GOWOG German Offshore Wind Operation Guide Leitfaden für die technische Betriebsführung. Saskia Greiner, Susanne Appel, Philip Joschko, Torsten Renz, Henning Albers Der „German Offshore Wind Operation Guide“ (GOWOG) wird von der Hochschule Bremen, der Universität Hamburg und der IZP Dresden mbH als Teilergebnis des vom Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) geförderten Forschungsprojektes „SystOp Offshore Wind – Entwicklung eines Planungs- und Optimierungswerkzeugs zur systemumfassenden Optimierung des Leistungssystems Offshore-Windpark“ veröffentlicht. Die Dokumentation des Referenzprozessmodells „German Wind Power Plant Model“ (GWPPM) als weiteres Teilergebnis des genannten Forschungsprojektes wird separat von der BTC AG veröffentlicht. Der GOWOG und das GWPPM werden auf der Projekt-Webseite www.systop-wind.de veröffentlicht. Webseite: www.systop-wind.de Projektlaufzeit: 01.05.2011 – 31.10.2014 Förderkennzeichen: 0325283 Das Projekt „SystOp Offshore Wind“ ist ein Verbundprojekt der Konsortialpartner Hochschule Bremen, Institut für Umwelt- und Biotechnik Ingenieurgesellschaft Zuverlässigkeit und Prozessmodellierung mbH Universität Hamburg Ansprechpartner: BTC Business Technology Consulting AG Hochschule Bremen Saskia Greiner Neustadtswall 30 28199 Bremen t. 0421 5905 2377 [email protected] Autoren: Saskia Greiner, Hochschule Bremen; Susanne Appel, Hochschule Bremen; Prof. Dr.-Ing. Henning Albers, Hochschule Bremen; Dr. Philip Joschko, Universität Hamburg; Torsten Renz, IZP Dresden mbH Das diesem Bericht zugrundeliegende Vorhaben wurde mit Mitteln des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie unter dem Förderkennzeichen 0325283 gefördert. Die Verantwortung für den Inhalt dieser Veröffentlichung liegt bei den Autoren. Erstellt im Frühjahr 2015 1 Zusammenfassung In der Nord- und Ostsee wurden zahlreiche Offshore Windparks errichtet und in Betrieb genommen. Die bisherigen Erfahrungen betreffen vorrangig die Planung und den Bau von Anlagen. Erfahrungen in der Betriebsphase werden erst jetzt gesammelt und es existieren hierzu nur wenige fundierte Analysen. Die Effizienz der Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten sind aber ein entscheidender Faktor für eine rentable Energieerzeugung. An den hierfür notwendigen Prozessen ist eine Vielzahl von Organisationen beteiligt. Sie sind hochgradig komplex und diversen externen Einflüssen ausgesetzt. Während in anderen Industrien standardisierte Prozesse längst etabliert sind, müssen derartige Standards in der Offshore Windenergiebranche erst definiert werden. Standardisierte Prozesse ermöglichen eine Leistungsmessung der individuell vorliegenden Prozesse, und bieten verlässliche Schnittstellen und eine Kommunikationsgrundlage für die beteiligten Organisationen. Auf den Prozessdefinitionen können Analysen der Prozessrisiken und Analysen des Laufzeitverhaltens durch Simulation aufsetzen. In dem German Offshore Wind Operation Guide (GOWOG) werden Methoden zur Prozessdefinition, zur Analyse der Prozessrisiken und zur Analyse des Laufzeitverhaltens mit Simulation für Offshore Windparks in der Betriebsphase beschrieben. Er fokussiert dabei Instandhaltungsprozesse, die viele verschiedene Akteure, Aktivitäten und Interaktionen aufweisen. Insbesondere Schnittstellen zwischen den Akteuren können Medienbrüche oder Wartezeiten aufweisen, die zu Verzögerungen und zusätzlichen Kosten im Prozessverlauf ausweisen können. Der GOWOG wurde als Teilergebnis im Rahmen des vom Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) geförderten Forschungsprojektes „SystOp Offshore Wind – Entwicklung eines Planungs- und Optimierungswerkzeugs zur systemumfassenden Optimierung des Leistungssystems Offshore Windpark“ von der Hochschule Bremen, der Universität Hamburg und der IZP Dresden mbH entwickelt. Im ersten Abschnitt (Kap. 1) wird mit einer kurzen Einführung in den Hintergrund, das Ziel und die Inhalte sowie die Betrachtungsgrenzen des GOWOG vorgestellt. An die Einführung schließen sich Erläuterungen der für den GOWOG notwendigen Grundlagen (Kap. 2) an. Es werden zunächst die Projektphasen eines Offshore Windparks vorgestellt und wesentliche Begriffe des Betriebs und der Instandhaltung definiert. Ergänzend für das Verständnis der Abläufe von Betrieb und Instandhaltung eines Offshore Windparks werden die derzeit häufigsten Vertragsarten für Serviceverträge beschrieben. Neben den Grundlagen über den Betrieb von Offshore Windparks werden als Grundlage für die weiterführende Prozessoptimierung Prozessrisiken und deren Analysemethoden erläutert. An die Grundlagen schließt sich die Charakterisierung des Offshore Windparks (Kap. 3) als Basis der Prozessoptimierung mittels Risikoanalyse und Simulation an. Strukturierte und standardisierte Prozesse sind Voraussetzung für die effiziente und effektive Instandhaltung von Offshore Windparks und damit auch für eine kostengünstige Stromerzeugung. Die Dokumentation der Prozesse stellt die Grundlage jeglicher Standardisierung und Optimierung dar. Mit ihnen wird die Komplexität des Gesamtsystems Offshore Windpark reduziert und wichtige Prozesse können hervorgehoben werden. Der Weg zu strukturierten Betriebs- und Instandhaltungsprozessen in Offshore Windparks unterteilt sich in die vier Schritte: Abbildung der Akteure und Schnittstellen, Aufstellen von Prozesshierarchien, Aufstellen einer Prozesslandkarte und Erstellen von Prozessmodellen zur Abbildung von Aktivitäten. Die Strukturierung und Definition von Instandhaltungsprozessen führt zu transparenten Abläufen, die zuvor aus einem unübersichtlichen Knäuel an Beteiligten und Schnittstellen sowie Aktivitäten bestanden. Sowohl die Betriebsführung als übergeordnete Koordinatorin als auch die Akteure 2 verstehen nicht nur ihre eigenen Prozessanteile im Gesamtsystem Offshore Windpark besser, sondern auch die Abläufe der benachbarten Akteure und insbesondere deren Zusammenspiel. Die Visualisierung wesentlicher Prozesse in der etablierten Modellierungssprache BPMN 2.0 ist allgemein leicht verständlich und ermöglicht die Zusammenführung der einzelnen Akteursprozesse. Dies trägt nicht nur zur größeren Transparenz im Gesamtsystem bei, sondern ermöglicht auch die Anwendung von Modellierungs- und Simulationstools auf Basis der BPMN 2.0. Mit der Parametrierung der Prozessmodelle, also der Erhebung von Daten wie beispielsweise Anzahl der beteiligten Personen und Qualifikation oder Durchlaufzeit der Aktivitäten, wird die Prozessbeschreibung komplettiert. Insgesamt wird mit der Charakterisierung die Basis für Prozessoptimierungen, aber auch die Aufstellung und Verbesserung von Organisationsstrukturen sowie Managementsysteme gelegt. An die Charakterisierung des Offshore Windparks schließt sich die Risikoanalyse der Instandhaltungsprozesse (Kap. 4) an. Prozesse können durch innere und äußere Einflüsse in ihrem zeitlichen und finanziellen Verhalten gestört werden. Solche Störungen führen zu einer Verzögerung des Prozesses und einem Mehraufwand an Ressourcen. Im GOWOG wird zunächst die Auswahl risikorelevanter Prozesse vorgestellt, da eine detaillierte Risikoanalyse aller Prozesse nicht zielführend und in der Praxis nicht umsetzbar ist. Risikorelevante Prozesse im Umfeld der Instandhaltung von Offshore Windparks sind insbesondere dadurch gekennzeichnet, dass sie eine elementare Bedeutung für die Instandhaltung besitzen, also ein Schlüsselprozess sind. Des Weiteren haben sie im Falle eines ungeplanten Verlaufs wesentliche Auswirkungen auf Kosten und Ertrag. Sie umfassen eine große Anzahl an beteiligten Akteuren mit einer hohen Anzahl an Interaktionen und/oder einer großen Anzahl an Variablen und Abhängigkeiten. Häufig sind diese Prozesse auch von internen Regularien oder gesetzlichen Regelungen betroffen. Insgesamt sind eine hohe Fehleranfälligkeit oder besondere Gefährdungen der Instandhaltungsprozesse, wie z.B. eine hohe Abhängigkeit von den Wetterbedingungen, zu beobachten. Auf Basis dieser Kriterien und deren Priorisierung können risikorelevante Teilprozesse windparkspezifisch ermittelt werden. Beispiele sind die Ermittlung des Arbeitsbedarfs als Grundlage jeglicher Arbeitseinsätze im und am OWP, sowie die Einsatzplanung und die Durchführung vor Ort. Im Anschluss an die Auswahl risikorelevanter Prozesse wird die Fehlermöglichkeits- und Einflussanalyse (FMEA) als Methode zur Untersuchung der Prozessrisiken vorgestellt. Die Risikoanalyse ausgewählter Prozesse erlaubt die strukturierte Identifikation wesentlicher Schwachstellen in Prozessen und unterstützt deren Beseitigung. Beispiele hierfür sind die Verfügbarkeit von Spezialisten mit Offshore-Zertifikaten oder die vollständige Einsatzdokumentation. Schwachstellen in den Prozessen, sowie getroffene Maßnahmen und deren Erfolgskontrolle sind wichtige Informationen für das Qualitätsmanagement. Gleichzeitig findet dadurch nicht nur ein intensiver Austausch der beteiligten Akteure untereinander statt, sondern das Verständnis über die Prozesse wird bei allen Beteiligten weiter vertieft. Damit ist es möglich Schnittstellen exakter zu definieren. Neben der Analyse der Prozessrisiken zur Verbesserung der Prozessstruktur spielt die Bewertung des Laufzeitverhaltens der Prozesse eine entscheidende Rolle für die effiziente Instandhaltung von Offshore Windparks. Im GOWOG empfehlen wir eine spezielle Simulationssoftware, mit deren Hilfe windparkspezifische Kennzahlen zur Leistungsmessung der Prozesse quantifiziert werden können (Kap. 5). Monitoring-Systeme zur Überwachung der Instandhaltungsprozesse sind in der Branche bisher nicht etabliert. Zudem sind die meisten Parks noch nicht lange genug im Betrieb, um bereits verlässliche Kennzahlen ableiten zu können. Mit Hilfe der Simulationstechnik können noch vor der Implementierung der Prozesse oder der Fertigstellung eines Windparks Kennzahlen errechnet werden. Typische Kennzahlen zur Bewertung von Prozessen sind deren Dauer, die Kosten, der 3 Durchsatz und die erforderlichen Ressourcen. Für eine detailliertere Analyse können auch die Wartezeiten bei Interaktionen, die Häufigkeit bestimmter Ereignisse, die Bevorzugung bestimmter Pfade und die Auslastung einzelner Ressourcen quantifiziert werden. Neben diesen klassischen Kennzahlen sind auch windparkspezifische Kennzahlen entscheidend. Die Zielfunktion bei der Verbesserung von Instandhaltungsprozessen ist ein möglichst günstiges Verhältnis zwischen Instandhaltungskosten und Verfügbarkeit des Windparks. Die zu erwartende Energieerzeugung eines Windparks unter einer vorgegebenen Instandhaltungsstrategie ist neben den entstehenden Kosten eine entscheidende Bewertungsgröße. Die Simulation von Prozessen mit der BPMN ermöglicht die Bestimmung von Kennzahlen für die strategische Bewertung von Prozessen. Dabei können Instandhaltungsstrategien, Prozessalternativen und Ressourcenstrategien unter einer angenommenen Instandsetzungslast verglichen werden. Für eine aufgabenangemessene Bewertung sollten auch Modelle der Windenergieanlagen und Wettermodelle bereitgestellt werden. Auch der Einsatz als Entscheidungshilfe in der operativen Planung ist denkbar, um z.B. eine sinnvolle Aggregation von Arbeiten zu unterstützen. Nach der Beschreibung der Methoden zur Charakterisierung, Risikoanalyse und Simulation werden Beispiele für Optimierungspotenziale (Kap. 6) in operativen Prozessen, in den Prozessen der Entsorgung von Abfällen des Offshore Windparks, der Anmeldung von Personen der Bundepolizei und bei der Warenanmeldung beim Zoll vorgestellt. Die Anwendung der entwickelten Methoden zur Charakterisierung des Leistungssystems Offshore Windpark, zur Prozessoptimierung mittels Risikoanalyse und die windparkspezifische Simulation führt zu Optimierungsempfehlungen für die operativen Prozesse. Werden diese in dem untersuchten Offshore Windpark umgesetzt, erhält man eine angepasste Prozessstruktur und Parameterwerte, die wiederum in die Charakterisierung des Windparks einfließen und in einem kontinuierlichen Verbesserungsprozess münden. Abschließend wird im Ausblick (Kap. 0) auf die entwickelten Methoden und deren weitere Nutzung in der Offshore Windenergie reflektiert. Es wird ein kurzer Einblick in die Anwendung der Optimierungsergebnisse im Rahmen der projektphasenbegleitenden Entwicklung von Betriebskonzepten von Offshore Windparks und weitere Forschungsbedarfe gegeben. 4 Inhalt Inhalt........................................................................................................................................................ 5 1 Einführung ..................................................................................................................................... 12 1.1 Hintergrund ............................................................................................................................... 12 1.2 Der Leitfaden „German Offshore Wind Operation Guide (GOWOG)“ ...................................... 14 1.2.1 Ziel ................................................................................................................................. 14 1.2.2 Betrachtungsgrenzen des GOWOG ............................................................................... 14 1.2.3 Inhalte............................................................................................................................ 15 2 Grundlagen .................................................................................................................................... 17 2.1 Projektphasen eines Offshore Windparks ................................................................................. 17 2.2 Betrieb und Instandhaltung....................................................................................................... 17 2.2.1 Grundmaßnahmen der Instandhaltung......................................................................... 19 2.2.2 Instandhaltungsstrategien............................................................................................. 22 2.2.3 Instandhaltungsszenarien im Offshore Windpark......................................................... 27 2.3 Vertragsarten für den Betrieb von Offshore Windparks ........................................................... 32 2.3.1 Vollwartungsvertrag ...................................................................................................... 33 2.3.2 Standardwartungsvertrag.............................................................................................. 34 2.4 Prozessrisiken ............................................................................................................................ 35 2.4.1 Allgemeiner Risikobegriff .............................................................................................. 35 2.4.2 Arten von Risiken........................................................................................................... 36 2.4.3 Betrachtete Risikoarten im Anwendungsfall SystOp..................................................... 37 2.4.4 Methoden der Risikoanalyse ......................................................................................... 38 2.4.5 Risikoanalyse im Anwendungsfall ................................................................................. 43 3 Charakterisierung des Offshore Windparks .................................................................................. 45 3.1 Methodisches Vorgehen ........................................................................................................... 45 3.2 Schritt 1: Festlegung der Rahmenbedingungen ........................................................................ 46 3.3 Schritt 2: Analyse der beteiligten Akteure und Infrastruktur .................................................... 48 3.3.1 Übersicht der Akteure und Infrastruktur ...................................................................... 48 3.3.2 Portfolioanalyse der Stakeholder .................................................................................. 50 3.3.3 Das Leistungssystem Offshore Windpark ...................................................................... 51 3.4 Schritt 3: Strukturierung der Prozesse ...................................................................................... 54 3.4.1 Hierarchische Prozessstruktur ....................................................................................... 54 3.4.2 Prozesslandkarte ........................................................................................................... 56 5 3.4.3 Beschreibung der Teilprozesse der Instandhaltung ...................................................... 57 3.4.4 Sonderfall: Instandhaltungsspezifische Finanzflüsse eines Offshore Windparks ......... 58 3.5 Schritt 4: Prozessmodellierung und –parametrierung .............................................................. 61 3.5.1 Auswahl der Prozesse .................................................................................................... 61 3.5.2 Auswahl der Prozessmodellierungssprache .................................................................. 62 3.5.3 Beispielprozessmodell: Rückflug mit dem Helikopter ................................................... 63 3.5.4 Prozessparametrierung ................................................................................................. 64 3.6 Schritt 5: Ableitung von Optimierungspotenzialen ................................................................... 66 3.7 Schritt 6: Auswahl risikorelevanter Teilprozesse ...................................................................... 66 3.8 Nutzen der Charakterisierung des Offshore Windparks ........................................................... 71 3.9 Anwendung der Methode am Beispiel Instandsetzung von Kleinkomponenten...................... 72 3.9.1 Rahmenbedingungen .................................................................................................... 72 3.9.2 Prozessstrukturierung, -modellierung und -parametrierung ........................................ 73 3.9.3 Kurzbeschreibung der Teilprozesse der Instandsetzung einer Kleinkomponente ........ 75 3.9.4 Beschreibung der behördlichen Prozesse ..................................................................... 78 3.10 4 Bewertung der Methode zur Charakterisierung von OWP ............................................... 78 Risikoanalyse ................................................................................................................................. 80 4.1 Ziel der Risikoanalyse ................................................................................................................ 80 4.2 Vorbereitende Schritte .............................................................................................................. 81 4.3 Prozessauswahl ......................................................................................................................... 82 4.4 Interviewplanung ...................................................................................................................... 82 4.5 Durchführung ............................................................................................................................ 83 4.6 Auswertung ............................................................................................................................... 88 4.7 Bewertung der Methode zur Risikoanalyse .............................................................................. 89 5 Simulation des Leistungssystems .................................................................................................. 90 5.1 Analyse der Systemdynamik...................................................................................................... 90 5.2 Stochastische Simulation........................................................................................................... 91 5.2.1 Parameter und stochastische Verteilungen .................................................................. 91 5.2.2 Parametrierung der Prozesssimulation ......................................................................... 93 5.2.3 Ressourcen .................................................................................................................... 96 5.2.4 Durchführung von Experimenten .................................................................................. 97 5.2.5 Notation und Werkzeuge .............................................................................................. 98 5.3 Domänenspezifische Prozesssimulation ................................................................................... 99 5.3.1 Erweiterung der BPMN-Notation .................................................................................. 99 5.3.2 Windparkmodelle ........................................................................................................ 101 6 5.3.3 Saisonale Wettereinflüsse ........................................................................................... 103 5.4 Bewertung der Methode: Simulation...................................................................................... 106 6 Beispiele für Optimierungspotenziale ausgesuchter Prozesse der Instandhaltung .................... 109 6.1 Optimierungspotenziale in operativen Prozessen .................................................................. 109 6.2 Optimierungspotenziale bei der Entsorgung von Abfällen ..................................................... 110 6.3 Optimierungspotenziale bei der Anmeldung von Personen bei der Bundespolizei ............... 111 6.4 Optimierungspotenziale bei der Warenanmeldung beim Zoll ................................................ 112 7 Ausblick........................................................................................................................................ 113 Literatur ............................................................................................................................................... 116 Anhang 1: Projektphasen eines Offshore Windparks ......................................................................... 122 Anhang 2: Beschreibung zur Ebenen- und Begriffsdefinition ............................................................. 127 Anhang 3: Überblick über die in den einzelnen Teilprozessen durchzuführenden Maßnahmen bezogen auf die Instandhaltungsprozesse Inspektion, Wartung, Instandsetzung und Verbesserung 130 Anhang 4: Beispiel eines Fragebogens zur Aufnahme von Prozessen und Parametern ..................... 134 Anhang 5: Anmeldung des Warentransports beim Zoll ...................................................................... 139 Anhang 6: Anmeldung von Personen bei der Bundespolizei beim Grenzübertritt in und aus der AWZ 147 Anhang 7: Entsorgung von OWP-Abfällen........................................................................................... 153 Anhang 8: Berechnung der Energieerzeugung einer WEA .................................................................. 170 7 Abbildungsverzeichnis Abbildung 1: Übersicht über die Inhalte und Ergebnisse des GOWOG................................................. 15 Abbildung 2: Projektphasen eines Offshore Windparks ....................................................................... 17 Abbildung 3: Übersicht über die Grundmaßnahmen der Instandhaltung [in Anlehnung an DIN 31051] ............................................................................................................................................................... 20 Abbildung 4: Instandhaltungsarten [In Anlehnung an DIN 31051, DIN 13306, V VDE V 0109-1] ......... 23 Abbildung 5: Beispiel einer Risikomatrix [DIN 50126] .......................................................................... 40 Abbildung 6: Ablaufschema zur Methode der Prozessanalyse ............................................................. 46 Abbildung 7: Zuverlässigkeit und ihre prozessbeschreibenden Parameter RAMS ............................... 47 Abbildung 8: Allgemeine Portfolioanalyse der Stakeholder für Betrieb und Instandhaltung von Offshore-Windparks .............................................................................................................................. 50 Abbildung 9: Das Leistungssystem Offshore Windpark ........................................................................ 53 Abbildung 10: Hierarchische Prozessstruktur ....................................................................................... 55 Abbildung 11: Prozesslandkarte zur Instandhaltung von Offshore Windparks .................................... 56 Abbildung 12: Ausschnitt der in den Teilprozessen der Instandsetzung von Kleinkomponenten an einer OWEA mit einem PTV zu untersuchenden Aufgaben .................................................................. 58 Abbildung 13: Finanzflüsse und finanzbegleitende Informationsflüsse zwischen den Akteuren bei der Instandhaltung von OWP ................................................................................................................ 59 Abbildung 14: Prozessmodell am Beispiel des Elementarprozesses Rückflug mit dem Helikopter ..... 65 Abbildung 15: Beispiel einer typischen Prozessbeschreibung .............................................................. 68 Abbildung 16: Prioritätenanalyse der Kriterien zur Auswahl risikoreicher Teilprozesse ...................... 70 Abbildung 17: Kriterienbasierte Bewertung von Teilprozessen durch Akteure.................................... 70 Abbildung 18: Beispiel für die Gesamtbewertung der Risikorelevanz der Teilprozesse der Instandsetzung mit Angabe der Standardabweichung ......................................................................... 71 Abbildung 19: Kontinuierliche Verbesserung der Organisations- und Prozessstruktur von OWP im Betrieb durch Nutzung der GOWOG-Methoden ................................................................................... 72 Abbildung 20: Auszug Leistungssystem Offshore Windpark für die Instandsetzung von Kleinkomponenten ................................................................................................................................ 73 Abbildung 21: Prozesslandkarte zur Instandhaltung von OWP anhand eines spezifischen Beispiels .. 74 Abbildung 22: Ausschnitt aus einer Prozesshierarchie ......................................................................... 85 Abbildung 23: Formular Allgemein der Risikoanalyse ........................................................................... 86 Abbildung 24: Formular Fehler, Ursachen, Folgen der Risikoanalyse ................................................... 87 Abbildung 25: Formular Fehlerbewertung der Risikoanalyse ............................................................... 87 Abbildung 26: Risikobewertung der Fehlerursachen ............................................................................ 88 Abbildung 27: Normalverteilung, Gleichverteilung und Dreiecksverteilung ........................................ 93 8 Abbildung 28: Parametrierung eines Simulationsmodells ................................................................... 94 Abbildung 29: Ergebnisse eines Simulationsexperimentes ................................................................... 98 Abbildung 30: Für die Domäne Offshore Windparks erweiterte BPMN-Notation [Joschko 2014]..... 100 Abbildung 31: Beispiel-Prozess mit domänenspezifischen Elementen ............................................... 101 Abbildung 32: GUI zur Definition von Windenergieanlagen mit Beispieldaten .................................. 102 Abbildung 33: Exemplarische Stromerzeugung in Abhängigkeit zur Windgeschwindigkeit ............... 103 Abbildung 34: Exemplarischer Betriebszustand in Abhängigkeit von Windgeschwindigkeiten pro Monat .................................................................................................................................................. 104 Abbildung 35: Anteil an der jährlichen Stromerzeugung pro Monat .................................................. 104 Abbildung 36: GUI zur Definition von historischen oder synthetischen Wetterdaten ....................... 106 Abbildung 37: Verknüpfung der Betriebskonzeptentwicklung und dem laufenden Betrieb .............. 114 Abbildung 38: Aufbau Projektphase "Planung" .................................................................................. 122 Abbildung 39: Aufbau der Projektphase "Entwicklung und Konstruktion"......................................... 123 Abbildung 40: Aufbau der Projektphase "Produktion" ....................................................................... 123 Abbildung 41: Aufbau der Projektphase "Bau und Errichtung" .......................................................... 124 Abbildung 42: Aufbau der Projektphase "Betrieb" ............................................................................. 126 Abbildung 43: Darstellung der beim OWP-Betrieb grundsätzlich anwendbaren Zoll-Verfahren ....... 139 Abbildung 44: Möglichkeiten der grenzüberschreitenden Verbringung von Abfällen ....................... 155 Abbildung 45: Abfall- und zollrechtliche Kennzeichnung für PPK-Abfälle .......................................... 156 Abbildung 46: Informationspflichten zur Verbringung von PPK-Abfällen nach Deutschland ............. 156 Abbildung 47: Abfall- und zollrechtliche Kennzeichnung für Siedlungsabfälle ................................... 157 Abbildung 48: Notifizierungsverfahren nach VVA [LAGA 2012].......................................................... 158 9 Tabellenverzeichnis Tabelle 1: Übersicht Wartungsverträge [EE 2012] ................................................................................ 32 Tabelle 2: Matrix zur Bewertung der Fehlerfolgen ............................................................................... 43 Tabelle 3: Akteure beim Betrieb eines Offshore Windparks ................................................................. 49 Tabelle 4: Kostenarten der Betriebskosten von Offshore Windparks und deren Verteilung ............... 59 Tabelle 5: Beispiel gewählter Bewertungsklassen der Risikoanalyse für die Instandsetzung von Kleinkomponenten ................................................................................................................................ 81 Tabelle 6: Grundlegende Parameter für die Prozesssimulation ........................................................... 95 Tabelle 7: Relevante Parameter für die Abbildung von Ressourcen ..................................................... 97 Tabelle 8: Relevante Parameter für die Instandhaltungslast .............................................................. 102 Tabelle 9: Relevante Parameter für die Stromerzeugung ................................................................... 103 Tabelle 10: Übersicht über relevante Parameter saisonaler Wettereinflüsse .................................... 106 Tabelle 11: Angaben bei der Internet‐Zollanmeldung (IZA) und einer Ausfuhranmeldung mit Internet‐ Ausfuhranmeldung‐Plus (IAA‐Plus) ..................................................................................................... 143 Tabelle 12: Übersicht über die Regelungsbereiche der VVA für Import in die EU [Wuttke 2007] ..... 154 10 Abkürzungen A Faktor Auftretenshäufigkeit/ -wahrscheinlichkeit in RPZ AWZ Ausschließliche Wirtschaftszone B Faktor Bedeutung in RPZ BPMN Business Process Model and Notation BSH Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie CMS Condition Monitoring System DFÜ Datenfernübertragung E Faktor Entdeckungswahrscheinlichkeit in RPZ ETA Event tree analysis FMEA Failure Mode and Effect Analysis FTA Fault tree analysis GOWOG German Offshore Wind Operation Guide GUI Graphical User Interface HAZOP Hazard and operability study MTBF Mean Time Between Failure O&M Betrieb und Instandhaltung (engl. Operation and Maintenance) OPEX Betriebskosten (operational expense) OSS Offshore Service Station OWEA Offshore Windenergieanlage OWP Offshore Windpark PAX Passagierliste PL Performance Level PSA Persönliche Schutzausrüstung PtJ Projektträger Jülich PTV Personnel transfer vessel RBD Reliability Block Diagram RPZ Risikoprioritätszahl SDL Service-Dienstleister SIL Safety Integrity Level ÜNB Übertragungsnetzbetreiber WEA Windenergieanlage 11 1 Einführung 1.1 Hintergrund Die Offshore-Windenergie ist die Schlüsselenergie der Energiewende in Deutschland [WAB 2013]. Ohne sie wird das Ziel bis 2020 35% des Strombedarfs aus erneuerbaren Energien zu decken nicht erreichbar sein. Für die Offshore-Windenergie bedeutet dies 15 GW – rund 3500 Offshore Windenergieanlagen (OWEA) – sollen bis 2030 an das Stromnetz angeschlossen sein [BR 2015]. Bis heute sind 10 Offshore-Windparks (OWP) in der Nord- und Ostsee in Betrieb gegangen und drei befinden sich noch im Bau. Weitere Windparks sind genehmigt und werden geplant [4COffshore 2015]. Betriebserfahrungen bestehender Offshore-Windparks zeigen, dass der Anteil der Betriebskosten über die Lebensdauer mit ca. 28% sehr hoch ist. Ebenso haben die Stromgestehungskosten mit durchschnittlich 12-14 €ct/kWh das Niveau des fossilen Strommixes (6 €ct/kWh) und der Onshore-Windenergie (8 €ct/kWh) noch lange nicht erreicht. [Roland Berger 2013] Die Wirtschaftlichkeit von Offshore-Windparks muss folglich für eine bessere Wettbewerbsfähigkeit verbessert werden durch [Roland Berger 2013] Reduktion der Investitionskosten, zum Beispiel durch optimierte Errichtungskonzepte und Logistik oder leichtere OWEA und Tragstrukturen; Reduktion der Betriebskosten, zum Beispiel durch eine optimale Instandhaltungs-strategie, Prozessdesign des Betriebs oder funktionsfähige Technik. Die Reduktion der Investitionskosten ist heute, parallel zu den technischen Fragestellungen der Unternehmen, Gegenstand aktueller Entwicklungs- und Forschungsansätze. Die Reduktion der Betriebskosten rückt zunehmend in den Vordergrund. Die Instandhaltungsstrategie, als Grundlage von Betrieb und Instandhaltung (O&M), wird in der Entwicklungs- und Planungsphase festgelegt. Sie basiert im Wesentlichen auf standortabhängigen Parametern, Wahl des OWEA-Herstellers und Wirtschaftlichkeitsberechnungen, wie sie beispielsweise mit dem O&M-Tool von Energy Research Centre of the Netherlands (ECN) durchgeführt werden. Die Umsetzung der Instandhaltungsstrategie erfolgt im Rahmen der technischen Betriebsführung der OWP. Sie basiert neben der gewählten Instandhaltungsstrategie auf Wetterprognosen, dem technischen Zustand der OWEA und Kostenkalkulationen [VDI 2012]. Damit ist die Betriebsphase auf Basis der standortabhängigen und technischen Rahmenbedingungen angepasst und vertraglich vereinbarte Verfügbarkeiten werden erreicht. Trotzdem geben die hohen Stromgestehungs- bzw. Instandhaltungskosten einen Hinweis auf a. Nicht zuverlässige und an Bedingungen angepasste Technik b. Nicht optimale Instandhaltungsstrategie 12 c. Nicht optimales Prozessdesign von Betrieb und Instandhaltung Anpassungen der Technik werden in aktuellen Forschungsansätzen (a.) untersucht und durch die Anlagenhersteller vorangetrieben [VDI 2012a]. Eine Optimierung der Instandhaltungsstrategie (b.), das heißt beispielsweise prioritätenorientierte oder zustandsorientierte Instandhaltung, erfolgt heute auf Basis von Erfahrungen und Empfehlungen der Komponentenhersteller [VDI 2012]. Das Prozessdesign (c.), also die aufbau- und ablauforganisatorische Struktur von Betrieb und Instandhaltung, basiert auf der technischen Auslegung der Windenergieanlagen und der Instandhaltungsstrategie. Diesem Prozessdesign wird sowohl in der Entwicklungs- und Planungsphase als auch im laufenden Betrieb nur wenig Beachtung geschenkt, obwohl es erheblichen Einfluss auf die Verfügbarkeit eines Offshore-Windparks und auf die Instandhaltungskosten nimmt. Vor diesem Hintergrund wurde in dem Forschungsprojekt SystOp Offshore Wind eine Methode zur Strukturierung und Optimierung des Leistungssystems Offshore Windpark im Betrieb entwickelt. Die methodischen Ansätze und Ergebnisse werden im Handlungs- und Kriterienleitfaden GOWOG – German Offshore Wind Operation Guide zusammengeführt. SystOp Offshore Wind war ein Verbundprojekt der Hochschule Bremen zusammen mit der der Universität Hamburg, Ingenieurgesellschaft IZP Dresden mbH, und der BTC Business Technology Consulting AG, Oldenburg. Das Projekt wurde vom BMU / BMWi gefördert und wurde vom 1.4.2011 bis 31.10.2015 unter dem Förderkennzeichen 0325283 durchgeführt. Das Projekt wurde unter Beteiligung der Industrie durchgeführt. Folgende Industriepartner haben mitgewirkt Bugsier Reederei- und Bergungsgesellschaft mbH & Co. KG DEWI-OCC Offshore and Certification Centre GmbH DOTI GmbH & Co. KG EWE Energie AG EWE Offshore Service & Solution GmbH Frisia-Offshore GmbH Hochtief Solutions AG htm Helicopter Travel Munich GmbH Nehlsen GmbH & Co. KG Nordwest Assekuranzmakler GmbH & Co. KG PHH Personaldienstleistung GmbH REETEC GmbH Regenerative Energie- und Elektrotechnik ORIZON GmbH, Niederlassung Bremerhaven (ehem. RKM Personaldienstleistungen GmbH) Signalis Germany 13 WindMW GmbH wpd windmanager GmbH & Co. KG 1.2 1.2.1 Der Leitfaden „German Offshore Wind Operation Guide (GOWOG)“ Ziel Ziel des GOWOG ist die Optimierung des Designs und der Ausführung der Instandhaltungsprozesse eines Offshore Windparks, um Prozessrisiken zu minimieren und eine hohe Verfügbarkeit des Offshore Windparks sicher zu stellen. Dabei sollen die Beteiligten, Aktivitäten und Schnittstellen sowie deren Zusammenwirken harmonisiert werden. Weiterhin sollen die Prozesse des OWP bei gleichzeitig erfolgender Standardisierung transparenter werden. Standardisierte Prozesse ermöglichen eine Leistungsmessung der individuell vorliegenden Prozesse, und bieten verlässliche Schnittstellen und eine Kommunikationsgrundlage für die beteiligten Organisationen. Hierfür wurde ein Planungs- und Optimierungswerkzeug entwickelt, das die Prozesse strukturiert sowie hinsichtlich seiner Prozessrisiken und dem dynamischen Laufzeitverhalten analysiert und bewertet. Auf Basis der durch die Anwendung der entwickelten Methoden gewonnenen Erkenntnisse können Empfehlungen zum Design und der Ausführung der Prozesse vom Anwender abgeleitet werden. Der Leitfaden richtet sich an alle direkt am Betrieb beteiligten Akteure (Betriebsführung, Transportunternehmen, Servicedienstleister etc.), die durch die Verbesserung ihres Prozessdesigns zu einem kostengünstigeren Betrieb des gesamten Offshore Windparks gelangen wollen. 1.2.2 Betrachtungsgrenzen des GOWOG Der Leitfaden befasst sich ausschließlich mit der Betriebsphase des Offshore Windparks und fokussiert hier auf die Instandhaltungsprozesse, die ein großes Optimierungspotenzial aufgrund vieler verschiedener Akteure, Aktivitäten und Interaktionen aufweisen. Insbesondere die Schnittstellen zwischen den Aktivitäten verschiedener Akteure sind häufig mit Medienbrüchen oder Wartezeiten behaftet [Staud 2006, S.243f], die zu erheblichen Verzögerungen und zusätzlichen Kosten für Ressourcen im Prozessverlauf führen können. Die Betrachtungen in der Betriebsphase fokussieren auf das Leistungssystem Offshore Windpark. Dieses umfasst sowohl die bei der Instandhaltung beteiligten Akteure onshore, beteiligte Akteure offshore, Infrastruktur und Transportmittel als auch die zwischen ihnen ablaufenden Interaktionsflüsse. Das Leistungssystem mit allen beteiligten Akteuren und Schnittstellen wird in Abbildung 9 auf Seite 53 dargestellt. 14 Der Offshore Windpark setzt sich aus mehreren Gewerken zusammen. Der Windpark umfasst die Offshore Windenergieanlagen inklusive der Tragstrukturen, die Innerparkverkabelung, das Umspannwerk inklusive der Tragstruktur und die Wohnplattform. Das Seekabel und die Konverterstation des Übertragungsnetzbetreibers (ÜNB) werden nicht einbezogen. Die Instandhaltungsprozesse können sich durch unterschiedliche Prozessabläufe unterscheiden. 