Drogen Drogenkonsum ist auf dem gesamten Schulgelände

Allgemeine Informationen zum Schulleben
Arbeitsgemeinschaften
Die Schüler werden vom Klassenlehrer über die angebotenen Arbeitsgemeinschaften informiert und
melden sich mit einem Formular an. Diese Anmeldung ist verbindlich.
Jegliche Änderung ist unbedingt mit dem entsprechenden Lehrer abzusprechen.
Regulärer Unterricht und Förderunterricht haben Vorrang vor den Arbeitsgemeinschaften. Im Falle
einer Nichtteilnahme müssen sich Schüler und Schülerinnen beim AG-Lehrer abmelden. In der ersten
und zweiten Schulwoche finden keine Arbeitsgemeinschaften statt.
Befreiungen von Schulunterricht/ frühzeitiger Abreise in die Ferien
Befreiungen von Schulunterricht und/ oder frühzeitige Abreise in die Ferien müssen schriftlich beim
Schulleiter beantragt werden. Nicht genehmigte Abwesenheit wir im Zeugnis als „unentschuldigt“
angegeben.
Bibliothek
Die Bibliothek steht den Kindern zur Ausleihe von Büchern zur Verfügung, sowohl in Deutsch als auch
in englischer Sprache. Die Bücher dürfen einen Monat lang ausgeliehen werden, DVDs 2 Wochen
lang.
Hefte, Mappen, Schnellhefter und Schulhefte können in der Bibliothek gekauft werden.
Die Bibliothek ist täglich von 7:30 – 15:30 Uhr geöffnet.
Coffee Shop
Die Coffee-Shop Coupons können im Sekretariat gekauft werden. Der Coffee-Shop hat täglich von
7:00 – 16:30 Uhr geöffnet.
Drogen
Drogenkonsum ist auf dem gesamten Schulgelände verboten und wird bei
Zuwiderhandlung in besonderem Maße sanktioniert. Bei Drogenmissbrauch (Besitz,
Handel und Gebrauch von Drogen jeglicher Art) auf dem gesamten Schulgelände
erfolgt der sofortige, unwiderrufliche Schulausschluss.
Einverständniserklärung
Es ist aus Haftungsgründen wichtig, dass für bestimmte Veranstaltungen, Ausflüge und Fahrten
schriftliche Einverständniserklärungen ausgefüllt werden. Bitte füllen Sie diese immer vollständig aus
und geben Sie sie rechtzeitig an den Klassenlehrer zurück.
Elektronik
Der Gebrauch jeglicher elektronischer Medien durch Schüler/innen auf dem Schulgelände der DBST
ist untersagt. Bei Verstoss wird das elektronische Gerät dem Schüler/ der Schülerin abgenommen.
Elternvertretung
Die Eltern einer Klasse wählen einen Elternsprecher und einen Vertreter. Die Elternsprecher sind die
Mitglieder des Elternbeirats und treffen sich regelmässig.
Elternabend
Es finden zwei reguläre Elternabende pro Schuljahr statt. Zusätzlich können Elternabende auf Wunsch
der Eltern oder Lehrer eingerichtet werden.
Elternsprechtag
An zwei Abenden im Jahr finden Elternsprechtage statt, an denen sich die Eltern bei den Fachlehrern
über den Leistungsstand ihrer Kinder informieren können.
Epochaler Unterricht
In einstündigen Fächern kann der Unterricht epochal erteilt werden. Die Noten sind in jedem Fall
versetzungsrelevant, auch wenn der Unterricht im ersten Halbjahr erteilt wurde.
Farsiunterricht
Im Farsiunterricht werden die Schüler in Gruppen, je nach Niveau (Farsi Muttersprache und Farsi
Fremdsprache) unterrichtet. Die Einteilung nehmen die Farsilehrer vor. Fragen hierzu richten Sie bitte
direkt an den/die Fachschaftsleiter/in.
Förderunterricht
Es gibt Förderunterricht in der Grundschule in Deutsch und Mathematik, in der Sekundarstufe
Französisch für Schülerinnen und Schüler, die damit nicht in der 6. Klasse begonnen haben. Je nach
Möglichkeit der Schule kann es Förderangebote in Deutsch und Mathematik für die Klasse 5 bzw. 6
geben. Die Fachlehrer melden die entsprechenden Schüler dem DaF- bzw. Fachschaftslehrer.
