass der Gesetzgeber im Geschosswohnungsbau hier zwischen den beiden Begriffen trennt, eine barrierefreie Wohnung also nicht auch automatisch für Rollstuhlnutzende geeignet ist. Die Anforderungen an Wohnungen für uneingeschränkte Rollstuhlnutzung sind weitergehender. Dies betrifft Türbreiten, Wendemöglichkeiten in jedem Raum, die Ausführung des Bades oder die Höhe von Griffen, Schaltern und Vieles mehr. Merkmale barrierefreier Wohnungen1 12 S tufen- und schwellenlose Erreichbarkeit des Hauses, der Wohnung, der einzelnen Räume, des Duschplatzes und des Freisitzes (Balkon, Terrasse) Wahlweise und austauschbar eine ebenerdige Dusche oder eine Badewanne Bewegungsflächen, die großzügig bemessen sind (1,20 x 1,20 m bzw. 1,50 x 1,50 m für Rangiermöglichkeiten von Rollstühlen) Türdurchgänge, die mindestens 80 cm (bzw. 90 cm bei Rollstuhlnutzung) in der lichten Durchgangsbreite betragen und 2,05 m hoch sind Fensterbrüstungen, über die man auch im Sitzen hinausschauen kann (60 cm Höhe bis zum Glas zumindest an einem Fenster) 1 Quelle Kompetenzwerk Wohnen Bedienelemente wie Schalter, Steckdosen und Türdrücker, die auf einer Höhe von 85 cm angebracht sind Nach Möglichkeit Handläufe an beiden Seiten einer Treppe, die keine Wendeltreppe sein sollte Rampen, die nicht steiler sind als 6 % (alle 6,0 m waage rechtes Podest von 1,50 m Länge) mit Radabweisern und Geländer (85 cm hoch) Ebene Fußbodenoberflächen aus rutschhemmendem Material Weitere Aspekte der langfristigen Wohnqualitätssicherung2: Erreichbarkeit der Ablageflächen und Küchen im Sitzen oder Vorsehen einfacher Umbaumöglichkeiten Unterfahrbarkeit aller Arbeits- und Tischflächen für Rollstühle 13 2 Quelle Kompetenzwerk Wohnen 3. Was regeln Miet- und Betreuungsvertrag? a) Mietvertrag und Miete Die Angebote des Betreuten Wohnens sind in der Regel durch die Verknüpfung eines Miet- oder Kaufvertrages über eine „altersgerechte“ Wohnung mit einem Betreuungsvertrag über einen Grundservice und der Möglichkeit, gesonderte Wahlleistungen in Anspruch zu nehmen, gekennzeichnet. Während dabei der Grundservice abgenommen werden muss und über eine monatliche Betreuungspauschale (oder auch Servicepauschale) abgedeckt wird, besteht hinsichtlich der Wahlleistungen keine Abnahmeverpflichtung. 14 Der Mietvertrag (oder der Erwerb der Eigentumswohnung) wird mit den genannten Wohnungsbaugesellschaften geschlossen und unterliegt in diesem Fall den verbraucherschützenden Vorschriften im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB), hier insbeson dere dem Mietrecht und dem Recht der allgemeinen Geschäftsbedingungen. Als Mieterin oder Mieter sind Sie für die Einhaltung der vertraglichen Pflichten verantwortlich, genießen aber einen umfassenden Schutz. Der mit der Eigentümerin/dem Eigentümer oder Investorin/Investor abgeschlossene Mietvertrag hat sich an den zwingenden Vorschriften des Mietrechts zu orientieren. Wie oben beschrieben, gibt es keine gesetzliche Regelung für die altersgerechte und standardmäßige technische Ausstattung einer Wohnung. Die erwähnte DIN-Norm 77800 (siehe Seite 11) ist in diesem Fall lediglich eine Empfeh lung. Wenn für die Wohnanlage Barrierefreiheit und für die Wohnung bestimmte technische Gegebenheiten gewünscht werden, sollte dies vertraglich garantiert sein. Eine genormte Bauweise sollte schriftlich fixiert sein. Angaben wie „Seniorengerechter Wohnraum” reichen nicht aus. Exkurs: Das Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz (WBVG) Werden bei der Vertragsgestaltung (in einem oder auch mehreren Verträgen) die Vermietung von Wohnraum und gleichzeitig(!) das Erbringen oder Vorhalten von Pflegeoder Betreuungsleistungen angeboten, wenn also keine Wahlfreiheit hinsichtlich des Pflege- und Betreuungsdienstes besteht, findet NICHT das Mietrecht, sondern das Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz (WBVG) Anwendung; dies trifft zum Beispiel auf Alten/Senioren- und Pflegeheime zu. Aufgrund der fehlenden Wahlmöglichkeit hält der Gesetzgeber diesen Personenkreis für schutzwürdiger als im Betreuten Wohnen. Ob bei der Vertragsgestaltung das Wohn-und