JAKO-O Schadstoff-Bestimmungen für textile Produkte und Schuhe Generell gilt, dass alle Basic Artikel und möglichst viele modische Artikel ÖkoTex Standard 100 Klasse 1 bzw. 2 endzertifiziert sein müssen. Der Lieferant bekommt auf dem Stylesheet vom Kollektionsersteller mit geteilt, welches ÖkoTex bzw. Schadstoffgutachten der Artikel erfüllen soll. Auf den Zertifikaten bzw. Gutachten (gut leserliche Kopie ist ausreichend) müssen alle unsere Artikelnummer, für die sie gelten, vom Lieferanten vermerkt und mit Datum unterschrieben werden. Sollte der Artikel nicht endzertifiziert sein, muss er folgendes nachweisen: - ÖkoTex Zertifikate aller eingesetzten Qualitäten und Zutaten Oder: - Schadstoffgutachten aller eingesetzten Qualitäten und Zutaten. Auf den Schadstoffgutachten (gut leserliche Kopie ist ausreichend) muss auf der ersten Seite die genaue Testmethode, sowie das Prüfergebnis (Erfüllt, nicht Erfüllt) vom Prüfinstitut mit angegeben werden. Die Schadstoffgutachten müssen die Parameter des ÖkoTex Standard 100 Klasse 1 bzw. 2 untersuchen und entsprechen. Sie müssen für jede Farbe des Artikels vorliegen. Alle Zertifikate bzw. Gutachten müssen der Abteilung Qualitätssicherung geschickt werden, die dafür zuständig ist ggf. fehlende Zertifikate einzuholen bzw. deren Gültigkeit zu kontrollieren und entsprechend aktuelle Zertifikate bzw. Gutachten anzufordern. Sollten bis zur Katalogkorrektur die Zertifikate/Gutachten nicht vollständig und gültig der Qualitätssicherung vorliegen oder diese nicht dem vom Kollektionsersteller geforderten entsprechen, muss diese Info an die Abteilung Einkauf weitergegeben werden. Es wird dann entschieden, ob der Artikel storniert oder der Preis nachverhandelt wird. Folgende Klassifizierung ist bei den Artikeln zu beachten: ÖkoTex Standard 100 Klasse 1: Sämtliche Artikel und deren Zutaten, die im Babybereich bis Größe 110 angeboten werden. Inkl. Strümpfe, Heimtextilien und Accessoires. Sämtliche Artikel und deren Zutaten, die im Kinderbereich bis Größe 158 angeboten werden. Inkl. Strümpfe, Heimtextilien und Accessoires. Außer den ausdrücklich bei Klasse 2 genannten. ÖkoTex Standard 100 Klasse 2: Jacken, Skioveralls, Matschbekleidung, Robustbekleidung, Regenbekleidung und deren Zutaten - außer dem Innenfutter – und Accessoires die im Kinderbereich bis Größe 158 angeboten werden. Hier handelt es sich im Wesentlichen um Bekleidungsstücke, die nur geringen Hautkontakt haben. Im Ausnahmefall Kleider, Röcke und Hosen, die im Kinderbereich bis 158 angeboten werden, sowie Badebekleidung für Baby- und Kinderbereich. ÖkoTex Standard 100 Klasse 3: Klettverschlüsse, Reflektoren, Kniebesätze, Sticker für Artikel die im Kinderbereich bis Größe 158 angeboten werden, sofern nicht die Möglichkeit besteht, dass Kinder diese direkt mit der Haut berühren oder daran saugen können. SCHUHE: Für Schuhe (Hausschuhe und Schuhe mit fester Sohle) muss ein Gutachten ausgestellt werden, das dem Kriterienkatalog Jako-o Schuhprüfung 02-2011 entspricht. Sollten sich Farben bzw. Materialien ändern oder neue dazu kommen, müssen neue Gutachten ausgestellt werden. Vorgehensweise: Für alle neuen Artikel (mit JAKO-O belabelt oder bedruckt) benötigen wir für die erste Anlieferung ein komplettes Gutachten nach allen unseren JAKO-O Schuhkriterien s. oben. Für alle Nachaufträge zu diesem Artikel muss 1x jährlich ein Gutachten zumindest über alle gesetzlichen Kriterien (oberster Abschnitt, gesetzliche Anforderungen Jako-o Schuhprüfung 02-2011) vorgelegt werden. D.h. bei Anlieferung muss ein altes Gutachten (max. 3 Jahre alt) nach allen aktuellen JAKO-O Schuhkriterien, sowie ein Gutachten (max. 1 Jahr alt) nach gesetzlichen Anforderungen bei JAKO-O vorliegen. Zusätzlich muss diesem Gutachten eine aktuelle Konformitätserklärung beiliegen, welche bestätigt, dass alle JAKO-O Kriterien der ersten Anlieferung eingehalten werden. Für Markenschuhartikel (ohne JAKO-O Label oder Aufdruck) fordern wir 1x jährlich ein Gutachten über die gesetzlichen Anforderungen. Nickel: Alle verwendeten Materialien, Zutaten und Accessoires müssen Nickelfrei sein. Zusatz für Jeanshosen: Generell ist das Sandstrahlen bei Jeanshosen verboten. Waschungen müssen mindestens dem ÖkoTex Standard 100 Klasse 2 entsprechende.
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