„Für künftige Heraus- forderungen gerüstet“

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P.b.b. · VNr. 02Z030531 M
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Geschlossenheit und Optimismus bei konstituierender Vollversammlung:
„Für künftige Herausforderungen gerüstet“
Die 21 Kammerrätinnen und Kammerräte (hier mit den Ehrengästen) stellen sich den Herausforderungen der XIII. Funktionsperiode.
■ Präsident Ing. Harald Sucher und
Vizepräsident Alexander Rachoi einstimmig wiedergewählt
■ Lagerhaus-Betriebsratsvorsitzender
Valentin Zirgoi Zweiter Vize
■ Zwei neue Ausschüsse
■ Erstmals fünf Kärntner Delegierte zum
Österreichischen Landarbeiterkammertag
Emotion
Es war der emotionalste Moment bei der konstituierenden Vollversammlung, als die
Wahlkommission (Christoph
Lach, Alexander Rachoi und
Michael Gfrerer) das einstimmige Votum für Ing. Harald
Sucher zur Wiederwahl zum
Präsidenten der Kärntner
Landarbeiterkammer bekannt
gab. Lang anhaltender Applaus aller KammerräteInnen
und der Ehrengäste ließen
auch einen Außenstehenden
erkennen, welch gutes Klima
in den Reihen der LandarbeiterkämmererInnen herrscht.
Der Präsident wurde ebenso
wie sein Erster Stellvertreter
Alexander Rachoi von allen
21 Mitgliedern der Vollversammlung einstimmig gekürt. Das Triumvirat wird
durch den neuen Vizepräsidenten, dem Vorsitzenden
des Zentralbetriebsrates der
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Liebe
Kammermitglieder!
„Und jedem Anfang wohnt ein Zauber inne,
Der uns beschützt und der uns hilft, zu leben.“
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ine Ahnung, von dem was Hermann Hesse hier in
einem seiner Gedichte sagen möchte, bekam ich bei
unserer konstituierenden Vollversammlung am
11. September dieses Jahres. Meine einstimmige Wiederwahl war für mich ein bewegender Moment und ich verspreche, dass ich auch in den nächsten fünf Jahren meine
gesamte Kraft für die Beschäftigten in der Land- und Forstwirtschaft aufbringen werde.
Einen Neuanfang, dem wohl sehr oft kein Zauber inne
wohnt, erleben momentan Hunderttausende Menschen,
die auf der Flucht vor Krieg, Terror und Verfolgung sind. Allein im 1300 Seelen zählenden pannonischen Nickelsdorf
sind in den letzten Wochen 300.000 Flüchtlinge angekommen und zu einem großen Teil nach Deutschland weitergezogen. Zu dem Zeitpunkt, wo ich diese Zeilen schreibe,
schwillt der Strom der Menschen – vorwiegend aus Syrien,
dem Irak und aus Afghanistan – vor den Grenzen der Steiermark und Kärntens an.
UNO-Experten und Klimaforscher prophezeien, dass sich
demnächst zusätzlich Klimaflüchtlinge aufmachen werden.
Das wird vorerst und schon relativ rasch einige zahlenmäßig
nicht ins Gewicht fallende Insulaner betreffen, aber bis 2050
könnten nach Schätzungen von seriösen Wissenschaftern
eine Milliarde Menschen auf der Flucht sein, von denen 600
Millionen Menschen Europa möglicherweise als Ziel anpeilen werden. Das Steigen des Meeresspiegels wird riesige
Küstengebiete unbewohnbar machen. Vorboten dieser Entwicklung können wir heute schon in Bangladesch beobachten. Aber auch die Erste und die Zweite Welt werden nicht
verschont bleiben. Die Evakuierung von New York könnte
beispielsweise ein sehr relevantes Thema werden.
Landraub, Klimawandel, unregelmäßiger Regen, Migration,
bewaffnete Konflikte und politische Instabilität sind möglicherweise zukünftig die Rahmenbedingungen für das Zusammenleben auf unserem Planeten. Aus der europäischen
Geschichte wissen wir, dass die Römer sowohl den Hadrianswall gegen irisch-schottische Stämme als auch den Limes gegen die Germanen erfolglos errichtet haben. Appelle
zu diesen Themen erhalten dabei sehr schnell einen schalen
Beigeschmack oder degenerieren überhaupt zum Politsprech. Ich glaube deshalb, dass jeder Mensch nur bei sich
selbst ansetzen kann, wie er es mit Migration, Klimaveränderungen, Not und Elend hält. Ihr heute sehr nachdenklicher
Präs. Ing. Harald Sucher
Harald Sucher gelobt in die Hand der Ersten LHStv.in Dr.in Beate Prettner, auch die nächsten fünf Jahre als Präsident der
Landarbeiterkammer gewissenhaft und unparteiisch zu
amtieren.
Lagerhäuser Kärntens und Tirols, Valentin Zirgoi, komplettiert.
Alle drei werden in Vertretung
des Landeshauptmannes und
im Beisein von Agrarlandesrat DI Christian Benger, von
dem für uns ressortzuständigen Mitglied der Kärntner
Landesregierung, Erste Landeshauptmannstellvertreterin Dr.in Beate Prettner, angelobt. Die Gelöbnisformel
wurde von unserem Aufsichtsbeamten, dem Leiter
der Abteilung 10 – Landwirtschaft, DI Gerhard Hoffer,
vorgetragen.
HILDEGARD JESSERNIG
aus Eberndorf. Seit 1989 beim Raiffeisenverband bzw. bei der
Unser Lagerhaus WarenhandelsGmbH mit Sekretariatstätigkeiten der Landtechnik betraut und nunmehr seit vielen Jahren
in der Buchhaltung tätig. Absolventin der zweijährigen Landwirtschaftlichen Fachschule in Eberndorf und einer Lehre als
Einzelhandelskauffrau in der Sparte Papier. Seit 2009 auch Mitglied des Gemeinderates der Marktgemeinde Eberndorf.
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Augenzeugen dieses bewegenden Moments wurden
neben den Regierungsmitgliedern auch der Vorsitzende
der Wahlbehörde, Unterabteilungsleiter Mag. Gerhard Jesernig, die ehemaligen Vizepräsidenten Georg Luschin
und Franz Gomernik sowie
die ehemaligen KammerräteIn Hans Radl, Siegfried
Ogertschnig
und
Rozi
Kerth.