Betreuungsvertragsgesetz oder das gängige Mietrecht Anwendung finden, ist oft umstritten und im Zweifel immer juristisch zu prüfen. Nähere Informationen erhalten Sie dazu bei der Verbraucherzentrale. Die Kontaktdaten finden Sie in Kapitel 7. Sollte Mietrecht anwendbar sein, so ist eine Kündigung durch die Vermieterin oder den Vermieter beispielsweise bei einer Veränderung Ihres Gesundheitszustandes, insbesondere dem Eintritt von Pflegebedürftigkeit, nicht zulässig. Vereinbarungen über eine vorweggenommene Zustimmung zur Verlegung in ein Pflegeheim sind ebenfalls unzulässig. Allerdings sollte vor Bezug der Wohnung geklärt werden, ob zum Beispiel bei Vorliegen einer dauernden, schweren Pflegebedürftigkeit oder einer demenziellen Erkrankung die medi zinische, pflegerische und psychosoziale Versorgung in der Wohnanlage gewährleistet werden kann. 15 Ein Problem kann bei Mietung einer Eigentumswohnung die Eigenbedarfskündigung der Vermieterin/des Vermieters nach § 573 Absatz 2 Nr. 2 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) darstellen. Diese haben ein berechtigtes Interesse an der Beendigung des Mietverhältnisses, wenn die Wohnung für den Eigenbedarf, Familienangehörige oder Angehörige des Haushalts benötigt wird. Folglich sollte ein Verzicht der Vermieterin/des Vermieters zu einer Kündigung wegen Eigenbedarfs schriftlich im Mietvertrag (siehe § 550 BGB) vereinbart werden. Wenn Mietrecht anwendbar ist, so ist eine Rechtsberatung im örtlichen Mieterverein sehr empfehlenswert. Maßstab für die Mietkosten der Wohnungsüberlassung sollte das ortsübliche Mietniveau für vergleichbare Wohnungsangebote zuzüglich angemessener Zuschläge für besondere bauliche Ausstattung und die Gemeinschaftsflächen sein. Bei Fragen zur Miethöhe, zu den Nebenkosten oder zum Mietvertrag wenden Sie sich an Ihren lokalen Mieterverein. 16 Häuser oder Wohnungen, die öffentlich gefördert bzw. saniert wurden, haben grundsätzlich einen günstigeren Mietpreis. Für den Bezug einer geförderten Wohnung ist ein Wohnberechtigungsschein erforderlich. (Näheres siehe Kapitel 5) Die Wohnungsbaugesellschaften sind für die Vermietungen bzw. den Verkauf der Wohnungen zuständig. Sie führen häufig Wartelisten und stehen zudem für Wohnungsbesichtigungen zur Verfügung. b)Betreuungsvertrag Im Zusammenhang mit dem Mietvertrag wird in der Regel in einem Betreuungsvertrag (Vertrag über Serviceleistungen) die verpflichtende Abnahme von Grundservice-Leistungen vereinbart. Dieser ist in Bezug auf die Grundleistungen an den Mietvertrag gekoppelt und nicht separat kündbar. Die Betreuung finanziert sich über eine monatlich zu zahlende feste Pauschale, unabhängig davon, ob Leistungen in Anspruch genommen werden oder nicht (Prinzip der Solidargemeinschaft). In den meisten Einrichtungen ist eine weitergehende Absicherung bei steigendem Betreuungs-und Pflegebedarf durch Hinzubuchen von Zusatz- oder Sonderleistungen möglich, die dann ihrerseits kündbar sind. Die einzelnen Leistungen des Grundservice müssen hinsichtlich ihrer Häufigkeit und ihres Umfangs klar und deutlich definiert sein. Die Höhe der Betreuungspauschale variiert in der Praxis. Sie ist unter anderem vom Leistungsumfang (Betreuung pro Woche), gegebenenfalls der Bereitstellung des Hausnotrufs als Teil der Grundleistung sowie der Anzahl der Betreuten abhängig. Betreuungsträgerinnen/Betreuungsträger sind Wohlfahrtsverbände, Gesellschaften, Unternehmensgruppen und ambulante Pflegedienste. Sie sind damit zuständig für alle Fragen rund um die Betreuungsleistungen. 17 4. Welche Service-Leistungen werden in der Regel angeboten? a) Grundleistungen In den meisten Einrichtungen haben sich bestimmte Grund leistungen als gängig erwiesen. Dies sind zum Beispiel Beratung und Vermittlung, Unterstützung bei persönlichen Angelegenheiten, Hilfe im akuten Not- und Bedarfsfall, Versorgung im leichten vorübergehenden Krankheitsfall, kleine Hol-und Bringdienste (im Notfall oder zu festgelegten Zeiten), Freizeitangebote, Bereitstellung von Service- und Gemeinschaftsräumen sowie die Reinigung der Gemeinschaftsflächen. Die Betreuungszeiten und auch der entsprechende Betreuungsumfang variieren in den einzelnen Einrichtungen mitunter erheblich. 