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Betreutes Wohnen in Kiel
Informationen und Entscheidungshilfen
für ein selbständiges Leben im Alter
Amt für Soziale Dienste
1
Impressum
Herausgeberin:
Landeshauptstadt Kiel
Amt für Soziale Dienste
Stephan-Heinzel-Straße 2
24116 Kiel
mit Unterstützung des Pflegestützpunktes
in der Landeshauptstadt Kiel
Text:
Pflegestützpunkt in der Landeshauptstadt Kiel
Checkliste (ab S. 25) erarbeitet von der Bundesarbeits­­­gemein­schaft der
­ enioren-Organisationen (BAGSO) und der ­BundesInteressenvertretung
S
der Nutzerinnen und Nutzer von Wohn- und Betreuungsangeboten im
Alter und bei­­Behinderung e. V. (BIVA)
Bildnachweis:
shutterstock: Elena11, Monkey Business Images, Anna Lurye, SpeedKingz;
Fotolia.com: bernanamoglu, Ingo Bartussek, Hunor Kristo, mma23
Gestaltung:
schmidtundweber, Kiel
Druck:
Schmidt & Klaunig, Kiel
1. Auflage, 4000 Stück, Juli 2015
Haftungsausschluss:
Die Landeshauptstadt Kiel übernimmt keinerlei Gewähr für die Aktualität,
Korrektheit, Vollständigkeit oder Qualität der bereitgestellten Informationen.
Haftungsansprüche gegen die Herausgeberin, welche sich auf Schäden
materieller oder ideeller Art beziehen, die durch die Nutzung oder Nichtnutzung der dargebotenen Informationen bzw. durch die Nutzung fehlerhafter und unvollständiger Informationen verursacht wurden, sind grundsätzlich ausgeschlossen.
Betreutes Wohnen in Kiel
Informationen und Entscheidungshilfen
für ein selbständiges Leben im Alter
Vorwort
Liebe Kielerinnen und Kieler,
mit zunehmendem Alter ergeben sich immer wieder Anlässe,
sich mit der eigenen Wohnsituation zu beschäftigen. Wenn die
Kinder aus dem Haus gezogen sind, das Berufsende erreicht ist,
die Partnerin oder der Partner verstorben ist, machen sich viele
Gedanken über die Gestaltung der Zukunft. Zudem machen das
Bücken und Knien beim Staubsaugen und Feudeln sowie das
Treppensteigen und Tragen schwerer Einkaufstaschen immer
mehr Mühe.
4
Mit dem Älterwerden ändern sich die persönlichen Ansprüche
an das Wohnen und die Anforderungen an die Wohnbedingungen. Zudem steigt das Bedürfnis nach Sicherheit – einer Sicherheit, die das familiäre Umfeld so oft nicht mehr gewährleisten
kann. Gleichzeitig besteht der Wunsch, solange wie möglich in
den eigenen vier Wänden bleiben zu können. Auf die Selbständigkeit und damit einhergehende persönliche Freiheit möchte
niemand so schnell verzichten, sie soll so lange wie möglich
aufrecht erhalten und bewahrt werden. Aber auch das Bedürfnis, im Alter am gesellschaftlichen Leben teilnehmen und sich
mit Gleichgesinnten austauschen zu können, gewinnt zunehmend an Bedeutung.
Auf dieser Grundlage hat sich das „Betreute Wohnen“ zu e
­ iner
ansprechenden Wohnform entwickelt. In einem gemieteten
oder erworbenen Wohnraum selbständig einen eigenen Haushalt führen und gleichzeitig gewisse Betreuungsleistungen in
Anspruch nehmen zu können, weckt immer mehr das Interesse
vieler Menschen. Die Wahl einer entsprechenden Wohnanlage
fällt allerdings bei der Vielzahl der unterschiedlichen Angebote
nicht leicht.
Diese Broschüre enthält grundsätzliche Informationen zum
„Betreuten Wohnen“, bietet gleichzeitig aber auch Entscheidungshilfen und Denkanstöße, damit die individuellen Wünsche und Vorstellungen mit den Gegebenheiten im künftigen
Zuhause möglichst übereinstimmen. Am Ende dieser Broschüre finden Sie daher eine Checkliste zum Vergleichen verschiedener Angebote des „Betreuten Wohnens“ als auch eine
Übersicht über die in Kiel bestehenden diesbezüglichen Einrichtungen.
Ich würde mich freuen, wenn diese Broschüre für Sie zu einer
guten Unterstützung bei Ihrer Wahl für das passende Wohnangebot im Alter wird. Zögern Sie nicht, bei Fragen die kostenlose und neutrale Beratung des Pflegestützpunktes in der
Landeshauptstadt Kiel in Anspruch zu nehmen.
Gerwin Stöcken
Stadtrat für Soziales, Gesundheit,
Wohnen und Sport
Kiel, im Juli 2015
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Inhalt
1. Was ist „Betreutes Wohnen“? ............................................... 8
2. Welche Standards gibt es für das Betreute Wohnen? ...... 11
Exkurs: Barrierefreiheit ......................................................... 11
Merkmale barrierefreier Wohnungen .................................. 12
3. Was regeln Miet- und Betreuungsvertrag? ........................
a) Mietvertrag und Miete .....................................................
Exkurs: Das Wohn- und
Betreuungsvertragsgesetz ..............................................
b) Der Betreuungsvertrag ....................................................
14
14
15
17
4. Welche Service-Leistungen werden in der Regel
angeboten? ............................................................................ 18
a)Grundleistungen .............................................................. 18
b) Zusatz- oder Wahlleistungen .......................................... 19
5. Wie kann das Betreute Wohnen
finanziert werden? ................................................................ 20
6. Was sollte vor einem Umzug in eine
betreute Wohnanlage beachtet werden? ........................... 21
7. Informationen und Kontaktadressen .................................. 23
8. Checkliste zum Vergleich verschiedener Angebote
des Betreuten Wohnens ....................................................... 25
9. Einrichtungen des Betreuten Wohnens in Kiel .................. 33
7
1. Was ist „Betreutes Wohnen“?
Der Begriff „Betreutes Wohnen“ ist gesetzlich nicht geschützt.
Immer wieder werden Ihnen daher verschiedene Bezeichnungen oder Begriffe für eine Wohnform mit gleichem oder
ähn­lichem Grundinhalt begegnen, wie „Service-Wohnen“,
­„Wohnen mit Service“, „Unterstütztes Wohnen“ oder „Servicekompatibles Wohnen“. Im Folgenden wird als Überbegriff für
die verschiedenen Bezeichnungen vom „Betreuten Wohnen“
die Rede sein.
8
Die grundlegende Idee des Betreuten Wohnens ist es, die
Unabhängigkeit und private Atmosphäre, die ein eigener ­
Haushalt bieten, mit der Möglichkeit zu verbinden, auf Unter­
stützungsleis­tungen zurückgreifen zu können. Betreutes
Wohnen ist eine Wohnform, die speziell auf die Bedürfnisse
und A
­ nsprüche älterer Menschen ausgerichtet ist. Auch bei
zunehmendem Hilfebedarf bleibt es Ziel, eine dauerhafte,
­selbständige Lebensführung in der eigenen Wohnung sowie
Teilhabe am öffentlichen Leben zu ermöglichen. Es existieren
jedoch keine eindeutig festgelegten Kriterien, Qualitätsanfor­
derungen oder Merkmale für diese Wohnform. Daher verbergen sich hinter den Bezeichnungen häufig unterschiedliche
­Angebotsarten und Leistungsqualitäten.
