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Kursleitende swch.ch – Anhang zum Vertrag
Liebe Kursleiterin, lieber Kursleiter
Es freut uns sehr, dass Sie sich entschieden haben für swch.ch einen Kurs anzubieten. Erfahren Sie in diesem Papier mehr zu
allen wichtigen Rahmenbedingungen unserer Zusammenarbeit. Dieses Papier gilt als integrierender Bestandteil der
Kursleitungsvereinbarung. Bei Unklarheiten sind wir für Sie da – fragen Sie uns!
Im Rahmen der jährlich statt findenden Kurse an verschiedenen Standorten arbeitet Schule und Weiterbildung Schweiz
(swch.ch) mit zahlreichen Kursleiterinnen und Kursleitern erfolgreich zusammen. Damit der Erfolg von Schule und
Weiterbildung Schweiz und ihren Kursleitenden nachhaltig erhalten bleibt, halten wir uns an nachfolgende
Qualitätsmerkmale:
Wir erwarten
• Neue Kursleitende reichen uns einen aussagekräftigen Lebenslauf ein, aus dem ihre Qualitäten als Kursleitende
hervorgehen.
• Als Kursleitende haben Sie Erfahrung und i. d. R. eine didaktische Ausbildung, die Sie dazu befähigt, Expertenwissen an
erfahrende Lehrende weiterzugeben.
• Sie weisen ausgewiesenes Fachwissen in Ihrem Kursthema und auf der Zielstufe Ihres angebotenen Kurses auf.
• Sie kennen die Grundlagen der Bildungsarbeit mit Erwachsenen: Sie gestalten Ihre Lernveranstaltungen sachlogisch und
abwechslungsreich. Sie wenden unterschiedliche Methoden und Arbeitsformen zielgruppengerecht an, Hilfsmittel
setzen Sie souverän ein.
• Sie unterstützten swch.ch bei der jährlichen Befragung der Kursteilnehmenden und planen auch eine eigene
Feedbackrunde ein.
• Sie sind als Dozent/-in fähig, sich in einer Ihnen unbekannten Lernumgebung selbstständig zurechtzufinden oder zu
improvisieren: swch.ch kann Ihnen nur beschränkt Support im Umgang mit ICT oder Maschinen etc. bieten. Die
Gestaltung des Kursraums (Platzierung Stühle/Tische) organisieren Sie selbst.
• In der Volksschule arbeiten Ihre Kursteilnehmenden mit beschränkten Ressourcen: Sie sind geübt darin, mit
beschränkten Sachmitteln und knappem Materialbudget erfolgreiche Bildungsveranstaltungen zu gestalten.
• Mit den Materialressourcen, die für Ihren swch.ch Kurs angeschafft werden, gehen Sie haushälterisch um.
• Sie halten vereinbarte Durchführungstermine Ihres Kurses gemäss der Kursleitungsvereinbarung unbedingt ein.
Terminänderungen können Sie mit uns bis maximal 1. September vor dem Kursjahr besprechen!
Anforderungen an das Kurskonzept, das Sie anbieten:
• Für neue Kursangebote erwarten wir ein aussagekräftiges Kurzkonzept.
• Schule und Weiterbildung Schweiz legt Wert auf die Vermittlung von professionellen und ideologiefreien Methoden und
Expertenwissen.
• Sie unterrichten erfahrene Lehrende und begleiten diese als Coach in ihren individuellen Lernprozessen.
• Lehrpersonen sind aufgefordert, kompetenzorientiert zu unterrichten: Ihr Kursangebot befähigt folglich die
Teilnehmenden ebenfalls mit dem neu erworbenen Wissen in vergleichbaren Situationen erfolgreich zu handeln.
• Ihr Kursangebot ist so aufgebaut, dass die Vernetzung von bestehendem Wissen und Können mit dem neu Gelernten
gefördert wird.
• Sie ermöglichen den Teilnehmenden eigene Lösungsstrategien zu erproben und zu reflektieren.
• Die wichtigsten Ziele, Inhalte und Zielkompetenzen des Kurses beschreiben Sie präzise – zeigen Sie Mut zur Lücke.
Geschäftsstelle · Bennwilerstrasse 6 · 4434 Hölstein
Tel 061 956 90 70 · Fax 061 956 90 79 · www.swch.ch · [email protected]
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Die Zielstufen stehen im direkten Zusammenhang mit den Zielen und Inhalten Ihres angebotenen Kurses und sind eng
zu fassen. z.B. Mittel – Oberstufe, KG – Unterstufe – Zyklus 1, 2 oder 3.
Zeitgefäss für Ihren Kurs: in der Regel 2–5 Tage (à je 6 Stunden). Längere oder kürzere Kurse auf Anfrage.
Ihr Kurs findet in der Regel (Ausnahme Herbstkurse) am Kursort statt. Sollte das Dislozieren von Werkstattmaterial zu
aufwendig sein, akzeptieren wir gerne auch andere Kursorte (sofern die Kosten für das externe Kurslokal tragbar sind).