18 Sie sollten vor allem auf die genaue Anwesenheit einer Betreuungs/-Ansprechperson vor Ort achten. Hier reichen die A ngaben der einzelnen Einrichtungen von wenigen Stunden pro W oche bis hin zu einem 24-Stundenbetrieb. Dabei wird die F rage zu beantworten sein, wie viel Betreuung Sie ganz p ersönlich benötigen oder sich wünschen. b) Zusatz- oder Wahlleistungen Leistungen, die über die Grundleistung hinausgehen, werden üblicherweise als Zusatz-, Sonder- oder Wahlleistungen angeboten. Diese Leistungen sind nicht an den Betreuungsvertrag gebunden. Eine Verpflichtung zur Abnahme bestimmter Leistungen besteht beim klassischen betreuen Wohnen nicht. Diese Leistungen können frei gewählt und auch wieder abgewählt werden. Es muss also immer eine Entscheidungsfreiheit bestehen, dies gilt auch hinsichtlich des Anbietenden. Sollte eine Pflicht zur Abnahme bestimmter weitergehender Betreuungsleistungen vertraglich vorgesehen sein, ist das Wohnund Betreuungsvertragsgesetz anwendbar und es handelt sich zudem grundsätzlich nicht mehr um Betreutes Wohnen, sondern um eine größtenteils als Heim bezeichnete stationäre Einrichtung. Klassische Zusatzleistungen sind zum Beispiel Haushaltshilfen, Essen auf Rädern, Ambulante Pflege, Fuß- und Haarpflege und sofern nicht bei den Grundleistungen enthalten das Hausnotrufsystem. Die Vermittlung dieser Leistungen erfolgt in den meisten Fällen durch das Betreuungspersonal. Abgerechnet werden diese Leistungen mit dem jeweiligen Dienstleistenden. 19 5. Wie kann das Betreute Wohnen finanziert werden? Das Betreute Wohnen wird in der Regel aus eigenen finanziellen Mitteln bestritten. Für Menschen, die Grundsicherungsleistungen beziehen, sollte vor einem Umzug in eine solche Einrichtung unbedingt eine Abstimmung mit dem Amt für Wohnen und Grundsicherung erfolgen. Ein Umzug kann prinzipiell erfolgen, wenn Sie älter als 65 Jahre sind und die Miete angemessen im Sinne der Sozialhilfe ist. Einzelfallentscheidungen sind möglich. 20 Nach erfolgter Abstimmung wird das Amt für Wohnen und Grundsicherung neben der Miete in diesen Fällen auch die Betreuungspauschale finanzieren, soweit die eigenen Einkünfte und Rücklagen dafür nicht ausreichen. Zudem können Beihilfen für den Umzug und notwendige Mietsicherheiten beantragt werden. Sie können mögliche Ansprüche auf finanzielle Unterstützung auch prüfen lassen, wenn Sie bisher keine Grundsicherungsleistungen erhalten. Es gibt in Kiel eine Reihe von Einrichtungen des Betreuten Wohnens, bei denen die Angemessenheit der Unterkunftskosten unabhängig von der geltenden Mietobergrenze angenommen werden kann. Es handelt sich dabei um öffentlich geförderte Wohnungen sowie die Wohnungen des AWO-Servicehauses Mettenhof, für die Sie einen Wohnberechtigungsschein benötigen. Diese finden Sie gekennzeichnet in der Liste der Einrichtungen des Betreuten Wohnens in Kapitel 9. Hinweis: Das Vorhandensein einer Pflegestufe ist für die Finan zierung des Betreuten Wohnens unerheblich; sie ermöglicht jedoch unter anderem, Leistungen der Pflegekasse für die häusliche Pflege in Anspruch nehmen zu können. Bei weiteren Fragen zur Pflege wenden Sie sich bitte an Ihre Pflegekasse oder den Pflegestützpunkt in der Landeshauptstadt Kiel. Die Kontaktdaten finden Sie in Kapitel 7. 6. Was sollte vor einem Umzug in eine betreute Wohnanlage beachtet werden? Zunächst einmal sollten Sie sich darüber im Klaren sein, dass auch in der eigenen Häuslichkeit -also vor einem Umzug in eine Einrichtung des Betreuten Wohnens- bei zunehmender Bedürftigkeit viele Unterstützungsleistungen, zum Beispiel über ambulante Pflegedienste angeboten und in Anspruch genommen werden können. Der Wunsch, auch bei Pflegebedürftigkeit in der eigenen Wohnung bleiben zu können, wurde bereits in der Broschüre „Gut gepflegt im eigenen Zuhause“, die zusammen mit dem Pflegestützpunkt in der Landeshauptstadt Kiel erarbeitet wurde, aufgegriffen. Nähere Informationen erhalten Sie dazu im Pflegestützpunkt. Die Kontaktdaten finden Sie in