Generell sind die Angebote gekennzeichnet durch die Ver­
knüp­fung eines Miet- oder Kaufvertrages über eine „alters­
gerechte“ Wohnung mit einem Betreuungsvertrag über einen
Grund­service und der Möglichkeit, gesonderte Wahlleistungen in Anspruch zu nehmen. Der Grundservice wird über eine
­monatliche Betreuungspauschale (oder auch Servicepauschale)
abgedeckt, die in jedem Fall entrichtet werden muss; hinsichtlich der Wahlleistungen besteht hingegen keine Abnahme­
verpflichtung (siehe Kapitel 4).
Die Wohnungen entsprechen bezüglich ihrer Lage, Ausstattung
und Zuschnitt den Bedürfnissen Älterer. Sie sind in der Regel in
das allgemeine, soziale und kulturelle Umfeld integriert, zentral
gelegen und zu Fuß oder mit öffentlichen Verkehrsmitteln gut
erreichbar.
Die Höhe des Mietpreises, die Wohnungsgröße und die ange­
botenen Dienstleistungen differieren von Wohnanlage zu
Wohnanlage. Einige Einrichtungen bieten großzügige Aufenthaltsräume und ein vielfältiges Freizeitprogramm. Andere
­Unterkünfte mit gleicher Bezeichnung haben hingegen nur
einige wählbare Sonderleistungen. Der direkte Vergleich der
einzelnen Angebote ist deshalb oft erschwert und eine genaue
Prüfung daher dringend notwendig.
Hinsichtlich der Frage, wie die Versorgung in den einzelnen
Wohnanlagen bei eintretender Pflegebedürftigkeit erfolgen
kann, soll die nachfolgende grobe Skizzierung eine Einschätzung ermöglichen:
a)Wohnanlagen ohne stationäre Pflegeein­richtungen
Ambulante Pflege kann dort bei ent­sprechendem Bedarf
durch einen Pflegedienst Ihrer Wahl in Anspruch genommen
werden. Über ein Hausnotrufsystem kann ferner durch das
Auslösen des Notrufes Kontakt zur Notrufzentrale her­gestellt
und gegebenenfalls Hilfe in die Wege geleitet werden. Die
ständige Erreichbarkeit einer Ansprechperson vor Ort auch
nachts ist nicht gegeben.
b)Wohnanlagen, bei denen eine stationäre Pflegeeinrichtung
im selben Gebäude oder aber im Haupthaus vorhanden ist
Ambulante Pflege kann dort bei entsprechendem Bedarf
durch einen Pflegedienst Ihrer Wahl in Anspruch genommen
werden. Darüber hinaus kann über ein Hausnotrufsystem
durch das Auslösen des Notrufes Kontakt zur Notrufzentrale hergestellt und gege­benenfalls Hilfe in die Wege geleitet
werden. Die stän­dige Erreichbarkeit einer Ansprechperson
vor Ort auch nachts ist nicht zwingend gegeben.
9
c) Kieler AWO Servicehäuser
Mit entsprechender ambulanter und auch teilstationärer
Pflege wird dort in Aussicht gestellt, bis zum Lebensende
in der Wohnung bleiben zu können.
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind ständig innerhalb
des Hauses anwesend und über die Rufanlage (Sozialruf)
Tag und Nacht zu erreichen.
Generell muss also gesagt werden, dass Betreuung im Betreuten Wohnen nicht bedeutet, dass jederzeit eine Betreuungskraft
zur Verfügung steht, sondern dass es zeitweise eine Ansprechperson gibt, die behilflich ist, notwendige Hilfen zu organisieren.
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2. Welche Standards
gibt es für das Betreute Wohnen?
Da der Begriff des Betreuten Wohnens nicht geschützt ist,
gibt es keine gesetzlichen Standards, die für Betreibende des
Betreuten Wohnens einzuhalten sind. Seit 2006 gibt es allerdings die DIN-Norm 77800, nach der sich Einrichtungen des
Betreuten Wohnen zertifizieren lassen können. Sie ist jedoch
rechtlich nicht verbindlich. Mit ihr wurde ein Instrument zur
freiwilligen Qualitätssicherung geschaffen, um den Markt transparenter zu machen. Es handelt sich bei DIN 77800 um eine
Dienstleistungsnorm, in der nicht bauliche Anforderungen den
Schwerpunkt bilden. Sie enthält vielmehr Anforderungen an
die Transparenz des Leistungsangebots, die zu erbringenden
Dienstleistungen, unterschieden nach Grundleistungen/allgemeinen Betreuungsleistungen und Wahlleistungen sowie weitergehende Betreuungsleistungen, das Wohnangebot, die Vertragsgestaltung sowie qualitätssichernde Maßnahmen. Auch
zum Anforderungsprofil für Betreuungspersonen enthält die
Norm Aussagen.
Die betreuten Wohnanlagen unterliegen somit keiner behörd­
lichen Aufsicht und keiner gesetzlichen Kontrolle (im Gegensatz
zu einer Senioren- oder Pflegeeinrichtung).
Exkurs: Barrierefreiheit
Im allgemeinen Sprachgebrauch tauchen verschiedene
Begriffe auf, wie „barrierefrei“, „barrierearm“, „behindertengerecht, „rollstuhlgerecht“, „seniorenfreundlich“ oder
„altengerecht“, die nicht selten zu Missverständnissen
führen. Gesetzlich definiert ist lediglich der Begriff „barrierefrei“ nach dem Behindertengleichstellungsgesetz.
Danach ist eine Wohnung barrierefrei, wenn sie auch für
Menschen mit Behinderung in der allgemein üblichen
Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich
ohne fremde Hilfe zugänglich und nutzbar ist.
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Anforderungen an das barrierefreie Bauen von Wohnungen
sind in der DIN 18040-2 festgelegt, die die bislang gültige DINNorm 18025 ersetzt hat. Im Rahmen baulicher Anordnungen
für Menschen mit eingeschränkter Mobilität verwendet die DIN
18040-2 die Begriffe „barrierefrei“ und „uneingeschränkte Rollstuhlnutzung“.
Hinzuweisen ist in dem Zusammenhang darauf, dass der Gesetzgeber im Geschosswohnungsbau hier zwischen den beiden
Begriffen trennt, eine barrierefreie Wohnung also nicht auch
automatisch für Rollstuhlnutzende geeignet ist. Die Anforderungen an Wohnungen für uneingeschränkte Rollstuhlnutzung
sind weitergehender. Dies betrifft Türbreiten, Wendemöglichkeiten in jedem Raum, die Ausführung des Bades oder die
Höhe von Griffen, Schaltern und Vieles mehr.
