Smart Meter Rollout

Smart Meter Rollout
Entwurf eines Gesetzes zur Digitalisierung
der Energiewende – erste Analyse und
Verbesserungsvorschläge
Dr. Oliver Franz
RWE Deutschland AG
Mülheim an der Ruhr, 2. Geschäftsführer-Austausch 25.11.2015
Entwurf eines Gesetz zur Digitalisierung
der Energiewende
> Der BMWi Gesetzentwurf verschafft allen Marktakteuren und Stakeholdern die
lange erwartete Diskussionsgrundlage
> RWE begrüßt insbesondere die folgenden Regelungen des MsbG-E:
– Realistische Roll-out-Mengen und Ziele
– Kein undifferenzierter Pflichteinbau von iM bei Neubauten und
Renovierungen
– Zeitliche Staffelung des Roll-outs
– Relevante Verbesserung im Kabinettsentwurf aus Sicht RWE:
Kein informatorisches Unbundling für gMSB vs. VNB
> ABER: Gesetzentwurf verursacht Ineffizienzen, die die Digitalisierung der
Energiewende unnötig verteuern, und die Finanzierung ist nicht ausreichend
> Gesamturteil: Weitere Verbesserungen notwendig, um die Digitalisierung für
die Energiewende und die Kunden erfolgreich zu machen!
Erste Analyse und Verbesserungsvorschläge
RWE Deutschland AG DF
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Zeitplan der Gesetzgebung
laut Vorhabensplan des BMWi
Gegenäußerung
Bundesreg.
Kabinettsentwurf
Sep. 2015
08.11.2015
Referentenentwurf
18.12.2015
Erste
Befassung
Bundesrat
13.01.2016
28.01.2016
Ende Anhörung
im Wirtschaftsausschuss
Zweite
Befassung
Bundesrat
16.03.2016 17./18.03.2016 22.04.2016
Erste
Lesung
Bundestag
Zweite und
dritte Lesung
Bundestag
Hinweise:
• Gesetz laut BMWi nicht zustimmungspflichtig; Zeitplan anspruchsvoll (s.o.)
• Länder werden (trotzdem) wohl Unterausschuss im Bundesrat bilden
• Einflussmöglichkeiten begrenzt; Länderwirtschaftsministerien benötigen Hinweise
• Argument: Technik nicht „bereit“, verfängt im Bereich der Länder
• BNetzA beginnt Vorkonsultation d. Prozesse im Dezember 2015
Inkrafttreten in 2016 zu erwarten; aber Beginn Voll-Roll-out
nicht vor 2018 denkbar (fehlende Prozesse, Technik etc.)
Erste Analyse und Verbesserungsvorschläge
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SEITE 3
Gesetzentwurf „Digitalisierung der Energiewende“
Zentrale Verbesserungsfelder
Rolle der VNB beim
„Datenmanagement für
den Markt“ nutzen
Auskömmliche
Entgelte
(keine zusätzliche Bürokratie)
Roll-out nur mit
funktionsfähigen,
interoperablen iM
Roll-out ist fair,
effizient und
maßvoll
zu gestalten !
(Schaltbox und Testphasen
nicht vergessen)
Erste Analyse und Verbesserungsvorschläge
Keine inkompatiblen
Preissysteme
nebeneinander
RWE Deutschland AG DF
SEITE 4
Entwurf eines Gesetzes zur Digitalisierung der
Energiewende – Sternversand treibt Kommunikation
> Einführung einer sternförmigen Kommunikation durch den gMSB über ein Smart
Meter Gateway (SMGW oder GW) durch einen Smart-Meter-Gateway-Administrator
(SMGW-A oder GW-A)
> Dem Bundesdatenschutzgesetz entsprechende Regelungen von Einzelheiten zur
Datenerhebung, -übermittlung und –löschung
> Nicht zu unterschätzender Effekt auf das abzuwickelnde Kommunikationsvolumen
Erste Analyse und Verbesserungsvorschläge
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SEITE 5
…
Daten zu Prognosezwecken im Stern und zu
Abrechnungszwecken durch VNB versenden
VNB als zentralen Vertrauensanker im System erhalten
MsbG-E: Sternversand
aus SMGW an alle Berechtigten
iM
iM
gMSB
Forderung RWE: Plausibilisierte
Abrechnungsdaten vom VNB
BKV /
LF
iM
ÜNB
iM
iM
BKV /
LF
gMSB
ÜNB
iM
VNB
VNB
iM
iM
Erfüllt
iM
EMT
3.