Kapitel 7. Die Erwartungen an eine betreute Wohnanlage („Betreutes Wohnen“) sind abhängig von den persönlichen Lebensumständen und somit sehr unterschiedlich. Bevor Sie dorthin umziehen, sollten Sie sich einen Überblick über die in Frage kommenden Angebote verschaffen und diese möglichst auch persönlich kennenlernen. Vereinbaren Sie einen Termin mit der Vermieterin oder dem Vermieter und lassen Sie sich in Ruhe alles zeigen. Schauen Sie sich in der Umgebung um. Wenn möglich sprechen Sie mit Menschen, die dort wohnen; vielleicht besteht auch die Möglichkeit an einer Veranstaltung teilzunehmen. Empfehlenswert ist es ebenfalls sich von einer Person Ihres Vertrauens zur Besichtigung und den Gesprächen begleiten zu lassen. So können Sie Eindrücke austauschen und sicher gehen, dass alle wichtigen Aspekte angesprochen werden. In jedem Fall sollten Sie prüfen, ob sich Ihre Wünsche und Bedürfnisse mit den Angeboten in Einklang bringen lassen. Wichtig ist dabei, sich die im Betreuungsvertrag angegebenen Leistungen ausführlich erläutern zu lassen und mit den tatsächlich angebotenen Leistungen und den Kosten zu vergleichen. 21 Im Anhang finden Sie dazu eine Checkliste, die Ihnen bei der Auswahl und auch dem Vergleich mehrerer Wohnanlagen behilflich sein kann, um alle wichtigen Kriterien zu berück sichtigen (siehe Kapitel 8). Darüber hinaus muss auch die Frage der Finanzierung im Vorfeld des Vertragsabschlusses geklärt werden. Dazu beachten Sie bitte die Erläuterungen in Kapitel 5. Beachten Sie bitte auch, dass bei den meisten Wohnungen des Betreuten Wohnens lange Wartezeiten existieren und oft viel Zeit vergeht, bis eine Wohnung angemietet werden kann. Eine Lösung für den Not- oder Ernstfall ist das Betreute Wohnen nicht. Es ist sinnvoll, sich rechtzeitig damit zu beschäftigen und darauf vorzubereiten. Gedacht ist diese Einrichtungsform in erster Linie für Menschen, die noch relativ rüstig sind und die Angebote auch in Anspruch nehmen können. 22 7. Informationen und Kontaktadressen Die jeweiligen Vermieterinnen oder Vermieter des Betreuten Wohnens der beigefügten Liste erfahren Sie jeweils bei den angegebenen Ansprechpersonen der Einrichtungen. Zu Fragen nach geplanten Bauvorhaben wenden Sie sich bitte an die Baugesellschaften. Informationen dazu werden ebenfalls in der Presse veröffentlicht. Unter www.wohnprojekte-sh.de erhalten Sie Informationen zu Wohnprojekten. Pflegestützpunkt in der Landeshauptstadt Kiel im Amt für Soziale Dienste Stephan-Heinzel-Straße 2 (Wilhelmplatz) 24116 Kiel Telefon: 0431 901-3627/-3696 • Fax: 0431 901-63216 E-Mail:[email protected] Internet:www.kiel.de/aelterwerden Sprechzeiten: Mo., Di., Do., Fr. von 8.30 –12.30 Uhr Do. 14.00 –17.00 Uhr sowie nach Vereinbarung Amt für Wohnen und Grundsicherung Neues Rathaus Andreas-Gayk-Straße 31 24103 Kiel Telefon: 115 (Behördennummer) Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein Beratungsstelle Kiel Andreas-Gayk-Straße 15 24103 Kiel Telefon: 0431 59099-0 • Fax: 0431 59099-77 E-Mail:[email protected] Internet:www.verbraucherzentrale-sh.de Landeshauptstadt Kiel Beratungsstelle für barrierefreies Bauen Fleethörn 9 24103 Kiel Telefon: 0431 901-2518 E-Mail:[email protected] 23 Bundesarbeitsgemeinschaft der Senioren-Organisationen e. V. (BAGSO) Bonngasse 10 53111 Bonn Telefon: 0228 24999318 E-Mail:[email protected] Internet:www.bagso.de BundesInteressenvertretung der Nutzerinnen und Nutzer von Wohn- und Betreuungsangeboten im Alter und bei Behinderung e. V. (BIVA) Siebenmorgenweg 6 – 8 53229 Bonn Telefon: 0228 909048-0 • Fax: 0228 909048-22 E-Mail:[email protected] Internet:www.biva.de Pflegeportal des Ministeriums für Soziales, Gesundheit, Wissenschaft und Gleichstellung Internet:www.pflege.schleswig-holstein.de 24 Kieler Mieterverein e. V. Eggerstedtstraße 1 24103 Kiel Telefon: 0431 97919-0 • Fax: 0431 97919-30/-31 E-Mail:[email protected] Internet:www.kieler-mieterverein.de Koordinationsstelle für innovative Wohn- und Pflegeformen im Alter – KIWA im Ministerium für Soziales, Gesundheit, Wissenschaft und Gleichstellung des Landes Schleswig-Holstein