Grußworte
„Ich fühle mich als Begleiter,
Fürsprecher und Sprachrohr
der 4350 Wahlberechtigten,
für die ich klar, kritisch, offen
und unterstützend präsent
sein möchte“, so Agrarlandesrat DI Christian Benger
in seinen beeindruckenden
Grußworten.
Erste Landeshauptmannstellvertreterin Dr.in Beate
Prettner in gewohnt eleganter und treffender Formulierung: „Eine Gesellschaft be-
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nötigt Menschen, die Veränderungen erkennen und herbeiführen können und dies
gelingt nur, wenn man gemeinsam
über
Themen
spricht, wie es die Landarbeiterkammer vorgelebt hat.“
Dies sei der einzige Weg, um
letztendlich mit konstruktiven
Lösungen ganz schwierige
Herausforderungen, die tagtäglich auf uns warten, zu
meistern. „Und so ist ihr gemeinsamer Weg auch ein beispielgebender Weg“, betonte „unsere Schutzpatronin in
der Landesregierung“ abschließend.
Versprechen
Der wiedergewählte Präsident Ing. Harald Sucher stellt
– wie immer – die Kammermitglieder in den Mittelpunkt
und Fokus seiner Überlegungen. Er führt dazu aus, dass
wir Berufsgruppen zu vertreten haben, die – allein materiell gemessen – nicht auf der
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Den Schwung und Esprit der Tanzgruppe „Spirit of Dance
Austria“ wünschten die Ehrengäste in ihren Grußadressen
auch den Mitgliedern der neukonstituierten Vollversammlung.
Sonnenseite zuhause sind.
„Trotzdem erwarten sich diese Menschen zu Recht sehr
viel von ihrer gesetzlichen
Interessenvertretung
und
stellen große Ansprüche an
diese.“ Der Präsident verspricht, dass er sowie sein
Team in Vollversammlung
und Kammeramt alles unter-
nehmen werden, um diesen
gerechtfertigten Erwartungen zu entsprechen. Er
glaubt, dass die Landarbeiterkammer für die künftigen
Herausforderungen gerüstet
und er stolz sei, diese kommende Wegstrecke gemeinsam mit seinem Team zu bestreiten.
Die Neuen
H U B E RT K R I S C H E
aus Sielach in der Gemeinde Sittersdorf. Seit 2002
Abteilungsleiter bei der Zadruga in Bad Eisenkappel und seit
2013 Filialleiter von Spar und Zadruga ebendort. Absolvent der
Landwirtschaftlichen Fachschule Goldbrunnhof bei Völkermarkt.
VA L E N T I N Z I R G O I
aus Globasnitz. Seit 1996 bei der Unser Lagerhaus WarenhandelsGmbH in der Abteilung Organisation vor allem mit Controlling betraut. Matura an der Bundeshandelsakademie in Völkermarkt und Absolvent der Raiffeisen-Managementakademie. Mitglied des Regionalforums und des Bundesausschusses der Gewerkschaft der Privatangestellten.
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Die gewählten Or
(jeweils v. l. mit den Ehrengästen AL DI Gerhard Hoffer, LR
Präsidium
Zweiter Vizepräsident Valentin Zirgoi, Präsident Ing. Harald Sucher, Erster Vizepräsident
Alexander Rachoi
Finanz- und
Förderungsausschuss
Rechts- und Sozialausschuss
KRin Gabriele Hopfgartner, KR Mario Duschek, Präsident
Ing. Harald Sucher, KR Hubert Isopp, MBA, KR Werner Fellner, KR GR Sepp Lindner, KR GR Christoph Lach
KRin GRin Hildegard Jessernig, KR Gerald Lagler, KRin Ing.in
Elisabeth Kraxner, KR Hermann Besser, Präsident Ing.
Harald Sucher, KR Ferdinand Walzl, KR GR Christoph Lach
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gane der Kammer
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DI Christian Benger und Erste LHStv.in Dr.in Beate Prettner)
Vorstand
Vizepräsident Alexander Rachoi, KRin Christina Stöby, Präsident Ing. Harald Sucher, Vizepräsident Valentin Zirgoi, KR Michael Gfrerer
Kontrollausschuss
KRin Ing.in Elisabeth Kraxner, KR Herbert Twardon, Präsident Ing. Harald Sucher, KR Hubert
Isopp, MBA
Paritätischer Ausschuss
Vizepräsident Alexander Rachoi, KRin Ing.in Elisabeth Kraxner, KR Josef Drobesch, KRin Gabriele Hopfgartner, Präsident Ing. Harald Sucher, KR Gerald Lagler, Vizepräsident
Valentin Zirgoi, KR Michael Gfrerer
Delegierte zum Österreichischen
Landarbeiterkammertag
Vizepräsident Alexander Rachoi, KRin Ing.in Elisabeth Kraxner, Präsident Ing. Harald Sucher, Vizepräsident Valentin
Zirgoi, KR GR Christoph Lach
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Mit der Verdienstmedaille in Gold der Kärntner
Landarbeiterkammer wurden ausgezeichnet ...
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... KRin Gabriele Hopfgartner ...
Verdienstmedaille in
Silber:
KR Mario Duschek
Vzpr. a. D. Franz Gomernik
KR a. D. Siegfried
Ogertschnig
Präs. Ing. Harald Sucher
KR Ferdinand Walzl
... KR a. D. Hans Radl ...
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Verdienstmedaille in
Bronze:
KR Werner Fellner
KR Michael Gfrerer
KR Hubert Isopp, MBA
KR Christoph Lach
KR Gerald Lagler
KR Josef Lindner
Vzpr. Alexander Rachoi
KRin Birgit Schurian
und KRin a. D. Rozi Kerth.
