Atelier 6.1 "Vertrauen ist gut - Kontrolle auch"

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Atelier 6: "Vertrauen ist gut - Kontrolle auch"
Input 2: Verbindlichkeiten zum Lehrplan (21)
aus der Perspektiver der Schulaufsicht
16.01.16
Übersicht
1.
2.
3.
4.
5.
Prämissen der Schulaufsicht
Kantonale Bestimmungen
Standesregel
Zusammenhang Lehrplan, Lehrmittel, WOST
Qualitätsanspruch der Schulaufsicht inkl. Beispiele
von Indikatoren
6. Vorgehen der Schulaufsicht
7. Aufgaben der Schulleitung und der
Schulpflege/Bildungskommission
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Prämissen der Schulaufsicht
> Der Lehrplan formuliert den gesellschaftlichen Auftrag an die Schule.
> Der Lehrplan konkretisiert den Bildungsauftrag und die erwarteten
Bildungsziele für die Umsetzung.
> Die Eltern und Abnehmer wie Lehrbetriebe und weiterführende Schulen
müssen darauf aufbauen können, dass die Lernenden die postulierten
Bildungsziele bestmöglich erfüllen.
> Für den Unterricht ist es unerlässlich, dass Lehrpläne den nötigen
Spielraum und eine angemessene Balance gewährleisten zwischen
den Lernanforderungen der Gesellschaft sowie den Fähigkeiten und
den Lerninteressen der Heranwachsenden.
> Die Verbindlichkeit des Lehrplans ist mit einem Ermessensspielraum in
der Umsetzung verbunden.
ABER …
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Prämissen der Schulaufsicht
Die Lehrpersonen sind frei,
wie sie ihren Unterricht gestalten,
aber sie sind nicht frei
gegenüber den Zielen.
Jürgen Oelkers
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Kantonale Bestimmungen
Volksschulbildungsgesetz
§ 11 Abschnitt 2
Sie (die Schüler/innen) haben die Schule gemäss den in den Lehrplänen
festgehaltenen Anforderungen zu besuchen und abzuschliessen.
§ 20 Abschnitt 1c
Die Erziehungsberechtigten sind regelmässig zu informieren über die
Lernziele, die Unterrichtsmittel und die Arbeitsweise.
Verordnung zum Volksschulbildungsgesetz
§ 8 Abschnitt 3
Das Bildungs- und Kulturdepartement erstellt ein Verzeichnis der
obligatorischen, der alternativ-obligatorischen und der fakultativen
Lehrmittel. ...
Verordnung über die Beurteilung der Lernenden der Volksschule
§ 3 Absatz 2
Massgebend für die Beurteilung der Lernenden sind die Lernziele der
Klasse gemäss Lehrplan.
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Standesregel des LCH
Standesregel 1
Die Lehrperson sorgt für eine ausgewogene Förderung der Lernenden
zur Sachkompetenz, Selbstverantwortung und Gemeinschaftsfähigkeit
gemäss den Bildungsansprüchen des Lehrplans.
Bei der Unterrichtsgestaltung orientiert sich die Lehrperson am
gesetzlichen Auftrag und an den Lehrplänen.
In diesem Rahmen nimmt sie ihre Gestaltungsfreiheit und Eigenverantwortung wahr. Sie wägt dabei die verschiedenen Interessen ab:
besondere Bedürfnisse der Lernenden bzw. der Klasse, Ansprüche der
Erziehungsberechtigten, die Familiensituation, die lokale Umgebung
sowie ihre eigenen Überzeugungen und Fähigkeiten.
Die Lehrperson setzt sich für eine gute Koordination des Unterrichts
zwischen den Stufen und Fachbereichen ein.
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Zusammenhang
Lehrplan, Lehrmittel, WOST
WOST
Lehrmittel
Stundenpläne
Lehrmittelvorgaben
Unterricht
Team
Koordination,
Zusammenarbeit
 Übergänge
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Lehrperson
Schüler/in
Vorbereitung,
Durchführung,
Nachbereitung
Inhalte
Zeitgefässe
Lehrplan
Qualitätsanspruch der
Schulaufsicht
Die Schulaufsicht
> kann die inhaltliche Lehrplankonformität auf Unterrichtsebene
nur indirekt überprüfen.
> kann keine abschliessende Antwort auf das Spannungsfeld
Freiraum versus Verbindlichkeit geben.
Daraus leitet die Schulaufsicht den folgenden Qualitätsanspruch
für die Erfüllung des Aufsichtsauftrags ab:
Die Schule kann eine aktive, zielgerichtete und koordinierte
Auseinandersetzung mit dem Lehrplan nachweisen.