Adolf-Westphal-Str. 4 24143 Kiel Telefon: 0431 988-5463/-7491 • Mobil: 0151 59106356 E-Mail:[email protected] Kompetenzzentrum Demenz Alter Kirchenweg 33 – 41 22844 Norderstedt Telefon: 040 60926-424/-420 E-Mail:[email protected] ARGE-SH Arbeitsgemeinschaft für zeitgemäßes Bauen GmbH Walkerdamm 17 24103 Kiel Telefon: 0431 6636912 • Fax: 0431 6636969 E-Mail:[email protected] 8. Checkliste zum Vergleich verschiedener Angebote des Betreuten Wohnens In vielen Veröffentlichungen und Ratgebern zum Betreuten Wohnen finden sich sogenannte Checklisten, die über unsere Empfehlungen hinaus unterschiedlich detailliert den Abgleich persönlicher Wohnbedürfnisse mit den tatsächlichen Konditionen der jeweiligen Anbieterin oder dem Anbieter ermöglichen. Sie finden hier mit freundlicher Genehmigung der Bundesarbeitsgemeinschaft der Senioren-Organisation (BAGSO) e.V. und der BundesInteressenVertretung der Nutzerinnen und Nutzer von Wohn- und Betreuungsangeboten im Alter und bei Behinderung e.V. (BIVA), die Checkliste, die von dort erarbeitet wurde. Die Checkliste kann auch im Internet unter www.bagso.de/ publikationen gelesen und heruntergeladen werden. Hinweise zur Benutzung Die Fragen lassen sich mit „ja“, „teilweise ja“, „nein“ beantworten. So können in die dafür vorgesehenen Spalten bei „ja“ 1 Punkt, bei „teilweise ja“ ½ Punkt und bei „nein“ 0 Punkte eingetragen werden. Zählen Sie diese Punkte für jeden der sechs Themenbereiche zusammen (Achtung: der Vierte Themenbereich hat 3 Unterteilungen und damit 3 Summen). Alle Summen tragen Sie am Ende der Checkliste ein. Im so entstehenden „Profil“ zeigen sich die Stärken des Hauses. Die erreichten Punktzahlen verschaffen Ihnen einen Überblick über die Qualität und geben zusammen mit der Preisliste einen Hinweis auf das Preis- Leistungs-Verhältnis. 25 JA = 1 Punkt, TEILWEISE JA = 1/2 Punkt, NEIN = 0 Punkte Fragen 1. Standort, Lage und Umfeld Haus 1 Haus 2 Haus 1 Haus 2 Gefallen Ihnen die Lage und das Äußere des Hauses? Sagt Ihnen die Größe des Hauses zu? Fördert die Bauweise des Hauses (Hinweistafeln, unterstützende Farbgebung ...), dass Sie sich schnell im Haus zurechtfinden? Entspricht die Umgebung Ihren Vorstellungen, z. B. ein ruhiges Wohnumfeld? Hat das Haus eine Gartenanlage? Sind öffentliche Verkehrsmittel innerhalb von 500 Metern erreichbar? Sind innerhalb des Hauses, der Anlage oder in unmittelbarer Nähe (max. 500 Meter) Einkaufsmöglichkeiten, Restaurant, Café, Bank, Post, Frisör, Bibliothek, Arztpraxen, Apotheken, Optiker vorhanden? Gibt es in unmittelbarer Nähe (max. 500 Meter) eine Grünanlage oder einen Park mit Bänken? 26 Gibt es in der Nähe: Schwimmbad, Kino, Theater, andere Sport- und Bildungseinrichtungen? Gibt es in der Nähe: Seniorentreffs, Bürgertreffs? Sind Ihre Kirche oder kirchliche Einrichtungen in der Nähe? Sonstiges: Summe: 2. Ausstattung des Hauses Empfinden Sie die Atmosphäre des Hauses als angenehm und freundlich? (z. B. Einrichtung mit Sitzecken, Bildern, Pflanzen, Dekorationen, Helligkeit der Räume …) Sind der Zugang zum Haus und der Gemeinschaftsbereich des Hauses barrierefrei ausgestattet? Barrierefrei heißt hier z. B.: keine Türschwellen, stufenloser Zugang zu allen Bereichen, rollstuhlgerechte WCs, Abstand zwischen den Wänden mind. 120 cm. 4 Betreutes Wohnen: Informationen und Checkliste JA = 1 Punkt, TEILWEISE JA = 1/2 Punkt, NEIN = 0 Punkte Fragen Haus 1 Haus 2 Haus 1 Haus 2 Gibt es multifunktionelle Räume für Sport, Vorträge, private Feiern, Werkraum, Hobbyraum? Gibt es einen Waschkeller mit Waschmaschinen und Trocknern? Sind Stellplätze für Hilfsmittel vorhanden? (z. B. Rollator, Rollstuhl) Gibt es einen Stellplatz für das Auto? Gibt es Gästezimmer oder Besucherappartements? Sonstiges: Summe: 3. Angaben zur Wohnung Ist die für Sie interessante Wohnung groß genug? Notieren Sie sich die Quadratmeterzahl hinter der Bewertung. 