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Zwei neue „Ökonomieräte“, über
die wir uns besonders freuen
Foto: BMLFUW
Foto: BMLFUW
ÖkR Stefan Lexer
ÖkR Bernhard Wastl
Sie sind schon ein ganz besonderer Menschenschlag und
viele große Männer und Frauen sind dem kleinen Gebirgstal
entsprossen. Stellvertretend für alle sei der in einem Mühlgraben aufgewachsene und später vom bayrischen König
Ludwig I. geadelte weltberühmte Germanist Matthias von
Lexer genannt. Die Rede ist von den Lesachtalern. Als gottesfürchtig, geerdet, musikalisch und einsatzbereit werden
sie beschrieben. Alle diese Attribute treffen in hohem Maße
auf Stefan Lexer aus Liesing zu. Man kann ihn in der Tiroler
Tracht seines Tales bei einer der vier Lesachtaler Musikkapellen genauso oft sehen, wie er 40 Jahre lang als Organist in
seiner Heimatpfarre die Gottesdienste verschönerte. Mit seinen fünf Töchtern tritt er als „Lesachtaler StreichXong“
ebenso auf, wie er sich auch viele Jahre als Vizebürgermeister der Kommunalpolitik widmete. Die Viehzuchtgenossenschaft Hermagor, der Pferdezuchtverein Lesachtal K18, die
Agrargemeinschaft Liesinger Hochalpe und die Kärntnermilch
schätzen sich glücklich, den vlg. Müllner in Liesing als Funktionär gehabt zu haben. Der leidenschaftliche Bauer Lexer
war aber auch viele Jahre als Kontrollassistent des Kärntner
Kontrollverbandes Mitglied der Kärntner Landarbeiterkammer
und wir denken noch immer dankbar zurück, wie er uns entscheidend half, eine Vollversammlung des Österreichischen
Landarbeiterkammertages im Schatten der Basilika von Maria Luggau zu einem für alle Teilnehmer unvergesslichen Ereignis werden zu lassen.
Die alljährliche Blumenolympiade ist eine Erfolgsgeschichte,
an der sich mittlerweile schon drei Viertel aller Kärntner Gemeinden beteiligen. Der noch immer jugendlich wirkende
Bernhard Wastl vom vlg. Pichlrader in Stuben, mittlerweile
exakt 20 Jahre lang Obmann der Kärntner Erwerbsgärtner,
war in den 90er-Jahren der Vater des Gedankens, Blumen
in fast jedem Kärntner Dorf erblühen zu lassen. Wastl ist jedoch auch Obmann der „Fördergemeinschaft Garten“ in
Kärnten, Vizepräsident des Vereines „Pro natura“, Vorsitzender bei den Prüfungskommissionen für die Meister- und
Facharbeiterausbildungen sowie auch bei den alljährlich stattfindenden Kollektivvertragsverhandlungen. Mit der Gartenbaufachschule Ehrental hat er sich bereits in jungen Jahren
ein höchst lebendiges und erfolgreiches Denkmal geschaffen. Der Tausendsassa war in der Vergangenheit auch Vizepräsident der Österreichischen Erwerbsgärtner und als Mitglied des Gemeinderates der Marktgemeinde Weißenstein
langjähriger Obmann im Ausschuss für Fremdenverkehr,
Ortsverschönerung, Kultur und Gewerbe.
Abschalten und Kraft tanken kann der passionierte Fliegenfischer vor allem an den Ufern der Möll und der Ybbs. Es soll
auch hier nicht verschwiegen werden, dass sich oftmals Kollektivertragsverhandlungen sehr zäh gestalteten und wir so
manchen Strauß mit Bernhard Wastl ausfochten. Unbeschadet dieses Faktums sind es seine Menschlichkeit und Amikalität, die wohl immer wieder dazu beitrugen, dass die Verhandlungen zur Zufriedenheit oder auch zur Unzufriedenheit
beider Seiten beendet werden konnten.
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Kärnten
■ 13 Medaillen bei den Bundesmeisterschaften der Forstarbeit in Graz.
■ Gold für Wolfram Pilgram und Johannes
Koch vom LAK-Team.
Bei den diesjährigen Bundesmeisterschaften der Forstarbeiter Ende August in Graz,
die von unseren steirischen
Freunden mit Präsident Ing.
Christian Mandl und KAD
Mag. Hannes Sorger an der
Spitze hervorragend organisiert wurden, konnten die
Kärntner Athleten in einem
beeindruckenden Ausmaß ihre Stärke demonstrieren. Bei
den Profis stellt Kärnten zwei
Bundesmeister in Einzeldisziplinen: Der Liesertaler Johannes Koch siegte im technisch
schwierigen Kombinationsschnitt und der Gegendtaler
Wolfram Pilgram erreichte
den Siegeslorbeer im kräftestrotzenden Durchhacken. In
der
Mannschaftswertung
wurden diese beiden sowie
Daniel Koch und der „Hirsch-
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räumt ab
berger“ Weltmeister Mathias Morgenstern unglücklich
Zweite nach den Niederösterreichern. Eine Silbermedaille
und zwei Bronzemedaillen
von Daniel Koch im Kombinationsschnitt, im Geschicklichkeitsschneiden und in der Einzelwertung sowie zwei Bronzemedaillen durch Mathias
Morgenstern im Kettenwechseln und Durchhacken komplettieren das erfolgreiche Antreten des Kärntner LAKTeams. Noch besser lief es für
die Landjugend, wo Jürgen
Erlacher nicht nur das Kettenwechseln, sondern gemeinsam mit Daniel Oberrauner
und Martin Ferlan auch die
Mannschaftswertung für sich
entschied.
Neben dem Kampf um die
Bundesmeistertitel
gingen
auch internationale Spitzenathleten in Graz an den Start.
Sie kämpften in einem Einladungsbewerb um die „Styrian Trophy“. Dabei sorgte die
slowenische Mannschaft für
eine Überraschung: Die Slowenen sammelten den gesamten Tag über am fleißigsten Punkte und verwiesen
das Weltmeisterteam aus
Deutschland auf Platz 2. Auf
dem dritten Rang landete das
Team aus Luxemburg.
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Die Steuerreform aus S
Mit der Steuerreform 2015/2016, die am 7. Juli 2015 vom Nationalrat beschlossen und mit 1. 1. 2016 in Kraft tritt, soll eine
gesamte Steuerentlastung in Höhe von 5,2 Mrd. Euro erreicht
werden. Das entspricht 1,5 % des Bruttoinlandsprodukts (BIP).