1.2.3 Inhalte Der GOWOG besteht im Wesentlichen aus verschiedenen Methoden, die mit einander verknüpft zu Empfehlungen hinsichtlich des Prozessdesigns und der Ausführung der Prozesse führen. Finanzielle Abläufe Referenzprozesse Technische Abläufe Prozessmodelle Prozessparameter Charakterisierung des Leistungssystems Abbildung 1 stellt die verschiedenen Methoden und deren Zusammenhänge dar. WEA-Katalog Meteorologie Hydrologie Verbund extern Risikoanalyse Prozesse, Aktivitäten, Interaktionen, Ressourcen, Unterbrechungs-/ Abbruchkriterien HSB IZP Uni HH FMEA-Bäume BTC SystOp Rückkopplung Simulation der Prozesse Techn. Grundlagen & Daten BPMNEditor Historische Daten FINO I BPMN-Modelle, Prozessparameter Risikofolgen & Wahrscheinlichkeiten Risiken Wetterkomponente OWP Editor Simulation Identifikation von Modellierungsfehlern und kritischen Teilprozessen, Statistische Ergebnisse, z.B. Durchlaufzeit oder Ressourcenbedarf Optimierungsmaßnahmen, z. B. Reduktion der Durchlaufzeit GOWOG GWPPM Abbildung 1: Übersicht über die Inhalte und Ergebnisse des GOWOG Grundlage ist die Charakterisierung des Leistungssystems Offshore Windpark in der Instandhaltung. Sie beinhaltet die Abbildung von Prozessen in verschiedenen Hierarchieebenen bis auf die Ebene der Aktivitäten hinunter, die in Prozessmodellen der etablierten Prozessmodellierungssprache BPMN 2.0 dargestellt werden. Ausgewählte Prozesse werden bei Störungen des geplanten Prozessablaufs 15 mittels einer angepassten Fehlermöglichkeits- und Einflussanalyse (FMEA) hinsichtlich ihres Verzögerungspotenzials und Ressourcenmehraufwands untersucht und Verbesserungsmaßnahmen empfohlen. In dem Simulationstool werden die Prozesse mit der Wetterkomponente und den technischen Windparkdaten so verbunden, dass die Leistung der Prozesse in verschiedenen Szenarien abgebildet und bewertet werden kann aber auch Prozessalternativen miteinander verglichen werden können. Der GOWOG unterteilt sich in die Abschnitte Definitionen und Grundlagen Prozessanalyse zur Charakterisierung des Offshore Windparks Analyse der Prozessrisiken Simulation der Prozesse Handlungsempfehlungen für die Branche Bewertung des methodischen Ansatzes und der Ergebnisse Im Abschnitt Definitionen und Grundlagen werden die im GOWOG verwendeten Begriffe, der Lebenszyklus eines Offshore Windparks, aber auch grundsätzliche Definitionen zum Thema Betrieb und Instandhaltung erläutert. Anschließend an die grundlegenden Informationen werden die Methoden zur Charakterisierung des Offshore Windparks, der Risikoanalyse und der Simulation in Form einer Verfahrensanweisung beschrieben. Es werden Optimierungsmaßnahmen für die Prozesse und Handlungsempfehlungen für die Branche abgeleitet. Der GOWOG endet mit einem Ausblick für die Entwicklung von Betriebskonzepten sowie auf einen weiterführenden Forschungsansatz. Das German Wind Power Plant Model (GWPPM) wurde parallel zum GOWOG im Forschungsprojekt SystOp Offshore Wind entwickelt. Ziel des GWPPM ist es Prozesse für den Betrieb von OWP mithilfe eines Referenzprozessmodells bzw. in einem geeigneten Ordnungsrahmen zu standardisieren. Das GWPPM gibt einen Überblick über die ablaufenden Prozesse insbesondere in den Phasen Bau und Stromvermarktung. Es richtet sich insbesondere an die Planungs- und Managementebene von Offshore Windparks. Auf Basis der aufgezeigten ablaufenden Best-practice Prozesse können Vorgehensweisen abgeleitet werden. 16 2 Grundlagen 2.1 Projektphasen eines Offshore Windparks Die Projekt-(oder Lebens-)Phasen eines Offshore Windparks lassen sich in sechs Phasen unterteilen (Abbildung 2). Abbildung 2: Projektphasen eines Offshore Windparks In Anhang 1 werden die einzelnen Phasen mit ihren übergeordneten Prozessen kurz erläutert. Eine ausführlichere Beschreibung ist bei der WAB e.V. im WABwiki „Projektphasen von Offshore Windparks“ einsehbar1. Auf die Projektphase Betrieb und insbesondere auf die Prozesse der Betriebsphase wird wegen der Ausrichtung des GOWOG in den folgenden Kapiteln näher eingegangen. 2.2 Betrieb und Instandhaltung Die Betriebs- und Instandhaltungsprozesse von OWP umfassen alle technischen und administrativen Maßnahmen die zum Betrieb der OWEA erforderlich sind. Sie müssen alle Anforderungen und Rahmenbedingungen des OWP-Betriebes berücksichtigen und umsetzen, um den planmäßigen kontinuierlichen Betrieb sicherzustellen. [DIN 13306] Die Betriebsprozesse beinhalten alle internen Prozesse, die für den sicheren und fortlaufenden OWPBetrieb erforderlich sind. Die Instandhaltungsprozesse erhalten den funktionsfähigen Zustand der Windenergieanlagen und deren Nebenanlagen oder die Rückführung in diesen. Grundsätzlich umfassen beide sowohl technische als auch organisatorische Tätigkeiten. [DIN 13306] Die Betriebs- und Instandhaltungsprozesse werden in die folgenden Prozesse unterteilt, die sich von den Zuständen der Anlagen ableiten: [VDI 3810-1, DIN 31051] 1 Betrieb; Stillstand / Bereitschaft; Instandhaltung; Änderung (Modifikation); einsehbar unter http://www.wab.net/ 17 Außergewöhnliche Situation; Betriebsführung. Im Betrieb wird in Abhängigkeit von der Wetterlage und dem Einspeisemanagement des Übertragungsnetzbetreibers vom OWP Strom produziert. Jede einzelne Windenergieanlage und Nebenanlage ist voll funktionsfähig. [In Anlehnung an DIN 13306] Der Stillstand/Bereitschaft beschreibt den betriebsfreien funktionsfähigen Zustand während der windarmen Zeit, in der die Windgeschwindigkeit unter der Einschalt- bzw. über der Ausschaltwindgeschwindigkeit liegt. Weiterhin steht die OWEA beim Betreten der Anlage für die meisten auszuführenden Arbeiten still. [In Anlehnung an DIN 13306] Bei der Durchführung der Instandhaltung muss das Betriebs- und Instandhaltungskonzept sowie die festgelegte Instandhaltungsstrategie berücksichtigt werden. Grundlage der Instandhaltung in der deutschen Offshore-Windbranche und in der Industrie ist die europäische DIN EN 13306 und die deutsche DIN 31051. Die DIN 31051 enthält weiterführende, für Deutschland relevante, Unterteilungen der Instandhaltungsmaßnahmen. Die Instandhaltung umfasst die Einsätze, die während der Betriebsphase des Offshore-Windparks durchgeführt werden und dem reibungslosen Betrieb des Parks dienen. In der DIN 31051 wird Instandhaltung als „Kombination aller technischen und administrativen Maßnahmen sowie Maßnahmen des Managements während des Lebenszyklus einer Betrachtungseinheit zur Erhaltung des funktionsfähigen Zustandes oder der Rückführung in diesen, so dass sie die geforderte Funktion erfüllen kann“ definiert. Sie wird weiterführend in die Grundmaßnahmen Inspektion, Wartung, Instandsetzung sowie Verbesserung unterteilt. Diese werden im Kapitel 2.2.1 näher beschrieben. Sobald eine Erhöhung der Systemleistung erzielt wird, ist von einer Änderung (Modifikation) die Rede. „Eine Änderung ist keine Instandhaltungsmaßnahme, sondern bezieht sich auf die Änderung der bisherigen geforderten Funktion einer Einheit in eine neue geforderte Funktion. Eine Änderung kann einen Einfluss auf die Funktionssicherheit oder die Leistung einer Einheit haben. Der Wechsel einer Einheit, bei der eine andere Version die ursprüngliche Einheit ersetzt, ohne dass sich die geforderte Funktion oder die Funktionssicherheit der Einheit ändert, wird als Ersatz bezeichnet und stellt somit keine Änderung dar.“ [DIN EN 13306] Die außergewöhnliche Situation beinhaltet gefährliche Situationen in denen Menschen, Umwelt und Technik gefährdet werden, Notfallsituationen oder Situationen, die eine spezielle Handlung erfordern. Der Notfall wird auf in Not geratene Personen im OWP bzw. in der OWEA oder der OSS sowie auf Unfälle mit negativen Auswirkungen auf die Umwelt bezogen. Im Wesentlichen wird der Prozess des 18 Notfalls im Schutz- und Sicherheitskonzept beschrieben und die notwendigen Maßnahmen aufgestellt. Die Betriebsführung unterteilt sich in die technische und die kaufmännische Betriebsführung. Hier werden Daten aufgenommen und ausgewertet sowie die Netzeinspeisung geregelt. 2.2.1 Grundmaßnahmen der Instandhaltung Die Instandhaltung wird in unterschiedliche Grundmaßnahmen unterteilt (Abbildung 3). 2.2.1.1 Inspektion; Wartung; Instandsetzung; Verbesserung [DIN 31051]. Inspektion Die Inspektion wird definiert als „Maßnahmen zur Feststellung und Beurteilung des Ist-Zustandes einer Betrachtungseinheit einschließlich der Bestimmung der Ursachen der Abnutzung und dem Ableiten der notwendigen Konsequenzen für eine künftige Nutzung“ [DIN 31051]. Die Inspektion ist die Analyse des aktuellen Zustands der Anlagen. Zu ihr zählen neben der DFÜ-Zustandsüberwachung, die visuelle Analyse vor Ort und per Webcam sowie die laufende akustische Überwachung. Die Inspektion bestimmt den Ist-Zustand und legt den Arbeitsbedarf an der OWEA fest. Sie wird vor der Wartung und der planmäßigen Instandsetzung durchgeführt. Zu den Maßnahmen der Inspektion gehören z.B. [BWE 2012] Werksabnahmen; Wiederkehrende Prüfung (WKP) (gem. Anforderungen des deutschen Baurechts); Zustandsorientierte Prüfung; Überprüfung zum Ende des Gewährleistungszeitraums. 19 Instandhaltung - Alle Maßnahmen zur Erhaltung des funktionsfähigen Zustandes oder der Rückführung in diesen - Dient dem reibungslosen OWP-Betrieb Inspektion - Maßnahmen zur Feststellung und Beurteilung des Istzustandes - Bestimmung der Ursachen der Abnutzung - z. B. visuelle Vor-Ort-Analyse Wartung - Maßnahmen zur Verzögerung des Abbaus des vorhandenen Abnutzungsvorrats - z. B. Austausch von Betriebsmitteln, Behebung kleinerer Mängel Instandsetzung - Maßnahmen zur Rückführung einer Betrachtungseinheit in den funktionsfähigen Zustand Planmäßige Instandsetzung - Einsätze aufgrund von Störfällen, die durch Fernsteuerung oder redundante Systeme vorübergehend behoben werden können - Ausgefallene Systeme, die für den funktionsfähigen Zustand der Anlage unwichtig sind - Einsätze, die geplant werden müssen (z. B. Großkomponententausch) - Die Instandsetzung erfolgt nicht unmittelbar nach Einsätzen der Störung Unplanmäßige Instandsetzung - Einsätze, die aufgrund von Störfällen, die nicht durch Fernsteuerung oder redundante Systeme behoben werden können und den funktionsfähigen Zustand der Anlage gefährden umgehend erfolgen müssen - Komponenten, Ersatzteile und Betriebsmittel müssen vorrätig sein - Transportmittel und Fahrzeuge müssen frei verfügbar sein - Die Instandsetzung erfolgt unmittelbar nach Einsätzen der Störung Verbesserung - Kombination aller technischen und administrativen Maßnahmen zur Steigerung der Funktionssicherheit - z. B. Aufrüstung von Sicherheitssystemen, Verbesserung des Umweltschutzes, Leistungsverbesserung, Erhöhung der Verfügbarkeit etc. Abbildung 3: Übersicht über die Grundmaßnahmen der Instandhaltung [in Anlehnung an DIN 31051] 2.2.1.2 Wartung Die Wartung wird definiert als „Maßnahmen zur Verzögerung des Abbaus des vorhandenen Abnutzungsvorrates“ [DIN 31051]. Der Abnutzungsvorrat stellt eine „Einheit“ für die Abnutzung einer Anlage bzw. ihrer Komponenten bis zum Ende ihrer Funktionsfähigkeit dar. Für den OWP bedeutet dies, dass beispielsweise die Wartung den Ausfall einer Windenergieanlage verzögert bzw. verhindert. Die Einsätze erfolgen auf Basis der Wartungsanweisungen des Herstellers und / oder dem aktuellen Zustand der jeweiligen Anlage. Der aktuelle Zustand wird ggf. mit der kurz vor der Wartung vor Ort durchgeführten Inspektion und den Analysenergebnissen des aktuellen Anlagenzustandes 20 festgestellt. Die Wartung beinhaltet den Austausch von Betriebsstoffen und Verschleißteilen, sowie die Behebung kleiner ungeplanter und kurzfristig aufgetretener Mängel. [DIN 31051] 2.2.1.3 Instandsetzung Instandsetzung wird definiert als eine „physische Maßnahme, die ausgeführt wird, um die Funktion einer fehlerhaften Einheit wiederherzustellen“ [DIN EN 13306, DIN 31051]. Die Instandsetzung kann in planmäßige und unplanmäßige Maßnahmen unterteilt werden. Die planmäßige Instandsetzung beinhaltet Einsätze aufgrund von Störfällen, die durch Fernsteuerung oder redundante Systeme vorübergehend behoben werden können; ausgefallenen Systemen, die für den eigentlichen Betrieb der OWEA unwichtig sind oder Totalausfällen ganzer nicht lagerungsfähiger Module, wie z. B. Rotorblätter und Getriebe, die eines geplanten Einsatzes und / oder den Einsatz eines nicht sofort verfügbaren Spezialschiffes bedürfen. Es handelt sich dabei um Einsätze, die in die windarmen Sommermonate bzw. in windarmen Zeitfenstern mit hoher Zugangswahrscheinlichkeit verlegt werden können bzw. müssen. Kleinere Störungen mit einer geringen Instandsetzungsdauer können an verschiedenen Windenergieanlagen gemeinsam oder während eines Wartungseinsatzes abgearbeitet werden. Störungen mit einer hohen Instandsetzungsdauer oder Einsätze zu denen ein Spezialschiff (z. B. Jack-Up Barge) notwendig ist, werden getrennt von den Wartungsarbeiten durchgeführt. Die unplanmäßige Instandsetzung beinhaltet Einsätze, aufgrund von Störfällen, die nicht durch Fernsteuerung oder redundante Systeme behoben werden können und den Betrieb der OWEA erheblich stören, die Betriebssicherheit beeinflussen und / oder zu einem Ausfall der Anlage führen. Es sind Komponenten und Systeme betroffen, die für den eigentlichen Betrieb der OWEA essentiell sind. Es handelt sich dabei um schnellstmöglich durchzuführende Einsätze, die keinen Aufschub erlauben und bei denen die erforderlichen Ersatzteile und Betriebsmittel vorrätig und die Transportmittel bzw. Fahrzeuge frei verfügbar sind. 2.2.1.4 Verbesserung Verbesserung wird definiert als „Kombination aller technischen und administrativen Maßnahmen sowie Maßnahmen des Managements zur Steigerung der Zuverlässigkeit und/oder Instandhaltbarkeit und/oder Sicherheit einer Einheit, ohne ihre ursprüngliche Funktion zu ändern.“ Eine Verbesserung kann auch vorgenommen werden, um Fehler während des Betriebs zu verhindern und um Ausfälle zu vermeiden.“ [DIN EN 13306; DIN 31051] 21 Verbesserungen können sinnvoll sein, wenn z.B. Betriebserfahrungen und Inspektionsbefunde systematische Probleme erkennen lassen, die darlegen, dass die bisherige Funktionssicherheit nicht ausreicht. [DIN V VDE V 0109-1] Die Funktionssicherheit beschreibt die „Fähigkeit, eine geforderte Funktion auszuführen, wenn sie gefordert wird. Die Merkmale der Funktionssicherheit beinhalten die Verfügbarkeit und ihre Einflussfaktoren (Zuverlässigkeit, Wiederherstellbarkeit, Instandhaltbarkeit, Instandhaltungsunterstützung) und in einigen Fällen Haltbarkeit, Wirtschaftlichkeit, Vollständigkeit, Sicherheit und Einsatzbedingungen. Funktionssicherheit wird beschreibend genutzt als ein Oberbegriff für die zeitbezogene Qualitätsmerkmale eines Produkts oder einer Dienstleistung.“ [DIN EN 13306] Die Verbesserung beinhaltet: Aufrüstung der sicherheitstechnischen Systeme und Komponenten nach dem jeweiligen Stand der Technik; Ständige Optimierung der baulichen Anlagen in ökologischer Hinsicht nach dem jeweiligen Stand der Technik; Maßnahmen zur Leistungsverbesserung und Erhöhung der Verfügbarkeit der OWEA; Maßnahmen zur Verbesserung der Arbeitssicherheit in und an der OWEA; Maßnahmen zur Minderung der Betriebs- und Instandhaltungskosten. 2.2.1.5 Störung Bei Auftreten einer Störung kann der funktionsfähige Zustand der Anlage nicht aufrechterhalten werden. Es kommt zu einer fehlerhaften, fehlenden oder unvollständigen Funktion der Anlage. Die Ursachen der Störung können in technischen und organisatorischen Fehlern oder durch externe Einwirkungen, wie z.B. extreme Wetterbedingungen, Einwirkungen durch Dritte etc., begründet sein. Die Störung kann ökologische und ökonomische Auswirkungen nach sich ziehen. [DIN EN 13306] 2.2.2 Instandhaltungsstrategien Die Instandhaltung mit den beschriebenen Einsatzmöglichkeiten kann in unterschiedlichen Arten verwirklicht werden. Diese Arten beschreiben die Instandhaltungsmethode, welche angewandt wird um die entsprechenden Instandhaltungsziele zu erreichen. Eine Instandhaltungsart gibt an, zu welchem Zeitpunkt welche Instandhaltungsmaßnahmen in welcher Intensität an welchen Anlagenkomponenten (Getriebe, Generator etc.) durchzuführen sind. Die Wahl einer Instandhaltungsart hängt von den Betreibern bzw. den abgeschlossenen Service-Verträgen mit den Herstellern, externen Dienstleistern etc. ab. Sie beeinflusst maßgeblich die Zuverlässigkeit der Anlagen und damit auch die Wirtschaftlichkeit der Windparks. Die verwirklichte Instandhaltungsart beeinflusst unmittelbar die gesamte Betriebsführung des OWP. Die Fördergesellschaft Windenergie e.V. (FGW) hat in Zusammenarbeit mit verschiedenen Vertretern der Windbranche die Technische 22 Richtlinie für Windenergieanlagen - Teil 7: Instandhaltung von Windenergieanlagen - die die Planung und Durchführung der Instandhaltung näher beschreibt, entwickelt. [FGW 2010; IPIH o.J.] Folgende grundsätzlichen Instandhaltungsarten werden betrachtet: [DIN 31051, DIN 13306, VDE V 0109-1]. vorbeugende Instandhaltung; ereignisorientierte Instandhaltung; prioritätenorientierte Instandhaltung Abbildung 4 zeigt eine Übersicht über die verschiedenen Instandhaltungsarten. Instandhaltung Präventive [auch: vorbeugende] Instandhaltung Ausgeführt in festgelegten Abständen oder nach vorgeschriebenen Kriterien Zustandsorientierte Instandhaltung - Präventive Instandhaltung - Kombination aus Zustandsüberwachung - Prüfungen, Analysen und den daraus resultierenden Maßnahmen Voraussagende Instandhaltung Vorausbestimmte [auch: zyklische] Instandhaltung (ähnlich Wartung) - Präventive Instandhaltung - In festen Zeitintervallen oder nach Nutzung - Ohne vorherige Zustandsermittlung Instandhaltung nach außergewöhnlichem Betriebszustand - ausgeführt nach Eintreten besonderer Betriebszustände oder Ereignissen (z.B. erhöhte Betriebsmittelbeanspruchung z.B. durch Kurzschlüsse) Weitere präventive Instandhaltung - Einzelmaßnahme an Betriebsmittel/-gruppe - verursacht durch Fehlfunktion oder Ausfall durch Konstruktionsfehler/ verdeckten Mangel - zustandsorientierte Instandhaltung - nach Vorhersage, abgeleitet von wiederholter Analyse Geplant, auf Anforderung oder kontinuierlich (betrifft nur Zustandsüberwachung bzw. Prüfverfahren aber nicht evtl. folgende IHmaßnahmen) Korrektive [auch: ereignisorientierte] Instandhaltung Ausgeführt nach der Fehlererkennung Instandhaltung nach Eintritt von Fehlfunktion Aufgeschoben ermöglicht das Zusammenlegen von Einsätzen und somit eine effektive Einsatzplanung Unmittelbar ausgeführt ohne Aufschub nach Fehlerbehebung Instandhaltung nach Ausfall Prioritätenorientierte Instandhaltung Verknüpfung von Daten der aktuellen Zustandsermittlung mit weiteren Daten wie Alter, Technologie, Ersatzteilverfügbarkeit, Erfahrung des Betriebs- und Servicepersonals, besonderen Vereinbarungen mit Netznutzern, netzplanerischen Gesichtspunkten sowie allgemeinen Betriebserfahrungen und Informationen aus der Systemebene Abbildung 4: Instandhaltungsarten [In Anlehnung an DIN 31051, DIN 13306, V VDE V 0109-1] 23 2.2.2.1 Präventive Instandhaltung Die präventive (auch: vorbeugende) Instandhaltung wird in festgelegten Abständen oder nach vorgeschriebenen Kriterien durchgeführt. Sie unterteilt sich in die zustandsorientierte, die vorausbestimmte (auch: zyklische) Instandhaltung, die Instandhaltung nach außergewöhnlichem Betriebszustand oder in weitere präventive Instandhaltungsarten. Der Unterschied zwischen der zustandsorientierten sowie der vorausbestimmten Art ist, dass die vorausbestimmte ohne Überprüfung des Ist-Zustandes der Anlagen in bereits vorab festgelegten Zeitintervallen durchgeführt wird, sie ist somit ausschließlich geplant. Zu dieser Instandhaltungsart zählt im Rahmen der Durchführung der Instandhaltungsmaßnahme der Wartung bspw. die zyklische Sichtprüfung bzw. Begehung, die zyklische Inspektion während der Routineinstandhaltung (Wartung), die zyklische Nachweisprüfung usw. Neben den zyklischen (kalenderzeitorientierten) Maßnahmen sind auch altersabhängige Maßnahmen möglich, bei denen Komponenten vorbeugend ausgetauscht werden, sobald sie eine bestimmte Nutzungsdauer erreicht haben. Hierzu zählen auch solche Maßnahmen, die abhängig vom aktuellen Alter einer Komponente verschiedene Szenarien für den nächsten prophylaktischen Komponententausch unter Beachtung der zu erwartenden Kosten-Erlös-Bilanzen durchrechnen. Die zustandsorientierte Instandhaltung basiert hingegen auf einer Kombination der Zustandsüberwachung, entsprechenden Prüfverfahren sowie Analysen, aus welchen sich die notwendigen Tätigkeiten ableiten lassen. Sowohl die Zustandsüberwachung als auch die Prüfverfahren können geplant, auf Anforderung oder kontinuierlich durchgeführt werden. [DIN EN 13306] Nur bei Überschreitung eines definierten Schadensniveaus werden die Komponenten getauscht. Sie setzt damit später als die vorausbestimmte geplante Instandhaltung, aber früher als die korrektive Instandhaltung ein. Es ist möglich anhand der aktuellen Anlagenzustände und der archivierten Leistungs- und Zustandsdaten notwendige Instandhaltungsmaßnahmen rechtzeitig vor einem Schaden oder Systemausfall zu erkennen und zeit- und kostenoptimal zu planen und durchzuführen. Anhand der Zustände können Ursachen für Störungen und Schäden erkannt und entsprechende Verbesserungsmaßnahmen Restnutzungsdauerprognosen, an der Anlage durchgeführt Anweisungen zum werden. Weiterhin Anlagenbetrieb und können weitere Instandhaltungsmaßnahmen abgeleitet werden. Die zustandsorientierte Instandhaltung minimiert einerseits das Risiko eines unerwarteten Ausfalls der Anlage, andererseits erfordert diese eine genaue Analyse der Komponenten und ein umfassendes Fachwissen. [wind:research 2012] Diese Instandhaltungsart beruht auf der Beobachtung des monotonen Driftprozesses mit einem vielwertigen Bereich. Ihre Vorteile sind die höhere Verfügbarkeit der Anlagen, ein sehr gut vorbereiteter Einsatzplan, kürzere 24 Unterbrechungszeiträume welche wiederum eine Kostenreduzierung bedeuten, das Verwenden des hierdurch gewonnenen Wissens für die nächsten Einsätze sowie eine Optimierung der Instandhaltungsstrategie welche letztendlich zu einer optimierten downtime und OPEX-Kosten führt. [Areva 2012] Bestandteil der zustandsorientierten Instandhaltung sind u.a. die periodische Prüfung des Zustands der wesentlichen Komponenten der OWEA durch einen Sachverständigen, Erstellung qualifizierter Wartungs- und Reparaturkonzepte und periodische Zustandskontrolle des Antriebsstranges und der Rotorblätter. [Albers et al. 2002] Sofern diese zustandsorientierte Instandhaltung durch Vorhersagen ausgelöst wird, welche auf wiederholten Analysen basieren, spricht man von einer voraussagenden Instandhaltung. Nach Eintreten besonderer Betriebszustände bzw. Ereignissen, wie z.B. eines erhöhten Betriebsmittelanspruches durch einen Kurzschluss o.ä. kommt es zu einer Instandhaltung nach außergewöhnlichem Betriebszustand. Weitere präventive Instandhaltungen können eintreten, nachdem es bspw. zu einer Fehlfunktion oder einem Ausfall basierend auf einem Konstruktionsfehler oder verdeckten Mangels kam. Diese werden ausschließlich als Einzelmaßnahme an einer Einzelkomponente oder einer Komponentengruppe durchgeführt. Zusammenfassend ist zu sagen, dass die vorausbestimmte geplante Instandhaltung die wahrscheinlich teuerste Strategie ist. Die Komponenten werden auch ohne feststellbare Schäden nach einer festgelegten Betriebsstundenzahl oder einem Zeitintervall ausgewechselt. Die volle Lebensdauer der Komponenten wird oftmals nicht ausgenutzt. Damit werden Ausfälle weitestgehend verhindert und es liegt eine sehr gute Instandhaltungsplanung vor. [Gerdes 2004, DIW 2004] 2.2.2.2 Korrektive (auch: ereignisorientierte) Instandhaltung Mit der korrektiven (auch: ereignisorientierte oder störungsorientierte [wind:research 2012]) Instandhaltung wird die Lebensdauer der einzelnen Anlagenkomponenten längst möglich ausgenutzt, da nur bei Auftreten eines Fehlers Maßnahmen ergriffen werden um die Anlage wieder in einen Zustand zu bringen, in dem sie ihre geforderte Funktion erfüllen kann. Der Instandhaltungsaufwand wird damit auf ein geringes Maß reduziert. Als Folge daraus können erhöhte Kosten durch Folgeschäden an der Anlage entstehen und es kann zu Anlagenausfällen in Zeiten guter Windleistungen kommen. Weiterhin liegt eine schlechte Ersatzteillogistik vor. [Gerdes 2004] Diese Instandhaltungsart muss je nach Schwere des Fehlers unmittelbar ausgeführt werden. Hierbei zu unterscheiden wäre, ob es sich um eine unmittelbare Instandhaltung nach Eintritt einer Fehlfunktion oder in Folge eines Ausfalls handelt. [DIN V VDE V 0109-1] Die Instandhaltungsart der unmittelbar nach Eintritt der Fehlfunktion bzw. Funktionseinschränkung ausgeführten Instandhaltung kommt in der Regel bei wartungsarmen bzw. nahezu wartungsfreien Komponenten mit hoher Zuverlässigkeit zum Einsatz. Voraussetzung hierbei ist, dass die 25 Auswirkungen in Folge der Fehlfunktion begrenzt sind. Sollte der Fehler bereits zu einem Ausfall der Komponenten bzw. Stillstand der Anlage geführt haben, kommt es zu einer unmittelbar nach einem Ausfall durchgeführten Instandhaltungsart. Diese nimmt entsprechende Beeinträchtigungen der Verfügbarkeit der Anlage in Kauf. Sollte es sich um keine schwerwiegende Fehlfunktion handeln, könnte die Instandhaltung aufgeschoben werden. Diese Instandhaltungsart ermöglicht ein flexibleres Planen der Einsätze und es könnten die Einsätze eventuell zusammengelegt werden und somit vor allem Transportkosten eingespart werden. [DIN V VDE V 0109-1] Die korrektive Instandhaltungsart erzeugt meist die geringsten Kosten für die eigentlichen Instandhaltungsmaßnahmen, denn nur bei einem Fehlerereignis fallen Kosten an. Mögliche Folgekosten für Ausfall und Ersatz sind jedoch oftmals nur schwer abschätzbar. Daher kommt diese Instandhaltungsart nur dann zur Anwendung, wenn die Folgen eines Betriebsmittelausfalls überschaubar und räumlich begrenzt sind und eine Wiederinbetriebnahme durch geeignete Instandsetzungs-, Austausch- oder Erneuerungsmaßnahmen kurzfristig machbar ist bzw. ein redundantes System existiert. Ein weiterer Grund für diese Instandhaltungsart kann die Vielzahl der eingesetzten Betriebsmittel sein, die eine geplante Instandhaltungsmaßnahme aus wirtschaftlichen Gründen nicht rechtfertigt. Bei der korrektiven Instandhaltungsart wird der Ist-Zustand nicht systematisch durch Inspektionen erfasst. Wartungen und Instandsetzungen werden nach Eintritt der Fehlfunktion bzw. anderen Ereignishäufungen oder bei Ausfall durchgeführt. [DIN V VDE V 0109-1] 2.2.2.3 Prioritätenorientierte Instandhaltung Die prioritätenorientierte Instandhaltung verknüpft Daten der aktuellen Zustandsermittlung mit weiteren Daten wie Alter, Technologie, Ersatzteilverfügbarkeit, Erfahrung des Betriebs- und Servicepersonals, besonderen Vereinbarungen mit Netznutzern, netzplanerischen Gesichtspunkten sowie allgemeinen Betriebserfahrungen und Informationen aus der Systemebene. [FGW-TR 7-A 2010] Aufgrund der hieraus entstehenden Priorisierung von Kennzahlen wie bspw. Wichtigkeit oder Zustand der Anlage kann es zu einer Kombination der korrektiven, voraussagenden und zustandsorientierten Instandhaltung kommen. Dies wird übergeordnet als prioritätenorientierte Instandhaltung bezeichnet. [FGW-TR 7-A 2010] Durch die Priorisierung verschiedener Komponenten werden Einflüsse wie z.B. Wichtigkeit, Zustand, Ausfallprognosen und Synergie-Überlegungen zur Kombination verschiedener Instandhaltungsmaßnahmen berücksichtigt und diese nach Wichtigkeit sortiert. Beispiele für Kriterien zur Priorisierung sind [EVW1 2011; S.114f]: Technische Aspekte: Alter einer Komponente, technische Einschätzung; 26 Wirtschaftliche Aspekte: finanzielle Konsequenzen infolge Personengefährdung, Umweltschäden, Produktionsrückgang oder Wetterbedingungen; Synergieeffekte durch zeitliches und räumliches Zusammenlegen oder Vorziehen von Maßnahmen mit einem koordinierten Personal- und Materialeinsatz; Allgemeine Betriebserfahrung; Erfahrung des Service- und Betriebspersonals. Die Priorisierung kann auch auf der Basis einer Risikobetrachtung erfolgen. Diese Risikobetrachtung gliedert sich grundsätzlich in folgende Arbeitsschritte: [DIN V VDE V 0109-1] Definition und Identifizierung der führenden Fehlermechanismen; Qualitative Klassifikation der zugehörigen Eintrittswahrscheinlichkeit; Qualitative Klassifikation der zugehörigen Auswirkungen im Falle eines Fehlereintritts; Ermittlung der Risiko-Klasse durch die Kombination der Klassifikation für die Eintrittswahrscheinlichkeit und die jeweiligen Auswirkungen. 2.2.2.4 Weiterentwicklung der Instandhaltungsarten für Offshore-Bedingungen Über die bekannten Instandhaltungskonzepte hinaus können die Instandhaltungsarten entsprechend den gegebenen Anforderungen und Bedingungen ergänzt und weiterentwickelt werden. Die zustandsorientierte Instandhaltung wurde für die Windenergieanlagen aufgrund der erhöhten Schadensfälle, vor allem bei OWEA-Leistungen über 1 MW und den besonderen OffshoreBedingungen überarbeitet. Sie wurde um eine kontinuierliche Überwachung der Hauptkomponenten durch Schadenfrüherkennungssysteme, wie das Condition Monitoring System (CMS), erweitert. Zu den Hauptkomponenten gehören die Gondel und der Rotor sowie der Turm und das Fundament. Die modifizierte zustandsorientierte Instandhaltung ist u.a. eine Bedingung zur Versicherbarkeit von Offshore-Projekten. [VDI 2888, Gerdes 2004, Gothaer 2002] Die Instandhaltungsarbeiten können demzufolge gezielt in windarme Monate bzw. in windschwache Zeitfenster gelegt werden. Eine weitgehende Ausnutzung der Komponenten-Lebensdauern ist gewährleistet und es liegt eine verringerte Ausfallwahrscheinlichkeit vor. Eine wirtschaftlich optimierte Instandhaltung der OWEA wird gewährleistet. [Gerdes 2004] 2.2.3 Instandhaltungsszenarien im Offshore Windpark Für die Grundmaßnahmen der Instandhaltung können allgemeine Instandhaltungsszenarien abhängig von der Entfernung des OWP zur Küste abgeleitet werden. 27 2.2.3.1 Inspektion Die Inspektionen der Anlagen des OWP werden von Gutachtern oder Zertifizierungsgesellschaften oder ausgebildetem Personal der Betriebsgesellschaft und während der Gewährleistung im Team mit Inspektoren des Herstellers durchgeführt. Die Inspektoren werden von der Betriebsgesellschaft über den Zustand der zu inspizierenden Anlagen informiert bzw. werten die Überwachungsdaten selber aus. Während der Inspektionen wird die Betriebsgesellschaft laufend über die Tätigkeiten informiert. Die Kommunikation und Informationsweitergabe sowie die Datenübertragung dienen der Sicherstellung des Schiffsverkehrs und dem sicheren Arbeiten im OWP sowie dem Austausch technischer Daten und Informationen. Der Übertragungsnetzbetreiber wird mittels der Windstromprognose über evtl. Leistungsausfälle durch die Inspektionseinsätze informiert. Der Genehmigungsbehörde werden die erforderlichen Nachweise vorgelegt. Szenario 1 – Küstennaher OWP Bei küstennahen OWP steigen die Inspektoren am Flugplatz in den Helikopter oder gehen am Seehafen an Bord des Service-Schiffes und fliegen bzw. fahren direkt zu den Anlagen. Sie werden vom Helikopter auf die Anlagen gehoistet oder gehen per Boatlanding oder dem entsprechenden Übersteigsystem auf die Anlage. Nach Beendigung der Tätigkeiten fliegen die Inspektoren mit dem Helikopter zurück zum Flugplatz oder fahren mit dem Serviceschiff zurück zum Seehafen. Szenario 2 – Küstenferner OWP Bei küstenfernen OWP bleiben die Inspektoren längere Zeit im OWP und übernachten auf der Wohneinheit oder einem Offshore-Versorger. Sie werden mit dem Helikopter vom Flugplatz aus zur Wohneinheit bzw. dem Offshore-Versorger geflogen, fahren vom Seehafen direkt mit dem OffshoreVersorger zum OWP oder werden mit kleinen Service-Schiffen zur Wohneinheit bzw. zum OffshoreVersorger gefahren. Vom Offshore-Versorger oder der Wohneinheit ausgehend fahren sie mit kleinen Serviceschiffen zu den OWEA. Nach Beendigung des Einsatzes fliegen sie mit dem Helikopter zurück zum Flugplatz oder fahren mit dem Offshore-Versorger bzw. einem kleineren Serviceschiff zurück zum Seehafen. 2.2.3.2 Wartung Die Onshore-Service-Station stellt das für den Einsatz erforderliche Equipment für jede einzelne OWEA und der OSS zusammen. Für die Einsätze wird das Equipment in Werkstattcontainern verstaut, die dann komplett auf die OWEA-Plattform bzw. auf die OSS übergesetzt werden. Von der OnshoreService-Station aus werden die Container zum Hafen zur Verladung auf die Transporter befördert. 28 Szenario 1 - Küstennaher OWP Bei küstennahen OWP bringt ein größeres Serviceschiff die Container direkt zu den OWEA. An der OWEA werden die Materialien aus dem Container in die Gondel der OWEA transportiert. Nach erfolgtem Arbeitseinsatz werden sämtliche Materialien, Abfälle, verbrauchte Betriebsstoffe und deren Reste, sowie Werkzeuge wieder in dem Container verstaut. Abfälle mit einem größeren Aufkommen werden in dafür ausgelegten Behältern getrennt gesammelt. Die Container werden vom Serviceschiff wieder zurück zum Seehafen und von dort aus zur Onshore-Station befördert. Die Wartungsteams fahren entweder zusammen mit den Containern auf dem Serviceschiff zum OWP oder werden vom Helikopter zu den OWEA geflogen. Das Wartungspersonal kann während der Wartungsphasen in Nähe des Seehafens oder Flugplatzes stationiert werden. Szenario 2 – Küstenferner OWP Bei küstenfernen OWP werden die Werkstattcontainer für mehrere OWEA am Seehafen auf einen für bis zu 14 Tagen autark arbeitenden Offshore-Versorger, der auch als Wohneinheit für die Wartungstechniker dient, geladen und zum OWP transportiert. Der Versorger bringt die Container direkt zu den OWEA und setzt sie auf der Anlandeplattform ab. An der OWEA werden die Materialien aus dem Container in die Gondel der OWEA transportiert. Nach erfolgtem Arbeitseinsatz werden sämtliche Materialien, Abfälle, verbrauchte Betriebsstoffe und deren Reste, sowie Werkzeuge wieder in dem Container verstaut. Abfälle mit einem größeren Aufkommen werden in dafür ausgelegten Behältern getrennt auf dem Serviceschiff gesammelt. Die Container werden vom Offshore-Versorger wieder zurück zum Seehafen und von dort aus zur Onshore-Station befördert. Die Wartungsteams fahren entweder mit dem Offshore-Versorger in den OWP und wohnen während der Wartungsphasen auf dem Schiff oder werden auf einer Wohneinheit stationiert. Während der Wartung wird die Betriebsgesellschaft laufend über die Tätigkeiten informiert. Die Kommunikation und Informationsweitergabe und die Datenübertragung dienen der Sicherstellung des Schiffsverkehrs und dem sicheren Arbeiten im OWP sowie dem Austausch technischer Daten und Informationen. Der Übertragungsnetzbetreiber wird mittels der Windstromprognose über Leistungsausfälle durch die Wartungseinsätze informiert. 2.2.3.3 Geplante Instandsetzung Die geplante Instandsetzung kann in die Instandsetzung mit Großkomponententausch und die Instandsetzung mit Kleinkomponententausch unterscheiden werden. Bei der geplanten Instandsetzung mit Großkomponententausch erfolgt der Transport der Großkomponenten und des Equipments mit einer Jack-up Barge. Die Onshore-Station stellt das erforderliche Equipment zusammen und bringt es zum Verladen auf die Jack-up Barge zum Seehafen. 29 Die Hersteller stellen die Großkomponenten an der Hafenkante bereit. Die Jack-up Barge transportiert die Komponenten zu den Windenergieanlagen. Die Arbeiten werden dort direkt von der Barge aus durchgeführt. Die Barge wird von dem Offshore-Versorger im Feeder-Betrieb mit ggf. zusätzlich erforderlichem Material oder Personal versorgt. Abfälle und nicht mehr benötigte Materialien werden von den Serviceschiffen zum Seehafen transportiert. Die Jack-up Barge transportiert die ausgetauschten Altkomponenten zum Seehafen zurück. Die Altkomponenten werden entweder dem beauftragten Entsorger zur Entsorgung oder dem Hersteller zur Aufarbeitung übergeben oder zur Onshore-Station zur Aufarbeitung oder Zwischenlagerung transportiert. Das Instandsetzungspersonal besteht innerhalb der Gewährleistungszeiten aus einem Team von Technikern des Herstellers und der Betriebsgesellschaft. Außerhalb der Gewährleistung werden nur Techniker der Betriebsgesellschaft eingesetzt. Das Instandsetzungspersonal kann mit der Barge zum OWP fahren oder fliegt mit dem Helikopter bzw. fährt mit dem Serviceschiff vom Seehafen zur Jackup-Barge. Während der Instandsetzung wird die Betriebsgesellschaft laufend über die Tätigkeiten informiert. Die Kommunikation und Informationsweitergabe und die Datenübertragung dienen der Sicherstellung des Schiffsverkehrs und dem sicheren Arbeiten im OWP sowie dem Austausch technischer Daten und Informationen. Der Übertragungsnetzbetreiber wird mittels der Windstromprognose über Leistungsausfälle durch die Instandsetzungseinsätze informiert. Bei der geplanten Instandsetzung mit Kleinkomponententausch bzw. im Störfall stellt die OnshoreStation das erforderliche Equipment, Betriebsstoffe, Ersatzteile und Material in Werkstattcontainern zusammen und bringt es zum Verladen auf den Transporter zum Seehafen. Szenario 1 – Küstennaher OWP Bei küstennahen OWP transportiert das Serviceschiff den Container zur OWEA. Das Instandsetzungspersonal setzt sich während der Gewährleistung aus einem Team von Technikern der Hersteller und der Betriebsgesellschaft zusammen. Das Instandsetzungsteam wird per Helikopter oder mit dem Serviceschiff zur OWEA gebracht. Die Kommunikations- und Informationsweitergabe und die Datenübertragung dienen der Sicherstellung des Schiffsverkehrs und dem sicheren Arbeiten im OWP sowie dem Austausch technischer Daten und Informationen. Der Übertragungsnetzbetreiber wird über Leistungsausfälle durch die Instandsetzungseinsätze informiert. Szenario 2 – Küstenferner OWP Bei küstenfernen OWP werden die Werkstattcontainer für mehrere OWEA am Seehafen auf einen für bis zu 14 Tagen autark arbeitenden Offshore-Versorger, der auch als Wohneinheit für die 30 Wartungstechniker dient, geladen und zum OWP transportiert. Der Versorger bringt die Container direkt zu den OWEA und setzt sie auf der Anlandeplattform ab. An der OWEA werden die Materialien aus dem Container in die Gondel der OWEA transportiert. Nach erfolgtem Arbeitseinsatz werden sämtliche Materialien, Abfälle, verbrauchte Betriebsstoffe und deren Reste, sowie Werkzeuge wieder in dem Container verstaut. Abfälle mit einem größeren Aufkommen werden in dafür ausgelegten Behältern getrennt auf dem Serviceschiff gesammelt. Die Container werden vom Offshore-Versorger wieder zurück zum Seehafen und von dort aus zur Onshore-Station befördert. Die Instandsetzungsteams fahren mit dem Offshore-Versorger in den OWP und wohnen während der Instandsetzungen auf dem Schiff oder werden auf einer Wohneinheit stationiert. Während der Instandsetzungen wird die Betriebsgesellschaft laufend über die Tätigkeiten informiert. Die Kommunikation und Informationsweitergabe und die Datenübertragung dienen der Sicherstellung des Schiffsverkehrs und dem sicheren Arbeiten im OWP sowie dem Austausch technischer Daten und Informationen. Der Übertragungsnetzbetreiber wird mittels der Windstromprognose über Leistungsausfälle durch die Instandsetzungseinsätze informiert. 2.2.3.4 Ungeplante Instandsetzung An der Onshore-Station werden die notwendigen Ersatzteile, Werkzeuge, Materialien und Betriebsstoffe für den Einsatz schnellstmöglich zusammengestellt. Die Instandhaltungstechniker sind in der Nähe des Seehafen oder des Flugplatzes für den Einsatz bei ungeplanten Instandsetzungen und/oder Störungen auf Abruf verfügbar. Die Betriebsgesellschaft stellt das Techniker-Team zusammen. In der Gewährleistung wird das Team aus Technikern der Betriebsgesellschaft und Techniker des Herstellers bestehen, außerhalb der Gewährleistung setzt sich das Team aus Technikern der Betriebsgesellschaft und ggf. von Personaldienstleistern zusammen. Szenario 1 – Küstennaher OWP Das Team und das erforderliche Equipment werden je nach Instandsetzungskonzept und –art per Helikopter oder Serviceschiff direkt zu den OWEA gebracht. Nach dem Einsatz werden die Altkomponenten, Rest- und Abfallstoffe auf der Onshore-Station gesammelt, sortiert und zwischengelagert. Während der Instandsetzungen wird die Betriebsgesellschaft laufend über die Tätigkeiten informiert. Die Kommunikations- und Informationsweitergabe und die Datenübertragung dienen der Sicherstellung des Schiffsverkehrs und dem sicheren Arbeiten im OWP sowie dem Austausch technischer Daten und Informationen. Der Übertragungsnetzbetreiber wird über Leistungsausfälle durch die Instandsetzungseinsätze informiert. 31 Szenario 2 – Küstenferner OWP Das Team und das erforderliche Equipment werden je nach Instandsetzungskonzept und –art per Helikopter oder Offshore-Versorger direkt zu den OWEA gebracht. Nach dem Einsatz werden die Altkomponenten, Rest- und Abfallstoffe auf der Onshore-Station gesammelt, sortiert und zwischengelagert. Während der Instandsetzungen wird die Betriebsgesellschaft laufend über die Tätigkeiten informiert. Die Kommunikations- und Informationsweitergabe und die Datenübertragung dienen der Sicherstellung des Schiffsverkehrs und dem sicheren Arbeiten im OWP sowie dem Austausch technischer Daten und Informationen. Der Übertragungsnetzbetreiber wird über Leistungsausfälle durch die Instandsetzungseinsätze informiert. 2.2.3.5 Verbesserung Die Verbesserung der Windenergieanlagen wird analog der geplanten Instandsetzungen durchgeführt. 2.3 Vertragsarten für den Betrieb von Offshore Windparks Für den Betrieb von Offshore Windparks werden externe Instandhaltungsunternehmen (auch Servicedienstleister genannt) von den Betreibern bzw. Betriebsgesellschaften für die Instandhaltung der Anlagen des OWP beauftragt. Tabelle 1 zeigt die Charakteristika der häufigsten Voll- und Standardverträge für Wartungen an OWP auf. Tabelle 1: Übersicht Wartungsverträge [EE 2012] Standard Ohne Großkomponenten* Voll Mit Großkomponenten* ja ja Mit Großkomponenten und Schäden von außen Ja Zwischenwartungen ja ja ja Upgrades ja ja ja Leistungen Wartungstätigkeiten nach Herstellervorgabe inklusive Betriebs- und Schmierstoffservice ja Fernüberwachung 24/7 Tage ja ja ja ja Technische Beratung ja ja ja ja ja ja ja Verfügbarkeitsgarantie bis zu 97 % 32 Standard Leistungen Alle Reparaturen Ohne Großkomponenten* Voll Mit Großkomponenten* Exklusive GK Inklusive GK Mit Großkomponenten und Schäden von außen Inklusive GK Behebung Totalschäden ja *Zu den Großkomponenten (GK) zählen Hauptgetriebe, Transformator, Drehkranz, Generator, Hauptlager, Hauptwelle, Rotorblätter, Gussteile der Narbe und des Turmes. 