Smart Meter Rollout Entwurf eines Gesetzes zur Digitalisierung der Energiewende – erste Analyse und Verbesserungsvorschläge Dr. Oliver Franz RWE Deutschland AG Mülheim an der Ruhr, 2. Geschäftsführer-Austausch 25.11.2015 Entwurf eines Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende > Der BMWi Gesetzentwurf verschafft allen Marktakteuren und Stakeholdern die lange erwartete Diskussionsgrundlage > RWE begrüßt insbesondere die folgenden Regelungen des MsbG-E: – Realistische Roll-out-Mengen und Ziele – Kein undifferenzierter Pflichteinbau von iM bei Neubauten und Renovierungen – Zeitliche Staffelung des Roll-outs – Relevante Verbesserung im Kabinettsentwurf aus Sicht RWE: Kein informatorisches Unbundling für gMSB vs. VNB > ABER: Gesetzentwurf verursacht Ineffizienzen, die die Digitalisierung der Energiewende unnötig verteuern, und die Finanzierung ist nicht ausreichend > Gesamturteil: Weitere Verbesserungen notwendig, um die Digitalisierung für die Energiewende und die Kunden erfolgreich zu machen! Erste Analyse und Verbesserungsvorschläge RWE Deutschland AG DF SEITE 2 Zeitplan der Gesetzgebung laut Vorhabensplan des BMWi Gegenäußerung Bundesreg. Kabinettsentwurf Sep. 2015 08.11.2015 Referentenentwurf 18.12.2015 Erste Befassung Bundesrat 13.01.2016 28.01.2016 Ende Anhörung im Wirtschaftsausschuss Zweite Befassung Bundesrat 16.03.2016 17./18.03.2016 22.04.2016 Erste Lesung Bundestag Zweite und dritte Lesung Bundestag Hinweise: • Gesetz laut BMWi nicht zustimmungspflichtig; Zeitplan anspruchsvoll (s.o.) • Länder werden (trotzdem) wohl Unterausschuss im Bundesrat bilden • Einflussmöglichkeiten begrenzt; Länderwirtschaftsministerien benötigen Hinweise • Argument: Technik nicht „bereit“, verfängt im Bereich der Länder • BNetzA beginnt Vorkonsultation d. Prozesse im Dezember 2015 Inkrafttreten in 2016 zu erwarten; aber Beginn Voll-Roll-out nicht vor 2018 denkbar (fehlende Prozesse, Technik etc.) Erste Analyse und Verbesserungsvorschläge RWE Deutschland AG DF SEITE 3 Gesetzentwurf „Digitalisierung der Energiewende“ Zentrale Verbesserungsfelder Rolle der VNB beim „Datenmanagement für den Markt“ nutzen Auskömmliche Entgelte (keine zusätzliche Bürokratie) Roll-out nur mit funktionsfähigen, interoperablen iM Roll-out ist fair, effizient und maßvoll zu gestalten ! (Schaltbox und Testphasen nicht vergessen) Erste Analyse und Verbesserungsvorschläge Keine inkompatiblen Preissysteme nebeneinander RWE Deutschland AG DF SEITE 4 Entwurf eines Gesetzes zur Digitalisierung der Energiewende – Sternversand treibt Kommunikation > Einführung einer sternförmigen Kommunikation durch den gMSB über ein Smart Meter Gateway (SMGW oder GW) durch einen Smart-Meter-Gateway-Administrator (SMGW-A oder GW-A) > Dem Bundesdatenschutzgesetz entsprechende Regelungen von Einzelheiten zur Datenerhebung, -übermittlung und –löschung > Nicht zu unterschätzender Effekt auf das abzuwickelnde Kommunikationsvolumen Erste Analyse und Verbesserungsvorschläge RWE Deutschland AG DF SEITE 5 … Daten zu Prognosezwecken im Stern und zu Abrechnungszwecken durch VNB versenden VNB als zentralen Vertrauensanker im System erhalten MsbG-E: Sternversand aus SMGW an alle Berechtigten iM iM gMSB Forderung RWE: Plausibilisierte Abrechnungsdaten vom VNB BKV / LF iM ÜNB iM iM BKV / LF gMSB ÜNB iM VNB VNB iM iM