MSB
iM
iM
EMT
3.
MSB
iM
aggregierte Zeitreihen
Einzel-Zeitreihen
Einzel-Zeitreihen notwendig (bspw. da VNB auch BKV), bisher im Entwurf nicht
enthalten
Erste Analyse und Verbesserungsvorschläge
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SEITE 6
…
Prämissen für die nachstehenden Betrachtungen
> Es liegt der Entwurf des Gesetzes zur Digitalisierung der Energiewende in der
Kabinettsfassung vom 4. November 2015 zu Grunde.
> Auf Grundlage des o.g. Gesetzesentwurfes werden folgende Annahmen getroffen:
– Der Lieferantenwechselprozess verbleibt für alle Entnahmestellen im Zielprozess beim VNB
– Der VNB ist (als gMSB_alt und bei d_MSB) weiterhin „Datendrehscheibe/Datenempfänger“ für
•
Alt-Arbeitszählungen („Ferraris“ / EDL 21)*
•
Alt-Lastgangmessungen („RLM“, „REM“)*
– Folgende Messstellen werden im Zielprozess* weiterhin durch den VNB bilanziert:
•
Alt-Arbeitszählungen („Ferraris“ / EDL 21)*
•
Alt-Lastgangmessungen („RLM“, „REM“)*
•
Entnahmestellen iM 6.000 kWh < Jahresverbrauch < 10.000 kWh als synthetisches Lastprofil
•
Entnahmestellen mME < 6.000 kWh Jahresverbrauch als synthetisches Lastprofil
•
Einspeisungen < 7 kW als synthetische Einspeise-/Referenzprofile
– Folgende Messstellen werden im Zielprozess* durch den BIKO/ÜNB bilanziert:
•
Entnahmestellen iM > 10.000 kWh als gemessener Lastgang
•
Entnahmestellen § 14a EnWG als gemessener Lastgang
•
Einspeisungen > 7 kW als gemessener Lastgang
* bis zum vollständigen Austausch gegen mME / IM
Erste Analyse und Verbesserungsvorschläge
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SEITE 7
…
Messdatenfluss* nach § 60 ff. MsbG – Sternförmiger Ansatz
Lieferant
RLM / REM
SLP / SEP
Bestandsanlagen
Entnahme
< 6.000
EEG/KWK
< 7 kW
Entnahme
< 10.000
Entnahme
> 10.000
§ 14a
EnWG
EEG/KWK
> 7 kW
REM
> 100 kW
RLM
> 100.000
intelligente Messsysteme**
moderne Messeinrichtung
Messdatenfluss
vor MsbG
ÜNB / BIKO
Jahresarbeitswerte
Leistung/Arbeit (monatlich)
Last-/Einspeisegang (täglich)**
Auf Anforderung des Netzbetreibers Last- oder Zählerstandsgänge zu den in § 66 Abs. 1 genannten Zwecken
* Darstellung umfasst
abrechnungsbilanzierungsrelevante Daten
ErstenurAnalyse
undund
Verbesserungsvorschläge
* * Bei iM werden zur Vereinfachung der Darstellung ZSG und Lastgangmessung zusammengefasst
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SEITE 8
Quelle: AG Prozesse / PG Umsetzungsfragen
VNB
RLM > 100.000 kWh: P und W (monatlich) *
RLM > 100.000 kWh: Lastgang (täglich)
RLM > 100.000 kWh: Lastgang (täglich)
REM > 100 kW: Einspeisegang (täglich)
REM > 100 kW: Einspeisegang (täglich)
EEG/KWK > 7 kW: W (jährlich) *
EEG/KWK > 7 kW: Einspeisegang (täglich)
EEG/KWK > 7 kW: Einspeisegang (täglich)
§ 14a EnWG: P und W (monatlich) *
§ 14a EnWG: Lastgang (täglich)
§ 14a EnWG: Lastgang (täglich)
Entnahme >10.000: P und W (monatlich) *
Entnahme >10.000: Lastgang (täglich)
Entnahme >10.000: Lastgang (täglich)
Entnahme < 10.000 kWh: W (jährlich)
Entnahme < 10.000 kWh: W (jährlich)
EEG/KWK < 7 kW: W (jährlich)
EEG/KWK < 7 kW: W (jährlich)
Entnahme < 6.000 kWh: W (jährlich)
Entnahme < 6.000 kWh: W (jährlich)
SEP/SLP: W (jährlich)
SEP/SLP: W (jährlich)
REM/RLM: Lastgang (täglich)
REM/RLM: Lastgang (täglich)
REM > 100 kW: P und W (monatlich)
*
VNB
g_MSB_ALT
ÜNB / BIKO
Lieferant
g_MSB_MODERN
Smart Meter Gateway
(betrieben durch g_MSB_MODERN oder d_MSB)
d_MSB
Durchführung Zählwertaus- und -ablesung / Weiterleitung
RLM / REM
SLP / SEP
Bestandsanlagen
Entnahme
< 6.000
EEG/KWK
< 7 kW
moderne Messeinrichtung
Entnahme
< 10.000
Entnahme
> 10.000
?