Ein Betrag im Ausmaß von 4,9 Mrd. Euro ist für die Einkom-
mensteuerentlastung sowie eine Rückerstattung von Sozialversicherungsbeiträgen vorgesehen. Im Folgenden werden die
wichtigsten Bestimmungen bzw. Änderungen gegenübergestellt, die sich unmittelbar auf die unselbständig Beschäftigten
in der heimischen Land- und Forstwirtschaft auswirken.
E I N K O M M E N S T E U E RTA R I F N E U
Bisherige Regelung
Beschlossene neue Regelung
Für ein Einkommen bis 11.000 Euro pro Jahr sind keine Steuern zu bezahlen. Für Einkommen ab 11.000 Euro pro Jahr gibt
es drei verschiedene Tarifstufen:
Für ein Einkommen bis 11.000 Euro pro Jahr sind keine Steuern zu bezahlen. Für Einkommen ab 11.000 Euro pro Jahr gibt
es ab der Veranlagung für das Jahr 2016 sechs verschiedene
Tarifstufen:
Einkommen
Einkommensteuer
Einkommen
Einkommensteuer
0 bis 11.000 Euro pro Jahr
steuerfrei
0 bis 11.000 Euro pro Jahr
steuerfrei
Über 11.000 Euro bis
25.000 Euro pro Jahr
36,5 Prozent
Über 11.000 Euro bis
18.000 Euro pro Jahr
25 Prozent
Über 25.000 Euro bis
60.000 Euro pro Jahr
43,21 Prozent
Über 18.000 Euro bis
31.000 Euro pro Jahr
35 Prozent
Über 60.000 Euro pro Jahr
50 Prozent
Über 31.000 Euro bis
60.000 Euro pro Jahr
42 Prozent
Über 60.000 Euro bis
90.000 Euro pro Jahr
48 Prozent
Über 90.000 Euro bis
1 Million Euro pro Jahr
50 Prozent
Über 1 Million Euro pro Jahr
55 Prozent (befristet)
ERHÖHUNG DES VERKEHRSABSETZBETRAGES UND FUSION MIT ARBEITNEHMERABSETZBETRAG
Bisherige Regelung
Beschlossene neue Regelung
Der Arbeitnehmerabsetzbetrag beträgt 54 Euro pro Jahr und
steht allen lohnsteuerpflichtigen Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmern zu. Er wird automatisch von der Arbeitgeberin/vom
Arbeitgeber berücksichtigt und direkt von der Lohnsteuer abgezogen. Der Verkehrsabsetzbetrag beträgt 291 Euro pro Jahr
und wird ebenfalls automatisch von der Arbeitgeberin/vom Arbeitgeber bei der Lohnabrechnung berücksichtigt.
Der Arbeitnehmerabsetzbetrag wird ab dem Jahr 2016 in den
Verkehrsabsetzbetrag integriert. Es gibt daher nur mehr
den Verkehrsabsetzbetrag, der auf 400 Euro pro Jahr erhöht
wird.
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Bisherige Regelung
Beschlossene neue Regelung
Pendlerinnen/Pendlern, die einer Einkommensteuer bis maximal 290 Euro unterliegen, steht ein Pendlerausgleichsbetrag
zu. Dieser Ausgleichsbetrag in Höhe von 290 Euro wird zwischen einer Steuer von einem Euro und 290 Euro gleichmäßig
eingeschliffen.
Gering verdienenden Pendlerinnen/Pendlern steht ab der Veranlagung für das Jahr 2016 ein erhöhter Verkehrsabsetzbetrag
von 690 Euro zu. Voraussetzung dafür ist, dass ein Anspruch
auf Pendlerpauschale besteht und das Einkommen nicht höher als 12.200 Euro im Jahr ist. Bei Einkommen zwischen
12.200 Euro und 13.000 Euro pro Jahr schleift sich der erhöhte Verkehrsabsetzbetrag gleichmäßig auf den Verkehrsabsetzbetrag von 400 Euro ein.
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Sicht der Arbeitnehmer
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Bisherige Regelung
Beschlossene neue Regelung
Verdient eine Arbeitnehmerin/ein Arbeitnehmer so wenig,
dass sie/er keine Lohnsteuer bezahlt und wurden für sie/ihn
Sozialversicherungsbeiträge geleistet, so werden bei Einreichen einer Arbeitnehmerveranlagung grundsätzlich 10 Prozent der Sozialversicherungsbeiträge, höchstens jedoch
110 Euro, rückerstattet.
Haben Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer, deren Einkommen
unterhalb der Steuergrenze liegt, außerdem in mindestens einem Kalendermonat Anspruch auf die Pendlerpauschale, werden durch den Pendlerzuschlag 18 Prozent der Sozialversicherungsbeiträge gutgeschrieben, höchstens jedoch 400 Euro.
Der Alleinerzieher- oder Alleinverdienerabsetzbetrag wird,
wenn er aufgrund eines geringen Einkommens bei der laufenden Lohnabrechnung nicht oder nicht voll ausgenützt werden
kann, vom Finanzamt ausbezahlt – bei einem Kind beispielsweise bis zu 494 Euro (Negativsteuer).
Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer, die aufgrund ihres geringen
Einkommens nicht der Steuerpflicht unterliegen, erhalten ab
der Veranlagung für das Jahr 2016 im Rahmen der Arbeitnehmerveranlagung eine Gutschrift in Höhe von 50 Prozent bestimmter Werbungskosten (insbesondere von Sozialversicherungsbeiträgen), maximal jedoch 400 Euro (Sozialversicherungserstattung). Der Erstattungsbetrag erhöht sich von
400 Euro auf maximal 500 Euro, wenn die Arbeitnehmerin/der
Arbeitnehmer aufgrund des geringen Einkommens keine Lohnsteuer zahlt und Anspruch auf eine Pendlerpauschale hat. Diese Regelung ersetzt den bisher geltenden Pendlerzuschlag.