27 Ist die Wohnung barrierefrei gebaut? Barrierefrei heißt hier z. B.: keine Schwellen, Türbreite mind. 80 cm, zwischen zwei Wänden mind. 120 cm Platz, vor Küchen und Sanitäreinrichtungen 120 cm Freiraum, bodengleiche Dusche, Waschtische mit Unterputz- oder Flachaufputzsiphon. Ist die Wohnung hell und sonnig? Achten Sie auf die Größe der Fenster und die Lage der Wohnung, z. B. eine Südost- oder Südwestlage. Haben Sie im Sitzen freie Sicht nach draußen? Sind die Bereiche für Wohnen, Schlafen und Kochen räumlich getrennt? Gibt es einen Balkon oder eine Terrasse? Gibt es eine Küche (oder Küchenzeile)? Können Sie in der Küche Tätigkeiten im Sitzen verrichten? Verfügt die Küche über ein Fenster oder ist sie zumindest gut belüftet? Verfügt das Bad über ein Fenster oder ist es zumindest gut belüftet? 5 JA = 1 Punkt, TEILWEISE JA = 1/2 Punkt, NEIN = 0 Punkte Fragen Haus 1 Haus 2 Gibt es einen Abstellraum innerhalb der Wohnung? Ist die Wohnung gut isoliert und geräuscharm – zu den Nachbarn, nach draußen, z. B. durch SchallSchutzfenster? Sind Installationen zu Ihrer eigenen Sicherheit (z. B. Rauchmelder, Sicherheitsschalter an Küchenherden) und zu Ihrem Komfort (z. B. Internetanschluss) schon eingerichtet? Sind Vorkehrungen gegen Einbruch und Diebstahl getroffen, z. B. durch Weitwinkel-Türspion, Sicherheitsschlösser, Gegensprechanlage? Sind Haustiere erlaubt? Sonstiges: 28 Summe: 4. Betreuungsangebot Bitte beachten Sie, dass bei manchen Häusern Dienste zur Betreuung bereits im Grundservice enthalten sind, die bei anderen als Wahlleistung im Angebot sind. Dies kann sich in den unterschiedlichen Höhen der pauschalen Beiträge niederschlagen. Überprüfen Sie deshalb auch, ob Sie alle Leistungen des Grundservice eines Hauses regelmäßig in Anspruch nehmen. Selten wahrgenommene Dienstleistungen sind in der Regel als Wahlleistung günstiger. 4a. Grundservice Gibt es im Haus eine qualifizierte Betreuungs- oder Kontaktperson (z. B. Sozialarbeiter, Krankenschwester) des Trägers, die Hilfestellungen bei Problemen leistet? Ist die Betreuungs- oder Kontaktperson werktags leicht erreichbar? Abklärung des zeitlichen Umfangs! Existiert eine Vertretungsregelung? Gibt es einen Hausnotruf? (mindestens an zwei Stellen in der Wohnung auslösbar, aktivierter 24-Stunden-Notruf-Dienst, qualifiziertes Personal in der Notrufzentrale) Gibt es einen Hausmeisterservice? Gibt es eine Gebäudereinigung und einen Winterdienst? 6 Haus 1 Haus 2 Betreutes Wohnen: Informationen und Checkliste JA = 1 Punkt, TEILWEISE JA = 1/2 Punkt, NEIN = 0 Punkte Fragen Haus 1 Haus 2 Gibt es Freizeitangebote innerhalb des Hauses, z. B. Feste, Vorträge, Filme, kreative Angebote? Lassen Sie sich das aktuelle Programm zeigen! Gibt es die Organisation von Freizeitangeboten außerhalb des Hauses mit Fahrdienst, z. B. Ausflüge, Theaterund Kinobesuche, zu Volksfesten? Gibt es Unterstützung bei Behördenkontakten und bei Beantragung von Leistungen der Kostenträger? Gibt es die Vermittlung von Dienstleistungen wie Handwerkern, Haushaltshilfen, Pflegediensten? Sonstiges: 29 Summe: 4b. Wahlleistungen: gibt es...? Haus 1 Haus 2 Einkaufsdienste? Wohnungsreinigung? Wäschedienste? Essen auf Rädern? warmen Mittagstisch im Haus? Reparaturleistungen? weitere handwerkliche Leistungen? Fahr- und Begleitdienste? Angebote mit dem Akzent auf Kur und Wellness? medizinische und therapeutische Angebote? Hilfe bei vorübergehender Krankheit? Wenn ja, Abklärung welcher Art und über welchen Zeitraum! ambulante Pflegedienste? Gibt es eine Übersicht über die Preise der Wahlleistungen? Sind die Anbieter der Wahlleistungen frei wählbar? 7 JA = 1 Punkt, TEILWEISE JA = 1/2 Punkt, NEIN = 0 Punkte Fragen Haus 1 Haus 2 Haus 1 Haus 2 Haus 1 Haus 2 Sonstiges: Summe: 4c. Pflege und Krankenpflege Ist eine Kurzzeitpflege innerhalb der Wohnung (1 Punkt) oder in der Anlage (1/2 Punkt) möglich? Können Sie bei hoher Pflegebedürftigkeit (Pflegestufe III) in der Wohnung verbleiben oder innerhalb der Anlage auf eine Pflegestation ziehen? (1 Punkt) Oder haben Sie, falls sich Ihr Zustand verändert, in einer kooperierenden Pflegeeinrichtung eine Option auf einen Pflegeplatz? (1/2 Punkt) 30 Gibt es Kooperationen mit ehrenamtlichen Diensten, z. B. Besucherdienst, Hospizdienst? Gibt es einen hauseigenen ambulanten Pflegedienst? Sind die Anbieter von Pflege/Krankenpflege frei wählbar? Sonstiges: Summe: 5. Atmosphäre im Haus und Bewohnerinteressen Fühlen Sie sich im Hause willkommen? (z. B. Verhalten des Personals bei Ihrem Besuch, Eingehen auf Ihre Fragen …) Gibt es Bewohnertreffen im Haus? Gibt es eine Bewohnervertretung? 