2.3.1 Vollwartungsvertrag Vollwartungsverträge gewährleisten dem Betreiber ein fest vereinbartes Minimum an technischer Verfügbarkeit. Je weitreichender die Garantie, desto höher das Risiko für den Hersteller und desto teurer der Wartungsvertrag. Für Offshore Windparks werden mindestens für den Gewährleistungszeitraum Vollwartungsverträge abgeschlossen. Das Hauptargument hierbei ist sicherlich die bessere Finanzierbarkeit der Windparks bei Auswahl eines Vollwartungsvertrages. Auch unabhängige Servicedienstleister bieten trotz hoher Kostenrisiken zunehmend Vollwartungsverträge an, die häufig preiswerter ausfallen und individuell gestaltet werden können. Für Betreiber bleiben bei Abschluss eines Vollwartungsvertrages Restrisiken, da nicht alle erforderlichen Arbeiten, wie bspw. Trafo-Wartung, Rotorblattbegutachtung in den Vertrag eingeschlossen sind. Der Vollwartungsvertrag muss jedoch nicht stets zu einem besseren Anlagenzustand führen als ein Basisvertrag. Es gibt eine Reihe von Arbeiten, deren Vernachlässigung erst nach Jahren zu Problemen führen. Ein Beispiel sind kleine Schäden am Rotorblatt. Vollserviceanbieter können sie „aussitzen“. Denn wer wird kurz vor dem Auslaufen des Vertrages auf eigene Kosten teure Komponenten austauschen, wenn dies nicht unbedingt erforderlich ist? [BWE-MÜ 2012, S. 87-89] Vorteile der Vollwartungsverträge Von Investoren und Versicherungen bevorzugt; Weniger Verantwortung für den Betreiber; Mehr Anlagenpflege, Kulanz, präventive Instandhaltung; Übernahme von Schäden, die durch die Versicherung nicht abgedeckt sind; Reparatur ohne Zeitverzögerung durch Auftragsvergabe [BWE-MÜ 2012, S. 87-89]; Üblicherweise kein Kündigungsrecht [BWE-MÜ_Finanz. 2012, S. 68]. 33 Nachteile der Vollwartungsverträge Höhere Kosten, wenn keine teuren Reparaturen im Vertragszeitraum anfallen; Keinen detaillierten Einblick in den Zustand der Anlagen durch eingeschränkten Zugriff auf Daten und Informationen [BWE-MÜ_Finanz. 2012, S.87ff]. Grundsätzlich sollten in Vollwartungsverträgen u.a. folgende Aspekte geklärt werden: Genaue Definition der Verfügbarkeit (und insbesondere aller verfügbarkeitsrelevanten Ereignisse); Klare Definition von versicherten Bereichen/Teilen, Versicherungskonzept, Nachweis der Deckung; Informationen über Ersatzteilversorgung, Teilzugang, Warenwirtschaft, Logistik des Serviceanbieters, haben doch Vollwartungskunden ein großes Interesse an Informationen über die Organisation des Anbieters, mit dem sie eine langjährige Partnerschaft eingehen wollen; Kompetenznachweis mit Mitarbeiterprofilen; Datenfernüberwachung, Reaktionszeiten; Wartungsdauer und -häufigkeit sowie Inhalte; Verbesserungs- und Entwicklungspotential; Dokumentation, Kundenkommunikation, Abstimmung; Anlagenzustand, Verlängerung der Laufzeiten und Haftung bei Vertragsende; Servicenetz, Ansprechpartner; Aus- und Weiterbildung, Qualifikationen; Das Konzept in Bezug auf Gesundheit und Sicherheit der Mitarbeiter und auf die Sicherheit vor Umweltschädigungen durch die Anlage. Vollwartung verschiebt die Verantwortlichkeiten (auch für Inspektion, Verbesserungen) zum Instandhalter. [EE 2012] 2.3.2 Standardwartungsvertrag Onshore hat sich gezeigt, dass mit einem einfachen Standardwartungsvertrag ein vergleichbarer Service gewährleistet ist. Meistens fallen geringere Kosten an und der Betreiber ist meistens besser über den Zustand seiner Anlage informiert. Andererseits wird seitens der Betreiber mehr Verantwortung übernommen. Onshore beauftragen Betreiber spezialisierte Servicefirmen für Einzelbereiche wie Instandhaltung, Trafo-Wartung, Triebstrang oder Ölwechsel. Die Vorteile der Standardwartungsverträge lassen sich zusammenfassen zu: 34 Kostenersparnis; Mehr Transparenz; Mehr Kontrolle und Einfluss beim Betreiber; Bessere Vergleichsmöglichkeit bei Kosten und Qualität [BWE-MÜ 2012, S. 87ff]. 2.4 Prozessrisiken 2.4.1 Allgemeiner Risikobegriff Es existiert kein einheitlicher Risikobegriff in den vielfältigen Einsatzgebieten [Seidel 2011]. Die wesentlichen Gemeinsamkeiten aller verwendeten Risikobegriffe bestehen darin, dass Ereignisse hinsichtlich Schadensschwere und Eintrittshäufigkeit beschrieben werden und das Produkt aus beiden Größen als Risiko interpretiert wird. In den Normen DIN EN 61508-4 und DIN EN 50126 verzichtet man auf die Produktbildung und versteht unter dem Begriff Risiko die Kombination aus Wahrscheinlichkeit und Ausmaß eines Schadens bzw. Häufigkeit eines Ereignisses und Ereignisfolge. Die dargestellten Begriffe werfen folgende Fragen auf: 1. Wie soll man die Eintrittshäufigkeit/-wahrscheinlichkeit interpretieren? Tritt nicht jedes Ereignis nur einmal ein? Wenn man ein Ereignis u.a. durch Zeit und Ort charakterisiert wäre das doch so! 2. Eine zahlenmäßige Angabe der Schadens-/Ereignishäufigkeit sollte immer realisierbar sein. Für die Bewertung des Schadensausmaßes/ der Ereignisfolge ist das aber oftmals nicht der Fall. Wie soll man dann ein Produkt berechnen? 3. Ist für die Risikobeschreibung die Ereignishäufigkeit oder die Ereigniswahrscheinlichkeit besser geeignet? Zur ersten Frage: Der Begriff der Häufigkeit/ Wahrscheinlichkeit nimmt keinen Bezug auf ein konkretes Ereignis sondern auf eine Ereignisklasse. Bewertet wird also, wie häufig Ereignisse einer bestimmten Ereignisklasse auftreten bzw. ob ein Ereignis einer bestimmten Ereignisklasse auftritt. Die Ereignisklassen werden durch einen Bereich des Schadensausmaßes charakterisiert. Daher ist es auch sinnvoll, den Begriff Schadensklasse zu verwenden. Zur zweiten Frage: Eine Produktbildung ist nur möglich, wenn sowohl die Häufigkeit/ Wahrscheinlichkeit als auch das Schadensausmaß quantifiziert werden können. Insbesondere bei Sicherheitsuntersuchungen lassen sich die Schadensklassen nicht durch ein einheitliches 35 quantitatives Maß beschreiben (Tote/ Verletzte/ Umweltschäden). Hier belässt man es ohne Produktbildung bei der Doppelbewertung pro Schadensklasse durch das Schadensausmaß und die Ereignishäufigkeit /-wahrscheinlichkeit. Zu beachten ist, dass eine Risikoeinschätzung nur mit Nennung der Schadensklassen sinnvoll ist und Vergleiche zweier Risiken nur dann erlaubt sind, wenn den gegenübergestellten Risiken die gleichen Schadensklassen zu Grunde liegen. Bewertet man nämlich ein und dieselbe Situation einerseits mit einer sehr detaillierten und andererseits einer sehr groben Klassierung, so ergeben sich nicht vergleichbare Ereignishäufigkeiten/ -wahrscheinlichkeiten der Schadensklassen, die sich auch in der Größenordnung unterscheiden können. Es gilt: Je detaillierter die Klasseneinteilung, desto kleiner sind die berechneten Risiken infolge der kleineren Häufigkeiten/ Wahrscheinlichkeiten. Zur dritten Frage: Wie eingangs des Abschnittes bemerkt, werden für die Risikobeschreibung beide Alternativen Häufigkeit und Wahrscheinlichkeit genannt. Die Verwendung der Häufigkeit besitzt den Vorteil, dass man auf einen Bezug zu einer sogenannten „Time at Risk“ (im Weiteren Betrachtungsdauer) verzichten kann. Während die Wahrscheinlichkeit der Angabe einer Betrachtungsdauer bedarf – und auch wesentlich von dieser abhängt, ist die Häufigkeit (≈Wahrscheinlichkeit/Betrachtungsdauer) von der Betrachtungsdauer unabhängig. In die Betrachtungsdauer wird nicht nur die Zeitdimension einbezogen sondern auch die Anzahl der betrachteten Anlagen. Mögliche Maßeinheiten wären also zum Beispiel Anlagenbetriebsstunden für einen Windpark oder Fahrzeugkilometer für eine Fahrzeugflotte. Entsprechend erhält man mögliche Einheiten zur Bemessung der Häufigkeit: Ereignisanzahl pro Anlagenbetriebsstunde oder Ereignisanzahl pro Fahrzeugkilometer. 2.4.2 Arten von Risiken Soweit die Anwendungsgebiete von Risikoanalysen gefächert sind, so vielfältig sind auch die verwendeten Risikobegriffe. Das für ein Anwendungsgebiet genutzte Risikokalkül richtet sich vor allem nach zwei Kriterien. Diese sind 1. der Betrachtungsgegenstand, von dem ein Risiko ausgeht 2. der Fokus auf bestimmte interessierende Risiken, d.h. Schadensarten Betrachtungsgegenstand und zu untersuchende Schadensarten sind durch den Auftraggeber der Risikoanalyse zu benennen bzw. einzugrenzen. Im Allgemeinen ergeben sich diese aus dem Verantwortungsbereich des Auftraggebers. Beim Betrachtungsgegenstand kann man im Wesentlichen zwischen Prozess- und Systemuntersuchungen unterscheiden, wobei eine scharfe Trennung meist gar nicht möglich ist. So greifen Prozesse bei ihrem Ablauf auf Ressourcen, also Systeme zurück. Folglich können Prozessrisiken ihren Ursprung in Systemrisiken haben. Der 36 umgekehrte Fall ist auch denkbar. Konstruktion und Produktion eines Systems sind Prozesse, die die späteren Systemeigenschaften bestimmen. Das Risiko, eines Fehlers während dieser Prozesse hat ein Risiko eines Fehlverhaltens des Systems im Betrieb zur Folge. Neben den Risiken, die vom eigentlichen Betrachtungsgegenstand ausgehen, gibt es noch externe Risiken, die beispielsweise von Blitzschlägen, Stürmen, Vandalismus, usw. resultieren können. Diese externen Einflüsse mit zu betrachten ist dann sinnvoll, wenn man die internen Risiken relativieren möchte oder der Betrachtungsgegenstand über Funktionen verfügen soll, die die externen Einflüsse in gewissem Maße kompensieren. Die interessierenden Schadensarten sind vom Standpunkt des Risikoträgers abhängig. So gibt es spezielle Fälle mit einem einseitigen Risikobild, wie es beispielsweise beim Glücksspieler der Fall ist. Sein Risiko besteht darin, seinen Einsatz zu verlieren. Eine Versicherung muss das Risiko tragen, größere Zahlungspflichten als Einnahmen zu haben. Neben diesem finanziellen Risiko kann es auch zu einem Imageschaden kommen. Einem weit aus breiterem Risikospektrum sehen sich Unternehmen ausgesetzt, die eine Betreiberrolle erfüllen. Typische Risiken, denen ein Betreiber (z.B. von Windenergieanlagen, Fahrzeugen, …) gegenüberstehen kann, sind das Sicherheits- und Umweltrisiko, das finanzielle Risiko oder ein Imageschaden. Für einen Produzenten, der ja auch ein Betreiber ist, nämlich Betreiber von Produktionsanlagen, gilt das Gleiche. Neben den Risiken, die aus dem Produktionsprozess hervorgehen, muss sich der Produzent auch den Risiken widmen, die mit Fehlern seines Produktes im späteren Betrieb in Zusammenhang gebracht werden können. Der Käufer wird darauf bestehen, dass ihm diese Risiken vom Hersteller offengelegt werden. Blickt man in den privaten Bereich, zeigen sich weitere Arten von Risiken, so zum Beispiel das Gesundheitsrisiko, welches infolge der Nebenwirkungen von Medikamenten entsteht oder das Verletzungsrisiko beim Betreiben bestimmter Sportarten. Die aufgezeigte Palette von Risikoarten ist natürlich nicht vollständig. 2.4.3 Betrachtete Risikoarten im Anwendungsfall SystOp Betrachtungsgegenstand sind die Prozesse des Betriebs und der Instandhaltung eines OffshoreWindparks. Fehler an den Windenergieanlagen bleiben in der Risikoanalyse unbewertet. Sie stellen lediglich ein auslösendes Ereignis für einen Prozess dar, der die Fehlerbeseitigung zum Ziel hat. Die Instandhaltung betreffend ist die Risikoanalyse sowohl auf korrektive als auch auf vorbeugende Maßnahmen gerichtet. Die genaue Festlegung, welche Prozesse in die Risikoanalyse einbezogen werden, erfolgt im Rahmen der Prozessanalyse. Grundlage der Risikoanalyse bilden detaillierte Prozessbeschreibungen, aus denen die beteiligten Akteure, die Aktivitäten und deren Verknüpfungen ersichtlich sind. 37 Beim Betrieb und der Instandhaltung von Windenergieanlagen sind Umweltschäden und auch Gefährdungen für Leben und Unversehrtheit denkbar. Diese Risiken werden im Rahmen der SystOpAnalysen bewusst ausgeschlossen. Die Betrachtungen beschränken sich auf den finanziellen Aspekt. Prinzipiell werden zwei Möglichkeiten finanzieller Einbußen infolge von Prozessfehlern gesehen: 1. Der geplante Standardablauf des Prozesses ist nicht möglich, wodurch zusätzliche Kosten entstehen 2. Die Wiederinbetriebnahme einer Windenergieanlage verzögert sich, wodurch ein Einnahmeverlust entsteht Die Fehlerfolge Einnahmeverlust bleibt in der Risikoanalyse zunächst unbewertet. Anstelle dessen wird die Verzögerung der Wiederinbetriebnahme verwendet. Erst am Ende der Risikoanalyse wird daraus eine monetäre Schadensgröße berechnet. Auf diese Weise soll transparent bleiben, welcher Umrechnungsfaktor zwischen Zeitverzögerung der Wiederinbetriebnahme und monetärer Bewertung des Ertragsverlustes angesetzt wird. Außerdem wird sichergestellt, dass ein einheitlicher Umrechnungsfaktor Anwendung findet. Das Schadensausmaß wird also durch 2 Dimensionen beschrieben: 1. Zusatzkosten 2. Zeitverzögerung der Wiederinbetriebnahme Diese besondere Struktur der Schadensmessung hat Einfluss auf die anwendbaren Analysemethoden. 2.4.4 Methoden der Risikoanalyse Bei der Vielzahl an Methoden bietet sich zunächst eine Unterteilung nach deren Zweck an. Folgende Ziele werden verfolgt: 1. Identifizieren der Risiken 2. Bewertung der Risiken 3. Dokumentation der Risiken 4. Management der Risiken Die meisten im Folgenden vorgestellten Methoden verfolgen davon gleich mehrere Ziele. Neben einer kurzen Beschreibung wird auf anwendbare Normen hingewiesen. Identifizieren Unter Identifizierung der Risiken ist das Erkennen gefahrbringender Ereignisse und Zustände zu verstehen. Dieser Schritt ist Grundlage der anderen drei Ziele. 38 Der übliche Weg ist das Zusammentragen der Risiken in einer Expertenrunde. Natürlich möchte man dabei allen Gefahren auf die Spur kommen. Daher empfiehlt es sich, Risikokataloge zu verwenden. Eine systematische Herangehensweise bietet die HAZOP (Hazard and operability study). Die HAZOP ist eine qualitative Analyse eines Systems, dessen Verhalten durch Prozessattribute beschrieben werden kann. Die Ausprägungen dieser Attribute sind bei Normalverhalten bekannt. Mögliche Abweichungen vom Normalverhalten werden systematisch zusammengestellt, indem Abweichungen der Attribute vom Normalverhalten durch bestimmte Leitworte benannt werden. Diese Abweichungen werden als potentielle Risiken angesehen. Bestandteil der HAZOP ist auch die Fehlerfolgesuche. Die Benennung von Ursachen und Gegenmaßnahmen, sowie die Quantifizierung werden in anschließenden Analysen durchgeführt. Zur HAZOP-Analyse gibt es die Norm BS IEC 61882 und den Entwurf DIN EN 61882 . Darüber hinaus können Simulationen hilfreich sein, wenn es darum geht, zunächst einmal das System- bzw. Prozessverhalten kennenzulernen, um Schwachpunkte und Engpässe offenzulegen. Diese Unterstützung benötigt man vor allem bei großen Systemen und Prozessen, wo keine belastbaren Felddaten zur Verfügung stehen. Auch wenn eine detaillierte Beschreibung durch die Konstrukteure und Designer möglich ist, kann man oftmals kaum auf die Zuverlässigkeit des Gesamtsystems schließen, insbesondere dann nicht, wenn das Zusammenwirken der Komponenten und Aktivitäten aufgrund des Umfanges und der starken Verflechtung sehr komplex ist. Bewertung Hier ist zu unterscheiden zwischen Methoden, welche sich dem Setzen von Akzeptanzmaßstäben widmen, und Verfahren zur Kennzahlenbestimmung. Ein Werkzeug zum Setzen von Sicherheitsklassen - übliche Bezeichnungen sind SIL-Safety Integrity Level und PL-Performance Level - ist der Risikograph. Die Klassen werden gebildet in Abhängigkeit vom Schadensausmaß, von der Häufigkeit und Dauer der Gefährdung und der Möglichkeit, der Gefährdung zu entkommen. Die Norm DIN EN ISO 13849-1 behandelt den PL, zeigt den Zusammenhang mit dem SIL und informiert über den Risikographen. Mit der Risikomatrix werden Risikoklassen gebildet, die durch einen Wertebereich der Häufigkeit und einen Wertebereich des Schadensausmaßes charakterisiert sind. Zu jeder dieser Klassen wird eine Akzeptanzbewertung vorgegeben. Eine typische Risikomatrix ist in der DIN EN 50126 dargestellt. Diese Norm ist zwar in erster Linie für den Anwendungsfall Bahntechnik vorgesehen, kann aber insbesondere, was die Risikomatrix betrifft, auch auf andere Fälle übertragen werden. 39 Abbildung 5: Beispiel einer Risikomatrix [DIN 50126] Sowohl die Häufigkeit als auch das Schadensausmaß (hier Gefahrenstufe) werden in der Tabelle ordinal bewertet. Sofern möglich, könnten beide Kategorien quantitativ beschrieben werden. Prinzipiell bedarf es der Definition der verwendeten Bewertungen für Häufigkeit, Gefahrenstufe und Akzeptanz. Die folgenden Methoden dienen der Risikobewertung, vorrangig der Häufigkeitsermittlung. Eine semiquantitative Methode ist die Failure Mode and Effect Analysis (FMEA). Die FMEA gibt es in mehreren Varianten. Die Variantenauswahl ergibt sich aus der Art des Betrachtungsgegenstandes (Prozess-, System-, Konstruktion-, Produkt-FMEA). Charakteristisch sind zwei Prinzipien: 1. Fehlernetz, welches sich aus einer Verflechtung kausaler Fehlerketten bildet 2. Fehlerbewertung durch eine Risikoprioritätszahl (RPZ) als Produkt aus den Faktoren A, E und B, wobei die drei Buchstaben für Auftretenshäufigkeit/ -wahrscheinlichkeit, Entdeckungswahrscheinlichkeit und Bedeutung stehen. Die RPZ-Bewertung gibt die Möglichkeit, Fehler mit hohem Risikopotenzial von denen mit geringem Potenzial abzugrenzen und so gezielt nach risikomindernden Maßnahmen zu suchen. Im Wesentlichen sind das Vermeidungsmaßnahmen (beeinflussen A), Entdeckungsmaßnahmen (beeinflussen E) und Schutzmaßnahmen (beeinflussen B). Die FMEA wird in der Praxis sehr stark genutzt. Die Norm DIN EN 60812 behandelt die FMEA. Wenn das zu bewertende System/ der zu bewertende Prozess bereits eine gewisse Zeit läuft und die Fehlerereignisse registriert wurden, kann eine statistische Datenanalyse erste Aussagen liefern. Eventuell können auch Referenzdaten vergleichbarer Systeme/ Prozesse verwendet werden. Abgesicherte Ergebnisse zu sehr seltenen Ereignissen (darunter sollten auch jene mit hoher Schadensfolge sein) sind allerdings erst nach Ablauf einer bestimmten Beobachtungsdauer möglich. 40 Häufigkeiten und Wahrscheinlichkeiten können in Form von Punkt- und Intervallschätzungen ermittelt werden [vgl. Sachs 1999]) Strukturierte Analysemethoden zur Bewertung unerwünschter Ereignisse durch Wahrscheinlichkeiten und Häufigkeiten bieten die Fehlerbaumanalyse (FTA - Fault tree analysis) und das Zuverlässigkeitsblockdiagramm (RBD - Reliability block diagram). In beiden Fällen wird im ersten Schritt eine qualitative Analyse durchgeführt, indem zunächst die Fehlfunktions- bzw. Funktionsstruktur des Betrachtungsgegenstandes in graphischer Form nachgebildet wird und anschließend nach Schwachstellen untersucht werden kann. Im zweiten Schritt erfolgt die quantitative Analyse, in der die Kennwerte der Prozesselemente und Komponenten auf die Ebene des Gesamtprozesses bzw. des Systems hochgerechnet werden. Zur Fehlerbaumanalyse gibt es die Norm DIN EN 61025 und für das Zuverlässigkeitsblockdiagramm die Norm DIN EN 61078. Die Ereignisablaufanalyse (ETA - Event tree analysis) gestattet die Zuordnung eines Fehlerereignisses zu mehreren Schadensklassen abhängig von weiteren in der ETA betrachteten Einflüssen (z.B. gleichzeitiges Auftreten anderer Fehler, bestimmte Umgebungsbedingungen etc.). Außerdem ist eine Quantifizierung möglich. Zur ETA gibt es die Norm DIN 25419. Eine etwas flexiblere aber auch aufwendigere Methode ist die Markowanalyse. Sowohl bei der FTA als auch dem RBD, zumeist auch bei der ETA, geht man von boolschen Systemen aus. Hinzukommt, dass man die Standardberechnungen nur bei Unabhängigkeit der Komponenten bzw. Prozesselemente korrekt anwenden kann. Diese Einschränkungen können bei einer Modellierung mit einer Markowkette ausgeräumt werden. Mit Markowketten wird das stochastische Verhalten eines Systems vom aktuellen Zustand abhängig gemacht. Es können Häufigkeiten von Zustandsübergängen (also auch Fehlerereignissen) sowie mittlere Aufenthaltsdauern in Zustandsmengen (also auch in gefährlichen Zuständen) berechnet werden. Dokumentation Eine übliche Form zur Darstellung des Ergebnisses einer Risikoanalyse ist das Hazard Log (Gefahrenprotokoll). Es dokumentiert den erreichten Stand der Risikokennzahlen Häufigkeit und Schadensausmaß pro betrachtetes Fehlerereignis. Einzubeziehen sind Ereignisse, denen ein hohes Risiko (Schaden x Häufigkeit) oder ein großer Schaden zugeordnet wird. Da das Hazard Log auch als Nachweisdokument dient, sollten auch jene Ereignisse dargestellt werden, bei denen man im Vorfeld der Untersuchung mit einem hohen Risiko- oder Schadenspotential gerechnet hat – auch wenn sich das bei der Analyse nicht bestätigt. Schließlich sind auch jene Ereignisse einzubeziehen, für die man eine Absenkung des Risikos durch die Definition von zusätzlichen Maßnahmen aufzeigen möchte. Ein FMEA-Formblatt ist für die Erfassung der Informationen eines Hazard Log bestens geeignet. In der FMEA-Tabelle werden pro Fehlerereignis und möglicher Fehlerauswirkung auf das System die 41 Häufigkeit, mit der die Kombination aus Fehler + Fehlerfolge auftritt, und die daraus resultierende Akzeptanz gemäß Risikomatrix festgehalten. Neben diesen für die Risikobewertung eigentlich wesentlichen Spalten werden auch die für eine FMEA typischen Inhalte festgehalten: Fehlerursache, unmittelbare Auswirkung, Ausfallerkennung und Maßnahmen. Darüber hinaus kann die Entwicklung verschiedener Maßnahmenstände mit den aktualisierten Bewertungen dokumentiert werden. Das Hazard Log wird in der DIN EN 50129 erklärt. Die Norm ist für den Anwendungsbereich Signalanlagen bei der Bahn verfasst. Das Dokumentationsverfahren Hazard Log dürfte aber allgemein einsetzbar sein. Die FMEA-Methode bietet eine durchgängige Dokumentation der Risikoanalyse. Angefangen bei der System-/ Prozessstruktur über das Funktionsnetz und Fehlernetz werden anschließend in den Formblättern die detaillierten Bewertungen festgehalten. Bei der Durchführung der Expertenrunden ist eine gleichzeitige Dokumentation unbedingt zu empfehlen, damit die große Menge an aufgenommenen Informationen nach Abschluss eines Meetings von allen Teilnehmern als akzeptiert gilt. Ein nachträglicher Protokollierungsprozess wäre zu aufwendig. Für die Dokumentation werden vorbereitete Tabellen oder spezielle Software verwendet. Damit wird auch eine klare und zielgerichtete Führung des Expertengesprächs unterstützt. Management von Risiken Das Risikomanagement verbindet das System-/ Prozessdesign, das Identifizieren der Gefahren, die Risikobewertung, das Erkennen von Verbesserungsmöglichkeiten und die Kontrolle der Verbesserungsmaßnahmen, wonach sich der Kreis zum System-/ Prozessdesign wieder schließt. Ziel ist es, das Risiko auf ein akzeptables Maß zu reduzieren bzw. in einem akzeptablen Bereich zu halten. Prinzipiell sollte man davon ausgehen, dass jede Phase des Lebenszyklus mit Gefahren verbunden ist oder Ursachen für Gefahren in sich birgt. Da die Risikoreduzierung auf ein akzeptables Maß vor dem Auftreten von Gefahren erfolgen sollte, muss die Risikoanalyse bereits nach der Systemdefinition beginnen und während der Entwicklung und Konstruktion einen Stand erreicht haben, der für die nachfolgenden Lebensdauerphasen ein zu hohes Risiko ausschließt. Von den im Vorfeld benannten Methoden ist die FMEA am besten geeignet, die Kennzahlenentwicklung nachzuverfolgen, Schwachpunkte aufzudecken und Maßnahmen zu managen. Die Formblätter enthalten entsprechende Spalten zu Maßnahmen, Verantwortlichkeiten und Terminen. 42 2.4.5 Risikoanalyse im Anwendungsfall Im Anwendungsfall SystOp wurde die Risikoanalyse durch eine FMEA in abgewandelter Form durchgeführt. Die Bedeutung eines Fehlers wird doppelt bewertet. Zum einen bewertet B1 die Zusatzkosten und zum anderen B2 die Zeitverzögerung der Wiederinbetriebnahme infolge des betrachteten Fehlers. Mit einem Wichtungsfaktor w wird B2 in einen monetären Verlust umgerechnet und zu den Zusatzkosten hinzugezählt, so dass man schließlich eine eindimensionale Bewertung der Fehlerschwere erhält: B = B1+w·B2. Die Einzelbewertungen B1 und B2 werden über eine Wahrscheinlichkeitsverteilung simultan in einer Matrix vorgenommen. Hat man für B1 und B2 jeweils eine Klasseneinteilung, so besteht die Aufgabe darin, Anteilswerte pij mit Summe 1 (bzw. Prozentwerte mit Summe 100) in die folgende Matrix einzutragen: Tabelle 2: Matrix zur Bewertung der Fehlerfolgen Klassen B2 B21 B22 B23 … B2m Klassen B1 B11 … B1n Bei der Bemessung der Anteilswerte ist zu beachten, dass sie durch die Entdeckbarkeit des Fehlers gepaart mit Maßnahmen zur Linderung der Fehlerfolge mitbestimmt werden. Die Risikobewertung erfolgt durch die Fehlerhäufigkeit A und die in der Tabelle eingetragenen Anteilswerte pij in der Zelle B1i x B2j: 𝐴 ∙ ∑ 𝑝𝑖𝑗 ∙ (𝐵1𝑖 + 𝑤 ∙ 𝐵2𝑗 ) 𝑖,𝑗 Diese Formel entspricht genau dem Risikokalkül, wonach sich das Risiko als Produkt aus Fehlerhäufigkeit und Fehlerschwere ergibt, wobei hier die mittlere Fehlerschwere verwendet wird. Mit dem abgewandelten FMEA-Verfahren können die Vorteile dieser Methode genutzt werden: 1. Auf Grund der allgemeinen Bekanntheit der Methode ist mit einer hohen Akzeptanz bei den Gesprächsteilnehmern zu rechnen. 2. Die Methode wird einheitlich auf alle betrachteten Prozesse angewendet. 3. Durch die Gesprächsteilnehmer ist schnell eine Logik zu erkennen, wodurch die FMEAMethode auch zu einem gesprächsführenden Instrument wird. 43 4. Eine gute Dokumentation hält Expertenwissen fest und sorgt für eine gute Nachvollziehbarkeit der Ergebnisse. Mit den Modifikationen kann die gewünschte Risikobewertung realisiert werden. Insbesondere kann auch eine quantitative Bewertung erfolgen. Die Durchführung einer FMEA ist sehr zeit- und personalintensiv. Der Aufwand ist maßgeblich davon abhängig, auf welcher Hierarchieebene der Prozessstruktur man den Fokus zur Bewertung legt. Wünschenswert ist die Wahl einer Prozessebene, auf der man konkrete Maßnahmen zur Fehlervermeidung und Fehlerentdeckung zuordnen kann. Im Anwendungsfall wurden dafür die Aktivitäten als geeignete Hierarchieebene angesehen. Um eine abgestimmte Bewertung zwischen den Prozessbeteiligten zu garantieren, wird die FMEA aber auf der Ebene der Teilprozesse durchgeführt, wobei der Fokus auf die Aufgaben der Pools gerichtet wird. Das weitere Herunterbrechen bis auf Aktivitätenebene wird mit den Resultaten der FMEA an die einzelnen Prozessbeteiligten delegiert. Erst in diesem Rahmen erfolgt das konkrete Maßnahmenmanagement. Die übergeordnete Risikoanalyse bis auf Poolebene kann nur dem Anspruch gerecht werden, auf risikorelevante Prozessbereiche hinweisen zu können. Dennoch ist die FMEA-Durchführung sehr aufwendig, was eher auf den Umfang der Prozesse zurückzuführen ist und weniger der Methodik geschuldet ist. Vielmehr stellt die FMEA eine sehr zielgerichtete Methode dar. Das heißt, dass jegliche Vereinfachung ungenauere Analyseergebnisse zur Folge hätte. 44 3 Charakterisierung des Offshore Windparks Die Charakterisierung des OWP ist der Ausgangspunkt für die Planung und die Optimierung der Prozesse des Betriebs von Offshore Windparks. Zudem wird der Wissenserhalt im Unternehmen unterstützt. Erst das tiefgreifende Verständnis über die Struktur des OWP und seiner Prozesse ermöglichen eine weiterführende Analyse und Erarbeitung von Optimierungsempfehlungen zum Prozessdesign und der Ausführung der Prozesse. Die Grundlage der Charakterisierung des Offshore Windparks ist die vollständige Abbildung der beteiligen Einheiten, deren Aufgaben und Aktivitäten, aber auch Infrastrukturen und die Interaktionsflüsse untereinander. Im Folgenden wird zunächst das methodische Vorgehen zur Charakterisierung des Offshore Windparks insgesamt erläutert und anschließend auf die verschiedenen Schritte detailliert eingegangen. Darauf aufbauend wird die Methode auf ein Praxisbeispiel angewendet und abschließend Handlungsempfehlungen für den Einsatz der Methode gegeben. 3.1 Methodisches Vorgehen Die Charakterisierung des Offshore Windparks erfolgt in 6 aufeinander aufbauenden Teilschritten. In Abbildung 6 ist ein Ablaufschema zum Vorgehen der Charakterisierung zu erkennen. Dabei sind unter den einzelnen Schritten jeweils Leitfragen und dazugehörige Werkzeuge aufgeführt. Ausgangspunkt der Charakterisierung des Offshore Windparks ist die Bestimmung und Festlegung der Rahmenbedingungen der Betriebsphase (Schritt 1). Die Vertragsarten und Instandhaltungsszenarien müssen in ihren Grundzügen geklärt sein. Weiterhin müssen die Ziele für die Optimierung der Prozesse von der Betriebsstrategie und den Unternehmenszielen des Betreibers abgeleitet werden. Nachfolgend werden die beteiligten Akteure und Infrastrukturen sowie deren Interaktionsflüsse untereinander aufgenommen und hinsichtlich ihres Beitrags zum Betrieb des OWP und ihrer Verbindungen zu anderen Akteuren analysiert (Schritt 2). Zum anderen ist eine detaillierte Betrachtung der ablaufenden Prozesse im Betrieb erforderlich, um das dynamische Verhalten abbilden zu können (Schritt 3 und Schritt 4). Die Darstellung der aufbau- und ablauforganisatorischen Struktur des Offshore Windparks im Betrieb unter Berücksichtigung aller Akteure und Infrastrukturen sowie deren Verknüpfungen erfordern einen intensiven Austausch und Diskussion mit den akteurseigenen Strukturen und Prozessen, aber auch Schnittstellen und Aufgabenverteilungen. Hieraus ergeben sich erste wesentliche Verbesserungsvorschläge des Prozessdesigns und der Organisationsstruktur (Schritt 5). Auf Basis des umfassend charakterisierten Offshore Windparks 45 können Prozesse mit einem besonders hohen Potenzial zu Prozessverzögerungen und damit Ertragseinbußen und zusätzlichen Kosten für Ressourcen systematisch ausgewählt werden (Schritt 6). Die ausgewählten Prozesse werden nachfolgend einer Risikoanalyse unterzogen. 1.Rahmenbedingungen festlegen Wie wird der Betrieb ausgeführt? 2.Stakeholderanalyse à Vertragsarten à Instandhaltungsszenarien Welche Akteure sind beteiligt und wie stehen diese miteinander in Verbindung? à Stakeholder à Leistungssystem 3.Strukturierung der Prozesse Welche Cluster-/ Hauptprozesse laufen ab? Wie können diese strukturiert werden? Welche Prozesse sind besonders relevant für die Optimierung? à Prozesshierarchie à Prozesslandkarte à Teilprozesse à Relevanzkriterien & Auswahlverfahren 4.Prozessmodellierung/ -parameter Welche Akteure sind beteiligt und wie stehen diese miteinander in Verbindung? à Prozessmodellierung à Prozessparameter 5.Ableitung von Optimierungspotenzialen Welche Empfehlungen zum Design der Prozesse können abgeleitet werden? à Verantwortlichkeiten à Aktivitäten à Interaktionen 6.Auswahl risikorelevanter Teilprozesse Welche Prozesse haben ein hohes Potenzial für Verzögerungen und zusätzliche Kosten für Ressourcen? à Auswahl der Teilprozesse Abbildung 6: Ablaufschema zur Methode der Prozessanalyse 3.2 Schritt 1: Festlegung der Rahmenbedingungen Oberstes Ziel ist die Optimierung der Zuverlässigkeit des Betriebs von Offshore Windparks. Für die Zuverlässigkeit müssen prozessbeschreibende Parameter abgeleitet werden, anhand derer die Optimierung der Prozesse durchgeführt werden können. Abbildung 7 zeigt die prozessbeschreibenden Parameter RAMS der Zuverlässigkeit. Die Verfügbarkeit (Availability) ist das berechenbare Hauptmerkmal der Zuverlässigkeit, das durch die anderen Merkmale beeinflusst wird. Sie hängt stark von der technischen Funktionsfähigkeit und der Instandhaltungsstrategie ab. Die Funktionsfähigkeit (Reliability) beschreibt die technische Verlässlichkeit, die durch die Wahl und Qualität der eingesetzten technischen Komponenten im OWP bestimmt wird. Die Instandhaltbarkeit (Maintainability) beschreibt wie einfach ein System zu reparieren und welcher Aufwand damit verbunden ist. Sowohl die Funktionsfähigkeit als auch die Instandhaltbarkeit sind technische Voraus-setzungen, die in der Entwicklungs- und Konstruktionsphase festgelegt werden. Die Instand-haltungsunterstützung (Serviceability) umfasst 46 die Ressourcen und Management-aktivitäten, die auf Basis der technischen Voraussetzungen des Offshore-Windparks, eingesetzt werden müssen, um den Windpark instand zu halten. Sie wird beispielsweise durch die Verfügbarkeit von Fahrzeugen oder das Design von Prozessabläufen beeinflusst. [DIN EN 60300-3-4; Echavarrìa 2009] Während der Betriebsphase ist hauptsächlich die Instandhaltungsunterstützung zu beeinflussen. Sie ist damit der zu optimierende prozessbeschreibende Parameter. Abbildung 7: Zuverlässigkeit und ihre prozessbeschreibenden Parameter RAMS Aus den vorangegangenen Ausführungen zur Zuverlässigkeit und ihrer Merkmale RAMS kann abgeleitet werden, dass eine hohe Zuverlässigkeit des OWP bei minimalen Betriebs- und Instandhaltungskosten in der Betriebsphase durch die Verbesserung der Instandhaltungsunterstützung (S) unmittelbar zu erreichen ist. Eine solide Systemorganisation und maximale Prozesszuverlässigkeit ist für einen reibungslosen Betriebs- und Instandhaltungsablauf daher unabdingbar. Die Funktionsfähigkeit (R) und die Instandhaltbarkeit (M) sind technische Vorgaben, die in der Entwicklungsphase festgelegt werden. Sie können nur durch Verbesserungen und Modifikationen der technischen Anlagen und/oder eine Änderung der Instandhaltungsstrategie basierend auf Erkenntnissen und Erfahrungen des Betriebs beeinflusst werden. Folgende Anforderungen an die Betriebsphase des Offshore Windparks lassen sich daraus ableiten: aufbauorganisatorische Anforderungen: Definierte und optimierte Schnittstellen der Akteure in O&M-Prozessen, z.B. durch Leistungs- und Pflichtenbeschreibungen; 47 Definierte und optimierte Interaktionen zwischen den Akteuren, z.B. durch abgestimmte Datenflüsse. ablauforganisatorische Anforderungen: Optimierte Prozessflüsse, z.B. durch Verknüpfung von Instandsetzungs- und Wartungseinsätzen auf Basis der Inspektion; Optimierter Einsatz von Arbeitsmitteln, z.B. Parallelnutzung von Fahrzeugen; Optimierter Einsatz von Personal, z.B. Einsatz auf Basis von Qualifikationen. Eine Optimierung des Leistungssystems Offshore Windpark vor dem Hintergrund der aufgestellten Anforderungen kann durch eine Risikoanalyse und Simulation mit dem Ziel der Verbesserung der Instandhaltungsunterstützung auf aufbau- und ablauforganisatorischer Ebene erreicht werden. Die spezifizierten bzw. quantifizierten Anforderungen zur Charakterisierung des Leistungssystems werden aus den Leitlinien der Betreiber und der Betriebsgesellschaft, dem Betriebs- und Instandhaltungskonzept des OWP und den bestehenden Verträgen zwischen den Akteuren abgeleitet. Erste Hinweise zu Verträgen und Instandhaltungsszenarien wurden in Kapitel 2 gegeben. 3.3 Schritt 2: Analyse der beteiligten Akteure und Infrastruktur Die Analyse der beteiligten Akteure und Infrastruktur ist wichtig, um den Einfluss der einzelnen Institutionen auf den Betrieb des OWP darzustellen. Im Folgenden werden zunächst die einzelnen Akteure und Infrastrukturen2 beschrieben und ihr Einfluss auf den Betrieb des OWP mittels einer Portfolioanalyse ermittelt. Abschließend werden alle Akteure und Infrastrukturen sowie deren Schnittstellen in einem Leistungssystem statisch abgebildet. 3.3.1 Übersicht der Akteure und Infrastruktur Der Offshore Windpark im Betrieb umfasst eine Vielzahl an beteiligten Akteuren und Infrastrukturen, die vielfältig in den verschiedenen ablaufenden Prozessen miteinander verbunden sind. Tabelle 3 gibt einen Überblick über die verschiedenen Akteure und Infrastrukturen beim Betrieb eines Offshore Windparks und zeigt deren „emotionale“ Einstellung von sehr gut (++) bis sehr schlecht (--), ihren Einfluss auf die Geschäfte des OWP-Betriebs und ihre Betroffenheit durch den OWP auf. Die 2 organisatorischer und wirtschaftlicher Unterbau einer hochentwickelten Anlage. Es kann unterschieden werden in organisatorische Infrastruktur (Info-Beschaffung, Logistik u. Verwaltung), wirtschaftliche Infrastruktur (Controlling), technologische Infrastruktur (technische Versorgung, Verkehrsnetze, IKS) und bauliche Infrastruktur (Liegenschaften, Gebäude u. Anlagen). [Ghahremani,A.(1998)] 48 Bewertung beruht auf Erfahrungen und Erkenntnissen im Rahmen der Entwicklung des GOWOG. Es stellt keine Stakeholderbetrachtung eines bestimmten Offshore Windparks dar. Eine detaillierte Beschreibung der Akteure und Infrastrukturen mit Zielen, Aufgaben und Verantwortlichkeiten, Anforderungen und vorhandenen Schnittstellen zu anderen Stakeholdern ist im „GOWOG-Anhang I – Akteure und Infrastrukturen„ zu finden. Tabelle 3: Akteure beim Betrieb eines Offshore Windparks Stakeholder Nr. Einfluss auf O&M** Betroffenheit von O&M** 31 Einstellung zu OWP* Akteure 0 Abfallbeförderer Niedrig Niedrig Abfallbehörde 33 0 Niedrig Niedrig Abfallentsorger 1 0 Niedrig Niedrig Bank / Investor 2 + Hoch Hoch Betreiber 3 ++ Hoch Hoch Betriebsgesellschaft 4 ++ Hoch Hoch Bundespolizei 8 0 Niedrig Niedrig CMS – Analyse 30 ++ Mittel Hoch Externe Instandhaltungsunternehmen 6 ++ Hoch Hoch Gutachter / Zertifizier 23 + Mittel Niedrig Hersteller 10 ++ Hoch Hoch Logistikdienstleister 34 + Niedrig Niedrig Marine Warranty Surveyor 11 ++ Mittel Niedrig Nachunternehmer des Herstellers 12 ++ Mittel Mittel Personaldienstleister 16 ++ Mittel Mittel Rettungsleitstelle 18 - Niedrig Niedrig Schulungsinstitution 32 ++ Niedrig Niedrig Transportunternehmen 22 ++ Hoch Mittel Übertragungsnetzbetreiber 13 - Hoch Mittel Verkehrszentrale 24 0 Niedrig Niedrig Versicherung 25 + Mittel Niedrig Wetterdienst 26 0 Hoch Niedrig Windprognose Institut 27 ++ Hoch Niedrig Zoll 29 - Mittel Niedrig Zulieferer Ersatzteile/ Betriebs- / Hilfsmittel 5 0 Mittel Niedrig Niedrig Mittel Flugplatz Infrastrukturen 7 entfällt Helikopter 9 entfällt Hoch Hoch Hilfsschiff 20 entfällt Niedrig Niedrig 49 Stakeholder Nr. 14 Einstellung zu OWP* entfällt Einfluss auf O&M** Hoch Betroffenheit von O&M** Hoch Offshore-Windpark Rettungsdienste 17 entfällt Niedrig Niedrig Seehafen 19 entfällt Hoch Mittel Service-Station 15 entfällt Hoch Hoch Transporter auf See 21 entfällt Hoch Hoch Wohn-/Betriebsplattform 28 entfällt Hoch Hoch Wohnschiff 35 entfällt Hoch Hoch * ++ sehr positiv / + positiv / 0 neutral / - negativ / -- sehr negativ ** niedrig / mittel / hoch 3.3.2 Portfolioanalyse der Stakeholder Durch die Übertragung der Stakeholderbewertung in die Portfolioanalyse lassen sich kritische Akteure und Infrastrukturen, die dem Betrieb des OWP kritisch gegenüberstehen und zusätzlich noch einen erheblichen Einfluss nehmen, identifizieren. Sie können dann in geeigneter Weise in den Planungen und Entwicklungen des Betriebs berücksichtigt und einbezogen werden. 14 hoch 21 26 0 27 + 13 - 22 ++ 9 15 35 6 ++ 30 ++ mittel 5 0 16 ++ 12 ++ 23 + 29 - niedrig Einfluss auf O&M 19 10 ++ 28 3 2 ++ + 4 ++ 31 33 0 0 1 0 17 34 18 + - 25 + 8 0 20 7 11 ++ 32 ++ 24 0 niedrig mittel hoch Betroffenheit von O&M Abbildung 8: Allgemeine Portfolioanalyse der Stakeholder für Betrieb und Instandhaltung von Offshore-Windparks3 3 Anmerkung: Portfolio muss einem individuellen OWP angepasst werden! 50 Das rot umrandete Cluster zeigt die Einheiten mit dem größten Einfluss auf Betrieb und Instandhaltung von OWP. Sie sind selbst am meisten davon betroffen. Alle Einheiten haben ein großes Interesse an einem optimierten Betrieb und Instandhaltung. Das grün umrandete Cluster zeigt die Einheiten, die als „Nebenspieler“ bei Betrieb und Instandhaltung bezeichnet werden können. Sie vertreten eine eher neutrale Einstellung zum OWP. Das blau umrandete Cluster zeigt die Einheiten mit großem Einfluss aber geringer Betroffenheit. In Verbindung mit einem geringen Interesse am OWP können sie Betrieb und Instandhaltung in erheblichem Maße stören. Im Ergebnis können für dieses Beispiel keine direkt kritischen Akteure oder Infrastrukturen identifiziert werden. Die meisten Stakeholder sind dem Betrieb des OWP positiv oder neutral gegenüber eingestellt. Die Analyse der Stakeholder ist jedoch für jeden OWP individuell zu erstellen. 3.3.3 Das Leistungssystem Offshore Windpark Allein die Kenntnis über die Akteure und Infrastrukturen des Offshore Windparks reichen für eine weitergehende Betrachtung und Analyse nicht aus. Hier ist eine verständliche Darstellung von Akteuren und Infrastrukturen sowie deren Verbindungen erforderlich, die auch die Identifikation von Schlüsselakteuren erlaubt. Um dies zu ermöglichen wurde die Abbildung des Leistungssystems Offshore Windpark entwickelt. Abbildung 9 stellt das Leistungssystem Offshore Windpark für die gesamte Betriebsphase dar und ist den Gegebenheiten des zu betrachtenden OWP anzupassen. Das Leistungssystem bildet die beteiligten Akteure und Infrastrukturen in kleinen Icons sowohl onshore (gelb) als auch offshore (blau) ab. Die Schnittstellen zwischen den Stakeholdern werden durch graue Pfeile repräsentiert, die sich weiter in die Flüsse Personal, Material, Abfall, Informationen und finanztechnische Informationen unterteilen können. Die Gesamtdarstellung aller Schnittstellen der Betriebsphase ist hochkomplex und wenig transparent. Hier kann eine weitere Einengung der Darstellung auf Prozesse des Betriebs und der Instandhaltung Abhilfe schaffen, wie am Beispiel der Instandsetzung von Kleinkomponenten in Abbildung 20, Seite 73 gezeigt wird. Eine weitere Differenzierung und Präzisierung ist durch die Darstellung der verschiedenen Interaktionsflüsse zu erreichen. Die Abbildung der Stakeholder und Schnittstellen im Leistungssystem lässt die hohe Komplexität der organisatorischen Struktur der Betriebsphase erkennen, in der die Betriebsgesellschaft als Schlüsselakteur fungiert. Sie koordiniert den Betrieb und insbesondere die Instandhaltung und hat zu fast allen Akteuren und Infrastrukturen Schnittstellen. Des Weiteren liefert die Darstellung einen Überblick über alle Akteure, Infrastrukturen und deren Schnittstellen untereinander bzw. in weiterer 51 Detaillierung die zwischen den Stakeholdern ablaufenden Flüsse. Somit können Schnittstellen definiert und Aufgaben abgeleitet werden. Um einen stets aktuellen Überblick der organisatorischen Struktur zu behalten sind ein kontinuierliches Update und eine laufende spezifische Anpassung erforderlich. Die hierarchische Darstellung der Stakeholder in Form eines Organigramms ist im Falle des Offshore Windparks und der hier eingenommenen überbetrieblichen Sicht auf alle Akteure und Infrastrukturen nicht möglich. Die Darstellung des Leistungssystems Offshore Windpark erlaubt einen ersten Einblick in die Organisationsstruktur und Prozesse, jedoch die zeitlich-logische Abfolge der Tätigkeiten der Akteure und Infrastrukturen in verschiedenen Betriebssituationen ist nur in Ansätzen zu erahnen. Die ablaufenden Betriebs- und Instandhaltungsprozesse müssen dafür weiter präzisiert werden. 