F Frag enb eant twor rtung g

Zahl g031.1-1/2015-1-4 / Rev. 0
Baua mt
m - Ra u mp
p la nu ng
Qu
uartier Wieden
W
n-Kalko
ofen
Anra
ainerfrragen
n
F ragenbeant wortung
07.12.20155
AMT DER MA RKTGEM
MEINDE GÖTZIS
G
A-6840 Götzis;
G
Bahnhhofstraße 15
5
Tel:
T 05523/5986-0 / Fax: 05523/5986
6-35
Mail: ma
arktgemeinde
[email protected], Page: ww
ww.goetzis.at
Quartier Wieden-Kalkofen - Quartiersbetrachtung
Ü B E R S I C H T
Inhaltsverzeichnis
1
FR AGEN ST ELLUNG EN .....................................................................................................................3
2
FR AGEN BEANTWORTU NG .............................................................................................................4
g031.1-1/2015-1-4
Marktgemeinde Götzis, Bauamt - Raumplanung
Seite 2 von 9
07.12.2015
Quartier Wieden-Kalkofen - Quartiersbetrachtung
Ü B E R S I C H T
1
FRAGENSTELLUNGEN
Im Rahmen einer Sitzung der Gemeindevertretung der Marktgemeinde Götzis wurden seitens der
Quartiersanrainer und sonstig Betroffenen folgende Fragen zur geplanten Entwicklung des
Quartiers Wieden-Kalkofen an den Bürgermeister und an die anwesenden GemeindevertreterInnen übergeben:
1.
Wie wird die Verdoppelung des Verkehrs in der Wiedengasse im Verkehrskonzept
berücksichtigt?
2.
Wie wird die Einbindung in die L190 gelöst?
3.
Welche Maßnahmen sind zur Reduktion der Lärm-, Feinstaub- und Abgasimmissionen
vorgesehen?
4.
Welche Maßnahmen sind zur Sicherheit des Langsamverkehrs und zur Förderung desselben
sowie des öffentlichen Verkehrs vorgesehen?
5.
Wie sieht die Stellplatzlösung im Gebiet aus (unter- und auch oberirdisch)? Anzahl, ZuAbfahrten, Parkierungsflächen, Parkgebühr, ... ?
6.
Gibt es schon ein Gestaltungskonzept der Straßen Räume abgestimmt mit dem
Verkehrskonzept?
7.
Gibt es neben der einzigen Zu- und Abfahrtsstraße weitere Ideen den zusätzlichen Verkehr
aufzufächern und zu lenken?
8.
Warum wurde für diese außergewöhnliche Anhäufung von Bauten und Wohnungen mit ca.
660 neuen Bewohnern auf 3 ha Fläche kein Bebauungsplan, keine Quartiersbetrachtung
oder kein städtebauliches Konzept gemacht? Wann wird dieses nachgeholt?
9.
Welche öffentlichen Infrastrukturanlagen und halböffentlichen Einrichtungen werden wie
angepasst oder sind geplant?
10. Wie werden die rechtlichen Anforderungen aus der Materie der Raumplanung, des
Baugesetzes, des Immission Schutzgesetzes und anderer Rechtsbereiche erfüllt?
11. Warum werden Informationen über bereits genehmigte, geplante und noch "visionäre"
Projekte zurückgehalten?
12. Wie kann in naher Zukunft eine Kooperation mit den Bauträgern, den Nutzern, der Gemeinde
und den betroffenen Anwohnern aussehen, damit ein Konsens ohne K gefunden werden
kann?
13. Wurde der Bedarf an gemeinnützigen Wohnungen geprüft und wie wurde dieser Bedarf
ermittelt?
g031.1-1/2015-1-4
Marktgemeinde Götzis, Bauamt - Raumplanung
Seite 3 von 9
07.12.2015
Quartier Wieden-Kalkofen - Quartiersbetrachtung
Ü B E R S I C H T
14. Wie lautet die aktuelle Flächenwidmung der zu bebauenden Zonen? (früher waren es
Betriebe und heute gemeinnütziges Wohnen)?
Diese Fragestellungen wurden durch die einzelnen Fachexperten bearbeitet und beantwortet.
Folgende Fragenbeantwortungen sind gegeben:
2
FRAGENBEANTWORTUNG
Zu FRAGE 1:
Die verkehrstechnische Überprüfung hat ergeben, dass es zu keiner Verdoppelung des
Verkehrsaufkommens kommt. Bei einer Knotenstromerhebung an der L190/Wiedengasse
(Modehaus Mayer) wurde festgestellt, dass das Verkehrsaufkommen in der Abendspitze
wesentlich höher, als das Verkehrsaufkommen in der Morgenspitze ist. Für den Nachweis der
Leistungsfähigkeit des Knotens wird deshalb die Abendspitze als maßgebende Verkehrsbelastung herangezogen.