8 Betreutes Wohnen: Informationen und Checkliste JA = 1 Punkt, TEILWEISE JA = 1/2 Punkt, NEIN = 0 Punkte Fragen Haus 1 Haus 2 Haus 1 Haus 2 Sonstiges: Summe: 6. Vertrag Gibt es im Vertrag eine genaue Übersicht über den Grundservice? Gibt es im Vertrag eine genaue Übersicht über den Wahlservice? Ist eine Preisliste über die Wahlleistungen als Information beigefügt? Sind Eigenbedarfskündigungen ausgeschlossen oder ist zumindest eine Sonderregelung vorgesehen, die bei Eigenbedarfskündigung eine vergleichbare Wohnung innerhalb der Anlage garantiert? 31 Sonstiges: Summe: Profil der Häuser Haus 1 Haus 2 1. Standort, Lage und Umfeld 2. Ausstattung des Hauses 3. Angaben zur Wohnung 4. Betreuungsangebot a. Grundservice b. Wahlleistungen c. Pflege und Krankenpflege 5. Atmosphäre im Haus und Bewohnerinteressen 6. Vertrag Summe „Profil der Häuser“ gesamt: 9 JA = 1 Punkt, TEILWEISE JA = 1/2 Punkt, NEIN = 0 Punkte Fragen Preise für… Haus 1 Haus 2 Monatliche Preise Gesamtmiete/Kaltmiete. Notieren Sie sich den Quadratmeterpreis der jeweiligen Wohnung hinter dem Mietpreis. Nebenkosten Grundservice (Betreuungspauschale) Wahlleistungen, die extra bezahlt werden müssen. Wählen Sie hier bitte die Leistungen aus, die für Sie bereits jetzt oder in Zukunft interessant sind. Wahlleistung 1 Wahlleistung 2 Wahlleistung 3 Wahlleistung 4 Wahlleistung 5 Summe der monatlichen Kosten: Einmalige Zahlungen 32 Aufnahmegebühr, Darlehen oder Kaution Renovierungskosten (nur bei Einrichtungen, die nicht unter das Wohn- und Betreuungsgesetz fallen, das solche Kostenübernahme verbietet), Einbauküche o. Ä. Wie hoch werden die Darlehen, Kautionen und Sonstiges verzinst? Notieren Sie sich den Zinssatz. Sonstiges: 10 9. Einrichtungen des „Betreuten Wohnens in Kiel“ Die Auflistung der Einrichtungen auf den kommenden Seiten erfolgt sortiert nach Postleitzahlen. Angegeben sind jeweils die Kontaktdaten der Anbietenden der jeweiligen Betreuungsdienstleistungen. Die Vermietungen erfolgen über verschiedene Wohnungsbaugesellschaften, die dort erfragt werden können. Bei den öffentlich geförderten Wohnungen sowie den Wohnungen im AWO Servicehaus Mettenhof ist nach vorheriger Absprache mit dem Amt für Wohnen und Grundsicherung in der Regel eine Aufnahme möglich. 33 Straße Schaßstraße 16 Prüne 23 Schülperbaum 22 Fleethörn 42 Blocksberg 23 Walkerdamm 8 –12 Jungfernstieg 11 –15 Körnerstraße 19 Einrichtung DRK Betreutes Wohnen Zur Eiche I DRK Betreutes Wohnen Zur Eiche II DRK Betreutes Wohnen Schülperbaum DRK Betreutes Wohnen Fleethörn DRK Betreutes Wohnen Blocksberg DRK Betreutes Wohnen Walkerdamm Stiftung Gesellschaft freiwilliger Armenfreunde Stiftung Gesellschaft freiwilliger Armenfreunde 24103 Kiel 24103 Kiel 24103 Kiel 24103 Kiel 24103 Kiel 24103 Kiel 24103 Kiel 24103 Kiel Plz, Ort Frau Kahlke-Lohnert Frau Kahlke-Lohnert Frau Grothkopf Frau Bischof Frau Bischof Frau Robert Frau Gramann Frau Clauser Ansprechperson Tel.: 220392-0 info@ kaiser-wilhelm-1-stift.de Tel.: 220392-0 info@ kaiser-wilhelm-1-stift.de Tel.: 24039842 bwwalkerdamm@ drk-kiel.de Tel.: 2403277 [email protected] Tel.: 2607040 [email protected] Tel.: 2000313 bwschuelperbaum@ drk-kiel.de Tel.: 673520 [email protected] Tel.: 678563 [email protected] Telefon, E-Mail 34 nein nein nein nein nein nein nein nein Öffentl. Förderung ja, im KaiserWilhelmStift ja, im KaiserWilhelmStift ja nein ja Z ja Z Mittagstisch möglich ja, auch im KaiserWilhelmStift ja, auch im KaiserWilhelmStift ja ja ja ja ja ja Gruppenraum 11 30 41 22 37 32 40 40 Wohnun- gen Straße Möllingstraße 16 Klosterkirchhof 11 Dammstraße 56 Lehmberg 20 – 22 Schauenburger Straße 9 –11 Schauenburger Straße 1 – 3 Gneisenaustraße 6 – 8 Einrichtung Stiftung Gesellschaft freiwilliger Armenfreunde Altstadtresidenz ProSenis Pflege und Wohnen mit Service Hilfswerk der Deutschen Unitarier Servicewohnen Pflege