Die Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge steht auch Pensionistinnen/Pensionisten zu. Diese erhalten eine Gutschrift
von 50 Prozent der Sozialversicherungsbeiträge, jedoch maximal 110 Euro pro Jahr. Damit Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer
mit geringem Einkommen bereits im Jahr 2015 von der Neuregelung profitieren, werden der maximale Erstattungsbetrag für
das Veranlagungsjahr 2015 von 110 Euro auf 220 Euro und der
Prozentsatz von 10 Prozent auf 20 Prozent angehoben. Für
Pendlerinnen/Pendler beträgt die Gutschrift für das Jahr 2015
höchstens 450 Euro statt bisher 400 Euro; der Prozentsatz wird
von 18 Prozent auf 36 Prozent angehoben. Auch für Pensionistinnen/Pensionisten gilt der Steuervorteil in reduzierter Form
bereits ab dem Veranlagungsjahr 2015. Sie erhalten im Rahmen
der Veranlagung für das Jahr 2015 eine Gutschrift von 20 Prozent der Sozialversicherungsbeiträge bzw. maximal 55 Euro.
VERDOPPELUNG DES KINDERFREIBETRAGS
Bisherige Regelung
Beschlossene neue Regelung
Der Kinderfreibetrag beträgt
■ wenn er nur von einer Steuerpflichtigen/einem Steuerpflichtigen geltend gemacht wird:
220 Euro jährlich
■ wenn er von zwei Steuerpflichtigen für dasselbe Kind geltend gemacht wird:
132 Euro jährlich pro Person
Der Kinderfreibetrag beträgt ab der Veranlagung
für das Jahr 2016
■ wenn er nur von einer Steuerpflichtigen/einem Steuerpflichtigen geltend gemacht wird:
440 Euro jährlich
■ wenn er von zwei Steuerpflichtigen für dasselbe Kind geltend gemacht wird:
300 Euro jährlich pro Person
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Bisherige Regelung
Beschlossene neue Regelung
Die Arbeitnehmerveranlagung muss beantragt werden. Hierbei wird die Steuer neu berechnet und gleichmäßig übers Jahr
verteilt. Häufig stellt sich dabei heraus, dass zu viel Steuer bezahlt wurde und es gibt eine Lohnsteuergutschrift.
Eine antragslose Arbeitnehmerveranlagung erfolgt ab dem Veranlagungsjahr 2016 dann, wenn sich auf Grundlage der aus den
Lohnzetteln bekannten Höhe der nichtselbständigen Einkünfte
für die Steuerpflichtige/den Steuerpflichtigen eine Steuergutschrift ergibt. Steuerpflichtige bekommen unabhängig von einem Antrag zu viel bezahlte Lohnsteuer zurückerstattet.
Die antragslose Veranlagung ist an bestimmte Voraussetzungen gebunden. zum Beispiel dürfen keine weiteren Einkünfte
vorhanden sein.
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Die Steuerreform aus S
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(Z.B. SPENDEN) IM RAHMEN DER VERANLAGUNG
Bisherige Regelung
Beschlossene neue Regelung
Sämtliche Sonderausgaben müssen im Rahmen der Steuererklärung dem Finanzamt bekannt gegeben werden.
Spenden, Kirchenbeiträge und Beiträge für die freiwillige
Weiterversicherung und den Nachkauf von Versicherungszeiten werden im Rahmen der Veranlagung automatisch berücksichtigt. Für diese Sonderausgaben wird ein automatischer
Datenaustausch zwischen der empfangenden Organisation
und der Finanzverwaltung eingerichtet. Die Neuregelung gilt
für Zahlungen, die ab dem Jahr 2017 geleistet werden.
Die automatische Berücksichtigung als Sonderausgabe erfolgt
nur unter der Voraussetzung, dass die/der Steuerpflichtige der
empfangenden Organisation ihre/seine Identifikationsdaten
(Vor-, Zuname und Geburtsdatum) bekannt gibt. Aber selbst
wenn der empfangenden Organisation die Identifikationsdaten bekannt sind, besteht für die Steuerpflichtige/den Steuerpflichtigen die Möglichkeit, der empfangenden Organisation
die Übermittlung von Daten an die Finanzverwaltung zu untersagen.
ABSCHAFFUNG DER TOPF-SONDERAUSGABEN (AUSLAUFEND)
Bisherige Regelung
Beschlossene neue Regelung
Versicherungsprämien (außer: freiwillige Weiterversicherung
und Nachkauf von Versicherungszeiten), Pensionskassenbeiträge, Wohnraumschaffung und Wohnraumsanierung werden
auch als „Topf-Sonderausgaben“ bezeichnet und können insgesamt bis zu einem persönlichen Höchstbetrag von 2.920 Euro jährlich steuerlich geltend gemacht werden (bis zu einem
Gesamtbetrag der Einkünfte von 60.000 Euro). Der persönliche Höchstbetrag erhöht sich für Alleinverdienerinnen/Alleinverdiener und Alleinerzieherinnen/Alleinerzieher auf 5.840 Euro. Besteht kein Anspruch auf den Alleinverdienerabsetzbetrag erhöht sich der persönliche Höchstbetrag auf 5.840 Euro,
wenn die Einkünfte der (Ehe-)Partnerin/des (Ehe-)Partners weniger als 6.000 Euro im Jahr betragen, die/der Steuerpflichtige
mehr als sechs Monate im Kalenderjahr verheiratet bzw. eingetragene Partnerin/eingetragener Partner ist und von der
(Ehe-)Partnerin/vom (Ehe-)Partner nicht dauernd getrennt lebt.
Sonderausgaben innerhalb des Höchstbetrages werden nur
im Ausmaß eines Viertels steuerlich wirksam. Die steuerwirksamen Sonderausgaben reduzieren die Einkommensteuer in
Höhe des jeweiligen Grenzsteuersatzes.
Auch wenn keine Sonderausgaben existieren, wird bei der laufenden Lohnverrechnung automatisch eine Sonderausgabenpauschale in Höhe von 60 Euro jährlich von den Einkünften abgezogen.
Für bestehende Verträge (z. B. Versicherungsverträge), die vor
dem 1. Jänner 2016 abgeschlossen werden, gilt die bestehende Regelung noch 5 Jahre bis zur Veranlagung für das Kalenderjahr 2020. Für Neuverträge gibt es bereits ab der Veranlagung für das Kalenderjahr 2016 keine Absetzmöglichkeit
mehr.
