Informationsmarkt Atelier 6: "Vertrauen ist gut - Kontrolle auch" Input 2: Verbindlichkeiten zum Lehrplan (21) aus der Perspektiver der Schulaufsicht 16.01.16 Übersicht 1. 2. 3. 4. 5. Prämissen der Schulaufsicht Kantonale Bestimmungen Standesregel Zusammenhang Lehrplan, Lehrmittel, WOST Qualitätsanspruch der Schulaufsicht inkl. Beispiele von Indikatoren 6. Vorgehen der Schulaufsicht 7. Aufgaben der Schulleitung und der Schulpflege/Bildungskommission 2 Prämissen der Schulaufsicht > Der Lehrplan formuliert den gesellschaftlichen Auftrag an die Schule. > Der Lehrplan konkretisiert den Bildungsauftrag und die erwarteten Bildungsziele für die Umsetzung. > Die Eltern und Abnehmer wie Lehrbetriebe und weiterführende Schulen müssen darauf aufbauen können, dass die Lernenden die postulierten Bildungsziele bestmöglich erfüllen. > Für den Unterricht ist es unerlässlich, dass Lehrpläne den nötigen Spielraum und eine angemessene Balance gewährleisten zwischen den Lernanforderungen der Gesellschaft sowie den Fähigkeiten und den Lerninteressen der Heranwachsenden. > Die Verbindlichkeit des Lehrplans ist mit einem Ermessensspielraum in der Umsetzung verbunden. ABER … 3 Prämissen der Schulaufsicht Die Lehrpersonen sind frei, wie sie ihren Unterricht gestalten, aber sie sind nicht frei gegenüber den Zielen. Jürgen Oelkers 4 Kantonale Bestimmungen Volksschulbildungsgesetz § 11 Abschnitt 2 Sie (die Schüler/innen) haben die Schule gemäss den in den Lehrplänen festgehaltenen Anforderungen zu besuchen und abzuschliessen. § 20 Abschnitt 1c Die Erziehungsberechtigten sind regelmässig zu informieren über die Lernziele, die Unterrichtsmittel und die Arbeitsweise. Verordnung zum Volksschulbildungsgesetz § 8 Abschnitt 3 Das Bildungs- und Kulturdepartement erstellt ein Verzeichnis der obligatorischen, der alternativ-obligatorischen und der fakultativen Lehrmittel. ... Verordnung über die Beurteilung der Lernenden der Volksschule § 3 Absatz 2 Massgebend für die Beurteilung der Lernenden sind die Lernziele der Klasse gemäss Lehrplan. 5 Standesregel des LCH Standesregel 1 Die Lehrperson sorgt für eine ausgewogene Förderung der Lernenden zur Sachkompetenz, Selbstverantwortung und Gemeinschaftsfähigkeit gemäss den Bildungsansprüchen des Lehrplans. Bei der Unterrichtsgestaltung orientiert sich die Lehrperson am gesetzlichen Auftrag und an den Lehrplänen. In diesem Rahmen nimmt sie ihre Gestaltungsfreiheit und Eigenverantwortung wahr. Sie wägt dabei die verschiedenen Interessen ab: besondere Bedürfnisse der Lernenden bzw. der Klasse, Ansprüche der Erziehungsberechtigten, die Familiensituation, die lokale Umgebung sowie ihre eigenen Überzeugungen und Fähigkeiten. Die Lehrperson setzt sich für eine gute Koordination des Unterrichts zwischen den Stufen und Fachbereichen ein. 6 Zusammenhang Lehrplan, Lehrmittel, WOST WOST Lehrmittel Stundenpläne Lehrmittelvorgaben Unterricht Team Koordination, Zusammenarbeit Übergänge 7 Lehrperson Schüler/in Vorbereitung, Durchführung, Nachbereitung Inhalte Zeitgefässe Lehrplan Qualitätsanspruch der Schulaufsicht Die Schulaufsicht > kann die inhaltliche Lehrplankonformität auf Unterrichtsebene nur indirekt überprüfen. > kann keine abschliessende Antwort auf das Spannungsfeld Freiraum versus Verbindlichkeit geben. Daraus leitet die Schulaufsicht den folgenden Qualitätsanspruch für die Erfüllung des Aufsichtsauftrags ab: Die Schule kann eine aktive, zielgerichtete und koordinierte Auseinandersetzung mit dem Lehrplan nachweisen. 