Das Verkehrsaufkommen auf der Wiedengasse im Bereich Hausnummer 35 wird in der
Abendspitze aufgrund der Wohnungen, die auf den Teilflächen A, B und D errichtet werden, um
ca. 50% ansteigen (Verkehrstechnische Überprüfung vom Dezember 2015, Besch und Partner,
Feldkirch).
Der Verkehr, der durch die Betriebe auf der Teilfläche A und B entsteht, kann sich aufgrund der
reduzierten Anzahl an Betrieben, die in Zukunft hier angesiedelt sein werden, eventuell
verringern, da derzeit davon ausgegangen werden kann, dass im Vergleich zu 2013 weniger
MitarbeiterInnen im VWP beschäftigt sein werden. Diese mögliche Verkehrsreduktion durch die
geringere Anzahl an Betrieben wurde in der Leistungsberechnung aber nicht berücksichtigt.
Zu FRAGE 2:
Die Funktionsfähigkeit des Knotens L190/Wiedengasse ist auch mit dem erhöhten
Verkehrsaufkommen gewährleistet. Durch den zusätzlichen Verkehr am Knoten L190/Wiedengasse wird sich die Staulänge auf der Wiedengasse in Fahrtrichtung L190 erhöhen.
Der Knoten weist auch mit dem zusätzlichen Verkehr, der durch die Bebauung der Teilfläche A, B
und D entsteht, ausreichend Leistungsreserven (siehe Bericht Verkehrstechnische Überprüfung
vom Dezember 2015, Besch und Partner, Feldkirch) auf.
Die Errichtung einer Linksabbiegespur auf der L190 wäre erforderlich, ist jedoch aufgrund der
geometrischen Verhältnisse am Knoten nicht möglich. Auch das Ausbilden von zwei getrennten
Einbiegespuren auf der Wiedengasse ist aufgrund der beengten Situation am Knoten nicht
möglich.
g031.1-1/2015-1-4
Marktgemeinde Götzis, Bauamt - Raumplanung
Seite 4 von 9
07.12.2015
Quartier Wieden-Kalkofen - Quartiersbetrachtung
Ü B E R S I C H T
Zu FRAGE 3:
Die Fragen nach den gegebenen Lärm-, Feinstaub- und Abgasimmissionen und in diesem
Zusammenhang stehenden baulichen Umsetzungsmaßnahmen werden im Rahmen der
jeweiligen Bauprojekte und –verfahren geprüft und bearbeitet.
Zu FRAGE 4:
Die Haltestelle Götzis Wiedengasse/VWP wird von vier Ortsbuslinien bedient. Die regionale Linie
57 bleibt unweit des VWPs bei der Station „Alte Kirche“ stehen. Der Bahnhof Götzis ist rund 1 km
vom Quartier entfernt und über die Ortsbuslinien erreichbar. Die Entfernung zur Haltestelle
Wiedengasse/VWP liegt unter 300 m. Das Planungsgebiet ist damit gut an den ÖV angebunden.
Das Gebiet ist ebenfalls gut an die örtliche und regionale Radinfrastruktur angebunden. Die L190
ist im regionalen Radroutenkonzept „Am Kumma“ als bestehende örtliche Hauptradroute
ausgewiesen. Der Anschluss an das hochrangige Radroutennetz befindet sich damit ebenfalls in
kurzer Entfernung der geplanten Wohnanlagen und Betriebe.
Das gesamte Gebiet um den VWP östlich bzw. südlich der L190 befindet sich in einer Tempo-30Zone. Dadurch bestehen bereits jetzt gute Bedingungen für den Langsamverkehr.
In Bezug auf den Fußgängerverkehr besteht ein großes Potential im Zuge der Baumaßnahmen
im Quartier, auch Verbesserungen für FußgängerInnen umzusetzen. Das Teilverkehrskonzept,
dass derzeit ausgearbeitet wird, sieht vor, dass mehrere Netzschlüsse im Fußwegenetz
umgesetzt werden sollten. Die Straßenräume - angrenzend an den ehemaligen VWP - sind
derzeit für FußgängerInnen nicht optimal gestaltet, sollen daher neu gestaltet werden.