Merkmale barrierefreier Wohnungen1
12
ƒƒ S
tufen- und schwellenlose Erreichbarkeit des Hauses,
der Wohnung, der einzelnen Räume, des Duschplatzes
und des Freisitzes (Balkon, Terrasse)
ƒƒ Wahlweise und austauschbar eine ebenerdige Dusche
oder eine Badewanne
ƒƒ Bewegungsflächen, die großzügig bemessen sind
(1,20 x 1,20 m bzw. 1,50 x 1,50 m für Rangiermöglichkeiten
von Rollstühlen)
ƒƒ Türdurchgänge, die mindestens 80 cm (bzw. 90 cm bei
­Rollstuhlnutzung) in der lichten Durchgangsbreite betragen
und 2,05 m hoch sind
ƒƒ Fensterbrüstungen, über die man auch im Sitzen hinausschauen kann (60 cm Höhe bis zum Glas zumindest an
­einem Fenster)
1
Quelle Kompetenzwerk Wohnen
ƒƒ Bedienelemente wie Schalter, Steckdosen und Türdrücker,
die auf einer Höhe von 85 cm angebracht sind
ƒƒ Nach Möglichkeit Handläufe an beiden Seiten einer Treppe,
die keine Wendeltreppe sein sollte
ƒƒ Rampen, die nicht steiler sind als 6 % (alle 6,0 m waage­
rechtes Podest von 1,50 m Länge) mit Radabweisern und
Geländer (85 cm hoch)
ƒƒ Ebene Fußbodenoberflächen aus rutschhemmendem
­Material
Weitere Aspekte der langfristigen Wohnqualitätssicherung2:
ƒƒ Erreichbarkeit der Ablageflächen und Küchen im Sitzen
oder Vorsehen einfacher Umbaumöglichkeiten
ƒƒ Unterfahrbarkeit aller Arbeits- und Tischflächen für
­Rollstühle
13
2
Quelle Kompetenzwerk Wohnen
3. Was regeln Miet- und Betreuungsvertrag?
a)
Mietvertrag und Miete
Die Angebote des Betreuten Wohnens sind in der Regel durch
die Verknüpfung eines Miet- oder Kaufvertrages über eine
­„altersgerechte“ Wohnung mit einem Betreuungsvertrag über
einen Grundservice und der Möglichkeit, gesonderte Wahlleistungen in Anspruch zu nehmen, gekennzeichnet. Während
dabei der Grundservice abgenommen werden muss und über
eine monatliche Betreuungspauschale (oder auch Servicepauschale) abgedeckt wird, besteht hinsichtlich der Wahlleistungen
keine Abnahmeverpflichtung.
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Der Mietvertrag (oder der Erwerb der Eigentumswohnung)
wird mit den genannten Wohnungsbaugesellschaften geschlossen und unterliegt in diesem Fall den verbraucherschützenden
Vorschriften im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB), hier insbeson­
dere dem Mietrecht und dem Recht der allgemeinen Geschäftsbedingungen. Als Mieterin oder Mieter sind Sie für die Einhaltung der vertraglichen Pflichten verantwortlich, genießen aber
einen umfassenden Schutz. Der mit der Eigentümerin/dem
­Eigentümer oder Investorin/Investor abgeschlossene Mietvertrag hat sich an den zwingenden Vorschriften des Mietrechts
zu orientieren. Wie oben beschrieben, gibt es keine gesetzliche
Regelung für die altersgerechte und standardmäßige technische Ausstattung einer Wohnung. Die erwähnte DIN-Norm
77800 (siehe Seite 11) ist in diesem Fall lediglich eine Empfeh­
lung. Wenn für die Wohnanlage Barrierefreiheit und für die
Wohnung bestimmte technische Gegebenheiten gewünscht
werden, sollte dies vertraglich garantiert sein. Eine genormte
Bauweise sollte schriftlich fixiert sein. Angaben wie „Seniorengerechter Wohnraum” reichen nicht aus.
Exkurs:
Das Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz (WBVG)
Werden bei der Vertragsgestaltung (in einem oder auch
mehreren Verträgen) die Vermietung von Wohnraum und
gleichzeitig(!) das Erbringen oder Vorhalten von Pflegeoder Betreuungsleistungen angeboten, wenn also keine
Wahlfreiheit hinsichtlich des Pflege- und Betreuungsdienstes besteht, findet NICHT das Mietrecht, sondern
das Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz (WBVG) Anwendung; dies trifft zum Beispiel auf Alten/Senioren- und
Pflegeheime zu. Aufgrund der fehlenden Wahlmöglichkeit
hält der Gesetzgeber diesen Personenkreis für schutzwürdiger als im Betreuten Wohnen.
Ob bei der Vertragsgestaltung das Wohn-und Betreuungsvertragsgesetz oder das gängige Mietrecht Anwendung
finden, ist oft umstritten und im Zweifel immer juristisch
zu prüfen.
Nähere Informationen erhalten Sie dazu bei der Verbraucherzentrale. Die Kontaktdaten finden Sie in Kapitel 7.
Sollte Mietrecht anwendbar sein, so ist eine Kündigung durch
die Vermieterin oder den Vermieter beispielsweise bei einer
Veränderung Ihres Gesundheitszustandes, insbesondere dem
Eintritt von Pflegebedürftigkeit, nicht zulässig. Vereinbarungen
über eine vorweggenommene Zustimmung zur Verlegung in
ein Pflegeheim sind ebenfalls unzulässig.
Allerdings sollte vor Bezug der Wohnung geklärt werden, ob
zum Beispiel bei Vorliegen einer dauernden, schweren Pflegebedürftigkeit oder einer demenziellen Erkrankung die medi­
zi­nische, pflegerische und psychosoziale Versorgung in der
Wohnanlage gewährleistet werden kann.
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Ein Problem kann bei Mietung einer Eigentumswohnung die
Eigenbedarfskündigung der Vermieterin/des Vermieters nach
§ 573 Absatz 2 Nr. 2 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB)
darstellen. Diese haben ein berechtigtes Interesse an der Beendigung des Mietverhältnisses, wenn die Wohnung für den Eigenbedarf, Familienangehörige oder Angehörige des Haushalts
benötigt wird. Folglich sollte ein Verzicht der Vermieterin/des
Vermieters zu einer Kündigung wegen Eigenbedarfs schriftlich
im Mietvertrag (siehe § 550 BGB) vereinbart werden.
Wenn Mietrecht anwendbar ist, so ist eine Rechtsberatung im
örtlichen Mieterverein sehr empfehlenswert.
Maßstab für die Mietkosten der Wohnungsüberlassung sollte
das ortsübliche Mietniveau für vergleichbare Wohnungsangebote zuzüglich angemessener Zuschläge für besondere bauliche Ausstattung und die Gemeinschaftsflächen sein.
Bei Fragen zur Miethöhe, zu den Nebenkosten oder zum Mietvertrag wenden Sie sich an Ihren lokalen Mieterverein.
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Häuser oder Wohnungen, die öffentlich gefördert bzw. saniert
wurden, haben grundsätzlich einen günstigeren Mietpreis.
Für den Bezug einer geförderten Wohnung ist ein Wohnberechtigungsschein erforderlich. (Näheres siehe Kapitel 5)
Die Wohnungsbaugesellschaften sind für die Vermietungen
bzw. den Verkauf der Wohnungen zuständig. Sie führen häufig
Wartelisten und stehen zudem für Wohnungsbesichtigungen
zur Verfügung.
b)Betreuungsvertrag
Im Zusammenhang mit dem Mietvertrag wird in der Regel in
einem Betreuungsvertrag (Vertrag über Serviceleistungen) die
verpflichtende Abnahme von Grundservice-Leistungen vereinbart. Dieser ist in Bezug auf die Grundleistungen an den Mietvertrag gekoppelt und nicht separat kündbar. Die Betreuung
finanziert sich über eine monatlich zu zahlende feste Pauschale,
unabhängig davon, ob Leistungen in Anspruch genommen
werden oder nicht (Prinzip der Solidargemeinschaft).