Dementsprechend können auch Ausgaben für Wohnraumschaffung und Wohnraumsanierung für die Veranlagungsjahre
2016 bis 2020 nur dann geltend gemacht werden, wenn mit
der tatsächlichen Bauausführung (Spatenstich) oder Sanierung vor dem 1. Jänner 2016 begonnen worden ist.
Rückzahlungen und bezahlte Zinsen für Darlehen, die für die
Schaffung von begünstigtem Wohnraum oder die Wohnraumsanierung aufgenommen werden, können noch bis zur
Veranlagung für das Jahr 2020 geltend gemacht werden,
wenn das Darlehen vor dem 1. Jänner 2016 aufgenommen
worden ist (Vertragsabschluss).
Aufgrund des Auslaufens der Topf-Sonderausgaben im Jahr
2020 können Topf-Sonderausgaben letztmalig im Rahmen von
Freibetragsbescheiden, die für das Kalenderjahr 2020 erstellt
werden, berücksichtigt werden.
Die Sonderausgabenpauschale läuft ebenfalls mit dem Jahr
2020 aus.
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Sicht der Arbeitnehmer
E N T FA L L D E S L A N D A R B E I T E R F R E I B E T R A G E S
Bisherige Regelung
Beschlossene neue Regelung
Von den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit von Landund Forstarbeiterinnen/Land- und Forstarbeitern wird bei der
Berechnung der Einkommensteuer (Lohnsteuer) ein besonderer Freibetrag (Landarbeiterfreibetrag) von jährlich 171 Euro
abgezogen.
Der Landarbeiterfreibetrag wird als nicht mehr zeitgemäß angesehen und daher ab der Veranlagung für das Jahr 2016 aus
steuersystematischen und verwaltungsökonomischen Gründen gestrichen.
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Bisherige Regelung
Beschlossene neue Regelung
Der Haustrunk im Brauereigewerbe ist von der Einkommensteuer befreit. Darunter ist jenes Bier zu verstehen, das zum
Genuss außerhalb des Betriebes unentgeltlich verabreicht
wird. Voraussetzung für die Steuerbefreiung ist, dass der
Haustrunk von der Arbeitnehmerin/vom Arbeitnehmer nicht
verkauft werden darf und dass er nur in einer solchen Menge
gewährt wird, die einen Verkauf tatsächlich ausschließt.
Ebenfalls von der Einkommensteuer befreit ist der geldwerte
Vorteil aus der unentgeltlichen oder verbilligten Beförderung
der eigenen Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer und ihrer/seiner Angehörigen bei Beförderungsunternehmen.
Für sämtliche Berufsgruppen gilt ab dem Jahr 2016 ein allgemeiner Freibetrag bzw. eine Freigrenze für Mitarbeiterrabatte.
Voraussetzung für die Befreiung ist, dass die Arbeitgeberin/
der Arbeitgeber den Mitarbeiterrabatt allen Mitarbeiterinnen/Mitarbeitern oder zumindest bestimmten Gruppen von
Mitarbeitern einräumt.
Mitarbeiterrabatte bis maximal 20 Prozent sind steuerfrei
(Freigrenze). Wenn ein der Mitarbeiterin/dem Mitarbeiter gewährter Rabatt 20 Prozent übersteigt, kann die Freigrenze
nicht zur Anwendung kommen. In diesem Fall sind Mitarbeiterrabatte mit einem Gesamtbetrag von 1.000 Euro jährlich
steuerfrei (Freibetrag).
A N PA S S U N G E N B E I M P K W- S A C H B E Z U G
Bisherige Regelung
Beschlossene neue Regelung
Sachbezüge sind als Teile des Arbeitsentgeltes über das Lohnkonto abzurechnen und zu diesem Zweck entweder
■ mit dem amtlichen Sachbezugswert (vom Bundesministerium für Finanzen bundeseinheitlich festgelegt) oder (wenn
dieser nicht festgesetzt wurde)
■ mit dem ortsüblichen Mittelpreis des Verbraucherortes zu
bewerten.
Besteht für die Arbeitnehmerin/den Arbeitnehmer die Möglichkeit, ein firmeneigenes Kraftfahrzeug für Privatfahrten kostenlos zu benutzen, dann sind als monatlicher Sachbezug
1,5 Prozent der tatsächlichen Anschaffungskosten des Kfz,
maximal 720 Euro, anzusetzen.
Die Höhe bestimmter Sachbezüge kann ab der Veranlagung
für das Jahr 2016 per Verordnung festgesetzt werden und aus
ökologischen Gründen können für die Überlassung von Fahrzeugen Ermäßigungen und Befreiungen von der Besteuerung
von Sachbezügen vorgesehen werden. Dies stellt die Grundlage für eine Differenzierung nach der Schadstoffemission
beim Wert-Ansatz für die Kfz-Nutzung dar.
Besteht für die Arbeitnehmerin/den Arbeitnehmer die Möglichkeit, ein firmeneigenes Kraftfahrzeug für Privatfahrten kostenlos zu benutzen, dann sind als monatlicher Sachbezug
2 Prozent der tatsächlichen Anschaffungskosten des Kfz, maximal 960 Euro, anzusetzen.
Für Kraftfahrzeuge mit einem CO2-Emissionswert von nicht
mehr als 130 Gramm pro Kilometer ist ein Sachbezug von
1,5 Prozent der tatsächlichen Anschaffungskosten des Kraftfahrzeuges, maximal 720 Euro monatlich, anzusetzen.
Statt des üblichen Mittelpreises des Verbrauchsortes wird
künftig der übliche Endpreis des Abgabeortes zur Bewertung
herangezogen.
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Ausschreibung der
Eisstockbewerbe 2016
Die Landarbeiterkammer veranstaltet 2016 auf den Kunsteisbahnen des Gasthofes Kurath in St. Filippen,
Dorfstraße 6, 9064 Pischeldorf, Telefon 04224/2228, zwei Eisstockbewerbe:
am 30. Jänner den Gärtner-Cup
und am 20. Februar den Lagerhaus-Cup
An den beiden Wettkämpfen dürfen die jeweiligen branchenzugehörigen Kammermitglieder teilnehmen. Die
Bahnstreifenausgaben finden für beide Bewerbe um 13.30 Uhr und der Beginn um 14 Uhr statt. Anmeldungen sind
schriftlich an die Landarbeiterkammer für Kärnten, Bahnhofstraße 44/III, 9020 Klagenfurt, per Fax 0463/5870-420
oder per E-Mail: [email protected], zu richten. Die Austragung erfolgt nach den internationalen Eisstockregeln (IER).