Erfüllt iM EMT 3. MSB iM iM EMT 3. MSB iM aggregierte Zeitreihen Einzel-Zeitreihen Einzel-Zeitreihen notwendig (bspw. da VNB auch BKV), bisher im Entwurf nicht enthalten Erste Analyse und Verbesserungsvorschläge RWE Deutschland AG DF SEITE 6 … Prämissen für die nachstehenden Betrachtungen > Es liegt der Entwurf des Gesetzes zur Digitalisierung der Energiewende in der Kabinettsfassung vom 4. November 2015 zu Grunde. > Auf Grundlage des o.g. Gesetzesentwurfes werden folgende Annahmen getroffen: – Der Lieferantenwechselprozess verbleibt für alle Entnahmestellen im Zielprozess beim VNB – Der VNB ist (als gMSB_alt und bei d_MSB) weiterhin „Datendrehscheibe/Datenempfänger“ für • Alt-Arbeitszählungen („Ferraris“ / EDL 21)* • Alt-Lastgangmessungen („RLM“, „REM“)* – Folgende Messstellen werden im Zielprozess* weiterhin durch den VNB bilanziert: • Alt-Arbeitszählungen („Ferraris“ / EDL 21)* • Alt-Lastgangmessungen („RLM“, „REM“)* • Entnahmestellen iM 6.000 kWh < Jahresverbrauch < 10.000 kWh als synthetisches Lastprofil • Entnahmestellen mME < 6.000 kWh Jahresverbrauch als synthetisches Lastprofil • Einspeisungen < 7 kW als synthetische Einspeise-/Referenzprofile – Folgende Messstellen werden im Zielprozess* durch den BIKO/ÜNB bilanziert: • Entnahmestellen iM > 10.000 kWh als gemessener Lastgang • Entnahmestellen § 14a EnWG als gemessener Lastgang • Einspeisungen > 7 kW als gemessener Lastgang * bis zum vollständigen Austausch gegen mME / IM Erste Analyse und Verbesserungsvorschläge RWE Deutschland AG DF SEITE 7 … Messdatenfluss* nach § 60 ff. MsbG – Sternförmiger Ansatz Lieferant RLM / REM SLP / SEP Bestandsanlagen Entnahme < 6.000 EEG/KWK < 7 kW Entnahme < 10.000 Entnahme > 10.000 § 14a EnWG EEG/KWK > 7 kW REM > 100 kW RLM > 100.000 intelligente Messsysteme** moderne Messeinrichtung Messdatenfluss vor MsbG ÜNB / BIKO Jahresarbeitswerte Leistung/Arbeit (monatlich) Last-/Einspeisegang (täglich)** Auf Anforderung des Netzbetreibers Last- oder Zählerstandsgänge zu den in § 66 Abs. 1 genannten Zwecken * Darstellung umfasst abrechnungsbilanzierungsrelevante Daten ErstenurAnalyse undund Verbesserungsvorschläge * * Bei iM werden zur Vereinfachung der Darstellung ZSG und Lastgangmessung zusammengefasst RWE Deutschland AG DF SEITE 8 Quelle: AG Prozesse / PG Umsetzungsfragen VNB RLM > 100.000 kWh: P und W (monatlich) * RLM > 100.000 kWh: Lastgang (täglich) RLM > 100.000 kWh: Lastgang (täglich) REM > 100 kW: Einspeisegang (täglich) REM > 100 kW: Einspeisegang (täglich) EEG/KWK > 7 kW: W (jährlich) * EEG/KWK > 7 kW: Einspeisegang (täglich) EEG/KWK > 7 kW: Einspeisegang (täglich) § 14a EnWG: P und W (monatlich) * § 14a EnWG: Lastgang (täglich) § 14a EnWG: Lastgang (täglich) Entnahme >10.000: P und W (monatlich) * Entnahme >10.000: Lastgang (täglich) Entnahme >10.000: Lastgang (täglich) Entnahme < 10.000 kWh: W (jährlich) Entnahme < 10.000 kWh: W (jährlich) EEG/KWK < 7 kW: W (jährlich) EEG/KWK < 7 kW: W (jährlich) Entnahme < 6.000 kWh: W (jährlich) Entnahme < 6.000 kWh: W (jährlich) SEP/SLP: W (jährlich) SEP/SLP: W (jährlich) REM/RLM: Lastgang (täglich) REM/RLM: Lastgang (täglich) REM > 100 kW: P und W (monatlich) * VNB g_MSB_ALT ÜNB / BIKO Lieferant g_MSB_MODERN Smart Meter Gateway (betrieben durch g_MSB_MODERN oder d_MSB) d_MSB Durchführung Zählwertaus- und -ablesung / Weiterleitung RLM / REM SLP / SEP Bestandsanlagen Entnahme < 6.000 EEG/KWK < 7 kW moderne Messeinrichtung Entnahme < 10.000 Entnahme > 10.000 ? § 14a EnWG EEG/KWK > 7 kW REM > 100 kW RLM > 100.000 intelligente Messsysteme** * Auf Anforderung des Netzbetreibers Last- oder Zählerstandsgänge zu den in § 66 Abs. 1 genannten Zwecken Analyse und Verbesserungsvorschläge ** Bei iM werdenErste zur Vereinfachung der Darstellung ZSG und Lastgangmessung zusammengefasst *** Darstellung umfasst nur abrechnungs- und bilanzierungsrelevante Daten RWE Deutschland AG DF SEITE 9 Quelle: AG Prozesse / PG Umsetzungsfragen … Messdatenfluss*** nach § 60 ff. MsbG - Marktrollensicht … Rolle der VNB als „Datendrehscheibe für den Markt“ nutzen und ausbauen > MsbG-E doppelt unnötig die Prozesse für Bilanzierung und Marktkommunikation, > MsbG-E ändert unnötig die Rollenzuständigkeiten ohne eindeutigen Vorteil und erhöht den Clearing-Aufwand Bilanzierung und Marktkommunikation in Deutschland funktionieren und können weiterentwickelt werden (allein Westnetz hat letztes Jahr rund 300 Mio. GPKE Meldungen versandt) Dezentrale Vorverdichtung von Messdaten erleichtert allen Marktrollen die Arbeit (Zur Erinnerung: ÜNB wollten noch 2014 nicht mal EEG-Umlage auf EV direkt erheben.) Abstimmungsaufwand für komplexe Entnahme- und Lieferstellen wird unterschätzt MsbG-E übersieht Rolle des VNB als Anschlussnetzbetreiber Ohne Lastgänge (zu technischen und betrieblichen) Zwecken sind moderner Netzbetrieb und vernünftige Netzplanung nicht denkbar; DSO 2.0 bleibt erforderlich Forderung RWE: Prozesse und Kommunikation effizient gestalten: > Stranded Investments vermeiden. Vorhandene Strukturen vorentwickeln – nicht doppeln. Intelligenten Verteilnetzbetrieb ermöglichen. Bestehende Bilanzierungssystematik auch für intelligenten Messsysteme nutzen (keine Dopplung) DSO Zugang zu Lastgängen ermöglichen Marktkommunikation weiterentwickeln (sternförmige Kommunikation für Lieferanten etc., im Standardfall vorverdichtete Daten an ÜNB) Erste Analyse und Verbesserungsvorschläge RWE Deutschland AG DF SEITE 10 … Auskömmliche Entgelte bei gesetzlichem Roll-out notwendig brutto! > Vom BMWi politisch gesetzte Preise erreichen noch (immer) keine Wirtschaftlichkeit (Widerspruch zur vom BMWi kommunizierten Zieltrias) – MsbG-E erhöht Anforderungen ggü. KNA-Annahmen nochmals deutlich, d.h. höhere Kosten als in KNA unterstellt (z.B. Datenverfügbarkeit nach 24h) – Auskömmlichkeit zusätzlich gefährdet, weil MsbG-E jederzeit „Stand der Technik“ fordert Risiko eines erzwungenen Austauschs von Geräten lange bevor diese abgeschrieben sind – MsbG-E weist alle Kostenrisiken, aber bspw. auch Fragen steigender Steuern einseitig und ohne Kompensation den VNB/gMSB zu – POG-Anpassung frühestens 2027 (keine Senkung, aber auch keine Erhöhung) Forderung RWE: > MsbG muss höhere POG als Nettopreise festlegen (23 € für mME; > 100 € für iM) > POG-Änderung bei exogenen, d.h. von gMSB/VNB nicht zu beeinflussenden, Entwicklungen zwingend und automatisch erforderlich (MwSt.