3.4 Schritt 3: Strukturierung der Prozesse Eine Präzisierung der Prozesse in der Betriebsphase führt einerseits zu einer Minderung der Komplexität und des Umfangs und andererseits können darauf aufbauend für die weitere Optimierung relevante Prozesse ausgewählt werden. Die Literatur liefert zur Strukturierung von Prozessen vielfältige Ansätze wovon der bekannteste die Prozesskette nach PORTER ist, die die Wertschöpfung des Unternehmens in den Fokus stellt. Da es sich beim Betrieb des OWP um betriebsübergreifende Prozesse handelt, muss die Form der Strukturierung den Gegebenheiten des OWP angepasst werden. Im Folgenden werden die hierarchische Prozessstruktur und die Prozesslandkarte sowie die Prozessmodellierung und –parametrierung für den Betrieb von Offshore Windparks vorgestellt. 3.4.1 Hierarchische Prozessstruktur Um die Prozesse in der Betriebsphase weiter zu präzisieren und die Komplexität zu reduzieren, müssen zunächst hierarchische Prozessebenen definiert werden. D.h. die Prozesse werden ausgehend von der Projektphase, wie z.B. Bau oder Betrieb, bis hinunter auf Aktivitätenebene in den Elementarprozessen vertikal weiter verfeinert. Mit der Hierarchisierung der Prozesse wird die Komplexität der Prozesse insgesamt reduziert und die Prozesse in den einzelnen Ebenen identifiziert und definiert. Die Prozesse werden auf den verschiedenen Ebenen klar und verständlich dargestellt und der Rahmen zur Prozessdefinition festgelegt. Darüber hinaus gibt es ebenenübergreifende Führungs- und Unterstützungsprozesse, die auf die Prozesse in den verschiedenen Ebenen unterschiedlich Einfluss nehmen. Beispiele sind das Qualitätsmanagement als Führungsprozess und das Personalmanagement als Unterstützungsprozess. 52 © - offshore - - onshore - Institut für Umwelt- und Biotechnik CMS-Analyse Windprognose Institut Zertifizierer/ Gutachter Logistikdienstleister By Felix König (Own work) [CC-BY-3.0], via Wikimedia Commons Wetterdienst Verkehrszentrale Rettungsleitstelle Rettungsdienste Bundespolizei Betriebsstruktur (Topside) Operation platform Zoll Flugplatz Tragstruktur Übertragungsnetzbetreiber offshore service vessel (OSV) www.hochtief.de Helikopter Gründungselemente Seekabel OWP - Gewerke Innerparkverkabelung Betriebsgesellschaft www.inwerk-werkstatt.de Betreiber Hilfsschiff Banken Rotor-GondelGruppe Versicherung www.bildarchiv.alpha-ventus.de RaimondSpekking / CC-BY-SA-4.0 (via Wikimedia Commons) Transportschiff Seehafen personnel transfer vessel (PTV) www.hochtief.de jack-up barge By BoH [CC-BY-SA-3.0] via Wikimedia Commons dive support vessel Tragstruktur Transporter auf See (Turm, Unterstruktur und evtl. Transition Piece) Hersteller Service Station www.betrieb-und-lager.de Nachunternehmer der Hersteller Michael Meding at de.wikipedia Staro1 at de.wikipedia Abfallbehörde Leistungssystem Offshore Windpark in der Betriebsphase Abfallbeförderer Gründungselemente Abkürzungen Marine Warranty Surveyor IH OWP UW OWEA www.bildarchiv.alpha-ventus.de Personaldienstleister Schulungsinstitution Instandhaltung Offshore-Windpark Umspannwerk Offshore-Windenergieanlage Material Abfall Zulieferer Ersatzteile Transportunternehmer Personal Informationen Abfallentsorger Externes IHUnternehmen Interaktionen Finanzen Bearbeitungsstand: 19.03.2014 Abbildung 9: Das Leistungssystem Offshore Windpark 53 Abbildung 10 zeigt die entwickelte Prozesshierarchie für Offshore Windparks von den Projektphasen bis auf Aktivitätenebene. Die Ebene 1 – Projektphasen des Offshore Windparks repräsentiert die Phasen von der Planung bis zum Rückbau und Entsorgung (Kapitel 2.1). Der GOWOG beschäftigt sich ausschließlich mit der Betriebsphase. Diese wird auf der Ebene 2 - Clusterprozesse weiter unterteilt in den Betrieb selbst, Stillstand, Modifikation, Instandhaltung und Außergewöhnliche Situation sowie die gesamte Betriebsführung. Die Unterteilung basiert auf möglichen Anlagenzuständen [DIN 13306, DIN 31051]. Die Untersuchung dieser Prozesse hat gezeigt, dass die Instandhaltung mit den vielen Akteuren und Interaktionen am fehleranfälligsten und damit als am risikoreichsten erscheint. Die weitere Betrachtung konzentriert sich daher auf die Instandhaltung. Sie wird weiter verfeinert in Ebene 3 Hauptprozesse: Inspektion, Wartung, Instandsetzung und Verbesserung. Diese Unterteilung basiert auf allgemeinen und OWP-spezifischen Normen und Literatur zum Thema Instandhaltung. Alle Hauptprozesse, die am OWP ausgeführt werden müssen, unterliegen dem gleichen Ablauf und unterteilen sich weiter in die 5 Teilprozesse der Ebene 4: Ermittlung des Arbeitsbedarfs, Einsatzplanung, Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung. Alle Teilprozesse werden in Ebene 5 - Elementarprozesse mit allen Akteuren, Aktivitäten und Interaktionen in einem Prozessmodell dargestellt. Die Ebene 6 ist nur erforderlich, wenn die Beschreibung der Aktivitäten auf 5. Ebene nicht ausreicht und beispielsweise eine weitere Präzisierung in Unterprozessen erforderlich ist. Eine formale Beschreibung der Hierarchieebenen ist in Anhang 2 zu finden. 54 Ebene 1 Ebene 2 Ebene 3 Ebene 4 (Projekt-) Phase Clusterprozesse Hauptprozesse Teilprozesse Ebene 5 Ebene 6 Elementarprozesse Interaktions- und Sequenzkanten, wie Personal/ Material/ Informationen/ Finanzen/ Abfall Planung & Strategie, Controlling, Qualitätsmanagement, Schulung etc. Personalmanagement, Finanzmanagement, F&E etc. Unterstützungsprozesse Produktion Bau Inspektion Ermittlung Arbeitsbedarf Stillstand/ Bereitschaft Änderungen (Modifikation) Betrieb Einsatzplanung Wartung Vorbereitung Instandsetzung Durchführung Instandhaltung Rückbau (Repowering) Verbesserung Nachbereitung Außergewöhnl. Situation Primärer Prozessschritt Sekundärer Prozessschritt Bei Vorhandensein von Unterprozessen: rekursive Wiederholung der Ebene 5 zur Visualisierung von Prozesshierarchien Entwicklung & Konstruktion Betrieb Betriebsführung Planung Ausführungsprozesse Abbildung 10: Hierarchische Prozessstruktur 55 3.4.2 Prozesslandkarte Auf Basis der hierarchischen Prozessstruktur kann eine Prozesslandkarte der Instandhaltung für einen OWP entwickelt werden. Sie gibt eine Übersicht über alle Prozesse, die bei der Instandhaltung ablaufen können und sich voneinander unterscheiden. Die unterschiedlichen Prozessabläufe hängen zunächst von dem zu betrachtenden Gewerk des OWP und dann von der durchzuführenden Instandhaltungsart ab. Wobei die Ermittlung des Arbeitsbedarfs parallel für verschiedene Instandhaltungsarten und Gewerke ablaufen können. Dies trifft auch für die Einsatzplanung zu. Die Prozessabläufe der Vorbereitung und Durchführung sind von den unterschiedlich einzusetzenden Fahrzeugen geprägt. Die Nachbereitung ist allgemeingültig für alle Gewerke und Instandhaltungsarten. Die durchzuführenden Aktivitäten können sich jedoch unterscheiden. Dies ist vom Verlauf der Einsätze, den Personen an Bord und dem Material und Abfall abhängig. Diese Prozesslandkarte dient als Baukasten für das Prozessmanagement der Instandhaltung von OWP mit Fokus auf die Schnittstellen der beteiligten Akteure. Für jeden OWP können die zutreffenden Prozesse in der Prozesslandkarte zusammengestellt werden. Die Aufstellung der Prozessmodelle und Parametrierung erfolgt dann OWP-spezifisch. In Abbildung 11 ist eine Prozesslandkarte zur Instandhaltung eines OWP dargestellt. Gewerke: UW/ Wohnplattform, Turbine, Tragstruktur, Innerparkverkabelung Einsatzplanung Vorbereitung ( ≥24 h; vor Einsatztag) ( ≤24 h; am Einsatztag) Ermittlung des Arbeitsbedarfes Sonstige Inspektionsanforderungen Instandsetzungsanforderungen Verbesserungsanforderungen Wartungsanforderungen Hinreise Arbeiten im OWP Rückreise Arbeit vor Ort Instandsetzung Rückfahrt Wohnschiff Inspektion Vorbereitung Wohnschiff Hinfahrt/ Aufenthalt Wohnschiff Instandsetzung Vorbereitung PTV Hinfahrt PTV Arbeit Wartung Rückfahrt PTV Großkomponententausch Vorbereitung Helikopter Hinflug Helikopter Arbeit Inspektion Rückflug Helikopter Abfallmanagement Verbesserung Vorbereitung Jack up Hinfahrt/ Aufenthalt Jack up Arbeit Großkomponenten Rückfahrt Jack up Dokumentation Hinfahrt/ Aufenthalt Spezialschiff Arbeit Spezialtätigkeiten Rückfahrt Spezialschiff Inspektion vor Ort Fernüberwachung & Datenanalyse Nachbereitung Durchführung Wartung Vorbereitung Spezialschiff, z.B. Tauchschiff Warenanmeldung Störungen im Prozessablauf technische und administrative Informationen des Einsatzes Abbildung 11: Prozesslandkarte zur Instandhaltung von Offshore Windparks Abbildung 11 zeigt eine Übersicht der zu modellierenden Teilprozesse und deren Verknüpfung. Die verknüpften Prozessmodelle geben ein für die weitere Simulation und Risikoanalyse notwendiges Gesamtbild ab. Folgende Prozesse der Instandhaltung wurden im Rahmen des Forschungsprojektes SystOp Offshore Wind untersucht: 56 Instandsetzung von Kleinkomponenten an der OWEA; Instandhaltungsprozesse eines Umspannwerks; Jahreswartung und Wiederkehrende Prüfung eines Offshore Windparks; Grundlagen zur Instandhaltung der Tragstrukturen; Instandsetzung von Großkomponenten, insbes. Rotorblätter und Getriebe; Anmeldeverfahren bei Zoll und Bundespolizei; Rechtliche Lage und Umgang mit Abfällen aus der AWZ; Untersuchung und Analyse der Finanzströme und finanzbegleitenden Informationsflüsse. Zur Aufnahme und Spezifizierung der Prozesse sind mehrtägige Arbeitseinsätze im Betriebsbüro des zu untersuchenden OWP durchzuführen. Innerhalb der Gespräche mit den Mitarbeiter_innen der kaufmännischen und technischen Betriebsführung können die Prozesse anhand von Fragebögen diskutiert und aufgenommen werden. Zusätzlich sind mit der Betriebsleitung weitere Fragen zur kaufmännischen Betriebsführung sowie dem strategischen Vorgehen der Betriebsführung zu klären und zu diskutieren. Die Einordnung der OWP-spezifischen Prozesse in die Prozesshierarchie und die Aufstellung einer Prozesslandkarte geben einen guten Überblick über die bei der Instandhaltung ablaufenden Teilprozesse. Die Aufgaben der Akteure in den Teilprozessen und das damit verbundene tatsächliche Agieren und Interagieren der Akteure sowie der zeitlich-logischen Abfolge der Aktivitäten ist damit noch nicht dargestellt. Dafür müssen die ablaufenden Instandhaltungsprozesse in Prozessmodellen weiter präzisiert werden. 3.4.3 Beschreibung der Teilprozesse der Instandhaltung In dem Teilprozess Ermittlung des Arbeitsbedarfs wird der Tätigkeitsbedarf im OWP auf Basis der vorliegenden Daten und Informationen festgelegt. Dies können neben Instandhaltungsanweisungen des Herstellers und Instandhaltungsprotokollen, CMS-Analysen oder auch eingehende Fehler- und Störungsmeldungen sein. Aufbauend auf dieser Analyse wird der Zeit-, Personal- und Materialbedarf bestimmt. Der Teilprozess endet mit dem Stellen des Antrags auf Arbeitserlaubnis an die Betriebsgesellschaft. Die anschließende Einsatzplanung wird normalerweise von der Betriebsgesellschaft durchgeführt. Sie legt in Abstimmung mit den Wettervorhersagen den Einsatztag und das Transportmittel fest und wählt die Arbeitseinsätze aus. In dieser Phase werden auch das Material zusammengestellt und die behördlichen Anmeldungen durchgeführt. Die Einsatzplanung endet mit dem fertig geplanten Einsatz. Auf Grundlage der Einsatzplanung wird in der Vorbereitung das Transportmittel für den geplanten Einsatz gerüstet, die Techniker gehen an Bord und das Material wird geladen. Bei Bedarf erfolgt vor Abreise noch eine Sicherheitseinweisung des OWP-Personals. Mit Herstellung der Abreisebereitschaft beginnt die Durchführung. Sie untergliedert sich in die Hin- und Rückreise sowie die Durchführung der Arbeiten vor Ort. Nach Ankunft des Transportmittels im Seehafen bzw. Helikopterlandeplatz schließt sich die Nachbereitung 57 des Einsatzes an. Sie umfasst die Dokumentation, die Entsorgung von Abfällen und die Instandhaltung von Werkzeugen. Hinzu kommt die Erfüllung notwendiger behördlicher Auflagen, wie die Warenanmeldung beim Zoll. Am Beispiel der Instandsetzung von Kleinkomponenten an der OWEA mit einem PTV werden in Abbildung 12 die wichtigsten Aufgaben der Teilprozesse vorgestellt. Abbildung 12: Ausschnitt der in den Teilprozessen der Instandsetzung von Kleinkomponenten an einer OWEA mit einem PTV zu untersuchenden Aufgaben Um einen besseren Überblick über die in den einzelnen Teilprozessen durchzuführenden Maßnahmen bezogen auf die Instandhaltungsprozesse Inspektion, Wartung, Instandsetzung und Verbesserung zu erhalten, werden diese in Anhang 3 tabellarisch an Beispielen aufgezeigt. 3.4.4 Sonderfall: Instandhaltungsspezifische Finanzflüsse eines Offshore Windparks Bei der Instandhaltung von OWP wird zwischen Finanzflüssen und finanzbegleitenden Informationsflüssen unterschieden. Informationsflüsse betreffen die Verfügbarkeit relevanter Informationen (z.B. Nachfrage, Bestellmenge, Produktionskosten, Lieferzeiten, …), die benötigt werden um optimale Entscheidungen treffen zu können. Bei Finanzflüssen handelt es sich hingegen um den Fluss des Geldes. Die in einem OWP ablaufenden Finanzflüsse sind abhängig vom gewählten Instandhaltungskonzept, den Vertragsarten für den Betrieb von OWP (Kapitel 2.3) und den vereinbarten Vertragsbedingungen. Während die Betriebsgesellschaft primär für die Koordination und Organisation finanzbegleitender Informationsflüsse verantwortlich ist, erfolgen die Finanzflüsse vor allem direkt zwischen dem Betreiber und den Auftragnehmern. Abbildung 13 zeigt die wesentlichen Finanzflüsse und finanzbegleitenden Informationsflüsse zwischen den Akteuren bei der Instandhaltung von OWP. 58 © - offshore - - onshore - Institut für Umwelt- und Biotechnik www.bkvibro.de CMS-Analyse www.flugplatz-beilrode.de www.conrad.de Windprognose Institut Zertifizierer/ Gutachter www.thelogisticsstore.com Logistikdienstleister www.wordpress.de www.schiffbilder.de Wetterdienst www.docvadis.de Verkehrszentrale Notfallmanagement Rettungsfahrzeuge www.celleheute.de Bundespolizei operation platform Betriebsstruktur (Topside) www.main-netz.de Zoll www.bilder.bild.de Flugplatz www.shjv.eu Tragstruktur www.kabel-licht.de Übertragungsnetzbetreiber offshore service vessel (OSV) www.friking.de www.hochtief.de Helikopter Gründungselemente Seekabel OWP - Gewerke Innerparkverkabelung Betriebsgesellschaft www.inwerk-werkstatt.de Betreiber www.feflektion.info Hilfsschiff www.tarife.net Banken Rotor-GondelGruppe Versicherung www.bildarchiv.alpha-ventus.de www.wikipedia.de/hamburg-hafencontainerterminal Seehafen Transportschiff www.LM-illustration.dk personnel transfer vessel www.fleetmon.com (PTV) jack-up barge www.hochtief.de dive support vessel www.marineinsight.com Tragstruktur Transporter auf See www.welt.de Hersteller (Turm, Unterstruktur und evtl. Transition Piece) www.gabelstapler-verkauf-hamburg.de Service Station Leistungssystem Offshore Windpark in der Betriebsphase www.betrieb-und-lager.de Nachunternehmer der Hersteller Gründungselemente Abkürzungen www.hna.de Marine Warranty Surveyor IH OWP UW OWEA www.bildarchiv.alpha-ventus.de Personaldienstleister www.hansebube.de Transportunternehmer www.marketingfoxportal.ch Schulungsinstitution www.werbeservice.de Externes IHUnternehmen www.husumwindenergy.com Lieferant Hilfs-/Betriebsstoffe & Ersatzteile Instandhaltung Offshore-Windpark Umspannwerk Offshore-Windenergieanlage Interaktionen Personal Material Informationen www.turbosquid.com Abfall Abfallbeförderer Finanzen Bearbeitungsstand: 19.03.2014 Abbildung 13: Finanzflüsse und finanzbegleitende Informationsflüsse zwischen den Akteuren bei der Instandhaltung von OWP Kostenarten Anfallende Betriebskosten eines Offshore Windparks gliedern sich in die Kostenarten (Tabelle 4). Die verschiedenen Kostenarten fallen in den Instandhaltungsprozessen an und müssen über die Finanzflüsse beglichen werden. Tabelle 4: Kostenarten der Betriebskosten von Offshore Windparks und deren Verteilung Kostenarten Materialkosten für Ersatzteile und Verbrauchsstoffe der Hauptgewerke Windturbine, Fundament, Umspannplattform und Innerparkverkabelung Versicherungskosten Logistikkosten für Hub-, Offshore Versorgungs- sowie Crew Transfer Vessel Personalkosten inklusive Werkzeug, Schutzausrüstung und Schulungen Allgemeinkosten für Management und Fernwartung Kosten für den Eigenstromverbrauch der Windturbine und Umspannplattform externe Servicekosten für beispielsweise Hafenlogistik, technisches Back-Up Office oder Biomonitoring Verteilung der Betriebskosten [Böttcher 2013] 25 % 25 % 25 % 10 % 6% 5% 4% Die Kosten für ein Transportschiff belaufen sich auf 2.000 bis 6.000 EUR pro Tag. Die Schiffscrew ist inklusive, die Treibstoffkosten dagegen exklusive. Bereitstellungskosten fallen auch dann an, wenn das 59 Fahrzeug nicht arbeiten kann, sondern z.B. wegen Schlechtwetter oder Eisgang im Hafen bleiben muss. Die Verkehrszentralen (für Luft und Wasser) sind staatliche Einrichtungen und werden somit über Steuern finanziert. Für die Abfallentsorgung ist der Hersteller/ Serviceunternehmer zuständig. Dieser definiert bspw. über Passus in Vertrag, ab einem bestimmten Zeitraum die Entsorgung des Altöls zu übernehmen (z.B. 200 Liter Öl pro Anlage). Die anfallenden Kosten für den externen Servicedienstleiter sind sehr stark von den Instandhaltungsarbeiten abhängig. Entscheidungen über das Nachbestellen von fehlenden Ersatzteilen zum Auffüllen der Lagerbestände sind budgetabhängig. Ein Fehler der zum Anlagenstillstand führt ist immer kritisch, da kein Strom erzeugt werden kann und Ertragsausfälle entstehen. Abwicklung der Bezahlung Bei dem Prozess der Instandhaltung existieren zwei Finanzströme – die Rechnungsbezahlung und das Einziehen der Zölle. Für die Zollzahlung besitzen die Unternehmen bei einer Einzelanmeldung eine ZehnTages-Frist. Die Unternehmen verrechnen die anfallenden Zollkosten bargeldlos über ein Aufschubkonto beim Zoll. Bei Einsatz eines Aufschubkontos ist eine Bürgschaft bei der Bank zu hinterlegen. Im Falle von versäumten Zollzahlungen fordert der Zoll die fälligen Verbindlichkeiten ein. Strafzahlungen fallen nicht an. Der Prozess der Rechnungsbezahlung beinhaltet die Rechnungsprüfung, Zahlungsfreigabe und die Bezahlung des Rechnungsbetrages. Beteiligte Akteure sind die Betriebsgesellschaft und das beteiligte Unternehmen welches die Rechnung ausgestellt hat. Die internen Akteure der Betriebsgesellschaft können aus dem Commercial Management, dem Technical Controlling, der Geschäftsführung und dem Steering Committee bestehen. Versicherung Für die Absicherung von Investitionen und Kapitalflüssen von Banken und Investoren sind Versicherungen unerlässlich. Für die Überwachung ist bei den klassischen Offshore-Projekten der Einsatz eines erfahrenen Sachverständigen (Warranty Surveyor) mittlerweile Standard. Der Versicherer entschädigt den Versicherten nur dann für Verluste oder Schäden, wenn der Versicherte die Empfehlungen des beauftragten Sachverständigen vollständig befolgt hat. [GDV 2013] Die Versicherung erstattet für gewöhnlich folgende Kosten: Bereitstellungskosten, z.B. wenn ein Einsatz zur Reparatur eines entschädigungspflichtigen Schadens nicht durchgeführt werden konnte; Stornierungskosten, z.B. wenn ein geplanter Einsatz durch einen entschädigungspflichtigen Schaden nicht stattfinden konnte [GDV 2013]; Kosten für das Abladen und Lagern sowie den Weitertransport von versicherten Sachen zum Bestimmungsort, z.B. wenn ein entschädigungspflichtiges Ereignisse dazu führt, dass ein versicherter Transport seinen Bestimmungsort nicht erreicht [GDV 2013]; 60 Ertragsausfälle, wobei eine übergeordnete Versicherung die Versicherungen des Herstellers und der Betriebsgesellschaft steuert. Zu berücksichtigen bleibt, dass vielmals Höchstentschädigungen vereinbart werden. 3.5 Schritt 4: Prozessmodellierung und –parametrierung Die im vorhergehenden Kapitel beschriebene Strukturierung der Prozesse gibt eine erste Ordnung der Prozesse vor. Die tatsächlich zeitlich-logischen Abfolgen von Aktivitäten und Interaktionen einzelner Akteure in den Teilprozessen wird damit nicht wiedergegeben. Dies ist jedoch für eine Analyse der Prozesse und die Identifikation von Optimierungspotenzialen des Prozessdesigns und als Grundlage für weiterführende Analysen erforderlich. Die Elementarprozesse, also die Aktivitäten der Akteure und ihrer Interaktionen, müssen dafür in Form von Prozessmodellen in einer für alle beteiligten Akteure und von der Managementebene bis zum Servicetechniker verständlichen Modellierungssprache abgebildet werden. Damit wird die kritische Diskussion über die eigenen Prozesse und die Verknüpfung zu Prozessen benachbarter Akteure initialisiert und motiviert. Hier eignet sich insbesondere die grafische Dokumentation der Prozesse. Hinzu kommt die Aufnahme von Prozessparametern, die einerseits die Diskussion der Modelle mit den verschiedenen Akteuren unterstützen und andererseits für die Simulation der Prozessleistung Voraussetzung sind. Die Prozessmodelle und –parameter können in der Risikoanalyse zur Ableitung von Fehlerursachen und deren Folgen genutzt werden. In den folgenden Kapiteln wird die Auswahl der Prozesse und der Prozessmodellierungssprache beschrieben und ein Beispielprozessmodell vorgestellt, das die Möglichkeiten der Prozessmodellierung aufzeigt. Abschließend wird die Parametrierung von Prozessen kurz erläutert. Das beschriebene Vorgehen stellt eine Möglichkeit der Prozessmodellierung und –parametrierung dar. Es ist ein kontinuierliches Update und eine spezifische Anpassung an den individuellen OWP bzw. dessen Prozesse erforderlich. In Anhang 3 sind als Beispiel die Fragen zur Aufnahme und Parametrierung von Prozessen hinterlegt. 3.5.1 Auswahl der Prozesse Die hohe Zahl an Hauptprozessen sowie den dazu gehörigen Führungs-, Unterstützungs- und Ausführungsprozessen (Kapitel 0) zeigen, dass relevante Prozesse für die Optimierung des Betriebs von Offshore Windparks ausgewählt werden müssen. Die Auswahl erfolgt dabei nach festgelegten Kriterien, die von den Optimierungszielen (Kapitel 3.1) abgeleitet werden müssen. Folgende Kriterien wurden für die Auswahl der Prozesse in der Betriebsphase ausgewählt: Vernetzung von Akteuren; Hohe Zahl an Akteuren; 61 Hohe Zahl an Schnittstellen und Interaktionen; Zugänglichkeit und Verfügbarkeit von Daten und Informationen durch Mitarbeit von Industriepartnern, Veröffentlichungen, etc. Die Clusterprozesse Betrieb und Stillstand/Bereitschaft weisen eine geringere Anzahl an Akteuren, Schnittstellen und Interaktionen auf. Sie erscheinen damit weniger anspruchsvoll und werden hier nicht weiter betrachtet. Die Außergewöhnliche Situation mit den Aufgaben Abwehr von Gefährdungen für Mensch, Umwelt und Technik, Rettung von Leben und dem Schutz der Umwelt und Technik sowie den damit verbundenen Anforderungen hat eine Sonderstellung. Im Wesentlichen sind die Abläufe solcher Situationen in den Schutz- und Sicherheitskonzepten der OWP hinterlegt und sehr individuell auf den einzelnen OWP ausgerichtet. Des Weiteren unterliegen sie einer Vielzahl an rechtlichen Regelungen und behördlichen Vorgaben. Zudem setzen sich verschiedene Arbeitsgruppen und Projekte mit diesem Thema auseinandersetzen. Vor diesem Hintergrund wird die außergewöhnliche Situation im GOWOG nicht weiter betrachtet. Die Einheiten wurden aber der Vollständigkeit wegen in die Darstellung des Leistungssystems aufgenommen. Die größte Vernetzung und Zahl an Akteuren und damit verbunden eine Vielzahl an Schnittstellen und Interaktionen ist in der Instandhaltung zu finden, die darüber hinaus mit unterschiedlichsten Instandhaltungsstrategien ausgeführt wird. Dabei liegt der Fokus auf der Inspektion, Wartung und Instandsetzung. Die bei der Änderung (Modifikation) und Verbesserung ablaufenden Prozesse sind mit den Prozessen der Wartung und Instandsetzung vergleichbar. 3.5.2 Auswahl der Prozessmodellierungssprache Gemeinsam mit den Projektpartnern, insbesondere der Universität Hamburg wurden die Anforderungen an eine geeignete Notation zur Erfassung der Betriebs- und Instandhaltungsprozesse festgelegt. Für die Modellierung der Instandhaltungsprozesse eines OWP bieten sich aufgrund ihres stark unternehmensübergreifenden Charakters grafische Notationen aus dem Bereich der Workflow- oder Geschäftsprozessmodellierung an. Die Notationssprache soll einem frei verfügbaren Standard genügen, der von einer ausreichenden Anzahl von Softwarewerkzeugen unterstützt wird. Dies vereinfacht langfristig eine Verwertung der Ergebnisse. Neben der grafischen Darstellung wird eine XML-Spezifikation benötigt, welche eine Weiterverarbeitung der Modelle in anderen Softwarewerkzeugen wie z.B. für Simulationsstudien ermöglicht. Mit Hilfe sogenannter Workflow Patterns wurde der benötigte Sprachumfang definiert. Es werden Sequenzen, parallele Verzweigungen (AND), inklusive Verzweigungen (OR), exklusive Verzweigungen (XOR), Synchronisation, einfache Zusammenführungen, Prozesszyklen, Abbruch von Aktivitäten, Abbruch von Sequenzen und implizite Terminierung benötigt, um die komplexen Prozesse der Offshore Industrie adäquat abbilden zu können. Eine Unterscheidung verschiedener Ereignistypen ohne Zeitverzug von Aktivitäten mit Zeitverzug ermöglicht eine übersichtliche Modellierung und erleichtert somit 62 die fachliche Diskussion der Modelle mit Industriepartnern. Ein Fokus unserer Forschungsarbeiten liegt in der Interaktion der verschiedenen Beteiligten im Leistungssystem Offshore Windpark. Eine deutliche Unterscheidung verschiedener an der Ausführung einer Aktivität beteiligter Organisationen, und eine entsprechende Unterscheidung von Sequenz- und Nachrichtenfluss ermöglicht die Identifikation von kritischen Schnittstellen und somit die Analyse und ggf. Optimierung der Kommunikation der beteiligten Einheiten. Die genannten Anforderungen werden vollumfänglich von der Business Process Model and Notation (BPMN) 2.0 nach dem Standard der Object Management Group (OMG) [ISO 19510] erfüllt. Es steht eine große Auswahl an Editoren zur Modellierung von BPMN-Prozessen zur Verfügung. Das für den GOWOG verwendete Softwarewerkzeug IYOPRO unterstützt vollumfassend die BPMN 2.0, bietet eine sehr ergonomische Benutzeroberfläche und erzeugt optisch ansprechende Modelle. Zudem beinhaltet es eine Vielzahl weiterer Funktionen wie die Simulation, auf welche in Kapitel 5 näher eingegangen wird. Die XMLExportfunktionalität ermöglicht zudem jederzeit einen Umstieg auf eine andere Modellierungssoftware, sowie die Verwendung der Modelle in Simulationsexperimenten. Mit Hilfe der Modellierung der Elementarprozesse in BPMN 2.0 ist es insbesondere möglich eine entsprechende Transparenz und Orientierung innerhalb der Unmenge an Prozessabläufen zu schaffen. Durch die Unterteilung in primäre und sekundäre Prozessschritte ist eine klare Darstellung der Prozessverantwortlichen möglich. Dabei werden überwiegend die Interaktionen zwischen den Akteuren betrachtet, da diese ein höheres Risikopotenzial bergen. Die internen Flüsse innerhalb der Pools werden im Rahmen der Prozesserstellung mitaufgenommen und mit den relevanten Parametern hinterlegt, jedoch nicht weiter analysiert. 3.5.3 Beispielprozessmodell: Rückflug mit dem Helikopter Das Beispielprozessmodell (Abbildung 14) zeigt einen Ausschnitt des Rückflugs eines Helikopters bei der Instandsetzung einer Kleinkomponente. Es wurde in BPMN 2.0 als Kollaborationsdiagramm modelliert. Der Rückflug beginnt mit dem Eintreffen des Helikopters an der Anlage und endet mit dem Landen auf dem Flugplatz. Wesentliche Bestandteile sind die Überwachung des Hoistens und der Rückflug sowie der Transfer der Techniker und des Materials / Abfälle zwischen der Anlage und dem Helikopter. Zudem wird nicht nur die zeitlich-logische Abfolge der Aktivitäten und Ereignisse dargestellt, sondern auch möglicherweise auftretende nicht geplante Ereignisse, die zu einem Abbruch der Aktivitäten und in diesen Fällen zu anderen Aktivitäten führen können. Jedem Akteur wird ein blauer Pool zugeordnet, der alle Aktivitäten des Akteurs während des Rückflugs enthält. Sollten sich die Verantwortlichkeiten und Zuständigkeiten eines Akteurs auf unterschiedliche Abteilungen oder Personengruppen unterteilen ist es sinnvoll diese weiter in Lanes zu differenzieren. In diesem Fall ist es am Transportmittel Luft mit der Unterteilung in Pilot und Hoist Operator zu erkennen. Jeder Pool (also Akteur) hat ein Start- und ein Endereignis. Das Startereignis wird mit dem grünen Bullet 63 und das Endereignis mit dem roten Bullet dargestellt. Der primäre Prozessschritt initialisiert den Prozess, wie hier im Beispiel das Transportmittel Luft, das die OWEA erreicht. Die Aktivitäten, die zwischen Start und Ende ablaufen sind in den weißen Kästchen zu finden. Die Aktivitäten sind immer mit einem Zeitbedarf verbunden. Neben den Aktivitäten können auch Ereignisse auftreten. Sie werden in Form der gelben Symbole dargestellt. Ein Ereignis wäre beispielsweise das Senden von Informationen vom Pilot zur Betriebsgesellschaft, dass die Hoist-Position eingenommen wurde. Der gestrichelte Pfeil stellt die Interaktion (also den Informationsaustausch) dar. Durch die Aktivitäten und Interaktionen werden ebenfalls die Verantwortlichkeiten und Zuständigkeiten der Akteure abgebildet. 3.5.4 Prozessparametrierung Die Prozessmodelle stellen die Aktivitäten und Interaktionen in Verbindung mit den beteiligten Akteuren sehr gut dar. Eine Auskunft über die benötigte Zeit, die Anzahl und Qualifikation der beteiligten Personen oder das verwendete Material geben sie nicht. Hierfür müssen unterschiedlichste Parameter aufgenommen werden. Aktivitäten können mit Informationen hinsichtlich ihres Zeitpunktes, der Zeitdauer, Anzahl und Qualifikation der Personen, Ort, Häufigkeit der Durchführung und anderen die Aktivität beeinflussenden Bedingungen hinterlegt werden. Die Parametrierung der Interaktionen orientiert sich an den ablaufenden Flüssen zwischen den Akteuren, Beispiele sind Informationen: Zeitpunkt, Häufigkeit, Dauer, Arten, Verwendung, Speicher,…; Material: Art, Zeitpunkt, Häufigkeit von Transporten, Transportmittel,…; Abfall: Art, Menge, Entsorgung,…; Personal: Anzahl, Arbeitszeitregelung,…; Finanzen bzw. finanzbegleitende Informationsflüsse: Art, Häufigkeit, … Beispielfragen zur Parametrierung sind in Anhang 3 zu finden. Für die leistungsdynamische Simulation und die Risikoanalyse war insbesondere die Kenntnis über die Zeiten und die Anzahl der eingesetzten Servicetechniker relevant, die in Exceltabellen und in vorgesehenen Dokumentationsfeldern in IYOPRO für jede Aktivität und Interaktion dokumentiert wurde. 64 Abbildung 14: Prozessmodell am Beispiel des Elementarprozesses Rückflug mit dem Helikopter 65 3.6 Schritt 5: Ableitung von Optimierungspotenzialen Die Entwicklung von Optimierungspotenzialen erfolgt parallel zur Aufnahme der Prozesse und in der Diskussion mit den verschiedenen Akteuren und der Diskussion zwischen den Akteuren über die Prozesse. Im Fokus der Optimierung stehen beim GOWOG die Interaktionen zwischen den Akteuren. Hier können Interaktions- und Medienbrüche, aber auch Wartezeiten oder Endlosschleifen aufgedeckt werden. Doppelarbeiten durch dieselben Aktivitäten verschiedener Akteure werden ebenfalls erkannt. Zudem werden in den Gesprächen mit den durchführenden Mitarbeiter_innen Wünsche und Verbesserungsvorschläge geäußert, die ebenfalls aufgenommen und im Zuge der Optimierung bewertet und umgesetzt werden können. Die nach der Charakterisierung des OWP abgeleiteten Optimierungsansätze gehen direkt in das Prozessdesign, also die Zuordnung von Verantwortlichkeiten und Abfolge von Aktivitäten, ein. Ein Beispiel für eine Verbesserung ist die Nutzung des gleichen Softwaretools durch verschiedene Akteure zur Eingabe und zum Abrufen von Informationen. 3.7 Schritt 6: Auswahl risikorelevanter Teilprozesse Um wesentliche Schwachstellen in Prozessen strukturiert zu identifizieren und zu beseitigen, kann die Risikoanalyse (Kapitel 4) angewendet werden. Neben der Identifikation der Schwachstellen bietet sie die Möglichkeit die Schwachstellen, die getroffenen Maßnahmen und die Erfolgskontrolle der Maßnahmen zu dokumentieren. Weiterhin lassen sich Schnittstellen zwischen Akteuren exakter definieren. Die Charakterisierung des Leistungssystems und insbesondere die Prozessmodelle und –parameter können für diese Art der Analyse genutzt werden. Jedoch ist der Aufwand zu groß, um alle Teilprozesse zu untersuchen, so dass risikoreiche Teilprozesse bestimmt werden müssen. Im Folgenden wird daher die Methode zur Auswahl risikorelevanter Teilprozesse unter Einbezug der beteiligten Akteure beschrieben. Die Kriterien zur Auswahl risikorelevanter Teilprozesse lauten [in Anlehnung an Helbeck 2008]: Schlüsselprozess: Elementare Bedeutung für die Instandhaltung eines OWP; Wirtschaftliche Auswirkung: Wesentliche Auswirkungen auf Kosten und Ertrag eines OWP; Komplexität: große Anzahl an Akteuren mit hoher Anzahl an Interaktionen und/oder große Anzahl an Variablen und Abhängigkeiten; Compliance: Insbesondere von internen Regularien oder gesetzlichen Regelungen betroffen; Gefährdungspotenzial: Allgemeine hohe Fehleranfälligkeit oder besondere Gefährdungen der Instandhaltungsprozesse eines OWP, z.B. hohe Wetterabhängigkeit. 66 Hinzu kommen Kriterien zur Bewertung der Durchführbarkeit einer Risikoanalyse wie die Zugänglichkeit und Verfügbarkeit von Daten und Informationen. Die Kriterien müssen auf das Optimierungsziel und die OWP-spezifischen Bedingungen angepasst werden und können hier nur eine erste Orientierung geben. Die Teilprozesse werden anhand der festgelegten Kriterien mit „zutreffend“, „z.T. zutreffend“ oder „nicht zutreffend“ bewertet. Je nach Anwendungskontext existieren verschiedene Definitionen für Komplexität. Im Umfeld von Prozessen ist diese nicht klar definiert, sodass sie über ein spezielles Verfahren ermittelt werden muss. Die Methode zur Komplexitätsbestimmung basiert auf den Prozessmodellen. Die Bewertung der Prozesskomplexität bezieht sich immer auf einen Teilprozess wie beispielsweise „Einsatzplanung“ oder „Arbeiten an der Anlage“. In die Bewertung der Komplexität gehen drei Aspekte ein: 1. Umfang des Prozesses (repräsentiert durch die Anzahl der Aktivitäten); 2. Mittlere Durchlaufzeit einer Aktivität; 3. Vernetzung der Aktivitäten. Für die Messung der Durchlaufzeit wird diese vereinfachender Weise auf die Dauer der Aktivität beschränkt und die Wartezeit vor Beginn der Aktivität außer Acht gelassen. Da die Relevanzbewertung der Teilprozesse für den Vergleich derselben herangezogen wird, muss garantiert werden, dass die Bewertung nach einheitlichen Prinzipien erfolgt: 1. Beschreibung der Prozesse mit übereinstimmender Detailliertheit. Betrachtung bis auf Aktivitätenebene, die dadurch charakterisiert ist, dass nur ein Akteur daran beteiligt ist. 2. Berücksichtigung der Prozesselemente Aktivität, Gateway, typisierte Aktivität (z.B. Nachricht senden). In die Bewertung gehen die Anzahl der Elemente, die Anzahl der von einem Prozesselement ausgehenden Kanten (Übergänge) und die Durchlaufzeit ein. 3. Übergänge zwischen Pools werden stärker bewertet als Übergänge innerhalb eines Pools. Vorschlag: Faktor 2 Gateways, die einen Eingang sofort weiterschalten, wird die Durchlaufzeit 0 zugeordnet. Gateways mit einer Synchronisationsfunktion erhalten, sofern die Synchronisationsdauer einschätzbar ist, eine positive Durchlaufzeit. Der Vorschlag, die Übergänge zwischen den Pools doppelt so stark zu bewerten, wie die Übergänge innerhalb der Pools resultiert aus zwei möglichen Überlegungen. Erstens bedarf jeder Übergang (=Informationsübermittlung) bei externem Informationsaustausch stets einer Rückbestätigung, bei internen ist das wegen der „Nähe“ der Aktivitäten nicht notwendig. Zweitens werden Übergänge zwischen 67 Aktivitäten unterschiedlicher Pools nur durch die Verbindung zwischen Sender und Empfänger dargestellt. Wollte man diesen Übergang selbst den Status einer Aktivität (Übermittlungsfunktion) zugestehen, so erhielte man die Aktivitätenkette Senden → Übermittlung → Empfangen, welche zwei Übergänge enthält. Das sind nur zwei mögliche Überlegungen. Der Faktor 2 ist nicht als Festlegung zu verstehen. Die Berechnung im Detail wird anhand des folgenden Beispiels erklärt: Abbildung 15: Beispiel einer typischen Prozessbeschreibung In der Grafik sind alle Prozesselemente, die mit einer Durchlaufzeit belegt sind, mit der entsprechenden Zahl für die Durchlaufzeit versehen. Für alle anderen Prozesselemente möge die Verweildauer 0 betragen. Zu jedem Pool (i = 1, 2, 3) werden 1. die Anzahl der Aktivitäten ni bestimmt; 2. die Anzahl der Verbindungen ermittelt und zur maximal möglichen Anzahl (𝑛2𝑖) verbundener Aktivitäten ins Verhältnis gesetzt; Resultat vi; 3. die mittlere Durchlaufzeit di berechnet. 68 Für die Verbindungen zwischen den Pools werden analoge Werte bestimmt: 1. n = Anzahl der Verbindungen; 2. v = Vernetzung der Pools = Anzahl der Verbindungen n zwischen Lanes bezogen auf Anzahl möglicher Poolpaarungen (𝑘2), wobei k die Anzahl der Pools ist; 3. d = mittlere Durchlaufzeit der Verbindungen. Für das Beispiel erhält man folgende Werte: Pool 1: n1 = 6; v1 = 6/15 = 0,4; d1 = 75/6 = 12,5; Pool 2: n2 = 11; v2 = 12/55 = 0,218; d2 = 31/11 = 2,818; Pool 3: n3 = 4; v3 = 3/6 = 0,5; d3 = 18/4 = 4,5; Zwischen Pools: n = 5; v = 5/3 = 1,667; d = 0/5 = 0. Aus diesen Zwischenwerten werden die Gesamtbewertungen für den Teilprozess gebildet: Größe: nges = n1 + n2 + n3 + n; Vernetzung: vges = (n1∙v1+n2∙v2+n3∙v3+2∙n∙v)/(n1+n2+n3+n); Durchlaufzeit: dges = (n1∙d1+n2∙d2+n3∙d3+n∙d)/(n1+n2+n3+n); und schließlich die Komplexitätsbewertung bestimmt: c = nges∙vges∙dges Zum Beispielprozess erhält man: nges = 26; vges = 0,903; dges = 4,769; c ≈ 112 Die Komplexität ist nur ein Bewertungskriterium neben anderen. Das gewichtete Zusammenrechnen der Werte zu den verschiedenen Kriterien ist nur sinnvoll, wenn die Wertebereiche für die einzelnen Kriterien abgestimmt sind. Wie den später folgenden Ausführungen dieses Abschnitts zu entnehmen ist, werden die anderen Kriterien mit 0 / 0,5 / 1 bewertet. Entsprechend sind die Komplexitätszahlen auch auf das Intervall [0;1] zu normieren. Sind c1, c2, …, cm die ermittelten Komplexitätswerte der m untersuchten Teilprozesse und cmax der größte Wert davon, so bilde man die Quotienten ci/cmax und ordne sie anschließend in die Klassen 0 bis 1/3, 1/3 bis 2/3, 2/3 bis 1 ein. Die Teilprozesse, die in die unterste Klasse eingeordnet wurden, erhalten die Bewertung 0, Teilprozesse in der mittleren Klasse die Bewertung 0,5 und die in der obersten Klasse die Bewertung 1. In den meisten Fällen wird den Kriterien eine unterschiedliche Wichtigkeit zugeordnet, so dass die Festlegung von Prioritäten mittels einer Prioritätenanalyse erforderlich ist. Abbildung 16 zeigt das Ergebnis der am Beispiel eines OWP durchgeführten Prioritätenanalyse. 69 B Schlüsselprozess Kriterien A Schlüsselprozess Wirtschaftl. Auswirkung Wirtschaftl. Auswirkung Komplexität Compliance 3 1 Gewichtungs faktor (%) Rang 3 4 2 12 30 1 3 3 3 10 25 2 2 1 5 12,5 4 1 4 10 5 9 22,5 3 40 100 Komplexität 1 1 Compliance 0 1 2 2 1 3 Gefährdungspotenzial Summe Gefährdungs- Summe je potenzial Kriterium 3 Methode: Vergabe von 4 Punkte je Paar, zur Erreichung klarer Unterschiede A deutlich wichtiger als B 4:0 A wichtiger als B 3:1 A + B gleichwichtig 2:2 A weniger wichtig als B 1:3 A deutlich weniger wichtig als B 0:4 Abbildung 16: Prioritätenanalyse der Kriterien zur Auswahl risikoreicher Teilprozesse Jeder Teilprozess wird anschließend durch die beteiligten Akteure anhand der gewählten Kriterien bewertet (Abbildung 17). Neben den priorisierten Auswahlkriterien kommen die vorhandene Datenqualität und Verfügbarkeit an Kontakten als weitere Kriterien hinzu. Sie können die Qualität der Risikoanalyse beeinflussen, sind aber nicht als Ausschlusskriterium zu betrachten. Schlüsselprozess Firma/Name Teilprozesse der Instandsetzung Gewichtung: Wirtschaftl. GefährdungsKomplexität Compliance Auswirkung potenzial 30,0% 25,0% 22,5% 12,5% Datenqualität Verfügbarkeit an Kontakten 10,0% Summe Arbeitsbedarfsermittlung 0,00 Einsatzplanung 0,00 Hinflugvorbereitung Hinfahrtvorbereitung 0,00 0,00 Hinflug 0,00 Hinfahrt 0,00 Durchführung 0,00 Rückflug 0,00 Rückfahrt 0,00 Nachbereitung 0,00 0 = nicht zutreffen 0,5 = z.T. zutreffend 1 = zutreffend Abbildung 17: Kriterienbasierte Bewertung von Teilprozessen durch Akteure 70 Die Einzelbewertungen der Akteure werden für jeden Teilprozess gemittelt. Im Ergebnis ergibt sich die Gesamtbewertung der Teilprozesse (Abbildung 18). Diese sollte mit den beteiligten Akteuren rückgekoppelt und bestätigt werden. 