Förderunterricht hat Vorrang vor Arbeitsgemeinschaften. Ab dem 4. DaF-Jahr muss der DaFUnterricht gesondert bezahlt werden.
Französischunterricht ab Klasse 6
Für Hauptschüler ist die Teilnahme am Französischunterricht nicht verbindlich. Aus Aufsichtsgründen
bleiben sie jedoch im Klassenraum. Für Realschüler und Gymnasiasten ist die aktive Teilnahme am
Französischunterricht verpflichtend.
Geburtstage
Die Schüler dürfen gerne an ihren Geburtstagen Kuchen mitbringen. Dem Küchenpersonal ist es aber
nicht erlaubt, Teller und Besteck für diesen Zweck auszugeben. Die Schüler werden gebeten,
Einwegteller und -besteck mitzubringen.
Hausaufgaben
Bei mehrmals nicht erledigten Hausaufgaben erhalten die Eltern eine Information vom Fachlehrer.
Diese ist nach Kenntnisnahme unterschrieben zurückzugeben.
Klassenarbeiten
Die Termine für die Klassenarbeiten in den Klassen 5 – 10 werden den Schülern von den Fachlehrern
2 Wochen im voraus mitgeteilt. Es werden i.d.R. nicht mehr als 2 Klassenarbeiten und 2 Tests pro
Woche geschrieben. Alle Klassenarbeiten und Tests müssen von den Eltern unterschrieben werden.
Klassengröße
In der DBST ist die Klassengröße maximal 20 Schülerinnen und Schüler pro Klasse.
Klassenfahrten
In der Regel gehen die Klassen 5-8 und 10+11 einmal auf Klassenfahrt. Der Termin für die
Klassenfahrten wird zentral festgelegt. Die Klassenlehrer führen die Klassenfahrten gemeinsam
durch.
Klassenzimmer
Die Schülerinnen und Schüler müssen ihre Klassenzimmer sauber halten und mit dem Schulmobiliar
pfleglich umgehen. Beschädigtes Schulinventar wird dem Schuldigen in Rechnung gestellt.
Kleiderordnung
In der DBST gibt es eine Kleiderordnung, an die sich die Schüler halten müssen (kein Minirock, kein
Top, keine Hotpants, keine durchsichtige Blusen, nicht bauchfrei).
Pausenregelung
Schüler dürfen sich nach Unterrichtsende nur unter Aufsicht eines Lehrers auf dem Schulgelände
aufhalten, andernfalls ist der Versicherungsschutz nicht gewährleistet.
In den grossen Pausen verlassen die Schüler die Klassenräume und begeben sich auf den Schulhof. Sie
werden dort von den aufsichtsführenden Lehrkräften betreut.
Den Anweisungen der aufsichtsführenden Lehrer ist unbedingt Folge zu leisten.
Die Eltern werden gebeten ihren Kindern Pausenbrote sowie Wasserflaschen mitzugeben
Sekretariat
Sprechstunden und Termine mit Lehrern und Schulleitung können Sie gerne telefonisch oder
persönlich im Sekretariat vereinbaren.
Taschenrechner, Geodreiecke, Malstifte, Wasserfarben und Parabelschablonen können im
Sekretariat gekauft werden.
Für die Schülerinnen und Schüler tätigt das Sekretariat nur im Notfall einen Anruf.
Eltern sind verpflichtet, das Sekretariat über geänderte Telefonnummern und Adressen zu
informieren, damit die Eltern alle Informationen die per Brief, Email oder SMS rausgehen, erhalten.
Das Sekretariat ist von Sonntags bis Mittwochs von 7:00 – 16:30 Uhr und Donnerstags von 7:00 –
15:30 Uhr geöffnet.
Schulbücher
Die Schulbücher werden von der Schule bestellt. Die Ausgabe erfolgt in der Bibliothek und die
Rechnung wird den Eltern anschließend zugestellt.
Schülervertretung
Die Schüler wählen ab Klasse 3 in den ersten Schulwochen einen Klassensprecher, einen Vertreter,
die Vertrauenslehrer und die Schülersprecher.
Die Klassensprecher treffen sich zur Schülervertretersitzung (SV-Sitzung).