§ 14a
EnWG
EEG/KWK
> 7 kW
REM
> 100 kW
RLM
> 100.000
intelligente Messsysteme**
* Auf Anforderung des Netzbetreibers Last- oder Zählerstandsgänge zu den in § 66 Abs. 1 genannten Zwecken
Analyse und
Verbesserungsvorschläge
** Bei iM werdenErste
zur Vereinfachung
der Darstellung
ZSG und Lastgangmessung zusammengefasst
*** Darstellung umfasst nur abrechnungs- und bilanzierungsrelevante Daten
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Quelle: AG Prozesse / PG Umsetzungsfragen
…
Messdatenfluss*** nach § 60 ff. MsbG - Marktrollensicht
…
Rolle der VNB als „Datendrehscheibe für
den Markt“ nutzen und ausbauen
>
MsbG-E doppelt unnötig die Prozesse für Bilanzierung und Marktkommunikation,
>
MsbG-E ändert unnötig die Rollenzuständigkeiten ohne eindeutigen Vorteil und erhöht den
Clearing-Aufwand

Bilanzierung und Marktkommunikation in Deutschland funktionieren und können
weiterentwickelt werden (allein Westnetz hat letztes Jahr rund 300 Mio. GPKE Meldungen
versandt)

Dezentrale Vorverdichtung von Messdaten erleichtert allen Marktrollen die Arbeit
(Zur Erinnerung: ÜNB wollten noch 2014 nicht mal EEG-Umlage auf EV direkt erheben.)

Abstimmungsaufwand für komplexe Entnahme- und Lieferstellen wird unterschätzt
 MsbG-E übersieht Rolle des VNB als Anschlussnetzbetreiber

Ohne Lastgänge (zu technischen und betrieblichen) Zwecken sind moderner Netzbetrieb und
vernünftige Netzplanung nicht denkbar; DSO 2.0 bleibt erforderlich
Forderung RWE: Prozesse und Kommunikation effizient gestalten:
>
Stranded Investments vermeiden. Vorhandene Strukturen vorentwickeln – nicht doppeln.
Intelligenten Verteilnetzbetrieb ermöglichen.

Bestehende Bilanzierungssystematik auch für intelligenten Messsysteme nutzen (keine
Dopplung)

DSO Zugang zu Lastgängen ermöglichen

Marktkommunikation weiterentwickeln (sternförmige Kommunikation für Lieferanten etc., im
Standardfall vorverdichtete Daten an ÜNB)
Erste Analyse und Verbesserungsvorschläge
RWE Deutschland AG DF
SEITE 10
…
Auskömmliche Entgelte bei gesetzlichem
Roll-out notwendig brutto!
> Vom BMWi politisch gesetzte Preise erreichen noch (immer) keine
Wirtschaftlichkeit (Widerspruch zur vom BMWi kommunizierten Zieltrias)
– MsbG-E erhöht Anforderungen ggü. KNA-Annahmen nochmals deutlich, d.h.
höhere Kosten als in KNA unterstellt (z.B. Datenverfügbarkeit nach 24h)
– Auskömmlichkeit zusätzlich gefährdet, weil MsbG-E jederzeit „Stand der
Technik“ fordert  Risiko eines erzwungenen Austauschs von Geräten lange
bevor diese abgeschrieben sind
– MsbG-E weist alle Kostenrisiken, aber bspw. auch Fragen steigender Steuern
einseitig und ohne Kompensation den VNB/gMSB zu
– POG-Anpassung frühestens 2027 (keine Senkung, aber auch keine Erhöhung)
Forderung RWE:
> MsbG muss höhere POG als Nettopreise festlegen (23 € für mME; > 100 € für iM)
> POG-Änderung bei exogenen, d.h. von gMSB/VNB nicht zu beeinflussenden,
Entwicklungen zwingend und automatisch erforderlich (MwSt.-Erhöhung u.a.)