Ca. 4 Wochen vor Beginn des Kurses schicken Sie den Teilnehmenden eine klare Kursstruktur mit Tagesstruktur und
Kurszielen. Sie informieren dabei die Teilnehmenden über Vorarbeiten (etwa Literatur) und mitzubringende Ausrüstung
(z. B. Laptop, besonderes Schuhwerk).
Gut zu wissen:
Als Kursleiterin, Kursleiter von Schule und Weiterbildung Schweiz gehen Sie einen bindenden befristeten Vertrag für die
vereinbarte Kursdauer, unter der Bedingung ein, dass Ihr Kurs genügend Interessenten findet. Sie erhalten mindestens 2
Monate vor Kursbeginn eine Mitteilung, ob der Kurs durchgeführt werden kann.
Bei geringer Anmeldezahl fragen wir Sie an, ob Sie bereit sind, den Kurs mit reduziertem Honorar dennoch durchzuführen.
Als Kursleiter und Kursleiterin sind Sie geschätzte (wenn auch temporäre) Mitarbeitende unserer Organisation.
Für den Vertragsabschluss mit swch.ch füllen Sie bitte das interaktive pdf (erhalten Sie von der Kursadministration swch.ch)
vollständig aus, reichen als selbstständig erwerbende Dozenten eine Bestätigung Ihres Status als Selbstständigerwerbende
ein oder geben als unselbständig Erwerbende Ihre AHV Nr. bekannt. Zudem benötigen wir Ihre Mobil Nr., Ihre
Auszahlungsadresse und eine gültige Email Adresse. Unsere Kommunikation mit Ihnen läuft mehrheitlich elektronisch.
Schule und Weiterbildung Schweiz ist daran interessiert, ein reichhaltiges und innovatives Kursangebot zusammenzustellen.
Auch erfolgreiche Kursleitende engagiert swch.ch nicht zwingend jedes Jahr.
Arbeiten Sie mit uns am gemeinsamen Erfolg und vertreten Sie swch.ch in positiver Weise:
Als Botschafter/-in unserer Organisation ermuntern Sie bitte Ihre Kursteilnehmenden, Aktivitäten von swch.ch wie
Eröffnungsveranstaltung, Lehrmittelausstellung magistra oder Rahmenprogramm zu besuchen. Wir freuen uns, wenn wir Sie
an den obenerwähnten Veranstaltungen ebenfalls treffen oder wenn wir Sie am Apéro für Kursleitende begrüssen dürfen. Ein
Bildungsanlass dieser Grössenordnung bedingt, dass auf lokale Gegebenheiten Rücksicht genommen wird und Lösungen
partnerschaftlich ausgehandelt werden. swch.ch geniesst während den Sommerkursen das Gastrecht in einer Stadt, bzw. an
ausgesuchten Schulstandorten. Die Infrastruktur, die wir für die Kurse in Anspruch nehmen, behandeln wir mit Sorgfalt.
Gesponserte Materialien sind nur für den Bedarf der Sommerkurse gedacht, nicht für andere (Unterrichts)zwecke.
Adressen von Kursteilnehmenden dürfen Sie aus Datenschutzgründen ausschliesslich im Zusammenhang mit dem
betreffenden Kurs verwenden – nicht für eigene Aktivitäten!
Wir bemühen uns, Ihre Wünsche betreffend Kurslokal zu erfüllen, bitten Sie jedoch um Verständnis für begrenzte Ressourcen:
Schulküchen oder Aulas stellen wir nur für Kursthemen zur Verfügung, die diese Lokalitäten inhaltlich zwingend benötigen –
wir unterscheiden also zwischen „nice to have und must to have“.
Den Weisungen des lokalen Projektteams und unserer Kursadministration bezüglich Schlüssel, Hilfestellung, Copycenter,
Versand, Öffnungs- und Einräumzeiten der Kursräume, Parkplätze und insbesondere Notfall- und ICT-Konzept sind unbedingt
zu beachten. Sie werden vor Kursbeginn von uns mit den notwendigen Unterlagen dokumentiert.
Kursbesuche durch Mitglieder der Geschäftsleitung, der Fachkommission und des Vorstandes sind bei uns selbstverständlich
und gelten als Anerkennung Ihrer Arbeit. Nicht alle Kursbesuche können im Vorfeld geplant und angekündigt werden. Gerne
nehmen wir jedoch auf den Rhythmus und die Phase Ihres Kurses Rücksicht. Auf Grund der Anzahl Kurse ist es nicht möglich
alle Kurse zu besuchen. Wir danken für Ihr Verständnis.
Cordelia Galli Bohren im Februar 2016, Geschäftsführerin Schule und Weiterbildung Schweiz
Geschäftsstelle · Bennwilerstrasse 6 · 4434 Hölstein
Tel 061 956 90 70 · Fax 061 956 90 79 · www.swch.ch · [email protected]