In den meisten Einrichtungen ist eine weitergehende Absicherung bei steigendem Betreuungs-und Pflegebedarf durch
Hinzubuchen von Zusatz- oder Sonderleistungen möglich, die
dann ihrerseits kündbar sind. Die einzelnen Leistungen des
Grundservice müssen hinsichtlich ihrer Häufigkeit und ihres
Umfangs klar und deutlich definiert sein.
Die Höhe der Betreuungspauschale variiert in der Praxis. Sie ist
unter anderem vom Leistungsumfang (Betreuung pro Woche),
gegebenenfalls der Bereitstellung des Hausnotrufs als Teil der
Grundleistung sowie der Anzahl der Betreuten abhängig.
Betreuungsträgerinnen/Betreuungsträger sind Wohlfahrtsverbände, Gesellschaften, Unternehmensgruppen und ambulante
Pflegedienste. Sie sind damit zuständig für alle Fragen rund um
die Betreuungsleistungen.
17
4. Welche Service-Leistungen
werden in der Regel angeboten?
a) Grundleistungen
In den meisten Einrichtungen haben sich bestimmte Grund­
leistungen als gängig erwiesen. Dies sind zum Beispiel Beratung und Vermittlung, Unterstützung bei persönlichen Angelegenheiten, Hilfe im akuten Not- und Bedarfsfall, Versorgung
im leichten vorübergehenden Krankheitsfall, kleine Hol-und
Bringdienste (im Notfall oder zu festgelegten Zeiten), Freizeitangebote, Bereitstellung von Service- und Gemeinschaftsräumen sowie die Reinigung der Gemeinschaftsflächen. Die
Betreuungszeiten und auch der entsprechende Betreuungsumfang variieren in den einzelnen Einrichtungen mitunter
­erheblich.
18
Sie sollten vor allem auf die genaue Anwesenheit einer ­
Betreu­­ungs/-Ansprechperson vor Ort achten. Hier reichen
die A
­ nga­ben der einzelnen Einrichtungen von wenigen Stunden pro W
­ oche bis hin zu einem 24-Stundenbetrieb. Dabei ­
wird die F
­ rage zu beantworten sein, wie viel Betreuung Sie
ganz p
­ er­sönlich benötigen oder sich wünschen.
b) Zusatz- oder Wahlleistungen
Leistungen, die über die Grundleistung hinausgehen, werden
üblicherweise als Zusatz-, Sonder- oder Wahlleistungen angeboten. Diese Leistungen sind nicht an den Betreuungsvertrag
gebunden. Eine Verpflichtung zur Abnahme bestimmter Leistungen besteht beim klassischen betreuen Wohnen nicht.
Diese Leistungen können frei gewählt und auch wieder abgewählt werden. Es muss also immer eine Entscheidungsfreiheit
bestehen, dies gilt auch hinsichtlich des Anbietenden. Sollte
eine Pflicht zur Abnahme bestimmter weitergehender Betreuungsleistungen vertraglich vorgesehen sein, ist das Wohnund Betreuungsvertragsgesetz anwendbar und es handelt sich
zudem grundsätzlich nicht mehr um Betreutes Wohnen, sondern um eine größtenteils als Heim bezeichnete stationäre
Einrichtung.
Klassische Zusatzleistungen sind zum Beispiel Haushaltshilfen,
Essen auf Rädern, Ambulante Pflege, Fuß- und Haarpflege und
sofern nicht bei den Grundleistungen enthalten das Hausnotrufsystem. Die Vermittlung dieser Leistungen erfolgt in den
meisten Fällen durch das Betreuungspersonal. Abgerechnet
werden ­diese Leistungen mit dem jeweiligen Dienstleistenden.
19
5. Wie kann das Betreute Wohnen
finanziert werden?
Das Betreute Wohnen wird in der Regel aus eigenen finanziellen Mitteln bestritten.
Für Menschen, die Grundsicherungsleistungen beziehen, sollte
vor einem Umzug in eine solche Einrichtung unbedingt eine
Abstimmung mit dem Amt für Wohnen und Grundsicherung
erfolgen. Ein Umzug kann prinzipiell erfolgen, wenn Sie älter
als 65 Jahre sind und die Miete angemessen im Sinne der
­Sozialhilfe ist. Einzelfallentscheidungen sind möglich.
20
Nach erfolgter Abstimmung wird das Amt für Wohnen und
Grundsicherung neben der Miete in diesen Fällen auch die Betreuungspauschale finanzieren, soweit die eigenen Einkünfte
und Rücklagen dafür nicht ausreichen. Zudem können Beihilfen
für den Umzug und notwendige Mietsicherheiten beantragt
werden. Sie können mögliche Ansprüche auf finanzielle Unterstützung auch prüfen lassen, wenn Sie bisher keine Grundsicherungsleistungen erhalten.
Es gibt in Kiel eine Reihe von Einrichtungen des Betreuten
Wohnens, bei denen die Angemessenheit der Unterkunftskosten unabhängig von der geltenden Mietobergrenze angenommen werden kann. Es handelt sich dabei um öffentlich geförderte Wohnungen sowie die Wohnungen des AWO-Servicehauses Mettenhof, für die Sie einen Wohnberechtigungsschein
benötigen.
Diese finden Sie gekennzeichnet in der Liste der Einrichtungen
des Betreuten Wohnens in Kapitel 9.
Hinweis: Das Vorhandensein einer Pflegestufe ist für die Finan­
zierung des Betreuten Wohnens unerheblich; sie ermöglicht
­jedoch unter anderem, Leistungen der Pflegekasse für die
häusliche Pflege in Anspruch nehmen zu können.
Bei weiteren Fragen zur Pflege wenden Sie sich bitte an Ihre
Pflegekasse oder den Pflegestützpunkt in der Landeshauptstadt
Kiel. Die Kontaktdaten finden Sie in Kapitel 7.
6. Was sollte vor einem Umzug in eine betreute
Wohnanlage beachtet werden?
Zunächst einmal sollten Sie sich darüber im Klaren sein, dass
auch in der eigenen Häuslichkeit -also vor einem Umzug in eine
Einrichtung des Betreuten Wohnens- bei zunehmender Bedürftigkeit viele Unterstützungsleistungen, zum Beispiel über ambulante Pflegedienste angeboten und in Anspruch genommen
werden können. Der Wunsch, auch bei Pflegebedürftigkeit in
der eigenen Wohnung bleiben zu können, wurde bereits in der
Broschüre „Gut gepflegt im eigenen Zuhause“, die zusammen
mit dem Pflegestützpunkt in der Landeshauptstadt Kiel erarbeitet wurde, aufgegriffen.
Nähere Informationen erhalten Sie dazu im Pflegestützpunkt.
Die Kontaktdaten finden Sie in Kapitel 7.
