Der Verwaltungsrat der Biella-Neher Holding AG freut

Biella Group
Biella-Neher Holding AG, Erlenstrasse 44, Postfach,
CH-2555 Brügg
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Brügg, 1. April 2016
Einladung zur Generalversammlung
Der Verwaltungsrat der Biella-Neher Holding AG freut sich, Sie zur 116. ordentlichen
Generalversammlung einzuladen.
Datum:
Montag, 2. Mai 2016, 17.30 Uhr
Ort:
Biella-Neher Holding AG, Konferenzsaal 2. Stock,
Erlenstrasse 44, 2555 Brügg
Wir sind Ihnen dankbar für Ihre Anmeldung mit dem beiliegenden Talon bis zum 27. April
2016. Für Hinweise zur Organisation sowie die Möglichkeiten der Vertretung und der hierzu notwendigen Bevollmächtigung konsultieren Sie bitte die Folgeseite.
Wir bitten Sie zu beachten, dass in der Zeit vom Tag der Einladung bis zum 2. Mai 2016
keine Neueintragungen und Änderungen in unserem Aktienregister vorgenommen werden.
Für den Verwaltungsrat
Der Präsident:
Rolf U. Sutter
Beilagen:
 Traktandenliste
 Geschäftsbericht
 Anmeldung / Vollmachtserteilung / Rückantwortcouvert
 Merkblatt „Einfach online abstimmen“
Zugangsdaten zur elektronischen Erteilung von Weisungen
und Vollmachten an den unabhängigen Stimmrechtsvertreter.
Link
www.biellagroup.com/gv
Benutzername
Passwort
Weitere Informationen finden Sie in der Beilage „Einfach online abstimmen“
Telefon +41 32 366 33 33
Fax +41 32 366 32 10
[email protected]
www.biellagroup.com
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Informationen zur Organisation
Geschäftsbericht
Der Geschäftsbericht 2015, der den Lagebericht, die Konzernrechnung und die Jahresrechnung
der Biella-Neher Holding AG sowie die Prüfungsberichte enthält, ist dieser Einladung beigefügt.
Weitere Exemplare stehen am Gesellschaftssitz zur Verfügung und der Geschäftsbericht ist auch
auf www.biellagroup.com einsehbar. Diese Dokumente liegen ausserdem vor der Generalversammlung während 20 Tagen am Sitz der Gesellschaft zur Einsicht auf; die Aktionäre können zudem die Zusendung weiterer Exemplare schriftlich verlangen.
Zutritt zur Generalversammlung / Anmeldung
In der Beilage erhalten Sie Ihren persönlichen Antwortschein für die ordentliche Generalversammlung. Wir bitten Sie, uns diesen bis zum 27. April 2016 zurückzusenden. Die Zutrittskarte und das
Stimmmaterial werden Ihnen anlässlich der Generalversammlung am Kontrolltisch am Eingang
ausgehändigt.
Vertretung / Vollmachtserteilung
Gemäss Art. 14 der Statuten ist nur stimmberechtigt, wer im Aktienbuch als Namenaktionär eingetragen ist. Aktionäre, welche nicht persönlich an der ordentlichen Generalversammlung teilnehmen, können sich wie folgt vertreten lassen:

Vertretung durch einen gesetzlichen oder einen anderen Vertreter, der nicht Aktionär zu
sein braucht. Bei Bevollmächtigung eines anderen Vertreters bitten wir Sie, den Antwortschein auszufüllen und bis spätestens 27. April 2016 (Posteingang) an die Biella-Neher
Holding AG zu senden. Die Zutrittskarte und das Stimmmaterial werden der/dem Bevollmächtigten anlässlich der Generalversammlung am Kontrolltisch am Eingang ausgehändigt.