100% Standardabweichung 90% 80% Risikorelevanz 70% 60% 50% Relevanzschwelle 40% 30% 20% 10% 0% Abbildung 18: Beispiel für die Gesamtbewertung der Risikorelevanz der Teilprozesse der Instandsetzung mit Angabe der Standardabweichung Die Einsatzplanung und die Durchführung der Tätigkeiten im OWP konnten als risikorelevante Teilprozesse bei einer Relevanzschwelle von 50% identifiziert werden. Sie werden in der nachfolgenden Risikoanalyse weiter betrachtet. 3.8 Nutzen der Charakterisierung des Offshore Windparks Die Charakterisierung des OWP aus unternehmensübergreifender Sicht führt unmittelbar dazu, dass die Abläufe im Betrieb und insbesondere der Instandhaltung transparent werden. Es wurde eine Methode geschaffen, die einen Überblick über alle am Betrieb beteiligten Akteure und deren Zusammenwirken ermöglicht. Die verantwortlichen Akteure und Akteure mit Schlüsselpositionen lassen sich identifizieren. Hierbei kann insbesondere der Betriebsgesellschaft eine tragende Rolle als Koordinatorin der Akteure und Prozesse zugeordnet werden. 71 Die Strukturierung der Prozesse und deren Modellierung in dem Modellierungsstandard BPMN 2.0 dient zum einen als Basis für die Erstellung von Organisationsstrukturen sowie der Umsetzung des Qualitätsmanagements, das im Rahmen von ISO-Zertifizierungen immer mehr an Bedeutung gewinnt. Eine Optimierung der Organisationsstruktur und der Prozessabläufe kann darauf aufbauend mit gängigen Methoden des Prozessmanagements und des Qualitätsmanagements erfolgen. Die in den Schritten 1 – 6 aufgezeigte Charakterisierung des Leistungssystems Offshore Windpark ist die Basis für weitergehende Analysen der Risikoanalyse und der Simulation. Mit ihnen werden Verbesserungen des Prozessdesigns und –ablaufs ermittelt. Werden diese Verbesserungspotenziale auf den OWP Pro ange p Par zesss asste am truk ete tu rw r & ert e angewendet wird ein kontinuierlicher Verbesserungsprozess initiiert. (Abbildung 18) Charakterisierung des OWP Analysemethoden Risikoanalyse von Prozessrisiken Simulation der Prozesse Maßnahmen Durchlaufzeiten, Prozessalternativen Optimierung der Prozesse Anwendung auf OWP Abbildung 19: Kontinuierliche Verbesserung der Organisations- und Prozessstruktur von OWP im Betrieb durch Nutzung der GOWOG-Methoden 3.9 Anwendung der Methode am Beispiel Instandsetzung von Kleinkomponenten Der Beispielprozess der Instandsetzung von Kleinkomponenten wurde aufgrund der vielen, teilweise spontan auszuführenden Interaktionen zwischen den Akteuren ausgewählt. Diese bergen einen großen Optimierungsbedarf im Ablauf und Zusammenspiel der Aktivitäten und Interaktionen. 3.9.1 Rahmenbedingungen Bei dem Beispielprozess wurde ein geplanter Instandsetzungseinsatz per Helikopter und per Schiff zum Austausch einer Elektronikkomponente auf Basis einer Störungsmeldung zugrunde gelegt. Da das System 72 redundant ausgelegt ist, ist die OWEA weiter in Betrieb. Zudem ist als Zeitspanne ein Tag eingeplant und die Bündelung von Maßnahmen möglich. Als Instandhaltungsstrategie wurde die zustandsorientierte Instandhaltung vorausgesetzt, da diese eine immer größere Bedeutung für die Instandhaltung von OWP erhält. Der Offshore Windpark selbst bringt folgende Standortbedingungen mit: 80 OWEA á 5 MW; 30 km entfernt von der Küste in der AWZ; Unbemannte Umspannplattform; Keine Wohneinheit im OWP; Onshore-Station im Seehafen. Als Transporteinheiten wurden sowohl Schiffs- als auch Helikoptereinsätze untersucht und dargestellt, da beide Transportmittel häufig parallel in einem OWP genutzt werden. 3.9.2 Prozessstrukturierung, -modellierung und -parametrierung Im ersten Schritt wurden die Akteure und Infrastrukturen sowie deren Schnittstellen in Form des Leistungssystems abgebildet (Abbildung 20). - onshore - © - offshore - Institut für Umwelt- und Biotechnik Wetterdienst Betriebsstruktur (Topside) Flughafen Tragstruktur Betriebsgesellschaft Seekabel Helikopter Gründungselemente Innerparkverkabelung Bundespolizei RotorGondelGruppe Zoll www.bildarchiv.alpha-ventus.de Tragstruktur www.wikipedia.de/hamburg-hafen-containerterminal Seehafen (Turm, Unter-struktur und evtl. Transition Piece) Personnel Transfer Vessel Gründungselemente Externes IHUnternehmen OWP-Gewerke Interaktionen Transportunternehmen Service-Station Abfallentsorger Personal Material Abfall Finanzen Informationen Abbildung 20: Auszug Leistungssystem Offshore Windpark für die Instandsetzung von Kleinkomponenten Das spezifische Leistungssystem der Instandsetzung zeigt, dass auch hier die Betriebsgesellschaft die Schlüsselrolle übernimmt. Sie koordiniert und überwacht den Prozess. Da der OWP in der AWZ liegt ist die 73 Anmeldung der Waren und Personen erforderlich, so dass Zoll und Bundespolizei ebenfalls zu den Akteuren gehören. Die Leistungssystemdarstellung gibt einen Überblick über die Akteure, Infrastrukturen und Flüsse. Sie unterstützt damit die spätere Prozessmodellierung. Aufbauend auf der Prozesshierarchie für Offshore Windparks (Kapitel 0) wird die OWP-spezifische Prozesslandkarte erstellt (Abbildung 21). Die Teilprozesse der Instandsetzung von Kleinkomponenten sind in der Abbildung blau markiert. Für jedes der blau markierten Kästen wurde der Prozess modelliert, sodass die gesamte Prozesskette von der Fehlermeldung bis zur Behebung abgebildet wurde. Die Aktivitäten und Interaktionen wurden mit den Parametern Zeitdauer und Anzahl beteiligter Personen hinterlegt. Gewerke: UW/ Wohnplattform, Turbine, Tragstruktur, Innerparkverkabelung Einsatzplanung Vorbereitung Durchführung ( ≥24 h; vor Einsatztag) ( ≤24 h; am Einsatztag) Hinreise Arbeiten im OWP Rückreise Ermittlung des Arbeitsbedarfes Inspektion Vorbereitung Wohnschiff Hinfahrt/ Aufenthalt Wohnschiff Arbeit vor Ort Instandsetzung Rückfahrt Wohnschiff Instandsetzung Vorbereitung PTV Hinfahrt PTV Arbeit Wartung Rückfahrt PTV Großkomponententausch Vorbereitung Helikopter Hinflug Helikopter Arbeit Inspektion Rückflug Helikopter Abfallmanagement Verbesserung Vorbereitung Jack up Hinfahrt/ Aufenthalt Jack up Arbeit Großkomponenten Rückfahrt Jack up Dokumentation Hinfahrt/ Aufenthalt Spezialschiff Arbeit Spezialtätigkeiten Rückfahrt Spezialschiff Inspektion vor Ort Fernüberwachung & Datenanalyse Sonstige Inspektionsanforderungen Instandsetzungsanforderungen Verbesserungsanforderungen Wartungsanforderungen Nachbereitung Wartung Vorbereitung Spezialschiff, z.B. Tauchschiff Warenanmeldung Abbildung 21: Prozesslandkarte zur Instandhaltung von OWP anhand eines spezifischen Beispiels Im Zuge der Prozessaufnahme und -validierung wurde festgestellt, dass der Teilprozess der Nachbereitung mit geringen Unterschieden für alle innerhalb des OWP ablaufenden Hauptprozesse der Instandhaltung gültig ist. Ebenso können die Teilprozesse „Hinfahrt und Hinflug sowie Rückfahrt und Rückflug als Bausteine für alle übrigen Hauptprozesse des OWP verwendet werden. Weitere allgemeingültige Prozesse in der Instandhaltung sind die Entsorgung von Abfällen aus dem OWP, der Anmeldung der Ein- und Ausfuhr von Waren sowie der Anmeldung bei der Bundespolizei. Diese Prozesse werden in Anhang II des GOWOG näher beschrieben. 74 3.9.3 3.9.3.1 Kurzbeschreibung der Teilprozesse der Instandsetzung einer Kleinkomponente Teilprozess „Ermittlung des Arbeitsbedarfes“ Die Instandsetzung von Kleinkomponenten kann je nach vertraglich vereinbarter Zuständigkeit und Gewährleistung durch die Servicegesellschaft des OWEA-Herstellers oder durch Servicegesellschaften anderer Komponentenhersteller und freie externe Instandhaltungsunternehmen durchgeführt werden. Im Folgenden wird daher in OWEA- und NICHT-OWEA_HERSTELLER unterschieden. Einsatz-durch-NICHT-OWEA-Hersteller Die Ermittlung des Arbeitsbedarfes zeigt alle wesentlichen Tätigkeiten und Schnittstellen zwischen den Akteuren zur Ermittlung der notwendigen Arbeiten aufgrund eines vorliegenden Fehlers und/oder Störung einer OWEA. Diese liegt nicht innerhalb der Gewährleistung (also Verantwortung des Herstellers). Der Fokus liegt auf dem Austausch von Informationen und Daten zwischen der Betriebsgesellschaft, dem Servicedienstleister (SDL) und wenn erforderlich zwischen dem Betreiber sowie dem Zulieferer der Komponenten. Nach Eingang eines Fehlers/Störung im OWP wird der Tätigkeitsbedarf zur Behebung des Fehlers/Störung anhand der Fehler-/Störungsmeldung, der vorliegenden Anlagendokumente und Erfahrungen durch die Betriebsgesellschaft bzw. den SDL ermittelt. Der Prozess ist abgeschlossen, wenn die Tätigkeiten, der Zeitbedarf sowie der Personal-, Material- und Transportmittelbedarf seitens des SDL (ausgenommen Hersteller) festgelegt sind. Der Antrag auf Arbeitserlaubnis wurde durch den SDL gestellt. Einsatz-durch-OWEA-Hersteller Die Ermittlung des Arbeitsbedarfes zeigt alle wesentlichen Tätigkeiten und Schnittstellen zwischen den Akteuren zur Ermittlung der notwendigen Tätigkeiten aufgrund eines vorliegenden Fehlers und/oder Störung einer OWEA. Diese liegt innerhalb der Gewährleistung. Der Fokus liegt auf dem Austausch von Informationen und Daten zwischen der Betriebsgesellschaft, dem Hersteller und wenn erforderlich zwischen dem Hersteller und Nachunternehmer des Herstellers. Nach Eingang eines Fehlers/Störung im OWP wird der Tätigkeitsbedarf zur Behebung des Fehlers/Störung anhand der Fehler-/Störungsmeldung, der vorliegenden Anlagendokumente und Erfahrungen ermittelt. Der Prozess ist abgeschlossen, wenn die Tätigkeiten, der Zeitbedarf sowie der Personal-, Material- und Transportmittelbedarf seitens des Instandhaltungsunternehmens des OWEA-Herstellers festgelegt sind. Der Antrag auf Arbeitserlaubnis wurde durch den OWEA-Hersteller gestellt. 3.9.3.2 Teilprozess „Einsatzplanung“ Dieser Teilprozess wird täglich durchgeführt. Die Betriebsgesellschaft ist hauptverantwortlicher Akteur. Die Wetterbedingungen werden zunächst geprüft. Darauf aufbauend werden die Transportmittel festgelegt 75 und die Arbeitsanträge zur Durchführung für den nächsten Einsatztag zusammengestellt. Die Anmeldungen bei Zoll und Bundespolizei werden angestoßen. Die Materialien, Werkzeuge und Ersatzteile werden vom SDL zusammengestellt und verpackt. Die Einsatzplanung endet, wenn die Arbeitseinsätze koordiniert, die Anmeldungen erfolgt und die Transportmittel „bestellt“ sind. 3.9.3.3 Teilprozess „Hinfahrtvorbereitung“ Die Hinfahrtvorbereitung zeigt alle wesentlichen Tätigkeiten und Schnittstellen zwischen den Akteuren zur Herstellung der Einsatzbereitschaft des Schiffes am Tag des Instandsetzungseinsatzes. Der Fokus liegt auf der Kommunikation zwischen der Betriebsgesellschaft, den Servicetechnikern und dem Kapitän des PTV sowie auf der Material- und Werkzeugverladung. Am Einsatztag wird das PTV für die Fahrt vorbereitet. Das Material wird zum Anlegeplatz im Hafen transportiert. Die Techniker finden sich am Hafen ein. Das Material wird an Bord gebracht und seefest gelascht. Die Hinfahrtvorbereitung endet, wenn das PTV und die Techniker abfahrbereit sind. 3.9.3.4 Teilprozess „Hinflugvorbereitung“ Die Hinflugvorbereitung zeigt alle wesentlichen Tätigkeiten und Schnittstellen zwischen den Akteuren zur Herstellung der Abflugbereitschaft des Helikopters am Tag des Instandsetzungseinsatzes. Der Fokus liegt auf der Kommunikation zwischen der Betriebsgesellschaft, den Servicetechnikern und dem Piloten sowie auf der Material und -Werkzeugverladung. Am Einsatztag wird der Helikopter für den Flug technisch vorbereitet, die notwendigen Sicherheitsunterweisungen werden durchgeführt sowie PAX-Listen erstellt. Das Material wird zum Flugplatz transportiert und die Techniker finden sich am Flugplatz ein. Die Hinflugvorbereitung endet, wenn der Helikopter, die Crew und die Techniker abflugbereit sind. 3.9.3.5 Teilprozess Durchführung Hinfahrt Die Hinfahrt zeigt alle wesentlichen Tätigkeiten und Schnittstellen zwischen den Akteuren während der Überfahrt, Überstieg und Aufsteigen auf der OWEA. Der Fokus liegt auf der Kommunikation zwischen dem Betriebsbüro, den Servicetechnikern und dem Kapitän sowie auf der Material und –Werkzeugverladung. Die Hinfahrt mit dem PTV umfasst die Hinfahrt zum OWP und in den OWP, sowie die Sicherheitsunterweisung und das Briefing der Techniker an Bord. Außerdem werden die Techniker auf die OWEA / Umspannwerk übergesetzt. Die Betriebsführung übernimmt das people tracking. Die Hinfahrt endet, wenn die Techniker auf der OWEA angemeldet sind und das PTV in der Warteposition angekommen ist. 76 Hinflug Der Hinflug zeigt alle wesentlichen Tätigkeiten und Schnittstellen zwischen den Akteuren während des Fluges und Hoistens auf der OWEA. Der Fokus liegt auf der Kommunikation zwischen der Betriebsgesellschaft, den Servicetechnikern und dem Piloten sowie auf der Material- und Werkzeugverladung. Der Hinflug umfasst den Hinflug zum OWP und in den OWP, sowie das Hoisten und Absetzen von Techniker und Material auf der OWEA und die ggf. erforderliche Zwischenlandung auf dem Umspannwerk. Die Betriebsgesellschaft übernimmt das people tracking. Der Hinflug endet, wenn die Techniker auf der OWEA oder dem Umspannwerk angemeldet sind und der Helikopter wieder am Flugplatz oder auf dem Umspannwerk eintrifft, um auf die Rückreise zu warten. Arbeiten an der Anlage Der Teilprozess „Arbeiten an der Anlage“ umfasst die Tätigkeiten der Techniker im OWP, sowie die Anreise des Helikopters bzw. des PTV zu den OWEA bzw. Umspannwerk, um die Techniker nach Abschluss der Arbeiten wieder abzuholen. Die Betriebsführung übernimmt das people tracking. Die Durchführung endet, wenn das Transportmittel an den Anlage angekommen ist, die Anlage wieder in den notwendigen Betriebszustand geschaltet wurde und die Techniker sich von der Anlage abgemeldet haben und auf Abholung warten. Rückfahrt Die Rückfahrt zeigt alle wesentlichen Tätigkeiten und Schnittstellen zwischen den Akteuren während des Überstiegs von der OWEA und der Überfahrt. Der Fokus liegt auf der Kommunikation zwischen der Betriebsgesellschaft, den Servicetechnikern und dem Kapitän sowie auf der Material- und Werkzeugverladung. Die Rückfahrt beginnt mit dem Übersetzen der Techniker und dem Kranen des Materials. Die Rückfahrt ist abgeschlossen, wenn das PTV am Seehafen angelegt hat. Rückflug Der Rückflug zeigt alle wesentlichen Tätigkeiten und Schnittstellen zwischen den Akteuren während des Hoistens von der OWEA und des Rückfluges zurück zum Flugplatz. Der Fokus liegt auf der Kommunikation zwischen der Betriebsgesellschaft, den Servicetechnikern und dem Piloten sowie auf der Material- und Werkzeugverladung. Der Rückflug beginnt mit dem Hoisten der Techniker und Zwischenlanden auf dem Umspannwerk zum Umladen von Gepäck. Der Rückflug ist abgeschlossen, wenn der Helikopter am Flugplatz gelandet ist. 77 3.9.3.6 Teilprozess „Nachbereitung“ Die Nachbereitung zeigt alle wesentlichen Tätigkeiten und Schnittstellen zwischen den Akteuren zur Nachbereitung des Instandsetzungseinsatzes. Der Fokus liegt auf dem Austausch von Informationen über den Instandsetzungseinsatz sowie dessen Dokumentation. Außerdem auf der Instandhaltung der PSA, Material und Werkzeuge sowie die Material- und Werkzeugbevorratung. In der Nachbereitung wird vom Entladen des Transportmittels über die Prüfung durch Zoll und Bundespolizei, sowie das De-Briefing der Techniker und die Dokumentation des Einsatzes bis hin zur Instandhaltung von Materialien und Geräten durchgeführt. Die Abfallentsorgung ist ebenfalls Teil der Nachbereitung. Mit der Nachbereitung endet der gesamte Instandsetzungsprozess. 3.9.4 Beschreibung der behördlichen Prozesse Die korrekte Ausführung der behördlichen Prozesse ist für den reibungslosen Ablauf der Instandhaltung relevant. Da sie zu Restriktionen oder auch Abbrüchen des Ablaufs führen können. Hierzu gehören die Prozesse „Anmeldung des Warentransports beim Zoll“, „Personenanmeldung bei der Bundespolizei beim Grenzübertritt in und aus der AWZ“ und die „Entsorgung von OWP-Abfällen“. Die ausführliche Beschreibung der behördlichen Prozesse erfolgt in den Anhängen 4 – 6. 3.10 Bewertung der Methode zur Charakterisierung von OWP Die vorgestellte Methode zur Charakterisierung des Betriebs von Offshore Windparks wurde am Beispiel des Windparks alpha ventus entwickelt und auf den Windpark RIFFGAT angewendet und evaluiert. Die Untersuchungen haben gezeigt, dass die Charakterisierung zu einer hohen Transparenz der Strukturen und Prozesse führt, sodass ein allgemeines Verständnis aller beteiligten Unternehmen von der Technikerbis zur Managementebene erreicht wird. Die Darstellung der Prozesse in Prozessmodellen mithilfe der Modellierungssprache BPMN 2.0 führt zu allgemein verständlichen Abbildungen der realen Prozesse. Schon nach einer kurzen Einweisung in die BPMN-Elemente können die Modelle eigenständig gelesen und verstanden werden. Insbesondere direkte „Prozessarbeiter“ bekommen durch die Charakterisierung einen besseren Eindruck über ihren Anteil am Gesamtprozess. Die unternehmensübergreifende Darstellung in den Prozessmodellen steigert zudem das Verständnis zwischen den beteiligten Stakeholdern. Insgesamt führt die Charakterisierung zu einem Austausch und der Aufdeckung von Schwachstellen in den Prozessen, denn Schwächen in der Prozessstruktur und der Prozessdurchführung werden schon bei der Erhebung identifiziert, eindeutig zugeordnet und geeignete Gegenmaßnahmen können entwickelt werden. Gleichwohl können auch die Auswirkungen von Maßnahmen besser abgeschätzt werden. 78 Optimierungsmethoden basieren auf einer strukturierten und zielorientierten Darstellung des zu untersuchenden Systems. Für Prozesse sind hierfür insbesondere die Modelle und Parameter zu nennen, die in dem Forschungsprojekt als Ausgangspunkt der Risikoanalyse und der Simulation erfolgreich eingesetzt wurden. Es wurde am Beispiel des Prozesses „Instandsetzung von Kleinkomponenten“ über alle Teilprozesse hinweg und für weitere Instandhaltungsprozesse, wie beispielsweise die Wartung und Wiederkehrende Prüfung, vereinzelte Teilprozesse gezeigt, dass mit der Charakterisierungsmethode alle beteiligten Stakeholder erfasst und ihre Aufgaben mit den Prozessmodellen beschrieben werden können. Die jeweilige Stakeholdersicht geht dabei unmittelbar in die Darstellung der Prozesse mit ein. Die Aufnahme der komplexen unternehmensübergreifenden Prozesse erschweren die syntaktische Prüfung der Modelle, die jedoch mithilfe einfacher Simulationsläufe aufgedeckt und entsprechende Anpassungen in den Modellen vorgenommen werden können. Es zeigte sich auch, dass einige Teilprozesse (wie bspw. Einsatzplanung) mehrmals und parallel zu anderen Teilprozessen ablaufen. Dies ist auf dem ersten Blick nicht an den Modellen abzulesen. Diese Wiederholungen und Extraschleifen werden am ehesten mithilfe der Simulation sichtbar. Diese Art der Simulation führt jedoch noch nicht zu einer Bewertung der Prozessleistung, sondern zeigt ausschließlich die Durchführbarkeit der Prozesse. Für eine hohe Konsistenz und Verständlichkeit der Modelle ist jedoch auf eine konforme Formulierung der Elementbeschreibungen zu achten, z.B. Substantiv + Verb (d.h. „PAX-Liste erstellen“ und NICHT „Erstellung PAX-LISTE“). Hinzu kommt eine allgemein festgelegte Granularität der Aktivitäten um die Prozesse in gleicher Tiefe zu beschreiben, z.B. bis die Aktivitäten nur noch von einer Person durchgeführt werden können. In diesem Zusammenhang ist noch darauf hinzuweisen, dass mit der gewählten Modelloberfläche die Prozessparameter separat dargestellt werden müssen. Die Erhebung und Diskussion der Prozesse erfolgte in Interviews mit den jeweils beteiligten Mitarbeitern. Hier konnte festgestellt werden, dass ein hohes Konzentrationsvermögen benötigt wurde die Modelle eines gesamten Prozesses mit mehreren Teil- und Unterprozessen durchzuarbeiten. Es empfiehlt sich die Interviews auf mehrere Tage zu verteilen. In den Interviews wurde häufig über Erfahrungen aus dem alltäglichen Arbeitsleben berichtet, die wertvolle Informationen zu den Prozessen liefern können und entsprechend zu dokumentieren sind. Auch die Abfrage der einzelnen Parameter jeder Aktivität und Interaktion nahm sehr viel Zeit und Nacharbeitung in Anspruch. Auf oberster Ebene ist die Methode der Prozessaufnahme und -darstellung für unterschiedliche OWP`s adaptierbar. Im Detail jedoch können die Modelle nicht 1:1 übernommen werden, da die Abläufe und Beteiligten insbesondere je nach Lage des OWP unterschiedlich sind. Um den Nutzen der Modelle für die jeweiligen Akteure zu erhöhen, wäre es zudem wichtig die Modelle detaillierter aus der entsprechenden Stakeholdersicht zu betrachten und darzustellen. 79 4 Risikoanalyse Dieser Abschnitt schildert den Ablauf einer Risikoanalyse bis zur Risikobewertung und geht detailliert auf die einzelnen Schritte ein. Der betrachtete Instandsetzungsprozess lässt noch keine statistische Risikobewertung zu. Das hier dargestellte Verfahren führt eine Risikobewertung auf Grundlage von Expertenwissen durch. Mit fortlaufendem Betrieb sind diese Bewertungen auf Basis von Betriebsdaten und Erfahrungen zu ergänzen bzw. durch statistische Analysen zu aktualisieren. Das Verfahren bleibt dabei vom Prinzip her erhalten. Sobald die Fehlerereignisse tatsächlich beobachtet wurden, kann deren tatsächliche Fehlerfolge und Fehlerhäufigkeit gemessen bzw. berechnet werden. Die ermittelten Werte treten dann an die Stelle der Expertenschätzungen. 4.1 Ziel der Risikoanalyse Betrachtungsgegenstand der Risikoanalyse: sämtliche Prozesse des Betriebs und der Instandhaltung eines OWP Berücksichtigte Schadenskategorien: 1. Der geplante Standardablauf des Prozesses ist nicht möglich, wodurch zusätzliche Kosten entstehen 2. Die Wiederinbetriebnahme einer Windenergieanlage verzögert sich Beauftragung der Risikoanalyse: Die betrachteten Schadensarten sind wesentlich für einen wirtschaftlichen Betrieb des Windparks. Damit steht die Risikoanalyse im Interesse des Investors bzw. Betreibers und der Betriebsgesellschaft. Die Benennung des Auftraggebers der Risikoanalyse ist daher äußerst wichtig, weil für ihr Gelingen die Mitarbeit aller Prozessbeteiligten notwendig ist. Über den Auftraggeber, der zugleich Auftraggeber der Gewerke für den Betrieb und die Instandhaltung ist, muss die Bereitschaft der Prozessbeteiligten sichergestellt werden. Für Prozessbeteiligte, die nicht im Auftrag des Eigners/ Betreibers stehen (Zoll, Bundespolizei), müssen zusätzliche Vereinbarungen getroffen werden. Ziele der Risikoanalyse: 1. Benennen der wesentlichen Aktivitäten und der damit verbundenen Fehlermöglichkeiten 2. Risikobewertung und Identifizierung risikoreicher Fehler 3. Übergabe der Ergebnisse an Prozessbeteiligte zur internen Weiterverwendung und Festlegung risikomindernder Maßnahmen Bei einzelnen Prozessänderungen bedarf es nur einer Aktualisierung der bereits vorliegenden Risikoanalyse. 80 4.2 Vorbereitende Schritte Die vorbereitenden Schritte zielen auf eine effektive Durchführung der Risikoanalyse ab. Schwerpunkt der Analyse sind die Interviews mit den Experten. Hier werden die für die Risikoanalyse notwendigen Informationen gesammelt. Führt man sich den Umfang der Prozesslandschaft zum Betrieb und zur Instandhaltung eines Offshore Windparks vor Augen (siehe Abschnitte 3.3 + 0), so wird klar, dass man im Rahmen der Risikoanalyse nur einen Teil der Prozesse behandeln kann. Dafür wurde ein Prozessauswahlverfahren entwickelt (siehe Abschnitt 3.5.1). Sowohl für die Prozessauswahl als auch die Interviews selbst benötigt man Prozessbeschreibungen. Wie man zu den Prozessbeschreibungen kommt, wird in den Abschnitten 0 + 3.5 erläutert. Da die Interviews mit unterschiedlicher personeller Besetzung bestritten werden und die Ergebnisse in eine einheitliche Risikoauswertung eingehen sollen, muss dafür gesorgt werden, dass der Ablauf standardisiert wird und die Risikoeinschätzungen nach einem übereinstimmenden Bewertungsmaßstab erfolgen. Für die Fehlerdokumentation und -bewertung sind vorab Formulare zu entwerfen. Unter anderem werden dabei auch die Klassen zur Einordnung der Fehlerfolgen vorgegeben. Zur Festlegung dieser Klassen wird ein Expertengespräch mit einem Mitarbeiter des Betriebsbüros durchgeführt. Durch die zentrale Einbindung des Betriebsbüros in den Gesamtprozess können deren Mitarbeiter den Bereich möglicher Fehlerfolgen am besten einschätzen. Denkbare Klasseneinteilungen sind solche mit einheitlicher Klassenbreite, aber auch jene mit breiter werdenden Klassen bei aufsteigender Bewertung. Zweitgenannte sind vorzuziehen, wenn sich eine Bewertungsgrenze nach oben nur schwer festlegen lässt. Im Anwendungsfall SystOp fiel die Entscheidung auf folgende Klasseneinteilungen: Tabelle 5: Beispiel gewählter Bewertungsklassen der Risikoanalyse für die Instandsetzung von Kleinkomponenten Bewertungsklassen Verzögerung der Instandsetzung ≤1d 2-4 d 5-13 d 14-30 d > 30 d Zusatzkosten für Ressourcen ≤ 1T€ 2-5 T€ 6-21 T€ 22-85 T€ > 85 T€ Zu beachten ist, dass die Klasseneinteilung für jedes Projekt individuell vorgenommen werden sollte, da insbesondere der Wertebereich möglicher Fehlerfolgen von der Erreichbarkeit des Windparks, den einsetzbaren Ressourcen und den klimatischen Bedingungen abhängt. Alle weiteren Maßnahmen zur Standardisierung werden im Abschnitt 4.4 Interviewplanung erläutert. 81 4.3 Prozessauswahl Um die Risikoanalyse in einem akzeptablen Rahmen zu halten, ist es notwendig, sich auf die Prozesse mit dem größten Risikopotenzial zu konzentrieren. Im Abschnitt 3.5.1 wird darauf gesondert eingegangen. An dieser Stelle werden nur die Auswahlkriterien und Voraussetzungen für das Auswahlverfahren benannt. Durch eine Befragung sind für alle Teilprozesse Bewertungen der folgenden Kriterien zu bestimmen: Schlüsselaktivität, Wirtschaftliche Auswirkung, Compliance, Gefährdungspotential Befragt werden Experten, die Berührung zu allen Teilprozessen haben und auch die Zusammenhänge zwischen den Teilprozessen kennen. Das sind zum einen Angehörige des Betriebsbüros und zum anderen Personen, die bei der Aufstellung der Prozessbeschreibungen mit den meisten und den potentiell wichtigsten Prozessen in Berührung gekommen sind. Hinzu kommt noch das Kriterium Komplexität, welches rechnerisch aus den Prozessbeschreibungen zu bestimmen ist. 4.4 Interviewplanung Zu jedem ausgewählten Teilprozess sind Interviews zu planen – und zwar nach einem einheitlichen Vorgehen: 1. Schritt – Abschätzung der zu bewältigenden Arbeitsmenge a) Auslesen der Poolanzahl n aus der Prozessbeschreibung. Beispiel laut Abbildung 15: 3 b) Schätzung folgender Zeitdauern und Anzahlen (Mittelwert) a. Zeit ta zur Bestimmung der wesentlichen Aktivitäten; Anzahl na wesentlicher Aktivitäten. Annahme: ta = 5 min; na = 2 b. Zeit tb zur Bestimmung der Fehlermöglichkeiten; Anzahl nb der Fehlermöglichkeiten. Annahme: tb = 5 min; nb = 2 c. Zeit tc zur Bestimmung der Fehlerursachen; Anzahl nc der Fehlerursachen. Annahme: tc = 5 min; nc = 2 d. Zeit td zur Bestimmung der Fehlerhäufigkeit und zum Ausfüllen der Matrix (siehe Abschnitt 2.5.5). Annahme: td = 5 min c) Schätzen der Gesamtdauer t = n∙(ta+na∙(tb+nb∙(tc+nc∙td))). Beispiel t = 225 min 2. Schritt – Aufteilung auf mehrere Interviews Zum ersten Termin sind eine Vorstellungsrunde und eine Präsentation zur Darstellung des Anliegens, zur Vorstellung der Prozesse und Erläuterung der Analysemethode einzuplanen. Hierfür muss man etwa mit 2 h rechnen. Ansonsten ist die im Schritt 1 geschätzte Arbeitsmenge auf eine genügende Anzahl an 82 Interviews aufzuteilen, wobei man nicht mit mehr als 4 h pro Gespräch rechnen sollte. Beispiel: Es genügt ein Interviewtermin, wobei 2 h Einführung + 225 min Interview geplant werden. 3. Schritt – Teamzusammenstellung + Termin- und Ortsabstimmung Alle Prozessbeteiligten sollten durch eine Person vertreten sein. Sonderfälle mag es geben, bei denen man von vornherein eine Risikorelevanz für einen Prozessbeteiligten ausschließen kann. Dazu kommt der Moderator, am besten durch eine zweite Person unterstützt. Nach Klärung der personellen Besetzung erfolgt die Termin- und Ortsabstimmung. Vor der ersten Kontaktaufnahme mit den Prozessbeteiligten sollte deren Teilnahmebereitschaft gesichert werden – etwa durch eine Beauftragung durch den Betreiber. 4. Schritt – Einladung In der Einladung ist das Anliegen der Risikoanalyse vom Standpunkt des Auftraggebers zu verdeutlichen. Mit der Angabe der Tagesordnung sollte eine erste Einstellung auf das Interview ermöglicht werden. Abgesehen davon sind natürlich die organisatorischen Dinge (Anfahrt, Verpflegung, …) zu vermitteln. 5. Schritt – Erstellung der Arbeitsmaterialien Zur einführenden Darstellung des Anliegens, zur Vorstellung der Prozesse und Erläuterung der Analysemethode ist eine Präsentation anzufertigen. Sowohl für die Präsentation als auch die FMEARunde benötigt man Präsentationstechnik. Zur Orientierung während des Interviews wird jedem Prozessbeteiligten eine Prozessbeschreibung bereitgestellt. Falls die beteiligten Unternehmen aus Gründen der Vertraulichkeit die poolinternen Prozessabläufe nicht preisgeben wollen, sind individuell angepasste Prozessbeschreibungen zu erstellen, welche jene poolinternen Verbindungen verdecken, die nicht im Verantwortungsbereich des jeweiligen Prozessbeteiligten liegen. Die Interviews werden in Form einer FMEA durchgeführt. Dazu ist ein Formblatt zu erstellen, welches einheitlich in allen Interviews genutzt wird. Hilfreich für eine möglichst vollständige Abdeckung aller Fehlermöglichkeiten ist die Verwendung von Fehlerkatalogen. Sofern solche bei den Moderatoren oder den Prozessbeteiligten vorliegen, sollten Sie als „Ideengeber“ für das Gespräch bereitgestellt werden. 4.5 Durchführung Für die Interviews wird die folgende Tagesordnung vorgesehen: 1. Begrüßung und einführende Bemerkungen (Anlass) 2. Vorstellungsrunde 3. Vorstellung der Tagesordnung 4. Präsentation 83 Vorstellung des zu analysierenden Teilprozesses Erläuterung des Analyseverfahrens 5. FMEA-Interview 6. Auswertung Falls mehrere Interviews für einen Teilprozess notwendig sind, gibt es eine Aufspaltung im Ordnungspunkt 5 FMEA-Interview. Der Anlass (Punkt 1) ergibt sich aus der Beauftragung. Sowohl motivierend als auch richtungsweisend können Bemerkungen dazu sein, welchen Nutzen sich der Auftraggeber von der Risikoanalyse verspricht. Ansonsten dürften die Punkte 1-3 selbsterklärend sein. Vor der Präsentation werden den Teilnehmern die auf sie speziell angepassten Prozessbeschreibungen verteilt. Um in das FMEA-Interview voll einsteigen zu können („Learning by doing“ wäre hier falsch am Platze), sollten sowohl der zu analysierende Teilprozess als auch das Analyseverfahren erläutert werden. Dazu sieht die Präsentation folgende Punkte vor: Vorstellung des zu analysierenden Teilprozesses o Einordnung des Teilprozesses in den Gesamtprozess des Betriebs und der Instandhaltung o Detaillierte Vorstellung des Teilprozesses (Akteure und ihre Aufgaben) o Erklärung der Darstellungselemente der Prozessbeschreibungen Erläuterung des genutzten FMEA-Analyseverfahrens o Fehlerzuordnung zu den Aktivitäten o Kausale Fehlerkette …->Ursache->Fehler->Folge->… o Fehlerfolgen auf oberster Prozessebene und Schadensklassen o Vermeidungs- und Entdeckungsmaßnahmen o Bewertung der Häufigkeit einer Fehlerursache und der prozentualen Aufteilung auf Schadensklassen (Matrix) o Risikogesamtbewertung Im Folgenden einige erläuternde Bemerkungen zu den Präsentationsinhalten: Die hierarchische Einordnung des Teilprozesses in den Gesamtprozess kann durch ein Blockdiagramm (Beispiele sind im Abschnitt 3 Prozessanalyse) oder durch Baumdiagramme dargestellt werden. Ein Beispiel für ein Baumdiagramm zeigt Abbildung 22. Zu sehen ist nur ein Bruchteil der gesamten Prozesshierarchie. Nur der Subprozess „Austausch defekter Kleinkomponenten“ wurde weiter in Teilprozesse heruntergebrochen. 84 Abbildung 22: Ausschnitt aus einer Prozesshierarchie Für die detaillierte Darstellung des Teilprozesses eignet sich die BPMN-Prozessbeschreibung, wie sie in den Abschnitten 3.5.2 + 3.5.3 näher erläutert wird. Auch, was die Darstellungselemente betrifft, sei auf diese Abschnitte verwiesen. Eine bewährte Methode zur Erzeugung der kausalen Beziehungen zwischen Funktionen bzw. Fehlern besteht darin, die Prozessstruktur auf die Funktions- bzw. Fehlerstruktur zu übertragen. Idee: Zu jeder Hierarchieebene in der Prozessstruktur lassen sich Funktionen zuordnen. Die Funktionen der untergeordneten Prozesse sorgen in ihrer Gemeinsamkeit dafür, dass die Funktionen der übergeordneten Prozessebene realisiert werden. Negativ formuliert bedeutet das, dass die Fehler auf einer betrachteten Prozessebene auf Fehler der untergeordneten Prozesse zurückzuführen sind. Ob erfolgs- oder fehlerorientiert, in beiden Fällen wird dadurch eine Kausalstruktur generiert. Im fehlerorientierten Fall spricht man von Fehlerketten der Form … -> Fehlerursache -> Fehler -> Fehlerfolge -> …. Die linksseitigen Punkte weisen darauf hin, dass sich die Kausalkette nach links fortsetzen lässt, indem man Ursachen der Ursachen angibt. Entsprechendes gilt für die rechtsseitigen Punkte, die für die Folgen der Folgen stehen. Bevor man in die Interviewrunde einsteigt, sollten eventuelle Fragen geklärt werden. Zu jedem Pool in der Beschreibung des Teilprozesses wird das Interview nach gleichem Prinzip durchgeführt. Dabei kann man sich durch die Bearbeitung der Formblätter leiten lassen: 1. Schritt: Formular Allgemein ausfüllen (siehe Abbildung 23) Akteur und Aufgabe sind entsprechend der Prozessbeschreibung auszufüllen. Dann folgt die Angabe der wesentlichen Aktivitäten, welche im Interview zu erfragen sind. 85 2. Schritt: Formular Fehler, Ursachen, Folgen ausfüllen (siehe Abbildung 24) Für jede Aktivität sind die Fehlermöglichkeiten und deren Ursachen auszufüllen. Wenn eine Fehlermöglichkeit mehrere Ursachen besitzt, sind entsprechend mehr Zeilen auszufüllen. In Spalte D ist die Ursache einer der 5M-Kategorien (Mensch-Maschine-Material-Methode-Mitwelt) zuzuordnen. Des Weiteren wird in Spalte H die Häufigkeit, mit der die Fehlermöglichkeit gemeinsam mit der Ursache auftritt, abgefragt. Schließlich sind noch in die Spalten E, F, G die Fehlerfolgen, Vermeidungsmaßnahmen und Entdeckungsmaßnahmen einzutragen. Die detaillierte Angabe der möglichen Fehlerfolgen wird in Schritt 3 behandelt. Alle Angaben sind im Interview abzufragen. 3. Schritt: Fehlerbewertung (siehe Abbildung 25) Pro Fehlerursache wird im Register Fehlerbewertung eine Matrix erzeugt, in der die prozentuale Aufteilung auf die möglichen Fehlerfolgen einzugeben ist. Die Summe der Prozentwerte muss 100 betragen. Die Zahlen sind im Interview zu erfragen. Abbildung 23: Formular Allgemein der Risikoanalyse 86 Abbildung 24: Formular Fehler, Ursachen, Folgen der Risikoanalyse Abbildung 25: Formular Fehlerbewertung der Risikoanalyse Als Resultat erhält man pro Fehlerursache eine Risikobewertung. Beispielsweise wird in Abbildung 25 die Fehlerursache 1.1 mit 2,64 T€ pro 100 Einsatztage bewertet. Für die Auswertung werden die ermittelten Risikobewertungen nebeneinandergestellt. 87 4.6 Auswertung Pro Fehlerursache wird ein Risikowert nach der Formel in Abschnitt 2.4.5 errechnet. Hierzu ist zunächst der Umrechnungsfaktor w zu bestimmen, der den Einnahmeverlust in Abhängigkeit von der Verzögerung der Wiederinbetriebnahme bewertet. Folgende Faktoren gehen in den Umrechnungsfaktor w ein: Leistung der WEA; Beispiel: 5MW Stromvergütung; Beispiel: 190€/MWh Auslastung; Beispiel: 0,5 Für das Beispiel ergibt sich der Wert w = 5MW ∙ 190 €/MWh ∙ 0,5 = 1900 €/h. Nach der Risikoberechnung werden die Fehlerursachen nach dem Risikowert abfallend geordnet. Als Ergebnis erhält man ein Diagramm wie in Abbildung 26 dargestellt. Abbildung 26: Risikobewertung der Fehlerursachen Für die Teilnehmer der Risikoanalyse werden auf sie angepasste Reports erstellt, sobald alle Pools in den für einen Teilprozess angesetzten Interviews behandelt wurden. Inhalt dieser Reports ist das zusammenfassende Diagramm aus Abbildung 26 und die drei ausgefüllten Formblätter für ihr Pool. Da sich eine Risikoanalyse normalerweise über mehrere Teilprozesse erstreckt, ist nach Abschluss aller Gespräche nochmals eine Zusammenfassung notwendig. Diese kann auch in Form des in Abbildung 26 dargestellten Diagramms bewerkstelligt werden – nunmehr aber mit den Risikowerten aus allen behandelten Teilprozessen. Der Zweck der Risikoanalyse besteht darin, den Status Quo zu bewerten und zugleich auf Verbesserungsmöglichkeiten hinzuweisen. Für Verbesserungsmaßnahmen sind die einzelnen PoolVerantwortlichen zuständig. Entsprechend sind diese nach Auswahl der Risikoschwerpunkte zu 88 beauftragen, nach Verbesserungsmöglichkeiten zu forschen und diese umzusetzen. Mit Etablierung der risikomindernden Maßnahmen ist eine Neubewertung vorzunehmen. Hierbei genügt dann allerdings eine punktuelle Änderung der aktuellen Analyse. 4.7 Bewertung der Methode zur Risikoanalyse Allen Teilnehmern wurde zu Beginn des Workshops ein Evaluierungsbogen ausgehändigt. Der Evaluierungsbogen dient der Einschätzung des Workshops mitsamt der verwendeten Risikoanalysemethodik. Die ausgefüllten Bögen wurden zurückgegeben und von der HSB ausgewertet. Evaluierungsergebnis: Themenblock „Risikoanalysemethode FMEA“ Nach Meinung der Workshopteilnehmer konnten die Prozessrisiken aufgrund von Zeitmangel nur teilweise identifiziert und bewertet werden. Die Bewertungsmatrix sieht der Großteil der Teilnehmer als ausreichende Grundlage für die Bewertung der Risiken an, die FMEA wird ebenfalls mehrheitlich als geeignetes Werkzeug zur Beurteilung der Prozesse eingestuft. Themenblock „Austausch im Expertenteam“ Der Austausch im Expertenteam sowie die Ergebnisse der Risikoanalyse werden im ganzen bzw. teilweise als Hilfestellung für ein besseres Verständnis der OWP-Abläufe eingestuft. Die Frage, ob im Expertenteam ein vorwettbewerblicher Austausch stattfinden kann, wird von allen Befragten mit einem „Ja“ beantwortet. Die erzielten Ergebnisse wurden weitestgehend bis teilweise als realistisch eingeschätzt und sind nach Meinung der befragten Teilnehmer ein nützlicher Beitrag für die OWP‐Branche. Themenblock „Gesamtbewertung“ Die Durchführung sowie die Zielanforderungen des Workshops wurden nach Meinung aller Teilnehmer klar und verständlich kommuniziert. Das Zeitfenster empfand der Großteil der Teilnehmer als zu gering bemessen, hieraus ergab sich direkt einer der Verbesserungsvorschläge, nämlich die zukünftige Einplanung eines größeren Zeitfensters bzw. die Themenpakete weiter vorab einzugrenzen. 89 5 5.1 Simulation des Leistungssystems Analyse der Systemdynamik Bei der Analyse des Leistungssystems spielen sowohl dessen Struktur, als auch die Systemdynamik eine wichtige Rolle. Methoden zur Analyse der Systemstruktur wurden in Abschnitt 3 vorgestellt, wie zum Beispiel die Modellierung der Prozesse in der BPMN 2.0 oder ein hierauf basierender Algorithmus zur Quantifizierung der Komplexität dieser Prozesse. Weiteren Erkenntnisgewinn bietet nun eine Betrachtung des Laufzeitverhaltens des gesamten Systems, da so weitere Kennzahlen und Fragestellungen untersucht werden können. Wie lassen sich die O&M-Prozesse bewerten? Ist eine Strategie erfolgreicher als die andere? Welche saisonalen Abhängigkeiten gilt es zu betrachten? Als Bemessungsgrundlage werden dabei Performanzkriterien wie Kosten und Ertrag sowie Verlässlichkeit, Qualität und Effizienz verwendet. Das Leistungssystem Offshore Windpark ist ein kybernetisches System, d. h. es bestehen viele Rückkopplungen zwischen den einzelnen Systemelementen, wie zum Beispiel Abhängigkeiten zwischen einzelnen Prozessen und Beteiligten. Eine rein mathematisch-analytische Betrachtung kann die Auswirkungen derartiger Rückkopplungen nicht angemessen erfassen. An welchen Stellen kritische Teilprozesse ins Stocken geraten können, kann erst durch eine Beobachtung der Systemdynamik bestimmt werden. Beobachtungen am Realsystem müssten je nach Untersuchungsziel viele Jahre andauern. Abschließende Bewertungen über den gesamten Lebenszyklus eines Windparks existieren noch nicht. Mit Hilfe der Computersimulation kann die Systemdynamik jedoch adäquat untersucht werden, solange bestimmte Daten und Modelle vorliegen. Die Simulation ist dabei wesentlich kostengünstiger und schneller durchzuführen als direkte Beobachtungen am Realsystem. Sie ermöglicht auch die Analyse von fiktiven Systemen, also von noch nicht fertiggestellten Windparks, noch nicht erprobten Instandhaltungsstrategien oder noch nicht umgesetzten Sollprozessen. Investitionsentscheidungen strategischer Art lassen sich so im direkten Vergleich genauso absichern wie kurzfristige Entscheidungen operativer Art. Insbesondere Ressourcenanalysen, wie der Einsatz von Transportmittel und die Bereithaltung von Personal, lassen sich unter verschiedenen Szenarien erproben. Die Motivation für derlei Untersuchungen ist letztlich abhängig von den Zielen der jeweiligen Prozessbeteiligten, also der Stakeholder. Auch der jeweils betrachtete Systemausschnitt muss nicht zwangsläufig das gesamte Leistungssystem umfassen. Für denjenigen Stakeholder, der die Verfügbarkeit der Anlage gewährleisten muss (Betreiber, Hersteller, Servicedienstleister) ist eine umfassende Betrachtung des Gesamtsystems inkl. der Prozesse aller Beteiligten ratsam. Das gilt für jeden Stakeholder der in Tabelle 90 3 mit einer hohen Betroffenheit vom Windpark ausgewiesen wurde, also auch für Finanzdienstleister und Versicherungen. Bei der ereignisdiskreten Simulation von Prozessen werden diese schrittweise in einem Computermodell durchlaufen. Dies geschieht mehrfach für einen ausgewählten Zeitraum, wie z.B. 20 Lebensjahre eines Offshore Windparks oder 52 Wochen zur Abbildung eines Windjahres. Alle vorhandenen Prozessbeschreibungen laufen dabei nebenläufig ab, blockieren die jeweils notwendigen Ressourcen und sind natürlichen Schwankungen ausgesetzt. Hierdurch werden auch die Auswirkungen von Rückkopplungen zwischen den Prozessen korrekt quantifiziert, was bei einem System wie dem Leistungssystem Offshore Windpark von besonderer Wichtigkeit ist und nur mit Hilfe der Simulationstechnik geleistet werden kann. Grundlage für die Analyse des Laufzeitverhaltens sind verschiedene Modelle, die mit den entsprechenden Eingabedaten versehen werden müssen. Die Struktur dieser Modelle und mögliche Umsetzungsmöglichkeiten werden in den folgenden Abschnitten beschrieben. 