Die Erwartungen an eine betreute Wohnanlage („Betreutes
Wohnen“) sind abhängig von den persönlichen Lebensumständen und somit sehr unterschiedlich. Bevor Sie dorthin
umziehen, sollten Sie sich einen Überblick über die in Frage
kommenden Angebote verschaffen und diese möglichst auch
persönlich kennenlernen.
Vereinbaren Sie einen Termin mit der Vermieterin oder dem
Vermieter und lassen Sie sich in Ruhe alles zeigen. Schauen
Sie sich in der Umgebung um. Wenn möglich sprechen Sie mit
Menschen, die dort wohnen; vielleicht besteht auch die Möglichkeit an einer Veranstaltung teilzunehmen.
Empfehlenswert ist es ebenfalls sich von einer Person Ihres
Vertrauens zur Besichtigung und den Gesprächen begleiten
zu lassen. So können Sie Eindrücke austauschen und sicher
­gehen, dass alle wichtigen Aspekte angesprochen werden.
In jedem Fall sollten Sie prüfen, ob sich Ihre Wünsche und
Bedürfnisse mit den Angeboten in Einklang bringen lassen.
Wichtig ist dabei, sich die im Betreuungsvertrag angegebenen
Leistungen ausführlich erläutern zu lassen und mit den tatsächlich angebotenen Leistungen und den Kosten zu vergleichen.
21
Im Anhang finden Sie dazu eine Checkliste, die Ihnen bei
der Auswahl und auch dem Vergleich mehrerer Wohnanlagen
­behilflich sein kann, um alle wichtigen Kriterien zu berück­
sichtigen (siehe Kapitel 8).
Darüber hinaus muss auch die Frage der Finanzierung im Vorfeld des Vertragsabschlusses geklärt werden. Dazu beachten
Sie bitte die Erläuterungen in Kapitel 5.
Beachten Sie bitte auch, dass bei den meisten Wohnungen des
Betreuten Wohnens lange Wartezeiten existieren und oft viel
Zeit vergeht, bis eine Wohnung angemietet werden kann. Eine
Lösung für den Not- oder Ernstfall ist das Betreute Wohnen
nicht. Es ist sinnvoll, sich rechtzeitig damit zu beschäftigen und
darauf vorzubereiten. Gedacht ist diese Einrichtungsform in
erster Linie für Menschen, die noch relativ rüstig sind und die
Angebote auch in Anspruch nehmen können.
22
7. Informationen und Kontaktadressen
Die jeweiligen Vermieterinnen oder Vermieter des Betreuten
Wohnens der beigefügten Liste erfahren Sie jeweils bei den
­angegebenen Ansprechpersonen der Einrichtungen.
Zu Fragen nach geplanten Bauvorhaben wenden Sie sich bitte
an die Baugesellschaften. Informationen dazu werden ebenfalls
in der Presse veröffentlicht. Unter www.wohnprojekte-sh.de
erhalten Sie Informationen zu Wohnprojekten.
ƒƒ Pflegestützpunkt in der Landeshauptstadt Kiel
im Amt für Soziale Dienste
Stephan-Heinzel-Straße 2 (Wilhelmplatz)
24116 Kiel
Telefon: 0431 901-3627/-3696 • Fax: 0431 901-63216
E-Mail:[email protected]
Internet:www.kiel.de/aelterwerden
Sprechzeiten:
Mo., Di., Do., Fr. von 8.30 –12.30 Uhr
Do. 14.00 –17.00 Uhr
sowie nach Vereinbarung
ƒƒ Amt für Wohnen und Grundsicherung
Neues Rathaus
Andreas-Gayk-Straße 31
24103 Kiel
Telefon: 115 (Behördennummer)
ƒƒ Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein
Beratungsstelle Kiel
Andreas-Gayk-Straße 15
24103 Kiel
Telefon: 0431 59099-0 • Fax: 0431 59099-77
E-Mail:[email protected]
Internet:www.verbraucherzentrale-sh.de
ƒƒ Landeshauptstadt Kiel
Beratungsstelle für barrierefreies Bauen
Fleethörn 9
24103 Kiel
Telefon: 0431 901-2518
E-Mail:[email protected]
23
ƒƒ Bundesarbeitsgemeinschaft der Senioren-Organisationen e. V.
(BAGSO)
Bonngasse 10
53111 Bonn
Telefon: 0228 24999318
E-Mail:[email protected]
Internet:www.bagso.de
ƒƒ BundesInteressenvertretung der Nutzerinnen und Nutzer
von Wohn- und Betreuungsangeboten im Alter und bei
Behinderung e. V. (BIVA)
Siebenmorgenweg 6 – 8
53229 Bonn
Telefon: 0228 909048-0 • Fax: 0228 909048-22
E-Mail:[email protected]
Internet:www.biva.de
ƒƒ Pflegeportal des Ministeriums für Soziales, Gesundheit,
Wissenschaft und Gleichstellung
Internet:www.pflege.schleswig-holstein.de
24
ƒƒ Kieler Mieterverein e. V.
Eggerstedtstraße 1
24103 Kiel
Telefon: 0431 97919-0 • Fax: 0431 97919-30/-31
E-Mail:[email protected]
Internet:www.kieler-mieterverein.de
ƒƒ Koordinationsstelle für innovative Wohn- und Pflegeformen
im Alter – KIWA im Ministerium für Soziales, Gesundheit,
Wissenschaft und Gleichstellung des Landes Schleswig-Holstein
Adolf-Westphal-Str. 4
24143 Kiel
Telefon: 0431 988-5463/-7491 • Mobil: 0151 59106356
E-Mail:[email protected]
ƒƒ Kompetenzzentrum Demenz
Alter Kirchenweg 33 – 41
22844 Norderstedt
Telefon: 040 60926-424/-420
E-Mail:[email protected]
ƒƒ ARGE-SH
Arbeitsgemeinschaft für zeitgemäßes Bauen GmbH
Walkerdamm 17
24103 Kiel
Telefon: 0431 6636912 • Fax: 0431 6636969
E-Mail:[email protected]
8. Checkliste zum Vergleich verschiedener
Angebote des Betreuten Wohnens
In vielen Veröffentlichungen und Ratgebern zum Betreuten
Wohnen finden sich sogenannte Checklisten, die über unsere
Empfehlungen hinaus unterschiedlich detailliert den Abgleich
persönlicher Wohnbedürfnisse mit den tatsächlichen Konditionen der jeweiligen Anbieterin oder dem Anbieter ermöglichen.
Sie finden hier mit freundlicher Genehmigung der Bundesarbeitsgemeinschaft der Senioren-Organisation (BAGSO) e.V.
und der BundesInteressenVertretung der Nutzerinnen und
Nutzer von Wohn- und Betreuungsangeboten im Alter und bei
Behinderung e.V. (BIVA), die Checkliste, die von dort erarbeitet
wurde.
Die Checkliste kann auch im Internet unter www.bagso.de/
publikationen gelesen und heruntergeladen werden.
Hinweise zur Benutzung
Die Fragen lassen sich mit „ja“, „teilweise ja“, „nein“ beantworten. So können in die dafür vorgesehenen Spalten bei „ja“
1 Punkt, bei „teilweise ja“ ½ Punkt und bei „nein“ 0 Punkte
­eingetragen werden.
Zählen Sie diese Punkte für jeden der sechs Themenbereiche
zusammen (Achtung: der Vierte Themenbereich hat 3 Unterteilungen und damit 3 Summen). Alle Summen tragen Sie am
Ende der Checkliste ein. Im so entstehenden „Profil“ zeigen
sich die Stärken des Hauses. Die erreichten Punktzahlen verschaffen Ihnen einen Überblick über die Qualität und geben
zusammen mit der Preisliste einen Hinweis auf das Preis-­
Leistungs-Verhältnis.
25
JA = 1 Punkt, TEILWEISE JA = 1/2 Punkt, NEIN = 0 Punkte
Fragen
1. Standort, Lage und Umfeld
Haus 1
Haus 2
Haus 1
Haus 2
Gefallen Ihnen die Lage und das Äußere des Hauses?
Sagt Ihnen die Größe des Hauses zu?
Fördert die Bauweise des Hauses (Hinweistafeln, unterstützende Farbgebung ...), dass Sie sich schnell im Haus
zurechtfinden?
Entspricht die Umgebung Ihren Vorstellungen, z. B. ein
ruhiges Wohnumfeld?
Hat das Haus eine Gartenanlage?
Sind öffentliche Verkehrsmittel innerhalb von
500 Metern erreichbar?
Sind innerhalb des Hauses, der Anlage oder in
unmittelbarer Nähe (max. 500 Meter) Einkaufsmöglichkeiten, Restaurant, Café, Bank, Post, Frisör, Bibliothek,
Arztpraxen, Apotheken, Optiker vorhanden?
Gibt es in unmittelbarer Nähe (max. 500 Meter) eine
Grünanlage oder einen Park mit Bänken?
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Gibt es in der Nähe: Schwimmbad, Kino, Theater,
andere Sport- und Bildungseinrichtungen?
Gibt es in der Nähe: Seniorentreffs, Bürgertreffs?
Sind Ihre Kirche oder kirchliche Einrichtungen
in der Nähe?
Sonstiges:
Summe:
2. Ausstattung des Hauses
Empfinden Sie die Atmosphäre des Hauses als angenehm
und freundlich? (z. B. Einrichtung mit Sitzecken, Bildern,
Pflanzen, Dekorationen, Helligkeit der Räume …)
Sind der Zugang zum Haus und der Gemeinschaftsbereich des Hauses barrierefrei ausgestattet?
Barrierefrei heißt hier z. B.: keine Türschwellen, stufenloser Zugang zu allen Bereichen, rollstuhlgerechte WCs,
Abstand zwischen den Wänden mind. 120 cm.
4
Betreutes Wohnen: Informationen und Checkliste
JA = 1 Punkt, TEILWEISE JA = 1/2 Punkt, NEIN = 0 Punkte
Fragen
Haus 1
Haus 2
Haus 1
Haus 2
Gibt es multifunktionelle Räume für Sport, Vorträge,
private Feiern, Werkraum, Hobbyraum?
Gibt es einen Waschkeller mit Waschmaschinen und
Trocknern?
Sind Stellplätze für Hilfsmittel vorhanden?
(z. B. Rollator, Rollstuhl)
Gibt es einen Stellplatz für das Auto?
Gibt es Gästezimmer oder Besucherappartements?
Sonstiges:
Summe:
3. Angaben zur Wohnung
Ist die für Sie interessante Wohnung groß genug?
Notieren Sie sich die Quadratmeterzahl hinter der
Bewertung.
27
Ist die Wohnung barrierefrei gebaut? Barrierefrei
heißt hier z. B.: keine Schwellen, Türbreite mind. 80 cm,
zwischen zwei Wänden mind. 120 cm Platz, vor Küchen
und Sanitäreinrichtungen 120 cm Freiraum, bodengleiche
Dusche, Waschtische mit Unterputz- oder Flachaufputzsiphon.
Ist die Wohnung hell und sonnig?
Achten Sie auf die Größe der Fenster und die Lage der
Wohnung, z. B. eine Südost- oder Südwestlage.
Haben Sie im Sitzen freie Sicht nach draußen?
Sind die Bereiche für Wohnen, Schlafen und Kochen
räumlich getrennt?
Gibt es einen Balkon oder eine Terrasse?
Gibt es eine Küche (oder Küchenzeile)?
Können Sie in der Küche Tätigkeiten im Sitzen verrichten?
Verfügt die Küche über ein Fenster oder ist sie
zumindest gut belüftet?
Verfügt das Bad über ein Fenster oder ist es zumindest
gut belüftet?
5
JA = 1 Punkt, TEILWEISE JA = 1/2 Punkt, NEIN = 0 Punkte
Fragen
Haus 1
Haus 2
Gibt es einen Abstellraum innerhalb der Wohnung?
Ist die Wohnung gut isoliert und geräuscharm –
zu den Nachbarn, nach draußen, z. B. durch SchallSchutzfenster?
Sind Installationen zu Ihrer eigenen Sicherheit (z. B.
Rauchmelder, Sicherheitsschalter an Küchenherden)
und zu Ihrem Komfort (z. B. Internetanschluss) schon
eingerichtet?
Sind Vorkehrungen gegen Einbruch und Diebstahl
getroffen, z. B. durch Weitwinkel-Türspion, Sicherheitsschlösser, Gegensprechanlage?
Sind Haustiere erlaubt?
Sonstiges:
28
Summe:
4. Betreuungsangebot
Bitte beachten Sie, dass bei manchen Häusern Dienste zur Betreuung bereits im Grundservice
enthalten sind, die bei anderen als Wahlleistung im Angebot sind. Dies kann sich in den unterschiedlichen Höhen der pauschalen Beiträge niederschlagen. Überprüfen Sie deshalb auch, ob Sie
alle Leistungen des Grundservice eines Hauses regelmäßig in Anspruch nehmen. Selten wahrgenommene Dienstleistungen sind in der Regel als Wahlleistung günstiger.
4a. Grundservice
Gibt es im Haus eine qualifizierte Betreuungs- oder
Kontaktperson (z. B. Sozialarbeiter, Krankenschwester)
des Trägers, die Hilfestellungen bei Problemen leistet?
Ist die Betreuungs- oder Kontaktperson werktags leicht
erreichbar? Abklärung des zeitlichen Umfangs!
Existiert eine Vertretungsregelung?
Gibt es einen Hausnotruf? (mindestens an zwei Stellen
in der Wohnung auslösbar, aktivierter 24-Stunden-Notruf-Dienst, qualifiziertes Personal in der Notrufzentrale)
Gibt es einen Hausmeisterservice?
Gibt es eine Gebäudereinigung und einen Winterdienst?
6
Haus 1
Haus 2
Betreutes Wohnen: Informationen und Checkliste
JA = 1 Punkt, TEILWEISE JA = 1/2 Punkt, NEIN = 0 Punkte
Fragen
Haus 1
Haus 2
Gibt es Freizeitangebote innerhalb des Hauses, z. B.
Feste, Vorträge, Filme, kreative Angebote? Lassen Sie
sich das aktuelle Programm zeigen!
Gibt es die Organisation von Freizeitangeboten außerhalb des Hauses mit Fahrdienst, z. B. Ausflüge, Theaterund Kinobesuche, zu Volksfesten?
Gibt es Unterstützung bei Behördenkontakten und bei
Beantragung von Leistungen der Kostenträger?
Gibt es die Vermittlung von Dienstleistungen wie
Handwerkern, Haushaltshilfen, Pflegediensten?