> Für mME und SMGW erwartete/tatsächliche wirtschaftliche Lebensdauer und
hohe Anfangsinvestitionen berücksichtigen
> Stand der Technik nur bei Einbau und für mindestens eine Eichperiode
Erste Analyse und Verbesserungsvorschläge
RWE Deutschland AG DF
SEITE 11
…
Jedes „Stück“ Hardware hat Kosten und
muss bepreist werden
> Regelungen des § 31 Abs. 5 MsbG-E gefährden Refinanzierung, denn
– jede mME, jedes SMGW kostet Geld und muss im verpflichteten Roll-out
durch die Kunden bezahlt werden
– gerade an komplexen Messstellen häufig mehrere mME zu verbauen; nicht
zu rechtfertigen, warum es zusätzliche „umsonst“ gibt (mehr Leistung zum
selben Preis?)
Forderung RWE:
> Für mME und SMGW-Funktionalität getrennte Preisobergrenzen einführen
(Jedes Gerät kostet einzeln)
> SMGW-POG als kostendeckenden Ausgangspreis im Markt setzen
> Funktionalitäts-Preis über Reduktionsfaktor entsprechend den tatsächlichen
Verhältnissen pro gMSB durchsetzen (kein deutschlandweites Zähler/GWVerhältnis vorgeben)
Erste Analyse und Verbesserungsvorschläge
RWE Deutschland AG DF
SEITE 12
…
Umgang mit Altvermögen weiter offen
bei angenommener Gleichverteilung
Kalk. Restwert des Altvermögens
kalkulatorische (und bilanzielle?) Belastungen zu befürchten
>
Annahme: 20 Jahre ND im Altvermögen – 25 Jahre aber möglich/wahrscheinlich und
Problem dann größer; RLM hier nicht betrachtet
>
Insb. beim Roll-out von iM ist davon auszugehen, dass nicht vollständig abgeschriebene
Systeme ausgebaut werden; Sockeleffekte werden (wahrscheinlich) nicht realisiert
>
Eine Weiterverwendung der Geräte ist nicht (!) möglich
>
Sonderabschreibungen auf das kalkulatorische Altvermögen müssen realisiert werden
können  Anpassung § 5 ARegV od. dnbK
>
Verkürzung der ND nach Anlage 1 StromNEV erwägen und bei BNetzA/LRegB durchsetzen
Austausch von min. 10% der Menge erreicht
(iM und mME) - § 45 Abs. 2 Nr. 1 MsbG-E
Definitiv nicht realisierte Afa
Roll-out Zeitraum iM 8J bzw. 11 J < 20J
Roll-out Zeitraum mME 16J < 20J
2017 2018 2019
2020 2021 2022 2023 2024 2025 2026 2027 2028 2029 2030 2031 2032 2033 2034 2035 2036 2037
Erste Analyse und Verbesserungsvorschläge
RWE Deutschland AG DF
SEITE 13
…
Keine inkompatiblen Preissysteme
nebeneinander
> Ansatz, über differenzierte POG höhere Umsatzerlöse zu ermöglichen, wird
grds. begrüßt, da Kostendeckung (wie ausgeführt) weiterhin gefährdet
> ABER: Gleiche Leistung kann nicht zum gleichen Zeitpunkt
unterschiedlich bepreist werden
– Differenzierte POG ist nicht haltbar; „Rosinenpicken“ durch Wettbewerb
– Recht des Kunden auch nach Einbau zu wechseln (MSB-Hopping)
gefährdet Wirtschaftlichkeit ebenfalls
– Liegenschaftsmodell höhlt absehbar Zähler/SMGW-Verhältnis zusätzlich
aus
– Risiken aus § 315 BGB?
Forderung RWE:
>
Echte Chancengleichheit zwischen gMSB und dritten MSB herstellen, d.h.