Versäumnisse/ Krankheit
Das Sekretariat oder der Klassenlehrer sollten unbedingt noch am gleichen Tag über fehlende Schüler
informiert werden (siehe Schulbus).
Schüler können telefonisch im Sekretariat krank gemeldet werden. Eine schriftliche Entschuldigung
ist in jedem Fall nachzureichen.
Unterrichtsversäumnisse, für die nicht rechtzeitig vorher eine Beurlaubung beantragt und genehmigt
worden sind, werden als unentschuldigt im Zeugnis vermerkt.
Ab dem 3. Krankheitstag ist ein ärztliches Attest erforderlich.
Eltern werden gebeten, kranke Kinder nicht in die Schule/ Kindergarten zu schicken.
Infektionskrankheiten, wie z.B. Mumps, Windpocken, etc. müssen dem Sekretariat umgehend
gemeldet werden. Kranke Kinder dürfen erst nach Vorlage einer ärztlichen
Unbedenklichkeitsbescheinigung wieder die Schule besuchen.
Kinder die wegen Krankheit früher nach Hause gehen, müssen nachträglich eine schriftliche
Entschuldigung einreichen.
Vergessene Schulmaterialien
Eltern werden gebeten, vom Nachsenden vergessener Schulmaterialien und Utensilien abzusehen.
Informationen zum Schulbus
Für den täglichen Transport der Kinder von zu Hause zur Schule bietet die Schule in bestimme Gebiete
(Niawaran, Kamraniyeh, Farmaniyeh, Aghdassieyeh, Elahieyeh, Pole Roumi, Velenjak, Moghadasseh Ardebili,
Saadatabad, Shahrake Gharb) einen Schulbus-Service an. Dieser wird vom Sekretariat und der
Verwaltungsleitung organisiert. Fragen oder Änderungswünsche bitte direkt entsprechend weiterleiten. Anund Abmeldungen erfolgen über das Sekretariat. Mit der Anmeldung zum Schulbus erkennen die
Erziehungsberechtigten die gültige Busordnung an. Die eingesetzten Schulbusse sind Eigentum der Schule.
Organisation
Zu Beginn des Schuljahres werden entsprechend der Anmeldungen die Fahrstrecken der Buslinien festgelegt.
Die Kinder werden dann zu genau bestimmten Uhrzeiten morgens zu Hause abgeholt und zur Schule gebracht.
Nach Unterrichtsschluss bringen dieselben Busse die Kinder nach Hause. Wenn Ihr Kind mit einem anderen als
dem regulären Bus fahren will, muss das mindestens einen Tag vorher im Sekretariat gemeldet werden.
Busordnung
Für das Verhalten der Kinder im Schulbus sind die Eltern verantwortlich. Die Anweisungen der Busfahrer
müssen unbedingt befolgt werden. Schüler die normalerweise mit dem Schulbus fahren, dürfen grundsätzlich
nur mit Genehmigung der Eltern ab- oder umgemeldet werden. Dies kann telefonisch passieren. Bitte melden
Sie Ihr Kind im Sekretariat ab, wenn es ausnahmsweise nicht den Bus benutzt, da der Fahrer fehlende Kinder
sonst vergeblich suchen.
Abholen Frühbusse
Die Schüler stehen pünktlich zur angegeben Abholzeit vor ihrem Haus. Die Busfahrer klingeln nicht und
informieren die Schüler auch nicht telefonisch von der Abfahrt des Busses.
Abfahrt der Busse
Alle Schüler, die mit dem Bus nach Hause fahren, begeben sich zügig zum Busbahnhof und steigen in ihre
Busse. Die Aufsicht kontrolliert alle Busse vor der Abfahrt.
Regeln im Bus
Alle Schüler schnallen sich an und bleiben währen der Fahrt angeschnallt. Es ist verboten die Füße auf die Sitze
zu legen. Die Schüler müssen ihren Abfall vor dem Aussteigen einsammeln. Schüler erteilen den Busfahrern
keine Anweisungen. Die Busfahrer dürfen nicht von ihrer Route abweichen. Die Anweisungen des Busfahrers
ist Folge zu leisten. Die Schule übernimmt keine Verantwortung beim nicht Anschnallen der Gurte der Kinder.
Schüler, die sich nicht an die Regeln halten, können von der Benutzung des Busses ausgeschlossen werden.