Mixedmannschaften sind erlaubt. Die Eisstöcke mit handelsüblichen Rundstoppeln dürfen zwischen 12 und 22 cm
aufweisen bzw. 4 bis 7 kg schwer sein; Moarstöcke sind nicht erlaubt. Die Kosten für die Eisbahnen werden vom
Veranstalter übernommen. Für Unfälle aller Art übernimmt der Veranstalter keine Haftung. Die Siegerehrungen erfolgen im Anschluss am Austragungsort.
An die Landarbeiterkammer für Kärnten, Bahnhofstraße 44/III, A-9020 Klagenfurt,
Tel. (0 46 3) 58 70-419, Fax (0 46 3) 58 70-420, E-Mail: [email protected]
Anmeldung zum Lagerhaus- bzw. Gärtner-Cup 2016
Mannschaft (Betrieb): ____________________________________________________________________________________
Mannschaftsverantwortlicher: _____________________________________________________________________________
Schützen: _______________________________________________________________________________________________
________________________________________________________________________________________________________
__________________________, am _________________________________________________________________________
Unterschrift
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Die Unser Lagerhaus Warenhandels-GmbH feiert mit der Eröffnung eines neuen Bauzentrums in Klagenfurt das 25-jährige
Firmenjubiläum. Für die Landarbeiterkammer gratulieren der Präsident und der Vizepräsident. Von links: Präsident Ing. Harald
Sucher, der Spartenleiter für die Baustoffe, Gotthard Tialler, Lagerhaus-Projektleiter Mag. Markus Maier, GF DI Peter Messner
sowie Lagerhaus-Zentralbetriebsratsvorsitzender und LAK-Vize Valentin Zirgoi.
. . . mit Bildung
die Karriereleiter
hinauf . . .
LAK-Måthe
Eine Frau beschwert sich beim Bauer, dass alle Eier, die
sie gekauft hat, leer gewesen sein sollen.
Wutentbrannt rennt der Bauer in den Hühnerstall und
schreit: „Wer von euch nimmt hier die Pille?“
Der Präsident beglückwünscht unseren ehemaligen Kammeramtsdirektor Dr. Kurt Zebedin zu dessen 92. Geburtstag,
den dieser in bewundernswerter Verfasstheit feiern konnte.
Seine ehemaligen Chefs – Herbert Pansi und Fritz Leodolter –
schauen ihm dabei wohlgefällig über die Schultern.
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†
KR a. D.
Rudolf Lagler
KR a. D.
Anton Kajžnik
18. 7. 1943 – 10. 9. 2015
22. 10. 1914 – 22. 8. 2015
Rudolf Lagler wurde im oberen Gurktal in Glödnitz geboren
und erlernte den Beruf eines Gärtners. Von 1975 bis Mai
2001 war er als Schulwart bei der Landwirtschaftlichen Fachschule Ehrental beschäftigt und trug dort auch die Verantwortung für die Gestaltung der Außenanlagen an der Gartenbaufachschule Ehrental. Er war verantwortlich für den Aufbau
des Betriebsrates und setzte sich viele Jahre als Obmann der
Personalvertretung an dieser Schule ein. Vom 22. Februar
1989 bis Jänner 2001 war er als Zentralbetriebsratsobmann
aller Gutsangestellten an den 11 landwirtschaftlichen Schulen in Kärnten für seine Kolleginnen und Kollegen unermüdlich im Einsatz. Daneben war Rudolf Lagler in vielen Gremien
der Gewerkschaft der Privatangestellten aktiv tätig. Lagler
galt als einer der besten Eisstocksportler unseres Landes
und hat sich große Verdienste um die Etablierung (1998) und
Fortführung der Eisstock-Wettkämpfe der Lagerhausbeschäftigten und der Beamten des Landes Kärnten
erworben. Vom 10.Dezember1993 bis zu seinem pensionsbedingten Ausscheiden am 31. Mai 2001 gehörte Rudolf
Lagler als Kammerrat der Vollversammlung der Landarbeiterkammer für Kärnten an. Im selben Zeitraum vertrat er auch
die Interessen der Dienstnehmer in der Land- und Forstwirtschaft in verschiedenen Gremien, so auch im Paritätischen
Ausschuss.
Als einziges Kind am 22. Oktober 1914 am Bauernhof vlg.
Brnjak in Kanin/Hodnina geboren, besuchte Anton Kajžnik
nach der Volksschule in St.Jakob im Rosental/Šentjakob v
Rožu die Landwirtschaftliche Fachschule in Celje/Cilli im
heutigen Slowenien. In diese Zeit fällt auch seine aktive Mitgliedschaft im heimatlichen Kulturverein St. Jakob. Danach
folgten Jahre des Krieges und der Gefangenschaft in Russland und Norwegen. Weitere schwere Jahre verbrachte Anton Kajžnik als Zwangsarbeiter im Kohlebergbau in Belgien.
Nach Kriegsende fand er Anstellung als Verwalter des landwirtschaftlichen Gutes im Schloss Liechtenstein in Rosegg.
Die letzten Jahre vor seiner Pensionierung wurde Anton
Kajžnik als Mitarbeiter im Bauhof der Marktgemeinde Rosegg
sehr geschätzt. Seinem Hobby, dem Lesen historischer Bücher in slowenischer und deutscher Sprache, konnte er bis
ins hohe Alter begeistert nachkommen. Große Freude bereiteten ihm auch seine Kakteenzucht und der eigene Obstgarten. Hier lag ihm speziell die Erhaltung alter Apfelsorten am
Herzen.
In bester geistiger Verfassung konnte Anton Kajžnik vergangenes Jahr seinen 100. Geburtstag ausgiebig feiern.
Von 1955 bis 1967 gehörte Anton Kajžnik als Kammerrat der
Landarbeiterkammer für Kärnten an und war von 1965 bis
1967 dort auch im Kontrollausschuss vertreten.
