Wussten Sie?.... Haftungsbeschränkung der Mitglieder in Vereinen

Wussten Sie?....
Haftungsbeschränkung der Mitglieder in Vereinen im Sinne von Art. 60 ff. des
Schweizerischen Zivilgesetzbuches.
Empfehlung des Arbeitsausschusses LKMD an ihre Mitgliedverbände und deren Sektionen
Auf Grund der höchstrichterlichen schweizerischen Rechtssprechung (Bundesgericht)
drängt sich zum Schutze der Dachverbände, deren Sektionen und Mitglieder eine
Statutenergänzung bzw. -revision auf. Gemäss Bundesgericht müssen nämlich Beiträge
der Mitglieder bzw. Sektionen in den Statuten ausdrücklich genannt sein, ansonsten es
möglich sein könnte, dass die Mitglieder oder auch die Sektionen in einem Haftpflichtfall
weit über den zu entrichtenden Mitgliederbeitrag hinaus zur Kasse gebeten werden
könnten.
Denkbar ist es, in den Statuten einen in der Zukunft möglichen Maximalbetrag für
Mitglieder- und Sektionsbeiträge zu fixieren. Vorteil: Damit kann eine baldige
Statutenrevision - lediglich des Beitrags wegen - vermieden werden. Nachteil: Die
Haftung übersteigt möglicherweise den aktuellen Mitglieder- bzw. Sektionsbeitrag.
Richtiger dürfte es im Sinne des bestmöglichen Schutzes der Mitglieder bzw. der
Sektionen allerdings sein, den jeweils aktuellen Beitrag in den Statuten festzuschreiben.
Vorteil: Die Mitglieder bzw. Sektionen haften wirklich nur mit ihrem jeweils aktuell zu
entrichtenden Beitrag. Nachteil: Die Änderung der Beitragshöhe - und nur diese - macht
eine Statutenrevision erforderlich. Dieser wohl nur vermeintliche Mehraufwand scheint
jedoch vertretbar zu sein, wenn man sich vergegenwärtigt, dass wohl nicht jedes Jahr
die Beiträge geändert werden.
Da alle Statuten systematisch und stilistisch anders aufgebaut sind, lässt sich eine
wirklich taugliche Mustervorlage für die Verbände leider nicht realisieren.
Die LKMD macht ihren Mitgliederverbänden aber folgende Offerte:
Unser Vizepräsident LKMD, Fw Peter Weidmann, Jurist, steht zur Überprüfung von
Statutenrevisions-Entwürfen unserer Mitgliedverbände, welche die Haftungsbeschränkung zum Inhalt haben, zur Verfügung.