SPERRMÜLL Kriterien für die Mitnahme von

SPERRMÜLL
Kriterien für die Mitnahme von Sperrmüll
Zum Sperrmüll gehören Wohn- und Einrichtungsgegenstände, die aufgrund von Größe und
Gewicht nicht in die Restmülltonnen passen und für die es keine anderen Abfallbehälter gibt.
Nicht zum Sperrmüll gehören z. B. Glasflaschen, Altpapier, Verpackungen (LVP), E-Schrott,
Altkleider usw.
Vorgaben:
Menge
unbegrenzt
Größe je Einzelteil
max. 2 m
Gewicht je Einzelteil
max. 50 kg
Sammlung
14-tägig nach Anmeldung
Folgendes wird mitgenommen:
Altmetall (max. 2 m lang), Betten, Bettgestelle, Sprungrahmen, Blechtonnen, Schränke, Bänke,
Tische, Stühle, Regale, Polstermöbel, Teppiche, Gasherde und Öfen, Heizkörper, Holzdecken
innen, Kinderwagen, Matratzen, Möbel (Tisch, Stühle, Kisten, Bett, Schrank, Küche), PVCBodenbelag, Sportgeräte (Ski, Tischtennisplatte, Hometrainer), Teppiche, Teppichboden.
Folgendes wird nicht mitgenommen:
Agrarfolie, Altkleider, Asbestplatten, Autobatterien/Altöl, Autoreifen, Autoteile, Bauschutt,
Dachbalken, Sparren Holz A4, Elektrogeräte, Wohnungsauflösungen, Gelbe Säcke,
Gewerbeabfall jeder Art, Grünabfälle, Hausmüll, Heizöltanks komplett, Isolierwolle, KFZ-Teile,
Kleinteile in Säcken oder Kartons, Mineralwolle, Möbel mit Leuchtstoff- u. Energiesparlampen,
Mofas, Mopeds, Motorräder, Nachtspeicheröfen, Papier/Pappe/Kartonage, Sanitärkeramik,
Sondermüll, Steinwolle, Styropor, Tapeten, Waschbecken.
GARTENABFÄLLE
Kriterien für die Mitnahme von Gartenabfällen
Zum Grünabfall gehören Gartenabfälle wie Laub- und Astschnitt, Pflanzenabfälle und
Rasenschnitt. Äste und Zweige (nur bis 1,5 Meter Länge und einem Durchmesser von
max. 8 Zentimeter) sollten mit Naturfäden zusammengefasst werden.
Nicht zum Gartenabfall gehören Wurzeln und Baumstämme mit mehr als 8 cm Durchmesser
und einer Länge ab 1,50 m. Kein Entleeren von Pop-up-Säcken oder anderen Behältnissen.
Vorgaben:
Menge
unbegrenzt
Größe je Einzelteil
max. 2 m
Gewicht je Einzelteil
max. 50 kg
Sammlung
6 Termine im Jahr nach Anmeldung
Folgendes wird mitgenommen:
Blumen, Gras, Laub, Reisig und Äste nur in handlich gebündelter Form, Stauden in
kompostfähigen Papier- oder Jutesäcken.
Folgendes wird nicht mitgenommen:
Abfälle (entleert oder in Plastiksäcke verpackt), Äste und Stämme über 1,50 m und mit mehr
als 8 cm Durchmesser, Laub oder Grasschnitt (lose bereitgelegt), Wurzeln und Stammholz.
ELEKTROSCHROTT
Kriterien für die Mitnahme von Elektroschrott
Zum Elektroschrott gehören Elektrogroßgeräte. Nicht zum Elektroschrott gehören Kleingeräte
wie z. B. Fön, Toaster oder Bohrmaschinen. Kleingeräte können am Recyclinghof (Bauhof, Im
Boden) abgegeben werden.
Öffnungszeiten des Recyclinghofs Hattersheim
Dezember bis Februar: mittwochs von 16 bis 18 Uhr und samstags von 10 bis 13 Uhr
März bis November:
mittwochs von 16 bis 19 Uhr und samstags von 09 bis 13 Uhr
Vorgaben:
Menge
unbegrenzt
Gewicht je Einzelteil
max. 50 kg
Sammlung
1 x im Monat nach Anmeldung
Folgendes wird mitgenommen:
Elektrogroßgeräte, Fernseher, Herd, Kühl-/Gefrierschränke, Monitore, Spülmaschinen,
Trockner, Waschmaschinen, PCs.
Folgendes wird nicht mitgenommen:
Elektrokleingeräte wie: Bügeleisen, Fritteusen, Haarschneider, Haartrockner, Kaffeemaschinen,
Messer (elektrisch), Staubsauger, Toaster, Zahnbürsten (elektrisch).
Gewerbliche Geräte aus Nicht-Haushalten (z. B. Solarien, Geldspielautomaten)