Zu FRAGE 5:
Auf den Teilflächen A, B und D sollen knapp 330 Stellplätze für PKW errichtet werden. Für
Wohnungen schreibt die Vorarlberger Stellplatzverordnung einen Mindestwert von 0,8
Stellplätzen für PKW je Wohnung vor. Insgesamt sollen 189 Wohneinheiten errichtet werden.
Dafür sind lt. Vorarlberger Stellplatzverordnung 152 Stellplätze für PKW zu errichten.
Für die Betriebe auf der Teilfläche A und B sieht die Stellplatzverordnung keine Mindestanzahl an
Stellplätzen für PKW vor. Es sind lediglich Stellplätze nach dem voraussichtlichen Bedarf zu
errichten. Bei ca. 150 MitarbeiterInnen sind bei einem Motorisierten-Individualverkehrsanteil von
ca. 50 % 75 Stellplätze für PKW erforderlich.
Für das Restaurant sind ca. 23 Stellplätze lt. Stellplatzverordnung erforderlich. Angrenzend an
das Restaurant befinden sich 26 oberirdisch angeordnete Stellplätze.
Insgesamt sind mindestens 250 Stellplätze für PKW für die Bebauung der Teilfläche A, B und D
erforderlich. Die lt. Stellplatzverordnung erforderliche Mindestanzahl an Stellplätzen wird errichtet.
Aus verkehrsplanerischer Sicht ist eine Doppelnutzung der Stellplätze zu empfehlen.
Die Organisation der Zu- und Abfahrten zu den Parkierungsanlagen ist den entsprechenden
Einreichplanungen der Architekten zu entnehmen.
g031.1-1/2015-1-4
Marktgemeinde Götzis, Bauamt - Raumplanung
Seite 5 von 9
07.12.2015
Quartier Wieden-Kalkofen - Quartiersbetrachtung
Ü B E R S I C H T
Parkgebühren sind nach derzeitigem „Stand der Dinge“ nicht vorgesehen. Eine diesbezügliche
Entscheidung obliegt nicht der Marktgemeinde Götzis.
Zu FRAGE 6:
Für den Ortsbereich Wieden-Glattenstein ist ein Verkehrskonzept in Bearbeitung. Die ersten
Ergebnisse hierzu sollen im Frühjahr 2016 vorliegen. In der Folge ist eine weiterführende
Diskussion und Vertiefung mit den Betroffenen des Ortsbereichs vorgesehen.
Erst im Anschluss an diesen Abstimmungsprozess werden detaillierte Umsetzungsplanungen zur
Gestaltung der verschiedenen Räume (Straßen/Wege, Spiel-/Freifläche, etc.) durchgeführt.
Zu FRAGE 7:
Siehe Antwort zu Frage 6!
Zu FRAGE 8:
Am 26.11.2013 wurde eine Quartiersbetrachtung für die damals konkret vorliegenden
Bauvorhaben durch Gohm& Hiessberger Architekten und salzmann architektur | raumplanung in
Kooperation mit den Planenden und Bauträgern sowie der Marktgemeinde Götzis unter
Berücksichtigung der prognostizierten Gesamtentwicklung erarbeitet.
Siehe hierzu die Quartiersbetrachtung VWP-Neu vom 26.11.2013 und der Erläuterung
Quartiersbetrachtung Götzis VWP vom 04.12.2015!
Eine Quartiersbetrachtung im Sinne der Wohnbauförderung ist für Anlagen ab 25 Wohneinheiten
notwendig. Die fachliche Ausarbeitung hat empfehlenden Charakter und führt
Umsetzungsmaßnahmen an, die die Gemeinde in Bezug auf die möglichen Umsetzungen im
Rahmen ihres Instrumentariums prüft und daraus folgend in der konkreten Baueingabe rechtlich
und realistisch mögliche Umsetzungen einfordert.
Grundlage für die fachliche Ausarbeitung bildete ein vorgeschalteter Wettbewerb (durch die Firma
Prisma), welcher eine Entwurfsplanung für die Teilflächen A und D lieferte. Positiv hervorgehoben
wurde grundsätzlich die Umnutzung des vorwiegend als BM (Baufläche - Mischgebiet)
gewidmeten, bestehenden Betriebsareals VWP in eine durchmischte Nutzung von Büro, Café,
Kindergarten, Quartiersplatz, Wohnen mit Schwerpunkt Wohnen und Arbeiten im neuen
Quartierszentrum Wieden-Kalkofen.
Zu prüfen sind die Vernetzung für den Langsamverkehr im Umfeld und die verkehrliche Situation,
die Schaffung von ergänzenden öffentlichen Straßen und Freiräumen sowie die mögliche
Verlegung der Vorbehaltsfläche für KIGA/Schule von Glattensteinmoos zum Quartierszentrum.