-Erhöhung u.a.) > Für mME und SMGW erwartete/tatsächliche wirtschaftliche Lebensdauer und hohe Anfangsinvestitionen berücksichtigen > Stand der Technik nur bei Einbau und für mindestens eine Eichperiode Erste Analyse und Verbesserungsvorschläge RWE Deutschland AG DF SEITE 11 … Jedes „Stück“ Hardware hat Kosten und muss bepreist werden > Regelungen des § 31 Abs. 5 MsbG-E gefährden Refinanzierung, denn – jede mME, jedes SMGW kostet Geld und muss im verpflichteten Roll-out durch die Kunden bezahlt werden – gerade an komplexen Messstellen häufig mehrere mME zu verbauen; nicht zu rechtfertigen, warum es zusätzliche „umsonst“ gibt (mehr Leistung zum selben Preis?) Forderung RWE: > Für mME und SMGW-Funktionalität getrennte Preisobergrenzen einführen (Jedes Gerät kostet einzeln) > SMGW-POG als kostendeckenden Ausgangspreis im Markt setzen > Funktionalitäts-Preis über Reduktionsfaktor entsprechend den tatsächlichen Verhältnissen pro gMSB durchsetzen (kein deutschlandweites Zähler/GWVerhältnis vorgeben) Erste Analyse und Verbesserungsvorschläge RWE Deutschland AG DF SEITE 12 … Umgang mit Altvermögen weiter offen bei angenommener Gleichverteilung Kalk. Restwert des Altvermögens kalkulatorische (und bilanzielle?) Belastungen zu befürchten > Annahme: 20 Jahre ND im Altvermögen – 25 Jahre aber möglich/wahrscheinlich und Problem dann größer; RLM hier nicht betrachtet > Insb. beim Roll-out von iM ist davon auszugehen, dass nicht vollständig abgeschriebene Systeme ausgebaut werden; Sockeleffekte werden (wahrscheinlich) nicht realisiert > Eine Weiterverwendung der Geräte ist nicht (!) möglich > Sonderabschreibungen auf das kalkulatorische Altvermögen müssen realisiert werden können Anpassung § 5 ARegV od. dnbK > Verkürzung der ND nach Anlage 1 StromNEV erwägen und bei BNetzA/LRegB durchsetzen Austausch von min. 10% der Menge erreicht (iM und mME) - § 45 Abs. 2 Nr. 1 MsbG-E Definitiv nicht realisierte Afa Roll-out Zeitraum iM 8J bzw. 11 J < 20J Roll-out Zeitraum mME 16J < 20J 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 2024 2025 2026 2027 2028 2029 2030 2031 2032 2033 2034 2035 2036 2037 Erste Analyse und Verbesserungsvorschläge RWE Deutschland AG DF SEITE 13 … Keine inkompatiblen Preissysteme nebeneinander > Ansatz, über differenzierte POG höhere Umsatzerlöse zu ermöglichen, wird grds. begrüßt, da Kostendeckung (wie ausgeführt) weiterhin gefährdet > ABER: Gleiche Leistung kann nicht zum gleichen Zeitpunkt unterschiedlich bepreist werden – Differenzierte POG ist nicht haltbar; „Rosinenpicken“ durch Wettbewerb – Recht des Kunden auch nach Einbau zu wechseln (MSB-Hopping) gefährdet Wirtschaftlichkeit ebenfalls – Liegenschaftsmodell höhlt absehbar Zähler/SMGW-Verhältnis zusätzlich aus – Risiken aus § 315 BGB? Forderung RWE: > Echte Chancengleichheit zwischen gMSB und dritten MSB herstellen, d.h. gMSB muss bspw. auch in Liegenschaften angebotsfähig sein > Höhere POG sinnvoll, aber in allen Fällen; POG nicht künstlich differenzieren Erste Analyse und Verbesserungsvorschläge RWE Deutschland AG DF SEITE 14 … Roll-out braucht funktionsfähige, interoperable iM (Schaltbox und Testphasen nicht vergessen) > Für iM einschließlich Schaltbox Interoperabilität und finales BSI-Schutzprofil erforderlich (Gefährdungsanalyse für Schaltbox bzw. Anpassung PP SMGW) > BMWi Anforderungen führen zu Anpassungsbedarf am SMGW – Reset des Zählwerks bei Rechnungsstellung und historische Werte im SMGW – Stammdaten – Plausibilisierung und Ersatzwertbildung durch MSB im SMGW • dieses Vorhaben (nur für die ersten 24h) geht an den Bedürfnissen des Marktes vorbei; das „Fehlerszenario“ ist nicht zutreffend (hohes Kostenrisiko für Verpflichtete) Forderung RWE: > Kein Roll-out von nicht kompatiblen Nullserien; Testphasen vorsehen, PP anpassen, nur zertifizierte SMGWs ins Netz -> § 30 MsbG-E anpassen > Verzögerung der Bereitstellung von Daten durch iM geeignet antizipieren (min. 72h, bevor Ersatzwerte gebildet werden) > Ersatzwertbildung und Plausibilisierung nur nach Bedarf und beim VNB belassen Erste Analyse und Verbesserungsvorschläge RWE Deutschland AG DF SEITE 15 … (Neue) Technische Anforderungen an mME > § 61 (3) MsbG-E: Bei Vorhandensein einer modernen Messeinrichtung hat der Messstellenbetreiber dafür Sorge zu tragen, dass der Anschlussnutzer standardmäßig die Informationen aus Absatz 1 Nummer 1 sowie historische tages-, wochen- monats- und jahresbezogene Energieverbrauchswerte für die letzten 24 Monate einsehen kann. > Diese Anforderung ist durch den heutigen FFN-Basiszähler nicht erfüllt – Ggf. wird eine Uhr in der mME notwendig; Kostenerhöhung? > Wie soll die Branche mit dieser Anforderung umgehen? Ist das überhaupt ein Problem der Branche oder der Hersteller? Erste Analyse und Verbesserungsvorschläge RWE Deutschland AG DF SEITE 16 RWE-Bewertung Stand nach den BMWi-Anhörungen der Verbände/Länder > Gesetzentwurf verursacht deutliche strukturelle Verwerfungen, Ineffizienzen und Mehrkosten; zudem geht unzureichende Finanzierung über Preisobergrenzen zu Lasten der Unternehmen – Bilanzierung der Einzel-Energiemengen durch ÜNB (statt VNB) vorgesehen • Folge wären: Umfangreiche Prozessanpassungen (und damit Mehrkosten) im Datenmanagement – VNB weitgehend ohne Zugriff auf Messdaten (Smart Grids/ Zukunftsmodelle unmöglich!) – Entflechtung des Messstellenbetriebs vom (bereits entflochtenen) VNB wird gefordert – Unseriöser Maßstab: Kommunikationsanforderungen gehen weit über KostenNutzen-Analyse hinaus (dadurch gestiegene Kosten bleiben aber unberücksichtigt) > „Dickes Brett bleibt zu bohren“, denn BMWi ist nur an technischen Hinweisen interessiert und nicht bereit, offensichtliche Ineffizienzen zu diskutieren Digitalisierung der Energiewende wird unnötig verteuert, was die Zukunftsfähigkeit der VNB, die Energiewende selbst und auch Arbeitsplätze gefährdet! Erste Analyse und Verbesserungsvorschläge RWE Deutschland AG DF SEITE 17 Wesentliche Fragestellungen > Differenzierte Betrachtung der Marktrollen grundzuständiger (=regulierter) MSB und rein wettbewerblicher MSB? > Darstellung SMGW-Admin? > Konzept zur Verteidigung des eigenen Netzgebiets? > Welcher vertriebliche Marktangang besteht in- und außerhalb des Netzgebiets? Geschäftsmodelle für (nicht) regulierte Dritte? – Dienstleistung vs. Übertragung (Folgen für dritte „Märkte“?) – Umgang mit WoWi > „Freiwilliger“ Roll-Out von iM (bei Kunden < 6.000 kWh/a für POG < 100 € brutto), um zusätzliche Mengeneffekte zu realisieren? > Welche Vorteile in Bezug auf die mögliche Nutzung der (Mess-) Daten hat ggf. ein rein wettbewerblich agierender MSB? Erste Analyse und Verbesserungsvorschläge RWE Deutschland AG DF SEITE 18 Smart Meter Rollout Smart Meter Rollout in Deutschland Was bedeutet dies für Verteilnetzbetreiber? Fragen… Dr. Oliver Franz RWE Deutschland AG Mülheim an der Ruhr, 2. Geschäftsführer-Austausch 25.11.2015
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