5.2 Stochastische Simulation Prozessmodelle sind die Grundlage für jede Prozessanalyse. Der Detaillierungsgrad muss an die jeweilige Zielsetzung angepasst sein (vgl. Abschnitt 3.5). Das bedeutet, für das Ziel relevante Details werden modelliert, von irrrelevanten Details wird abstrahiert. Wurden die Prozesse mit der BPMN 2.0 modelliert, ist eine ereignisdiskrete Prozesssimulation grundsätzlich möglich, sofern ein geeignetes Werkzeug gewählt wird (vgl. Abschnitt 5.2.5), da diese Modelle als ausführbar gelten. 5.2.1 Parameter und stochastische Verteilungen Simulationsmodelle erfordern eine Vielzahl von Eingabeparamatern. Welche konkreten Daten für welche Zwecke benötigt werden, wird in den folgenden Abschnitten beschrieben; tabellarisch werden die jeweils notendigen Daten aufgeführt. In diesem Abschnitt wird vorab das Wesen der ereignisdiskreten Simulation und die Notwendigkeit stochastischer Verteilungen mit realitätsnahen Parametern erläutert. Stochastische Verteilungen werden genutzt, um realistische Schwankungen in einem System abzubilden. Menschliche Arbeitszeit ist beispielsweise niemals konstant, sondern einer Vielzahl von Faktoren ausgesetzt, deren detaillierte Abbildung aufgrund ihrer Komplexität nicht praktikabel ist. Im Allgemeinen lässt sich beschreiben, wie lange eine Tätigkeit durchschnittlich, mindestens oder maximal dauert. Ein exakter Wert für die Dauer einer einzelnen, konkreten Ausführung der Tätigkeit ist jedoch vorab nicht bestimmbar. Diese Schwankungen können in der Realität zu kritischen Rückkopplungen führen. Verzögert sich zum Beispiel eine Aktivität, werden auch die Folgeaktivitäten verzögert. Finden Interaktionen zwischen 91 verschiedenen Prozessen statt, so werden auch die Arbeitsschritte anderer Beteiligte hierdurch beeinflusst. Wenn die Verzögerung des Interaktionspartners sich wieder auf den ursprünglichen Bearbeiter ausübt, wird von einer Rückkopplung gesprochen. Dies betrifft im Offshore Windpark zum Beispiel die Verzögerung von Transporten. Hierdurch kann die tatsächliche Verzögerung in einem Prozess noch sehr viel größer ausfallen, als die initial wirkende Verzögerung eines einzelnen Arbeitsschrittes. Um diese Dynamik adäquat abbilden zu können, wird bei der Zuweisung von Parametern in der Simulation mit stochastischen Verteilungen gearbeitet. Bei menschlichen Arbeitszeiten bietet sich eine Normalverteilung mit den Parametern Mittelwert und Varianz an. Nicht immer ist jedoch die Varianz bekannt. In diesen Fällen kann zum Beispiel auf eine Dreiecksverteilung mit den Parametern Median, Minimum und Maximum oder die Gleichverteilung mit den Parametern Minimum und Maximum zurückgegriffen werden. Abbildung 27 zeigt diese drei Verteilungstypen jeweils mit der Dichtefunktion, welche durch Messung der Fläche unterhalb der Funktion (Integration) die Angabe einer Wahrscheinlichkeit für einen Abschnitt des Wertebereichs ermöglicht. Außerdem beinhaltet die Abbildung Histogrammbalken, welche eine mögliche Stichprobe von konkret gezogenen Werten der Verteilungen darstellt. Umso größer die Stichprobe ausfällt, umso mehr nähert sich die Verteilung der gezogenen Werte gemäß dem „Gesetz der großen Zahlen“ an die Dichtefunktion an. 92 Abbildung 27: Normalverteilung, Gleichverteilung und Dreiecksverteilung Es gibt noch eine Vielzahl weiterer theoretischer Verteilungstypen. Die Exponentialverteilung beispielsweise eignet sich, um Zwischenankunftszeiten von unabhängigen Ankunftsereignissen (zum Beispiel Kundenanfragen) zu beschreiben. Die Weibullverteilung hingegen eignet sich, um die Zwischenankunftszeit von Ausfallereignissen – wie sie typisch für technische Anlagen sind – zu beschreiben. 5.2.2 Parametrierung der Prozesssimulation Als Vorbereitung für eine Simulation müssen die Modelle mit Parametern versehen werden, welche nicht Bestandteil der BPMN-Spezifikation sind. Letzteres hat Auswirkung auf die Wahl der Werkzeuge. Abbildung 28 zeigt am Beispiel der Software IYOPRO, an welchen Elementen zwingend für jedes Prozessmodell Parameter erforderlich sind. Die Zwischenankunftszeit von Startereignissen beschreibt, wann und, daraus resultierend, wie häufig ein Prozess startet. Hier können stochastische Verteilungen angegeben werden, welche beschreiben, wie viel Zeit zwischen zwei Auslösungen des Ereignisses vergeht. Diese Variante bietet sich beispielsweise an, um die Häufigkeit von Störfällen an Anlagen zu beschreiben, durch welche jeweils ein Prozess („Erfassung des Fehlers“) ausgelöst wird. Alternativ können mit einer kalenderbasierten Eingabemaske auch konkrete Zeitpunkte angegeben werden. Das ist sinnvoll für Prozesse, die regelmäßig starten. Beispielsweise startet regelhaft die „Hinfahrt“ eines Schiffes zum Windpark täglich zu einer bestimmten Uhrzeit; ein stochastischer Parameter wäre hier nicht sinnvoll. Die Dauer von Aktivitäten beschreibt, wie viel Zeit zwischen dem Beginn und dem Ende einer Aktivität vergeht. In der Regel werden hierdurch (nur für das zeitliche Intervall) eine oder mehrere Ressourcen belegt. Diese können dann keine anderen Aktivitäten zur gleichen Zeit ausführen (vgl. Abschnitt 5.2.3). Für die Dauer der Aktivitäten müssen stochastische Verteilungen hinterlegt werden, welche die natürlichen Schwankungen bei der Ausführung von Aktivitäten treffend beschreiben. An Verzweigungen müssen Bedingungen oder Wahrscheinlichkeiten hinterlegt werden, welche angeben, wann welchem Pfad gefolgt wird. Diese werden jeweils an den ausgehenden Pfaden einer Verzweigung 93 hinterlegt (nicht an der Verzweigung selbst). Bedingungen sind abhängig von dem im Prozess zur Verfügung stehenden Informationen. Ob ein Transportmittel zurück zum Hafen fahren kann oder erst noch ein weiteres Einsatzteam von einer Anlage abholen muss, ist abhängig davon, ob sich noch Teams auf Anlagen befinden, welche diesem Transportmittel zugeordnet sind. Ob das Transportmittel an der Anlage anlegen kann, ist abhängig von den aktuellen Wetterbedingungen. Diese Bedingungen können mit Skriptsprachen wie z.B. Python formuliert werden, wobei die Zustandsinformationen mit Hilfe von Prozessvariablen zur Verfügung gestellt werden. Alternativ können an den ausgehenden Pfaden der Verzweigungen auch Wahrscheinlichkeiten hinterlegt werden. Dies ist eine Abstraktionsmöglichkeit, falls die auszuwertenden Informationen im Simulationsmodell nicht zur Verfügung stehen. Wenn beispielsweise kein Wettermodell (wie in Abschnitt 5.3.3 beschrieben) zur Verfügung steht, können zunächst historische Daten ausgewertet werden, die angeben, wie häufig das Anlegen an einer Anlage aufgrund der Wetterbedingungen gelingt. Anstatt nun die Wetterbedingungen selbst zu hinterlegen, wird in das Simulationsmodell für jeden Prozesspfad nur noch die daraus resultierende Wahrscheinlichkeit in Prozent für jeden einzelnen Pfad hinterlegt. Da hiermit jedoch bestimmte Abhängigkeiten zwischen den Prozessen nicht adäquat abgebildet werden können, sollte an Verzweigungen nur auf Wahrscheinlichkeiten zurückgegriffen werden, wenn sich die zugrundeliegenden Bedingungen aufgrund fehlender Informationen nicht beschreiben lassen. Abbildung 28: Parametrierung eines Simulationsmodells Neben diesen grundlegenden Parametrierungen für Simulationsmodelle, können auch alle höheren Modellierungskonstrukte der BPMN 2.0 genutzt und ggf. parametriert werden. Hierbei ist jedoch erneut 94 auf die Wahl eines geeigneten Werkzeuges zu achten, welches die BPMN-Elemente in Modellbildung und Simulation unterstützt. Mit Hilfe von Nachrichtenkanten lässt sich die Interaktion zwischen Prozessen beschreiben. Aufgrund der hohen Zahl an beteiligten Organisationen und ineinander greifenden Prozessen hat sich dieses Element für die betrachtete Domäne Offshore Windparks als besonders wichtig herausgestellt. Wenn bei dem Nachrichtenaustausch Informationen übergeben werden sollen, so kann an der Nachrichtenkante hinterlegt werden, welche Prozessvariablen hiervon betroffen sind. Der Wetterdienstleister meldet beispielsweise an sämtliche Schiffe (und an weitere Beteiligte) die aktuellen und prognostizierten Wetterinformationen, wie zum Beispiel Wellenhöhe und Windgeschwindigkeit. Es ist daher ratsam in der Simulation – entsprechend dem Ablauf in der Realität – die Wetterinformationen im Prozess des Wetterdienstleisters zu „generieren“ (vgl. Abschnitt 5.3.3), und anschließend an die Prozesse der Transportunternehmer mit Hilfe von Nachrichtenflüssen zu verteilen. Somit ist sichergestellt, dass allen Schiffen die gleichen Informationen zur Verfügung stehen, auf denen die Entscheidungen basieren können. Angeheftete Ereignisse und Ereignisunterprozesse sind sehr nützlich, um Abbruchbedingungen zu beschreiben. Aufgrund der Wettereinflüsse haben sich auch diese Elemente als besonders wichtig erwiesen. Es müssen keine speziellen Simulationsparameter hinterlegt werden, jedoch ist darauf zu achten, dass die empfangenden, angehefteten Ereignisse eindeutig mit den korrespondierenden sendenden Ereignissen verknüpft sind. Abbildung 14 zeigt beispielsweise, dass der Wetterdienstleister Signale mit Informationen an die Transportunternehmer sendet. Hierdurch werden Ereignisunterprozesse ausgelöst, in denen entschieden wird, ob die neuen Wetterbedingungen einen Einfluss auf den laufenden Prozess haben. Ist dies der Fall, werden sendende Abbruchereignisse ausgelöst, welche über ihren Namen mit den angehefteten, empfangenden Abbruchereignissen an den Aktivitäten verknüpft sind. So kann anhängig davon, an welcher Stelle der Prozess gerade steht (Hinfahrt, Anlegen an der Anlage, Rückfahrt etc.), angemessen auf die sich ändernden Wetterbedingungen reagiert werden. Tabelle 6: Grundlegende Parameter für die Prozesssimulation Eingabeparameter Definition in Dauer einer Aktivität Stunden Zwischenankunftszeit Ereignisse Stunden Bedingungen Verzweigungen Skriptsprache (z.B. Python) Wahrscheinlichkeiten an Verzweigungen % Zu übermittelnde Information an Nachrichtenkanten Skriptsprache (z.B. Python) 95 5.2.3 Ressourcen Eine herausragende Stellung in der Prozesssimulation nehmen Ressourcenmodelle ein. Für alle Aktivitäten in einem Prozess sind Ressourcen notwendig, wie zum Beispiel Personal, Werkzeuge und Transportmittel. Diese können stets nur eine Aktivität gleichzeitig ausführen, wodurch sich alle Prozesse, in denen dieselbe Ressource verwendet werden soll, indirekt gegenseitig beeinflussen. Ist eine Ressource gerade belegt, so muss der nächste Prozess, der diese Ressource anfordert, warten, bis diese Ressource wieder frei wird. Mit mathematisch-analytischen Modellen lässt sich zwar die erwartete Auslastung einer Ressource berechnen, nicht jedoch, welche konkreten Auswirkungen das Warten eines Prozesses auf eine Ressource hat. Die Simulationstechnik kann Aussagen treffen, an welchen Stellen tatsächlich Stauungen zu erwarten sind, welche Prozesse ins Stocken geraten können oder gar an welchen Stellen kritische Verklemmungen entstehen können. Abhängig von dem verwendeten Werkzeug gibt es verschiedene Möglichkeiten, Ressourcenmodelle zu hinterlegen. Diese können mit Hilfe von Tabellen, Organigrammen oder speziellen Graphen erfasst werden. Eine Abbildung als Graph ist besonders geeignet, um die zugrundeliegende Ressourcenstruktur abzubilden. Unterschieden wird zwischen Ressourcen-Pools und Ressourcen. Ein Ressourcen-Pool beinhaltet viele Ressourcen und definiert lediglich die Art der darin enthaltenen Ressourcen. Betrachtet man Transportmittel, so gibt es einen Ressourcen-Pool für Schiffe und einen für Helikopter. Bei Personen bilden die Ressourcen-Pools die Rollen ab, die die Personen einnehmen können. Bei den Instandhaltungsprozessen von Offshore Windparks sind dies i.A. Qualifikationen (z.B. Industriekletterschein Stufe 1 bis 3), welche als Bezeichner für die Ressourcen-Pools genutzt werden. Eine Ressource (Person) kann dabei mehren Ressourcen-Pools (Qualifikationen) zugleich zugeordnet sein. In den Prozessmodellen wird an den Aktivitäten hinterlegt, welcher Ressourcen-Pool für die Aktivität benötigt wird. Um die Aktivität auszuführen, muss aus dem Ressourcen-Pool eine Ressource entnommen werden. Wenn mehrere Ressourcen zur Verfügung stehen, ist gleichgültig, welche Ressource entnommen wird. Wenn die Ressource mit einer Aktivität beschäftigt ist, muss sie aber aus allen Pools entnommen werden, denen sie zugehörig ist, denn sie kann zunächst für keine anderen Aufgaben genutzt werden. Wenn eine weitere Aktivität am gleichen Ressourcen-Pool eine Ressource anfordert und keine weiteren Ressourcen zur Verfügung stehen, so muss gewartet werden, bis eine Ressource wieder frei wird, bevor der Prozess fortgesetzt werden kann. Sobald die Aktivität abgearbeitet wurde, wird die Ressource dazu zurück in alle Ressourcen-Pools gelegt, denen sie zugehörig ist. Die Abbildung von Ressourcen im Zuge der Prozesssimulation ist dringend zu empfehlen, weil der Erkenntnisgewinn über die Leistungsmerkmale der Prozesse hiermit erheblich gesteigert wird. 96 Tabelle 7: Relevante Parameter für die Abbildung von Ressourcen Eingabeparameter Ressouren-Pool Ressource Kosten von Ressourcen 5.2.4 Durchführung von Experimenten Da bei einer sehr kleinen Stichprobengröße einer stochastischen Verteilung die Abweichung von den zu erwartenden Werten sehr groß werden kann, muss bei stochastischen Experimenten grundsätzlich mit einer ausreichenden Stichprobengröße gearbeitet werden, um verlässliche Kennzahlen als Resultat zu erhalten. Wenn beispielsweise nur ein einziger Einsatztag simuliert wird, können hierbei naturgemäß sehr unterschiedliche Werte herauskommen (was ja durchaus der Realität entspricht). Wird ein ganzes Windjahr simuliert, nähern sich die Werte an die zu erwartenden Durchschnittswerte an, wodurch auch belastbare Aussagen über zu erwartende Minima und Maxima getroffen werden können. Deutlich aussagekräftiger werden die Resultate, wenn ein Jahr vielfach simuliert wird. Mit Hilfe von Konfidenztests kann bestimmt werden, ob die Anzahl der Simulationsexperimente groß genug war, um verlässliche Werte zu erhalten. Letztlich ist ein Computer aufgrund seiner diskreten Arbeitsweise nicht in der Lage, echte Zufallszahlen zu generieren. Stattdessen werden Algorithmen verwendet, die ausgehend von einem Startwert synthetische Zufallszahlen erzeugen. Wird derselbe Startwert wiederverwendet, so werden auch dieselben Zahlen erneut gezogen. Daher ist ein stochastisches Zufallsexperiment am Computer grundsätzlich reproduzierbar. Dies ist nützlich, um die gleichen Eingabewerte (z.B. Zwischenankunftszeiten von Ereignissen) mit einer anderen Systemkonfiguration zu testen. Wird eine Experimentreihe mit mehreren Zufallsexperimenten durchgeführt, so ist es notwendig, jedes Zufallsexperiment mit einem anderen Startwert beginnen zu lassen. Welche Ergebnisse produziert werden, ist abhängig von den hinterlegten Eingabedaten und Modellen. In jedem Fall werden Kennzahlen zu den Laufzeiten der einzelnen Aktivitäten und Prozesse generiert. Hierbei können auch Wartezeiten auf Ressourcen oder Nachrichten ausgegeben werden. Für jedes Element wird ausgegeben, wie häufig es ausgelöst wurde (zum Beispiel Abbruchereignisse) bzw. wie häufig einem Pfad hinter einer Verzweigung gefolgt wurde. Ein gutes Werkzeug bietet detaillierte statistische Informationen wie Mittelwert, Median, Quantile, Maxima, Minima und Varianz. Abbildung 29 zeigt am Beispiel der Software IYOPRO, wie die Auszüge dieser Statistiken in der Prozessdarstellung integriert werden. Mit Hilfe von Sankey-Kanten wird visualisiert, welchen Pfaden häufig und welchen Pfaden selten gefolgt wurde. An jedem Element ist hinterlegt, wie häufig es ausgelöst wurde. An den Aktivitäten wird farblich die jeweilige Dauer visualisiert. Rot bedeutet, dass diese Aktivität sehr lange dauert, grün steht für kurze Aktivitäten. 97 Diese grafische Aufbereitung stellt lediglich eine schnelle Übersicht zur verbesserten Kommunikation der Ergebnisse dar, welche ansonsten tabellarisch vorliegen. Abbildung 29: Ergebnisse eines Simulationsexperimentes 5.2.5 Notation und Werkzeuge Um Prozessmodelle simulieren zu können, muss eine Modellierungssprache genutzt werden, zu der eine formal eindeutig standardisierte Ausführungssemantik existiert. Bei der Notation BPMN 2.0 ist dies der Fall, und so existieren mehrere Werkzeuge am Markt, welche eine Analyse durch Simulation ermöglichen. Die in den vorangegangen Abschnitten beschriebenen für die Simulation benötigten Eingabeparameter sind jedoch nicht Teil des BPMN 2.0 Standards. Zwar sind aufbauend auf dem standardisierten XML-Format die „nackten“ Modelle ohne Informationsverlust zwischen verschiedenen Software-Tools transferierbar, nicht jedoch deren Simulationseigenschaften. Es ist also möglich, verschiedene Werkzeuge zur Modellierung zu benutzen und eine andere Software zur Simulation. Werden jedoch verschiedene Werkzeuge zur Simulation benutzt, müssten alle Eingabeparameter bei jedem Werkzeug neu eingepflegt werden. Das Leistungsspektrum der verschiedenen Werkzeuge fällt wie bei der Modellierung auch hinsichtlich der Simulation allerdings sehr unterschiedlich aus. Nur wenige Werkzeuge bieten einen zufriedenstellenden Funktionsumfang, der den Modellbildungszyklus zur Simulation umfassend unterstützt. IYOPRO bietet eine auf DESMO-J basierende Simulationsbibliothek mit sinnvollen Erweiterungen wie Ressourcenanalyse und Prozesskostenrechnung. Es wurde im SystOp-Projekt nicht nur zur Modellierung, sondern auch im ersten Schritt der Analyse des Laufzeitverhaltens der Prozesse des Leistungssystems verwendet. Erweiterungen 98 wie Ressourcenmodelle in Form von Organigrammen oder eine integrierte Prozesskostenrechnung ergänzen bei IYOPRO die BPMN-Modelle auf sinnvolle Weise, weshalb dieses Werkzeug durchaus zu empfehlen ist, Eine über die bis zu diesem Punkt beschriebenen Aspekte hinausgehende, umfassendere, strategische Analyse des Leistungssystems stellt jedoch erhöhte Anforderungen an das zu verwendende Werkzeug. Hierbei muss auch die Prozessumgebung in Form von Wetter- und Windparkmodellen abgebildet werden. Jedoch kann kein am Markt befindliches Werkzeug diese sehr speziellen Anforderungen erbringen. Deshalb wurde im Rahmen des SystOp-Projekts basierend auf der Simulationsbibliothek DESMO-J an der Universität Hamburg ein Funktionsmuster entwickelt, welches durch seine domänenspezifische Eigenschaften in der Lage ist, auch strategische Langzeituntersuchungen an einer Windparkkonfiguration unter gleichzeitiger Betrachtung der Systemumgebung angemessen abzubilden, wie in den folgenden Abschnitten beschrieben wird. 5.3 Domänenspezifische Prozesssimulation Prozesse sind grundsätzlich einer Prozessumgebung ausgesetzt, die einen vorgegebenen Rahmen bildet und Einfluss auf die Prozessdurchführung hat. Ob diese Prozessumgebung bei der Analyse näher betrachtet werden muss, hängt vom Untersuchungsziel ab. Für strategische Langzeitanalysen müssen beispielsweise auch Wettereinflüsse und Modelle des Windparks und seiner Komponenten erfasst, adäquat abgebildet und in die Analyse einbezogen werden. 5.3.1 Erweiterung der BPMN-Notation Ein erster Schritt zur Anpassung der Prozessmodelle an die vorliegende Domäne liegt in einer Erweiterung der Notation. Die BPMN 2.0 bietet eine reichhaltige Auswahl von Elementen, um typische Aktivitäten und Ereignisse in einem Geschäftsprozess abzubilden. So kann beispielsweise zwischen menschlichen und technischen Aktivitäten unterschieden werden; weiterhin werden Eskalations-, Fehler- und AbbruchEreignisse unterschieden. Auch für die Kommunikation zwischen Prozessen stehen verschiedene Elemente zur Verfügung. Die Aussagekraft der Modelle kann noch weiter erhöht werden, indem spezielle, auf die Domäne zugeschnittene Elemente zur Verfügung gestellt werden. Nur wenige Werkzeuge am Markt unterstützen die Definition eigener Elemente bei der Modellierung. Es existiert kein Werkzeug, welches in der Lage ist, auch die Bedeutung des domänenspezifischen Elements zur Simulationslaufzeit zu definieren. Daher wurde im Rahmen des SystOp-Projektes ein neuartiges, innovatives Funktionsmuster entwickelt, welches aufzeigt, wie diese Lücke geschlossen werden kann. 99 Abbildung 30 zeigt vier speziell für die Domäne Offshore Wind entworfene Elemente. Das „Windpark Signal Receive Event“ ist ein Signalempfangsereignis, welches Signale von Windenergieanlagen empfängt. Es wird symbolisiert mit einer Windenergieanlage. Die „Windpark State Manipulation Activity“ wird ebenfalls mit einer Windenergieanlage symbolisiert, und bezeichnet Arbeiten auf und an einer Windenergieanlage. Das „Weather Condition Event“ bezeichnet Wettereignisse, wie zum Beispiel einen Wetterumschung. Das „Windpark Artifact“ symbolisiert eine Referenz auf eine Windenergieanlage. Abbildung 30: Für die Domäne Offshore Windparks erweiterte BPMN-Notation [Joschko 2014] In Abbildung 31 ist ein Prozess basierend auf diesen vier Elementen zu sehen. Die Wettereignisse sind als angeheftete Abbruchereignisse mit den Aktivitäten Hinfahrt und Instandsetzung verknüpft. Hierdurch wird schneller deutlich, dass es Wetterbedingungen sind, die zum Abbruch dieser Aktivitäten führen. Für eine domänenspezifische Simulation müssen diese neuen Elemente mit entsprechenden Modellen verknüpft werden, welche selbst nicht angemessen als Prozessmodell darstellbar sind. 100 Abbildung 31: Beispiel-Prozess mit domänenspezifischen Elementen 5.3.2 Windparkmodelle Die Elemente, die mit einer WEA symbolisiert werden, werden mit Modellen des Windparks verknüpft. Für das im SystOp-Projekt entstandene Funktionsmuster existiert eine spezielle Eingabemaske (Abbildung 32), mit deren Hilfe die relevanten Informationen zu einem Windpark und den einzelnen WEAs hinterlegt werden können. Hierzu gehören Energieerzeugungskurve der Anlage (vgl. folgende Abschnitte), Wartungsintervalle und Ausfallwahrscheinlichkeiten. Die Informationen zu den Wartungsintervallen und Ausfallwahrscheinlichkeiten sind ausschlaggebend für die entstehende Instandhaltungslast (Tabelle 11). Wenn die entsprechenden WEA-Ereignisse als Startereignisse in BPMN-Prozessen verwendet werden, kann durch die im Windpark-Modell hinterlegten Informationen gesteuert werden, wie häufig diese Prozesse stattzufinden haben. Die Wartungsintervalle sind jeweils abhängig von der zuletzt stattgefundenen Wartung. Wenn eine Wartung früher oder später als geplant durchgeführt wurde, können sich die folgenden Wartungsintervalle entsprechend verschieben. Die Ausfallwahrscheinlichkeit von Komponenten ist abhängig vom letzten Zeitpunkt der Wartung oder des Austauschs dieser Komponente. Es besteht also eine bidirektionale Rückkopplung zwischen den Prozessmodellen in BPMN und den spezifischen Windparkmodellen. Wenn diese Rückkopplungen Teil des Untersuchungsgegenstandes sind, ist das hier beschriebene Vorgehen zu empfehlen, da diese durch eine klassische Prozesssimulation nicht abgebildet werden können. 101 Abbildung 32: GUI4 zur Definition von Windenergieanlagen mit Beispieldaten Tabelle 8: Relevante Parameter für die Instandhaltungslast Eingabeparameter Anzahl der WEAs Geplante Maßnahmen Wahrscheinlichkeit ungeplante Maßnahmen Ergebnisparameter Instandhaltungslast Die Leistung einer OWEA ist abhängig von verschiedenen technischen Aspekten der Anlage, wie z.B. Eigenschaften der Rotorblätter oder der Turbine. Meistens ist bereits in der Typbezeichnung einer Turbine ein Hinweis auf die maximal mögliche Leistung zu finden, wie zum Beispiel bei der AREVA M5000 oder der Repower 5M. Beides sind Anlagen mit einer maximalen Leistung von 5 Megawatt, was derzeit eine gängige Größe für Offshore Anlagen ist. Diese maximal mögliche Leistung wird als Nennleistung bezeichnet. Eine 4 Graphical User Interface 102 (O)WEA kann jedoch nicht zu jedem Zeitpunkt die angegebene Nennleistung liefern. Die tatsächlich umgewandelte Energie ist abhängig von der aktuellen Windgeschwindigkeit. Der Hersteller einer OWEA gibt bestimmte Kenngrößen an, mit welchen sich für jede Windgeschwindigkeit die konkret erzeugte Energie berechnen lässt. In der Regel sind die folgenden Kenngrößen den Produktdatenblättern der betreffenden Turbinen zu entnehmen. Abbildung 33 illustriert, wie sich die Leistung (auf der Y-Achse) einer OWEA in Abhängigkeit von der Windgeschwindigkeit (X-Achse) bei den Beispielwerten Pr=5000kW, Vci=4m/s, Vr=12,5m/s und Vco=25m/s verhält. In Anhang 8 ist die zugrundeliegende mathematische Näherungslösung zu finden. Das Intervall zwischen Nenngeschwindigkeit und Abschaltgeschwindigkeit erzeugt die maximal mögliche Nennleistung: Abbildung 33: Exemplarische Stromerzeugung in Abhängigkeit zur Windgeschwindigkeit Die für die Stromerzeugung relevanten Parameter lassen sich der folgenden Tabelle entnehmen: Tabelle 9: Relevante Parameter für die Stromerzeugung 5.3.3 Eingabeparameter Einheit Nennleistung Nenngeschwindigkeit in m/s Einschaltgeschwindigkeit Ausschaltgeschwindigkeit Windgeschwindigkeit auf Nabenhöhe im gegebenen Zeitabschnitt Ergebnisparameter Erzeugter Strom pro Zeitabschnitt MW m/s m/s m/s m/s Einheit kWh Saisonale Wettereinflüsse Die Wetterbedingungen am Standort einer Anlage sind entscheidend für den Stromertrag; relevant ist die Windgeschwindigkeit auf Nabenhöhe. Legt man Daten der FINO-Forschungsplattformen zugrunde, so kann diese Windgeschwindigkeit über 20% eines Windjahres über der typischen Nenngeschwindigkeit liegen; die OWEAs könnten also einen beachtlichen Anteil ihrer Lebenszeit ihre volle Nennleistung erbringen. Die meiste Zeit, insgesamt über 70% eines Jahres, liegen die Windgeschwindigkeiten zwischen Einschalt- und Nenngeschwindigkeit. Mehr als 5% der zur Verfügung stehenden Zeit können die Anlagen aufgrund der 103 Wetterbedingungen keinen Strom liefern. Besonders in den Sommermonaten kann der Wind so schwach sein, dass die Einschaltgeschwindigkeit nicht erreicht wird. Windgeschwindigkeiten, die die Ausschaltgeschwindigkeit überschreiten, treten in der Nordsee nur sehr selten auf, dies beschränkt sich auf einige wenige, stürmische Tage in den Wintermonaten (Abbildung 34). Insgesamt ist daher zu erwarten, dass die zukünftige Entwicklung im Wesentlichen in Richtung einer höheren Nennleistung bei niedrigerer Nenngeschwindigkeit gehen wird. Abbildung 34: Exemplarischer Betriebszustand in Abhängigkeit von Windgeschwindigkeiten pro Monat Die jahreszeitlichen Abhängigkeiten von Windstärken und somit der Stromerzeugung liegen auf der Hand. Diese Abhängigkeit der tatsächlichen Stromerzeugung von den einzelnen Monaten verdeutlicht Abbildung 35. Der ertragreichste Monat des Jahres ist der Januar, dicht gefolgt vom Dezember. Am wenigsten Wind kann in den Monaten Juni und Juli geerntet werden. Im ersten und vierten Quartal eines Jahres kann 50% mehr Energie umgewandelt werden als in den Quartalen zwei und drei. Abbildung 35: Anteil an der jährlichen Stromerzeugung pro Monat 104 In den Monaten Oktober bis März wird deutlich mehr Energie umgewandelt als in dem restlichen halben Jahr. Neben der Stromproduktion beeinflussen die Wetterbedingungen, ob überhaupt ein Zugang zur OWEA durch Techniker möglich ist. Der Transport findet primär mit Schiffen und sekundär auch mit Helikoptern statt. Verschiedene Zugangssysteme sind in Erprobung, die jeweils unterschiedliche Wetterextreme als Maximum ausweisen. Aus der Kombination von Zugangssystem und dem verwendeten Transportschiff ergibt sich beispielsweise die maximale Wellenhöhe, die für einen sicheren Überstieg nicht überschritten werden darf. Die Verantwortung, ob ein Überstieg sicher möglich ist, trägt dabei im Allgemeinen der Kapitän des Schiffes. Nicht nur das Besteigen der Anlage spielt eine Rolle, auch die sichere Rückkehr der Techniker auf das Schiff muss gewährleistet sein. Ggf. müssen Arbeiten abgebrochen werden, wenn eine Verschlechterung der Wetterbedingungen droht. Von der Sichtweite hängt das sichere Navigieren durch den Windpark ab. Die Strömungsrichtung kann entscheidend sein, ob das Schiff genug Anpressdruck für einen sicheren Zugang erzielen kann. Bei Temperaturen um den Gefrierpunkt besteht die Gefahr des Eiswurfs von den Rotorblättern, der gesamte Windpark darf in diesem Fall für einen längeren Zeitraum nicht mehr befahren werden. Sichtweite, Temperatur und Windgeschwindigkeit sind auch entscheidende Paramater für den Einsatz von Helikoptern. Für sämtliche Zugangssysteme muss das Personal regelmäßig geschult werden und entsprechende Sicherheitseinweisungen erhalten. All diese Wetterparameter zeigen eine ähnliche Korrelation zu den Quartalen wie die, die in den Abbildung 34 und Abbildung 35 verdeutlicht werden. In den Monaten Januar und Dezember fällt der Zugang im Allgemeinen erheblich schwerer als von April bis September. So ist exemplarisch die Wahrscheinlichkeit, dass die Wellen höher als vier Meter werden, im Januar fast hundertmal höher als im August. Die folgende Tabelle 10 zeigt eine Übersicht über die für diesen Abschnitt relevanten Parameter. Für den operativen Gebrauch werden aktuelle Wetterdaten bzw. kurzfristige Prognosen für diese Paramater benötigt. Die beteiligten Stakeholder, wie zum Beispiel das Betriebsbüro oder der Transportunternehmer, werden hierüber vom Wetterdienst auf dem Laufenden gehalten. Für eine strategische Analyse werden historische Daten über mehrere Betriebsjahre benötigt. Aus historischen Daten lassen sich für langfristigere Analysen synthetische Daten für eine Simulation generieren. Die Wetterereignisse in den BPMN-Prozessen können mit einem Wettermodell verknüpft werden. Die Daten des Wettermodells werden entweder aus historischen Messwerten übernommen oder mit Hilfe eines stochastischen Wettergenerators basierend auf historischen Daten generiert (Abbildung 36). Der Vorteil der letztgenannten Methode ist, dass beliebig viele, realistische Wetterjahre erzeugt werden können. Somit kann auch der gesamte Lebenszyklus eines Offshore Windparks simuliert werden, auch wenn nicht für 20 Jahre historische Wetterdaten zur Verfügung stehen. 105 Tabelle 10: Übersicht über relevante Parameter saisonaler Wettereinflüsse Eingabeparameter Einheit Wellenhöhe Sichtweite Temperatur Windgeschwindigkeit Ggf. weitere Wetterdaten Maximal möglich Wetterbedingungen Zugangssystem Maximal mögliche Wetterbedingungen Transportmittel Ergebnisparameter Zugang möglich m m °C m/s ? m, m/s etc. m, m/s etc. Einheit ja/nein Abbildung 36: GUI zur Definition von historischen oder synthetischen Wetterdaten 5.4 Bewertung der Methode: Simulation In den vorangegangen Abschnitten wurde erläutert, welche Daten für eine Laufzeitbetrachtung des Leistungssystems relevant sind. Für Simulationsexperimente muss grundsätzlich ein Ziel vorgegeben werden. Es ist nicht möglich, eine aussagekräftige Simulation ohne konkrete Zielvorgabe durchzuführen, da es abhängig vom Ziel ist, welche Daten und Modelle einbezogen werden müssen. 106 Die Qualität der Daten ist das kritische Kriterium für die Aussagekraft von Simulationsstudien. Für alle Beteiligten empfiehlt es sich, frühzeitig mit der Erhebung entsprechender Daten zu beginnen. Hierfür sollte beispielsweise stets eine Nachbereitung der Einsätze stattfinden, bei denen die entsprechenden Daten in einer auswertbaren Datenbank erfasst werden. Wenn diese Daten auch den jeweiligen Partnern und ggf. sogar für Branchenbenchmarks zur Verfügung gestellt werden, könnten Prozesse noch besser aufeinander abgestimmt werden. Wichtig ist es, die Erfahrungen der verschiedenen Beteiligten zusammenzutragen und hierauf aufbauend Planungen und Optimierungen an den Prozessen aufzubauen. Im SystOp-Projekt zeigte sich, dass es mit entscheidenden Problemen verbunden sein kann, alle notwendigen Daten zusammenzutragen. Stellenweise darf mit Schätzwerten gearbeitet werden, sofern ausreichend Erfahrung bei den Mitarbeitern vorliegt. Wie bei der Prozessmodellierung ist es auch bei der Prozesssimulation wichtig, die „richtigen“ Ansprechpartner zu finden. Obwohl Windparks sehr unterschiedliche Konfigurationen haben können, lassen sich einige vermutlich allgemeingültige Aussagen aus den durchgeführten Simulationsexperimenten ableiten. Die hohe Zahl an Interaktionen in den Prozessen führt dazu, dass viele Prozesse verzögert werden, falls nur einer der Stakeholder nicht verfügbar ist. Das führt zu einer hohen Verantwortung für alle Beteiligten. Die Zahl der notwendigen Interaktionen zu reduzieren, könnte sich daher als vorteilhaft erweisen. Die Wetterbedingungen, die Wahl des Zugangssystems und der verwendeten Transportmittel haben entscheidenden Einfluss auf die Wahl geeigneter Instandhaltungsstrategien. Wann welche planbaren Arbeiten durchgeführt werden, hat Einfluss auf die Erfolgswahrscheinlichkeit der Arbeiten und den erzielten Stromertrag. Durch Messstationen an den Anlagen müssen historische Werte der entscheidenden Parameter gesammelt werden, um langfristig die Strategie eines Windparks optimal auf die Wetterbedingungen ausrichten zu können. Die Wahl passender Zeitpunkte für O&M-Maßnahmen hat in Simulationen mehrere Prozentpunkte des Jahresertrages ausgemacht. Zielsetzung des Betreibers ist, die Verfügbarkeit insbesondere für die ertragreichen Monate Oktober bis März sicherzustellen, die Anlagen im gleichen Zeitraum aber möglichst selten betreten zu müssen. Es ist daher sinnvoll, besonders große Reparaturen und jährliche wiederkehrende Inspektions- und Wartungsarbeiten, zu welchen die Anlagen abgeschaltet werden müssen, im Juli oder Juni zu bewältigen. Der Zugang gelingt mit einer sehr großen Wahrscheinlichkeit und die Ertragseinbußen sind möglichst gering. Halbjährlich notwendige Inspektions- und Wartungsarbeiten können sinnvoll im März und September oder im April und Oktober ausgeführt werden, um Arbeiten in den Wintermonaten zu vermeiden. Der Oktober birgt das Risiko, bei einer großen Anzahl von OWEAs (große oder mehrere Windparks) bei vergleichsweise wenig Ressourcen und etwas Pech mit dem Wetter nicht rechtzeitig mit sich wiederholenden Arbeiten fertig zu werden, bevor der Zugang sich schwieriger gestaltet und dabei dann 107 aber höhere Ertragseinbußen drohen. Bei Strategien mit halbjährlichen Wartungsintervallen sollte die erste halbjährliche Wartung bei geeigneten Wetterfenstern bereits im März durchgeführt werden, um mit der zweiten halbjährlichen Wartung bereits im September beginnen zu können. Diese Vorbeugemaßnahme erfordert aber Flexibilität bei der Ressourcenplanung. 108 6 Beispiele für Optimierungspotenziale ausgesuchter Prozesse der Instandhaltung Aus der Untersuchung des Instandsetzungsprozesses konnten verschiedene Optimierungspotenziale in den operativen Prozessen, der Entsorgung von Abfällen, der Anmeldung von Personen bei der Bundespolizei und der Warenanmeldung beim Zoll identifiziert werden. Die Prozesse der Abfallentsorgung sowie der Anmeldungen bei Bundespolizei und Zoll werden in den Anhängen 5 bis 7 beschrieben. Keine Potenziale wurden im Rahmen der Finanzflüsse identifiziert. Die beiden ermittelten tatsächlichen Finanzströme finden innerhalb des Teilprozesses Nachbereitung statt. Zu diesem Zeitpunkt ist der aktive Einsatzprozess jedoch bereits abgeschlossen und die relevanten Maßnahmen wurden an den Anlagen durchgeführt. Verzögerungen führen zu keiner späteren Inbetriebnahme ausgefallener Anlagen. 6.1 Optimierungspotenziale in operativen Prozessen Für die operativen Prozesse konnten allgemeine Optimierungspotenziale erkannt werden. Grundsätzlich sind als wesentliche Einflussgröße, die über den Erfolg oder Misserfolg eines Instandhaltungsprozesses entscheiden, das Wetter und die sich insbesondere auf See schnell ändernden Bedingungen zu nennen. Des Weiteren zeigte sich, dass die sorgfältige und den aktuellen externen (z.B. Wetter) und internen Bedingungen (z.B. Personalverfügbarkeit) angepasste Einsatzplanung ein entscheidender Faktor ist. Planungsfehler pflanzen sich über den weiterführenden Prozess fort und können in der Durchführung zu erheblichen Fehlern führen. Für eine effektive Koordination der Instandhaltungseinsätze spielt die Priorisierung von Maßnahmen eine wichtige Rolle. Die Priorisierung unterliegt derzeit keinem standardisierten Vorgehen, sondern wird weitestgehend subjektiv vom Antragssteller des work permits und der Betriebsgesellschaft festgelegt. Eindeutige und akteursübergreifende Verfahren würden für mehr Transparenz und Klarheit sorgen. Folgende individuell zu gewichtenden Kriterien konnten hierfür ermittelt werden: 1. Sicherung der Arbeitssicherheit 2. Sicherung der Umwelt 3. Interesse des Investors 4. Ablauf von Fristen 5. Sicherung der langfristigen Wirtschaftlichkeit 6. Sicherung der kurzfristigen Wirtschaftlichkeit 109 Ein weiterer Aspekt zur Optimierung der Instandhaltungsprozesse ist die Zusammenlegung von Maßnahmen, wie z.B. die verschiedener Instandsetzungsmaßnahmen an einer Anlage oder die parallele Durchführung Wiederkehrender Prüfungen und Wartungen. Die Kommunikation und die abgestimmten Interaktionen zwischen den verschiedenen Beteiligten tragen ebenfalls zum optimierten Betrieb des OWP bei. Für die Priorisierung von Maßnahmen, die Kombination von Maßnahmen und die abgestimmte Kommunikation zwischen den Akteuren sind Softwaresysteme, die von den betroffenen Parteien gemeinsam genutzt werden, und klare Aufgabendefinitionen erforderlich. Eine ausführliche Dokumentation des Einsatzes, die auch Fehler, deren Ursachen und Folgen oder abgewendete Ereignisse, die zu einer Verzögerung oder Abbruch führen könnten beinhalten, ist notwendig. Auf dieser Basis ist es möglich Prozesse in ihrer Struktur zu bewerten und eine datenbasierte Risikoanalyse durchzuführen. 6.2 Optimierungspotenziale bei der Entsorgung von Abfällen Die Entsorgung von Abfällen von in der AWZ liegenden Offshore Windparks unterliegt den rechtlichen Rahmenbedingungen der Entsorgung von Abfällen aus Drittländern, und den europäischen Regelungen zur Verbringung von Abfällen. Grundsätzlich dürfen OWP-spezifische Abfälle nicht als Schiffsabfälle deklariert und wie diese behandelt werden. Hieraus ergeben sich vielfältige Probleme für den Betrieb und die ordnungsgemäße Entsorgung von OWP-spezifischen Abfällen. Sie lassen sich zusammenfassen zu: Verstoß gegen relevante Gesetze (z.B. Basler Übereinkommen), da deren Anwendung auf OWP in der AWZ nicht explizit geregelt wird Unklarheiten bei der Definitionen von Abfall und Nicht-Abfall Unwissenheit, ob der richtige rechtliche Weg bei der Entsorgung eingehalten wird Komplikationen bei der Zollanmeldung Hoher bürokratischer Aufwand für jeden nach Deutschland einzuführenden Abfall Einhaltung des Veterinärrechts5 führt zu einer Absenkung des Verwertungsniveaus Aus dem Entsorgungsprozess der OWP-spezifischen Abfälle lassen sich insbesondere Schwächen in der Kommunikation zwischen Entsorgungsunternehmen und Abfallbesitzer bzw. Betriebsgesellschaft erkennen. Ein Beispiel ist die rechtzeitige Bekanntgabe der Ankunftszeit an der Kaikante gegenüber dem 5 schadlose Entsorgung von Abfällen aus Drittländern, die mit tierischen Produkten kontaminiert sein könnten, d.h. gemeinsame Entsorgung von Restmüll, Folie, Speisereste 110 Entsorgungsunternehmen zur Abholung der Abfälle. Die Abfälle müssten entweder unbeaufsichtigt und vor der Witterung ungeschützt, bis zur Abholung an der Kaikante verbleiben, was nur mit Erlaubnis der Hafenbetreiber möglich ist, oder auf dem Schiff bis zur Abholung gelagert werden. Negativ für die spätere Entsorgung ist beispielsweise das Eindringen von Feuchtigkeit in Abfälle während des Transports, wodurch die Qualität der Abfälle für Entsorgungsverfahren sinkt. Aus den beschriebenen Problemen und Schwächen lassen sich u.a. folgende Optimierungspotenziale ableiten: Sonderregelungen für OWP in der AWZ auf nationaler und europäischer Ebene Vereinfachung der Zollanmeldung (z.B. weniger Zollverfahren) OWP-Abfälle sind Abfälle von deutschen Produkten, die Anforderungen der grenzüberschreitenden Verbringung sollten ausgesetzt bzw. für diesen Sonderfall angepasst werden Eindeutige Vorgaben zur Abfall-Definition („Abfall“ – „Nicht-Abfall“) Genaue Planung von Art, Menge und Fluktuation der Abfälle ist aufgrund des erschwerten Transports notwendig Abfalltrennung im kleineren Maßstab als Onshore Vermeidung von Fehlwürfen bei der Abfalltrennung im OWP, insbes. Getrennthaltung von Speiseabfällen, um die Anforderungen des Veterinärrechts zu entsprechen Entwicklung neuer Standards für Abfallbehälter, welche den notwendigen Anforderungen für On/Offshore genügt und im Kostenrahmen bleiben (herkömmliche Behälter eher ungeeignet für den Offshore-Bereich) 6.3 Schon bei der Konzepterstellung müssen Behörden von Abfalldienstleistern hinzugezogen werden Gute Kommunikation der relevanten Beteiligten unabdingbar Bei Bedarf Einrichtung einer 24h-Bereitschaft zur Abfallabholung Optimierungspotenziale bei der Anmeldung von Personen bei der Bundespolizei Die Abläufe zur Anmeldung von Grenzübertritten sind weitestgehend geregelt. Hier bestehen aufgrund des laufenden Schiffsverkehrs und Flughafenbetriebs langjährige Erfahrungen. Seitens der Bundespolizei wird gegenüber den Belangen der Wirtschaft im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten eine hohe Flexibilität gewährleistet. Eine zentrale Speicherung der personenbezogenen Daten durch das Betriebsbüro ist erforderlich, um Verzögerungen bei der Anmeldung von Grenzübertritten durch fehlende Daten zu vermeiden. Die rechtzeitige Anmeldung von Grenzübertritten bei der Bundespolizei ist einzuhalten, um einen 111 reibungslosen Ablauf zu gewährleisten. Die Bundespolizei muss zeitlich in die Lage versetzt werden ihren grenzpolizeilichen Aufgaben nachgehen zu können. 