Ruhe in Frieden!
Počivaj v miru!
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Gemeinde Weißensee
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IM
GR Ing. Paul Ertl
■ Der Abwanderung
soll durch Unterstützung von Privatinitiativen und Forcierung
des Kleinhandwerks
entgegengewirkt
werden.
■ Ehemalige Weißenseer sollen gemeinsam mit uns Visionen
entwickeln und einen
Diskussionsprozess
anstoßen.
■ Eine eventuell wieder
eigenständige Tourismusregion Weißensee wäre effizienter
und kostengünstiger
und soll zusätzlich die
Solidarität unter den
Betrieben einfordern
und die Naturparkidee weiterentwickeln, beispielsweise
wie bei den Weißenseer Klassiktagen das
Zusammenspiel von
Kultur und Natur
forcieren.
■ Für den Wintertourismus reicht die bestehende Infrastruktur. Er soll weiterhin
ein wichtiger Imageträger bleiben.
■ Ganz wichtig ist mir
in einer Genossenschaft die Beziehungsebene. Den
Bauern muss wieder
mehr bewusst werden, dass ihnen die
Genossenschaft gehört. Dabei muss Zusammenhalt ein mindestens so wesentliches Kriterium wie
der Preis sein.
BLICKPUNKT
Spittal an der Drau
Weißensee
KLAGENFURT
TEIL 95
GR Ing. Paul Ertl:
Seit 2015 Mitglied im Gemeinderat und in den Ausschüssen für Kontrolle sowie
Land- und Forstwirtschaft in
der Gemeinde Weißensee
(BLW); Vorsitzender des Kontrollausschusses des Abwasserverbandes Oberdrautal–
Weißensee; aufgewachsen
auf einem Bauernhof in Oberdorf, Stadtgemeinde Spittal/Drau, nach Besuch der
Pflichtschulen ebendort Absolvierung der Landwirtschaftlichen Fachschule am
Litzlhof, landwirtschaftliche
Heimlehre mit dem Facharbeiterbrief abgeschlossen,
Matura an der HBLA Raumberg; seit 1977 Mitarbeiter
und seit 1979 Geschäftsfüh-
rer des Lagerhauses Oberes
Drautal-Weißensee, war Anfang der 90iger-Jahre als Angehöriger des WHG-Führunggremiums drei Jahre lang für
die Region Oberkärnten zuständig und zu dieser Zeit
auch zusätzlich Geschäftsführer der Lagerhäuser in Winklern und Obervellach; verheiratet, drei Kinder, Sänger
(Bass/Bariton) bei der Singgemeinschaft
Weißensee,
spielt Ziehharmonika und
liebt Sport (Tennis, Ski fahren)
sowie die Ruhe in der Natur.
Daten der
Gemeinde Weißensee
EINWOHNERZAHL:
755
FLÄCHE:
78,11 km2
G E M E I N D E R AT:
Am Pfeiferhof der Familie
Winkler werden WeltklasseHaflinger gezüchtet.
Die Harpfe – ein das Hochtal
prägendes
Landschaftselement.
4 ÖVP
3 Bürgerliste
Weißensee (BLW)
2 FPÖ
2 SPÖ
Gemeindevorstand
BÜRGERMEISTER:
Gerhard Koch (FPÖ)
1. VIZEBÜRGERMEISTER:
Franz Schier (ÖVP)
Die katholische und die evangelische Kirche der Gemeinde.
2. VIZEBÜRGERMEISTERIN:
Almut Knaller (BLW)
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MORGENROT KÜS
Das
WeißenseeMärchen
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ST SILBERMOND
Wenige Wochen später war es Mai geworden.
Die beiden Liebenden schnitzten sich aus den
Ästen der Uferweiden zwei Flöten, welche die
Seebewohner „Maipfeiferln“ nannten, und
setzten sich spätabends an die gegenüber
liegenden Ufer und spielten füreinander.
Der Nord- und der Südwind trugen die
flüsternden Melodien über die Wellen hin
und her, und das ganze Tal lauschte gerührt
den sehnsuchtsvollen Weisen. Die Melodien
der Braut waren so voll Wehmut, dass sogar
der Mond zu weinen begann und Träne für
Träne sich silbern in den See ergoss.
Da färbte sich der Sand in den Uferbuchten
strahlend weiß. In dieser Nacht wurde der
See einzigartig und man gab ihm von nun an
den klingenden Namen „Weissensee“.
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Im Mittelpunkt der Sommertagung des Vorstandes der Österreichischen Landarbeiterkammern standen am 28. August in Graz
Fragen von Anpassungen im Landarbeitsgesetz sowie das Anliegen der Berufsjäger bei der Ausübung ihrer Tätigkeit, Schallreduktoren verwenden zu dürfen. Von links: Präsident Ing. Harald Sucher neben seinem Kollegen aus dem Ländle, daneben die
Direktoren aus Vorarlberg und Tirol.
Das österreichweite „Parlament“ der Beschäftigten in der Land- und Forstwirtschaft tagte dieses Jahr in Innsbruck. Unter
anderem anwesend: Vizepräsident Alexander Rachoi und KAD HR Dr. Rudolf Dörflinger (letzte Reihe rechts).
Abs.: Landarbeiterkammer Kärnten, 9020 Klagenfurt,
Bahnhofstraße 44, Telefon 0 46 3/58 70-419,
Fax 0 46 3/58 70-420, E-Mail: [email protected]
Internet: www.lakktn.at
Erscheinungsort Klagenfurt
Verlagspostamt
9020 Klagenfurt – Nr. 02Z030531 M
Medieninhaber (Verleger), Herausgeber und Redaktion
des Medienwerkes: Landarbeiterkammer für Kärnten,
9020 Klagenfurt, Bahnhofstraße 44.
Druckvorstufe: type&sign, Graphikagentur GmbH,
Rosentaler Straße 116. Druck: Samsondruck.
Offenlegung nach § 25 Mediengesetz: Mitteilungsblatt
der Landarbeiterkammer zur Information, Aufklärung und
Beratung der Kammerzugehörigen über alle diese betreffenden Belange. Kostenlose Abgabe; keine Anzeigen.
P.b.b.
VNr. 02Z030531 M