Zahl g031.1-1/2015-1-4 / Rev. 0 Baua mt m - Ra u mp p la nu ng Qu uartier Wieden W n-Kalko ofen Anra ainerfrragen n F ragenbeant wortung 07.12.20155 AMT DER MA RKTGEM MEINDE GÖTZIS G A-6840 Götzis; G Bahnhhofstraße 15 5 Tel: T 05523/5986-0 / Fax: 05523/5986 6-35 Mail: ma arktgemeinde [email protected], Page: ww ww.goetzis.at Quartier Wieden-Kalkofen - Quartiersbetrachtung Ü B E R S I C H T Inhaltsverzeichnis 1 FR AGEN ST ELLUNG EN .....................................................................................................................3 2 FR AGEN BEANTWORTU NG .............................................................................................................4 g031.1-1/2015-1-4 Marktgemeinde Götzis, Bauamt - Raumplanung Seite 2 von 9 07.12.2015 Quartier Wieden-Kalkofen - Quartiersbetrachtung Ü B E R S I C H T 1 FRAGENSTELLUNGEN Im Rahmen einer Sitzung der Gemeindevertretung der Marktgemeinde Götzis wurden seitens der Quartiersanrainer und sonstig Betroffenen folgende Fragen zur geplanten Entwicklung des Quartiers Wieden-Kalkofen an den Bürgermeister und an die anwesenden GemeindevertreterInnen übergeben: 1. Wie wird die Verdoppelung des Verkehrs in der Wiedengasse im Verkehrskonzept berücksichtigt? 2. Wie wird die Einbindung in die L190 gelöst? 3. Welche Maßnahmen sind zur Reduktion der Lärm-, Feinstaub- und Abgasimmissionen vorgesehen? 4. Welche Maßnahmen sind zur Sicherheit des Langsamverkehrs und zur Förderung desselben sowie des öffentlichen Verkehrs vorgesehen? 5. Wie sieht die Stellplatzlösung im Gebiet aus (unter- und auch oberirdisch)? Anzahl, ZuAbfahrten, Parkierungsflächen, Parkgebühr, ... ? 6. Gibt es schon ein Gestaltungskonzept der Straßen Räume abgestimmt mit dem Verkehrskonzept? 7. Gibt es neben der einzigen Zu- und Abfahrtsstraße weitere Ideen den zusätzlichen Verkehr aufzufächern und zu lenken? 8. Warum wurde für diese außergewöhnliche Anhäufung von Bauten und Wohnungen mit ca. 660 neuen Bewohnern auf 3 ha Fläche kein Bebauungsplan, keine Quartiersbetrachtung oder kein städtebauliches Konzept gemacht? Wann wird dieses nachgeholt? 9. Welche öffentlichen Infrastrukturanlagen und halböffentlichen Einrichtungen werden wie angepasst oder sind geplant? 10. Wie werden die rechtlichen Anforderungen aus der Materie der Raumplanung, des Baugesetzes, des Immission Schutzgesetzes und anderer Rechtsbereiche erfüllt? 11. Warum werden Informationen über bereits genehmigte, geplante und noch "visionäre" Projekte zurückgehalten? 12. Wie kann in naher Zukunft eine Kooperation mit den Bauträgern, den Nutzern, der Gemeinde und den betroffenen Anwohnern aussehen, damit ein Konsens ohne K gefunden werden kann? 13. Wurde der Bedarf an gemeinnützigen Wohnungen geprüft und wie wurde dieser Bedarf ermittelt? g031.1-1/2015-1-4 Marktgemeinde Götzis, Bauamt - Raumplanung Seite 3 von 9 07.12.2015 Quartier Wieden-Kalkofen - Quartiersbetrachtung Ü B E R S I C H T 14. Wie lautet die aktuelle Flächenwidmung der zu bebauenden Zonen? (früher waren es Betriebe und heute gemeinnütziges Wohnen)? Diese Fragestellungen wurden durch die einzelnen Fachexperten bearbeitet und beantwortet. Folgende Fragenbeantwortungen sind gegeben: 2 FRAGENBEANTWORTUNG Zu FRAGE 1: Die verkehrstechnische Überprüfung hat ergeben, dass es zu keiner Verdoppelung des Verkehrsaufkommens kommt. Bei einer Knotenstromerhebung an der L190/Wiedengasse (Modehaus Mayer) wurde festgestellt, dass das Verkehrsaufkommen in der Abendspitze wesentlich höher, als das