Sonstiges:
29
Summe:
4b. Wahlleistungen: gibt es...?
Haus 1
Haus 2
Einkaufsdienste?
Wohnungsreinigung?
Wäschedienste?
Essen auf Rädern?
warmen Mittagstisch im Haus?
Reparaturleistungen?
weitere handwerkliche Leistungen?
Fahr- und Begleitdienste?
Angebote mit dem Akzent auf Kur und Wellness?
medizinische und therapeutische Angebote?
Hilfe bei vorübergehender Krankheit? Wenn ja, Abklärung welcher Art und über welchen Zeitraum!
ambulante Pflegedienste?
Gibt es eine Übersicht über die Preise der
Wahlleistungen?
Sind die Anbieter der Wahlleistungen frei wählbar?
7
JA = 1 Punkt, TEILWEISE JA = 1/2 Punkt, NEIN = 0 Punkte
Fragen
Haus 1
Haus 2
Haus 1
Haus 2
Haus 1
Haus 2
Sonstiges:
Summe:
4c. Pflege und Krankenpflege
Ist eine Kurzzeitpflege innerhalb der Wohnung
(1 Punkt) oder in der Anlage (1/2 Punkt) möglich?
Können Sie bei hoher Pflegebedürftigkeit (Pflegestufe
III) in der Wohnung verbleiben oder innerhalb der
Anlage auf eine Pflegestation ziehen? (1 Punkt)
Oder haben Sie, falls sich Ihr Zustand verändert, in
einer kooperierenden Pflegeeinrichtung eine Option
auf einen Pflegeplatz? (1/2 Punkt)
30
Gibt es Kooperationen mit ehrenamtlichen Diensten,
z. B. Besucherdienst, Hospizdienst?
Gibt es einen hauseigenen ambulanten Pflegedienst?
Sind die Anbieter von Pflege/Krankenpflege frei
wählbar?
Sonstiges:
Summe:
5. Atmosphäre im Haus
und Bewohnerinteressen
Fühlen Sie sich im Hause willkommen?
(z. B. Verhalten des Personals bei Ihrem Besuch,
Eingehen auf Ihre Fragen …)
Gibt es Bewohnertreffen im Haus?
Gibt es eine Bewohnervertretung?
8
Betreutes Wohnen: Informationen und Checkliste
JA = 1 Punkt, TEILWEISE JA = 1/2 Punkt, NEIN = 0 Punkte
Fragen
Haus 1
Haus 2
Haus 1
Haus 2
Sonstiges:
Summe:
6. Vertrag
Gibt es im Vertrag eine genaue Übersicht über den
Grundservice?
Gibt es im Vertrag eine genaue Übersicht über den
Wahlservice?
Ist eine Preisliste über die Wahlleistungen als
Information beigefügt?
Sind Eigenbedarfskündigungen ausgeschlossen oder ist
zumindest eine Sonderregelung vorgesehen, die bei
Eigenbedarfskündigung eine vergleichbare Wohnung
innerhalb der Anlage garantiert?
31
Sonstiges:
Summe:
Profil der Häuser
Haus 1
Haus 2
1. Standort, Lage und Umfeld
2. Ausstattung des Hauses
3. Angaben zur Wohnung
4. Betreuungsangebot
a. Grundservice
b. Wahlleistungen
c. Pflege und Krankenpflege
5. Atmosphäre im Haus und Bewohnerinteressen
6. Vertrag
Summe „Profil der Häuser“ gesamt:
9
JA = 1 Punkt, TEILWEISE JA = 1/2 Punkt, NEIN = 0 Punkte
Fragen
Preise für…
Haus 1
Haus 2
Monatliche Preise
Gesamtmiete/Kaltmiete. Notieren Sie sich den
Quadratmeterpreis der jeweiligen Wohnung hinter
dem Mietpreis.
Nebenkosten
Grundservice (Betreuungspauschale)
Wahlleistungen, die extra bezahlt werden müssen. Wählen Sie hier bitte die
Leistungen aus, die für Sie bereits jetzt oder in Zukunft interessant sind.
Wahlleistung 1
Wahlleistung 2
Wahlleistung 3
Wahlleistung 4
Wahlleistung 5
Summe der monatlichen Kosten:
Einmalige Zahlungen
32
Aufnahmegebühr, Darlehen oder Kaution
Renovierungskosten (nur bei Einrichtungen, die nicht
unter das Wohn- und Betreuungsgesetz fallen, das
solche Kostenübernahme verbietet), Einbauküche o. Ä.
Wie hoch werden die Darlehen, Kautionen und
Sonstiges verzinst? Notieren Sie sich den Zinssatz.
Sonstiges:
10
9. Einrichtungen
des „Betreuten Wohnens in Kiel“
Die Auflistung der Einrichtungen auf den kommenden Seiten
erfolgt sortiert nach Postleitzahlen.
Angegeben sind jeweils die Kontaktdaten der Anbietenden
der jeweiligen Betreuungsdienstleistungen. Die Vermietungen
erfolgen über verschiedene Wohnungsbaugesellschaften, die
dort erfragt werden können.
Bei den öffentlich geförderten Wohnungen sowie den Wohnungen im AWO Servicehaus Mettenhof ist nach vorheriger
Absprache mit dem Amt für Wohnen und Grundsicherung in
der Regel eine Aufnahme möglich.
33
Straße
Schaßstraße 16
Prüne 23
Schülperbaum 22
Fleethörn 42
Blocksberg 23
Walkerdamm
8 –12
Jungfernstieg
11 –15
Körnerstraße 19
Einrichtung
DRK
Betreutes Wohnen
Zur Eiche I
DRK
Betreutes Wohnen
Zur Eiche II
DRK
Betreutes Wohnen
Schülperbaum
DRK
Betreutes Wohnen
Fleethörn
DRK
Betreutes Wohnen
Blocksberg
DRK
Betreutes Wohnen
Walkerdamm
Stiftung
­Gesellschaft
­freiwilliger
­Armenfreunde
Stiftung
Gesellschaft
­freiwilliger
­Armenfreunde
24103
Kiel
24103
Kiel
24103
Kiel
24103
Kiel
24103
Kiel
24103
Kiel
24103
Kiel
24103
Kiel
Plz,
Ort
Frau
Kahlke-Lohnert
Frau
Kahlke-Lohnert
Frau Grothkopf
Frau Bischof
Frau Bischof
Frau Robert
Frau Gramann
Frau Clauser
Ansprechperson
Tel.: 220392-0
info@
kaiser-wilhelm-1-stift.de
Tel.: 220392-0
info@
kaiser-wilhelm-1-stift.de
Tel.: 24039842
bwwalkerdamm@
drk-kiel.de
Tel.: 2403277
[email protected]
Tel.: 2607040
[email protected]
Tel.: 2000313
bwschuelperbaum@
drk-kiel.de
Tel.: 673520
[email protected]
Tel.: 678563
[email protected]
Telefon, E-Mail
34
nein
nein
nein
nein
nein
nein
nein
nein
Öffentl.
