Behörden/rechtliche Rahmenbedingungen

Behörden/rechtliche Rahmenbedingungen
Wir haben die wichtigsten Ämter & Behörden aufgelistet und sagen euch, wo ihr wie viel eures
Ballumsatzes abliefern müsst. Außerdem gibt's Infos, worauf ihr bei Verträgen achten müsst!
Behördenwege
Die Ämter der Stadt
Wo ihr euren Ball anmelden müsst und wie viel ihr vom Ballumsatz abliefern müsst! Eine Übersicht: vom
Steueramt bis zur Grazer AKM-Stelle.
Steueramt der Stadt Graz
Amtshaus, 8010 Graz, Schmiedgasse 26,
I. Stock, Zimmer 87, Tel.: (0316) 872-3443
Die Veranstaltungsformulare zur Verrechnung der Lustbarkeitsabgabe (17,24 % pro verkaufter Ballkarte
oder Pauschalpreis von EUR 95,57 im Grazer Congress, EUR 23,55 in den Kammersälen, EUR 26,16 am
Schlossberg, EUR 40,33 im Brauhaus Puntigam) liegen im Steueramt auf. Sie müssen gleichfalls vom
Verantwortlichen für eure Veranstaltung unterschrieben werden. Verlangt ihr jedoch keinen Eintritt, sondern
erbittet nur freiwillige Spenden, werdet ihr pauschal (siehe angeführte Pauschal-Preisliste) besteuert. Die
Lustbarkeitsabgabe wird im Nachhinein vom Steueramt eingehoben.
Achtung: Es gibt keine Möglichkeit, von der Lustbarkeitsabgabe gänzlich befreit zu werden!
Veranstaltungsamt der Stadt Graz
Bundespolizeidirektion, 8010 Graz,
Parkring 4, Parterre, Tel.: (0316) 888-3381
Das Veranstaltungsamt erteilt euch die grundsätzliche Genehmigung für das Abhalten eurer
Ballveranstaltung. Die entsprechenden Formulare liegen auf und müssen von einem Volljährigen, dem
Verantwortlichen für eure Veranstaltung, unterschrieben werden. Die Formulare sind mit EUR 38,52
Bundesstempelmarken zu versehen. Diese Stempelmarken (2 x EUR 13,08 und 1 x EUR 12,35) bekommt
ihr entweder direkt bei der Polizeidirektion Graz im Gebäude des Meldeamtes oder in einer Trafik.
Das Veranstaltungsamt behandelt euer Ansuchen sofort und setzt auch den Polizeidienst für euren
Maturaball fest. Allerdings nur dann, wenn eure Veranstaltung im Großen Saal" der Arbeiterkammer, im
Grazer Congress oder in der Messehalle durchgeführt wird. Für alle anderen Ballhäuser ist keine
polizeiliche Überwachung vorgesehen. Wie viele Polizisten Dienst versehen werden, liegt im Ermessen des
Veranstaltungsamtes. Ein Sicherheitswachebeamter kostet bis 22.00 Uhr pro halbe Stunde EUR 14,53,
danach EUR 21,80. Die Kosten werden vom Veranstaltungsamt im Nachhinein verrechnet.
AKM-Stelle der Stadt Graz
AKM-Stelle (Autoren, Komponisten und Musikverleger)
8010 Graz, Pestalozzistraße 1,
I. Stock bei Frau Höller, Tel.: (0316) 82 10 16
In der AKM-Stelle liegen die Anmeldekarten für die AKM-Abgaben auf - auf Wunsch werden sie auch
zugesandt. Sie müssen spätestens drei Tage vor der Veranstaltung in der AKM-Stelle eingetroffen sein. In
der Regel wird die AKM nach dem Eintrittspreis und der Größe des Balllokals verrechnet. Da die Materie
sehr unübersichtlich ist, raten wir euch, direkt mit Frau Höller von der AKM-Stelle Graz in Kontakt zu treten.
Nur so könnt ihr eindeutig klären, welche Kosten in welcher Höhe verrechnet werden.
Finanzamt der Stadt Graz
8010 Graz, Conrad-von-Hötzendorf-Str. 14 - 18
Tel.: (0316) 881-0
Mehrwertsteuer: "Versteht sich dieser Preis inklusive (brutto) oder exklusive (netto) Mehrwertsteuer?" Das
ist eine Frage, die jeder Veranstalter in- und auswendig kennt. In Österreich werden 10 % bzw. 20 %
Mehrwertsteuer verrechnet.