Verkehrsaufkommen in der Morgenspitze ist. Für den Nachweis der Leistungsfähigkeit des Knotens wird deshalb die Abendspitze als maßgebende Verkehrsbelastung herangezogen. Das Verkehrsaufkommen auf der Wiedengasse im Bereich Hausnummer 35 wird in der Abendspitze aufgrund der Wohnungen, die auf den Teilflächen A, B und D errichtet werden, um ca. 50% ansteigen (Verkehrstechnische Überprüfung vom Dezember 2015, Besch und Partner, Feldkirch). Der Verkehr, der durch die Betriebe auf der Teilfläche A und B entsteht, kann sich aufgrund der reduzierten Anzahl an Betrieben, die in Zukunft hier angesiedelt sein werden, eventuell verringern, da derzeit davon ausgegangen werden kann, dass im Vergleich zu 2013 weniger MitarbeiterInnen im VWP beschäftigt sein werden. Diese mögliche Verkehrsreduktion durch die geringere Anzahl an Betrieben wurde in der Leistungsberechnung aber nicht berücksichtigt. Zu FRAGE 2: Die Funktionsfähigkeit des Knotens L190/Wiedengasse ist auch mit dem erhöhten Verkehrsaufkommen gewährleistet. Durch den zusätzlichen Verkehr am Knoten L190/Wiedengasse wird sich die Staulänge auf der Wiedengasse in Fahrtrichtung L190 erhöhen. Der Knoten weist auch mit dem zusätzlichen Verkehr, der durch die Bebauung der Teilfläche A, B und D entsteht, ausreichend Leistungsreserven (siehe Bericht Verkehrstechnische Überprüfung vom Dezember 2015, Besch und Partner, Feldkirch) auf. Die Errichtung einer Linksabbiegespur auf der L190 wäre erforderlich, ist jedoch aufgrund der geometrischen Verhältnisse am Knoten nicht möglich. Auch das Ausbilden von zwei getrennten Einbiegespuren auf der Wiedengasse ist aufgrund der beengten Situation am Knoten nicht möglich. g031.1-1/2015-1-4 Marktgemeinde Götzis, Bauamt - Raumplanung Seite 4 von 9 07.12.2015 Quartier Wieden-Kalkofen - Quartiersbetrachtung Ü B E R S I C H T Zu FRAGE 3: Die Fragen nach den gegebenen Lärm-, Feinstaub- und Abgasimmissionen und in diesem Zusammenhang stehenden baulichen Umsetzungsmaßnahmen werden im Rahmen der jeweiligen Bauprojekte und –verfahren geprüft und bearbeitet. Zu FRAGE 4: Die Haltestelle Götzis Wiedengasse/VWP wird von vier Ortsbuslinien bedient. Die regionale Linie 57 bleibt unweit des VWPs bei der Station „Alte Kirche“ stehen. Der Bahnhof Götzis ist rund 1 km vom Quartier entfernt und über die Ortsbuslinien erreichbar. Die Entfernung zur Haltestelle Wiedengasse/VWP liegt unter 300 m. Das Planungsgebiet ist damit gut an den ÖV angebunden. Das Gebiet ist ebenfalls gut an die örtliche und regionale Radinfrastruktur angebunden. Die L190 ist im regionalen Radroutenkonzept „Am Kumma“ als bestehende örtliche Hauptradroute ausgewiesen. Der Anschluss an das hochrangige Radroutennetz befindet sich damit ebenfalls in kurzer Entfernung der geplanten Wohnanlagen und Betriebe. Das gesamte Gebiet um den VWP östlich bzw. südlich der L190 befindet sich in einer Tempo-30Zone. Dadurch bestehen bereits jetzt gute Bedingungen für den Langsamverkehr. In Bezug auf den Fußgängerverkehr besteht ein großes Potential im Zuge der Baumaßnahmen im Quartier, auch Verbesserungen für FußgängerInnen umzusetzen. Das Teilverkehrskonzept, dass derzeit ausgearbeitet wird, sieht vor, dass mehrere Netzschlüsse im Fußwegenetz umgesetzt werden sollten. Die Straßenräume - angrenzend an den ehemaligen VWP - sind derzeit für FußgängerInnen nicht optimal gestaltet, sollen daher neu gestaltet werden. Zu FRAGE 5: Auf den Teilflächen A, B und D sollen knapp 330 Stellplätze für PKW errichtet werden. Für Wohnungen