Förderung
ja,
im KaiserWilhelmStift
ja,
im KaiserWilhelmStift
ja
nein
ja
Z
ja
Z
Mittagstisch
möglich
ja, auch
im KaiserWilhelmStift
ja, auch
im KaiserWilhelmStift
ja
ja
ja
ja
ja
ja
Gruppenraum
11
30
41
22
37
32
40
40
Wohnun-­
gen
Straße
Möllingstraße 16
Klosterkirchhof
11
Dammstraße 56
Lehmberg 20 – 22
Schauenburger
Straße 9 –11
Schauenburger
Straße 1 – 3
Gneisenaustraße
6 – 8
Einrichtung
Stiftung
Gesellschaft
freiwilliger
Armenfreunde
Altstadtresidenz
ProSenis
Pflege und Wohnen mit Service
Hilfswerk der
Deutschen
­Unitarier
Servicewohnen
Pflege Diakonie
Altholstein
Senioren-Domizil
Lehmberg
DRK
Betreutes Wohnen
Schauenburger I
DRK
Betreutes Wohnen
Schauenburger II
DRK
Betreutes Wohnen
Gneisenaustraße
24105
Kiel
24105
Kiel
24105
Kiel
24105
Kiel
24103
Kiel
24103
Kiel
24103
Kiel
Plz,
Ort
Frau Ranocha
Frau Einfeldt
Frau Einfeldt
Frau Griese
Frau Graap
Frau Pavkovic
Frau
Kahlke-Lohnert
Ansprechperson
Öffentl.
Förderung
nein
nein
ja
nein
nein
nein
nein
Telefon, E-Mail
Tel.: 220392-0
info@
kaiser-wilhelm-1-stift.de
Tel.: 9065-0
senioreneinrichtung-kiel@
prosenis.de
Tel.: 8868414
[email protected]
Tel.: 5772 93
Pflege-kielmitte@
diakonie-altholstein.de
Tel.: 2202541
bwschauenburger
@drk-kiel.de
Tel.: 2202541
bwschauenburger
@drk-kiel.de
Tel. : 2207830
[email protected]
35
nein
ja
ja
ja,
im Alten­
zentrum
St. Nicolai
nein
ja
ja,
im KaiserWilhelmStift
Mittagstisch
möglich
ja
ja
ja
ja
ja,
in der
Beseler­
allee 40
ja
ja,
im KaiserWilhelmStift
Gruppenraum
16
35
35
57
50
35
13
Wohnun-­
gen
Straße
Feldstraße 247 a
Sukoring 2 – 4
Am Wohld 1 – 5
Vaasastraße 2
Vaasastraße 25
Vaasastraße 2 a
Lübscher Baum 6
Von-der-GoltzAllee 2
Harmsstraße
104 –122
Im Brauereiviertel
15 –19
Einrichtung
DRK SeniorenWohnanlage
Mercatorwiese
AWO Servicehaus
Suchsdorf
AWO Servicehaus
Am Wohld
AWO Servicehaus
Mettenhof
AWO Wohnen mit
Service
AWO Wohnen mit
Service
AWO Servicehaus
Lübscher Baum
Residenz
Waldwiese
Pflege Diakonie
Kieler Stadtkloster
Residenz am Park
DRK
Betreutes Wohnen
Brauereiviertel
24118
Kiel
24114
Kiel
24113
Kiel
24113
Kiel
24109
Kiel
24109
Kiel
24109
Kiel
24109
Kiel
24107
Kiel
24106
Kiel
Plz,
Ort
Frau Zychski
Frau Peißig
Frau Back
Herr
Schumann
Frau Weber
Frau Weber
Frau Weber
Herr Schneider
Herr van Meer
Frau Trost
Ansprechperson
Tel.: 8950896
[email protected]
Tel.: 2608400
[email protected]
Tel.: 64660
info@
residenz-waldwiese.de
Tel.: 640080
robert.schumann
@awo-sh.de
Tel.: 5333010
[email protected]
Tel.: 5333010
[email protected]
Tel.: 5333010
[email protected]
Tel.: 535900
uwe.schneider@
awo-sh.de
Tel.: 982619-0
marcus.vanmeer@
awo-sh.de
Tel.: 3890355
[email protected]
Telefon, E-Mail
36
nein
ja
(27)
nein
ja
ja
ja
nein
ja
(10)
ja
ja
Öffentl.
Förderung
ja
ja
ja
ja
ja
ja
ja
ja
ja
nein
Mittagstisch
möglich
ja
ja
ja
ja
ja
ja
ja
ja
ja
ja
Gruppenraum
36
58
60
42
13
24
224
57
67
35
Wohnun-­
gen
Sandkrug 34
Gustav-SchatzHof 14 –18
Verbindungs­
straße 2
Jettkorn 16
Wischhofstr. 76
Peter-HansenStraße 126 –130
AWO
Pflegedienste Kiel
gGmbH
Betreutes Wohnen
im Sandkrug
Seniorenwohn­
anlage
Gustav-Schatz-Hof
Diakonie
Altholstein
Wohnen und
Leben Karlstal.
Pflege SH.
Servicekompa­
tibles Wohnen
Kieler Stadtkloster
Lisa-Hansen-Haus
Wohnen
mit Service
AWO Servicehaus
Wellingdorf
AWO Servicehaus
Ellerbek
*mit Servicevertrag
Straße
Einrichtung
24148
Kiel
24148
Kiel
24146
Kiel
24143
Kiel
24143
Kiel
24143
Kiel
Plz,
Ort
Frau Martini
Herr Gräfe
Frau Block
Herr Waßmuth
Frau Lankau
Frau Hoch
Ansprechperson
Öffentl.
Förderung
ja
ja
ja
(21)
ja
(14)
ja
ja
Telefon, E-Mail
Tel.: 77293
[email protected]
Tel.: 26092330
pflege-gsh@
diakonie-altholstein.de
Tel.: 696798-21
[email protected]
Tel.: 2603830
[email protected]
Tel. 23726-0
[email protected]
Tel.: 585993-0
yvonne.martini
@awo-sh.de
37
ja
ja
ja
(ja)
ja
ja
Mittagstisch
möglich
ja
ja
ja
(ja)
ja
ja
Gruppenraum
48
63
41
23
94
120,
80*
Wohnun-­
gen
Wahlestraße
22 – 28
Boksberg 6 – 8
Stettiner Platz
2 – 3
Funkstellenweg 2
Betreutes Wohnen
Diakonie
Altholsein
AWO Servicehaus
Boksberg
DRK
Betreutes Wohnen
Förde Domizil
DRK
Betreutes Wohnen
Schilksee-Park
­Rosenhain
24159
Kiel
24159
Kiel
24149
Kiel
24148
Kiel
Plz,
Ort
Frau Blank
Frau BittnerFreiheit
Herr Gosch
Frau Schröder
Ansprechperson
Tel.: 372551
[email protected]
Tel.: 396339
bsfriedrichsort
@drk-kiel.de
Tel.: 209610
[email protected]
726616
Telefon, E-Mail
ja
(129)
nein
ja
ja
Öffentl.
Förderung
ja,
MontagFreitag
ja
ja
ja,
MontagFreitag
Mittagstisch
möglich
Z= Zusatzleistung. Der Mittagstisch wird dann eingerichtet, wenn eine größere Anzahl der Bewohnerinnen und Bewohner es benötigen.
Straße
Einrichtung
38
ja
ja
ja
ja
Gruppenraum
170
44
72
83
Wohnun-­
gen