Vertretung durch den unabhängigen Stimmrechtsvertreter Herrn lic. iur. Cyrill M. Ranft,
Rechtsanwalt, Ranft & Partner - Rechtsanwälte, Parkweg 8, 2502 Biel.
o
Schriftliche Erteilung von Vollmachten und Weisungen: Hierzu stellen Sie Herrn
Ranft Ihre Vollmacht und Weisungen bitte bis spätestens 27. April 2016 (Posteingang) mit beiliegendem Antwortcouvert an die oben genannte Adresse zu. Wir bitten Sie zu beachten, dass sich der unabhängige Stimmrechtsvertreter bei Fehlen
von schriftlichen Weisungen der Stimme enthalten muss. Dies gilt auch für den Fall,
dass an der Generalversammlung über Anträge abgestimmt wird, die nicht in der
Einladung enthalten sind.
o
Elektronische Erteilung von Vollmachten und Weisungen: Die dazu benötigten Zugangsdaten sind auf der ersten Seite der Einladung zur ordentlichen Generalversammlung ersichtlich. Weitere Informationen finden Sie in der Beilage „Einfach online abstimmen“. Die elektronische Erteilung von Weisungen und Vollmachten ist
bis spätestens 27. April 2016 um 22.00 Uhr möglich. Werden dem unabhängigen
Stimmrechtsvertreter sowohl schriftlich als auch elektronisch Weisungen erteilt,
sind allein die elektronischen Weisungen massgeblich.
Mit der Vertretung / Vollmachtserteilung entfällt der Anspruch einer persönlichen Teilnahme an der
Generalversammlung.
Stimmberechtigung
In der Zeit vom Tag der Einladung bis zum 2. Mai 2016 werden keine Eintragungen und Änderungen im Aktienregister vorgenommen, die zur Ausübung des Stimmrechts an der Generalversammlung berechtigen. Stimmberechtigt sind somit nur Aktionäre, welche am 31. März 2016 im Aktienregister eingetragen sind. Aktionäre, die ihre Titel nach diesem Zeitpunkt ganz oder teilweise verkauft haben, sind nicht mehr stimmberechtigt. Bereits zugestellte Unterlagen sind zu retournieren
oder entsprechend gegen neue umzutauschen.
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Traktanden und Anträge des Verwaltungsrates
für die 116. ordentliche Generalversammlung der Biella-Neher Holding AG
Montag, 2. Mai 2016, 17.30 Uhr, Biella-Neher Holding AG, Konferenzsaal 2. Stock,
Erlenstrasse 44, CH-2555 Brügg
1
Genehmigung des Geschäftsberichts 2015, bestehend aus Lagebericht, Jahres- und Konzernrechnung der Biella-Neher Holding AG für das Geschäftsjahr 2015
Der Verwaltungsrat beantragt der Generalversammlung die Genehmigung des Geschäftsberichts
2015, enthaltend den Lagebericht, die Jahresrechnung und die Konzernrechnung der Biella-Neher
Holding AG nach Kenntnisnahme der Berichte der Revisionsstelle. Die Konzernrechnung der BiellaNeher Holding AG schliesst für das Geschäftsjahr 2015 wie folgt:
2
Konzernergebnis 2015
TCHF
1 987
(Konzernergebnis 2014
TCHF
409)
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns
Gewinnvortrag Vorjahr
TCHF
18 217
Jahresverlust 2015
TCHF
- 5 635
Bilanzgewinn per 31. Dezember 2015
TCHF
12 582
Dividende brutto CHF 160 pro Aktie
TCHF
- 1‘328
Saldovortrag auf neue Rechnung
TCHF
11‘254
Antrag:
Der Verwaltungsrat beantragt der Generalversammlung die Genehmigung des oben dargestellten Antrags.
3
Entlastung der Mitglieder des Verwaltungsrates und der mit der Geschäftsführung betrauten
Personen
Der Verwaltungsrat beantragt der Generalversammlung, den Mitgliedern des Verwaltungsrates und
den mit der Geschäftsführung betrauten Personen für das Geschäftsjahr 2015 Entlastung zu erteilen.
4
Wahl des Verwaltungsrates
4.1 Wahl des Verwaltungsratspräsidenten
Der Verwaltungsrat beantragt der Generalversammlung die Wiederwahl von Rolf U. Sutter als Präsident des Verwaltungsrates für eine weitere Amtsdauer bis zum Abschluss der nächsten ordentlichen
Generalversammlung.
4.2 Wahl der Verwaltungsratsmitglieder
Der Verwaltungsrat beantragt der Generalversammlung die Wiederwahl der bisherigen Mitglieder Dominik Sauter, Anton Aeschbacher, Bernhard Ludwig und Andreas Schmidt für eine weitere Amtsdauer
bis zum Abschluss der nächsten ordentlichen Generalversammlung. Über die Wiederwahl der Verwaltungsratsmitglieder wird einzeln abgestimmt werden.
Aufgrund des Erreichens der Altersgrenze gemäss Organisationsreglement der Biella-Neher Holding
AG steht Herr Stephan Neher nicht mehr für eine weitere Amtszeit zur Verfügung.
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Der Verwaltungsrat beantragt der Generalversammlung die Zuwahl von Frau Dr. Erica Dubach Spiegler für eine Amtsdauer bis zum Abschluss der nächsten ordentlichen Generalversammlung. Der Lebenslauf von Dr. Dubach Spiegler liegt der Einladung zur Generalversammlung separat bei.
4.3 Wahl der Mitglieder des Vergütungsausschusses
Der Verwaltungsrat beantragt der Generalversammlung die Wiederwahl von Bernhard Ludwig, Anton
Aeschbacher und Rolf U. Sutter als Mitglieder des Vergütungsausschusses für eine weitere Amtsdauer bis zum Abschluss der nächsten ordentlichen Generalversammlung. Über die Wiederwahl der Mitglieder des Vergütungsausschusses wird einzeln abgestimmt werden.
5
Wahl der Revisionsstelle
Der Verwaltungsrat beantragt der Generalversammlung die Wiederwahl von Ernst & Young AG, Bern,
als Revisionsstelle für das Geschäftsjahr 2016.
6
Wahl des unabhängigen Stimmrechtsvertreters
Der Verwaltungsrat beantragt der Generalversammlung die Wiederwahl von Herrn RA Cyrill Ranft als
unabhängiger Stimmrechtsvertreter für eine weitere Amtsdauer bis zum Abschluss der nächsten ordentlichen Generalversammlung.
7
Genehmigung Vergütungen
Gestützt auf Artikel 16a, 22a und 22b der Statuten, beantragt der Verwaltungsrat die bindende Genehmigung der Gesamtbeträge der Vergütungen an die Mitglieder des Verwaltungsrates und der Geschäftsleitung.
7.1 Genehmigung Vergütungen Verwaltungsrat
Der Verwaltungsrat beantragt der Generalversammlung die Genehmigung des maximalen Gesamtbetrages der Vergütungen an die Mitglieder des Verwaltungsrates von CHF 450‘000 für die Dauer bis zur
nächsten ordentlichen Generalversammlung.
7.2 Genehmigung Vergütungen Geschäftsleitung
Der Verwaltungsrat beantragt der Generalversammlung die Genehmigung des maximalen Gesamtbetrages der Vergütungen (Grundvergütung und variable Vergütung) der Geschäftsleitung von
CHF 1‘510‘000 für das Geschäftsjahr 2017.
Brügg, 1. April 2016
Der Verwaltungsrat