schreibt die Vorarlberger Stellplatzverordnung einen Mindestwert von 0,8 Stellplätzen für PKW je Wohnung vor. Insgesamt sollen 189 Wohneinheiten errichtet werden. Dafür sind lt. Vorarlberger Stellplatzverordnung 152 Stellplätze für PKW zu errichten. Für die Betriebe auf der Teilfläche A und B sieht die Stellplatzverordnung keine Mindestanzahl an Stellplätzen für PKW vor. Es sind lediglich Stellplätze nach dem voraussichtlichen Bedarf zu errichten. Bei ca. 150 MitarbeiterInnen sind bei einem Motorisierten-Individualverkehrsanteil von ca. 50 % 75 Stellplätze für PKW erforderlich. Für das Restaurant sind ca. 23 Stellplätze lt. Stellplatzverordnung erforderlich. Angrenzend an das Restaurant befinden sich 26 oberirdisch angeordnete Stellplätze. Insgesamt sind mindestens 250 Stellplätze für PKW für die Bebauung der Teilfläche A, B und D erforderlich. Die lt. Stellplatzverordnung erforderliche Mindestanzahl an Stellplätzen wird errichtet. Aus verkehrsplanerischer Sicht ist eine Doppelnutzung der Stellplätze zu empfehlen. Die Organisation der Zu- und Abfahrten zu den Parkierungsanlagen ist den entsprechenden Einreichplanungen der Architekten zu entnehmen. g031.1-1/2015-1-4 Marktgemeinde Götzis, Bauamt - Raumplanung Seite 5 von 9 07.12.2015 Quartier Wieden-Kalkofen - Quartiersbetrachtung Ü B E R S I C H T Parkgebühren sind nach derzeitigem „Stand der Dinge“ nicht vorgesehen. Eine diesbezügliche Entscheidung obliegt nicht der Marktgemeinde Götzis. Zu FRAGE 6: Für den Ortsbereich Wieden-Glattenstein ist ein Verkehrskonzept in Bearbeitung. Die ersten Ergebnisse hierzu sollen im Frühjahr 2016 vorliegen. In der Folge ist eine weiterführende Diskussion und Vertiefung mit den Betroffenen des Ortsbereichs vorgesehen. Erst im Anschluss an diesen Abstimmungsprozess werden detaillierte Umsetzungsplanungen zur Gestaltung der verschiedenen Räume (Straßen/Wege, Spiel-/Freifläche, etc.) durchgeführt. Zu FRAGE 7: Siehe Antwort zu Frage 6! Zu FRAGE 8: Am 26.11.2013 wurde eine Quartiersbetrachtung für die damals konkret vorliegenden Bauvorhaben durch Gohm& Hiessberger Architekten und salzmann architektur | raumplanung in Kooperation mit den Planenden und Bauträgern sowie der Marktgemeinde Götzis unter Berücksichtigung der prognostizierten Gesamtentwicklung erarbeitet. Siehe hierzu die Quartiersbetrachtung VWP-Neu vom 26.11.2013 und der Erläuterung Quartiersbetrachtung Götzis VWP vom 04.12.2015! Eine Quartiersbetrachtung im Sinne der Wohnbauförderung ist für Anlagen ab 25 Wohneinheiten notwendig. Die fachliche Ausarbeitung hat empfehlenden Charakter und führt Umsetzungsmaßnahmen an, die die Gemeinde in Bezug auf die möglichen Umsetzungen im Rahmen ihres Instrumentariums prüft und daraus folgend in der konkreten Baueingabe rechtlich und realistisch mögliche Umsetzungen einfordert. Grundlage für die fachliche Ausarbeitung bildete ein vorgeschalteter Wettbewerb (durch die Firma Prisma), welcher eine Entwurfsplanung für die Teilflächen A und D lieferte. Positiv hervorgehoben wurde grundsätzlich die Umnutzung des vorwiegend als BM (Baufläche - Mischgebiet) gewidmeten, bestehenden Betriebsareals VWP in eine durchmischte Nutzung von Büro, Café, Kindergarten, Quartiersplatz, Wohnen mit Schwerpunkt Wohnen und Arbeiten im neuen Quartierszentrum Wieden-Kalkofen. Zu prüfen sind die Vernetzung für den Langsamverkehr im Umfeld und die verkehrliche Situation, die Schaffung von ergänzenden öffentlichen Straßen und Freiräumen sowie die mögliche Verlegung der Vorbehaltsfläche