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Indikatoren zum Q-Anspruch
Aktiv (Beispiele)
Planung
> aktive Auseinandersetzung geplant, terminiert
> Themenschwerpunkte in Planung erkennbar
Umsetzung:
> Reflexionen zum Umgang mit dem Lehrplan
> Statistische Angaben zu Übertritten (realistische
Anschlusslösung und Erfolg) erheben und auswerten
Ergebnisse:
> Ergebnisse gemeinsam bearbeiteter Themen mit Lehrplanbezug
> Ergebnisse von Reflexionen mit Lehrplanbezug
> Es ist sichergestellt, dass die obligatorischen Lehrmittel als
hauptsächliche Lehrmittel eingesetzt werden
> Statistische Auswertungen zu Übergängen
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Indikatoren zum Q-Anspruch
Zielgerichtet (Beispiele)
> Konkretisierte Schulentwicklungsziele mit Lehrplanbezug
aufweisen
> Formulierte, konkrete Ziele und Aufträge mit Lehrplanbezug an
Unterrichtsteams, Stufen- oder Klassenteams oder Fachteams
Koordiniert (Beispiele)
> Es liegen Ergebnisse von Absprachen vor betreffend Lehrmittel,
insbesondere in Fächern ohne obligatorische Lehrmittel
> Ziele für verschiedene Gruppen aufeinander zeitlich und
inhaltlich abgestimmt
> Schul-, stufen-, klassen- und/oder fachspezifische Verbindlichkeiten betreffend Umgang mit Lehrplan, Lehrplanumsetzung
vorhanden
> Koordinierte Weiterbildungen mit konkretem Lehrplanbezug
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Vorgehen der Schulaufsicht
Der Bedeutung von Lehrplan, Lehrmittel und WOST trägt die
Schulaufsicht Rechnung, indem sie diese deshalb regelmässig in
ihrer Aufsichtstätigkeit miteinbezieht.
Das Vorgehen der Schulaufsicht kann in drei Hauptbereiche
unterteilt werden:
I.
Information über die kantonalen Bestimmungen, die
rechtliche Verankerung des Lehrplans sowie Rolle und Auftrag
der Schulaufsicht
II.
Sicherstellung der Einhaltung der Rahmenbedingungen:
Überprüfung der Umsetzung der WOST zum Lehrplan 21
III. Überprüfung des Qualitätsanspruchs "Die Schule kann eine
aktive, zielgerichtete und koordinierte Auseinandersetzung mit
dem Lehrplan nachweisen."
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Aufgaben der Schulleitung
Die Schulleitung
> stellt die Einführung des Lehrplans 21 sicher.
> stellt im Rahmen der Beurteilung Unterrichtsqualität der einzelnen
Lehrperson die Einhaltung der Lehrplanvorgaben sicher.
> überprüft die Stundenpläne auf ihre WOST-Konformität.
> stellt die Verwendung der obligatorischen Lehrmittel sicher .
> sorgt für die die notwendige Koordination, die erforderlichen
Absprachen und Verbindlichkeiten innerhalb der Schule und mit den
abnehmenden Institutionen.
Mögliche Instrumente und Methoden der Schulleitung
> Unterrichtsbesuche
> Planungsunterlagen der LP einfordern (z.B. Jahresplanungen)
> Vorgaben von zu treffenden Absprachen in Stufen- und Fachteams
> Vorgaben zu und Genehmigung und Kontrolle der Stundenpläne
> Auswertung von Lernstandserhebungen wie Stellwerk 8 und 9
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Aufgaben der Schulpflege /
Bildungskommission
Die Schulpflege/Bildungskommission
> stellt sicher, dass in Schulentwicklungsprojekten der Lehrplanbezug
angemessen berücksichtigt wird (Controlling).
> beurteilt periodisch die Arbeit der Schulleitung in Bezug auf die
Lehrplankonformität des Unterrichts, den Umgang mit den Lehrplan
(Personalführung).
Mögliche Methoden/Instrumente der Schulpflege/Bildungskommission
> Strategische Vorgaben mit Berücksichtigung des Lehrplans
> Beurteilungs- und Fördergespräch
> Planungsunterlagen der Schule einfordern (z.B. Jahresplanungen)
> Projektdokumentation der Schulleitung
> Rahmenbedingungen: Eckwerte zur Stundenplanung, Ressourcen für
obligatorische Lehrmittel
> Auswertung von Lernstandserhebungen wie Stellwerk 8 und 9
> Übertrittsquoten
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Fragen, Diskussion
Mögliche Leitfragen
> Woher wissen Sie, dass an Ihrer Schule der Lehrplan
eingehalten wird?
> Wie kommen Sie zu den nötigen Informationen?
> Wie gehen wir mit dem Spannungsfeld von Vertrauen und
Kontrolle gegenüber der Schulleitung um?
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