Zu FRAGE 9:
Aufgrund der 2010 noch nicht vorhersehbaren Veränderung des VWP-Areals in ein neues
Quartierszentrum ist in den bestehenden Grundlagen (Teilbebauungsplan Glattensteinmoos,
2007, REK Mitte Süd 2002, etc.) dieses Areal als gegebenes Arbeitsviertel ausgewiesen und
g031.1-1/2015-1-4
Marktgemeinde Götzis, Bauamt - Raumplanung
Seite 6 von 9
07.12.2015
Quartier Wieden-Kalkofen - Quartiersbetrachtung
Ü B E R S I C H T
raumplanerische Vorsorgeflächen für öffentliche Einrichtungen (z.B. Schule) sind demzufolge im
Teilbebauungsplan Glattensteinmoos gesichert worden.
Im Zuge der Neuausrichtung wird in der Quartiersbetrachtung 2013 darauf hingewiesen dass der
Schul/KIGA Standort Glattensteinmoos zu überdenken und zu prüfen ist, ob allenfalls eine
Eignungsfläche im neuen Quartierszentrum Wieden verfügbar ist. Darüber hinaus soll ein neuer
Quartiersplatz entstehen – im Kontext mit Cafe und weiteren gemeinschaftlichen Einrichtungen.
Mittlerweile wurde der als Betriebskindergarten eingereichte KIGA im südlichen VWP-Gebäude
von der Gemeinde als öffentliche Kinderbetreuungsstelle angemietet, ein möglicher Schulstandort
und weitere öffentliche Einrichtungen werden derzeit geprüft.
Zu FRAGE 10:
Die anzuwendenden Rechtsmaterien werden im Rahmen der jeweiligen Bauprojekte und –
verfahren berücksichtigt.
Zu FRAGE 11:
Von Seiten der Marktgemeinde Götzis werden keine Informationen zurückgehalten. Es ist jedoch
festzustellen, dass laufend an verschiedensten Sachverhalten (z.B. Verkehrskonzept WiedenGlattenstein) im Zusammenhang mit der Entwicklung des Quartiers Wieden-Kalkofen gearbeitet
wird. Die entsprechenden kommunizier- und allenfalls diskutierbaren Ergebnisse und
Informationen werden und können nur in Abstimmung mit dem jeweiligen Bearbeitungsstatus
„veröffentlicht“ werden.
Zu FRAGE 12:
Die Verantwortlichen der Marktgemeinde sowie der Bauträger planen Ende Jänner/Anfang
Februar zu ersten Gesprächen im Ortsteil Wieden/Kalkofen einzuladen. Dabei sollen
unterschiedliche Aspekte des Bauvorhabens differenziert dargestellt werden. Eine Analyse des
Viertels aus der Perspektive der jüngsten EinwohnerInnen wurde im Jahr 2013 durchgeführt. In
den letzten Wochen wurde diese Analyse ergänzt und um eine Betrachtung der
demographischen Wechsel- und Auswirkungen der Neubauten erweitert. Diese weiterführende
vertiefende Betrachtung ist derzeit noch in Bearbeitung. Erste Ergebnisse (zu Fragen, wie z.B.
Wie verändert sich erwartbar die Zusammensetzung der Nachbarschaft im Viertel Götzis
Wieden/Kalkofen? Welche Bedürfnisse für die unterschiedlichen Gruppen sind erwartbar?
Welchen Handlungsspielraum hat die Marktgemeinde, um hier den Aufbau einer
gutnachbarschaftlichen Kultur zu unterstützen?) werden im Laufe des Jänners 2016 verfügbar
sein.
Die erste Analyse des Viertels aus soziologischer Sicht aus dem Jahr 2013 wurde im
November/Dezember 2015 um eine differenzierte Betrachtung von Wieden insbesondere in
Bezug auf die Zusammensetzung der Altersgruppen erweitert. Diese Ergebnisse sollen zum
Ausgangspunkt eines Gesprächsprozesses mit der Bevölkerung werden. Nach Einarbeitung der
ersten Rückmeldungen aus der Bevölkerung (offener Austausch für Interessierte bis Jänner
g031.1-1/2015-1-4
Marktgemeinde Götzis, Bauamt - Raumplanung
Seite 7 von 9
07.12.2015
Quartier Wieden-Kalkofen - Quartiersbetrachtung
Ü B E R S I C H T
/Anfang Februar 2016) sollen die verschiedenen Anspruchsgruppen repräsentativ eingeladen
werden.