für KIGA/Schule von Glattensteinmoos zum Quartierszentrum. Zu FRAGE 9: Aufgrund der 2010 noch nicht vorhersehbaren Veränderung des VWP-Areals in ein neues Quartierszentrum ist in den bestehenden Grundlagen (Teilbebauungsplan Glattensteinmoos, 2007, REK Mitte Süd 2002, etc.) dieses Areal als gegebenes Arbeitsviertel ausgewiesen und g031.1-1/2015-1-4 Marktgemeinde Götzis, Bauamt - Raumplanung Seite 6 von 9 07.12.2015 Quartier Wieden-Kalkofen - Quartiersbetrachtung Ü B E R S I C H T raumplanerische Vorsorgeflächen für öffentliche Einrichtungen (z.B. Schule) sind demzufolge im Teilbebauungsplan Glattensteinmoos gesichert worden. Im Zuge der Neuausrichtung wird in der Quartiersbetrachtung 2013 darauf hingewiesen dass der Schul/KIGA Standort Glattensteinmoos zu überdenken und zu prüfen ist, ob allenfalls eine Eignungsfläche im neuen Quartierszentrum Wieden verfügbar ist. Darüber hinaus soll ein neuer Quartiersplatz entstehen – im Kontext mit Cafe und weiteren gemeinschaftlichen Einrichtungen. Mittlerweile wurde der als Betriebskindergarten eingereichte KIGA im südlichen VWP-Gebäude von der Gemeinde als öffentliche Kinderbetreuungsstelle angemietet, ein möglicher Schulstandort und weitere öffentliche Einrichtungen werden derzeit geprüft. Zu FRAGE 10: Die anzuwendenden Rechtsmaterien werden im Rahmen der jeweiligen Bauprojekte und – verfahren berücksichtigt. Zu FRAGE 11: Von Seiten der Marktgemeinde Götzis werden keine Informationen zurückgehalten. Es ist jedoch festzustellen, dass laufend an verschiedensten Sachverhalten (z.B. Verkehrskonzept WiedenGlattenstein) im Zusammenhang mit der Entwicklung des Quartiers Wieden-Kalkofen gearbeitet wird. Die entsprechenden kommunizier- und allenfalls diskutierbaren Ergebnisse und Informationen werden und können nur in Abstimmung mit dem jeweiligen Bearbeitungsstatus „veröffentlicht“ werden. Zu FRAGE 12: Die Verantwortlichen der Marktgemeinde sowie der Bauträger planen Ende Jänner/Anfang Februar zu ersten Gesprächen im Ortsteil Wieden/Kalkofen einzuladen. Dabei sollen unterschiedliche Aspekte des Bauvorhabens differenziert dargestellt werden. Eine Analyse des Viertels aus der Perspektive der jüngsten EinwohnerInnen wurde im Jahr 2013 durchgeführt. In den letzten Wochen wurde diese Analyse ergänzt und um eine Betrachtung der demographischen Wechsel- und Auswirkungen der Neubauten erweitert. Diese weiterführende vertiefende Betrachtung ist derzeit noch in Bearbeitung. Erste Ergebnisse (zu Fragen, wie z.B. Wie verändert sich erwartbar die Zusammensetzung der Nachbarschaft im Viertel Götzis Wieden/Kalkofen? Welche Bedürfnisse für die unterschiedlichen Gruppen sind erwartbar? Welchen Handlungsspielraum hat die Marktgemeinde, um hier den Aufbau einer gutnachbarschaftlichen Kultur zu unterstützen?) werden im Laufe des Jänners 2016 verfügbar sein. Die erste Analyse des Viertels aus soziologischer Sicht aus dem Jahr 2013 wurde im November/Dezember 2015 um eine differenzierte Betrachtung von Wieden insbesondere in Bezug auf die Zusammensetzung der Altersgruppen erweitert. Diese Ergebnisse sollen zum Ausgangspunkt eines Gesprächsprozesses mit der Bevölkerung werden. Nach Einarbeitung der ersten Rückmeldungen aus der Bevölkerung (offener Austausch für Interessierte bis Jänner g031.1-1/2015-1-4 Marktgemeinde Götzis, Bauamt - Raumplanung Seite 7 von 9 07.12.2015 Quartier Wieden-Kalkofen - Quartiersbetrachtung Ü B E R S I C H T /Anfang Februar 2016) sollen die verschiedenen Anspruchsgruppen repräsentativ eingeladen werden. Zu FRAGE 13: Der Bedarf an gemeinnützigen Wohnungen wurde seitens der Marktgemeinde Götzis geprüft. Hinsichtlich der diesbezüglichen Entscheidungsgrundlagen können wir einerseits auf unsere eigenen Bedarfsinformationen (z.B. Bewerbungslisten, Entwicklung der letzten Jahre, udgl.) zurückgreifen und andererseits ist aktuell auf die verschiedensten Ergebnisse landesweiter Untersuchungen (z.B. aus dem Projekt Vision Rheintal oder des Landes Vorarlberg – Wohnen in Vorarlberg – Aktueller Stand und Ausblick vom November 2015) zu verweisen. Zu FRAGE 14: Das betreffende Gebiet ist derzeit als Baufläche – Mischgebiet (BM) gewidmet. 2004: Überarbeitung Flächenwidmung 2015:Aktueller Flächenwidmungsplan (Auszug) 1981: „Ur“-Flächenwidmung Erläuternd hierzu verschiedene Auszüge aus dem Vorarlberger Raumplanungsgesetz (RPG): § 14 Einteilung der Bauflächen (4) Mischgebiete sind Gebiete, in denen Wohngebäude und sonstige Gebäude und Anlagen zulässig sind, die das Wohnen nicht wesentlich stören. In Mischgebieten können Zonen festgelegt werden, in denen Gebäude und Anlagen für land- und forstwirtschaftliche Zwecke errichtet werden dürfen. g031.1-1/2015-1-4 Marktgemeinde Götzis, Bauamt - Raumplanung Seite 8 von 9 07.12.2015 Quartier Wieden-Kalkofen - Quartiersbetrachtung Ü B E R S I C H T § 18 Freiflächen (1) Alle Flächen, die nicht als Bauflächen, Bauerwartungsflächen oder Verkehrsflächen gewidmet sind, sind Freiflächen. (2) Die Freiflächen sind nach Erfordernis und Zweckmäßigkeit als Landwirtschaftsgebiet, Sondergebiet oder Freihaltegebiet zu widmen. (3) In Landwirtschaftsgebieten ist die Errichtung von Gebäuden und Anlagen zulässig, soweit dies für die bodenabhängige land- und forstwirtschaftliche Nutzung einschließlich der dazu gehörenden erforderlichen Wohnräume und Wohngebäude und für Nebengewerbe der Land- und Forstwirtschaft sowie die häusliche Nebenbeschäftigung notwendig ist. (4) Als Sondergebiete können Flächen festgelegt werden, auf denen Gebäude und Anlagen errichtet werden dürfen, die ihrer Zweckwidmung nach an einen bestimmten Standort gebunden sind oder sich an einem bestimmten Standort besonders eignen, wie z.B. Flächen für Kleingärten, gewerbliche Gärtnereien, Kinderspielplätze, Erholungs- und Sportanlagen, Campingplätze, Ausflugsgasthöfe, Schutzhütten, Steinbrüche, Kiesgruben, Anlagen zur Fassung von Quell- sowie zur Entnahme von Grundwasser, Schießstätten und Sprengmittellager. Der vorgesehene Verwendungszweck ist in der Widmung anzuführen. (5) Als Freihaltegebiete sind Freiflächen festzulegen, die im öffentlichen Interesse, insbesondere zum Schutz des Landschafts- und Ortsbildes oder wegen der natürlichen Verhältnisse (Grundwasserstand, Bodenbeschaffenheit, Lawinen-, Hochwasser-, Vermurungs-, Steinschlag- und Rutschgefahr usw.) von einer Bebauung freizuhalten sind. Alle Freiflächen, die nicht als Landwirtschaftsgebiete oder Sondergebiete gewidmet sind, sind Freihaltegebiete. Auf Waldflächen ist die Errichtung von Gebäuden und Anlagen zulässig, soweit dies für forstwirtschaftliche Zwecke notwendig ist. Ergänzend wird hinsichtlich der verschiedenen qualitativen und quantitativen Angaben (Anzahl der geplanten Wohnungen, Angaben zum Verkehrsaufkommen, etc.) zur Neuausrichtung des Quartiers Wieden-Kalkofen auf die unter www.goetzis.at zur Verfügungen stehenden Unterlagen verwiesen. g031.1-1/2015-1-4 Marktgemeinde Götzis, Bauamt - Raumplanung Seite 9 von 9 07.12.2015
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