8 Indikatoren zum Q-Anspruch Aktiv (Beispiele) Planung > aktive Auseinandersetzung geplant, terminiert > Themenschwerpunkte in Planung erkennbar Umsetzung: > Reflexionen zum Umgang mit dem Lehrplan > Statistische Angaben zu Übertritten (realistische Anschlusslösung und Erfolg) erheben und auswerten Ergebnisse: > Ergebnisse gemeinsam bearbeiteter Themen mit Lehrplanbezug > Ergebnisse von Reflexionen mit Lehrplanbezug > Es ist sichergestellt, dass die obligatorischen Lehrmittel als hauptsächliche Lehrmittel eingesetzt werden > Statistische Auswertungen zu Übergängen 9 Indikatoren zum Q-Anspruch Zielgerichtet (Beispiele) > Konkretisierte Schulentwicklungsziele mit Lehrplanbezug aufweisen > Formulierte, konkrete Ziele und Aufträge mit Lehrplanbezug an Unterrichtsteams, Stufen- oder Klassenteams oder Fachteams Koordiniert (Beispiele) > Es liegen Ergebnisse von Absprachen vor betreffend Lehrmittel, insbesondere in Fächern ohne obligatorische Lehrmittel > Ziele für verschiedene Gruppen aufeinander zeitlich und inhaltlich abgestimmt > Schul-, stufen-, klassen- und/oder fachspezifische Verbindlichkeiten betreffend Umgang mit Lehrplan, Lehrplanumsetzung vorhanden > Koordinierte Weiterbildungen mit konkretem Lehrplanbezug 10 Vorgehen der Schulaufsicht Der Bedeutung von Lehrplan, Lehrmittel und WOST trägt die Schulaufsicht Rechnung, indem sie diese deshalb regelmässig in ihrer Aufsichtstätigkeit miteinbezieht. Das Vorgehen der Schulaufsicht kann in drei Hauptbereiche unterteilt werden: I. Information über die kantonalen Bestimmungen, die rechtliche Verankerung des Lehrplans sowie Rolle und Auftrag der Schulaufsicht II. Sicherstellung der Einhaltung der Rahmenbedingungen: Überprüfung der Umsetzung der WOST zum Lehrplan 21 III. Überprüfung des Qualitätsanspruchs "Die Schule kann eine aktive, zielgerichtete und koordinierte Auseinandersetzung mit dem Lehrplan nachweisen." 11 Aufgaben der Schulleitung Die Schulleitung > stellt die Einführung des Lehrplans 21 sicher. > stellt im Rahmen der Beurteilung Unterrichtsqualität der einzelnen Lehrperson die Einhaltung der Lehrplanvorgaben sicher. > überprüft die Stundenpläne auf ihre WOST-Konformität. > stellt die Verwendung der obligatorischen Lehrmittel sicher . > sorgt für die die notwendige Koordination, die erforderlichen Absprachen und Verbindlichkeiten innerhalb der Schule und mit den abnehmenden Institutionen. Mögliche Instrumente und Methoden der Schulleitung > Unterrichtsbesuche > Planungsunterlagen der LP einfordern (z.B. Jahresplanungen) > Vorgaben von zu treffenden Absprachen in Stufen- und Fachteams > Vorgaben zu und Genehmigung und Kontrolle der Stundenpläne > Auswertung von Lernstandserhebungen wie Stellwerk 8 und 9 12 Aufgaben der Schulpflege / Bildungskommission Die Schulpflege/Bildungskommission > stellt sicher, dass in Schulentwicklungsprojekten der Lehrplanbezug angemessen berücksichtigt wird (Controlling). > beurteilt periodisch die Arbeit der Schulleitung in Bezug auf die Lehrplankonformität des Unterrichts, den Umgang mit den Lehrplan (Personalführung). Mögliche Methoden/Instrumente der Schulpflege/Bildungskommission > Strategische Vorgaben mit Berücksichtigung des Lehrplans > Beurteilungs- und Fördergespräch > Planungsunterlagen der Schule einfordern (z.B. Jahresplanungen) > Projektdokumentation der Schulleitung > Rahmenbedingungen: Eckwerte zur Stundenplanung, Ressourcen für obligatorische Lehrmittel > Auswertung von Lernstandserhebungen wie Stellwerk 8 und 9 > Übertrittsquoten 13 Fragen, Diskussion Mögliche Leitfragen > Woher wissen Sie, dass an Ihrer Schule der Lehrplan eingehalten wird? > Wie kommen Sie zu den nötigen Informationen? > Wie gehen wir mit dem Spannungsfeld von Vertrauen und Kontrolle gegenüber der Schulleitung um? 14
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