gMSB muss bspw. auch in Liegenschaften angebotsfähig sein
>
Höhere POG sinnvoll, aber in allen Fällen; POG nicht künstlich differenzieren
Erste Analyse und Verbesserungsvorschläge
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SEITE 14
…
Roll-out braucht funktionsfähige, interoperable iM
(Schaltbox und Testphasen nicht vergessen)
> Für iM einschließlich Schaltbox Interoperabilität und finales BSI-Schutzprofil erforderlich
(Gefährdungsanalyse für Schaltbox bzw. Anpassung PP SMGW)
> BMWi Anforderungen führen zu Anpassungsbedarf am SMGW
– Reset des Zählwerks bei Rechnungsstellung und historische Werte im SMGW
– Stammdaten
– Plausibilisierung und Ersatzwertbildung durch MSB im SMGW
•
dieses Vorhaben (nur für die ersten 24h) geht an den Bedürfnissen des Marktes
vorbei; das „Fehlerszenario“ ist nicht zutreffend (hohes Kostenrisiko für
Verpflichtete)
Forderung RWE:
> Kein Roll-out von nicht kompatiblen Nullserien; Testphasen vorsehen, PP anpassen,
nur zertifizierte SMGWs ins Netz -> § 30 MsbG-E anpassen
> Verzögerung der Bereitstellung von Daten durch iM geeignet antizipieren (min. 72h,
bevor Ersatzwerte gebildet werden)
> Ersatzwertbildung und Plausibilisierung nur nach Bedarf und beim VNB belassen
Erste Analyse und Verbesserungsvorschläge
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SEITE 15
…
(Neue) Technische Anforderungen an mME
> § 61 (3) MsbG-E: Bei Vorhandensein einer modernen
Messeinrichtung hat der Messstellenbetreiber dafür Sorge zu
tragen, dass der Anschlussnutzer standardmäßig die
Informationen aus Absatz 1 Nummer 1 sowie historische tages-,
wochen- monats- und jahresbezogene Energieverbrauchswerte
für die letzten 24 Monate einsehen kann.
> Diese Anforderung ist durch den heutigen FFN-Basiszähler nicht
erfüllt
– Ggf. wird eine Uhr in der mME notwendig; Kostenerhöhung?
> Wie soll die Branche mit dieser Anforderung umgehen? Ist das
überhaupt ein Problem der Branche oder der Hersteller?
Erste Analyse und Verbesserungsvorschläge
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SEITE 16
RWE-Bewertung
Stand nach den BMWi-Anhörungen der Verbände/Länder
> Gesetzentwurf verursacht deutliche strukturelle Verwerfungen, Ineffizienzen und
Mehrkosten; zudem geht unzureichende Finanzierung über Preisobergrenzen zu
Lasten der Unternehmen
– Bilanzierung der Einzel-Energiemengen durch ÜNB (statt VNB) vorgesehen
•
Folge wären: Umfangreiche Prozessanpassungen (und damit Mehrkosten) im
Datenmanagement
– VNB weitgehend ohne Zugriff auf Messdaten (Smart Grids/ Zukunftsmodelle
unmöglich!)
– Entflechtung des Messstellenbetriebs vom (bereits entflochtenen) VNB wird gefordert
– Unseriöser Maßstab: Kommunikationsanforderungen gehen weit über KostenNutzen-Analyse hinaus (dadurch gestiegene Kosten bleiben aber unberücksichtigt)
> „Dickes Brett bleibt zu bohren“, denn BMWi ist nur an technischen Hinweisen
interessiert und nicht bereit, offensichtliche Ineffizienzen zu diskutieren
Digitalisierung der Energiewende wird unnötig verteuert,
was die Zukunftsfähigkeit der VNB, die Energiewende selbst und
auch Arbeitsplätze gefährdet!
Erste Analyse und Verbesserungsvorschläge
RWE Deutschland AG DF
SEITE 17
Wesentliche Fragestellungen
> Differenzierte Betrachtung der Marktrollen grundzuständiger (=regulierter)
MSB und rein wettbewerblicher MSB?
> Darstellung SMGW-Admin?
> Konzept zur Verteidigung des eigenen Netzgebiets?
> Welcher vertriebliche Marktangang besteht in- und außerhalb des
Netzgebiets? Geschäftsmodelle für (nicht) regulierte Dritte?
– Dienstleistung vs. Übertragung (Folgen für dritte „Märkte“?)
– Umgang mit WoWi
> „Freiwilliger“ Roll-Out von iM (bei Kunden < 6.000 kWh/a für POG < 100 €
brutto), um zusätzliche Mengeneffekte zu realisieren?
> Welche Vorteile in Bezug auf die mögliche Nutzung der (Mess-) Daten hat
ggf. ein rein wettbewerblich agierender MSB?
Erste Analyse und Verbesserungsvorschläge
RWE Deutschland AG DF
SEITE 18
Smart Meter Rollout
Smart Meter Rollout in Deutschland
Was bedeutet dies für Verteilnetzbetreiber?
Fragen…
Dr. Oliver Franz
RWE Deutschland AG
Mülheim an der Ruhr, 2. Geschäftsführer-Austausch 25.11.2015