Es ist jedoch sehr schwierig, genau zu sagen, für welche Dienstleistung oder Waren ihr welchen
Mehrwertsteuer-Satz bezahlen müsst. Am besten fragt ihr von Fall zu Fall, mit welchem Steuersatz die
Sache, die ihr braucht, belegt ist.
Ausfallshaftung & Gewinnaufteilung
Auch die beste und gewissenhafteste Vorbereitung kann manchmal nicht verhindern, dass ein Maturaball
zur Pleite wird und nicht stattfindet.
Wovon sollt ihr also in diesem - zugegebenermaßen eher seltenen - Fall ausstehende Rechnungen
bezahlen? In einer solchen Situation ist es beruhigend, vorgesorgt zu haben. Überlegt euch daher
zeitgerecht, wie ihr einen möglichen Verlust abdecken könnt. Weitaus häufiger tritt zum Glück das
Gegenteil ein: Euer Maturaball beschert euch einen Überschuss. Denkt auch in diesem Fall rechtzeitig
darüber nach, wofür ihr einen möglichen Überschuss verwenden wollt (Maturareise oder Auszahlung).
Verträge
Gewandte Veranstalter werden alle Vereinbarungen immer schriftlich regeln!
Mietverträge werden in der Regel bereits vorgedruckt von den Vermietern beigestellt. Deshalb ein Tipp von
uns: Lest jeden Vertrag ganz genau durch, auch das Kleingedruckte, ansonsten kann es später zu
unangenehmen Überraschungen kommen. Wenden wir uns nun den Engagement-Verträgen mit einer
Musik-Band bzw. Discos zu.
Folgende Daten sollten in diesen Verträgen unbedingt enthalten sein:
Name und genaue Adresse (mit Telefonnummer) beider Vertragspartner
Name der Veranstaltung
Veranstaltungsort, Zeitpunkt und Dauer der Veranstaltung
Genaue Regelung des Auf- und Abbaus (ob ihr Helfer stellen müsst oder ob die Gruppe selbst für eine
Helfer-Crew sorgt)
Höhe der Gage, inkl. MWSt., sowie Modus der Auszahlung
Bühnenausmaße und Stromanschlusswerte
Generalprobe, falls ihr sie wünscht
Catering (Verpflegung + Getränke) der Musiker
Werbetafeln der Gruppensponsoren
Ausfallshaftung
Verträge werden immer zweifach ausgestellt, wobei beide Exemplare die Unterschriften beider
Vertragspartner aufweisen müssen. Später einseitig angebrachte Ergänzungen sind im Streitfall ungültig.
Wenn ihr die Möglichkeit habt, lasst der Einfachheit halber den Passus "spätere Einfügungen" gleich
streichen.
Bevor ihr den Vertrag jedoch unterschreibt, sollte ihn sicherheitshalber unbedingt ein Jurist aus eurem
Eltern- oder Bekanntenkreis durchlesen!
Noch eine abschließende Bemerkung zur Ausfallshaftung: Bedenkt, dass euch - sollte eine Band wirklich
kurzfristig absagen - auch ein Pönale (Strafgeld) in mehrfacher Höhe der Gage nicht der Sorge enthebt,
schnell Ersatz engagieren zu müssen. Was aber tun, wenn alle geeigneten Gruppen zu diesem Zeitpunkt
bereits anderweitig unter Vertrag sind? Überlegt euch also, ob ihr nicht von vornherein einen Punkt in euren
Vertrag mit hineinnehmen solltet, der auch darauf Bedacht nimmt und der engagierten Band keine
Möglichkeit zum Rücktritt vom Vertrag bietet.
Jugendschutzgesetz
Das Bundesland Steiermark hat ein eigenes Jugendschutzgesetz. Darin sind die gesetzlich geregelten
Ausgangszeiten für Minderjährige genau enthalten. Einen Gesetzesauszug bekommt ihr im Jugendamt der
Stadt Graz im Amtshaus, 8010 Graz, Schmiedgasse 26, Parterre, Zimmer 37 und 38.