6.4 Optimierungspotenziale bei der Warenanmeldung beim Zoll Mit den häufigen Grenzübertritten zur Instandhaltung von Offshore Windparks in der AWZ ist ein erheblicher Aufwand der Anmeldung von Waren zur Aus- und Einfuhr verbunden. Dieser Aufwand kann durch vereinfachte Verfahren und Änderungen der rechtlichen Position der OWP in der AWZ reduziert werden. Folgende Optimierungspotenziale lassen sich u.a. ableiten: mittel- bis langfristige europäische Einigung zur Einrichtung eines Sonderstatus der OWP in der AWZ, um Zollverfahren zu vereinfachen, z.B. durch Einrichtung einer Freizone Verkürzung der 24-Stunden-Kontrollfrist, damit auch kurzfristige Einsätze angemeldet werden können Vereinfachung der Warenanmeldung, da die Anmeldung insbesondere für laufend benutzte Werkzeuge aufwendig ist Spezielle Schulungen des für die Anmeldung zuständigen Personals durch Zollbeamte Wirtschaftliche Prüfung, ob Wartungsintervalle verkürzt bzw. Komponenten früher ausgetauscht werden sollten, damit die ausgetauschten Bauteile zollfrei reimportiert werden können 112 7 Ausblick Die Einnahme der Prozesssicht ist grundsätzlich ein wichtiger Bestandteil der Optimierung und wird im Qualitätsmanagement propagiert. Mit ihr werden nicht die hierarchischen Strukturen eines Unternehmens in den Vordergrund gestellt, sondern die Prozesse fokussiert, die den Erfolg der Unternehmung sicherstellen. Die entwickelten Methoden zeigen, dass die Einnahme der Prozesssicht auch in der Optimierung der Instandhaltungsprozesse von Offshore Windparks eine wesentliche Rolle spielt. Es werden klare Strukturen geschaffen und die Transparenz der Prozesse wesentlich erhöht. Um hier nachhaltige Einsparungen zu erzielen und Prozessrisiken zu mindern sollten die Ergebnisse weiter entwickelt und langfristig in die Entwicklung eines Standards zur Strukturierung und Optimierung der Betriebsprozesse von Offshore Windparks einfließen. Mit den Prozessbeschreibungen wurde eine wesentliche Grundlage zum Aufbau von Prozessdatenbanken gelegt. Diese wiederum sind für die Referenzierung notwendig, wenn Prozessfehler und ihre Folgen während des Betriebs und der Instandhaltung festgehalten werden, um sie später einer statistischen Analyse zu unterziehen. Erst dadurch wird eine weitestgehend automatisierte Risikoanalyse möglich. Um insbesondere Schnittstellen zwischen Unternehmen zu optimieren bzw. einzusparen ist es unumgänglich für wiederholende Prozessabläufe eine Software zu entwickeln und anzuwenden. Daten- und Medienbrüche können reduziert und der Prozess insgesamt beschleunigt werden. Des Weiteren liegt in der Umsetzung betreiberübergreifender Konzepte (gemeinsam genutzte Infrastrukturen; wie z.B. Lager, Flotten, Sicherheitsmittel etc.) ein erhebliches Optimierungspotenzial für alle beteiligten Akteure. Hier können die entwickelten Methoden einen wertvollen Beitrag zur Planung und Umsetzung leisten. Parallel zur Projektentwicklung eines Offshore Windparks erfolgt von Beginn an die Entwicklung des Betriebskonzeptes in verschiedenen Phasen (Abbildung 37). Einerseits liefern die Lebensphasen von der Planung bis zum Bau und Errichtung die notwendigen Voraussetzungen für die Gestaltung und Umsetzung der Betriebsprozesse. Andererseits können Erfahrungen und Wissen der Betriebsphase selbst einen wichtigen Beitrag zur Betriebskonzeptentwicklung neuer OWP-Projekte liefern. So wird die Entwicklung des Betriebskonzeptes mit einem höheren Wissensniveau in den verschiedenen Phasen begonnen und abgeschlossen. Die Betriebskonzeptentwicklung erfolgt effektiver. Fehler, die Verzögerungen und Ressourcenmehraufwände im laufenden Betrieb bedingen, werden frühzeitig mit geringen Aufwendungen behandelt. Der Betrieb kann früher in einen stabilen und effektiven Betrieb übergehen. 113 Die Anwendung der entwickelten Methoden unterstützt den Transfer von Erfahrungen, Wissen und Fakten, indem dieses einerseits strukturiert aufbereitet wird. Andererseits können Empfehlungen zur Durchführung und Gestaltung der Prozesse in Anforderungen für die Konstruktion der OWP-Anlagen und das Betriebskonzept f und in die frühen Lebensphasen des OWP zurückgegeben werden. es ien ed g zial strate . n e pot ltungs en (z.B s g n t , eru andha ), Kos hkeit ess t e ic e erb gl. Ins ervall chaftl s V gen ezo seitige , und s bezü onsint Wirts urcen b s n ) n e i , n 2 t o t o k i k e . i p i s k t s t ß s B k Ri onze nspe ogis n Re tru en (z. t. Grö Ps I k L a n . s , ko ation logis g OW W) en) gen rieb KP u Bet .B. W ellung derun rm ing, klun /US (z ckst nfor Info tland ntwic WEA A o Rü B a eitere ten (O W onen p Kom Allgemeine Betriebsanforderungen Tra Konstruktionsspezif. Detaillierung nsfe r von Erfa hru nge n nelle ttst ent i n Sch nagem ma it AN m Organisationsspezif. Detaillierung ,W isse n, F akt e Ergebnisse im GOWOG n Betriebskonzept anwenden + verbessern Erfah ru Groß ngen und komp Kenn tn on Mana geme ententau isse für nt de s r Gro ch und ßlogis tik Betriebskonzept liefer t Hin w in de eise auf Festle P r Bet gen d riebs rozesse logist phase e ische r Sich s Instandh und k t unter Be altungsko r n limat ische ücksichtig zepts aus n Beg u eben ng von Ko heite sten n Grundlagen für Prozesserhebung für gen se n u s etz oze uss bspr a r Vo etrie B Abbildung 37: Verknüpfung der Betriebskonzeptentwicklung und dem laufenden Betrieb Die Anwendung des GOWOG ermöglicht den Vergleich verschiedener Prozesskonzepte, woraus Aussagen hinsichtlich der Leistung und des allgemeinen Prozessrisikos im Sinne einer Verzögerung und Prozessmehrkosten abgeleitet werden können. Darauf aufbauend sind Optimierungen der Prozesse auf Aktivitäten- und Parameterebene möglich. Es liefert jedoch keine direkte adaptive Entscheidungsunterstützung für die strategische oder operative Betriebsführung unter sich ständig ändernden Rahmenbedingungen. Hier setzt das Forschungsprojekt KrOW! – Kosten- und Risikogesteuerter Betrieb von Offshore Windparks an. Es wird gemeinsam von der Hochschule Bremen, der Universität Hamburg, der Ingenieurgesellschaft für Zuverlässigkeit und Prozessmodellierung IZP Dresden mbH, der BTC Business Technology Consulting AG und der EWE Erneuerbare Energien AG durchgeführt. In dem Projekt werden Werkzeuge zur Betriebsführung von Offshore Windparks entwickelt. Ziel ist es, Entscheidungen auf strategischer und operativer Betriebsebene mit Prognosen zu Kosten und Risiken zu unterstützen. Eine Einbindung von Qualitäts- und Umweltmanagementsystemen ist vorgesehen. Zudem wird ein 114 Trainingswerkzeug entwickelt, welches das dynamische Verhalten ausgewählter Betriebsprozesse abbildet und zur Aus- und Weiterbildung genutzt werden kann. 115 Literatur 4COffshore: http://www.4coffshore.com/windfarms/windfarms.aspx?windfarmid=DE02, letzter Zugriff: 12.2.2015 Albers,A., Gerdes,G., Rehfeldt,K. (2002): Windparkoptimierung und Kostenreduktion durch Professionelle Betriebsführung , DEWEK 2002, http://www.windguard.de/_Resources/Persistent/b9f32b191960afecb09e43bb911be72d73e3819e/P aper-WindGuard-DEWEK2002-Technischer-Betrieb-02-fertig.pdf, Zugriff: 4.6.2015 AREVA (2012): Instandhaltungskonzepte für AREVA Offshore WEA, T. 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V VDE V 0109-1: Instandhaltung von Anlagen und Betriebsmitteln in elektrischen Versorgungsnetzen Teil 1: Systemaspekte und Verfahren, Ausgabe 2008-07 VDI 2888: Zustandsorientierte Instandhaltung, Ausgabe 1999-12 Bildnachweise für Abbildung 9: Das Leistungssystem Offshore Windpark Transportunternehmer www.hansebube.de Marine Warranty Surveyor www.hna.de Nachunternehmer www.betrieb-und-lager.de Hersteller www.welt.de Versicherung www.firma-adresse.com Banken www.tarife.net Betreiber www.inwerk-werkstatt.de Übertragungsnetzbetreiber www.kabel-licht.de Zoll www.main-netz.de Bundespolizei www.celleheute.de CMS-Analyse www.bkvibro.de windprognose www.flugplatz-beilrode.de Zertifizierer/Gutachter www.conrad.de Logistik-dienstleister www.thelogisticsstore.com Wetterdienst www.wordpress.de Verkehrszentrale www.schiffbilder.de 119 Notfallmanagement www.docvadis.de Operation platform www.shjv.eu Offshore servicevessel www.hochtief.de Lotse www.feflektion.info Seehafen www.wikipedia.de/hamburg-hafen-containerterminal Transportschiff www.LM-illustration.dk Personnel Transfer Vessel www.fleetmon.com Jack-upbarge www.hochtief.de Divesupportvessel www.marineinsight.com Hilfsschiff www.fleetmon.com Helikopter www.friking.de Flugplatz www.bilder.bild.de Betriebsgesellschaft www.bildarchiv.alpha-ventus.de Service station www.gabelstapler-verkauf-hamburg.de Personaldienstleister www.bildarchiv.alpha-ventus.de Schulungsinstitution www.marketingfoxportal.ch Hilfs-/Betriebsstoffe & Ersatzteile www.husumwindenergy.com Abfallbeförderer www.turbosquid.com 120 Anhang 121 Anhang 1: Projektphasen eines Offshore Windparks A1.1 Planung Die Projektphase „Planung“ setzt sich gemäß Abbildung 38 aus verschiedenen aufeinander aufbauenden und sich teilweise überlappenden Prozessen zusammen. Abbildung 38: Aufbau Projektphase "Planung" Bei der Vorplanung findet die Wahl eines geeigneten Standorts statt. Dabei wird analysiert wieviel Fläche verfügbar, wie der voraussichtliche Energieertrag (Windstatistiken) und wie gut die Netzanbindung ausgebaut ist bzw. werden muss. Weiterhin ist die Nähe geeigneter Seehäfen für die Bau- und die Betriebsphase von Bedeutung. Am Ende der Vorplanung wird die Anzahl und Leistung der geplanten Anlagen festgelegt. [WAB 2014] Die Detailklärung für den Standort unterteilt sich in die Beschaffung der Baugrundurkunde und der Umweltverträglichkeitsprüfung. Für die Baugrundurkunde müssen geophysikalische Untersuchungen sowie geotechnische Erkundungen vor Ort durchgeführt werden. Sie wird durch das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) erteilt. Bei der Umweltverträglichkeitsprüfung werden Belastungsrisiken und Schutzgüter untersucht sowie das Landschaftsbild dargestellt. [BSH 2014] Bei der Zertifizierung des Standorts kommt es zu einer Standortbewertung bzw. Site Assessment. Dabei werden die Umgebungsbedingungen untersucht sowie Wind-, Wetter-, Eis- und Bodendaten geprüft. Weiterhin kommt es zur Prüfung des Konzeptes für die Baugrundurkunde und des Standorts- und Aufstellmusters. [BSH 2014] Bei der Entwurfsplanung wird ein Vorentwurf des gesamten OWP erstellt. Dabei wird jeweils standortabhängig festgelegt welche Offshore-Windenergieanlagen, Umspannstationen, Trag- und Gründungsstrukturen sowie Seekabel für die Innerparkverkabelung verwendet werden sollen (Stand der Technik). Weiterhin wird das Betriebskonzept festgelegt. Hier werden u.a. Instandhaltungsstrategien, Logistik- und Wartungskonzepte definiert. [BSH 2014] 122 In der Ausschreibungsphase wird die Vergabe durch die Zusammenstellung und Auswertung der Ausschreibungsunterlagen vorbereitet. [BSH 2014] A1.2 Entwicklung und Konstruktion Die Projektphase der Entwicklung und Konstruktion setzt sich aus verschiedenen aufeinander aufbauenden und sich teilweise überlappenden Prozessen zusammen (Abbildung 39). Abbildung 39: Aufbau der Projektphase "Entwicklung und Konstruktion" In der Ausführungsplanung kommt es zur Detailberechnung. Es werden das Lastenheft sowie Ausführungsunterlagen erstellt. Weiterhin erfolgen die Betriebs- und Instandhaltungsplanung sowie die Konzeptionierung für die Errichtung, Logistik und den Rückbau. [in Anlehnung an HOAI 2013] Bei der Zertifizierung erfolgt eine standortspezifische Konstruktionsbewertung bzw. ein Site Specific Design Assessment. Dabei werden Lasten und Tragstrukturen geprüft sowie Einzelnachweise, wie z.B. Anschlussbereiche angegeben. Außerdem erfolgt der grundlegende Anlagen- und Windparkentwurf (Design Basic). [BSH 2014] Für die Finanzierungsplanung werden Berechnungen des Investitionsvolumens und der Renditen getätigt. Weiterhin werden Kreditvergaben, EEG-Vergütungen (z.B. Stauchungsmodell) sowie Versicherungen geprüft und mit einbezogen. A1.3 Produktion Die Projektphase der Produktion ist in Abbildung 40 dargestellt. Abbildung 40: Aufbau der Projektphase "Produktion" 123 Die Produktion der Gewerke beginnt mit der Fertigung durch den Zulieferer, bei welcher die Komponenten und/oder Module gefertigt werden und der Warenausgang geprüft wird. Daraufhin erfolgt der Transport zum Hersteller. Dort kommt es dann zur Montage. Hier wird zuerst der Wareneingang geprüft. Dann werden die Gewerke montiert. Bei der Montage läuft stets parallel die Qualitätssicherung. Nachdem die Gewerke montiert wurden erfolgt der innerbetriebliche Transport und die Konservierung bzw. (Transport)Verpackung. Der nächste Schritt ist die (Zwischen-)Lagerung. Hier werden die Kommissionierung der Gewerke kommissioniert und zuletzt zum Hafen transportiert. Dieser kann sowohl land- als auch seeseitig durchgeführt werden. Dafür müssen Fahrzeuge gemietet oder gechartert und die Kran- und Transporttechnik ausgewählt werden. Bei der Typ-Zertifizierung der Windenergieanlage finden Designbeurteilung, Qualitätsmanagement, integrierte Produktentwicklung sowie Prototyptests statt. Weiterhin wird eine Fertigungsüberwachung durchgeführt, bei der folgende Aspekte kontrolliert werden: Stahlbau; Schweißtechnik; Korrosionsschutz; Wichtige Einzelkomponenten der OWEA; Gondelmontage. Weiterhin werden Materialzertifikate gesichtet, Fertigungsprozesse inspiziert, die fertigen Bauteile endkontrolliert sowie die sonstigen Qualitätsaufzeichnungen geprüft. Abschließend erfolgt die Warenausgangskontrolle. [Nath 2008] A1.4 Bau und Errichtung Die Projektphase „Bau und Errichtung“ setzt sich aus verschiedenen aufeinander aufbauenden und sich teilweise überlappenden Prozessen zusammen (Abbildung 41). Abbildung 41: Aufbau der Projektphase "Bau und Errichtung" 124 Im Rahmen der Hafenlogistik kommt es während der (Zwischen-)Lagerung zur Kommissionierung der Gewerke und daraufhin zur Vormontage bestehender Gewerke (z.B. Rotorstern). Für den Offshore-Transport muss das Transportkonzept festgelegt sowie die Gewerke umgeschlagen werden. Dafür müssen jeweils Fahrzeuge gemietet oder gechartert sowie die Kran- und Transporttechnik gewählt werden. Die Errichtungsphase unterteilt sich in Bauleitung und -Betrieb. Im Baubetrieb erfolgen die Baustellensicherung sowie die Errichtung der OWEA. Bei der Zertifizierung von Bau und Errichtung, Transport, Installation der Anlagen und Inbetriebnahme werden folgende Arbeitsschritte im Detail überwacht: Verladung und Verzurrung zum Seetransport; Einhaltung der Wetterbedingungen zum Seetransport; Überwachung der zertifizierten Produkte; Montage der Tragstruktur inklusive Hebearbeiten; Montage der Maschinen und Rotorblätter. In der Inbetriebnahme erfolgen der Probebetrieb sowie der Antrag auf Betriebserlaubnis. Für die Projektzertifizierung wird ein periodisches Monitoring durchgeführt, bei welchem die Aufrechterhaltung der Zertifikatgültigkeit geprüft und Sichtprüfungen durch technische Fachkräfte durchgeführt werden. [Nath 2008] A1.5 Betrieb Gemäß DIN 32541 umfasst die Betriebsphase die „Gesamtheit aller Tätigkeiten, die an Maschinen und vergleichbaren technischen Arbeitsmitteln von der Übernahme bis zur Ausmusterung ausgeübt werden“ [DIN 32541]. Die Projektphase „Betrieb“ setzt sich aus verschiedenen aufeinander aufbauenden und sich teilweise überlappenden Prozessen zusammen (Abbildung 42). In Kapitel 2.2 wird auf die Thematik Betrieb und Instandhaltung detailliert eingegangen. 125 Abbildung 42: Aufbau der Projektphase "Betrieb" A1.6 Repowering, Rückbau und Entsorgung Am Ende der Betriebsphase eines Offshore Windparks müssen Entscheidungen hinsichtlich der weiteren Verwendung des Offshore Windparks getroffen werden. Je nach technischem Zustand der Anlagen und der Wirtschaftlichkeit kann über einen Weiterbetrieb, eine Stilllegung mit oder ohne Weiterverkauf und mit oder ohne anschließendem Repowering entschieden werden. In Abhängigkeit von dem technischen Zustand, der bisherigen Lasten und der bisherigen Wirtschaftlichkeit kann eine Verlängerung der Betriebsphase angestrebt werden. Bei einem Repowering werden die bestehenden Anlagen durch leistungsfähigere Turbinen ersetzt. Die Aufstellung der neuen Anlagen kann am gleichen Standort oder an einem anderen Standort gemäß der gültigen Gesetzeslage erfolgen. Sowohl beim Repowering als auch der Stilllegung des OWP müssen die Anlagen ordnungsgemäß zurückgebaut, ggf. zur Weiter- oder Wiederverwendung aufbereitet und entsorgt werden. 126 Anhang 2: Beschreibung zur Ebenen- und Begriffsdefinition Für die gesamte Ebenen- und Begriffsdefinition gilt, dass der Prozessbegriff aufgrund seiner begrifflichen Unschärfe sowie zu Unterscheidungszwecken stets mit einem Zuwort genau charakterisiert wird. Führungsprozesse Über alle Ebenen hinweg verlaufen Führungsprozesse, welche das Zusammenspiel der Prozesse zwischen und in den Gliederungsebenen steuern. Sie koordinieren die unten aufgeführten Ausführungs- und Unterstützungsprozessen, so dass die definierte Prozess- bzw. Ergebnisqualität erreicht wird. Zu den Führungsprozessen zählen z.B. Planungs- und Strategieprozesse, Personalführung, Controlling, Qualitätsmanagement, Schulung, Budgetplanung usw. Führungsprozesse geben die äußeren Rahmenbedingungen, z.B. durch eine festgelegte Instandhaltungsstrategie vor, werden aber aufgrund ihrer übergeordneten Rolle nicht in die Modelle mit eingebunden. Unterstützungsprozesse Unterstützungsprozesse laufen ebenfalls als ebenenübergreifende Prozesse ab, sie sorgen für die Bereitstellung aller benötigten Ressourcen um einen reibungslosen Ablauf der Ausführungs- und Führungsprozesse zu gewährleisten. Zu diesen zählen bspw. die Personalbereitstellung, das Finanzmanagement, die Investitionsentwicklung, die F&E-Abläufe usw. Ebene 1 – (Projekt-)Phasen In dieser obersten Ebene erfolgt die Darstellung der OWP-Lebensphasen. Diese Phasen gleichen dem klassischen Ablauf des produzierenden Gewerbes, von der Produktentwicklung über die Nutzung bis zur Verwertung. Die Namensgebung (Projekt-)Phasen entstammt aus der Einmaligkeit eines jeden OWP mit definiertem Projektstart, -ziel und -ende. Die in den einzelnen Spalten/Ebenen fett gedruckten Begriffe folgen einem Beispielprozess. Ebene 2 – Cluster- UND Ausführungsprozesse Clusterprozesse: Die zweite Ebene umfasst die Clusterprozesse, welche sich wiederum aus den zuvor beschriebenen Unterstützungs- und Führungsprozessen sowie den nachfolgend aufgeführten Ausführungsprozesse zusammensetzen. 127 Ausführungsprozesse: Entsprechend der Zielrichtung von SystOp Offshore Wind liegt der Fokus auf den nach DIN 13306 und 31051 definierten Begrifflichkeiten, darunter insbesondere auf der Instandhaltung. Es ist festzuhalten, dass die Ausführungsprozesse aus den zum Betrieb vorgelagerten (Projekt-)Phasen viele Rückkopplungen und Loops beinhalten. Dabei wird u. a. deutlich, dass die Reihenfolge der Ausführungsprozesse nicht mit einem zeitlich-logischen Verlauf gleichzusetzen ist. Die einzelnen Ausführungsprozesse sind innerhalb der zugehörigen Phase miteinander verbunden und voneinander abhängig. Es müssen nicht zwingend alle Ausführungsprozesse innerhalb dieser Phase vorkommen. Ebene 3 – Hauptprozesse Hauptprozesse weisen ein annährend gleiches Prozessprofil auf. Sie verstehen sich in SystOp Offshore Wind als wiederkehrende bzw. standardisierte Prozesse, ihre Durchführung erfolgt in regelmäßigen Abständen wobei eine zeitliche Unterbrechung dieser erlaubt ist. Eine zeitlich-logische Abfolge ist nicht gegeben. Ebene 4 – Teilprozesse Teilprozesse sind untereinander eng miteinander verknüpft, sie stehen in unmittelbaren Folgebeziehungen zueinander wodurch sie in enger zeitlich-logischer Abfolge ablaufen. Ebene 5 – Elementarprozesse (mit Aktivitäten) Im Rahmen der Prozessmodellierung in BPMN 2.0 (mithilfe des Programmes „IYOPRO“) entspricht die grafische Darstellung in Ebene fünf dem Ansatz einer Modelldatei mit mehreren organisatorischen Einheiten (im Fachjargon „Pools“ genannt), die die unterschiedlichen Prozesse voneinander trennt. Neben der Darstellung der zusammenfassenden Beschreibungen der Abläufe innerhalb der Pools sowie der einzelnen Aktivitäten oder Unterprozesse in einer zeitlich-kausalen Abfolge erfolgt eine Unterteilung in primäre und sekundäre Prozessschritte. Durch Unterteilung dieser Ebene fünf in primäre sowie sekundäre Prozessschritte können die Prozessverantwortlichen klar hervorgehoben werden. Der primäre Prozessschritt beschreibt den führenden Prozessschritt, welcher zum Erreichen des Teilprozessziels unabdingbar ist und somit von strategisch hoher Bedeutung ist. Der für diesen Schritt zuständige Akteur ist innerhalb dieses Teilprozesses der Prozessverantwortliche. Entsprechend der Ausrichtung von SystOp Offshore Wind obliegt die Prozessverantwortlichkeit oftmals bei der Betriebsgesellschaft. Aus Sicht der BPMN 2.0 beginnt der primäre Prozessschritt mit einem untypisierten Start-Ereignis. 128 Die sekundären Prozessschritte sichern die Funktionalität des primären Prozessschrittes, sie unterstützen diesen primären Schritt. Ihr Startereignis ist i.d.R. an den Verlauf des primären Prozessschrittes gebunden und wird in den Modellen meist durch ein Nachrichten-Start-Ereignis angestoßen. Die Anzahl der sekundären Prozessschritte die mit dem primären Prozessschritt in Verbindung stehen ist nicht limitiert. Die Aktivitäten sind über sogenannte Kanten miteinander verbunden. Diese unterteilen sich in Interaktionskanten, welche zwischen den Prozessschritten und den Sequenzkanten, die innerhalb der jeweiligen Prozessschritte fließen. Die Kanten können eine Vielzahl an Flussarten darstellen, folgende Flussarten werden in SystOp Offshore Wind betrachtet: Personal-, Material- und Abfallströme sowie Finanzoder Informationsflüsse. Ebene 6 - … Sollte sich herausstellen, dass eine bestimmte Tätigkeit in der fünften Ebene nicht hinreichend durch eine einzelne Aktivität beschrieben werden kann, können Unterprozesse gebildet werden. Die Aktivitäten dieser Unterprozesse befinden sich jeweils eine Ebene tiefer. Da die Anzahl der Unterprozesse nicht vorgegeben ist, stellt Ebene 6 lediglich eine rekursive Wiederholung der Ebene 5 zur Visualisierung von Prozesshierarchien sowie eine höhere Detaillierungstiefe bei der Modellierung dar. Dementsprechend sind auch mehr als sechs Ebenen möglich. 129 Anhang 3: Überblick über die in den einzelnen Teilprozessen durchzuführenden Maßnahmen bezogen auf die Instandhaltungsprozesse Inspektion, Wartung, Instandsetzung und Verbesserung Teilprozess Ermittlung des Arbeitsbedarfs Einsatzplanung Vorbereitung Durchführung Nachbereitung Inspektionsmaßnahmen • Ist-Zustandserfassung auf Basis der Daten- und Informationslage über die Anlage • Bereitstellung aller notwendigen Informationen und Feststellung der erforderlichen Hilfsmittel, um die Durchführung der Instandhaltungsaufgaben zu ermöglichen • Beschreibung der Arbeitsausführung, der erforderlichen Genehmigungen, der Ersatzteile, des Qualifikationsgrads des Instandhaltungspersonals, des Werkzeugs usw. beinhalten. [DIN EN 13306:2010]; [DIN 31051:2003-06] • Kalkulation, Terminplanung, Abstimmung, Bereitstellung von Personal, Betriebsmitteln und Material, Erstellung von Arbeitsplänen • ggf. Beschaffung der notwendigen Komponente, Ersatzteile und Betriebsmittel • „Erstellen eines Plans zur Feststellung des Istzustandes, der auf die spezifischen Belange des jeweiligen Betriebes oder der Betrachtungseinheit abgestellt ist und hierfür verbindlich gilt. Dieser Plan soll u.a. Angaben über Ort, Termin, Methode, Gerät, Maßnahmen und zu beachtende Merkmalswerte enthalten.“ [DIN 31051:2003-06] • Abwicklung von Vorwegmaßnahmen wie Arbeitsplatzausrüstung, Schutz- und Sicherheitseinrichtungen usw. • Überprüfung der Vorbereitung und der Vorwegmaßnahmen einschließlich der Freigabe zur Durchführung • Begehung: Ziel, durch Inaugenscheinnahme den von außen erkennbaren Zustand zu überprüfen • Sichtkontrolle: zusätzliche Kontrolle des Zustands der Betriebsmittel durch Begutachtung (mit den menschlichen Sinnesorganen) und durch Aufzeichnen von einfachen Zustandsgrößen, offensichtliche Funktionsmängel werden dokumentiert • Funktionskontrolle: Bestätigung, dass ein Instandhaltungsobjekt imstande ist, die geforderte Funktion zu erfüllen • Zustandsermittlung: spezifische Beurteilung des Ist-Zustandes der betrachteten Betriebsmittel nach objektivierbaren Kriterien ab • „Welche diagnostischen Indikatoren zur Zustandsermittlung herangezogen werden können, lässt sich aus den Betriebserfahrungen, d.h. aus der Analyse der Fehlerschwerpunkte und Fehlerursachen ableiten. Durch die Zustandsermittlung von Betriebsmitteln im Rahmen der planmäßigen Inspektion ist sichergestellt, dass auftretende Mängel an Komponenten erkannt und behoben werden können.“ [DIN V VDE V 0109-1:2008-07] • Vorlage des Ergebnisses der Ist-Zustandsfeststellung • Auswertung der Ergebnisse zur Beurteilung des Istzustandes • Fehleranalyse • Planung im Sinne des Aufzeigens und Bewertens alternativer Lösungen unter Berücksichtigung betrieblicher und außerbetrieblicher Forderungen • Entscheidung für eine Lösung/ Ableitung weiterer Instandhaltungsmaßnahmen (Instandsetzung, Verbesserung oder andere Maßnahmen) • Rückmeldung [DIN 31051:2003-06]; [DIN V VDE V 0109] 130 Teilprozess Ermittlung des Arbeitsbedarfs Einsatzplanung Vorbereitung Durchführung Nachbereitung Wartungsmaßnahmen • Wartungshandbücher der Hersteller • Bereitstellung aller notwendigen Informationen und Feststellung der erforderlichen Hilfsmittel, um die Durchführung der Instandhaltungsaufgaben zu ermöglichen • Beschreibung der Arbeitsausführung, der erforderlichen Genehmigungen, der Ersatzteile, des Qualifikationsgrads des Instandhaltungspersonals, des Werkzeugs usw. beinhalten. [DIN EN 13306:2010]; [DIN 31051:2003-06] • Kalkulation, Terminplanung, Abstimmung, Bereitstellung von Personal, Betriebsmitteln und Material, Erstellung von Arbeitsplänen • ggf. Beschaffung der notwendigen Komponente, Ersatzteile und Betriebsmittel • „Erstellen eines Plans, der auf die spezifischen Belange des jeweiligen Betriebes oder der Betrachtungseinheit abgestellt ist und hierfür verbindlich gilt. Dieser Plan soll u.a. Angaben über Ort, Termin, Methode, Gerät, Maßnahmen und zu beachtende Merkmalswerte enthalten.“ [DIN 31051:2003-06] • Abwicklung von Vorwegmaßnahmen wie Arbeitsplatzausrüstung, Schutz- und Sicherheitseinrichtungen usw. • Überprüfung der Vorbereitung und der Vorwegmaßnahmen einschließlich der Freigabe zur Durchführung • „Nachstellen, Justieren, funktionserhaltendes Reinigen, Konservieren, Schmieren, Nachfüllen oder Ersetzen von Betriebsstoffen bzw. Verbrauchsmitteln, planmäßiges Austauschen von Verschleißteilen.“ [DIN V VDE V 0109] • Austausch von Betriebsmitteln • Behebung kleinerer Mängel etc. • Funktionsprüfung • Wartungen können auch in Form einer Fernwartung durchgeführt werden, dies erfolgt durch einen Fernzugriff durch technisches Personal ohne physischen Zugriff auf die Einheit, z.B. SCADA-System. [DIN V VDE V 0109] • Rückmeldung [DIN 31051:2003-06] 131 Teilprozess Ermittlung des Arbeitsbedarfs Einsatzplanung Vorbereitung Durchführung Nachbereitung Instandsetzungsmaßnahmen • Bereitstellung aller notwendigen Informationen und Feststellung der erforderlichen Hilfsmittel, um die Durchführung der Instandhaltungsaufgaben zu ermöglichen • Beschreibung der Arbeitsausführung, der erforderlichen Genehmigungen, der Ersatzteile, des Qualifikationsgrads des Instandhaltungspersonals, des Werkzeugs usw. beinhalten. [DIN EN 13306:2010]; [DIN 31051:2003-06] • Fehlererfassung innerhalb der Inspektion (Ist-Zustandsbewertung) • Fehlerortung [DIN EN 13306:2010] • Kalkulation, Terminplanung, Abstimmung, Bereitstellung von Personal, Betriebsmitteln und Material, Erstellung von Arbeitsplänen • ggf. Beschaffung der notwendigen Komponente, Ersatzteile und Betriebsmittel • „Erstellen eines Plans, der auf die spezifischen Belange des jeweiligen Betriebes oder der Betrachtungseinheit abgestellt ist und hierfür verbindlich gilt. Dieser Plan soll u.a. Angaben über Ort, Termin, Methode, Gerät, Maßnahmen und zu beachtende Merkmalswerte enthalten.“ [DIN 31051:2003-06] • Abwicklung von Vorwegmaßnahmen wie Arbeitsplatzausrüstung, Schutz- und Sicherheitseinrichtungen usw. • Überprüfung der Vorbereitung und der Vorwegmaßnahmen einschließlich der Freigabe zur Durchführung • Austausch defekter Komponenten bzw. Bauteile • Software-Wechsel • Funktionsprüfung und Abnahme • Fertigmeldung • Auswertung einschließlich Dokumentation, Kostenaufschreibung, Aufzeigen der Möglichkeit von Verbesserungen; • Rückmeldung [DIN 31051:2003-06] 132 Teilprozess Ermittlung des Arbeitsbedarfs Einsatzplanung Vorbereitung Durchführung Nachbereitung Verbesserungsmaßnahmen • auf Basis von Erfahrungen/Maßnahmendokumentation oder direkter Einleitung aufgrund der Ergebnisse der Inspektion, Wartung und/oder Instandsetzung • Bereitstellung aller notwendigen Informationen und Feststellung der erforderlichen Hilfsmittel, um die Durchführung der Instandhaltungsaufgaben zu ermöglichen • Beschreibung der Arbeitsausführung, der erforderlichen Genehmigungen, der Ersatzteile, des Qualifikationsgrads des Instandhaltungspersonals, des Werkzeugs usw. beinhalten. [DIN EN 13306:2010]; [DIN 31051:2003-06] • Fehlererfassung innerhalb der Inspektion (Ist-Zustandsbewertung) • Fehlerortung • [DIN EN 13306:2010] • Kalkulation, Terminplanung, Abstimmung, Bereitstellung von Personal, Betriebsmitteln und Material, Erstellung von Arbeitsplänen • ggf. Beschaffung der notwendigen Komponente, Ersatzteile und Betriebsmittel • „Erstellen eines Plans, der auf die spezifischen Belange des jeweiligen Betriebes oder der Betrachtungseinheit abgestellt ist und hierfür verbindlich gilt. Dieser Plan soll u.a. Angaben über Ort, Termin, Methode, Gerät, Maßnahmen und zu beachtende Merkmalswerte enthalten.“ [DIN 31051:2003-06] • Abwicklung von Vorwegmaßnahmen wie Arbeitsplatzausrüstung, Schutz- und Sicherheitseinrichtungen usw. • Überprüfung der Vorbereitung und der Vorwegmaßnahmen einschließlich der Freigabe zur Durchführung • Aufrüstung von Sicherheitssystemen • Einsetzen verbesserter Schrauben • Funktionsprüfung und Abnahme • Fertigmeldung • Auswertung einschließlich Dokumentation, Kostenaufschreibung • Rückmeldung [DIN 31051:2003-06] 133 Anhang 4: Beispiel eines Fragebogens zur Aufnahme von Prozessen und Parametern Hauptprozess: _____________________ 1. Allgemeine Fragen zu Prozessablauf 1.1 Wer ist beteiligt? (intern UND extern) 1.2 Wann beginnt der Prozess? Wodurch wird er ausgelöst? 1.3 Wann endet der Prozess? Womit wird er beendet? 1.4 Wann endet der Prozess? Womit wird er beendet? 1.5 Wann wird er abgebrochen? Warum wird er abgebrochen? Wie oft wird er abgebrochen? 1.6 Wodurch wird er abgebrochen? Mit welcher Häufigkeit tritt dies ein? Welche Folgen resultieren daraus? Abbruch wodurch? Häufigkeit Folgen 1.7 Mit welchen Problemen/ Risiken ist dieser Prozess verbunden? Welche könnten entstehen? Wie häufig treten diese auf? Mit welchen Kosten sind diese verbunden? Welche führen zu Abbruch? Problem/ Risiko Häufigkeit Kosten Führt zu einem Abbruch 2. Aktivitäten 2.1 Wo laufen die Aktivitäten ab? (Betriebsbüro, Seehafen etc. ) 2.2 Wer ist daran beteiligt? 134 Akteur Personenanzahl Qualifikation 2.3 Wie werden die Aktivitäten ausgeführt? (Mit welchen Mitteln (Software, Messgerät etc.)/ Fernsteuerung oder vor Ort?/ Heli oder Schiff favorisiert?) 2.4 Mit welcher Eintrittsbedingung startet die Aktivität? 2.5 Wie lange dauert die Aktivität? Mit welcher Häufigkeit läuft sie ab? (ständige Wiederholung innerhalb des Prozesses/ einmalig etc.) Aktivität Häufigkeit Dauer Dauer Normalablauf Ausnahmesituation 2.6 Wodurch wird sie abgebrochen? Mit welcher Häufigkeit tritt dies ein? Welche Folgen resultieren daraus? Abbruch wodurch? Häufigkeit Folgen 2.7 Mit welchen Problemen/ Risiken ist diese Aktivität verbunden? Welche könnten entstehen? Wie häufig treten diese auf? Mit welchen Kosten sind diese verbunden? Welche führen zu Abbruch? Problem / Risiko Häufigkeit Kosten Führt zu einem Abbruch 2.8 Welche Aktivitäten könnten verbessert werden? Wie? 2.9 Wieso wurde es bisher nicht anders gemacht? (Hindernisse, Rahmenbedingungen)? 2.10 Welche Interaktionen werden durch diese Aktivität ausgelöst? 135 3. Interaktionen zwischen den Akteuren 3.1 Wer ist daran beteiligt? Akteur führt empfängt aus Personen Qualifikation -anzahl 3.2 Wie werden die Interaktionen ausgeführt? (Mit welchen Mitteln (Software, Messgerät etc.)/ Heli oder Schiff favorisiert?) 3.3 Mit welcher Eintrittsbedingung startet die Interaktion? 3.4 Wie lange dauert die Interaktion? Mit welcher Häufigkeit läuft sie ab? (ständige Wiederholung innerhalb des Prozesses/ einmalig etc.) Interaktion Häufigkeit Dauer Dauer Normalablauf Ausnahmesituation 3.5 Wodurch wird sie abgebrochen? Mit welcher Häufigkeit tritt dies ein? Welche Folgen resultieren daraus? 3.6 Mit welchen Problemen/ Risiken ist diese Interaktion verbunden? Welche könnten entstehen? Wie häufig treten diese auf? Mit welchen Kosten sind diese verbunden? Welche führen zu Abbruch? Problem / Risiko Häufigkeit Kosten Führt zu einem Abbruch 3.7 Welche Interaktionen können verbessert werden? Wie? 3.8 Wieso wurde es bisher nicht anders gemacht? (Hindernisse, Rahmenbedingungen)? 4. Interaktion: Daten und Kommunikation 4.1 Wer muss wo welche Abfrage stellen? (automatisch oder manuell?/ Gemeinsame Datenpools?) 4.2 Welche Daten werden übermittelt? (Format?) 136 4.3 Wie sieht die Übermittlung der Daten aus? Wie sind sie aufbereitet? (Kompatibilität?) 4.4 Ist häufig bei automatisch übermittelten Daten manuell nachzuhaken bzw. noch fehlende Infos einzuholen? Zusätzlicher Zeitaufwand. Welche Daten oft z.B. unvollständig, unbrauchbar ? Zusätzlicher Zeitaufwand 5. Interaktion: Personal 5.1 Welche Personalflüsse laufen in Verbindung mit dieser Aktivität ab? 5.2 Welches Personal? (Art, Größe, Gewicht etc.) Wer? Akteurszugehörigkeit Anzahl Qualifikation 6. Interaktion: Material 6.1 Welche Materialflüsse laufen in Verbindung mit dieser Aktivität ab? 6.2 Welches Material? (Art, Größe, Gewicht etc.) Art Verpackung Abmessungen/ Größe Gewicht 7. Interaktion: Abfall 7.1 Mit welchem Abfall ist zu rechnen? (Art, Größe, Gewicht etc.) Art Abmessungen/ Größe Verpackung Gewicht 7.2 Wer klärt Termin der Abholung? (Gibt Entsorger Termine vor?) 137 8. Interaktion: Finanzen 8.1 Welche Finanzflüsse laufen zwischen beteiligten Akteuren ab? 8.2 Welcher Geldfluss ist mit den meisten Risiken verbunden? 8.3 Wann führt eine Unterbrechung des Finanzflusses zu einem Abbruch des Prozesses? 138 Anhang 5: Anmeldung des Warentransports beim Zoll 1. Beschreibung Der Zoll ist für die Überwachung des gesamten grenzüberschreitenden Warenverkehrs unabhängig von Werten, Herkunft und Ziel zuständig. Er prüft die Zulässigkeit der Ein- und Ausfuhr von Waren. Die deutsche AWZ unterliegt nicht dem deutschen Hoheitsrecht. Der Warenverkehr zwischen der EU und der deutschen AWZ muss damit zollrechtlich behandelt werden. Das anzuwendende Zollverfahren richtet sich nach den ein- bzw. auszuführenden Waren. Der Wirtschaftsbeteiligte sucht das für sich kosten- und organisatorisch günstigste Verfahren aus. Der Zoll darf kein Verfahren vorschreiben [Ovie 2007b]. Die aus EU-Staaten in die AWZ auszuführenden Waren werden als Gemeinschaftswaren bezeichnet. Waren, die aus der AWZ in EUStaaten eingeführt werden, werden als Nicht-Gemeinschaftsware behandelt und müssen zollrechtlich betrachtet werden, d.h. bei der Einfuhr verzollt werden. Abbildung 43 stellt die für den Betrieb eines Offshore-Windparks grundsätzlich anwendbaren Zollverfahren dar. Abbildung 43: Darstellung der beim OWP-Betrieb grundsätzlich anwendbaren Zoll-Verfahren 2. Ausfuhr von Waren in die AWZ Für Waren die von einem deutschen Hafen oder Flughafen in die deutsche AWZ ausgeführt werden ist die Ausfuhranmeldung gesetzlich vorgeschrieben. Es wird jedoch empfohlen auch Waren mit einem Wert von 139 unter 1000€ unter Angabe der Material- und Seriennummern zur eindeutigen Wiedererkennung vor dem Export beim Zoll anzumelden und somit die Nämlichkeit6 und einen problemlosen Reimport zu sichern. Waren, die ausgeführt werden und innerhalb von 3 Jahren wieder zurück in die EU eingeführt werden, können bei Einfuhr als Rückwaren abgefertigt werden und müssen gleichzeitig in das Zollverfahren Abfertigung zum freien Verkehr überführt werden. Sie müssen mit Lieferscheinen, Rechnungen, Ausfuhranmeldung und Beschreibung eindeutig identifizierbar sein. Statt der Ausfuhranmeldung können auch vom Zoll abgestempelte Warenrechnungen als Beweis der Ausfuhr verwendet werden. Ferner dürfen diese Waren im Ausland verwendet und bearbeitet werden, eine Verbesserung darf jedoch nicht stattfinden bzw. nur dann, wenn diese unvermeidlich ist. Dies trifft beim OWP beispielsweise auf Werkzeuge, Ersatzteile oder Baugruppen zu. Die Warenanmeldung erfolgt im Normalverfahren in 2 Stufen. 24 Stunden vor der Warenausfuhr muss bei der am Geschäftssitz des Ausführers gelegene Ausfuhrzollstelle die Zulässigkeit der Ausfuhr geprüft werden [Ovie 2007c]. Die Prüfung erfolgt hinsichtlich außenwirtschaftsrechtlicher Sanktionen gegen Unternehmen, Waren und Personen. Ist die Ausfuhranmeldung elektronisch erfolgt, wird diese zunächst systemseitig formal geprüft und ggf. direkt abgelehnt. Formal korrekte Ausfuhranmeldungen werden anschließend durch die Ausfuhrzollstelle geprüft. Beanstandungen werden direkt an den Ausführer zurückgemeldet. Die Ausfuhrzollstelle entscheidet über die Kontrolle der Waren. Die Ausfuhranmeldung bei der Ausfuhrzollstelle ist bis zu 150 Tage gültig. Innerhalb dieses Zeitraumes kann die Ware ausgeführt werden. Die Angabe der Ausganszollstelle ist erforderlich, aber nicht verpflichtend. Der jeweilige Bearbeitungsstatus der Warenanmeldung ist online einsehbar, wenn die Anmeldung online erfolgte. Die Anmeldung bei der Ausfuhrzollstelle endet mit dem Erhalt der Movement Reference Number (MRN). Gemäß den zollrechtlichen Vorschriften muss die Ware bei einer Kontrollanordnung der Ausfuhrzollstelle am Sitz des Ausführers (kostenlos) oder am Ort des Verpackens und Verladens (in Rechnungstellung von Kosten) vorgeführt werden, um die Übereinstimmung der Anmeldung mit den Waren zu prüfen. Anschließend erfolgt das Verbringen der Ware über eine an der Grenze gelegene Ausgangszollstelle, d.h. am Seehafen oder am zugelassenen Grenz-Flugplatz [Ovie 2007c]. Am Grenzhafen bzw. Grenzflugplatz erfolgt die Gestellung der Ware am Amtsplatz, d.h. die Ausgangszollstelle wird über die Ankunft der Ware informiert. Erfolgt die Gestellung der Ware am Versandort, muss die Anmeldung 2 Stunden vor Dienstschluss des Vortages eingereicht werden. Die Ausgangszollstelle prüft die Ausfuhranmeldung und meldet eine geplante Kontrolle dem Ausführer. Grundsätzlich behält sich der Zoll das Recht auf Kontrolle vor. Nach Ablauf einer von der Ausgangszollstelle vorgegebenen Frist, z.B. in Bremerhaven 2 Stunden, wird die Ware dem Ausführer automatisch überlassen. Geringfügige Beanstandungen, die bei der Überprüfung gemacht werden, führen zu einem Vermerk in der Ausfuhrzulassung. Schwerwiegende Beanstandungen führen zu 6 Nämlichkeitssicherung: Sicherung gegen Austausch oder der Veränderung von unter zollamtlicher Überwachung beförderten Waren [www.wikipedia.de] 140 einem Versagen der Ausfuhr. Die Ausgangszollstelle meldet der Ausfuhrzollstelle die Ordnungsmäßigkeit der Ausfuhranmeldung. Die Ausfuhrzollstelle übermittelt dem Ausführer die Ordnungsmäßigkeit mit dem Ausgangsvermerk, womit die Ausfuhr zollrechtlich abgeschlossen ist. Die Ware ist von der Ausfuhranmeldung bis zur abgeschlossenen Ausfuhr unter zollrechtlicher Überwachung. Je nach Sitz des Ausführers können Ausfuhr- und Ausgangszollstelle gleich sein. Wird die Zollanmeldung über einen „zugelassenen Ausführer“ durchgeführt, wird das Verfahren beschleunigt. Bei elektronischer Ausfuhranmeldung erfolgt die Vergabe der MRN automatisch, eine Einzelprüfung durch Beamte wird nur in Stichproben vorgenommen. Die Prüfung und Gestellung der Ware wird wie im Normalverfahren an der Ausgangszollstelle vorgenommen. Der zugelassene Ausführer muss dabei der Ausführer selbst sein. Eine Übertragung an einen Dienstleister, der den Status „zugelassener Ausführer“ hat, ist nicht erlaubt. 