Diakonie Altholstein Senioren-Domizil Lehmberg DRK Betreutes Wohnen Schauenburger I DRK Betreutes Wohnen Schauenburger II DRK Betreutes Wohnen Gneisenaustraße 24105 Kiel 24105 Kiel 24105 Kiel 24105 Kiel 24103 Kiel 24103 Kiel 24103 Kiel Plz, Ort Frau Ranocha Frau Einfeldt Frau Einfeldt Frau Griese Frau Graap Frau Pavkovic Frau Kahlke-Lohnert Ansprechperson Öffentl. Förderung nein nein ja nein nein nein nein Telefon, E-Mail Tel.: 220392-0 info@ kaiser-wilhelm-1-stift.de Tel.: 9065-0 senioreneinrichtung-kiel@ prosenis.de Tel.: 8868414 [email protected] Tel.: 5772 93 Pflege-kielmitte@ diakonie-altholstein.de Tel.: 2202541 bwschauenburger @drk-kiel.de Tel.: 2202541 bwschauenburger @drk-kiel.de Tel. : 2207830 [email protected] 35 nein ja ja ja, im Alten zentrum St. Nicolai nein ja ja, im KaiserWilhelmStift Mittagstisch möglich ja ja ja ja ja, in der Beseler allee 40 ja ja, im KaiserWilhelmStift Gruppenraum 16 35 35 57 50 35 13 Wohnun- gen Straße Feldstraße 247 a Sukoring 2 – 4 Am Wohld 1 – 5 Vaasastraße 2 Vaasastraße 25 Vaasastraße 2 a Lübscher Baum 6 Von-der-GoltzAllee 2 Harmsstraße 104 –122 Im Brauereiviertel 15 –19 Einrichtung DRK SeniorenWohnanlage Mercatorwiese AWO Servicehaus Suchsdorf AWO Servicehaus Am Wohld AWO Servicehaus Mettenhof AWO Wohnen mit Service AWO Wohnen mit Service AWO Servicehaus Lübscher Baum Residenz Waldwiese Pflege Diakonie Kieler Stadtkloster Residenz am Park DRK Betreutes Wohnen Brauereiviertel 24118 Kiel 24114 Kiel 24113 Kiel 24113 Kiel 24109 Kiel 24109 Kiel 24109 Kiel 24109 Kiel 24107 Kiel 24106 Kiel Plz, Ort Frau Zychski Frau Peißig Frau Back Herr Schumann Frau Weber Frau Weber Frau Weber Herr Schneider Herr van Meer Frau Trost Ansprechperson Tel.: 8950896 [email protected] Tel.: 2608400 [email protected] Tel.: 64660 info@ residenz-waldwiese.de Tel.: 640080 robert.schumann @awo-sh.de Tel.: 5333010 [email protected] Tel.: 5333010 [email protected] Tel.: 5333010 [email protected] Tel.: 535900 uwe.schneider@ awo-sh.de Tel.: 982619-0 marcus.vanmeer@ awo-sh.de Tel.: 3890355 [email protected] Telefon, E-Mail 36 nein ja (27) nein ja ja ja nein ja (10) ja ja Öffentl. Förderung ja ja ja ja ja ja ja ja ja nein Mittagstisch möglich ja ja ja ja ja ja ja ja ja ja Gruppenraum 36 58 60 42 13 24 224 57 67 35 Wohnun- gen Sandkrug 34 Gustav-SchatzHof 14 –18 Verbindungs straße 2 Jettkorn 16 Wischhofstr. 76 Peter-HansenStraße 126 –130 AWO Pflegedienste Kiel gGmbH Betreutes Wohnen im Sandkrug Seniorenwohn anlage Gustav-Schatz-Hof Diakonie Altholstein Wohnen und Leben Karlstal. Pflege SH. Servicekompa tibles Wohnen Kieler Stadtkloster Lisa-Hansen-Haus Wohnen mit Service AWO Servicehaus Wellingdorf AWO Servicehaus Ellerbek *mit Servicevertrag Straße Einrichtung 24148 Kiel 24148 Kiel 24146 Kiel 24143 Kiel 24143 Kiel 24143 Kiel Plz, Ort Frau Martini Herr Gräfe Frau Block Herr Waßmuth Frau Lankau Frau Hoch Ansprechperson Öffentl. Förderung ja ja ja (21) ja (14) ja ja Telefon, E-Mail Tel.: 77293 [email protected] Tel.: 26092330 pflege-gsh@ diakonie-altholstein.de Tel.: 696798-21 [email protected] Tel.: 2603830 [email protected] Tel. 23726-0 [email protected] Tel.: 585993-0 yvonne.martini @awo-sh.de 37 ja ja ja (ja) ja ja Mittagstisch möglich ja ja ja (ja) ja ja Gruppenraum 48 63 41 23 94 120, 80* Wohnun- gen Wahlestraße 22 – 28 Boksberg 6 – 8 Stettiner Platz 2 – 3 Funkstellenweg 2 Betreutes Wohnen Diakonie Altholsein AWO Servicehaus Boksberg DRK Betreutes Wohnen Förde Domizil DRK Betreutes Wohnen Schilksee-Park Rosenhain 24159 Kiel 24159 Kiel 24149 Kiel 24148 Kiel Plz, Ort Frau Blank Frau BittnerFreiheit Herr Gosch Frau Schröder Ansprechperson Tel.: 372551 [email protected] Tel.: 396339 bsfriedrichsort @drk-kiel.de Tel.: 209610 [email protected] 726616 Telefon, E-Mail ja (129) nein ja ja Öffentl. Förderung ja, MontagFreitag ja ja ja, MontagFreitag Mittagstisch möglich Z= Zusatzleistung. Der Mittagstisch wird dann eingerichtet, wenn eine größere Anzahl der Bewohnerinnen und Bewohner es benötigen. Straße Einrichtung 38 ja ja ja ja Gruppenraum 170 44 72 83 Wohnun- gen
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