Zu FRAGE 13:
Der Bedarf an gemeinnützigen Wohnungen wurde seitens der Marktgemeinde Götzis geprüft.
Hinsichtlich der diesbezüglichen Entscheidungsgrundlagen können wir einerseits auf unsere
eigenen Bedarfsinformationen (z.B. Bewerbungslisten, Entwicklung der letzten Jahre, udgl.)
zurückgreifen und andererseits ist aktuell auf die verschiedensten Ergebnisse landesweiter
Untersuchungen (z.B. aus dem Projekt Vision Rheintal oder des Landes Vorarlberg – Wohnen in
Vorarlberg – Aktueller Stand und Ausblick vom November 2015) zu verweisen.
Zu FRAGE 14:
Das betreffende Gebiet ist derzeit als Baufläche – Mischgebiet (BM) gewidmet.
2004: Überarbeitung Flächenwidmung
2015:Aktueller Flächenwidmungsplan (Auszug)
1981: „Ur“-Flächenwidmung
Erläuternd hierzu verschiedene Auszüge aus dem Vorarlberger Raumplanungsgesetz (RPG):
§ 14 Einteilung der Bauflächen
(4) Mischgebiete sind Gebiete, in denen Wohngebäude und sonstige Gebäude und Anlagen zulässig sind, die das
Wohnen nicht wesentlich stören. In Mischgebieten können Zonen festgelegt werden, in denen Gebäude und Anlagen
für land- und forstwirtschaftliche Zwecke errichtet werden dürfen.
g031.1-1/2015-1-4
Marktgemeinde Götzis, Bauamt - Raumplanung
Seite 8 von 9
07.12.2015
Quartier Wieden-Kalkofen - Quartiersbetrachtung
Ü B E R S I C H T
§ 18 Freiflächen
(1) Alle Flächen, die nicht als Bauflächen, Bauerwartungsflächen oder Verkehrsflächen gewidmet sind, sind
Freiflächen.
(2) Die Freiflächen sind nach Erfordernis und Zweckmäßigkeit als Landwirtschaftsgebiet, Sondergebiet oder
Freihaltegebiet zu widmen.
(3) In Landwirtschaftsgebieten ist die Errichtung von Gebäuden und Anlagen zulässig, soweit dies für die
bodenabhängige land- und forstwirtschaftliche Nutzung einschließlich der dazu gehörenden erforderlichen Wohnräume
und Wohngebäude und für Nebengewerbe der Land- und Forstwirtschaft sowie die häusliche Nebenbeschäftigung
notwendig ist.
(4) Als Sondergebiete können Flächen festgelegt werden, auf denen Gebäude und Anlagen errichtet werden dürfen,
die ihrer Zweckwidmung nach an einen bestimmten Standort gebunden sind oder sich an einem bestimmten Standort
besonders eignen, wie z.B. Flächen für Kleingärten, gewerbliche Gärtnereien, Kinderspielplätze, Erholungs- und
Sportanlagen, Campingplätze, Ausflugsgasthöfe, Schutzhütten, Steinbrüche, Kiesgruben, Anlagen zur Fassung von
Quell- sowie zur Entnahme von Grundwasser, Schießstätten und Sprengmittellager. Der vorgesehene
Verwendungszweck ist in der Widmung anzuführen.
(5) Als Freihaltegebiete sind Freiflächen festzulegen, die im öffentlichen Interesse, insbesondere zum Schutz des
Landschafts- und Ortsbildes oder wegen der natürlichen Verhältnisse (Grundwasserstand, Bodenbeschaffenheit,
Lawinen-, Hochwasser-, Vermurungs-, Steinschlag- und Rutschgefahr usw.) von einer Bebauung freizuhalten sind. Alle
Freiflächen, die nicht als Landwirtschaftsgebiete oder Sondergebiete gewidmet sind, sind Freihaltegebiete. Auf
Waldflächen ist die Errichtung von Gebäuden und Anlagen zulässig, soweit dies für forstwirtschaftliche Zwecke
notwendig ist.
Ergänzend wird hinsichtlich der verschiedenen qualitativen und quantitativen Angaben (Anzahl
der geplanten Wohnungen, Angaben zum Verkehrsaufkommen, etc.) zur Neuausrichtung des
Quartiers Wieden-Kalkofen auf die unter www.goetzis.at zur Verfügungen stehenden Unterlagen
verwiesen.
g031.1-1/2015-1-4
Marktgemeinde Götzis, Bauamt - Raumplanung
Seite 9 von 9
07.12.2015