3. Einfuhr von Waren aus der AWZ Waren, die aus der deutschen AWZ in die EU eingeführt werden sollen sind als Nicht-Gemeinschaftsware zu betrachten und müssen beim Zoll grundsätzlich zollrechtlich angemeldet werden. Bis 14 Tage vor der tatsächlichen Einfuhr kann eine Anmeldung erfolgen, für die dann eine ATA-Arbeitsnummer zur vorherigen Prüfung vergeben wird (Vorgestellung). Aber erst mit Gestellung der Ware kann diese auch angemeldet werden und erhält die sogenannte ATC-Nummer. Die Gestellung der Ware kann an der Einfuhrzollstelle oder im Versandverfahren bei der Ausfuhrzollstelle am Ort erfolgen. Versandverfahren bedeutet, dass Waren zeitnah zwischen verschiedenen Orten befördert werden dürfen [Ovie 2007b]. Damit werden erst Einfuhrabgaben erhoben oder handelspolitische Maßnahmen ergriffen, wenn die Ware an ihrem Bestimmungsort ihre endgültige zollrechtliche Bestimmung erhält [Ovie 2007b]. Werden die Waren in einem Nicht-Freihafen entladen, so gilt die Kaikante als Amtsplatz. Handelt es sich um Nicht-Gemeinschaftswaren zur Wiederausfuhr, die in einer Freizone gelagert werden, so ist eine Gestellungsanzeige ausreichend. Diese Waren müssen innerhalb von 14 Tagen wieder ausgeführt werden. Geht die Lagerungszeit darüber hinaus ist eine summarische Anmeldung erforderlich, wonach die Waren unbegrenzt gelagert werden können. Weiterhin gibt es das Zolllagerverfahren. Zolllager können zur Lagerung von Waren unter festgelegten Voraussetzungen vom Wirtschaftsbeteiligten eingerichtet werden. Sie werden der Zollbehörde zugelassen und von ihr überwacht. [Ovie 2007b] Für die Einrichtung eines Zolllagers ist die wirtschaftliche Notwendigkeit nachzuweisen. Sollen die einzuführenden Waren in der EU in den freien Handel eingehen, so sind sie in den zollrechtlich freien Verkehr zu überführen. Erst im Anschluss können sie als Gemeinschaftsware am Güterumsatz und an der Preisbildung beteiligt werden [Ovie 2007b]. 141 Handelt es sich bei den aus der AWZ einzuführenden Waren um defekte Bauteile oder Verschleißteile so haben diese ebenfalls den Status der Nicht-Gemeinschaftsware. Sie können gemäß dem Verfahren der „aktiven Veredelung“ behandelt werden, wenn eine Reparatur und Wiederausfuhr geplant ist. Die Waren werden vorübergehend zur Reparatur in den Status der Gemeinschaftsware überführt und müssen nach max. 2 Jahren wieder ausgeführt werden, da sie sonst den Status der Gemeinschaftsware verlieren und verzollt werden müssen. Abfall, der vernichtet werden soll ist zollfrei. Hierzu gehören nicht nur verbrauchte Betriebsstoffe, sondern beispielsweise auch defekte Bauteile. Die Ware darf erst dem Wirtschaftsbeteiligten überlassen werden, wenn die Zölle bezahlt wurden. Um Verzögerungen zu vermeiden, können Aufschubkonten eingerichtet werden, über die die Zölle abgerechnet werden. Die Anmeldungspflicht gilt auch für Materialien, die nur zu Reparaturzwecken in den OWP gebracht wurden oder für ganze Anlagen oder Anlagenteile. Erfolgt keine Anmeldung der Waren nimmt der Zoll die Ware bis zu 45 Tage vorübergehend in Verwahrung. Werden in dieser Zeit die erforderlichen Unterlagen zur Einfuhr nicht beschafft, geht die Ware in den Besitz der BRD über und wird von ihr veräußert. Die Zölle orientieren sich am Wert der Ware selber. Pro Jahr und Windpark sind mehrere tausend Zollfälle zu erwarten. Der Zollsatz ist u.a. auf der Homepage der Europäischen Kommission unter folgendem Link einzusehen: http://ec.europa.eu/taxation_customs/dds2/taric/taric_consultation.jsp?Lang=de Der Zollsatz für windbetriebene Stromerzeugungsaggregate liegt bei 2,7 % (ohne Gewähr, auf Basis zugänglicher Unterlagen ermittelt). Verbindliche Tarifauskünfte erteilt das Hauptzollamt Hannover. 4. Anmeldeverfahren Um Waren für die Einfuhr anzumelden kann u.a. das IT‐Anmeldeverfahren Internet‐Zollanmeldung‐Einfuhr (IZA) und für die Ausfuhranmeldung Internet-Ausfuhranmeldung-Plus (IAA‐Plus) verwendet werden. Die Informationen, die bei den jeweiligen Anmeldeverfahren angegeben werden müssen, sind Tabelle 1 zu entnehmen. Dabei ist zu beachten, dass es sich bei den Angaben der IAA‐Plus um ein normales Ausfuhrverfahren handelt. [Zoll 2012]. Die Anmeldungen werden über das Automatisierte Tarif- und Lokale Zollabwicklungssystem (ATLAS) abgewickelt. Darauf aufbauende Softwaretools für die elektronische Erfassung sowie automatisierte Abfertigung und Überwachung des grenzüberschreitenden Warenverkehrs gemäß Art. 4a der Zollkodex-Durchführungsverordnung sind z.B. ZODIAK oder DAKESY. ATLAS wird vom Bundesministerium der Finanzen (BMF) gestellt. [BMF 2011] 142 Der Zeitaufwand für die Anmeldung schwankt zwischen 5 Minuten und einem ganzen Tag. Dies ist abhängig von dem Material und der Anzahl der Waren sowie von der Dauer um alle relevanten Informationen zusammen zu stellen. Tabelle 11: Angaben bei der Internet‐Zollanmeldung (IZA) und einer Ausfuhranmeldung mit Internet‐ Ausfuhranmeldung‐Plus (IAA‐Plus) Internet-Zollanmeldung (IZA) Internet-Ausfuhr-Anmeldung-Plus (IZA-Plus) [BMF 2011] [Zoll 2012] Allgemeine Angaben Anmeldung: • Anmeldung zwischen wem der Warenverkehr erfolgt • EORI Nummer • Anmeldeart • Niederlassungsnummer • Bearbeitende Dienststelle • Typ des Zertifikats • Bezugsnummer • Softwarezertifikat • Art des Geschäfts • Statistikstatus Kopfseite1: • Zahlungsart • Art der Ausfuhr, • Ort • Art der Anmeldung • Datum der Anmeldung • Name des Anmelders/Vertreters Kopfseite 2: • Stellung der Firma • Bestimmungsland • Telefonnummer • Ausfuhrland • Ausfuhrszollstelle • Ausgangszollstelle Adressdaten • Versender/Ausführer, Empfänger, Anmelder • Abgabe der eAM bei besondere Umstände • EORI-Nummer • Beförderungskosten (Zahlungsweise) • Name, Vorname bzw. Firma • Gesamt-Rohmasse (kg) • Straße u. Hausnummer • Bezugsnummer • Ortsteil • Kennung der Sendung • Postleitzahl, Ort • Registriernummer (Fremdsystem) • Nationalitätskennzeichen • Zugelassener Ausführer • Versender/Ausführer • Ladeort (Adresse) • Identifikation ob Versender/Ausführer Empfänger, • Auswahl: Anmelder ist Ausführer oder Subunternehmen beauftragt Anmelder, Vertreter oder Erwerber ist • Ansprechpartner (Name, Stellung, Telefon, Fax, • Empfänger • Vorsteuerabzugsberechtigt • Niederlassungsnummer • Adresskonstellation • Anmelder • Empfänger und Endverwender (TIN, Name, Straße, • Niederlassungsnummer Email) PLZ, Ort, Land) 143 Internet-Zollanmeldung (IZA) Internet-Ausfuhr-Anmeldung-Plus (IZA-Plus) [BMF 2011] [Zoll 2012] • Art der Vertretung • Erwerber anderer Mitgliedstaaten • Grenzüberschreitendes aktives Beförderungsmittel, Staatszugehörigkeit, Kennzeichen Lieferdaten • Verkehrsmittel (Inland, Grenze) • Beförderungsroute • Versendungs-/Ausfuhrland • Lieferbedingungen (Incoterm-Code) • Bestimmungslandcode • Geschäftsvorgang/Rechnung (Art des Geschäfts, • Bestimmungsbundesland Rechnungsbetrag, Währung) Lieferdaten Positionsseite: • Sitz des Einführers • Kennzeichen des • Beförderungsmittels bei • Container • Lieferbedingungen • Schlüssel • Art Statistik (Statistischer Wert (€), Menge in bes. Verfahren (angemeldetes vorangegangenes Lieferbedingungen • Sendung (Gefahrgutnummer, Kennung der Sendung, Maßeinheit, Ursprungsbundesland) • Lieferort Warennummer, Beförderungskosten (Zahlungsweise)) • • (Warenbezeichnung, Rohmasse (kg), Eigenmasse (kg)) der Ankunft Ware Verfahren, Verfahren, evtl. Verfahren, Registrierungsnummer Fremdsystem) • Packstücke, Art, Anzahl, Zeichen/Nummer Beförderungsmittels • Container, Nummer • Staatszugehörigkeit • Vorpapiere (Nr., Art, Referenz, Zusatz) • Verkehrszweig an der Grenze • Unterlagen (Nr., Typ) • Inländischer Verkehrszweig • Eingangszollstelle • Warenort • Summarische Anmeldung/Vorpapier • Summarische Anmeldedaten des weiteres grenzüberschreitenden aktiven Die praktische Umsetzung der zollrechtlichen Bestimmungen erfolgt in Abstimmung mit den zuständigen Zollämtern. Die beschriebenen Regelungen werden derzeit in der Branche und mit den zuständigen Institutionen diskutiert. Ein Arbeitskreis der Bundesfinanzdirektion Nord wurde eingerichtet. Ergebnisse sind dem Projekt nicht bekannt. 144 5. Begriffsdefinitionen zur Anmeldung des Warentransports Zugelassener Ausführer: „Ein Zugelassener Ausführer ist ein Ausführer, dem das zuständige Hauptzollamt bewilligt hat, Waren vereinfacht, d.h. ohne Gestellung bei der Ausfuhrzollstelle und ggf. unter Abgabe einer Ausfuhranmeldung, die zunächst nicht alle Angaben enthält, in das Ausfuhrverfahren zu überführen. Fehlende Angaben sind später mit einer ergänzenden Ausfuhranmeldung nachzureichen.“ [Quelle: http://www.zoll.de/DE/Unternehmen/Warenverkehr/Ausfuhr-in-einen-Nicht-EUStaat/Verfahren/Verfahrenserleichterungen/Zugelassener-Ausfuehrer/zugelassener-ausfuehrer.html] Zugelassener Wirtschaftbeteiligter: „Seit dem 1. Januar 2008 können Unternehmen, die in der Europäischen Union ansässig und am Zollgeschehen beteiligt sind, den Status des Zugelassenen Wirtschaftsbeteiligten (AEO) beantragen. Der Status berechtigt zu Vergünstigungen sicherheitsrelevanter Zollkontrollen und/oder Vereinfachungen gemäß den Zollvorschriften. Ziel ist die Absicherung der durchgängigen internationalen Lieferkette ("supply chain") vom Hersteller einer Ware bis zum Endverbraucher. Der Status des Zugelassenen Wirtschaftsbeteiligten ist in allen Mitgliedstaaten gültig und zeitlich nicht befristet. Der Status kann in drei Varianten erteilt werden: AEO-Zertifikat "Zollrechtliche Vereinfachungen" (AEO C) AEO-Zertifikat "Sicherheit" (AEO S) AEO-Zertifikat "Zollrechtliche Vereinfachungen/Sicherheit" (AEO F) Die Varianten unterscheiden sich hinsichtlich ihrer Bewilligungsvoraussetzungen und den damit verbundenen Vorteilen. Die gesetzlichen Bestimmungen zum Zugelassenen Wirtschaftsbeteiligten ergeben sich im Wesentlichen aus: Artikel 5a Zollkodex (ZK) Artikel 14a – 14x Zollkodex-Durchführungsverordnung (ZK-DVO)“ [Quelle: http://www.zoll.de/DE/Unternehmen/Warenverkehr/Einfuhr-aus-einem-Nicht-EUStaat/Verfahren/Verfahrenserleichterungen/AEO/aeo.html] 145 Bewilligungsvoraussetzungen sind unter der folgenden Adresse einsehbar: http://www.zoll.de/DE/Fachthemen/Zoelle/Zugelassener-WirtschaftsbeteiligterAEO/Bewilligungsvoraussetzungen/bewilligungsvoraussetzungen_node.html Die resultierenden Vorteile für einen zugelassenen Wirtschaftsprüfer sind unter der folgenden Adresse einsehbar: http://www.zoll.de/DE/Fachthemen/Zoelle/Zugelassener-Wirtschaftsbeteiligter- AEO/Vorteile/vorteile_node.html 6. Literatur zur Anmeldung des Warentransports beim Zoll Interviews mit Industriepartnern, Logistikunternehmen und Windenergieanlagenherstellern [BMF 2011] Internetzollanmeldung – ATLAS. Bonn: Bundesministerium der Finanzen. https://www.einfuhr.internetzollanmeldung.de/iza/form/display.do?%24context=1C60C26E4DDD6B77DE2 2 [Stand: 05.12.2012 bis 20.12.2012] [BFDN 2012] ATLAS Automatisiertes Tarif- und Lokales Zoll-Abwicklungs-System inkl. AES Automated Export System (IT-gestütztes Ausfuhrverfahren). Merkblatt für Teilnehmer zum ATLAS-Release 8.4/AES-Release 2.1, Hamburg: Bundesfinanzdirektion Nord. [EK 2007] Zugelassene Wirtschaftsbeteiligte („Authorised Economic Operator“ – AEO) Leitlinien. Brüssel: Europäische Kommission, Generaldirektion Steuern und Zollunion, Zollpolitik, Risikomanagement, Sicherheit und besondere Kontrollen. [Ovie 2007a] Das Europäische Zollrecht Teil 1: Zollbegriff, Zolltheorien, Rechtsgrundlagen, Zollkodex (Allgemeine Regeln), In: AW-Prax, August 2007, S. 343 - 348 [Ovie 2007b] Das Europäische Zollrecht Teil 2: Zollkodex (Verfahrensrecht), In: AW-Prax, September 2007, S. 385 - 390 [Ovie 2007c] Das Europäische Zollrecht Teil 3: Zollkodex (Verfahrensrecht – Fortsetzung), In: AW-Prax, Oktober 2007, S. 427 - 432 [Ovie 2007d] Das Europäische Zollrecht Teil 4: Zollkodex (Verfahrensrecht – Fortsetzung und Abgabenrecht), In: AW-Prax, November 2007, S. 471 - 478 [ZK 2007] Zollkodex (ZK) 01.01.2007 i.d.F. vom 12.10.1992. [Zoll 2012] Zoll – Grenzenloser Einsatz für Deutschland. Bundesministerium für Finanzen. Bonn. http://www.zoll.de/DE/Home/home_node.html. [Stand 19.09.2012]. 146 Anhang 6: Anmeldung von Personen bei der Bundespolizei beim Grenzübertritt in und aus der AWZ 1. Beschreibung Sobald Personen die AWZ von Deutschland aus betreten bzw. aus der AWZ nach Deutschland einreisen (betreten der 12-Seemeilenzone), gilt dies als Grenzübertritt. Dieser ist unter Berücksichtigung der Vorgaben des Schengener Grenzkodex (EU-Verordnungen 562/2006 und 610/2013) bei der Bundespolizei anzumelden. Der Schengener Grenzkodex ist ein Gemeinschaftskodex der EU für das Überschreiten der Grenzen durch Personen. Der Grenzkodex legt Sonderbestimmungen für die Kontrolle von Arbeitnehmern auf Offshore-Anlagen fest. Nach Artikel 18 und Anhang VII Nr. 8 der EU-Verordnung 610/2013 ist der Arbeitnehmer auf Offshore-Anlagen eine Person, die auf einer im Küstenmeer oder in einer ausschließlichen Wirtschaftszone der Mitgliedstaaten gelegenen Offshore-Anlage arbeitet und regelmäßig ohne Aufenthalt in dem Hoheitsgebiet eines Drittstaats auf dem See- oder Luftweg in das Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten zurückkehrt. Er wird keinen systematischen Kontrollen unterzogen. Die Häufigkeit von Kontrollen hängt von dem Risiko der illegalen Einwanderung ab. Der Grenzübertritt von Personen muss für alle Übertritte in und aus der Ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ) bei der Bundespolizei angemeldet werden. Bewegungen von Personen ausschließlich innerhalb der 12-Seemeilenzone erfolgen innerhalb des deutschen Staatsgebietes und gelten damit nicht als Grenzübertritte. Das Überschreiten der Außengrenzen darf nur an Grenzübergangsstellen und während der festgelegten Verkehrsstunden erfolgen. Für den Schiffsverkehr ist dies die Hafengrenzdienststelle des angelaufenen Seehafens und für den Flugverkehr der zugelassene Grenzübergangsflughafen. Bei einem nichtzugelassenen Grenzübergangsflughafen muss ein Antrag auf Grenzerlaubnis (§ 61 BPOLG) inkl. der vollständigen Angaben über die Passagiere und Besatzungsmitglieder gestellt werden. Hiervon betroffene Flughäfen sind beispielsweise Nordholz und Emden. Der Antrag auf Grenzübergangserlaubnis muss 24h vor Abflug/Ankunft bei der zuständigen Grenzdienststelle gestellt werden. Die Erlaubnis wird an den Antragsteller übermittelt. Ein- und Ausreisen ohne Erlaubnis sind nicht gestattet. Sind die Listen zum Zeitpunkt der erforderlichen Antragstellung nicht vollständig, muss eine telefonische Voranmeldung erfolgen. Die Einreisevoraussetzungen für Personen unterscheiden sich durch deren Staatsangehörigkeit. Grundsätzlich müssen alle Personen unabhängig ihrer Staatsangehörigkeit bei einem Grenzübertritt ein Grenzübertrittspapier (Personalausweis oder Reisepass, Führerschein ist nicht ausreichend) mitführen. Ist dies nicht der Fall, können von der Bundespolizei für deutsche Staatsangehörige Reiseausweise als Passersatz (Aufwand 5 min., bis 4 Wochen gültig, Kosten 8€) oder für Ausländer Notreiseausweise nach Maßgabe des § 13 AufenthV (Lichtbild erforderlich; Kosten 25€) ausgestellt werden. Vorausgesetzt wird dabei, dass die Identität glaubhaft gemacht werden kann. Verzögerungen der Ab- oder Einreise sind hier 147 nur in einem sehr geringen Maße zu erwarten. Für die Einreise und den Aufenthalt in das Gebiet der Schengener Vertragsstaaten benötigen Drittstaatsangehörige einen Pass, der mindestens für die Dauer des Aufenthalts und noch für mindestens 3 Monate nach Ende des Aufenthalts gültig ist. Verschiedene Drittstaatsangehörige sind visumpflichtig (vgl. www.auswaertiges-amt.de). Bei Tätigkeiten, die von der Person nur in der AWZ durchgeführt werden, reicht dann ein Visum für die Durchreise. Eine gültige Aufenthaltsgenehmigung eines Schengenstaates ist ebenfalls ausreichend. Ein deutscher Aufenthaltstitel, der zur Aufnahme einer Erwerbstätigkeit berechtigt, ist für Drittstaatsangehörige Arbeitnehmer nicht erforderlich, da das AufenthG in der AWZ keine Geltung hat. Sofern vorab bei einer Auslandsvertretung ein Schengenvisum beantragt wird, muss die Gültigkeit mindestens 2 Einreisen und die Dauer des Gesamtaufenthalts umfassen. Das Visum unterscheidet sich damit vom Visum der Schiffsbesatzung. Alle Personen werden bei der Ein- und Ausreise einer Mindestkontrolle unterzogen. Drittstaatsangehörige werden eingehend kontrolliert. Die Bundespolizei hat stets das Recht, persönliche Kontrollen vor Ort durchzuführen. Angegebene Abfahrts- bzw. Abflugzeit dürfen daher nicht ohne Meldung an die Bundespolizei verlegt werden. Kontrollen vor Ort werden spontan, unsystematisch und nach Beurteilung der Risikogefährdung durchgeführt. Das grenzpolizeiliche Risiko wird dabei definiert als Gefahr für die öffentliche Ordnung, die innere Sicherheit, die öffentliche Gesundheit oder die internationalen Beziehungen eines Mitgliedstaats. Personen dürfen insbesondere nicht in den nationalen Datenbanken der Mitgliedstaaten zur Einreiseverweigerung aus den genannten Gründen ausgeschrieben worden sein. [EU 562/2006] In der Gesamtschau ist zu beachten, dass grenzpolizeiliche Kontrollen im Schiffsverkehr auch im Zusammenhang mit der Zusammensetzung der Besatzungsmitglieder erforderlich werden. Im Transit, d.h. die Person verlässt das Schiff im Hafen nicht, besteht die Passpflicht (§ 26 AufenthV). Ein Visum ist nicht erforderlich. Dies trifft häufig bei Seefahrern zu. Für den Aufenthalt im Hafenort können ausschließlich Seeleute vom Erfordernis eines Aufenthaltstitels (§ 4 AufenthG) befreit werden. Zum Nachweis der Befreiung erhalten sie einen Passierschein (§ 24 AufenthV). In einigen Seehäfen ist der Zoll gleichzeitig Hafengrenzdienststelle und führt die grenzpolizeilichen Kontrollen im Auftrag der Bundespolizei durch, z.B. Wilhelmshaven. Im Hafen Hamburg erfolgen die Grenzkontrollen durch die Wasserschutzpolizei Hamburg 2. Anmeldung von Grenzübertritten bei Nutzung eines Schiffes Der Schiffsführer ist für alle an Bord befindlichen Personen verantwortlich. Die Anmeldung bei der Hafengrenzdienststelle erfolgt mit Besatzungs- und Passagierlisten durch den Reeder, einen Schiffsagenten oder den Kapitän des Schiffs bzw. eine von ihm beauftragte Person. Die Listen sind entsprechend den Formularen IMO FAL Form 5 „Crew List“ und IMO FAL Form 6 „Passenger List“ zu führen (Anhang 1). In den 148 Seehäfen Hamburg, Bremen und Bremerhaven erfolgt die Anmeldung zur Einreise über den "PRE ARRIVAL REPORT". Bei der Einreise müssen die Listen elektronisch vorab an die Hafengrenzdienststelle übermittelt werden. Die Liste ist während der gesamten Hafenliegezeit auf Anfrage den Beamten vorzulegen. Änderungen in der Zusammensetzung und der Zahl der Besatzung und Passagiere ist den zuständigen Stellen unverzüglich zu melden. Bei der Ausreise müssen die Listen spätestens 2 Stunden vor Abfahrt des Schiffs vollständig sein. Personen, die einen Grenzübertritt beabsichtigen, müssen sich dann ebenfalls an Bord befinden. Der Eingang der Listen wird seitens der Bundespolizei bestätigt. In der Bestätigung kann eine Kontrolle oder Nicht-Kontrolle angegeben werden. Dies entspricht der VO (EU) 610/2013 und ist in Bremerhaven üblich. Wird eine Kontrolle vor Ort angekündigt darf das Schiff nicht ohne die durchgeführte Kontrolle den Hafen verlassen. Spontane Kontrollen sind auch bei einer angekündigten Nicht-Kontrolle möglich. Die Bestätigung der Bundespolizei muss während der Liegezeit in der Brücke ausgelegt werden. Keine Listenübersendung vorab (Pre Arrival Report) führt automatisch zur Kontrolle Dies gilt sowohl für die Ein- als auch für die Ausreise. In Bremerhaven werden die Tätigkeiten der Bundespolizei durch das Bremenports Operations System unterstützt. Es werden die ankommenden und abfahrenden Schiffe mit Zeiten und Liegeplätzen angezeigt, so dass Ankunfts- und Abfahrtszeiten direkt abrufbar und eventuell anstehende Kontrollen geplant werden können. Die Vollständigkeit und Richtigkeit der Unterlagen / Informationen über Grenzübertritte muss gegeben sein. Personen an Bord, die nicht angemeldet sind, entziehen sich der Kontrolle des grenzpolizeilichen Verkehrs. Dies ist ein ordnungswidriges Verhalten und wird geahndet. 3. Anmeldung von Grenzübertritten bei Nutzung eines Helikopters Die Übermittlung der Passagier(PAX-)listen erfolgt durch den Piloten oder das Flughafenmanagement 24 Stunden vor dem Abflug. Die Grenzerlaubnis wird grundsätzlich für Ankunft und Abflug erteilt. Sind zeitliche Änderungen erforderlich. müssen die neuen Informationen erneut mit korrigiertem Zeitplan an die Bundespolizei übermittelt werden. Dies trifft auch bei Änderungen in der PAX-Liste zu. Die PAX-Liste für den Flug mit dem Helikopter enthält neben den Fluginformationen (Datum, Helikopterkennzeichen, Abflug- und Ankunftsort, erwartete Abflug- und Ankunftszeit) vor allem Passagierinformationen (u.a. Vor- und Nachname, Geburtsdatum, Nationalität, Passnummer, Kundenname, Firmenname). Die Inhalte der Listen sind analog der IMO-Listen für Schiffe. Es können unternehmensinterne Listen mit den geforderten Informationen (Name, Geburtsdatum, etc.) abgegeben 149 werden, ein Formular ist nicht vorgesehen. Sollte die Passagierliste vor der Anmeldung nicht vollständig ausgefüllt sein, werden die fehlenden Informationen umgehend nachgereicht. An Flughäfen sind grundsätzlich bei Ein- und Ausreise Kontrollen vorgesehen. Unabhängig davon, ob Offshoreflüge innerhalb der 12-Sm-Zone oder in die AWZ durchgeführt werden, werden diese angemeldet. Dies dient standardmäßig der betrieblichen Absicherung, insbesondere um im Ernstfall Nachweise über Passagiere und Besatzung erbringen zu können. 4. Literatur Anmeldung von Personen bei der Bundespolizei beim Grenzübertritt in und aus der AWZ Interviews mit Industriepartnern, Logistikunternehmen, Hafengrenzdienststelle in Bremerhaven [BP 2013] Bundespolizei, www.bundespolizei.de, letzter Zugriff 19.09.2013 [HK 2013] Havariekommando, www.havariekommando.de, letzter Zugriff 19.09.2013 [EU 562/2006] Verordnung (EG) Nr. 562/2006 des europäischen Parlaments und des Rates vom 15.3.2006 über einen Gemeinschaftskodex für das Überschreiten der Grenzen durch Personen [EU 610/2013] Verordnung (EU) Nr. 610/2013 des europäischen Parlaments und des Rates vom 26.6.2013 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 562/2006 des europäischen Parlaments und des Rates über einen Gemeinschaftskodex für das Überschreiten der Grenzen durch Personen Weitere Informationen liegen dem Projekt SystOp Offshore Wind vor und können bei Bedarf abgefragt werden. 150 IMO CREW LIST (IMO FAL Form 5) Page Number Departure Arrival 1.1 Name of ship 1.2 IMO number 1.3 Call sign 1.4 Voyage number 2. Port of arrival/departure 3. Date of arrival/departure 4. Flag State of ship 5. Last port of call 6. No. 7. Family name, given names 8. Rank or rating 9. Nationality 10. Date and place of birth 11. Nature and number of identity document 12. Date and signature by master, authorized agent or officer 151 IMO PASSENGER LIST (IMO FAL Form 6) Page Number Arrival 1.1 Name of ship 1.2 IMO number 1.4 Voyage number 5. Family name, given names 2. Port of arrival/departure 6. Nationality 7. Date and place of birth 1.3 Call sign 3. Date of arrival/departure 8. Type of identity or travel document Departure 9. Serial number of identity or travel document 4. Flag State of ship 10. Port of embarkation 11. Port of disembarkation 12. Transit passenger or not 13. Date and signature by master, authorized agent or officer 152 Anhang 7: Entsorgung von OWP-Abfällen 1. Beschreibung Gemäß der Betriebsgenehmigung des OWP dürfen keine Stoffe in das Meer eingebracht werden. Anfallende Abfälle und verbrauchte Betriebsmittel müssen an Land nach geltendem Recht entsorgt werden. Die zuständigen Entsorger sind vom Ort der Übergabe und der Art des Abfalls abhängig. Die Übergabe der OWP-betriebsspezifischen Abfälle kann • direkt im Seehafen und • über die Onshore-Service-Station erfolgen. Die Entsorgung der Abfälle wird projektspezifisch umgesetzt und hängt wesentlich vom Instandhaltungskonzept ab. Grundsätzlich erfolgt die Entsorgung über einen nach EfbV7 zertifizierten Entsorger. Schiffsbetriebsabfälle und OWP-spezifische Abfälle dürfen nicht vermischt werden und müssen getrennt entsorgt werden. Die Entsorgung der Schiffsbetriebsabfälle unterliegt den Regelungen der Schifffahrt. Die Leistungen der Abfall- und Abwasserentsorgung von OWP sind projektspezifisch und vertragsabhängig. Es sind jedoch die jeweiligen rechtlichen Regelungen zur Abfallentsorgung der Länder und Kommunen zu beachten, da sich diese unterscheiden können. Grundsätzlich ist es ratsam sich erst mit den zuständigen Behörden abzustimmen. Auf der Onshore-Service-Station werden die für die Einsätze an der Windenergieanlage bzw. dem Umspannwerk nötigen Abfallbehälter zusammengestellt und ggf. in geeigneten Transportbehältern verpackt. Die Transportbehälter werden zum Transportmittel befördert und entsprechend im Helikopter oder an Deck des Schiffes seefest verstaut. An der Windenergieanlage werden die Transportbehälter mit dem auf der Windenergieanlage bzw. dem Umspannwerk installierten Kran auf die Plattform gehoben. Auf der WEA werden sie mit dem Fahrstuhl in die Gondel transportiert. Die Abfälle werden, entsprechend der Abfallkategorien, in den dafür vorgesehenen Behältern gesammelt und nach Abschluss der Arbeiten in den Transportbehältern gemeinsam mit den o.g. Materialien per Schiff zurück zur Service-Station transportiert. 7 EfbV - Entsorgungsfachbetriebsverordnung 153 Dort wird der Abfall ordnungsgemäß zwischengelagert und von einem zertifizierten Entsorgungsunternehmen abgeholt und entsorgt. Arbeiten die mit einer Jack up – Barge, einem Kabelleger oder einem größeren Schiff durchgeführt werden erfolgen direkt von einem Seehafen aus. Die für die Einsätze nötigen Werkzeuge, Ersatzteile und Betriebsstoffe sowie Ausrüstung werden an Land zusammengestellt und in geeigneten Transportbehältern verpackt. Die Transportbehälter werden auf die Jack up – Barge bzw. den Kabelleger gebracht und verstaut. Die Arbeiten an den Kabeln, der Windenergieanlage oder des Umspannwerks erfolgen größtenteils vom Schiff aus, sodass ein Transfer von Betriebsmitteln und Abfällen nicht zu erwarten ist. Die Abfälle, die bei den Tätigkeiten an Bord der Schiffe entstehen, werden in dafür vorgesehenen Abfallbehältern an Bord gesammelt. Nach Abschluss der Arbeiten werden die Abfälle im Seehafen ordnungsgemäß getrennt, gesammelt, ggf. zwischengelagert und einem zertifizierten Entsorger übergeben. 2. Abfallrechtliche Bestimmungen Eine Zusammenfassung der abfallrechtlichen Regelwerke ist im Anhang zu finden. Obwohl die Bundesrepublik Deutschland laut Seerechtsübereinkommen (SRÜ) die Rechte der wirtschaftlichen Nutzung in der deutschen AWZ genießt, gilt die AWZ als Hohe See und ist damit internationales Gewässer. Abfalltransporte aus OWP, die in der deutschen AWZ liegen, passieren die deutsche Zollgrenze. Bei der Einfuhr von Abfällen sind folglich abfallrechtliche und zollrechtliche Bestimmungen zu beachten [Zoll 2012]. Die Zollrechtlichen Bestimmungen sind in den „Informationen zur Anmeldung des Warentransports beim Zoll“ zu finden. Die Einfuhr von Abfällen aus der AWZ in die Bundesrepublik Deutschland, richtet sich im Wesentlichen nach der Verordnung über die Verbringung von Abfällen (VVA) und das deutsche Abfallverbringungsgesetz (AbfVerbrG). Ausgenommen von der VVA sind bestimmte Abfälle, für die eigene Verordnungen gelten, wie zum Beispiel radioaktive Abfälle. [VVA 2006] Je nach vorgesehenem Entsorgungsverfahren und Abfallart ergeben sich Beschränkungen, die in Tabelle 12 vorgestellt werden. Tabelle 12: Übersicht über die Regelungsbereiche der VVA für Import in die EU [Wuttke 2007] Grenzüberschreitende Verbringung Abfälle zur Verwertung Anhang Import in die EU (Art. 41 bis 46) III („Grüne“ Abfallliste), IIIA und IIIB; ≤ 20 kg Abfälle zur Verwertung; Anhänge III, III A und III B; > 20 kg Freie Verbringung Art. 3 Abs. 2 Informationspflicht Art. 18 154 Grenzüberschreitende Verbringung Abfälle zur Verwertung; Anhang Import in die EU (Art. 41 bis 46) IV („Gelbe“ Verboten, mit Ausnahmen1; Notifizierung gemäß Abfallliste) und IV A Art. 43 bis 46 Abfälle zur Laboranalyse; ≤ 25 kg Informationspflicht Art. 3 Abs. 4, Art. 18 Abfälle zur Beseitigung 1) Verboten, mit Ausnahmen²; Notifizierung gemäß Art. 41 und 42 die Einfuhr aus Staaten, für die der OECD-Beschluss gilt, Basel Vertragsparteien und Staaten mit bilateraler Vereinbarung ist erlaubt 2) die Einfuhr aus Basel Vertragsparteien und Staaten mit bilateraler Vereinbarung ist erlaubt Beim Betrieb eines OWP entstehen verschiedene Arten von Abfällen, die zum einen unter-schiedlich entsorgt und zum anderen in verschiedenen Kategorien gemäß der Abfallverbringung unterteilt werden müssen (Abbildung 44). Abbildung 44: Möglichkeiten der grenzüberschreitenden Verbringung von Abfällen Verpackungen aus Papier, Pappe und Kartonage (PPK) haben beispielsweise die Abfallverzeichnisnummer 15 01 01. Für diese Abfallart ist eine stoffliche Verwertung vorgesehen. Dieser Abfall gehört laut Basler Übereinkommen zu der „Grünen“ Abfallliste mit einem Basel Code - B3020. Der Zoll Code (Harmonisierte System) für Pappe und Papier ist 4797 (Abbildung 45). Die verschiedenen Abfallidentifizierungscodes werden beim Ausfüllen der Formulare benötigt. 155 Abbildung 45: Abfall- und zollrechtliche Kennzeichnung für PPK-Abfälle Wird die Menge der PPK- Abfälle von 20 kg nicht überschritten, ist eine freie Verbringung nach Art. 3 Abs. 2 der VVA in Deutschland aus der AWZ erlaubt (Tabelle 12). Übersteigt die Menge 20 kg, gilt sind die allgemeinen Informationspflichten nach Art. 18 der VVA zu berücksichtigen, wozu ein Formblatt gemäß Anlage VII der VVA (siehe Anhang 2) zu verwenden ist. Die Person, die die Verbringung veranlasst, hat die Versandinformation vor jeder einzelnen Abfallverbringung zu erstellen, diese ist vom Beförderer bei jeder Verbringung mitzuführen und vom Anlagenbetreiber bei der Ankunft der Abfälle zu unterschreiben und aufzubewahren. Außerdem muss vor den Verbringungen ein schriftlicher Vertrag zwischen dieser Person und dem Empfänger (Entsorgungsfirma) über die Entsorgung des Abfalls abgeschlossen worden sein. Dieser Entsorgungsvertrag ist anschließend an die zuständige Behörde zu übermitteln. Eine Kopie der Versandinformationen muss drei Jahre lang aufbewahrt werden. [VVA 2006]. Das Fließbild in der Abbildung 46 verdeutlicht die grenzüberschreitende Verbringung von Abfällen zur Verwertung, am Beispiel von PPK. Abbildung 46: Informationspflichten zur Verbringung von PPK-Abfällen nach Deutschland Gemischter Siedlungsabfall, als Beispiel für Abfälle zur Beseitigung, hat die Abfallverzeichnisnummer 20 03 01. Für diese Abfallart ist eine thermische Beseitigung vorgesehen. Haushaltsabfälle sind auch 156 Siedlungsabfälle, die zu der „Gelben“ Abfallliste mit einem Code – Y26 gehören. Der Zoll Code (Harmonisierte System) ist 3825.10 (Abbildung 47). Die verschiedenen Abfallidentifizierungscodes werden beim Ausfüllen der Formulare benötigt. Abbildung 47: Abfall- und zollrechtliche Kennzeichnung für Siedlungsabfälle Die Einfuhr in die EU von Abfällen zur Beseitigung grundsätzlich verboten (Tabelle 12). Ausnahmen sind Abfälle aus Ländern, die Vertragsparteien des Basler Übereinkommens sind [VVA 2006]. Zu diesen Vertragsparteien gehören so gut wie alle Drittländer. Aber es lässt sich anhand der Literatur keine klare Aussage darüber treffen, ob für die deutsche AWZ ebenfalls die Ausnahmeregelung zutrifft. Es wird daher angenommen, dass die Verbringung der "deutschen" OWP-Abfälle zur Beseitigung aus der deutschen AWZ in Deutschland durch die VVA mit abgedeckt wird und somit legal ist. Ist dies der Fall, ist ein Verfahren der vorherigen Notifizierung nach Art. 4 der VVA vorgeschrieben (Abbildung 48). Die Formulare dafür sind in den Anhängen 3 und 4 zu finden. Die Verbringung darf erst nach Erhalt der schriftlichen Zustimmungen der zuständigen Behörden am Versandort, am Bestimmungsort und gegebenenfalls der für die Durchfuhr zuständigen Behörden und nach Erfüllung der erteilten Auflagen erfolgen [VVA 2006]. 157 Abbildung 48: Notifizierungsverfahren nach VVA [LAGA 2012] 3. Literatur zur Entsorgung von OWP-Abfällen [VVA 2006] Verordnung (EG) Nr. 1013/2006 des Europäischen Parlamentes und des Rates über die Verbringung von Abfällen vom 14. Juni 2006 [Wuttke 2007] Wuttke, Joachim (2007): Artikel „Grenzüberschreitende Abfallverbringung“, Dessau [Zoll 2012] Zoll-Auskunft für gewerbliche Zwecke, Telefonisches Gespräch und E-Mail-Verkehr 158 Anhang 7.1 Zusammenfassung der Regelwerke, die für den Umgang mit Abfällen sowie deren Entsorgung während Betrieb und Instandhaltung des OWP vom Serviceunternehmen zu berücksichtigen sind (ohne Gewähr auf Vollständigkeit) Nr. Name Abkürzung Allgemeines Abfallrecht 1 Kreislaufwirtschaftsgesetz vom 24. Februar 2012 KrWG 2 Abfallverzeichnisverordnung AVV 3 Altölverordnung AltölV 4 Batterieverordnung BattV 5 Elektro- und Elektronikgerätegesetz ElektroG 6 Entsorgungsfachbetriebsverordnung EfbV 7 Gewerbeabfallverordnung GewerbeAbfV 8 Nachweisverordnung NachwV 9 Verpackungsverordnung VerpackV Internationales Abfallrecht 10 11 Basler Übereinkommen über die Kontrolle der grenzüber- Basler schreitenden Verbringung gefährlicher Abfälle und ihrer Übereinkommen Entsorgung vom 22. März 1989 Abfallverbringungsgesetz von Juli 2007 AbfVerbrG 12 Verordnung (EG) Nr. 1013/2006 des Europäischen Parlamentes und VVA des Rates über die Verbringung von Abfällen vom 14. Juni 2006 13 Verordnung über den Verkehr mit Abfällen 14 Verordnung des UVEK über Listen zum Verkehr mit Abfällen vom LVA 1. Januar 2010 15 Abfallrahmenrichtlinie - Richtlinie 2008/98/EG des Europäischen AbfRRL Parlaments und des Rates vom 19. November 2008 über Abfälle und zur Aufhebung bestimmter Richtlinien Gefahrstoffrecht 16 Gefahrstoffverordnung GefStoffV 17 Gefahrgutverordnung See GGVSee 18 Technische Regeln für Gefahrstoffe TRGS 520 VeVA Gewässerschutz 159 Nr. Name Abkürzung 19 Wasserhaushaltsgesetz WHG 20 Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden VawS Stoffen und über Fachbetriebe Immissionsschutz 21 Umweltschadensgesetz USchadG Normen / Weitere Bestimmungen 22 Handling of ship generated garbage ISO/WD 21070 23 International Maritime Dangerous Goods Code IMDG-Code 24 The International Convention for the Prevention of Pollution from MARPOL 73/78 Ships 73/78 160 Anhang 7.2: Übersicht Ansprechpartner Abfallentsorgung Kreis Nordsee, Schleswig-Holstein Dithmarschen Nordfriesland Pinneberg RendsburgEckernförde Stadt/Hafen Brunsbüttel Büsum Dagebüll Husum Hörnum List Wyk auf Föhr Helgoland Rendsburg Osterrönfeld Behörde untere Abfallentsorgungsbehörde öffentlich-rechtliche Abfallentsorgung öffentlich-rechtliche Abfallentsorgung untere Abfallentsorgungsbehörde öffentlich-rechtliche Abfallentsorgung untere Abfallentsorgungsbehörde öffentlich-rechtliche Abfallentsorgung Ostsee, MecklenburgVorpommern Ostsee SchleswigHolstein obere Abfallbehörde Lübeck Kiel Lübeck öffentlich-rechtliche Abfallentsorgung untere Abfallentsorgungsbehörde Abfallwirtschaftsgesellschaft Nordfriesland mbH Fachdienst Abfall Rostock Rostock Stralsund Vorpommern-Rügen Sassnitz Abfallwirtschaftsbetrieb Kiel Papenburg Wilhelmshaven Wilhelmshaven Bremen Bremerhaven Brake Wesermarsch Nordenham Stade Stade Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz http://www.offshore-windenergie.net/wirtschaft/haefen website [email protected] www.dithmarschen.de 0481/8550-0 [email protected] www.awd-online.de 04841 67-589 [email protected] www.nordfriesland.de (04841) 8948 -0 [email protected] www.awnf.de 04121/ 4502-2272 www.kreis-pinneberg.de (04121) 4502 -4502 [email protected] www.pi-abfall.de 04331 202-0 info(at)kreis-rd.de www.kreis-rendsburg-eckernfoerde.de [email protected] www.awr.de [email protected] www.goes-sh.de [email protected] http://www.kiel.de (0431) 5854 -0 [email protected] www.abki.de 0451 707600 [email protected] www.entsorgung.luebeck.de 03841 3040-6620 [email protected] www.nordwestmecklenburg.de Entsorgungs-und Verkehrsbetriebe Wismar 03841 749-0 Amt für Umweltschutz 0381 3817303 Eigenbetrieb Abfallwirtschaft Entsorgung Stralsund (Nehlsen) 03843 / 755-70330 [email protected] 03831 / 28485-80 [email protected] www.entsorgung-stralsund.de Eigenbetrieb Abfallwirtschaft 03831 27882 08 www.awi-vr.de 0385-588 5440 05931 44-300 05931 44-0 04921 87-5055 04421 / 16-2554 [email protected] www.awb-emsland.de www.emsland.de www.bee-emden.de www.wilhelmshaven.de 04421 / 16-4611 [email protected] www.wel-whv.de 0421 361-15850 [email protected] www.umwelt.bremen.de 0421 361-3611 0471-9800-0 [email protected] [email protected] www.entsorgung-kommunal.de www.bremerhaven.de Ministerium für Wirtschaft, Bau und Tourismus Mecklenburg-Vorpommern Emsland Email 0481/97-1317 Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche 0431 988-7306 Räume Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt 04347 704-600 und ländliche Räume Gesellschaft für die Organisation der Entsorgung von Sonderabfällen mbH 04321 9994-0 (GOES) 0431 901-0 untere Abfallentsorgungsbehörde untere Abfallentsorgungsbehörde Telefon Abfallwirtschaftsgesellschaft Rendsburg(04331) 345-123 Eckernförde mbH Entsorgungsbetriebe Lübeck Nordwestmecklenb Wismar urg Bremen Quellen: Abfallwirtschaftsgesellschaft Dithmarschen mbH untere Abfallentsorgungsbehörde oberste Abfallbehörde Kiel Firma [email protected] [email protected] rathaus.rostock.de www.regierung-mv.de Abfallwirtschaftsbetrieb Emsland Landkreis Meppen Bau- und Entsorgungsbetrieb Emden Amt für Umweltschutz und Bauordnung Wilhelmshavener Entsorgungszentrum und Logistik Der Senator für Umwelt, Bau und Verkehr Entsorgung Kommunal Entsorgungsbetriebe Bremerhaven Bremerhavener Entsorgungsgesellschaft 0471/186-0 Gesellschaft für integrierte Abfallbehandlung und Beseitigung Gesellschaft für integrierte Abfallbehandlung und Beseitigung Cuxhaven Abfallwirtschaft und Straßenreinigung Landkreis Stade www.beg-logistics.de 04401 9888 - 0 www.gib-entsorgung.de 04401 9888 - 0 www.gib-entsorgung.de 04721 725712 www.cuxhaven.de 04141 12-610 [email protected] www.landkreis-stade.de 0511 120 -0 [email protected] www.umwelt.niedersachsen.de 161 Anhang 7.3: Formblatt gemäß Anhang VII der VVA Versandinformationen (1) (1) Mitzuführende Informationen bei der Verbringung der in der grünen Liste aufgeführten Ab-fälle, die zur Verwertung bestimmt sind, oder von Abfällen, die für eine Laboranalyse bestimmt sind, gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1013/2006. Zum Ausfüllen dieses Dokuments wird verwiesen auf die entsprechenden spezifischen Anweisungen, die in Anhang IC der Verordnung (EG) Nr. 1013/2006 enthalten sind. 162 (2) Bei mehr als 3 Transportunternehmen sind die unter Nummer 5 (a, b, c) verlangten Informa-tionen beizufügen. (3) Wenn es sich bei der Person, die die Verbringung veranlasst, nicht um den Erzeuger oder Einsammler handelt, sind auch Informationen zum Erzeuger oder Einsammler anzugeben. Anhang 7.4: Notifizierungsformular für grenzüberschreitende Verbringung von Abfällen 163 164 165 166 Anhang 7.5: Begleitformular für grenzüberschreitende Verbringung von Abfällen 167 168 169 Anhang 8: Berechnung der Energieerzeugung einer WEA Einschaltgeschwindigkeit Die Einschaltgeschwindigkeit gibt die mindestens notwendige Windgeschwindigkeit an, ab welcher die OWEA Strom erzeugt. Bei Windgeschwindigkeiten die kleiner sind als diese Kennzahl, sind die Rotorblätter lediglich am Trudeln und die Turbine kann keinen Strom erzeugen. Bei Windgeschwindigkeiten die gleich oder nur geringfügig größer sind als die Einschaltgeschwindigkeit, wird zwar Strom erzeugt, jedoch noch nicht die volle Leistung erzielt, auf die die OWEA ausgerichtet ist. Nenngeschwindigkeit Die Nenngeschwindigkeit gibt diejenige Windgeschwindigkeit an, welche mindestens notwendig ist, um die Nennleistung zu erbringen. Die zu erwartenden Windgeschwindigkeiten am Standort der Anlage sollten regelmäßig gleich oder höher der Nenngeschwindigkeit sein, damit die OWEA ihr volles Potential ausschöpfen kann. Abschaltgeschwindigkeit Die Abschaltgeschwindigkeit gibt diejenige Windgeschwindigkeit, ab der die OWEA aus Sicherheitsgründen abgeschaltet werden muss, da sonst Schäden an der Anlage nicht ausgeschlossen werden können. Die OWEA kann keinen Strom erzeugen, wenn die Windgeschwindigkeit die Abschaltgeschwindigkeit übersteigt. Mit folgender Formel aus [Karti und Billinton 2004] lässt sich die erzeugte Leistung P in Abhängigkeit von der Windgeschwindigkeit V und den anlagenspezifischen Eingabeparametern Nennleistung Pr, Einschaltgeschwindigkeit Vci, Nenngeschwindigkeit Vr und Abschaltgeschwindigkeit Vco näherungsweise wie folgt berechnen: 0, 𝑃 (𝑎 + 𝑏 ∗ 𝑉 + 𝑐 ∗ 𝑉 ), 𝑃= 𝑟 𝑃𝑟 , 0, { 2 𝑓𝑎𝑙𝑙𝑠 𝑓𝑎𝑙𝑙𝑠 𝑓𝑎𝑙𝑙𝑠 𝑓𝑎𝑙𝑙𝑠 0 ≤ 𝑉 < 𝑉𝑐𝑖 𝑉𝑐𝑖 ≤ 𝑉 < 𝑉𝑟 𝑉𝑟 ≤ 𝑉 < 𝑉𝑐𝑜 𝑉𝑐𝑜 ≤ 𝑉 Die Hilfsvariablen a, b und c errechnen sich ebenfalls aus den Eingabeparamatern (vgl. [Karti und Billinton 2004]): 𝑎= 1 𝑉𝑐𝑖 + 𝑉𝑟 3 [𝑉𝑐𝑖 (𝑉𝑐𝑖 + 𝑉𝑟 ) − 4 𝑉𝑐𝑖 𝑉𝑟 ( ) ] 2𝑉𝑟 (𝑉𝑐𝑖 − 𝑉𝑟 )² 1 𝑉𝑐𝑖 + 𝑉𝑟 3 𝑏= [4(𝑉𝑐𝑖 + 𝑉𝑟 ) ( ) − (3𝑉𝑐𝑖 + 𝑉𝑟 )] 2𝑉𝑟 (𝑉𝑐𝑖 − 𝑉𝑟 )² 𝑐= 1 𝑉𝑐𝑖 + 𝑉𝑟 3 [2 − 4 ( ) ] 2𝑉𝑟 (𝑉𝑐𝑖 − 𝑉𝑟 )² 170
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